DER WECHSEL ZU QUECKSILBERFREIEN

DER WECHSEL ZU
QUECKSILBERFREIEN
H ö rgerätebatterien
AB HERBST 2015
Die Welt der Hörgerätebatterien erlebt eine permanente und rasante technologische Entwicklung. Vor dem
Hintergrund der geänderten Umweltschutzgesetzgebung bringt der Einsatz der innovativen neuartigen WirelessTechnologie immer mehr hochentwickelte Hörgeräte hervor.
Nach einer umfassenden Durchführbarkeitsstudie hat die Europäische Kommission im Oktober 2014 das in
der novellierten Batterierichtline 2013/56/EU vorgesehene Vertriebsverbot für sämtliche quecksilberhaltigen
Knopfzellenbatterien bestätigt. Damit dürfen ab dem 2. Oktober 2015 europaweit nur noch quecksilberfreie
Knopfzellenbatterien neu in Verkehr gebracht werden.
Dies bedeutet ein europaweites Verbot für den Vertrieb von quecksilberhaltigen Knopfzellen nach diesem
Stichtag.
Knopfzellen sind derzeit von der Einschränkung ausgenommen d.h. Batterien und Akkus dürfen anteilig nicht
mehr als 0,0005% bis max. 2 % Quecksilber in Relation zu ihrem Gewicht enthalten. Diese Ausnahmeregelung
endet am 1. Oktober 2015.
Quecksilber wird derzeit in geringen Mengen in Knopfzellenbatterien, unter anderem in Silberoxid- (Uhr-),
Alkaline- und Zink-Luft-Batterien als Stabilisator verwendet. Als Gefahrstoff hat es schädigende Auswirkungen
auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit. Ein Verbot bedeutet sauberere Prozesse und die Verwendung
weniger schädlicher Stoffe in der Batterieherstellung und damit eine Verminderung der Umweltbelastung durch
Quecksilber.
Die Umstellung auf quecksilberfreie Batterien ist das Ergebnis langer und intensiver Forschungs- und
Entwicklungsprozesse. Sie markiert einen positiven Meilenstein für unsere Branche und unsere Umwelt.
Die Hersteller sind bereit für Veränderungen und unterstützen den daraus resultierenden erheblichen Nutzen für
die Umwelt.
BEREIT FÜR VERÄNDERUNGEN – DIE AUSWIRKUNGEN DES QUECKSILBERS
• Quecksilber ist ein schädliches Schwermetall – in großen Mengen verwendet stellt es eine Gefahr für uns und
unseren Planeten dar.
• Freigesetztes Quecksilber kann sich rasch in der Umwelt verteilen und Luft, Wasser, Sedimente, Böden und
lebende Organismen belasten.
• 2011 hat Rayovac das Global Mercury Partnership-Programm der UNEP unterzeichnet.
• Bei Rayovac sind wir dem Schutz der Umwelt verpflichtet und bereit für die Umstellung auf quecksilberfreie
Batterien.
• Gemeinsam können wir etwas bewegen und die Umweltbelastung reduzieren.
HÄTTEN SIE’S GEWUSST?
Durch die Herstellung aller Hörgerätebatterien ohne Quecksilber würden jährlich über 10.000 kg Quecksilber
weniger in die Umwelt gelangen.
Dies entspricht der Beseitigung von JÄHRLICH sage und schreibe 25.900 “Quecksilber-Fußbällen“ von der Erde!
B ereit für . . .
QUECKSILBERFREIE
PRODUKTE
H äufig gestellte F ragen
Was beinhaltet die neue Batterierichtlinie?
Gemäß Artikel 4.2 der Batterierichtlinie sind Knopfzellenbatterien zukünftig nicht mehr vom Quecksilberverbot
ausgenommen. Daher müssen alle ab dem 2. Oktober 2015 neu in Verkehr gebrachten Knopfzellenbatterien
quecksilberfrei sein.
Wann tritt sie in Kraft?
Das Verbot von Quecksilber in Knopfzellenbatterien wird am 2. Oktober 2015 wirksam.
Ich dachte, alle Batterien seien bereits quecksilberfrei?
Häufig wird angenommen, alle Hörgerätebatterien seien bereits quecksilberfrei. Das ist unzutreffend, aber es gibt
eine Reihe von Gründen, warum dies gemeinhin angenommen wird.
Laut einer Anordnung des Gesetzgebers ist Quecksilber bereits seit 1996 in Alkaline-Haushaltsbatterien
nicht mehr zulässig, während „Quecksilberoxid“-Hörgerätebatterien bereits in den 70er Jahren verboten und
vollständig durch die besseren „Zink-Luft“-Batterien ersetzt wurden.
Trotz eines deutlich reduzierten Quecksilberanteils von ca. 50% im Vergleich zu vorher enthalten Zink-LuftBatterien noch eine geringe Menge Quecksilber.
Bis zu dieser aktuellen Ankündigung waren Knopfzellenbatterien, die nicht mehr als maximal 2 Gewichtsprozent
Quecksilber enthalten gemäß Artikel 4.2 der Richtlinie2006/66/EC vom generellen Quecksilberverbot ausgenommen.
Seitdem haben Rayovac und andere Batteriehersteller erheblich in Forschung, Entwicklung und Produktionskapazitäten
investiert. Aufgrund von neuen Rezepturen ist es nun möglich, daß auf Quecksilber in Zink-Luft-Hörgerätebatterien
vollständig verzichtet werden kann.
Die Batteriehersteller sind auf die kommenden Veränderungen sowie das angekündigte Inverkehrverbringungsverbot
von quecksilberhaltigen Knopfzellenbatterien zum 2. Oktober 2015
Warum wurde das Quecksilberverbot eingeführt?
Es ist allgemein anerkannt, dass Quecksilber in entsprechenden Mengen hochgiftig und schädlich für Menschen,
Tiere und die Umwelt ist. Quecksilberhaltige Batterien sind bei normaler Verwendung sicher und stellen keine
direkte Gefahr für den Verbraucher dar. Sie können jedoch Quecksilber an die Umwelt abgeben, wenn sie
unsachgemäß entsorgt werden.
Hersteller in der Europäischen Union unterliegen der Regulierung durch die Batterierichtlinie, die darauf abzielt,
die Ökobilanz von Batterien und Akkus zu verbessern. Umfassendere Rechtsvorschriften sollen nun weltweit die
schädigende Wirkung des Quecksilbers auf die Umwelt eliminieren.
Das übergeordnete Ziel ist der Schutz der Gesundheit und der Umwelt vor der Freisetzung von Quecksilber
und - soweit durchführbar - die endgültige Verhinderung der Abgabe von Quecksilber in die Luft, das Wasser
und an Land.
Wer ist von den neuen Rechtsvorschriften betroffen?
Die Vorschriften betreffen alle Hersteller, Produzenten und Vertriebspartner von Knopfzellenbatterien in Europa.
Sind Sie ein ‚Hersteller‘?
Ein Hersteller ist definiert als eine Person in einem EU-Mitgliedsstaat, die - unabhängig von der Verkaufsmethode
(Verkauf per Fernkommunikation eingeschlossen) Batterien erstmals in Verkehr bringt. Dies gilt für folgende
Arten von Unternehmen:
* Unternehmen, die Batterien unter eigener Marke herstellen und vertreiben
* Unternehmen, die Batterien unter eigener Marke wiederverkaufen
* Unternehmen, die Batterien auf professioneller Basis in einen Mitgliedsstaat exportieren oder von dort
importieren)
Die Batteriehersteller sind auf den Wechsel zu quecksilberfreien Batterien bestens vorbereitet. Die Verbraucher
erhalten auch künftig Batterien, welche eine optimale Batterieleistung gewährleisten.
Was bedeutet das für meinen Lagerbestand aus der Zeit vor dem
Quecksilberverbot?
Muss ich ihn entsorgen?
Batterien, die vor dem 2 Oktober 2015 hergestellt werden und in Verkehr gebracht werden müssen nur die
Anforderungen der „alten“ Richtlinie erfüllen.
Wenn Sie Hersteller gemäß obiger Definition sind, sollten Sie nach dem 2. Oktober nur noch quecksilberfreie
Batterien verkaufen. Das heißt, bis zu diesem Datum müssen Sie Ihre Bestände im Blick haben und die
quecksilberhaltigen Produkte abverkaufen. Ab dem 2. Oktober müssen alle Batterien, die Sie verkaufen,
quecksilberfrei sein.
Wenn Sie Einzelhändler oder Großhändler sind und Bestände aus quecksilberhaltigen Batterien auf Lager haben,
können Sie diese ohne zeitliche Einschränkung weiter abverkaufen. Es gibt keinen Rückruf. Ab Ende September
sollten Sie aber sicherstellen, daß alle Batterien, die Sie von Ihrem Vertriebspartner kaufen, quecksilberfrei sind.
Was muss ich tun?
Unabhängige europäische Einzelhändler
Kurzfristig besteht kein Handlungsbedarf, sie können Ihre Hörgerätebatterien weiterhin wie gewohnt verkaufen.
Verbraucher sollten Batterien nach wie vor gemäß den Bestimmungen in der aktuellen Batterierichtlinie
entsorgen. Mit dem Näherrücken des Termins Ende September 2015 werden Sie feststellen, daß der Anteil der
quecksilberfreien Batterien auf dem Markt gegenüber dem der quecksilberhaltigen Batterien zunimmt. Für diesen
Zeitraum sollten Sie die Umstellung auf die quecksilberfreie Version planen. Wenn Sie nach dem 2. Oktober noch
quecksilberhaltige Batterien vorrätig haben, können Sie diese weiterhin abverkaufen, da die Richtlinie keinen
Rückruf vorsieht.
Europäische Hörgeräte-Eigenmarkeninhaber
Größere Unternehmen mit Eigenmarken werden in den nächsten Monaten von ihrem
Rayovac Kundenbetreuer kontaktiert, um mit ihm die Umstellung individuell zu planen. In der
Zwischenzeit können weiterhin quecksilberhaltige Batterien gekauft werden, aber ab dem
Inkrafttreten der geänderten Batterierichtlinie 2013/56/EG müssen Sie auf die quecksilberfreie
Variante umgestellt haben.
Woran erkenne ich auf der Packung, ob Batterien
„quecksilberfrei“ sind?
Auf der rechten Seite der Kartonrückseite ist das Symbol eines Abfallbehälters abgebildet.
Weitere Hinweise können Aufdrucke wie „Hg 0%“, „0% Mercure“ oder „0% Quecksilber“ sein.
Hat dies Auswirkungen auf die Batterieleistung?
Nein. Die Hersteller sind bereit für die Umstellung und dank umfassender Forschungstätigkeit kann sichergestellt
werden, daß leistungsfähige quecksilberfreie Alternativen vorhanden sind. Rayovac befaßt sich beispielsweise seit
mehr als einem Jahrzehnt mit der Entwicklung der quecksilberfreien Technologie. In enger Zusammenarbeit mit
Erstausrüstern (Original Equipment Manufacturers - OEM) und Industrieverbänden konnten wir erreichen, daß
quecksilberfreie Hörgerätebatterien den Kundenanforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden.
Die Bewertungen von Testpersonen bestätigen die positiven Erfahrungen, die Hörgeräteträger mit unserer
quecksilberfreien Produktpalette gemacht haben.
Laut Statistik sind Hörgeräteträger zwar umweltbewußt, erwarten aber von einem „grünen“ Produkt eine gewohnt
gute Leistung.
Rayovac übernahm bei Innovationen stets eine Vorreiterrolle und hat die Batterierezepturen stetig weiterentwickelt
und verfeinert. Infolgedessen stellen wir zur Zeit die weltweit meistverkaufte quecksilberfreie Hörgerätebatterie her.
Verbraucher, die das neue quecksilberfreie I.C.E.-Sortiment von Rayovac getestet haben, waren mit der Produktleistung
äußerst zufrieden: es bietet optimale Leistung und erfüllt die Anforderungen der NEUEN ANSI/IEC WirelessPrüfprotokolle, die zur Simulation der Anforderungen moderner Wireless-Geräte entwickelt wurden und ein
gleichbleibend hohes Leistungsniveau gewährleisten.
Gilt dies auch für Batterien für Cochlea-Implantate?
Batterien für Cochlea-Implantate sind in gleicher Weise von dem Quecksilberverbot betroffen, wie auch der 2.
Oktober 2015 als Termin der Umsetzung.
Sind bereits heute quecksilberfreie Batterien im Handel erhältlich?
Rayovac und andere Hersteller bieten derzeit bereits quecksilberfreie Zink-Luft-Hörgerätebatterien an.
Unser neues und verbessertes quecksilberfreies I.C.E.-Sortiment wird ab Anfang 2015 erhältlich sein.
Anfang 2015 wird Rayovac die bisher beste Batterie auf den Markt bringen
Quecksilberfreie innovative saubere Energien (I.C.E.)
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10 Jahre Erfahrung und Know-how – verbunden mit modernster Technologie und
dem ECM-Herstellungsverfahren.
Diese neue umweltfreundliche quecksilberfreie Batterie sorgt in modernen
Geräten für Spitzenleistung.
Um mehr zu erfahren, wenden Sie sich an Ihren Rayovac Kundenbetreuer.
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