Zur Gemeinnützigkeit des DVCB e.V. Problembeschreibung / Ausgangssituation Wohnen ist ein elementares Bedürfnis des Menschen. Dieses Wohnen findet seit Menschengedenken in den verschiedensten Formen statt. Von der Höhle der Steinzeit, über die Tipis der Indianer bis hin zur modernen PenthouseWohnung. Während Wohnen in seiner Ursprungsform primär dem Schutz vor der Witterung und anderer Gefahren diente, ist es heute in der industrialisierten Gesellschaft nicht nur zweckorientiert, sondern drückt auch die individuellen Befindlichkeiten einer persönlichen Lebensqualität aus. Wohnen findet statt in der Orientierung an Möglichkeiten und Machbarkeiten. Da Wohnen ein existenzielles Grundrecht jedes Menschen ist, steht die Wohnung auch unter einem besonderen Schutz des Grundgesetzes in Artikel 11: „Die Wohnung ist unverletzlich“ Was nun als Wohnung zu bestimmen ist, findet sich primär in den Bestimmungen und Verordnungen der Baugesetze. Abweichend hierzu jedoch gilt als Wohnung nun auch nach dem seit dem 1.11.2015 geltenden Bundesmeldegesetz der Wohnwagen. In §20 des BMG heißt es: „Wohnwagen …. sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.“ Dem Bundesmeldegesetz ist hierbei aber nicht zu entnehmen, wo diese Wohnwagen aufgestellt werden könnten. Auch über die Art des „Wohnwagens“ trifft der Gesetzgeber hier keine Feststellung. Handelt es sich um einen Wohnwagen eines Zirkus? Einen Wohnwagen für Bauarbeiter? Oder den Wohnwagen eines Campers? Unterstellt man nun, dass unter diese Formulierung die Wohnwagen auf Campingplätzen gemeint sein könnten, so handelt es sich nach dem Bundesmeldegesetz bei den Wohnwagen der Dauercamper im eigentlichen Sinne um Wohnungen, die wiederum einem besonderen Grundrechtsschutz gemäß Artikel 11 unterliegen. Das Spannungsfeld „Wohnen“ zeichnet sich hier insbesondere bei den Menschen in prekären Lebensverhältnissen ab, die insbesondere teilweise der politischen Willkür ausgesetzt sind und entgegen aller rechtsstaatlichen Grundsätze für die von ihnen gewählte Wohnform seit Jahrzehnten keine Sicherheit haben. Ausgangslage des Wohnens auf einem Campingplatz, oder besser in einem Erholungs- und Freizeitgebiet, war unter anderem auch eine zerbombte Infrastruktur der Städte nach dem 2. Weltkrieg, die ihren Bewohnern keine ausreichenden Wohnungen mehr zur Verfügung stellen konnte. Menschen wählten als ihren Wohnsitz die Ferien- und Wochenendhäuser und lebten dort jahrzehntelang in einer trügerischen Sicherheit. Eines der historischen Beispiele hierfür sind die „Kaisenhäuser“ in Bremen, die gegen die damalige Wohnungsnot helfen sollten. „In den Kaisenhäusern haben Menschen ein „Auswohnrecht“ – sie dürfen bis zum Auszug oder ihrem Tod dort wohnen. Dieses Recht ist nicht übertragbar. Anfang des Jahres 2013 wurde ein Kaisenhaus im Bremer Stadtteil Woltmershausen geräumt und abgerissen. Danach regte sich Widerspruch, die Linke sprach sogar von „Vertreibungspolitik“. Der Bausenator wies darauf hin, dass die Bauverwaltung sich an geltende Senatsbeschlüsse gehalten habe. SPD und Bündnis 90/Die Grünen einigten sich darauf, dass der Senat ein „Konzept zum Wohnen in Kleingartengebieten“ vorlegen solle, bevor weitere Häuser geräumt oder abgerissen würden.“ (Wikipedia: Kaisenhaus) Diese Form des Wohnens hat sich aber seit jeher etabliert und weiterentwickelt. Bundesweit wohnen Menschen auf Camping- und Freizeitgrundstücken, wobei dies jedoch rechtlich nach den Baugesetzen (BauNVO) nicht statthaft war und ist. Entgegen der rechtlichen Situation sind jedoch auch Gemeinden hingegangen und haben gezielt mit dem Wohnsitz auf einem Campingplatz geworben, um durch die „Neubürger“ auch neue Einnahmequellen und Zuwendungen für ihre Kommune zu generieren. In Treu und Glauben investierten diese Menschen ihre Ersparnisse in die vermeintlichen Wohnungen, die für Dauerwohnzwecke aus rechtlichen Gründen nicht geeignet waren. Ausreichende Informationen wurden und werden den Betroffenen hier nicht gegeben Geschätzt wird, dass heute bundesweit ca. 400.000 Menschen auf einem Campingplatz oder in einem Wochenend- und Ferienhausgebiet dauerhaft wohnen. Und im Rahmen des technischen Fortschritts entwickeln die Hersteller der „Mobilheime“ kleine Wunderhäuser auf Rädern, um gerade auch Menschen im Alter diesen Traum individueller Lebensqualität zu ermöglichen. Dies alles geschieht in einer rechtlichen Grauzone zwischen Baurecht und Melderecht, wobei zweifelhaft ist, ob die Grundsätze der Verfassung Berücksichtigung finden. Erstaunlich ist, dass nach 70 Jahren dieser Wohn- und Lebensform keine wirklich aktuellen Untersuchungen über die rechtserheblichen Tatsachen existieren. Immer wieder tauchen in statistischen Erhebungen der Tourismusverbände die „Dauercamper“ auf und finden ihren Niederschlag in den Beherbergungs- und Übernachtungszahlen. So richtig weiß aber niemand, wie viele Menschen auf einem Campingplatz wohnen. Oder in einem „Kaisenhaus“ oder in einer „Datscha“. Und keiner der Bewohner kann vorhersagen, wann die „Duldungen der Wohnsitze“ rückgängig gemacht werden und die Existenz der Wohnung vernichtet wird. Diese Lebenssituation der Ungewissheit ist für alle Betroffenen bedrückend und beängstigend. Für die Bewohner, die der ständigen Angst unterliegen, ihre Existenzgrundlage Wohnen entzogen zu bekommen. Für die Betreiber der Campingplätze und Ferienanlagen, denen durch die Vertreibung der Wohncamper teilweise die Existenzgrundlage genommen wird. Die Kommunen, denen wichtige Zuwendungen zur Planung des Haushalts genommen werden. Dieses Spannungsfeld ist ein Teilbereich des Themas “Camping“ – zwischen freier Entfaltung und gesetzlichen Barrieren. Der „Deutsche Verband der Campingplatzbewohner e.V.“ sieht es hier als seine Aufgabe an, die am Camping interessierten Menschen und deren gemeinsame Interessen zusammen zu bringen und die Öffentlichkeit für diese Problematik zu sensibilisieren (Satzung §3.1). Sowohl die Camper, als auch die Betreiber und die Gemeinden werden ihre Interessen nur dann wahren können, wenn sie miteinander kommunizieren und für die bestehenden Probleme gemeinsame Lösungen finden. Um diesen Zweck zu verwirklichen bedarf es aber einer grundlegenden wissenschaftlich basierten Erforschung, sowohl der Qualitäten als auch der Quantitäten des Lebens auf Campingplätzen. Der DVCB wird deshalb seine Mittel für die Vergabe von Forschungsaufträgen an geeignete Hochschulen insbesondere aus den Bereichen Soziologie/Soziale Arbeit, Jura und Städteplanung aufwenden. Die Prämierung von thematisch relevanten, wissenschaftlichen Arbeiten soll in regelmäßigen Abständen erfolgen. Hierdurch gewonnene Erkenntnisse sollen für die politischen Entscheidungsprozesse und für die Öffentlichkeit insgesamt publiziert und zugänglich gemacht werden, wobei unter den Bedingungen einer multimedialen Informationsgesellschaft moderne Kommunikationskanäle durch den Verein betrieben oder aus Vereinsmitteln unterstützt werden. Gemäß der Satzung erhalten die Wohncamper hinsichtlich ihrer lebensspezifischen Problematik eine besondere Stellung innerhalb des Vereines (2.Hs §3.1). Da diese jederzeit von Wohnungsnot bedroht sein können, sieht es der DVCB e.V. als seine originäre Aufgabe und Verantwortung, diesen Menschen beratend und unterstützend zur Seite zu stehen. Die Verwirklichung dieser Aufgabe wird durch eine fachlich gesicherte Rechtsberatung eines noch zu benennenden, zugelassenen Volljuristen erfolgen, der notfalls betroffene Mitglieder auch in den zu führenden Prozessen vertreten kann. Campingplatzbewohner erhalten durch fachlich geschultes und ausgebildetes Personal Hilfestellungen in sozialen Krisensituationen. Neben der persönlichen Beratung wird der Verein auch Hilfestellungen anbieten, um akute Probleme abzuwenden, in Form der persönlichen Begleitung oder finanzieller Einzelbeihilfen zur Beseitigung von Obdachlosigkeit, sofern diese nicht durch anderweitige Hilfen gewährleistet ist. Die Koordination und Organisation, sowie die Vermittlung von Hilfeleistungen für ältere Bewohner auf dem Campingplatz wird durch fachlich geschulte Mitarbeiter/Innen des Vereins sichergestellt. Hierzu gehört auch die Förderung des Gemeinschaftslebens der Bewohner eines Platzes durch entsprechende soziale und kulturelle Veranstaltungen und die Erhaltung oder Schaffung adäquater Ressourcen. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bewohnern und Betreibern eines Campingplatzes sieht der DVCB sich als Vermittler und Schlichter, sofern es sich um die Auslegung und Gestaltung der Pachtverhältnisse insgesamt handelt. Für den An- und Verkauf von Wohnwagen, Mobilheimen oder sonstigen zulässigen Aufbauten steht der DVCB e.V. seinen Mitgliedern beratend zur Verfügung. Untrennbar vom Lebensfeld Camping sind die Gedanken des Umwelt- und Naturschutzes, sowie der Landschaftspflege und Städteplanung. Neben dem wissenschaftsorientierten Ansatz will der DVCB e.V. bei seinen Mitgliedern das Bewusstsein hierfür schärfen, aktuelle Informationen und Trends publizieren und mit dem gesammelten Wissen planerisch beratend zur Verfügung stehen. Dies trifft insbesondere zu bei der Um- und Neugestaltung von verwaisten Campingplätzen und der damit verbundenen Erstellung von Nutzungskonzepten, Flächennutzungsplänen und Bauleitplanungen. Sowohl durch Einzelberatung, als auch durch zielgruppengerichtete Informationsveranstaltungen soll die Verwirklichung dieses Zwecks erfolgen. Die Bildung regionaler Arbeitsgruppen zu ortsspezifischen Fragestellungen und bundesweit agierende Fachgruppen erhärten hierbei den Qualitätsanspruch an die Bedürfnisse des Campings im Einklang mit den Grundlagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Zusammenfassend besteht der Zweck des Vereines in der Förderung eines friedlichen Zusammenlebens auf dem Campingplatz aller beteiligten Menschen und der Schaffung einer rechtssicheren Planungsgrundlage für Wohncamper, Platzbetreiber und Kommunen. Die Zweckverwirklichung erfährt der Verein durch 1. finanzielle Förderung und Bereitstellung multimedialer Informationssysteme 2. finanzielle Förderung wissenschaftsbasierter Explorationen 3. Bildung von regionalen und überregionalen, themenspezifischen Fachgruppen 4. Öffentlichkeitsarbeit durch Publizierung themenspezifischer Informationen durch Printmedien und Vortragsveranstaltungen 5. Fall- und sachbezogene Beratung durch qualifiziertes Personal des Vereins 6. individuelle Einzelbeihilfen in besonderen Notsituationen 7. Durchführung von themenzentrierten Schulungen 8. Förderung des Gemeinschaftslebens durch kulturelle und soziale Veranstaltungen 9. Kooperation mit caritativen und gemeinnützigen Organisationen und Verbänden, sowie den beteiligten Kommunen Der „Deutsche Verband der Campingplatzbewohner e.V.“ bekennt sich zu den Grundsätzen der internationalen Völkerverständigung und der kulturellen und sozialen Toleranz unter Würdigung der Vielfältigkeit des Lebens auf einem Campingplatz. Bürgerschaftliches Engagement und die Achtung des Wesens der Demokratie sind unabdingbare Leitgedanken für das Handeln des Vereins.
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