Ausschreibung 2015 - Universität Liechtenstein

Forschungspreis des Fürstentums Liechtenstein
für Nachwuchsforschende der Universität Liechtenstein
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Ausschreibung 2015
Verfahren
Rektorat der Universität Liechtenstein
Februar 2015
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Ausschreibung 2015
1. Präambel
Der Forschungspreis des Fürstentums Liechtenstein in Höhe von CHF 10.000 ist eine Auszeichnung für
herausragende Studien- bzw. Forschungsleistungen von Nachwuchsforschenden der Universität Liechtenstein.
2. Zuerkennung des Preises
Der Preis wird für eine herausragende wissenschaftliche Leistung an eine oder anteilig an mehrere Personen vergeben (nachfolgend bezeichnet als Antragsteller). Der Preis kann an dieselbe Person nur einmal verliehen werden. Die Auszeichnung kann für folgende Leistungen gesprochen werden:
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Publikationen
Der Preis kann vergeben werden für wissenschaftliche Publikationen, die innerhalb der letzten
zwei Jahre in nachweislich hochrangierten Publikationsorganen erschienen oder zur Publikation angenommen worden sind. Bei Koautorenschaften muss die Arbeit zu einem über- wiegenden Anteil vom Antragsteller erarbeitet worden sein.
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Projekte
Der Preis kann vergeben werden für hervorragende Forschungsprojekte bzw. für Entwicklungsarbeiten, die innerhalb der letzten zwei Jahre durchgeführt wurden. Die Arbeiten müssen
extern evaluiert worden sein und ein international hohes Niveau nachweisen.
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Doktoratsstudium
Der Preis kann vergeben werden für herausragende Leistungen im Rahmen eines innerhalb der
letzten zwei Jahre an der Universität Liechtenstein abgeschlossenen Doktoratsstudiums. Der
Nachweis der Leistung muss durch das Prädikat summa cum laude ausgewiesen sein.
3. Teilnahmevoraussetzung
Der Forschungspreis wird nur an Nachwuchsforschende der Universität Liechtenstein vergeben. Die
eingereichte Arbeit muss im Rahmen der Tätigkeit des Antragstellers an der Universität Liechtenstein
erbracht worden sein. Dies muss der Arbeit eindeutig zu entnehmen sein (z.B. durch Angabe in den Autoreninformationen). Antragsteller können sein:
> Doktoranden,
> Absolventen des Doktoratsstudiums,
> Post-Doktorierende,
> Assistenzprofessoren und
> Habilitanden.
4. Antragstellung und Frist
Der Antrag ist an das Rektorat zu richten. Er muss spätestens bis zum 30. Juni 2015 eingegangen sein.
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Verfahren
1. Antrag
Der Antrag ist mit einem formlosen Ansuchen fristgerecht einzureichen. Alle geforderten Unterlagen
müssen vollständig sein. Das Ansuchen kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
2. Unterlagen
In zweifacher Ausfertigung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Publikationen
> Lebenslauf des Antragstellers mit Angaben zu bisher erbrachten wissenschaftlichen Leistungen (Publikationsliste);
> Kopie der Originalpublikation mit Ausführungen zur Angabe des Eigenanteils (bei mehreren
Autorinnen bzw. Autoren muss der Eigenanteil der Autoren der Universität Liechtenstein begründet werden);
> Nachweis des Stellenwerts der Publikation durch Vorlage eines oder mehrerer JournalRankings.
Forschungsprojekte bzw. Entwicklungsarbeiten
> Lebenslauf des Antragstellers mit Angaben zu bisher erbrachten wissenschaftlichen Leistungen (Publikations- und Projektverzeichnis);
> Dokumentation der Projektergebnisse; bei Partnerschaftsprojekten muss deutlich gemacht
werden, wie hoch der Anteil der Universität Liechtenstein war;
> Nachweis der Begutachtung des Projekts mit Ausweis des wissenschaftlichen Stellenwerts
der Arbeit; z.B. durch Projektevaluationen oder Fachgutachten.
Doktoratsstudium
> Lebenslauf des Antragstellers mit Angaben zu bisher erbrachten wissenschaftlichen Leistungen (Publikationsliste);
> Kopie der Promotionsurkunde sowie des Diploma Supplements;
> Kopie der gebundenen Dissertation.
Wurde die Arbeit auch für andere Auszeichnungen eingereicht oder ist sie bereits prämiert worden, ist
dies im Antrag darzustellen.
3. Rangierung der eingereichten Ansuchen
Das Rektorat beauftragt Experten mit der Bewertung der Anträge. Eine Liste mit den rangierten Vorschlägen wird der Regierung übermittelt. Unvollständige Anträge werden nicht behandelt.
4. Vergabe der Preise
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein beschliesst die Verleihung des Preises bzw. der Preise an
diejenige Person bzw. an diejenigen Personen, die ihr vom Rektorat vorgeschlagen wurden.
5. Übergabe der Preise
Die Verleihung der Preise erfolgt durch die Regierung in einem feierlichen Rahmen. Die Preisträger müssen persönlich anwesend sein.
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