Antrag auf Genehmigung für

Absender
Antrag auf Genehmigung für
Änderung einer baulichen Anlage
(§ 172 BauGB)
Neubau
Abbruch
Befreiung von Festsetzungen B-Plan
Stadtverwaltung Meiningen
Stadtplanungsamt
Schloßplatz 1
98617 Meiningen
Befreiung von Festsetzungen Baugestaltungssatzung
Anbringung einer Werbeanlage
Ausfertigung für
Untere Denkmalschutzbehörde
zur Erteilung der Denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis
(für Denkmalensemble)
Bauherr
Antragsteller / Bauherr
Name
Vorname
Straße, Hausnummer
Telefonnummer
PLZ, Ort
Baugrundstück
Gemeinde
Gemarkung
Flurstücksnummer
Straße, Hausnummer
Der Antragsteller ist Eigentümer des Baugrundstücks
ja
nein
Grundstückseigentümer
Name
Vorname
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Telefonnummer
Vorhaben
Denkmalschutz (Ensembleschutz bzw. Einzeldenkmalschutz) ist gegeben
Bürgerbüro
Tel.: 03693 / 45 45 45, Fax:03693 / 45 45 99, Internet: www.meiningen.de
ja
nein
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Datenschutzrechtliche Hinweise
Die in dem Antrag und in den erforderlichen Unterlagen verlangten Angaben sind erforderlich, um die
Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung zu prüfen. Rechtsgrundlage hierfür ist die
Erhaltungssatzung der Stadt Meiningen vom 31.03.1994 in Verbindung mit den §§ 172 und 173
Baugesetzbuch, sowie der § 63 ThürBO.
Die Angaben zu den Telefonnummern sind freiwillig.
Bauherr und Entwurfsverfasser sind damit einverstanden, dass Ort und Straße der Baustelle, Art und
Größe des Bauvorhabens sowie Namen und Anschriften im Amtsblatt veröffentlicht bzw. einem Bautennachweis zur kostenlosen Veröffentlichung mitgeteilt werden.
Anlagen
amtlicher Lageplan
Baubeschreibung
Bauzeichnungen, Anzahl
sonstige Anlagen, Anzahl
Bezeichnung der sonstigen Anlagen:
Fotos
Unterschriften
Ort, Datum
Unterschrift Entwurfsverfasser
Unterschrift Bauherr
Hinweis zum Ausfüllen des Antrages:
Der Antrag, einschließlich der Anlagen (siehe Seite 3), ist in 3-facher Ausfertigung einzureichen.
Allgemeiner Hinweis:
Der Antrag auf Genehmigung zur Veränderung/ Abriss/ Neubau einer baulichen Anlage ist keine Berechtigung auf die
Ausreichung von Fördermitteln für die Ausführung der Leistungen. Hierfür ist ein separater Antrag zu stellen.
Bürgerbüro
Tel.: 03693 / 45 45 45, Fax: 03693 / 45 45 99, Internet: www.meiningen.de
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1. Erfordernis:
Antrag für Vorhaben, die nach § 63 ThürBO verfahrensfrei sind, aber nach § 173 BauGB genehmigt
werden müssen bzw. wenn eine Befreiung von den Festsetzungen der Baugestaltungssatzung
erforderlich ist, bspw.:
- Garagen im Satzungsgebiet
- Werbeanlagen
- Einbau von Fenstern, Türen etc.
- Fassadenarbeiten
- Dacheindeckungen
- Markisen
- Abbruch baulicher Anlagen
- sonstige bauliche Anlagen ...
2. Folgende Unterlagen müssen 3-fach (1 x Untere Denkmalschutzbehörde, 2 x Stadt Meiningen)
eingereicht werden:
- Liegenschaftskarte (wenn vorhanden)
- Baubeschreibung
- Fotos
- bei Werbeanlagen:
Angaben zu Größe, Material, Farbe, Anbringungsort, Gestaltung (Detailzeichnung)
- bei Abbrüchen:
Begründung des Abbruchs
Speichern
Bürgerbüro
Tel.: 03693 / 45 45 45, Fax: 03693 / 45 45 99, Internet: www.meiningen.de
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