STADT LEONBERG

STADT LEONBERG
Dezernat C
Stadtplanungsamt
Norbert Geissel
Drucksache 2015
Planungsausschuss
Gemeinderat
Nr. P 55 ö
am 12. November 2015
am 17. November 2015
Vorgangsdrucksachen:
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Verhandlungsgegenstand
Stadtumbau „Leonberg-Mitte“- Gestaltung „Rathausvorplatz“
- Vorstellung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie als Grundlage für die Entwurfs- und
Ausführungsplanung
- Beauftragung der landschaftsplanerischen Leistungen
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag
Empfehlung an den Gemeinderat:
1. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für den Rathausvorplatz werden zur Kenntnis
genommen und gebilligt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die Entwurfs- und Ausführungsplanung erstellen zu lassen. Mit den landschaftsplanerischen Leistungen wird auf der
Grundlage der HOAI das Büro Koeber Landschaftsarchitektur, Stuttgart, beauftragt.
3. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme soll im Rahmen der weiteren Außengestaltung des Rathausneubaus umgesetzt werden. Eine Förderung im Rahmen der Stadtumbaumaßnahme wird angestrebt.
Klaus Brenner
Bürgermeister
Bernhard Schuler
Oberbürgermeister
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1.
Zusammenfassung des Sachverhalts
Der Auftrag des GÜ Wolff+Müller zum Neubau des Rathauses umfasst auch eine entsprechende Außengestaltung, allerdings beschränkt auf das sog. Leistungsgebiet (siehe
VOF/ VOB- Verfahren). Der eigentliche „Rathausvorplatz“ in Richtung der Eltinger-/ Lindenstraße ist noch zu überplanen. Das Büro Koeber Landschaftsarchitektur, das bereits im
Auftrag von Wolff & Müller die freiräumliche Überplanung innerhalb des Leistungsgebiets
übernahm, hat hierzu im Rahmen einer Machbarkeitsstudie entsprechende freiraumplanerische Vorüberlegungen angestellt.
Diese Vorentwurfsplanung soll Grundlage für die Entwurfs- und Ausführungsplanung sein.
Die einheitliche planerische „Handschrift“ gewährleistet eine homogene Gestaltung des
gesamten Rathausumfelds.
2.
Ziele der Maßnahme
Fortführung der Freiraumplanung im Rathausumfeld, verbunden mit dem Ziel, einer koordinierten Umsetzung des Bauvorhabens und des angrenzenden Rathausplatzes innerhalb
und außerhalb des Leistungsgebietes des VOF/ VOB- Verfahrens.
3.
Sachverhalt/Sachstand
Die Ausschreibung des Rathausneubaus erfolgt im Rahmen eines kombinierten VOF-/
VOB- Verfahrens innerhalb eines zuvor abgegrenzten sog. Leistungsgebiets. Alle
Leistungen innerhalb dieses Gebietes sind im Zuge der Hochbaumaßnahme beauftragt und
werden entsprechend realisiert. Für den Bereich der Freianlagen gehört hierzu u.a. die Gestaltung der oberirdischen Parkplätze auf der Gebäuderückseite, des südlich gelegenen
Platzes Richtung Neuköllner Platzes sowie einer kleinen Vorfläche als Zugang zum Rathaus
auf der Ostseite (Eltinger Straße).
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Die Gestaltung des Rathausvorplatzes sollte nicht im Rahmen des VOF/ VOB- Verfahrens
bearbeitet werden, um entsprechende Gestaltungs- und Entwicklungsspielräume offen zu
halten. Im Zuge der baulichen Ausführung ist jedoch sicherzustellen, dass Hochbau und
Außengestaltung planerisch- funktional und zeitlich- bautechnisch in einander greifen.
Im Bereich der Planung wurde deshalb das für Wolff & Müller tätige Büro Koeber Landschaftsarchitektur mit einer Machbarkeitsstudie für den Rathausvorplatz beauftragt. Der
zukünftige Rathaus(vor)platz soll unterschiedliche Aufgaben und Funktionen erfüllen:
als Teil der Stadtachse verbindet er (neue) Stadtmitte und (historische) Altstadt auf
halbem Weg,
als „Vorplatz“ sichert er die Aufenthaltsqualität und die Funktion dieser Gemeinbedarfseinrichtung,
als Teil des bestehenden Fuß- und Radwegenetzes werden kurze Wege innerhalb
der Stadt aufrechterhalten.
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In Abhängigkeit dieser Funktionen bestehen zahlreiche räumliche und funktionale Restriktionen, die den planerischen Entwicklungsspielraum einengen, insbesondere:
die derzeit entstehende Raumkante des Rathausneubaus,
die bestehenden „Ränder“ aus den bestehenden Verkehrsanlagen, insbesondere
der Eltinger- und Lindenstraße mit den zugehörigen Wegeführungen,
die Erhaltung der Fußwegeunterführung als Element des Schulwegenetzes,
die bestehenden topographischen Verhältnisse.
Das Plankonzept setzt an den genannten Rahmenbedingungen an und definiert die Rampe
aus der Unterführung mit der Vorfläche neu, wobei das bestehende Straßenrandgrün entfernt und durch eine Baumreihe ersetzt wird. Die von der Unterführung nach Norden geplante Treppenanlage sowie nach Süden geplante Rampe (barrierefrei, im Sinne der DIN
aber nicht behindertengerecht) wird erneuert. Zusammen mit den projektierten Sitzstufen
zwischen Rampe und Rathausneubau wird damit der rathausseitige Zugang zur Unterführung aufgewertet. Eine Bushaltestelle an der Eltinger Straße soll wieder vorgesehen werden.
Prägend im Bereich des Rathausplatzes werden neben den Baumstandorten und Sitzgelegenheiten auch ein „Wasserspiel“ (z.B. Düsenbrunnenfeld, Wassertisch o.ä.) sein, das auch
zu einer atmosphärischen Aufwertung dieses Bereichs führen wird. Ein Beleuchtungskonzept ist hierzu noch auszuarbeiten. Bei den Bodenbelägen soll ein homogener gestalterischer Übergang zwischen Rathausinnenbereich und Rathausplatz erfolgen. Insoweit kommt
der Materialität und dem Verlegemuster eine besondere Bedeutung zu. Einzelheiten sind im
Rahmen der Ausführungsplanung auszuarbeiten.
Im Rahmen der Haushaltsplanung und unter Berücksichtigung der Stadtumbaufördermittel ist im
Haushaltsplanentwurf für
die Jahre 2015-2017 als
Gesamtbedarf ein Kostenrahmen von maximal
(netto) Euro 600.000,-zuzügl. Nebenkosten und
Mehrwertsteuer gesetzt
(entspricht brutto Euro
850.000,--).
Schematischer Schnitt Nord-Süd (entlang der Eltinger Straße)
4.
Weiteres Vorgehen
Erstellung der Ausführungsplanung sowie Ausschreibung und Vergabe der landschaftsbaulichen Arbeiten für den Rathausvorplatz (Fertigstellung: 2017).
5.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Die Gestaltung des Rathausplatzes wird zeitlich zurückgestellt oder es wird ein anderes
Plankonzept der weiteren planerischen Ausarbeitung und baulichen Umsetzung zugrunde
gelegt.
6.
Finanzierungsübersicht
Der Beschlussvorschlag
☐ hat keine finanziellen Auswirkungen
☐ führt zu Mehreinnahmen in Höhe von Betrag Mehreinnahmen EUR p.a.
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☒ führt zu folgenden finanziellen Belastungen:
6.1
Bezeichnung der Maßnahme
Haushaltsstelle
2 I 61590001 6159 963300
Stadtumbau „Leonberg-Mitte“- Rathausvorplatz
6.2
Mittelbedarf
Jahr
Jahr
2015
2016
7.500,-- EUR
50.000,-- EUR
Jahr
Jahr
Jahr
2015
2016
2017
50.000,-- EUR
50.000,-- EUR
750.000,-- EUR
für landschaftsplanerische
Leistungen
6.3
Mittelbereitstellung
insges. siehe HHPlanentwurf 2016
6.4
Zuweisungen/Zuschüsse
6.5
☐ Die Vergabe der Maßnahme darf erst nach Finanzierungszusage Dritter
(Bewilligungsbescheid, Vereinbarung, Vertrag o. ä.) vollzogen werden.
6.6
☒ Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert
☐ Die Finanzierung des Vorhabens ist nicht abschließend gesichert
(siehe Beschlussvorschlag)
6.7
Zusätzliche Anmerkungen
- keine -
☒ Die Finanzierungsübersicht ist mit dem Kämmereiamt abgestimmt
7.
Anlagen
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