V_1 K1g pdfs Inter-Steuern Importieren von Formulardaten Lokales Speichern FinanzOnline, unser Service für Sie! An das Finanzamt >> 2015 Eingangsvermerk Dieses Formular wird maschinell gelesen, füllen Sie es daher nur mittels Tastatur und Bildschirm aus. Eine handschriftliche Befüllung ist unbedingt zu vermeiden. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Eintragungen außerhalb der Eingabefelder können maschinell nicht gelesen werden. Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen. Abgabenkontonummer Finanzamtsnummer - Steuernummer BEZEICHNUNG DER GESELLSCHAFT (BLOCKSCHRIFT) Beilage zur Körperschaftsteuererklärung K 1 (Gruppenbesteuerung) für 2015 Reicht der vorhandene Platz nicht aus, bitte eine Beilage anschließen. 1. Gruppenträger a) Zuzurechnende Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder, an denen eine ausreichende finanzielle Verbindung gemäß § 9 Abs. 4 besteht: Name des ausländischen Gruppenmitgliedes Abgabenkontonummer Ergebnis nach ausländischem Ergebnis nach Umrechnung Zuzurechnender Betrag Steuerrecht auf inländisches Steuerrecht 1) / / / www.bmf.gv.at 2015 / / / / / / Zur Zurechnung der Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder tragen Sie diese (nach österreichischem Recht ermittelt) bei Kennzahl 9850 bzw. 9870 ein. Ist kein ausländischer Verlust zuzurechnen, tragen Sie bitte 0 ein. 1) Summe a) 9850 Hier ist der umgerechnete zuzurechnende Verlust in voller Höhe ohne Berücksichtigung der 75%-Grenze gemäß § 9 Abs. 6 Z 6 KStG 1988 einzutragen. K 1g-PDF-2015 Bundesministerium für Finanzen K 1g, Seite 1, Version vom 17.09.2015 b) Nachzuversteuernde Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder: Name des ausländischen Gruppenmitgliedes, an dem eine ausreichende finanzielle Verbindung gemäß Abgabenkontonummer § 9 Abs. 4 besteht Noch nicht nachversteuerter Betrag Nachzuversteuernder Betrag Noch nicht nachversteuerter Betrag Nachzuversteuernder Betrag („Nachversteuerungsdrittel“) / / / / Name des ehemaligen ausländischen Gruppenmitgliedes, das zum 1.1.2015 ex lege aus der Unternehmensgruppe ausgeschieden ist (§ 26c Z 45) Abgabenkontonummer / / / / Die gemäß § 9 Abs. 6 Z 7 nachzuversteuernden Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder tragen Sie bitte bei der Kennzahl 9855 bzw. 9875 ein. Tragen Sie bitte sowohl den gesamten noch nicht nachversteuerten Betrag als auch den nachzuversteuernden Betrag ein. Ist kein ausländischer Verlust nachzuversteuern, tragen Sie bitte 0 ein. Bei gemäß § 26c Z 45 zum 1.1.2015 aus der Unternehmensgruppe ausgeschiedenen ehemaligen Gruppenmitgliedern sind die nachzuversteuernden Beträge über 3 Jahre zu verteilen, sodass für diese lediglich ein „Nachversteuerungsdrittel“ als nachzuversteuernder Betrag bei der Kennzahl 9855 bzw. 9875 einzutragen ist. Summe b) 9855 Summe b) abzüglich Summe a) 2. Gruppenmitglied a)Vor- und Außergruppenverluste im Sinne des § 9 Abs. 6 Z 4 Achtung: Eintragung jedenfalls erforderlich (zumindest 0) 9860 b)Zu verrechnende Vor- und Außergruppenmindestkörperschaftsteuer (§ 24a Abs. 4 Z 2) Achtung: Eintragung jedenfalls erforderlich (zumindest 0) 9865 c) Zuzurechnende Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder, an denen eine ausreichende finanzielle Verbindung gemäß § 9 Abs. 4 besteht: 26 Name des ausländischen Gruppenmitgliedes Abgabenkontonummer Ergebnis nach ausländischem Steuerrecht Ergebnis nach Umrechnung auf inländisches Steuerrecht Zuzurechnender Betrag 1) / / / 1) Hier ist der umgerechnete zuzurechnende Verlust in voller Höhe ohne Berücksichtigung der 75%-Grenze gemäß § 9 Abs. 6 Z 6 KStG 1988 einzutragen. K 1g-PDF-2015 K 1g, Seite 2, Version vom 17.09.2015 Name des ausländischen Gruppenmitgliedes Abgabenkontonummer Ergebnis nach ausländischem Steuerrecht Ergebnis nach Umrechnung auf inländisches Steuerrecht Zuzurechnender Betrag 1) / / / / / / Siehe den Erläuterungstext zu Kennzahl 9850 Achtung: Eintragung jedenfalls erforderlich (zumindest 0) Summe c) d)Nachzuversteuernde Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder: 26 Name des ausländischen Gruppenmitgliedes, an dem eine ausreichende finanzielle Verbindung gemäß Abgabenkontonummer § 9 Abs. 4 besteht 9870 Noch nicht nachversteuerter Betrag Nachzuversteuernder Betrag Noch nicht nachversteuerter Betrag Nachzuversteuernder Betrag („Nachversteuerungsdrittel“) / / / / Name des ehemaligen ausländischen Gruppenmitgliedes, das zum 1.1.2015 ex lege aus der Unternehmensgruppe ausgeschieden ist (§ 26c Z 45) Abgabenkontonummer / / / / Summe d) Siehe den Erläuterungstext zu Kennzahl 9855 9875 Summe d) abzüglich Summe c) 1) Hier ist der umgerechnete zuzurechnende Verlust in voller Höhe ohne Berücksichtigung der 75%-Grenze gemäß § 9 Abs. 6 Z 6 KStG 1988 einzutragen. K 1g-PDF-2015 K 1g, Seite 3, Version vom 17.09.2015 3. Minderbeteiligter einer Beteiligungsgemeinschaft a) Name der inländischen Zielkörperschaft, deren Ergebnis direkt oder indirekt zugerechnet wird Name des Gruppenmitgliedes dessen Ergebnis direkt oder indirekt zugerechnet wird Abgabenkontonummer Betrag / / / / / / / / / Bitte diese Summe im Formular K 1 in die KZ 726 übertragen b) Name der ausländischen Zielkörperschaft, deren Ergebnis direkt oder indirekt zugerechnet wird Name des Gruppenmitgliedes dessen Ergebnis direkt oder Abgabenkontonummer Ergebnis nach ausländischem indirekt zugerechnet wird Steuerrecht 2) Ergebnis nach Umrechnung auf inländisches Steuerrecht 2) Zuzurechnender Betrag 3) / / / / / / / 2) Nur auszufüllen, wenn ein Verlust zuzurechnen ist. 3) Zuzurechnende Verluste sind mit negativem Vorzeichen einzutragen, Nachversteuerungsbeträge (gegebenenfalls Drittelbeträge gemäß § 26c Z 45) sind mit positivem Vorzeichen einzutragen. K 1g-PDF-2015 K 1g, Seite 4, Version vom 17.09.2015 Name des Gruppenmitgliedes dessen Ergebnis direkt oder indirekt zugerechnet wird Abgabenkontonummer Ergebnis nach ausländischem Steuerrecht 2) Ergebnis nach Umrechnung auf inländisches Steuerrecht 2) Zuzurechnender Betrag 3) / / / / Bitte diese Summe im Formular K 1 in die KZ 827 übertragen 2) Nur auszufüllen, wenn ein Verlust zuzurechnen ist. 3) Zuzurechnende Verluste sind mit negativem Vorzeichen einzutragen, Nachversteuerungsbeträge (gegebenenfalls Drittelbeträge gemäß § 26c Z 45) sind mit positivem Vorzeichen einzutragen. WICHTIGER HINWEIS: Bitte übermitteln Sie keine Originaldokumente/Belege, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach elektr. Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber mindestens 7 Jahre für eine etwaige Überprüfung auf. Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefon/Telefaxnummer) Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. D Datum, Unterschrift K 1g-PDF-2015 K 1g, Seite 5, Version vom 17.09.2015
© Copyright 2025 ExpyDoc