3. Hygienemaßnahmen in bestimmten Bereichen

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3. Hygienemaßnahmen in bestimmten Bereichen
3.11. Hygienemaßnahmen in der Milchküche
Allgemein
Gesetzliche Grundlagen
personelle Voraussetzungen
Belehrungen über Tätigkeits- und
Beschäftigungsverbote
Meldepflicht bei Verdacht und Erkrankung
einer Gastroenteritis
Milch und Milchprodukte sind gute Nährböden für Mikroorganismen und können leicht
zur Ursache von schweren Infektionen insbesondere für Neu- und Frühgeborene
werden.
Ziel: Säuglinge und Kleinkinder sollen vor lebensmittelbedingten Infektionen geschützt
werden.
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Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
Infektionsschutzgesetz
Einsatz nur geschulten Personals, das den Anforderungen von § 42 IfSG entspricht
Durchführung regelmäßiger dokumentierter Schulungen
IfSG § 43 Abs. (4): der Arbeitgeber hat Personen, die eine der in § 42 Abs. 1 Satz 1
oder 2 genannten Tätigkeiten ausüben, nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im
Weiteren jährlich über die in § 42 Abs. 1 genannten Tätigkeitsverbote und über die
Verpflichtung nach Absatz 2 zu belehren. Die Teilnahme ist zu dokumentieren.
Siehe Pkt. 8.1 IfSG (§§ 6 und 42)
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Organisatorische Voraussetzungen
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Arbeitsabläufe müssen auf der Basis des HACCP/LMHV Konzeptes definiert,
konzipiert und dokumentiert werden
Bauliche Voraussetzungen
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Je ein Raum für reine und unreine Tätigkeiten mit Personalschleuse
Reiner Raum: Ansetzen der Nahrung
Unreiner Raum: Reinigung der Flaschen etc.
Separater Vorratsraum
Aufenthaltsraum für Mitarbeiter
Raum für Reinigungsutensilien
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Eindeutige Trennung zwischen reiner und unreiner Seite
Unbefugte haben keinen Zutritt zur reinen Seite des Milchküchenbereichs
Fenster auf der reinen Seite sind beim Umgang mit Nahrung zu schließen
Fenster die ins Freie geöffnet werden können, müssen mit Insektengittern
ausgestattet sein.
Topfpflanzen und Blumen sind verboten
Essen, Trinken und Rauchen ist nur in den Aufenthaltsräumen gestattet.
Alle Flächen müssen leicht zu reinigen und wischdesinfizierbar sein
Handwaschbecken müssen mit Einmalhandtuchspendern und einem Abwurf
und Spendern für Seife und Händedesinfektionsmittel /Händedekontaminationsmittel ausgestattet sein.
Geeignete Temperaturen in den Lager- und Zubereitungsräumen
Anforderungen an die räumliche
Gestaltung
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Desinfektionsmittel
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nur im Lebensmittelbereich zugelassenen Desinfektionsmittel benutzen
(siehe Pkt. 8.7. Hygieneplan / Desinfektionsmittelplan)
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Personalhygiene
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täglicher Wechsel der Arbeitskleidung und bei Verschmutzung/möglicher
Kontamination sofort.
Tragen von Schutzkleidung im reinen Bereich
ƒ Haare sind durch eine Haube vollständig zu bedecken
ƒ Handschuhe und ggf. Mund-Nasenschutz bei der Zubereitung der
Nahrung
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Bei die Händehygiene beeinträchtigenden Verletzungen bzw.
Infektionen an den Händen, eitrigen Wunden, Durchfallerkrankungen,
nach Kontakt von Angehörigen mit hochkontagiösen Erkrankungen
Betriebsarzt /Institut für Hygiene und Umweltmedizin informieren (Siehe
auch LMHV), weil Beschäftigte ggf. vorübergehend in einem anderen
Bereich eingesetzt werden müssen.
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Hygienische Händedesinfektion im unreinen Bereich
Nach kontaminationsträchtigen Tätigkeiten
Vor „sauberen Tätigkeiten“
Nach Toilettenbesuch
Nach der Pause
Nach niesen, schnäuzen und husten
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Händedekontamination mit einem antiseptischen Waschpräparat im reinen
Bereich (siehePkt. 8.7. Hygieneplan / Desinfektionsmittelplan)
Während der Nahrungszubereitung ist das Tragen von Schmuck an Händen
und Unterarmen nicht gestattet (siehe Pkt. 8.2. Unfall-Verhütungs-Vorschriften
(UVV) der der Unfallkasse Berlin)
Nagellack muss intakt und alkoholbeständig sein
Fingernägel sind sauber zu halten und auf Fingerkuppenlänge zu kürzen
Künstlichen Fingernägel sind verboten
Nagelmodellage ist bedingt gestattet, wenn diese alkoholbeständig und nicht
aufgeklebt ist, z.B. mit lichthärtendem Kunststoff.
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Anforderungen an das Wasser für Tee und
Nahrung
§ 37 IfSG Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch.
(1) Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch
seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit
insbesondere durch Krankheiterreger nicht zu befürchten ist.
Wasserqualität entsprechend den Vorgaben der Trinkwasser-Verordnung
Nahrungsherstellung Ablauf
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Nahrungsherstellung unter aseptischen Kautelen im reinen Arbeitsraum
Nahrung innerhalb von 24 Stunden unter Einhaltung der Kühlkette
verbrauchen
Pulvernahrung (Milch-, Teepulver):
- Pulver- und Fertignahrung trocken und kühl lagern
- Haltbarkeitsdatum beachten
- Händedekontamination
- Wasser abkochen, abkühlen lassen
- Pulver mit desinfiziertem Kochgeschirr mit abgekühltem, abgekochten
Wasser anrühren
- Nahrung kalt stellen bzw. schnellstmöglich portionieren, Flaschen
Sondenspritzen verschließen und in Transportbehältern bis zum Abtransport
wieder kalt stellen.
- Direkter Transport auf die Stationen dort im Kühlschrank lagern
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Fertignahrung:
- direkt aus der Packung abfüllen und kühlen,
angebrochene Verpackung Kühl lagern und nach Herstellerangaben
verbrauchen.
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Tee (z. B. Kümmeltee) mit heißem Wasser aufkochen, portionieren und schnell
abkühlen.
Reisschleim: Instantpulver mit heißem abgekochten Wasser anrühren,
portionieren und schnell abkühlen.
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Möhrensuppe: Möhrenbrei aus dem frisch geöffneten Glas mit heißem,
abgekochten Wasser mischen, portionieren und schnell abkühlen.
Kontrollen
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Rückstellproben -7 Tage im Gefrierfach
tägliche Temperaturkontrollen der Kühlschränke, Kühlräume
regelmäßige Kontrollen der Desinfektions- und Sterilisationsautomaten durch
das Institut für Hygiene und Umweltmedizin (siehe auch Pkt. 9.3. Geräte)
Muttermilch
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Tiefgefrorene Muttermilch
- im Kühlraum (+4°C) oder im Wasserbad bei 35-37°C auftauen lassen,
portionieren, kühlen und direkt auf die Stationen geben zum
schnellstmöglichen Verbrauch (innerhalb von 48 Stunden)
Aufbewahrung Muttermilch im Kühlschrank
- bei 4oC 48 Std. in der Klinik oder im häuslichen Milieu
- Falls kein Verbrauch innerhalb 48 Stunden Schockgefrieren
(Siehe auch Pkt. 3.3. Hygienemaßnahmen in der Geburtshilfe)
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Pasteurisieren der Muttermilch:
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Bei 60oC – 30 Minuten
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Spendermilch und auf Anordnung des Arztes
Mikrobiologische Untersuchungen der Muttermilch:
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Lactokult nach Anordnung des Arztes (Neonatologie: in der Regel einmal
wöchentlich)
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Weitere Untersuchungen nach Anordnung des Arztes (Kinderklinik)
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Aufbereitung von Bedarfsgegenständen
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Vorgereinigte Sauger , Milch- und Teeflaschen, Kannen, Töpfe, Kochgeschirr:
thermische oder chemothermische Desinfektion im Reinigungs- und
Desinfektionsautomaten
Flächendesinfektion
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DVG-gelistetes Präparat (siehe Pkt. 8.7. Hygieneplan / Desinfektionsmittelplan)
Tägliche Desinfektion der Fußböden
Desinfektion der Arbeitsflächen bei Kontamination und nach Beendigung
der Herstellung
Regelmäßige desinfizierende Reinigung der Schränke und Lagerregale
Putzutensilien in einem extra Raum lagern
Desinfizierte saubere Mops und Reinigungstücher verwenden
Reinigungswagen regelmäßig reinigen
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