Genehmigung Jugendturnier - Saarländischer Fußballverband

Saarländischer Fußballverband e.V.
Hermann-Neuberger-Sportschule 5, 66123 Saarbrücken
Tel.: 0681/3 88 03 – 0 (Zentrale)
e-Mail: [email protected]
0681/3 88 03 – 12 (Jugend)
Telefax: 0681/3 88 03 – 20
Achtung: Genehmigung in 3-facher
Ausfertigung an den Kreisjugendleiter
(1 Verein,1 SR-Obmann,1 KJL)
Verein:
An den Kreisjugendleiter
Herrn
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GENEHMIGUNG
eines nationalen / internationalen Jugendturniers
für A / B / C / D / E / F - Jugendmannschaften
für B / C / D / E
- Mädchenmannschaften
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1. Kreis Nordsaar / Ostsaar / Westsaar / Südsaar ____
2. Antragstellender Verein:
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3. Zeitpunkt der Veranstaltung:
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4. Austragungsort:
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5. Teilnehmende Mannschaften, die nicht dem SFV angehören
(mit Angabe des Landes bzw. des Landesverbandes):
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6. Turnierbestimmungen und Spielplan sind 2-fach beigefügt.
7. Wir erklären, dass wir die umseitigen Rahmen-Richtlinien für Jugend-Fußballturniere
anerkennen und in allen Punkten einhalten. (Besonders zu beachten: Mindest– und
Gesamtspielzeit!)
8. Genaue Anschrift und Telefonnummer des Antragsstellers:
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Datum
[
[
[
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Vereinsstempel
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Unterschrift
Bescheid des Kreisjugendleiters
1. Dem Antrag wird stattgegeben.
2. Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen kann dem Antrag stattgegeben
werden.
Bitte nachreichen:
3. Der Antrag wird abgelehnt. Begründung
__________________, den __________
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Rahmenrichtlinien für Jugend-Fußball-Turniere
Der DFB Jugendausschuss hat in seiner Sitzung am 15. April 1994 in Frankfurt gemäß § 7
Nr. 2, Absatz 2, Satz 2 der Jugendordnung des DFB folgende Rahmen-Richtlinien für
Jugend-Fußball-Turniere erlassen.
Für die Vereine des SFV gelten entsprechend folgende neue Bestimmungen:
Turnier-Art:
a) Internationale Turniere: Beteiligung von mindestens einer ausländischen Mannschaft.
Zuständig für die Genehmigung: DFB, über den Landesverband (hier SFV).
b) Turniere im kleineren Grenzverkehr (Mannschaften aus Lothringen oder Luxemburg)
müssen vom SFV genehmigt werden. Genehmigt werden müssen auch Spiele gegen solche
Mannschaften.
c) Nationale Turniere: Zuständig für Genehmigung: SFV
Genehmigungsverfahren
a) Jugend-Fußballturniere sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist beim
zuständigen Kreisjugendleiter in 3-facher Ausfertigung (Verein, Kreisjugendleiter,
Schiedsrichter-Obmann) unter Beifügung des Spielplans (2-fach) und der für das Turnier
gültigen Turnierbestimmungen zu beantragen. Bei internationalen Turnieren ist die
Genehmigung beim Landesverband (SFV) zu beantragen, der für dieses Turnier die
Genehmigung des DFB-Jugendausschusses einzuholen hat.
b) Der Verein, der die Durchführung eines internationalen Jugend-Fußball-Turnieres plant,
muss vor der endgültigen Einladung der Teilnehmer die Zusage des DFBJugendausschusses einholen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: 1. Zeitpunkt
der Veranstaltung; 2. Art des Turniers; 3. Teilnehmende Mannschaften; 4.
Austragungsmodus und Spielplan; 5. Voraussichtliches Programm
c) Bei einem Jugend-Fußball-Turnier müssen die Mindest- und die Gesamtspielzeiten
eingehalten werden. An einem internationalen Turnier darf die Zahl der ausländischen
Mannschaften 75% der Gesamtteilnehmerzahl nicht übersteigen.
Spielberechtigung
Spielberechtigt sind nur Spieler, die nach den Bestimmungen der DFB-Jugendordnung für
den teilnehmenden Verein spielberechtigt sind.
Spielzeit
Die Gesamtspielzeit beträgt an einem Spieltag bei der A-Junioren 180 Minuten, B- Junioren
160 Minuten, C- Junioren 140 Minuten, D- Junioren 120 Minuten, E- Junioren 100 Minuten,
F- Junioren 80 Minuten, G- Junioren 60 Minuten, A- Junioren 180 Minuten, B- Junioren 160
Minuten, C- Junioren 140 Minuten, D- Junioren 120 Minuten, E- Junioren 100 Minuten
Unter Berücksichtigung dieser Gesamttagesspielzeiten sind Mindestspielzeiten einzuhalten.
Diese betragen bei der A- Junioren 20 Minuten, B- Junioren 20 Minuten, C- Junioren 15
Minuten, D- Junioren 15 Minuten, E- Junioren 10 Minuten, F- Junioren 10 Minuten, GJunioren 10 Minuten, A- Juniorinnen 20 Minuten, B- Juniorinnen 20 Minuten, C- Juniorinnen
15 Minuten, D- Juniorinnen 15 Minuten, E- Juniorinnen 10 Minuten
Bei Turnierspielen sind Verlängerungen zulässig. Die Spielzeit in der Verlängerung muß in
der Gesamtspielzeit enthalten sein.
Siegerpreise
Die Siegerpreise sollten dem Charakter einer Jugendveranstaltung angepasst sein.
Rahmenprogramm
Bei der Veranstaltung von Jugend-Fußball-Turnieren ist besonderer Wert auf persönliche
Begegnung aller Teilnehmer zu legen.
Vereine, die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, müssen damit rechnen,
dass ihnen die Durchführung von Jugend-Fußball-Turnieren für eine bestimmte Zeit
untersagt wird.
Unterschrift des Kreisjugendleiters