Das Pflichtpraktikum Die verordneten Lehrpläne sowohl für die Höhere Lehranstalt, die Fachschule als auch für das Kolleg für Mode sehen ein Pflichtpraktikum vor. Zeitraum für das PP: Höhere: zwischen 2. und 3. Jahrgang oder zwischen 3. und 4. Jahrgang Fachschule: zwischen 2. und 3. Klasse Kolleg: zwischen 2. und 3. Semester Freiwillig können zusätzliche Praktika abgeleistet werden. Praktika Modeschule 1 Ziele des Pflichtpraktikums • Die Praktikumsstelle muss dem Bildungsziel der Schule entsprechen. • Das Bildungsziel der Schule ist der Erwerb höherer allgemeiner und fachlicher Bildung zur Ausübung gehobener Berufe mit besonderer Ausrichtung auf Mode und Textilwirtschaft • Deshalb ist das Praktikum bevorzugt in einem der Schulart entsprechenden facheinschlägigen Betrieb abzuleisten. • Praktika können im In-und im Ausland abgeleistet werden. Praktika Modeschule 2 Stellensuche • Grundsätzlich obliegt die Stellensuche den SchülerInnen. • Die Schule leistet allerdings Hilfestellung bei der Suche nach geeigneten Praxisstellen, ist aber nicht dafür verantwortlich, dass genügend Praxisstellen zur Verfügung stehen. Praktika Modeschule 3 Inlandspraktika • Um den SchülerInnen bei der Suche nach geeigneten Stellen behilflich sein zu können, wurden an der Modeschule entsprechende LehrerInnen-Teams gebildet. • Für die Inlandspraktika sind dabei für die Stellensuche Kollegin Mag. Elisabeth Sommerbauer und Frau Dipl. Des. Mareike Lührmann Ansprechpartnerinnen. • Für Fragen zur Erstellung von Bewerbungen und das Führen von Bewerbungsgesprächen haben sich die Kolleginnen DP Claudia Roth, sowie Frau Mag. Susanne Knauseder zur Verfügung gestellt. Praktika Modeschule 4 Auslandspraktika • Für die Fortführung des Auslandspraktikaprojektes MOSCHUPRAXX wurde am Beginn des laufenden Schuljahres ein neues Team gebildet. • Es setzt sich zusammen aus den KollegInnen: Leiter der Gruppe Mag. Wolfgang Pollhammer Frau FV DP Christine Reichl Mag. Martina Preisegger Frau DP Mag. Susanne Knauseder Frau DP Karin Wurm Frau DP Ursula Pichler Praktika Modeschule 5 Auslandspraktika 2 • Zur qualifizierten Planung und Vorbereitung eines Auslandspraktikums wird der Besuch der unverbindlichen Übung Auslandspraktikum dringend empfohlen. • Das Team ist dabei beim Finden einer passenden Stelle, der Abwicklung der Förderanträge, zur Auszahlung der Beiträge behilflich. Praktika Modeschule 6 Praktikumsmappe • Jede PraktikantIn hat eine Praktikumsmappe anzulegen und zu führen. • Diese Mappe dient der Sammlung aller erforderlichen Unterlagen und der Dokumentation des Praktikums. • Die Mappe beinhaltet: • das vereinheitlichte Deckblatt • eine Kompetenzbeschreibung, die beschreibt, welche Kompetenzen die PraktikantInnen in das Praktikum mitbringen (sollten) • die Bewerbung • den Praktikumsvertrag und die Ansprechperson für die Schule im Betrieb • das Firmenprofil des Betriebes, in dem das Praktikum abgelegt wird • das Praktikumstagebuch • die Beschreibung der durchgeführten Tätigkeiten • den Praktikumsnachweis • das Dienstzeugnis Praktika Modeschule 7 Rechtliche Rahmenbedingungen • Man unterscheidet : Pflichtpraktika Volontariate Ferialarbeitsverhältnisse („Ferienjobs“) • Allgemein kann ein Praktikum als Arbeitsverhältnis, freies Dienstverhältnis oder als Ausbildungsverhältnis ausgestaltet sein. Welches Vertragsverhältnis vorliegt ist im Einzelfall zu beurteilen. • Ausschlaggebend ist nicht die Bezeichnung oder schriftliche Gestaltung von Vereinbarungen mit Praktikanten/Praktikantinnen, sondern die spezielle Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses. Praktika Modeschule 8 Arbeitsverhältnis Arbeitsverhältnisse haben die Erbringung von Arbeitsleistungen gegen Entgelt zum Inhalt und werden durch schriftlichen oder mündlichen Arbeitsvertrag begründet. Merkmale eines Arbeitsvertrages sind: • „persönliche Abhängigkeit“ der ArbeitnehmerIn • Einordnung der ArbeitnehmerIn in die betriebliche Organisation • vorgegebene Arbeitszeit • zugewiesener Arbeitsort • festgelegte Arbeitsabfolge • Weisungsgebundenheit • laufende Kontrolle durch den/die Arbeitgeber/in. Bei der Beurteilung eines Praktikums als Arbeitsverhältnis kommt es auf das Überwiegen der genannten Kriterien gegenüber anderen Gesichtspunkten wie z.B. die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten an. Überwiegen diese Kriterien nicht, sondern ist wesentlicher Vertragsinhalt die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten, liegt ein Ausbildungsverhältnis vor. Praktika Modeschule 9 Volontariat Bei Ausbildungsverhältnissen stehen Lern- und Ausbildungszwecke und nicht die Verpflichtung zur Arbeitsleistung im Vordergrund. Kriterien für das Vorliegen: Die vom/von der Auszubildenden zu verrichtenden Tätigkeiten müssen dem Zweck der Ausbildung entsprechen. Bei der zeitlichen Gestaltung der Anwesenheit im Betrieb besteht größere Freiheit der Auszubildenden. Die Mitarbeit der Auszubildenden ist für den Arbeitsprozess im Betrieb nicht notwendig. Ausbildungsverhältnisse unterliegen nicht dem Arbeitsrecht. Es besteht daher z.B. kein gesetzlicher Urlaubsanspruch, kein gesetzlicher Anspruch auf Entgelt oder Sonderzahlungen nach dem Kollektivvertrag, sowie kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Unglücksfall. Praktika Modeschule 10 Freies Dienstverhältnis Freie Dienstnehmer/innen erbringen ebenfalls Arbeitsleistungen, stehen allerdings in keinem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis. Die Weisungsbefugnis des Dienstgebers bzw. der Dienstgeberin erstreckt sich lediglich auf die konkreten von freien DienstnehmerInnen zu verrichtenden Tätigkeiten, nicht jedoch auf die Art und Weise, wie die Leistungen zu erbringen sind. Freie Dienstverhältnisse unterliegen grundsätzlich nicht dem Schutz des Arbeitsrechts. Pflichtpraktika sind deshalb üblicherweise keine freien Dienstverhältnisse. Praktika Modeschule 11 Pflichtpraktikum rechtlich gesehen Pflichtpraktika sind in schulischen Lehrplänen vorgeschrieben und sollen die theoretische schulische Ausbildung ergänzen sowie dazu beitragen, dass SchülerInnen schon im Rahmen ihrer theoretischen Ausbildung die Berufswirklichkeit kennen lernen. Pflichtpraktika können nicht nur in den Ferien, sondern während des ganzen Jahres absolviert werden. Praktika Modeschule 12 Fortsetzung PP 2 Vertragsrechtliche Situation Dauer des Praktikums 4 Wochen Die PraktikantIn werden dabei hauptsächlich zu Arbeiten verpflichtet, die dem Ziel der Ausbildung entsprechen. Ein Pflichtpraktikum kann in Form eines Ausbildungsverhältnisses oder eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden. Bei Ausbildungsverhältnissen stehen der Lern- und Ausbildungszweck der Tätigkeit im Vordergrund . Beinhaltet der Vertrag/die Vereinbarung über den Ausbildungszweck hinausgehende Weisungs- und Kontrollrechte und die Einordnung der PraktikantIn in den betrieblichen Organisationsablauf, liegt in Wirklichkeit kein Ausbildungsverhältnis sondern ein Arbeitsverhältnis vor. Praktika Modeschule 13 Fortsetzung PP3 • Bei Ausbildungsverhältnissen stehen der Lern- und Ausbildungszweck der Tätigkeit im Vordergrund . Beinhaltet der Vertrag/die Vereinbarung über den Ausbildungszweck hinausgehende Weisungsund • Kontrollrechte und/oder die Einordnung des Praktikanten bzw. der Praktikantin in den betrieblichen Organisationsablauf, liegt in Wirklichkeit kein Ausbildungsverhältnis sondern ein Arbeitsverhältnis vor. • Das heißt, es kommen alle arbeitsrechtlichen Vorschriften zur Anwendung. Praktika Modeschule 14 Sozialversicherungsrecht • Bezahlte Pflichtpraktika unterliegen als Arbeitsverhältnisse der Pflichtversicherung nach dem ASVG. • Werden PflichtpraktikantInnen als ArbeitnehmerInnen beschäftigt, müssen sie vom der Arbeitgeber wie jede andere ArbeitnehmerIn beim zuständigen Krankenversicherungsträger zur Sozialversicherung angemeldet werden. • Übersteigen die Bezüge von PraktikantInnen die Geringfügigkeitsgrenze (Stand 2015: 405,98 Euro im Monat), sind sie nach dem ASVG vollversichert. (dh. pflichtversichert in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) • Verdienen sie weniger als die Geringfügigkeitsgrenze beträgt, sind sie nur unfallversichert. Praktika Modeschule 15
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