Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geschäftsbedingungen, Angebot, Vertragsabschluss Vermietung von Wohnwagen und Geräten erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen unser Vertragspartner wird hier mit widersprochen. Wirksame Mietverträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung durch Wohnwagenvermietung Richter zustande. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, sowie Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von Wohnwagen Richter schriftlich bestätigt worden sind. 2. Beginn der Mietzeit Die Mietzeit beginnt spätestens mit dem Tage an dem der Wohnwagen, mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen, nach schriftlicher Absprache mit dem Kunden, entweder zwecks Anlieferung beim Kunden, das Gelände von Wohnwagenvermietung Richter verlassen hat oder von Wohnwagenvermietung Richter zur Abholung für den Kunden bereitgestellt worden ist. Mit dem Zeitpunkt geht die Gefahr des zufälligen Unterganges, beziehungsweise der zufälligen Verschlechterung auf den Mieter über. Wohnwagenvermietung Richter ist berechtigt dem Mieter an Stelle des vertraglich vereinbarten Wohnwagens, einen funktionell annähernd gleichwertigen Wohnwagen zur Anmietung bereitzustellen. 3. Übernahme des Wohnwagens, Mangelrügen, Haftung Der Mieter kann den Wohnwagen vor Übernahme auf seine Kosten besichtigen. Bei Übernahme hat er den Wohnwagen auf Betriebsfähigkeit und einwandfreien Zustand hin zu untersuchen, etwaige Mängel unverzüglich zu rügen und diese Wohnwagenvermietung Richter anzuzeigen. Wohnwagenvermietung Richter wird diese dann ins Übergabeprotokoll aufnehmen. Das Übergabeprotokoll ist Bestandteil der AGB`s und des Mietvertrages. Im Falle eines rechtzeitig gerügten und von Wohnwagenvermietung Richter zu vertretenden Mangels kann der Mieter für die Zeit des Ausfalls des Wohnwagens den Mietzins anteilig kürzen. Alle weitergehenden Gewährleistungsansprüche des Mieters, insbesondere Schadensersatz, Mangelfolgeschäden und außervertragliche Ansprüche, mit Ausnahme von Ansprüchen die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen, sind ausgeschlossen, es sei denn, das Wohnwagenvermietung Richter grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Befindet sich Wohnwagenvermietung Richter bei der Bereitstellung oder der Absendung des Wohnwagens in Verzug, so kann der Mieter einen Verzögerungsschaden nur verlangen, wenn Wohnwagenvermietung Richter mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. In diesem Fall kann der Mieter statt eine Entschädigung zu verlangen Wohnwagenvermietung Richter schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. 4. Mietzahlung Die Miete, sowie die Nebenkosten sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung im Voraus zu zahlen. Dasselbe gilt bei etwaigen Veränderungen der Mietzeit. Alle Zahlungen haben sofort und ohne Abzug zu erfolgen. Wird der Mietzins durch den Mieter nicht vereinbarungsgemäß gezahlt, kommt er anderweitig in Zahlungsverzug oder liegt ein Verstoß gegen eine Vertragsbestimmung, insbesondere Gefährdung des Eigentums von Wohnwagenvermietung Richter an den vermieteten Wohnwagen, Zahlungseinstellung, etc. vor, so ist Wohnwagenvermietung Richter berechtigt den Wohnwagen ohne weiteres auf Kosten des Mieters an sich zu nehmen, hierzu hat der Mieter den Zutritt zu den Wohnwagen und dessen Abtransport zu ermöglichen, die Rücknahme des Wohnwagens durch Wohnwagenvermietung Richter lässt Vertragsverpflichtungen des Mieters unberührt. Wohnwagen Richter behält sich die Geltendmachung weiteren Schäden vor. 5. Beendigung der Mietzeit Die Mietzeit endet an dem Tag an dem der Wohnwagen mit allen gemieteten Gegenständen in ordnungs- und vertragsgemäßen Zustand bei Wohnwagenvermietung Richter oder einem anderen von Wohnwagenvermietung Richter festgelegten Bestimmungsort eintrifft, keinesfalls jedoch vor Ablauf der vereinbarten Mietszeit. Wird der Wagen in einem nicht ordnungs- und vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben, so ist Wohnwagenvermietung Richter berechtigt Ihn sofort auf Kosten des Mieters instand setzen zu lassen. Wird der Wohnwagen in einem nicht gereinigten Zustand zurückgegeben ist Wohnwagenvermietung Richter berechtigt eine Reinigungsgebühr von mindestens 30 € zu verlangen. Wohnwagenvermietung Richter behält sich die Geltendmachung höherer Reinigungskosten und eines weitergehenden Schadensersatzanspruches vor. 6. Öffnungszeiten Geschäftszeiten sind von Montag bis Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr. Samstags nach Vereinbarung. 7. Übergabe- und Rücknahmezeiten Um für jeden Kunden einen reibungslosen Ablauf gewähren zu können, ist die Übergabe bzw. die Rücknahme nur zu folgenden Zeiten möglich. Übergabe 13:30 Uhr bis 16 Uhr, Rücknahme 9 Uhr bis 11:30 Uhr. Schadensersatzansprüche die aus Nichteinhaltung der Übergabe- und Rücknahmezeiten resultieren, insbesondere verspätete Abgabe an Folgekunden, sind im vollen Umfang vom Kunden zu tragen. 8. Sonstige Bestimmungen Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Wohnwagenvermietung Richter und Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Zwickau der Sitz der Firma. 9. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen, sowie dem Vertrag im Übrigen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahekommen. Ebenso ist zu verfahren, wenn der Vertrag eine unvorhergesehene Lücke aufweist. Übergabeprotokoll Wohnwagen, Fahrzeug Kennzeichen Das Fahrzeug wird in verkehrssicherem Zustand und ohne Mängel übergeben. Wohnwagenvermietung Richter Adresse: Handy: Entleiher Rudolf-Breitscheid-Straße 33 D-08062 Zwickau 0375/28313186 Zeitraum der Entleihung: ----------- bis ------------Übergebene Papiere: Fahrzeugschein, Gasprüfung, grüne Versicherungskarte, ADAC, TÜVNachweis, Bedienungsanleitung für Fernseher und Mikrowelle Innenausstattung: Übergabe Festes Inventar: Fernseher i.O. n. i.O. Rückgabe i.O. n. i.O. (Nur Funktionsprüfung, bitte nicht nass reinigen!) Mikrowelle (Sauber und funktionsfähig) Gasherd Spüle Kühlschrank groß Kühlschrank klein Tisch Polstermöbel Bewegliches Inventar: Sat-Anlage (Satellitenschüssel, Kabel, Aufsteller) Elektroanschlusskabel m. Adapter Dreifachverlängerung Abwasserschlauch Gasflasche Wasserkanister Reserverad Kurbel für Stützen 6 Stühle, 1 Tisch Küchenausstattung kpl. Campingtoilette (bitte leer zurück) Optional: Faltpavillon Bitte beachten Sie das absolute Rauchverbot in unserem Wohnwagen! Schäden die durch nicht Einhaltung entstehen werden zu 100 % in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 100 €. Für das Entleeren des Toilettentanks ist der Entleiher verantwortlich. Muss die Toilette durch uns geleert werden erheben wir dafür eine Gebühr von 25 €. Sollte eine Endreinigung von uns erfolgen müssen, berechnen wir dem Entleiher dafür 30 €. Bestimmungen Haftungsausschluss: Für den Wohnwagen wird eine Gebühr in Höhe von …€ pro Tag erhoben. Eine Kaution von …. € muss ebenso bei Abholung des Wohnwagens hinterlegt werden und wird nach Prüfung des Zustandes des Wohnwagens zurückerstattet. Der vereinbarte Mietzeitraum ist verbindlich. Sollte der Wohnwagen früher zurückgegeben werden, ist eine Kostenerstattung nicht möglich. Der Entleiher muss vor Antritt seiner Reise dem Verleiher sein Reiseziel bekanntgeben und, z. B. durch Handy, erreichbar sein. Bei größeren Schäden ist der Verleiher unverzüglich zu informieren. Sollte das Fahrzeug durch Unfall oder sonstige Beschädigungen nicht mehr verkehrstüchtig sein, so ist in jedem Fall der ADAC mit der Bergung des Fahrzeuges zu beauftragen und der Verleiher unverzüglich zu informieren. Für Bergungskosten oder ähnliches, die durch Beauftragung einer Fremdfirma entstehen, kommt der Verleiher nicht auf. Der Entleiher haftet für durch ihn vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden am Wohnwagen. Schäden die durch den Entleiher bei Benutzung des Wohnwagens, z. B. Unfall oder ähnliches, verursacht werden und deren Höhe die Versicherungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung für den Wohnwagen übersteigen oder bei Nichtgreifen der Kfz-Haftpflichtversicherung (z. B. durch Alkoholgenuss), sind vom Entleiher zu tragen. Der Entleiher haftet mit max. 1.000 € für Schäden, die am Wohnwagen oder durch Verlust, Diebstahl, etc. dem Verleiher entstehen. Bei Unstimmigkeiten über die Schadenhöhe, kann der Entleiher auf eigene Kosten ein Gutachten erstellen lassen. Der Entleiher erklärt sich durch seine Unterschrift mit oben genannten Regelungen und Bestimmungen einverstanden. Das Übergabeprotokoll ist Bestandteil der AGB`s welchen der Entleiher mit seiner Unterschrift zustimmt. Sollte eine der Regelungen oder Bestimmungen nicht gesetzeskonform sein, so tritt die gesetzliche Regelung in Kraft die der Bestimmung oder Regelung am nächsten kommt. Übergabe Wohnwagen Rückgabe Wohnwagen Datum: …………. Datum: ………….. Bezahlung an Verleiher: Kaution: Zurückerstattung an Entleiher: Kaution: _____ € Bemerkungen: Bemerkungen: ________________ Unterschrift Entleiher ________________ Verleiher ________________ Unterschrift Entleiher ________________ Verleiher
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