für 2015 - Bundesministerium für Finanzen

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2015
Eingangsvermerk
Dieses Formular wird maschinell gelesen, füllen Sie es daher nur mittels Tastatur und Bildschirm aus. Eine handschriftliche Befüllung ist unbedingt zu vermeiden. Betragsangaben in EURO und Cent
(rechtsbündig). Eintragungen außerhalb der Eingabefelder können maschinell nicht gelesen werden.
Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen.
Abgabenkontonummer
Finanzamtsnummer - Steuernummer
BEZEICHNUNG DER GESELLSCHAFT (BLOCKSCHRIFT)
Beilage zur Körperschaftsteuererklärung K 1 (Gruppenbesteuerung) für 2015
Reicht der vorhandene Platz nicht aus, bitte eine Beilage anschließen.
1. Gruppenträger
a) Zuzurechnende Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder, an denen eine ausreichende finanzielle Verbindung gemäß § 9 Abs. 4 besteht:
Name des ausländischen Gruppenmitgliedes
Abgabenkontonummer
Ergebnis nach ausländischem
Ergebnis nach Umrechnung
Zuzurechnender Betrag
Steuerrecht
auf inländisches Steuerrecht
1)
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www.bmf.gv.at
2015
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Zur Zurechnung der Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder tragen Sie diese (nach österreichischem Recht ermittelt) bei Kennzahl 9850 bzw. 9870 ein. Ist kein ausländischer Verlust zuzurechnen, tragen Sie bitte 0 ein.
1)
Summe a)
9850
Hier ist der umgerechnete zuzurechnende Verlust in voller Höhe ohne Berücksichtigung der 75%-Grenze gemäß § 9 Abs. 6 Z 6 KStG 1988 einzutragen.
K 1g-PDF-2015 Bundesministerium für Finanzen
K 1g, Seite 1, Version vom 17.09.2015
b) Nachzuversteuernde Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder:
Name des ausländischen Gruppenmitgliedes, an dem eine ausreichende finanzielle Verbindung gemäß
Abgabenkontonummer
§ 9 Abs. 4 besteht
Noch nicht nachversteuerter
Betrag
Nachzuversteuernder Betrag
Noch nicht nachversteuerter
Betrag
Nachzuversteuernder Betrag
(„Nachversteuerungsdrittel“)
/
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Name des ehemaligen ausländischen Gruppenmitgliedes, das zum 1.1.2015 ex lege aus der
Unternehmensgruppe ausgeschieden ist (§ 26c Z 45)
Abgabenkontonummer
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Die gemäß § 9 Abs. 6 Z 7 nachzuversteuernden Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder tragen Sie
bitte bei der Kennzahl 9855 bzw. 9875 ein. Tragen Sie bitte sowohl den gesamten noch nicht nachversteuerten Betrag als auch den nachzuversteuernden Betrag ein. Ist kein ausländischer Verlust nachzuversteuern, tragen Sie bitte 0 ein.
Bei gemäß § 26c Z 45 zum 1.1.2015 aus der Unternehmensgruppe ausgeschiedenen ehemaligen Gruppenmitgliedern sind die nachzuversteuernden Beträge über 3 Jahre zu verteilen, sodass für diese lediglich ein „Nachversteuerungsdrittel“ als nachzuversteuernder Betrag bei
der Kennzahl 9855 bzw. 9875 einzutragen ist.
Summe b)
9855
Summe b) abzüglich Summe a)
2. Gruppenmitglied
a)Vor- und Außergruppenverluste im Sinne des § 9 Abs. 6 Z 4
Achtung: Eintragung jedenfalls erforderlich (zumindest 0)
9860
b)Zu verrechnende Vor- und Außergruppenmindestkörperschaftsteuer (§ 24a Abs. 4 Z 2)
Achtung: Eintragung jedenfalls erforderlich (zumindest 0)
9865
c) Zuzurechnende Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder, an denen eine ausreichende
finanzielle Verbindung gemäß § 9 Abs. 4 besteht: 26
Name des ausländischen Gruppenmitgliedes
Abgabenkontonummer
Ergebnis nach ausländischem
Steuerrecht
Ergebnis nach Umrechnung
auf inländisches Steuerrecht
Zuzurechnender Betrag 1)
/
/
/
1)
Hier ist der umgerechnete zuzurechnende Verlust in voller Höhe ohne Berücksichtigung der 75%-Grenze gemäß § 9 Abs. 6 Z 6 KStG 1988 einzutragen.
K 1g-PDF-2015
K 1g, Seite 2, Version vom 17.09.2015
Name des ausländischen Gruppenmitgliedes
Abgabenkontonummer
Ergebnis nach ausländischem
Steuerrecht
Ergebnis nach Umrechnung
auf inländisches Steuerrecht
Zuzurechnender Betrag 1)
/
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/
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/
Siehe den Erläuterungstext zu Kennzahl 9850
Achtung: Eintragung jedenfalls erforderlich (zumindest 0)
Summe c)
d)Nachzuversteuernde Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder: 26
Name des ausländischen Gruppenmitgliedes, an dem eine ausreichende finanzielle Verbindung gemäß
Abgabenkontonummer
§ 9 Abs. 4 besteht
9870
Noch nicht nachversteuerter
Betrag
Nachzuversteuernder Betrag
Noch nicht nachversteuerter
Betrag
Nachzuversteuernder Betrag
(„Nachversteuerungsdrittel“)
/
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/
Name des ehemaligen ausländischen Gruppenmitgliedes, das zum 1.1.2015 ex lege aus der
Unternehmensgruppe ausgeschieden ist (§ 26c Z 45)
Abgabenkontonummer
/
/
/
/
Summe d)
Siehe den Erläuterungstext zu Kennzahl 9855
9875
Summe d) abzüglich Summe c)
1)
Hier ist der umgerechnete zuzurechnende Verlust in voller Höhe ohne Berücksichtigung der 75%-Grenze gemäß § 9 Abs. 6 Z 6 KStG 1988 einzutragen.
K 1g-PDF-2015
K 1g, Seite 3, Version vom 17.09.2015
3. Minderbeteiligter einer Beteiligungsgemeinschaft
a) Name der inländischen Zielkörperschaft, deren Ergebnis direkt oder indirekt zugerechnet wird
Name des Gruppenmitgliedes dessen Ergebnis direkt oder indirekt zugerechnet wird
Abgabenkontonummer
Betrag
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Bitte diese Summe im Formular K 1 in die KZ 726 übertragen
b) Name der ausländischen Zielkörperschaft, deren Ergebnis direkt oder indirekt zugerechnet wird
Name des Gruppenmitgliedes dessen Ergebnis direkt oder
Abgabenkontonummer
Ergebnis nach ausländischem
indirekt zugerechnet wird
Steuerrecht 2)
Ergebnis nach Umrechnung
auf inländisches Steuerrecht
2)
Zuzurechnender Betrag
3)
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2)
Nur auszufüllen, wenn ein Verlust zuzurechnen ist.
3)
Zuzurechnende Verluste sind mit negativem Vorzeichen einzutragen, Nachversteuerungsbeträge (gegebenenfalls Drittelbeträge gemäß § 26c Z 45) sind mit positivem Vorzeichen einzutragen.
K 1g-PDF-2015
K 1g, Seite 4, Version vom 17.09.2015
Name des Gruppenmitgliedes dessen Ergebnis direkt oder
indirekt zugerechnet wird
Abgabenkontonummer
Ergebnis nach ausländischem
Steuerrecht 2)
Ergebnis nach Umrechnung
auf inländisches Steuerrecht
2)
Zuzurechnender Betrag
3)
/
/
/
/
Bitte diese Summe im Formular K 1 in die KZ 827 übertragen
2)
Nur auszufüllen, wenn ein Verlust zuzurechnen ist.
3)
Zuzurechnende Verluste sind mit negativem Vorzeichen einzutragen, Nachversteuerungsbeträge (gegebenenfalls Drittelbeträge gemäß § 26c Z 45) sind mit positivem Vorzeichen einzutragen.
WICHTIGER HINWEIS: Bitte übermitteln Sie keine Originaldokumente/Belege, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach elektr. Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden!
Bewahren Sie diese aber mindestens 7 Jahre für eine etwaige Überprüfung auf.
Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefon/Telefaxnummer)
Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben nach
bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig
gemacht habe.
D
Datum, Unterschrift
K 1g-PDF-2015
K 1g, Seite 5, Version vom 17.09.2015