Überblick über die Geschichte Ramsens von 1146 bis 1816

Jöckle, Clemens / Witte, Dagmar: 850 Jahre Ramsen.
Beiträge zur Ortsgeschichte, Lingenfeld 1996
MARTIN MATTHEIS
Überblick über die Geschichte Ramsens von 1146 bis 1816
Inhalt
1. Vor-Nassauische Geschichte Ramsens .......................................................18
2. Genealogischer Überblick über das Haus Nassau vor 1393 ......................24
3. Nassauische Geschichte Ramsens bis zum Dreißigjährigen Krieg ............25
4. Ramsen in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges .......................................44
5. Geschichte Ramsens von 1648 bis 1792 .....................................................49
6. Wirtschaftsleben in Ramsen im 17. und 18. Jahrhundert ...........................57
7. Religionsstreitigkeiten im Amt Kirchheim .................................................63
8. Das Schulwesen im Amt Kirchheim ............................................................66
9. Der sogenannte ABC-Buch Streit ..............................................................68
10. Unter französischer Herrschaft ..................................................................72
Anmerkungen . ............................................................................................88
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MARTIN MATTHEIS
Überblick über die Geschichte Ramsens
von 1146 bis 1816
1. Vor-Nassauische Geschichte Ramsens
Aus der Gründungszeit des Klosters Ramsen sind leider keine Quellen über die
Lebensverhältnisse der Bevölkerung oder Einzelheiten über die Gemeinde
Ramsen überliefert. Deshalb kann zunächst nur ein allgemeiner Überblick über
die Geschichte der Herrschaft Stauf, zu der Ramsen gehörte, und deren bis ins
Jahr 1393 häufig wechselnde Grundherren gegeben werden.
Die Herrschaft Stauf umfaßte im 12. Jahrhundert an heute noch bestehenden
Gemeinden die Ortschaften Ramsen, Göllheim, Eisenberg, Kerzenheim und
Sippersfeld. Dabei ist unklar, ob das Dorf Ramsen bereits vor der Gründung des
Klosters Ramsen im Jahre 1146 bestand oder ob das Dorf dem Kloster seine
Entstehung verdankt1.
Die Burg Stauf wird bereits 1012 erwähnt. Aller Wahrscheinlichkeit nach gehörte
sie dem Geschlecht der Salier. Lehensherren über Stauf waren die Erzbischöfe
von Trier2. Der Name für die Herrschaft Stauf wurde von der Burg übernommen,
von der heute nur noch sehr wenige Überreste neben dem gleichnamigen – erst
später entstandenen – Dorf erhalten sind.
Es wird vermutet, daß im 12. Jahrhundert auf der Burg Stauf eine
Edelherrenfamilie saß; dies ist jedoch nicht sicher zu belegen3.
Der erste sicher überlieferte Besitzer der Herrschaft Stauf ist Graf Eberhard III.
von Eberstein, der von ca. 1150 bis 1219 lebte und von Kaiser Friedrich mit der
Herrschaft Stauf belehnt wurde. Graf Eberhard III. hielt sich sehr selten in Stauf
auf und übertrug Burg und Herrschaft Stauf an Werner II., den Herren von
Bolanden, als Lehen4.
Die Söhne Eberhards III. von Eberstein, Eberhard IV. und Otto I., teilten im Jahre
1219 ihre Besitztümer so auf, daß Eberhard IV. unter anderem die Herrschaft
Stauf erhielt5. Letzterer verlegte dann seinen Wohnsitz von der Grafschaft
Eberstein in die Burg Stauf. Im Jahre 1241 gründete er zusammen mit seiner
Gemahlin Adelheide von Sain das Frauenkloster Rosenthal und schenkte diesem
neben ausreichenden Gütern in der Umgebung im Jahre 1247 das Patronat über
die Göllheimer Kirche6.
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Unter Eberhard IV. von Eberstein scheint dann auch das zur Herrschaft Stauf
gehörige Gebiet zum ersten Mal näher festgelegt und abgerundet worden zu sein.
Es umfaßte die Burg Stauf, die Dörfer7 Ramsen, Dornheim8, Eisenberg, Göllheim,
Kerzenheim, Klurenbach9, Korbsweiler10, Morsbach11, den Pfrimmer Hof12,
Rückweiler13, Schwanden14, Sippersfeld und Wernersbrunn15.
Nachdem im Jahr 1253 sein Sohn Eberhard V. von Eberstein verstorben war,
lebte von den Kindern Eberhards IV. nur noch dessen Tochter Agnes, die im Jahre
1238 mit Heinrich II. dem Streitbaren von Zweibrücken vermählt worden war.
Mit dem Tode Graf Eberhards IV. von Eberstein am 18. März 1263 erlosch die
männliche Linie derer von Eberstein, so daß nach seiner Beisetzung im Kloster
Rosenthal ein Streit um das Erbe entstand16. In diesem Streit um den Nachlaß
setzte sich Graf Heinrich II. der Streitbare von Zweibrücken gegen Otto I. von
Eberstein, den Bruder Eberhards IV., durch. Damit gelangte die Herrschaft Stauf
im Jahre 1263 an die Grafen von Zweibrücken17.
Ebenfalls seit 1263 gehörten die neun sogenannten „Rheindörfer“ Bobenheim,
Hochheim, Horchheim, Leiselheim, Mörsch, Pfiffligheim, Roxheim, Weinsheim
und Wies-Oppenheim zur Herrschaft Stauf18.
Aus einer Urkunde vom 3. Februar 1282 ist zu erkennen, daß die zur Herrschaft
Stauf gehörenden Orte, Eisenberg, Göllheim, Kerzenheim, Korbsweiler,
Klurenbach, der Pfrimmer Hof, Ramsen und Sippersfeld, im Gegensatz zu den
übrigen Orten, Wernersbrunn, Morsbach, Schwanden und Rückweiler sowie der
Burg Stauf, nicht zu den Trierischen Lehen gehörten und somit Allodium, d. h.
freies Eigengut, der Herren von Stauf waren19.
Nach dem Tode des Grafen Heinrich II., der vor dem März 1283 eingetreten sein
muß, verwalteten dessen Söhne, Eberhard I. und Walram I., sowie deren
Nachfolger die Herrschaft Stauf und die Zweibrücker Lande bis ins Jahr 1333
gemeinsam20.
Eberhard I. und Walram I. von Zweibrücken gehörten beide zu den Anhängern
Albrechts von Habsburg und kämpften zusammen mit diesem am 2. Juli 1298 in
der Schlacht bei Göllheim gegen den vom Mainzer Erzbischof für abgesetzt
erklärten Deutschen König Adolf von Nassau, der – nach Überlieferung einiger
Zeitgenossen durch Walram von Zweibrücken21 – dabei den Tod fand22. Noch am
Tag der Schlacht schenkten die beiden Grafen von Zweibrücken, wahrscheinlich
auf Grund eines Gelübdes, dem Convent zu Rosenthal einen jährlichen Zins von
einem Pfund Heller, „fällig von ihrem Backofen zu Ramsen“. Dafür wurden
die Nonnen verpflichtet, jedes Jahr an demselben Tag eine feierliche Messe zu
Ehren der Jungfrau Maria abzuhalten23. Dazu schenkten die Zweibrücker Grafen
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dem Kloster einen Wald bei Ramsen, genannt Seelental, was in einer im Nekrolog
des Klosters Rosenthal befindlichen Notiz mit folgenden Worten festgehalten
wurde: „Zu eyn Zyt ist worden eyn Streytt zuschen Rosendail unn Gelnheim von
dem König Adolffo unn dem Hertzochen von Osterrych da haben die zwen
Graffen von Zweynbrucken Eberhardus und Walramus dem Kloster zugestalt den
Walt zu Ramsen de man nennet de Sellendaille.“24
Obwohl die beiden Grafen von Zweibrücken die gemeinschaftliche Verwaltung
beibehielten, teilten sie trotzdem am 5. November 1305 das Gebiet, allerdings mit
dem Zusatz, daß den Untertanen der freie Umzug zwischen beiden gestattet
wurde.
Hauptort des einen Bezirkes wurde Kerzenheim. Zu diesem Bezirk, den Graf
Walram I. von Zweibrücken erhielt, gehörten außer Kerzenheim noch Eisenberg,
Klurenbach, Ramsen, Rückweiler, Schwanden und Wernersbrunn25.
Ungeteilt sollte die Vogtei über die Klöster Rosenthal und Ramsen, das Dorf
Dackenheim und die 17 Dörfer bleiben, „die da ligent um den Rin und die mulen
[Mühlen] die da ligent under der burch [Burg] zue, und die mulen [Mühlen] zu
Ramezen [Ramsen] und zu Assilnheim [Asselnheim] und ouch welte und wasser,
die noch alle sint gemeine [gemeinsam]“26.
Graf Walram I. ertrank zwischen dem 13. Dezember 1308 und dem 22. Januar
1309 in der Blies27. Simon, der Sohn Walrams I., erscheint in einer Urkunde des
Jahres 1309 als Graf von Zweibrücken28, starb aber bereits im Jahr 1311 oder
1312. Er hinterließ mit seinem 1300 geborenen Sohn Walram II. einen
minderjährigen Nachfolger, der zunächst unter der Vormundschaft seiner Mutter
Agnes und deren Vater Graf Johann I. von Saarbrücken sowie des Grafen
Eberhard I. von Zweibrücken stand. Letzterer starb im Jahre 1315, so daß dessen
Söhne, Simon und Eberhard II., gemeinsam mit Walram II. regierten. Bereits in
einer Urkunde vom 15. April 1325 erklärte Graf Walram II. von Zweibrücken, die
Herrschaft Stauf in der Diözese Worms vom Erzbischof von Trier zu Lehen zu
haben29.
Am 13. September des Jahres 1333 wurde schließlich eine Teilung der Ländereien
vorgenommen. Dabei erhielt Walram II. Zweibrücken und die Herrschaft Stauf
mit den dazugehörigen Dörfern, Gerichten und allen Rechten. Damit konnte die
Herrschaft Stauf endlich wieder nur einen alleinigen Besitzer vorweisen30.
Bereits am 6. April 1334 verpfändete Walram II. die Herrschaft Stauf für 4300
Pfund Heller an den Ritter Baldemar von Odenbach31. Diese Verpfändung muß
jedoch bereits 1339 wieder eingelöst oder von Erzbischof Balduin von Trier
übernommen worden sein32.
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Walram II. verstarb vor dem 29. September 1366; an diesem Tag erscheint sein
einziger Sohn, der 1330 geborene Eberhard, in einer Urkunde als Graf von
Zweibrücken und Herr zu Stauf33.
Graf Eberhard und seine Frau Elisabeth von Veldenz verpfändeten am 31.
Oktober 1368 das Dorf Ramsen mit dem Gericht und zugehörigen Dörfern und
Leuten für 700 Pfund Speyerer Heller an Arnold von Meckenheim. Dafür durfte
der Pfandinhaber von den Gülten und Beten der Untertanen jährlich 70 Pfund
Heller sowie die hohen und niederen Frevelgelder und Bußen einziehen. Von der
Verpfändung explizit ausgeschlossen blieben der Stumpfwald und das Kloster
Ramsen34.
Am 2. September 1378 traten Eberhard von Zweibrücken und seine Frau
Elisabeth die Hälfte der Burg und Herrschaft Stauf für 8500 rheinische
Goldgulden an den Grafen Heinrich II. von Sponheim35 durch einen erblichen und
ewigen Verkauf ab. Die Verkäufer versicherten in einem weiteren Vertrag, binnen
Jahr und Tag für die Güter, die Lehen waren, die Zustimmung des Lehensherren
einzuholen, die Herrschaft von allen Verpfändungen zu befreien, dem Grafen
Heinrich die Lösung der Pfandschaften zuzugestehen und mit diesem die Burg
und die Herrschaft durch das Los aufzuteilen36.
Bischof Eckard von Worms genehmigte am 3. August 1382 diesen Verkauf als
Lehensherr folgender zur Herrschaft Stauf gehöriger, vom Bistum Worms
lehensabhängiger Orte: das Gericht zu Roxheim, Bobenheim, Horchheim, die
Hühner- und Hafergülten zu Piffligheim und Hochheim sowie die Weizen- und
Pfenniggülten zu Worms37. Diese Aufzählung verdeutlicht, daß zu diesem
Zeitpunkt die Burg und die eigentliche Herrschaft Stauf kein Wormser Lehen
waren.
Am 19. Februar 1383 verpfändeten Graf Eberhard von Zweibrücken und seine
Gemahlin für 1505 rheinische Goldgulden ein weiteres Viertel der Burg und
Herrschaft Stauf an den Grafen Heinrich II. von Sponheim38. Am darauffolgenden
Tag nahm Graf Eberhard nochmals 1150 Gulden Wormser Währung von Heinrich
II. auf, die er in Jahresfrist bezahlen wollte. Sollte er dies nicht schaffen, so sollte
Heinrich II. aus den Einkünften des verbliebenen Viertels der Herrschaft Stauf
jährlich 80 1/2 Gulden erhalten39.
In einer Urkunde vom 27. Juli 1385 wird beschrieben, daß ein Johann von
Lewenstein sich wegen des zu Ramsen vorgefallenen Streites wieder mit Graf
Heinrich II. von Sponheim vertragen wollte und in die Mannschaft Heinrichs II.
aufgenommen wurde40.
Am 1. Juli 1386 erwarb Heinrich II. die auf dem Dorf Ramsen liegende Pfandschaft vom Schwiegersohn des verstorbenen Arnold von Meckenheim, dem
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Edelknecht Albrecht von Erligheim, und dessen Frau Agnes für 400 Pfund
Speyerer Heller41.
Am 5. März 1388 verkauften Graf Eberhard und seine Gemahlin schließlich für
8000 Goldgulden die zweite Hälfte von Burg und Herrschaft Stauf erblich an
Heinrich II. von Sponheim, der damit zum alleinigen Besitzer von Burg und
Herrschaft Stauf wurde42.
Außer der Herrschaft Stauf erwarben die Grafen von Sponheim in der Zeit von
1288 bis 1388 durch Kauf, Pfandschaft oder Heirat von den Grafen von Bolanden
aus der Herrschaft Kirchheim43 die Orte Bischheim, Bolanden, Dannenfels,
Mauchenheim, Nußbach, Rüssingen und Kirchheimbolanden, welchem im Jahre
1368 die Stadtrechte verliehen wurden. Die Grafen von Sponheim richteten sich
in der Burg Dannenfels einen Sitz ein und begründeten die Linie von SponheimDannenfels44.
Graf Heinrich II. von Sponheim heiratete im Jahre 1360 Adelheid, die Tochter des
Grafen Johann von Katzenelnbogen. Aus dieser Verbindung entstammte nur eine
Tochter, Elisabeth, die sich im Jahre 1370 mit dem Grafen Kraft III. von
Hohenlohe vermählte45. Auch diese Verbindung brachte nur eine Tochter mit
Namen Anna hervor, welche im Jahre 1385 mit dem Grafen Philipp I. von
Nassau-Weilburg46 verheiratet wurde. Anna von Hohenlohe wurde als Erbin ihres
Großvaters Heinrich II. von Sponheim angesehen, der in der Zeit zwischen dem
11. November 1392 und dem 2. Juli 1393 in seiner Residenz zu Kirchheimbolanden verstarb. Nach seinem Tode gingen fast alle seine Besitzungen47 an
seine Enkeltochter Anna und deren Gatten, den Grafen Philipp I. von NassauWeilburg, über48. Trotzdem behielt Adelheid von Katzenelnbogen, die Witwe
Heinrichs II., zu ihren Lebzeiten den Niesbrauch der Herrschaft Stauf, so daß erst
nach ihrem Tode – der nach dem Jahr 1397 erfolgt sein muß – die Herrschaft
Stauf voll und ganz an Philipp I. von Nassau-Weilburg überging49.
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Grundherren der Gemeinde Ramsen bis 1393
(Verpfändungen in {}, Vormundschaften in [])
nach 1150
1219
1263
1283
1308
1311
1315
1333
1334
1366
1368
1378
1383
1388
1393
Graf Eberhard III. von Eberstein
Graf Eberhard IV. von Eberstein
Graf Heinrich II. der Streitbare von Zweibrücken
Grafen Eberhard I. und Walram I. von Zweibrücken
Grafen Eberhard I. und Simon von Zweibrücken
Graf Eberhard I. von Zweibrücken
und [Agnes und Johann I. von Saarbrücken]
Grafen Simon, Eberhard II. und Walram II. von Zweibrücken
Graf Walram II. von Zweibrücken
{Ritter Baldemar von Odenbach} {bis 1339}
Graf Eberhard von Zweibrücken
{Arnold von Meckenheim} {bis 1386}
zur Hälfte Graf Heinrich II. von Sponheim
zur Hälfte Graf Eberhard von Zweibrücken
zur Hälfte Graf Heinrich II. von Sponheim
{zum Viertel Graf Heinrich II. von Sponheim}
zum Viertel Graf Eberhard von Zweibrücken
Graf Heinrich II. von Sponheim
Graf Philipp I. von Nassau-Weilburg
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2. Genealogischer Überblick über das Haus Nassau vor 1393
Die Grafen von Laurenburg bauten im Jahre 1125 die Burg Nassau und nannten
sich ab 1159 Grafen von Nassau. Diese Umbenennung war ein deutlich sichtbares
Zeichen für das Ende von Besitzstreitigkeiten und einen Wechsel des Lehensherren: Vom Hochstift Worms zum Erzstift Trier.
Der Höhepunkt einer Epoche des Zusammenwachsens und der Vergrößerung des
Nassauischen Gebietes wurde zunächst mit Graf Heinrich II. „dem Reichen“
(1198-1247) erreicht50.
Am 17. Dezember 1255 teilten die Söhne des Grafen Heinrich II., die Grafen Otto
und Walram von Nassau, ihre Erblande so auf, daß der jüngere Otto die Gebiete
rechts der Lahn mit Siegen, Herborn und Dillenberg, der ältere Walram die
Gebiete links der Lahn mit Idstein und Weilburg erhielt. Dadurch entstanden mit
der Walramischen Linie und der Ottonischen Linie die beiden Nassauischen
Hauptlinien.51 Auf den Grafen Walram folgte nach dessen Tod im Jahre 1277 sein
Sohn, der 1292 von den Kurfürsten zum Deutschen König gewählte52 Adolf von
Nassau53.
Unter Adolf von Nassau und dessen Söhnen Ruprecht, Gerlach und Walram blieb
das Nassauisch-Walramische Gebiet ungeteilt. Erst in der nächsten Generation
teilten die Söhne Gerlachs das Gebiet im Jahre 1355 erneut: Adolf gründete mit
Idstein, Wiesbaden und Katzenelnbogen die alte Nassau-Idsteinische Linie; sein
jüngerer Bruder Johann wurde als Johann I. Begründer der alten Linie NassauWeilburg.
Die alte Nassau-Idsteinische Linie erlosch im Jahre 1605, worauf deren Gebiete
an die Weilburgische fielen. Von dieser spaltete sich im Jahre 1442 die alte
Nassau-Saarbrückische Linie ab, die aber 1574 wieder erlosch, so daß 1605 alle
Gebiete der Nassau-Walramischen Hauptlinie wieder vereint waren54.
Graf Johann I. von Nassau-Weilburg und seine Nachkommen wurden am
26. Oktober 1366 von Kaiser Karl IV. in den Rang gefürsteter Grafen erhoben.
Diese Erhebung erlangte jedoch trotz vorliegender, zustimmender Willebriefe der
Kurfürsten von Mainz55, Trier, Böhmen, Pfalz und Sachsen keine Rechtskraft56.
Philipp I., der Sohn Johanns I. von Nassau-Weilburg, führte die Regierung seines
Vaters nach dessen Tode am 20. September 1371, zu welcher Zeit er noch nicht
volljährig war, beginnend mit dem Jahr 1385, fort57.
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3. Nassauische Geschichte Ramsens bis zum Dreißigjährigen Krieg
Wie oben bereits erwähnt, gingen nach dem Tode Heinrichs II. von Sponheim im
Jahre 1393 fast alle seine Besitzungen, und damit auch die Herrschaften Stauf und
Kirchheim mit Dannenfels, an seine Enkeltochter Anna von Hohenlohe und deren
Gatten, den Grafen Philipp I. von Nassau-Weilburg. Dieser wurde bereits zu
Lebzeiten Heinrichs II. als dessen Nachfolger angesehen, was in einer Urkunde
des Jahres 1391 erkennbar ist. Mit diesem Übergang beginnt die nassauische
Geschichte Ramsens, das zur Herrschaft Stauf gehörte.
Am 9. Juli 1393 belehnte Erzbischof Werner von Trier den Grafen Philipp I. von
Nassau-Weilburg mit den Gebieten der Herrschaften Kirchheim und Stauf, die
Graf Heinrich II. vom Erzstift Trier zu Lehen gehabt hatte, zuzüglich der von
Trier abhängigen Lehensgebiete der Grafen von Nassau58.
Außerdem wurde Philipp I. am 5. Februar 1394 durch König Wenzel „mit
Kirchheim, dem Städtlein bei Bolanden gelegen und allen anderen Lehen, die
etwan der edel Heinrich Grave [Graf] zu Sponheim von uns und dem Riche
[Reich] zu lehen gehabt und die an frawen Annen [Frau Anna] des obgenanten
Heinrichs Enyckel [Enkel], sine [Philipps] eliche husfrawe [eheliche Hausfrau],
recht und redelichen gefallen sein“59.
Diese Belehnung „mit dem Theil des Schlosses Kirchheim auf dem Gauwe und
auch mit solchen Lehen, die man nennt die Bolentschen Lehen, die Graf Heinrich
von Sponheim vom Reich zu Lehen gehabt“60, erneuerte König Wenzel in Prag
am 27. Mai 1399 mit der Zusage, daß für den Fall, daß Gräfin Anna ohne
Nachkommen verstürbe, die Gebiete an die Erben des Grafen Philipp I. von
Nassau-Weilburg fallen sollten61. Die Bezeichnung „mit dem Theil“ läßt darauf
schließen, daß die Herrschaften Kirchheim und Stauf nicht vollständig
Reichslehen, sondern zum Teil Allodium waren. Seit dieser Zeit gehörten die
Herrschaften Kirchheim und Stauf und damit auch Ramsen bis ins Jahr 1792 zum
Besitz der Walramischen Seitenlinien des Hauses Nassau.
Um seine Interessen durchzusetzen führte Graf Philipp I. von Nassau-Weilburg
einige Fehden; so überfiel er im Jahre 1399 zusammen mit den Wildgrafen
Johann und Friedrich von Daun in Grünstadt den Grafen Friedrich von Leiningen.
Ein Jahr später ging er gemeinsam mit dem Mainzer Erzbischof, seinem Vetter
Johann von Nassau, gegen den Landgrafen Hermann von Hessen vor62.
Nach dem Tode seiner Gemahlin Anna von Hohenlohe heiratete Philipp I. von
Nassau-Weilburg am 8. Mai 1412 Elisabetha von Lothringen63. In Folgezeit
versuchte Graf Philipp I., seine verstreuten Gebiete abzurunden. So kaufte er von
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Hermann von Einselthum für 120 rheinische Gulden mehrere Wiesen zwischen
Kirchheim und Bolanden. Am 31. Januar 1414 folgte gemeinsam mit dem Grafen
Emich VI. von Leiningen-Hardenberg der Kauf der Pflege Albisheim mit den
Dörfern Albisheim, Orbis, Morschheim und Rittersheim mit dem Heyerhof
(zusammen mit der Burg Frankenstein und dem halben Dorf Hochspeyer) für
5000 Goldgulden. Die Kaufgüter hatte der Herr Dietrich Stebe im Pfandbesitz64.
Am 6. Dezember 1416 erhielt Wolf von Sponheim neuntausend Gulden von
Philipp I. von Nassau-Weilburg. Diese Zahlung beruhte auf einer Pfandschaft, die
vor Wolf von Sponheim zuerst Arnold von Meckenheim und dann Albrecht von
Erlenheim in Besitz hatten65.
Dadurch und durch andere Erwerbungen in Geldschwierigkeiten verpfändete
Philipp I. von Nassau-Weilburg im Jahre 1421 für 3000 Gulden ein Drittel der
Herrschaften Kirchheim und Stauf an den Erzbischof von Mainz, Konrad III. von
Daun. Diese Pfandschaft erlosch erst 149166.
Als Graf Philipp I. im Jahre 1429 auf einer Reise nach Wiesbaden erkrankte und
sein Ende nahen fühlte, verfügte er über seinen Nachlaß dahingehend, daß von
den Herrschaften Kirchheim und Stauf zwei Drittel an sein einziges aus der ersten
Ehe mit Anna von Hohenlohe noch lebendes Kind Johanna, ein Drittel aber an
.
eine beiden Söhne aus zweiter Ehe, Philipp II. und Johann II.67, gehen sollten68
Die Geschwister änderten dies am 30. November des gleichen Jahres in der
Weise, daß Johanna drei Viertel und die Brüder ein Viertel der Herrschaften
Kirchheim und Stauf erhalten sollten. Die Schulden und Pfandschaften, die auf
den Gebieten lagen, wurden entsprechend geteilt69.
Am 4. Dezember 1429 beschworen Georg von Henneberg und die Brüder Philipp
II. und Johann II. von Nassau den Burgfrieden in ihren Städten und Schlössern
Dannenfels, Kirchheim und Stauf. Da die Siegel der minderjährigen nassauischen
Grafen nicht rechtskräftig waren, wurde am 9. Dezember 1429 darüber erneut
eine Urkunde ausgestellt, die den Zusatz erhielt, die Siegel der Grafen von Nassau
später anzufügen70.
Johanna, die seit 1422 mit dem Grafen Georg von Henneberg verheiratet war, verkaufte gemeinsam mit ihrem Gatten ihre Anteile an den Herrschaften Kirchheim
und Stauf am 7. Juni 1431 für 26300 rheinische Goldgulden an ihre Stiefbrüder
Philipp II. und Johann II. von Nassau. Die in der Urkunde genannten Gebiete –
und damit die Herrschaften Kirchheim und Stauf – umfaßten Dannenfels, Burg
und Tal, Kirchheimbolanden, Burg, Stadt und Vorstadt, Stauf, Burg und Vorburg;
ferner ihren Teil an den Festen und Burgen zu Frankenstein, Wöllstein und Altenbaumburg; die Dörfer, Marken und Gerichte Jugenheim, Bischheim, Rüssingen,
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Zeichnung der Grabplatte des Grafen Philipp I. von Nassau-Weilburg
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Göllheim, Kerzenheim, Eisenberg, Ramsen, Korbsweiler, Morsbach und ihren
Teil an den Dörfern und Gerichten Dackenheim, Sippersfeld sowie ihre Hälfte an
den neun Dörfern, an denen der Bischof zu Worms die andere Hälfte besaß,
nämlich: Mörsch, Roxheim, Bobenheim, Horchheim, Weinsheim, WiesOppenheim, Pfiffligheim, Leiselheim und Hochheim; außerdem ihren Teil an den
Dörfern und Gerichten Albisheim, Rittersheim, Morschheim und Orbis; sowie
ihren Teil an den Dörfern und Gerichten Wöllstein, Spiesheim, Dittelsheim,
Westhofen, Mauchenheim und Kriegsfeld sowie an allen anderen, zu dieser
Herrschaft gehörigen Dörfern, Vogteien und Klöstern71. Der Kaufpreis war am
24. Juni 1434 komplett bezahlt72.
Der Deutsche König Sigismund73, der die Brüder bereits 1430 mit einem Teil von
„Kirchheim auf dem Gau und den Bolandischen Lehen“ belehnt hatte, und
Bischof Friedrich von Worms erteilten im gleichen Jahr ihre Zustimmung zu
diesem Verkauf, soweit er ihre jeweilige Lehensherrschaft betraf74.
Es erscheint sehr wahrscheinlich, daß die Brüder einen Großteil der zum Kauf
nötigen Geldsumme durch Verpfändungen auftreiben mußten. So verpfändeten sie
im Jahre 1431 ein Drittel der Herrschaften Kirchheim und Stauf für 13150 Gulden
an den Pfalzgrafen Stephan von Pfalz-Simmern sowie dessen Schwiegervater, den
Grafen Friedrich von Veldenz.
Vorher hatte ihr Vater bereits ein anderes Drittel der Herrschaften Kirchheim und
Stauf an den Erzbischof Konrad III. von Mainz verpfändet75, so daß ihnen selbst
nur ein Drittel blieb.
Am 9. Juli 1431 beschworen die drei Parteien in Kirchheim den Burgfrieden76,
und im nächsten Jahr erteilten am 11. Januar 1432 in Piacenza der Deutsche
König Sigismund77 und später auch Bischof Friedrich von Worms ihre
Zustimmung zur Verpfändung an den Pfalzgrafen, den Grafen von Veldenz und
den Erzbischof von Mainz, soweit Reichslehen betroffen waren78.
Aufgrund der Verpfändungen mußten die Herrschaften Kirchheim und Stauf bei
der am 27. Februar 1442 von den Nassauischen Brüdern vorgenommenen Teilung
ihrer Gebiete weiterhin gemeinschaftliches Eigentum bleiben. Philipp II. führte
dabei die Linie Nassau-Weilburg fort79, sein jüngerer Bruder, Johann II.,
begründete die alte Linie Nassau-Saarbrücken, die jedoch 1574 wieder erlosch80.
Am 17. Juli 1442 erhielten beide Nassauischen Brüder beim Reichstag König
Friedrichs III.81 in Frankfurt von diesem ihre Lehen und die Bestätigung der
Privilegien, welche ihren Vorgängern von deutschen Kaisern und Königen
verliehen worden waren82.
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Ein Jahr später, am 30. Juni 1443, verpfändeten die Nassauischen Brüder ein
Zwanzigstel des ihnen noch gehörigen Drittels der Herrschaften Kirchheim und
Stauf ebenfalls an den Pfalzgrafen Stephan von Pfalz-Simmern und den Grafen
Friedrich von Veldenz83. Im Jahre 1444 besaß Vincentius, Graf von MörsSaarwerden, ein Drittel der Herrschaften Kirchheim und Stauf in
Afterpfandschaft. Diese Pfandschaft ging jedoch bald an den Pfalzgrafen Stephan
von Pfalz-Simmern und den Grafen Friedrich von Veldenz zurück.
Graf Johann II. von Nassau-Saarbrücken löste dieses Pfand durch Bezahlen der
Pfandsumme von 13150 Gulden ein. Er und sein Bruder veräußerten jedoch im
Jahre 1452 ein Drittel der Herrschaften Kirchheim und Stauf zum Wiederkauf84
für 8300 rheinische Goldgulden an den Pfalzgrafen Friedrich I. bei Rhein, genannt
den Siegreichen. Dieser kaufte das Gebiet als Vormund seines, am 14. Juli 1448
geborenen Neffen Philipp, der später den Beinamen der Edelmütige erhielt85.
Die Herrschaften Kirchheim und Stauf gehörten damit zu dieser Zeit zu je einem
Drittel dem Pfalzgrafen Friedrich I., dem Mainzer Erzbischof (als Pfandinhaber)
sowie den Grafen Philipp II. von Nassau-Weilburg und Johann II. von NassauSaarbrücken bei letzteren noch abzüglich des weiteren verpfändeten Zwanzigstels.
Nach dem Tode des Pfalzgrafen Stephan von Pfalz-Simmern erhielt dessen
zweiter Sohn Pfalzgraf Ludwig I., genannt der Schwarze, von Pfalz-Zweibrücken
dieses Zwanzigstel86.
Durch diese Verpfändungen wurden die Herrschaften Kirchheim und Stauf unter
anderem ein Austragungsort von Streitigkeiten der großen Reichspolitik und
dadurch teilweise erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Der deutsche Kaiser
Friedrich III. stand Friedrich dem Siegreichen feindlich gegenüber, weil dieser –
obwohl es gegen die Goldene Bulle von 1356 verstieß87 – die pfälzische
Kurwürde auf Lebenszeit anstrebte, anstatt sie nur für die Dauer seiner
Vormundschaft über seinen minderjährigen Neffen Philipp zu führen. Graf
Philipp II. von Nassau-Weilburg stand bei dieser Fehde auf Seiten des Pfalzgrafen
Friedrich I. bei Rhein; der neugewählte Mainzer Erzbischof, Dieter von Isenburg,
mit Ludwig dem Schwarzen auf der Gegenseite88.
Mit dem Jahr 1460 begannen die offenen Feindseligkeiten zwischen den beiden
Parteien. Bei solchen Fehden war es üblich, dem Gegner in dessen Landen durch
Verwüstungen möglichst großen Schaden zuzufügen, um ihn dadurch zum
Einlenken zu zwingen.
Deshalb erschien Ludwig der Schwarze mit 800 Reitern vor Kirchheimbolanden
und verjagte den Amtmann Friedrichs des Siegreichen sowie den seines eigenen
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Verbündeten, des Erzbischofs von Mainz, um in Zukunft die Herrschaften
Kirchheim und Stauf alleine in Besitz zu haben. Nach dem Sieg Friedrichs des
Siegreichen über Ludwig den Schwarzen und den Mainzer Erzbischof am 4. Juli
1460 bei Pfeddersheim wechselte letzterer die Seiten.
Gemeinsam wollten nun der Kurpfälzer und der Mainzer wieder in den Besitz
ihrer Teile der Herrschaften Kirchheim und Stauf gelangen. So zog Graf Philipp II. von Nassau-Weilburg mit pfälzischen und erzbischöflichen Truppen nach
Kirchheimbolanden und erzwang die Übergabe.
Nach dem Abzug der vereinigten pfälzischen und erzbischöflichen Truppen
entführte Ludwig der Schwarze im Januar 1461 den Grafen Philipp II. von
Nassau-Weilburg nachts aus Kirchheimbolanden89 und brachte ihn zunächst nach
Meisenheim und dann nach Veldenz.
Im Mai 1461 erreichte Landgraf Ludwig von Hessen die unentgeltliche Übergabe
Philipps II. von Nassau-Weilburg in hessischen Gewahrsam, falls er dafür sorge,
daß dieser nicht in die laufende Fehde eingreife. Nachdem Ludwig der Schwarze
von Friedrich dem Siegreichen und Johann II. von Nassau-Saarbrücken hart
bedrängt wurde, mußte er sich am 23. Juni 1461 bei Meisenheim einem
Schiedspruch des Markgrafen Karl von Baden beugen90.
Hierbei wurde auch festgelegt, daß der Streit um die Herrschaften Kirchheim und
Stauf zwischen Johann II. von Nassau-Saarbrücken und Ludwig dem Schwarzen
durch rechtlichen Austrag beendigt werden solle. Dazu kam es aber anscheinend
nicht mehr, und Ludwig der Schwarze kam auch nicht mehr in den Pfandbesitz
dieser Herrschaften91.
Durch die anhaltenden Kämpfe war Graf Johann II. von Nassau-Saarbrücken in
Geldschwierigkeiten geraten, so daß er im Jahre 1465 für 2000 Gulden seinen
Anteil von Stauf dem Edelherrn Michel zu Bickenbach verpfändete92.
Die Versöhnung zwischen Ludwig dem Schwarzen und Friedrich dem
Siegreichen war nur von kurzer Dauer, denn bereits im Jahre 1471 zeigte sich
Ludwig der Schwarze erneut feindselig und plünderte und brandschatzte im
Kloster Rosenthal. Außerdem ließ er die Dörfer Ramsen und Bischheim, zwei
Höfe bei Altbolanden und etliche Häuser bei Dannenfels niederbrennen. Bei
diesen Auseinandersetzungen wurde wahrscheinlich auch das in der Herrschaft
Stauf gelegene Dorf Klurenbach zerstört.
Graf Johann II. von Nassau-Saarbrücken schloß sich hierauf wieder eng an
Friedrich den Siegreichen an, um gemeinsam gegen den Pfalzgrafen Ludwig I.
von Pfalz-Zweibrücken und dessen Verbündeten, den Grafen von Leiningen,
vorzugehen. Dabei half Graf Johann II. von Nassau-Saarbrücken dem Kurfür-
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sten von der Pfalz bei der Zerstörung von Burgen und Städten im leininger und
pfalz-zweibrücker Gebiet93.
Nach Gefechten unter anderem bei Lambsheim und Dürkheim zog es Pfalzgraf Ludwig I. von Pfalz-Zweibrücken vor, sich mit dem Kurfürsten von der
Pfalz und dem Grafen Johann II. von Nassau-Saarbrücken zu versöhnen, was am
2. September 1471 zu Heidelberg geschah94.
Neben solchen Streitigkeiten in der großen Politik gab es zu dieser Zeit auch im
Privaten Gewalttaten der Untertanen, so wird in einem aus dem Jahr 1466
überlieferten Brief berichtet, daß der Ramsener Bürger Peter Koch einen Hamann
Wirt aus Becherbach erstochen habe95. Was daraufhin mit dem Täter passierte, ist
jedoch nicht überliefert.
Aus dem Jahr 1470 sind Streitigkeiten zwischen den Gemeinden Eisenberg und
Ramsen über die wirtschaftlich wichtigen Waldnutzungsrechte überliefert. Die
wirtschaftliche Nutzung des Waldes bestand vor allem darin, Schweine zur Mast
hineinzutreiben. Dazu kam die Bedeutung des Waldes als Grasweide für Rinder,
für die Holzkohlenbrennerei sowie die Lohgerberei.
Im gleichen Jahr heiratete Johann II. von Nassau-Saarbrücken die Gräfin
Elisabetha von Würtemberg-Mümpelgart, eine Nichte Friedrichs des Siegreichen,
der diese Eheschließung eingefädelt hatte. Elisabetha erhielt von ihrem Bruder,
Graf Eberhart, 12000 Gulden als Zugeld und Heimsteuer. Der Bräutigam mußte
die Mitgift mit ebenfalls 12000 Gulden widerlegen. Dieses Geld sollte so in der
Herschaft Kirchheim-Stauf "angelegt" werden, daß Elisabetha daraus eine
jährliche Rente von 1200 Goldgulden beziehen könnte. Johann wurde verpflichtet,
mit diesem Geld den an den Kurfürsten Friedrich I. von der Pfalz versetzten Teil
der Herrschaft wieder einzulösen, was zu Beginn des Jahres 1471 für 8300
Goldgulden geschah96.
Nach dem Tode Johanns II. von Nassau-Saarbrücken am 25. Juli 1472 stand
dessen erst am 20. Oktober 1472 geborener Sohn, Johann Ludwig von NassauSaarbrücken, zuerst unter der Vormundschaft seiner Mutter, dann unter der seines
Onkels Philipp II. von Nassau-Weilburg. Graf Philipp II. von Nassau-Weilburg
ernannte seinen Sohn Johann III. von Nassau-Weilburg zum Mitregenten. Dieser
verstarb jedoch bereits am 15. Juli 1480. Ludwig I. von Nassau-Weilburg, der
Sohn Johanns III., war zu dieser Zeit etwa 14 Jahre alt.
Graf Philipp II. von Nassau-Weilburg, der Bruder Johanns II. von NassauSaarbrücken führte die Verwaltung seiner Gebiete bis ins Jahr 1488, in dem
er zugunsten seines Enkels, Ludwig I. von Nassau-Weilburg, dessen Vormundschaft er an den Erzbischof Bertold von Mainz und den Landgrafen
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Zeichnung der Grabtumba des Grafen Johann II. von Nassau-Saarbrücken und
seiner Gemahlinnen
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Foto der Grabtumba des Grafen Johann II. von Nassau-Saarbrücken und seiner
Gemahlinnen (Stiftskirche S. Arnual/Saarbrücken)
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Wilhelm I. zu Hessen übertragen hatte, abdankte97. Philipp II. starb am 10. März
1492 in Mainz98.
Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken gelangte 1490 an die Regierung und
wurde zusammen mit seinem oben genannten Vetter Ludwig I. von NassauWeilburg Besitzer der Herrschaften Kirchheim und Stauf. Johann Ludwig von
Nassau-Saarbrücken wurde am 2. September 1490 von Kaiser Friedrich III. mit
dem Teil der Herrschaften Kirchheim und Stauf, der Reichslehen war, und den
bolandischen Lehen99 im Jahr 1493 von Bischof Johann von Worms mit den
Lehen dieses Hochstifts belehnt100. Unter Johann Ludwigs Regierung wurde das
an das Erzbistum Mainz verpfändete Drittel der Herrschaften Kirchheim und
Stauf eingelöst, womit die Herrschaft von allen Pfandschaften frei war.
Am 25. Januar 1493 bekam dann auch Ludwig I. von Nassau-Weilburg die
Reichslehen der Grafen von Nassau-Weilburg von Kaiser Friedrich III.
verliehen101; darunter auch einen Teil des Schlosses Kirchheimbolanden und die
bolandischen Lehen.
Nachdem das Kloster Ramsen, welches vorher unter der Schirmvogtei der
Herrschaft Stauf gestanden hatte, im Jahre 1494 vom Papst dem Hochstift Worms
einverleibt worden war, gab es immer wieder Streitigkeiten zwischen den Grafen
von Nassau und den Bischöfen von Worms102.
Auf dem Reichstag in Worms im Jahre 1495 bestätigte König Maximilian I. dem
Grafen Ludwig von Nassau-Weilburg alle Privilegien und Freiheiten, die seine
Vorfahren innegehabt hatten. Dazu bewilligte er ihm das Recht, daß keiner seiner
Untertanen vor ein fremdes Gericht geladen werden dürfe103.
Im Jahre 1499 ernannte König Maximilian I.104 den Grafen Johann-Ludwig von
Nassau-Saarbrücken zum Kurator über dessen 33-jährigen Vetter Ludwig I. von
Nassau-Weilburg. Ludwig hatte gegen diese Vormundschaft seines Vetters über
ihn nichts einzuwenden105.
Im Jahre 1521 wurde Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken vom neuen Kaiser
Karl V. mit den Reichslehen zu Kirchheim und den bolandischen Lehen
belehnt106.
Nach dem Tode des Grafen Ludwig I. von Nassau-Weilburg am 28. Mai 1523
teilte Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken mit dessen Sohn Philipp III. von
Nassau-Weilburg am 13. Juni des Jahres 1524 die Burgen in Kirchheim und Stauf
und beschworen dort und in Dannenfels den Burgfrieden. Die Teilung der Burgen
wurde mit Hilfe einer Schnur durchgeführt, die in der Mitte des Burghofes
gespannt wurde107.
Bereits in den Jahren 1518 oder 1519 plünderten aufständische Bauern nach
Überfällen auf die Gemeinden Göllheim, Eisenberg und Kerzenheim unter der
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Zeichnung der Grabplatte des Grafen Ludwig I. von Nassau-Weilburg
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Stammtafel der im Text vorkommenden
Grafen (Fürsten) von Nassau112
Heinrich II. der Reiche
Graf von Nassau
Walram II.
Otto
Graf von Nassau
Graf von Nassau
vor 1220-1288
-1292
Adolf
Deutscher König
um 1250-2.7.1298
Gerlach I.
Ruprecht
Walram
Graf von Nassau
Graf von Nassau
Graf von Nassau
vor 1290-17.1.1361
vor 1280-1305
um 1294-um1324
Johann I., Graf
Adolf, Graf
von Nassau-Weilburg
von Nassau-Idstein
um 1309-20.9.1371
um 1307-17.1.1370
Philipp I. Graf
von Nassau-Weilburg
um 1360-2.7.1429
Philipp II., Graf von
Johann II. Graf von
Nassau-Weilburg
Nassau-Saarbrücken
12.3.1418-19.3.1492
4.4.1423-25.7.1472
Johann II., Graf von
Johann Ludwig, Graf
Nassau-Weilburg
v. Nassau-Saarbrücken
27.6.1441-15.7.1480
19.10.1472-4.6.1545
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Johann II., Graf von
Johann Ludwig, Graf
Nassau-Weilburg
v. Nassau-Saarbrücken
27.6.1441-15.7.1480
19.10.1472-4.6.1545
Ludwig I., Graf von
Philipp, Graf von
Johann IV., Graf von
Adolf, Graf von
Nassau-Weilburg
Nassau-Saarbrücken
Nassau-Saarbrücken
Nassau-Saarbrücken
um 1466-28.5.1523
25.7.1509-19.6.1554
5.4.1511-23.11.1574
1526-26.11.1559
Philipp III., Graf von
Nassau-Weilburg
1504-4.10.1559
Albrecht, Graf von
Philipp IV., Graf von
Nassau-Weilburg
Nassau-Saarbrücken
26.12.1537-11.11.1593
14.10.1542-12.3.1602
Ludwig II.
Wilhelm
Johann Casimir
Graf von Nassau
Graf von Nassau
Graf von Nassau
9.8.1565-8.11.1627
25.8.1570-19.11.1597
24.11.1577-29.3.1602
Ernst-Casimir, Graf
Johann, Graf von
Wilhelm Ludwig, Graf
Otto, Graf von
von Nassau-Weilburg
Nassau-Idstein
v. Nassau-Saarbrücken
Nassau
15.11.1607-16.4.1655
24.11.1603-23.5.1677
18.12.1590-22.8.1640
24.2.1610-24.11.1632
Friedrich, Graf von
Nassau-Weilburg
16.4.1640-8.9.1675
Johann Ernst, Graf
Johann Ludwig, Graf
von Nassau-SaarbrückenOttweiler
24.5.1625-9.2.1690
Friedrich Ludwig,
von Nassau-Weilburg
Graf von Nassau
13.6.1664-27.2.1719
3.11.1661-14.8.1684
Karl August, Fürst
von Nassau-Weilburg
17.9.1685-9.11.1753
Karl Christian, Fürst
Friedrich Wilhelm, Fürst
von Nassau-Weilburg
von Nassau-Weilburg
16.1.1735-28.11.1788
25.10.1768-9.1.1816
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Führung des gewesenen Kellers von Stauf Philipp von Huhsen die Burg Stauf und
richteten einen Schaden von über 2000 Gulden an108. Im Jahre 1525 zerstörten
aufständische Bauern, denen sich auch nassauische Untertanen angeschlossen
hatten, die Burgen Bolanden, Dannenfels und Stauf. Dabei wurden in Stauf die
von der dortigen nassauischen Amtskellerei gesammelten Vorräte verbrannt.
Außer der Burg Stauf suchten die Bauern dann noch das Kloster Rosenthal und
die Stadt Kirchheimbolanden heim109.
Nach diesen Vorgängen in den Herrschaften Kirchheim und Stauf schloß sich
Graf Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken dem Herzog Anton von Lothringen
an, der mit 10000 Mann die Bauern am 15. Mai 1525 bei Zabern zur Kapitulation
zwingen konnte110.
Am 18. Juni 1526 zahlte Bischof Georg von Speyer überraschenderweise als
Entschädigung für das, was Bauern aus seinem Bistum in den Herrschaften
Kirchheim und Stauf angerichtet hatten, 600 Gulden an die Grafen Johann
Ludwig von Nassau-Saarbrücken und Philipp III. von Nassau-Weilburg 111. 112
Im Gegensatz zu den nassauischen Grafen in Weilburg und Dillenburg blieb
Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken zu Beginn der Reformation der
katholischen Kirche treu. Dagegen stand Philipp III. von Nassau-Weilburg bereits
seit 1524 auf Seiten der Lutheraner. Am 7. Mai 1526 ermahnte Johann Ludwig
den Grafen Philipp III., von der evangelischen Lehre abzulassen, was aber ohne
Erfolg blieb113.
Graf Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken übergab am 6. Mai 1544 seine
Lande an seine drei Söhne Philipp, Johann IV. und Adolf und verstarb am 4. Juni
1545. Adolf von Nassau-Saarbrücken erhielt hierbei neben den saarbrückischen
Anteilen an Frankenstein, Wöllstein und Altenbamberg auch den nassausaarbrückischen Anteil der Herrschaften Kirchheim und Stauf, die er mit seinem
Vetter und Vormund Philipp III. von Nassau-Weilburg in der 1524 festgesetzten
Art und Weise gemeinschaftlich regierte114. Sie beschworen im Jahre 1546 den
Burgfrieden und wurden von Kaiser Karl V. belehnt115. Die Vormundschaft
Philipps III. von Nassau-Weilburg über Adolf von Nassau-Saarbrücken dauerte
bis ins Jahr 1551116.
Nachdem Philipp III. von Nassau-Weilburg bereits 1524 zur evangelischen Lehre
übergetreten war117, förderte auch Adolf von Nassau-Saarbrücken ihre
Ausbreitung in seiner Herrschaft. Er stand ihr aufgeschlossen gegenüber, soll ihr
aber nicht beigetreten sein.
Die Grafen Adolf von Nassau-Saarbrücken und Philipp III. von Nassau-Weilburg
beendeten einen Großteil der durch das Kloster Ramsen entstandenen Streitigkei-
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ten und schlossen am 14. Juni 1555 durch die Unterhändler Friedrich von
Flersheim, Philipp von Gemmingen, Schweikhard von Sickingen und Johann
Flach von Schwarzenburg einen Vertrag mit Bischof Dietrich von Worms,
wodurch ihnen das Dorf Ramsen alleine zugesprochen wurde:
„Daß das Dorf Ramsen nebst Zubehör, mit Gebot und Verbot, Beed, Schatzung,
Umgeld (Ohmgeld), Atzung, Frohndiensten, Steuern, Frevel und Bußen, sammt
allem, was der hohen und niederen Obrigkeit anhängig ist, auch Setzung und
Entsetzung eines Schultheißen und Gerichts allda, denen von Nassau sein und
bleiben soll.“ Im Gegenzug erhielt der Bischof von Worms – außer der Leibbeed
– alle Rechte an den Dörfern Hettenheim und Leudelheim.
Außerdem sollte „die Weide auf des Bischofs Gütern zwischen seiner Kellerei
Ramsen und dem Schlosse Stauf ... der Gemeinde Ramsen zum Gebrauch frei
stehn.“118.
Mit einer am 3. November 1555 in Saarbrücken ausgestellten Urkunde teilten
Philipp III. von Nassau-Weilburg und Adolf von Nassau-Saarbrücken die
Herrschaften Kirchheim und Stauf unter sich auf. Philipp III. erhielt die
Herrschaft Stauf und damit auch das Dorf Ramsen, Adolf die Herrschaft
Kirchheim sowie Dannenfels, Frankenstein und Wolfstein. Als Ausgleich dafür,
daß die Einkünfte der Herrschaft Kirchheim größer waren, erhielt Philipp III.
70 Gulden Pension sowie einen Adolf gehörenden Hof zu Eisenberg119.
Aus einem Brief des Grafen Adolf von Nassau-Saarbrücken an seinen Amtmann
in Kirchheim vom Juli 1559 geht hervor, daß bis dahin die Reformation in den
beiden Herrschaften Kirchheim und Stauf komplett durchgeführt war120.
Die Klöster im nassauischen Gebiet wurden im 16. Jahrhundert säkularisiert:
Rothenkirchen 1543, Ramsen 1551 und Rosenthal 1571121.
Im Jahr 1575 wurde in den nassauischen Gebieten die erste lutherische
Kirchenvisitation durchgeführt. Über die Gemeinden Göllheim, Eisenberg,
Ramsen und Kerzenheim wurde dabei nichts festgehalten122.
Sowohl Graf Adolf von Nassau-Saarbrücken als auch Graf Philipp III. von
Nassau-Weilburg starben im Jahre 1559, Adolf am 26. November, Philipp III. am
4. Oktober. Graf Adolfs Anteil fiel darauf an dessen katholischen Bruder Johann
IV. von Nassau-Saarbrücken, der Anteil Graf Philipps III. an dessen Söhne
Philipp IV. von Nassau-Saarbrücken und Albrecht von Nassau-Weilburg, die
zunächst unter der Vormundschaft Johanns IV. von Nassau-Saarbrücken standen.
Mit dem Tode des Grafen Johann IV. von Nassau-Saarbrücken am 23. November
1574 erlosch dieser alte Saarbrücker Zweig der Weilburger Linie, so daß dessen
Anteil wieder an die Weilburger Hauptlinie zurückfiel.
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Bereits am 7. Dezember 1574 schlossen Philipp IV. und Albrecht von NassauWeilburg in Homburg einen Teilungsvertrag über ihre Güter. Albrecht erhielt die
Herrschaten Ottweiler, Homburg, Kirchheim, Lahr und Malberg; Philipp IV. die
Grafschaften Saarbrücken, Saarwerden sowie die Herrschaft Stauf - und damit
auch das Dorf Ramsen. Albrecht von Nassau-Weilburg verlegte seine Residenz
von Weilburg nach Ottweiler, Philipp IV. nach Saarbrücken und begründete eine
neue Nassau-Saarbrückische Linie123.
Im November 1577 beurkundete Graf Albrecht von Nassau einen Vertrag mit dem
Pfalzgrafen Reichard bei Rhein, der den freien Umzug der Untertanen hinsichtlich
der Leibeigenschaft zwischen den Herrschaften Kirchheim und Bolanden
gestattete124.
Am 16. November schlossen die gleichen Vertragsparteien einen Vertrag, der
Nutzungsrechte der zwischen Bolanden und Kirchheimbolanden liegenden
Wälder regelte125.
Am 14. Januar 1579 schlossen die Brüder Albrecht von Nassau-Weilburg und
Philipp IV. von Nassau-Saarbrücken mit dem Pfalzgrafen und Kurfürsten Ludwig
VII. von der Pfalz in Heidelberg einen Vertrag, der die Streitigkeiten über das
kurpfälzische Wildfangrecht126 in nichtpfälzischen Dörfern127 endgültig regelte.
Die Nassauischen Grafen erhielten die kurpfälzischen Wildfänge in Kirchheim
und Stauf zusammen mit allen dazugehörigen Rechten als Lehen übergeben.
Außerdem wurde die Freizügigkeit der Untertanen zwischen den Herrschaften
Kirchheim und Stauf sowie dem kurpfälzischen Amt Alzey festgeschrieben128.
In Folge dieses Vertrages belehnte der Kurfürst am 4. November 1579 die Brüder
und ihre Erben in absteigender Linie mit den pfälzischen Leibeigenen und
Wildfängen an Mann und Frauen „zu rechten Mannlehen“ in den Herrschaften
Kirchheim und Stauf, zu Albisheim, Rittersheim, Morscheim, Orbis, Jugenheim,
Rüssingen, Bischheim, Dannenfels, Göllheim, Ramsen, Kerzenheim, Eisenberg,
Sippersfeld, Bennhausen, Rothenkirchen und Rosenthal, Gugenheim und
Tiefenthal129. Diese stimmten dann auch mit der lutherischen Religion des
Landesherren überein130. Zu der vorgenommenen Belehnung gehörten folgende
Rechte: Erbhuldigung, Musterung131, Frohn, Reise, Folge, Schatzung, Leibsbet132,
Leibshühner, Vormundschaft, Pflegeschaft und Erbteilung133.
Als Ausgleich dafür traten die Grafen von Nassau am 24. Januar 1579 alle ihre
Gerechtsame und Gefälle in den Dörfern Mauchenheim, Bechenheim, Westhofen,
Weinolzheim, Stetten, Dittelsheim, Kriegsfeld, Bechtolsheim, Udenheim,
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Zeichnung des Epitaphen des Grafen Philipp IV. von Nassau-Saarbrücken und
seiner Gemahlinnen.
Seite 41
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Saulheim, Ulma, Stadecken und den Anteil an Spiesheim an den Kurfürsten
Ludwig VI. von der Pfalz ab134. Lehensbriefe der Kurfürsten von der Pfalz vom 5.
Mai 1612, 16. Mai 1615 und 15. Januar 1693 bestätigten diese Wildfangrechte
erneut135.
Nach dem Tode Graf Albrechts von Nassau-Weilburg am 11. November 1593
verwalteten dessen Söhne seinen Besitz gemeinsam. Am 6. März 1594 teilten die
Brüder Ludwig II., Wilhelm und Johann Casimir von Nassau den väterlichen
Besitz unter sich auf. Dabei übernahmen Ludwig und Johann Casimir die
Herrschaften Kirchheim und Stauf gemeinsam136.
Ludwig II. residierte zunächst in Ottweiler, dann in Saarbrücken und vereinigte
nach dem Tode seiner Brüder Wilhelm (am 19. November 1597) und Johann
Casimir (am 29. März 1602), dem Tod seines Onkels Philipp IV. von NassauSaarbrücken (am 12. März 1602) und dem Aussterben der übrigen Seitenlinien
sämtliche Gebiete der Nassau-Walramischen Hauptlinie in seinem Besitz137.
Bereits seit 1414 gehörte den Nassauer Grafen ein Teil der aus den Dörfern
Albisheim, Morschheim, Rittersheim und Orbis bestehenden Pflege Albisheim.
Ludwig II. von Nassau brachte nun durch Kauf die ganze Pflege Albisheim in den
Besitz der Familie.
Den ersten Teil kaufte er am 18. Dezember 1613 von dem Grafen Johann Ludwig
zu Leiningen-Dachsburg für 10497 Gulden 11 1/2 Batzen. Außerdem wurden die
leiningischen Leibeigenen in der Pflege Albisheim gegen die nassauischen
Leibeigenen in Biedesheim getauscht138. Den letzten noch nicht nassauischen
Anteil der Pflege Albisheim kaufte er am 27. November 1614 von dem Freiherrn
Johann Cuno von Walbrunn zu Neuen Eglofsheim für 9730 Gulden und 12 1/2
Batzen139.
In der Regierungszeit Ludwigs II. von Nassau blühten seine Gebiete bis zum
Beginn des Dreißigjährigen Krieges auf. Am 25. September 1604 bestellte der
Hub-Schultheiß zu Stauf, Wendel Kolb, alle Hübner140, die in der Herrschaft Stauf
Güter hatten, vor sich und die Gerichtsschöffen nach Ramsen, um die Abgaben,
die die Hübner an die Grafen von Nassau zu leisten hatten, neu festzusetzen. Die
Einnahmen der Grafen von Nassau aus der Herrschaft Stauf beliefen sich auf 45
Gulden, 11 Albus und 5 und 1/4 Pfennige zuzüglich Sachabgaben141.
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Grundherren der Gemeinde Ramsen von 1393 bis 1648
(Verpfändungen in {}, Vormundschaften in [])
1393
1421
1429
1431
1443
1444
1452
1472
1490
1523
1544
1555
1559
1574
1602
1626
1632
1635
Graf Philipp I. von Nassau-Weilburg
{zu einem Drittel Konrad III. Erzbischof von Mainz}{bis 1491}
zu drei Viertel Johanna von Henneberg
zu einem Viertel die Grafen Philipp II. von Nassau-Weilburg
und Johann II. von Nassau-Saarbrücken
Graf Philipp II. von Nassau-Weilburg
und Graf Johann II. von Nassau-Saarbrücken
{zu einem Drittel Pfalzgraf Stephan von Pfalz-Simmern
und Graf Friedrich von Veldenz} {bis 1452}
{zu einem Zwanzigstel Pfalzgraf Stephan von Pfalz-Simmern
und Graf Friedrich von Veldenz} {bis 1461}
{zu einem Drittel Graf Vincentius von Mörs} {nur 1444}
[{zum Drittel Pfalzgraf Friedrich I. bei Rhein}] {bis 1471}
Graf Philipp II. von Nassau-Weilburg
Graf Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken
und Graf Ludwig I. von Nassau-Weilburg
Graf Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken
und Graf Philipp III. von Nassau-Weilburg
Graf Philipp III. von Nassau-Weilburg
und Graf Adolf von Nassau-Saarbrücken
Graf Philipp III. von Nassau-Weilburg
Grafen Philipp IV. von Nassau-Saarbrücken
und Albrecht von Nassau-Weilburg
Graf Philipp IV. von Nassau-Saarbrücken (neue Linie)
Graf Ludwig II. von Nassau
Graf Otto von Nassau
Grafen Wilhelm Ludwig, Johann, Ernst Casimir von Nassau
Mainzer Domprobst von Metternich
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4. Ramsen in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges
Obwohl Graf Ludwig II. von Nassau und seine Gebiete sich klar zur Augsburger
Konfession bekannten, trat er der im Mai 1608 unter der Führung des Kurfürsten
Friedrich V. von der Pfalz gegründeten protestantischen Union nicht bei, sondern
entschied sich für die Neutralität, stand aber dennoch unter dem Schutz der
Union142.
Davon ungeachtet, beauftragte er im Oktober 1609 seinen Landeshauptmann, in
seinem Herrschaftsgebiet den sogenannten Landesausschuß – also ein
Volksaufgebot – zu mustern. In der Herrschaft Stauf fand diese Musterung am 26.
Oktober 1609 im ehemaligen Kloster Rosenthal statt143. Sowohl von dieser als
auch von einer am 6. April 1614 am gleichen Ort durchgeführten Musterung sind
die Musterungsrollen erhalten geblieben.
Insgesamt wurden im Jahre 1609 aus der Herrschaft Stauf 138 Mann, davon 38
„lange Spieß“ und 100 „Muscetirer“ gemustert.
Aus Ramsen waren dies 1609: Hanß Schopp (als Rottmeister144), Ph. Schwartz,
Veltin Rhoß, Harttmann Bach, Hanß Peter Schwartz, Hanß Briel (die letzten
beiden als „Hellpartirer“) und Nicolaus Schmitt. Die Ausdrücke „lange Spieß“
und „Muscetirer“ beziehen sich auf die Bewaffnung mit langen Spießen und
Musketen. Entsprechend sind mit „Hellpartirer“ Hellebardenträger gemeint.
Die Musterungsrolle vom 6. April 1614 führt aus Ramsen die „Mußquatirer und
Schützen“ Friederich Müller (als Rottmeister), Philip Schwarz, Johannes
Schwarz, Nicolaus Schwab, Veltin Schwarz zu Stauff, Jost Klein daselbsten,
Mathes Anthes, Peter Emich (als Musquet.) und Stoffel Zimmermann (als
Musquet.) sowie die „Lange Spießtrager“ Harttmann Bach, Hanns Brüll, Hans
Peter Schwarz und Mathes Rambach auf145. Am 1. Mai 1615 fand in Kerzenheim
eine Schießübung des Landesausschusses der Herrschaft Stauf statt, an der die
1614 gemusterten Ramsener sicher auch teilnahmen.
Um nach allen Seiten offen zu bleiben, ließ Ludwig II. von Nassau seinen Sohn
Philipp als Leutnant in das kaiserliche Heer unter dem spanischen General
Marchese de Spinola eintreten, der im August 1620 die Gebiete von heutiger Pfalz
und Rheinhessen - mit Ausnahme von Worms - besetzte146.
Da weder die Neutralitätserklärung noch der Eintritt seines Sohnes Philipp, der
jedoch bereits am 29. März 1621 an den Blattern verstarb, in die spanische Armee
ausreichten, um seine Gebiete zu verschonen, wandte sich Ludwig II. von Nassau
zu Beginn des Jahres 1621 mit der Bitte an den kaiserlichen Hof, den Druck, welchen Spinolas Heer auf sein Gebiet ausübe, zu mildern. Mit einem Schreiben vom
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6. Februar 1621 sagte der Kaiser ihm dies zu, „weil er der kaiserlichen Majestät
jederzeit devot geblieben und darin auch wohl bleiben werde“147. In welcher Form
sich der von Spinolas Heer ausgeübte „Druck“ auswirkte, ob durch Erhebung von
Kontributionen oder durch Streitigkeiten zwischen spanischen Soldaten und den
Einwohnern, ist nicht überliefert148.
Als es im Herbst 1621 so aussah, als ob beide kriegführenden Parteien in
unmittelbarer Nähe Kirchheimbolandens ihre Winterquartiere einrichten wollten,
ließ Graf Ludwig II. an die Bürgerschaft Waffen verteilen und 50 Soldaten
anwerben, darunter auch einen Conrad Schwarz aus Ramsen149.
Im Sommer 1622 besetzte der kaiserliche General Tilly die gesamte
linksrheinische Pfalz – außer der Stadt Frankenthal, die bis März 1623 standhielt.
Das kaiserliche Schreiben vom 6. Februar 1621 an Graf Ludwig II. von Nassau
scheint sowohl von Tilly als auch vom spanischen General Don Consalvo de
Cordova, der Spinola abgelöst hatte, als Schutzbrief akzeptiert worden zu sein, so
daß die Lebensverhältnisse in den Herrschaften Kirchheim und Stauf zunächst
einigermaßen erträglich blieben. Zur gleichen Zeit hatte die benachbarte
kurpfälzische und leiningisch-westerburgische Bevölkerung eine sehr starke Last
an Kontributionen und Einquartierungen zu tragen.
Trotzdem hinterließ der Krieg seine Spuren auch in der Herrschaft Stauf. Im
Saarbrücker Stadtprotokollbuch ist unter dem 30. April 1623 folgendes vermerkt:
„Hans Erckelstein von Gelheim (Göllheim) bitlich angehalten, weil ihr Orth durch
die Kriegsleuth gar verderbt vnd sein Hausfrau Apolonia mit der Schwerzen
Seucht, dem Außsatz, behafft, sie in hirigen Kaden auff- vnd anzunehmen.“150
Der Wunsch von Hans Erckelstein, seine Frau nach Saarbrücken in das dortige
Siechenhaus zu bringen, zeigt zweierlei: Erstens scheinen fremde Soldaten, die
einige Zeit in Göllheim in Quartier lagen, dort die Pest eingeschleppt zu haben; da
Erckelstein seine daran erkrankte Frau noch nach Saarbrücken ins Siechenhaus
bringen will, kann zweitens die Verbreitung der Seuche zu dieser Zeit keine
großen Ausmaße angenommen haben, da man sich sonst wohl kaum die Mühe
gemacht hätte, einzelne Erkrankte aus dem Ort nach Saarbrücken zu schaffen.
Obwohl der Rat von Saarbrücken Bedenken äußerte, Fremde in das Saarbrücker
Siechenhaus aufzunehmen, wurde Apolonia Erckelstein gegen eine Zahlung von
30 Gulden Aufnahmegeld gestattet zu bleiben. Hans Erckelstein bezahlte davon
zwei Gulden und ein Kopfstück in bar und erhielt eine Frist von 4 Jahren, um den
Rest zu bezahlen151.
Am 12. August 1626 beurkundete Kaiser Ferdinand II. in Wien, daß er Ludwig II.
von Nassau und dessen Gebiete unter seinen kaiserlichen Schutz nehme152. Dies
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sorgte immerhin dafür, daß bis zum Jahre 1628 mit den nassauischen Gebieten
glimpflicher umgegangen wurde als z. B. mit den benachbarten leiningischen,
nicht jedoch, daß sie ganz verschont blieben.
Für die Bevölkerung kam erschwerend hinzu, daß die Ernten in den Jahren von
1625 bis 1630 schlecht ausfielen, wodurch Hungersnöte aufkamen. Ein Ventil,
dem aufgestauten Unmut über Krieg, Mißernten und die dadurch verursachten
schlechten Lebensbedingungen Luft zu machen, war ein in den Nassauischen
Gebieten vor allem in den Jahren 1629-1632 um sich greifender Hexenwahn, dem
dutzende vermeintlicher Hexen und Zauberer auf dem Scheiterhaufen zum Opfer
fielen153. Über solche Hexenverfolgungen in den Herrschaften Stauf und
Kirchheim ist nichts bekannt. Eine Erklärung hierfür könnte sein, daß die beiden
Herrschaften zu dieser Zeit von Kriegsfolgen noch relativ verschont waren.
Nach dem Tode Ludwigs II. von Nassau am 8. November 1626 teilten dessen vier
Söhne, Wilhelm Ludwig, Johann, Ernst Casimir und Otto, am 26. Januar 1629
seine Gebiete unter sich auf, wobei die beiden jüngsten zunächst unter der
Vormundschaft des ältesten standen154.
Neuer Herr über Kircheim und Stauf und damit auch über Ramsen wurde Graf
Otto von Nassau.
Das im Jahre 1639 niedergeschriebene, als Manuskript vorliegende
Genealogiebuch von Andreae verzeichnet einen „Wohlstand der Herrschaft Stauf
vor der Kriegsverheerung bei der Brüderteilung Anno 1629“, was belegt, daß es
der Herrschaft Stauf zu dieser Zeit wesentlich besser ging als vielen anderen
Gebieten. Für Ramsen gibt Andreae für das Jahr 1629 folgende Einwohnerzahlen
an: 1 Schulmeister, 1 Schultheiß, 19 Untertanen, 1 Witwe, 3 Vormundschaften, 1
Hirten, keinen Pfarrer und keine Juden. Die geringe Einwohnerzahl und das
getrennte Aufführen einer Witwe und dreier Vormundschaften legt nahe, daß es
sich bei den übrigen 22 Einwohnern nur um die männlichen erwachsenen
Bewohner Ramsens handelte, Frauen und Kinder also noch dazuzurechnen
sind155.
Im Jahre 1631 umfaßten die herrschaftlichen Einkünfte aus Abgaben zu Ramsen:
„Beed 20 Gulden. Amtsgeld 1 1/2 Gl. Wächtergeld 2 Gl. 23 Alb. Erbzins 4 Gl.
Vom Backhaus 2 Gl. Wiesenzins vom Seelrecht 1 Gl. Zinshühner 1 Gl. Von ErbÄckern 3 Gl. Zehentkorn 2 Malter Frohngeld 18 Gl. Soldatengeld 3 Gl. Vom
Hofgut zu Ramsen 4 Malter 2 Viertel Korn. Hafer und Plicker-Erbsen 2 Viertel.
Zehendt Hafer 4 Malter.“ Zur Gemarkung von Ramsen gehörten zu dieser Zeit die
Nächstmühle, Kisselhof, Kleehof und das Forsthaus156.
Die Landung Gustav Adolfs von Schweden am 6. Juli 1630 auf der Insel Usedom
und sein Siegeszug durch Deutschland nahmen die Lutheraner und Reformierten
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in den linksrheinisch besetzten spanischen Gebieten sicher mit Freude auf –
konnte man sich doch davon ein Ende der Rekatholisierungsmaßnahmen und der
Vertreibung evangelischer Pfarrer und Lehrer erhoffen. Ansonsten änderte sich
für die Bevölkerung durch den Wechsel der Besatzungstruppen allerdings relativ
wenig157.
Nach dem Eingreifen Gustav Adolfs von Schweden in den Dreißigjährigen Krieg
konnten die Nassauischen Brüder ihre Neutralität nicht mehr aufrecht erhalten
und mußten sich für eine Seite entscheiden. So wurden sie zu Verbündeten des
Schwedenkönigs158.
Graf Johann von Nassau kämpfte mit 1200 Mann in der schwedischen Armee,
sein Bruder Otto erkrankte im Lager des protestantischen Generals Horn am
Fieber und starb bereits am 24. November 1632159.
Seine drei Brüder, die die drei neuen Seitenlinien des Nassauischen Hauses
begründeten160, verwalteten seine Gebiete zunächst gemeinsam161. Alle drei
nassauischen Grafen nahmen an der am 13. April 1633 in Heilbronn
geschlossenen evangelischen Conföderation teil162.
In dieser Zeit hatten die Herrschaften Kirchheim und Stauf nicht nur unter
Ausplünderungen und Einquartierungen feindlicher und verbündeter Truppen,
sondern auch in zunehmendem Maße unter extrem hohen Geldforderungen der
Schweden an ihre Bundesgenossen zu leiden163.
In einem Brief aus dem November 1634 wandte sich Graf Ernst Casimir von
Nassau-Weilburg an den schwedischen Kanzler Oxenstjerna und beschrieb die
Lage in den nassauischen Ländern:
„Wie fleißig und getreulich ich nunmehr drei Jahre mein und meiner Untertanen
noch weniges vom Feind übriggelassenes Vermögen zu des gemeinen Wesens
Besten angewendet, sei bekannt, wollte auch von Herzen weiter fortsetzen, wenn
es nicht an allen Mitteln fehlte, indem nicht nur der Feind mit Morden, Rauben,
Schänden und Brennen einen unglaublichen Schaden getan, sondern zugleich es
auch der Freund also gemacht, daß ich fast im Zweifel stehe, über welche ich am
meisten klagen soll, indem nicht allein alle Orte ausgeplündert sind, viele
Unschuldige erwürget, neue Martern dazu erdacht, über 60 und mehr Jahre alte
Weibspersonen zu Tode geschändet, die Kirchen zerschlagen und verwüstet und
so zugerichtet worden, daß man nicht glauben sollt; die Kirchen- und Schuldiener
übel traktiert und dazu ausgeplündert; das Vieh und die Pferde fast alle
abgetrieben und verkauft, ingleichen die Früchte, teils ausgedroschen, teils
verwüstet, und also gehauset, daß ich aus Mangel für meinen und der Meinigen
Unterhalt in der größten Gefahr stehe, daß Ackerbau und Viehzucht nicht mehr
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aufkommen können. Jetzt aber kommt so starke Einquartierung hinzu, daß die auf
den Grund erschöpften Leute vollends von Haus und Hof gejagt und durch Frost
und Kälte aufgerieben werden.“
Ob und was der schwedische Kanzler auf dieses Schreiben antwortete ist leider
nicht überliefert. Auch scheint sich der Brief aus dem Jahre 1634 noch nicht auf
die Herrschaften Kirchheim und Stauf zu beziehen, da die Schrecken des Krieges
dort erst ab 1635 Einzug gehalten haben; sicher ist dies jedoch nicht164.
Nach dem Rückzug der Schweden 1635 und der darauffolgenden Besetzung
des Gebietes der heutigen Pfalz durch kaiserliche und spanische Truppen mußten
die drei nassauischen Brüder, die sich in die Herrschaft Kirchheim zurückgezogen
hatten, ihre Länder verlassen und flüchteten nach Metz. Ihre Gebiete, darunter
auch die Herrschaften Kircheim und Stauf, wurden von Kaiser Ferdinand III.
konfisziert und unter Zwangsverwaltung gestellt oder Gläubigern des Reiches
überlassen. So hatte im Jahre 1640 der Mainzer Domprobst von Metternich als
Reichsgläubiger die Herrschaften Kirchheim und Stauf in Besitz165.
In der Zeit ab 1635 wurden die Herrschaften Kirchheim und Stauf stärker von
den Schrecken des Krieges ereilt. Am 15. Juli 1635 eroberten Kroaten unter
einem kaiserlichen Oberst die Stadt Kirchheimbolanden, brandschatzten und
plünderten sie völlig aus. Daraufhin blieb die Stadt, nachdem die Einwohner
sie fluchtartig verlassen hatten, mehrere Jahre unbewohnt. Den umliegenden
Dörfern erging es ähnlich. So berichtet Erasmus Cramer noch im Jahre 1657 aus
Kirchheimbolanden: „Aber so schön lustig, reich und prächtig sie [die Herrschaft
Kirchheim] gewesen, so elendig ist sie bei dem Kriegswesen deformiert, ruiniert
und zur scheußlichen Wüstenei und Einöde worden. ... Damals sind auch die
Dorfschaften sogar ruiniert, aller Vorrat an Vieh, Früchten u. a. weggenommen
worden, daß sowohl in selbigen, als auch in der Stadt [Kirchheimbolanden] kein
Mensch mehr bleiben, sondern selbige etliche Jahre öde und wüste stehen müssen,
also daß das Gras auf den Gassen mehr als mannshoch gewachsen und die
Vorüberreisenden sich mehr vor der wüsten Stadt und Dorfschaften als im wilden
Wald fürchten müssen“166.
Vergleicht man die Einwohnerzahl von Eisenberg aus dem Jahre 1629 mit der aus
der Zeit direkt nach dem Dreißigjährigen Krieg, so stellt man eine Reduzierung
auf weniger als die Hälfte fest167. In Ramsen und den übrigen Gemeinden der
Herrschaft Stauf sah dies wahrscheinlich ähnlich aus.
In den Pfarreien der Herrschaften Kirchheim und Stauf blieben die evangelischen
Pfarrstellen in der Zeit von 1635 bis 1648 meist unbesetzt. In Albisheim,
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Gauersheim und Rüssingen ist dies überliefert, in Dannenfels, Göllheim und
Morschheim war dies wahrscheinlich auch der Fall168.
In den letzten Jahren des Dreißigjährigen Krieges wurde die Nordpfalz
Durchmarschgebiet vor allem kaiserlicher, spanischer, schwedischer und
französischer Truppen, die plünderten, verwüsteten und mordeten sowie
Krankheiten und Seuchen einschleppten. Die Gegend um den Donnersberg blieb
jedoch von Kampfhandlungen weitgehend verschont.
Cramer berichtet über die letzten Kriegsjahre ab 1640:
„Daher sind die Untertanen in ganz geringer Anzahl wieder in die verödeten
Dorfschaften gezogen. Sie reparierten ihre verbrannten und ruinierten Hütten
wieder und fingen an, das Feld auf eine wunderliche Manier zu bauen: Teils
wurde gehackt, zwei oder drei zogen einen Pflug, teils wurden Ochsen, Kühe und
Esel zusammengespannt.“169 In welchem Umfang speziell das Dorf Ramsen im
30jährigen Krieg in Mitleidenschaft gezogen wurde, ist nicht überliefert; doch
kann man getrost annehmen, daß Cramers Berichte in ähnlicher Weise auch auf
Ramsen zutrafen.
Die Dezimierung der Bevölkerung in den Städten und Dörfern der Pfalz durch
den Dreißigjährigen Krieg und das Entstehen zahlreicher Wüstungen hatte eine
Neubesiedelung mit Einwanderern aus der Schweiz, dem Allgäu, aus Bayern,
Tirol, Lothringen, Savoyen sowie aus den Niederlanden, Brabant und Jülich zur
Folge170.
Durch die Friedensverträge von Münster und Osnabrück vom 14. bzw. 24. Oktober 1648171 wurde der Dreißigjährige Krieg offiziell beendet172.
5. Geschichte Ramsens von 1648 bis 1792
Nach den Friedensschlüssen von Münster und Osnabrück wurde die gemeinsame
Verwaltung der nassauischen Gebiete beendet und diese am 6. März 1651
endgültig geteilt. Graf Ernst Casimir, der die neue Nassau-Weilburgische Linie
begründete, erhielt die Herrschaften Kirchheim und Stauf, zu denen auch Ramsen
gehörte173. Wenige Jahre nachdem Graf Ernst Casimir von Nassau-Weilburg in
seine Residenz nach Weilburg zurückgekehrt war, starb er am 16. April 1655174.
In der neuen Linie Nassau-Weilburg folgten auf deren Begründer, den Grafen
Ernst Casimir, im Jahre 1655 Graf Friedrich und nach dessen Tod am 8. September 1675 Graf Johann Ernst von Nassau-Weilburg. Letzterer stand dabei zusammen mit seinem Bruder Friedrich Ludwig zunächst unter der Vormundschaft
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seiner Mutter, Gräfin Christiana Elisabeth, und nach deren Tode am 19. April
1678 unter der des Grafen Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken-Ottweiler175.
Einen Überblick über die üblicherweise vorkommenden Straftaten und Vergehen
gewinnt man aus einer durch Graf Johann Ludwig von Nassau-SaarbrückenOttweiler für sein Mündel Graf Johann Ernst von Nassau-Weilburg 1682
erlassenen „Rüge und Bußordnung“, die „jeder Keller, Stadt-, Land-, Ober- und
Schultheiß jährlich drei bis viermal, ja so oft es nötig“ in speziellen
Bußgerichtssitzungen verwenden sollte. Die Verordnung umfaßte folgende
Vergehen:
„1.) So einer den andern blutrünstig schlägt, mit Steinen wirft, oder sonst mit
anderem instrument und waffen hartiglich trifft, Brüche, Beinbrüche oder
andere Verwundung verursachet, soll nebest Kehrung des zugefügten
schadens, bezahlung des Baders oder Barbiers auch gnädigster Herrschaft
in diese höchste Buße der 10 Schilling verfallen sein.
2.) Wer gnädigster Herrschaft Amptsleute, Keller und Schultheißen gebott
verachtet.
3.) Welcher auf obrigkeitlichen Befehl Pfandte zu geben, sich weigert oder
dieselbe außer dem gebott eigener gewalt wieder nimmt und auch ohne
der Beampten erlaubnis von sich selbst pfändet, oder die angelegte
Pfandtung außerhalb demgericht ohne der Beampten erlaubnis treibet und
verführet.
4.) So einer bey tag und nacht auf den anderen oder in waldungen laustert, ob
er gleich ihn nicht würklich an und überfiele.
5.) Wer sich der geschworenen Landscheid und erster anweisung und deren
entscheidungsspruch wiedersetzet.
6.) Wer dem anderen sein vieh zu todt schlägt, soll nebenst erstattung des
schadens auch in diese höchste Buß verfallen sein.
7.) Wer aus dem angelegten Arrest gehet oder entweichet.
8.) Wer bey nächtlicher Weill in feldern oder gärthen entwendung thut.
9.) Wer Rügen vorsätzlich verschweiget oder umb Rügens willen einen
schmehlich mit worthen angreifet.
10.) Wer bey nacht einem andern ins Haus steigt.
11.) Wer bey nacht die Wächter überäufet, anfällt und in ihrem Dienst
hindernis thut oder bey tag die Torwächter beunruhiget.
12.) Wer spinnstuben und andere ärgerliche zusammenkünfte in seinem Haus
heget.
13.) Wer flachs in den scheuern oder häusern und anderen erschlichenen
orthen dörrt“176.
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Genauere Nachrichten darüber, wann und wie oft diese Verordnung für
Einwohner Ramsens zur Anwendung kam, sind leider nicht überliefert.
König Ludwig XIV. von Frankreich, der seit dem 10. März 1661 in Frankreich
selbst die Regierung übernommen hatte, versuchte, die Stellung Frankreichs,
das ja als Sieger aus dem Dreißigjährigen Krieg hervorgegangen war, zu stärken
und das französische Staatsgebiet zu vergrößern. Zu diesem Zweck führte er 1668
in den spanischen Niederlanden den Devolutionskrieg gegen Spanien und von
1672-1678 den Niederländisch-Französischen-Krieg gegen die Vereinigten
Niederlande. Dieser Krieg endete mit dem Friedensschluß von Nimwegen am 10.
August 1678, der Frankreich die flandrische Stadt Cambrai und die Freigrafschaft
Burgund einbrachte177.
Im Jahre 1674 nahmen französische Truppen ihr Winterquartier bei Kreuznach.
Bis 1678 litten die deutschen Orte im Naheraum, Rheinhessen und der Nordpfalz
stark unter französischen Übergriffen und Einquartierungen. Dies hatte mit
Sicherheit auch – zumindest mittelbare – Auswirkungen auf die Herrschaft
Kirchheim178.
Nach diesen beiden Kriegen versuchte Ludwig XIV. mit „juristischen“ Mitteln,
die französische Ostgrenze bis an den Rhein auszudehnen. Dazu ließ er in Metz,
Breisach, Besancon und Tournay besondere Gerichtshöfe, die sogenannten
Reunionskammern, einrichten. Diese sollten französische „Rechte“ auf deutsche
Gebiete links des Rheines nachweisen.
Kaiser und Reich waren zu dieser Zeit damit beschäftigt, die von Osten drohende
Türkengefahr abzuwehren, und mußten sich deshalb damit begnügen, gegen das
Vorgehen Ludwigs XIV. lautstark zu protestieren. Dieser Protest blieb natürlich
ohne Erfolg.
Die Herrschaft Kirchheim wurde obengenanntem Verfahren entsprechend 1680
Frankreich zugeschlagen, was 1684 durch die Reunionskammer in Metz bestätigt
wurde.
Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken-Ottweiler weigerte sich, für sein Mündel
Johann Ernst von Nassau-Weilburg, die Oberhoheit des französischen Königs
über die Weilburgischen Herrschaften Kirchheim und Stauf anzuerkennen,
weswegen dieser sie 1683 unter französische Verwaltung stellte179.
Im Denombrement vom 1. Mai 1683 findet sich über Ramsen folgende kurze
Nachricht: „Die Unterthanen entrichten dieselben Abgaben wie die zu Göllheim.
Es befindet sich hier ein herrschaftlicher Hof; – das Kloster aber das hier ist,
gehört dem Bisthum Worms.“
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Über die Abgaben Göllheims wird dort gesagt: „Die Unterthanen entrichten dort
Beed, Amtsgeld, Bannwein- und Wächtergeld, Zins von Erbpächten, BannofenGelder, Frohndienste oder Frongeld, Zinskorn, Bandhafer, Zinshafer, Kapaunen,
Eier, Hühner, großen und kleinen Zehnten u. s. w.“180.
Da Johann Ernst von Nassau-Weilburg und sein jüngerer Bruder Friedrich
Ludwig von Nassau nach Erreichen ihrer Volljährigkeit ihre Gebiete teilen
wollten, ließen sie im gleichen Jahre die Einkünfte und Einwohnerschaft ihrer
Gebiete auflisten. Danach ergaben sich aus den Herrschaften Kirchheim und Stauf
Einkünfte von 4520 Gulden und 25 Albus181 und 295 „verheirathete Personen“.
Bei nassau-weilburgischen Gesamteinkünften von 16209 Gulden, 29 Albus und 7
Pfennigen entspricht der Anteil der Herrschaften Kirchheim und Stauf etwa 2/7
der Gesamteinkünfte182.
Ein großer Vorteil der erzwungenen Zugehörigkeit zu Frankreich war, daß die
Herrschaften Kirchheim und Stauf im 1688 beginnenden Pfälzischen
Erbfolgekrieg, in dem Ludwig XIV. vorgab, seiner Schwägerin Lieselotte von der
Pfalz das Erbe des 1685 kinderlos verstorbenen Kurfürsten Karl von der Pfalz
sichern zu wollen, relativ verschont blieb. Die Kriegshandlungen in der
Umgebung, die Verwüstungen umliegenden Territoriums, wie z. B. 1689 von
Dorf und Schloß Bolanden, brachten auch für die Herrschaft Kirchheim
wirtschaftliche und kulturelle Beeinträchtigungen. Sie blieb jedoch von den
Zerstörungen, die in der übrigen Pfalz rechts und links des Rheins ähnlich
umfassend stattfanden, wie im Dreißigjährigen Krieg einigermaßen verschont.
Obwohl die Herrschaften Kirchheim und Stauf von den Verwüstungen der
Franzosen in der Pfalz des Jahres 1689 verschont geblieben waren, wurden sie
trotzdem durch den lange andauernden Krieg erschöpft183.
Die französische Besetzung brachte auch in religiöser Hinsicht Veränderungen
mit sich. König Ludwig XIV. von Frankreich führte in den von ihm besetzten
Gebieten zwangweise katholische Gottesdienste ein. In Orten, in denen mehrere
evangelische Kirchen waren, wurde eine den Katholiken überlassen, in Orten mit
nur einer Kirche wurde den Katholiken die Mitbenutzung eingeräumt184.
Die beiden Nassau-Weilburgischen Brüder kämpften in den Kriegen auf der
kaiserlichen Seite. Johann Ernst als Oberstleutnant unter dem Landgrafen Karl
von Hessen gegen Frankreich, Friedrich Ludwig im kaiserlichen Heer gegen die
Türken. Da letzterer bei der Belagerung von Ofen am 14. August 1684 starb,
erübrigte sich die vorgesehene Teilung der Gebiete185. Dagegen machte Johann
Ernst in dem Krieg gegen Frankreich Karriere als Offizier: Am 31. März 1697
wurde er zum kaiserlichen General der Kavallerie ernannt186.
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Am 4. August 1688 erneuerte Kaiser Leopold I. die 1366 an die Grafen von
Nassau verliehene Reichsfürstenwürde für die Nassauischen Seitenlinien NassauUsingen, Nassau-Idstein und Nassau-Weilburg. Graf Johann Ernst von NassauWeilburg nahm diese zunächst nicht an, um die für die Beurkundung notwendigen
Kosten von 21420 Gulden nicht aufbringen zu müssen187.
Durch den Frieden von Ryswik vom 30. Oktober 1697 kamen die Herrschaften
Kirchheim und Stauf, wie die übrigen Reunionsgebiete auch – außer Straßburg
und dem Elsaß –, wieder an ihren rechtmäßigen Besitzer zurück, also in unserem
Falle an Johann Ernst von Nassau-Weilburg188.
Tabelle3: Grundherren der Gemeinde Ramsen von 1648 bis 1792
(Vormundschaften in [])
1651
1655
1675
1678
1683
1697
1719
1719
1753
1754
1788
Graf Ernst Casimir von Nassau-Weilburg
Graf Friedrich von Nassau-Weilburg
[Gräfin Christiana Elisabeth von Nassau-Weilburg]
[Graf Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken-Ottweiler]
König Ludwig XIV von Frankreich
Graf Johann Ernst von Nassau-Weilburg
[Gräfin Charlotte Amalia von Nassau-Weilburg]
Graf (Fürst) Karl August von Nassau-Weilburg
[Fürsten von Nassau-Usingen]
Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg
Fürst Friedrich Wilhelm von Nassau-Weilburg
Der spanische Erbfolgekrieg von 1701 bis 1714, in dem nach dem Tode des
spanischen Habsburgers Karl II. am 1. November 1700 um die Nachfolge auf dem
spanischen Thron gekämpft wurde, hatte erneut Auswirkungen auf das kaum
erholte deutsche Gebiet links des Rheins. Kirchheimbolanden wurde durch
Truppenaufmärsche stark in Mitleidenschaft gezogen und im letzten Kriegsjahr
sogar französische Garnison.
Inwieweit außer Kirchheimbolanden auch die Herrschaft Kirchheim und damit
auch Ramsen in Mitleidenschaft gezogen wurden, ist unklar, doch scheinen die
Auswirkungen des Krieges hauptsächlich in Truppendurchmärschen bestanden zu
haben189.
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Trotz der Einwirkungen durch den spanischen Erbfolgekrieg war die
wirtschaftliche Entwicklung der Herrschaft Kirchheim nach 1700 ein ständiger
Aufschwung. Ein Grund hierfür war neben der Fruchtbarkeit des Landes und der
guten Verwaltung vor allem, daß die Herrschaft Kirchheim, im Gegensatz zu den
meisten anderen Herrschaftsgebieten dieser Zeit, aus einem relativ geschlossenen,
abgerundeten Herrschaftsgebiet bestand190.
In mehreren zwischen dem 7. Februar 1706 und dem 3. November 1707
abgeschlossenen Verträgen zwischen dem Kurfürsten Johann Wilhelm von der
Pfalz und dem Grafen Johann Ernst von Nassau-Weilburg tauschte der Nassauer
die abgebrannte Burg und das Dorf Bolanden sowie Marnheim und Dreisen, den
Froschauer, Heuberger und Benhausener Hof sowie den Heyerhof und den
Otterbergerhof in der Albisheimer Gemarkung gegen den nassauischen Anteil an
den neun Rheindörfern Horchheim, Weinsheim, Wies-Oppenheim, Roxheim,
Bobenheim, Mörsch, Hochheim, Pfiffligheim und Leiselheim. Dabei wurden die
1579 verliehenen Wildfangrechte von der Kurpfalz bestätigt und auf die drei
abgetretenen Dörfer ausgedehnt. In den an Nassau abgetretenen Ortschaften sollte
den Untertanen die freie Religionsausübung der drei im heiligen römischen Reich
tolerierten Konfessionen191 gestattet bleiben192.
Nach dem Tode Johann Ernsts von Nassau-Weilburg am 27. Februar 1719
übernahm Graf Karl August von Nassau-Weilburg als einziger noch lebender
Sohn die Regierung193. Da am 24. Dezember 1721 seine Mutter Charlotte Amalia
als Regentin und Vormund ihres Sohnes urkundet194, scheint Karl August
zunächst unter der Vormundschaft seiner Mutter gestanden zu haben. Im
Gegensatz zu den meisten anderen Herrschern deutscher Kleinstaaten, die das
prunkvolle Hofleben des Sonnenkönigs in Versailles nachahmten, war er nach
seinem Regierungsantritt sparsam und vor allem auf das Wohl seines Landes
bedacht.
Am 27. September 1737 nahm Karl August den Titel eines Reichsfürsten an, ohne
jedoch der Linie von Nassau-Usingen die 1688 vorgelegten Kosten zu ersetzen195.
Fürst Karl August führte die zu Beginn des Jahrhunderts begonnene Arrondierung
des nassauischen Besitzes fort und machte Kirchheimbolanden zu seiner
Sommerresidenz. Im Jahre 1750 wurde das Dorf Oberwiesen, welches nach dem
Aussterben der Herren von Steinkalenfels, die es als Lehen gehabt hatten, als
erledigtes Lehen galt, dem Amt Kirchheim196 zugeschlagen. Außerdem erwarb
Fürst Karl August ein Drittel von Steinbach, das Gut Münster bei Dreisen, die
Güter des Klosters Rosenthal sowie das Dorf Breunigweiler, den Herfingerhof,
den Hof Fahlbrücken, die Höfe zu Albisheim sowie die Zehnten zu Eisenberg und
einen Teil des Zehnten zu Rittersheim197.
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Als Karl August am 9. November 1753 starb, war der Erbprinz Karl Christian erst
18 Jahre alt und stand unter der Vormundschaft des Hauses Nassau-Usingen.
Nachdem er durch eine kaiserliche Verfügung vom 8. August 1754 für volljährig
erklärt worden war, übernahm er die Regierung198.
Der Familientradition entsprechend, trat Karl Christian 1757 als Generalmajor in
die kurpfälzische Armee ein und befehligte ein Infanterieregiment in Mannheim.
Nachdem er in niederländische Dienste gewechselt hatte, heiratete er am 5. März
1760 in Gravenhage Caroline von Nassau-Oranien199. Eine Vorbedingung dieser
Ehe war, daß Karl Christian zusichern mußte, die aus dieser Verbindung
hervorgehenden Kinder reformiert zu erziehen200.
Während des Siebenjährigen Krieges stand Karl Christian als holländischer
General auf der Seite Friedrichs des Großen, während Truppen aus NassauWeilburg zu dem gegen Preußen marschierenden Reichskontingent gehörten201.
Aufgrund seiner auswärtigen Verpflichtungen besuchte Karl Christian bis zum
Jahre 1770 seine Stammlande nur äußerst selten.
Die Verwaltung lag ganz in den Händen seines Statthalters des Oberst de la
Potterie und nach dessen Tode in denen des Freiherrn von Botzheim aus
Wachenheim an der Pfrimm. Auf dessen Drängen hin nahm Karl Christian im
Jahre 1784 in Holland seinen Abschied und kehrte in seine Lande zurück. Zum
ständigen Wohnsitz und zur Residenzstadt wählte er Kirchheimbolanden202.
Am 15. November 1755 tauschte Karl Christian die ihm gehörigen 4/9 der
Herrschaft Homburg an der Blies mit dem Haus Pfalz-Zweibrücken gegen das
Amt Alsenz mit allen seinen „Zubehörungen“, d. h. den Orten Alsenz,
Niederhausen und Winterborn203.
Am 15. Oktober 1763 leistete Fürst Karl Christian zu Nassau-Weilburg an den
Freiherrn Franz Georg von Sturmfeder für den Ankauf der Allodialherrschaften
Börrstadt und Herfingen sowie der Mitherrschaft an Steinbach eine
Abschlagszahlung von 20000 Gulden. Der eigentliche Verkauf folgte dann am
11. Juli 1764 für 62022 Gulden und 5 Kreuzer rheinischer Währung204.
Seit dem Ende des 18. Jahrhunderts sind auch genaue Einwohnerzahlen der
Gemeinden des Amtes Kirchheim überliefert, so lebten im Jahre 1781 in Ramsen
47 Familien mit insgesamt 232 Menschen. Die ständigen Abgaben betrugen 28 fl
48 Kr., monatliche Kontributionen 20 fl 45 Kr sowie das Frongeld 28 fl im
Quartal. Insgesamt umfaßte das Amt Kirchheim 1583 Familien mit 8301
Einwohnern und 1688 fl ständigen Abgaben, 865 fl monatlichen Kontributionen
und 852 fl Frongeld im Quartal. Der Viehbestand des Amtes belief sich auf 230
Pferde, 860 Ochsen, 2522 Kühe, 1670 Rinder, 4770 Schafe, 3740 Schweine, 60
Ziegen und 76 Fohlen205.
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Gemarkungsplan von Ramsen 18. Jhd. (Ausschnitt) LA Speyer Best. W1 Nr. 321
Nach dem Tode des Fürsten Karl Christian von Nassau-Weilburg am 28. November 1788 übernahm dessen ältester Sohn Friedrich Wilhelm die Regierung. Die
Regierungsgeschäfte übergab er dem Freiherrn Hans von Gagern, der seit 1787
als Regierungsrat in nassau-weilburgischen Diensten stand206. Friedrich Wilhelm
hatte sich 1788 mit der Erbgräfin Luise Isabelle von Sayn-Hachenburg
verheiratet. Das fürstliche Paar verbrachte gewöhnlich den Sommer in Weilburg
oder Hachenburg und den Winter in Kirchheimbolanden207.
Ende des 18. Jahrhunderts bestanden die Nassauischen Besitzungen rund um den
Donnersberg in den Ämtern Kirchheim208, Alsenz209 und Jugenheim210. Die Ämter
Alsenz und Kirchheim - welches die alten Herrschaften Kirchheim, Stauf und
Bolanden umfaßte - gehörten zur Linie Nassau-Weilburg, das Amt Jugenheim zur
Linie Nassau-Saarbrücken.
Die Fürsten Karl August, Karl Christian und Friedrich Wilhelm von NassauWeilburg hatten sich bemüht, den Zustand des Landes zu verbessern, so daß das
Gebiet der Herrschaften Kirchheim und Stauf zu einer der schönsten und
angesehensten damaligen Herrschaften Deutschlands gezählt werden konnte211.
Die Überlieferung von Quellen, die etwas über das tägliche Leben im 17. und
18. Jahrhundert berichten, ist äußerst dürftig. Umso erfreulicher ist es, daß aus der
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Zeit von 1617 bis 1792 einige Judicialia erhalten sind, die uns etwas über
Rechtsstreitigkeiten zwischen Einwohnern Ramsens berichten und damit einen –
wenn auch geringen – Einblick in Teile des täglichen Lebens gewähren. So
erfahren wir, daß im Jahr 1618 beim bischöflich-wormsischen Jäger in Ramsen
gepfändet wurde, um die wegen einer Schlägerei angesetzte Strafe einzutreiben212.
Aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges sind keine entsprechenden Akten
überliefert, so daß die nächste Strafsache eine Klage gegen die Tochter des Jägers
aus Ramsen wegen Beleidigung aus dem Jahre 1663 ist213. Weitere
Rechtsstreitigkeiten gab es über Schwängerungs- und Eheversprechungssachen,
was aus den Jahren 1734, 1746, 1753, 1774 und 1767 überliefert ist214. Ein in den
Jahren von 1617 bis 1773 immer wiederkehrender Tatbestand ist der des Weidoder Forstfrevels215. Die Häufigkeit von Wilderei und der Versuch der Behörden,
hart durchzugreifen, ist auch aus der Tatsache zu erkennen, daß Johann Niclas
Schmidt, Förster zu Stauf, im Jahre 1675 „unglücklicherweise“ auf einem
wormsischen Acker in Ramser Gemarkung den bischöflich-wormsischen Jäger
erschossen hat216.
Unserem heutigen Rechtsverständnis entsprechend, klingen Strafverfolgungen
wegen Schlägereien aus den Jahren 1617 und 1660, Diebstahl eines Malters Korn
im Jahr 1665 Schuldforderungen aus dem Jahr 1775 oder der Konkurs des
bischöflich-wormsischen Müllers im Jahre 1772 vertraut217. Der Streit zwischen
Conrad Michel und Adam Zimmermann wegen totgeschossener Gänse erscheint
gar als ein etwas rabiater Vorläufer moderner, juristisch ausgefochtener
Nachbarschaftsstreitigkeiten218.
Aus historischer Sicht interessanter ist da der Streit um die Konfiskation des
Vermögens von Adam Theobald auf dem bischöflich-wormsischen Kisselhof zu
Ramsen wegen Eintretens in fremde Kriegsdienste aus den Jahren 1776-1792 und
das Gesuch der leiningisch-westerburgischen Kanzlei aus Grünstadt an die
nassau-weilburgische Regierung wegen der Eintreibung der dem nach Amerika
ausgewanderten Balthasar Meyer vom Lauberhof bei Ramsen in einer
Schlägereisache auferlegten Kosten aus den Jahren 1764 und 1765219.
6. Wirtschaftsleben in Ramsen im 17. und 18. Jahrhundert
Sichtet man die überlieferten Urkunden über das Geschäftsleben von Bürgern der
Gemeinde Ramsen, so stellt man fest, daß aus der Zeit zwischen 1621 und 1659
keine solchen Urkunden überliefert wurden. Ein Grund hierfür könnte zwar auch
darin liegen, daß die Urkunden aus dieser Zeit verschollen sind; es erscheint
jedoch wesentlich wahrscheinlicher, daß das normale Geschäftsleben in den Jah-
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ren des Dreißigjährigen Krieges nach 1621 brach gelegen hat. Aus der Zeit vor
1621 sind vor allem Darlehensaufnahmen Ramsener Bürger bei den
Kirchengemeinden von Göllheim, Eisenberg, Kerzenheim, und Albisheim
überliefert.
Darlehensaufnahmen Ramsener Bürger von 1571-1620
Datum
27. 5.1571
16. 3.1572
1589
12. 3.1589
12. 3.1589
30. 7.1592
18. 6.1594
21. 2.1596
11. 4.1597
9. 5.1606
18. 9.1606
23. 4.1608
30. 4.1611
12. 1.1612
24. 8.1612
11.11.1619
26. 1.1620
Schuldner
Darlehen
Adam+Lucia Geiger
20fl
Veith?+Apollonia Schwab
15fl
Barthel+Anna Weidenkopf
25fl
Veick+Apollonia Barth
15fl
Bernhard+Elsa Schwarz
10fl
Philipp+Engel Geier
20fl
Barthel+Anna Weidenkopf 100fl
Bernhard+Elsa Schwartz
15fl
Hans+Margareta Bach
55fl
Niklaus+Appollonia Schohs 20fl
Barthel+Anna Weidenkopf 100fl
Philipp Müller
15fl
Wendel+Apollonia Schwab
20fl
Philipp+Kunigunde Müller
12fl
Hartmann+Apollonia Bach
18fl
Friedrich Müller
60fl
221
Mathias Otto
20fl
Gläubiger
Göllh.
Göllh.
Eisenb.
Kerzenh.
Göllh.
Eisenb.
Kerzenh.
Kerzenh.
Eisenb.
Eisenb.
Albish.
Eisenb.
Eisenb.
Kerzenh.
Eisenb.
Kerzenh.
Kerzenh.
Urk.220
749
751
1649
19alb 4Pf 1645
13alb
764
1fl
577
5fl
1646
gebührlich 1647
2fl 3alb
584
1fl
1650
5fl
96
19alb 4Pf 1651
1fl
1652
15alb 4Pf 1653
1654
3fl
1656
1fl
1657
Zinsen
1fl
3/4fl
Die einzigen mehrfach auftauchenden Darlehensnehmer sind Barthel und Anna
Weidenkopf, die insgesamt 225 Gulden bei drei verschiedenen Kirchengemeinden
aufgenommen haben. Vergleicht man die von diesen beiden aufgenommenen
Summen mit den sonst üblichen Darlehenssummen von 15 oder 20 Gulden, so
wird man feststellen müssen, daß Barthel und Anna Weidenkopf beim
Wirtschaften keine glückliche Hand hatten.
Bei der Mehrheit der Darlehensaufnahmen lag der Zinssatz in der uns
vorliegenden Zeit konstant bei 5%. Betrachtet man die oft zugrundeliegenden
Darlehenssummen von 20 Gulden – die ja auch als Teiler in 60 und 100
wiederzufinden ist – und bedenkt die geringe Rechenfertigkeit der damaligen
Landbevölkerung, so erklärt sich das wahrscheinlich in der Einfachheit der
Rechnung: 5% von 20 Gulden ist genau ein Gulden.
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Gemarkungsplan von Ramsen 18. Jhd. (Ausschnitt) LA Speyer Best. W1 Nr. 323
Aus der Zeit vor 1621 sind neben den Darlehensaufnahmen noch zwei Urkunden
über die Verleihung von Gütern überliefert. Am 4. März 1588 wurde das
Herrengut zu Ramsen im Namen des Grafen Philipp IV. von Nassau-Saarbrücken
durch den Keller zu Stauf Bartholomäus Bergner für 10 Jahre an Velten und Elsa
Bach verliehen. Die jährlich abzuliefernde Pacht bestand aus 4 und 1/2 Malter
Korn. Diese Verleihung wurde am 2. Mai 1603 im Namen des im März 1602 an
die Regierung gelangten Grafen Ludwig II. von Nassau für 10 Jahre erneuert222.
Die übrigen überlieferten Güterverleihungen betreffenden Urkunden stammen alle
aus der Zeit nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges. So stammt die nächste
überlieferte Nachricht über das Herrengut vom 24. September 1688, an dem es für
eine jährliche Pacht von 4 Malter und 2 Firnsel Korn, sowie 1 Malter und 2
Firnsel Hafer an Philipp Groß in Erbbestand übergeben wurde223.
Am 20. November 1764 erhielt der Müller Franz Brand aus Ramsen als
Meistbietender durch die fürstlich-nassauische Hofkammer zu Weilburg das
sogenannte Hennische Gut zu Ramsen für einen jährlichen Zins von 38 Gulden
und 30 Kreuzer auf 12 Jahre in Bestand. Die Pachtsumme scheint für das Gut zu
hoch gewesen zu sein, denn nachdem Franz Brand im Jahre 1771 um einen Erlaß
seines Pachtrückstandes gebeten hatte, wurde das Hennische Gut nach Ablauf der
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12 Jahre am 30. Januar 1776 für die geringere Pachtsumme von 30 Gulden
jährlich ebenfalls für 12 Jahre an den Meistbietenden Heinrich Eberhard
übergeben. Die Größe des Gutes wurde hierbei mit „24 Morgen, 32 Ruthen und 5
Schuh“ angegeben.
Nächster Bewirtschafter des Hennischen Gutes wurde am 6. November 1787 der
ehemalige Unterförster zu Ramsen Karl Dünckelberg, der das Hennische Gut, den
Bernhardinischen Acker am Frauenholz und die Ellenbachswiesen in Erbbestand
erhielt. Die Pacht für dieses mit einer Größe von 28 Morgen und 33 Ruthen
angegebenen Gebietes betrug Jährlich 70 Gulden. Die Verleihung wurde am 6.
August 1789 beim Regierungsantritt des Fürsten Friedrich Wilhelm von NassauWeilburg erneuert224.
Das dritte in Ramsen gelegene nassau-weilburgische Gut über das wir informiert
sind, ist das sogenannte Rosenthaler Hofgut. Dieses wurde am 2. April 1661
Christian Kuhhirt zu Ramsen für eine jährliche Pacht von 13 Gulden und 4 Albus
auf 10 Jahre in Bestand gegeben. Die nächste überlieferte Verleihung des
Rosenthaler Hofgutes fand am 21. März 1733 statt, an dem es für eine Pacht von
14 Malter Hafer und 14 Gulden auf 12 Jahre an den Schultheiß Andreas Haintz
verliehen wurde. Diesem folgte nach Ablauf der Verleihungsfrist am 2. Mai 1745
Barthel Wälder gegen 21 Malter Hafer und 32 Gulden für 12 Jahre. Barthel
Wälder scheint sich mit der Pachtsumme übernommen zu haben, denn er bemühte
sich in den Jahren von 1751 bis 1754 um einen Pachtnachlaß. Die Neuverleihung
am 3. März 1757 erhielt er dann gemeinsam mit der Witwe des Nicolaus Wehn
für eine Pacht von 33 Gulden und 21 Malter Hafer.
Ab dem Jahr 1781 bemühte sich der Erbbestandsmüller zu Ramsen, Heinrich
Eberhardt, der von 1776 bis 1787 das Hennische Gut in Bestand hatte, das bisher
verpachtete Rosenthaler Hofgut zu Ramsen als Erbbestand zu erhalten. Dieses
Bemühen war von Erfolg gekrönt, denn 1786 ersuchte er als Erbbeständer des
Rosenthaler Hofgutes um die Genehmigung zur Veräußerung des Gutes und
Erbbestandsvergabe desselben an Karl Dünckelberg.
Da Dünckelberg am 6. November 1787 das Hennische Gut in Erbbestand erhielt,
scheint aus diesem Verkauf des Rosenthaler Hofgutes nichts geworden zu sein, so
daß sowohl Eberhardt als auch Dünckelberg umdisponieren mußten225.
Neben dem Rosenthaler Hofgut gab es noch weitere zur Kellerei Rosenthal
gehörige Äcker und Wiesen bei Ramsen. Die erste Nachricht über eine Verleihung solcher Güter betrifft eine die „große Rosenthaler Wiese“ genannte Wiese im
Schwanergrund, die zusammen mit 3 Morgen Ackerland am 9. März 1659 auf
6 Jahre an den Zimmermann Johann Thaleisen aus „Kirchheim unter Leiningen“
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vergeben wurde. Weitere Nachrichten stammen vom 8. Januar 1671, an dem sie
für eine Pacht von je einem Malter Hafer und Korn und einem Gulden auf zwei
Jahre gemeinschaftlich an Johann Philipp Pfeiffer und Hans Erhard Kuhhirt aus
Ramsen sowie Matthes Brandstetter aus Rosenthal verliehen wurde. Die nächste
Nachricht über die Verleihung des Rosenthaler Ackers stammt vom 21. Mai 1745,
an dem derselbe für jährliche 4 Malter Hafer und 9 Gulden an Konrad Mauth und
den Schultheißen Andreas Haintz auf 12 Jahre in Bestand gegeben wurde. Einen
weiteren 20 Morgen und 32 Ruthen großen zur Rosenthaler Kellerei gehörigen
Acker erhielt am 3. März 1757 für 4 Malter Hafer und 4 Gulden Stefan Groß, der
ihn bereits vorher in Bestand hatte, auf weitere 12 Jahre226.
Aus den Verleihungen ist sehr deutlich abzulesen, daß sich gegen Ende des 18.
Jahrhunderts im Amt Kirchheim ganz allmählich die Umwandlung von Naturalin finanzielle Abgaben durchsetzte. Noch bis ins Jahr 1757 wurden neben
Geldzahlungen auch Naturalabgaben als Pacht vereinbart. Bei Durchsicht der
Urkunden stellt man außerdem fest, daß ab Mitte des 18. Jahrhunderts die
Bestandsvergabe im „Wettbewerb“ der Bauern untereinander stattfand. Die
meisten Urkunden seit dieser Zeit tragen neben dem Namen des neuen Beständers
den Zusatz „als Meistbietenden“, so daß derjenige Bewerber zum Zuge kam, der
das höchste Pachtangebot machen konnte. Das sich einzelne Pächter dabei auch
übernommen haben, sieht man am oben beschriebenen Fall des Barthel Wälder
als Pächter des Rosenthaler Hofgutes.
Neben den Fürsten von Nassau-Weilburg hatte im 18. Jahrhundert auch der
Bischof von Worms in Ramsen Güter des ehemaligen Klosters Ramsen als
Bestand zu vergeben. So erhielt am 2. September 1719 der Müller Philipp Groß
aus Ramsen, der seit 1688 das nassau-weilburgische Herrengut in Erbbestand
hatte, vom Bischof zu Worms die Bannmühle zu Ramsen gegen eine jährliche
Pacht von 10 Malter Korn nebst 3 Gulden von der Mühl- und Agnesenwiese in
Erbbestand227.
Außerdem ist eine Verleihung des Kloster-Hofgutes zu Ramsen vom 11.
Dezember 1776 an die bisherigen Beständer Adam Zimmern und Franz Nippgen
auf weitere neun Jahre gegen eine jährliche Pacht von 100 fl Wiesenzins, 40
Malter Korn und 26 Malter Hafer überliefert228.
Ein weiterer vom Landesherren abhängiger Wirtschaftszweig war das
Mühlenwesen. Darüber ist bekannt, daß im Jahre 1592 der Schultheiß von
Ramsen Hanß Geiger bei der nassau-weilburgischen Regierung um die Erlaubnis
nachsuchte, eine Mühle errichten zu dürfen229.
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Gemarkungsplan von Ramsen 18. Jhd. (Ausschnitt) LA Speyer Best. W1 Nr. 364a
Die nächste überlieferte Nachricht über die Situation der Mühlen in und bei
Ramsen stammt aus dem 18. Jahrhundert. Einem Bericht des Jahres 1743 ist zu
entnehmen, daß zum Bau der Neu- oder Papiermühle in Eisenberg die ganze
Herrschaft Stauf Frondienste leisten mußte. Pferdebesitzer mußten hierbei ihre
Gespanne zur Verfügung stellen, die übrigen Dorfbewohner „Handfron“ beim
Holzfällen, Erdarbeiten und der Uferbefestigung leisten. In Ramsen wurden die
Fronfahrten von Schultheiß Andreas Haintz, in Göllheim von Schultheiß Johannes
Meurer registriert: Göllheim 257, Kerzenheim 338, Eisenberg 526, Ramsen 65,
Stauf 52 und Sippersfeld 97 Tage230.
Im 18. Jahrhundert gab es in Ramsen folgende Mahlmühlen: Die Mühle des
Johann Martin Henn mit 1 Gang und 8 Malter Korn als Abgabe für den
Wasserfall, die Schneid- und Mahlmühle des Lorenz Schuhmacher (1762) sowie
die Klostermühle Ramsen mit 2 Gängen. Der Bischof von
Worms verlangte für den Wasserfall 9 Malter Korn jährlich231.
Im ganzen Amt Kirchheim gab es um die Mitte des 18. Jahrhunderts nur zwei
herrschaftliche Lohmühlen: in Albisheim und in Eisenberg. Die in den
Gemeinden Göllheim, Eisenberg, Kerzenheim, Ramsen, Sippersfeld und Stauf
anfallenden Rinden sollten in Eisenberg gemahlen werden232.
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Am 18. Januar 1762 verlieh die fürstlich nassauische Hofkammer zu Weilburg die
bis dahin auf Zeit verpachtete herrschaftliche Mahlmühle zu Eisenberg zuzüglich
vier Morgen Wiesen in Ramser Gemarkung an den bisherigen Erbbeständer der
Papiermühle zu Albisheim Johannes Bohlander und seine Frau Margarethe
Katherine zur Einrichtung einer Papiermühle gegen Erlegung von 1000 Gulden
und einer jährlichen Pacht von 115 Gulden in Erbbestand233.
In der Feudalzeit nutzten neben der Kurpfalz und dem Bischof von Worms (für
das Kloster Ramsen) 13 Gemeinden den Stumpfwald als Holzlieferanten. Da
Raubbau die Bestände fast vernichtete, mußten in der Mitte des 18. Jahrhunderts
in Ramsen zwei Sägemühlen ihren Betrieb einstellen. In einem Schreiben des
Amtes Kirchheim vom 13. Dezember 1759 an die Regierung in Weilburg wird
festgehalten, daß Barthel Wälter seine Bordmühle in Ramsen abreißen wolle, da
„der Stumpfwald, im Besitze des Bistums Worms und vieler auswärtiger
Gemeinden, woraus er ehemals seine Schneidklötze erhalten, von solchem Gehölz
völlig entblößet sei“. Die Mühle wurde dann zwei Jahre später tatsächlich
stillgelegt. Diese von Barthel Walter verödet hinterlassene Schneidmühle auf der
Eißbach zu Ramsen wurde dann 1761 an Andreas Fischer von Breunigweiler in
Erbbestand vergeben234.
Nur 17 Jahre später, im Jahre 1778, schloß die an die Mahlmühle angefügte
Sägemühle des Lorenz Schuhmacher oberhalb Ramsens, nachdem er 5 Jahre
vorher bereits um einen Pachtnachlaß gebeten hatte, „da es seit langen Jahren an
tüchtigem Gehölz, um Schneidmühlen damit zu beschäftigen, fehle“235.
Die nächste Nachricht über die herrschaftliche Mahlmühle zu Ramsen ist die vom
Verkauf und der Erbbestandsvergabe an Henrich Eberhard in den Jahren 1778 bis
1781. Besonders gut muß aber auch der Betrieb der Mahlmühle nicht gelaufen
sein, denn schon im Jahr 1782 bat Heinrich Eberhard darum, auf seine
Erbbestandsmühle Schulden aufnehmen zu dürfen, und 1791 wurde sie dann an
Daniel Herzler in Erbbestand übergeben236.
7. Religionsstreitigkeiten im Amt Kirchheim
Der fortschrittliche Geist des Fürsten Karl August von Nassau-Weilburg zeigte
sich unter anderem darin, daß er bereits zu Beginn seiner Regierungszeit anfing,
den Geistlichen seiner Länder in drei verschiedenen Gehaltsklassen ein festes
Gehalt zuzusichern. Diese Maßnahme sollte die Pfarrer mehr an ihr Amt binden
und Stellenjägerei aus wirtschaftlichen Gründen überflüssig machen237.
Ende des 17. Jahrhunderts bestand die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung
im Fürstentum Nassau-Weilburg aus Lutheranern.
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In der Herrschaft Kirchheim gab es neben wenigen Katholiken nur eine geringe
Zahl an Reformierten. In Albisheim etwa 40, in Bennhausen 15, in Eisenberg 30,
in Kerzenheim 25, in Morschheim 25, in Orbis 40, in Sippersfeld 5 und in Stauf
10. In den Gemeinden Bischheim, Dannenfels, Göllheim, Ramsen, Rittersheim
und Rüssingen dagegen gar keine Reformierten238.
Durch den Gebietstausch von 1706 kamen mit Bolanden, Dreisen und Marnheim
drei geschlossen reformierte Gemeinden zur Herrschaft Nassau. Solange die
verschiedenen Bekenntnisse sich für das Wohl des Landes einsetzten und den
Fürsten Karl August in seinen Zielen unterstützten, tolerierte dieser sie.
Die Anzahl der Reformierten in der Stadt Kirchheimbolanden wuchs, weil Fürst
Karl August neu zuziehenden Handwerkern und Kaufleuten Vergünstigungen
anbot, um seine Residenzstadt zu vergrößern. Die Mehrzahl der Zuziehenden
waren Reformierte aus dem benachbarten kurpfälzischen Gebiet, die den Fürsten
um freie Religionsausübung baten. Diese wurde ihnen für die Stadt
Kirchheimbolanden auch gewährt. Durch ein Dekret vom 13. Januar 1738 wurden
in der Stadt Kirchheimbolanden den Reformierten die gleichen Rechte eingeräumt
wie den Lutheranern.
Außerdem durften die Reformierten einen Lehrer ihrer Religion einstellen oder
ihre Kinder in die lutherischen Schulen schicken. Sie mußten dabei im Falle der
Nichtbenutzung auch nichts zu deren Erhaltung beisteuern239.
Der reformierte Prediger der Stadt Kirchheimbolanden erhielt mit einem Dekret
vom 25. August 1748 die Erlaubnis, in den zur Herrschaft Kirchheim gelegenen
Ortschaften, Orbis, Morschheim, Bischheim, Rittersheim, Dannenfels,
Bennhausen und Albisheim, ungehindert alle religiösen Handlungen
vorzunehmen.
Marnheim, Dreisen und Bolanden hatten als rein reformierte Ortschaften eigene
reformierte Prediger.
Die Tatsache, daß bei dieser Aufzählung die Orte Ramsen, Göllheim, Eisenberg
und Kerzenheim nicht erwähnt werden, läßt den Schluß zu, daß in diesen
Gemeinden die Anzahl der reformierten Untertanen so gering oder gar nicht
existent war, daß hierfür keine Privilegierung notwendig wurde.
Die reformierten Geistlichen waren nun größtenteils zufrieden gestellt, die
lutherischen dafür umso aufgebrachter.
Die weiterhin stattfindenden Brüche der fürstlichen Erlasse hatten ein „regiminal
Rescript“ zur Folge, in welchem jedwedes Nichtbefolgen der Anweisungen der
fürstlichen Regierung mit 50 Gulden Strafe belegt wurde. Obwohl jetzt die Zuwiderhandlungen abnahmen, hielt sich von Seiten der lutherischen Untertanen eine
Mißstimmung gegen das Fürstenhaus. Trotzdem blieben Streitigkeiten zwischen
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den beiden Bekenntnissen bestehen und fanden schließlich im sogenannten
„ABC-Buch-Krieg“ ihren Höhepunkt.
Erst in den letzten Jahrzehnten des Jahrhunderts kehrte dann allmählich im Streit
der Bekenntnisse Ruhe ein240.
Als in Religionsfragen rückständig, ja gegenüber den kurpfälzischen Nachbarn 50
Jahre zurück erlebte Freiherr von Botzheim241 die Untertanen im Amt Kirchheim,
als er 1751 in nassau-weilburgische Dienste trat. Vor allem die beiden
evangelischen Konfessionen, die lutherischen und die reformierten, standen
einander verbohrt und feindselig gegenüber. Beide Seiten berichteten der
Regierung von ständigen Übergriffen der jeweils anderen Seite.
Hauptbeschwerdepunkte waren Kindstaufen und Beerdigungen durch die Pfarrer
der anderen Konfession242. Die Regierung ließ daraufhin eine Untersuchung in die
Wege leiten, inwieweit die Vorwürfe der Wahrheit entsprächen.
Ein weiterer Vorwurf bestand darin, daß es in den evangelisch-lutherischen
Schulen den reformierten Kindern nicht gestattet sei, den Heidelberger
Katechismus zu lernen. Die reformierten Gemeinden des Amtes Kirchheim
reichten am 1. Oktober 1763 ein Gesuch ein, ihre Kinder im Heidelberger
Katechismus unterrichten lassen zu dürfen243.
Die Regierung reagierte zunächst mit einer Verfügung vom 12. Oktober 1763, die
bestimmte, daß bei gemischten Ehen die vor der Ehe getroffenen Abmachungen
bezüglich der Religion der Kinder unumstößlich seien. Zum Heidelberger
Katechismus wurde festgeschrieben, „daß derselben (evangelisch-reformierten
Amtseinwohner) Kinder von den evangelisch-lutherischen Schulmeistern in dem
Heidelberger Catechismus ... unterrichtet werden sollen“244.
Im Gegensatz zu der Verordnung über das Kirchen- und Schulwesen vom
26. Oktober 1704, in der festgeschrieben wurde, daß in den Schulen nur
evangelisch-lutherische Bücher erlaubt seien, und Katholiken oder Reformierten
explizit untersagt wurde, eigene Bücher mitzubringen245, war dies ein großer
Fortschritt.
Für die Gemeinden mit einer reformierten Mehrheit, wie z. B. Bolanden,
Marnheim und Dreisen, wurde eine entsprechende Verfügung erlassen. Mit einem
Erlaß vom 5. Januar 1765 wurde es den Lehrern bei Strafe untersagt, reformierte
Kinder im lutherischen Katechismus abzuhören sowie den lutherischen
Katechismus als Lesebuch zu benutzen. Außerdem wurde bezüglich der Religion
der Kinder aus Mischehen verfügt, daß die Söhne automatisch die Religion des
Vaters, die Töchter die der Mutter annehmen müßten, ohne daß die Eltern etwas
anderes bestimmen könnten.
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Um die Unmenge vorhandener Feiertage im Lande zu verringern, wurden per
fürstlichem Erlaß vom 21. August 1767 nur noch folgende Feiertage als solche
aufrechterhalten: Ostern, Pfingsten und Weihnachten (je 2 Tage), Neujahr,
Karfreitag, Mariä Verkündigung und Christi Himmelfahrt (je 1 Tag) sowie
Gründonnerstag, das Fest der Heiligen-Drei-Könige und die monatlichen Bußund Bettage (nur je ein halber Tag). Vor allem die Bauern hielten sich zunächst
nicht an die Regelung und gingen an den abgeschafften Feiertagen trotzdem –
auch ohne Pfarrer – in die Kirche, so daß es einige Zeit dauerte, bis sich diese
durchsetzte246.
Wesentlich rebellischer reagierten die Untertanen auf die Verordnung vom 29.
April 1768, die „Mißbräuche bei Eheverlöbnissen und Hochzeiten, bei
Kindtaufen, Leichenbestattungen und Trauern betreffend“. Um einem
ausufernden Aufwand entgegenzusteuern, wurde von Seiten der Regierung
festgeschrieben, die Särge aus „gemeinem“ Holz anzufertigen. Gleichzeitig
wurden „Trost-, Wein- und Leichenschmaus“ sowie „Leichenkronen und
Leichenkränze“ verboten. Außerdem sollten keine Grabsteine und Kreuze mehr
auf die Gräber gesetzt werden, „weil beides eine unnötige Ausgabe sei“. Vor
allem gegen Letzteres regte sich erbitterter Widerstand bis hin zum Aufruhr, so
daß die Regierung mit dem 30. August 1768 wieder Kreuze und Leichenkronen
gestatten mußte247.
8. Das Schulwesen im Amt Kirchheim
Im Jahre 1575 besaßen nur drei Orte des Amtes Kirchheim Schulen:
Kirchheimbolanden, Albisheim und Marnheim248.
Erst im Jahre 1703 wurde auch in Ramsen eine Schule errichtet und Johann Jost
Lohmelius als Schulmeister angestellt249.
Der Reformeifer und das fortschrittliche Gedankengut des Fürsten Karl August
von Nassau-Weilburg ist auch bei seinen das Schulwesen betreffenden
Maßnahmen zu erkennen.
Am 24. Oktober 1737 wurde „Behufs der dringend nöthigen Verbesserungen des
Schulwesens“ eine allgemeine Schulordnung erlassen250. Darin wurden zum
ersten Mal Schulpflicht und Schulzwang vorgeschrieben. Der Lehrer mußte Versäumnislisten führen und diese wöchentlich dem Pfarrer vorlegen; unentschuldigtes Fehlen wurde mit 1 Heller Strafe belegt. Die Schulpflicht begann mit dem
6. Lebensjahr und umfaßte 8 Schuljahre sowie den Lehrstoff: Katechismus,
Lesen, Schreiben, Rechnen, Anleitung zur Gottesfurcht, zum Gehorsam gegen
Eltern und Obrigkeit sowie zur Sittlichkeit. Der Pfarrer war dazu verpflichtet, die
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Oberaufsicht über die Schule und den sittlichen Lebenswandel des Lehrers zu
übernehmen.
Rechnen sollte in der Folgezeit wichtigstes Unterrichtsfach werden; die Schüler
sollten nur von der Schule entlassen werden, wenn sie die Grundrechenarten,
Dreisatz und Bruchrechnung beherrschten. Da es jedoch immer noch keine
spezielle Lehrerausbildung gab, kam es dazu nicht. Weil außerdem die Bezüge
nach wie vor sehr gering waren, ergriffen nur sehr wenige den Lehrerberuf251.
Auch dem Sohn Karl Augusts, dem Fürsten Karl Christian von Nassau-Weilburg,
lag in seiner Regierungszeit die Reform des Schulwesens in seiner Herrschaft
besonders am Herzen.
Der erste Schritt für diese Reform war eine Befragung der Lehrer über den Stand
des Unterrichtes und der Schulgebäude. Die Regierung forderte sodann die Lehrer
auf, „die Jugend in Rechnen, Schreiben, Lesen, Singen und den Hauptstücken der
christlichen Lehre gebührend zu unterrichten.“
Eine weitere Aufforderung erging an Gemeinden, „ihre Schulhäuser in
beständigem, gutem, wohnbarem Zustand zu erhalten“. Vor allem in den
Gemeinden Ramsen, Bischheim, Dannenfels und Kerzenheim waren die
Schulgebäude in einem jämmerlichen Zustand. Immerhin hatten es die Lehrer dort
aber noch besser als z. B. in Dreisen, denn dort gab es weder ein eigenes
Schulhaus noch eine Lehrerdienstwohnung. Der Lehrer wohnte dort „auf dem
Rathaus“252.
Allerdings wurde den Lehrern eine Gehaltsaufbesserung in Aussicht gestellt, „so
wie Proben von ihrem Zunehmen in der Gefälligkeit und in dem Fleiß“ erkennbar
seien253. Die Beurteilung und die Entscheidung darüber lag bei den Pfarrern, die
der Regierung das Ergebnis ihrer Beurteilung mitteilen sollten.
Die Gemeinden, die über eigenen Waldbesitz verfügten, wurden verpflichtet, das
Brennholz für die Schule bereit zu stellen.
Inhaltlich sollte das immer noch kaum beachtete Rechnen mehr in den
Vordergrund gestellt und für alle zur Pflicht werden254.
Trotz dieser Reformen blieben die Lehrergehälter äußerst dürftig. Im Jahre 1769
erhielten die 19 lutherischen und 4 reformierten Lehrer der Herrschaft Kirchheim
zusammen jährlich 1745 Gulden zuzüglich Wohnung, Holz und Beigaben. Die 23
Lehrer unterrichteten im Jahre 1771 in der Herrschaft Kirchheim 1162
evangelische Schüler. Außerdem gab es immer noch keine festgelegte
Lehrerausbildung. Um Lehrer zu werden, mußte man lediglich von Geistlichen
abgehaltene Aspirantenkurse besuchen. Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts
kamen erste Ansätze einer staatlich organisierten Lehrerausbildung auf255.
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Hart blieb die Regierung bei der Frage nach Einstellung katholischer Lehrer, um
eigenen katholischen Unterricht abhalten zu können. Noch im Jahre 1768
bemerkte sie, daß der Artikel des Friedens zu Osnabrück, welcher die Möglichkeit
der Anstellung eines „Präceptor privatus oder domesticus“ aufzeigt, für die
Katholiken der Herrschaften Kirchheim und Stauf nicht in Frage komme.
Erst auf Druck des Kurfürsten von Mainz – in seiner Eigenschaft als Bischof von
Worms – und des Kurfürsten von der Pfalz wurde den Katholiken erlaubt, einen
Privatpräzeptor anzustellen, der bei den Eltern der Kinder in Kost ging und in der
Wohnung des Pastors unterrichtete. Die katholischen Kinder wurden nun nicht
mehr zum Besuch der lutherischen Schulen verpflichtet, mußten aber trotzdem zur
Besoldung des lutherischen Lehrers beitragen.
Die Katholiken von Ramsen waren hierbei in der Entrichtung ihrer „Schuld“ an
den lutherischen Lehrer sehr nachlässig256.
Aus dem 18. Jahrhundert überlieferte Nachrichten über die Schule in Ramsen sind
Beschwerden der Gemeinde Ramsen gegen den Schulmeister Georg Marx bei
ihrem Landesherren aus dem Jahre 1772. Der Schriftverkehr hierüber reicht bis
ins Jahr 1775257.
Am 23. August 1762 gründete Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg eine
Pensionskasse für die Witwen und Waisen seiner weltlichen Dienerschaft.
Zunächst war die Mitgliedschaft freiwillig, ab dem 10. Mai 1798 verpflichtend.
Diesem Muster entsprechend, folgte am 31. August 1765 eine für die Geistlichkeit
und am 18. Februar 1777 eine für die evangelischen Lehrer.
Grund für die Einrichtung dieser Pensionskassen war einerseits die aufgeklärte
Grundhaltung des Fürsten, „alles zum Wohl des Volkes“ einzurichten.
Andererseits war die Einrichtung solcher Witwen- und Waisenkassen eine
Möglichkeit, seine Beamten enger an den Staat zu binden. Da sie sich jetzt keine
Gedanken mehr um die Versorgung ihrer Hinterbliebenen machen mußten,
konnten sie sich voll und ganz auf ihre Aufgaben im Dienste des Staates
konzentrieren258.
9. Der sogenannte ABC-Buch Streit
Obwohl der sogenannte ABC-Buch-Streit, der im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts im Amt Kirchheim hohe Wellen schlug, in Ramsen wesentlich gemäßigter
angegangen wurde als in anderen Orten des Amtes Kirchheim, soll er hier doch
relativ ausführlich beschrieben werden. An den massiven Protesten gegen ein
einfaches Schulbuch erkennt man sehr deutlich die Grundhaltung der nassauischen Untertanen auch in Ramsen und ihre radikale Ablehnung jeder Neuerung.
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Diese Einstellung bereitete kaum 20 Jahre später den französischen
Revolutionären und den von ihnen unterstützten Mainzer Jakobinern ebenfalls
erhebliche Schwierigkeiten bei der von ihnen gewünschten Einführung politischer
und gesellschaftlicher Freiheiten.
Um eine weitere Reform und vor allem eine Vereinheitlichung des Schulwesens
voranzutreiben, beauftragte Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg im
Sommer 1776 die beiden lutherischen und den reformierten Pfarrer
Kirchheimbolandens damit, sich Gedanken über die Vereinheitlichung des
Schulwesens zu machen. Diese faßten ihre Gedanken zu einer neuen
„Erziehungsanstalt“ in einer Denkschrift zusammen259. Der Name
„Erziehungsanstalt“ ist hierbei nicht sehr glücklich gewählt, denn es handelte sich
darum, gemeinsame Versammlungen von Geistlichen und Lehrern zu
organisieren, um diese weiterzubilden260. Der Fürst nahm die vorgestellten Ideen
gerne auf und ordnete mit einem „Regierungs- und Consistorialrescript“ vom
12. September 1776 für die Ämter Kirchheim und Alsenz die Einrichtung von
einheitlichen Erziehungsanstalten nach dem vorgeschlagenen Muster an261.
Zu dieser Idee einer Vereinheitlichung des Schulwesens paßten allerdings die
bisherigen Schulbücher, die anhand religiöser Texte, wie dem Vaterunser und den
10 Geboten, das Lesen lernen ließen, nicht mehr. Deshalb sollte ein neues
Lesebuch erstellt werden, das nur zum Lesenlernen und nicht auch gleichzeitig
zum Religionsunterricht dienen sollte. Das Lesebuch sollte von lutherischen,
reformierten und katholischen Kindern gleichermaßen benutzt werden können
und mußte alleine aus diesem Gesichtspunkt heraus kirchlich und religiös neutral
sein262. Das nach diesen Gesichtspunkten erarbeitete „ABC-Buchstabier und
Lesebuch“ erschien 1776 und beinhaltete das kleine und das große Alphabet, die
einfachen und zusammengesetzten Selbst- und Mitlaute, einsilbige
Buchstabenverbindungen, Hauptwörter, neun moralische kurze Erzählungen und
zwei kleine Gedichte sowie zum Schluß das Einmaleins263.
Nachdem Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg das neue Buch genehmigt
hatte, wurde es im Januar 1777 an alle Kinder verteilt. Unmittelbar danach kamen
von vielen Seiten Proteste auf, die mit der Grundstimmung „Die Religion ist in
Gefahr“ mobil machten. Vor allem die lutherischen Untertanen waren nicht
gewillt, das Voranschreiten von Vorrechten der Reformierten weiter zu dulden.
Viele beäugten ohnehin schon die Zusicherung, die Karl Christian vor seiner
Eheschließung geben mußte, daß er seine Kinder reformiert erziehen werde, mit
Mißtrauen, ja einige fragten sich, ob der Fürst gar heimlich selbst schon ein
Reformierter war.
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Das neue „nicht-lutherische“ ABC-Buch war somit der Tropfen, der das Faß zum
Überlaufen brachte. Die Eltern gaben ihren Kindern die alten Schulbücher mit
oder schickten sie gar nicht zur Schule. Die Regierung war in der Frage des
Schulbuches jedoch nicht gewillt, von ihrem Standpunkt abzuweichen, und ließ
die Widerstandleistenden verhaften.
Am 5. Februar 1777 reichten daraufhin die Einwohner der Orte Albisheim,
Bischheim, Göllheim, Kerzenheim, Rüssingen und Orbis bei der Regierung eine
Bittschrift ein, in der sie darum baten, ihre alten lutherischen Bücher beibehalten
zu dürfen und die wegen des ABC-Buch-Streites Inhaftierten freizulassen. Da die
Regierung auf diese Bittschrift nicht einging, schlossen die Einwohner von
Albisheim, Bischheim, Göllheim, Eisenberg, Kerzenheim, Rüssingen und Orbis
ein Abkommen, gemeinsam Widerstand zu leisten und die Bücher nicht
anzunehmen, auch wenn die Regierung dies mit Gewalt durchsetzen wolle.
Die Orte Ramsen, Bennhausen, Dannenfels, Sippersfeld, Stauf, Oberwiesen und
die Stadt Kirchheimbolanden sowie die Orte Bolanden, Dreisen und Marnheim
beteiligten sich nicht daran, trauten sich also nicht, gegen die Regierung
aufzubegehren, oder waren – wie die größtenteils reformierten Gemeinden
Bolanden, Dreisen und Marnheim – mehrheitlich gerne bereit, das neue aus ihrer
Sicht „gesäuberte“ ABC-Buch anzunehmen.
Die meisten der widerstandleistenden Untertanen versprachen nach mehreren
Tagen Arrest den Gehorsam sowie, das Buch einzuführen, und wurden daraufhin
freigelassen. Nur zwei Marnheimer und ein Albisheimer blieben hartnäckig und
sollten deshalb in das Zuchthaus nach Weilburg gebracht werden. Als der
Transport in die Ortschaft Ilbesheim, die zur österreichischen Grafschaft
Falkenstein gehörte, kam, befreiten Bauern aus Albisheim, Bischheim, Marnheim
und Rittersheim die Gefangenen.
Der Albisheimer Nickel Morgenstern, der als der Kopf des Tumultes galt, setzte
daraufhin ein Schreiben an die nichtbeteiligten Orte Ramsen, Bolanden,
Dannenfels, Göllheim, Eisenberg, Kerzenheim, Sippersfeld, Stauf und Rüssingen
auf, in dem deren Bewohner aufgefordert wurden, nach Kirchheimbolanden zu
kommen und zu zeigen, daß man am rechten Glauben und damit auch an den alten
Lesebüchern festhalten wolle.
Am Morgen des 19. Februar 1777 versammelten sich daraufhin mehrere hundert
Personen in Kirchheimbolanden und forderten die Abschaffung des neuen ABCBuches und die Freilassung der übrigen Gefangenen. Da in dem Moment kein
Militär zur Abwehr zur Verfügung stand, wurden die Gefangenen unter
Auflegung einer Geldbuße freigelassen.
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Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg hatte seine Familie und sich bereits vor
diesem Tumult nach Oppenheim in Sicherheit gebracht und bat von dort aus den
Kurfürsten Karl Theodor von der Pfalz um Hilfe und die Entsendung von
Truppen. Am 20. Februar erschien der Oberst Graf Kuhn mit 800 Mann
kurpfälzischer Truppen im Amt Kirchheim, wodurch die Auflehnung beendet
wurde. Morschheim schickte am gleichen Tage, Göllheim und Bischheim am
21., Rittersheim, Orbis und Marnheim am 22. sowie Sippersfeld am 23. Februar
Deputierte nach Kirchheimbolanden, die erklärten, daß man das ABC-Buch
annehmen wolle und wegen des Aufstandes um Gnade bitte. Die Untertanen, die
sich aktiv an den Aufwiegelungen beteiligt hatten, wurden festgenommen, und am
23. und 24. Februar verließen die letzten kurpfälzischen Truppen schon wieder
das Kirchheimer Gebiet264.
Nickel Morgenstern und einigen anderen Hautpträdelsführern gelang jedoch die
Flucht, und diese strengten einen Prozeß „im Namen der lutherischen Untertanen
der Herrschaft“ vor dem Reichskammergericht in Wetzlar an. Der Prozeß dauerte
viele Jahre, schuf eine ungeheuere Verbitterung und lenkte das Interesse großer
Kreise Deutschlands auf das kleine nassau-weilburgische Fürstentum.
Letztendlich verlief der Prozeß jedoch, nachdem einige Juristen gut daran verdient
hatten, im Sande.
Am 31. März 1781 gaben die Gemeinden Albisheim, Dreisen, Göllheim
Kerzenheim, Marnheim, Morschheim, Orbis und Sippersfeld ihren Widerstand
endgültig auf und erklärten sich bereit, das ABC-Buch anzunehmen265. Die
Gemeinden Bischheim und Rittersheim folgten im Jahre 1782266.
Im Zusammenhang mit dem ABC-Buch-Streit entstand am 14. Februar 1777 ein
von einem anonymen Verfasser gedichtetes Spottlied, welches in 17 Strophen die
Bürger fast aller Ortschaften der Herrschaft Kirchheim aufforderte, für den
„wahren Glauben“ einzutreten und gegen das ABC-Buch vorzugehen. Die
Ramsen betreffende Strophe lautet:
„Tritt auf des Glaubens Bahn
Und, Ramsen, ziehe an
Des Glaubens Helm und Schilde.
Und zu des Glaubens Bilde,
Zu diesem Glaubensseil,
Behende, Ramsen, eil'!
Des Luthers Glaub' und Lehr'
Mit Gut und Blut vermehr'.
Vertilge, welche seind
Des Kreuzes arge Feind'.“267
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Ramsen hatte keine eigene lutherische Pfarrei, sondern war Filiale von Eisenberg.
Deshalb wird in der Ramser Strophe im Gegensatz zu den meisten anderen auch
kein Pfarrer namentlich angesprochen268. Die wenigen Katholiken Ramsens
wurden wechselnd von Neuleiningen, Eisenberg, Göllheim, Hettenleidelheim,
Rodenbach, Börrstadt und Wattenheim aus seelsorgerisch versorgt269.
Insgesamt verursachte der „ABC-Buch-Streit“ der Herrschaft Kirchheim Kosten
von 60000 Gulden270. Außerdem wurden dadurch die ganzen Maßnahmen zur
Schulreform zurückgeworfen. So verlief der Unterricht in den Volksschulen
gegen Ende des 18. Jahrhunderts im wesentlichen in der alten Form. Er bestand
aus Lesen, Schreiben und Religion.
Da die meisten Lehrer selbst nicht viel davon verstanden, wurde Rechnen immer
noch nur in sehr geringem Maße betrieben. Die Ursachen lagen in der schlechten
Besoldung und der mangelhaften Vorbildung der Lehrer. Von Seiten der
Regierung wurde zwar versucht, die Lehrerbildung durch entsprechende Kurse zu
verbessern. Diese Idee setzte sich jedoch noch nicht durch271.
10. Unter französischer Herrschaft
Beim Einmarsch der französischen Revolutionstruppen in die Pfalz im Juli 1792
floh die Fürstin Isabelle von Nassau-Weilburg aus Kirchheimbolanden über
Weilburg nach Hachenburg. Fürst Friedrich Wilhelm blieb in Weilburg, das am
10. November 1792 von französischen Truppen besetzt wurde. Bis ins Jahr 1798
lebte die fürstliche Familie in Weilburg, danach begab sie sich ins Exil nach
Bayreuth.272.
Im Herbst 1792 zog die französische Revolutionsarmee unter General Adam
Philippe Custine über Landau, Speyer und Worms nach Mainz, dessen
Reichsfestung am 21. Oktober 1792 genommen wurde. Im Zuge dieser
Eroberungen kamen am 17. Oktober 1792 französische Truppen in die
Nordpfalz273.
Am 22. Oktober 1792 stellte General Custine dem Fürsten von Nassau-Weilburg
einen Schutzbrief für das Amt Kirchheim aus, in dem Custine den französischen
Bürgern und Armeeführern befahl, die Ländereien, Höfe, Häuser, Scheunen,
Magazine, Gärten, Wälder sowie das herrschaftliche Schloß im Amt Kirchheim
zu respektieren. Der Hintergrund für diesen Schutzbrief war die Tatsache, daß
Fürst Friedrich Wilhelm in seinen Gebieten keine adligen französischen
Emigranten aufgenommen hatte274.
Am 19. November 1792 gründete General Custine mit der „Allgemeinen Administration“ in Mainz eine neue oberste Verwaltungsbehörde275. Der Winter 1792/93
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Karte der Rheinlande unter französischer Herrschaft
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hatte für die Bevölkerung der Nordpfalz schwere Requisitionen und Plünderungen
zur Folge276. Inwieweit davon auch der Ort Ramsen direkt betroffen war, ist
unklar.
Am 10. Februar 1793 wurde in Mainz eine Wahlordnung über die am Sonntag,
den 24. Februar, in allen linksrheinischen Gemeinden zwischen Queich und
Mosel durchzuführenden Munizipalitäts- und Konventswahlen sowie den von der
Bevölkerung vor der Stimmabgabe abzulegenden Eid erlassen. Jede Gemeinde
sollte einen Maire, einen Gemeindeprocurator und zwei Munizipalen als
Gemeindevertreter wählen277. Aktives Wahlrecht besaß jeder Bürger, der das 21.
Lebensjahr vollendet hatte, Dienstboten, Knechte und fremde Handwerksburschen
ausgenommen278.
Am 20. Februar 1793 wurden in Kirchheimbolanden die Eidesleistung und die
obengenannten Wahlen eingeleitet. Dazu erschienen die Bevollmächtigten
Forster, Häfelin, Bleßmann und Stumme aus Mainz in Kirchheimbolanden. Ihren
Anordnungen wurde durch die Anwesenheit des französischen Capitaine Margin,
der seit dem 11. Februar mit 12 Reitern in Kirchheimbolanden lag, Nachdruck
verliehen. Forster beauftragte den Stadtschultheißen Draudt, das fürstliche und
öffentliche Vermögen einzuziehen und der Bevölkerung bekannt zu machen, daß
die fürstliche Herrschaft zu Ende sei. Forster bestimmte außerdem den 23.
Februar als Termin für die Leistung des Eides auf die neue Verfassung und den
24. Februar für die Wahl der Munizipalen.
In einer Erklärung vom 23. Februar 1793, welche von der Stadt Kirchheimbolanden und den Amts-Ortschaften gemeinsam übergeben wurde, dankten die Bürger
für die ihnen angebotenen Vorteile und schoben vor, daß sie „in der so kurz
anberaumten Zeit keinen Eid ablegen können, indem Landleute wie wir eine neue
Verfassung in einem Tage so geschwind nicht begreifen“ könnten. Außerdem
erklärten sie, bis zu dem zu erwartenden Friedensschluß abwarten und ihrem
Fürsten treu bleiben zu wollen279. Diese Nachricht erschien den Mainzer
Jakobinern unverständlich, und sie verließen daraufhin in der Nacht vom 25. zum
26. Februar mit den Reitern unverrichteterdinge Kirchheimbolanden280.
Aus den nordpfälzischen Gemeinden Göllheim, Alsenz, Gaugrehweiler,
Kerzenheim, Obermoschel und Winnweiler ist überliefert, daß von Seiten der
neuen Machthaber teils durch Versprechungen, teils durch Androhung von
Gewalt versucht wurde, die Bürger zum Ablegen des Eides auf die Republik zu
bewegen. Die Einwohner standen der neuen Ordnung jedoch skeptisch gegenüber
und wollten ihre bisherige gewohnte Herrschaft beibehalten, auch wenn ihnen das
den Unmut der neuen Machthaber einbrachte281.
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Besonders ausführlich ist der Ablauf von Eidesleistung und erzwungenen Wahlen
aus Göllheim überliefert. Da die Haltung der Göllheimer Bürger die Stimmung
der Einwohner im ganzen Amt Kirchheim wiedergibt, werden die Ereignisse aus
Göllheim stellvertretend für die anderen Gemeinden ausführlich beschrieben.
Am 22. Februar 1793 kam der Jakobiner Häfelin mit einem Jäger zu Pferd nach
Göllheim. Er forderte den Oberschultheißen Seipel auf, die Gemeinde zu
versammeln, was auch geschah. Häfelin machte ähnliche Ausführungen wie
Forster in Kirchheimbolanden und drohte, die Eidesleistung durch militärisches
Eingreifen zu erzwingen, falls dies nicht freiwillig geschehe. Nachdem der
Göllheimer Gerichtsmann Heinrich Zimmermann Bedenkzeit erbeten hatte,
forderte Häfelin die Gemeinde auf, ihre Erklärung am nächsten Tag nach
Kirchheimbolanden zu bringen. Die Gemeinde beschloß fast einstimmig - nur
Peter Röhrig hatte Bedenken -, die Anträge abzulehnen und vier Bürger mit dieser
Erklärung nach Kirchheimbolanden zu schicken, wo sie mit Bürgern und den
Schultheißen von Albisheim, Bolanden, Morschheim und Orbis zusammentrafen,
die alle die gleiche Botschaft brachten.
Acht Tage später erschien der Pariser Volksrepräsentant Merlin von Thionville
mit 4 Offizieren und 20 Jägern in Göllheim und verlangte Quartier für 2000
Mann. Mittags gegen 2 Uhr kamen 1200 Infanteristen mit 2 Kanonen nach
Göllheim. Vor dem Ort lagerten in Richtung Kirchheimbolanden weitere 1400
Mann Infanterie und Kavallerie mit ebenfalls 2 Kanonen.
Nachdem die Bevölkerung auf dem Dorfplatz versammelt war, hielt Commissär
Hofmann eine Rede, die die Fürsten verunglimpfte und die neue Freiheit pries.
Bei ausbleibender Eidesleistung drohte er mit Plünderung und Gefangenschaft.
Obwohl Hofmann die Eidesformel „Ich schwöre, dem Volke und den
Grundsätzen der Freiheit und Gleichheit getreu zu sein“ mehrmals vorsprach,
blieb es still. Erst aufgrund seiner Drohung, den Ort mit Hilfe der Kanonen zu
zerstören, sprachen einige der Anwesenden den Eid, jedoch ohne die Finger zu
heben und ohne den Namen Gottes anzurufen. Hofmann gab sich damit zufrieden
und ließ die Soldaten und die Kanonen abziehen.
Am 2. März 1793 sollten dann die Wahlen durchgeführt werden. Die Bewohner
forderten jedoch zunächst eine Zusicherung, daß ihre Söhne nicht zum Militärdienst eingezogen würden, die sie von Merlin auch erhielten. Daraufhin fand am
3. März die Wahl statt. Die Gewählten nahmen diese jedoch erst zwei Tage
später, nach der Drohung Merlins, mit 25 Mann Jägern nach Göllheim zurückzukehren, an. Gewählt wurden zum Maire Posthalter Groß, zum Procurator Heinrich
Zimmermann sowie die Gerichtsleute Ph. Schäfer und Martin Zimmermann zu
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Munizipalen. Eine Woche später wurde der evangelische Pfarrer Schefer als
Mitglied in den rheinisch-deutschen Nationalkonvent nach Mainz gewählt282. Den
Wahlen entsprechend, wurde die Setzung eines Freiheitsbaumes durch die
Franzosen erzwungen.
Aus den zu den ehemaligen Herrschaften Kirchheim und Stauf gehörigen Orten
Eisenberg, Kerzenheim, Alsenz, aber auch aus Obermoschel und Grehweiler sind
ebenfalls erzwungene Eidesleistungen und Wahlen überliefert283.
Von den insgesamt ca. 900 Gemeinden des französisch besetzten Gebietes wurden
im Rheinisch-Deutschen-Nationalkonvent nur 88 durch Deputierte vertreten284.
Aus dem ehemals nassau-weilburgischen Amt Kirchheim waren dies die Orte
Albisheim, Göllheim, Eisenberg und Kerzenheim.
Der am 17. März 1793 in Mainz zusammengetretene Rheinisch-DeutscheNationalkonvent rief am 18. März einen unabhängigen „Rheinisch-Deutschen
Freistaat“ aus und beschloß am 21. März dessen Zugehörigkeit zur französischen
Republik285.
Diese Zugehörigkeit zu Frankreich wurde jedoch durch die preußische Armee
zunächst nur ein kurzes Zwischenspiel. Am 9. März 1793 überschritten die
Preußen den Rhein und stießen in der Zeit danach bis an die Queich weit ins
linksrheinische Hinterland vor. Daraufhin wurde den Preußen am 22. Juli 1793
die belagerte Festung Mainz von den französischen Verteidigern übergeben286.
Die nach Südwesten abrückenden Franzosen und die nachfolgenden Preußen
quartierten sich auch kurzzeitig in Kirchheimbolanden ein und requirierten
Pferde, Fuhrwerke und Verpflegung. Das Kriegsgeschehen entfernte sich nach
Süden, kam dann aber Ende des Jahres mit den vordrängenden Franzosen wieder
zurück in die Nordpfalz287.
Um den Krieg zu finanzieren, wurden die linksrheinischen deutschen Gebiete –
obwohl sie offiziell zu Frankreich gehörten – sowohl von den französischen
Truppen als auch von den Alliierten aufs härteste bedrängt und ausgeplündert.
Am 3. Januar 1794 marschierten französische Truppen der Brigade St. Cyr auf der
Hauptstraße nach Göllheim, am 5. Januar rückten sie in Kirchheimbolanden ein
und legten der Stadt 90000 Gulden als Brandschatzung auf. Der vorrückenden
französischen Armee folgten normalerweise direkt die „AusleerungsCommissäre“ nach, die das Land zur Verpflegung der Truppen und oft genug
auch zur persönlichen Bereicherung ausplünderten288. Am 7. Januar hatte St. Cyr
seine Stellung bei Zell, wo es Geplänkel mit preußischen Vorposten gab. Am
nächsten Tag zog er mit seiner Vorhut nach Gauersheim.
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Am 13. Januar 1794 trieben französische Truppen aus Morschheim und
Kirchheimbolanden requiriertes Vieh durch Kirchheim an der Eck.
Die Preußen hatten den Franzosen um diese Zeit bei Morschheim eine Schlappe
zugefügt, so daß diese zunächst nicht weiter nach Norden vorstießen289. Am 16.
Januar nahm General St. Cyr den Rückzug von Kirchheimbolanden über
Göllheim nach Kaiserslautern, nachdem seine Truppen in Kirchheimbolanden
noch das fürstliche Schloß geplündert und die Stadt „leergepresst“ hatten290.
Ab Februar 1794 waren Kirchheimbolanden und Göllheim von der preußischen
Armee besetzt291. Im Frühjahr 1794 drängte die preußische Armee die
französischen Truppen für etwa 7 Wochen aus großen Teilen der Pfalz, die
allerdings, insgesamt gesehen, nur einen Nebenkriegsschauplatz darstellte292. Der
Hauptkriegsschauplatz befand sich in Holland und Belgien. Nach dortigen
Erfolgen der Franzosen drangen diese auch wieder in die Pfalz vor, so daß sich
nach einer Schlacht bei Edenkoben am 13. Juli 1794 die österreichischpreußischen Koalitionstruppen in die Nordpfalz zurückzogen, wo Feldmarschall
Möllendorf bei Kirchheimbolanden und General Kalckreuth bei Rockenhausen in
Stellung gingen.
Am 17. August 1794 plünderten französische Truppen die Dörfer Eisenberg und
Hettenleidelheim. Um die Plünderer zu vertreiben, zog in der Nacht darauf
Blücher mit seinen Husaren dorthin und stellte sich auf der Höhe von Wattenheim
auf. Weiterhin ist überliefert, daß der Erbprinz von Hohenlohe seine Truppen am
17. September 1794 bei Göllheim sammelte und vereinigte293. Im Oktober zogen
sich die preußischen Truppen auf die andere Rheinseite zurück294.
Mit dem Friedensschluß von Basel am 5. April 1795 zwischen Preußen und
Frankreich schied Preußen aus der Koalition aus, so daß der Krieg nur noch
zwischen Österreich und Frankreich tobte295.
Nachdem die kaiserlich-österreichischen Truppen den französischen auf der
rechten Rheinseite eine empfindliche Niederlage beigebracht und am 29. Oktober
1795 das belagerte Mainz entsetzt hatten, zogen sich die Franzosen hinter die
Pfrimm zurück und verschanzten sich bis zum 10. November 1795 bei Marnheim,
Albisheim, auf dem Weierhof sowie bei Dannenfels, Marienthal und
Rockenhausen296.
Am 2. November rückte der kaiserliche General von Nauendorf gegen Kircheim,
Marnheim und Dannenfels vor, am 10. November 1795 zog er mit seiner Vorhut
in Göllheim ein. Die Österreicher setzten nach und schlugen die Franzosen am
9./10. November 1795 um Kirchheimbolanden, Bolanden, Dannenfels,
Weitersweiler, Dreisen, Göllheim und Marnheim297. Danach zog sich St. Cyr über
die Eisbach auf eine Linie zwischen Neustadt und Bad Dürkheim zurück298.
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Nach einigem weiteren kriegerischen Hin und Her stimmte der Österreichische
Kaiser am 17. Oktober 1797 im Frieden von Campo Formio299 und dann
schließlich am 9. Februar 1801 im Frieden von Lunéville300 der Abtretung des
linken Rheinufers an Frankreich zu.
Am 8. Mai 1798 unterzeichneten in allen Orten des neugeschaffenen Kantons
Göllheim ein geringer Teil der Einwohner folgende – jeweils auf ihren Wohnort
bezogene – Erklärung: „Nous soussignés citoyens de la commune de __________
déclarons librement par le présent et par notre propre signature, que nous ne
souhaitons rien plus ardemment que d'être réunis maintenant par un décret tout-àfait avec la grande nation francaise“301. Von den 472 Einwohnern Ramsens wurde
diese Erklärung lediglich von 6 unterzeichnet. Im ganzen Kanton Göllheim waren
es 293 Unterzeichner von 4999 Einwohnern. Ramsen lag also mit einem
Unterzeichnungsanteil von nur 1% weit unter dem des Kantons von 6%. Im
Donnersbergdepartement lag diese Quote bei 9%, im gesamten Reunionsgebiet
bei 4% der Einwohner302.
Nach einer Aufforderung durch die Zentralverwaltung des Donnersbergdepartements schickten 33 der 37 Kantonsverwaltungen Ende des Jahres 1798
erneut ein Anschreiben mit der Bitte um Vereinigung mit der französischen
Republik an die Zentralverwaltung, die diese dann nach Paris weiterleitete. Das
entsprechende Anschreiben des Kantons Göllheim ist mit dem 18. Brumaire
(8. November) datiert303.
Am 9. März 1801 wurde das Gebiet links des Rheines per Gesetz zum
französisches Staatsgebiet erklärt. Bereits direkt nach dem Frieden von Campo
Formio hatte der Regierungscommissär Franz Joseph Rudler mit Wirkung zum
23. Januar 1798 vier Verordnungen erlassen, die das linksrheinische Gebiet in die
vier Departements Donnersberg, Roer, Saar sowie Rhein und Mosel aufteilte. Der
Elsässer Rudler, der am 4. November 1797 vom Direktorium in Paris zum
Generalkommissar für die eroberten Gebiete ernannt worden war, solte die
Feudalrechte abschaffen, Departements- und Munizipalverwaltungen, Civil-,
Straf- und Friedensgerichte sowie die französischen Steuergesetze einführen304.
Mit dieser Einführung der französischen Organisations- und Verwaltungsformen endeten die ungeordneten Verhältnisse, die nach der Abschaffung der
alten Ordnung eingetreten waren. Die neue Ordnung war mit einigen – teils
positiven, teils negativen – Veränderungen für die Bürger verbunden, die
jedoch allesamt sehr skeptisch begutachtet und abgelehnt wurden: Ende der
Kleinstaaterei mit unzähligen Zollschranken, Ende der Feudalrechte, Ein-
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führung einer einheitlichen einfachen Währung305, Französisch als Amtssprache,
Einführung des französischen Revolutionskalenders306.
Hauptort des in die vier Arrondissements Mainz, Kaiserslautern, Speyer und
Zweibrücken unterteilten Departements Donnersberg wurde Mainz. Diese
4 Arrondissements waren wieder in insgesamt 36 Kantone unterteilt; das
Arrondissement Kaiserslautern in die Kantone Göllheim, Lauterecken,
Obermoschel, Otterberg, Rockenhausen, Winnweiler, Wolfstein und
Kaiserslautern307. Der Kanton Göllheim umfaßte 7 Mairien mit 18 Gemeinden
und – im Jahre 1806 – 6388 Einwohnern308.
Nach der topographischen Beschreibung des Kantons Göllheim309 gehörten
folgende Dörfer zu diesem Kanton: die ehemals nassau-weilburgischen
Ortschaften Göllheim, Dreisen, Eisenberg, Kerzenheim, Ramsen, Rüssingen,
Stauf, die ehemals pfälzischen Ortschaften Bubenheim, Harxheim, Immesheim,
Ottersheim, Rodenbach und Standenbühl sowie die ehemals gräflich leiningischen
Ortschaften Lautersheim, Rüben-Biedesheim und Weitersweiler.
Die Mairie Ramsen bestand im Jahre 1802 aus den Gemeinden Ramsen (mit 403
Einwohnern) und Stauf (mit 150 Einwohnern); ihr Maire hieß M. Leisy. Von den
403 Einwohnern Ramsens waren 278 Katholiken, 103 Lutheraner, 5 Reformierte
und 17 Mennoniten310. Hierbei ist der große Anteil von Katholiken in einem
ehemals lutherischen Dorf auffallend und verwunderlich.
Vier Jahre später bestand Ramsen aus 60 Häusern, in denen 63 Familien mit
insgesamt 410 Einwohnern lebten, und hatte keine Kirche311.
Nach der neuen Verwaltungseinteilung gehörte die Gemeinde Ramsen zur Mairie
Ramsen im Kanton Göllheim des Arrondissements Kaiserslautern im
Departement Donnersberg.
Im Jahr 1808 umfaßte die Mairie Ramsen mit den zwei Gemeinden Ramsen und
Stauf 560 Einwohner. Ramsen selbst hatte 63 Familien in 60 Häusern, der Maire
war weiterhin noch M. Leisy312.
Aus dem Jahr 1811 ist auf in Ramsen ausgestellten Pässen Conrad Michel als
Maire verzeichnet, so daß zwischen 1808 und 1811 ein Wechsel stattgefunden
haben muß. Das Dienstsiegel der Mairie Ramsen zeigt zu dieser Zeit den mit einer
Krone versehenen napoleonischen Adler313.
Die landwirtschaftlich genutzte Fläche im Kanton Göllheim betrug im Jahre 1806
genau 4858,56 ha Ackerland, 544,08 ha Wiesen, 11,28 ha Weinberge und 3904,08
ha Wälder314.
Der von Napoleon diktierte Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803
erfüllte die Entschädigungswünsche der Fürsten von Nassau-Weilburg für die
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Reisepaß für Jaques Hopp des französischen Departements Mont-Tonnerre während
der französischen Besetzung der Pfalz. Ausgestellt von Conrad Michel, Maire.
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linksrheinischen Verluste315. Nassau-Weilburg bezifferte den Verlust seiner
linksrheinischen Gebiete mit 6 Quadratmeilen, 15000 Einwohnern und 178000
Gulden an Einkünften. Als Entschädigung billigte Napoleon den Fürsten von
Nassau-Weilburg rechtsrheinische Objekte316 mit Einkünften um 200000 Gulden.
Die Entschädigungen übertrafen die Verluste um fast 55%, was zum Teil auf
mangelhaftes statistisches Zahlenmaterial über die Entschädigungsgüter
zurückzuführen ist317.
Die linksrheinischen Güter von Adligen, Kirchen und Emigranten wurden vom
französischen Staat als Nationalgüter eingezogen und versteigert. Sofern ihnen
genügend Geld zur Verfügung stand, hatten hierbei Bauern die Möglichkeit,
eigenes Land zu erwerben.
In Ramsen ging es dabei um die folgenden Güter. Die in Ramsen gelegenen
ehemals dem Bischof von Worms gehörigen Höfe Kisselhof mit 3078a, Kleehof
mit 1602a und Klosterhof mit 1600a Land und Wald wurden alle drei gemeinsam
von Karl Eickmeyer aus Kaiserslautern und Karl Groß aus Göllheim teilweise
erheblich über dem Mindestgebot ersteigert; der Kisselhof für 7850 statt 7000 fr,
der Kleehof für 4600 statt 3680 fr und der Klosterhof für 4300 statt 3000 fr.
Weitere 700a, ehemals dem Bischof von Worms gehöriges Land, blieben bei der
Versteigerung übrig. Der ehemals bischöflich-wormsische 7a große
Konventsplatz in Ramsen wurde für das Dreifache des Mindestgebotes für 75 fr
von Adam Aufschneider aus Ramsen, die mit einem Mindestgebot von 5120 fr
angebotenen 1105a großen Klosterwiesen für 5675 fr von Christ. Gimbel aus
Dannenfels ersteigert.
Der 915a umfassende ehemals nassau-weilburgische „Eisenwoogweyer im
Stumpfwald“ wurde 50 fr über dem Mindestgebot von Julien Noiré im Auftrag
von L. Ginanth aus Winnweiler für 550 fr erstanden.
Das ehemals bischöflich-speyerische Wachhaus im Rosenthalerhof wurde mit
einem Gelände von 122a in öffentlichen Dienst gestellt.
Was mit den ehemaligen Erbbestandsgütern der nassauisch-weilburgischen
Herrschaftsmühle und der bischöflich-wormsischen Klostermühle geschah, ist
unklar318.
Da mit dem Übergang an Frankreich ein Bruch der bisherigen Lebensverhältnisse
einherging, waren große Teile der Bevölkerung den Neuerungen gegenüber
ablehnend eingestellt und sehnten sich nach den bekannten, vertrauten Gegebenheiten der Fürstenherrschaft zurück. Dazu kam noch, daß die Bevölkerung aufgrund des hohen militärischen Bedarfes eine Menge Steuern und Abgaben leisten
mußte: Grundsteuer, Personalsteuer, Mobiliarsteuer, Tür- und Fenstersteuer,
Patentsteuer (Besteuerung von Kapital in geschäftlichen Unternehmungen),
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Eigentumsübertragungssteuer sowie Salz-, Getränke- und Tabaksteuer. Durch die
Ausgabe von Papiergeld, welches einer starken Inflation unterlag, verarmte ein
beträchtlicher Teil der Bevölkerung.
Die mit dem 30. März 1798 verfügte Einführung der französischen Sprache als
Amtssprache - die von den wenigsten Bürgermeistern beherrscht wurde - sowie
des französischen Revolutionskalenders mit geänderten Monatsnamen und
geänderten Monats- und Jahresanfängen sowie einer Zehntagewoche schafften
erhebliche Mißstimmungen319. Der Revolutionskalender wurde Ende des Jahres
1805 von Napoleon wieder abgeschafft. Eine weitere Änderung waren die neuen
Zivilstandsgesetze, die die Registrierung der wichtigsten Lebensdaten wie Geburt,
Hochzeit und Todesfall von der Kirche an die Gemeinden übergaben und die
Ehescheidung ermöglichten320.
Eindeutige Vorteile der neuen Herrschaft waren der Wegfall von Zollschranken
zwischen den ehemaligen kleinen Herrschaftsgebieten, ein modernes
Rechtssystem mit Gleichheit vor dem Gesetz, der Trennung von Justitz und
Verwaltung sowie das mit dem Erlaß vom 26. März 1798 beschlossene Ende des
Feudalsystems mit Natural- und Geldabgaben sowie Frondiensten. Ein weiterer
Vorteil war die auch in der Nordpfalz in den Jahren 1806 bis 1813 durchgeführte
Säkularisation von kirchlichem Grundbesitz, wodurch kleine Bauern eigenes Land
ersteigern konnten.
Die freiheitlichen Verwaltungsstrukturen endeten im Jahre 1800 mit der
napoleonischen Verwaltungsreform, die alle kollegialen Behörden abschaffte und
durch ein zentralistisch-hierarchisches Präfektursystem ersetzte. Der Maire an der
Spitze der Gemeinde wurde genauso wie der Präfekt an der Spitze des
Departements ein Befehlsempfänger des Diktators Napoleon321.
Ein Fortschritt der napoleonischen Verwaltung war der Bau von Straßen, so z. B.
von Kirchheimbolanden über Marnheim nach Göllheim, wo sie auf die Straße
nach Kaiserslautern traf. Zweck dieser Straßen war neben der militärischen
Nutzung auch die Verbesserung des Handels322.
Viel Unmut in der Bevölkerung erregte die Einziehung von Rekruten, die mit dem
23. September 1802 auch in den vier neuen Departements, die nun die gleichen
Rechte und Pflichten hatten wie die übrigen "alten" Departements, üblich wurde.
Die Zahl der eingezogenen Rekruten wuchs im Departement Donnersberg von 300
jährlich über 770 (1806) und 2000 (1809) bis hin zu über 6000 im Jahre 1813323. In
den Jahren 1800 bis 1804 wurden aus Ramsen 6 von 427 Einwohnern konskribiert. Von der Einziehung befreit waren in diesem Zeitraum 11 Ramsener Bürger.
Gründe für eine Befreiung waren, wenn der Einzuziehende vor der Bekanntmachung der Aushebung geheiratet hatte, einziger Sohn einer Witwe oder eines
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sehr alten Vaters – und damit deren „Altersversorgung“ – oder der älteste von
mehreren Waisenkindern war. Weitere Gründe zur Ausmusterung waren
Krankheiten, Gebrechen oder eine zu geringe Körpergröße.
Die Konskribierten des Kantons Göllheim mußten sich am Tag der Musterung –
normalerweise der 15. Februar – morgens um 9 Uhr vor dem Rekrutierungsrat im
Gemeindehaus einer bestimmten Gemeinde melden. Im Jahre 1810 war dieser
Ort, wohin die Konskribierten im Fußmarsch gelangen mußten, Winnweiler, 1812
Kaiserslautern324.
Die Konskriptionslisten des Kantons Göllheim aus den Jahren 1805 bis 1813
enthalten die Namen folgender aus Ramsen eingezogener Rekruten:
Konskriptionslisten der Jahre 1804 bis 1813
XIII (1804/1805) [LASp G6 Nr. 883]
Numéro
Noms
Date de Naissance
3
Bernhard Jean
24.7.1784
13
Fischer Antoine
6.4.1784
19
Hunsinger Jaques
26.1.1784
27
Mayer Jean Adam 31.3.1784
28
Michel Jean Nic.
12.8.1784
34
Roth Jean Jaques 11.6.1784
39
Schach Nicola
28.2.1784
Profession325
laboreur
journalier
journalier
charpentier
laboreur
laboreur
laboreur
Taille
1651
1590
1670
1665
1685
1576
1660
Leveé de 1806 [LASp G6 Nr 891]
Numéro
Noms
Prenoms
21
Gadier
Jeanmichel
43
Mayer
Jean Pierre
51
Schack
Jean Adam
Domicile
Ramsen
Ramsen
Ramsen
53
57
72
Ramsen
Ramsen
Ramsen
Mairie
Eisenberg
Eisenberg
Eisenberg (mort)
[gestrichen]
Eisenberg
Eisenberg
Eisenberg
Domicile
Ramsen
Ramsen
Ramsen
Mairie
Eisenberg
Eisenberg
Eisenberg
Mido
Antoine
Aufschneider Jean Michel
Greiff
Berhard
Leveé de 1807 [LASp G6 Nr 892]
Numéro
Noms
Prenoms
25
Aufschneider Jean Adam
38
Wield
Jean Henry
62
Hof
Jean Martin
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Leveé de 1808 [LASp G6 Nr 893]
Numéro
Noms
Prenoms
2
Schatull
Antoine
29
Leisy
Abraham
35
Roedel
Charles Guillome
Domicile
Ramsen
Ramsen
Ramsen
Mairie
Eisenberg
Eisenberg
Eisenberg
[gestrichen]
Leveé de 1809 [LASp G6 Nr 894]
Numéro
Noms
Prenoms
15
Plo[...]
Domicile
Stauf
Mairie
Ramsen
Leveé de 1810 [LASp G6 Nr 895]
Numéro
Noms
Prenoms
22
Schattoll
Charles André
29
Grünewald
Antoine
Domicile
Ramsen
Ramsen
Mairie
Ramsen
Ramsen
1811 [LASp G6 Nr 883]
Numéro
Noms
15
Dünkelberg Juste
45
Pleisner Jean Henry
70
Zimmermann
George Henry
73
Kron Philippe-Henry
Date de Naissance
20.1.1791
12.3.1791
Profession
laboreur
valet
Taille
1630
1605
23.6.1791
21.9.1790
laboreur
valet
1740
Profession
laboreur
cultivateur
laboreur
cultivateur
Taille
1600
1630
1660
1695
1812 [LASp G6 Nr 883]
Numéro
Noms
Date de Naissance
7
Eberhard Antoine
3.5.1792
46
Fischer Leonhard
13.7.1792
60
Becker Jean Martin 12.4.1792
71
Dünkelberg Jean Louis 3.7.1792
1813 [LASp G6 Nr 883]
Numéro
Noms
12
Weil Jean Conrad
Date de Naissance
23.7.1793
15
18
27.4.1793
28.11.1793
Gerhard Mathieu
Wild Leonard
Seite 84
Profession
Taille
garcon de
mar[é]chal
1630
garcon de camnaie?
laboreur
1650
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21
62
Seissler Pierre
Grünewald Arelieu?
6.12.1793
18.5.1793
charpentier
laboreur
1452
1702
Um zu verhindern, daß sich zu viele junge Männer der allgemeinen Wehrpflicht
entzogen, schickte der Präfekt des Donnersbergdepartements Jeanbon Saint André
am 27. Januar 1806 eine Verfügung an alle Maires seines Departements, daß alle
Polizeiangestellten, Förster und Feldschützen sowie Angestellte des Zolls für die
Verhaftung jedes Desserteurs oder widerspenstigen Konskribierten eine
Belohnung von 12 Franken erhalten sollten326.
Die Konskriptionslisten haben die Wehrpflichtigen aus Ramsen bis ins Jahr 1808
als zur Mairie Eisenberg gehörig verzeichnet. In den Statistischen Jahrbüchern der
Jahre 1808 und 1809 ist Ramsen jedoch als eigene Mairie aufgeführt327. Es ist
sehr unwahrscheinlich, daß Ramsen wirklich zunächst zur Mairie Eisenberg
gehört haben soll und das bereits nach so kurzer Zeit eine erneute Reform der
französischen
Verwaltungseinteilung stattgefunden haben soll. Die
einleuchtendste Erklärung wäre ein Irrtum des Militärschreibers, der die
Konskriptionslisten des Kantons Göllheim aufgestellt hat.
Betrachtet man die Körpergröße der gemusterten Soldaten, so stellt man fest, daß
die normale Körpergröße von jungen Männern zu Anfang des 19. Jahrhunderts
zwischen 160 und 170 cm gelegen hat. Nur selten wurde das Maß von 170 cm
überschritten. Daraus kann man ablesen, daß die durchschnittliche Körpergröße
der Bevölkerung zu dieser Zeit wesentlich geringer war als heute.
Interessant ist auch die Tatsache, daß in den Konskriptionslisten Berufsbezeichnungen und sogar die Namen in einer französischen Fassung eingetragen wurden.
Diese Bestrebungen der französischen Regierung, in den neu gewonnenen
Gebieten die französische Sprache als Amtssprache durchzusetzen, finden sich
ebenfalls in den Geburts-, Heirats- und Sterberegistern des Standesamtes der Jahre
1798 bis 1815. Beginnend mit den Eintragungen des Jahres 1808 bis zum Ende
des Jahres 1813, wurden die Eintragungen in französischer Sprache vorgenommen und sogar die deutschen Namen ins französische übertragen. Nach dem
Ende der Franzosenherrschft sind die Einträge wieder in deutscher Sprache.
Die moderne französische Verwaltungsorganisation dieser Zeit zeigt sich auch
darin, daß für die Eintragungen der Jahre 1809 bis 1813 Vordrucke – die natürlich
in französischer Sprache abgefasst waren – existierten, wohingegen vorher und
nachher Geburten, Hochzeiten und Todesfälle in einem frei geschriebenen Text
festgehalten wurden328.
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Die zwangsweise Einführung der französischen Sprache findet man auch auf
einem gedruckten Steckbrief mit der Beschreibung des wegen „Geldprellereyen
und Entwendung öffentlicher Gelder“ gesuchten ehemaligen Notars aus Göllheim,
Nikolaus Franz Joseph Schornsheim, wieder. Da mit diesem Steckbrief die
Verwaltung allerdings etwas von den Bürgern wollte, mußte sie sich der Sprache
der Bürger anpassen und die Beschreibung nicht nur in französischer, sondern
auch in deutscher Sprache abdrucken329.
Per Verordnung wurde festgelegt, wann in den einzelnen Kantonsorten die
Markttage abzuhalten seien. Beginnend mit dem 24. Mai 1812, fand in Göllheim
regelmäßig jeden Montag ab 8 Uhr morgens ein Frucht- und Mehlmarkt für den
ganzen Kanton Göllheim statt330.
Den bisherigen Lasten, Abgaben und Frondiensten der alten Regierung folgte mit
der Steuergesetzgebung des Jahres 1798 etwas völlig Neues, was im Prinzip
unseren modernen Steuergesetzen entspricht. Die wichtigsten Steuern waren
Grund-, Personal- und Mobiliar- sowie Gewerbesteuer. Der Grundsteuer lagen die
Ertragswerte von 1790 zugrunde: die Steuer betrug ein Viertel der Reinerträge des
Grundeigentums. Die Personal- und Mobiliarsteuer entsprach dem Arbeitslohn
von 3 Tagen; zur Höhe der Gewerbesteuer siehe Tabelle6 in der die
Steuerforderungen in Franken angegeben sind. Durch das darin abgedruckte mit
dem 14. Dezember 1812 datierte Gewerbesteuerregister erhalten wir auch einen
Einblick in das Wirtschaftsleben Ramsens331.
Die im Gewerbesteuerregister aufgeführten Berufe lassen einiges über das
dörfliche Leben in Ramsen zu Beginn des 19. Jahrhunderts erahnen. Mit 4
Leinenwebern, 3 Holzhändlern, je 2 Schankwirten, Schustern, Maurern, Müllern,
Hufschmieden, Schneidern, Wäscherinnen sowie je einem Zimmermann, Wagner,
Kupferschmied, einem Schnapsbrenner und Kolonialwarenhändler kann man sich
ein aktives Geschäftsleben vorstellen. Wir können also Ramsen zu Beginn des 19.
Jahrhunderts als ein nicht mehr ausschließlich von der Landwirtschaft geprägtes
Dorf mit regem Handwerksbetrieb und ca. 500 Einwohnern vor uns sehen.
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Gewerbesteuerregister von 1812
Nom
Antoine Kraus
Jean Seissler
Herrmann Schroeder
Jean Hunsinger
Joseph Roerig
Guillaume Ehard
Jean Henry Matheis
Daniel Herzler
Philippe Weil
Jean Henry Blum
Jean Nicolas
Adam Jutzi
Bernhard Scherrmann
Jaques Stibig
Vendelin Lambert
Francoise Aufschneider
Jaques Ropp
Francois Aufschneider
leur prix de ferme au valeur locatif
44 cabaretier (Schankwirt332)
44 charpentier (Zimmermann)
30 charron (Wagner)
16 cordonnier (Schuster)
16 idem
25 macon (Maurer)
30 idem
270 meunier (Müller)
30 maréchal ferraut (Hufschmied)
50 idem
46 tisseraud (Leinenweber)
22 id.
22 id.
tailleur (Schneider)
28 tisseraud (Leinenweber)
400 meunière (Müllerin)
20 chaudronnier (Kupferschmied)
60 fabricant d'eau de vie (Schnapsbrenner) et marchand de bois en
chantier (Händler für Bauholz)
70 marchand de bois (Holzhändler)
450 marchand de bois en chantier
(Händler für Bauholz)
30 tailleur (Schneider)
30 cabaretier et marchand epicie en
détail (Schankwirt und
Kolonialwarenhändler)
16 lavendeuse (Wäscherin)
16 idem
Adam Zimmermann
Jaques Bayer
Guillaume Hornung
Guillaume Schmidt
Catherine Hirsch
Biliane Greif
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Die französische Herrschaft in der Nordpfalz endete mit den Befreiungskriegen
gegen Napoleon und dem Wiener Kongreß. Nachdem das Königreich Bayern am
8. Oktober 1813 mit dem Vertrag von Ried333 zu den Alliierten gegen Napoleon
wechselte, wurde die Frage einer friedlichen Lösung des zwischen Bayern und
Österreich schwelenden Konfliktes um Tirol, Vorarlberg, Salzburg sowie das Innund Hausruckviertel hochaktuell334. In der Pariser Konvention335 vom 3. Juni
1814 wurde nun zunächst Tirol und Vorarlberg gegen das Großherzogtum
Würzburg und das Fürstentum Aschaffenburg eingetauscht, so daß primär die
Frage eines Entschädigungsgebietes für das von Österreich gewünschte
bayerische Salzburg offen blieb.
Die von Frankreich abzutretenden Gebiete links des Rheins sollten zunächst von
Bayern und Österreich gemeinsam mit der „k.k. österreichischen und k.
bayerischen Gemeinschaftlichen Landesadministration“ verwaltet werden336.
Nach langen, zähen Verhandlungen, in denen Bayern unter anderem Frankfurt
und Mainz als Ersatz für Salzburg forderte, einigten sich beide Seiten am 14.
April 1816 im Münchner Staatsvertrag337 auf einen Tausch, bei dem Österreich
Salzburg sowie das Inn- und Hausruckviertel, Bayern dagegen zum Ausgleich
Entschädigungen auf der linken Rheinseite erhalten sollte338.
Das Entschädigungsgebiet, welches zunächst den Namen „die bayerischen Lande
am Rhein“ oder Rheinbayern339 führte, wurde dann kraft königlicher Verordnung
vom 20. Februar 1817 in „Rheinkreis“ umbenannt, bis es schließlich mit einer
Verordnung vom 29. November 1837 zum 1. Januar 1838 den Namen „Pfalz“
erhielt, der auch heute noch dasselbe Gebiet bezeichnet340.
Am 22. April 1814 lebten in Ramsen 75 Familien mit 566 Einwohnern. Die
älteste Einwohnerin war 76 Jahre alt, die jüngste wurde am 22. April geboren und
in der am 21. April 1814 aufgestellten Liste nachgetragen341. Im Jahr 1815, dem
Jahr der Übergabeverhandlungen an Bayern, hatte das Dorf Ramsen 546
Einwohner342.
Mit dem 1. Mai 1816 gehörte die heutige Pfalz und damit auch das Dorf Ramsen
zum Königreich Bayern343.
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Adolph Köllner, Geschichte der Herrschaft Kirchheim, Boland und Stauf. Wiesbaden 1854, S. 249.
Seit Köllner haben verschiedene Historiker Vermutungen über diese Frage angestellt. So legt z. B.
Kaiser die Gründung des Dorfes Ramsen ins 9. oder 10. Jahrhundert, ohne dies jedoch mit Quellen
zu belegen (Karlwerner Kaiser, Die Heimatorte unserer Gruppen – Ramsen. In: Arbeitshefte Volks-
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Martin Mattheis: Überblick über die Geschichte Ramsens von 1146 bis 1816
in: Jöckle, Clemens / Witte, Dagmar: 850 Jahre Ramsen. Beiträge zur Ortsgeschichte, Lingenfeld 1996, S.17-104
tum und Heimat 40 (1977), S. 8-12). Schreibmüller geht sogar davon aus, daß der Name
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des Klosters Ramsen von dem dort vorher existierenden Dorf Ramesheim oder Rameshausen
stamme (Hermann Schreibmüller, Burg und Herrschaft Stauf in der Pfalz, 2. Teil (Schluß): bis
1393. Wissenschaftliche Beilage zum Jahresbericht des k. humanistischen Gymnasiums
Kaiserslautern für das Schuljahr 1913/14, Kaiserslautern 1914, S. 20 Anm. 3). Ein wirklicher
Beweis dafür, ob nun zuerst das Dorf oder zuerst das Kloster Ramsen gegründet wurde, ist jedoch
noch nicht erbracht.
Hermann Schreibmüller, Die früheste Erwähnung der Burg Stauf im Eistal. In: Neue Leininger
Blätter 3 (1929) Heft 6, S. 42-44.
Werle datiert die Ersterwähnung der Burg Stauf bereits auf 1010. Für die hier betrachtete
Geschichte Ramsens ist dieser Unterschied jedoch unerheblich (Hans Werle, Zur Geschichte der
Herrschaft Stauf im Hochmittelalter. In: Nordpfälzer Geschichtsverein 38 (1958) Heft 1, S. 277279).
Hermann Schreibmüller, Burg und Herrschaft Stauf in der Pfalz, 1. Teil: bis 1263.
Wissenschaftliche Beilage zum Jahresbericht des k. humanistischen Gymnasiums Kaiserslautern
für das Schuljahr 1912/13, Kaiserslautern 1913, S. 32-37.
Joh. G. Lehmann, Urkundliche Geschichte der Burgen und Bergschlösser in den ehemaligen
Gauen, Grafschaften und Herrschaften der bayerischen Pfalz, Vierter Band. Kaiserslautern ohne
Jahr [nach 1858], Nachdruck Pirmasens 1969, S. 5.
Teilungsbrief gedruckt bei: Krieg von Hochfelden, Geschichte der Grafen von Eberstein in
Schwaben. Carlsruhe 1836, S. 361-362.
Die vorgenommene Numerierung der Grafen von Eberstein folgt Hochfelden. Man findet häufig
auch die Bezifferung Eberhard I. und Eberhard II. von Eberstein anstatt Eberhard III. und Eberhard
IV..
Karl Hopp, Geschichte der Herrschaft Kirchheim auf dem Gau. Kirchheimbolanden [1899], S. 37.
Bei der Bezeichnung „Dorf“ darf man nicht an Dörfer in der heutigen Größenordnung denken. In
dieser Zeit galten 2 oder 3 Höfe bereits als Dorf.
Dornheim lag am Lorenzerbrunnen bei Göllheim und ging wahrscheinlich Ende des 17.
Jahrhunderts unter. (Daniel Häberle, Untergegangene Dörfer in und um den Stumpfwald VII. In:
Leininger Geschichtsblätter 4 (1905), S. 35-38).
Klurenbach ging wahrscheinlich 1471 beim Streit zwischen Ludwig dem Schwarzen von Veldenz
und Johann II. von Nassau-Saarbrücken unter (siehe unten S.
). An der gleichen Stelle entstand
später der Ripperterhof. (Häberle, Dörfer XII (wie Anm. 8) 4 (1905), S. 76-78).
Korbsweiler stand an der Stelle des Kerzweiler Hofes. Korbsweiler wurde 1485 den Grafen von
Nassau vom Kloster Rosenthal für 350 Gulden abgekauft. Das Kloster veranlaßte die Bewohner,
das Dorf zu räumen und sich an anderer Stelle niederzulassen. (Heintz, Verschollene pfälzische
Ortsnamen. In: Mitteilungen des historischen Vereines der Pfalz 5 (1875), S. 47-122).
Morsbach lag zwischen Stauf und Ramsen auf dem Morskopf und ging wahrscheinlich im
Dreißigjährigen Krieg unter. (Häberle, Dörfer IX (wie Anm. 8) 4 (1905), S. 42-45).
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Martin Mattheis: Überblick über die Geschichte Ramsens von 1146 bis 1816
in: Jöckle, Clemens / Witte, Dagmar: 850 Jahre Ramsen. Beiträge zur Ortsgeschichte, Lingenfeld 1996, S.17-104
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Der Pfrimmer Hof ging im 16. Jahrhundert unter, wurde aber Ende des 17. Jahrhunderts neu
besiedelt. (Ernst Christmann, Die Siedlungsnamen der Pfalz, Teil II Die Namen der kleinen
Siedlungen. Speyer 1964, S. 430-431).
Rückweiler wird 1604 noch erwähnt, muß also in der Zeit danach untergegangen sein. (Ernst
Christmann, Die Siedlungsnamen der Pfalz, Speyer 1952, S. 515-516).
Schwanden lag in der Nähe von Stauf, Rosenthal und Ramsen am Stumpfwald. Der Name wandelte
sich im Laufe der Jahrhunderte über Klause Schwanden, Klausen und Klausenbach zu Klauserhof.
(Christmann, Siedlungsnamen (wie Anm. 13), S. 317).
Wernersbrunn oder Wernersberg lag unterhalb der Burg Stauf und ging vor 1604 unter.
(Christmann, Siedlungsnamen (wie Anm. 13), S. 625).
Hochfelden, Eberstein (wie Anm. 5), S. 33-35.
Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 134 und S. 138.
Schreibmüller, Stauf II (wie Anm. 1), S. 16-17.
Carl Pöhlmann/Anton Doll, Regesten der Grafen von Zweibrücken aus der Linie Zweibrücken.
Speyer 1962, Nr. 269.
Schreibmüller rechnet auch Rückweiler und Schwanden zum Eigengut (Schreibmüller, Stauf II
(wie Anm. 1), S.20). Da beide Dörfer heute nicht mehr existieren, ist diese Frage jedoch eher
nebensächlich.
Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 141.
Pöhlmann/Doll, Regesten Zweibrücken (wie Anm. 19), Nr. 394.
Alois Gerlich, Adolf von Nassau. Aufstieg und Sturz eines Königs, Herrscheramt und
Kurfürstenfronde. In: Nassauische Annalen 105 (1994), S. 17-78, hier S. 75.
Pöhlmann/Doll, Regesten Zweibrücken (wie Anm. 19), Nr. 395.
Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 143.
Hermann Graf, 1200 und 25 Jahre Eisenberg (Pfalz), Geschichte einer Stadt. Eisenberg 1988, S. 75.
Schreibmüller, Stauf II (wie Anm. 1), Urkundenbeilage 2.
Dabei ist unklar, wieso die Zahl der Rheindörfer mit 17 statt mit 9 angegeben wurde.
Pöhlmann/Doll, Regesten Zweibrücken (wie Anm. 19), Nr. 490.
Pöhlmann/Doll, Regesten Zweibrücken (wie Anm. 19), Nr. 491.
August Hermann Jungk, Regesten zur Geschichte der ehemaligen Nassau-Saarbrückischen Lande,
II. Teil (1317-1381). In: Mitteilungen des Historischen Vereins für die Saargegend 14 (1919), Nr.
1126.
Pöhlmann/Doll, Regesten Zweibrücken (wie Anm. 19), Nr. 558.
Pöhlmann/Doll, Regesten Zweibrücken (wie Anm. 19), Nr. 563.
Lehmann, Burgen (wie Anm. 4), S. 15-16.
Pöhlmann/Doll, Regesten Zweibrücken (wie Anm. 19), Nr. 809.
Pöhlmann/Doll, Regesten Zweibrücken (wie Anm. 19), Nr. 843.
Nach anderer Schreibweise: von Spanheim.
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Martin Mattheis: Überblick über die Geschichte Ramsens von 1146 bis 1816
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Johannes Mötsch, Regesten des Archivs der Grafen von Sponheim 1065-1437, Teil 2 1371-1399.
Koblenz 1988, Nr. 1762 und 1763.
Mötsch, Regesten Sponheim (wie Anm. 36), Nr. 2004.
Mötsch, Regesten Sponheim (wie Anm. 36), Nr. 2042-2044.
Mötsch, Regesten Sponheim (wie Anm. 36), Nr. 2045.
Mötsch, Regesten Sponheim (wie Anm. 36), Nr. 2149.
Mötsch, Regesten Sponheim (wie Anm. 36), Nr. 2199.
Pöhlmann/Doll, Regesten Zweibrücken (wie Anm. 19), Nr. 965.
Hier und im folgenden meint Kirchheim immer die Herrschaft Kirchheimbolanden. Wenn die Stadt
Kirchheimbolanden selbst gemeint ist, so wird dies als Kirchheimbolanden ausgeschrieben.
Wilhelm Fabricius, Erläuterungen zum geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz, Sechster Band. Die
Herrschaften des unteren Nahegebietes, der Nahegau und seine Umgebung. Bonn 1914, S. 404.
Karl Weller/Christian Belschner, Hohenlohisches Urkundenbuch Band III, Stuttgart 1912, Nr. 481.
Die Bezeichnung der einzelnen Linien des Hauses Nassau und die Zuordnung einzelner Grafen zu
den Linien folgt: F. W. Th. Schliephake, Geschichte von Nassau von den ältesten Zeiten bis auf die
Gegenwart, 4 Bände, Wiesbaden 1864-75.
Fortgesetzt von Karl Menzel unter dem Titel: Geschichte von Nassau von der Mitte des 14.
Jahrhunderts bis zur Gegenwart, Bände 5-7, Wiesbaden 1879-89.
Die Ausnahme bildeten die Gebiete, die als Lehen an den jeweiligen Lehnsherren zurückfielen:
Burg und Herrschaft Lichtenberg an den Grafen von Katzenelnbogen, die Pfandschaft von Schloß
Altbaumburg und die Orte Goldramstein und Onsheim an den Pfalzgrafen bei Rhein.
Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 177-178.
Johann Martin Kremer (1720-1793), Urkundenabschriften. Hessisches Hauptstaatsarchiv
Wiesbaden (HHWi) Abt. 1010 Urkunden Nummern 409 und 410.
Schliephake, Nassau I (wie Anm. 46), S. 374-453;
Michael Riesener, Die Politik der Herzöge von Nassau zur Sicherung von Besitz und Herrschaft
(1806-1866) Teil I. In: Nassauische Annalen 102 (1991), S. 145-173, S. 148.
Teilungsurkunde gedruckt bei: Schliephake (wie Anm. 46), S. 473-476.
J. F. Böhmer, Regesta Imperii VI. Die Regesten des Kaiserreiches unter Rudolf, Adolf, Albrecht,
Heinrich VII. 1273-1313. Zweite Abteilung (Neu bearbeitet von Vincenz Samanek), Insbruck
1948, Nr. 11.
Siehe dazu: Gerlich, Adolf von Nassau (wie Anm. 22).
Schliephake, Nassau II (wie Anm. 46), S. 8-12.
Fritz Vigener, Regesten der Erzbischöfe von Mainz von 1289-1396, Zweite Abteilung Erster Band
(1354-1371), Leipzig 1913 (Nachdruck Berlin 1970), Nr. 2167.
Es fehlten also nur die Zustimmungen von Köln und Brandenburg;
Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 61-62.
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Friedrich Köllner, Geschichte des vormaligen Nassau-Sarbrück'schen Landes und seiner Regenten,
Erster Theil, Geschichte der Grafen und Fürsten von Sarbrück. Saarbrücken 1841 (Nachdruck
Saarbrücken 1981), S. 169.
Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 181-182.
Kremer (wie Anm. 49) Urk.-Nr. 402.
Hans Döhn, Kirchheimbolanden. Die Geschichte der Stadt Kirchheimbolanden 1968, S. 112.
Kremer (wie Anm. 49) Urk.-Nr. 411.
Graf, Eisenberg (wie Anm. 25), S. 80
Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 127.
Landesarchiv Speyer (LASp) C35 (Nassau (Saarbrücken und Weilburg), Urkunden) UrkundenNummer. 41.
LASp C35 Urk.-Nr. 1.
Hopp, Kirchheim (wie Anm. 6), S. 43;
Döhn schreibt für 13000 Gulden, ohne dies zu belegen (Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60),
S. 112-113).
Nach anderer Zählung Johann III..
Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 187f.
LASp C35 Urk.-Nr. 53.
LASp C35 Urk.-Nr. 54 und 55.
LASp C35 Urk.-Nr. 56.
LASp C35 Urk.-Nr. 61 und 62.
Ab dem 31. Mai 1433 auch römisch-deutscher Kaiser.
Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 188.
Siehe oben.
LASp C35 Urk.-Nr. 60 und A1 (Kurpfalz, Urkunden) Urk.-Nr. 496.
Wilhelm Altmann, Regesta Imperii XI. Die Urkunden Kaiser Sigmunds (1410-1437) II. Band,
Innsbruck 1897-1900, Nr. 9010.
Lehmann, Burgen (wie Anm. 4), S. 128-129.
Obwohl sich auch die Grafen der Weilburger Linie nach dieser Teilung gelegentlich "Grafen von
Nassau und Saarbrücken" nannten ( Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 147), werden sie im
folgenden zum besseren Verständnis durchgängig als Grafen von Nassau-Weilburg bezeichnet.
Schliephake, Nassau II (wie Anm. 46), S. 14-15.
Ab dem 19. März 1452 auch römisch-deutscher Kaiser.
Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 147.
LASp C35 Urk.-Nr. 63. Da in der im LASp vorliegenden Urkunde kein Preis ersichtlich ist, ist
nicht nachvollziehbar, wie Köllner auf 3000 Gulden und Lehmann auf 2000 Gulden Pfandsumme
kommen (Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 189; Lehmann, Burgen (wie Anm. 4), S. 130).
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Diese Einrichtung eines Vorverkaufsrechtes des Verkäufers zum Rückkauf entspricht einer
Verpfändung.
LASp A1 Urk.-Nr. 494 und 495.
Lehmann, Burgen (wie Anm. 4), S. 133.
Wolfgang D. Fritz, Die Goldene Bulle, Das Reichsgesetz Kaiser Karls IV. vom Jahre 1356,
Weimar 1978, S. 39-88.
Davon abweichend, gibt Graf an, die Grafen von Nassau hätten zunächst auf der Seite Ludwigs I.
des Schwarzen gestanden und wären erst 1460 oder 1461 auf die Seite Friedrichs I. gewechselt
(Graf, Eisenberg (wie Anm. 25), S. 82).
Andere Autoren legen das Datum der Entführung auf den 9. Oktober 1460, was jedoch nicht
stimmen kann, da im November 1460 Erzbischof Dieter von Mainz, Pfalzgraf Friedrich I. bei
Rhein und die Grafen Philipp II. und Johann II. von Nassau den Burgfrieden zu Kirchheim, Stauf
und Dannenfels beschworen.
Albert Krieger, Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg 1050-1515, Vierter Band
Regesten der Markgrafen von Baden von 1453-1475, Innsbruck 1915, Nr. 8626-8630.
Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 152-159.
Graf, Eisenberg (wie Anm. 25), S. 83
Lehmann, Burgen (wie Anm. 4), S. 134.
Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 191.
LASp C38 (Nassau-Weilburg, Akten) neue Nr. 1649.
Lehmann, Burgen (wie Anm. 4), S. 134-135.
Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 167-173.
Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 178.
Heinrich Koller, Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440-1493) Heft 5. Die Urkunden und Briefe aus
dem Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden (bearbeitet von Ronald Neumann). Wien/Köln/Graz
1988, Nr. 246 und 335.
Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 192.
Heinrich Eduard Scriba, Regesten der bis jetzt gedruckten Urkunden zur Landes- und OrtsGeschichte des Grossherzogthums Hessen, Zweite Abtheilung, Darmstadt 1849, Nr. 2620.
Da die Spannungen der Nassauischen Landesherren und Untertanen mit dem Bischof von Worms
entweder direkt mit dem Kloster oder daraus abgeleiteten Rechten im Zusammenhang standen und
die Geschichte des Klosters an anderer Stelle dargelegt wird, geht dieser Artikel nicht darauf ein.
Zu den Auswirkungen dieser Spannungen auf die einfache Bevölkerung siehe z. B. Friedrich W.
Weber, Mit militärischer Bewachung zum Traualtar. In: Der junge Geschichtsfreund, Beilage zum
Nordpfälzer Geschichtsverein 59 (1979) Heft 1, S.1-3.
Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 183-184.
Ab dem 10. Februar 1508 auch römisch-deutscher Kaiser.
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Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 181-184.
Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 193.
LASp C35 Urk.-Nr. 64.
Kremer (wie Anm. 49) Urk.-Nr. 449b.
Emil Heuser, Der Bauernkrieg 1525 in der Pfalz rechts und links des Rheines, Neustadt an der
Haardt 1925, S. 38.
Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 130-131.
Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 209.
Nach: Johann Georg Hagelgans, Nassauische Geschlechtstafel des Walramischen Stammes, von
Graf Henrich dem Reichen bis auf die von ihm abstammende in drey Fürstlichen Häusern der
Saarbrückischen Linie gegenwärtig blühende Nachkommene, Frankfurt/Leipzig 1753.
K. Drescher, Die Einführung der Reformation in dem ehemals nassauischen Amt
Kirchheimbolanden. In: Neue Leininger Blätter 8 (1934) Heft 3, S. 33.
Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 320-321.
Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 195.
W. Schmitz, Das kirchliche Leben und die Reformation in den Nassau-Saarbrück'schen Landen im
XVI. Jahrhundert, Saarbrücken 1868, S. 29.
Nikolaus Gottfried Eichhoff, Die Kirchenreformation in Nassau-Weilburg im sechzehnten
Jahrhundert, Weilburg 1832, S. 22.
Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 251.252;
siehe auch: Jacob Grimm, Weistümer. Fünfter Teil (Herausgegeben von Richard Schroeder),
Darmstadt 1957, S. 620-621.
LASp C35 Urk.-Nr. 11.
Schmitz, Reformation (wie Anm. 116), S. 30.
Krieger, Kirchliche Geschichte der Pfarreien des Bezirkes Kirchheimbolanden seit dem Jahr 1500.
In: Neue Leininger Blätter 2 (1928) Heft 9, S. 72
A. Zillessen, Zur Geschichte der Reformation in den nassauischen Graf- und Herrschaften
Ottweiler, Homburg, Jugenheim und Kirchheim. In: Monatshefte für rheinische Kirchengeschichte
20 (1926), S. 68-77.
Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 352-353.
Lehmann, Burgen (wie Anm. 4), S. 141.
LASp C35 Urk.-Nr. 14.
Das bedeutet, das Recht von allen zuziehenden Fremden, auf die ihre bisherige Herrschaft keinen
Anspruch erhebt, bzw. von unehelich geborenen Kindern und Junggesellen Abgaben einzufordern.
Als Beispiel für das Ausmaß, welches das pfälzische Wildfangrecht annehmen konnte, sei
festgehalten, daß z. B. die Grafschaft Falkenstein im Jahre 1605 neben 1153 Wildfängen nur 359
eingesessene Einwohner zählte. Das Wildfangrecht brachte der Kurpfalz in diesem Jahr – bei
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Martin Mattheis: Überblick über die Geschichte Ramsens von 1146 bis 1816
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Gesamteinnahmen von 450336 Gulden – immerhin 53757 Gulden ein (K. Drescher, Das
Wildfangrecht der Kurpfalz. In: Neue Leininger Blätter 8 (1934) Heft 1, S. 13).
LASp C35 Urk.-Nr. 15.
Abschrift aus dem Jahre 1758 im LASp A2 (Kurpfalz, Akten) Nr. 703.
Eugen Mayer, Pfälzische Kirchengeschichte. Kaiserslautern 1939, S. 108f.
Auswahl oder Aushebung der jungen Mannschaft zum Kriegsdienst.
Eine Abgabe an die Landesherrschaft, die in früheren Zeiten „erbeten“ wurde, daher der Name
„Bet“.
Das Recht, beim Absterben eines Wildfangs einen Kindesanteil (Buwentheil) von der
Hinterlassenschaft des Verstorbenen zu beziehen (Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 196-197).
Scriba, Regesten Hessen (wie Anm. 101), Dritte Abtheilung, Darmstadt 1851, Nr. 4747.
LASp A1 Urk.-Nr. 498, 499 und 501. Von Urkunde Nr. 501 existiert nur eine beglaubigte Kopie
des Notars Philipp Jakob Mehl aus dem Jahr 1720 (LASp A2 Nr. 703).
Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 381.
Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 388 und 395-396.
LASp C35 Urk.-Nr. 43 bis 49 und 52.
LASp C35 Urk.-Nr. 50 und 51; Lehmann gibt fäschlicherweise 8739 Gulden an (Lehmann, Burgen
(wie Anm. 4), S. 142).
Vollbauern, die eine ganze Hofstätte (Hube, Hufe) bewirtschaften. Durch Erbteilung gab es in
Süddeutschland auch Halb-, Viertel- und Achtelhufen. Mit Hübner sind hier auch solche Bauern
gemeint.
Aufgeteilt in:
1) Ständigen Geldzins
7 Gulden 1 Albus 7 Pfennige
2) Ständiges Wächtergeld
1 Gulden 7 Albus 1 Pfennig
3) Ständigen Beed- und Bannwein
27 Albus 4 Pfennige
4) Ständigen Beedzins
7 Albus
5) Unständiges Geldgefälle
24 Gulden 16 Albus 4 Pfennige
6) Unständiges Korngefälle
36 Malter Korn
7) Zinshafer
1 und 1/2 Malter
8) Ständiges Wachsgefälle
4 und 1/2 Pfund
= 21 Albus 1 und 1/4 Pfennig
9) Zinshühner
2 Stück = 8 Albus
10) Erbzins
10 Gulden 12 Albus 4 Pfennige
(E. Laiendecker, Die herrschaftlichen Einkünfte zu Stauf im Jahre 1604. In: Neue Leininger Blätter
3 (1929) Heft 6, S. 49-50).
E. F. Keller, Die Drangsale des Nassauischen Volkes und der angrenzenden Nachbarländer in den
Zeiten des dreißigjährigen Krieges, seine Helden, Staatsmänner und andere berühmte Zeitgenossen,
Gotha 1854, S. 10.
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Martin Mattheis: Überblick über die Geschichte Ramsens von 1146 bis 1816
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Hermann Graf, Die Herrschaft Stauf im Dreißigjährigen Krieg, Vom Ort Eisenberg aus gesehen. In:
Pfälzische Heimatblätter 9 (1961), S. 4.
Ein Rottmeister (Führer einer Rotte) ist in etwa einem Unteroffizier vergleichbar.
Rolf Kilian, Der Land-Ausschuß in den Herrschaften Kirchheim und Stauf-Bolanden im 17.
Jahrhundert. In: Pfälzische Familien- und Wappenkunde Band III (1958) Heft 2, S. 36-37.
Graf, Stauf (wie Anm. 143), S. 4.
Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 443-444.
Graf, Stauf (wie Anm. 143), S. 4.
Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 153.
Graf, Stauf (wie Anm. 143), S. 4.
Graf, Eisenberg (wie Anm. 25), S. 92
Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 450-451.
Keller, Drangsale (wie Anm. 142), S. 131-138.
Das Ergebnis der Teilung sah folgendermaßen aus:
Wilhelm Ludwig: Saarbrücken, Ottweiler und Herbitzheim
Johann: Idstein, Wiesbaden und Sonnenberg
Ernst Casimir: Weilburg, Gleiberg und Merenberg
Otto: Kirchheim-Stauf, Neuweilnau und Usingen
Gemeinsam: Saarwerden, Lahr, Blieskastel und Homburg.
HHWi Abt. 1002, Nr. 6a, S. 142.
Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 252.
Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 154.
Zur Rekatholisierung siehe: W. Hollweg, Ein Verzeichnis der notleidenden reformierten Predigerund Lehrerfamilien in der Pfalz aus dem Jahre 1628, in: Monatshefte für rheinische
Kirchengeschichte 1 (1907) S. 385-426.
Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 480-482.
Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 485-487.
Wilhelm Ludwig die neue Linie Nassau-Saarbrücken (mit Saarbrücken, der Vogtei Herbitzheim,
Ottweiler, einem Teil von Homburg, Jugenheim und Usingen), Johann die neue Linie NassauIdstein (mit Wiesbaden, Idstein, dem halben Amt Kirberg, Lahr und Sonnenberg) und Ernst
Casimir die neue Linie Nassau-Weilburg (mit Weilburg, Merenberg, Gleiberg, Hüttenberg,
Reichelsheim, Kirchheim, Stauf, Bolanden und dem anderen Teil von Homburg).
Schliephake, Nassau II (wie Anm. 46), S. 17-18.
Hopp, Kirchheim (wie Anm. 6), S. 53.
Keller, Drangsale (wie Anm. 142), S. 223-224.
Graf, Eisenberg (wie Anm. 25), S. 95-96
Graf, Stauf (wie Anm. 143), S. 5.
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Zitiert nach Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 157.
Graf, Stauf (wie Anm. 143), S. 5.
Krieger, Pfarreien (wie Anm. 121) Heft 11, S. 89.
Zitiert nach Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 158.
Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 159.
Das unterschiedliche Datum ist durch die Kalenderreform des Papstes Gregor XIII. zu erklären, die
– um die Fehler des Julianischen Kalenders zu beseitigen – auf den 4. Oktober 1582 den 15.
Oktober 1582 folgen ließ. Die katholischen Territorien datierten mit dem Gregorianischen Kalender
den 24. Oktober 1648. Die evangelischen Territorien hielten bis 1700 am alten Julianischen
Kalender fest und datierten den 14. Oktober 1648.
Clive Parry (Ed.), The Consolidated Treaty Series (CTS), New York 1969, Volume 1, S. 119-356.
Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 537-539.
Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 201.
Menzel, Nassau VII (wie Anm. 46), S. 2-9.
Zitiert nach: Graf, Eisenberg (wie Anm. ), S. 99-100.
Parry, CTS (wie Anm. 172) Volume 14, S. 365-424.
Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 165.
Menzel, Nassau VII (wie Anm. 46), S. 24.
Menzels Deutung erscheint wahrscheinlicher als die von Hopp, der schreibt, Johann Ernst von
Nassau-Weilburg habe sich geweigert, Ludwig XIV. als Lehensherr anzuerkennen, und deshalb
seine Gebiete an Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken-Ottweiler übertragen, der dann den
französischen König als obersten Lehensherr anerkannt habe. Die Tatsache, daß Johann Ernst von
Nassau-Weilburg zu diesem Zeitpunkt erst 19 Jahre alt war, scheint eher für Menzels Variante zu
sprechen (Hopp, Kirchheim (wie Anm. 6), S. 55).
Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 254-255 und S. 246.
Davon 1727 Gulden und 10 Albus aus der Herrschaft Stauf
(1 Gulden = 30 Albus, 1 Albus = 8 Pfennige).
Menzel, Nassau VII (wie Anm. 46), S. 25.
Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 201f.
Krieger, Pfarreien (wie Anm. 121) Heft 11, S. 89-90.
Menzel, Nassau VII (wie Anm. 46), S. 26-27.
Menzel, Nassau VII (wie Anm. 46), S. 51.
Menzel, Nassau VII (wie Anm. 46), S. 41-42.
Parry, CTS (wie Anm. 172) Volume 22, S. 5-104.
Graf, Eisenberg (wie Anm. 25), S. 101.
Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 170-171.
Katholiken, Evangelisch-Lutherische und Evangelisch-Reformierte.
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LASp C35 Urk.-Nr. 65 bis 72. Siehe dazu auch:
Friedrich August Pietzsch, Der Bolander Vertrag und Austausch von 1706. In: Pfälzische
Heimatblätter 3 (1955) Heft 2, S. 14.
Menzel, Nassau VII (wie Anm. 46), S. 179-180.
LASp C35 Urk.-Nr. 29.
Menzel, Nassau VII (wie Anm. 46), S. 242.
Das Amt Kirchheim umfaßte die alten Herrschaften Kirchheim und Stauf sowie die damit
zusammenhängenden Neuerwerbungen.
Hopp, Kirchheim (wie Anm. 6), S. 57.
Menzel, Nassau VII (wie Anm. 46), S. 303.
Friedrich Ludwig Freiherr von Botzheim, Kurze Lebensgeschichte des den 28. November 1788 zu
Münster Dreißen bey Kirchheim verstorbenen Fürsten Carl von Nassau-Weilburg, Wiesbaden
1789, S. 9-12.
Menzel, Nassau VII (wie Anm. 46), S. 317-365.
Wilhelm Borst, Armenpflege und Anfänge der Sozialfürsorge im Territorium Nassau-Weilburg von
der Reformation bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. (Dissertation Mainz) Offenbach 1952, S. 67.
Friedrich Walter, Fürst Karl Christian und Fürstin Karoline von Nassau-Weilburg. In: Mannheimer
Geschichtsblätter 11 (1910) Heft 10, S. 193-202.
LASp C35 Urk.-Nr. 74.
LASp C35 Urk.-Nr. 33 und 34.
K. Drescher, Einwohnerzahl und Abgaben der Gemeinden in den nassauischen Ämtern
Kirchheimbolanden und Stauf im Jahre 1781. In: Neue Leininger Blätter 7 (1933) Heft 8, S. 58.
Menzel, Nassau VII (wie Anm. 46), S. 467-468.
Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 312.
Mit Kirchheimbolanden, Albisheim, Bischheim, Bennhausen, Bolanden, Dannenfels, Dreisen,
Marnheim, Morschheim, Oberwiesen, Orbis, Rittersheim, Rüssingen, Stauf, Breunigweiler,
Göllheim, Eisenberg, Kerzenheim, Kerzweilerhof, Niederbörstadt, Ramsen, Rosenthal, Sippersfeld
und Waldlaubersheim sowie einem Teil von Steinbach und dem Herfingerhof.
Mit Alsenz, Niederhausen, Winterborn und dem Fahlbrückerhof.
Mit Gumbsheim, Jugenheim, Pleitersheim, Tiefenthal, Wöllstein.
Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 205-206.
LASp C38 neue Nr. 1652.
LASp C38 neue Nr. 1653.
LASp C38 neue Nr. 1654, 1655, 1656 und 1661 sowie alte Nr. 362e
LASp C38 neue Nr. 1662, 1657, 1672, 1675, 1676 und 1699 sowie alte Nr. 360f und 360g.
LASp C38 alte Nr. 360m.
LASp C38 alte Nr. 360d, 360h und 360l sowie neue Nr. 1665.
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LASp C38 neue Nr. 1664
LASp C38 neue Nr. 1666 und 1660
Alle Urkunden aus LASp C35.
Zu dieser Zeit Schulmeister zu Göllheim.
LASp C35 Urk.-Nr. 1644 und 1648.
LASp C35 Urk.-Nr. 1663.
LASp C35 Urk.-Nr. 1669-1672 und C38 neue Nr. 548-550.
LASp C35 1661, 1664, 1665 und 1668 sowie C38 neue Nr. 544-546.
LASp C35 Urk.-Nr. 1660, 1662, 1666 und 1667.
LASp D11 (Hochstift Worms, Urkunden) Urk.-Nr. 288.
LASp D11 Urk.-Nr. 289.
LASp C38 neue Nr. 1650.
Friedrich Wilhelm Weber, Die Geschichte der Mühlen und des Müllerhandwerks der Pfalz,
Otterbach 1979, S. 56-57.
Weber, Mühlen der Pfalz (wie Anm. 230) S. 290.
Friedrich Wilhelm Weber, Die Geschichte der pfälzischen Mühlen besonderer Art, Otterbach 1981,
S. 154-155.
LASp C 35 Urk.-Nr. 644.
LASp C38 neue Nr. 566 und 567.
LASp C38 neue Nr. 561 und 562.
LASp C38 neue Nr. 563 bis 565.
Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 176.
HHWi Abt. 168 A, X a, 17.
K. Drescher, Die kirchlichen Verhältnisse der Reformierten in dem ehemals nassauischen Amte
Kirchheimbolanden im 18. Jahrhundert. In: Blätter für Pfaelzische Kirchengeschichte 9 (1933) Heft
2, S. 38-44.
Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 244-245.
Zu Friedrich Ludwig von Botzheim siehe auch: Konrad Lucae, Die Wappen der Geschlechter,
Amtsleute und Vasallen im Kirchheimer Raum, Kirchheimbolanden 1993, S. 94-95.
Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 239-240.
HHWi Abt. 168 A, Generalia X a, 17, Bl. 39.
HHWi Abt. 168 A, Generalia X a, 17, Bl. 65 und 66.
Emil Müller, Kirchen- und Schulwesen in der Grafschaft Nassau-Weilburg um das Jahr 1704. In:
Leininger Geschichtsblätter 10 (1911), S. 54-55 und 57-62.
K. Drescher, Kirchliche Verordnungen in den nassauischen Ämtern Kirchheimbolanden und Stauf
und ihre Folgen. In: Neue Leininger Blätter 6 (1932) Heft 3, S. 22.
Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 239.
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K. Drescher, Zur Geschichte der Volksschule in der Grafschaft Nassau-Weilburg. In: Nordpfälzer
Geschichtsverein (1934) Heft 9, S. 66.
LASp C38 neue Nr. 1585.
HHWi Abt. 168 A, XIC, 2.
Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 183.
Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 246-247.
HHWi Abt. 168 A, Generalia XI c, 2, Bl. 33.
HHWi Abt. 168 A, Generalia XI c, 2, Bl. 41.
Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 247.
Ludwig Stamer, Kirchengeschichte der Pfalz III. Teil 2. Hälfte, Von der Reform zur Aufklärung,
Ende der mittelalterlichen Diözesen (1685-1801). Speyer 1959, S. 32-33.
LASp C 38 neue Nr. 1586.
Borst, Armenpflege (wie Anm. 201), S. 118-133.
J. Leyser, Der ABC-Buch-Streit. In: Mitteilungen des historischen Vereins der Pfalz 2 (1871), S.
4-8.
K. Drescher, Zur Geschichte des sogen. A.B.C. Buch-Krieges in den Gemeinden des ehemals
nassauischen Amtes Kirchheimbolanden. In: Neue Leininger Blätter 4 (1930) Heft 6/7, S. 47.
Leyser, ABC-Buch-Streit (wie Anm. 259), S. 9-10.
Ernst Röder, Der ABC-Buchstreit von Kirchheim 1777. In: Nordpfälzer Geschichtsverein 57
(1977) Heft 1, S. 17-18.
HHWi Alte Druckschriften Nr. 54.
Zum Inhalt des Buches siehe auch: K. Drescher, Das Kirchheimer ABC-Buch, In: Neue Leininger
Blätter 7 (1933) Heft 3, S. 17-20.
Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 255-258.
Röder, ABC-Buchstreit (wie Anm. 262), S. 20.
Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 259-269.
Georg Biundo, Die „Glaubensposaun“ im nassau-weilburgischen Amt Kirchheim. In: Blätter für
Pfälzische Kirchengeschichte und Religiöse Volkskunde 18 (1951), S. 22-29.
Georg Biundo, Pfälzisches Pfarrer- und Schulmeisterbuch, Kaiserslautern 1930, S. 285-287. Dort
sind auch die Namen der für Ramsen zuständigen Eisenberger Pfarrer von 1594 bis 1930
aufgelistet.
Anton Müller, Die Kirchenbücher der bayerischen Pfalz, München 1925, S. 83.
Drescher, ABC-Buch (wie Anm. 263), S. 18 Anm. 4.
Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 269-270.
Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 312.
Franz Xaver Remling, Die Rheinpfalz in der Revolutionszeit von 1792 bis 1798, Erster Band,
Speyer 1865, S. 86.
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Graf, Eisenberg (wie Anm. 25), S. 103.
Remling, Revolutionszeit I (wie Anm. 273), S. 99-107.
Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 313-316.
Bei Gemeinden über 1000 Einwohner für je 1000 weitere Einwohner je einen Munizipal mehr,
jedoch maximal 12 pro Gemeinde.
Auszüge aus der Wahlordnung gedruckt bei: Franz Dumont, „Munizipalisierung“ und RheinischDeutscher Nationalkonvent. In: Helmut Klapheck/Franz Dumont, Als die Revolution an den Rhein
kam. Die Mainzer Republik 1792/93. Jakobiner – Franzosen – Cisrhenanen. Beiträge und
Materialien für den Unterricht. Mainz 1994 S. 112.
Emil Laiendecker, Die Einführung der Munizipalität in den Kirchheimer Amtsortschaften
Göllheim, Kerzenheim und Eisenberg. In: Neue Leininger Blätter 6 (1932) Heft 12, S. 94.
Remling, Revolutionszeit I (wie Anm. 273), S. 275-277.
K. Drescher, Die Pfalz zur Zeit der Franzosenherrschaft unter besonderer Berücksichtigung der
Nordpfalz III. In: Nordpfälzer Geschichtsblätter 4 (1907), S. 59.
Laiendecker gibt an, daß erst am 27. März Peter Röhrig als Abgeordneter gewählt worden sei. Da
der Rheinisch-Deutsche-Nationalkonvent aber bereits am 17. März zusammentrat, ist es eher
unwahrscheinlich, daß sich die Mainzer Jakobiner solange hinhalten ließen (Laiendecker,
Munizipalität (wie Anm. 279), S. 95).
Remling, Revolutionszeit I (wie Anm. 273), S. 277-284.
Joseph Hansen, Quellen zur Geschichte des Rheinlandes im Zeitalter der französischen Revolution
1780-1791, 4 Bände, Bonn 1931-1938, Band II, S. 81*.
Dumont, „Munizipalisierung“ (wie Anm. 278), S. 122-124
Remling, Revolutionszeit I (wie Anm. 273), S. 304-349.
Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 317-318.
Drescher, Franzosenherrschaft IV (wie Anm. 281), S. 66-69.
Remling, Revolutionszeit I (wie Anm. 273), S. 554.
Franz Xaver Remling, Die Rheinpfalz in der Revolutionszeit von 1792 bis 1798, Zweiter Band,
Speyer 1866, S. 21-22.
Graf, Eisenberg (wie Anm. 25), S. 108.
Remling, Revolutionszeit II (wie Anm. 290), S. 18-56.
Hans Fahrnbacher, Die Kämpfe auf pfälzischem Boden in den Revolutionskriegen der Jahre 17941798, Saargemünd 1894.
Remling, Revolutionszeit II (wie Anm. 290), S. 38-131.
Parry, CTS (wie Anm. 172) Volume 52, S. 333-339.
L. Brandstettner, Rockenhausen zur Zeit der französischen Revolution bis zur Wiedervereinigung
der Pfalz mit Bayern (1789-1816). In: Nordpfälzer Geschichtsblätter 4 (1907) Heft 1, S. 2.
Der Ablauf der Kämpfe ist beschrieben bei: Adolf Beckerle, Das Gefecht zwischen Österreichern
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und Franzosen bei Kirchheimbolanden, Bolanden, Dannenfels, Weitersweiler, Dreisen, Marnheim
und Göllheim eine Erinnerung an den 10. November 1795. In: Pfälzische Presse Nr. 308 vom 10.
November 1936 (Fortsetzung in den folgenden Ausgaben).
Fahrnbacher, Kämpfe 1794-1798 (wie Anm. 293), S. 62.
Parry, CTS (wie Anm. 172) Volume 54, S. 157-168.
Parry, CTS (wie Anm. 172) Volume 55, S. 475-494
Hansen, Quellen IV (wie Anm. 284), S. 786.
Die deutsche Übersetzung lautet:
„Wir Bürger der Gemeinde __________ erklären freiwillig durch Anwesenheit und durch unsere
Unterschrift, daß wir nichts sehnlicher wünschen, als jetzt durch einen Erlaß vollkommen mit der
großen französischen Nation vereint zu sein.“
Hansen, Quellen IV (wie Anm. 284), S. 786-787 und S. 815.
Hansen, Quellen IV (wie Anm. 284), S. 979-981.
Graf, Eisenberg (wie Anm. 25), S. 111.
Francs und Centimes statt Gulden, Kreuzer, Pistolen, Guineen, Friedrichsdor, Dukaten,
Kronenthaler, Heller und Batzen.
Drescher, Franzosenherrschaft V (wie Anm. 281), S. 73-75.
Zum Arrondissement Mainz gehörten die Kantone Alzey, Bechtheim, Bingen, Kirchheimbolanden,
Niederolm, Oberingelheim, Oppenheim, Wöllstein, Wörrstadt und Mainz.
Das Arrondissement Speyer umfaßte die Kantone Dürkheim, Edenkoben, Frankenthal,
Germersheim, Grünstadt, Mutterstadt, Neustadt, Pfeddersheim, Worms und Speyer.
Das Arrondissement Zweibrücken war in die Kantone Annweiler, Homburg, Landstuhl,
Medelsheim, Neuhornbach, Pirmasens, Waldfischbach und Zweibrücken unterteilt.
Heinrich Steinmetz, Das linksseitige Rheingebiet unter der Herrschaft der Franzosen 1792-1813.
Unter besonderer Berücksichtigung des Donnersberg-Departements, Alsenz 1913, S.18-19.
LASp G 6 (Département du Mont-Tonnèrre, allg. Verwaltung) Nr. 814 1/2-4. Steinmetz nennt statt
Dreisen Niefernheim und Zell als zum Kanton Göllheim gehörig. Dreisen kommt bei ihm gar nicht
vor (Steinmetz, Rheingebiet (wie Anm. 308)).
Michael Frey, Versuch einer geographisch-historisch-statistischen Beschreibung des kön. bayer.
Rheinkreises, Dritter Theil Beschreibung des Gerichts-Bezirkes von Kaiserslautern, Speyer
1836/37 (Nachdruck Pirmasens 1975), S. 213.
Steinmetz, Rheingebiet (wie Anm. 308), S. 31.
Ferdinand Bodmann, Annuaire statistique du Département du Mont-Tonnere pour l'an 1808,
Mayence 1808, S. 91.
Gemeindearchiv Ramsen (GAR) A II 44 (Polizeiwesen - Alte Akten über Melde- Paß- und
Vagantenwesen 1810-1882).
Steinmetz, Rheingebiet (wie Anm. 308), S. 129.
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Parry, CTS (wie Anm. 172) Volume 56, S. 467-511.
Wellmich, Boppard (soweit rechtsrheinisch), Ehrenbreitstein, Vallendar, Sayn, Hammerstein,
Herschlach, Grenzau, Montabaur und Limburg.
Riesener, Sicherung (wie Anm. 50), S. 150-151.
Rudolf Werner, Die Nationalgüter im Departement Donnersberg. Ihre Verwaltung und
Veräußerung bis zur Wiederkehr der deutschen Herrschaft auf dem linken Rheinufer mit
besonderer Berücksichtigung der Güter in der heutigen Pfalz. Dissertation Heidelberg 1922.
Max Springer, Die Franzosenherrschaft in der Pfalz 1792-1814 (Departement Donnersberg).
Stuttgart/Berlin/Leipzig 1926, S. 204-205.
Franz Dumont, Eine „Revolution“ nach der Revolution – die Franzosenzeit auf dem linken
Rheinufer 1798-1814. In: Klapheck/Dumont, Mainzer Republik (wie Anm. 278), S. 142
Dumont, Revolution (wie Anm. 320), S. 142
Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 326-329.
Springer, Franzosenherrschaft (wie Anm. 319), S. 323.
Graf, Eisenberg (wie Anm. 25), S. 113.
laboreur = Ackermann, journalier = Tagelöhner, charpentier = Zimmermann, valet = Knecht,
cultivateur = Ackerknecht, garcon de maréchal = Lehrjunge beim Hufschmied, garcon = Lehrjunge.
Graf, Eisenberg (wie Anm. 25), S. 115.
Bodmann Annuaire 1808 (wie Anm. 312), S. 237; Ferdinand Bodmann, Annuaire statistique du
Département du Mont-Tonnere pour l'an 1809, Mayence 1809, S. 246.
GAR Personenstandsregister:
Civilstands Register der Gemeinde Ramsen vom Jahre 7 und 8 der fränkischen Republik und 1808;
Register der Bürgermeisterei Ramsens vom Jahre 1809 bis 1812 und Civilstands Register der
Bürgermeisterei Ramsen vom Jahre 1813 bis 1815.
GAR A II 38 (Gerichts- und Polizeiangelegenheiten verschiedener Art 1812-1909).
GAR A VII 173 (Landwirtschaftliche Angelegenheiten verschiedener Art 1808-1845).
GAR A IX 242 (Gewerbesteuer-Register der Gemeinde Ramsen 1812-1879).
Im Original sind die Berufsbezeichnungen nur in französischer Sprache abgedruckt.
Parry, CTS (wie Anm. 172) Volume 62, S. 423-434.
Adam Sahrmann, Pfalz oder Salzburg. Geschichte des territorialen Ausgleichs zwischen Bayern
und Österreich von 1813 bis 1819, München 1921, S. 15-20.
Parry, CTS (wie Anm. 172) Volume 63, S. 211-217.
Sahrmann, Ausgleich (wie Anm. 334), S. 35.
Parry, CTS (wie Anm. 172) Volume 65, S. 491-500.
Sahrmann, Ausgleich (wie Anm. 334), S. 79-81.
Entsprechend dem an Hessen übertragenen Gebiet Rheinhessen, das heute noch so heißt.
Sahrmann, Ausgleich (wie Anm. 334), S. 3.
Seite 103
Martin Mattheis: Überblick über die Geschichte Ramsens von 1146 bis 1816
in: Jöckle, Clemens / Witte, Dagmar: 850 Jahre Ramsen. Beiträge zur Ortsgeschichte, Lingenfeld 1996, S.17-104
341
342
343
GAR A II 45 (Bevölkerungsstatistiken).
Heinz A. Finke, Die Bevölkerung der Gemeinden in Rheinland-Pfalz 1815-1950 (Statistik von
Rheinland-Pfalz Band 34), Bad Ems 1954, S. 166.
Sahrmann, Ausgleich (wie Anm. 334), S. 83.
Seite 104