SICHERHEITSDATENBLATT Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) 30031 überarbeitet am 20.07.2015 SHREK-10-DPM 1.Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemisches und des Unternehmens Produktinformation Handelsname : SHREK-10-DPM Verwendung des Stoffs/ des Gemisches : Riechstoff Firma : Wolfenwerk GmbH Schönwalder Str. 44 D-13585 Berlin Telefon : +493033939024 Mobil : +491621804903 Email-Adresse : [email protected] 2. Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Keine Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Keine 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG) Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische 99 Enthält Phenylacetaldehyd. Kann allergische Reaktionen hervorrufen 101 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage für berufsmäßige Verwender erhältlich. Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Besondere Vorschriften für ergänzende Kennzeichnungselemente für bestimmte Gemische EUH208 Enthält Phenylacetaldehyd. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. 2.3 Sonstige Gefahren Keine 1/9 SICHERHEITSDATENBLATT Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) 30031 überarbeitet am 20.07.2015 SHREK-10-DPM 3. Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen Gefährliche Inhaltsstoffe Chemische Bezeichnung EG-NR. CAS-Nr. Essigsäure 200-580-7 64-19-7 Einstufung 67/548/EWG: R10 C; R35 Einstufung 1272/2008 [CLP]: Flam. Liq. 3; H226 Skin Corr. 1A; H314 Eye dam. 1; H318 Benzaldehyd 202-860-4 Einstufung 67/548/EWG: Xn, R22 Einstufung 1272/2008 [CLP]: Acute Tox. 4; H302 100-52-7 Konzentration (%) 1-10 1-10 Octansäure 204-677-5 124-07-2 Einstufung 67/548/EWG: N; R51/53 C; R34 Einstufung 1272/2008 [CLP]: Skin corr. 1C; H314 Eye dam. 1; H318 Aquatic chronic 3; H412 0,1-1 Phenylacetaldehyd 204-574-5 122-78-1 Einstufung 67/548/EWG: R43; Xn; R22 Einstufung 1272/2008 [CLP]: Acute tox. 4; H302 Skin sens. 1; H317 0,1-1 Zusätzliche Hinweise Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16 2/9 SICHERHEITSDATENBLATT Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) 30031 überarbeitet am 20.07.2015 SHREK-10-DPM 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Verunglückten aus der Gefahrenzone entfernen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen. Allgemeine Angaben : Bei Erbrechen Aspirationsgefahr beachten. Einatmen : An die frische Luft bringen. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen. Hautkontakt : Bei andauernder Hautreizung einen Arzt benachrichtigen. Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten abwaschen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Augenkontakt : Augenlieder geöffnet halten und mindestens 10 Minuten lang reichlich mit sauberem, fließenden Wasser spülen. Kontaktlinsen entfernen. Augenarzt aufsuchen. Verschlucken : Eine sich erbrechende, auf dem Rücken liegende Person in die stabile Seitenlage bringen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Erbrechen möglichst vermeiden. Medizinische Hilfe holen. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel : Sand, Schaum, Trockenlöschmittel oder Kohlenstoffdioxid verwenden. Löschmittel, die aus Sicherheitsgründen nicht zu verwenden sind : Wasservollstrahl Gefährliche Verbrennungsprodukte : Stickoxide, Schwefeloxide Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung : Keinen Wasservollstrahl verwenden, um eine Zerstreuung und Ausbreitung des Feuers zu unterdrücken. Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Abwasser oder in Wasserläufe gelangen lassen. Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung : Im Brandfall umgebungsluftabhängiges Atemschutzgerät tragen. 3/9 SICHERHEITSDATENBLATT Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) 30031 überarbeitet am 20.07.2015 SHREK-10-DPM Weitere Angaben : Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Zur Kühlung geschlossener Behälter Wassersprühstrahl einsetzen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen : Für angemessene Lüftung sorgen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Umweltschutzmaßnahmen : Nicht in die Umwelt gelangen lassen. Eindringen in den Untergrund vermeiden. Weiteres auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Reinigungsverfahren : Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B. Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sägemehl). Mit saugfähigem Material (z.B. Lappen, Vlies) aufwischen. Zusätzliche Hinweise : Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Wenn größere Mengen verschütteten Materials nicht eingedämmt werden können, sollen die lokalen Behörden benachrichtigt werden. 7. Handhabung und Lagerung Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang : Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. Spülwasser ist in Übereinstimmung mit örtlichen und nationalen behördlichen Bestimmungen zu entsorgen. 4/9 SICHERHEITSDATENBLATT Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) 30031 überarbeitet am 20.07.2015 SHREK-10-DPM Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz : Bei der Arbeit nicht rauchen. Lagerung Anforderungen an Lagerräume : Im Originalbehälter lagern. Und Behälter Um die Produktqualität beizubehalten, fern von Hitze und direkter Sonneneinstrahlung lagern. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern um jegliches Auslaufen zu verhindern. Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren. ZusammenlagerungsHinweise : Keine besonders zu erwähnenden unverträglichen Produkte. Sonstige Angaben : Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung Zusammenlagerungshinweise: Lagerklasse 10; Lagerklasse (TRGS 510): 10 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten, Deutschland: Inhaltsstoffe CAS-Nr. Essigsäure 64-19-7 Grenzwert (Herkunftsland): TRGS900; Grenzwert: 10ppm / 25mg/m3; Spitzenbegrenzung: 2(I) Bemerkung: Y; Version: 02.04.2014 Grenzwerttyp (Herkunftsland): TWA(EC); Grenzwert: 10ppm / 25mg/m3; Version: 29.05.1991 Angaben zum Arbeitsplatzgrenzwert gemäß RCP-Methode nach TRGS 900 (D) Grenzwert (Herkunftsland): Errechneter RCP-Arbeitsplatzgrenzwert (D); Grenzwert: nicht relevant Technische Schutzmaßnahmen Kein(e,er) Persönliche Schutzausrüstung Mindeststandards für Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Arbeitsstoffen sind in der TRGS500 aufgeführt. Atemschutz : Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig. 5/9 SICHERHEITSDATENBLATT Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) 30031 überarbeitet am 20.07.2015 SHREK-10-DPM Handschutz : Chemikalien resistente Handschuhe verwenden, z.B. SchutzHandschuhe aus Chloropren Level 2 oder aus Butylkautschuk Level 6. Augenschutz : Schutzbrille Hygienemaßnahmen : Hände vor Pausen und sofort nach der Handhabung des Produktes waschen Schutzmaßnahmen : Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen. 9. Physikalische und chemische Eigenschaften Erscheinungsbild Form : klare bis trübe Flüssigkeit Farbe : gräulich Geruch : charakteristisch Sicherheitsrelevante Daten Flammpunkt : > 60 °C Dampfdruck : 1kPa bei 50 °C (berechnet) Relative Dichte : (20°C) 0,952-0,966 g/cm³ 6/9 SICHERHEITSDATENBLATT Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) 30031 überarbeitet am 20.07.2015 SHREK-10-DPM 10. Stabilität und Reaktivität Gefährliche Reaktionen : Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang : Zersetzung erfolgt ab Temperaturen von 230°C Chemische Stabilität Möglichkeit gefährlicher Reaktionen : Es liegen keine Informationen vor. Zu vermeidende Bedingungen : Bei Überschreitung der Lagertemperatur, Gefahr des Berstens des Behälters. Unverträgliche Materialien : Oxidationsmittel. Zusätzliche Hinweise : Kann explosionsfähige Peroxide bilden. 11. Toxikologische Angaben Für das Produkt selber sind keine Daten vorhanden. 12. Umweltbezogene Angaben Toxizität: Es liegen keine Informationen vor. Persistenz und Abbaubarkeit: Es liegen keine Informationen vor. Bioakkumulationspotential: Es liegen keine Informationen vor. Mobilität am Boden: Es liegen keine Informationen vor. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Es liegen keine Informationen vor. Andere schädliche Wirkungen: Es liegen keine Informationen vor. Zusätzliche ökotoxikologische Informationen: Keine 13. Hinweise zur Entsorgung Produkt : Die Wiederverwertung (Recycling) ist, wenn möglich, der Entsorgung oder Verbrennung vorzuziehen Ist eine Wiederverwertung nicht möglich, unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen. Verunreinigte : Reste entleeren. Verpackungen Wie ungebrauchtes Produkt entsorgen. Abfallschlüssel gemäß EAK/AVV: Abfallschlüssel Produkt 160305 14. Angaben zum Transport ADR UN-Nummer : Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften UN-Versandbezeichnung : Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften Transportgefahrenklasse : Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften Verpackungsgruppe : Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften Umweltgefahren : Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender: Keine 7/9 SICHERHEITSDATENBLATT Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) 30031 überarbeitet am 20.07.2015 SHREK-10-DPM 15. Rechtsvorschriften Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften Technische Anleitung Luft (TA-Luft) Gewichtsanteil (5.3. I): <5% Gewichtsanteil (5.3. II): <5% Wassergefährdungsklasse (WGK) Klasse 1 (schwach wassergefährdend) Einstufung gemäß VwVwS Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsordnungen Betriebsischerheitsverordnung (BetrSichV) Keine brennbare Flüssigkeit gemäß BetrSichV 8/9 SICHERHEITSDATENBLATT Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) 30031 überarbeitet am 20.07.2015 SHREK-10-DPM 16. Sonstige Angaben Vollständiger Wortlaut der in den Kapiteln 2 und 3 aufgeführten R-, H- und EUH-Sätze H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar, H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden, H317: Kann allergische Hautreaktionen hervorrufen, H412: Schädlich für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung, 10: Entzündlich, 22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, 34: Verursacht Verätzungen, 35: Verursacht schwere Verätzungen, 43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Schulungshinweise: Keine Zusätzliche Angaben: Keine Weitere Information Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. 9/9
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