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VITAbene
OÖ. LKUF investiert weiter in
Ihre Zahngesundheit!
Verletzungen beim Wintersport
Satzungsänderungen
Das Magazin der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge
Ausgabe 4 – Dezember 2015
Inhalt
Geburtstag
Wir gratulieren unserem
früheren Direktor Horst
Roither sehr herzlich
zum bevorstehenden
80. Geburtstag.
Dienstjubiläum
Wir gratulieren
Silvia Hofstadler
zum 25-jährigen
Dienstjubiläum.
Herzlichen Dank für die
verantwortungsvolle und
jahrelange Tätigkeit in der
OÖ. LKUF.
Erfolgreiche
Weiterbildung
Wir gratulieren Johannes
Lettner sehr herzlich
zum akademischen Grad
„Magister“.
Hochzeit
Wir gratulieren
Mag. Johannes Lettner
zur Vermählung.
Impressum
Editorial
...........................................................................................................................................................
2
..................................................................................................................................................................
3
Wir sorgen für noch mehr „Durchblick“
LKUF INTERN
Gratulation
...................................................................
Satzungsänderungen der OÖ. LKUF ab 01.01.2016
....................
4
5
Satzungsänderungen der OÖ. Lehrer-Sterbekasse
ab 01.01.2016 .................................................................................................................................... 8
Satzungsänderungen der OÖ. LKUF ab 01.03.2016
OÖ. LKUF investiert weiter in Ihre Zahngesundheit!
....................
. . ........................
9
12
Ablauf der Gültigkeitsdauer einiger EKVK .......................................................... 14
. . ..................................................................................................................
14
..................................................................................................................................................
14
Pflegegeld beantragen
KiloCoachTM
Verletzungen beim Wintersport
.........................................................................................
15
Immer bestens informiert! ......................................................................................................... 16
Titelseite: Fotolia
Weihnachtswünsche
Direktion, Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der OÖ. LKUF
wünschen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und
alles Gute für das Jahr 2016!
Impressum:
Medieninhaber, Herausgeber & Verleger:
OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfür­sorge,
Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz,
Medieninhaber,
& Verleger:
Tel.: (0732) 66 82Herausgeber
21-0
OÖ.
Lehrer-Krankenund Unfallfür­sorge,
www.lkuf.at,
[email protected];
Leonfeldner
Straße
11, 4040 Linz,
Für den Inhalt
verantwortlich:
www.lkuf.at,
[email protected];
Direktor Albert
Arzt
Für
den Inhalt
verantwortlich:
Redaktion:
Regina
Schinkinger, BA,
Dir.
Wolfgang
Haider, MSc
Johannes
Getzinger
Redaktion:
Regina
Schinkinger, Traun
BA,
Layout: MAGIC Werbeagentur,
Johannes
Getzinger
Druck: BTS
Druckkompetenz GmbH,
Layout:
MAGIC Werbeagentur, Traun
Engerwitzdorf
Druck: Druckerei Haider, Schönau i. M.
Offenlegung (§ 25 Mediengesetz):
Offenlegung
(§gesundheitsorientierter
25 Mediengesetz):
Zeitschrift mit
Zeitschrift
mit gesundheitsorientierter
Berichterstattung
und Information
Berichterstattung
zur OÖ. LKUF. und Information
zur OÖ. LKUF.
Impressum:
2
VITAbene Dezember 2015
Öffnungszeiten in den
Weihnachtsferien
In der Zeit von 24. Dezember 2015 bis einschließlich 3. Jänner 2016
ist die OÖ. LKUF geschlossen. Ab Montag, 4. Jänner 2016 sind wir
wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.
Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Mit 01.01.2016 bzw. 01.03.2016 tritt eine Reihe von Satzungsänderungen der
OÖ. LKUF in Kraft. Es ist ein Mix aus Leistungserhöhungen und Beitragsanpassungen
im Hinblick auf Preisentwicklungen, aber auch Anpassungen aufgrund gesetzlicher
Vorgaben durch das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG).
Beiträge
Direktor Albert Arzt
Bei der Beitragsanpassung handelt es sich um eine Angleichung der Pensionistenbeiträge an die Beiträge der aktiven Lehrpersonen sowie um die Zusammenführung
von Ergänzungsbeiträgen aufgrund des B-KUVG.
Erhöhungen bei Zahnersatz und Prothetik
Nach umfangreichen Recherchen und Preisvergleichen bei den zahnärztlichen
Leistungen wurde vom Verwaltungsrat eine spürbare Erhöhung der jeweiligen
Rückersätze beschlossen. Wir bewegen uns mit diesen Anpassungen in einem
ausgewogenen Maß zwischen gehobener Leistungsabdeckung und wirtschaftlich
vertretbaren Kosten.
Erweiterte Heilbehandlung – Kuraufenthalte
Ökonomischer Mitteleinsatz und sorgsamer Umgang mit Beitragsgeldern kommt
gerade bei freiwilligen Leistungen wie den Kuren eine besondere Bedeutung zu.
Aus diesem Grund wurde im Satzungsanhang eine pauschale Höchstvergütung auf
Basis der derzeit gültigen valorisierten Sätze für 2016 dauerhaft festgeschrieben.
Mit dieser Maßnahme ist die Kostenentwicklung für die OÖ. LKUF für die Zukunft
kalkulierbarer.
Erhöhungen bei Brillengläsern
Auch außerhalb der Satzungsbestimmungen werden Leistungsverbesserungen
vorgenommen. Hochwertige Brillengläser haben gerade im Lehrberuf eine große
Bedeutung. Aus diesem Grund werden per 01.01.2016 die Rückersätze bei Glastarifen zwischen 5 % und 25 % erhöht.
Erweiterung des VITAfit-Programms
Unser bewährtes VITAfit-Programm wird durch spezielle Angebote für die
verschiedensten Bedürfnisse – vor allem für die ältere Generation – spürbar erweitert.
Wir wollen damit noch mehr Versicherte für diese Programme begeistern.
Ich wünsche Ihnen ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest, in der Sie neue
Energien für das Jahr 2016 gewinnen können!
Dir. Albert Arzt
VITAbene Dezember 2015
3
Wir sorgen für noch mehr
„Durchblick“
Den sprichwörtlich richtigen
„Durchblick“ zu haben, ist nicht
nur im Lehrberuf sehr wichtig,
sondern hat von der Kindheit bis
ins hohe Alter eine besondere
Bedeutung. In Bezug auf die
Finanzierung von Sehbehelfen
sorgt die OÖ. LKUF daher für eine
vergleichsweise sehr gute Versorgung ihrer Versicherten.
Deutlich mehr für Ihre Brillengläser
ab 1. Jänner 2016
Die Höchstsätze für Brillengläser werden harmonisiert und
dabei zusätzlich nochmals um 5 % bis 25 % angehoben.
Wir verzichten bewusst darauf, alle Ihrer Optikerin bzw. Ihrem
Optiker bekannten Einzeltarife hier abzubilden. Anstatt dessen
informieren wir Sie gerne anhand häufiger Beispiele:
Bezeichnung
Höchstsatz pro
Glas in EUR
Fern- oder Nahgläser
bis 4 Dioptrien
21,–
bis 4 Dioptrien und torischem Wert bis 4*
35,–
4,25 bis 8 Dioptrien
30,–
4,25 bis 8 Dioptrien und torischem Wert bis 4*
45,–
Bifokalgläser (mit Fern- und Nahbereich)
bis 4 Dioptrien
45,–
bis 4 Dioptrien und torischem Wert bis 4*
74,–
4,25 bis 8 Dioptrien
59,–
4,25 bis 8 Dioptrien und torischem Wert bis 4*
87,–
Gleitsichtgläser für aktive Lehrpersonen und
Lehrerpensionist/-innen
bis 4 Dioptrien
99,–
bis 4 Dioptrien und torischem Wert bis 4*
129,–
4,25 bis 8 Dioptrien
116,–
4,25 bis 8 Dioptrien und torischem Wert bis 4*
145,–
*torische Gläser sind bei einer Hornhautkrümmung (Astigmatismus) notwendig
4
VITAbene Dezember 2015
Wichtig für eine rasche Bearbeitung:
Die Höhe des Zuschusses kann nur bei genauer Bezeichnung
des Sehbehelfes inklusive Dioptrien berechnet werden. Bitte
achten Sie daher auf der Originalrechnung auf die detaillierten
Angaben der Optikerin bzw. des Optikers. Bei Brillen bzw.
-gläsern ist keine fachärztliche Verordnung erforderlich!
Brillenfassungen und Kontaktlinsen
Bezeichnung
Höchstsatz
in EUR
Fassung für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
45,–
Fassung für Erwachsene und Kinder ab dem 17. Lebens- 75,–
jahr
Kontaktlinse (pro Linse)
149,–
Voraussetzung bei Kontaktlinsen:
Kontaktlinsen werden nur dann ersetzt, wenn eine fachärztliche Verschreibung inklusive Indikation gemäß der LKUFSatzung (z.B. Fehlsichtigkeit ab 6 Dioptrien) vorliegt.
Mindestgebrauchsdauer
Bezeichnung
Erwachsene und
Kinder ab dem
17. Lebensjahr
Brillenfassung
2 Jahre
1 Jahr
Brillengläser und Kontaktlinsen
bei gleichbleibender Sehstärke
2 Jahre
1 Jahr
Kinder
bis zum
16. Lebensjahr
Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website
www.lkuf.at oder erhalten Sie von unserem KundenserviceTeam.
■
LKUFintern
Ausgabe 4 – Dezember 2015
Satzungsänderungen
der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge
Bitte beachten Sie folgende Satzungsänderungen, die vom Verwaltungsrat der OÖ. LKUF beschlossen,
von der Oö. Landesregierung genehmigt wurden und ab 01.01.2016 in Kraft treten.
Die geänderten Abschnitte sind grau unterlegt.
Satzungsänderung – Gültigkeit ab 01.01.2016
Stichwort/
Anmerkungen
1.Abschnitt: Krankenfürsorge
A Allgemeiner Teil
01.Pflichtleistungen:
a)Vorsorge(Gesunden)Untersuchungen;
b) Krankenbehandlung durch: ärztliche Hilfe und Leistungen anderer Gesundheitsberufe, Heilmittel, Heilbehelfe und Hilfsmittel;
c) erforderlichenfalls medizinische Hauskrankenpflege;
d) erforderlichenfalls Anstaltspflege;
e) Zahnbehandlung und Zahnersatz;
f) bei Mutterschaft: ärztlicher Beistand, Hebammenbeistand, Heilmittel, Heilbehelfe und Hilfsmittel, erforderlichenfalls Anstaltspflege, Mutterhilfe;
g) medizinische Maßnahmen der Rehabilitation;
h) Krankengeld, Rehabilitationsgeld und Wochengeld bei Landesvertragslehrpersonen
Pflichtleistungen
B Besonderer Teil
VIIAnstaltspflege
54. Für die Inanspruchnahme von Anstaltspflege ist die vorherige Genehmigung der LKUF mit
Ausnahme der folgenden Einschränkungen nicht erforderlich.
Inanspruchnahme
a) Der vorherigen Genehmigung bedarf die Anstaltspflege in Zusammenhang mit Zahn-
implantaten (siehe Punkt 68), sowie Zahn- und Kieferbehandlungen (ausgenommen sind akute Leistungen im Bereich der zahnärztlichen Chirurgie auf der allgemeinen
Gebührenklasse).
b) Die Kostenübernahme der Sonderklasse-Mehrbettzimmer ist für maximal 6 Wochen
innerhalb eines Zeitraumes von einem Kalenderjahr gewährleistet; bezüglich der
weiteren Kostenübernahme auf Sonderklasse-Mehrbettzimmer entscheidet die LKUF.
1.
Die LKUF vergütet in Vertragskrankenanstalten
a) bei Inanspruchnahme der allgemeinen Gebührenklasse die Kosten zu 100 %,
b)für Kinder (auch Waisen, die selbst Mitglied sind) nur die allgemeine Gebührenklasse,
c) für Witwen und Witwer, welche mit Beginn des Bezuges der Witwen- oder Witwer-
Kostenersatz
VITAbene Dezember 2015
5
Stichwort/
Anmerkungen
pension erst Mitglied der LKUF wurden und Anspruch auch bei einem Träger der
Sozialversicherung bzw. einer anderen dienstrechtlichen Krankenfürsorge besteht,
nur die allgemeine Gebührenklasse,
d)für Eintagesaufenthalte (nicht operative Behandlungen) nur die allgemeine
Gebührenklasse,
e) bei Inanspruchnahme der Sonderklasse-Mehrbettzimmer 90 % der Kosten; falls
Anspruch bei einem Träger der Sozialversicherung bzw. einer anderen dienstrecht lichen Krankenfürsorge besteht, jedoch im Sinne des Punktes 3 lit. a 90 % der
Differenzkosten auf die Sonderklasse-Mehrbettzimmer.
VERTRAGSKRANKENANSTALTEN
Salzkammergut-Klinikum Bad Ischl
Zentrum für Innere Medizin und Psychosomatik Enns
Landeskrankenhaus Freistadt
Salzkammergut-Klinikum Gmunden
Landeskrankenhaus Kirchdorf/Krems
Landes-Krankenhaus Rohrbach
Landeskrankenhaus Schärding
Landeskrankenhaus Steyr
Salzkammergut-Klinikum Vöcklabruck
Kepler Universitätsklinikum GmbH, Med Campus IV.
Kepler Universitätsklinikum GmbH, Neuromed Campus
Konventhospital der Barmherzigen Brüder Linz
Krankenhaus der Elisabethinen Linz GmbH
Krankenhaus St. Josef Braunau GmbH
Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Linz
Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried/I. GmbH
Krankenhaus Kreuzschwestern Sierning GmbH
Klinikum Wels/Grieskirchen GmbH
Kepler Universitätsklinikum GmbH, Med Campus III.
Unfallkrankenhaus Linz
Landesklinikum Mostviertel Waidhofen/Ybbs
Klinik Diakonissen Linz GmbH
PKA Private Krankenanstalt Wels
EMCO Privatklinik GesmbH Bad Dürrnberg/Sbg.
Landesklinikum Mauer
PKS Privatklinik Salzburg GmbH & Co KG
Vertragskrankenanstalten
Krankenanstalten
mit Sondervereinbarung
KRANKENANSTALTEN MIT SONDERVEREINBARUNG
Landeskrankenhaus Salzburg (St. Johanns-Spital)
Christian-Doppler-Klinik Salzburg (Landesnervenklinik)
Landesklinik St. Veit
Landesklinikum Amstetten
AMEOS Privatklinikum Bad Aussee (nur allgemeine Gebührenklasse)
Psychosomatisches Zentrum Eggenburg GmbH
2. In Krankenanstalten, mit denen die LKUF keinen Vertrag bzw. keine Sondervereinbarung
hat, gilt Folgendes:
a) Ziff. 1 lit. a, b, c und d, sofern die Anstaltspflege im Inland erfolgt;
b)Ziff. 1 lit. a, b, c und d, sofern die Anstaltspflege im Ausland erfolgt und Ziff. 1 lit. e
jeweils mit der Maßgabe, dass bei der Berechnung der 100 % bzw. der 90 % höchstens
diejenigen Sätze zugrunde gelegt werden, die mit den vergleichbaren oö. Vertrags krankenanstalten vereinbart sind – vorbehaltlich nachstehender lit. c;
c) Bei Inanspruchnahme von Anstaltspflege auf der Sonderklasse-Mehrbettzimmer in
öffentlichen Krankenanstalten, mit denen die LKUF keinen Vertrag hat, werden 90 % der tatsächlichen Kosten bezahlt, wenn der Krankenhausaufenthalt während einer dienstlichen Tätigkeit außerhalb Oberösterreichs notwendig wurde.
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VITAbene Dezember 2015
Vergütung in
Krankenanstalten
ohne Vertrag
Dienstliche
Tätigkeit
Stichwort/
Anmerkungen
XII Barleistungen für Landesvertragslehrer
111a.Den Landesvertragslehrpersonen steht
- Krankengeld nach Maßgabe der §§ 138 bis 143 ASVG
- Wochengeld nach § 162 und §§ 165 bis 168 ASVG
- Rehabilitationsgeld nach § 143a ASVG
zu.
111c.Die LKUF zahlt Kranken-, Rehabilitations- und Wochengeld alle vier Wochen im
Nachhinein aus.
Krankengeld
Wochengeld
Rehabilitationsgeld
Auszahlung
Krankengeld
Rehabilationsgeld
Wochengeld
3. Abschnitt: Beiträge
189.
Der Beitrag in der Krankenfürsorge beträgt
von 1.1.2016 bis 31.12.2016
7,705 %
ab 1.1.2017
8,035 %
bzw. in den Fällen des § 3 Oö. LKUFG und in den Fällen des § 9 Abs. 2 Z. 2 Oö. LKUFG,
wenn Beitragsgrundlage ein Waisenversorgungsgenuss ist
von 1.1.2016 bis 31.12.2016
7,305 %
ab 1.1.2017
7,635 %
der Bemessungsgrundlage.
Er ist zu leisten:
a) in den Fällen des § 3 Oö. LKUFG zur Gänze vom Land OÖ.;
b) in den Fällen des § 4 Abs. 1a lit. a, c und d Oö. LKUFG (Ausnahmen von der
Unterbrechung der Mitgliedschaft, besonders durch Verpflichtungserklärung
bei Karenzurlaub) zur Gänze vom Mitglied;
c) in den Fällen des § 9 Abs. 2 Z. 2 Oö. LKUFG, wenn Beitragsgrundlage ein
Waisenversorgungsgenuss ist, zur Gänze vom Land OÖ.;
d) im Übrigen: 4,5 %
der Bemessungsgrundlage vom Mitglied und
von 1.1.2016 bis 31.12.2016
3,205 %
ab 1.1.2017
3,535 %
der Bemessungsgrundlage vom Land OÖ.
Krankenfürsorge
189b.entfällt
5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
195. Die vom Verwaltungsrat der LKUF am 20. Oktober 2015 beschlossene und von der
Oö. Landesregierung genehmigte Satzungsänderung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
VITAbene Dezember 2015
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Anhang zur Satzung
der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge
Gültig ab 01.01.2016
zu
Punkt
Krankenfürsorge
65
Kieferregulierung
(pro Behandlungsjahr)
abnehmbares Gerät oder
festsitzendes Gerät
66
Pauschale Höchstvergütung (100 %)
EUR1.000,00
Technische Zahnarbeiten,
Zahnersatz u.dgl.
Kunststoffprothese
Totalprothese Dauerversorgung
EUR675,00
(inkl. Zähne)
Platte für provisorische VersorEUR270,00
gung bzw. Teilprothese
Zahn, Klammer,
Sauger pro Einheit
zu
Punkt
EUR18,00
Metallgerüstprothese
Gerüst komplett
EUR630,00
Zahn, pro Einheit
EUR18,00
Reparaturen
(je nach Art und Umfang)
an Kunststoffprothesen
EUR112,50
an Metallgerüstprothesen
EUR105,30
Krankenfürsorge
Pauschale Höchstvergütung (100 %)
Stiftaufbau gegossen
EUR58,50
Inlay/Onlay
Einflächenfüllung
EUR72,00
Zweiflächenfüllung
EUR112,50
Dreiflächenfüllung/Onlay
EUR157,50
79 bis LKUF-Zahnprophylaxe111
programm
für Hauptversicherte, anspruchsberechtigte GattInnen,
anspruchsberechtigte eingetragene PartnerInnen und
anspruchsberechtigte LebensEUR50,00
gefährtInnen
98
99
Kurmittelkosten
tarifmäßig bis zu
EUR 270,00 pro
Woche (7 Tage)
Unfallfürsorge
135
Zahnkronen und Brücken
Kronen, Stiftzähne, Brückenglieder
pro Einheit (inkl. Provisorien) EUR306,00
Vorbeugende Schutzimpfungen
für aktive Lehrpersonen
gegen Frühsommermeningoencephalitis
(Zeckenschutzimpfung)
EUR18,10
pro Teilimpfung
Satzungsänderungen
der OÖ. Lehrer-Sterbekasse
gültig ab 01.01.2016
ABSCHNITT III
ABSCHNITT VII
§5
§ 17
Beiträge
Die Höhe des Beitrages bestimmt der Verwaltungsrat.
Er beträgt derzeit für das Mitglied und jede anspruchsberechtigte Person monatlich je € 5,00.
8
VITAbene Dezember 2015
Schluss- und Übergangsbestimmungen
Die geänderte Form dieser Satzung wurde vom Verwaltungsrat der LKUF am 20. Oktober 2015 beschlossen,
von der Oö. Landesregierung genehmigt und tritt mit
1. Jänner 2016 in Kraft.
Satzungsänderungen
der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge
Bitte beachten Sie folgende Satzungsänderungen, die vom Verwaltungsrat der OÖ. LKUF beschlossen,
von der Oö. Landesregierung genehmigt wurden und ab 01.03.2016 in Kraft treten.
Die geänderten Abschnitte sind grau unterlegt.
Satzungsänderung – Gültigkeit ab 01.03.2016
Stichwort/
Anmerkungen
1.Abschnitt: Krankenfürsorge
B Besonderer Teil
VIIAnstaltspflege
54. Für die Inanspruchnahme von Anstaltspflege ist die vorherige Genehmigung der LKUF mit
Ausnahme der folgenden Einschränkungen nicht erforderlich.
Inanspruchnahme
a) Der vorherigen Genehmigung bedarf die Anstaltspflege in Zusammenhang mit Zahn implantaten (siehe Punkt 68), sowie Zahn- und Kieferbehandlungen (ausgenommen sind akute Leistungen im Bereich der zahnärztlichen Chirurgie auf der allgemeinen
Gebührenklasse).
b) Die Kostenübernahme der Sonderklasse-Mehrbettzimmer ist für maximal 6 Wochen innerhalb eines Zeitraumes von einem Kalenderjahr gewährleistet; bezüglich der
weiteren Kostenübernahme auf Sonderklasse-Mehrbettzimmer entscheidet die LKUF.
1. Die LKUF vergütet in Vertragskrankenanstalten
a) bei Inanspruchnahme der allgemeinen Gebührenklasse die Kosten zu 100 %,
b)für Kinder (auch Waisen, die selbst Mitglied sind) und sonstige Angehörige,
ausgenommen Ehegattinnen und Ehegatten, eingetragene Partnerinnen und Partner sowie Personen nach § 6 Abs. 3a Oö. LKUFG nur die allgemeine Gebührenklasse,
c) für Witwen und Witwer, welche mit Beginn des Bezuges der Witwen- oder Witwer-
pension erst Mitglied der LKUF wurden und Anspruch auch bei einem Träger der Sozialversicherung bzw. einer anderen dienstrechtlichen Krankenfürsorge besteht, nur die allgemeine Gebührenklasse,
d)für Eintagesaufenthalte (nicht operative Behandlungen) nur die allgemeine
Gebührenklasse,
e) bei Inanspruchnahme der Sonderklasse-Mehrbettzimmer 90 % der Kosten; falls
Anspruch bei einem Träger der Sozialversicherung bzw. einer anderen dienstrecht lichen Krankenfürsorge besteht, jedoch im Sinne des Punktes 3 lit. a 90 % der
Differenzkosten auf die Sonderklasse-Mehrbettzimmer.
VERTRAGSKRANKENANSTALTEN
Salzkammergut-Klinikum Bad Ischl
Zentrum für Innere Medizin und Psychosomatik Enns
Landeskrankenhaus Freistadt
Salzkammergut-Klinikum Gmunden
Landeskrankenhaus Kirchdorf/Krems
Landes-Krankenhaus Rohrbach
Landeskrankenhaus Schärding
Landeskrankenhaus Steyr
Salzkammergut-Klinikum Vöcklabruck
Kepler Universitätsklinikum GmbH, Med Campus IV.
Kepler Universitätsklinikum GmbH, Neuromed Campus
Konventhospital der Barmherzigen Brüder Linz
Kostenersatz
Vertragskrankenanstalten
VITAbene Dezember 2015
9
Stichwort/
Anmerkungen
Krankenhaus der Elisabethinen Linz GmbH
Krankenhaus St. Josef Braunau GmbH
Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Linz
Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried/I. GmbH
Krankenhaus Kreuzschwestern Sierning GmbH
Klinikum Wels/Grieskirchen GmbH
Kepler Universitätsklinikum GmbH, Med Campus III.
Unfallkrankenhaus Linz
Landesklinikum Mostviertel Waidhofen/Ybbs
Klinik Diakonissen Linz GmbH
PKA Private Krankenanstalt Wels
EMCO Privatklinik GesmbH Bad Dürrnberg/Sbg.
Landesklinikum Mauer
PKS Privatklinik Salzburg GmbH & Co KG
KRANKENANSTALTEN MIT SONDERVEREINBARUNG
Landeskrankenhaus Salzburg (St. Johanns-Spital)
Christian-Doppler-Klinik Salzburg (Landesnervenklinik)
Landesklinik St. Veit
Landesklinikum Amstetten
AMEOS Privatklinikum Bad Aussee (nur allgemeine Gebührenklasse)
Psychosomatisches Zentrum Eggenburg GmbH
2. In Krankenanstalten, mit denen die LKUF keinen Vertrag bzw. keine Sondervereinbarung
hat, gilt Folgendes:
a) Ziff. 1 lit. a, b, c und d, sofern die Anstaltspflege im Inland erfolgt;
b)Ziff. 1 lit. a, b, c und d, sofern die Anstaltspflege im Ausland erfolgt und Ziff. 1 lit. e
jeweils mit der Maßgabe, dass bei der Berechnung der 100 % bzw. der 90 % höchstens
diejenigen Sätze zugrunde gelegt werden, die mit den vergleichbaren oö. Vertrags krankenanstalten vereinbart sind – vorbehaltlich nachstehender lit. c;
c) Bei Inanspruchnahme von Anstaltspflege auf der Sonderklasse-Mehrbettzimmer in
öffentlichen Krankenanstalten, mit denen die LKUF keinen Vertrag hat, werden 90 % der tatsächlichen Kosten bezahlt, wenn der Krankenhausaufenthalt während einer dienstlichen Tätigkeit außerhalb Oberösterreichs notwendig wurde.
Krankenanstalten
mit Sondervereinbarung
Vergütung in
Krankenanstalten
ohne Vertrag
Dienstliche
Tätigkeit
XI Freiwillige Leistungen
C Erweiterte Heilbehandlung
III Kuraufenthalte
97. Die Kurwerber sind in die LKUF-Kurhäuser einzuweisen. Falls in diesen Kurorten
die nötige Behandlung nicht geboten werden kann, ist dies im Antrag durch den Arzt
ausdrücklich anzuführen und zu begründen.
LKUF-Kurhäuser stehen in folgenden Kurorten zur Verfügung:
a) Bad Ischl
Villa Seilern Vital Resort, Tänzlgasse 11
b) Bad Leonfelden
Spa Hotel Bründl, Badweg 1
c) Bad Schallerbach
Lehrerheim, Konradstraße 1
Die Termine in den Hauptferien bleiben grundsätzlich den aktiven Lehrpersonen vorbehalten.
98. Leistungsumfang bei Kuraufenthalten
a) Im Lehrerheim Bad Schallerbach kostenloser Aufenthalt (Nächtigung mit Frühstück, ausgenommen Kurtaxe) und Taggeld sowie 90 % der tarifmäßigen Kurmittel bis zur Höchstvergütungspauschale laut Satzungsanhang; in den LKUF-Kurhäusern in Bad Leonfelden und Bad Ischl 80%ige Kostenübernahme der Halbpension
(ausgenommen Kurtaxe) und 90 % der tarifmäßigen Kurmittel jeweils bis zur
Höchstvergütungspauschale laut Satzungsanhang.
10
VITAbene Dezember 2015
Einweisung
LKUF-Kurhäuser
Lehrpersonen im
Aktivstand
Leistungen bei
Kuraufenthalten
siehe Anhang
Stichwort/
Anmerkungen
b)entfällt
c) Ambulante Kuren:
90 % der tarifmäßigen Kurmittel bis zur Höchstvergütungspauschale laut Satzungsanhang.
IV Genesungsaufenthalte
104. Nach schwerer Erkrankung (in der Regel nach einem Spitalsaufenthalt) kann ein
Genesungsaufenthalt bewilligt werden. Folgende Aufenthaltsmöglichkeiten werden
angeboten:
a) LKUF-Kurhäuser (Bad Ischl, Bad Leonfelden, Bad Schallerbach)
b) Kneippkurhäuser der Marienschwestern (Aspach, Bad Kreuzen, Bad Mühllacken)
c) entfällt
Genesungsaufenthalte
104a.Leistungsumfang bei Genesungsaufenthalten
a) Spa Hotel Bründl Bad Leonfelden und Villa Seilern Vital Resort Bad Ischl:
80%ige Kostenübernahme der Halbpension
(ausgenommen Kurtaxe)
bis zur Höchstvergütungspauschale laut Satzungsanhang
b) Kneippkurhäuser der Marienschwestern:
80 % der Halbpension lt. Tarif (ausgenommen Kurtaxe)
c) Lehrerheim Bad Schallerbach:
kostenloser Aufenthalt (Nächtigung mit Frühstück, ausgenommen Kurtaxe) und Taggeld
Leistungen bei
Genesungsaufenthalten (siehe auch
Anhang)
5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
195. Die vom Verwaltungsrat der LKUF am 20. Oktober 2015 beschlossene und von der
Oö. Landesregierung genehmigte Satzungsänderung tritt mit 1. März 2016 in Kraft.
Anhang zur Satzung
der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge
Gültig ab 01.03.2016
zu
Punkt
Krankenfürsorge
Pauschale Höchstvergütung (100 %)
98
und
99
Kuraufenthalte
EUR20,00
Taggeldsatz
(für bewilligte Kuren im
Lehrerheim Bad Schallerbach)
EUR74,00
Halbpension
(für bewilligte Aufenthalte in
den LKUF-Kurhäusern in Bad
Leonfelden und Bad Ischl)
Kurmittelkosten
104
bis
106
Genesungsaufenthalte
Taggeldsatz
für einen bewilligten
Genesungsaufenthalt im
Lehrerheim Bad Schallerbach
tarifmäßig bis zu
EUR 270,00 pro
Woche (7 Tage)
EUR20,00
EUR74,00
Halbpension
(für bewilligte Aufenthalte in
den LKUF-Kurhäusern in Bad
Leonfelden und Bad Ischl)
VITAbene Dezember 2015
11
OÖ. LKUF investiert weiter in Ihre
Zahngesundheit!
Gesunde Zähne haben einen hohen gesundheitlichen und gesellschaftlichen Stellenwert.
Neben den gerade im Lehrberuf wichtigen ästhetischen und phonetischen Aspekten ist uns die unbestritten
positive Auswirkung auf den Gesamtorganismus besonders wichtig.
Dieser Grundgedanke und unsere Vorreiterrolle in diesem Bereich wurden bereits vor vielen Jahren mit freiwilligen Zuschüssen
für Zahnprophylaxe und Zahnimplantate untermauert. In der VITAbene-Ausgabe 2/2015 haben wir zudem über eine über
30%ige Anhebung der Höchstsätze für Kieferregulierungen ab 1. Juli 2015 auf 1.000,– Euro pro Jahr berichtet.
Weitere Erhöhung der Höchstsätze
ab 1. Jänner 2016
Als nächster Schritt wird unser Leistungsniveau auch im Bereich Zahntechnik, Prothetik und beim LKUF-Zahnprophylaxeprogramm deutlich verbessert. Der Höchstsatz für Zahnkronen wird beispielsweise um ca. 24 % von bisher 247,50 Euro
auf 306,– Euro angehoben.
Nachstehend informieren wir Sie über die wichtigsten Rückersätze und Bestimmungen in diesem Bereich. Es gelten die
Satzungsbestimmungen.
Deutlich mehr für Zahntechnik und Prothetik
Art der Leistung
Höchstvergütungssatz
Kunststoffprothesen-Neuherstellung
90 % bis max. EUR
a) Totalprothese als Dauerversorgung
675,–
b) Platte für Provisorium (Tragedauer mindestens zwölf Wochen) oder Teilprothese
270,–
c) Zahn, pro Einheit
18,–
d) Klammer (eine mehrarmige Klammer, jedoch nur in einfacher Ausführung)
18,–
Metallgerüstprothesen-Neuherstellung
a) einschließlich fortgesetzter Klammer, Aufruhen und Zahnklammern
b) Zahn pro Einheit
630,–
18,–
Kronen und Brücken
Kronen, Stiftzähne, Brückenglieder u. dgl. pro Einheit (Provisorien jeder Art sind im
Vergütungssatz enthalten)
gegossener Stiftaufbau
306,–
58,50
Inlay (z.B. aus Gold oder Keramik gefertigt)
Einflächenfüllung
72,–
Zweiflächenfüllung
112,50
Dreiflächenfüllung/Onlay (Teilkrone)
157,50
Implantat
Implantat (von der OÖ. LKUF bewilligt)
12
VITAbene Dezember 2015
306,–
Bitte beachten Sie:
Für Erst- oder Folgeversorgungen nach einer mindestens fünfjährigen Gebrauchsdauer besteht keine Bewilligungspflicht.
Lediglich bei Zahnimplantaten ist eine vorherige Genehmigung der OÖ. LKUF notwendig. Bitte senden Sie uns zur Beurteilung einen Kostenvoranschlag inklusive fachärztlicher
Begründung. Diese soll neben der genauen Zahnregion auch
die vorhandene Restbezahnung sowie Details über die geplante
Endversorgung enthalten (Beispiel: Einzelzahnimplantat
inklusive Krone (Region 46) anstatt einer Zahnbrücke). Bei
sehr komplexen Heilkostenplänen erleichtert die Vorlage eines
Panoramaröntgens eine rasche Bearbeitung erheblich.
Ist ein Kostenvergleich sinnvoll?
Bei konservierend-chirurgischen Vertragsleistungen (z.B.
Wurzelbehandlungen) sind in einer Vertragszahnarztpraxis
meist keine außergewöhnlichen Eigenkosten zu erwarten.
Anders ist dies bei zahntechnischen, prothetischen und kieferorthopädischen Leistungen. Da in diesen Bereichen keine fixen Tarife vereinbart sind, kann es durchaus zu Preisunterschieden kommen. Das Einholen einer Zweitmeinung mit einem Kostenvergleich kann vor allem bei umfangreichen Sanierungen daher absolut Sinn machen.
Höhere Zuschüsse für LKUF-Zahnprophylaxe
Vorbeugen ist besser als heilen! Spätestens die Einführung
des LKUF-Zahnprophylaxeprogramms vor 18 Jahren zeigte,
dass wir diesen Gedanken auch in der Zahnmedizin sehr ernst
nehmen.
Neben der Erweiterung der einbezogenen Personengruppe vor
einigen Jahren setzt die OÖ. LKUF mit der spürbaren Erhöhung des Höchstsatzes von derzeit 45,– Euro auf 50,– Euro
pro Kalenderjahr ab 1. Jänner 2016 wieder ein deutliches
Zeichen in diese Richtung.
Der Zuschuss gilt für Hauptversicherte und anspruchsberechtigte Gatt/-innen sowie anspruchsberechtigte Lebensgefährt/innen und eingetragene Partner/-innen. Bitte achten Sie auf die
Bezeichnung „LKUF-Zahnprophylaxeprogramm“ auf der
Rechnung, denn nur so ist für uns erkennbar, dass die notwendigen Mindestanforderungen des Programms, die auch auf
unserer Website nachzulesen sind, beachtet wurden.
Zusätzlich werden auch die Zahnprophylaxemaßnahmen in
Kindergärten und Schulen von uns maßgeblich finanziell unterstützt.
Achtung: Genehmigungspflicht im Krankenhaus
Bitte beachten Sie, dass vor stationären Aufenthalten im
Zusammenhang mit zahnärztlichen und kieferchirurgischen
Leistungen (z.B. Zahnimplantaten, Kieferoperationen) eine
Genehmigung der OÖ. LKUF einzuholen ist.
Damit wir Ihren formlosen Antrag rasch bearbeiten können,
legen Sie bitte der unbedingt notwendigen fachärztlichen
Begründung (z.B. Befund) möglichst auch Röntgenbilder mit
einer Information über den Namen des gewählten Krankenhauses bei.
Gerne beantwortet auch unser Kundenservice-Team Ihre
Fragen.
■
Weiterführende Informationen zu diesem Thema inklusive unserer Rückersätze und Bestimmungen für
konservierend-chirurgische und kieferorthopädische
Leistungen erhalten Sie auf unserer Website
www.lkuf.at > Leistungen > Zahnheilkunde.
VITAbene Dezember 2015
13
Ablauf der Gültigkeitsdauer einiger Europäischer
Krankenversicherungskarten
per 31. Dezember 2015
Einige Europäische Krankenversicherungskarten (EKVK)
verlieren mit 31. Dezember 2015 ihre Gültigkeit. Die Gültigkeitsdauer ist im Feld 9 „Ablaufdatum“ abgedruckt (siehe
Muster).
Bitte beantragen Sie im Bedarfsfall eine neue Karte für sich
bzw. Ihre Angehörigen ehestmöglich bei der OÖ. LKUF.
Die neue EKVK kann ab sofort bei der OÖ. LKUF
angefordert werden. Die Versendung erfolgt mit Ende des
Jahres. Die alte Karte ist automatisch ab 1. Jänner 2016
ungültig. Bitte vernichten Sie die alte Karte.
Allgemeine Informationen zur Europäischen Krankenversicherungskarte finden Sie auf unserer Website www.lkuf.at.
Pflegegeld beantragen
Das Pflegegeld soll pflegebedürftige Menschen unterstützen,
die erforderliche Betreuung und Pflege zu sichern und Möglichkeiten zu verbessern, ein selbstbestimmtes und nach den
persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben zu führen. Das
Pflegegeld dient zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen.
Der Antrag auf Pflegegeld ist bei der jeweils zuständigen Stelle
einzubringen. Für Mitglieder der OÖ. LKUF und deren
mitversicherte Angehörige sind zuständig:
• Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA): für
alle pragmatisierten Lehrerinnen und Lehrer in Pension
• Pensionsversicherungsanstalt (PVA): für alle anderen Personen (z.B. angehörige Kinder, Gattinnen und Gatten, …)
Bestellung der EKVK:
online: www.lkuf.at > Formulare
schriftlich:
• über die Mailbox im Onlineportal myLKUF
(www.myLKUF.at)
• per E-Mail an [email protected]
• per formlosem Schreiben an OÖ. Lehrer-Kranken- und
Unfallfürsorge, Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz
telefonisch: (0732) 66 82 21-0
Kontaktdaten:
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA)
Pensionsservice
Barichgasse 38, 1031 Wien
Tel.:
(05) 04 05-16390
Fax:
(05) 04 05-16190
E-Mail:[email protected]
Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
Terminal Tower, Bahnhofplatz 8, 4021 Linz
Tel.:
(05) 03 03
Fax:
(05) 03 03-36850
Für Anfragen, Antragstellung, Erhöhungen bzw. Meldungen von Änderungen, die für die Auszahlung oder Einstellung des Pflegegeldes relevant sind, wenden Sie sich bitte an
die zuständige pflegegeldauszahlende Stelle. Die OÖ. LKUF
ist dafür nicht zuständig.
KiloCoachTM – was spricht
gegen einen kostenlosen Test?
Die Feiertage werden möglicherweise versuchen, sich mit ein
paar Kilos zu verewigen!
Die OÖ. LKUF hilft Ihnen in Zusammenarbeit mit dem Onlineprogramm KiloCoachTM beim Abnehmen. Durch unsere
Kooperation haben Sie die Möglichkeit, ermäßigt oder bei
erfolgreicher Gewichtsabnahme sogar kostenlos teilzunehmen.
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VITAbene Dezember 2015
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
KiloCoachTM bietet Ihnen die Möglichkeit, das Onlineprogramm 7 Tage kostenlos zu testen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website
www.lkuf.at > Leistungen > KiloCoach oder erhalten Sie von
unserem Kundenservice-Team.
Verletzungen beim Wintersport –
das Wichtigste im Überblick
Was ist zu tun?
Infos zum Kostenersatz:
Meldepflicht: Jede Verletzung, für die
ärztliche Hilfe in Anspruch genommen
wird, ist der OÖ. LKUF innerhalb von
14 Tagen mittels Unfallbericht zu melden. Das Formular finden Sie auf unserer Website unter www.lkuf.at > Formulare.
Eine volle Kostendeckung bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik ist laut
LKUF-Satzung nicht immer gegeben. Es ist daher sinnvoll auch privat vorzusorgen.
Verletzung verursacht durch eine andere Wintersportlerin bzw. einen anderen Wintersportler: Wurde ein Unfall durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten einer anderen Wintersportlerin bzw. eines anderen Wintersportlers verursacht, können Sie von
der Unfallgegnerin bzw. vom Unfallgegner Schadenersatz verlangen.
Daher ist es wichtig,
• sich wenn möglich den Namen und
die Adresse der Unfallgegnerin bzw.
des Unfallgegners geben zu lassen.
Die Vorlage eines Ausweises ist sinnvoll.
•sich Namen und Adressen von allfälligen Zeug/-innen zu notieren.
• den Unfall an die nächste Polizeidienststelle zu melden.
Kostenersatz innerhalb Österreichs:
• Arztkosten: Kostenübernahme nach den Tarifen des Übereinkommens und der
Honorarordnung für Vertragsärzte der oö. Krankenfürsorgen
• Flugrettung: keine bzw. in Ausnahmefällen teilweise Vergütung
• Bergungskosten: keine Vergütung
• Medikamente: Eine Direktabrechnung für ärztlich verschriebene Medikamente
analog unseren Abgabebestimmungen ist mit allen Apotheken und Hausapotheken Österreichs möglich. Unsere Kassennummer lautet 4375 und sollte bei Bedarf
der Apotheke mitgeteilt werden.
• Transportkosten: Bei Vorliegen eines ärztlichen Transportauftrages, in welchem
die Gehunfähigkeit der Patientin bzw. des Patienten bestätigt ist, übernehmen wir
die Kosten bis zur nächstgelegenen Behandlungsstelle.
• Ambulante Krankenhausbehandlungen:
90 % der tatsächlichen Kosten
• Stationäre Krankenhausbehandlungen:
100 % der allgemeinen Gebührenklasse
90 % der Sonderklasse-Mehrbettzimmer nach den mit den oberösterreichischen
Vertragskrankenhäusern vereinbarten Tarifen für Hauptversicherte und anspruchsberechtigte Gatt/-innen.
Kostenersatz außerhalb Österreichs:
Details dazu finden Sie auf unserer Website www.lkuf.at > Leistungen > Krankenbehandlungen außerhalb Oberösterreichs und im Ausland.
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VITAbene Dezember 2015
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Immer bestens informiert!
Website
Für Informationen steht Ihnen unsere Website
www.lkuf.at zur Verfügung.
Newsletter
Der kostenlose Newsletter der OÖ. LKUF informiert Sie
über neue Themen, Tipps und Trends im Gesundheitsbereich.
Melden Sie sich noch heute zum LKUF-Newsletter auf unserer
Website www.lkuf.at > Publikationen > Newsletter an!
myLKUF
Mit unserem Onlineportal myLKUF (www.mylkuf.at) können Sie diverse Services nutzen und aktuell Ihre Leistungsinformation für eingereichte Belege und Rechnungen abfragen.
Die OÖ. LKUF ist bestrebt, das Serviceangebot für ihre Versicherten ständig zu erweitern.
Rezeptgebühr
Beim Bezug eines ärztlich verschriebenen Medikaments ist eine Rezeptgebühr pro
Packung zu bezahlen. Der Betrag ab 1. Jänner 2016 war zu Redaktionsschluss noch
nicht bekannt. Bitte entnehmen Sie diesen unserer Website.
Die Antragstellung für die Befreiung von der Rezeptgebühr kann für sich und seine
anspruchsberechtigten Angehörigen nur durch die Hauptversicherte oder den
Hauptversicherten selbst erfolgen.
Detaillierte Informationen sowie das Formular „Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung“
finden Sie auf unserer Website unter www.lkuf.at > Leistungen > Rezeptgebühr.
GZ 02Z032214 M, P.b.b., Verlagspostamt 4041 Linz, Erscheinungsort Linz
Retouren an OÖ. LKUF, Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz
Der schnellste Weg zu unserer
Website – einfach QR-Code
mit dem Smartphone
einscannen und los geht’s!