Saarländischer Fußballverband e.V. Hermann-Neuberger-Sportschule 5, 66123 Saarbrücken Tel.: 0681/3 88 03 – 0 (Zentrale) e-Mail: [email protected] 0681/3 88 03 – 12 (Jugend) Telefax: 0681/3 88 03 – 20 Achtung: Genehmigung in 3-facher Ausfertigung an den Kreisjugendleiter (1 Verein,1 SR-Obmann,1 KJL) Verein: An den Kreisjugendleiter Herrn ______________ __ GENEHMIGUNG eines nationalen / internationalen Jugendturniers für A / B / C / D / E / F - Jugendmannschaften für B / C / D / E - Mädchenmannschaften ____ ____ ____ 1. Kreis Nordsaar / Ostsaar / Westsaar / Südsaar ____ 2. Antragstellender Verein: ____________ ____ __________ 3. Zeitpunkt der Veranstaltung: ____ 4. Austragungsort: ________________ 5. Teilnehmende Mannschaften, die nicht dem SFV angehören (mit Angabe des Landes bzw. des Landesverbandes): _____ ____ ____ 6. Turnierbestimmungen und Spielplan sind 2-fach beigefügt. 7. Wir erklären, dass wir die umseitigen Rahmen-Richtlinien für Jugend-Fußballturniere anerkennen und in allen Punkten einhalten. (Besonders zu beachten: Mindest– und Gesamtspielzeit!) 8. Genaue Anschrift und Telefonnummer des Antragsstellers: _________________ Datum [ [ [ ______________________ Vereinsstempel ____________________ Unterschrift Bescheid des Kreisjugendleiters 1. Dem Antrag wird stattgegeben. 2. Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen kann dem Antrag stattgegeben werden. Bitte nachreichen: 3. Der Antrag wird abgelehnt. Begründung __________________, den __________ ________________________________ Rahmenrichtlinien für Jugend-Fußball-Turniere Der DFB Jugendausschuss hat in seiner Sitzung am 15. April 1994 in Frankfurt gemäß § 7 Nr. 2, Absatz 2, Satz 2 der Jugendordnung des DFB folgende Rahmen-Richtlinien für Jugend-Fußball-Turniere erlassen. Für die Vereine des SFV gelten entsprechend folgende neue Bestimmungen: Turnier-Art: a) Internationale Turniere: Beteiligung von mindestens einer ausländischen Mannschaft. Zuständig für die Genehmigung: DFB, über den Landesverband (hier SFV). b) Turniere im kleineren Grenzverkehr (Mannschaften aus Lothringen oder Luxemburg) müssen vom SFV genehmigt werden. Genehmigt werden müssen auch Spiele gegen solche Mannschaften. c) Nationale Turniere: Zuständig für Genehmigung: SFV Genehmigungsverfahren a) Jugend-Fußballturniere sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist beim zuständigen Kreisjugendleiter in 3-facher Ausfertigung (Verein, Kreisjugendleiter, Schiedsrichter-Obmann) unter Beifügung des Spielplans (2-fach) und der für das Turnier gültigen Turnierbestimmungen zu beantragen. Bei internationalen Turnieren ist die Genehmigung beim Landesverband (SFV) zu beantragen, der für dieses Turnier die Genehmigung des DFB-Jugendausschusses einzuholen hat. b) Der Verein, der die Durchführung eines internationalen Jugend-Fußball-Turnieres plant, muss vor der endgültigen Einladung der Teilnehmer die Zusage des DFBJugendausschusses einholen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: 1. Zeitpunkt der Veranstaltung; 2. Art des Turniers; 3. Teilnehmende Mannschaften; 4. Austragungsmodus und Spielplan; 5. Voraussichtliches Programm c) Bei einem Jugend-Fußball-Turnier müssen die Mindest- und die Gesamtspielzeiten eingehalten werden. An einem internationalen Turnier darf die Zahl der ausländischen Mannschaften 75% der Gesamtteilnehmerzahl nicht übersteigen. Spielberechtigung Spielberechtigt sind nur Spieler, die nach den Bestimmungen der DFB-Jugendordnung für den teilnehmenden Verein spielberechtigt sind. Spielzeit Die Gesamtspielzeit beträgt an einem Spieltag bei der A-Junioren 180 Minuten, B- Junioren 160 Minuten, C- Junioren 140 Minuten, D- Junioren 120 Minuten, E- Junioren 100 Minuten, F- Junioren 80 Minuten, G- Junioren 60 Minuten, A- Junioren 180 Minuten, B- Junioren 160 Minuten, C- Junioren 140 Minuten, D- Junioren 120 Minuten, E- Junioren 100 Minuten Unter Berücksichtigung dieser Gesamttagesspielzeiten sind Mindestspielzeiten einzuhalten. Diese betragen bei der A- Junioren 20 Minuten, B- Junioren 20 Minuten, C- Junioren 15 Minuten, D- Junioren 15 Minuten, E- Junioren 10 Minuten, F- Junioren 10 Minuten, GJunioren 10 Minuten, A- Juniorinnen 20 Minuten, B- Juniorinnen 20 Minuten, C- Juniorinnen 15 Minuten, D- Juniorinnen 15 Minuten, E- Juniorinnen 10 Minuten Bei Turnierspielen sind Verlängerungen zulässig. Die Spielzeit in der Verlängerung muß in der Gesamtspielzeit enthalten sein. Siegerpreise Die Siegerpreise sollten dem Charakter einer Jugendveranstaltung angepasst sein. Rahmenprogramm Bei der Veranstaltung von Jugend-Fußball-Turnieren ist besonderer Wert auf persönliche Begegnung aller Teilnehmer zu legen. Vereine, die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, müssen damit rechnen, dass ihnen die Durchführung von Jugend-Fußball-Turnieren für eine bestimmte Zeit untersagt wird. Unterschrift des Kreisjugendleiters
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