Kantonales Laboratorium Bern Muesmattstrasse 19 Postfach 3000 Bern 9 Telefon 031 633 11 11 Anforderungen an Trinkwasser gemäss Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV) vom 26. Juni 1995 (Stand 1. Juni 2011) Physikalische und chemische Erfahrungswerte gemäss Schweizerischem Lebensmittelbuch (SLMB), Kapitel 27A, Stand 2005 Toleranzwert FIV: Höchstkonzentration, bei dessen Überschreitung das Lebensmittel als verunreinigt oder sonst im Wert vermindert gilt. Grenzwert FIV: Höchstkonzentration, bei dessen Überschreitung das Lebensmittel für die menschliche Ernährung als ungeeignet gilt. Erfahrungswert SLMB: Hilfe zur Beurteilung des Wassers bezüglich Einzugsgebiet, antropogener Belastung, Eignung bei Neuerschliessungen und Sanierungen, verfahrenstechnisch und werkstoffbezogener Eignung. Legende: >: mehr als, <: weniger als, TW: Toleranzwert FIV, GW: Grenzwert FIV, EW: Erfahrungswert SLMB Parameter Aluminium Ammonium, Trinkwasser Einheit TW GW Bemerkungen EW mg Al3+/l 0.2 Kann durch Flockungsmittel oder Aluminiumanoden (kathodischer Korrosionsschutz) ins Wasser gelangen. < 0.05 + 0.1 Verunreinigungsindikator (Abwasser, Hofdünger). Chloraminbildung bei Chlorung. < 0.05 0.5 Kein Verunreinigungsindikator bei altem, sauerstoffarmem Grundwasser. mg NH4 /l + Ammonium, Trinkwasser reduziert mg NH4 /l Antimon mg/l Arsen mg As/l Benzen (Benzol) mg/l 0.001 Benzo[a]pyren mg/l 0.00001 Blei mg Pb2+/l 0.01 Bor mg/l 1.0 Bromat mg BrO3-/l 0.01 Entsteht bei der Ozonung bromidhaltigen Wassers. BTEX mg/l 0.003 Summe von Benzen, Methylbenzen, Ethylbenzen und Dimethylbenzen. Cadmium mg Cd2+/l Calcium Chlor, freies Chlor, gebundenes Chlorat KL 3.1.13 0.005 < 0.002 0.01 Ab Wasserhahn, nach 5 Minuten Vorlauf. Stammt meist aus verzinkten Installationen. 0.1 < 0.0005 Der für Trinkwasser zugelassene Chlorgehalt kann für Fische bereits toxisch wirken. Gebundenes Chlor (Chloramine) entsteht bei der Chlorung von organisch belastetem oder ammoniumhaltigem Wasser. mg Cl2/l mg ClO3 /l < 0.001 Durchschnittliches Trinkwasser weist Gehalte von 30 - 120 mg/l auf. Gehalte > 200 mg/l sind technologisch ungünstig. mg Ca /l - < 0.002 (siehe auch BTEX) 0.003 2+ mg Cl2/l Erhöhte Gehalte können geologisch bedingt sein. 0.2 < 0.2 Folgeprodukt bei der Ozonung chlordioxidhaltigen Wassers. Version 2, freigegeben durch Ack am 13.08.2015 Seite 1 von 4 Einheit TW Chlordioxid Parameter mg ClO2/l 0.05 Chlorethen (Vinylchlorid) mg/l GW Bemerkungen EW Erhöhte Gehalte geologisch oder durch Dünger, Abwasser, Strassensalzung bedingt. Bei > 80 mg/l korrosionstechnisch ungünstig, bei > 200 mg/l Geschmacksbeeinträchtigung. < 20 Zusatz als Desinfektionsmittel. 0.0005 - Chlorid mg Cl /l Chlorit mg ClO2-/l Chlormethyloxiran (Epichlorhydrin) mg/l Chrom mg Cr/l 0.05 Erhöhte Gehalte können geologisch bedingt sein. Chrom (VI) mg Cr6+/l 0.02 Erhöhte Gehalte können geologisch bedingt sein. 0.2 Folgeprodukt der Desinfektion mit Chlordioxid. 0.0001 - Cyanid mg CN /l 0.05 Gesamtes Cyanid, alle Formen, berechnet als Cyanid (z.B. bei Unfällen mit Galvanikbädern). Dichlorethan-(1,2) mg/l 0.003 Grenzwert liegt unter dem Toleranzwert für Halogenkohlenwasserstoffe. Dichlormethan mg/l 0.02 DOC mg C/l Eisen, gesamt mg Fe/l EDTA (Ethylendiamintetraessigsäure) mg/l 0.005 ETBE + MTBE mg/l 0.005 Fluorid mg F-/l Eisen löst sich in sauerstoffarmem Wasser und kann sich nach Luftkontakt wieder abscheiden, Gefahr der Entwicklung von Eisenbakterien. 0.2 < 0.0001 Siehe auch „Halogenkohlenwasserstoffe, flüchtig“ Summenparameter für organische Belastung. 0.3 < 0.001 <1 < 0.05 Biologisch schwer abbaubarer Komplexbildner als Bestandteil von Reinigungsmitteln. Summe von 2-Methoxy-2-methylpropan und 2-Ethoxy-2-methylpropan (gilt im Verteilnetz; ausgenommen Hausinstallationen) 1.5 < 0.5 Geruch Deutlicher Geruch nach Desinfektionsmittel zulässig. ohne Befund Geschmack Deutlicher Geschmack nach Desinfektionsmittel zulässig. ohne Befund Gesamthärte mmol/l 1 mmol/l entspricht 10 °f (fra nz. Härtegrade), 1 °f entspricht 0.56 °d (deutsche Härtegrade) Kohlenwasserstoffe (flüchtige HalogenKW) C1-C3 mg/l 0.01 Summe aller halogenierten Substanzen mit einem Grundgerüst von 1 bis 3 C-Atomen und keinen weiteren funktionellen Gruppen (aus Umweltkontamination stammend) Kohlenwasserstoffe, polycyclisch, aromatisch mg/l 0.001 Summe von Benzo[b]-fluoranthen, Benzo[k]-fluoranthen, Benzo[ghi]-perylen, Indeno[1,2,3-cd]pyren Kohlenwasserstoff-Index C10-C40 mg/l 0.02 Kalium mg K+/l KMnO4-Verbrauch mg KMnO4/l Kupfer mg Cu2+/l Leitfähigkeit µs/cm Mass für den Ionengehalt des Wassers. Magnesium mg Mg2+/l Durchschnittliche Trinkwässer weisen Gehalte von 5 – 20 mg/l auf. Mangan, gesamt mg Mn/l MTBE Kantonales Laboratorium Bern KL 3.1.13 Anforderungen an Trinkwasser (V2) >1 <5 Summenparameter für organische Belastung, bei Werten > 6 mg/l sollte die Ursache abgeklärt werden. Erhöhte Werte z.B. bei Moorwasser. 1.0 0.05 Erhöhte Gehalte vor allem im stagnierten Wasser aus Kupferinstallationen. Mangan kann in sauerstoffarmen Wässern gelöst sein. Nach Luftkontakt können sich schwarze Manganverbindungen abscheiden. <3 < 0.02 200 bis 800 < 0.02 Siehe ETBE + MTBE Seite 2 von 4 Parameter Einheit Natrium mg Na+/l Nitrat mg NO3-/l Nitrilotriessigsäure, NTA mg/l Nitrit mg NO2-/l TW GW 40 0.003 0.2 Bemerkungen Erhöhte Gehalte können geologisch bedingt sein, Natriumeintrag durch Enthärtungsanlagen. Geschmackliche Beeinträchtigung bei > 200 mg/l möglich. < 20 Erhöhte Nitratgehalte bei intensiver, landwirtschaftlicher Nutzung des Einzugsgebiets. Bei Sanierungen oder Fassungsprojekten sollte ein Wert < 25 mg/l angestrebt werden. < 25 Phosphatersatzstoff in Waschmitteln, im Vergleich zu EDTA gut abbaubar. Verunreinigungsindikator (Abwasser, Hofdünger), erhöhte Gehalte auch bei sauberem, sauertoffarmem Grundwasser. 0.1 0.0001 Gilt für alle organischen Verbindungen, für die keine ausreichende Datenbasis zur Toxizität vorliegt und welche der Kategorie «Substanzen mit genotoxischem Potential» zugeordnet werden. Ausgenommen sind aflatoxinähnliche Verbindungen, Azoxy-Verbindungen, und N-NitrosoVerbindungen. Weiter sind ausgenommen: nicht-essentielle Metalle und metallhaltige Verbindungen, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Steroide und Proteine. Umsetzung gemäss Leitfaden «Umgang mit nicht geregelten Fremdstoffen im Trinkwasser». mg/l 0.01 Gilt für alle organischen Verbindungen, für die keine ausreichende Datenbasis zur Toxizität vorliegt und welche einer der folgenden vier Kategorien zugeordnet werden: Substanzen ohne genotoxisches Potential mit hoher, mittlerer oder geringer Toxizität (Cramer Strukturklassen I, II und III) und Organophosphate. Ausgenommen sind nichtessentielle Metalle und metallhaltige Verbindungen, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Steroide und Proteine. Umsetzung gemäss Leitfaden «Umgang mit nicht geregelten Fremdstoffen im Trinkwasser». Ozon mg O3/l 0.05 Zusatz als Desinfektionsmittel. Pestizide, pro Substanz mg/l 0.0001 Gilt je Substanz für organische Pestizide und deren relavanten Metaboliten, Abbau- und Reaktionsprodukte. Pestizide, Summe mg/l 0.0005 Summe aller organischen Pestizide und deren relavanten Metaboliten, Abbau- und Reaktionsprodukte. Phosphat mg P/l 1 Gilt für Phosphatzusatz als Korrosionsschutz in warmem Trinkwasser (berechnet als Phosphor) Organische chemische Verbindung mit unbekannter Toxizität, aber bekannter chemischer Struktur, mit strukturellen Hinweisen auf ein genotoxisches Potential Organische chemische Verbindung mit unbekannter Toxizität, aber bekannter chemischer Struktur, ohne strukturellen Hinweisen auf ein genotoxisches Potential mg/l pH-Wert Unter 7.0 für Metalle und Beton ungünstig. Quecksilber mg Hg2+/l Sauerstoffsättigung % Sauerstoffarmut tritt nach Verunreinigungen oder bei sauberem, altem Grundwasser auf. Säureverbrauch bis pH 4.3 mmol/l Früher Alkalinität oder m-Wert. 1 mmol/l entspricht einer Carbonathärte von 5 °f oder näherungsweise 61 mg/l Hydrogencarbonat. Selen mg Se/l Silber mg Ag/l 0.1 Silikate (Kieselsäure), zugesetzt mg Si/l 5 Sulfat mg SO42-/l Kantonales Laboratorium Bern KL 3.1.13 Anforderungen an Trinkwasser (V2) 0.001 0.01 EW < 0.01 < 0.05 6.8 bis 8.2 < 0.0001 Erhöhte Gehalte sind geologisch bedingt. 30 bis 100 < 0.001 Zusatz als Desinfektions- und Konservierungsmittel. Toleranzwert gilt für als Korrosionsschutz zugesetztes Silikat, in den ersten 3 Monaten ist die doppelte Dosierung (10 mg/l) erlaubt (berechnet als Silizium). Erhöhte Gehalte meist geologisch (Trias) oder z.B. durch Bauschuttdeponienbedingt. Bei > 200 mg/l beton- und metallaggressiv. < 50 Seite 3 von 4 Parameter Einheit TW GW organoleptisch nicht nachweisbar Bemerkungen EW Sulfid mg S/l Temperatur °C Kaltwasser: < 25 °C. Empfehlung für Warmwasser (Legionellen): Boiler: 60°C, Hahn > 50 °C. 8 bis 15 Tetrachlormethan mg/l 0.002 Grenzwert liegt unter dem Summentoleranzwert für Halogenkohlenwasserstoffe. < 0.0001 Trihalomethan mg/l 0.05 Summe von Bromdichlormethan, Dibromchlormethan, Tribrommethan und Trichlormethan. Desinfektionsnebenprodukte; eine Untersuchung im Versorgungsnetz ist nicht erforderlich, wenn am Ausgang des Wasserwerks der Wert von 0.01 mg/kg nicht überschritten wird. Trübung, Schwebstoffe TE/F Uran mg/l Zink mg Zn2+/l Kantonales Laboratorium Bern KL 3.1.13 Anforderungen an Trinkwasser (V2) Tritt bei Verunreinigungen oder bei reduziertem Grundwasser (Schwefelquellen) auf. Bei Trübungswerten < 0.2 TE/F ist die Abwesenheit parasitärer Protozoen gewährleistet. 1 < 0.5 (< 0.2 filtriert) 0.03 5 Im Grundwasser < 0.01, im stagnierten Wasser aus neuen, verzinkten Hausinstallationen sind Gehalte > 10 mg/l möglich. < 0.1 Seite 4 von 4
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