Informationen Aufenthalt in der Atelierwohnung in Rom Ausschreibung 2016 Voraussetzungen Sparten Verfahren und Entscheid Die Teilnahme steht allen Kunst- und Kulturschaffenden offen, die mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen. Diese müssen in der Bewerbung ausgewiesen werden: → Hauptwohnsitz im Kanton St.Gallen seit mindestens zwölf Monaten → langjährige Verbundenheit mit dem Kanton St.Gallen durch Herkunft oder aktuellem künstlerischen Arbeitsschwerpunkt. Es werden folgende Sparten berück sichtigt: → a ngewandte Kunst →b ildende Kunst → Film → Literatur → Musik → Theater/Tanz Das Auswahlverfahren erfolgt in zwei Stufen. Kein Atelieraufenthalt wird vermittelt an: → Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre bereits in der Atelierwohnung des Kantons St.Gallen in Rom waren. Für eine Bewerbung ist das Formular zu verwenden. Es kann angefordert oder auf unserer Webseite bezogen werden. →D ie Eingabe ist mit dem vollständig ausgefüllten Formular und den erforderlichen Beilagen eingereicht. → Die Unterlagen weisen maximal die Grösse des Formats DIN-A3 auf. → Das ganze Dossier ist in deutscher Sprache verfasst. → Der Eingabe sind keine Originale beigelegt. → Die Fristen sind eingehalten. Hinweis → Die Bewerbung um einen Aufenthalt in der Atelierwohnung in Rom schliesst eine Bewerbung um einen Werkbeitrag im gleichen Jahr aus. → Die Wohnung wird durch den Verein »Freunde Kulturwohnung Rom« ermöglicht. → Für die Lebenskosten werden ergänzend Fr. 3’000.- pro Monat zur Verfügung gestellt. Beurteilungskriterien Der Aufenthalt in der Atelierwohnung fördert in erster Linie künstlerisch interessante, eigenständige und realisierbare Vorhaben mit Bezug zur Stadt Rom oder zum urbanen Raum. Kriterien sind auch die Professionalität und Authentizität eines Konzepts, die kompetente, ernsthafte und vertiefte Auseinandersetzung sowie die Origi nalität und Glaubwürdigkeit. Kanton St.Gallen | Kulturförderung Bewerbungsunterlagen Obligatorische Beilagen → Anmeldeformular →d etaillierter Projektbeschrieb mit Bezug zur Stadt Rom oder zum urbanen Raum auf maximal zwei DIN-A4Seiten →K urzbiografie mit Angaben über die künstlerische Ausbildung und Tätigkeit →D okumentation über das bisherige Schaffen →d etaillierte Informationen zum Kantonsbezug mit Orts- und Zeitangaben. Erste Stufe: Eine Fachjury beurteilt die Eingaben und unterbreitet ihre Vorschläge der Jury der zweiten Stufe. Zweite Stufe: Die Fachjury-Personen (Werkbeiträge und Rom) befinden in einer gemeinsamen Plenumsjurierung über die Vorschläge der ersten Stufe. Die aktuelle Zusammensetzung der Fachjury Rom entnehmen Sie unserer Webseite. Über das Verfahren wird keine Korres pondenz geführt. Der Entscheid über die berücksichtigten Bewerbungen erfolgt jeweils Mitte Juni des Eingabejahrs. Er ist endgültig. Eingabetermin Die Vergabe der Atelierwohnung wird einmal pro Jahr ausgeschrieben und juriert. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen können jeweils vom 1. Januar bis 20. März (Datum des Poststempels) eingereicht werden. Das Anmeldeformular kann in diesem Zeitraum angefordert oder auf unserer Webseite bezogen werden. Anmeldeformular Aufenthalt in der Atelierwohnung in Rom Ausschreibung 2016 Dieses Formular gilt für die Bewerbung um einen Aufenthalt in der Atelierwohnung in Rom → Sie finden dieses Formular zwischen 1. Januar und 20. März unter www.kultur.sg.ch → Das unterzeichnete Formular reichen Sie bitte an folgende Adresse ein: Amt für Kultur, «Roma», St.Leonhard-Strasse 40, 9001 St.Gallen → Der Kulturleitfaden unter www.kultur.sg.ch zeigt Ihnen auf, welches unsere weiteren Förderungsmöglichkeiten sind. Kanton St.Gallen | Kulturförderung Kontaktadresse Amt für Kultur «Roma» St.Leonhard-Strasse 40 9001 St.Gallen Tel. 058 - 229 43 29 [email protected] www.kultur.sg.ch Atelierwohnung in Rom Ausschreibung 2016 Projekt-Titel Antragsteller/in Vorname und Name Geburtsdatum Wohn-/ Atelierort der letzten 12 Monate Postadresse E-Mail Telefon 1 Telefon 2 Webseite Frühere Aufenthalte in der Atelierwohnung Rom: Ein Aufenthalt in der Atelierwohnung kommt im folgenden Zeitraum in Frage (Nennung von mehreren Zeiträumen möglich) x1. Dezember 2016 bis 28. Februar 2017 x1. März bis 31. Mai 2017 x1. Juni bis 31. August 2017 x1. September bis 30. November 2017 Dieser Eingabe liegen folgende Unterlagen bei Kurzbiografie mit Angaben über die künstlerische Ausbildung und/oder Tätigkeit → o bligatorisch Kurzdokumentation über das bisherige Schaffen → obligatorisch Projektbeschrieb → obligatorisch detaillierter Kantonsbezug mit Orts- und Zeitangaben → obligatorisch DatumUnterschrift Kanton St.Gallen | Kulturförderung
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