Auszug aus der öffentlichen Sitzung Kirchehrenbach vom 07.09.2015

Auszug aus der Niederschrift
über die Gemeinderatssitzung des Gemeinderates Kirchehrenbach
vom 07. September 2015
im Sitzungssaal des Rathauses, Maria-Ward-Straße 1, Kirchehrenbach
Am Montag, dem 07.09.2015 fand eine Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde
Kirchehrenbach im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Zu dieser Sitzung waren alle Mitglieder form- und fristgerecht geladen und 12 Mitglieder
anwesend und stimmberechtigt. Der Gemeinderat ist somit handlungs- und beschlussfähig.
Zur Tagesordnung werden auf Nachfragen keine Einwände erhoben.
Der Gemeinderat beschloss daher unter Vorsitz von Erster Bürgermeisterin Anja Gebhardt
was folgt:
Öffentlicher Teil
Bericht der Bürgermeisterin
Die Vorsitzende berichtet über die Termine im Monat August.
Bauantrag für die Erweiterung des Lebensmittelmarktes durch die Nutzungsänderung
in den Gebäuden des bisherigen Drogeriemarktes auf dem Grundstück Fl. Nr. 2718/5
der Gemarkung Kirchehrenbach (Pretzfelder Str. 1)
Das Baugrundstück liegt im räumlichen Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes „Langgraben 1“ und ist ortsüblich erschlossen.
Nach Schließung des Drogeriemarktes soll gemäß der bereits erfolgten Voranfrage der
Lebensmittelmarkt (Norma) erweitert werden.
Gemäß den Nutzflächenaufstellungen ist eine reine Verkaufsfläche für den Lebensmittelmarkt
mit 900 m² und zusätzliche eine Lagerfläche mit 273,97 m² vorgesehen.
Die Stellplätze sind auf dem Baugrundstück vorhanden.
Für die Erweiterung des Lebensmittelmarktes liegt eine Standort- und Wirkungsanalyse der
Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung GMA aus München vor.
Zusammenfassend stellt die GMA fest, dass die Erweiterung des Lebensmitteldiscounters in
der geplanten Dimension eine in der Branche übliche Größenordnung darstellt.
Um schädliche Wirkungen auf die Versorgungsstruktur auszuschließen wird eine Größenordnung von max. 900 m² Verkaufsfläche als verträglich eingeschätzt.
Unter Berücksichtigung der weitergehend modern aufgestellten Wettbewerbsbetriebe ist
damit von einer Standortsicherung des Betriebes auszugehen.
Eine besondere Atypik ergibt sich durch die „Scharnierlage“ des Standortes zwischen den
Kommunen Pretzfeld und Kirchehrenbach.
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen für die beantragte Nutzungsänderung des leer stehenden
Drogeriemarktes und die Erweiterung des Lebensmittelmarktes auf dem Grundstück Fl. Nr.
2718/5 der Gemarkung Kirchehrenbach wird erteilt. Die Abstandsflächen zum
Nachbargrundstück sollen durch das Landratsamt Forchheim überprüft werden.
AE 11:0
3. Bgm. Galster nimmt wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Beratung und
Beschlussfassung teil.
Antrag auf Vorbescheid für die Bebauung einer Teilfläche des Grundstückes Fl. Nr. 111
der Gemarkung Kirchehrenbach mit zwei weiteren Einfamilienwohnhäusern (Waldstr.
10 b und 10 c)
Der Bauherr hat Antrag auf Vorbescheid eingereicht.
Geplant ist die Bebauung der mittleren Hangfläche des Grundstückes Fl. Nr. 111 der
Gemarkung Kirchehrenbach mit zwei Einfamilienwohnhäusern (Kellergeschoss, Erdgeschoss
und Dachgeschoss) mit ca. 120 m² Grundfläche.
Die Erschließung der mittleren Grundstücksfläche soll hinsichtlich der Wasserversorgungsanlage und der Zufahrt über die Waldstraße und private Erschließungsanlagen auf dem
Grundstück Fl. Nr. 111 der Gemarkung Kirchehrenbach erfolgen.
Die Abwasserentsorgung soll über Grunddienstbarkeiten und die untere Teilfläche des
Grundstückes Fl. Nr. 111 der Gemarkung Kirchehrenbach direkt an die Leutenbacher Straße
erfolgen. Für das Grundstück lag bereits ein Antrag auf Vorbescheid für ein
Mehrfamilienwohnhaus vor. Dieser Antrag wurde vom Landratsamt Forchheim unter der
Vorgangsnummer 20130112 positiv verbeschieden.
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid wird erteilt.
Die Erschließung ist von der Waldstraße über Grunddienstbarkeiten und private Anlagen bzw.
über die Leutenbacher Straße mit Grunddienstbarkeiten und privaten Leitungen vom
Bauwerber sicherzustellen.
AE 12:0
Antrag der Freien Wähler auf Umrüstung der Beleuchtungseinrichtungen in allen
gemeindlichen Gebäuden auf LED-Technik
Die Freie Wählergemeinschaft Kirchehrenbach beantragt mit Schreiben vom 11.08.2015 die
Umrüstung der Innenbeleuchtung aller gemeindeeigenen Gebäude auf LED-Technik.
Der Bauausschuss empfiehlt defekte Leuchtmittel sukzessive durch LED-Leuchten
auszutauschen.
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Die Gemeinde Kirchehrenbach tauscht die Leuchtmittel in den gemeindeeigenen Gebäuden
sukzessive bei defekten Leuchtmitteln durch LED-Technik aus.
Der Antrag wird an die VG Kirchehrenbach zur Anwendung im VG-Gebäude weitergeleitet.
AE 12:0
Antrag auf Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches zwischen den Anwesen
„Am Ehrenbach 2“ und „Am Ehrenbach 6“
Die Metzgerei Trautner beantragt mit Schreiben vom 23.08.15 die Ausweisung eines
verkehrsberuhigten Bereichs für den Teilbereich Am Ehrenbach 2 bis 6.
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Der Antrag auf Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Ortstraße
„Am Ehrenbach“ im Bereich der Anwesen Hausnummer 2 bis 6 wird abgelehnt.
AE 10:2
Aufstellung eines Bebauungsplanes „Mischgebiet Langengraben“ entlang der
Hauptstraße;
6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchehrenbach;
Bericht über die Erörterung der Planungsmöglichkeiten mit den
Grundstückseigentümern;
Entscheidung über die Einleitung eines Verfahrens zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchehrenbach
Am 19.08.2015 fand eine Besprechung aller Grundstückseigentümer im Bereich des
geplanten Mischgebiets Langengraben statt. Alle Eigentümer sprachen sich grundsätzlich für
die Ausweisung eines Mischgebiets aus.
Der Bauausschuss spricht sich für die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich
Langengraben aus.
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchehrenbach spricht sich für die Änderung des
Flächennutzungsplans im Bereich Langengraben zur Ausweisung eines Mischgebiets aus.
AE 12:0
Benutzung des gemeindlichen Dampfstrahlgerätes durch den Brieftaubenzuchtverein;
Entscheidung über einen Kostenansatz bzw. eine Kostenberechnung
Das Gremium fasst folgenden Beschluss:
Für die Nutzung des gemeindeeigenen Dampfstrahlgerätes durch den Brieftaubenverein
werden 7,00 € pro Stunde (inkl. Wasser, Strom und Diesel) in Rechnung gestellt.
AE 12:0
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen schließt die Vorsitzende den öffentlichen
Teil der Sitzung um 20.05 Uhr.
Vorsitzende:
Schriftführer:
Anja Gebhardt
Erste Bürgermeisterin
Bernd Gebhard
Verwaltungsfachangestellter