AGB - Herrenhaus Gut Neuruppersdorf

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES HERRENHAUS GUT NEURUPPERSDORF
§ 1 Anwendungsbereich
DieseAllgemeinenGeschäftsbedingungen(AGB)geltenfürsämtlicheLeistungen,diedasHerrenhaus
GutNeuruppersdorf(imFolgenden„HHN“)gegenüberdemGast,demVeranstalterundsonstigen
Vertragspartnern(imFolgenden„Vertragspartner“)erbringt.DieLeistungenbesteheninsbesondere
inderentgeltlichenNutzungsüberlassungvonGästezimmernundsonstigenRäumlichkeitenfürz.B.
Seminare,Tagungen,Präsentationen,Konferenzen,BanketteundsonstigenVeranstaltungen,dem
VerkaufvonSpeisenundGetränken(F&B),derOrganisationvonkulturellenundsportlichen
VeranstaltungenundsonstigenProgrammen,derDurchführungspeziellergesundheitsförderlicher
MaßnahmenodervergleichbarerAngebotesowiefüralledamitzusammenhängendenweiteren
LeistungenundLieferungenvonHHN.
1.HHNistberechtigtseineLeistungendurchDrittezuerfüllen.
2.DieseAGBbeziehensichaufalleVertragsartenwiez.B.Übernachtungsaufnahme-,Pauschalreise-,
Kontingent-oderVeranstaltungsverträge,diemitHHNabgeschlossenwerden.DieAGBgeltenauch
fürallekünftigenGeschäftemitdemVertragspartner.
3.AGBdesVertragspartnersfindenkeineAnwendung,auchwennHHNdiesennichtausdrücklich
widerspricht.GegenbestätigungendesVertragspartnersunterHinweisaufseineAGBwerdenhiermit
widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
1.DerjeweiligeVertragkommtgrundsätzlichnachschriftlichemAntragdesVertragspartners,durch
LeistungderentsprechendenAnzahlungen/Zahlungen(siehe§5,Abs.1)unddurchdieAnnahme
durchHHNzustande.HHNstehtesfrei,denAntragschriftlich,mündlich,inTextform(E-Mail,Fax)
oderschlüssig,durchLeistungserbringung,anzunehmen.
2.SchließtderVertragspartnereinensog.Kontingentvertragab,haftetderVertragspartnerfür
sämtlicheSchäden,diederEndnutzerschuldhaftverursacht.
3.DieUnter-oderWeitervermietungoderdieunentgeltlicheNutzungderüberlassenenZimmer
durchDrittesowiedieNutzungzuanderenalsBeherbergungszweckenistnurgestattet,wennHHN
diesausdrücklichgestattet.HHNkannhiernacheigenemErmessenaufAnfrageeineschriftliche
Ausnahmeerteilen.
§ 3 Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise
1.DieZurverfügungstellungderZimmererfolgtausschließlichzuBeherbergungszwecken.
2.DerVertragspartnerhaftetfürsämtlicheSchäden,diedurchihnoderdurchDritte,dieaufdessen
VeranlassungdieLeistungenHHNerhalten,verursachtwerden.
3.DerVertragspartnerhatkeinenAnspruchaufNutzungbestimmterZimmer.SolltenZimmerim
Hausenichtverfügbarsein,wirdHHNdenVertragspartnerunverzüglichhierüberinformierenund
gleichwertigenErsatzineinemräumlichnahegelegenenHotelgleicherKategorieanbieten.Lehntder
Vertragspartnerab,sohatHHNvomVertragspartnererbrachteLeistungenunverzüglichzuerstatten.
4.GebuchteZimmerstehendemVertragspartneramAnreisetagab15:00UhrzurVerfügung.
5.Solltenichtsanderesvereinbartsein,somüssendieZimmeramAbreisetagspätestensum11:00
Uhrgeräumtsein.DanachkannHHNüberdendadurchentstehendenSchadenhinausfürdie
zusätzlicheNutzungdesZimmersbis16:00Uhr50%desvollenLogispreises(Listenpreis)inRechnung
stellen,ab16:00Uhr100%desvollenLogispreises(Listenpreis).
6.DievomVertragspartnergebuchtenVeranstaltungsräumestehendemVertragspartner,wenn
nichtschriftlichvereinbart,von10UhrvormittagsdesBuchungstagesbis10Uhrvormittagsdes
FolgetageszurVerfügung.Auf-undAbbauzeitdesCaterersmussinnerhalbdiesesZeitraums
stattfinden.SolltederVertragspartnerzusätzlicheZeitbenötigen,sokann,wennnichtanders
vereinbarteinzusätzlicherstündlicherAufpreisvonbiszu200€proStundeinkl.ges.MwSt.
berechnetwerden.
§ 4 Veranstaltungen
1.UmeinesorgfältigeVorbereitungdurchHHNzuermöglichen,hatderVertragspartnervomHHN
dieendgültigeTeilnehmerzahlspätestensdreiTagevorBeginnderVeranstaltungmitzuteilen.Sofern
derVertragspartnerdabeieinehöherealsdievereinbarteTeilnehmerzahlmitteilt,wirddiesehöhere
TeilnehmerzahlnurdannVertragsbestandteil,wennHHNdemschriftlichzustimmt.StimmtHHN
nichtschriftlichzu,istderVertragspartnerzueinerDurchführungderVeranstaltungmiteiner
höherenTeilnehmerzahlnichtberechtigt.StimmtHHNzu,richtetsichdieAbrechnungnachder
neuenVereinbarung(ggf.mitzusätzlichenAufwendungen).EinAnspruchdesVertragspartnersauf
Zustimmungbestehtnicht.DieAbrechnungrichtetsichunabhängigvonderMitteilungderHöheder
TeilnehmerzahlnachdenvertraglichenVereinbarungen.NehmentatsächlichwenigerTeilnehmeran
derVeranstaltungteil,istdiesfürdieAbrechnungunerheblich.
2.VerschiebtsichdervereinbarteZeitpunktdesBeginnseinerVeranstaltung,soistHHNberechtigt,
demVertragspartnersämtlichehierdurchentstandenenMehrkosteninRechnungzustellen.
3.ReservierteRäumestehendemVertragspartnernurinnerhalbdesschriftlichvereinbarten
ZeitraumszurVerfügung.EineInanspruchnahmedarüberhinausbedarfderschriftlichenZustimmung
vonHHNundwirdgrundsätzlichnurgegenzusätzlichesEntgeltgewährt.Raumänderungenbleiben
vorbehalten,soweitdieseunterBerücksichtigungderInteressenvonHHNfürdenVertragspartner
zumutbarsind.
4.BeiVeranstaltungen,dieüberMitternachthinausgehen,kannHHNprogebuchterServicekraftund
jeangefangenerStunde50,00€zzgl.ges.USt.inRechnungstellen.DerVertragspartnerhaftetHHN
gegenüberfürzusätzlicheLeistungenandieVeranstaltungsteilnehmerodergegenüberDrittenim
ZusammenhangmitderVeranstaltung.
5.SämtlichebehördlichenGenehmigungenhatderVertragspartneraufeigeneKostenzubeschaffen,
sofernschriftlichnichtausdrücklichetwasanderesvereinbartist.DemVertragspartnerobliegtdie
Einhaltungallerrelevanten(ordnungs-)rechtlichenVorgaben.FürdieVeranstaltunganDrittezu
zahlendeAbgabenwiez.B.GEMA-Gebühren,Vergnügungssteueru.a.sinddurchdenVertragspartner
unverzüglichandenGläubigerzuzahlen.
6.DerVertragspartnerhaftetfürdasVerhaltenseinerMitarbeiter,derVeranstaltungsteilnehmer
sowiesonstigerHilfskräftewiefürseineigenesVerhalten.HHNkannvomVertragspartnerdie
StellungangemessenerSicherheiten(z.B.Versicherungen,Kautionen,Bürgschaften)verlangen.
7.UmBeschädigungenvorzubeugen,istdieAnbringungundAufstellungvonDekorationsmaterial
odersonstigenGegenständenvorhermitHHNabzustimmen.MitgebrachteAusstellungs-und
sonstigeGegenständesindnachVeranstaltungsendezuentfernen.KommtderVertragspartner
dieserRegelungnichtnach,sohatHHNdasRecht,eineEntfernungundkostenpflichtigeLagerung
vorzunehmen.EingebrachteTransportverpackungen,Umverpackungenundallesonstigen
VerpackungsmaterialiensindvomVertragspartneraufeigeneKostenzuentsorgen.EineEntsorgung
kannkostenpflichtigvorgenommenwerden,fallsderVertragspartnerdieVerpackungennach
Veranstaltungsendezurücklässt.AlleimRahmenderVeranstaltungeingebrachtenGegenständewie
Dekorationsmaterialu.a.müssensämtlichenmaßgeblichenOrdnungsvorschriftenentsprechen.
8.VersicherungsschutzfüreingebrachteGegenständebestehtseitensHHNnicht.DerAbschlusseiner
erforderlichenVersicherungistausschließlichSachedesVertragspartners.
9.StörungenoderDefekteanvonHHNzurVerfügunggestelltenEinrichtungenwerden,soweitdies
HHNmöglichist,beseitigt.DerVertragspartnerkannindiesemZusammenhangkeineAnsprüche
herleiten.
10.WerdenvomVertragspartnereigeneelektrischeAnlageneingebracht,sobedarfesvorAnschluss
andasStromnetzderZustimmungderLeitungvonHHN.DeranfallendeStromverbrauchwirdnach
dengültigenBereitstellungs-undArbeitspreisenberechnet,wiedasVersorgungsunternehmensie
HHNbelastet.EinepauschaleErfassungundBerechnungstehtHHNfrei.DurchAnschluss
auftretendeStörungenoderDefekteandentechnischenAnlagenvonHHNgehenzuLastendes
Vertragspartners.
11.BeschafftHHNfürdenVertragspartnertechnischeodersonstigeEinrichtungenvonDritten,
handeltHHNimNamenundfürRechnungdesVertragspartners;dieserhaftetfürdiepflegliche
BehandlungundordnungsgemäßeRückgabedieserEinrichtungenundstelltHHNvonallen
AnsprüchenDritterauferstesschriftlichesAnfordernfrei.EineHaftungvonHHNwegennicht
rechtzeitigerBeschaffungodereinerMangelhaftigkeitderbeschafftenEinrichtungenist
ausgeschlossen.
12.DerVertragspartnerdarf,wennnichtsanderesausdrücklichvereinbartist,SpeisenundGetränke
zudenVeranstaltungengrundsätzlichnichtmitbringen.DerVertragspartneristnurberechtigtsolche
Catering-UnternehmenmitderGestaltungundDurchführungderVeranstaltungensowiemitder
ZubereitungunddemAusschankvonSpeisenundGetränkenzubeauftragen,diemitHHN
abgesprochenwurden.Grundsätzlichist,wennnichtsanderesausdrücklichvereinbartwurde,
zunächstdieCatererdesHHNzurAbgabeeinesentsprechendenAngebotesaufzufordern.
13.Zeitungsanzeigen,dieEinladungenzuVorstellungsgesprächenbzw.Verkaufsveranstaltungen
enthalten,bedürfengrundsätzlichdervorherigenschriftlichenZustimmungvonHHN.Erfolgteine
VeröffentlichungohneZustimmung,sohatHHNdasRecht,dieVeranstaltungabzusagen.
14.JedeArtvonWerbung,Information,Einladungen,durchdieeinBezugzumHHN,insbesondere
durchVerwendungdesNamensvonHHN,hergestelltwird,bedarfdervorherigenschriftlichen
EinwilligungvonHHN.
§ 5 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung
1.DiePreisederjeweiligenLeistungenbestimmensich,wennnichtsanderesausdrücklichvereinbart
wurde,nachderzumZeitpunktderLeistungserbringunggültigenPreislistevonHHN.SämtlichePreise
verstehensichzzgl.derz.Zt.gültigengesetzlichenUmsatzsteuer.IndenPreisensindöffentliche
Abgabenwiez.B.Kurtaxen,Kulturförderabgaben(sog.„Bettensteuer“)u.a.nichtenthalten.Die
genanntenAbgabenhatderVertragspartnerzusätzlichzutragen.DiejeweiligenBeträgewerdenihm
gesondertinRechnunggestellt.ErhöhungenderUmsatzsteuergehenzuLastendes
Vertragspartners.ÜberschreitetderZeitraumzwischenVertragsabschlussunderster
Vertragsleistung120Tage,sohatHHNdasRechtPreiserhöhungenbismaximal15%vorzunehmen.
NachträglicheÄnderungenderLeistungenkönnenzuVeränderungenderPreiseführen.HHNist
berechtigt,beiVertragsschlussvomVertragspartnereineVorauszahlungoderSicherheitsleistungbis
zu100%dergesamtenZahlungsverpflichtungdesVertragspartnerszuverlangen.DieHöheder
VorauszahlungunddieZahlungsterminekönnenimVertragfestgehaltenwerden.
2.HatderVertragspartnerinnerhalbeinesZeitraumsgebucht,zudemeineMesse,eine
GroßveranstaltungodereinsonstigesEreignisstattfindetundwirdnachVertragsschlussaus
Gründen,dieHHNnichtzuvertretenhat,einderartigesEreigniszeitlichverschoben,giltdieser
VertragfürdenneuenZeitraum,wennHHNdieErfüllungdervereinbartenLeistungenzudiesem
Zeitpunktmöglichist.ObHHNseineLeistungspflichterfüllenkann,teiltesdemVertragspartner
innerhalbeinerangemessenenFristmit.IstdieLeistungnichtmöglich,insbesonderewenndie
gebuchtenZimmerfürdenneuenZeitraumschonanDrittevermietetsind,könnendieParteienohne
AngabenvonGründenvondemVertragzurücktreten.DieGeltendmachungvonAnsprüchengegen
diejeweilsandereParteiistausgeschlossen.DiesgiltnichtfürschongewährteLeistungen.Diesesind
zurückzuerstattenbzw.zuvergüten.
3.DerZahlungsanspruchvonHHNistunverzüglichnachZugangderjeweiligenRechnungohneAbzug
fällig.EineRechnunggiltspätestens3TagenachVersendungalsbeimRechnungsempfänger
zugegangen,sofernkeinfrühererZugangnachgewiesenwerdenkann.BeiZahlungsverzuggeltendie
gesetzlichenRegeln.
4.DieErstellungeinerGesamtrechnungentbindetnichtvonderfristgerechtenZahlungder
Einzelrechnungen.EinZahlungsverzugauchnureinerEinzelrechnungberechtigtHHN,alleweiteren
undzukünftigenLeistungenzurückzuhaltenunddieErfüllungderLeistungenvoneiner
SicherheitsleistunginHöhevonbiszu100%dernochausstehendenZahlungabhängigzumachen.
5.FürjedeMahnungwirdeineMahngebührvon10,00€geschuldet.Rechnungensindgrundsätzlich
sofortbarzuzahlen.HHNistberechtigt,Devisen,SchecksundKreditkartenzurückzuweisen.
Gutscheine(Voucher)vonReiseveranstalternwerdennurakzeptiert,wennmitdembetreffenden
UnternehmeneinKreditabkommenbestehtbzw.wennentsprechendeVorauszahlungengeleistet
wurden.EineErstattungnichtinAnspruchgenommenerLeistungenistausgeschlossen.
6.DerVertragspartnerkanngegenübereinerForderungdesHHNnuraufrechnen,wennseine
Forderungunbestrittenoderrechtskräftigfestgestelltist.SinngemäßgiltdiesfürdieAusübungeines
ZurückbehaltungsrechteswegeneigenerForderungendesVertragspartners.Ansprücheundsonstige
RechtedürfennurmitschriftlicherZustimmungvonHHNabgetretenwerden.
7.DerzeitistdieNutzungderKreditkartenichtmöglich.NutztderVertragspartnerfürdieBezahlung
vonHHNProduktenmitVorauszahlungspflicht(z.B.allgemeineBestellungenmitVorauszahlungoder
garantierteBuchung)eineKreditkarteohnediesekörperlichvorzulegen(z.B.überTelefon,Internet
o.ä.),istderVertragspartnerimVerhältniszuHHNnichtberechtigt,seinemKreditkarteninstitut
gegenüberdieseBelastungzuwiderrufen.
§ 6 Leistungsstornierung / Leistungsreduzierung
1.ReservierungendesVertragspartnerssindfürbeideVertragspartnerverbindlich(siehe§1bzw.§
5).BeieinerStornierungbzw.ReduzierungdurchdenVertragspartnerhatdieserfolgenden
Schadensersatzzuleisten:
a)KeinSchadensersatz,wenndieschriftlicheStornierungbzw.Reduzierungbis(einschließlich)150
TagevorBeginndesLeistungszeitraumsHHNzugeht.
b)Schadensersatzi.H.v.50%desWertesderbestelltenLeistungen,wenndieschriftlicheStornierung
bzw.Reduzierung90TagevorBeginndesLeistungszeitraumsHHNzugeht.
c)Schadensersatzi.H.v.70%desWertesderbestelltenLeistungen,wenndieschriftlicheStornierung
bzw.Reduzierungbis30TagevorBeginndesLeistungszeitraumsHHNzugeht.
d)Schadensersatzi.H.v.90%desWertesderbestelltenLeistungen,wenndieschriftlicheStornierung
bzw.Reduzierungwenigerals30TagevorBeginndesLeistungszeitraumsHHNzugeht.
2.DerVertragspartneristberechtigt,denNachweiszuführen,dassderSchadenvonHHNnicht
gegebenodergeringerist.
3.SofernHHNdiestornierteLeistungimvereinbartenZeitraumanderweitiggegenüberDritten
erbringenkann,reduziertsichderSchadensersatzdesVertragspartnersumdenBetrag,dendiese
DrittenfürdiestornierteLeistungzahlen,maximaljedochbiszumEntfallendesgesamten
Schadensersatzes.
§ 7 Rücktritt / Kündigung durch HHN
1.HHNistnachdengesetzlichenRegelungenzumRücktrittvomVertrag(§323BGB)bzw.zur
KündigungdesVertrages(§314)berechtigt,wenn:
Stornierungbzw.ReduzierungdurchdenVertragspartnerhatdieserfolgendenSchadensersatzzu
leisten:
a)derVertragspartnereinefälligeLeistungnichterbringt
b)dieErfüllungdesVertrageswegenhöhererGewalt,StreikoderanderervonHHNnichtzu
vertretendeUmständeunmöglichist
c)derVertragspartnerirreführendeoderfalscheAngabenüberwesentlicheDatenmachtodersich
nichtandieBedingungenvonHHNhält.
d)derVertragspartnerdenNamenvonHHNmitwerbendenMaßnahmenohnevorherigeschriftliche
Zustimmunggebraucht
e)vertragsgegenständlicheRäumeganzoderteilweiseohneschriftlicheZustimmungdurchHHN
untervermietetwerden
f)HHNbegründetenAnlasszuderAnnahmehat,dassdieInanspruchnahmederHotelleistungden
reibungslosenGeschäftsbetrieb,dieSicherheitoderdasAnsehenvonHHNinderÖffentlichkeit
gefährdenkann.
2.HHNhatdenVertragspartnervonderAusübungdesRücktritts/derKündigungunverzüglich,
spätestensinnerhalbvon14TagennachbekanntwerdendesGrundesschriftlichinKenntniszu
setzen.DieVertragsaufhebungdurchHHNbegründetkeineAnsprüchedesVertragspartnersauf
SchadensersatzodersonstigeAusgleichsleistungen.EinAnspruchvonHHNaufErsatzeinesihr
entstandenenSchadensunddervonihrgetätigtenAufwendungenbleibtimFallederberechtigten
Vertragsbeendigungunberührt.
§ 8 Haftung von HHN, eingebrachte Gegenstände, Verjährung
1.HHNhaftetfürallegesetzlichenundvertraglichenAnsprüchegrundsätzlichnurbeivorsätzlichem
odergrobfahrlässigemVerhalten.
2.AusnahmsweisehaftetHHNfürleichteFahrlässigkeitbeiSchäden,
a)DieaufderVerletzungessentiellerVertragspflichtenberuhen.IndiesenFällenistdieHaftungauf
denvorhersehbarenvertragstypischenSchadenbegrenzt
b)aufgrundderVerletzungvonLeben,KörperoderGesundheit.
3.EineHaftungvonHHNfürFolgeschädenodermittelbareSchädenistausgeschlossen.
4.Haftungsausschlüsseund-beschränkungengelteningleicherWeisezuGunstenallerzurErfüllung
seinerVertragspflichtendurchHHNeingesetztenUnternehmen,ihrerSubunternehmerund
Erfüllungsgehilfen.Siegeltennicht,wennHHNeineGarantiefürdieBeschaffenheiteinerSacheoder
einesWerkesübernimmtoderbeiarglistigverschwiegenenFehlern.
5.DerVertragspartneristverpflichtet,erkennbareMängelunverzüglich,spätestensbeiAbreise,im
HHNanzuzeigen.
6.FüreingebrachteGegenständedesVertragspartnersgeltendiegesetzlichenBestimmungender§§
701ffBGB.
7.ZurückgebliebeneSachendesVertragspartners/ÜbernachtendenwerdennuraufAnfrage,Risiko
undKostendesVertragspartnersnachgesandt.HHNbewahrtdieSachen12Monateaufund
berechnetdafüreineangemesseneGeldleistung.DanachwerdendieSachen,soferneinerkennbarer
Wertbesteht,demlokalenFundbüroübergeben.
8.SämtlicheAnsprüchedesVertragspartnersgegenHHNausoderimZusammenhangmitdem
VertragverjährennachAblaufeinesJahres,beginnendmitdemSchlussdesJahres,indemder
AnspruchentstandenistundderVertragspartnervondenAnspruchbegründendenUmständen
KenntniserlangtoderohnegrobeFahrlässigkeiterlangthabenmüsste.
§ 9 Zusätzliche Bestimmungen für Pauschalreiseverträge
1.BestehtdieLeistungspflichtvonHHNnebenderGewährungvonKostundLogisinderOrganisation
einesFreizeitprogrammesalsentgeltlicheEigenleistung,sobegründetdieseinensog.
Pauschalreisevertrag.
2.WegenVeränderungen,AbweichungenoderReduzierungeneinzelnerLeistungenimRahmeneines
Pauschalreisevertrages,dienachVertragsschlussnotwendigwerden,kannderVertragspartnerkeine
Ansprüchegeltendmachen,wennsielediglichunerheblichsind.
3.WerdenvereinbarteundzurVerfügunggestellteLeistungenvomVertragspartnernichtin
Anspruchgenommen,isteineHerabsetzungoderRückvergütungdesGesamtentgeltesnichtmöglich.
4.HHNhaftetnichtfürSchäden,diederVertragspartneranlässlichderInanspruchnahmeeiner
SonderleistungeinesDrittenerleidet.DerVertragspartnerwirdinsoweitaufdieDurchsetzungseiner
AnsprüchegegenüberdemjeweiligenVeranstalterderSonderleistungverwiesen.
§ 10 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit
1.Erfüllungs-undZahlungsortistfürbeideSeitenderSitzvonHHN.AbweichenddieCasaEvent
GmbH,SitzinLübeck,Pferdemarkt11.
2.EsgiltdeutschesRecht.
3.GerichtsstandistLübeck.
4.SollteneinzelneBestimmungendesVertrages,einschließlichdieserGeschäftsbedingungen,
unwirksamsein,berührtdiesesdieWirksamkeitderübrigenBestimmungennicht.DieParteien
werdendieunwirksamenBestimmungenunverzüglichdurchsolchewirksamenersetzen,diedem
angestrebtenZweckundihrerwirtschaftlichenBedeutungmöglichstnahekommen.Dasselbegiltfür
denFall,dassRegelungslückenimVertragvorhandenseinsollten.
Neu Ruppersdorf, Januar 2016