1 NIEDERSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Waldachtal-Lützenhardt am 19. Mai 2015 Gemeinde Waldachtal , Ortsteil Lützenhardt §1 Bürgerfragestunde Es sind keine Bürger anwesend. §2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 14. April 2015 gefassten Beschlüsse Ortsvorsteher Blum teilt mit, dass auf Grund von § 35 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg folgende in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bzw. Beratungspunkte bekannt gemacht werden. Der Ortschaftsrat Lützenhardt hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 14. April 2015 über keine Punkte beraten, die öffentlich gemacht werden müssen. §3 Baugesuche a) Anbau eines Wintergartens auf der nordwestlichen Gebäudeseite, -FlSt.443/6, Tannenwinkel 5, Gemarkung Lützenhardt - Wiedererteilung der Baugenehmigung vom 18.03. 2009 Der Bauherr beabsichtigt den Anbau eines Wintergartens auf der nordwestlichen Gebäudeseite, FlSt. 443/6, Tannenwinkel 5. Bereits im Jahr 2009 wurde dieses Baugesuch genehmigt, nunmehr soll die Baugenehmigung wieder erteilt werden. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des genehmigten Bebauungsplanes „Panorama“ und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Aus der Nachbaranhörung heraus wurden bisher keine Bedenken vorgetragen. Die anwesenden Ortschaftsräte erhielten im Umlaufverfahren Einsicht in das Baugesuch, nach kurzer Beratung wurde einstimmig beschlossen: Das Einvernehmen der Gemeinde ist zu erteilen, die Baurechtsbehörde beim Gemeindeverwaltungsverband wird beauftragt, das Baugesuch im Übrigen baurechtlich zu prüfen und das Notwendige zu veranlassen. Der Vorsitzende wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. b) 2 Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf FlSt. 680, Gemarkung Lützenhardt, künftiges Gebäude Heinrich-Drissner-Str. 14; Der Bauherr beabsichtigt, auf diesem FlSt. den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgaragen zu realisieren. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des genehmigten Bebauungsplanes „Straußenbühl“ und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen. Aus der Nachbaranhörung heraus wurden bisher keine Bedenken vorgetragen, Die anwesenden Ortschaftsräte erhielten im Umlaufverfahren Einsicht in das Baugesuch, nach kurzer Beratung wurde einstimmig beschlossen: Das Einvernehmen der Gemeinde ist zu erteilen, die Baurechtsbehörde beim Gemeindeverwaltungsverband wird beauftragt, das Baugesuch im Übrigen baurechtlich zu prüfen und das Notwendige zu veranlassen. Der Vorsitzende wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. c) Abriss des Gebäudes Schießhalde 16 und Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf FlSt. 459, Gemarkung Lützenhardt; Die Bauherrin will nach dem Erwerb des FlSt. 462 das bestehende Wohnhaus, Schießhalde 16 abreißen, um den Neubau eines Wohnhauses mit Garage zu realisieren, das Nebengebäude Schießhalde 14 auf dem gleichen Grundstück wird von den Baumaßnahmen nicht tangiert. Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich und ist nach § 30 BauGB zu beurteilen, für den Bereich gibt es keinen Bebauungsplan. Aus der Nachbaranhörung heraus wurden bisher keine Bedenken vorgetragen, Die anwesenden Ortschaftsräte erhielten im Umlaufverfahren Einsicht in das Baugesuch, nach kurzer Beratung wurde einstimmig beschlossen: Das Einvernehmen der Gemeinde ist zu erteilen, die Baurechtsbehörde beim Gemeindeverwaltungsverband wird beauftragt, das Baugesuch im Übrigen baurechtlich zu prüfen und das Notwendige zu veranlassen. Bei Sonstiges ist der Passus aufzunehmen, dass die Wasserversorgung derzeit nicht gesichert und der Planverfasser entsprechend zu unterrichten ist. Der Vorsitzende wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. §4 Abschluss eines Fischereipachtvertrags zwischen der Gemeinde Waldachtal und dem ASV Breitenbach für den Waldsee, den Anlagensee und den Breitenbach 3 Da der alte Fischereipachtvertrag ausgelaufen ist, wurde die Neufassung mit Übertragung der fischereigesetzlichen Hegepflicht zwischen der Gemeinde Waldachtal und dem ASV Breitenbach notwendig. Der bisherige Fischereipachtvertrag umfasst den Waldsee, den Anlagensee und den Breitenbach mit einer Länge von 220 m zwischen dem Damm des Waldsees und dem FlSt. 139, Forchenwaldstraße 7. Dieser Vertragsentwurf wurde von der Verwaltung vorbereitet und zur rechtlichen Überprüfung an das Regierungspräsidium Karlsruhe – Fischereibehörde - weitergeleitet. Das Regierungspräsidium hat diese Prüfung abgeschlossen, daher hat der Ortschaftsrat vor Abschluss des Vertrags einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen. Der Vertrag umfasst im Wesentlichen folgende Punkte: Laufzeit 12 Jahre jährliche Pacht bleibt unverändert Übertragung der fischereigesetzlichen Verpflichtung zur Hege nach § 14 des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg auf den Pächter 4 Jahreserlaubnisscheine, bei Bedarf in kleineren Einheiten keine Unterpachtverträge Ausstellung von Erlaubnisscheinen an Inhaber gültiger Fischereischeine Gäste der Gemeinde haben Anspruch auf Tageskarten, wenn sie im Besitz eines Jahresfischereischeines sind – Ausgabe über Gästeinfo (wie bisher) Einsatz von Kleinfischarten, Krebsen, Muscheln oder Artenschutzbesatz nur mit Erlaubnis des Verpächters Aufzeichnung der Einsätze und Fangergebnisse jährlich nach Fischarten und Gewicht Nach kurzer Diskussion fasst der Ortschaftsrat den einstimmigen Beschluss: Der Fischereipachtvertrag zwischen der Gemeinde Waldachtal und dem ASV Breitenbach ist in der vorgelegten Form abzuschließen. Der Vorsitzende wird beauftragt, dies der Verwaltung so mitzuteilen. §5 Bekanntgaben und Anfragen a) Einladung zur Einweihung der Skulptur „Bürstenmacher“ am 07. Juni 2015 im Kurpark Bei der Sitzung wird an die anwesenden Ortschaftsräte die offizielle Einladung der Gemeinde zur Einweihung der Skulptur „Bürstenmacher“ am7.6.2015 im Kurpark verteilt, die nicht anwesenden Mitglieder des Ortschaftsrats und die übrigen Ehrengäste erhalten diese per Post bzw. E-Mail. b) Anfrage von Heinz Walter auf Termin für Lichtbildervortrag über historische Forschungen über die Jenischen in Lützenhardt 4 Der Vorsitzende informiert die Ratsmitglieder darüber, dass Herr Heinz Walter in einem Lichtbildervortrag der Bevölkerung seine historischen Forschungen über die Jenischen von Lützenhardt zeigen möchte. Er wolle seine Forschungen über Lützenhardt veröffentlichen und habe die Kirchenbücher und Akten in den Staatsarchiven Ludwigsburg und Stuttgart durchgearbeitet, als Kenner der jenischen Sprache vergleiche er die Lützenhardter Mundart mit denen in anderen Orten. Hardy Schweizer - der Vorsitzende des Vereins Hofemer und gleichzeitig Mitglied im Ortschaftsrat kann sich vorstellen, diesen Lichtbildervortrag im Rahmen eines Hofemer Abends zu integrieren. Er will dies in seinem Ausschuss beraten, dann soll Herr Walter über das Ergebnis informiert werden.
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