Anlage 8 Leistungsbeschreibung Schädlingsüberwachung und Akutbekämpfung von Schädlingen auf dem Gelände der SBK Riehl 1. Ausschreibungsgegenstand Gegenstand der Ausschreibung ist die vorbeugende Schädlingsbekämpfung sowie falls erforderlich die Akutbekämpfung auf dem Gelände der SBK Riehl (vgl. Lageplan Anlage 10). Während der Vertragslaufzeit können weitere Gebäude hinzukommen, oder auch Gebäude abgerissen werden. 2. Leistungsumfang 2.1. Art und Vorkommen der vorbeugend zu bekämpfenden Schädlinge Gegenstand der am häufigsten vorkommenden Bekämpfungsmaßnahmen sind Ratten und Mäuse, in der Küche und im Küchenbereich des Clubhauses kommt zusätzlich eine regelmäßige Überwachung von Schaben und Insekten hinzu. 2.2. Durchführung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen - Die nachfolgend genannten Gebäude werden bereits mit Stationen in einem Monitoring überwacht. Das existierende Überwachungskonzept ist fort zu führen. Schadhafte Stationen sind auszutauschen, eventuell, falls notwendig, sind zusätzliche Stationen zu installieren. Falls erforderlich sind spontan Akutmaßnahmen im Rahmen der Regelservicebesuche durchzuführen. Werden die vorgegebenen Überwachungsintervalle aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach Abmahnung, ein anderes Unternehmen zu beauftragen und die gegebenenfalls dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen. Das gleiche gilt, wenn erforderliche Sofortmaßnahmen, auch außerhalb der regelmäßigen Überwachungsintervalle, nicht innerhalb von 2 Werktagen nach Anforderungseingang begonnen werden. - Die Maßnahmen sind nach den anerkannten Regeln der Schädlingsbekämpfung durch zu führen. Für die Arbeiten dürfen nur Schädlingsprüfer mit geeigneter Sachkunde eingesetzt werden. Es sind die einschlägigen Gesetze und Verordnungen, Gebrauchshinweise, Gefahrenhinweise, Schutzvorschriften usw. die bei der Schädlingsbekämpfung berücksichtigt werden müssen, unbedingt zu beachten ( insbesondere die Verordnung zum Schutz von Gefahrstoffen, - GefStoffV-, die Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS insbes. 523. Das Chemikaliengesetz – ChemG-, die ChemVerbotsV, Biozid-V mit RMM ). Entsprechende Warnhinweise sind auszuhängen. Sollten sich bei den Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen Gesundheitsstörungen, wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Durchfall, allergische Reaktionen bei Angestellten oder Bewohnern zeigen, ist das der Hauswirtschaftsleitung vor Ort anzuzeigen und die Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sind unverzüglich einzustellen. - Der Auftragnehmer kann den Einsatz der jeweiligen Präparate der Befalls Situation und dem Stand der Präparats Entwicklung anpassen. Dem Auftraggeber entstehen hierdurch keine Zusatzkosten. - Nach dem Ausbringen von Schädlingsbekämpfungsmitteln bzw. nach dem Abschluss der Schädlingsbekämpfungsmaßnahme sind soweit erforderlich Dekontaminations- und Desinfektionsmaßnahmen sowie Kadaverentsorgung durchzuführen. Die Kosten hierfür sind in die Preise einzukalkulieren. – Für alle Schäden, die durch fahrlässigen oder unsachgemäßen Umgang entstehen, haftet der Auftragnehmer! – - Der Auftragnehmer hat die durchgeführten Maßnahmen in einem Protokoll zu dokumentieren ( Das Protokoll muss in jedem Fall den Ort, das Ziel, die eingesetzten Seite 1 von 4 Leistungsbeschreibung Schädlingsbekämpfung und Schädlingsüberwachung Köln Riehl ab 01.07.2016 Anlage 8 Biozidprodukte ( Produkt und Menge) und die Durchführenden der Schädlingsbekämpfung ausweisen, gem. baua Version 1.3 ( 30.07.3014 ) Das Protokoll entspricht auch dem Lieferschein und ist von der Hauswirtschaftsleitung zu unterschreiben. Es wird mit der Rechnung dem Einkauf/Wirtschaft nach Abschluss der Kontrollmaßnahmen übergeben. Über die Onlinedokumentation ist der Auftragnehmer über alle Maßnahmen informiert. 2.3. Zu überwachende Gebäude: Die Überwachungsbesuche haben unaufgefordert, jedoch mit vorheriger telefonischer Terminabsprache mit in der Anlage 9 genannten Ansprechpartner zu erfolgen. Diese erhalten auch die Dokumentationen. Auf dem Gelände der SBK Riehl sind 46 Gebäude ( inkl. der Neubauten ) und ein Müllsammelplatz auf Nager Befall zu überwachen. Zusätzlich kommen die Großküche und der Küchenbereich im Clubhaus mit zusätzlicher Schaben- und Fluginsektenüberwachung dazu. Es erfolgt eine Frühjahrs- und Herbstbelegung der Kanalschächte. Die Überwachung erfolgt nach dem HACCP-Konzept. Bereits vorhandene zulässige und nicht defekte Köderstationen werden übernommen. Anzahl/Service pro Jahr: Die Überwachungsbesuche sind mindestens 1x monatlich (12-mal im Jahr) zur Pflege bzw. Erneuerung der Systeme, Bekämpfung und Dokumentation durchzuführen. Dazu gehören, die Reinigung, Befüllung sowie der Austausch der angebotenen und der vorhandenen Stationen. inkl. Tausch der Klebeflächen an den UV Geräten Die regelmäßige Wartung beinhaltet Material und Dokumentation. Ersteinrichtung des Monitoring Systems: Einrichtung der Stationen, Befüllung der Stationen und erstmalige Einrichtung des Online-Dokumentations- und Kontrollkonzeptes gem. HACCP. Übernahme der vorhandenen, intakten Stationen. Falls notwendig Installation von neuen Stationen. Die Positionen sind entsprechend in den Lageplänen ( vgl. Anlagen 11,12,13) zu kennzeichnen Anschließend erfolgt die regelmäßige Schädlingsüberwachung mindestens einmal im Monat. Schädlingsstationen SBK Köln Riehl ClubhausKüchenbereich Großküche: Anzahl vorhanden zusätzliche Anzahl Fallen/Stationen Schaben Pheromonfallen 19 9 Fluginsekten UV Geräte RodentamatikRöhre Stationen innen Stationen außen 6 1 Nager Bemerkung 6 19 6 Seite 2 von 4 Leistungsbeschreibung Schädlingsbekämpfung und Schädlingsüberwachung Köln Riehl ab 01.07.2016 Anlage 8 Nagerstationen SBK Riehl bereits vorhanden: Gebäude Bemerkung Anzahl 1 Küchenlager Stationen innen 5 Küchenlager Stationen außen 9 2 Geb. P6 Haus Ahorn 8 3 Werkstätten ( Geb. 17 und 17a ) 7 4 Kita 4 5 Container 4 6 Gebäude "R" 6 7 Gebäude P 7 12 8 Gebäude W 8 6 9 Gebäude V 6 5 10 Gebäude "S" 6 11 Haus B 10 12 Haus D 6 13 Gebäude 14 10 14 Gebäude 13 Kirche 6 15 Stromhaus 4 16 Haus C 6 17 Gebäude G 11 18 Zentralküche Außenb 16 19 Geb. 18 Zentrallager 7 20 Geb. W 4 7 21 Gärtnerei Gebäude 19 11 22 Gebäude K 8 23 Gebäude P8 15 24 Gebäude H 8 25 Pforte 2 26 Gebäude W 7 5 27 Gebäude 12 Seniorentreff 5 28 Gebäude E 11 29 Haus Eiche ( ist leer ) 6 30 Gebäude 10 Verwaltung 8 31 Gebäude 11 Club neu ( Festsaal ) 5 32 Gebäude 11 Bücherei (Konferenztrakt ) 4 33 Geb. 24 Lebensmittelgeschäft 5 34 Gebäude P 1 10 35 Gebäude In-Jobs ( Geb. 15 und W5 ) 4 36 Gebäude 39 - Haus 2 - 10 37 Geb. W 10 F-Haus 10 38 Haus Ginkgo 6 39 Gebäude W 2 3 40 Gebäude 20 alte Wäscherei 5 41 Haus Linde 8 42 Müllsammelplatz 9 Seite 3 von 4 Leistungsbeschreibung Schädlingsbekämpfung und Schädlingsüberwachung Köln Riehl ab 01.07.2016 Anlage 8 Anzahl Nagerstationen: 313 5 neue Häuser ( Bedarf angenommen ) 40 Gesamtanzahl Nagerstationen etwa 353 zusätzlich Kanalbelegung. Mindestens 50 Kanalbelegungen. Es erfolgt eine Frühjahrs- und Herbstbelegung Sollten zwischen den Wartungsintervallen Probleme mit Nagern, Schaben oder fliegenden Insekten auftreten in oder um die vorgenannten Gebäude, ist die Bekämpfung mit den Servicekosten abgegolten. (Für darüber hinausgehende Bekämpfungsmaßnahmen in oder um vorgenannter Gebäude, gegen die unter Vertragsgegenstand aufgeführten Schädlinge, entstehen dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten) 3. Akutbekämpfung von Gesundheits-, Vorrats-, Materialschädlingen sowie Lästlingen auf dem Gelände der SBK Riehl Es kommt zu ca. 10 Einsätzen pro Jahr. Der überwiegende Anteil an Bekämpfung betraf in den letzten zwei Jahren Wespen und Ameisen. Diese Bekämpfungsmaßnahmen sind nur auf schriftliche Anforderung der Abteilung Wirtschaft/Einkauf durchzuführen. Sie sind nach Anforderungseingang mit dem in der Anforderung genannten Ansprechpartner unverzüglich zu terminieren und innerhalb von 2 Werktagen ( Montag bis Freitag ) vor Ort zu beginnen sowie bis zum Eintreten des Bekämpfungserfolges kontinuierlich fort zu führen. Wespennester sind innerhalb 24 Stunden ( Montag bis Freitag ) nach Eingang der Anforderung zu beseitigen, damit die Gefährdung von Bewohnern so gering wie möglich gehalten wird. Kann die Zeitvorgabe aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden, so ist der Auftraggeber berechtigt, ein anderes Unternehmen zu beauftragen und die gegebenenfalls dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen. 4. Kundenbetreuung Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber eine qualifizierte Kundenbetreuung zu. Diese ist für die verantwortlichen Ansprechpartner des Auftraggebers zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar Seite 4 von 4 Leistungsbeschreibung Schädlingsbekämpfung und Schädlingsüberwachung Köln Riehl ab 01.07.2016
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