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Newsletter Ausland Februar 2016
Inhalt
1.
Aktuelles
1.1 Zehn clevere Apps für Expats in
Deutschland
1.
Aktuelles .................................................. 1
1.1
Zehn clevere Apps für Expats in
Deutschland ............................................. 1
1.2
Das bringt der neue Europäische
Berufsausweis ......................................... 2
1.3
TK-Webinar für Arbeitgeber am 1. März
2016 – jetzt anmelden ............................. 3
2.
Entsendung ins Ausland .......................... 3
2.1
Peking vereinfacht Einreise für
ausländische Talente ............................... 3
2.2
Sozialkompass Europa jetzt mit aktuellen
Daten ....................................................... 3
2.3
Elektronische Einreise wird Pflicht für
Flüge nach Kanada.................................. 3
3.
Beschäftigung im Inland ........................... 4
Was gibt es Neues? Wer aus dem Ausland kommt,
versorgt sich oft zunächst mit Nachrichten aus der
eigenen Heimat. Dabei gibt es auch aktuelle News
aus Deutschland in zahlreichen Fremdsprachen:
Die "Deutsche Welle" (DW) bringt per App rund um
die Uhr Nachrichten und Berichte – auf Englisch,
Französisch und in vielen weiteren Sprachen. Die
DW ist der staatliche Auslandsrundfunk und gehört
zur gebührenfinanzierten ARD.
3.1
Anerkennung schon im Ausland prüfen:
Handelskammern helfen .......................... 4
Wohnungssuche
3.2
Unfallversicherung: Merkblatt für
Saisonarbeitskräfte .................................. 4
4.
Rechtliches .............................................. 4
4.1
Aktuelles Rundschreiben des Finanzministeriums............................................. 4
4.2
Aktuelle Kaufkraftzuschläge für
Auslandseinsätze..................................... 5
Neu in Deutschland? Wir stellen zehn interessante Smartphone-Apps für ausländische Mitarbeiter vor, die beim Start hierzulande behilflich
sein können.
Aktuelle News
Eine bezahlbare Wohnung zu finden, ist gerade in
den Ballungszentren gar nicht so einfach. Portale
wie "Immobilienscout24", "Immonet" oder "eBayKleinanzeigen" stehen als App zur Verfügung – hier
finden sich Privatangebote und Anzeigen von Immobilienmaklern. Eine Alternative bietet die App "WGSuche", über die freie Plätze in Wohngemeinschaften angeboten werden. Die App ist kostenlos und
werbefrei.
Leben in Deutschland
Sehr geehrte Damen und Herren,
wer aus dem Ausland nach Deutschland kommt,
muss sich mit viel Neuem vertraut machen. Welche
Smartphone-Apps dabei behilflich sein können,
erfahren Sie im aktuellen Newsletter. Außerdem
erklären wir, wie Arbeitgeber vom neu eingeführten
Europäischen Berufsausweis profitieren.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Freundliche Grüße
Ihr TK-Firmenkundenservice
Mülltrennung, Schulsystem, Sprachgewohnheiten:
Was man als Neuling in Deutschland wissen muss,
gibt es seit kurzem als App. Die App "Ankommen",
die vom Bayerischen Rundfunk für Flüchtlinge
konzipiert wurde, ist auch eine gute Starthilfe für
Expatriates. Auf Arabisch, Farsi, Deutsch, Französisch und Englisch werden die Nutzer spielerisch
auf ihr Leben in Deutschland vorbereitet. Dazu
gehören neben den Grundbegriffen der deutschen
Sprache auch Kenntnisse über das Rechtssystem
und zum Zusammenleben.
Deutsch-App
Eine kostenlose und werbefreie App für Sprachlerner ist "Duolingo". Wer englisch spricht oder Grundzüge der englischen Sprache beherrscht, kann sich
von dort aus mit den wichtigsten deutschen Wörtern
vertraut machen. Die App gibt es auch fürs Tablet
und per Internet-Browser für den Computer.
Newsletter Ausland Februar 2016
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Öffentlicher Nahverkehr
Apps für Deutschland-Profis
Wann fährt welcher Zug? Eine schnelle Übersicht
über alle Bahnverbindungen (inklusive S-Bahnen)
bietet die Bahn-App der Deutschen Bahn (DB), die
über die GPS-Verbindung zudem auf einer Karte
anzeigt, wo man sich gerade befindet. Selbst
Busverbindungen werden über die App inzwischen
angezeigt.
Wer unter Landsleuten mit seinem Wissen über
Deutschland glänzen oder einfach nur zum
Deutschland-Profi avancieren möchte, der sollte
folgende Apps laden: "Deutschland in Zahlen" ist
eine App des Instituts der Deutschen Wirtschaft, die
unter anderem per Zufallsgenerator Statistiken
ausspuckt – etwa die Zahl der jährlich importierten
Weihnachtsbäume oder die Zahl der Erwerbstätigen.
Regional übergreifend ist die App "Öffi", die es allerdings nur für Android-Handys gibt. Als Alternative
für iOS gibt es zum Beispiel die App "Abfahrtsmonitor", die Abfahrtszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel an beliebigen Haltestellen in Deutschland
anzeigt. Verbindungsdaten aus erster Hand gibt es
von den Nahverkehrsanbietern selbst - die ihre
Apps in der Regel sowohl für iOS als auch für
Android anbieten.
Stadtpläne
Stadtpläne und Landkarten waren gestern – dank
der Gratis-App von "Google Maps" nutzen Smartphone-Besitzer auf der ganzen Welt Wegbeschreibungen zu öffentlichen Plätzen, Sehenswürdigkeiten, Hotels und Restaurants – inklusive ihrer
Bewertungen. Alle großen Städte haben zudem
eigene Apps mit lokalen Informationen.
Arztfinder
Auf der Suche nach einem Hausarzt oder Facharzt
sind wir gern behilflich: Die Techniker Krankenkasse
stellt mit der App "TK-Ärzteführer" eine einfache
Arztsuche zur Verfügung. Der TK-Klinikführer zeigt
außerdem den Weg ins nächste Krankenhaus.
Mehr dazu unter www.tk.de (Webcode 574744 für
den TK-Ärzteführer und Webcode 269502 für den
TK-Klinikführer).
WLAN-Suche
Kostenlose oder öffentliche Hotspots sind in
Deutschland nicht sonderlich verbreitet. Apps wie
"Wi-Fi Finder" zeigen die nächstgelegenen freien
oder kurzfristig buchbaren WLAN-Zugänge in
Cafés, Restaurants oder öffentlichen Einrichtungen
an.
Die Initiative "Freifunk" stellt in ihrer gleichnamigen
App alle frei zugänglichen Hotspots des Netzwerks
vor.
Expat-Communities
Menschen aus aller Welt kommen in Deutschland
zusammen und finden nicht nur am Arbeitsplatz
neue Kontakte: Expat-Communities sind in zahlreichen Städten und Ballungsräumen aktiv in
Sachen Freizeitgestaltung oder beruflichem Networking.
Eine Smartphone-App bietet bisher allerdings nur
"Meetup". Bald soll auch das Netzwerk
"InterNations" eine App bekommen. Nach Aussagen
von Gründer Malte Zeeck arbeitet das Münchener
Unternehmen gerade daran.
Die Bundeszentrale für politische Bildung gibt
zudem die App "Grundgesetz" heraus – inklusive
einem Quiz zum Wissen über Grundrechte und Co.
Die hier vorgestellten Apps sind unter den jeweiligen Begriffen in den App-Stores (Google Play /
Apple App Store) erreichbar.
Hinweis: Bei den genannten Apps handelt es sich
nicht um eine abschließende Aufzählung.
Quelle: TK
1.2 Das bringt der neue Europäische
Berufsausweis
Mit der Einführung des europäischen Berufsausweises geht die Europäische Union einen
neuen Weg bei der Anerkennung von ausländischen Qualifikationen. Das Verfahren soll nicht
nur für Fachkräfte einfacher, schneller und
transparenter werden – auch Arbeitgeber
können profitieren.
Die Bedingungen, unter denen der Europäische
Berufsausweis ausgestellt wird, sind streng: Nur
diejenigen Fachkräfte erhalten den Ausweis, die
sämtliche Anforderungen an die Qualifikation im
jeweiligen EU-Zielland erfüllt haben. Jeder Antrag
wird von den Behörden des Herkunftslandes geprüft
– inklusive der Echtheit und Gültigkeit der Unterlagen.
Es handelt sich beim Ausweis nicht um eine physische Chipkarte, sondern um einen elektronischen
Nachweis, der über eine Bezugsnummer überprüfbar ist. Weitere Informationen und Antragswege
sind auf der Internetseite der Europäischen Union
unter www.europa.eu zu finden.
Schutz vor Betrügereien
Die Einführung des Berufsausweises ist zunächst
auf einige Gesundheitsberufe beschränkt – dennoch
erwartet Bundesgesundheitsminister Hermann
Gröhe positive Effekte für das Gesundheitswesen.
"Der europäische Berufsausweis verbessert die
Anerkennung von EU-Diplomen für Gesundheitspersonal. Dadurch können Apotheker, Pfleger und
Physiotherapeuten leichter dort tätig sein, wo sie
gebraucht werden. Gleichzeitig werden Betrügereien künftig erschwert, das stärkt die
Patientensicherheit".
Seite 3
Im TK-Service Ausland haben wir weitere Informationen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zusammengestellt. Mehr dazu finden Sie
unter www.firmenkunden.tk.de (Webcode
666126).
Quelle: TK; Europäische Union
1.3 TK-Webinar für Arbeitgeber am 1. März
2016 – jetzt anmelden
Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer und
Entsendungen
Termin
1. März 2016 – 10 Uhr bis 12 Uhr
Inhalt
Der aktuelle Mangel an Fachkräften hat dazu
geführt, dass vermehrt Mitarbeiter aus dem Ausland
rekrutiert werden. Doch welche Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten?
Das Webinar stellt die Grundlagen der
Ausländerbeschäftigung dar und gibt
Gestaltungshilfen für die arbeitsrechtliche
Umsetzung.
Zudem wird im Webinar die Entsendung von
Mitarbeitern aus Deutschland ins Ausland näher
betrachtet: Viele deutsche Unternehmen, die Waren
exportieren, setzen auch ihre Mitarbeiter vor Ort ein.
Was dabei aber arbeitsrechtlich zu beachten ist und
an welche in- oder ausländischen Vorgaben der
Sozialversicherung gedacht werden muss, erfahren
Sie im Webinar.
Newsletter Ausland Februar 2016
möglich sein. Die Regierung unterstützt auch
ausländische Hochschüler, die dort ein eigenes
Startup gründen möchten.
Näheres zu den Einreisebedingungen für Ausländer
in China haben wir im TK-Service Ausland in der
Länderübersicht für Sie zusammengestellt unter
www.firmenkunden.tk.de (Webcode 463406).
Quelle: people.cn
2.2 Sozialkompass Europa jetzt mit aktuellen
Daten
Von A wie Arbeitsunfall bis Z wie Zuzahlung:
Einen Einblick in das Arbeits- und Sozialwesen
aller 28 Mitgliedsländer der Europäischen Union
liefert der Sozialkompass Europa. Die
Datenbank erfreut sich wachsender Beliebtheit
und wurde nun umfangreich aktualisiert.
Wie sind Angestellte in Dänemark bei
Arbeitsunfällen geschützt? Welche Zulagen gibt es
für die Kinderbetreuung in den Niederlanden? Worin
unterscheiden sich die Altersvorsorgesysteme in
Bulgarien und Rumänien? Wer auf Fragen dieser
Art Antworten sucht, findet diese beim
Sozialkompass Europa unter
www.sozialkompass.eu.
Sozialkompass ist auch offline nutzbar
Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales hat sich die Datenbank als
verlässliche Quelle für Informationen in Europa
etabliert. Die aktuelle Version enthält Daten mit dem
Stand 1. Januar 2015 und ist über das Internet nun
auch unter www.sozialkompass-europa.de
erreichbar.
Anmeldung
Anmelden können Sie sich über webinare.tk.de.
Das Passwort für die Anmeldung ist "989". Die
Teilnahme ist wie immer kostenlos.
Übrigens: Auch ohne eine Internetverbindung lässt
sich der Sozialkompass bedienen. Sowohl für
Windows als auch für Mac OS X steht die
Datenbank als Programm auf der Internetseite zum
Download zur Verfügung.
Quelle: TK
2.
Entsendung ins Ausland
2.1 Peking vereinfacht Einreise für
ausländische Talente
Wer zum Arbeiten nach Peking ziehen will, soll
es künftig bei der Einreise leichter haben. Mit
strafferen Genehmigungsverfahren und
schnelleren Greencards für Ausländer mit
Doktortitel will die chinesische Hauptstadt
dauerhaft ausländische Spezialisten an sich
binden.
Das Magazin "people.cn" berichtet unter Berufung
auf das Ministerium für Öffentliche Sicherheit (MpS),
dass im Rahmen eines Pilotprojekts im HightechZentrum "Zhongguancun Science Park" besondere
Büros zur Prüfung von Langzeitaufenthaltsgenehmigungen eingerichtet werden.
Auch Kurzzeitpraktika für Studenten aus dem
Ausland sollen künftig in dem Technologiepark
Quelle: Bundeministerium für Arbeit und Soziales
2.3 Elektronische Einreise wird Pflicht für
Flüge nach Kanada
Flugreisende aus Deutschland müssen ab Mitte
März bereits vor der Einreise nach Kanada eine
elektronische Einreisegenehmigung beantragen.
Diese Änderung gilt für alle Reisenden aus Ländern
außerhalb der USA, für deren Einreise kein Visum
erforderlich ist und die mit dem Flugzeug einreisen.
Für Reisen auf dem Landweg ist dies nicht notwendig. Für touristische oder geschäftliche Aufenthalte
bis zu sechs Monaten ist die Einreise für Deutsche
visumsfrei.
Mit der elektronischen Einreiseerlaubnis folgt
Kanada den Beispielen der USA oder Australien.
Schon vor Reiseantritt werden damit alle wichtigen
Informationen des Reisenden in das Zielland
übermittelt.
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Bestätigung innerhalb von Minuten
Den Antrag zur Electronic Travel Authorisation
(eTA) stellen Reisende auf der Website der
kanadischen Regierung unter www.cic.gc. Im
Antragsformular sind neben Personal- und Passdaten auch Informationen zur Reise anzugeben.
Nach Angaben des Auswärtigen Amtes erhalten
Antragsteller im Regelfall innerhalb weniger Minuten
eine elektronische Bestätigung.
Seite 4
So sind beispielsweise auch Saisonarbeitskräfte,
die hier als geringfügig Beschäftigte arbeiten und
ansonsten in ihrer Heimat nicht erwerbstätig sind,
bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten über
einen deutschen Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung versichert.
Besteht ein Anspruch über einen Versicherungsträger im Wohnstaat, übernimmt aushilfsweise die
Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung –
Ausland (DVUA) die Versorgung.
Quelle: Auswärtiges Amt
3.
Beschäftigung im Inland
3.1 Anerkennung schon im Ausland prüfen:
Handelskammern helfen
Die Anerkennung von Berufsabschlüssen
bereits im Heimatland in die Wege zu leiten –
das ist das Ziel des Projekts "ProRecognition"
des Deutschen Industrie- und
Handelskammertages.
Ob in Ägypten, China, Indien, Marokko oder Polen:
Qualifizierte Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten
möchten, können vor Ort ihre Chancen am deutschen Arbeitsmarkt erkunden. Bis September 2018
werden in ausgewählten Außenhandelskammern
weltweit Services etabliert, die eng mit den Stellen
in Deutschland kooperieren. Das Projekt wird vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung
gefördert.
Weitere Informationen zum Projekt und zu den
Außenhandelskammern finden Interessierte auf der
Internetseite des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) unter www.dihk.de.
Allgemeine Informationen zum Thema Anerkennung
von Berufsabschlüssen in Deutschland haben wir
für Sie im TK Service Ausland unter dem Punkt
"Anerkennung von Berufsabschlüssen"
zusammengestellt: www.firmenkunden.tk.de
(Webcode 666126).
Quelle: TK
3.2 Unfallversicherung: Merkblatt für
Saisonarbeitskräfte
Welches Sozialversicherungsrecht gilt für
Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland? Unter
welchen Bedingungen gilt ein Anspruch auf
Leistungen bei Arbeitsunfällen? Antworten auf
diese Fragen gibt das neue Merkblatt
"Saisonarbeitskräfte" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Auf zwei Seiten hat die DGUV in ihrem Merkblatt
kompakt zusammengefasst, was Arbeitgeber von
Saisonarbeitskräften in Sachen Sozialversicherung
wissen müssen.
Welche Dokumente für die Vorlage beim Arzt oder
im Krankenhaus notwendig sind und welche Besonderheiten ansonsten für Saisonarbeitskräfte aus
Polen, Rumänien und Bulgarien gelten, veranschaulicht das Merkblatt.
Das Merkblatt steht Ihnen auf der Seite
www.dguv.de als PDF zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Thema Saisonarbeit
finden Sie im TK-Service Ausland unter "Beschäftigung im Inland": www.firmenkunden.tk.de
(Webcode 724496).
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
4.
Rechtliches
4.1 Aktuelles Rundschreiben des Finanzministeriums
Erhält ein Mitarbeiter aus dem Ausland Versorgungsbezüge, gelten für den Lohnsteuerabzug
besondere Regelungen aus den Sozialversicherungsabkommen. Wie Arbeitgeber dies künftig
berücksichtigen müssen, erklärt ein aktuelles
Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums.
Das Schreiben vom 28. Januar 2016 enthält einen
Programmablaufplan für Arbeitgeber, die Versorgungsbezüge von beschränkt Steuerpflichtigen aus
dem Ausland bei der Lohnsteuer und beim Solidaritätszuschlag berücksichtigen müssen.
Das Rundschreiben ist auf der Internetseite des
Bundesfinanzministeriums abrufbar unter
www.bundesfinanzministerium.de.
Außerdem hat das Ministerium eine Übersicht aller
geltenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
versendet. Die Liste der aktuell gültigen Doppelbesteuerungsabkommen ist in einem weiteren
Rundschreiben am 19. Januar 2016 veröffentlicht
worden.
Informationen zu den Sozialversicherungsbeiträgen
aus Versorgungsbezügen erhalten Sie in unserem
Online-Lexikon zur Sozialversicherung TK Lex unter
www.tk-lex.tk.de.
Quelle: Bundesfinanzministerium
Seite 5
4.2 Aktuelle Kaufkraftzuschläge für
Auslandseinsätze
Das Bundesfinanzministerium hat die aktuellen
steuerfreien Kaufkraftzuschläge für Einsätze im
Ausland bekanntgegeben.
Die Zuschläge für die Länder Spanien, Mosambik
und Kenia sowie für die kanadische Stadt Ottawa
wurden laut aktuellem Rundschreiben auf null
Prozent gesenkt.
Von den steuerfreien Kaufkraftzuschlägen profitieren Arbeitnehmer, die für einen begrenzten Zeitraum ins Ausland entsandt werden. Sie erhalten
den Kaufkraftausgleich für höhere Lebenshaltungskosten vor Ort. Bei Dienstreisen ins Ausland gilt ein
solcher Kaufkraftausgleich in der Regel nicht.
Der Kaufkraftausgleich ist nach Paragraf 3 Nr. 64
Einkommensteuergesetz steuerfrei, wenn der ins
Ausland entsandte Arbeitnehmer dort einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und das
Besteuerungsrecht für das Gehalt des Arbeitnehmers weiterhin in Deutschland bleibt.
Die Rundschreiben finden Sie auf der Seite des
Bundesfinanzministeriums unter
www.bundesfinanzministerium.de.
Mehr zum Kaufkraftausgleich und zum Einkommensteuergesetz finden Sie in unserem Online-Lexikon
zur Sozialversicherung www.tk-lex.tk.de.
Quelle: Bundesfinanzministerium
Weitere Information zu Themen rund um
Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht finden Sie in
unserem Firmenkundenportal
www.firmenkunden.tk.de (Webcode 213080).
Mehr zum Auslandsrecht haben wir für Sie im
TK-Service Ausland zusammengestellt
(Webcode 213080).
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