Landratsamt Tübingen, Juli 2015 Information für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe Arbeitsmarktzugang Birgit Heinlin, Agentur für Arbeit Reutlingen Seite 2 Arbeitsmarktzugang Birgit Heinlin, Agentur für Arbeit Reutlingen Seite 3 Integration Arbeitsmarkt Birgit Heinlin, Agentur für Arbeit Reutlingen Seite 4 StellA Birgit Heinlin, Agentur für Arbeit Reutlingen Seite 5 StellA Birgit Heinlin, Agentur für Arbeit Reutlingen Seite 6 Maßnahmen beim Arbeitgeber MAG • • • • • Regelung im SGB III, § 45 Unterstützungsangebot für die Arbeitsaufnahme Vermittlung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten Entscheidung und Bewilligung durch die Beratungsfachkraft MAG begründet kein Arbeitsverhältnis • • • • Meldung bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter erforderlich Arbeitsaufnahme grundsätzlich möglich (3 Monate Wartezeit erfüllt) Hohe Bleibewahrscheinlichkeit Ausreichende Sprachkenntnisse für eine Tätigkeit Birgit Heinlin, Agentur für Arbeit Reutlingen Seite 7 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg bei Ihrer Tätigkeit ! Birgit Heinlin, Agentur für Arbeit Reutlingen Seite 8
© Copyright 2024 ExpyDoc