Malteser Lungen- und Allergiezentrum Bonn AllergologischImmunologisches Labor Malteser Lungen- u. Allergiezentrum | Weberstraße 118 | 53113 Bonn Prof. Dr. med. Joachim Sennekamp Dr. med. Marcus Joest Dr. med. Adelheid aufm Kampe Sehr geehrte Einsenderinnen und Einsender, seit dem 1.10.2015 (4. Quartal) gilt für Kassenpatienten eine neue Regelung zur Abrechnung der Ziffer 32427 (allergenspezifische Antikörper): Beschluss Nr. 9 durch die Partner des BMV-Ä, in Kraft getreten zum 1.10.2015: Die Erbringung und/oder Auftragserteilung zur Durchführung von Laborleistungen nach der Gebührenordnungsposition 32427 (Spezifisches IgE /IgG) setzt grundsätzlich das Vorliegen der Ergebnisse vorangegangener Haut- und/oder Provokationstests voraus, ausgenommen bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Laut Auskunft des AeDA (Ärzteverband Deutscher Allergologen) lässt der Begriff „grundsätzlich“ Ausnahmen zu, so z.B. bei nicht durchführbarem Hauttest (Schwangerschaft, schwere Hauterkrankung im Testareal, Gefahr einer schweren allergischen Reaktion durch den Test bei Z. n. Anaphylaxie etc.). Für viele Allergene stehen aber keine Hauttest-Substanzen zur Verfügung. Nicht jedes Allergen, das in unserem Labor bestimmt wird, kann also auch im Hauttest zuvor getestet werden. Die Regelung muss sich also auf diejenigen Allergene beschränken, die auf dem deutschen Markt als Hauttest-Lösungen erworben werden können. Nach den gültigen deutschen Diagnose-Empfehlungen der exogen-allergischen Alveolitis (EAA) ist der Hauttest kein übliches diagnostisches Verfahren der EAA (EAA-Arbeitsgemeinschaft: Empfehlungen zur Diagnostik der exogen-allergischen Alveolitis Pneumologie 2007; 61: 52-56). Dagegen sind die spezifischen IgG-Antikörpern auf EAA-Antigene, die ebenfalls unter die Ziffer 32427 fallen, ein wichtiges Diagnosekriterium der EAA. Wir haben die Bundes-KV in Berlin darauf aufmerksam gemacht, dass die Durchführung eines Hauttestes bei EAAVerdacht keinen Sinn macht, zumal es für die meisten EAA-Antigene gar keine Hauttest-Extrakte auf dem Markt gibt und daher eine Sonderregelung erforderlich ist. Die Antwort darauf steht noch aus. Bei Verdacht auf ein allergisches Asthma, eine allergische Rhinitis, eine Nahrungsmittelallergie und insbesondere eine allergische bronchopulmonale Mykose (ABPA oder ABPM) ist daher vor Anforderung spezifischer IgE-Antikörper die Durchführung eines Hauttestes (Ausnahmen s.o.) erforderlich. Wir erlauben uns daher die Empfehlung, die Begründung für das berechtigte Unterlassen des Hauttests vor der Anordnung eines Labortests auf spezifisches IgE nach Ziffer 32427 zu dokumentieren. Wir hoffen, dass die Situation für die Serodiagnostik der EAA in Kürze geklärt wird und verbleiben mit freundlichen, kollegialen Grüßen Dr. M. Joest Labor im Malteser Lungen- und Allergiezentrum Bonn Weberstraße 118 53113 Bonn Telefon Telefax 0228 213071 (Praxis) 0228 213074 (Labor) 0228 219124 [email protected] Prof. Dr. J. Sennkamp Bankverbindungen Bank für Sozialwirtschaft BLZ 370 205 00 Konto 10 401 00 Träger Malteser Medizinisches Versorgungszentrum Bonn gemeinnützige GmbH; Amtsgericht Bonn, HR B 16730 www.malteser-lunge-allergie.de Dr. A. aufm Kampe Geschäftsführung Walter Bors, Dr. Franz Graf von Harnoncourt
© Copyright 2024 ExpyDoc