Verhaltenskodex

Verhaltenskodex
für Gesellschaften der Firmengruppe
Liebherr und deren Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter
Inhaltsverzeichnis
I.
Gegenstand und Geltungsbereich
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II. Beachtung des geltenden Rechts
5
III.Mitarbeiter
6
IV. Offener und fairer Wettbewerb
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V. Gewährung und Empfang von unzulässigen Vorteilen7
VI.Interessenkonflikte
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VII. Schutz von Geschäftsgeheimnissen
8
VIII. Schutz von Vermögenswerten
8
IX. Sicherheit, Gesundheit und Umwelt
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X.Geldwäsche
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XI.Umsetzung
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I. Gegenstand und Geltungsbereich
II. Beachtung des geltenden Rechts
Der vorliegende Verhaltenskodex ist eine Richtlinie, welche für
alle geschäftlichen Aktivitäten der Firmengruppe Liebherr gilt
und klare Standards betreffend Integrität und korrekter Geschäftsgebarung setzt. Sie ist für alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter (nachstehend „Mitarbeiter“) der Firmengruppe
Liebherr verbindlich.
Jeder Mitarbeiter hat die gesetzlichen Vorschriften derjenigen
Rechtsordnung zu beachten, in deren Rahmen er handelt.
Mitarbeiter sind angehalten, ihr Urteilsvermögen verantwortungsbewusst und umsichtig einzusetzen und sich von Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und Rechtschaffenheit leiten zu lassen. Kein Mitarbeiter darf weder seine Position missbrauchen,
um persönlichen Nutzen daraus zu ziehen, noch Verhalten
fördern oder dulden, das nicht im Einklang mit diesem Verhaltenskodex steht.
Aber auch Berater, Vertreter, Händler, Zulieferer oder sonstige
Personen, die für die Firmengruppe Liebherr tätig sind, sollten
nach Möglichkeit zur Einhaltung dieses Verhaltenskodexes
angehalten werden.
In Zweifelsfällen hat er rechtlichen Rat einzuholen.
Im Folgenden behandelt der vorliegende Verhaltenskodex
Rechts- und andere Bereiche, welche die Firmengruppe Liebherr als besonders wichtig erachtet.
III. Mitarbeiter
V. Gewährung und Empfang von unzulässigen Vorteilen
Die Zusammenarbeit soll durch Anstand, gegenseitigen Respekt, Fairness und Vertrauen gekennzeichnet sein. Es soll stets
eine offene Kommunikation gepflegt werden.
Im geschäftlichen Verkehr oder im Umgang mit Behörden darf
kein Mitarbeiter Geschäftspartnern, deren Mitarbeitern oder
Behördenmitgliedern weder direkt noch indirekt unzulässige
Vorteile verschaffen. Desgleichen darf ein Mitarbeiter von Geschäftspartnern auch keine unzulässigen Vorteile fordern oder
in Empfang nehmen. Ein Vorteil ist unzulässig, wenn dessen Art
und Umfang dazu geeignet ist, Handlungen und Entscheidungen des Empfängers zu beeinflussen.
Persönliche Beleidigungen oder sexuelle Belästigungen werden nicht toleriert. Auf die Privatsphäre jedes Mitarbeiters ist in
angemessener Weise Rücksicht zu nehmen.
Die Auswahl und die Beförderung von Mitarbeitern soll aufgrund ihrer Qualifikation für die vorgesehene Tätigkeit erfolgen,
unabhängig von Rasse, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit,
Religion, sexueller Orientierung, Invalidität/Gebrechen.
Der Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz ist höchste Beachtung zu schenken.
IV. Offener und fairer Wettbewerb
VI. Interessenkonflikte
Die Firmengruppe Liebherr ist einem fairen und offenen Wettbewerb auf den Märkten der Welt verpflichtet. Wettbewerbswidrige Preisabsprachen mit Wettbewerbern oder Marktaufteilungen ebenso wie der Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung sind nicht zulässig.
Die Mitarbeiter sollen Situationen meiden, in denen persönliche
Interessen in Widerspruch zu ihrer Pflichterfüllung in der Firmengruppe Liebherr stehen. Tritt ein solcher Interessenkonflikt
auf, hat der Mitarbeiter seinen Vorgesetzten zu informieren.
Insbesondere ist es den Mitarbeitern untersagt, sich an Konkurrenten, Lieferanten oder Kunden zu beteiligen oder für diese
tätig zu werden. Hiervon ausgenommen sind Beteiligungen an
börsennotierten Unternehmen.
VII. Schutz von Geschäftsgeheimnissen
IX. Sicherheit, Gesundheit und Umwelt
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, geschäftliche Informationen
über die Firmengruppe Liebherr oder Geschäftspartner, die
nicht öffentlich bekannt gegeben worden sind, vertraulich zu
behandeln, Vorkehrungen gegen ein unbeabsichtigtes Bekanntwerden zu treffen und die Informationen nur insoweit zu
nutzen, wie es im Geschäftsinteresse notwendig ist.
Die Firmengruppe Liebherr verpflichtet sich bei allen ihrer Geschäftsaktivitäten zur Verhütung von Schäden an Personen,
Umwelt und Sachwerten.
Den Mitarbeitern ist es untersagt, sich auf illegalem Weg Geschäftsgeheimnisse Dritter zu beschaffen.
Sie setzt sich für einen verantwortungsbewussten und schonenden Umgang mit der Umwelt und den natürlichen Ressourcen ein. Dies gilt ganz besonders für die Entwicklung und den
Einsatz von neuen Produkten und Fertigungstechnologien.
Beim elektronischen Informationsaustausch sind wirksame
Massnahmen zu treffen für die Sicherheit von Daten und die
Wahrung des Persönlichkeitsschutzes.
VIII. Schutz von Vermögenswerten
X. Geldwäsche
Die Firmengruppe Liebherr stellt den Mitarbeitern die für die
Erbringung ihrer Arbeitsleistung notwendigen Sachanlagen wie
z.B. Gebäude, Einrichtungen, Geräte und andere Vermögenswerte, wie z.B. Vorräte, Liquidität, Schutzrechte, Know-how zur
Verfügung.
Die Firmengruppe Liebherr unterstützt die weltweiten Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche. Die Mitarbeiter
haben die entsprechenden Sorgfaltspflichten zu beachten, insbesondere wenn der Geschäftspartner unvollständig informiert
oder grössere Zahlungen in bar tätigt.
Die Mitarbeiter haben diese Sachanlagen und andere Vermögenswerte mit Sorgfalt zu behandeln und vor Verlust, Diebstahl
oder Schaden zu bewahren.
Die Sachanlagen und anderen Vermögenswerte der Firmengruppe Liebherr dürfen grundsätzlich nur für geschäftliche
Zwecke benutzt werden. Eine private Nutzung ist nur mit
schriftlicher Zustimmung zulässig.
XI. Umsetzung
Die Geschäftsführungen der Gesellschaften der Firmengruppe
Liebherr haben in angemessener Weise dafür zu sorgen, dass
die Mitarbeiter von diesem Verhaltenskodex Kenntnis nehmen
und diesen beachten.
Der Mitarbeiter muss eine Verletzung des Verhaltenskodexes der jeweiligen Geschäftsführung oder der Direktion der
Liebherr-International AG mitteilen. Die Vertraulichkeit dieser
Meldungen wird soweit wie möglich gewährleistet. Repressalien gegen einen Mitarbeiter, der im guten Glauben eine Verletzung des Verhaltenskodexes gemeldet hat, werden nicht
toleriert.
Die Konzernrevision achtet bei ihren Prüfungen auf die Einhaltung dieses Verhaltenskodexes und nimmt diesen in ihre Prüfkriterien auf.
Die Verletzung dieses Verhaltenskodexes durch einen Mitarbeiter kann arbeitsrechtliche Massnahmen bis hin zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowie andere rechtliche Massnahmen zur Folge haben.
02.2016
Liebherr-International AG
CH-1630 Bulle/FR
Telefon: +41 26 913 31 11
Telefax: +41 26 913 31 31
www.liebherr.com