Absender Antrag auf Genehmigung für Änderung einer baulichen Anlage (§ 172 BauGB) Neubau Abbruch Befreiung von Festsetzungen B-Plan Stadtverwaltung Meiningen Stadtplanungsamt Schloßplatz 1 98617 Meiningen Befreiung von Festsetzungen Baugestaltungssatzung Anbringung einer Werbeanlage Ausfertigung für Untere Denkmalschutzbehörde zur Erteilung der Denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis (für Denkmalensemble) Bauherr Antragsteller / Bauherr Name Vorname Straße, Hausnummer Telefonnummer PLZ, Ort Baugrundstück Gemeinde Gemarkung Flurstücksnummer Straße, Hausnummer Der Antragsteller ist Eigentümer des Baugrundstücks ja nein Grundstückseigentümer Name Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefonnummer Vorhaben Denkmalschutz (Ensembleschutz bzw. Einzeldenkmalschutz) ist gegeben Bürgerbüro Tel.: 03693 / 45 45 45, Fax:03693 / 45 45 99, Internet: www.meiningen.de ja nein Seite 1 Datenschutzrechtliche Hinweise Die in dem Antrag und in den erforderlichen Unterlagen verlangten Angaben sind erforderlich, um die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung zu prüfen. Rechtsgrundlage hierfür ist die Erhaltungssatzung der Stadt Meiningen vom 31.03.1994 in Verbindung mit den §§ 172 und 173 Baugesetzbuch, sowie der § 63 ThürBO. Die Angaben zu den Telefonnummern sind freiwillig. Bauherr und Entwurfsverfasser sind damit einverstanden, dass Ort und Straße der Baustelle, Art und Größe des Bauvorhabens sowie Namen und Anschriften im Amtsblatt veröffentlicht bzw. einem Bautennachweis zur kostenlosen Veröffentlichung mitgeteilt werden. Anlagen amtlicher Lageplan Baubeschreibung Bauzeichnungen, Anzahl sonstige Anlagen, Anzahl Bezeichnung der sonstigen Anlagen: Fotos Unterschriften Ort, Datum Unterschrift Entwurfsverfasser Unterschrift Bauherr Hinweis zum Ausfüllen des Antrages: Der Antrag, einschließlich der Anlagen (siehe Seite 3), ist in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Allgemeiner Hinweis: Der Antrag auf Genehmigung zur Veränderung/ Abriss/ Neubau einer baulichen Anlage ist keine Berechtigung auf die Ausreichung von Fördermitteln für die Ausführung der Leistungen. Hierfür ist ein separater Antrag zu stellen. Bürgerbüro Tel.: 03693 / 45 45 45, Fax: 03693 / 45 45 99, Internet: www.meiningen.de Seite 2 1. Erfordernis: Antrag für Vorhaben, die nach § 63 ThürBO verfahrensfrei sind, aber nach § 173 BauGB genehmigt werden müssen bzw. wenn eine Befreiung von den Festsetzungen der Baugestaltungssatzung erforderlich ist, bspw.: - Garagen im Satzungsgebiet - Werbeanlagen - Einbau von Fenstern, Türen etc. - Fassadenarbeiten - Dacheindeckungen - Markisen - Abbruch baulicher Anlagen - sonstige bauliche Anlagen ... 2. Folgende Unterlagen müssen 3-fach (1 x Untere Denkmalschutzbehörde, 2 x Stadt Meiningen) eingereicht werden: - Liegenschaftskarte (wenn vorhanden) - Baubeschreibung - Fotos - bei Werbeanlagen: Angaben zu Größe, Material, Farbe, Anbringungsort, Gestaltung (Detailzeichnung) - bei Abbrüchen: Begründung des Abbruchs Speichern Bürgerbüro Tel.: 03693 / 45 45 45, Fax: 03693 / 45 45 99, Internet: www.meiningen.de Seite 3
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