Baurecht Fragen • Nennen Sie bau- und - ARCHPOINT-X

Baurecht Fragen
• Nennen Sie bau- und raumordnungsrechtlich relevante Punkte, auf die Sie beim Kauf eines
Grundstücks suchten müssen.
-Denkmalschutz bei bebauten Grundstücken
-Zufahrt muss gesichert sein
-Altlasten
-frühere Bescheide, naturschutzrechtliche Bescheide
-Bodenbeschaffenheit
-Kanal-, Wasser-, Stromanschlüsse
• Wie lange hat die Baubehörde erster Instanz Zeit über einen Baubewilligungsantrag zu
entscheiden? Was kann man tun, wenn die Baubehörde erster Instanz nicht entscheidet? Wer ist
zweite Instanz in Städten mit eigenem Statut?
erste Instanz: Stadtsenat
zweite Instanz: Berufungskommission
(dritte Instanz: Landesregierung)
erste Instanz hat 6 Monate zeit zu entscheiden, ansonsten
-schriftlicher Antrag auf Übergang der Entscheidungspflicht auf die übergeordnete
Behörde (Devolutionsantrag)
-bei Säumnis der obersten Verwaltungsbehörde besteht die Möglichkeit einer
Säumnisbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof
• Sie haben ein Baubewilligung für ein 3- geschoßiges Wohnhaus in Feldbach beantragt. Seit
mehr als 9 Monaten haben Sie von de Behörde nichts gehört.
a) Wer ist die Behörde erster Instanz?
Gemeinde: erste Instanz: Bürgermeister
b) Welchen rechtlichen Schritt können Sie setzten, damit in Ihrer Sache wieder etwas weiter
geht?
Devolutionsantrag stellen
c) Wer ist die Behörde zweiter Instanz?
Gemeinde: zweite Instanz: Gemeinderat
d) Wie lange hat die Behörde zweiter Instanz Zeit, etwas zu tun, nachdem die Pflicht zur
Entscheidung auf sie übergegangen ist?
6 Monate
e) Was können Sie machen, wenn auch die Behörde zweiter Instanz nicht innerhalb der
vorgegebenen Frist entscheidet?
Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wegen Verletzung der Enscheidungspflicht
f)
Welches Rechtsmittel ergreifen Sie, wenn die Behörde zweiter Instanz ihr Bauansuchen
abweist? An welche Behörde richtet sich dieses Rechtsmittel?
an dritte Instanz, Landesregierung wenden, Mängel der Baupläne beheben
g) Wenn auch diese Behörde die Abweisung Ihres Bauansuchens bestätigt, was können Sie dann
noch tun?
Bescheidbeschwerde an Verwaltungsgerichtshof, Mängel der Baupläne beheben
• Was ist die Bebauungsdichte? Wenn auf einem 2000m2 großen Grundstück 300m2 der
Bebauungsfläche mit 4 Geschossen bebaut sind, welche Bebauungsdichte weist das
Grundstück auf?
- ist die Verhältniszahl aus der Bruttogeschossfläche aller Geschosse durch die
Bauplazfläche
(Bruttogeschossfläche ist die Fläche die von Aussenwänden umschlossen wird,
einschließlich Aussenwänden)
300* 4= 1200 —> BGF
1200/2000= 0,6
• Wann besteht für die Baubehörde die Möglichkeit, den Grundeigentümer zu verpflichten den
Grund lastenfrei abzutreten? Welche Maximalabtretung kann aufgetragen werden?
-zur Herstellung von öffentlichen Verkehrsflächen, Kosten trägt die Gemeinde
-Maximalabtretung: 10% der Grundstücksfläche, Streifen darf nicht breiter als 6m sein
(Grundstücksstreifen ist rückzuübereignen, wenn er nicht mehr gebraucht wird, Gemeinde
hat innerhalb von 5 Jahren den Grund in das öffentliche Gut zu übernehmen, sonst
Abtretungsverpflichtung außer Kraft)
• Nennen Sie eine „subjektiv-öffentlich-rechtliche Nachbareinwendung“, eine „objektiv-öffentlichrechtliche Nachbareinwendung“ und eine „privatrechtliche Nachbareinwendung“.
-„s-ö-r Nachbareinwendung“: Einwendungen müssen sich auf Bauvorschriften beziehen,
nicht nur im öffentlichen Interesse , sondern auch im Interesse er Nachbarn.
z.B. Einwendung gegen Betriebe, die dem Wohncharakter wiedersprechende
Belästigungen verursachen (Lärm, Geruch,…)
-„o-ö-r Nachbareinwendung“: sind von der Behörde zurückzuweisen, wenn Behauptung der
Verletzung von Rechten, die ausschließlich der Wahrung öffentl. Interessen dienen.
z.B. Farbe
-„privatrechtliche Nachbareinwendung“: auf den Zivilrechtsweg zu verweisen.
z.B. das es mit Bauwerber eine vertragliche Vereinbarung gibt, das Grundstück nicht zu
bebauen.
• Die Teilung von Grundstücken im Bauland bedarf der Bewilligung durch die Gemeinde. Wann
hat die Gemeinde die Bewilligung zu versagen?
-wenn die Teilung dem Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan oder
Raumordnungsgrundsätzen nicht entspricht
-wenn die Teilung die Schaffung von nach Form und Größe zweckmäßig gestaltetem
Baugrundstücken verhindert oder wesentlich erschwert (zB wenn die Teilung zu schmalen
oder unbrauchbaren Grundstücken führt)
-wenn die Teilung für bestehende Gebäude einen bauordnungswidrigen Zustand
herbeiführt (zB Reduzierung oder Überschreitung der Zulässigen Dichte)
Die Bewilligung tritt außer Kraft, wenn die Teilung nicht binnen 3 Jahren grundbücherlich
durchgeführt wird.
• Nennen Sie Anforderungen, die Baugrundstücke, die im Flächenwidmungsplan als Bauland
ausgewiesen sind, erfüllen müssen, damit sie dann auch tatsächlich bebaut weden können
(Bauplatzerfordernisse)
-Wasserversorgung
-Abwasserentsorgung
-Tragfähigkeit des Untergrunds
-sonstige Gefahren (Lawinen, Rutschungen, Hochwasser, Grundwasser, Steinschlag,..)
-gesicherte Zufahrt
• Wann erlöschen Baubewilligungen? Was kann getan werden um das Erlöschen von
Baubewilligungen zu verhindern?
-erlischt wenn nicht nach 5 Jahren begonnen wird zu bauen
(Ist also einmal begonnen worden zu bauen, erlischt die Baubewilligung nicht mehr, egal
wie lange der Bau dauert, Baubeginn: Errichtung eines auch nur kleinen Teils des
Fundaments)
• Beschreiben Sie folgende Baulandausweisungen.
-Reines Wohngebiet: ausschließlich für Wohnbauten, sowie Nutzungen zu Deckung des
täglichen Bedarfs der Bewohner oder dem Gebietscharakter nicht widersprechen. Zulässig
z.B. Bäcker, Tabak-Trafik etc.
-EZ2: Einkaufszentrum mit Warensortiment ohne Lebensmittel
-Gewerbegebiet: Betriebe und Anlagen, Verwaltungsgebäude, Einzel- und
Großhandelsbetriebe und die für die Aufrechterhaltung erforderlichen Wohnungen.
-Ferienwohngebiet: Flächen für Zweitwohnsitze, Wohnsitze, die überwiegend zum Zwecke
der Erholung oder Freizeitgestaltung dienen
• Erklären Sie die Begriffe „Zubau“, „Umbau“, „Neubau“.
Zubau: Vergrößerung einer bestehenden baulichen Anlage der Höhe, Länge oder Breite
nach bis zu Verdoppelung der bisherigen Geschossflächen.
Umbau: Umgestaltung des Inneren oder Äußeren einer bestehenden baulichen Anlage, die
die äußeren Abmessungen nicht verändert jedoch geeignet ist, öffentliche Interessen zu
berühren, dies bei überwiegender Erhaltung der Bausubstanz.
Neubau: Herstellung einer neuen baulichen Anlage, die keinen Zu- oder Umbau darstellt.
Neubau auch dann, wenn Fundamente oder Kellermauerwerk ganz oder teilweise
wiederverwendet wird.
• Nennen Sie mindestens 6 anzeigepflichtige Vorhaben.
-Neu-, Zu- oder Umbauten Kleinhäuser unter Voraussetzungen ( BBP od. BRL vorliegen
oder Bebauungsgrundlagen festgelegt + Nachbarn Unterfertigung aller Baupläne – nicht
nur des Ansuchens)
-Abstellflächen und Garagen für mehr als 2 bis höchstens 12 KFZ
-Nebengebäude
-Werbe- und Ankündigungseinrichtungen
-Errichtung , Änderung und Erweiterung von Schutzdächern; Fläche bis 40m²
-Einfriedungen gegen öffentl. Verkehrsflächen, Stützmauern bis 1,5m ,
Ölfeuerungsanlagen, Antennen – und Funkanlagentragemasten, nachträgliche Errichtung
bzw. Veränderung von Hauskanalanlagen und Sammelgruben sowie Reiterparcours und
Hundeabrichteplätze
-Aufstellung von Motoren,Maschinen und Apparaten in einer nicht gewerberechtlich
genehmigten Anlage
• Ein Bauwerber hat um die Erteilung der Abbruchbewilligung für ein Gebäude angesucht. Über
Monate passiert bei der Behörde nichts, aber überraschend taucht das Bundesdenkmalamt auf
und erklärt bei einer Besichtigung, dass es beabsichtigt, das Gebäude unter Denkmalschutz zu
stellen. Daraufhin entschließt sich der Bauwerber, das Gebäude sofort und ohne Genehmigung
abzureißen.
a) Welche Möglichkeiten hat die Baubehörde, den Abbruch des Gebäudes zu stoppen?
Unterschutzstellungs-bescheid erteilen, Bewilligung zum Abbruch ablehnen
b) Wenn das Gebäude vom Bundesdenkmalamt unter Schutz gestellt wurde, kann der
Gebäudeinhaber dann das Gebäude noch umbauen? Wenn ja, was muss er tun? Was passiert,
wenn der Bauwerber das Gebäude abreißt, obwohl er einen Unterschutzstellungs-bescheid des
Bundesdenkmalamtes bekommen hat?
-ja er kann es umbauen
-er muss sich vorab mit dem Bundesdenkmalamt in Verbindung setzen und bei einer
örtlichen Besprechung mit dem zuständigen Sachbearbeiter die Wünsche bzw. Vorhaben
besprechen
-danach Ansuchen für die Bewilligung der Arbeiten beim Bundesdenkmalamt
c) Wenn Sie ein Gebäude kaufen, aus welchen Unterlagen können Sie sehen, ob auf dem
Gebäude ein Denkmalschutz besteht oder nicht?
Denkmalliste beim Bundesdenkmalamt