Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geschäftsbedingungen, Angebot, Vertragsabschluss
Vermietung von Wohnwagen und Geräten erfolgt ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen unser Vertragspartner wird hier mit
widersprochen.
Wirksame Mietverträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung durch Wohnwagenvermietung
Richter zustande. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, sowie Nebenabreden haben nur
Gültigkeit, wenn sie von Wohnwagen Richter schriftlich bestätigt worden sind.
2. Beginn der Mietzeit
Die Mietzeit beginnt spätestens mit dem Tage an dem der Wohnwagen, mit allen zu seiner
Inbetriebnahme erforderlichen Teilen, nach schriftlicher Absprache mit dem Kunden, entweder zwecks
Anlieferung beim Kunden, das Gelände von Wohnwagenvermietung Richter verlassen hat oder von
Wohnwagenvermietung Richter zur Abholung für den Kunden bereitgestellt worden ist.
Mit dem Zeitpunkt geht die Gefahr des zufälligen Unterganges, beziehungsweise der zufälligen
Verschlechterung auf den Mieter über.
Wohnwagenvermietung Richter ist berechtigt dem Mieter an Stelle des vertraglich vereinbarten
Wohnwagens, einen funktionell annähernd gleichwertigen Wohnwagen zur Anmietung bereitzustellen.
3. Übernahme des Wohnwagens, Mangelrügen, Haftung
Der Mieter kann den Wohnwagen vor Übernahme auf seine Kosten besichtigen. Bei Übernahme hat
er den Wohnwagen auf Betriebsfähigkeit und einwandfreien Zustand hin zu untersuchen, etwaige
Mängel unverzüglich zu rügen und diese Wohnwagenvermietung Richter anzuzeigen.
Wohnwagenvermietung Richter wird diese dann ins Übergabeprotokoll aufnehmen. Das
Übergabeprotokoll ist Bestandteil der AGB`s und des Mietvertrages. Im Falle eines rechtzeitig
gerügten und von Wohnwagenvermietung Richter zu vertretenden Mangels kann der Mieter für die
Zeit des Ausfalls des Wohnwagens den Mietzins anteilig kürzen. Alle weitergehenden
Gewährleistungsansprüche des Mieters, insbesondere Schadensersatz, Mangelfolgeschäden und
außervertragliche Ansprüche, mit Ausnahme von Ansprüchen die Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit betreffen, sind ausgeschlossen, es sei denn, das Wohnwagenvermietung Richter
grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.
Befindet sich Wohnwagenvermietung Richter bei der Bereitstellung oder der Absendung des
Wohnwagens in Verzug, so kann der Mieter einen Verzögerungsschaden nur verlangen, wenn
Wohnwagenvermietung Richter mindestens grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. In diesem Fall kann der
Mieter statt eine Entschädigung zu verlangen Wohnwagenvermietung Richter schriftlich eine
angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom
Vertrag zurücktreten.
4. Mietzahlung
Die Miete, sowie die Nebenkosten sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung im Voraus zu
zahlen. Dasselbe gilt bei etwaigen Veränderungen der Mietzeit. Alle Zahlungen haben sofort und ohne
Abzug zu erfolgen.
Wird der Mietzins durch den Mieter nicht vereinbarungsgemäß gezahlt, kommt er anderweitig in
Zahlungsverzug oder liegt ein Verstoß gegen eine Vertragsbestimmung, insbesondere Gefährdung
des Eigentums von Wohnwagenvermietung Richter an den vermieteten Wohnwagen,
Zahlungseinstellung, etc. vor, so ist Wohnwagenvermietung Richter berechtigt den Wohnwagen ohne
weiteres auf Kosten des Mieters an sich zu nehmen, hierzu hat der Mieter den Zutritt zu den
Wohnwagen und dessen Abtransport zu ermöglichen, die Rücknahme des Wohnwagens durch
Wohnwagenvermietung Richter lässt Vertragsverpflichtungen des Mieters unberührt. Wohnwagen
Richter behält sich die Geltendmachung weiteren Schäden vor.
5. Beendigung der Mietzeit
Die Mietzeit endet an dem Tag an dem der Wohnwagen mit allen gemieteten Gegenständen in
ordnungs- und vertragsgemäßen Zustand bei Wohnwagenvermietung Richter oder einem anderen
von Wohnwagenvermietung Richter festgelegten Bestimmungsort eintrifft, keinesfalls jedoch vor
Ablauf der vereinbarten Mietszeit.
Wird der Wagen in einem nicht ordnungs- und vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben, so ist
Wohnwagenvermietung Richter berechtigt Ihn sofort auf Kosten des Mieters instand setzen zu lassen.
Wird der Wohnwagen in einem nicht gereinigten Zustand zurückgegeben ist Wohnwagenvermietung
Richter berechtigt eine Reinigungsgebühr von mindestens 30 € zu verlangen. Wohnwagenvermietung
Richter behält sich die Geltendmachung höherer Reinigungskosten und eines weitergehenden
Schadensersatzanspruches vor.
6. Öffnungszeiten
Geschäftszeiten sind von Montag bis Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr. Samstags
nach Vereinbarung.
7. Übergabe- und Rücknahmezeiten
Um für jeden Kunden einen reibungslosen Ablauf gewähren zu können, ist die Übergabe bzw. die
Rücknahme nur zu folgenden Zeiten möglich. Übergabe 13:30 Uhr bis 16 Uhr, Rücknahme 9 Uhr bis
11:30 Uhr. Schadensersatzansprüche die aus Nichteinhaltung der Übergabe- und Rücknahmezeiten
resultieren, insbesondere verspätete Abgabe an Folgekunden, sind im vollen Umfang vom Kunden zu
tragen.
8. Sonstige Bestimmungen
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Wohnwagenvermietung Richter und Kunden gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Zwickau der Sitz der Firma.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksamen
Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen, sowie dem
Vertrag im Übrigen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahekommen.
Ebenso ist zu verfahren, wenn der Vertrag eine unvorhergesehene Lücke aufweist.
Übergabeprotokoll
Wohnwagen, Fahrzeug
Kennzeichen
Das Fahrzeug wird in verkehrssicherem Zustand und ohne Mängel übergeben.
Wohnwagenvermietung Richter
Adresse:
Handy:
Entleiher
Rudolf-Breitscheid-Straße 33
D-08062 Zwickau
0375/28313186
Zeitraum der Entleihung: ----------- bis ------------Übergebene Papiere: Fahrzeugschein, Gasprüfung, grüne Versicherungskarte, ADAC, TÜVNachweis, Bedienungsanleitung für Fernseher und Mikrowelle
Innenausstattung:
Übergabe
Festes Inventar:
Fernseher
i.O.
n. i.O.
Rückgabe
i.O.
n. i.O.
(Nur Funktionsprüfung, bitte nicht nass reinigen!)
Mikrowelle
(Sauber und funktionsfähig)
Gasherd
Spüle
Kühlschrank groß
Kühlschrank klein
Tisch
Polstermöbel
Bewegliches Inventar:
Sat-Anlage (Satellitenschüssel, Kabel,
Aufsteller)
Elektroanschlusskabel m. Adapter
Dreifachverlängerung
Abwasserschlauch
Gasflasche
Wasserkanister
Reserverad
Kurbel für Stützen
6 Stühle, 1 Tisch
Küchenausstattung kpl.
Campingtoilette (bitte leer zurück)
Optional:
Faltpavillon
Bitte beachten Sie das absolute Rauchverbot in unserem Wohnwagen!
Schäden die durch nicht Einhaltung entstehen werden zu 100 % in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 100 €.
Für das Entleeren des Toilettentanks ist der Entleiher verantwortlich. Muss die Toilette durch uns geleert werden
erheben wir dafür eine Gebühr von 25 €. Sollte eine Endreinigung von uns erfolgen müssen, berechnen wir dem
Entleiher dafür 30 €.
Bestimmungen Haftungsausschluss:
Für den Wohnwagen wird eine Gebühr in Höhe von …€ pro Tag erhoben. Eine Kaution von …. € muss ebenso
bei Abholung des Wohnwagens hinterlegt werden und wird nach Prüfung des Zustandes des Wohnwagens
zurückerstattet.
Der vereinbarte Mietzeitraum ist verbindlich. Sollte der Wohnwagen früher zurückgegeben werden, ist eine
Kostenerstattung nicht möglich.
Der Entleiher muss vor Antritt seiner Reise dem Verleiher sein Reiseziel bekanntgeben und, z. B. durch Handy,
erreichbar sein.
Bei größeren Schäden ist der Verleiher unverzüglich zu informieren.
Sollte das Fahrzeug durch Unfall oder sonstige Beschädigungen nicht mehr verkehrstüchtig sein, so ist in jedem
Fall der ADAC mit der Bergung des Fahrzeuges zu beauftragen und der Verleiher unverzüglich zu informieren.
Für Bergungskosten oder ähnliches, die durch Beauftragung einer Fremdfirma entstehen, kommt der Verleiher
nicht auf.
Der Entleiher haftet für durch ihn vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden am Wohnwagen.
Schäden die durch den Entleiher bei Benutzung des Wohnwagens, z. B. Unfall oder ähnliches, verursacht werden
und deren Höhe die Versicherungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung für den Wohnwagen übersteigen oder
bei Nichtgreifen der Kfz-Haftpflichtversicherung (z. B. durch Alkoholgenuss), sind vom Entleiher zu tragen.
Der Entleiher haftet mit max. 1.000 € für Schäden, die am Wohnwagen oder durch Verlust, Diebstahl, etc. dem
Verleiher entstehen.
Bei Unstimmigkeiten über die Schadenhöhe, kann der Entleiher auf eigene Kosten ein Gutachten erstellen
lassen.
Der Entleiher erklärt sich durch seine Unterschrift mit oben genannten Regelungen und Bestimmungen
einverstanden. Das Übergabeprotokoll ist Bestandteil der AGB`s welchen der Entleiher mit seiner Unterschrift
zustimmt. Sollte eine der Regelungen oder Bestimmungen nicht gesetzeskonform sein, so tritt die gesetzliche
Regelung in Kraft die der Bestimmung oder Regelung am nächsten kommt.
Übergabe Wohnwagen
Rückgabe Wohnwagen
Datum: ………….
Datum: …………..
Bezahlung an Verleiher:
Kaution:
Zurückerstattung an Entleiher:
Kaution:
_____ €
Bemerkungen:
Bemerkungen:
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Unterschrift
Entleiher
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Verleiher
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Unterschrift
Entleiher
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Verleiher