Lizenz- und Nutzungsbedingungen der EULG

Lizenz- und Nutzungsbedingungen der EULG-Testlizenz
Bitte lesen Sie diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen sorgfältig durch. Mit der Registrierung (Bestellung und Freischaltung) oder der
Benutzung der EULG-Software erkennen Sie diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen und die darin enthaltenen Bestimmungen an.
Erkennen Sie diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen nicht an, sind Sie verpflichtet, die Programmdateien von Ihrem Computer o.ä. zu
entfernen.
1. Vertragsgegenstand der EULG-Testlizenz
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
1.6.
1.7.
Die EULG Software GmbH räumt dem Nutzer der EULG-Testlizenz ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares 30-tägiges
kostenloses Nutzungsrecht an der EULG-Software ein.
Die EULG-Testlizenz kann von jedem Nutzer lediglich einmal genutzt werden.
Der Nutzer der Testlizenz hat keine Rechte am Quellcode der EULG-Software. Dem Nutzer der Testlizenz ist es untersagt, die
Rückentwicklung, Zerlegung oder Dekompilierung der EULG-Software vorzunehmen oder zu gestatten, es sei denn, ihm wird durch
das Gesetz ein solches Recht eingeräumt.
Bei der EULG-Testlizenz handelt es sich um eine Named-User-Lizenz. Diese darf daher ausschließlich von dem registrierten Nutzer
genutzt werden.
Der EULG-Testclient dient dem Nutzer zum Testen der Software. Es ist dem Nutzer der Testlizenz ausdrücklich untersagt, Anträge
o.ä. über die in der EULG-Software integrierten Dokumente und Formulare beim Versicherer/Produktgeber einzureichen.
Der Nutzer der Testlizenz darf den Gebrauch seiner EULG-Testlizenz (im Ganzen oder in Teilen) durch namentlich der Lizenz nicht
zugeordnete Dritte nicht zulassen und hat dementsprechend Vorsorge zu treffen.
Sämtliche Urheberrechte an der vertragsgegenständlichen EULG-Software verbleiben bei der EULG Software GmbH bzw. dem
jeweiligen Rechteinhaber. Jede Nutzung durch unberechtigte Dritte, egal ob entgeltlich oder unentgeltlich, direkt oder indirekt oder
sonstiger Missbrauch, insb. die Vervielfältigung oder Veränderung der Software, ist nicht gestattet und strafbar. Jede Verletzung der
Urheber- und Markenrechte kann rechtlich verfolgt werden.
2. Bereitstellung der EULG-Testlizenz
2.1.
2.2.
Die EULG Software GmbH behält sich das Recht vor, dieses Angebot zum kostenlosen Test nach eigenem Ermessen jederzeit ohne
vorherige Ankündigung und ohne Übernahme einer Haftung zurückzunehmen.
Erfolgt über das 30-tägige kostenlose Nutzungsrecht keine Weiternutzung über ein kostenpflichtiges EULG-Softwarepaket, besteht
keinerlei Anspruch des Nutzers auf die von ihm in der EULG-Software hinterlegten Kundendaten, außerdem reduziert sich der
Funktionsumfang des EULG-Testclients.
3. Mitwirkung des Nutzers der EULG-Testlizenz
3.1.
3.2.
3.3.
3.4.
3.5.
3.6.
3.7.
Voraussetzung für die Nutzung ist die Registrierung durch den Nutzer über die Website www.eulg.de
Für die ordnungsgemäße Funktion der EULG-Lizenz ist eine Anmeldung mit Nutzerkennung und Passwort erforderlich, welches der
Lizenznehmer mit den üblichen Sicherheitsvorkehrungen geheim zu halten hat und Dritten nicht zugänglich machen darf. Die
Nutzerkennung ist die E-Mail-Adresse des Lizenznehmers.
Der Nutzer der EULG-Testlizenz hat per Agentur-Login jederzeit die Möglichkeit, sich für ein kostenpflichtiges EULG-Paket zu
registrieren. Hierzu ist die Angabe weiterer Daten durch den Nutzer erforderlich sowie die Zustimmung zu den betreffenden Lizenzund Nutzungsbedingungen der EULG Software GmbH.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle Inhalte, die ihm über die EULG-Lizenz zugänglich gemacht werden, ausschließlich
bestimmungsgemäß und nur für seinen eigenen Gebrauch zu nutzen.
Der Nutzer der EULG-Testlizenz stellt die EULG Software GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen die EULG Software
GmbH aufgrund einer widerrechtlichen Nutzung durch den Lizenznehmer erhoben werden, und erstattet der EULG Software GmbH
sämtliche Kosten der Rechtsverteidigung und sonstige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die im Zusammenhang mit
derartigen Ansprüchen entstehen.
Voraussetzung der Buchung eines Versicherer-Rechenkerns ist die Berechtigung des Lizenznehmers, Verträge für diesen Versicherer
zu vermitteln. Der Lizenznehmer bestätigt diese Berechtigung mit der Angabe der jeweiligen Vermittlernummer bei der Buchung des
Versicherer-Rechenkerns.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die EULG Software GmbH unverzüglich schriftlich zu unterrichten, wenn er – gleich aus welchem
Grund – die Berechtigung verloren hat, Verträge eines Versicherers zu vermitteln, dessen Rechenkern er im Rahmen dieses
Lizenzvertrages genutzt hat, um die EULG Software GmbH in die Lage zu versetzen, diesen Rechenkern zu sperren.
EULG Software GmbH
Martin-Greif-Str. 1
80336 München
Internet: www.eulg.de
– Standort Saarbrücken –
Science Park 2
66123 Saarbrücken
E-Mail: [email protected]