© Institut für Hygiene und Umweltmedizin Campus Benjamin Franklin | Campus Mitte | Campus Virchow-Klinikum 3. Hygienemaßnahmen in bestimmten Bereichen 3.11. Hygienemaßnahmen in der Milchküche Allgemein Gesetzliche Grundlagen personelle Voraussetzungen Belehrungen über Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote Meldepflicht bei Verdacht und Erkrankung einer Gastroenteritis Milch und Milchprodukte sind gute Nährböden für Mikroorganismen und können leicht zur Ursache von schweren Infektionen insbesondere für Neu- und Frühgeborene werden. Ziel: Säuglinge und Kleinkinder sollen vor lebensmittelbedingten Infektionen geschützt werden. • • Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) Infektionsschutzgesetz Einsatz nur geschulten Personals, das den Anforderungen von § 42 IfSG entspricht Durchführung regelmäßiger dokumentierter Schulungen IfSG § 43 Abs. (4): der Arbeitgeber hat Personen, die eine der in § 42 Abs. 1 Satz 1 oder 2 genannten Tätigkeiten ausüben, nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren jährlich über die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtung nach Absatz 2 zu belehren. Die Teilnahme ist zu dokumentieren. Siehe Pkt. 8.1 IfSG (§§ 6 und 42) LKH 3 11 Hygienemaßnahmen in der Milchküche-01-07.doc / Bär-Wett Seite 1 von 6 © Institut für Hygiene und Umweltmedizin Campus Benjamin Franklin | Campus Mitte | Campus Virchow-Klinikum Organisatorische Voraussetzungen Arbeitsabläufe müssen auf der Basis des HACCP/LMHV Konzeptes definiert, konzipiert und dokumentiert werden Bauliche Voraussetzungen Je ein Raum für reine und unreine Tätigkeiten mit Personalschleuse Reiner Raum: Ansetzen der Nahrung Unreiner Raum: Reinigung der Flaschen etc. Separater Vorratsraum Aufenthaltsraum für Mitarbeiter Raum für Reinigungsutensilien Eindeutige Trennung zwischen reiner und unreiner Seite Unbefugte haben keinen Zutritt zur reinen Seite des Milchküchenbereichs Fenster auf der reinen Seite sind beim Umgang mit Nahrung zu schließen Fenster die ins Freie geöffnet werden können, müssen mit Insektengittern ausgestattet sein. Topfpflanzen und Blumen sind verboten Essen, Trinken und Rauchen ist nur in den Aufenthaltsräumen gestattet. Alle Flächen müssen leicht zu reinigen und wischdesinfizierbar sein Handwaschbecken müssen mit Einmalhandtuchspendern und einem Abwurf und Spendern für Seife und Händedesinfektionsmittel /Händedekontaminationsmittel ausgestattet sein. Geeignete Temperaturen in den Lager- und Zubereitungsräumen Anforderungen an die räumliche Gestaltung Desinfektionsmittel nur im Lebensmittelbereich zugelassenen Desinfektionsmittel benutzen (siehe Pkt. 8.7. Hygieneplan / Desinfektionsmittelplan) LKH 3 11 Hygienemaßnahmen in der Milchküche-01-07.doc / Bär-Wett Seite 2 von 6 © Institut für Hygiene und Umweltmedizin Campus Benjamin Franklin | Campus Mitte | Campus Virchow-Klinikum Personalhygiene täglicher Wechsel der Arbeitskleidung und bei Verschmutzung/möglicher Kontamination sofort. Tragen von Schutzkleidung im reinen Bereich Haare sind durch eine Haube vollständig zu bedecken Handschuhe und ggf. Mund-Nasenschutz bei der Zubereitung der Nahrung Bei die Händehygiene beeinträchtigenden Verletzungen bzw. Infektionen an den Händen, eitrigen Wunden, Durchfallerkrankungen, nach Kontakt von Angehörigen mit hochkontagiösen Erkrankungen Betriebsarzt /Institut für Hygiene und Umweltmedizin informieren (Siehe auch LMHV), weil Beschäftigte ggf. vorübergehend in einem anderen Bereich eingesetzt werden müssen. Hygienische Händedesinfektion im unreinen Bereich Nach kontaminationsträchtigen Tätigkeiten Vor „sauberen Tätigkeiten“ Nach Toilettenbesuch Nach der Pause Nach niesen, schnäuzen und husten Händedekontamination mit einem antiseptischen Waschpräparat im reinen Bereich (siehePkt. 8.7. Hygieneplan / Desinfektionsmittelplan) Während der Nahrungszubereitung ist das Tragen von Schmuck an Händen und Unterarmen nicht gestattet (siehe Pkt. 8.2. Unfall-Verhütungs-Vorschriften (UVV) der der Unfallkasse Berlin) Nagellack muss intakt und alkoholbeständig sein Fingernägel sind sauber zu halten und auf Fingerkuppenlänge zu kürzen Künstlichen Fingernägel sind verboten Nagelmodellage ist bedingt gestattet, wenn diese alkoholbeständig und nicht aufgeklebt ist, z.B. mit lichthärtendem Kunststoff. LKH 3 11 Hygienemaßnahmen in der Milchküche-01-07.doc / Bär-Wett Seite 3 von 6 © Institut für Hygiene und Umweltmedizin Campus Benjamin Franklin | Campus Mitte | Campus Virchow-Klinikum Anforderungen an das Wasser für Tee und Nahrung § 37 IfSG Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch. (1) Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheiterreger nicht zu befürchten ist. Wasserqualität entsprechend den Vorgaben der Trinkwasser-Verordnung Nahrungsherstellung Ablauf Nahrungsherstellung unter aseptischen Kautelen im reinen Arbeitsraum Nahrung innerhalb von 24 Stunden unter Einhaltung der Kühlkette verbrauchen Pulvernahrung (Milch-, Teepulver): - Pulver- und Fertignahrung trocken und kühl lagern - Haltbarkeitsdatum beachten - Händedekontamination - Wasser abkochen, abkühlen lassen - Pulver mit desinfiziertem Kochgeschirr mit abgekühltem, abgekochten Wasser anrühren - Nahrung kalt stellen bzw. schnellstmöglich portionieren, Flaschen Sondenspritzen verschließen und in Transportbehältern bis zum Abtransport wieder kalt stellen. - Direkter Transport auf die Stationen dort im Kühlschrank lagern Fertignahrung: - direkt aus der Packung abfüllen und kühlen, angebrochene Verpackung Kühl lagern und nach Herstellerangaben verbrauchen. • Tee (z. B. Kümmeltee) mit heißem Wasser aufkochen, portionieren und schnell abkühlen. Reisschleim: Instantpulver mit heißem abgekochten Wasser anrühren, portionieren und schnell abkühlen. • LKH 3 11 Hygienemaßnahmen in der Milchküche-01-07.doc / Bär-Wett Seite 4 von 6 © Institut für Hygiene und Umweltmedizin Campus Benjamin Franklin | Campus Mitte | Campus Virchow-Klinikum • Möhrensuppe: Möhrenbrei aus dem frisch geöffneten Glas mit heißem, abgekochten Wasser mischen, portionieren und schnell abkühlen. Kontrollen Rückstellproben -7 Tage im Gefrierfach tägliche Temperaturkontrollen der Kühlschränke, Kühlräume regelmäßige Kontrollen der Desinfektions- und Sterilisationsautomaten durch das Institut für Hygiene und Umweltmedizin (siehe auch Pkt. 9.3. Geräte) Muttermilch Tiefgefrorene Muttermilch - im Kühlraum (+4°C) oder im Wasserbad bei 35-37°C auftauen lassen, portionieren, kühlen und direkt auf die Stationen geben zum schnellstmöglichen Verbrauch (innerhalb von 48 Stunden) Aufbewahrung Muttermilch im Kühlschrank - bei 4oC 48 Std. in der Klinik oder im häuslichen Milieu - Falls kein Verbrauch innerhalb 48 Stunden Schockgefrieren (Siehe auch Pkt. 3.3. Hygienemaßnahmen in der Geburtshilfe) Pasteurisieren der Muttermilch: - Bei 60oC – 30 Minuten - Spendermilch und auf Anordnung des Arztes Mikrobiologische Untersuchungen der Muttermilch: - Lactokult nach Anordnung des Arztes (Neonatologie: in der Regel einmal wöchentlich) - Weitere Untersuchungen nach Anordnung des Arztes (Kinderklinik) LKH 3 11 Hygienemaßnahmen in der Milchküche-01-07.doc / Bär-Wett Seite 5 von 6 © Institut für Hygiene und Umweltmedizin Campus Benjamin Franklin | Campus Mitte | Campus Virchow-Klinikum Aufbereitung von Bedarfsgegenständen Vorgereinigte Sauger , Milch- und Teeflaschen, Kannen, Töpfe, Kochgeschirr: thermische oder chemothermische Desinfektion im Reinigungs- und Desinfektionsautomaten Flächendesinfektion DVG-gelistetes Präparat (siehe Pkt. 8.7. Hygieneplan / Desinfektionsmittelplan) Tägliche Desinfektion der Fußböden Desinfektion der Arbeitsflächen bei Kontamination und nach Beendigung der Herstellung Regelmäßige desinfizierende Reinigung der Schränke und Lagerregale Putzutensilien in einem extra Raum lagern Desinfizierte saubere Mops und Reinigungstücher verwenden Reinigungswagen regelmäßig reinigen LKH 3 11 Hygienemaßnahmen in der Milchküche-01-07.doc / Bär-Wett Seite 6 von 6
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