Gemeinderäte chancenlos vor höchsten Richtern

AARGAUER ZEITUNG
FREITAG, 18. DEZEMBER 2015
Asylunterkünfte im Aargau
Aarburg verliert vor Bundesgericht
AARGAU 24
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Pro Natura kämpft
für Biberdämme
Naturschutz Johannes Jenny fordert mehr Platz für die
geschützten Tiere – der Kanton will das Gespräch suchen
VON FABIAN HÄGLER
Die Liegenschaften an der Lindengutstrasse in Aarburg durften für
Asylwohnungen
umgenutzt werden.
So entschied das
Bundesgericht.
Gemeinderäte
chancenlos vor
höchsten Richtern
GIAN EHRENZELLER/
KEYSTONE
Die Gemeinde Aarburg unterliegt vor Bundesgericht
in einem seit lange schwelenden Streit gegen den Kanton.
Das Urteil erleichtert es dem Departement Hochuli,
Asylunterkünfte zu finden – zumindest juristisch.
VON ROLF CAVALLI
D
ie syrischen Familien in
Aarburg können aufatmen. Sie müssen nicht
aus ihren vom Kanton
gemieteten Wohnungen
ausziehen, die sie im
Juli 2014 bezogen haben. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Gemeinde
abgewiesen. Aarburg hatte ein Nutzungsverbot verhängt und ein Baugesuch gefordert.
Mit der Abweisung der Beschwerde,
die gestern publik gemacht wurde, erteilen die Richter in Lausanne der Aargauer
Gemeinde eine Abfuhr. Das höchste
Schweizer Gericht stützt den Entscheid
des kantonalen Verwaltungsgerichtes
und damit die Position des Departements Gesundheit und Soziales (DGS)
von Susanne Hochuli.
Balz Bruder, Kommunikationschef des
Departements, ist «nicht überrascht»,
dass das Bundesgericht so entschieden
hat. «Das Urteil zeigt, dass wir nicht auf
der falschen Spur sind, wenn wir so vorgehen wie im Fall Aarburg.» Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass für die
Nutzung der Wohnhäuser als Asylunterkunft keine Bewilligung für eine Zweckoder Nutzungsänderung notwendig ist.
Die Unterkunft in der Wohn- und Gewerbezone sei zonenkonform.
Für die Umnutzung ohne bauliche
Massnahme ist gemäss Bundesgericht
nur dann eine Bewilligung nötig, wenn
das Haus in der falschen Zone steht oder
deutlich mehr Immissionen entstehen.
Die beiden Wohnhäuser an der Aarburger Lindengutstrasse, wo zurzeit rund
90 Asylbewerber untergebracht sind, liegen jedoch in der Wohn- und Gewerbezone. Diese Zone ist für Wohnen sowie
für mässig störende Gewerbe- und
Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Verboten sind gemäss kommunaler Nutzungsordnung einzig Betriebe des Sexgewerbes.
Asylsuchende wie Studenten
Dass asylsuchende Familien in den
Häusern wohnen, ist gemäss Bundesgericht vergleichbar mit Studentenunterkünften und Wohngemeinschaften.
Mit bis zu 90 Personen sei die Belegung
zwar höher. Das sei für sich allein grundsätzlich nicht bewilligungspflichtig. Das
aargauische Recht kenne keine Vorschriften, welche die «Bewohnernutzungsdichte» beschränken würden.
«Ein anderes Urteil
hätte die Suche
nach Unterkünften
erschwert.»
Bald Bruder Info-Chef Departement
Gesundheit und Soziales
Der Aarburger Gemeinderat wurde vom
Bundesgericht auch nicht erhört bei seiner Kritik, der Kanton habe mit seinem
Vorgehen die Autonomie der Gemeinde
verletzt, weil diese kein Bewilligungsverfahren habe durchführen können. «Für
eine nicht baubewilligungspflichtige
Massnahme ist auch kein Baubewilligungsverfahren durchzuführen», haben
die Bundesrichter entschieden.
Der Gemeinderat und ein Teil der Bevölkerung kämpften vehement gegen die
Unterkunft. Bürger hatten sogar ein
«Protestgrillen» gegen das Vorgehen des
Kantons veranstaltet. Verhindern konnten sie den Einzug der Asylbewerber
aber nicht. Nachdem politisch nichts
mehr zu machen war, schlug Gemeindeammann Hans-Ulrich Schär den juristischen Weg ein. Nach dem Bundesgerichtsurteil scheinen die juristischen
Möglichkeiten aber ausgeschöpft. Schär
war gestern nicht erreichbar für eine
Stellungnahme. Der Streit zwischen Aarburg und dem Departement Hochuli hat
sich in den letzten Monaten ohnehin auf
eine andere Ebene verlagert: dem Seilziehen um die finanzielle Behandlung
von Sozialhilfeempfängern. Aarburg ist
kürzlich aus Protest aus der Skos, der
Konferenz für Sozialhilfe, ausgetreten.
An drei Orten hat der Kanton die Bewilligung erteilt, Biberdämme zu entfernen (az vom 17. Dezember). Dies, weil
die geschützten Tiere in Böttstein eine
Windhunde-Rennbahn unter Wasser
gesetzt haben, in Wohlenschwil immer
wieder Schäden an Wegen verursachen
und in Aarau Rohr eine Trinkwasserfassung gefährden. Nach einem Bundesgerichtsurteil vom Mai sind gegen die Verfügungen des Kantons neu Beschwerden möglich – und dazu kommt es nun.
Johannes Jenny, Geschäftsführer von
Pro Natura Aargau, sagt auf Anfrage:
«Wir haben an unserer Vorstandssitzung am Mittwochabend beschlossen,
in zwei Fällen eine Einsprache gegen
die Entfernung der Dämme einzureichen.» Dies betrifft die Biberbauten in
Wohlenschwil und Aarau Rohr – mit
dem Entscheid, dass die Dämme in
Böttstein vorerst sechs Monate lang beseitigt werden dürfen, ist die Naturschutzorganisation
einverstanden.
«Dort zeichnet sich nach den Gesprächen, bei denen Pro Natura dabei war,
eine gute Lösung ab», sagt Jenny.
Feldweg vom Bach weg verlegen?
Martina Bircher – geliebt und gefürchtet
Martina Bircher ist Sozialvorsteherin in Aarburg und
mittlerweile landesweit
bekannt. Was treibt die
junge SVP-Frau an?
rekte Demokratie in grosser Gefahr
«da unsere Volksentscheide nicht
mehr umgesetzt werden», sagt sie
dort. Für den Dok-Film ist die 31-Jährige von August bis Oktober von einer
SRF-Journalistin begleitet worden.
Sie fällt keine Bauchentscheide
VON NORA BADER
Wegen ihrer klaren und harten Linie
im Sozialbereich ist Aarburgs SVP-Gemeinderätin Martina Bircher mittlerweile beliebt und gefürchtet. Seit sie
letztes Jahr bekannt machte, wie viele ehemalige Asylsuchende in Aarburg Sozialhilfe beziehen und was
das die Gemeinde mit einem Sozialhilfeanteil von 5,9 Prozent (2014) kostet, häufen sich die Anfragen von
Medienschaffenden. Bircher trat im
«Club» auf, empfing Journalisten der
«Basler Zeitung» oder der «Weltwoche». Und gestern Abend spielte sie
im SRF Dok-Film «Die Macht des Volkes» eine Hauptrolle. Sie sehe die di-
«2015 war ein turbulentes Jahr», so
die Sozialvorsteherin Aarburgs und
meint damit nicht den Medienrummel
um ihre Person. «Die Reorganisation
der Sozialen Dienste war und wird
auch 2016 eine gewaltige Herausforderung», sagt Martina Bircher, die unter
ihren Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung beliebt ist, obwohl bei weitem
nicht alle ihrer Meinung seien. Die Frage, ob sie bei sich zu Hause Flüchtlinge
aufnehmen würde, verneint sie beispielsweise entschieden.
Für das nächste Jahr hat sich Bircher die Integration von Sozialhilfeempfängern in die Arbeitswelt gross
auf die Fahne geschrieben (wir berichteten). Sie versteht ihre Materie. Dass
Bircher quasi wie die Jungfrau zum
Kinde zu ihrem Gemeinderatsmandat
kam, merkt man nicht. Erst 2012 zog
sie mit ihrem Partner ins Städtchen –
aufgrund der geografischen Lage. Sie
arbeitete damals in Basel, er in Bern.
Als sie sich dem Ortsparteipräsidenten der SVP vorstellte, fragte dieser,
ob sie nicht kandidieren wolle für den
frei werdenden Gemeinderatssitz.
Martina Bircher fällt keine Bauchentscheide. «Deshalb habe ich mir das genau überlegt.» Sie habe aber nicht
wirklich mit einer Wahl gerechnet. Als
es doch so weit kam, war sie 29 Jahre
alt. Für das Amt gab sie vorübergehend ihr Hobby, das Tanzen, auf. «In
der verbleibenden Freizeit gehe ich
ins Kino, fein essen oder mit Hündin
Garabina in die Hundeschule.» SVPMitglied war die gebürtige Zürcherin
bereits mit 19 Jahren. «Die SVP ist für
mich die Partei, bei der ich am meisten Anknüpfungspunkte finde», sagt
sie. Mit 80 Prozent der Parteilinie sie
sie voll und ganz einverstanden. Mehr
Engagement der SVP wünscht sie sich
etwa in der Familienpolitik. «Meiner
Meinung nach muss der Staat ein Interesse daran haben, Frauen in der Berufswelt halten zu können.»
Die Aarburger Natalie Rickli
Ab der zweiten Klasse lebte Martina
Bircher in Niederwil. Ihre Mutter war
Hausfrau, der Vater – ein gelernter
Metzger – führte ein Restaurant. Sie
wuchs als Einzelkind auf und hat es mit
harter Arbeit von der Realschule zum
Studienabschluss geschafft. Ihre Eltern
sind in keiner Partei, politisiert worden
sei aber oft am Mittagstisch, sagt Bircher, die am Stammtisch mittlerweile
auch mal mit Natalie Rickli verglichen
und als künftiges weibliches Aushängeschild der SVP gehandelt wird. «Das
schmeichelt mir, aber ich bin und bleibe Martina Bircher», sagt sie dazu. Ob
sie Ambitionen für ein Mandat im Bundeshaus hegt, weiss sie noch nicht.
«Erst will ich für den Grossen Rat kandidieren», so die Betriebsökonomin.
Martina Bircher mit Hündin Garabina
NO
in ihrer Wohnung in Aarburg.
Anders liegen aus seiner Sicht die
beiden anderen Fälle, wobei der Naturschützer grundsätzlich betont: «Man
kann nicht den Biber als Tierart schützen, und ihm dann nicht genügend
Platz zum Leben geben.» Darum
schlägt Jenny vor, den betroffenen
Feldweg in Wohlenschwil einige Meter
vom Bach weg zu verlegen, in dem der
Biber seine Dämme baut. Für den Konflikt beim Grundwasserpumpwerk in
Aarau Rohr hat er noch keinen konkreten Lösungsvorschlag. «Es kann aber
aus meiner Sicht nicht sein, dass man
mit viel Geld einen kantonalen Auenschutzpark schafft und dann ausgerechnet in diesem Gebiet die geschützten Biberdämme entfernen will.»
Christian Tesini, Umweltingenieur
und Biberspezialist beim Kanton, sagt
auf Anfrage: «Es ist das erste Mal, dass
Bewilligungen für die Entfernung von
Biberdämmen öffentlich ausgeschrieben werden müssen, deshalb ist ein Beschwerdeverfahren für uns Neuland.»
Tesini kündigt an, die zuständige Sektion Jagd und Fischerei werde die Einsprachen von Pro Natura prüfen und
diese dann gutheissen oder abweisen.
«Danach haben beide Seiten – also Pro
Natura und die Gemeinde Wohlenschwil oder die IB Aarau AG – die Möglichkeit, diese Entscheide anzufechten», erklärt er das weitere Verfahren.
Probleme nochmals besprechen
Vor einer definitiven Entscheidung
dürfte es laut Tesini sinnvoll sein, die
Biberprobleme in Aarau Rohr und
Wohlenschwil nochmals mit allen Beteiligten zu besprechen. «Wenn auch
Vertreter von Pro Natura dabei sind,
könnte so vielleicht eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.» Dies
würde auch Pro Natura begrüssen:
«Wir sind immer an gütlichen Einigungen interessiert», sagt Johannes Jenny.
Zu den Forderungen der Naturschützer sagt der kantonale Biberexperte:
«In Wohlenschwil wurde der Weg entlang des Schwarzgrabens erst kürzlich
saniert. Dabei hätte man ein Schutzgitter gegen den Biber einbauen können,
das wollte die Gemeinde aus finanziellen Gründen aber nicht.» Den Weg vom
Bach weg zu verlegen, sei früher schon
diskutiert worden. Ob dies nach der Sanierung noch zur Debatte steht, scheint
eher fraglich. Denn eine Verlegung
würde hohe Kosten verursachen.
Auf den Konflikt in Aarau Rohr angesprochen, hält Tesini fest: «Dort ist es
tatsächlich so, dass die Biberdämme innerhalb des Auenschutzparks liegen.»
Naturgemäss befänden sich aber auch
Grundwasserpumpwerke in Auengebieten. Tesini sagt: «Wir haben zusammen
mit der IBAarau Trinkwasser AG verschiedene Möglichkeiten geprüft, die
Entfernung der Biberdämme ist heute
die einzige praktikable Lösung.»
Mit der Entfernung dieses Biberdamms in Böttstein ist Pro Natura einverstanden,
DWE/ARCHIV
in Wohlenschwil und Aarau Rohr will sie dies aber verhindern.
Ikea-Häuser: Zürich schneller
Wenn nicht überrascht, so sind die
Verantwortlichen in Hochulis Departement doch erleichtert nach dem Entscheid aus Lausanne. «Wäre das Urteil
anders herausgekommen, hätte das die
Suche nach Asylunterkünften noch
mehr erschwert», sagt Bruder. Der Kanton kämpft praktisch im Wochentakt an
einer neuen Front bei der Suche nach
Asylunterkünften.
Schalten und Walten kann der Kanton
trotz Bundesgerichtsurteil in Sachen Asylunterkünften allerdings nicht. Balz Bruder
weist darauf hin, dass der Kanton Aargau
rechtlich eingeschränkt sei im Vergleich zu
Nachbarkantonen. Beispiel Ikea-Häuser.
Zwar habe der Aargau als erster die Idee
gehabt und getestet. Operativ umgesetzt
wird es jetzt aber zuerst in Zürich. Die Zürcher Kollegen hätten sich im Aargau erkundigt, wie das funktioniere und ein paar
Tage später bereits verkündet, diese in
den Messe-Hallen ab Januar für 250 Asylsuchende aufzustellen. Bruder: «Das wäre
im Aargau nicht so schnell möglich.» Die
geplanten Ikea-Shelter in Frick brauchen
noch eine Bewilligung und sollen im Frühjahr in Betrieb genommen werden.
Kriminalität
Oberwil-Lieli: Post vom Referendumskomitee
Die Asylgegner in OberwilLieli haben allen Stimmberechtigten die Unterlagen für
das Referendum zugestellt.
Die Adressen hat das Referendumskomitee von der
Gemeinde erhalten.
VON FABIAN HÄGLER
Nun ist klar, wer hinter dem Referendum steht, das sich gegen die Aufnahme von Asylbewerbern richtet. Auf
den Unterlagen, die am Mittwoch alle
Stimmberechtigten im Briefkasten
fanden, sind vier Namen aufgeführt.
Neben dem bereits bekannten früheren Fabrikanten Robert Mayer enga-
gieren sich SVP-Ortspräsidentin Annemarie Hofer, Internet-Unternehmer Dave Camenisch und Landwirt
Peter Bärtschi im Komitee.
Erhalten hat den Brief auch Martin
Übelhart, Mitglied der «IG für ein solidarisches Oberwil-Lieli», die an der
Gemeindeversammlung einen Antrag
zur Aufnahme von Flüchtlingen
durchgebracht hatte. «Meine Frau
und ich haben heute je persönlich adressierte Post vom Mayer-Komitee erhalten, mit Adress-Etiketten und als
A-Post frankiert», sagt der Publizist
und Personalberater. Dies lasse darauf schliessen, dass die Gemeinde
dem Komitee die vollständigen Adressen aus dem Stimmregister zur Verfügung gestellt habe. «Es entzieht sich
unserer Kenntnis, ob das rechtens
ist», sagt Übelhart. Seines Wissens
könne man Einsicht nehmen ins
Stimmregister und Auszüge verlangen, «was immer das heisst».
Stimmregister ist öffentlich
Gemeindeschreiber-Stellvertreterin
Esther Zanini sagt auf Anfrage der az:
«Wir haben vom Referendumskomitee eine Anfrage für die Adressen aller Stimmberechtigten erhalten.» Sie
hält fest, grundsätzlich sei das Stimmregister öffentlich. Nach Rücksprache
mit dem Rechtsdienst der kantonalen
Gemeindeabteilung und der aargauischen Datenschutzbeauftragten habe
man die Adressen geliefert. «Wenn
die IG eine Versandaktion plant und
solche Daten benötigt, würde für sie
dasselbe Recht gelten», sagt Zanini.
Neben dem Unterschriftenbogen
und einem Antwortcouvert finden sich
die Argumente der Referendumsführer. Dort heisst es unter anderem, mit
der Aufnahme von Flüchtlingen würde
ein falsches Signal gesetzt, die Sozialwerke würden ruiniert, die Asylbewerber könnten nicht integriert werden
und würden das Bildungssystem belasten. Das Komitee fürchtet, in der
Schweiz könnten Zustände wie in französischen Vorstädten entstehen. Mayer
und seine Mitstreiter sind besorgt,
«dass man den Flüchtlingen mehr Aufmerksamkeit zukommen lässt als den
bedürftigen Schweizern». Und die Referendumsführer schreiben: «Uns treibt
die Sorge um, dass wir unser Land
Fremden zu Füssen legen und unserer
Jugend damit das Kostbarsten nehmen
– das Vaterland, die Heimat.»
IG-Mitglied Übelhart sagt: «Ich habe
das Recht von Herrn Mayer, das Refe-
rendum zu ergreifen, nie bestritten.»
Das Referendumskomitee rede aber
krampfhaft ab- und ausschweifend
um den einfachen Sachverhalt herum,
um den es gehe: «Gestützt auf das
Sozialhilfe- und Präventionsgesetz,
das per 1. Januar 2016 gilt, wird der
Kanton auch Oberwil-Lieli Flüchtlinge
zuweisen.» Es gehe um acht asylsuchende Menschen, welche das Dorf
aufnehmen sollte. «Anständig von
Oberwil-Lieli wäre es, sich auf gut eidgenössische Art zusammen mit den
andern Gemeinden zur Bewältigung
des Problems zu engagieren.» Alles
andere sei unsolidarisch und einer reichen Gemeinde nicht würdig.
Die Argumente des Referendumskomitees finden
Sie auf aargauerzeitung.ch
Polizei warnt vor
Enkeltrickbetrügern
Derzeit sind Enkeltrickbetrüger im Aargau offenbar wieder vermehrt aktiv. Bei
der Kantonspolizei sind mehrere Meldungen von solchen Fällen eingegangen. Bei einer 83-jährigen Frau rief ein
Mann an, der sich als Bekannter ihres
Sohnes ausgab. Er klagte über Geldsorgen und drängte die Seniorin, ihm
100 000 Franken zu leihen. Dafür solle
sie ihren Schmuck verkaufen. Doch die
Frau schöpfte Verdacht und informierte
einen Verwandten. Dieser meldete den
Betrugsversuch an der betagten Frau
dann der Kantonspolizei. Nur einen
Tag später erhielt diese die Meldung
über einen ähnlichen Fall. Auch dort
blieb es beim Versuch, eine Seniorin
übers Ohr zu hauen. Die Kantonspolizei warnt vor solchen Kriminellen. Verdächtige Anrufe sollten umgehend via
Notruf (117) gemeldet werden. (AZ)
INSERAT