OR LÜ Protokoll 19.05.2015

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NIEDERSCHRIFT
über die öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates
Waldachtal-Lützenhardt
am 19. Mai 2015
Gemeinde Waldachtal , Ortsteil Lützenhardt
§1
Bürgerfragestunde
Es sind keine Bürger anwesend.
§2
Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 14. April 2015 gefassten
Beschlüsse
Ortsvorsteher Blum teilt mit, dass auf Grund von § 35 Abs. 1 der Gemeindeordnung
für Baden Württemberg folgende in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
bzw. Beratungspunkte bekannt gemacht werden.
Der Ortschaftsrat Lützenhardt hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am
14. April 2015 über keine Punkte beraten, die öffentlich gemacht werden müssen.
§3
Baugesuche
a) Anbau eines Wintergartens auf der nordwestlichen Gebäudeseite,
-FlSt.443/6, Tannenwinkel 5, Gemarkung Lützenhardt
- Wiedererteilung der Baugenehmigung vom 18.03. 2009
Der Bauherr beabsichtigt den Anbau eines Wintergartens auf der nordwestlichen
Gebäudeseite, FlSt. 443/6, Tannenwinkel 5. Bereits im Jahr 2009 wurde dieses
Baugesuch genehmigt, nunmehr soll die Baugenehmigung wieder erteilt werden.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des genehmigten Bebauungsplanes
„Panorama“ und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Aus der Nachbaranhörung heraus wurden bisher keine Bedenken vorgetragen.
Die anwesenden Ortschaftsräte erhielten im Umlaufverfahren Einsicht in das
Baugesuch, nach kurzer Beratung wurde einstimmig beschlossen:
Das Einvernehmen der Gemeinde ist zu erteilen, die Baurechtsbehörde beim Gemeindeverwaltungsverband wird beauftragt, das
Baugesuch im Übrigen baurechtlich zu prüfen und das Notwendige
zu veranlassen.
Der Vorsitzende wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
b)
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Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf FlSt. 680, Gemarkung Lützenhardt, künftiges Gebäude Heinrich-Drissner-Str. 14;
Der Bauherr beabsichtigt, auf diesem FlSt. den Neubau eines Wohnhauses mit
Doppelgaragen zu realisieren.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des genehmigten Bebauungsplanes
„Straußenbühl“ und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Aus der Nachbaranhörung heraus wurden bisher keine Bedenken vorgetragen,
Die anwesenden Ortschaftsräte erhielten im Umlaufverfahren Einsicht in das
Baugesuch, nach kurzer Beratung wurde einstimmig beschlossen:
Das Einvernehmen der Gemeinde ist zu erteilen, die Baurechtsbehörde beim Gemeindeverwaltungsverband wird beauftragt, das
Baugesuch im Übrigen baurechtlich zu prüfen und das Notwendige
zu veranlassen.
Der Vorsitzende wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
c)
Abriss des Gebäudes Schießhalde 16 und Neubau eines Wohnhauses mit
Garage auf FlSt. 459, Gemarkung Lützenhardt;
Die Bauherrin will nach dem Erwerb des FlSt. 462 das bestehende Wohnhaus,
Schießhalde 16 abreißen, um den Neubau eines Wohnhauses mit Garage zu
realisieren, das Nebengebäude Schießhalde 14 auf dem gleichen Grundstück
wird von den Baumaßnahmen nicht tangiert.
Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich und ist nach § 30 BauGB zu beurteilen,
für den Bereich gibt es keinen Bebauungsplan.
Aus der Nachbaranhörung heraus wurden bisher keine Bedenken vorgetragen,
Die anwesenden Ortschaftsräte erhielten im Umlaufverfahren Einsicht in das
Baugesuch, nach kurzer Beratung wurde einstimmig beschlossen:
Das Einvernehmen der Gemeinde ist zu erteilen, die Baurechtsbehörde beim Gemeindeverwaltungsverband wird beauftragt, das
Baugesuch im Übrigen baurechtlich zu prüfen und das Notwendige
zu veranlassen.
Bei Sonstiges ist der Passus aufzunehmen, dass die Wasserversorgung
derzeit nicht gesichert und der Planverfasser entsprechend zu unterrichten ist.
Der Vorsitzende wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
§4
Abschluss eines Fischereipachtvertrags zwischen der Gemeinde Waldachtal
und dem ASV Breitenbach für den Waldsee, den Anlagensee und den Breitenbach
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Da der alte Fischereipachtvertrag ausgelaufen ist, wurde die Neufassung mit Übertragung der fischereigesetzlichen Hegepflicht zwischen der Gemeinde Waldachtal und
dem ASV Breitenbach notwendig.
Der bisherige Fischereipachtvertrag umfasst den Waldsee, den Anlagensee
und den Breitenbach mit einer Länge von 220 m zwischen dem Damm des Waldsees
und dem FlSt. 139, Forchenwaldstraße 7.
Dieser Vertragsentwurf wurde von der Verwaltung vorbereitet und zur rechtlichen
Überprüfung an das Regierungspräsidium Karlsruhe – Fischereibehörde - weitergeleitet.
Das Regierungspräsidium hat diese Prüfung abgeschlossen, daher hat der Ortschaftsrat vor Abschluss des Vertrags einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen.
Der Vertrag umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:
Laufzeit 12 Jahre
jährliche Pacht bleibt unverändert
Übertragung der fischereigesetzlichen Verpflichtung zur Hege nach § 14 des
Fischereigesetzes für Baden-Württemberg auf den Pächter
4 Jahreserlaubnisscheine, bei Bedarf in kleineren Einheiten
keine Unterpachtverträge
Ausstellung von Erlaubnisscheinen an Inhaber gültiger Fischereischeine
Gäste der Gemeinde haben Anspruch auf Tageskarten, wenn sie im Besitz
eines Jahresfischereischeines sind – Ausgabe über Gästeinfo (wie bisher)
Einsatz von Kleinfischarten, Krebsen, Muscheln oder Artenschutzbesatz nur
mit Erlaubnis des Verpächters
Aufzeichnung der Einsätze und Fangergebnisse jährlich nach Fischarten und
Gewicht
Nach kurzer Diskussion fasst der Ortschaftsrat den einstimmigen Beschluss:
Der Fischereipachtvertrag zwischen der Gemeinde Waldachtal und dem ASV
Breitenbach ist in der vorgelegten Form abzuschließen.
Der Vorsitzende wird beauftragt, dies der Verwaltung so mitzuteilen.
§5
Bekanntgaben und Anfragen
a) Einladung zur Einweihung der Skulptur „Bürstenmacher“ am
07. Juni 2015 im Kurpark
Bei der Sitzung wird an die anwesenden Ortschaftsräte die offizielle Einladung
der Gemeinde zur Einweihung der Skulptur „Bürstenmacher“ am7.6.2015 im
Kurpark verteilt, die nicht anwesenden Mitglieder des Ortschaftsrats und die übrigen Ehrengäste erhalten diese per Post bzw. E-Mail.
b)
Anfrage von Heinz Walter auf Termin für Lichtbildervortrag über historische
Forschungen über die Jenischen in Lützenhardt
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Der Vorsitzende informiert die Ratsmitglieder darüber, dass Herr Heinz Walter in
einem Lichtbildervortrag der Bevölkerung seine historischen Forschungen über
die Jenischen von Lützenhardt zeigen möchte.
Er wolle seine Forschungen über Lützenhardt veröffentlichen und habe die Kirchenbücher und Akten in den Staatsarchiven Ludwigsburg und Stuttgart durchgearbeitet, als Kenner der jenischen Sprache vergleiche er die Lützenhardter
Mundart mit denen in anderen Orten.
Hardy Schweizer - der Vorsitzende des Vereins Hofemer und gleichzeitig Mitglied im Ortschaftsrat kann sich vorstellen, diesen Lichtbildervortrag im Rahmen
eines Hofemer Abends zu integrieren. Er will dies in seinem Ausschuss beraten,
dann soll Herr Walter über das Ergebnis informiert werden.