Zur Gemeinnützigkeit des DVCB eV - DVCB eV

Zur Gemeinnützigkeit des DVCB e.V.
Problembeschreibung / Ausgangssituation
Wohnen ist ein elementares Bedürfnis des Menschen. Dieses Wohnen findet
seit Menschengedenken in den verschiedensten Formen statt. Von der Höhle
der Steinzeit, über die Tipis der Indianer bis hin zur modernen PenthouseWohnung. Während Wohnen in seiner Ursprungsform primär dem Schutz vor
der Witterung und anderer Gefahren diente, ist es heute in der
industrialisierten Gesellschaft nicht nur zweckorientiert, sondern drückt auch
die individuellen Befindlichkeiten einer persönlichen Lebensqualität aus.
Wohnen findet statt in der Orientierung an Möglichkeiten und Machbarkeiten.
Da Wohnen ein existenzielles Grundrecht jedes Menschen ist, steht die
Wohnung auch unter einem besonderen Schutz des Grundgesetzes in
Artikel 11: „Die Wohnung ist unverletzlich“
Was nun als Wohnung zu bestimmen ist, findet sich primär in den
Bestimmungen und Verordnungen der Baugesetze.
Abweichend hierzu jedoch gilt als Wohnung nun auch nach dem seit dem
1.11.2015 geltenden Bundesmeldegesetz der Wohnwagen. In §20 des BMG
heißt es: „Wohnwagen …. sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie
nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.“
Dem Bundesmeldegesetz ist hierbei aber nicht zu entnehmen, wo diese
Wohnwagen aufgestellt werden könnten. Auch über die Art des
„Wohnwagens“ trifft der Gesetzgeber hier keine Feststellung. Handelt es sich
um einen Wohnwagen eines Zirkus? Einen Wohnwagen für Bauarbeiter? Oder
den Wohnwagen eines Campers?
Unterstellt man nun, dass unter diese Formulierung die Wohnwagen auf
Campingplätzen gemeint sein könnten, so handelt es sich nach dem
Bundesmeldegesetz bei den Wohnwagen der Dauercamper im eigentlichen
Sinne um Wohnungen, die wiederum einem besonderen Grundrechtsschutz
gemäß Artikel 11 unterliegen.
Das Spannungsfeld „Wohnen“ zeichnet sich hier insbesondere bei den
Menschen in prekären Lebensverhältnissen ab, die insbesondere teilweise der
politischen Willkür ausgesetzt sind und entgegen aller rechtsstaatlichen
Grundsätze für die von ihnen gewählte Wohnform seit Jahrzehnten keine
Sicherheit haben.
Ausgangslage des Wohnens auf einem Campingplatz, oder besser in einem
Erholungs- und Freizeitgebiet, war unter anderem auch eine zerbombte
Infrastruktur der Städte nach dem 2. Weltkrieg, die ihren Bewohnern keine
ausreichenden Wohnungen mehr zur Verfügung stellen konnte. Menschen
wählten als ihren Wohnsitz die Ferien- und Wochenendhäuser und lebten dort
jahrzehntelang in einer trügerischen Sicherheit.
Eines der historischen Beispiele hierfür sind die „Kaisenhäuser“ in Bremen, die
gegen die damalige Wohnungsnot helfen sollten.
„In den Kaisenhäusern haben Menschen ein „Auswohnrecht“ – sie dürfen bis zum Auszug oder ihrem
Tod dort wohnen. Dieses Recht ist nicht übertragbar. Anfang des Jahres 2013 wurde ein Kaisenhaus
im Bremer Stadtteil Woltmershausen geräumt und abgerissen. Danach regte sich Widerspruch, die
Linke sprach sogar von „Vertreibungspolitik“. Der Bausenator wies darauf hin, dass die
Bauverwaltung sich an geltende Senatsbeschlüsse gehalten habe. SPD und Bündnis 90/Die Grünen
einigten sich darauf, dass der Senat ein „Konzept zum Wohnen in Kleingartengebieten“ vorlegen
solle, bevor weitere Häuser geräumt oder abgerissen würden.“ (Wikipedia: Kaisenhaus)
Diese Form des Wohnens hat sich aber seit jeher etabliert und
weiterentwickelt. Bundesweit wohnen Menschen auf Camping- und
Freizeitgrundstücken, wobei dies jedoch rechtlich nach den Baugesetzen
(BauNVO) nicht statthaft war und ist.
Entgegen der rechtlichen Situation sind jedoch auch Gemeinden hingegangen
und haben gezielt mit dem Wohnsitz auf einem Campingplatz geworben, um
durch die „Neubürger“ auch neue Einnahmequellen und Zuwendungen für ihre
Kommune zu generieren. In Treu und Glauben investierten diese Menschen
ihre Ersparnisse in die vermeintlichen Wohnungen, die für Dauerwohnzwecke
aus rechtlichen Gründen nicht geeignet waren. Ausreichende Informationen
wurden und werden den Betroffenen hier nicht gegeben
Geschätzt wird, dass heute bundesweit ca. 400.000 Menschen auf einem
Campingplatz oder in einem Wochenend- und Ferienhausgebiet dauerhaft
wohnen. Und im Rahmen des technischen Fortschritts entwickeln die Hersteller
der „Mobilheime“ kleine Wunderhäuser auf Rädern, um gerade auch
Menschen im Alter diesen Traum individueller Lebensqualität zu ermöglichen.
Dies alles geschieht in einer rechtlichen Grauzone zwischen Baurecht und
Melderecht, wobei zweifelhaft ist, ob die Grundsätze der Verfassung
Berücksichtigung finden.
Erstaunlich ist, dass nach 70 Jahren dieser Wohn- und Lebensform keine
wirklich aktuellen Untersuchungen über die rechtserheblichen Tatsachen
existieren. Immer wieder tauchen in statistischen Erhebungen der
Tourismusverbände die „Dauercamper“ auf und finden ihren Niederschlag in
den Beherbergungs- und Übernachtungszahlen. So richtig weiß aber niemand,
wie viele Menschen auf einem Campingplatz wohnen. Oder in einem
„Kaisenhaus“ oder in einer „Datscha“.
Und keiner der Bewohner kann vorhersagen, wann die „Duldungen der
Wohnsitze“ rückgängig gemacht werden und die Existenz der Wohnung
vernichtet wird.
Diese Lebenssituation der Ungewissheit ist für alle Betroffenen bedrückend
und beängstigend. Für die Bewohner, die der ständigen Angst unterliegen, ihre
Existenzgrundlage Wohnen entzogen zu bekommen. Für die Betreiber der
Campingplätze und Ferienanlagen, denen durch die Vertreibung der
Wohncamper teilweise die Existenzgrundlage genommen wird. Die Kommunen,
denen wichtige Zuwendungen zur Planung des Haushalts genommen werden.
Dieses Spannungsfeld ist ein Teilbereich des Themas “Camping“ – zwischen
freier Entfaltung und gesetzlichen Barrieren.
Der „Deutsche Verband der Campingplatzbewohner e.V.“ sieht es hier als
seine Aufgabe an, die am Camping interessierten Menschen und deren
gemeinsame Interessen zusammen zu bringen und die Öffentlichkeit für diese
Problematik zu sensibilisieren (Satzung §3.1).
Sowohl die Camper, als auch die Betreiber und die Gemeinden werden ihre
Interessen nur dann wahren können, wenn sie miteinander kommunizieren
und für die bestehenden Probleme gemeinsame Lösungen finden.
Um diesen Zweck zu verwirklichen bedarf es aber einer grundlegenden
wissenschaftlich basierten Erforschung, sowohl der Qualitäten als auch der
Quantitäten des Lebens auf Campingplätzen. Der DVCB wird deshalb seine
Mittel für die Vergabe von Forschungsaufträgen an geeignete Hochschulen
insbesondere aus den Bereichen Soziologie/Soziale Arbeit, Jura und
Städteplanung aufwenden. Die Prämierung von thematisch relevanten,
wissenschaftlichen Arbeiten soll in regelmäßigen Abständen erfolgen.
Hierdurch gewonnene Erkenntnisse sollen für die politischen
Entscheidungsprozesse und für die Öffentlichkeit insgesamt publiziert und
zugänglich gemacht werden, wobei unter den Bedingungen einer
multimedialen Informationsgesellschaft moderne Kommunikationskanäle
durch den Verein betrieben oder aus Vereinsmitteln unterstützt werden.
Gemäß der Satzung erhalten die Wohncamper hinsichtlich ihrer
lebensspezifischen Problematik eine besondere Stellung innerhalb des Vereines
(2.Hs §3.1).
Da diese jederzeit von Wohnungsnot bedroht sein können, sieht es der DVCB
e.V. als seine originäre Aufgabe und Verantwortung, diesen Menschen
beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
Die Verwirklichung dieser Aufgabe wird durch eine fachlich gesicherte
Rechtsberatung eines noch zu benennenden, zugelassenen Volljuristen
erfolgen, der notfalls betroffene Mitglieder auch in den zu führenden
Prozessen vertreten kann.
Campingplatzbewohner erhalten durch fachlich geschultes und ausgebildetes
Personal Hilfestellungen in sozialen Krisensituationen. Neben der persönlichen
Beratung wird der Verein auch Hilfestellungen anbieten, um akute Probleme
abzuwenden, in Form der persönlichen Begleitung oder finanzieller
Einzelbeihilfen zur Beseitigung von Obdachlosigkeit, sofern diese nicht durch
anderweitige Hilfen gewährleistet ist.
Die Koordination und Organisation, sowie die Vermittlung von Hilfeleistungen
für ältere Bewohner auf dem Campingplatz wird durch fachlich geschulte
Mitarbeiter/Innen des Vereins sichergestellt. Hierzu gehört auch die Förderung
des Gemeinschaftslebens der Bewohner eines Platzes durch entsprechende
soziale und kulturelle Veranstaltungen und die Erhaltung oder Schaffung
adäquater Ressourcen.
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bewohnern und Betreibern
eines Campingplatzes sieht der DVCB sich als Vermittler und Schlichter, sofern
es sich um die Auslegung und Gestaltung der Pachtverhältnisse insgesamt
handelt. Für den An- und Verkauf von Wohnwagen, Mobilheimen oder
sonstigen zulässigen Aufbauten steht der DVCB e.V. seinen Mitgliedern
beratend zur Verfügung.
Untrennbar vom Lebensfeld Camping sind die Gedanken des Umwelt- und
Naturschutzes, sowie der Landschaftspflege und Städteplanung. Neben dem
wissenschaftsorientierten Ansatz will der DVCB e.V. bei seinen Mitgliedern das
Bewusstsein hierfür schärfen, aktuelle Informationen und Trends publizieren
und mit dem gesammelten Wissen planerisch beratend zur Verfügung stehen.
Dies trifft insbesondere zu bei der Um- und Neugestaltung von verwaisten
Campingplätzen und der damit verbundenen Erstellung von
Nutzungskonzepten, Flächennutzungsplänen und Bauleitplanungen. Sowohl
durch Einzelberatung, als auch durch zielgruppengerichtete
Informationsveranstaltungen soll die Verwirklichung dieses Zwecks erfolgen.
Die Bildung regionaler Arbeitsgruppen zu ortsspezifischen Fragestellungen und
bundesweit agierende Fachgruppen erhärten hierbei den Qualitätsanspruch an
die Bedürfnisse des Campings im Einklang mit den Grundlagen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Zusammenfassend besteht der Zweck des Vereines in der Förderung eines
friedlichen Zusammenlebens auf dem Campingplatz aller beteiligten Menschen
und der Schaffung einer rechtssicheren Planungsgrundlage für Wohncamper,
Platzbetreiber und Kommunen.
Die Zweckverwirklichung erfährt der Verein durch
1. finanzielle Förderung und Bereitstellung multimedialer Informationssysteme
2. finanzielle Förderung wissenschaftsbasierter Explorationen
3. Bildung von regionalen und überregionalen, themenspezifischen
Fachgruppen
4. Öffentlichkeitsarbeit durch Publizierung themenspezifischer Informationen
durch Printmedien und Vortragsveranstaltungen
5. Fall- und sachbezogene Beratung durch qualifiziertes Personal des Vereins
6. individuelle Einzelbeihilfen in besonderen Notsituationen
7. Durchführung von themenzentrierten Schulungen
8. Förderung des Gemeinschaftslebens durch kulturelle und soziale
Veranstaltungen
9. Kooperation mit caritativen und gemeinnützigen Organisationen und
Verbänden, sowie den beteiligten Kommunen
Der „Deutsche Verband der Campingplatzbewohner e.V.“ bekennt sich zu den
Grundsätzen der internationalen Völkerverständigung und der kulturellen und
sozialen Toleranz unter Würdigung der Vielfältigkeit des Lebens auf einem
Campingplatz. Bürgerschaftliches Engagement und die Achtung des Wesens der
Demokratie sind unabdingbare Leitgedanken für das Handeln des Vereins.