3. Folien Heyder

XI. Innovationskongress der Deutschen
Hochschulmedizin e.V.
Die aktuelle Krankenhausreform: Was
bringt sie für die Hochschulmedizin?
R. Heyder, Generalsekretär VUD
Berlin, 1. Oktober 2015
Gliederung:
I.
II.
III.
IV.
V.
Investitionsfinanzierung und Strukturfonds
Kosten-Erlös-Schere und Landesbasisfallwert
Mehrleistungsabschläge auf Ortsebene
Besondere Aufgaben der Universitätsmedizin
Zusammenfassung
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Durchaus sinnvolle ordnungspolitische
Ansätze im KHSG
 Qualität als Basis für Planung (z.B. Mindestmengen)
und Vergütung (Zu-/Abschläge)
 Partielle Abkehr vom Grundsatz „Geld folgt Leistung“
• Finanzierung von Vorhaltung ergänzend zu reiner
Leistungsfinanzierung (Zentren, Notfallversorgung)
• Wachstumsanreize im DRG-System beseitigen
(Fixkostendegressionsabschlag)
 Gezielte Förderung von Strukturveränderungen
(Zentren, Notfallversorgung, Strukturfonds)
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Aber: Grundlegende Probleme bleiben
ungelöst
 Unterfinanzierung bei Investitionen
 Kosten-Erlös-Schere
 Unterfinanzierung der Uniklinika (wird eher verstärkt
statt behoben)
 Finanzierung von Extremkostenfällen
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I. Investitionsfinanzierung und Strukturfonds
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Gesetzentwurf blendet Investitionslücke aus
 Es fehlen 3 Mrd. Euro bei den KHG-Häusern und 500 Mio.
Euro bei den Uniklinika (nur Krankenversorgung)
 Notwendig wäre Einstieg in Teilmonistik
 Stattdessen 1 Mrd. Strukturfonds (kofinanziert GKV-Länder)
• Länderantrag im Einvernehmen mit Kassenverbänden
• Förderfähig sind Abbau von Überkapazitäten,
Umwandlung von Krankenhäusern, Konzentration von
Angeboten und Standorten, Palliativversorgung
• Unklar: Sind Uniklinika auch förderfähig?
Politische Diskussion
Klarstellung, dass auch Uniklinika förderfähig sind
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II. Kosten-Erlös-Schere und Landesbasisfallwert
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2006-2015: Tariflohn-Erlös-Schere zwingt zu
Produktivitätssteigerung
Zum Vergleich:
Inflationsrate + 15,5 %
Quelle: DKG
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Kosten-Erlös-Schere: Kein Ende des
Preisverfalls im Landesbasisfallwert in Sicht
 Streichung Versorgungszuschlag (kostet Uniklinika 75
Mio. Euro)
 Voller Orientierungswert vertagt bis nach Wahl (2018)
 Anteilige Streichung Mengendegression im Basisfallwert
(nur DRG, nicht ZE/NUB) → Verlagerung auf Ortsebene
 Aber: neue Absenkungstatbestände im LBFW
(Produktivität, Fehlbelegung, amb. Verlagerungspotenzial)
Politische Diskussion
1. Einführung einer Tarifrate
2. Vollständige Streichung der Mengendegression
3. Streichung der neuen Absenkungstatbestände
4. Versorgungszuschlag in Pflegezuschlag überführen
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III. Mehrleistungsabschläge auf Ortsebene
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Fixkostendegressionsabschlag = drastische
Sanktionierung von Leistungssteigerungen
Mehrleistungsabschlag bis
Ende 2016
Fixkostendegressionsabschlag ab 2017
• Laufzeit 3 Jahre
• Laufzeit 5 Jahre
• Höhe: 25 %
• Höhe: Auf Landesebene zu
vereinbaren, vermutlich > 25 %
• Keine Verlängerung und kein
• Nur Verlängerung und höherer
höherer %-Satz auf
%-Satz auf Ortsebene
Ortsebene verhandelbar
verhandelbar
• Ausnahmen lt. Gesetz:
• Ausnahmen lt. Gesetz:
1. Sachkostenanteil > 2/3
2. Transplantationen
3. zusätzliche Kapazitäten
1. Leistungsverlagerungen
(Halbierung)
2. „eng begrenzter Katalog
4. unzumutbare Härten
unverzichtbarer Ausnahmen“
5. Qualitätsvereinbarung
(Selbstverwaltung)
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Fixkostendegressionsabschlag belastet
Uniklinika überproportional
 Überproportionales Wachstum der Uniklinika,
insbesondere bei Notfällen (Mengenstudie 2014)
 Drohende Budgetverluste ab 2017: 50-100 Mio. Euro
 Forderungen der Universitätsmedizin:
 Verkürzung der Laufzeit auf 2 Jahre
 Möglichkeit, auch niedrigere Abschlagssätze und kürzere
Laufzeiten zu vereinbaren
 Konkretisierung des Ausnahmenkatalogs (insbesondere
Notfälle, Zentrumsleistungen, Leistungen mit hohem
Sachkostenanteil)
Politische Diskussion
1. Verkürzung auf drei Jahre
2. Gesetzliche Konkretisierung von Ausnahmen
3. Höhe: Vorgabe eines festen Satzes
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IV. Besondere Aufgaben der Universitätsmedizin
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“Systemzuschlag” als Ausgangspunkt: Acht
Sonderaufgaben der Universitätsmedizin
ExtremKostenVerbundkosten
Fälle
HSch
Ambu-
F&L&KV
lanz
Systemzuschlag
Weiterbildung
Notfall
UniMed
Seltene
Erkrankungen
Zentren
Innovation
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Besondere Aufgaben der Universitätsmedizin
im KHSG: Zentren
 Zentren („besondere Aufgaben“) → hohe Hürden
1. Konkretisierung der nachfolgenden besonderen
Aufgaben durch die Selbstverwaltung (bis
31.03.2016)
• Besondere Vorhaltung, insb. Zentren f. Seltene Erkr.
• überörtliche und krankenhausübergreifende Aufgaben
• Konzentration infolge außergewöhnlicher
technischer/personeller Voraussetzungen
2. Aufgabenzuweisung im Krankenhausplan
3. Nachweis, dass die besondere Aufgabe noch nicht
durch DRG vergütet ist
 Übergangsregelung für „Alt-Zuschläge“ bis 31.12.2017
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Besondere Aufgaben der Universitätsmedizin
im KHSG: Notfallversorgung
 Zuschläge für Notfallvorhaltung
• Gestuftes System von Notfallstrukturen (Struktur-/
Prozessqualität) → G-BA bis 31.12.2016
• Bis 30.06.2017 Regelung der Zuschläge durch
Selbstverwaltung
• Ungelöst: Abgrenzung und Kalkulation Zuschläge
 Halbierung des Investitionskostenabschlags für
ambulante Notfälle
Politische Diskussion
1. Festlegung Notfallstufen durch DKG/GKV-SV statt G-BA
2. Weitere Verbesserungen bei ambulanten Notfällen
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Hochkostenfälle: InEK-Bericht bestätigt
Handlungsbedarf, aber KHSG ignoriert Thema
Belastungsindex
Fazit: Große Krankenhäuser sind erheblich stärker
belastet, und zwar über alle Leistungsbereiche!
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Forderung: Verankerung eines
Extremkostenzuschlags im KHSG
 InEK, GKV-SV, DKG und BMG präferieren „Lösung
im DRG-System“
 VUD skeptisch, denn Systementwicklung stößt an
methodische Grenzen → noch mehr Komplexität?
 Forderung: Extremkosten-Zuschlag
• Gesetzlich fixiert für alle betroffenen Kliniken
• Zuschlag hausindividuell verhandeln
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V. Zusammenfassung
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KHSG-Entwurf bringt den Uniklinika erst
einmal nur Kürzungen
Bundestagswahl
2016
2017
2018
Wegfall
Vers.zuschlag
(75 Mio.)
Fixkostendegressionsabschlag
(50-100 Mio.)
Sachkostenfinanzierung
(25-75 Mio.)
Minus
150-250 Mio.
?
Qualitätszuschlag
Notfallzuschlag
Zentrumszuschlag
?
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Fazit
 Wesentliche Probleme bleiben im KHSG-Entwurf ungelöst
 Finanzierung der Uniklinika wird eher schlechter statt besser
 Aber: Derzeit intensive politische Diskussion bei wichtigen
Themen
 Prognose: Es wird sicher noch Verbesserungen geben
 Aber: Reicht das am Ende, um aus dem KHSG ein gutes
Gesetz zu machen?
 Bund-Länder-Gespräch am 2. Oktober 2015
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Kontakt:
Ralf Heyder
Tel. 030/394 05 17 - 0
[email protected]
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