Merkblatt Bootsschäden - Deggendorfer Ruderverein von 1876 e.V.

DEGGENDORFER RUDERVEREIN VON 1876 E. V.
Deggendorfer Ruderverein von 1876 e. V.  94469 Deggendorf  Edlmairstr. 14
Für Neumitglieder
Edlmairstr. 14
94469 Deggendorf
Tel/Fax: 0991 2979180
[email protected]
www.DeggendorferRV.de
Wichtige Bekanntmachungen
Liebe Ruderfreunde,
die in letzter Zeit gestiegene Anzahl von Materialschäden gibt Veranlassung zu folgenden Hinweisen:
1.
Für unsere Boote hat der Verein zwar eine Kasko Versicherung abgeschlossen, die Höhe der
Versicherungsprämie richtet sich aber nach den Schadensfällen und außerdem besteht pro
Schadensfall eine Selbstbeteiligung.
Erhöhungen der Versicherungsprämie können nicht mehr über die Mitgliedsbeiträge abgefangen
werden.
Die Kasko Versicherung sollte wirklich nur in Anspruch genommen werden, wenn ein
Schadensfall unter höhere Gewalt fällt, unvorhersehbare Sturm- und Gewitterschäden und
ähnliches.
2.
Nach einer ausführlichen Unterrichtung und Aussprache von Vorstandsmitgliedern mit dem
Justitiar des Bayerischen Ruderverbandes, Rechtsanwalt Karl Straube, Regensburg gilt bei
Schadensfällen folgendes:
Grundsätzlich haftet das verantwortliche Mitglied dem DRV für Sachbeschädigungen genauso,
wie wenn eine andere fremde Sache beschädigt wird.
Da die Mitglieder die Sportgeräte aus dem eigenen Recht der Mitgliedschaft benutzen, sind die
Sportgeräte weder gemietet, geliehen, noch in Verwahrung genommen.
Die private Haftpflichtversicherung, die jedes Mitglied haben sollte, hat daher im Regelfall das
Mitglied von Schadensersatzansprüchen freizustellen.
Bitte lasst Eure Versicherungsbedingungen prüfen!
3.
Bei Schadensfällen bitte folgendes beachten
a) Der Schaden ist unverzüglich schriftlich dem Vorstand zu melden.
b) Die Schadensmeldung muss enthalten:
- Tag, Uhrzeit, Ort;
- Schadenshergang;
- wenn möglich Skizze;
- Name und Anschrift des Verantwortlichen (Bootsführer),
- Name und Anschrift sonstiger Beteiligter.
c) Der Vorstand wird die Schadensmeldung dann dem Justitiar des BRV vorlegen, der sowohl das
Mitglied wie auch den DRV über das weitere Vorgehen berät.
Die Mitglieder erklären sich mit Unterzeichnung dieses Hinweises damit einverstanden, dass
die Daten an den Justitiar weitergegeben werden und dieser mit Ihnen Verbindung aufnimmt.
4.
Falls Ersatz durch die Haftpflichtversicherung des Mitglieds nicht erlangt werden kann, wird der
Vorstand sich mit dem verantwortlichen Mitglied besprechen.
Des Weiteren möchten wir nochmals auf folgende Regelungen hinweisen:



Buhnen dürfen nicht überfahren werden, egal wie hoch der Wasserstand ist
Es gilt Winterruderverbot für alle Vereinsboote von 1. Dezember bis 1. März
Haltet euch bitte an die Ruderstrecke, wie in der unten stehenden Abbildung
eingezeichnet
Mit rudersportlichen Grüßen
der Vorstand des Deggendorfer Rudervereins