VITAbene OÖ. LKUF investiert weiter in Ihre Zahngesundheit! Verletzungen beim Wintersport Satzungsänderungen Das Magazin der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge Ausgabe 4 – Dezember 2015 Inhalt Geburtstag Wir gratulieren unserem früheren Direktor Horst Roither sehr herzlich zum bevorstehenden 80. Geburtstag. Dienstjubiläum Wir gratulieren Silvia Hofstadler zum 25-jährigen Dienstjubiläum. Herzlichen Dank für die verantwortungsvolle und jahrelange Tätigkeit in der OÖ. LKUF. Erfolgreiche Weiterbildung Wir gratulieren Johannes Lettner sehr herzlich zum akademischen Grad „Magister“. Hochzeit Wir gratulieren Mag. Johannes Lettner zur Vermählung. Impressum Editorial ........................................................................................................................................................... 2 .................................................................................................................................................................. 3 Wir sorgen für noch mehr „Durchblick“ LKUF INTERN Gratulation ................................................................... Satzungsänderungen der OÖ. LKUF ab 01.01.2016 .................... 4 5 Satzungsänderungen der OÖ. Lehrer-Sterbekasse ab 01.01.2016 .................................................................................................................................... 8 Satzungsänderungen der OÖ. LKUF ab 01.03.2016 OÖ. LKUF investiert weiter in Ihre Zahngesundheit! .................... . . ........................ 9 12 Ablauf der Gültigkeitsdauer einiger EKVK .......................................................... 14 . . .................................................................................................................. 14 .................................................................................................................................................. 14 Pflegegeld beantragen KiloCoachTM Verletzungen beim Wintersport ......................................................................................... 15 Immer bestens informiert! ......................................................................................................... 16 Titelseite: Fotolia Weihnachtswünsche Direktion, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OÖ. LKUF wünschen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2016! Impressum: Medieninhaber, Herausgeber & Verleger: OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge, Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz, Medieninhaber, & Verleger: Tel.: (0732) 66 82Herausgeber 21-0 OÖ. Lehrer-Krankenund Unfallfürsorge, www.lkuf.at, [email protected]; Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz, Für den Inhalt verantwortlich: www.lkuf.at, [email protected]; Direktor Albert Arzt Für den Inhalt verantwortlich: Redaktion: Regina Schinkinger, BA, Dir. Wolfgang Haider, MSc Johannes Getzinger Redaktion: Regina Schinkinger, Traun BA, Layout: MAGIC Werbeagentur, Johannes Getzinger Druck: BTS Druckkompetenz GmbH, Layout: MAGIC Werbeagentur, Traun Engerwitzdorf Druck: Druckerei Haider, Schönau i. M. Offenlegung (§ 25 Mediengesetz): Offenlegung (§gesundheitsorientierter 25 Mediengesetz): Zeitschrift mit Zeitschrift mit gesundheitsorientierter Berichterstattung und Information Berichterstattung zur OÖ. LKUF. und Information zur OÖ. LKUF. Impressum: 2 VITAbene Dezember 2015 Öffnungszeiten in den Weihnachtsferien In der Zeit von 24. Dezember 2015 bis einschließlich 3. Jänner 2016 ist die OÖ. LKUF geschlossen. Ab Montag, 4. Jänner 2016 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar. Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit 01.01.2016 bzw. 01.03.2016 tritt eine Reihe von Satzungsänderungen der OÖ. LKUF in Kraft. Es ist ein Mix aus Leistungserhöhungen und Beitragsanpassungen im Hinblick auf Preisentwicklungen, aber auch Anpassungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben durch das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG). Beiträge Direktor Albert Arzt Bei der Beitragsanpassung handelt es sich um eine Angleichung der Pensionistenbeiträge an die Beiträge der aktiven Lehrpersonen sowie um die Zusammenführung von Ergänzungsbeiträgen aufgrund des B-KUVG. Erhöhungen bei Zahnersatz und Prothetik Nach umfangreichen Recherchen und Preisvergleichen bei den zahnärztlichen Leistungen wurde vom Verwaltungsrat eine spürbare Erhöhung der jeweiligen Rückersätze beschlossen. Wir bewegen uns mit diesen Anpassungen in einem ausgewogenen Maß zwischen gehobener Leistungsabdeckung und wirtschaftlich vertretbaren Kosten. Erweiterte Heilbehandlung – Kuraufenthalte Ökonomischer Mitteleinsatz und sorgsamer Umgang mit Beitragsgeldern kommt gerade bei freiwilligen Leistungen wie den Kuren eine besondere Bedeutung zu. Aus diesem Grund wurde im Satzungsanhang eine pauschale Höchstvergütung auf Basis der derzeit gültigen valorisierten Sätze für 2016 dauerhaft festgeschrieben. Mit dieser Maßnahme ist die Kostenentwicklung für die OÖ. LKUF für die Zukunft kalkulierbarer. Erhöhungen bei Brillengläsern Auch außerhalb der Satzungsbestimmungen werden Leistungsverbesserungen vorgenommen. Hochwertige Brillengläser haben gerade im Lehrberuf eine große Bedeutung. Aus diesem Grund werden per 01.01.2016 die Rückersätze bei Glastarifen zwischen 5 % und 25 % erhöht. Erweiterung des VITAfit-Programms Unser bewährtes VITAfit-Programm wird durch spezielle Angebote für die verschiedensten Bedürfnisse – vor allem für die ältere Generation – spürbar erweitert. Wir wollen damit noch mehr Versicherte für diese Programme begeistern. Ich wünsche Ihnen ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest, in der Sie neue Energien für das Jahr 2016 gewinnen können! Dir. Albert Arzt VITAbene Dezember 2015 3 Wir sorgen für noch mehr „Durchblick“ Den sprichwörtlich richtigen „Durchblick“ zu haben, ist nicht nur im Lehrberuf sehr wichtig, sondern hat von der Kindheit bis ins hohe Alter eine besondere Bedeutung. In Bezug auf die Finanzierung von Sehbehelfen sorgt die OÖ. LKUF daher für eine vergleichsweise sehr gute Versorgung ihrer Versicherten. Deutlich mehr für Ihre Brillengläser ab 1. Jänner 2016 Die Höchstsätze für Brillengläser werden harmonisiert und dabei zusätzlich nochmals um 5 % bis 25 % angehoben. Wir verzichten bewusst darauf, alle Ihrer Optikerin bzw. Ihrem Optiker bekannten Einzeltarife hier abzubilden. Anstatt dessen informieren wir Sie gerne anhand häufiger Beispiele: Bezeichnung Höchstsatz pro Glas in EUR Fern- oder Nahgläser bis 4 Dioptrien 21,– bis 4 Dioptrien und torischem Wert bis 4* 35,– 4,25 bis 8 Dioptrien 30,– 4,25 bis 8 Dioptrien und torischem Wert bis 4* 45,– Bifokalgläser (mit Fern- und Nahbereich) bis 4 Dioptrien 45,– bis 4 Dioptrien und torischem Wert bis 4* 74,– 4,25 bis 8 Dioptrien 59,– 4,25 bis 8 Dioptrien und torischem Wert bis 4* 87,– Gleitsichtgläser für aktive Lehrpersonen und Lehrerpensionist/-innen bis 4 Dioptrien 99,– bis 4 Dioptrien und torischem Wert bis 4* 129,– 4,25 bis 8 Dioptrien 116,– 4,25 bis 8 Dioptrien und torischem Wert bis 4* 145,– *torische Gläser sind bei einer Hornhautkrümmung (Astigmatismus) notwendig 4 VITAbene Dezember 2015 Wichtig für eine rasche Bearbeitung: Die Höhe des Zuschusses kann nur bei genauer Bezeichnung des Sehbehelfes inklusive Dioptrien berechnet werden. Bitte achten Sie daher auf der Originalrechnung auf die detaillierten Angaben der Optikerin bzw. des Optikers. Bei Brillen bzw. -gläsern ist keine fachärztliche Verordnung erforderlich! Brillenfassungen und Kontaktlinsen Bezeichnung Höchstsatz in EUR Fassung für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 45,– Fassung für Erwachsene und Kinder ab dem 17. Lebens- 75,– jahr Kontaktlinse (pro Linse) 149,– Voraussetzung bei Kontaktlinsen: Kontaktlinsen werden nur dann ersetzt, wenn eine fachärztliche Verschreibung inklusive Indikation gemäß der LKUFSatzung (z.B. Fehlsichtigkeit ab 6 Dioptrien) vorliegt. Mindestgebrauchsdauer Bezeichnung Erwachsene und Kinder ab dem 17. Lebensjahr Brillenfassung 2 Jahre 1 Jahr Brillengläser und Kontaktlinsen bei gleichbleibender Sehstärke 2 Jahre 1 Jahr Kinder bis zum 16. Lebensjahr Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website www.lkuf.at oder erhalten Sie von unserem KundenserviceTeam. ■ LKUFintern Ausgabe 4 – Dezember 2015 Satzungsänderungen der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge Bitte beachten Sie folgende Satzungsänderungen, die vom Verwaltungsrat der OÖ. LKUF beschlossen, von der Oö. Landesregierung genehmigt wurden und ab 01.01.2016 in Kraft treten. Die geänderten Abschnitte sind grau unterlegt. Satzungsänderung – Gültigkeit ab 01.01.2016 Stichwort/ Anmerkungen 1.Abschnitt: Krankenfürsorge A Allgemeiner Teil 01.Pflichtleistungen: a)Vorsorge(Gesunden)Untersuchungen; b) Krankenbehandlung durch: ärztliche Hilfe und Leistungen anderer Gesundheitsberufe, Heilmittel, Heilbehelfe und Hilfsmittel; c) erforderlichenfalls medizinische Hauskrankenpflege; d) erforderlichenfalls Anstaltspflege; e) Zahnbehandlung und Zahnersatz; f) bei Mutterschaft: ärztlicher Beistand, Hebammenbeistand, Heilmittel, Heilbehelfe und Hilfsmittel, erforderlichenfalls Anstaltspflege, Mutterhilfe; g) medizinische Maßnahmen der Rehabilitation; h) Krankengeld, Rehabilitationsgeld und Wochengeld bei Landesvertragslehrpersonen Pflichtleistungen B Besonderer Teil VIIAnstaltspflege 54. Für die Inanspruchnahme von Anstaltspflege ist die vorherige Genehmigung der LKUF mit Ausnahme der folgenden Einschränkungen nicht erforderlich. Inanspruchnahme a) Der vorherigen Genehmigung bedarf die Anstaltspflege in Zusammenhang mit Zahn- implantaten (siehe Punkt 68), sowie Zahn- und Kieferbehandlungen (ausgenommen sind akute Leistungen im Bereich der zahnärztlichen Chirurgie auf der allgemeinen Gebührenklasse). b) Die Kostenübernahme der Sonderklasse-Mehrbettzimmer ist für maximal 6 Wochen innerhalb eines Zeitraumes von einem Kalenderjahr gewährleistet; bezüglich der weiteren Kostenübernahme auf Sonderklasse-Mehrbettzimmer entscheidet die LKUF. 1. Die LKUF vergütet in Vertragskrankenanstalten a) bei Inanspruchnahme der allgemeinen Gebührenklasse die Kosten zu 100 %, b)für Kinder (auch Waisen, die selbst Mitglied sind) nur die allgemeine Gebührenklasse, c) für Witwen und Witwer, welche mit Beginn des Bezuges der Witwen- oder Witwer- Kostenersatz VITAbene Dezember 2015 5 Stichwort/ Anmerkungen pension erst Mitglied der LKUF wurden und Anspruch auch bei einem Träger der Sozialversicherung bzw. einer anderen dienstrechtlichen Krankenfürsorge besteht, nur die allgemeine Gebührenklasse, d)für Eintagesaufenthalte (nicht operative Behandlungen) nur die allgemeine Gebührenklasse, e) bei Inanspruchnahme der Sonderklasse-Mehrbettzimmer 90 % der Kosten; falls Anspruch bei einem Träger der Sozialversicherung bzw. einer anderen dienstrecht lichen Krankenfürsorge besteht, jedoch im Sinne des Punktes 3 lit. a 90 % der Differenzkosten auf die Sonderklasse-Mehrbettzimmer. VERTRAGSKRANKENANSTALTEN Salzkammergut-Klinikum Bad Ischl Zentrum für Innere Medizin und Psychosomatik Enns Landeskrankenhaus Freistadt Salzkammergut-Klinikum Gmunden Landeskrankenhaus Kirchdorf/Krems Landes-Krankenhaus Rohrbach Landeskrankenhaus Schärding Landeskrankenhaus Steyr Salzkammergut-Klinikum Vöcklabruck Kepler Universitätsklinikum GmbH, Med Campus IV. Kepler Universitätsklinikum GmbH, Neuromed Campus Konventhospital der Barmherzigen Brüder Linz Krankenhaus der Elisabethinen Linz GmbH Krankenhaus St. Josef Braunau GmbH Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Linz Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried/I. GmbH Krankenhaus Kreuzschwestern Sierning GmbH Klinikum Wels/Grieskirchen GmbH Kepler Universitätsklinikum GmbH, Med Campus III. Unfallkrankenhaus Linz Landesklinikum Mostviertel Waidhofen/Ybbs Klinik Diakonissen Linz GmbH PKA Private Krankenanstalt Wels EMCO Privatklinik GesmbH Bad Dürrnberg/Sbg. Landesklinikum Mauer PKS Privatklinik Salzburg GmbH & Co KG Vertragskrankenanstalten Krankenanstalten mit Sondervereinbarung KRANKENANSTALTEN MIT SONDERVEREINBARUNG Landeskrankenhaus Salzburg (St. Johanns-Spital) Christian-Doppler-Klinik Salzburg (Landesnervenklinik) Landesklinik St. Veit Landesklinikum Amstetten AMEOS Privatklinikum Bad Aussee (nur allgemeine Gebührenklasse) Psychosomatisches Zentrum Eggenburg GmbH 2. In Krankenanstalten, mit denen die LKUF keinen Vertrag bzw. keine Sondervereinbarung hat, gilt Folgendes: a) Ziff. 1 lit. a, b, c und d, sofern die Anstaltspflege im Inland erfolgt; b)Ziff. 1 lit. a, b, c und d, sofern die Anstaltspflege im Ausland erfolgt und Ziff. 1 lit. e jeweils mit der Maßgabe, dass bei der Berechnung der 100 % bzw. der 90 % höchstens diejenigen Sätze zugrunde gelegt werden, die mit den vergleichbaren oö. Vertrags krankenanstalten vereinbart sind – vorbehaltlich nachstehender lit. c; c) Bei Inanspruchnahme von Anstaltspflege auf der Sonderklasse-Mehrbettzimmer in öffentlichen Krankenanstalten, mit denen die LKUF keinen Vertrag hat, werden 90 % der tatsächlichen Kosten bezahlt, wenn der Krankenhausaufenthalt während einer dienstlichen Tätigkeit außerhalb Oberösterreichs notwendig wurde. 6 VITAbene Dezember 2015 Vergütung in Krankenanstalten ohne Vertrag Dienstliche Tätigkeit Stichwort/ Anmerkungen XII Barleistungen für Landesvertragslehrer 111a.Den Landesvertragslehrpersonen steht - Krankengeld nach Maßgabe der §§ 138 bis 143 ASVG - Wochengeld nach § 162 und §§ 165 bis 168 ASVG - Rehabilitationsgeld nach § 143a ASVG zu. 111c.Die LKUF zahlt Kranken-, Rehabilitations- und Wochengeld alle vier Wochen im Nachhinein aus. Krankengeld Wochengeld Rehabilitationsgeld Auszahlung Krankengeld Rehabilationsgeld Wochengeld 3. Abschnitt: Beiträge 189. Der Beitrag in der Krankenfürsorge beträgt von 1.1.2016 bis 31.12.2016 7,705 % ab 1.1.2017 8,035 % bzw. in den Fällen des § 3 Oö. LKUFG und in den Fällen des § 9 Abs. 2 Z. 2 Oö. LKUFG, wenn Beitragsgrundlage ein Waisenversorgungsgenuss ist von 1.1.2016 bis 31.12.2016 7,305 % ab 1.1.2017 7,635 % der Bemessungsgrundlage. Er ist zu leisten: a) in den Fällen des § 3 Oö. LKUFG zur Gänze vom Land OÖ.; b) in den Fällen des § 4 Abs. 1a lit. a, c und d Oö. LKUFG (Ausnahmen von der Unterbrechung der Mitgliedschaft, besonders durch Verpflichtungserklärung bei Karenzurlaub) zur Gänze vom Mitglied; c) in den Fällen des § 9 Abs. 2 Z. 2 Oö. LKUFG, wenn Beitragsgrundlage ein Waisenversorgungsgenuss ist, zur Gänze vom Land OÖ.; d) im Übrigen: 4,5 % der Bemessungsgrundlage vom Mitglied und von 1.1.2016 bis 31.12.2016 3,205 % ab 1.1.2017 3,535 % der Bemessungsgrundlage vom Land OÖ. Krankenfürsorge 189b.entfällt 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen 195. Die vom Verwaltungsrat der LKUF am 20. Oktober 2015 beschlossene und von der Oö. Landesregierung genehmigte Satzungsänderung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft. VITAbene Dezember 2015 7 Anhang zur Satzung der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge Gültig ab 01.01.2016 zu Punkt Krankenfürsorge 65 Kieferregulierung (pro Behandlungsjahr) abnehmbares Gerät oder festsitzendes Gerät 66 Pauschale Höchstvergütung (100 %) EUR1.000,00 Technische Zahnarbeiten, Zahnersatz u.dgl. Kunststoffprothese Totalprothese Dauerversorgung EUR675,00 (inkl. Zähne) Platte für provisorische VersorEUR270,00 gung bzw. Teilprothese Zahn, Klammer, Sauger pro Einheit zu Punkt EUR18,00 Metallgerüstprothese Gerüst komplett EUR630,00 Zahn, pro Einheit EUR18,00 Reparaturen (je nach Art und Umfang) an Kunststoffprothesen EUR112,50 an Metallgerüstprothesen EUR105,30 Krankenfürsorge Pauschale Höchstvergütung (100 %) Stiftaufbau gegossen EUR58,50 Inlay/Onlay Einflächenfüllung EUR72,00 Zweiflächenfüllung EUR112,50 Dreiflächenfüllung/Onlay EUR157,50 79 bis LKUF-Zahnprophylaxe111 programm für Hauptversicherte, anspruchsberechtigte GattInnen, anspruchsberechtigte eingetragene PartnerInnen und anspruchsberechtigte LebensEUR50,00 gefährtInnen 98 99 Kurmittelkosten tarifmäßig bis zu EUR 270,00 pro Woche (7 Tage) Unfallfürsorge 135 Zahnkronen und Brücken Kronen, Stiftzähne, Brückenglieder pro Einheit (inkl. Provisorien) EUR306,00 Vorbeugende Schutzimpfungen für aktive Lehrpersonen gegen Frühsommermeningoencephalitis (Zeckenschutzimpfung) EUR18,10 pro Teilimpfung Satzungsänderungen der OÖ. Lehrer-Sterbekasse gültig ab 01.01.2016 ABSCHNITT III ABSCHNITT VII §5 § 17 Beiträge Die Höhe des Beitrages bestimmt der Verwaltungsrat. Er beträgt derzeit für das Mitglied und jede anspruchsberechtigte Person monatlich je € 5,00. 8 VITAbene Dezember 2015 Schluss- und Übergangsbestimmungen Die geänderte Form dieser Satzung wurde vom Verwaltungsrat der LKUF am 20. Oktober 2015 beschlossen, von der Oö. Landesregierung genehmigt und tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Satzungsänderungen der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge Bitte beachten Sie folgende Satzungsänderungen, die vom Verwaltungsrat der OÖ. LKUF beschlossen, von der Oö. Landesregierung genehmigt wurden und ab 01.03.2016 in Kraft treten. Die geänderten Abschnitte sind grau unterlegt. Satzungsänderung – Gültigkeit ab 01.03.2016 Stichwort/ Anmerkungen 1.Abschnitt: Krankenfürsorge B Besonderer Teil VIIAnstaltspflege 54. Für die Inanspruchnahme von Anstaltspflege ist die vorherige Genehmigung der LKUF mit Ausnahme der folgenden Einschränkungen nicht erforderlich. Inanspruchnahme a) Der vorherigen Genehmigung bedarf die Anstaltspflege in Zusammenhang mit Zahn implantaten (siehe Punkt 68), sowie Zahn- und Kieferbehandlungen (ausgenommen sind akute Leistungen im Bereich der zahnärztlichen Chirurgie auf der allgemeinen Gebührenklasse). b) Die Kostenübernahme der Sonderklasse-Mehrbettzimmer ist für maximal 6 Wochen innerhalb eines Zeitraumes von einem Kalenderjahr gewährleistet; bezüglich der weiteren Kostenübernahme auf Sonderklasse-Mehrbettzimmer entscheidet die LKUF. 1. Die LKUF vergütet in Vertragskrankenanstalten a) bei Inanspruchnahme der allgemeinen Gebührenklasse die Kosten zu 100 %, b)für Kinder (auch Waisen, die selbst Mitglied sind) und sonstige Angehörige, ausgenommen Ehegattinnen und Ehegatten, eingetragene Partnerinnen und Partner sowie Personen nach § 6 Abs. 3a Oö. LKUFG nur die allgemeine Gebührenklasse, c) für Witwen und Witwer, welche mit Beginn des Bezuges der Witwen- oder Witwer- pension erst Mitglied der LKUF wurden und Anspruch auch bei einem Träger der Sozialversicherung bzw. einer anderen dienstrechtlichen Krankenfürsorge besteht, nur die allgemeine Gebührenklasse, d)für Eintagesaufenthalte (nicht operative Behandlungen) nur die allgemeine Gebührenklasse, e) bei Inanspruchnahme der Sonderklasse-Mehrbettzimmer 90 % der Kosten; falls Anspruch bei einem Träger der Sozialversicherung bzw. einer anderen dienstrecht lichen Krankenfürsorge besteht, jedoch im Sinne des Punktes 3 lit. a 90 % der Differenzkosten auf die Sonderklasse-Mehrbettzimmer. VERTRAGSKRANKENANSTALTEN Salzkammergut-Klinikum Bad Ischl Zentrum für Innere Medizin und Psychosomatik Enns Landeskrankenhaus Freistadt Salzkammergut-Klinikum Gmunden Landeskrankenhaus Kirchdorf/Krems Landes-Krankenhaus Rohrbach Landeskrankenhaus Schärding Landeskrankenhaus Steyr Salzkammergut-Klinikum Vöcklabruck Kepler Universitätsklinikum GmbH, Med Campus IV. Kepler Universitätsklinikum GmbH, Neuromed Campus Konventhospital der Barmherzigen Brüder Linz Kostenersatz Vertragskrankenanstalten VITAbene Dezember 2015 9 Stichwort/ Anmerkungen Krankenhaus der Elisabethinen Linz GmbH Krankenhaus St. Josef Braunau GmbH Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Linz Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried/I. GmbH Krankenhaus Kreuzschwestern Sierning GmbH Klinikum Wels/Grieskirchen GmbH Kepler Universitätsklinikum GmbH, Med Campus III. Unfallkrankenhaus Linz Landesklinikum Mostviertel Waidhofen/Ybbs Klinik Diakonissen Linz GmbH PKA Private Krankenanstalt Wels EMCO Privatklinik GesmbH Bad Dürrnberg/Sbg. Landesklinikum Mauer PKS Privatklinik Salzburg GmbH & Co KG KRANKENANSTALTEN MIT SONDERVEREINBARUNG Landeskrankenhaus Salzburg (St. Johanns-Spital) Christian-Doppler-Klinik Salzburg (Landesnervenklinik) Landesklinik St. Veit Landesklinikum Amstetten AMEOS Privatklinikum Bad Aussee (nur allgemeine Gebührenklasse) Psychosomatisches Zentrum Eggenburg GmbH 2. In Krankenanstalten, mit denen die LKUF keinen Vertrag bzw. keine Sondervereinbarung hat, gilt Folgendes: a) Ziff. 1 lit. a, b, c und d, sofern die Anstaltspflege im Inland erfolgt; b)Ziff. 1 lit. a, b, c und d, sofern die Anstaltspflege im Ausland erfolgt und Ziff. 1 lit. e jeweils mit der Maßgabe, dass bei der Berechnung der 100 % bzw. der 90 % höchstens diejenigen Sätze zugrunde gelegt werden, die mit den vergleichbaren oö. Vertrags krankenanstalten vereinbart sind – vorbehaltlich nachstehender lit. c; c) Bei Inanspruchnahme von Anstaltspflege auf der Sonderklasse-Mehrbettzimmer in öffentlichen Krankenanstalten, mit denen die LKUF keinen Vertrag hat, werden 90 % der tatsächlichen Kosten bezahlt, wenn der Krankenhausaufenthalt während einer dienstlichen Tätigkeit außerhalb Oberösterreichs notwendig wurde. Krankenanstalten mit Sondervereinbarung Vergütung in Krankenanstalten ohne Vertrag Dienstliche Tätigkeit XI Freiwillige Leistungen C Erweiterte Heilbehandlung III Kuraufenthalte 97. Die Kurwerber sind in die LKUF-Kurhäuser einzuweisen. Falls in diesen Kurorten die nötige Behandlung nicht geboten werden kann, ist dies im Antrag durch den Arzt ausdrücklich anzuführen und zu begründen. LKUF-Kurhäuser stehen in folgenden Kurorten zur Verfügung: a) Bad Ischl Villa Seilern Vital Resort, Tänzlgasse 11 b) Bad Leonfelden Spa Hotel Bründl, Badweg 1 c) Bad Schallerbach Lehrerheim, Konradstraße 1 Die Termine in den Hauptferien bleiben grundsätzlich den aktiven Lehrpersonen vorbehalten. 98. Leistungsumfang bei Kuraufenthalten a) Im Lehrerheim Bad Schallerbach kostenloser Aufenthalt (Nächtigung mit Frühstück, ausgenommen Kurtaxe) und Taggeld sowie 90 % der tarifmäßigen Kurmittel bis zur Höchstvergütungspauschale laut Satzungsanhang; in den LKUF-Kurhäusern in Bad Leonfelden und Bad Ischl 80%ige Kostenübernahme der Halbpension (ausgenommen Kurtaxe) und 90 % der tarifmäßigen Kurmittel jeweils bis zur Höchstvergütungspauschale laut Satzungsanhang. 10 VITAbene Dezember 2015 Einweisung LKUF-Kurhäuser Lehrpersonen im Aktivstand Leistungen bei Kuraufenthalten siehe Anhang Stichwort/ Anmerkungen b)entfällt c) Ambulante Kuren: 90 % der tarifmäßigen Kurmittel bis zur Höchstvergütungspauschale laut Satzungsanhang. IV Genesungsaufenthalte 104. Nach schwerer Erkrankung (in der Regel nach einem Spitalsaufenthalt) kann ein Genesungsaufenthalt bewilligt werden. Folgende Aufenthaltsmöglichkeiten werden angeboten: a) LKUF-Kurhäuser (Bad Ischl, Bad Leonfelden, Bad Schallerbach) b) Kneippkurhäuser der Marienschwestern (Aspach, Bad Kreuzen, Bad Mühllacken) c) entfällt Genesungsaufenthalte 104a.Leistungsumfang bei Genesungsaufenthalten a) Spa Hotel Bründl Bad Leonfelden und Villa Seilern Vital Resort Bad Ischl: 80%ige Kostenübernahme der Halbpension (ausgenommen Kurtaxe) bis zur Höchstvergütungspauschale laut Satzungsanhang b) Kneippkurhäuser der Marienschwestern: 80 % der Halbpension lt. Tarif (ausgenommen Kurtaxe) c) Lehrerheim Bad Schallerbach: kostenloser Aufenthalt (Nächtigung mit Frühstück, ausgenommen Kurtaxe) und Taggeld Leistungen bei Genesungsaufenthalten (siehe auch Anhang) 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen 195. Die vom Verwaltungsrat der LKUF am 20. Oktober 2015 beschlossene und von der Oö. Landesregierung genehmigte Satzungsänderung tritt mit 1. März 2016 in Kraft. Anhang zur Satzung der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge Gültig ab 01.03.2016 zu Punkt Krankenfürsorge Pauschale Höchstvergütung (100 %) 98 und 99 Kuraufenthalte EUR20,00 Taggeldsatz (für bewilligte Kuren im Lehrerheim Bad Schallerbach) EUR74,00 Halbpension (für bewilligte Aufenthalte in den LKUF-Kurhäusern in Bad Leonfelden und Bad Ischl) Kurmittelkosten 104 bis 106 Genesungsaufenthalte Taggeldsatz für einen bewilligten Genesungsaufenthalt im Lehrerheim Bad Schallerbach tarifmäßig bis zu EUR 270,00 pro Woche (7 Tage) EUR20,00 EUR74,00 Halbpension (für bewilligte Aufenthalte in den LKUF-Kurhäusern in Bad Leonfelden und Bad Ischl) VITAbene Dezember 2015 11 OÖ. LKUF investiert weiter in Ihre Zahngesundheit! Gesunde Zähne haben einen hohen gesundheitlichen und gesellschaftlichen Stellenwert. Neben den gerade im Lehrberuf wichtigen ästhetischen und phonetischen Aspekten ist uns die unbestritten positive Auswirkung auf den Gesamtorganismus besonders wichtig. Dieser Grundgedanke und unsere Vorreiterrolle in diesem Bereich wurden bereits vor vielen Jahren mit freiwilligen Zuschüssen für Zahnprophylaxe und Zahnimplantate untermauert. In der VITAbene-Ausgabe 2/2015 haben wir zudem über eine über 30%ige Anhebung der Höchstsätze für Kieferregulierungen ab 1. Juli 2015 auf 1.000,– Euro pro Jahr berichtet. Weitere Erhöhung der Höchstsätze ab 1. Jänner 2016 Als nächster Schritt wird unser Leistungsniveau auch im Bereich Zahntechnik, Prothetik und beim LKUF-Zahnprophylaxeprogramm deutlich verbessert. Der Höchstsatz für Zahnkronen wird beispielsweise um ca. 24 % von bisher 247,50 Euro auf 306,– Euro angehoben. Nachstehend informieren wir Sie über die wichtigsten Rückersätze und Bestimmungen in diesem Bereich. Es gelten die Satzungsbestimmungen. Deutlich mehr für Zahntechnik und Prothetik Art der Leistung Höchstvergütungssatz Kunststoffprothesen-Neuherstellung 90 % bis max. EUR a) Totalprothese als Dauerversorgung 675,– b) Platte für Provisorium (Tragedauer mindestens zwölf Wochen) oder Teilprothese 270,– c) Zahn, pro Einheit 18,– d) Klammer (eine mehrarmige Klammer, jedoch nur in einfacher Ausführung) 18,– Metallgerüstprothesen-Neuherstellung a) einschließlich fortgesetzter Klammer, Aufruhen und Zahnklammern b) Zahn pro Einheit 630,– 18,– Kronen und Brücken Kronen, Stiftzähne, Brückenglieder u. dgl. pro Einheit (Provisorien jeder Art sind im Vergütungssatz enthalten) gegossener Stiftaufbau 306,– 58,50 Inlay (z.B. aus Gold oder Keramik gefertigt) Einflächenfüllung 72,– Zweiflächenfüllung 112,50 Dreiflächenfüllung/Onlay (Teilkrone) 157,50 Implantat Implantat (von der OÖ. LKUF bewilligt) 12 VITAbene Dezember 2015 306,– Bitte beachten Sie: Für Erst- oder Folgeversorgungen nach einer mindestens fünfjährigen Gebrauchsdauer besteht keine Bewilligungspflicht. Lediglich bei Zahnimplantaten ist eine vorherige Genehmigung der OÖ. LKUF notwendig. Bitte senden Sie uns zur Beurteilung einen Kostenvoranschlag inklusive fachärztlicher Begründung. Diese soll neben der genauen Zahnregion auch die vorhandene Restbezahnung sowie Details über die geplante Endversorgung enthalten (Beispiel: Einzelzahnimplantat inklusive Krone (Region 46) anstatt einer Zahnbrücke). Bei sehr komplexen Heilkostenplänen erleichtert die Vorlage eines Panoramaröntgens eine rasche Bearbeitung erheblich. Ist ein Kostenvergleich sinnvoll? Bei konservierend-chirurgischen Vertragsleistungen (z.B. Wurzelbehandlungen) sind in einer Vertragszahnarztpraxis meist keine außergewöhnlichen Eigenkosten zu erwarten. Anders ist dies bei zahntechnischen, prothetischen und kieferorthopädischen Leistungen. Da in diesen Bereichen keine fixen Tarife vereinbart sind, kann es durchaus zu Preisunterschieden kommen. Das Einholen einer Zweitmeinung mit einem Kostenvergleich kann vor allem bei umfangreichen Sanierungen daher absolut Sinn machen. Höhere Zuschüsse für LKUF-Zahnprophylaxe Vorbeugen ist besser als heilen! Spätestens die Einführung des LKUF-Zahnprophylaxeprogramms vor 18 Jahren zeigte, dass wir diesen Gedanken auch in der Zahnmedizin sehr ernst nehmen. Neben der Erweiterung der einbezogenen Personengruppe vor einigen Jahren setzt die OÖ. LKUF mit der spürbaren Erhöhung des Höchstsatzes von derzeit 45,– Euro auf 50,– Euro pro Kalenderjahr ab 1. Jänner 2016 wieder ein deutliches Zeichen in diese Richtung. Der Zuschuss gilt für Hauptversicherte und anspruchsberechtigte Gatt/-innen sowie anspruchsberechtigte Lebensgefährt/innen und eingetragene Partner/-innen. Bitte achten Sie auf die Bezeichnung „LKUF-Zahnprophylaxeprogramm“ auf der Rechnung, denn nur so ist für uns erkennbar, dass die notwendigen Mindestanforderungen des Programms, die auch auf unserer Website nachzulesen sind, beachtet wurden. Zusätzlich werden auch die Zahnprophylaxemaßnahmen in Kindergärten und Schulen von uns maßgeblich finanziell unterstützt. Achtung: Genehmigungspflicht im Krankenhaus Bitte beachten Sie, dass vor stationären Aufenthalten im Zusammenhang mit zahnärztlichen und kieferchirurgischen Leistungen (z.B. Zahnimplantaten, Kieferoperationen) eine Genehmigung der OÖ. LKUF einzuholen ist. Damit wir Ihren formlosen Antrag rasch bearbeiten können, legen Sie bitte der unbedingt notwendigen fachärztlichen Begründung (z.B. Befund) möglichst auch Röntgenbilder mit einer Information über den Namen des gewählten Krankenhauses bei. Gerne beantwortet auch unser Kundenservice-Team Ihre Fragen. ■ Weiterführende Informationen zu diesem Thema inklusive unserer Rückersätze und Bestimmungen für konservierend-chirurgische und kieferorthopädische Leistungen erhalten Sie auf unserer Website www.lkuf.at > Leistungen > Zahnheilkunde. VITAbene Dezember 2015 13 Ablauf der Gültigkeitsdauer einiger Europäischer Krankenversicherungskarten per 31. Dezember 2015 Einige Europäische Krankenversicherungskarten (EKVK) verlieren mit 31. Dezember 2015 ihre Gültigkeit. Die Gültigkeitsdauer ist im Feld 9 „Ablaufdatum“ abgedruckt (siehe Muster). Bitte beantragen Sie im Bedarfsfall eine neue Karte für sich bzw. Ihre Angehörigen ehestmöglich bei der OÖ. LKUF. Die neue EKVK kann ab sofort bei der OÖ. LKUF angefordert werden. Die Versendung erfolgt mit Ende des Jahres. Die alte Karte ist automatisch ab 1. Jänner 2016 ungültig. Bitte vernichten Sie die alte Karte. Allgemeine Informationen zur Europäischen Krankenversicherungskarte finden Sie auf unserer Website www.lkuf.at. Pflegegeld beantragen Das Pflegegeld soll pflegebedürftige Menschen unterstützen, die erforderliche Betreuung und Pflege zu sichern und Möglichkeiten zu verbessern, ein selbstbestimmtes und nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben zu führen. Das Pflegegeld dient zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen. Der Antrag auf Pflegegeld ist bei der jeweils zuständigen Stelle einzubringen. Für Mitglieder der OÖ. LKUF und deren mitversicherte Angehörige sind zuständig: • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA): für alle pragmatisierten Lehrerinnen und Lehrer in Pension • Pensionsversicherungsanstalt (PVA): für alle anderen Personen (z.B. angehörige Kinder, Gattinnen und Gatten, …) Bestellung der EKVK: online: www.lkuf.at > Formulare schriftlich: • über die Mailbox im Onlineportal myLKUF (www.myLKUF.at) • per E-Mail an [email protected] • per formlosem Schreiben an OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge, Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz telefonisch: (0732) 66 82 21-0 Kontaktdaten: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) Pensionsservice Barichgasse 38, 1031 Wien Tel.: (05) 04 05-16390 Fax: (05) 04 05-16190 E-Mail:[email protected] Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Terminal Tower, Bahnhofplatz 8, 4021 Linz Tel.: (05) 03 03 Fax: (05) 03 03-36850 Für Anfragen, Antragstellung, Erhöhungen bzw. Meldungen von Änderungen, die für die Auszahlung oder Einstellung des Pflegegeldes relevant sind, wenden Sie sich bitte an die zuständige pflegegeldauszahlende Stelle. Die OÖ. LKUF ist dafür nicht zuständig. KiloCoachTM – was spricht gegen einen kostenlosen Test? Die Feiertage werden möglicherweise versuchen, sich mit ein paar Kilos zu verewigen! Die OÖ. LKUF hilft Ihnen in Zusammenarbeit mit dem Onlineprogramm KiloCoachTM beim Abnehmen. Durch unsere Kooperation haben Sie die Möglichkeit, ermäßigt oder bei erfolgreicher Gewichtsabnahme sogar kostenlos teilzunehmen. 14 VITAbene Dezember 2015 Haben wir Ihr Interesse geweckt? KiloCoachTM bietet Ihnen die Möglichkeit, das Onlineprogramm 7 Tage kostenlos zu testen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website www.lkuf.at > Leistungen > KiloCoach oder erhalten Sie von unserem Kundenservice-Team. Verletzungen beim Wintersport – das Wichtigste im Überblick Was ist zu tun? Infos zum Kostenersatz: Meldepflicht: Jede Verletzung, für die ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wird, ist der OÖ. LKUF innerhalb von 14 Tagen mittels Unfallbericht zu melden. Das Formular finden Sie auf unserer Website unter www.lkuf.at > Formulare. Eine volle Kostendeckung bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik ist laut LKUF-Satzung nicht immer gegeben. Es ist daher sinnvoll auch privat vorzusorgen. Verletzung verursacht durch eine andere Wintersportlerin bzw. einen anderen Wintersportler: Wurde ein Unfall durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten einer anderen Wintersportlerin bzw. eines anderen Wintersportlers verursacht, können Sie von der Unfallgegnerin bzw. vom Unfallgegner Schadenersatz verlangen. Daher ist es wichtig, • sich wenn möglich den Namen und die Adresse der Unfallgegnerin bzw. des Unfallgegners geben zu lassen. Die Vorlage eines Ausweises ist sinnvoll. •sich Namen und Adressen von allfälligen Zeug/-innen zu notieren. • den Unfall an die nächste Polizeidienststelle zu melden. Kostenersatz innerhalb Österreichs: • Arztkosten: Kostenübernahme nach den Tarifen des Übereinkommens und der Honorarordnung für Vertragsärzte der oö. Krankenfürsorgen • Flugrettung: keine bzw. in Ausnahmefällen teilweise Vergütung • Bergungskosten: keine Vergütung • Medikamente: Eine Direktabrechnung für ärztlich verschriebene Medikamente analog unseren Abgabebestimmungen ist mit allen Apotheken und Hausapotheken Österreichs möglich. Unsere Kassennummer lautet 4375 und sollte bei Bedarf der Apotheke mitgeteilt werden. • Transportkosten: Bei Vorliegen eines ärztlichen Transportauftrages, in welchem die Gehunfähigkeit der Patientin bzw. des Patienten bestätigt ist, übernehmen wir die Kosten bis zur nächstgelegenen Behandlungsstelle. • Ambulante Krankenhausbehandlungen: 90 % der tatsächlichen Kosten • Stationäre Krankenhausbehandlungen: 100 % der allgemeinen Gebührenklasse 90 % der Sonderklasse-Mehrbettzimmer nach den mit den oberösterreichischen Vertragskrankenhäusern vereinbarten Tarifen für Hauptversicherte und anspruchsberechtigte Gatt/-innen. Kostenersatz außerhalb Österreichs: Details dazu finden Sie auf unserer Website www.lkuf.at > Leistungen > Krankenbehandlungen außerhalb Oberösterreichs und im Ausland. ■ VITAbene Dezember 2015 15 Immer bestens informiert! Website Für Informationen steht Ihnen unsere Website www.lkuf.at zur Verfügung. Newsletter Der kostenlose Newsletter der OÖ. LKUF informiert Sie über neue Themen, Tipps und Trends im Gesundheitsbereich. Melden Sie sich noch heute zum LKUF-Newsletter auf unserer Website www.lkuf.at > Publikationen > Newsletter an! myLKUF Mit unserem Onlineportal myLKUF (www.mylkuf.at) können Sie diverse Services nutzen und aktuell Ihre Leistungsinformation für eingereichte Belege und Rechnungen abfragen. Die OÖ. LKUF ist bestrebt, das Serviceangebot für ihre Versicherten ständig zu erweitern. Rezeptgebühr Beim Bezug eines ärztlich verschriebenen Medikaments ist eine Rezeptgebühr pro Packung zu bezahlen. Der Betrag ab 1. Jänner 2016 war zu Redaktionsschluss noch nicht bekannt. Bitte entnehmen Sie diesen unserer Website. Die Antragstellung für die Befreiung von der Rezeptgebühr kann für sich und seine anspruchsberechtigten Angehörigen nur durch die Hauptversicherte oder den Hauptversicherten selbst erfolgen. Detaillierte Informationen sowie das Formular „Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung“ finden Sie auf unserer Website unter www.lkuf.at > Leistungen > Rezeptgebühr. GZ 02Z032214 M, P.b.b., Verlagspostamt 4041 Linz, Erscheinungsort Linz Retouren an OÖ. LKUF, Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz Der schnellste Weg zu unserer Website – einfach QR-Code mit dem Smartphone einscannen und los geht’s!
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