Auszug aus der Niederschrift über die Gemeinderatssitzung des Gemeinderates Kirchehrenbach vom 07. September 2015 im Sitzungssaal des Rathauses, Maria-Ward-Straße 1, Kirchehrenbach Am Montag, dem 07.09.2015 fand eine Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kirchehrenbach im Sitzungssaal des Rathauses statt. Zu dieser Sitzung waren alle Mitglieder form- und fristgerecht geladen und 12 Mitglieder anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat ist somit handlungs- und beschlussfähig. Zur Tagesordnung werden auf Nachfragen keine Einwände erhoben. Der Gemeinderat beschloss daher unter Vorsitz von Erster Bürgermeisterin Anja Gebhardt was folgt: Öffentlicher Teil Bericht der Bürgermeisterin Die Vorsitzende berichtet über die Termine im Monat August. Bauantrag für die Erweiterung des Lebensmittelmarktes durch die Nutzungsänderung in den Gebäuden des bisherigen Drogeriemarktes auf dem Grundstück Fl. Nr. 2718/5 der Gemarkung Kirchehrenbach (Pretzfelder Str. 1) Das Baugrundstück liegt im räumlichen Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Langgraben 1“ und ist ortsüblich erschlossen. Nach Schließung des Drogeriemarktes soll gemäß der bereits erfolgten Voranfrage der Lebensmittelmarkt (Norma) erweitert werden. Gemäß den Nutzflächenaufstellungen ist eine reine Verkaufsfläche für den Lebensmittelmarkt mit 900 m² und zusätzliche eine Lagerfläche mit 273,97 m² vorgesehen. Die Stellplätze sind auf dem Baugrundstück vorhanden. Für die Erweiterung des Lebensmittelmarktes liegt eine Standort- und Wirkungsanalyse der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung GMA aus München vor. Zusammenfassend stellt die GMA fest, dass die Erweiterung des Lebensmitteldiscounters in der geplanten Dimension eine in der Branche übliche Größenordnung darstellt. Um schädliche Wirkungen auf die Versorgungsstruktur auszuschließen wird eine Größenordnung von max. 900 m² Verkaufsfläche als verträglich eingeschätzt. Unter Berücksichtigung der weitergehend modern aufgestellten Wettbewerbsbetriebe ist damit von einer Standortsicherung des Betriebes auszugehen. Eine besondere Atypik ergibt sich durch die „Scharnierlage“ des Standortes zwischen den Kommunen Pretzfeld und Kirchehrenbach. Das Gremium fasst folgenden Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Nutzungsänderung des leer stehenden Drogeriemarktes und die Erweiterung des Lebensmittelmarktes auf dem Grundstück Fl. Nr. 2718/5 der Gemarkung Kirchehrenbach wird erteilt. Die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück sollen durch das Landratsamt Forchheim überprüft werden. AE 11:0 3. Bgm. Galster nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil. Antrag auf Vorbescheid für die Bebauung einer Teilfläche des Grundstückes Fl. Nr. 111 der Gemarkung Kirchehrenbach mit zwei weiteren Einfamilienwohnhäusern (Waldstr. 10 b und 10 c) Der Bauherr hat Antrag auf Vorbescheid eingereicht. Geplant ist die Bebauung der mittleren Hangfläche des Grundstückes Fl. Nr. 111 der Gemarkung Kirchehrenbach mit zwei Einfamilienwohnhäusern (Kellergeschoss, Erdgeschoss und Dachgeschoss) mit ca. 120 m² Grundfläche. Die Erschließung der mittleren Grundstücksfläche soll hinsichtlich der Wasserversorgungsanlage und der Zufahrt über die Waldstraße und private Erschließungsanlagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 111 der Gemarkung Kirchehrenbach erfolgen. Die Abwasserentsorgung soll über Grunddienstbarkeiten und die untere Teilfläche des Grundstückes Fl. Nr. 111 der Gemarkung Kirchehrenbach direkt an die Leutenbacher Straße erfolgen. Für das Grundstück lag bereits ein Antrag auf Vorbescheid für ein Mehrfamilienwohnhaus vor. Dieser Antrag wurde vom Landratsamt Forchheim unter der Vorgangsnummer 20130112 positiv verbeschieden. Das Gremium fasst folgenden Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid wird erteilt. Die Erschließung ist von der Waldstraße über Grunddienstbarkeiten und private Anlagen bzw. über die Leutenbacher Straße mit Grunddienstbarkeiten und privaten Leitungen vom Bauwerber sicherzustellen. AE 12:0 Antrag der Freien Wähler auf Umrüstung der Beleuchtungseinrichtungen in allen gemeindlichen Gebäuden auf LED-Technik Die Freie Wählergemeinschaft Kirchehrenbach beantragt mit Schreiben vom 11.08.2015 die Umrüstung der Innenbeleuchtung aller gemeindeeigenen Gebäude auf LED-Technik. Der Bauausschuss empfiehlt defekte Leuchtmittel sukzessive durch LED-Leuchten auszutauschen. Das Gremium fasst folgenden Beschluss: Die Gemeinde Kirchehrenbach tauscht die Leuchtmittel in den gemeindeeigenen Gebäuden sukzessive bei defekten Leuchtmitteln durch LED-Technik aus. Der Antrag wird an die VG Kirchehrenbach zur Anwendung im VG-Gebäude weitergeleitet. AE 12:0 Antrag auf Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches zwischen den Anwesen „Am Ehrenbach 2“ und „Am Ehrenbach 6“ Die Metzgerei Trautner beantragt mit Schreiben vom 23.08.15 die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs für den Teilbereich Am Ehrenbach 2 bis 6. Das Gremium fasst folgenden Beschluss: Der Antrag auf Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Ortstraße „Am Ehrenbach“ im Bereich der Anwesen Hausnummer 2 bis 6 wird abgelehnt. AE 10:2 Aufstellung eines Bebauungsplanes „Mischgebiet Langengraben“ entlang der Hauptstraße; 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchehrenbach; Bericht über die Erörterung der Planungsmöglichkeiten mit den Grundstückseigentümern; Entscheidung über die Einleitung eines Verfahrens zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchehrenbach Am 19.08.2015 fand eine Besprechung aller Grundstückseigentümer im Bereich des geplanten Mischgebiets Langengraben statt. Alle Eigentümer sprachen sich grundsätzlich für die Ausweisung eines Mischgebiets aus. Der Bauausschuss spricht sich für die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Langengraben aus. Das Gremium fasst folgenden Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchehrenbach spricht sich für die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Langengraben zur Ausweisung eines Mischgebiets aus. AE 12:0 Benutzung des gemeindlichen Dampfstrahlgerätes durch den Brieftaubenzuchtverein; Entscheidung über einen Kostenansatz bzw. eine Kostenberechnung Das Gremium fasst folgenden Beschluss: Für die Nutzung des gemeindeeigenen Dampfstrahlgerätes durch den Brieftaubenverein werden 7,00 € pro Stunde (inkl. Wasser, Strom und Diesel) in Rechnung gestellt. AE 12:0 Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen schließt die Vorsitzende den öffentlichen Teil der Sitzung um 20.05 Uhr. Vorsitzende: Schriftführer: Anja Gebhardt Erste Bürgermeisterin Bernd Gebhard Verwaltungsfachangestellter
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