Verhaltenskodex für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhaltsverzeichnis I. Gegenstand und Geltungsbereich 4 II. Beachtung des geltenden Rechts 5 III.Mitarbeiter 6 IV. Offener und fairer Wettbewerb 6 V. Gewährung und Empfang von unzulässigen Vorteilen7 VI.Interessenkonflikte 7 VII. Schutz von Geschäftsgeheimnissen 8 VIII. Schutz von Vermögenswerten 8 IX. Sicherheit, Gesundheit und Umwelt 9 X.Geldwäsche 9 XI.Umsetzung 10 I. Gegenstand und Geltungsbereich II. Beachtung des geltenden Rechts Der vorliegende Verhaltenskodex ist eine Richtlinie, welche für alle geschäftlichen Aktivitäten der Firmengruppe Liebherr gilt und klare Standards betreffend Integrität und korrekter Geschäftsgebarung setzt. Sie ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (nachstehend „Mitarbeiter“) der Firmengruppe Liebherr verbindlich. Jeder Mitarbeiter hat die gesetzlichen Vorschriften derjenigen Rechtsordnung zu beachten, in deren Rahmen er handelt. Mitarbeiter sind angehalten, ihr Urteilsvermögen verantwortungsbewusst und umsichtig einzusetzen und sich von Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und Rechtschaffenheit leiten zu lassen. Kein Mitarbeiter darf weder seine Position missbrauchen, um persönlichen Nutzen daraus zu ziehen, noch Verhalten fördern oder dulden, das nicht im Einklang mit diesem Verhaltenskodex steht. Aber auch Berater, Vertreter, Händler, Zulieferer oder sonstige Personen, die für die Firmengruppe Liebherr tätig sind, sollten nach Möglichkeit zur Einhaltung dieses Verhaltenskodexes angehalten werden. In Zweifelsfällen hat er rechtlichen Rat einzuholen. Im Folgenden behandelt der vorliegende Verhaltenskodex Rechts- und andere Bereiche, welche die Firmengruppe Liebherr als besonders wichtig erachtet. III. Mitarbeiter V. Gewährung und Empfang von unzulässigen Vorteilen Die Zusammenarbeit soll durch Anstand, gegenseitigen Respekt, Fairness und Vertrauen gekennzeichnet sein. Es soll stets eine offene Kommunikation gepflegt werden. Im geschäftlichen Verkehr oder im Umgang mit Behörden darf kein Mitarbeiter Geschäftspartnern, deren Mitarbeitern oder Behördenmitgliedern weder direkt noch indirekt unzulässige Vorteile verschaffen. Desgleichen darf ein Mitarbeiter von Geschäftspartnern auch keine unzulässigen Vorteile fordern oder in Empfang nehmen. Ein Vorteil ist unzulässig, wenn dessen Art und Umfang dazu geeignet ist, Handlungen und Entscheidungen des Empfängers zu beeinflussen. Persönliche Beleidigungen oder sexuelle Belästigungen werden nicht toleriert. Auf die Privatsphäre jedes Mitarbeiters ist in angemessener Weise Rücksicht zu nehmen. Die Auswahl und die Beförderung von Mitarbeitern soll aufgrund ihrer Qualifikation für die vorgesehene Tätigkeit erfolgen, unabhängig von Rasse, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Religion, sexueller Orientierung, Invalidität/Gebrechen. Der Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz ist höchste Beachtung zu schenken. IV. Offener und fairer Wettbewerb VI. Interessenkonflikte Die Firmengruppe Liebherr ist einem fairen und offenen Wettbewerb auf den Märkten der Welt verpflichtet. Wettbewerbswidrige Preisabsprachen mit Wettbewerbern oder Marktaufteilungen ebenso wie der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sind nicht zulässig. Die Mitarbeiter sollen Situationen meiden, in denen persönliche Interessen in Widerspruch zu ihrer Pflichterfüllung in der Firmengruppe Liebherr stehen. Tritt ein solcher Interessenkonflikt auf, hat der Mitarbeiter seinen Vorgesetzten zu informieren. Insbesondere ist es den Mitarbeitern untersagt, sich an Konkurrenten, Lieferanten oder Kunden zu beteiligen oder für diese tätig zu werden. Hiervon ausgenommen sind Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen. VII. Schutz von Geschäftsgeheimnissen IX. Sicherheit, Gesundheit und Umwelt Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, geschäftliche Informationen über die Firmengruppe Liebherr oder Geschäftspartner, die nicht öffentlich bekannt gegeben worden sind, vertraulich zu behandeln, Vorkehrungen gegen ein unbeabsichtigtes Bekanntwerden zu treffen und die Informationen nur insoweit zu nutzen, wie es im Geschäftsinteresse notwendig ist. Die Firmengruppe Liebherr verpflichtet sich bei allen ihrer Geschäftsaktivitäten zur Verhütung von Schäden an Personen, Umwelt und Sachwerten. Den Mitarbeitern ist es untersagt, sich auf illegalem Weg Geschäftsgeheimnisse Dritter zu beschaffen. Sie setzt sich für einen verantwortungsbewussten und schonenden Umgang mit der Umwelt und den natürlichen Ressourcen ein. Dies gilt ganz besonders für die Entwicklung und den Einsatz von neuen Produkten und Fertigungstechnologien. Beim elektronischen Informationsaustausch sind wirksame Massnahmen zu treffen für die Sicherheit von Daten und die Wahrung des Persönlichkeitsschutzes. VIII. Schutz von Vermögenswerten X. Geldwäsche Die Firmengruppe Liebherr stellt den Mitarbeitern die für die Erbringung ihrer Arbeitsleistung notwendigen Sachanlagen wie z.B. Gebäude, Einrichtungen, Geräte und andere Vermögenswerte, wie z.B. Vorräte, Liquidität, Schutzrechte, Know-how zur Verfügung. Die Firmengruppe Liebherr unterstützt die weltweiten Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche. Die Mitarbeiter haben die entsprechenden Sorgfaltspflichten zu beachten, insbesondere wenn der Geschäftspartner unvollständig informiert oder grössere Zahlungen in bar tätigt. Die Mitarbeiter haben diese Sachanlagen und andere Vermögenswerte mit Sorgfalt zu behandeln und vor Verlust, Diebstahl oder Schaden zu bewahren. Die Sachanlagen und anderen Vermögenswerte der Firmengruppe Liebherr dürfen grundsätzlich nur für geschäftliche Zwecke benutzt werden. Eine private Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig. XI. Umsetzung Die Geschäftsführungen der Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr haben in angemessener Weise dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter von diesem Verhaltenskodex Kenntnis nehmen und diesen beachten. Der Mitarbeiter muss eine Verletzung des Verhaltenskodexes der jeweiligen Geschäftsführung oder der Direktion der Liebherr-International AG mitteilen. Die Vertraulichkeit dieser Meldungen wird soweit wie möglich gewährleistet. Repressalien gegen einen Mitarbeiter, der im guten Glauben eine Verletzung des Verhaltenskodexes gemeldet hat, werden nicht toleriert. Die Konzernrevision achtet bei ihren Prüfungen auf die Einhaltung dieses Verhaltenskodexes und nimmt diesen in ihre Prüfkriterien auf. Die Verletzung dieses Verhaltenskodexes durch einen Mitarbeiter kann arbeitsrechtliche Massnahmen bis hin zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie andere rechtliche Massnahmen zur Folge haben. 02.2016 Liebherr-International AG CH-1630 Bulle/FR Telefon: +41 26 913 31 11 Telefax: +41 26 913 31 31 www.liebherr.com
© Copyright 2025 ExpyDoc