SANI-FONDS LEISTUNGSORDNUNG Sämtliche Leistungen stehen

SANI-FONDS LEISTUNGSORDNUNG
Sämtliche Leistungen stehen, außer wenn nicht ausdrücklich anders angeführt, dem Versicherungsnehmer,
dem jeweiligen, zu Lasten lebenden Ehepartner sowie seinen minderjährigen Kindern zwischen Null und
12 Monaten zu.
Bei Angabe, dass die höchste Entschädigungssumme den Haushalt deckt, versteht sich unter Haushalt der
Versicherungsnehmer, sein zu Lasten lebender Ehepartner sowie seine minderjährigen Kinder im Alter
von Null bis 12 Monaten.
Bei freiwilliger Erstreckung des Versicherungsschutzes auf andere Familienmitglieder1, wird vorliegende
Leistungsordnung im Vergleich zu dem auf den Versicherungsinhaber, dem zu Lasten lebenden
Ehepartner sowie minderjährigen Kindern zwischen Null und zwölf Monaten mit eigener
Haushaltsentschädigungssumme auf die zahlenden Familienmitglieder angewandt.
A. KRANKENHAUSAUFENTHALTE
A.1 Krankenhausaufenthalte mit chirurgischem Eingriff
Während der vertraglichen Laufzeit gibt es für jede Art Krankenhausaufenthalt infolge von
Krankheit oder Unfall ein Tagegeld (Krankenhausaufenthalte mit chirurgischem Eingriff,
Kaiserschnitt, Tagesklinik für chirurgische Eingriffe). Dieses Tagegeld dient der Deckung aller vom
Versicherten im Zuge des Krankenhausaufenthalts getragenen Kosten, einschließlich der
Krankenhauskosten und des Begleiters, mit alleiniger Ausnahme des im nachstehenden Absatz
Behandelten (Leistungen vor und nach einem Krankenhausaufenthalt). Der Versicherte hat für jeden im
Krankenhaus verbrachten Tag Anspruch auf ein Tagegeld in Höhe von € 60,00, höchstens jedoch für 100
Tage.
Leistungen vor und nach einem Krankenhausaufenthalt
Erstattet werden alle Kosten für diagnostische und fachärztliche Untersuchungen 120 Tage vor und 120
Tage nach dem Krankenhausaufenthalt, vorausgesetzt sie sind an die Krankheit bzw. den Unfall
gebunden, die bzw. der zum chirurgischen Eingriff geführt haben. Inbegriffen sind für 120 Tage nach dem
Krankenhausaufenthalt zudem Medikamente, Arzt-, Chirurgie- und Pflegeleistungen (vorausgesetzt diese
sind im Augenblick der Entlassung aus dem Pflegeinstitut nachweislich verschrieben worden),
physiotherapeutische sowie rehabilitative Behandlungen (Logopädie und Ergotherapie). Ebenfalls
zugesichert sind die vom behandelnden Arzt verschriebenen Medikamente, soweit diese an die Krankheit
bzw. den Unfall gebunden sind, die bzw. der zum Krankenhausaufenthalt geführt hat (bis zu einer
Therapiedauer von maximal 120 Tagen nach Entlassung aus dem Institut).
Vorliegender Versicherungsschutz gilt sowohl für im nationalen Gesundheitswesen (S.S.N.) als
auch in privaten Einrichtungen erbrachte Leistungen, unabhängig davon, ob sie dem
Previmedical-Netzwerk angehören oder nicht (Regelung für direkte und erstattungsfähige
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Zahlende Familienmitglieder: nicht zu Lasten lebender Ehepartner oder in eheähnlicher Beziehung lebende Person, minderjährige Kinder über 12 Monate, zu
Lasten lebende volljährige Kinder bis zum vollendeten sechsundzwanzigsten Lebensjahr, zu Lasten lebende volljährige Kinder mit dauerhafter Zwei-Drittel-Invalidität
ohne Altersbegrenzung.
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Unterstützung).
Für die Deckung von Leistungen vor/nach einem Krankenhausaufenthalt stehen jährlich € 600,00 je
Haushalt zur Verfügung.
A.2 Krankenhausaufenthalt ohne chirurgischen Eingriff
Während der vertraglichen Laufzeit ist für jede Art Krankenhausaufenthalt ohne chirurgischen
Eingriff infolge von Krankheit oder Unfall ein Tagegeld vorgesehen. Dieses Tagegeld dient der
Deckung aller vom Versicherten im Zuge des Krankenhausaufenthalts getragenen Kosten, einschließlich
der Krankenhauskosten und des Begleiters, mit alleiniger Ausnahme des im nachstehenden Absatz
Behandelten (Leistungen vor und nach einem Krankenhausaufenthalt).
Der Versicherte hat für jeden im Krankenhaus verbrachten Tag Anspruch auf ein Tagegeld in Höhe von
€ 60,00, höchstens jedoch für 30 Tage.
Leistungen vor und nach einem Krankenhausaufenthalt
Erstattet werden alle für diagnostische und fachärztliche Untersuchungen 30 Tage vor und 30 Tage nach
dem Krankenhausaufenthalt getragene Kosten, vorausgesetzt sie sind an die Krankheit bzw. den Unfall
gebunden, die bzw. der zum Krankenhausaufenthalt geführt hat. Inbegriffen sind zudem Medikamente,
Arzt-, Chirurgie- und Pflegeleistungen (vorausgesetzt diese sind im Augenblick der Entlassung aus dem
Pflegeinstitut nachweislich verschrieben worden), physiotherapeutische und rehabilitative Behandlungen
für 60 Tage nach dem Krankenhausaufenthalt.
Ebenfalls zugesichert sind die vom behandelnden Arzt verschriebenen Medikamente, soweit diese an die
Krankheit bzw. den Unfall gebunden sind, die bzw. der zum Krankenhausaufenthalt geführt hat (bis zu
einer Therapiedauer von maximal 120 Tage nach der Entlassung aus dem Institut).
Vorliegender Versicherungsschutz gilt sowohl für im nationalen Gesundheitswesen (S.S.N.) als
auch in privaten Einrichtungen erbrachte Leistungen, unabhängig davon, ob sie dem
Previmedical-Netzwerk angehören oder nicht (Regelung für direkte und erstattungsfähige
Unterstützung).
Für die Deckung von Leistungen vor/nach einem Krankenhausaufenthalt stehen jährlich € 600,00 je
Haushalt zur Verfügung.
A.3 Häusliche Hospitalisierung nach einem Krankenhausaufenthalt
Sollte nach der Entlassung aus dem Krankenhaus eine Zeit häusliche Hospitalisierung erforderlich sein,
werden über das Vertragsnetz Previmedical für einen Zeitraum von 120 Tagen ab Entlassungsdatum
und bis jährlich höchstens € 2.500,00 je Haushalt die häusliche Hospitalisierung, die ärztliche,
rehabilitierende und Pflegeleistung für die Rückgewinnung der körperlichen Funktionen zur Verfügung
gestellt. Diese Leistungen werden nach Ausarbeitung von individuellen Pflege- und Sozialfürsorgeplänen
(Piani Assistenziali und Socio-assistenziali individuali – PAI) durch Spezialisten der Einsatzzentrale von
RBM Salute erbracht. Man weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche sozialfürsorglichen und
soziosanitären Leistungen mit den im nachstehenden Punkt E. 9 angeführten Modalitäten zu ermäßigten
Tarifen erbracht werden können.
B. STATIONÄRE BEHANDLUNGEN
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B.1. FACHARZTUNTERSUCHUNGEN OHNE KRANKENHAUSAUFENTHALT
B.1.1. Facharztuntersuchungen ohne Krankenhausaufenthalt
Es wird die Zahlung fachärztlicher Untersuchungen gewährleistet.
Wird die ambulante Leistung von Fachärzten oder privaten Einrichtungen (auch als freiberufliche
Tätigkeit im Krankenhaus – Intramoenia) erbracht, ist immer eine ärztliche Verschreibung mit Angabe der
vermutlichen oder schon festgestellten Pathologie erforderlich. Die Kostennachweise (Rechnungen und
Belege) müssen den jeweiligen Facharztbereich enthalten, der erstattungsspezifisch der angezeigten
Pathologie entsprechen muss.
Sollten die Facharztuntersuchungen in öffentlichen Einrichtungen stattfinden, so genügt der
Zahlungsbeleg des entsprechenden Tickets (Selbstkostenbeteiligung).
Wendet sich der Versicherte an öffentliche oder damit vertragsgebundene Gesundheitseinrichtungen,
werden ihm alle Tickets bis zum maximal versicherten Deckungsbetrag erstattet.
Wendet er sich an Previmedical-Einrichtungen, wird ihm bis auf einen Freibetrag von € 25,00 je
Untersuchung garantiert alles erstattet.
Wendet er sich hingegen an nicht vertragsgebundene Gesundheitseinrichtungen oder an nicht
vertragsgebundenes Personal, werden ihm bis auf einen Anteil von € 55,00 (nicht erstattungsfähiger
Mindestbetrag) die für die fachärztliche Untersuchungen getragenen Kosten zu 80 % erstattet.
Der jährlich versicherte Höchstbetrag für alle im Punkt B. 1 behandelten Leistungen beträgt
€ 1.550,00 je Haushalt.
B.1.2 WEEKEND IN SALUTE (GESUNDHEITSWOCHENENDE)
RBM Salute gewährleistet allen SANI-FONDS-Mitgliedern die vollkommen kostenlose Nutzung
der Initiative „Weekend in Salute®“, die monatlich jeweils 1 fachärztliche Untersuchung (auch
Kontrolluntersuchung) in allen von der Casa di Cura Bonvicini (BZ) gebotenen Fachgebieten
vorsieht.
Die zugehörigen Einrichtungen aller anderen Regionen
www.weekendinsalute.it/network-strutture.php zu entnehmen.
Italiens
sind
der
Seite
B.2. AMBULANTE CHIRURGIE
Der Gesundheitsplan sieht die Zahlung der getragenen Kosten (Ticket, Belege oder Rechnungen von
Fachärzten, privaten Einrichtungen oder für freiberufliche Tätigkeiten im Krankenhaus) für alle
ambulanten Operationen vor.
Wendet sich der Versicherte an öffentliche oder damit vertragsgebundene Gesundheitseinrichtungen,
werden ihm sämtliche Tickets voll erstattet.
Wendet er sich an Previmedical-Einrichtungen, wird ihm bis auf einen Freibetrag von € 250 je
Eingriff die Direktbezahlung gewährleistet.
Wendet er sich hingegen an nicht vertragsgebundene Gesundheitseinrichtungen oder an nicht
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vertragsgebundenes Personal, werden dem Versicherten je fachärztliche Untersuchung ohne Anwendung
eines ungedeckten Betrags bis auf einen Anteil von € 500,00 (nicht erstattungsfähiger Mindestbetrag)
die getragenen Kosten erstattet.
Die jährlich höchste Entschädigungssumme ist unbegrenzt.
B.3. BILDGEBENDE VERFAHREN, LABORDIAGNOSTIK UND THERAPEUTISCHE
LEISTUNGEN
B.3.1 Instrumentale Diagnostikleistungen, Laborleistungen ohne Krankenhausaufenthalt
B.3 1.1 Instrumentale Diagnostikleistungen ohne Krankenhausaufenthalt
Der Gesundheitsplan sieht die Zahlung der getragenen Kosten (Ticket, Belege oder Rechnungen von
Fachärzten, privaten Einrichtungen oder für freiberufliche Tätigkeiten im Krankenhaus) für alle
nachstehend angeführten instrumentalen Diagnostikleistungen ohne Krankenhausaufenthalt vor.
Konventionelle Radiologie (ohne Kontrastmittel)
· Röntgenuntersuchungen des Knochen- und Gelenkapparats (auch Röntgenbild an der
Wirbelsäule)
· Mammografie beidseitig
· Orthopantomografie
· Röntgenbild Organapparat
· intraorales Röntgenbild
· Röntgenbild Speiseröhre
· Röntgenbild Speiseröhre Direktuntersuchung
· Röntgenbild Dünndarm in Serie
· Röntgenbild Verdauungstrakt
· Röntgenbild oberer Verdauungstrakt
· Röntgenbild unterer Verdauungstrakt
· Stratigrafie
Konventionelle Radiologie (mit Kontrastmittel)
· Zisternografie
· Angiografie
· Astrografie
· Bronchografie
· Cavernosografie
· Zystografie/mit Doppelkontrast
· Zystografie für Harnabfluss
· Bariumsulfateinlauf/mit doppeltem Kontrast
· Cholangiografie/perkutane Cholangiografie
· Retrograde Cholangiopankreatikografie
· Cholezystografie
· Kolpografie
· Koronarangiografie
· Dacryocystografie
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Defäkografie
Diskografie
Urodynamische Untersuchung
Fistulografie
Phlebografie
Fluorangiografie
Galaktografie
Hysterosalpingografie
Lymphografie
Myelografie
Pneumoencephalografie
Alle grafischen Kontrastuntersuchungen in interventioneller Radiologie
Röntgenbild Speiseröhre mit mattem Kontrastmittel/doppeltem Kontrastmittel
Röntgenbild Dünndarm mit doppeltem Kontrastmittel
Röntgenbild Dünndarm mit doppeltem Kontrastmittel und selektiver Untersuchung
Röntgenbild Verdauungstrakt komplett einschließlich Speiseröhre mit Kontrastmittel
Sialografie mit Kontrastmittel
Splenoportografie
Urethrozystografie
Urografie
Vesiculo-Deferentografie
Wirsunggrafie
Andere bildgebende Verfahren (Ultraschalluntersuchung)
· Brustultraschalluntersuchung
· Ultraschalluntersuchung im oberen und unteren Bauchbereich
· Beckenultraschalluntersuchung auch mit transvaginaler Sonde
· endorektale Prostatasonografie
Farbkodierte Doppler-Sonografie
· Herzdopplersonografie mit Farbe
· Farbkodierte Doppler-Sonografie für untere und obere Gliedmaßen
· Farbkodierte Doppler-Sonografie der Bauchaorta
· Farbkodierte Doppler-Sonografie der Halsschlagader
Computertomografie (CT)
· CT-Angiografie
· CT-Angiografie extra- oder interkranieller Bezirke
· Mehrschichtspiral-CT (64 Schichten)
· CT mit und ohne Kontrastmittel
Magnetresonanztomografie (MRT)
· Kardio-MRT
· Angio-MRT mit Kontrastmittel
· NCT mit und ohne Kontrastmittel
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PET
· Positronen-Emissions-Tomografie (PET) für Stoffwechselaktivitäten
Szintigrafie (Nuklearmedizin in vivo)
· Szintigrafie aller Apparate oder Organe (Myocardszintigrafie inbegriffen)
· Tomografische Myokardszintigrafie SPET
· Gesamtkörperszintigrafie mit markierten autologen Zellen
Instrumentale Diagnostikleistungen
· Elektromyografie
· Kampimetrie
· Dynamisches Elektroenzephalogramm (EEG) mit analogen Geräten (Langzeit-EKG)
· Elektroenzephalogramm (EEG) mit Schlafentzug
· Dynamisches Elektroenzephalogramm (EEG) 24 Stunden
· Elektroenzephalogramm
· Elektroretinogramm
· Dauermonitoring (24 Stunde) des Blutdrucks
· Ph-Metrie Speiseröhre Magen
· Evozierte Potenziale
· Spirometrie
· Instrumentale Hornhauttopografie
Sonstige Diagnostikleistungen (Biopsien)
· CT-geführte Biopsie
· Muskelbiopsie
· Prostatabiopsie
· Blasenmapping
Sonstiges
· Sentinel-Lymphknoten-Biopsie
· Arterielle Blutgasanalyse
· Lasertherapie zu physiotherapeutischen Zwecken
· Endoskopische bronchoalveoläre Lavage
· Suche nach Sentinel-Lymphknoten und Referenzpunkt
Diagnostische Endoskopien
· Diagnostische endoskopisch retrograde Cholangiopankreatikografie (ERCP)
· Diagnostische Zystoskopie
· Ösophagogastroduodenoskopie
· Diagnostische Pankoloskopie
· Diagnostische Rektoskopie
· Diagnostische Rektosigmoidoskopie
· Diagnostische Tracheobronkoskopie
Wendet
sich
der
Versicherte
Gesundheitseinrichtungen, werden
an
ihm
öffentliche
oder
damit
vertragsgebundene
alle Tickets bis zum maximal versicherten
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Deckungsbetrag erstattet.
Wendet er sich an Previmedical-Einrichtungen, wird ihm ohne jeden ungedeckten Betrag bzw.
ohne jeden Freibetrag die direkte Zahlung gewährleistet.
Wendet er sich hingegen an nicht vertragsgebundene Gesundheitseinrichtungen oder an nicht
vertragsgebundenes Personal, werden ihm diese Leistungen bis auf einen Anteil von € 50,00 (nicht
erstattungsfähiger Mindestbetrag) zu 80 % erstattet.
B.3.1.2 Diagnostische Laborleistungen ohne Krankenhausaufenthalt
Der Gesundheitsplan sieht die Zahlung der getragenen Kosten (Ticket, Belege oder Rechnungen von
Fachärzten, privaten Einrichtungen oder für freiberufliche Tätigkeiten im Krankenhaus) für ALLE
diagnostischen Laborleistungen ohne Krankenhausaufenthalt vor, die dem jeweils für die Autonome
Provinz
Bozen
geltenden
Tarifverzeichnis
zu
entnehmen
sind
(http://www.provincia.bz.it/sanita/personale-sanitario/delibere-tariffario.asp).
Wendet
sich
der
Versicherte
an
öffentliche
oder
damit
vertragsgebundene
Gesundheitseinrichtungen, werden ihm sämtliche Tickets bis zum maximal versicherten
Deckungsbetrag erstattet.
Wendet er sich an Previmedical-Einrichtungen, wird ihm bis auf einen Freibetrag von € 15,00 je
diagnostischer Untersuchung garantiert alles direkt bezahlt.
Wendet er sich hingegen an nicht vertragsgebundene Gesundheitseinrichtungen oder an nicht
vertragsgebundenes Personal, werden ihm diese Leistungen bis auf einen Anteil von € 35,00 (nicht
erstattungsfähiger Mindestbetrag) zu 80 % erstattet.
B.3.2 Therapeutische Leistungen ohne Krankenhausaufenthalt
Der Gesundheitsplan sieht die Zahlung der getragenen Kosten (Ticket, Belege oder Rechnungen von
Fachärzten, privaten Einrichtungen oder für freiberufliche Tätigkeiten im Krankenhaus) für alle
nachstehend aufgelisteten therapeutischen Leistungen vor.
·
·
·
·
·
·
·
Chemotherapie
Kobalttherapie
Dialyse
Schmerztherapie
Pharmakologische Infusionen oder Infiltrationen
Diagnostisch-therapeutische Leistungen bei Unfruchtbarkeit
Komplementärmedizinische Leistungen
Bei Leistungen einer privaten Einrichtung ist für die Aktivierung des Versicherungsschutzes eine ärztliche
Verschreibung mit dem diagnostischen Verdachtsfall oder der Pathologie erforderlich; wird die Leistung
hingegen von öffentlichen oder mit dem Provinzsystem vertragsgebundenen Einrichtungen erbracht,
genügt der Zahlungsbeleg.
Die Liste der vertragsgebundenen privaten Einrichtungen wird auf der Seite des Sanitätsbetriebs der
Autonomen Provinz Bozen stetig aktualisiert. Siehe Link: http://www.asdaa.it/it/amministrazionetrasparente/strutture-sanitarie-private-accreditate-convenzionate.asp.
Wendet er sich an Previmedical-Einrichtungen, wird ihm bis auf einen Freibetrag von € 20,00 je
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Therapiezyklus alles direkt bezahlt.
Wendet er sich hingegen an nicht vertragsgebundene Gesundheitseinrichtungen oder an nicht
vertragsgebundenes Personal, werden ihm für jede diagnostische Untersuchung oder jeden Therapiezyklus
bis auf einen Anteil von € 55,00 (nicht erstattungsfähiger Mindestbetrag) die getragenen Kosten zu 80 %
erstattet.
In öffentlichen oder mit dem Landesgesundheitsdienst vertragsgebundenen Einrichtungen werden alle
Tickets innerhalb der jährlichen Obergrenze restlos erstattet.
B.3.3 Höchsterstattungsbeträge
Die jährliche Verfügbarkeit für den in den Punkten B.3.1 und B.3.2 behandelten
Versicherungsschutz beträgt insgesamt € 10.000,00 je Haushalt, die Verfügbarkeit für den in den
Punkten B.3.1.2 und B.3.2 behandelten Versicherungsschutz hingegen insgesamt € 5.000,00 je
Haushalt.
B.4. PHYSIOTHERAPIE, REHABILITATION UND THERAPEUTISCHE LEISTUNGEN
B.4.1 Physiotherapeutische und rehabilitierende Behandlungen infolge eines während der
vertraglichen Laufzeit stattgefundenen Unfalls
Inbegriffen sind alle Kosten für ausschließlich zu rehabilitativen Zwecken von befähigten Ärzten oder
Paramedizinern erbrachte physiotherapeutische Behandlungen in Präsenz eines Nachweises der
Notaufnahme und einer Kopie der Verschreibung eines Orthopäden infolge von eines chirurgischen
Eingriffs.
Wendet sich der Versicherte an Previmedical-Einrichtungen, wird bis auf einen dem Versicherten
vorbehaltenen Freibetrag von € 25,00 je Rechnung alles direkt bezahlt.
Vom Versicherten in öffentlichen oder in vertragsgebundenen Reha-Einrichtungen getragene Kosten
werden als Selbstkostenbeteiligung (Ticket) zur Gänze erstattet; Leistungen in privaten Einrichtungen oder
von privaten Fachärzten gegenüber einer ärztlichen Verschreibung von Orthopäden, Physiatern oder
Rheumatologen werden hingegen bis auf einen Freibetrag zu Lasten des Versicherten von € 55,00 (nicht
erstattbarer Mindestbetrag) je Rechnung zu 80 % erstattet.
B.4.2 Physiotherapeutische Behandlungen und Thermalkuren für besondere Pathologien
Unter den Versicherungsschutz fallen nur nachstehend aufgelistete Pathologien:
·
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Schlaganfall
chronische Herzerkrankungen (z.B. Herzinsuffizienz)
Akuter Myokardinfarkt
Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
Multiple Sklerose
Parkinson-Krankheit
Demenz (Alzheimer)
Postoperative Behandlungen (verzichtbar, da in Abschnitt A1 inbegriffen)
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·
·
Erkrankungen des Bewegungsapparats
· Fuß: Klumpfuß; Kalkaneussporn; Sichelfuß; Hohlfuß: Spitzfuß; Fallfuß; Knicksenkfuß mit
Diastase der Zwischenräume zwischen den Knöchelköpfen im Kindesalter; Plattknickfuß
des Erwachsenen; Plattfuß; Hallux valgus; Hammerzehe/Krallenzehe; Fünfte Zehe
gespreizt hyperadduziert;
· Knie:
Kniescheibenluxation;
Kniescheibenchondropathie;
Meniskusverletzungen;
Bandverletzungen des Knies; Baker-Zysten/Poplitealzyste; Osteochondrosis dissecans;
Valgus-/Varusstellung des Knies; Hohlknie; Kniegelenksarthrose;
· Hüfte: Periarthropathie des Hüftgelenkes (Syndrom des Schenkelbindenspanners); Coxa
saltans (schnappende Hüfte); Dysplasie und angeborene Luxation der Hüfte; Morbus
Perthes; Epiphysenlösung des Femurkopfs; angeborene Coxa vara; Hüftarthrose;
Hüftkopfnekrose des Erwachsenen;
· Hand:
Enchondrom;
Ganglien;
Mondbeinerkrankung;
Sattelgelenkarthrose;
Pseudoarthrose des Kahnbeins; Syndaktylie; Sehnenrisse, Enteropathien, Tendomypathien;
Tendovagnitis de Quervain
· Schnappfinger; Schnappdaumen; Karpaltunnelsyndrom; Morbus Dupuytren
· Ellenbogen:
Ellenbogen
valgus/varus;
Ellenbogenarthrose;
Ellenbogenschleimbeutelentzündung; Ellenbogenluxation; Epicondylitis
· Schulter:
Degenerative
Schultergürtelkrankheiten;
Sehnenverkalkung,
Bursitis
subacromialis; Thoracic-outlet-Syndrom; posttraumatische Schulterluxation; Habituelle
Schulterluxation; Ruptur der Rotatorenmanschette; Schultergürtelarthrose;
· Wirbelsäule: Flachrücken, Rundrücken, Hohlrundrücken; Skoliose; Degenerative
Erkrankungen der Lendenwirbelsäule; Lumbalgien; Dorsalgien; HWS-Syndrom;
Bandscheibenvorfall;
Gelenksperre;
Scheuermann-Krankheit;
Spondylose,
Spondylolisthesis; Osteoporose; Osteomalazie; Tumoren an der Wirbelsäule
· Myopathien: Progressive Muskeldystrophie; endzündliche Myopathien; Myasthenie;
Myotonien
Rheumatologische Erkrankungen:
· Chronische Polyarthritis oder rheumatoide Arthritis;
· Morbus Bechterew
Chronische bronchopulmonale Erkrankungen:
· obstruktive Lungenerkrankungen;
· restriktive Lungenerkrankungen;
· Lungenembolie;
· Lungenentzündung;
· Bronchialasthma;
Schwere Verletzungen infolge von Unfällen außerhalb der Arbeitszeit, die zu einem
Invaliditätsgrad von über 40 % führen.
Je nach angezeigter Pathologie wird dem Versicherten eine klinische und chirurgische Bewertung zur
Verfügung gestellt, um je nach Fall die klinischen, ästhetischen (bei Makroläsionen), rehabilitierenden,
psychologischen bzw. pflegespezifischen Eingriffe festzusetzen.
Sind physiotherapeutische Thermalkuren erforderlich, werden die entsprechenden Kosten wie folgt
ausbezahlt:
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·
·
·
Bei direkter Inanspruchnahme in Previmedical-Einrichtungen: zu 100 % ohne ungedeckte
Beträge bzw. Freibetrag.
Erstattung der getragenen Kosten für in privaten, nicht vertragsgebundenen
Gesundheitseinrichtungen oder von nicht vertragsgebundenen Personen erbrachten Leistungen in
Höhe von 80 %, wobei jedoch ein Anteil in Höhe von € 50,00 je Rechnung (nicht
erstattungsfähiger Mindestbetrag) zu Lasten des Versicherten geht.
Vollständige Erstattung der Tickets für Leistungen in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes oder
von diesem akkreditierte Leistungen.
Die Leistungen sind auszahlbar, wenn sie vom Hausarzt bzw. von einem Facharzt verschrieben werden,
deren Spezialisierung die angezeigte Pathologie betrifft und wenn sie von Ärzten oder Paramedizinern
erbracht werden, die für die aus dem Kostenbeleg hervorgehenden Reha-Therapie befähigt sind. Vom
dem Versicherungsschutz ausgenommen sind alle Leistungen in Fitness-Studien, Fitness-Clubs,
Schönheitszentren, Gesundheitshotels, Medical-Hotels, Wohlfühlzentren, auch wenn mit zugehörigem
Ärztezentrum.
Der jährlich versicherte Höchstbetrag für den in den Punkten B.4.1 und B.4.2 behandelten
Versicherungsschutz beträgt insgesamt € 350,00 je Haushalt.
B. 5. AUGENHEILKUNDE
B. 5. 1 Augenuntersuchungen und Linsen (für Brillen/Kontaktlinsen)
Ab dem 40. Lebensjahr des Versicherten sieht der Plan die wie nachfolgend erklärte Erstattung aller für
Augenuntersuchungen/optometrische Untersuchungen getragenen Kosten vor:
-
Wenn von öffentlichen oder mit dem Landesgesundheitsdienst vertragsgebundenen Einrichtungen
erbracht, wird die jährlich getragene Selbstkostenbeteiligung (Ticket) vollständig erstattet;
Werden sie hingegen direkt in Previmedical-Einrichtungen erbracht, wird der gesamte
Betrag in jährlichen Abständen und ohne ungedeckten Betrag bzw. Freibetrag vollständig
ausbezahlt.
Werden Sie hingegen von privaten Einrichtungen oder Fachärzten erbracht, werden sie jährlich
ohne ungedeckte Beträge bzw. Freibetrag in der maximal anerkannten Höhe von € 16,00
erstattet.
Alle zwei Jahre werden dem Versicherten die für Brillengläser oder Kontaktlinsen getragenen Kosten bis
zu € 120,00 je Haushalt erstattet/ausbezahlt, wobei dieser jedoch einen Anteil von € 50,00 (nicht
erstattbarer Mindestbetrag) je Rechnung selbst zu tragen hat.
Für die Aktivierung ist die Verschreibung eines Augenarztes oder eine Bescheinigung der
Visusveränderung vonseiten des Optometristen bzw. Optikers erforderlich. Keine Bescheinigung der
Visusveränderung ist hingegen für den Erhalt der vorgesehenen Rückerstattung bei Untersuchungen
erforderlich.
B.5.2 Refraktive Chirurgie
Sollte sich der Versicherte einem Eingriff der refraktiven Chirurgie zur Korrektur von dokumentierten
Fehlsichtigkeiten (Kurzsichtigkeit, Astigmatismus, Weitsichtigkeit und Presbyopie), Visus (höher oder
gleich) ≥ 2, unterziehen, sieht der Plan die Erstattung von höchstens € 750,00 je Auge vor.
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Der Versicherungsschutz greift für einen Eingriff je Haushalt alle zwei Jahre, wobei für „Eingriff“
die Korrektur der Fehlsichtigkeit an beiden Augen verstanden wird.
In Previmedical-Einrichtungen ist die direkte Zahlung in Höhe von 90 % gewährleistet.
Die vom Versicherten in öffentlichen oder vertragsgebundenen Einrichtungen als
Selbstkostenbeteiligung (Ticket) getragenen Kosten werden vollständig erstattet; während die für
Leistungen in privaten Einrichtungen oder von privaten Fachärzten getragenen Kosten zu 75 %
erstattet werden.
Der Versicherungsplan schließt in Punkt B.5.1 behandelte spätere Erstattungsanträge ab Datum des
Eingriffs aus.
B.5.3 Besonders schwere Augenkrankheiten
Für nachstehende Pathologien werden die vom Versicherten als Selbstkostenbeteiligung getragenen
Kosten (Ticket) vollständig erstattet:
·
·
Makulopathie
Uveitis.
B.6. ZAHNMEDIZIN
Es fallen folgende Leistungen unter den Versicherungsschutz:
i. Vorbeugende zahnärztliche Leistungen:
a) Mundhygiene/Zahnsteinentfernung, höchstens 2 Mal jährlich
b) Zahnärztliche Untersuchung (1 Mal jährlich)
c) Diagnostik: Orthopantomografie (1 Mal alle 2 Jahre)
d) Konservierende Leistungen: Mundhöhle Klasse 1, 2, 3, 4, oder 5 (1 Mal jährlich)
e) Endodontie
f) Zahnversiegelung (Kinder): bis höchstens zwei je Kind (von 6 - 7 Jahren der sechsten (vier
Molare), von 10 - 12 der siebten)
g) Milchzahnextraktion (Kinder)
Mit Bezug auf die in vorstehenden Buchstaben a), b), f) und g) und dem Unterabsatz i)
behandelten Leistungen:
Wendet
sich
der
Versicherte
an
öffentliche
oder
damit
Gesundheitseinrichtungen, werden ihm sämtliche Tickets voll erstattet.
vertragsgebundene
Wendet er sich an Previmedical-Einrichtungen, wird ihm ohne jeden nicht gedeckten Betrag
bzw. ohne jeden Freibetrag zu 100 % die direkte Zahlung gewährleistet.
Für von privaten Einrichtungen oder Fachärzten erbrachte Leistungen steht dem Versicherten die
höchstmögliche Erstattung im Wert des der vorliegenden Tarifordnung beiliegenden
Tarifverzeichnisses für zahnärztliche Leistungen zu.
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Mit Bezug auf die in vorstehenden Buchstaben c), d) und e) und dem Unterabsatz i) behandelten
Leistungen:
Wendet
sich
der
Versicherte
an
öffentliche
oder
damit
Gesundheitseinrichtungen, werden ihm sämtliche Tickets voll erstattet.
vertragsgebundene
Wendet er sich an Previmedical-Einrichtungen, wird ihm bis auf einen zu seinen Lasten gehenden
Freibetrag in Höhe von € 35 die direkte Bezahlung gewährleistet.
Für von privaten Einrichtungen oder Fachärzten erbrachte Leistungen steht dem Versicherten die
höchstmögliche Erstattung im Wert des der vorliegenden Tarifordnung beiliegenden
Tarifverzeichnisses für zahnärztliche Leistungen zu.
ii. Chirurgische Leistungen:
Es werden die für nachstehende Leistungen getragenen Kosten anerkannt:
·
·
·
·
Paradontalkrankheiten
Extraktion eines Zahnes oder einer Zahnwurzel in kompletter Knocheninklusion
(Weisheitszähne)
Zahnabszess mit Instrument für Wurzelkanalbehandlung
Implantologie (Implantologie wird als Folge jeder Krankheit anerkannt).
Wendet
sich
der
Versicherte
an
öffentliche
oder
damit
Gesundheitseinrichtungen, werden ihm sämtliche Tickets voll erstattet.
vertragsgebundene
Wendet er sich an Previmedical-Einrichtungen wird ohne ungedeckten Betrag bis auf einen Anteil zu
Lasten des Versicherten in Höhe von € 35,00 direkt bezahlt.
Für von privaten Einrichtungen oder Fachärzten erbrachte Leistungen steht dem Versicherten die
höchstmögliche Erstattung im Wert des der vorliegenden Tarifordnung beiliegenden
Tarifverzeichnisses für zahnärztliche Leistungen zu.
iii. Zahnärztliche Behandlungen infolge von eines Unfalls
Wendet
sich
der
Versicherte
an
öffentliche
oder
damit
Gesundheitseinrichtungen, werden ihm sämtliche Tickets voll erstattet.
vertragsgebundene
Wendet er sich an Previmedical-Einrichtungen wird ohne jeden ungedeckten Betrag bis auf einen Anteil
zu Lasten des Versicherten in Höhe von € 100,00 direkt bezahlt.
Für von privaten Einrichtungen oder Fachärzten erbrachte Leistungen steht dem Versicherten die
höchstmögliche Erstattung im Wert des der vorliegenden Tarifordnung beiliegenden
Tarifverzeichnisses für zahnärztliche Leistungen zu.
Die jährliche Verfügbarkeit für die im Buchstaben i) des vorliegenden Punkts B. 6 behandelten
Versicherungsleistungen ist unbegrenzt.
Die jährliche Verfügbarkeit für die im Buchstaben ii) und im Buchstaben iii) des vorliegenden
Punkts B.6 behandelten Versicherungsleistungen beträgt insgesamt € 2.000,00 je Haushalt.
B.7. GYNÄKOLOGIE (nur für den Versicherungsnehmer gültiger Versicherungsschutz)
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Wendet sich der Versicherte an private Einrichtungen oder an im Krankenhaus freiberuflich tätige
Fachärzte, werden nachstehende einmal jährlich zur Vorbeugung in Anspruch genommene
Leistungen erstattet.
Bei direkter Inanspruchnahme in Previmedical-Einrichtungen:
a) Gynäkologische Untersuchung (1 Mal jährlich)
b) vaginaler Zervixzytologieabstrich [Pap-Test] bzw. HPV-DNA-Test (es wird eine Leistung jährlich
erstattet)
c) Gynäkologische oder transvaginale Routine-Ultraschalluntersuchung (1 Mal jährlich)
Die in den Buchstaben a) und b) des vorliegenden Abschnitts behandelten Leistungen sind
gleichzeitig durchzuführen und werden zu 100 % ausbezahlt, ohne ungedeckte Beträge bzw.
Freibetrag zu Lasten des Versicherten.
Die im Buchstaben c) behandelte Ultraschalluntersuchung wird bis auf einen Freibetrag zu
Lasten des Versicherten in Höhe von € 25,00 erstattet.
Bei erstattungsfähiger Inanspruchnahme
a) Gynäkologische Untersuchung (1 Mal jährlich)
b) vaginaler Zervixzytologieabstrich [Pap-Test] bzw. HPV-DNA-Test (es wird eine Leistung jährlich
erstattet)
c) Gynäkologische oder transvaginale Routine-Ultraschalluntersuchung (1 Mal jährlich)
Die in den Buchstaben a) und b) des vorliegenden Abschnitts behandelten Leistungen sind
gleichzeitig durchzuführen und werden bis auf einen Freibetrag zu Lasten des Versicherten in
Höhe von € 25,00 erstattet.
Die im Buchstaben c) behandelte Ultraschalluntersuchung wird bis auf einen Freibetrag zu
Lasten des Versicherten in Höhe von € 35,00 erstattet.
B.8. UROLOGIE (nur für den Versicherungsnehmer gültiger Versicherungsschutz)
B.8.1 Urologische Untersuchungen und damit verbundene Leistungen
Nach dem 45. Lebensjahr ist die jährliche Erstattung der für nachstehende, einmal jährlich getätigten
Vorsorgeleistungen ausgegebenen Kosten vorgesehen:
a) Fachärztliche Untersuchung
b) Ultraschalluntersuchung des Apparats
c) Zystokopie
d) Flowmetrie
e) PSA
Es werden nachstehende Erstattungsmodalitäten berücksichtigt:
13
Mit Ticket:
Wenn von öffentlichen oder mit dem Landesgesundheitsdienst vertragsgebundenen Einrichtungen
erbracht, wird die jährlich getragene Selbstkostenbeteiligung (Ticket) für jede der oben angeführten
Leistungen einmal jährlich vollständig erstattet;
Bei direkter Inanspruchnahme in Previmedical-Einrichtungen:
Die Leistungen der in den Buchstaben a) und e) des vorliegenden Abschnitts behandelten
Leistungen sind gleichzeitig durchzuführen und werden zu 100 % ausbezahlt, ohne ungedeckte
Beträge bzw. Freibetrag zu Lasten des Versicherten.
Die in den Buchstaben b), c) und d) behandelten Leistungen werden bis auf einen Freibetrag zu
Lasten des Versicherten in Höhe von € 25,00 erstattet.
Bei erstattungsfähiger Inanspruchnahme
Die in den Buchstaben a) und e) des vorliegenden Abschnitts behandelten Leistungen sind
gleichzeitig durchzuführen und werden bis auf einen Freibetrag zu Lasten des Versicherten in
Höhe von € 25,00 erstattet.
Die in den Buchstaben b), c) und d) behandelten Leistungen werden bis auf einen Freibetrag zu
Lasten des Versicherten in Höhe von € 35,00 erstattet.
Es werden die von Patienten mit Prostatahypertrophie für Medikamente getragenen Gesundheitstickets
erstattet.
B.8.2 Urologische Chirurgie
Mit Bezug auf in öffentlichen, privaten, vertragsgebundenen Einrichtungen oder von freiberuflichen
Fachärzten erbrachten Eingriffen an der Prostata hat der Versicherte für maximal 100 Tage Anspruch
auf ein Tagegeld in Höhe von 60,00 je Tag Krankenhausaufenthalt. Handelt es sich dabei um
einen Eingriff mit Green-Laser-Methode, beläuft sich das entsprechende Tagegeld für maximal
100 Tage auf € 80,00 je Tag Krankenhausaufenthalt.
B.9. DERMATOLOGIE (nur für den Versicherungsnehmer gültiger Versicherungsschutz)
Für Versicherte im Alter zwischen 35 und 65 ist alle zwei Jahre die wie nachstehend erklärte Erstattung
der für eine hautärztliche Untersuchung getragenen Kosten vorgesehen:
-
Wird sie in öffentlichen oder mit dem Landesgesundheitsdienst vertragsgebundenen
Einrichtungen erbracht, wird die jährlich getragene Selbstkostenbeteiligung (Ticket)
vollständig erstattet;
Wird sie in Previmedical-Einrichtungen erbracht, wird sie bis auf einen Freibetrag zu
Lasten des Versicherten in Höhe von € 25,00 ausbezahlt.
14
-
Wird sie in privaten Einrichtungen, von privaten Fachärzten oder von im Krankenhaus
freiberuflich tätigen Fachärzten erbracht, wird sie bis zu 90 % erstattet, wobei jedoch ein Anteil in
Höhe von € 35,00 (nicht erstattungsfähiger Mindestbetrag) zu Lasten des Versicherten geht.
Für Patienten mit mittelschwerer/schwerer Schuppenflechte (PASI >= 10) und bei schwerem, atopischem
Ekzem ist Folgendes vorgesehen:
-
ein Anteil zur Kostenerstattung von Thermalkuren (€ 15 je Tag)
die Erstattung der Selbstkostenbeteiligung (Ticket in Höhe von 36 Euro alle sieben Sitzungen) für
Fototherapien (PUVA und Bade-PUVA) mit einem Freibetrag zu Lasten des Versicherten in
Höhe von € 10,00
Es ist folgende Dokumentation erforderlich: Fotokopie des vom Spitalfacharzt ausgestellten Überweisung
bzw. des vom Fachhautarzt der Krankenkasse ausgestellten, weißen Rezepts mit beigelegtem
Zahlungsbeleg bzw. Rechnung.
Die jährliche Verfügbarkeit für diesen Versicherungsschutz ist unbegrenzt.
B.11 MEDIZINISCHE EINRICHTUNGEN – GERÄTE
B.11.1 Orthopädische Prothesen und Hörgeräte
Die Kosten für den Kauf oder die Anleihe von orthopädischen Prothesen und Hörgeräten werden zu
80 % erstattet, wobei jedoch ein Anteil (nicht erstattbarer Mindestbetrag) in Höhe von € 75,00 je
Rechnung zu Lasten des Versicherten geht.
Wendet er sich an Previmedical-Einrichtungen wird ohne ungedeckten Betrag bis auf einen
Anteil zu Lasten des Versicherten in Höhe von € 35,00 je Rechnung direkt bezahlt.
Ferner ist bei dokumentiertem klinischem Bedarf zu denselben oben dargelegte Bedingungen ein
Beitrag für den Erwerb einer der nachstehenden medizinischen Einrichtungen vorgesehen:
- Korsett C35
- Stabkorsett
- Knieorthese Donjoy.
Für diesen Versicherungsschutz stehen jährlich € 1.000,00 je Haushalt zur Verfügung.
C. GRENZÜBERSCHREITENDE GESUNDHEITSVERSORGUNG
In Anwendung der auf italienischer Ebene mit dem Gesetzesdekret vom 4. März 2014, Nr. 38
umgesetzten, europäischen Richtlinie 2011/24/EU über das Recht von Patienten auf
grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung trägt die Autonome Provinz Bozen die Kosten für die
grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung. Für die Erstattung von Behandlungen, die einen
mindestens einnächtigen Krankenhausaufenthalt des Patienten bzw. die Nutzung einer sanitären
Infrastruktur oder hochspezialisierter und kostspieliger medizinischer Geräte vorsehen, muss der Patient
15
über eine vorab von der Krankenkasse der Autonomen Provinz Bozen ausgestellte Genehmigung
verfügen.
Diese Vorabgenehmigung wird in folgenden Fällen gewährt:
·
wenn die Leistung Teil der italienischen einheitlichen Mindestbetreuungsstandards (LEA) nach DPCM
vom 29. 11. 2001 ist;
·
wenn die Leistung dem Krankheitsbild des Patienten entspricht;
·
wenn die jeweilige Gesundheitsversorgung aus klinischer Sicht innerhalb einer im Hinblick auf den
Gesundheitszustand und den vermutlichen Krankheitsverlauf gerechtfertigten Frist auf dem
nationalen Gebiet nicht möglich ist.
Nach Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung im Ausland hat der Patient die Rechnung und die
klinischen Unterlagen an den Südtiroler Sanitätsbetrieb weiterzuleiten, der innerhalb von spätestens 60
Tagen ab deren Hinterlegung die entsprechenden Kosten erstattet.
Der Versicherungsschutz sieht wie folgt die Deckung eines Teils der Differenz zwischen den für die
gebietsüberschreitende Gesundheitsversorgung getragenen Kosten und den von der Provinzbehörde
geleisteten Erstattung vor.
Mit Bezug auf gebietsüberschreitende Krankenhausaufenthalte erkennt die Gesellschaft € 10
mehr je Tag als in den vorstehenden Punkten A.1 und A.2 vorgesehen an; die mit diesem
Mehrbetrag ausbezahlten Summen dürfen jedoch insgesamt nicht höher als die zu Lasten des
Versicherten gehende Ausgabe sein, die den höchsten Deckungsbetrag darstellt.
Mit Bezug auf die Inanspruchnahme einer sanitären Infrastruktur oder hochspezialisierter und
kostspieliger medizinischer Geräte, die unter diesen Versicherungsschutz fallen, erkennt die
Gesellschaft 10 € mehr als die dem Versicherten zustehende Erstattungs-/Auszahlungssumme
an; die mit diesem Mehrbetrag ausbezahlten Summen dürfen jedoch insgesamt nicht höher als
die zu Lasten des Versicherten gehende Ausgabe sein, die den höchsten Deckungsbetrag
darstellt.
Es ist folgende Dokumentation erforderlich: Krankenkassennachweis mit dem vergüteten Wert und
Belege zu den entsprechenden, im Ausland getragenen Kosten.
Mit Bezug auf die Inanspruchnahme einer sanitären Infrastruktur oder hochspezialisierter und
kostspieliger medizinischer Geräte, die unter diesen Versicherungsschutz fallen, wird die höchste
Entschädigungssumme
mit
denen
im
entsprechenden
Versicherungsschutz
der
Leistungsordnung für die Anwendung der Entschädigungsgrenze geteilt.
D. VORÜBERGEHENDE PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT (nur für den Versicherungsnehmer
gültiger Versicherungsschutz)
Befindet sich der Versicherte in einem Zustand der Abhängigkeit, so gewährleistet die Gesellschaft die
Erbringung von Pflegeleistungen in einem Wert, welcher der dem Versicherten monatlich garantierten
Summe entspricht.
Damit dieser Versicherungsschutz greift, dürfen die versicherten Personen keine der nachstehenden
Nichtversicherbarkeitsbedingungen erfüllen:
1.
das Benötigen, ab dem 01. August 2015, von Hilfe eines Dritten für das Durchführen einer oder
mehrerer der nachstehend aufgezählten Handlungen des gewöhnlichen Lebens:
16
a) sich fortbewegen;
b) sich waschen;
c) sich kleiden;
d) sich ernähren.
2.
3.
einen Anspruch auf mindesten 40 % Zivilinvalidität haben, eine solche beantragt haben oder als zu
40 % anerkannter Zivilinvalide gelten;
bei Alzheimer-, Parkinson- und parkinsonsche Krankheiten wie multiple Sklerose, amyotrophe
Lateralsklerose, Demenzerkrankungen infolge von akuter und chronischer Gefäßerkrankungen oder
infolge von Diabetes mit neuropathischen bzw. angiopathischen Komplikationen oder aufgrund von
nur durch Einnahme von mindestens 3 Arzneimitteln kontrollierbarer oder unkontrollierter arterieller
Hypertonie (darunter versteht man jene besonderen Hypertonieformen, die trotz Einnahme von
hypertensiven Arzneimitteln besonders hohe Blutdruckwerte aufweisen und auf die nicht klinisch
eingegriffen werden kann);
bei Drogen-, Arzneimittelsucht, Alkoholismus, HIV, chronischer Hepatitis;
Der Versicherte befindet sich anerkannterweise in einem Zustand der Pflegebedürftigkeit, wenn dessen
Gesundheitszustand nicht als „konsolidiert“ gilt und er vorübergehend körperlich nicht in der Lage ist,
mindestens drei der vier nachstehenden Tätigkeiten des täglichen Lebens alleine durchzuführen:
1
2
3
4
Persönlichen Hygiene (die Fähigkeit, ein Maß an persönlicher Hygiene im Rahmen der alltäglichen
Lebensgewohnheiten zu erfüllen: d.h. die oberen und unteren Körperteile zu waschen).
Sich ernähren (die Fähigkeit, bereits gekochte und zur Verfügung gestellte Nahrung aufzunehmen, d.h.
in der Lage zu sein, das Essen in den Mund zu führen und zu schlucken).
Sich bewegen (die Fähigkeit, sich innerhalb seiner Wohnung von Raum zu Raum zu bewegen, auch
unter zur Hilfenahme jedweder Mittel)
Sich kleiden (die Fähigkeit sich die eigenen Kleider an- und auszuziehen, einschließlich der
üblicherweise verwendeten Prothesen).
und wenn er vorübergehend, aber ständig Folgendes benötigt:
5
6
die Mithilfe einer dritten Person für die häusliche Pflege;
stationäre Obhut eines Arztes oder Pflegepersonal.
Der Versicherungsschutz berücksichtigt jedoch keine Ereignisse/Unfälle, die einen Zustand ständiger
Pflegebedürftigkeit hervorrufen.
Die monatlich garantierte Summe beträgt € 500,00 für die Dauer von höchstens 3 Jahren.
D.1 Pflegepläne für nicht vorübergehende Pflegebedürftigkeit
Sollte sich der Versicherte in einem im Punkt „Vorübergehende Pflegebedürftigkeit“ beschriebenen
Zustand befinden, wird die Gesellschaft über das im vorstehenden Punkt beschriebene hinaus mit Hilfe
eines Assistance Manager (AM) Individuelle sozialfürsorgliche Hilfspläne (PAI) erstellen und
eventuell über die oben angeführte verfügbare Jahressumme auch ermäßigte Tarife für Pflegepersonen
und andere informative Hilfestellungen/häusliche Pflege zur Verfügung stellen (die Kosten der
Leistung gehen zu Lasten des Mitglieds).
D.2 Greifen des Versicherungsschutzes
17
Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für die in SANI-FONDS eingeschriebenen Angestellten, auch
falls diese ihre Anstellung durch vorübergehende Pflegebedürftigkeit, wie in der vorliegenden Leistung
beschrieben, verloren haben sollten, sofern der Versicherungsschutz beim Ansuchen um die
entsprechende Leistung noch bestand.
E. PROTOKOLL ZU DEN HILFELEISTUNGEN
E.1 Ärztliche Beratung
Sollte der Versicherte infolge von Krankheit oder Arbeitsverletzung ärztliche Beratung benötigen, kann
er sich täglich, Samstage, Sonn- und Feiertage inbegriffen, rund um die Uhr an die Einsatzzentrale
wenden. Die Art der ärztlichen Beratung hängt von der Art der Anfrage ab:
·
·
·
Telefonische Auskunft und Arztorientierung: Benötigt der Versicherte allgemeine ärztliche oder
gesundheitsbezogene Beratung bzw. Auskunft über die Auffindbarkeit von Fachärzten und
spezialisierten Einrichtungen auf nationalem und internationalem Gebiet, stellt ihm die
Einsatzzentrale einen Experten zur Verfügung, der sofort telefonisch Auskunft erteilt. Der Service
bietet auch gesundheitsbezogene Auskunft über Arzneimittel (Zusammensetzung, Indikationen und
Kontraindikationen), propädeutische Vorbereitung auf diagnostische Untersuchungen, Prophylaxen
vor Reisen ins Ausland. Sollte der Versicherte nach vorgenannter Beratung eine fachärztliche
Untersuchung benötigen, wird ihm die Einsatzzentrale den Namen eines entsprechenden Facharztes
in seiner Nähe nennen. Bei Festnetzanrufen ist der Service für den Versicherten kostenfrei.
Telefonische Beratung vom Facharzt: Sollte der Versicherte telefonische Beratung vom Facharzt
benötigen, kann ihm die Einsatzzentrale ein Facharztteam zur Verfügung stellen, das die nötigen
essentiellen Auskünfte geben kann. Der Service stellt keine Diagnosen oder Verschreibungen
und ist bei Festnetzanrufen für den Versicherten kostenfrei.
Vereinbarung von Gesundheitsleistungen: Dieser Service ermöglicht es den Mitgliedern, alle im
Rahmen des Previmedical-Netzwerks gebotenen Leistungen anzufordern. Der Service wird die
Wünsche des Mitglieds entgegennehmen und ihm sodann telefonisch (oder per SMS) die erfolgte
Terminvereinbarung bestätigen.
E.2 Hochspezialisierte Facharztberatung
Sollten infolge von Krankheit oder Arbeitsunfall ausgesprochen komplexe Eingriffe erforderlich werden
und der Versicherte Informationen über hochspezialisierte Gesundheitszentren in Italien und auf der
ganzen Welt benötigen, so ist die Einsatzzentrale in der Lage, ihm für alle erforderlichen Auskünfte sein
Ärzteteam zur Verfügung zu stellen. Das Ärzteteam der Einsatzzentrale wird dem Versicherten bei Bedarf
Fachärzte bzw. -zentren für die Diagnose und die Behandlung seltener bzw. besonderer Krankheiten
anzeigen und wird alles dazutun, um die Kontakte zwischen dem Versicherten und dem jeweiligen
Zentrum zu erleichtern und eventuell Sprachenprobleme zu umgehen. Für eine eingehendere Bewertung
des Gesundheitszustands des Patienten und, eventuell, die Bestimmung der für die Behandlung
geeignetsten Einrichtungen können die Ärzte der Einsatzzentrale die klinische Dokumentation des
Versicherten anfordern. Bei Festnetzanrufen ist der Service für den Versicherten kostenfrei.
E.3 Notarztdienst (durchgehender Service) und dringende Heimpflege
18
Sollte der Versicherte infolge von Krankheit oder Arbeitsunfall eine allgemeine ärztliche und
fachärztliche Beratung benötigen (insbesondere in den Bereichen der Kardiologie, Gynäkologie,
Orthopädie, Geriatrie, Neurologie und Pädiatrie), kann er sich täglich, Samstage, Sonn-, und Feiertage
inbegriffen, rund um die Uhr an den gebietszuständigen, durchgehenden Notarztdienst oder an die
Einsatzzentrale wenden. Die Einsatzzentrale kümmert sich direkt sowohl um die telefonischen Kontakte
zum Versicherten als auch zu den behandelnden Ärzten/Paramedizinern und ermöglicht so den ständigen
Kontakt des Versicherten zu den Ärzten. Sollte der Notarztdienst die Umstände besonders
schwerwiegend und dringlich einstufen, wird er einen Hausbesuch veranlassen. Die Kosten für vom
Notarztdienst veranlasste Hausbesuchen gehen bis auf einen Freibetrag in Höhe von € 35,00 je
Besuch, den der Versicherte direkt an den Facharzt zu zahlen hat, zu Lasten der Gesellschaft.
Diese Leistungen sind jedenfalls Teil der für fachärztliche Untersuchungen vorgesehenen
höchsten Entschädigungssumme.
Bei Festnetzanrufen ist der Service für den Versicherten kostenfrei.
E.4 Integrierte häusliche Pflegeleistung
Dem Versicherten steht ein Pflegenetzwerk für die Verwaltung von Pflegefällen bzw.
Zwangsunbeweglichkeit (auch vorübergehender Art) zur Verfügung. Das Hilfsnetzwerk umfasst
Fachärzte, Physiotherapeuten, Pfleger, Sozialfürsorger, Akupunkteure, Homöopathen Optiker und
Betreuer, mit insgesamt über 8.898 medizinischen Operatoren, sowie qualifizierten Personen aus dem
Sozial- und Gesundheitswesen.
Der Service ist über die Einsatzzentrale zu aktivieren, die sich um die Verwaltung und Organisation aller
an den angeforderten Eingriff gebundenen Aktivitäten kümmert. Die integrierte häusliche Pflege kann
eine Vielzahl an gesundheitsspezifischen Leistungen bieten, wie z.B. medizinische
Dienstleistungen/Betreuung durch Hausärzte, Pflegeleistungen, einschließlich Blutabnahmen von
qualifiziertem Personal, die Bereitstellung von fachärztlichen Leistungen seitens Fachärzten des örtlichen
Sanitätsdiensts oder vertragsgebundenen Einrichtungen, Rehabilitations- und psycho-physischen
Erholungszentren durch Einsatz von Rehabilitationstherapeuten oder Logopäden, psychologische
Unterstützung, sofern der Wiederherstellung der sozialen Gesundheit förderlich. Das Ärzteteam der
Einsatzzentrale steht dem Versicherten ferner bei der Ausarbeitung und Aktualisierung des PAI
(individueller Pflegeplan) zur Seite, durch den auf Grundlage der Bewertung des Gesundheitszustandes
des Patienten ein Gesamtkonzept der als erforderlich angesehenen Hilfsmaßnahmen erstellt wird.
Der Service steht täglich, Samstage, Sonn- und Feiertage inbegriffen, rund um die Uhr zur Verfügung. Die
Kosten für die dem Hilfsnetzwerk angehörigen Operatoren gehen bei Greifen des LTCVersicherungsschutzes zur Gänze zu Lasten der Gesellschaft. Ferner kann der Versicherte die im
vorliegenden Paket enthaltenen Leistungen bei (auch vorübergehender) Zwangsunbeweglichkeit in
Anspruch nehmen. In diesen Fällen werden die von der Einsatzzentrale übernommenen Kosten von den
beauftragten Operatoren zu ermäßigten Preisen (mit durchschnittlichen Ermäßigungen zwischen 35 %
und 40 % auf den üblichen Preis) direkt an den Versicherten fakturiert.
Bei Festnetzanrufen ist der Service für den Versicherten kostenfrei.
E.5 Ärztliches Zweigutachten
Der Versicherte kann zusätzlich zur ärztlichen Bewertung eine zweite ärztliche Meinung von
spezialisierten Facheinrichtungen und Kompetenzzentren innerhalb der EU-Staaten einholen.
Ferner kann der Versicherte in Bezug auf nachstehende Pathologien
·
kardiovaskuläre Krankheiten
19
·
zerebrovaskuläre Krankheiten (Schlaganfall)
·
Blindheit
·
Taubheit
·
bösartige Tumore
·
Nierensuffizienz
·
Organtransplantation
·
Multiple Sklerose
·
Lähmung
·
Alzheimer-Krankheit
·
Parkinson-Krankheit
·
Schwere Verbrennungen
·
Koma
auch die fachärztliche Beratung einiger der führenden, durch eine Partnerschaft mit den beiden
wichtigsten internationalen Providern (Global Exel und Best Doctors) an Previmedical gebundene
internationale Kompetenzzentren in Anspruch nehmen.
Jedenfalls kann die internationale Second Opinion auch für all jene Pathologien aktiviert werden, die nach
Ansicht des Ärzteteams von RBM Salute als ein erhebliches Risiko für den Gesundheitszustand des
Versicherten eingestuft werden.
Der Telefonservice und eine eventuelle Übersetzung der Krankengeschichte sind mit keinen
Kosten für den Versicherten verbunden.
E.6 Tutoring
Der Versicherte kann eine konstante und professionell qualifizierte Unterstützung bei der Bestimmung der
korrekten therapeutischen Vorgangsweise, bei der Organisation individuell gestalteter
Vorbeugeprogramme und bei der Verwaltung der eigenen Pflegebedürfnisse in Anspruch nehmen. Dieser
Service wird durch die Koordination von Fachärzten und im Rahmen des Hilfsnetzes verfügbare Mittel
sowie durch die Interaktion und die ständige Unterstützung der ärztlichen Beratungsstruktur realisiert.
Bei Festnetzanrufen ist der Service für den Versicherten kostenfrei.
E.7 Psychologische Betreuung am Telefon
Die psychologische Betreuung steht bei Anrecht auf die vorgesehenen Leistungen im Falle von
Pflegebedürftigkeit ohne zusätzliche Aufwendungen sowohl für den Versicherten als auch die Familie des
Versicherten zu. Nach Beantragung der Pflegebedürftigkeit besteht die psychologische Betreuung in
regelmäßigen Telefongesprächen (1 Kontakt wöchentlich) mit eigens hierzu von RBM Salute benannten
Fachpsychologen.
Der Telefonservice und eine eventuelle Übersetzung der Krankengeschichte sind mit keinen
Kosten für den Versicherten verbunden.
E.8 Doctor Online
Über einen eigenen reservierten Bereich kann der Versicherte in einem virtuellen Privatgespräch direkt mit
den in der Einsatzzentrale anwesenden Fachärzten sprechen. Das System ermöglicht auch den Dialog über
Skype und die Videoverbindung zwischen Arzt und Versicherten (mittels Web-Cam) während des
20
Onlinegesprächs.
Der Service ist für den Versicherten kostenfrei.
E.9 Leistungen zu ermäßigten Tarifen
Einleitung. Für den Angestellten und die Haushalte besteht die Möglichkeit, alle im Rahmen des
Premedical-Netzwerks erbrachten gesundheitlichen und zahnärztlichen Leistungen (auch wenn nicht in
vorliegender Leistungsordnung inbegriffen) gegen Vorweisen einer auf den Namen des Versicherten
ausgestellten Karte zu ermäßigten Tarifen zu nutzen.
Der Service sieht Folgendes vor:
·
·
·
·
Die Zuweisung einer nominalen Card für den Zugriff auf das Gesundheitsnetzwerk;
Zugriff auf alle vom vorliegenden Gesundheitsplan vorgesehenen Versicherungsleistungen zu
ermäßigten Tarifen;
Zugriff auf ermäßigte Tarife für Krankenhaus-/Tagesklinikaufenthalte. Die ermäßigten Preise
werden für Aufenthaltsleistungen („im Hotel“) mit Ausnahme der an das Ärzteteam gebundenen
Kosten nutzbar;
Zugriff auf einen reservierten Bereich der Website des Fonds über eine Nutzer-ID und ein
persönliches und vertrauliches Password. Auf der Website des Fonds ist eine nach Regionen und
Provinzen geordnete Liste der Diagnostikzentren und der vertragsgebundenen
Gesundheitsdienstleister zu finden.
Diese Informationen können auch direkt bei der Einsatzzentrale angefordert werden.
Previmedical wird nach dem Beitritt zum Fonds den Mitgliedern obige Card mit der persönlichen ID
übermitteln, mit welcher der Versicherte sodann auf seinen individuellen Account im Internet zugreifen
und die oben dargelegten Ermäßigungen nutzen kann.
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. Es müssen keine Gesundheitsfragen beantwortet werden.
2. Keinerlei Wartezeiten.
3. Die Versicherungsdeckung hat eine zweijährige Laufzeit, von 00.00 Uhr des 01. August 2015, für alle in
den Fonds von den Unternehmen bzw. Organisatoren eingeschriebenen Arbeitnehmern, bis 24.00 Uhr
des 31. Juli 2017. Sani-Fonds kann eine Verlängerung des Versicherungsschutzes um weitere zwei Jahre
beantragen, und zwar von 00.00 Uhr des 1. August 2017 bis 24.00 Uhr des 31. Juli 2019, indem der
Versicherungsgesellschaft mindestens 180 Tage vor dem natürlichen Vertragsende eine entsprechende
schriftliche Mitteilung an die Versicherungsgesellschaft übermittelt wird.
4. Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei Krankheit und Unfall nicht nur auf die EU-Länder, sondern
auf die ganze Welt, um dem Versicherten den vollen Zugang zu den verfügbaren Kompetenzzentren zu
ermöglichen.
5. Hiervon ausgenommen sind:
1) auf Selbstmordversuche, eigene kriminelle Handlungen bzw. Selbstschädigung zurückzuführende
Unfälle;
2) auf Alkoholismus, Missbrauch von Psychopharmaka und Drogen (außer zu therapeutischen
Zwecken) oder Halluzinogenen zurückzuführende Krankheiten und Vergiftungen;
3) folgende Sportunfälle: Flug-, Motorrad-, Automobilsportarten, Freeclimbing, sowie Teilnahme an
entsprechenden Wettrennen oder Trainings offizieller oder inoffizieller Art;
21
4)
5)
Unfälle bei professionellen Sportveranstaltungen und entsprechenden Trainings;
Folgen durch Kriegsereignisse, Aufstände, Unruhen, Aggressionen oder Gewalttaten mit
politischem oder sozialem Hintergrund, an denen der Versicherte freiwillig teilgenommen hat,
sowie alle Terrorakte;
6) direkte oder indirekte Folgen von nuklearer Kontamination, Atomkernumwandlung sowie
Strahlungen durch das künstliche Beschleunigen atomarer Teilchen, außer zu therapeutischen
Zwecken;
7) Folgen von Vulkanausbrüchen, Überschwemmungen und Seebeben;
8) infolge von Geisteskrankheiten getragene Kosten (siehe Absatz V der 10. Fassung der
International Classification of Diseases (ICD-10) der Weltgesundheitsorganisation), mit Ausschluss
der in vorstehenden Kapiteln inbegriffenen Punkte;
9) freiwilliger Schwangerschaftsabbruch;
10) plastische Chirurgie zu ästhetischen Zwecken mit Ausnahme nachstehender Fälle: i) zu
rekonstruktiven, auch ästhetischen Zwecken für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben und seit ihrer Geburt versichert sind; ii) zu rekonstruktiven Zwecken nach einem
Unfall; iii) zu rekonstruktiven Zwecken infolge resektiver Eingriffe bei bösartigen Tumoren; iv)
mit Ausnahme des im Abschnitt „physiotherapeutische Behandlungen“ Angesprochenen;
11) Behandlungen bzw. Eingriffe für die Beseitigung und Korrektion von schon vor dem
Vertragsabschluss gegebener körperlicher Mängel;
12) Behandlungen und Eingriffe für Unfallfolgen/-komplikationen oder Krankheiten, die im Sinne der
Polizze nicht erstattungsfähig sind.
13) Langzeitkrankenhausaufenthalte (Bettplatzcode 60.02);
14) Unangemessene
Krankenhausaufenthalte
(Krankenhausaufenthalte
mit
ausschließlich
Untersuchungen oder Physiotherapien, die medizintechnisch auch ambulant durchgeführt werden
hätten können).
6. Für Angestellte im Dienst und ihren zu Lasten lebenden Ehepartner sind keinerlei Altersgrenzen
vorgesehen.
7. Bei freiwilliger Verlängerung durch den Versicherten und dessen zu Lasten lebenden Ehepartner kann
die Versicherung bis zum 80. Lebensjahr des Versicherten abgeschlossen bzw. erneuert werden und endet
automatisch zur ersten Jahresfälligkeit der Polizze nach Erreichen des 81. Lebensjahrs des Versicherten.
8. Als Bestätigung der bereits in der Police enthaltenen Präzisierungen, beziehen sich ausschließlich die
Leistungen bezüglich Urologie, Dermatologie, Gynäkologie und vorübergehende Pflegebedürftigkeit auf
den Versicherungsnehmer, alle anderen Leistungen beziehen sich auf den Haushalt.
9. Für alle in der vorliegenden Police angeführten Leistungen, sofern sich der Versicherungsnehmer (oder
dessen Haushalt) an öffentliche Strukturen oder an Strukturen, welche mit dem öffentlichen
Gesundheitsdienst konventioniert sind, wird die Leistungen aufgrund des eingereichten Tickets erbracht.
In diesem Fall ist keine Verschreibung des Facharztes notwendig und alle Tickets werden, im Rahmen des
versicherten Maximalbetrages, vollständig zurückerstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Tickets die
Angabe der Diagnose oder der klinischen Fragestellung enthalten müssen.
22
ANHANG 1 – TARIFPLAN (PREVIMEDICAL, AUSG. 2010)
FÜR ZAHNÄRZTLICHE LEISTUNGEN
Die aufgelisteten Leistungen werden nur anerkannt, falls sie im Versicherungsschutz vorgesehen sind.
Leistung
Rückerstattung in €
ZAHNERHALTUNG
Versiegelung (je Zahn)
22,43
Kavität der Klasse 5 nach BLACK
58,32
Kavität der Klasse 1 nach BLACK
58,32
Kavität der Klasse 2 nach BLACK
71,78
Kavität der Klasse 3 (1)
71,78
Kavität der Klasse 4 (1)
71,78
Zahnrekonstruktion mit Schraube oder Stift – je Element (*)
121,13
Endodontologie (ein Wurzelkanal) (inklusive Röntgenbild und Füllung
jeglicher Art) (1)
Endodontologie (zwei Wurzelkanäle) (inklusive Röntgenbild und Füllung
jeglicher Art) (1)
Endodontologie (drei Wurzelkanäle) (inklusive Röntgenbild und Füllung
jeglicher Art) (1)
Endodontologie (vier Wurzelkanäle) (inklusive Röntgenbild und Füllung
jeglicher Art) (1)
71,78
116,64
157,47
242,26
ANMERKUNG
Falls für ein Zahnelement ein Beitrag für erhaltende und/oder endodontologische Eingriffe ausbezahlt wurde, können für dasselbe Element keine
weiteren Beiträge für erhaltende und/oder endodontologische Eingriffe ausbezahlt werden, sofern nicht mindestens achtzehn Monate seit dem Datum
der ersten Rechnungslegung für die ersten Beiträge vergangen sind.
(*) Die gekennzeichneten Leistungen sind ausschließlich im Falle von Zahnbehandlung nach Unfall vorgesehen.
23
CHIRURGIE
Zahn- oder Wurzelextraktion
Zahnextraktion unter Narkose im geschlossenen System (Vergütung
Anästhesist/in nicht inbegriffen), je Zahn
Extraktion eines/r vollständig vom Knochen umschlossenen Zahns/Wurzel
Eingriff bei Kieferphlegmonen
Chirurgische Versorgung (je Sitzung – max. 3 Sitzungen)
44,86
71,78
116,64
65,50
23,33
IMPLANTOLOGIE
Implantat mit Osseointegration (Keramikbeschichtung, Glaskohlenstoff,
Hydroxylapatit, reines Titan) je Element – als Einzelleistung
Sinusbodenelevation oder horizontale/vertikale Erweiterung des
Kieferkamms (jegliche Technik, Gesamtbehandlung) mit intraoraler
Entnahme von Knochen für die autologe Transplantation und Einführung
und/oder Einbringung von Aufbaumaterial – ambulatorischer Eingriff – je
Quadrant
Mini-Implantate inklusive Präzisionsverankerung
897,26
520,41
403,77
Der Preis wird je Element berechnet. Die ausbezahlten Beiträge umfassen:
-
Vorbereitenden Eingriff;
Individuelle Abdrucklöffel;
Gebissabdruck;
Provisorische Naht;
Zweiter Eingriff;
Positionieren des Implantataufbaus;
Endgültige Naht;
Provisorische Zahnkrone auf dem Implantat.
Damit der Beitrag ausbezahlt werden kann, müssen mindestens 5 Jahre ab der letzten vorhergehenden
implantologischen Behandlung desselben Elements vergangen sein.
24
PROTHETIK
Endgültige abnehmbare Teilprothese (je Quadrant - einschließlich Haken und
Elemente) (*)
Provisorische abnehmbare Teilprothese einschließlich Haken und Elemente (je
Quadrant -) zur Vorbereitung auf die endgültige abnehmbare Teilprothese (*)
Abnehmbare Totalprothese je Kieferbogen, mit Zähnen aus Kunstharz oder
Keramik (*)
Totalprothese (je Kieferbogen) (*)
Einzelne Semipräzisions-/Präzisionsverankerung aus LNP (*)
Skelettiergerät (Struktur aus LNP oder LP, inklusive Elemente – je Bogen) (*)
Reparatur abnehmbarer Prothesen jeglicher Art (*)
Prothetische Krone aus LNP und Keramik (*)
Prothetische Krone aus LP und Vollkeramik (*)
Prothetische Krone aus Vollkeramik (*)
Einfache provisorische prothetische Krone aus Kunstharz (*)
Stift für Zahnstumpf und/oder Rekonstruktion
Reparatur von Prothesen (*)
Einfügen eines Elements auf Teilprothese oder Skelettiergerüst (*)
Mantelkrone aus Kunstharz (je endgültiges Element)
Verblendkrone aus LP oder LP mit Kunstharz-Veneer oder LP mit gefrästem
Kunstharz-Veneer (je Element) (*)
Provisorische Krone (LNP oder LP – je Element) (*)
Provisorische Krone aus Kunstharz – indirekt gefertigt (je Element) (*)
Rekonstruktion des Zahnstumpfs aus Verbundmaterial, CVI, Amalgam (je
Element( (*)
Entfernung von Kronen oder Wurzelstiften (je Pfeiler oder Stift). Trifft nicht
für Brückenzwischenglieder zu (*)
Reparatur von Kunstharz- oder Keramik-Veneer (*)
201,88
98,70
762,67
224,32
134,59
717,81
53,84
354,87
448,63
538,36
44,86
121,13
53,84
49,35
169,58
231,49
49,35
31,40
62,81
17,95
44,86
ANMERKUNG
(*) Die gekennzeichneten Leistungen sind ausschließlich im Falle von Zahnbehandlung nach Unfall vorgesehen.
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MUNDHYGIENE UND PARODONTITISBEHANDLUNG
Entfernung des Zahnbelags (1) (3)
Untersuchung der Mundhöhle
Tiefenreinigung der Zahnwurzeln und / oder Kürettage (für 6 Zähne) (2) (3)
Extrakoronale Ligaturen (für 4 Zähne) (2)
Intrakoronale Ligaturen (für 4 Zähne) (2)
Gingivektomie(pro Quadrant als Einzelleistung) (4) (5)
Zahnfleischchirurgie, je Bogen (Lappen und Nähte inbegriffen) (4) (5)
Mukogingivale Chirurgie oder Vestibulumplastik, je Bogen(Lappen und Nähte
inbegriffen) (4) (5) (6)
Lappen (frei oder gestielt) zur Korrektur mukogingivaler Defekte – für 4
Zähne (4) (5) (6)
32,44
26,92
53,84
107,67
93,32
157,02
166,89
232,39
233,29
ANMERKUNG
(1) Die Entfernung des Zahnbelags und die Tiefenreinigung der Zahnwurzeln können einmal im Jahr
gewährt werden, es sei denn sie dienen als Vorbereitung für eine chirurgischen Parodontitisbehandlung.
(2) Es werden keine weiteren Parodontitisbehandlungen am selben Zahn anerkannt, falls seit der Ausbezahlung des vorhergehenden Beitrags nicht
mindestens ein Jahr vergangen ist.
(3) Die Leistungen (1) und (2) sind Alternativen für denselben Behandlungsplan, sofern sie nicht als Vorbereitung für eine chirurgische
Parodontitisbehandlung dienen.
(4) Leistung darf innerhalb von 12 Monaten nicht erneut in Anspruch genommen werden.
(5) Die Leistungen dürfen sich innerhalb desselben Behandlungsplans für dasselbe Element bzw. denselben Quadranten nicht überlagern.
(6) Der Tarif wird nicht pro Element verrechnet, sondern bezieht sich auf die Gesamtleistung laut Leistungsordnung.
DIAGNOSE
Intraorales Röntgenbild (je zwei Elemente) (*)
Intraorales Röntgenbild pro Bogen (*)
Orthopantomogramm
14,36
37,68
42,17
ANMERKUNG
(*) Die gekennzeichneten Leistungen sind ausschließlich im Falle von Zahnbehandlung nach Unfall vorgesehen.
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