Anforderungen an Trinkwasser gemäss Fremd

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Anforderungen an Trinkwasser gemäss Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV) vom 26. Juni 1995 (Stand 1. Juni 2011)
Physikalische und chemische Erfahrungswerte gemäss Schweizerischem Lebensmittelbuch (SLMB), Kapitel 27A, Stand 2005
Toleranzwert FIV:
Höchstkonzentration, bei dessen Überschreitung das Lebensmittel als verunreinigt oder sonst im Wert vermindert gilt.
Grenzwert FIV:
Höchstkonzentration, bei dessen Überschreitung das Lebensmittel für die menschliche Ernährung als ungeeignet gilt.
Erfahrungswert SLMB:
Hilfe zur Beurteilung des Wassers bezüglich Einzugsgebiet, antropogener Belastung, Eignung bei Neuerschliessungen und Sanierungen,
verfahrenstechnisch und werkstoffbezogener Eignung.
Legende:
>: mehr als, <: weniger als, TW: Toleranzwert FIV, GW: Grenzwert FIV, EW: Erfahrungswert SLMB
Parameter
Aluminium
Ammonium, Trinkwasser
Einheit
TW
GW
Bemerkungen
EW
mg Al3+/l
0.2
Kann durch Flockungsmittel oder Aluminiumanoden (kathodischer Korrosionsschutz) ins Wasser gelangen.
< 0.05
+
0.1
Verunreinigungsindikator (Abwasser, Hofdünger). Chloraminbildung bei Chlorung.
< 0.05
0.5
Kein Verunreinigungsindikator bei altem, sauerstoffarmem Grundwasser.
mg NH4 /l
+
Ammonium, Trinkwasser reduziert
mg NH4 /l
Antimon
mg/l
Arsen
mg As/l
Benzen (Benzol)
mg/l
0.001
Benzo[a]pyren
mg/l
0.00001
Blei
mg Pb2+/l
0.01
Bor
mg/l
1.0
Bromat
mg BrO3-/l
0.01
Entsteht bei der Ozonung bromidhaltigen Wassers.
BTEX
mg/l
0.003
Summe von Benzen, Methylbenzen, Ethylbenzen und Dimethylbenzen.
Cadmium
mg Cd2+/l
Calcium
Chlor, freies
Chlor, gebundenes
Chlorat
KL 3.1.13
0.005
< 0.002
0.01
Ab Wasserhahn, nach 5 Minuten Vorlauf.
Stammt meist aus verzinkten Installationen.
0.1
< 0.0005
Der für Trinkwasser zugelassene Chlorgehalt kann für Fische bereits toxisch wirken.
Gebundenes Chlor (Chloramine) entsteht bei der Chlorung von organisch belastetem oder
ammoniumhaltigem Wasser.
mg Cl2/l
mg ClO3 /l
< 0.001
Durchschnittliches Trinkwasser weist Gehalte von 30 - 120 mg/l auf. Gehalte > 200 mg/l sind
technologisch ungünstig.
mg Ca /l
-
< 0.002
(siehe auch BTEX)
0.003
2+
mg Cl2/l
Erhöhte Gehalte können geologisch bedingt sein.
0.2
< 0.2
Folgeprodukt bei der Ozonung chlordioxidhaltigen Wassers.
Version 2, freigegeben durch Ack am 13.08.2015
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Einheit
TW
Chlordioxid
Parameter
mg ClO2/l
0.05
Chlorethen (Vinylchlorid)
mg/l
GW
Bemerkungen
EW
Erhöhte Gehalte geologisch oder durch Dünger, Abwasser, Strassensalzung bedingt. Bei > 80
mg/l korrosionstechnisch ungünstig, bei > 200 mg/l Geschmacksbeeinträchtigung.
< 20
Zusatz als Desinfektionsmittel.
0.0005
-
Chlorid
mg Cl /l
Chlorit
mg ClO2-/l
Chlormethyloxiran (Epichlorhydrin)
mg/l
Chrom
mg Cr/l
0.05
Erhöhte Gehalte können geologisch bedingt sein.
Chrom (VI)
mg Cr6+/l
0.02
Erhöhte Gehalte können geologisch bedingt sein.
0.2
Folgeprodukt der Desinfektion mit Chlordioxid.
0.0001
-
Cyanid
mg CN /l
0.05
Gesamtes Cyanid, alle Formen, berechnet als Cyanid (z.B. bei Unfällen mit Galvanikbädern).
Dichlorethan-(1,2)
mg/l
0.003
Grenzwert liegt unter dem Toleranzwert für Halogenkohlenwasserstoffe.
Dichlormethan
mg/l
0.02
DOC
mg C/l
Eisen, gesamt
mg Fe/l
EDTA (Ethylendiamintetraessigsäure)
mg/l
0.005
ETBE + MTBE
mg/l
0.005
Fluorid
mg F-/l
Eisen löst sich in sauerstoffarmem Wasser und kann sich nach Luftkontakt wieder abscheiden,
Gefahr der Entwicklung von Eisenbakterien.
0.2
< 0.0001
Siehe auch „Halogenkohlenwasserstoffe, flüchtig“
Summenparameter für organische Belastung.
0.3
< 0.001
<1
< 0.05
Biologisch schwer abbaubarer Komplexbildner als Bestandteil von Reinigungsmitteln.
Summe von 2-Methoxy-2-methylpropan und 2-Ethoxy-2-methylpropan (gilt im Verteilnetz; ausgenommen Hausinstallationen)
1.5
< 0.5
Geruch
Deutlicher Geruch nach Desinfektionsmittel zulässig.
ohne Befund
Geschmack
Deutlicher Geschmack nach Desinfektionsmittel zulässig.
ohne Befund
Gesamthärte
mmol/l
1 mmol/l entspricht 10 °f (fra nz. Härtegrade), 1 °f entspricht 0.56 °d (deutsche Härtegrade)
Kohlenwasserstoffe (flüchtige HalogenKW) C1-C3
mg/l
0.01
Summe aller halogenierten Substanzen mit einem Grundgerüst von 1 bis 3 C-Atomen und keinen weiteren funktionellen Gruppen (aus Umweltkontamination stammend)
Kohlenwasserstoffe, polycyclisch, aromatisch
mg/l
0.001
Summe von Benzo[b]-fluoranthen, Benzo[k]-fluoranthen, Benzo[ghi]-perylen, Indeno[1,2,3-cd]pyren
Kohlenwasserstoff-Index C10-C40
mg/l
0.02
Kalium
mg K+/l
KMnO4-Verbrauch
mg KMnO4/l
Kupfer
mg Cu2+/l
Leitfähigkeit
µs/cm
Mass für den Ionengehalt des Wassers.
Magnesium
mg Mg2+/l
Durchschnittliche Trinkwässer weisen Gehalte von 5 – 20 mg/l auf.
Mangan, gesamt
mg Mn/l
MTBE
Kantonales Laboratorium Bern
KL 3.1.13 Anforderungen an Trinkwasser (V2)
>1
<5
Summenparameter für organische Belastung, bei Werten > 6 mg/l sollte die Ursache abgeklärt
werden. Erhöhte Werte z.B. bei Moorwasser.
1.0
0.05
Erhöhte Gehalte vor allem im stagnierten Wasser aus Kupferinstallationen.
Mangan kann in sauerstoffarmen Wässern gelöst sein. Nach Luftkontakt können sich schwarze Manganverbindungen abscheiden.
<3
< 0.02
200 bis 800
< 0.02
Siehe ETBE + MTBE
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Parameter
Einheit
Natrium
mg Na+/l
Nitrat
mg NO3-/l
Nitrilotriessigsäure, NTA
mg/l
Nitrit
mg NO2-/l
TW
GW
40
0.003
0.2
Bemerkungen
Erhöhte Gehalte können geologisch bedingt sein, Natriumeintrag durch Enthärtungsanlagen.
Geschmackliche Beeinträchtigung bei
> 200 mg/l möglich.
< 20
Erhöhte Nitratgehalte bei intensiver, landwirtschaftlicher Nutzung des Einzugsgebiets. Bei Sanierungen oder Fassungsprojekten sollte ein Wert < 25 mg/l angestrebt werden.
< 25
Phosphatersatzstoff in Waschmitteln, im Vergleich zu EDTA gut abbaubar.
Verunreinigungsindikator (Abwasser, Hofdünger), erhöhte Gehalte auch bei sauberem, sauertoffarmem Grundwasser.
0.1
0.0001
Gilt für alle organischen Verbindungen, für die keine ausreichende Datenbasis zur Toxizität
vorliegt und welche der Kategorie «Substanzen mit genotoxischem Potential» zugeordnet werden. Ausgenommen sind aflatoxinähnliche Verbindungen, Azoxy-Verbindungen, und N-NitrosoVerbindungen. Weiter sind ausgenommen: nicht-essentielle Metalle und metallhaltige Verbindungen, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Steroide und Proteine.
Umsetzung gemäss Leitfaden «Umgang mit nicht geregelten Fremdstoffen im Trinkwasser».
mg/l
0.01
Gilt für alle organischen Verbindungen, für die keine ausreichende Datenbasis zur Toxizität
vorliegt und welche einer der folgenden vier Kategorien zugeordnet werden: Substanzen ohne
genotoxisches Potential mit hoher, mittlerer oder geringer Toxizität (Cramer Strukturklassen I,
II und III) und Organophosphate. Ausgenommen sind nichtessentielle Metalle und metallhaltige
Verbindungen, Dioxine und dioxinähnliche Verbindungen, Steroide und Proteine.
Umsetzung gemäss Leitfaden «Umgang mit nicht geregelten Fremdstoffen im Trinkwasser».
Ozon
mg O3/l
0.05
Zusatz als Desinfektionsmittel.
Pestizide, pro Substanz
mg/l
0.0001
Gilt je Substanz für organische Pestizide und deren relavanten Metaboliten, Abbau- und Reaktionsprodukte.
Pestizide, Summe
mg/l
0.0005
Summe aller organischen Pestizide und deren relavanten Metaboliten, Abbau- und Reaktionsprodukte.
Phosphat
mg P/l
1
Gilt für Phosphatzusatz als Korrosionsschutz in warmem Trinkwasser (berechnet als Phosphor)
Organische chemische Verbindung mit
unbekannter Toxizität, aber bekannter
chemischer Struktur, mit strukturellen Hinweisen auf ein genotoxisches Potential
Organische chemische Verbindung mit
unbekannter Toxizität, aber bekannter
chemischer Struktur, ohne strukturellen
Hinweisen auf ein genotoxisches Potential
mg/l
pH-Wert
Unter 7.0 für Metalle und Beton ungünstig.
Quecksilber
mg Hg2+/l
Sauerstoffsättigung
%
Sauerstoffarmut tritt nach Verunreinigungen oder bei sauberem, altem Grundwasser auf.
Säureverbrauch bis pH 4.3
mmol/l
Früher Alkalinität oder m-Wert. 1 mmol/l entspricht einer Carbonathärte von 5 °f oder näherungsweise 61 mg/l Hydrogencarbonat.
Selen
mg Se/l
Silber
mg Ag/l
0.1
Silikate (Kieselsäure), zugesetzt
mg Si/l
5
Sulfat
mg SO42-/l
Kantonales Laboratorium Bern
KL 3.1.13 Anforderungen an Trinkwasser (V2)
0.001
0.01
EW
< 0.01
< 0.05
6.8 bis 8.2
< 0.0001
Erhöhte Gehalte sind geologisch bedingt.
30 bis 100
< 0.001
Zusatz als Desinfektions- und Konservierungsmittel.
Toleranzwert gilt für als Korrosionsschutz zugesetztes Silikat, in den ersten 3 Monaten ist die
doppelte Dosierung (10 mg/l) erlaubt (berechnet als Silizium).
Erhöhte Gehalte meist geologisch (Trias) oder z.B. durch Bauschuttdeponienbedingt. Bei >
200 mg/l beton- und metallaggressiv.
< 50
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Parameter
Einheit
TW
GW
organoleptisch nicht
nachweisbar
Bemerkungen
EW
Sulfid
mg S/l
Temperatur
°C
Kaltwasser: < 25 °C. Empfehlung für Warmwasser (Legionellen): Boiler: 60°C, Hahn > 50 °C.
8 bis 15
Tetrachlormethan
mg/l
0.002
Grenzwert liegt unter dem Summentoleranzwert für Halogenkohlenwasserstoffe.
< 0.0001
Trihalomethan
mg/l
0.05
Summe von Bromdichlormethan, Dibromchlormethan, Tribrommethan und Trichlormethan.
Desinfektionsnebenprodukte; eine Untersuchung im Versorgungsnetz ist nicht erforderlich,
wenn am Ausgang des Wasserwerks der Wert von 0.01 mg/kg nicht überschritten wird.
Trübung, Schwebstoffe
TE/F
Uran
mg/l
Zink
mg Zn2+/l
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KL 3.1.13 Anforderungen an Trinkwasser (V2)
Tritt bei Verunreinigungen oder bei reduziertem Grundwasser (Schwefelquellen) auf.
Bei Trübungswerten < 0.2 TE/F ist die Abwesenheit parasitärer Protozoen gewährleistet.
1
< 0.5 (< 0.2
filtriert)
0.03
5
Im Grundwasser < 0.01, im stagnierten Wasser aus neuen, verzinkten Hausinstallationen sind
Gehalte > 10 mg/l möglich.
< 0.1
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