Beförderungstermin 2016

Die Senatorin für Finanzen
Freie
Hansestadt
Bremen
Die Senatorin für Finanzen . Rudolf-Hilferding-Platz 1 . 28195 Bremen
Auskunft erteilt
Joachim Kahnert
Zimmer 637
Verteiler
Personalreferentinnen/-referenten der
Ressorts
Tel. (0421) 361 2414
Fax (0421) 496 2414
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Magistrat der Stadt Bremerhaven
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30
Bremen, 7. Oktober 2015
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Einheitlicher Beförderungstermin 2016
Beförderungen zum einheitlichen Beförderungstermin 1. Januar 2016 sind nicht möglich,
weil zu diesem Zeitpunkt im Bereich des Landes und der Stadtgemeinde Bremen keine gesetzlich festgestellten Haushalte vorliegen werden.
Für die anstehende Beförderungsrunde ist deshalb wie folgt zu verfahren:
I.
Die Beförderungsentscheidungen werden wie gewohnt bezogen auf den 1. Januar 2016 getroffen, dies bedeutet, dass nur Beamtinnen und Beamte in das Verfahren einbezogen werden können, die zum Zeitpunkt 1. Januar 2016 alle Voraussetzungen für eine Beförderung
erfüllen.
Die Ernennungsurkunden werden mit dem Wirkungsdatum 1. Juli 2016 ausgefertigt. Die Urkunden dürfen in jedem Fall erst ausgehändigt werden, wenn das Gesetzgebungsverfahren
zu den Haushalten 2016/2017 abgeschlossen ist, voraussichtlich vor der Sommerpause
2016. Sollte das wider Erwarten nicht der Fall sein, dürfen die Urkunden erst danach ausgehändigt werden, als Wirkungsdatum gilt dann das Datum der Aushändigung der Urkunde.
Die ausgewählten Beamtinnen und Beamten werden über die beabsichtigte Beförderung
unterrichtet.
Dienstgebäude
Briefkästen
Eingang
Rudolf-Hilferding-Platz 1 Richtweg 25
Rudolf-Hilferding-Platz 1
(Haus des Reichs)
Rövekamp 12
28195 Bremen
Internet: http://www.finanzen.bremen.de/
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Deutsche Bundesbank,
Filiale Bremen (BLZ 290 000 00) Kto. 29001565
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Ich werde dem Senat vorschlagen, die Mindestwartezeit für Beförderungen von 24 Monaten
aufgrund der Beschlüsse des Senats zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Bewirtschaftung der Personalhaushalte vom 11. Februar 1997 bei dieser Beförderungsrunde
abzukürzen und den Fristlauf am 1. Januar 2016 beginnen zu lassen. Gesetzliche Fristen
sind davon nicht betroffen, diese beginnen in jedem Fall erst mit der Wirksamkeit der Ernennung.
II.
Für die Verfahren, die eine Senatsbefassung erfordern, gilt ergänzend folgendes:
Der Senat wird alle Beförderungsvorgänge in den Sitzungen am 1. und 8. Dezember 2015
beraten. Für Vorgänge, für die zuvor noch eine Befassung der Haushalts- und Finanzausschüsse erforderlich ist, steht ausnahmsweise noch die Senatssitzung am 15. Dezember
2015 zur Verfügung. Um eine rechtzeitige Zuleitung an den Senat sicherzustellen, bitte ich
mir alle Beförderungsvorgänge spätestens bis zum 16. November 2015 zu übersenden.
Ich erinnere daran, dass in jedem Einzelfall eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizufügen
ist (§ 59 Abs. 1 BremBG).
Weiterhin bitte ich allen Vorgängen die jeweilige Einvernehmenserklärung meines Hauses
zur Dienstpostenbewertung beizufügen bzw. darzustellen, aus welchen Gründen eine
Dienstpostenbewertung nicht erforderlich ist (z.B. bei normativ bewerteten Dienstposten).
Schließlich bitte ich dem Beförderungsvorgang Ausführungen nach dem beigefügten Muster
zum Senatsbeschluss vom 8. März 2010 (Förderung der internen Mobilität) beizufügen. Zu
den Einzelheiten verweise ich auf mein Schreiben vom 31. Mai 2010 (Anlage).
Bei der Vorlage der Personalakten bitte ich darauf zu achteten, dass Urkunden (z.B. Personenstands- oder Promotionsurkunden) in beglaubigter Form vorliegen oder mit dem Hinweis, das Original habe vorgelegen, versehen sind.
Bitte leiten Sie dieses Schreiben auch an die Personalstellen in Ihrem Geschäftsbereich
weiter.
Im Auftrag
gez.
Kahnert