ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DAS PROGRAMM „RESTLESS SPORTSCARD” Das vorliegende Dokument hat den Zweck die Bestimmungen Vertragsbediungungen zwischen Restless Sportscard und Dritten zu regeln. oder allgemeinen Auslegende Erklärung Auftragnehmer: Hauptkarteninhaber und/oder Partnerkarteninhaber Sportkarte: eine Sportkarte, die im Rahmen des Programms „Restless Sportscard” vom Auftragnehmer herausgegeben wurde. Diese Haupt- oder Partnerkarte berechtigt den Auftraggeber, Sportdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Hauptkarteninhaber: Berufstätig in Österreich (Vollzeitbeschäftigt, min. 8 Stunden/Tag), dessen Arbeitgeber Partner des Programms „Restless Sportscard” ist, hat mithilfe des vom Arbeitgeber erhaltenen Buchungscode eine Sportkarte beantragt. Partnerkarteninhaber: eine vom Hauptkarteninhaber angemeldete Person, die durch den Hauptkarteninhaber eine Partnerkarte beantragt Akzeptanzstellen: sind diejenige Sporteinrichtungen, die als Partner im Rahmen des „Restless Sportscard” Programms Sportdienstleistungen anbieten. Anmeldeformular: das von dem Auftraggeber ausgefüllte Formular mit den Daten der Auftraggeber, das zur Anmeldung zum Sportprogramm „Restless Sportscard” dient. 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.1. Der Hauptkarteninhaber oder gegebenfalls der Partnerkarteninhaber beauftragt den Auftragnehmer, ihm im Rahmen des Programms „Restless Sportscard” Sportdienstleistungen zu gewährleisten. 1.2. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Dienstleistung der Restless Sportscard mit Vertragsbindung bis zum 31. Dezember 2016 in Anspruch zu nehmen ist,der Preis des ausgewählten Pakets bleibt unverändert ab dem Eintritt bis zum Vetragsablauf, unabhängig davon wie oft der Auftraggeber die Dienstleistung in Anspruch nimmt. Eine Sportkarte kann nur von denjenigen beantragt werden, die in Österreich berufstätig sind und deren Arbeitgeber Partner des Programms Restless Sportscard ist. Folgende können keine Haupt- oder Partnerkarte beantragen: - Lizenzsportler eines Sportklubs oder Sportvereins - Profi- oder Amateur-Leistungssportler (inkl. Sportler, die an Wettkämpfen teilnehmen, die vor der jeweiligen Sporteinrichtung organisiert werden) - Sportlehrer, - Sporttrainer, - Auszubildende zum Sporttrainer, 1 - Teilzeitangestellte, - Studenten, - Rentner, oder - diejenige, die zur Ausübung ihres Berufs einen besonders guten physischen Zustand benötigen (diejenige, die bei einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, bei jeglichem Sicherheitsdienst arbeiten, Modelle) - diejenige, die berechtigt sind, die Dienstleistungen der Sporteinrichtung kostenlos zu nutzen (Angestellte, Inhaber der Einrichtung, ihre Angehörigen) 1.3. Eine Hauptkarte kann nur von denjenigen beantragt und benutzt werden, deren Arbeitgeber mit dem Restless Sportscard einen Partnervertrag unterschrieben hat. 1.4. Für die Partnerkarte gelten die unter Punkt 1.2 definierten Einschränkungen. Die Anforderung einer Partnerkarte ist per E-Mail an [email protected] möglich. Für die Partnerkarte benötigen wir die Gehaltsabrechnungen des Antragstellers für die letzten 3 Monate. 1.5. Zu einer Hauptkarte kann nur eine Partnerkarte beantragt werden. Der Partnerkarteninhaber kann ein anderes Paket wählen, als der Hauptkarteninhaber. Der Hauptkarteninhaber übernimmt Bürgschaft für den Partnerkarteninhaber. Bei Rückstand in der Zahlung der Monatsgebühr der Partnerkarte ist der Hauptkarteninhaber verpflichtet, den Betrag zu begleichen. 1.6. Der Auftragnehmer verpflichtet sich dem Auftraggeber Sportmöglichkeiten anzubieten, diese zu organisieren und zu beaufsichtigen. 1.7. Der Auftragnehmer gibt dem Auftragnehmer die bei der Anmeldung angegebene Anzahl von Sportkarten (maximal 2, eine Hauptkarte und eine Partnerkarte). 1.8. Der Auftraggeber ist verpflichtet alle Änderungen in seinen persönlichen Daten (insbesondere bei Adressenänderung, Änderung der E-Mail Adresse oder Telefonnummer) dem Auftragnehmer innerhalb von 15 Tagen schriftlich mitzuteilen. 1.9. Der Auftraggeber soll die Rückseite seiner Karte unterschreiben. 1.10. Die Sportkarte ist nur mit einer identifizierbaren und lesbaren unterschrift gültig. 1.11. Die Sportkarte ist vor allem in den folgenden Sporteinrichtungen gültig: Schwimmbad • Sauna • Fitnessstudio • 1 Stunde Gymnastik • Boxhalle • Kletterhalle (boulder) • Jogastudio • Physiotherapie • Athletik Klub • Eishalle • Laufbahn • Golfplatz • Squashhallea • Ricochet-Halle • Pole Dance Studio • Tanzschule • Tennisplatz stb. Der Auftragnehmer behält das Recht auf Änderung der Liste der Akzeptanzstellen 1.12. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er mit der Sportkarte einmal pro Tag eine Akzeptanzstelle besuchen kann. In derselben Sporteinrichtung kann am selben Tag nur eine Sportdienstleistung in Anspruch genommen werden, d.h., in Fitnessstudios kann nur eine Sportdienstleistung pro Tag in Anspruch genommen werden. 1.13. In den Akzeptanzstellen können die in der Tageskarte inbegriffenen Dienstleistungen ODER die im Stundenplan angebotenen Gruppentrainings in Anspruch genommen werden, in den Schwimmbädern sind die durch die Eintrittskarte angebotene Dienstleistung erreichbar. 2 1.14. Wenn die ausgewählte Dienstleistung z. B. Bauchtanz, Joga, Tanz, Kosmetikbehandlung, Solarium, Doppelstunden, Wellnesbereich, usw. bei der jeweiligen Akzeptanzstelle nur gegen Aufpreis in Anspruch genommen werden kann, soll der Auftraggeber diesen Aufpreis selbst zahlen. 1.15. Die aktuelle Liste der Akzeptanzstellen der Restless Sportcard finden Sie auf unserer Webseite, www.restlesscard.com. Der Auftragnehmer behält das Recht auf Änderung dieser Liste. 2. Pakete und Zahlungsbedingungen 2.1. Der Auftraggeber kann von folgenden Paketen wählen: BRONZE/SILVER/GOLD/DIAMOND. Die Monatsgebühre für die einzelnen Pakete sind folgende: …………………………….. ……………………………………….. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass für die Partnerkarte ein Zuschlag von €5,- zusätzlich zur Monatsgebühr zu zahlen ist. 2.2. Die jährliche Anmelde- und Behandlungsgebühr beträgt €20,- (Zwanzig Euro), der Auftraggeber verpflichtet sich, diesen Betrag innerhalb von 15 Tagen durch Lastsschrift zu begleichen. Der Auftraggeber kann die Sportkarte bei der Unterschreibung des Vertrags entgegennehmen. Die Karte wird am ersten Tag des Monats nach dem Eingang der Anmeldegebühr und der ersten Monatsgebühr aktiviert. Die unter diesem Punkt angegebenen Preise enthalten Mehrwertsteuer. Der unter Punkt 2.1. angegebene Preis ist ein Pauschalpreis, der unabhängig davon zu zahlen ist, wie oft die Dienstleistung in Anspruch genommen wurde. Dieser Betrag muss bis Vertragsablauf (bis zum 31. Dezember 2016) in einer Summe oder in monatlichen Raten gezahlt werden. 2.4. Der Auftraggeber hat das Angebot / die Liste der Akzeptanzstellen vor der Anmeldung zur Kenntnis genommen und entsprechend ein Paket ausgewählt. 2.5. Der Auftraggeber bestätigt die Richtigkeit der von ihm bei der Anmeldung angegebenen Angaben. 2.6. Der Auftraggeber soll den Mitgliedsbeitrag dem Auftragnehmer durch Lastschriftverfahren zahlen. Der Mitgliedsbeitragseinzug ist immer am 20. Tag im Monat vor dem betreffenden Monat, aber spätestens am 1. Tag des betreffenden Monats fällig. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf dem bei der Anmeldung angegebenen Konto am Tag des Mitgliedsbeitragseinzugs genügen Geld zu haben. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer schriftlich, dass die fälligen Beiträge mittels Lastschrift eingezogen werden. 2.7. Wenn der Auftraggeber (wie im Punkt 2.1 erkläert) den ganzen Mitgliedsbeitrag in einer Summe im Voraus zahlen möchte, kann er es per Banküberweisung machen, an das Konto des Auftragnehmers bei der Volksbank: …………………….. auf die Kontonummer: binnen 15 Tagen nach der Anmeldung. In diesem Fall wir der Auftragnehmer nicht ermächtigt, die monatlichen Beiträge mittels Lastschrift einzuziehen. 3 2.8. Wenn der Monatsbeitrag für die Hauptkarte vom Arbeitgeber gezahlt wird, soll das bei der Anmeldung im Formular vermerkt werden und eine Ermächtigung beifügen, damit der Auftragnehmer den Beitrag vom Konto des Arbeitgeber abbuchen kann. 2.9. Der Auftragnehmer schickt alle Zahlungsbelege in elektronischer Form an die E-Mail Adresse des Auftraggebers. 2.10. Der Auftraggeber akzeptiert, dass der Auftragnehmer im Falle eines Zahlungsverzugs seine Karte teilweise oder ganz sperren kann, solange der Auftraggeber den fälligen Beitrag bezahlt hat. Wenn der Auftraggeber die Monatsgebühr bis zum 15. Tag des Berichtsmonats nicht zahlt, kann der Auftragnehmer die Sportkarte sperren. Die Karte kann dann wieder gegen eine Wiederaktivierungsgebühr von €20,- aktiviert werden. Eine partiale oder ganze Sperrung bedeutet keine Kündigung des Vertrags. Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber über einen Zahlungsverzug, über eine Sperrung oder Beschränkung per E-Mail benachrichtigen. 2.11. Wenn der Auftraggeber 3 Monate Zahlungsverzugs hat, kann der Auftragnehmer den Vertrag sofort kündigen und alle übrigen Beiträge bis zum 31. Dezember 2016 in einer Summe zur Rechnung stellen. 2.12.Wenn der Partnerkarteninhaber in Zahlungsverzug gerät, und trotz Mahnung den offenen Betrag nicht zahlt, so wird der Hauptkarteninhaber für die Partnerkarte haften, die Dienstleistungen, die er mit seiner Karte in Anspruch nehmen kann, können auch beschränkt werden. 2.13. Bei Verlust der Sportkarte bekommt der Auftraggeber eine neue Karte (2.2) für eine Gebühr von €20,-. Wenn der Auftraggeber ein Polizeiprotokoll über Entwendung der Karte vorzeigen kann, wird eine neue Karte für eine Gebühr von €10,- erstellt. 2.15. Wenn die Sportkarte so beschädigt wurde, dass sie ersetzt werden muss, erhält der Auftraggeber eine neue Karte vom Auftragnehmer für eine Gebühr von €10,- innerhalb von 3 Tagen nach Zahlungseingang. 2.16. Der Verlust oder die Beschädigung der Sportkarte führt nicht zur Kündigung des Vertrags. 3. VERTRAGSLAUFZEIT 3.1. Die Vertragslaufzeit beginnt am von dem Auftraggeber in der Anmeldung angegebenen Datum und endet am 31. Dezember 2016. Wenn der Auftaggeber den Vertrag kündigen möchte, soll er die Beiträge für 6 Monate oder maximal bis zum Vertragsablauf (31. Dezember 2016) dem Auftragnehmer in einer Summe zahlen und die Sportkarte dem Auftragnehmer zurückerstatten. Wenn der Auftraggeber beim Vertragsabschluss den jährlichen Beitrag in einer Summe gezahlt hat, kann der Auftragnehmer das Geld nicht zurückzahlen. In diesem Fall bleibt die Karte aktiv und kann bis zum Vertragsabschluss gemäß aller Regelungen des Vertrags weiter benutzt werden. 3.2. Eine Kündigung kann nur schriftlich per E-Mail oder per Post erfolgen. Der Vertrag kann nict rückwirkend aufgelöst werden. Die Kündigung geschieht erst am ersten Tag des Monats, nachdem der Auftraggeber den übrigen Beitrag bezahlt und die Sportkarte rückerstattet hat. 3.2. Wenn der Kündigung aus Gründen geschieht, die ihm nicht anzulasten sind, kann sich der Auftraggeber so entscheiden, dass er dem Vertrag vorbehält und die Monatsgebühre weiterhin zahlt. 4. ANDERE REGELUNGEN 4 4.1. Der Auftraggeber akzeptiert, dass er alle Belege, Mitteilungen und E-Mails – oder in einigen Fällen SMS Nachrichten – an den Auftragnehmer weitergeleitet werden soll. 4.2. Der Auftraggeber akzeptiert, dass er die Sporteinrichtungen nur mit der Sportkarte besuchen kann, ohne Sportkarte können die Akzeptanzstellen dem Auftraggeber den Eintritt verweigern. 4.3.Die Sportkarte wird für den im Anmeldeformular angegebenen Namen ausgestellt und kann nicht übertragen werden. 4.4.Die Sportkarte kann nur von der im Anmeldeformular angegebenen Person benutzt werden. Der Auftraggeber kann in einer Akzeptanzstelle seine Sportkarte benutzen, wenn die Akzeptanzstelle ihm a. durch sein elektronisches Zutrittskontrollsystem UND b. durch Kontrolle eines Ausweises mit Lichtbild Eintritt gewährt. 4.5. Der Auftragnehmer akzeptiert, dass die Akzeptanzstellen auch spezifische eigene Zutrittskontrollsysteme haben können. 4.6. Der Auftraggeber darf nicht seine Sportkarte zu anderen Zwecken verwenden, die Karte kann nicht an Dritte übertragen werden. Im Falle eines Missbrauchs (unbefugte Benutzung, falsche Angaben, gefälschte Unterschrift, Umgehung des Vertrags) ist der Auftraggeber verpflichtet, die dadurch entstandenen Schäden dem Auftragnehmer oder an Dritten auszugleichen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, die Sportkarte sofort zu sperren. 4.7. Der Auftragnehmer benutzt die Sporteinrichtungen auf eigenes Risiko. Für eventuelle Sportunfälle trägt der Auftragnehmer keine Haftung. Wenn der Auftraggeber die Hausordnung der Einrichtung nicht respektiert, materielle oder andere Schaden verursacht, trägt er allein alle Verantwortung dafür, außerdem kann auch seine Sportkarte gesperrt werden. 4.8. Erweist sich ein Teil dieses Lizenzvertrags als rechtsunwirksam bzw. nicht einklagbar,bleibt die Wirksamkeit des Vertrags insgesamt und seiner Bestimmungen davon unberührt. 4.9. Soweit dieser Vertrag keine Regelungen enthält, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuches (ABGB) Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Sttreitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrags ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen. 5. AGB 5.1. Diese AGB ist ab dem 2. November 2015 gültig. 5.2. Die Regelungen dieser AGB sind für alle im Rahmen des Programms „Restless Sportcards” abgeschlossenen Verträge gültig und sind ihr Bestandteil. 5.3. Für die in den einzelnen Verträgen nicht geregeten Fragen sind die Regelungen der AGB anzuwenden. Im Fall von Verträgen, die von den AGB abweichen, sind die Regelungen des Vertrags maßgeblich. 5 5.4. Der Auftragnehmer hat das Recht, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Auftragnehmer veröffentlicht alle Änderungen der AGB auf seiner Webseite und er teilt alle Änderungen dem Auftraggeber auch schriftlich mit. Falls der Auftraggeber 3 Tage nach Empfangnahme dieser Mitteilung keinen schriftlichen Einspruch erhebt, anerkennt er diese als verbindlich. 5.5. Diese AGB steht für alle auf der Webseite www.restlesscard.com zur Verfügung 6
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