In nur wenigen Schritten zur
Förderung!
Prüfung Sie den Sanierungsbedarf Ihres Gebäudes
Gerne informieren wir Sie, welche Maßnahmen förderfähig sind. Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus,
sich von einem Fachingenieur oder einem Fachbetrieb beraten zu lassen. Ermitteln Sie mit diesem den
Sanierungsbedarf Ihres Gebäudes. Die Kosten einer
solchen Beratung sind im Rahmen des Fassadenprogramms förderfähig.
So stellen Sie einen Antrag
Die Antragsunterlagen sowie die Förderrichtlinien finden Sie im Internet unter www.hilden.de/projektinnenstadt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen beizufügen
wie Kostenvoranschläge, Eigentümernachweis, Fotos,
Flächenermittlung nach Zeichnungen, Aufmaß, Gestaltungspläne einschließlich Farb- und Materialdarstellung, Darstellung der Finanzierung der privaten
Eigenmittel sowie ggf. erforderliche Genehmigungen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter, sprechen Sie uns an!
Das Verfahren in der Übersicht
1. Information und Beratung
2. Planung der Maßnahme
3. Einholung von mindestens drei Kostenvoranschlägen
4. Antragsunterlagen bei der Stadt einreichen
5. Bewilligung abwarten
6. Durchführung der Maßnahme
7. Abrechnung der Kosten (Einreichung von Nachweisen und Rechnungen)
8. Auszahlung des Zuschusses
Die Regelungen im einzelnen entnehmen Sie bitte
den Förderrichtlinien.
Wir beraten Sie gerne!
Fragen zum Antragsverfahren beantwortet Ihnen
Christina Herzberg
02103 72-412
[email protected]
P ro j e k t I n n e n s t a d t
Gutes besser machen
Gestaltungsfragen beantwortet Ihnen
Lutz Groll
02103 72-416
[email protected]
Fragen zum Baurecht und Denkmalschutz beantwortet Ihnen
Karin Herzfeld
02103 72-428
[email protected]
Mehr Informationen zum Fassadenprogramm
www.hilden.de/projektinnenstadt
Fassadenprogramm
Stadtumbaugebiet Innenstadt Hilden
Projekt Innenstadt
Frische Farbe für Ihr Haus wir fördern den Anstrich!
Bilder: Stadt Hilden, Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen
Gefördert durch
P ro j e k t I n n e n s t a d t
Gutes besser machen
Bau- und Umweltdezernat
Gutes besser machen mit dem Fassadenprogramm
Sie besitzen eine Immobilie in der Hildener Innenstadt
und möchten Ihre Fassade neu gestalten?
Helle Anstriche und saubere Hausfronten beeinflussen
das unmittelbaren Wohnumfeld positiv. Darum bietet
Ihnen das Förderprogramm zur Gestaltung privater
Fassaden, als Teil des Projektes Innenstadt, finanzielle
Unterstützung bei der Renovierung Ihrer Immobilie.
Besonders gute Chancen auf eine Förderung haben
Gebäude, die das Stadtumbaugebier „Innenstadt Hilden“ (siehe Karte) besonders prägen. Sprechen Sie uns
an: Im persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam,
welche Maßnahmen im Einzelfall zur Aufwertung
eines Gebäudes nötig sind und inwieweit diese als
förderfähig anerkannt werden können.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind folgende Maßnahmen:
ffRenovierung und Restaurierung von Fassaden sowie
die dazu erforderlichen Arbeiten, insbesondere das
Reinigen, Verputzen und Streichen, der Rückbau
von Fassadenverkleidungen sowie nicht satzungsgemäßen Werbeanlagen und die Wiederherstellung
ursprünglicher Fassaden mit ihren Putz- und Fenstergliederungen
ffDie künstlerische Gestaltung von Grenzmauern,
Wänden, Fassaden oder Fassadenteilen (wie z.B.
Brandmauern)
ff Nebenkosten für eine fachlich erforderliche Beratung und/oder Betreuung durch eine anerkannte
Fachkraft, jedoch keine Verwaltungs- oder Finanzierungskosten
Nicht gefördert werden: Wärmeschutz-/Dämm-Maßnahmen, Instandsetzungsarbeiten wie die Erneuerung
von Haustüren, Fenstern und Fensterbänken sowie
Dachdeckerarbeiten.
Was ist Ihr Nutzen?
Durch Ihr privates Engagement steigern Sie den Wert
Ihrer Immobilie und verbessern die Vermietungschancen - und ganz nebenbei tragen Sie zur Aufwertung der
Innenstadt bei.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Ein Antrag kann von Eigentümer/-innen, Erbbauberechtigten oder Mieter/-innen einer Immobilie, die
die straßenseitigen Fassaden ihrer Gebäude freiwillig renovieren wollen, gestellt werden. Im Falle von
Mieter/-innen ist das Einverständnis des Eigentümers/
des Erbbauberechtigten erforderlich.
Wie hoch ist die Förderung?
Zu den förderfähigen Kosten wird ein Zuschuss in Höhe
von maximal 50 Prozent gewährt. Für die Erneuerung
und farbige Gestaltung Ihrer Fassade erhalten Sie im
besten Fall 30 Euro je qm aufgemessener und gestalteter Fläche, bis zu einem maximalen Betrag von 10.000
Euro je Maßnahme.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Förderungen werden nur im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Mittel gewährt.
Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?
Gefördert wird nur, wenn
ffdas Gestaltungshandbuch Innenstadt der Stadt
Hilden beachtet wird,
ffdas betroffene Gebäude mindestens zehn Jahre
alt ist,
ffdie Maßnahmen mit den Belangen des Denkmalschutzes vereinbar sind,
ffdas betroffene Gebäude keine Missstände oder
Mängel im Sinne des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots (§ 177 Abs. 2 und 3 BauGB)
aufweist, es sei denn, sie werden im Zusammenhang mit der Fassadengestaltung beseitigt,
ffdie Vorgaben der aktuell geltenden Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und
energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
(Energieeinsparverordnung – EnEV) eingehalten
werden,
ffmit der Maßnahme vor Erhalt des Bewilligungsbescheids noch nicht begonnen wurde.