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Malteser Lungen- und
Allergiezentrum Bonn
AllergologischImmunologisches Labor
Malteser Lungen- u. Allergiezentrum | Weberstraße 118 | 53113 Bonn
Prof. Dr. med. Joachim Sennekamp
Dr. med. Marcus Joest
Dr. med. Adelheid aufm Kampe
Sehr geehrte Einsenderinnen und Einsender,
seit dem 1.10.2015 (4. Quartal) gilt für Kassenpatienten eine neue Regelung zur Abrechnung der Ziffer 32427
(allergenspezifische Antikörper):
Beschluss Nr. 9 durch die Partner des BMV-Ä, in Kraft getreten zum 1.10.2015:
Die Erbringung und/oder Auftragserteilung zur Durchführung von Laborleistungen nach der Gebührenordnungsposition 32427 (Spezifisches IgE /IgG) setzt grundsätzlich das Vorliegen der Ergebnisse vorangegangener Haut- und/oder Provokationstests voraus, ausgenommen bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.
Laut Auskunft des AeDA (Ärzteverband Deutscher Allergologen) lässt der Begriff „grundsätzlich“ Ausnahmen
zu, so z.B. bei nicht durchführbarem Hauttest (Schwangerschaft, schwere Hauterkrankung im Testareal, Gefahr
einer schweren allergischen Reaktion durch den Test bei Z. n. Anaphylaxie etc.). Für viele Allergene stehen
aber keine Hauttest-Substanzen zur Verfügung. Nicht jedes Allergen, das in unserem Labor bestimmt wird,
kann also auch im Hauttest zuvor getestet werden. Die Regelung muss sich also auf diejenigen Allergene beschränken, die auf dem deutschen Markt als Hauttest-Lösungen erworben werden können.
Nach den gültigen deutschen Diagnose-Empfehlungen der exogen-allergischen Alveolitis (EAA) ist der Hauttest
kein übliches diagnostisches Verfahren der EAA (EAA-Arbeitsgemeinschaft: Empfehlungen zur Diagnostik der
exogen-allergischen Alveolitis Pneumologie 2007; 61: 52-56). Dagegen sind die spezifischen IgG-Antikörpern
auf EAA-Antigene, die ebenfalls unter die Ziffer 32427 fallen, ein wichtiges Diagnosekriterium der EAA. Wir
haben die Bundes-KV in Berlin darauf aufmerksam gemacht, dass die Durchführung eines Hauttestes bei EAAVerdacht keinen Sinn macht, zumal es für die meisten EAA-Antigene gar keine Hauttest-Extrakte auf dem Markt
gibt und daher eine Sonderregelung erforderlich ist. Die Antwort darauf steht noch aus.
Bei Verdacht auf ein allergisches Asthma, eine allergische Rhinitis, eine Nahrungsmittelallergie und insbesondere eine allergische bronchopulmonale Mykose (ABPA oder ABPM) ist daher vor Anforderung spezifischer
IgE-Antikörper die Durchführung eines Hauttestes (Ausnahmen s.o.) erforderlich.
Wir erlauben uns daher die Empfehlung, die Begründung für das berechtigte Unterlassen des Hauttests vor der
Anordnung eines Labortests auf spezifisches IgE nach Ziffer 32427 zu dokumentieren.
Wir hoffen, dass die Situation für die Serodiagnostik der EAA in Kürze geklärt wird und verbleiben
mit freundlichen, kollegialen Grüßen
Dr. M. Joest
Labor im Malteser Lungen- und
Allergiezentrum Bonn
Weberstraße 118
53113 Bonn
Telefon
Telefax
0228 213071 (Praxis)
0228 213074 (Labor)
0228 219124
[email protected]
Prof. Dr. J. Sennkamp
Bankverbindungen
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ
370 205 00
Konto 10 401 00
Träger
Malteser Medizinisches
Versorgungszentrum Bonn
gemeinnützige GmbH;
Amtsgericht Bonn, HR B
16730
www.malteser-lunge-allergie.de
Dr. A. aufm Kampe
Geschäftsführung
Walter Bors,
Dr. Franz Graf
von Harnoncourt