AARGAUER ZEITUNG FREITAG, 18. DEZEMBER 2015 Asylunterkünfte im Aargau Aarburg verliert vor Bundesgericht AARGAU 24 25 Pro Natura kämpft für Biberdämme Naturschutz Johannes Jenny fordert mehr Platz für die geschützten Tiere – der Kanton will das Gespräch suchen VON FABIAN HÄGLER Die Liegenschaften an der Lindengutstrasse in Aarburg durften für Asylwohnungen umgenutzt werden. So entschied das Bundesgericht. Gemeinderäte chancenlos vor höchsten Richtern GIAN EHRENZELLER/ KEYSTONE Die Gemeinde Aarburg unterliegt vor Bundesgericht in einem seit lange schwelenden Streit gegen den Kanton. Das Urteil erleichtert es dem Departement Hochuli, Asylunterkünfte zu finden – zumindest juristisch. VON ROLF CAVALLI D ie syrischen Familien in Aarburg können aufatmen. Sie müssen nicht aus ihren vom Kanton gemieteten Wohnungen ausziehen, die sie im Juli 2014 bezogen haben. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Gemeinde abgewiesen. Aarburg hatte ein Nutzungsverbot verhängt und ein Baugesuch gefordert. Mit der Abweisung der Beschwerde, die gestern publik gemacht wurde, erteilen die Richter in Lausanne der Aargauer Gemeinde eine Abfuhr. Das höchste Schweizer Gericht stützt den Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichtes und damit die Position des Departements Gesundheit und Soziales (DGS) von Susanne Hochuli. Balz Bruder, Kommunikationschef des Departements, ist «nicht überrascht», dass das Bundesgericht so entschieden hat. «Das Urteil zeigt, dass wir nicht auf der falschen Spur sind, wenn wir so vorgehen wie im Fall Aarburg.» Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass für die Nutzung der Wohnhäuser als Asylunterkunft keine Bewilligung für eine Zweckoder Nutzungsänderung notwendig ist. Die Unterkunft in der Wohn- und Gewerbezone sei zonenkonform. Für die Umnutzung ohne bauliche Massnahme ist gemäss Bundesgericht nur dann eine Bewilligung nötig, wenn das Haus in der falschen Zone steht oder deutlich mehr Immissionen entstehen. Die beiden Wohnhäuser an der Aarburger Lindengutstrasse, wo zurzeit rund 90 Asylbewerber untergebracht sind, liegen jedoch in der Wohn- und Gewerbezone. Diese Zone ist für Wohnen sowie für mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Verboten sind gemäss kommunaler Nutzungsordnung einzig Betriebe des Sexgewerbes. Asylsuchende wie Studenten Dass asylsuchende Familien in den Häusern wohnen, ist gemäss Bundesgericht vergleichbar mit Studentenunterkünften und Wohngemeinschaften. Mit bis zu 90 Personen sei die Belegung zwar höher. Das sei für sich allein grundsätzlich nicht bewilligungspflichtig. Das aargauische Recht kenne keine Vorschriften, welche die «Bewohnernutzungsdichte» beschränken würden. «Ein anderes Urteil hätte die Suche nach Unterkünften erschwert.» Bald Bruder Info-Chef Departement Gesundheit und Soziales Der Aarburger Gemeinderat wurde vom Bundesgericht auch nicht erhört bei seiner Kritik, der Kanton habe mit seinem Vorgehen die Autonomie der Gemeinde verletzt, weil diese kein Bewilligungsverfahren habe durchführen können. «Für eine nicht baubewilligungspflichtige Massnahme ist auch kein Baubewilligungsverfahren durchzuführen», haben die Bundesrichter entschieden. Der Gemeinderat und ein Teil der Bevölkerung kämpften vehement gegen die Unterkunft. Bürger hatten sogar ein «Protestgrillen» gegen das Vorgehen des Kantons veranstaltet. Verhindern konnten sie den Einzug der Asylbewerber aber nicht. Nachdem politisch nichts mehr zu machen war, schlug Gemeindeammann Hans-Ulrich Schär den juristischen Weg ein. Nach dem Bundesgerichtsurteil scheinen die juristischen Möglichkeiten aber ausgeschöpft. Schär war gestern nicht erreichbar für eine Stellungnahme. Der Streit zwischen Aarburg und dem Departement Hochuli hat sich in den letzten Monaten ohnehin auf eine andere Ebene verlagert: dem Seilziehen um die finanzielle Behandlung von Sozialhilfeempfängern. Aarburg ist kürzlich aus Protest aus der Skos, der Konferenz für Sozialhilfe, ausgetreten. An drei Orten hat der Kanton die Bewilligung erteilt, Biberdämme zu entfernen (az vom 17. Dezember). Dies, weil die geschützten Tiere in Böttstein eine Windhunde-Rennbahn unter Wasser gesetzt haben, in Wohlenschwil immer wieder Schäden an Wegen verursachen und in Aarau Rohr eine Trinkwasserfassung gefährden. Nach einem Bundesgerichtsurteil vom Mai sind gegen die Verfügungen des Kantons neu Beschwerden möglich – und dazu kommt es nun. Johannes Jenny, Geschäftsführer von Pro Natura Aargau, sagt auf Anfrage: «Wir haben an unserer Vorstandssitzung am Mittwochabend beschlossen, in zwei Fällen eine Einsprache gegen die Entfernung der Dämme einzureichen.» Dies betrifft die Biberbauten in Wohlenschwil und Aarau Rohr – mit dem Entscheid, dass die Dämme in Böttstein vorerst sechs Monate lang beseitigt werden dürfen, ist die Naturschutzorganisation einverstanden. «Dort zeichnet sich nach den Gesprächen, bei denen Pro Natura dabei war, eine gute Lösung ab», sagt Jenny. Feldweg vom Bach weg verlegen? Martina Bircher – geliebt und gefürchtet Martina Bircher ist Sozialvorsteherin in Aarburg und mittlerweile landesweit bekannt. Was treibt die junge SVP-Frau an? rekte Demokratie in grosser Gefahr «da unsere Volksentscheide nicht mehr umgesetzt werden», sagt sie dort. Für den Dok-Film ist die 31-Jährige von August bis Oktober von einer SRF-Journalistin begleitet worden. Sie fällt keine Bauchentscheide VON NORA BADER Wegen ihrer klaren und harten Linie im Sozialbereich ist Aarburgs SVP-Gemeinderätin Martina Bircher mittlerweile beliebt und gefürchtet. Seit sie letztes Jahr bekannt machte, wie viele ehemalige Asylsuchende in Aarburg Sozialhilfe beziehen und was das die Gemeinde mit einem Sozialhilfeanteil von 5,9 Prozent (2014) kostet, häufen sich die Anfragen von Medienschaffenden. Bircher trat im «Club» auf, empfing Journalisten der «Basler Zeitung» oder der «Weltwoche». Und gestern Abend spielte sie im SRF Dok-Film «Die Macht des Volkes» eine Hauptrolle. Sie sehe die di- «2015 war ein turbulentes Jahr», so die Sozialvorsteherin Aarburgs und meint damit nicht den Medienrummel um ihre Person. «Die Reorganisation der Sozialen Dienste war und wird auch 2016 eine gewaltige Herausforderung», sagt Martina Bircher, die unter ihren Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung beliebt ist, obwohl bei weitem nicht alle ihrer Meinung seien. Die Frage, ob sie bei sich zu Hause Flüchtlinge aufnehmen würde, verneint sie beispielsweise entschieden. Für das nächste Jahr hat sich Bircher die Integration von Sozialhilfeempfängern in die Arbeitswelt gross auf die Fahne geschrieben (wir berichteten). Sie versteht ihre Materie. Dass Bircher quasi wie die Jungfrau zum Kinde zu ihrem Gemeinderatsmandat kam, merkt man nicht. Erst 2012 zog sie mit ihrem Partner ins Städtchen – aufgrund der geografischen Lage. Sie arbeitete damals in Basel, er in Bern. Als sie sich dem Ortsparteipräsidenten der SVP vorstellte, fragte dieser, ob sie nicht kandidieren wolle für den frei werdenden Gemeinderatssitz. Martina Bircher fällt keine Bauchentscheide. «Deshalb habe ich mir das genau überlegt.» Sie habe aber nicht wirklich mit einer Wahl gerechnet. Als es doch so weit kam, war sie 29 Jahre alt. Für das Amt gab sie vorübergehend ihr Hobby, das Tanzen, auf. «In der verbleibenden Freizeit gehe ich ins Kino, fein essen oder mit Hündin Garabina in die Hundeschule.» SVPMitglied war die gebürtige Zürcherin bereits mit 19 Jahren. «Die SVP ist für mich die Partei, bei der ich am meisten Anknüpfungspunkte finde», sagt sie. Mit 80 Prozent der Parteilinie sie sie voll und ganz einverstanden. Mehr Engagement der SVP wünscht sie sich etwa in der Familienpolitik. «Meiner Meinung nach muss der Staat ein Interesse daran haben, Frauen in der Berufswelt halten zu können.» Die Aarburger Natalie Rickli Ab der zweiten Klasse lebte Martina Bircher in Niederwil. Ihre Mutter war Hausfrau, der Vater – ein gelernter Metzger – führte ein Restaurant. Sie wuchs als Einzelkind auf und hat es mit harter Arbeit von der Realschule zum Studienabschluss geschafft. Ihre Eltern sind in keiner Partei, politisiert worden sei aber oft am Mittagstisch, sagt Bircher, die am Stammtisch mittlerweile auch mal mit Natalie Rickli verglichen und als künftiges weibliches Aushängeschild der SVP gehandelt wird. «Das schmeichelt mir, aber ich bin und bleibe Martina Bircher», sagt sie dazu. Ob sie Ambitionen für ein Mandat im Bundeshaus hegt, weiss sie noch nicht. «Erst will ich für den Grossen Rat kandidieren», so die Betriebsökonomin. Martina Bircher mit Hündin Garabina NO in ihrer Wohnung in Aarburg. Anders liegen aus seiner Sicht die beiden anderen Fälle, wobei der Naturschützer grundsätzlich betont: «Man kann nicht den Biber als Tierart schützen, und ihm dann nicht genügend Platz zum Leben geben.» Darum schlägt Jenny vor, den betroffenen Feldweg in Wohlenschwil einige Meter vom Bach weg zu verlegen, in dem der Biber seine Dämme baut. Für den Konflikt beim Grundwasserpumpwerk in Aarau Rohr hat er noch keinen konkreten Lösungsvorschlag. «Es kann aber aus meiner Sicht nicht sein, dass man mit viel Geld einen kantonalen Auenschutzpark schafft und dann ausgerechnet in diesem Gebiet die geschützten Biberdämme entfernen will.» Christian Tesini, Umweltingenieur und Biberspezialist beim Kanton, sagt auf Anfrage: «Es ist das erste Mal, dass Bewilligungen für die Entfernung von Biberdämmen öffentlich ausgeschrieben werden müssen, deshalb ist ein Beschwerdeverfahren für uns Neuland.» Tesini kündigt an, die zuständige Sektion Jagd und Fischerei werde die Einsprachen von Pro Natura prüfen und diese dann gutheissen oder abweisen. «Danach haben beide Seiten – also Pro Natura und die Gemeinde Wohlenschwil oder die IB Aarau AG – die Möglichkeit, diese Entscheide anzufechten», erklärt er das weitere Verfahren. Probleme nochmals besprechen Vor einer definitiven Entscheidung dürfte es laut Tesini sinnvoll sein, die Biberprobleme in Aarau Rohr und Wohlenschwil nochmals mit allen Beteiligten zu besprechen. «Wenn auch Vertreter von Pro Natura dabei sind, könnte so vielleicht eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.» Dies würde auch Pro Natura begrüssen: «Wir sind immer an gütlichen Einigungen interessiert», sagt Johannes Jenny. Zu den Forderungen der Naturschützer sagt der kantonale Biberexperte: «In Wohlenschwil wurde der Weg entlang des Schwarzgrabens erst kürzlich saniert. Dabei hätte man ein Schutzgitter gegen den Biber einbauen können, das wollte die Gemeinde aus finanziellen Gründen aber nicht.» Den Weg vom Bach weg zu verlegen, sei früher schon diskutiert worden. Ob dies nach der Sanierung noch zur Debatte steht, scheint eher fraglich. Denn eine Verlegung würde hohe Kosten verursachen. Auf den Konflikt in Aarau Rohr angesprochen, hält Tesini fest: «Dort ist es tatsächlich so, dass die Biberdämme innerhalb des Auenschutzparks liegen.» Naturgemäss befänden sich aber auch Grundwasserpumpwerke in Auengebieten. Tesini sagt: «Wir haben zusammen mit der IBAarau Trinkwasser AG verschiedene Möglichkeiten geprüft, die Entfernung der Biberdämme ist heute die einzige praktikable Lösung.» Mit der Entfernung dieses Biberdamms in Böttstein ist Pro Natura einverstanden, DWE/ARCHIV in Wohlenschwil und Aarau Rohr will sie dies aber verhindern. Ikea-Häuser: Zürich schneller Wenn nicht überrascht, so sind die Verantwortlichen in Hochulis Departement doch erleichtert nach dem Entscheid aus Lausanne. «Wäre das Urteil anders herausgekommen, hätte das die Suche nach Asylunterkünften noch mehr erschwert», sagt Bruder. Der Kanton kämpft praktisch im Wochentakt an einer neuen Front bei der Suche nach Asylunterkünften. Schalten und Walten kann der Kanton trotz Bundesgerichtsurteil in Sachen Asylunterkünften allerdings nicht. Balz Bruder weist darauf hin, dass der Kanton Aargau rechtlich eingeschränkt sei im Vergleich zu Nachbarkantonen. Beispiel Ikea-Häuser. Zwar habe der Aargau als erster die Idee gehabt und getestet. Operativ umgesetzt wird es jetzt aber zuerst in Zürich. Die Zürcher Kollegen hätten sich im Aargau erkundigt, wie das funktioniere und ein paar Tage später bereits verkündet, diese in den Messe-Hallen ab Januar für 250 Asylsuchende aufzustellen. Bruder: «Das wäre im Aargau nicht so schnell möglich.» Die geplanten Ikea-Shelter in Frick brauchen noch eine Bewilligung und sollen im Frühjahr in Betrieb genommen werden. Kriminalität Oberwil-Lieli: Post vom Referendumskomitee Die Asylgegner in OberwilLieli haben allen Stimmberechtigten die Unterlagen für das Referendum zugestellt. Die Adressen hat das Referendumskomitee von der Gemeinde erhalten. VON FABIAN HÄGLER Nun ist klar, wer hinter dem Referendum steht, das sich gegen die Aufnahme von Asylbewerbern richtet. Auf den Unterlagen, die am Mittwoch alle Stimmberechtigten im Briefkasten fanden, sind vier Namen aufgeführt. Neben dem bereits bekannten früheren Fabrikanten Robert Mayer enga- gieren sich SVP-Ortspräsidentin Annemarie Hofer, Internet-Unternehmer Dave Camenisch und Landwirt Peter Bärtschi im Komitee. Erhalten hat den Brief auch Martin Übelhart, Mitglied der «IG für ein solidarisches Oberwil-Lieli», die an der Gemeindeversammlung einen Antrag zur Aufnahme von Flüchtlingen durchgebracht hatte. «Meine Frau und ich haben heute je persönlich adressierte Post vom Mayer-Komitee erhalten, mit Adress-Etiketten und als A-Post frankiert», sagt der Publizist und Personalberater. Dies lasse darauf schliessen, dass die Gemeinde dem Komitee die vollständigen Adressen aus dem Stimmregister zur Verfügung gestellt habe. «Es entzieht sich unserer Kenntnis, ob das rechtens ist», sagt Übelhart. Seines Wissens könne man Einsicht nehmen ins Stimmregister und Auszüge verlangen, «was immer das heisst». Stimmregister ist öffentlich Gemeindeschreiber-Stellvertreterin Esther Zanini sagt auf Anfrage der az: «Wir haben vom Referendumskomitee eine Anfrage für die Adressen aller Stimmberechtigten erhalten.» Sie hält fest, grundsätzlich sei das Stimmregister öffentlich. Nach Rücksprache mit dem Rechtsdienst der kantonalen Gemeindeabteilung und der aargauischen Datenschutzbeauftragten habe man die Adressen geliefert. «Wenn die IG eine Versandaktion plant und solche Daten benötigt, würde für sie dasselbe Recht gelten», sagt Zanini. Neben dem Unterschriftenbogen und einem Antwortcouvert finden sich die Argumente der Referendumsführer. Dort heisst es unter anderem, mit der Aufnahme von Flüchtlingen würde ein falsches Signal gesetzt, die Sozialwerke würden ruiniert, die Asylbewerber könnten nicht integriert werden und würden das Bildungssystem belasten. Das Komitee fürchtet, in der Schweiz könnten Zustände wie in französischen Vorstädten entstehen. Mayer und seine Mitstreiter sind besorgt, «dass man den Flüchtlingen mehr Aufmerksamkeit zukommen lässt als den bedürftigen Schweizern». Und die Referendumsführer schreiben: «Uns treibt die Sorge um, dass wir unser Land Fremden zu Füssen legen und unserer Jugend damit das Kostbarsten nehmen – das Vaterland, die Heimat.» IG-Mitglied Übelhart sagt: «Ich habe das Recht von Herrn Mayer, das Refe- rendum zu ergreifen, nie bestritten.» Das Referendumskomitee rede aber krampfhaft ab- und ausschweifend um den einfachen Sachverhalt herum, um den es gehe: «Gestützt auf das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, das per 1. Januar 2016 gilt, wird der Kanton auch Oberwil-Lieli Flüchtlinge zuweisen.» Es gehe um acht asylsuchende Menschen, welche das Dorf aufnehmen sollte. «Anständig von Oberwil-Lieli wäre es, sich auf gut eidgenössische Art zusammen mit den andern Gemeinden zur Bewältigung des Problems zu engagieren.» Alles andere sei unsolidarisch und einer reichen Gemeinde nicht würdig. Die Argumente des Referendumskomitees finden Sie auf aargauerzeitung.ch Polizei warnt vor Enkeltrickbetrügern Derzeit sind Enkeltrickbetrüger im Aargau offenbar wieder vermehrt aktiv. Bei der Kantonspolizei sind mehrere Meldungen von solchen Fällen eingegangen. Bei einer 83-jährigen Frau rief ein Mann an, der sich als Bekannter ihres Sohnes ausgab. Er klagte über Geldsorgen und drängte die Seniorin, ihm 100 000 Franken zu leihen. Dafür solle sie ihren Schmuck verkaufen. Doch die Frau schöpfte Verdacht und informierte einen Verwandten. Dieser meldete den Betrugsversuch an der betagten Frau dann der Kantonspolizei. Nur einen Tag später erhielt diese die Meldung über einen ähnlichen Fall. Auch dort blieb es beim Versuch, eine Seniorin übers Ohr zu hauen. Die Kantonspolizei warnt vor solchen Kriminellen. Verdächtige Anrufe sollten umgehend via Notruf (117) gemeldet werden. (AZ) INSERAT
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