A0260 Wertanpassung nach dem Baukosten-Index (HHS) Es gilt als vereinbart, dass die Höchsthaftungssumme jährlich bei Hauptfälligkeit der Prämie um den Prozentsatz erhöht oder vermindert wird, der den Schwankungen der Baukosten gemäß dem Baukosten-Index oder gemäß dem an seine Stelle getretenen Index seit letzter Prämienfälligkeit entspricht. Im gleichen Ausmaß wird die Prämie erhöht oder vermindert. Die prozentuelle Erhöhung oder Verminderung gegenüber der in der Polizze angeführten Höchsthaftungssumme wird in der Prämienvorschreibung ausgewiesen. Für die Berechnung des Prozentsatzes der Änderung wird der von der Statistik Austria jeweils letztmals vor Prämienhauptfälligkeit veröffentlichte Baukosten-Index oder der an seine Stelle getretene Index herangezogen. Die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltenen Vorschriften über Unterversicherung (Art. 8 (2) ABS) finden im Schadensfall nur insoweit Anwendung, als a) zum Zeitpunkt der Vereinbarung dieser Wertanpassungsklausel die Höchsthaftungssumme nicht dem tatsächlichen Wert der versicherten Sachen entsprochen hat, b) die nach dem Zeitpunkt der Vereinbarung dieser Wertanpassungsklausel auf Verlangen des Versicherungsnehmers geänderte Höchsthaftungssumme nicht dem tatsächlichen Wert der versicherten Sachen entsprochen hat, c) die infolge von Veränderungen der versicherten Sachen (Zu- und Umbauten, Neuanschaffungen usw.) entstandene Wertsteigerung nicht durch entsprechende Erhöhung der Höchsthaftungssumme Berücksichtigung fand. Diese Vereinbarung (Wertanpassungsklausel) kann vom Versicherungsnehmer jährlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf den Zeitpunkt der Hauptfälligkeit der Prämie mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt unter folgender Bedingung gekündigt werden: Nach Kündigung dieser Vereinbarung können die prämien- und haftungsmäßigen Vorteile der Höchsthaftungssumme nicht mehr angeboten werden. Der Vertrag wird auf eine Variante mit individuell vereinbarter Versicherungssumme umgestellt und der Versicherungsnehmer muss vor der Hauptfälligkeit, zu der die Wertanpassungsklausel gekündigt wurde, die neuen Versicherungssummen bekannt geben. A0260 / Seite 1/1 Niederösterreichische Versicherung AG, Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten, www.noevers.at, Tel. 02742/9013-0, Fax 02742/9013-6395, [email protected], Registriert beim Landesgericht St. Pölten unter FN 100888 s Gesellschaftssitz St. Pölten, UID: ATU15362300,DVR: 0007013, GIIN: ZCR1YP.99999.SL.040
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