Ansuchen um Urnenausfolgung gemäß § 24(3) Stmk. Leichenbestattungsgesetz 2010 i.d.g.F Schmiedgasse 26, II Stock, Zi 210| 8011 Graz Tel.: +43 316 872-3202 | Fax: -3209 E-Mail: [email protected] Hinweis: Bitte füllen Sie alle Felder korrekt aus. Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind verpflichtend auszufüllen. Für alle Datumseingaben gilt das Format „TT.MM.JJJJ“. Sie können das Formular direkt am Bildschirm ausfüllen, speichern und ausdrucken. Das ausgefüllte Formular übermitteln Sie bitte an die oben angeführte Kontaktadresse. Terminvergabe nach telefonischer Vereinbarung unter +43 316 872-3202 1. Angaben zur Person des/der Antragstellers/in Familienname * Akad. Grad Vorname * Geboren am * Adresse * Haus-Nr. * Ort * PLZ * Telefon | Mobil Fax E-Mail 2. Angaben zum/zur Verstorbenen * Die Urne enthält die Aschenreste von Herrn/Frau Familienname Geboren am Vorname Verstorben am Sterbeort Sterbebuch Nr. 3. Angaben zum beantragten Beisetzungs- bzw. Verwahrungsort * Der /Die Antragsteller/in ist Eigentümer/in bzw. Mieter/in der Liegenschaft / Wohnung Straße Haus-Nr. Ort PLZ Grundstücksnummer/EZ Z Katastralgemeinde Jener Teil der Liegenschaft, auf dem die Urne verwahrt bzw. beigesetzt werden soll, wird wie folgt genutzt (z.B. Wohnraum). Die Verwahrung bzw. Beisetzung der Urne erfolgt an der im beiliegenden Lageplan gekennzeichneten Stelle Seite 1 von 4 Ansuchen Schmiedgasse 26, II Stock, Zi 210| 8011 Graz Tel.: +43 316 872-3202 | Fax: -3209 E-Mail: [email protected] um Urnenausfolgung gemäß § 24(3) Stmk. Leichenbestattungsgesetz 2010 i.d.g.F 4. Erforderliche Beilagen (zur Abklärung des Sachverhalts) Lichtbildausweis und Meldezettel des/der Antragstellers/in unterfertigter Lageplan mit genauen Angaben über den Aufbewahrungsort der Urne (Seite 3) eine unterfertigte Erklärung über die Gründe und die näheren Absichten im Zusammenhang mit der Antragsstellung (Seite 4) eventuell Einverständniserklärung weiterer Angehöriger bei Mietern Genehmigungserklärung des/der Vermieters/in bzw. Eigentümers/in Hinweis: Nach dem Stmk. LGB i.d.g.F. ist eine Seebestattung nicht vorgesehen. Jegliche Manipulation mit den Aschenresten aus dem Urnengefäß widerspricht der guten Sitte. 5. Gebühren und Abgaben € 50,00.- Kommissionsgebühr pro halbe Stunde für das Erhebungsorgan € 3,90.- feste Gebühr je Beilage € 14,30.- feste Gebühr für die Niederschrift Ausstellung des Bescheides € 20,00.- Verwaltungsabgabe € 14,30.- feste Gebühr für den Antrag Die Kosten sind bei der Bescheidabholung in bar zu erlegen. 6. Datum und Unterschrift * Ich bestätige, dass meine Angaben der Wahrheit entsprechen. Datum Unterschrift des/der Antragstellers/in Seite 2 von 4 Ansuchen um Urnenausfolgung gemäß § 24(3) Stmk. Leichenbestattungsgesetz 2010 i.d.g.F Schmiedgasse 26, II Stock, Zi 210| 8011 Graz Tel.: +43 316 872‐3202 | Fax: ‐3209 E‐Mail: [email protected] Lageplan Datum Unterschrift des/der Antragstellers/in Seite 3 von 4 Ansuchen Schmiedgasse 26, II Stock, Zi 210| 8011 Graz Tel.: +43 316 872‐3202 | Fax: ‐3209 E‐Mail: [email protected] um Urnenausfolgung gemäß § 24(3) Stmk. Leichenbestattungsgesetz 2010 i.d.g.F Erklärung über die Gründe und die näheren Absichten im Zusammenhang mit dem Ansuchen um Urnenausfolgung von: Formular drucken Datum Unterschrift des/der Antragstellers/in Seite 4 von 4
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