Anlage 8 Leistungsbeschreibung

Anlage 8
Leistungsbeschreibung Schädlingsüberwachung und Akutbekämpfung von
Schädlingen auf dem Gelände der SBK Riehl
1. Ausschreibungsgegenstand
Gegenstand der Ausschreibung ist die vorbeugende Schädlingsbekämpfung sowie falls
erforderlich die Akutbekämpfung auf dem Gelände der SBK Riehl (vgl. Lageplan Anlage 10).
Während der Vertragslaufzeit können weitere Gebäude hinzukommen, oder auch Gebäude
abgerissen werden.
2. Leistungsumfang
2.1. Art und Vorkommen der vorbeugend zu bekämpfenden Schädlinge
Gegenstand der am häufigsten vorkommenden Bekämpfungsmaßnahmen sind Ratten
und Mäuse, in der Küche und im Küchenbereich des Clubhauses kommt zusätzlich eine
regelmäßige Überwachung von Schaben und Insekten hinzu.
2.2. Durchführung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen
- Die nachfolgend genannten Gebäude werden bereits mit Stationen in einem Monitoring
überwacht. Das existierende Überwachungskonzept ist fort zu führen. Schadhafte
Stationen sind auszutauschen, eventuell, falls notwendig, sind zusätzliche Stationen zu
installieren. Falls erforderlich sind spontan Akutmaßnahmen im Rahmen der
Regelservicebesuche durchzuführen. Werden die vorgegebenen Überwachungsintervalle
aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten, so ist der
Auftraggeber berechtigt, nach Abmahnung, ein anderes Unternehmen zu beauftragen
und die gegebenenfalls dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftragnehmer in
Rechnung zu stellen. Das gleiche gilt, wenn erforderliche Sofortmaßnahmen, auch
außerhalb der regelmäßigen Überwachungsintervalle, nicht innerhalb von 2 Werktagen
nach Anforderungseingang begonnen werden.
- Die Maßnahmen sind nach den anerkannten Regeln der Schädlingsbekämpfung durch zu
führen. Für die Arbeiten dürfen nur Schädlingsprüfer mit geeigneter Sachkunde
eingesetzt werden. Es sind die einschlägigen Gesetze und Verordnungen,
Gebrauchshinweise, Gefahrenhinweise, Schutzvorschriften usw. die bei der
Schädlingsbekämpfung berücksichtigt werden müssen, unbedingt zu beachten
( insbesondere die Verordnung zum Schutz von Gefahrstoffen, - GefStoffV-, die
Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS insbes. 523. Das Chemikaliengesetz –
ChemG-, die ChemVerbotsV, Biozid-V mit RMM ). Entsprechende Warnhinweise sind
auszuhängen. Sollten sich bei den Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen
Gesundheitsstörungen, wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Durchfall, allergische Reaktionen
bei Angestellten oder Bewohnern zeigen, ist das der Hauswirtschaftsleitung vor Ort
anzuzeigen und die Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sind unverzüglich einzustellen.
- Der Auftragnehmer kann den Einsatz der jeweiligen Präparate der Befalls Situation und
dem Stand der Präparats Entwicklung anpassen. Dem Auftraggeber entstehen hierdurch
keine Zusatzkosten.
- Nach dem Ausbringen von Schädlingsbekämpfungsmitteln bzw. nach dem Abschluss der
Schädlingsbekämpfungsmaßnahme sind soweit erforderlich Dekontaminations- und
Desinfektionsmaßnahmen sowie Kadaverentsorgung durchzuführen. Die Kosten hierfür
sind in die Preise einzukalkulieren. – Für alle Schäden, die durch fahrlässigen oder
unsachgemäßen Umgang entstehen, haftet der Auftragnehmer! –
- Der Auftragnehmer hat die durchgeführten Maßnahmen in einem Protokoll zu
dokumentieren ( Das Protokoll muss in jedem Fall den Ort, das Ziel, die eingesetzten
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Biozidprodukte ( Produkt und Menge) und die Durchführenden der
Schädlingsbekämpfung ausweisen, gem. baua Version 1.3 ( 30.07.3014 ) Das Protokoll
entspricht auch dem Lieferschein und ist von der Hauswirtschaftsleitung zu
unterschreiben. Es wird mit der Rechnung dem Einkauf/Wirtschaft nach Abschluss der
Kontrollmaßnahmen übergeben.
Über die Onlinedokumentation ist der Auftragnehmer über alle Maßnahmen informiert.
2.3. Zu überwachende Gebäude:
Die Überwachungsbesuche haben unaufgefordert, jedoch mit vorheriger telefonischer
Terminabsprache mit in der Anlage 9 genannten Ansprechpartner zu erfolgen. Diese
erhalten auch die Dokumentationen.
Auf dem Gelände der SBK Riehl sind 46 Gebäude ( inkl. der Neubauten ) und ein
Müllsammelplatz auf Nager Befall zu überwachen. Zusätzlich kommen die Großküche
und der Küchenbereich im Clubhaus mit zusätzlicher Schaben- und
Fluginsektenüberwachung dazu.
Es erfolgt eine Frühjahrs- und Herbstbelegung der Kanalschächte.
Die Überwachung erfolgt nach dem HACCP-Konzept.
Bereits vorhandene zulässige und nicht defekte Köderstationen werden übernommen.
Anzahl/Service pro Jahr:
Die Überwachungsbesuche sind mindestens 1x monatlich (12-mal im Jahr) zur Pflege
bzw. Erneuerung der Systeme, Bekämpfung und Dokumentation durchzuführen.
Dazu gehören, die Reinigung, Befüllung sowie der Austausch der angebotenen und der
vorhandenen Stationen. inkl. Tausch der Klebeflächen an den UV Geräten
Die regelmäßige Wartung beinhaltet Material und Dokumentation.
Ersteinrichtung des Monitoring Systems:
Einrichtung der Stationen, Befüllung der Stationen und erstmalige Einrichtung des
Online-Dokumentations- und Kontrollkonzeptes gem. HACCP. Übernahme der
vorhandenen, intakten Stationen. Falls notwendig Installation von neuen Stationen.
Die Positionen sind entsprechend in den Lageplänen ( vgl. Anlagen 11,12,13) zu
kennzeichnen
Anschließend erfolgt die regelmäßige Schädlingsüberwachung mindestens einmal im
Monat.
Schädlingsstationen SBK Köln Riehl
ClubhausKüchenbereich
Großküche:
Anzahl vorhanden
zusätzliche
Anzahl
Fallen/Stationen
Schaben
Pheromonfallen
19
9
Fluginsekten
UV Geräte
RodentamatikRöhre
Stationen innen
Stationen außen
6
1
Nager
Bemerkung
6
19
6
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Nagerstationen SBK Riehl bereits vorhanden:
Gebäude
Bemerkung
Anzahl
1 Küchenlager
Stationen innen
5
Küchenlager
Stationen außen
9
2 Geb. P6 Haus Ahorn
8
3 Werkstätten ( Geb. 17 und 17a )
7
4 Kita
4
5 Container
4
6 Gebäude "R"
6
7 Gebäude P 7
12
8 Gebäude W 8
6
9 Gebäude V 6
5
10 Gebäude "S"
6
11 Haus B
10
12 Haus D
6
13 Gebäude 14
10
14 Gebäude 13 Kirche
6
15 Stromhaus
4
16 Haus C
6
17 Gebäude G
11
18 Zentralküche Außenb
16
19 Geb. 18 Zentrallager
7
20 Geb. W 4
7
21 Gärtnerei Gebäude 19
11
22 Gebäude K
8
23 Gebäude P8
15
24 Gebäude H
8
25 Pforte
2
26 Gebäude W 7
5
27 Gebäude 12 Seniorentreff
5
28 Gebäude E
11
29 Haus Eiche ( ist leer )
6
30 Gebäude 10 Verwaltung
8
31 Gebäude 11 Club neu ( Festsaal )
5
32 Gebäude 11 Bücherei (Konferenztrakt )
4
33 Geb. 24 Lebensmittelgeschäft
5
34 Gebäude P 1
10
35 Gebäude In-Jobs ( Geb. 15 und W5 )
4
36 Gebäude 39 - Haus 2 -
10
37 Geb. W 10 F-Haus
10
38 Haus Ginkgo
6
39 Gebäude W 2
3
40 Gebäude 20 alte Wäscherei
5
41 Haus Linde
8
42 Müllsammelplatz
9
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Anzahl Nagerstationen:
313
5 neue Häuser ( Bedarf angenommen )
40
Gesamtanzahl Nagerstationen
etwa
353
zusätzlich Kanalbelegung.
Mindestens 50 Kanalbelegungen. Es
erfolgt eine Frühjahrs- und
Herbstbelegung
Sollten zwischen den Wartungsintervallen Probleme mit Nagern, Schaben oder fliegenden
Insekten auftreten in oder um die vorgenannten Gebäude, ist die Bekämpfung mit den
Servicekosten abgegolten.
(Für darüber hinausgehende Bekämpfungsmaßnahmen in oder um vorgenannter Gebäude,
gegen die unter Vertragsgegenstand aufgeführten Schädlinge, entstehen dem Auftraggeber
keine zusätzlichen Kosten)
3.
Akutbekämpfung von Gesundheits-, Vorrats-, Materialschädlingen sowie Lästlingen auf
dem Gelände der SBK Riehl
Es kommt zu ca. 10 Einsätzen pro Jahr. Der überwiegende Anteil an Bekämpfung betraf in
den letzten zwei Jahren Wespen und Ameisen.
Diese Bekämpfungsmaßnahmen sind nur auf schriftliche Anforderung der Abteilung
Wirtschaft/Einkauf durchzuführen. Sie sind nach Anforderungseingang mit dem in der
Anforderung genannten Ansprechpartner unverzüglich zu terminieren und innerhalb von 2
Werktagen ( Montag bis Freitag ) vor Ort zu beginnen sowie bis zum Eintreten des
Bekämpfungserfolges kontinuierlich fort zu führen. Wespennester sind innerhalb 24 Stunden
( Montag bis Freitag ) nach Eingang der Anforderung zu beseitigen, damit die Gefährdung von
Bewohnern so gering wie möglich gehalten wird. Kann die Zeitvorgabe aus vom
Auftragnehmer zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden, so ist der Auftraggeber
berechtigt, ein anderes Unternehmen zu beauftragen und die gegebenenfalls dadurch
entstehenden Mehrkosten dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen.
4.
Kundenbetreuung
Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber eine qualifizierte Kundenbetreuung zu. Diese
ist für die verantwortlichen Ansprechpartner des Auftraggebers zu den üblichen
Geschäftszeiten erreichbar
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