DEGGENDORFER RUDERVEREIN VON 1876 E. V. Deggendorfer Ruderverein von 1876 e. V. 94469 Deggendorf Edlmairstr. 14 Für Neumitglieder Edlmairstr. 14 94469 Deggendorf Tel/Fax: 0991 2979180 [email protected] www.DeggendorferRV.de Wichtige Bekanntmachungen Liebe Ruderfreunde, die in letzter Zeit gestiegene Anzahl von Materialschäden gibt Veranlassung zu folgenden Hinweisen: 1. Für unsere Boote hat der Verein zwar eine Kasko Versicherung abgeschlossen, die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich aber nach den Schadensfällen und außerdem besteht pro Schadensfall eine Selbstbeteiligung. Erhöhungen der Versicherungsprämie können nicht mehr über die Mitgliedsbeiträge abgefangen werden. Die Kasko Versicherung sollte wirklich nur in Anspruch genommen werden, wenn ein Schadensfall unter höhere Gewalt fällt, unvorhersehbare Sturm- und Gewitterschäden und ähnliches. 2. Nach einer ausführlichen Unterrichtung und Aussprache von Vorstandsmitgliedern mit dem Justitiar des Bayerischen Ruderverbandes, Rechtsanwalt Karl Straube, Regensburg gilt bei Schadensfällen folgendes: Grundsätzlich haftet das verantwortliche Mitglied dem DRV für Sachbeschädigungen genauso, wie wenn eine andere fremde Sache beschädigt wird. Da die Mitglieder die Sportgeräte aus dem eigenen Recht der Mitgliedschaft benutzen, sind die Sportgeräte weder gemietet, geliehen, noch in Verwahrung genommen. Die private Haftpflichtversicherung, die jedes Mitglied haben sollte, hat daher im Regelfall das Mitglied von Schadensersatzansprüchen freizustellen. Bitte lasst Eure Versicherungsbedingungen prüfen! 3. Bei Schadensfällen bitte folgendes beachten a) Der Schaden ist unverzüglich schriftlich dem Vorstand zu melden. b) Die Schadensmeldung muss enthalten: - Tag, Uhrzeit, Ort; - Schadenshergang; - wenn möglich Skizze; - Name und Anschrift des Verantwortlichen (Bootsführer), - Name und Anschrift sonstiger Beteiligter. c) Der Vorstand wird die Schadensmeldung dann dem Justitiar des BRV vorlegen, der sowohl das Mitglied wie auch den DRV über das weitere Vorgehen berät. Die Mitglieder erklären sich mit Unterzeichnung dieses Hinweises damit einverstanden, dass die Daten an den Justitiar weitergegeben werden und dieser mit Ihnen Verbindung aufnimmt. 4. Falls Ersatz durch die Haftpflichtversicherung des Mitglieds nicht erlangt werden kann, wird der Vorstand sich mit dem verantwortlichen Mitglied besprechen. Des Weiteren möchten wir nochmals auf folgende Regelungen hinweisen: Buhnen dürfen nicht überfahren werden, egal wie hoch der Wasserstand ist Es gilt Winterruderverbot für alle Vereinsboote von 1. Dezember bis 1. März Haltet euch bitte an die Ruderstrecke, wie in der unten stehenden Abbildung eingezeichnet Mit rudersportlichen Grüßen der Vorstand des Deggendorfer Rudervereins
© Copyright 2024 ExpyDoc