ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES HERRENHAUS GUT NEURUPPERSDORF § 1 Anwendungsbereich DieseAllgemeinenGeschäftsbedingungen(AGB)geltenfürsämtlicheLeistungen,diedasHerrenhaus GutNeuruppersdorf(imFolgenden„HHN“)gegenüberdemGast,demVeranstalterundsonstigen Vertragspartnern(imFolgenden„Vertragspartner“)erbringt.DieLeistungenbesteheninsbesondere inderentgeltlichenNutzungsüberlassungvonGästezimmernundsonstigenRäumlichkeitenfürz.B. Seminare,Tagungen,Präsentationen,Konferenzen,BanketteundsonstigenVeranstaltungen,dem VerkaufvonSpeisenundGetränken(F&B),derOrganisationvonkulturellenundsportlichen VeranstaltungenundsonstigenProgrammen,derDurchführungspeziellergesundheitsförderlicher MaßnahmenodervergleichbarerAngebotesowiefüralledamitzusammenhängendenweiteren LeistungenundLieferungenvonHHN. 1.HHNistberechtigtseineLeistungendurchDrittezuerfüllen. 2.DieseAGBbeziehensichaufalleVertragsartenwiez.B.Übernachtungsaufnahme-,Pauschalreise-, Kontingent-oderVeranstaltungsverträge,diemitHHNabgeschlossenwerden.DieAGBgeltenauch fürallekünftigenGeschäftemitdemVertragspartner. 3.AGBdesVertragspartnersfindenkeineAnwendung,auchwennHHNdiesennichtausdrücklich widerspricht.GegenbestätigungendesVertragspartnersunterHinweisaufseineAGBwerdenhiermit widersprochen. § 2 Vertragsschluss 1.DerjeweiligeVertragkommtgrundsätzlichnachschriftlichemAntragdesVertragspartners,durch LeistungderentsprechendenAnzahlungen/Zahlungen(siehe§5,Abs.1)unddurchdieAnnahme durchHHNzustande.HHNstehtesfrei,denAntragschriftlich,mündlich,inTextform(E-Mail,Fax) oderschlüssig,durchLeistungserbringung,anzunehmen. 2.SchließtderVertragspartnereinensog.Kontingentvertragab,haftetderVertragspartnerfür sämtlicheSchäden,diederEndnutzerschuldhaftverursacht. 3.DieUnter-oderWeitervermietungoderdieunentgeltlicheNutzungderüberlassenenZimmer durchDrittesowiedieNutzungzuanderenalsBeherbergungszweckenistnurgestattet,wennHHN diesausdrücklichgestattet.HHNkannhiernacheigenemErmessenaufAnfrageeineschriftliche Ausnahmeerteilen. § 3 Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise 1.DieZurverfügungstellungderZimmererfolgtausschließlichzuBeherbergungszwecken. 2.DerVertragspartnerhaftetfürsämtlicheSchäden,diedurchihnoderdurchDritte,dieaufdessen VeranlassungdieLeistungenHHNerhalten,verursachtwerden. 3.DerVertragspartnerhatkeinenAnspruchaufNutzungbestimmterZimmer.SolltenZimmerim Hausenichtverfügbarsein,wirdHHNdenVertragspartnerunverzüglichhierüberinformierenund gleichwertigenErsatzineinemräumlichnahegelegenenHotelgleicherKategorieanbieten.Lehntder Vertragspartnerab,sohatHHNvomVertragspartnererbrachteLeistungenunverzüglichzuerstatten. 4.GebuchteZimmerstehendemVertragspartneramAnreisetagab15:00UhrzurVerfügung. 5.Solltenichtsanderesvereinbartsein,somüssendieZimmeramAbreisetagspätestensum11:00 Uhrgeräumtsein.DanachkannHHNüberdendadurchentstehendenSchadenhinausfürdie zusätzlicheNutzungdesZimmersbis16:00Uhr50%desvollenLogispreises(Listenpreis)inRechnung stellen,ab16:00Uhr100%desvollenLogispreises(Listenpreis). 6.DievomVertragspartnergebuchtenVeranstaltungsräumestehendemVertragspartner,wenn nichtschriftlichvereinbart,von10UhrvormittagsdesBuchungstagesbis10Uhrvormittagsdes FolgetageszurVerfügung.Auf-undAbbauzeitdesCaterersmussinnerhalbdiesesZeitraums stattfinden.SolltederVertragspartnerzusätzlicheZeitbenötigen,sokann,wennnichtanders vereinbarteinzusätzlicherstündlicherAufpreisvonbiszu200€proStundeinkl.ges.MwSt. berechnetwerden. § 4 Veranstaltungen 1.UmeinesorgfältigeVorbereitungdurchHHNzuermöglichen,hatderVertragspartnervomHHN dieendgültigeTeilnehmerzahlspätestensdreiTagevorBeginnderVeranstaltungmitzuteilen.Sofern derVertragspartnerdabeieinehöherealsdievereinbarteTeilnehmerzahlmitteilt,wirddiesehöhere TeilnehmerzahlnurdannVertragsbestandteil,wennHHNdemschriftlichzustimmt.StimmtHHN nichtschriftlichzu,istderVertragspartnerzueinerDurchführungderVeranstaltungmiteiner höherenTeilnehmerzahlnichtberechtigt.StimmtHHNzu,richtetsichdieAbrechnungnachder neuenVereinbarung(ggf.mitzusätzlichenAufwendungen).EinAnspruchdesVertragspartnersauf Zustimmungbestehtnicht.DieAbrechnungrichtetsichunabhängigvonderMitteilungderHöheder TeilnehmerzahlnachdenvertraglichenVereinbarungen.NehmentatsächlichwenigerTeilnehmeran derVeranstaltungteil,istdiesfürdieAbrechnungunerheblich. 2.VerschiebtsichdervereinbarteZeitpunktdesBeginnseinerVeranstaltung,soistHHNberechtigt, demVertragspartnersämtlichehierdurchentstandenenMehrkosteninRechnungzustellen. 3.ReservierteRäumestehendemVertragspartnernurinnerhalbdesschriftlichvereinbarten ZeitraumszurVerfügung.EineInanspruchnahmedarüberhinausbedarfderschriftlichenZustimmung vonHHNundwirdgrundsätzlichnurgegenzusätzlichesEntgeltgewährt.Raumänderungenbleiben vorbehalten,soweitdieseunterBerücksichtigungderInteressenvonHHNfürdenVertragspartner zumutbarsind. 4.BeiVeranstaltungen,dieüberMitternachthinausgehen,kannHHNprogebuchterServicekraftund jeangefangenerStunde50,00€zzgl.ges.USt.inRechnungstellen.DerVertragspartnerhaftetHHN gegenüberfürzusätzlicheLeistungenandieVeranstaltungsteilnehmerodergegenüberDrittenim ZusammenhangmitderVeranstaltung. 5.SämtlichebehördlichenGenehmigungenhatderVertragspartneraufeigeneKostenzubeschaffen, sofernschriftlichnichtausdrücklichetwasanderesvereinbartist.DemVertragspartnerobliegtdie Einhaltungallerrelevanten(ordnungs-)rechtlichenVorgaben.FürdieVeranstaltunganDrittezu zahlendeAbgabenwiez.B.GEMA-Gebühren,Vergnügungssteueru.a.sinddurchdenVertragspartner unverzüglichandenGläubigerzuzahlen. 6.DerVertragspartnerhaftetfürdasVerhaltenseinerMitarbeiter,derVeranstaltungsteilnehmer sowiesonstigerHilfskräftewiefürseineigenesVerhalten.HHNkannvomVertragspartnerdie StellungangemessenerSicherheiten(z.B.Versicherungen,Kautionen,Bürgschaften)verlangen. 7.UmBeschädigungenvorzubeugen,istdieAnbringungundAufstellungvonDekorationsmaterial odersonstigenGegenständenvorhermitHHNabzustimmen.MitgebrachteAusstellungs-und sonstigeGegenständesindnachVeranstaltungsendezuentfernen.KommtderVertragspartner dieserRegelungnichtnach,sohatHHNdasRecht,eineEntfernungundkostenpflichtigeLagerung vorzunehmen.EingebrachteTransportverpackungen,Umverpackungenundallesonstigen VerpackungsmaterialiensindvomVertragspartneraufeigeneKostenzuentsorgen.EineEntsorgung kannkostenpflichtigvorgenommenwerden,fallsderVertragspartnerdieVerpackungennach Veranstaltungsendezurücklässt.AlleimRahmenderVeranstaltungeingebrachtenGegenständewie Dekorationsmaterialu.a.müssensämtlichenmaßgeblichenOrdnungsvorschriftenentsprechen. 8.VersicherungsschutzfüreingebrachteGegenständebestehtseitensHHNnicht.DerAbschlusseiner erforderlichenVersicherungistausschließlichSachedesVertragspartners. 9.StörungenoderDefekteanvonHHNzurVerfügunggestelltenEinrichtungenwerden,soweitdies HHNmöglichist,beseitigt.DerVertragspartnerkannindiesemZusammenhangkeineAnsprüche herleiten. 10.WerdenvomVertragspartnereigeneelektrischeAnlageneingebracht,sobedarfesvorAnschluss andasStromnetzderZustimmungderLeitungvonHHN.DeranfallendeStromverbrauchwirdnach dengültigenBereitstellungs-undArbeitspreisenberechnet,wiedasVersorgungsunternehmensie HHNbelastet.EinepauschaleErfassungundBerechnungstehtHHNfrei.DurchAnschluss auftretendeStörungenoderDefekteandentechnischenAnlagenvonHHNgehenzuLastendes Vertragspartners. 11.BeschafftHHNfürdenVertragspartnertechnischeodersonstigeEinrichtungenvonDritten, handeltHHNimNamenundfürRechnungdesVertragspartners;dieserhaftetfürdiepflegliche BehandlungundordnungsgemäßeRückgabedieserEinrichtungenundstelltHHNvonallen AnsprüchenDritterauferstesschriftlichesAnfordernfrei.EineHaftungvonHHNwegennicht rechtzeitigerBeschaffungodereinerMangelhaftigkeitderbeschafftenEinrichtungenist ausgeschlossen. 12.DerVertragspartnerdarf,wennnichtsanderesausdrücklichvereinbartist,SpeisenundGetränke zudenVeranstaltungengrundsätzlichnichtmitbringen.DerVertragspartneristnurberechtigtsolche Catering-UnternehmenmitderGestaltungundDurchführungderVeranstaltungensowiemitder ZubereitungunddemAusschankvonSpeisenundGetränkenzubeauftragen,diemitHHN abgesprochenwurden.Grundsätzlichist,wennnichtsanderesausdrücklichvereinbartwurde, zunächstdieCatererdesHHNzurAbgabeeinesentsprechendenAngebotesaufzufordern. 13.Zeitungsanzeigen,dieEinladungenzuVorstellungsgesprächenbzw.Verkaufsveranstaltungen enthalten,bedürfengrundsätzlichdervorherigenschriftlichenZustimmungvonHHN.Erfolgteine VeröffentlichungohneZustimmung,sohatHHNdasRecht,dieVeranstaltungabzusagen. 14.JedeArtvonWerbung,Information,Einladungen,durchdieeinBezugzumHHN,insbesondere durchVerwendungdesNamensvonHHN,hergestelltwird,bedarfdervorherigenschriftlichen EinwilligungvonHHN. § 5 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung 1.DiePreisederjeweiligenLeistungenbestimmensich,wennnichtsanderesausdrücklichvereinbart wurde,nachderzumZeitpunktderLeistungserbringunggültigenPreislistevonHHN.SämtlichePreise verstehensichzzgl.derz.Zt.gültigengesetzlichenUmsatzsteuer.IndenPreisensindöffentliche Abgabenwiez.B.Kurtaxen,Kulturförderabgaben(sog.„Bettensteuer“)u.a.nichtenthalten.Die genanntenAbgabenhatderVertragspartnerzusätzlichzutragen.DiejeweiligenBeträgewerdenihm gesondertinRechnunggestellt.ErhöhungenderUmsatzsteuergehenzuLastendes Vertragspartners.ÜberschreitetderZeitraumzwischenVertragsabschlussunderster Vertragsleistung120Tage,sohatHHNdasRechtPreiserhöhungenbismaximal15%vorzunehmen. NachträglicheÄnderungenderLeistungenkönnenzuVeränderungenderPreiseführen.HHNist berechtigt,beiVertragsschlussvomVertragspartnereineVorauszahlungoderSicherheitsleistungbis zu100%dergesamtenZahlungsverpflichtungdesVertragspartnerszuverlangen.DieHöheder VorauszahlungunddieZahlungsterminekönnenimVertragfestgehaltenwerden. 2.HatderVertragspartnerinnerhalbeinesZeitraumsgebucht,zudemeineMesse,eine GroßveranstaltungodereinsonstigesEreignisstattfindetundwirdnachVertragsschlussaus Gründen,dieHHNnichtzuvertretenhat,einderartigesEreigniszeitlichverschoben,giltdieser VertragfürdenneuenZeitraum,wennHHNdieErfüllungdervereinbartenLeistungenzudiesem Zeitpunktmöglichist.ObHHNseineLeistungspflichterfüllenkann,teiltesdemVertragspartner innerhalbeinerangemessenenFristmit.IstdieLeistungnichtmöglich,insbesonderewenndie gebuchtenZimmerfürdenneuenZeitraumschonanDrittevermietetsind,könnendieParteienohne AngabenvonGründenvondemVertragzurücktreten.DieGeltendmachungvonAnsprüchengegen diejeweilsandereParteiistausgeschlossen.DiesgiltnichtfürschongewährteLeistungen.Diesesind zurückzuerstattenbzw.zuvergüten. 3.DerZahlungsanspruchvonHHNistunverzüglichnachZugangderjeweiligenRechnungohneAbzug fällig.EineRechnunggiltspätestens3TagenachVersendungalsbeimRechnungsempfänger zugegangen,sofernkeinfrühererZugangnachgewiesenwerdenkann.BeiZahlungsverzuggeltendie gesetzlichenRegeln. 4.DieErstellungeinerGesamtrechnungentbindetnichtvonderfristgerechtenZahlungder Einzelrechnungen.EinZahlungsverzugauchnureinerEinzelrechnungberechtigtHHN,alleweiteren undzukünftigenLeistungenzurückzuhaltenunddieErfüllungderLeistungenvoneiner SicherheitsleistunginHöhevonbiszu100%dernochausstehendenZahlungabhängigzumachen. 5.FürjedeMahnungwirdeineMahngebührvon10,00€geschuldet.Rechnungensindgrundsätzlich sofortbarzuzahlen.HHNistberechtigt,Devisen,SchecksundKreditkartenzurückzuweisen. Gutscheine(Voucher)vonReiseveranstalternwerdennurakzeptiert,wennmitdembetreffenden UnternehmeneinKreditabkommenbestehtbzw.wennentsprechendeVorauszahlungengeleistet wurden.EineErstattungnichtinAnspruchgenommenerLeistungenistausgeschlossen. 6.DerVertragspartnerkanngegenübereinerForderungdesHHNnuraufrechnen,wennseine Forderungunbestrittenoderrechtskräftigfestgestelltist.SinngemäßgiltdiesfürdieAusübungeines ZurückbehaltungsrechteswegeneigenerForderungendesVertragspartners.Ansprücheundsonstige RechtedürfennurmitschriftlicherZustimmungvonHHNabgetretenwerden. 7.DerzeitistdieNutzungderKreditkartenichtmöglich.NutztderVertragspartnerfürdieBezahlung vonHHNProduktenmitVorauszahlungspflicht(z.B.allgemeineBestellungenmitVorauszahlungoder garantierteBuchung)eineKreditkarteohnediesekörperlichvorzulegen(z.B.überTelefon,Internet o.ä.),istderVertragspartnerimVerhältniszuHHNnichtberechtigt,seinemKreditkarteninstitut gegenüberdieseBelastungzuwiderrufen. § 6 Leistungsstornierung / Leistungsreduzierung 1.ReservierungendesVertragspartnerssindfürbeideVertragspartnerverbindlich(siehe§1bzw.§ 5).BeieinerStornierungbzw.ReduzierungdurchdenVertragspartnerhatdieserfolgenden Schadensersatzzuleisten: a)KeinSchadensersatz,wenndieschriftlicheStornierungbzw.Reduzierungbis(einschließlich)150 TagevorBeginndesLeistungszeitraumsHHNzugeht. b)Schadensersatzi.H.v.50%desWertesderbestelltenLeistungen,wenndieschriftlicheStornierung bzw.Reduzierung90TagevorBeginndesLeistungszeitraumsHHNzugeht. c)Schadensersatzi.H.v.70%desWertesderbestelltenLeistungen,wenndieschriftlicheStornierung bzw.Reduzierungbis30TagevorBeginndesLeistungszeitraumsHHNzugeht. d)Schadensersatzi.H.v.90%desWertesderbestelltenLeistungen,wenndieschriftlicheStornierung bzw.Reduzierungwenigerals30TagevorBeginndesLeistungszeitraumsHHNzugeht. 2.DerVertragspartneristberechtigt,denNachweiszuführen,dassderSchadenvonHHNnicht gegebenodergeringerist. 3.SofernHHNdiestornierteLeistungimvereinbartenZeitraumanderweitiggegenüberDritten erbringenkann,reduziertsichderSchadensersatzdesVertragspartnersumdenBetrag,dendiese DrittenfürdiestornierteLeistungzahlen,maximaljedochbiszumEntfallendesgesamten Schadensersatzes. § 7 Rücktritt / Kündigung durch HHN 1.HHNistnachdengesetzlichenRegelungenzumRücktrittvomVertrag(§323BGB)bzw.zur KündigungdesVertrages(§314)berechtigt,wenn: Stornierungbzw.ReduzierungdurchdenVertragspartnerhatdieserfolgendenSchadensersatzzu leisten: a)derVertragspartnereinefälligeLeistungnichterbringt b)dieErfüllungdesVertrageswegenhöhererGewalt,StreikoderanderervonHHNnichtzu vertretendeUmständeunmöglichist c)derVertragspartnerirreführendeoderfalscheAngabenüberwesentlicheDatenmachtodersich nichtandieBedingungenvonHHNhält. d)derVertragspartnerdenNamenvonHHNmitwerbendenMaßnahmenohnevorherigeschriftliche Zustimmunggebraucht e)vertragsgegenständlicheRäumeganzoderteilweiseohneschriftlicheZustimmungdurchHHN untervermietetwerden f)HHNbegründetenAnlasszuderAnnahmehat,dassdieInanspruchnahmederHotelleistungden reibungslosenGeschäftsbetrieb,dieSicherheitoderdasAnsehenvonHHNinderÖffentlichkeit gefährdenkann. 2.HHNhatdenVertragspartnervonderAusübungdesRücktritts/derKündigungunverzüglich, spätestensinnerhalbvon14TagennachbekanntwerdendesGrundesschriftlichinKenntniszu setzen.DieVertragsaufhebungdurchHHNbegründetkeineAnsprüchedesVertragspartnersauf SchadensersatzodersonstigeAusgleichsleistungen.EinAnspruchvonHHNaufErsatzeinesihr entstandenenSchadensunddervonihrgetätigtenAufwendungenbleibtimFallederberechtigten Vertragsbeendigungunberührt. § 8 Haftung von HHN, eingebrachte Gegenstände, Verjährung 1.HHNhaftetfürallegesetzlichenundvertraglichenAnsprüchegrundsätzlichnurbeivorsätzlichem odergrobfahrlässigemVerhalten. 2.AusnahmsweisehaftetHHNfürleichteFahrlässigkeitbeiSchäden, a)DieaufderVerletzungessentiellerVertragspflichtenberuhen.IndiesenFällenistdieHaftungauf denvorhersehbarenvertragstypischenSchadenbegrenzt b)aufgrundderVerletzungvonLeben,KörperoderGesundheit. 3.EineHaftungvonHHNfürFolgeschädenodermittelbareSchädenistausgeschlossen. 4.Haftungsausschlüsseund-beschränkungengelteningleicherWeisezuGunstenallerzurErfüllung seinerVertragspflichtendurchHHNeingesetztenUnternehmen,ihrerSubunternehmerund Erfüllungsgehilfen.Siegeltennicht,wennHHNeineGarantiefürdieBeschaffenheiteinerSacheoder einesWerkesübernimmtoderbeiarglistigverschwiegenenFehlern. 5.DerVertragspartneristverpflichtet,erkennbareMängelunverzüglich,spätestensbeiAbreise,im HHNanzuzeigen. 6.FüreingebrachteGegenständedesVertragspartnersgeltendiegesetzlichenBestimmungender§§ 701ffBGB. 7.ZurückgebliebeneSachendesVertragspartners/ÜbernachtendenwerdennuraufAnfrage,Risiko undKostendesVertragspartnersnachgesandt.HHNbewahrtdieSachen12Monateaufund berechnetdafüreineangemesseneGeldleistung.DanachwerdendieSachen,soferneinerkennbarer Wertbesteht,demlokalenFundbüroübergeben. 8.SämtlicheAnsprüchedesVertragspartnersgegenHHNausoderimZusammenhangmitdem VertragverjährennachAblaufeinesJahres,beginnendmitdemSchlussdesJahres,indemder AnspruchentstandenistundderVertragspartnervondenAnspruchbegründendenUmständen KenntniserlangtoderohnegrobeFahrlässigkeiterlangthabenmüsste. § 9 Zusätzliche Bestimmungen für Pauschalreiseverträge 1.BestehtdieLeistungspflichtvonHHNnebenderGewährungvonKostundLogisinderOrganisation einesFreizeitprogrammesalsentgeltlicheEigenleistung,sobegründetdieseinensog. Pauschalreisevertrag. 2.WegenVeränderungen,AbweichungenoderReduzierungeneinzelnerLeistungenimRahmeneines Pauschalreisevertrages,dienachVertragsschlussnotwendigwerden,kannderVertragspartnerkeine Ansprüchegeltendmachen,wennsielediglichunerheblichsind. 3.WerdenvereinbarteundzurVerfügunggestellteLeistungenvomVertragspartnernichtin Anspruchgenommen,isteineHerabsetzungoderRückvergütungdesGesamtentgeltesnichtmöglich. 4.HHNhaftetnichtfürSchäden,diederVertragspartneranlässlichderInanspruchnahmeeiner SonderleistungeinesDrittenerleidet.DerVertragspartnerwirdinsoweitaufdieDurchsetzungseiner AnsprüchegegenüberdemjeweiligenVeranstalterderSonderleistungverwiesen. § 10 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit 1.Erfüllungs-undZahlungsortistfürbeideSeitenderSitzvonHHN.AbweichenddieCasaEvent GmbH,SitzinLübeck,Pferdemarkt11. 2.EsgiltdeutschesRecht. 3.GerichtsstandistLübeck. 4.SollteneinzelneBestimmungendesVertrages,einschließlichdieserGeschäftsbedingungen, unwirksamsein,berührtdiesesdieWirksamkeitderübrigenBestimmungennicht.DieParteien werdendieunwirksamenBestimmungenunverzüglichdurchsolchewirksamenersetzen,diedem angestrebtenZweckundihrerwirtschaftlichenBedeutungmöglichstnahekommen.Dasselbegiltfür denFall,dassRegelungslückenimVertragvorhandenseinsollten. Neu Ruppersdorf, Januar 2016
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