Newsletter Ausland Februar 2016 Inhalt 1. Aktuelles 1.1 Zehn clevere Apps für Expats in Deutschland 1. Aktuelles .................................................. 1 1.1 Zehn clevere Apps für Expats in Deutschland ............................................. 1 1.2 Das bringt der neue Europäische Berufsausweis ......................................... 2 1.3 TK-Webinar für Arbeitgeber am 1. März 2016 – jetzt anmelden ............................. 3 2. Entsendung ins Ausland .......................... 3 2.1 Peking vereinfacht Einreise für ausländische Talente ............................... 3 2.2 Sozialkompass Europa jetzt mit aktuellen Daten ....................................................... 3 2.3 Elektronische Einreise wird Pflicht für Flüge nach Kanada.................................. 3 3. Beschäftigung im Inland ........................... 4 Was gibt es Neues? Wer aus dem Ausland kommt, versorgt sich oft zunächst mit Nachrichten aus der eigenen Heimat. Dabei gibt es auch aktuelle News aus Deutschland in zahlreichen Fremdsprachen: Die "Deutsche Welle" (DW) bringt per App rund um die Uhr Nachrichten und Berichte – auf Englisch, Französisch und in vielen weiteren Sprachen. Die DW ist der staatliche Auslandsrundfunk und gehört zur gebührenfinanzierten ARD. 3.1 Anerkennung schon im Ausland prüfen: Handelskammern helfen .......................... 4 Wohnungssuche 3.2 Unfallversicherung: Merkblatt für Saisonarbeitskräfte .................................. 4 4. Rechtliches .............................................. 4 4.1 Aktuelles Rundschreiben des Finanzministeriums............................................. 4 4.2 Aktuelle Kaufkraftzuschläge für Auslandseinsätze..................................... 5 Neu in Deutschland? Wir stellen zehn interessante Smartphone-Apps für ausländische Mitarbeiter vor, die beim Start hierzulande behilflich sein können. Aktuelle News Eine bezahlbare Wohnung zu finden, ist gerade in den Ballungszentren gar nicht so einfach. Portale wie "Immobilienscout24", "Immonet" oder "eBayKleinanzeigen" stehen als App zur Verfügung – hier finden sich Privatangebote und Anzeigen von Immobilienmaklern. Eine Alternative bietet die App "WGSuche", über die freie Plätze in Wohngemeinschaften angeboten werden. Die App ist kostenlos und werbefrei. Leben in Deutschland Sehr geehrte Damen und Herren, wer aus dem Ausland nach Deutschland kommt, muss sich mit viel Neuem vertraut machen. Welche Smartphone-Apps dabei behilflich sein können, erfahren Sie im aktuellen Newsletter. Außerdem erklären wir, wie Arbeitgeber vom neu eingeführten Europäischen Berufsausweis profitieren. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen. Freundliche Grüße Ihr TK-Firmenkundenservice Mülltrennung, Schulsystem, Sprachgewohnheiten: Was man als Neuling in Deutschland wissen muss, gibt es seit kurzem als App. Die App "Ankommen", die vom Bayerischen Rundfunk für Flüchtlinge konzipiert wurde, ist auch eine gute Starthilfe für Expatriates. Auf Arabisch, Farsi, Deutsch, Französisch und Englisch werden die Nutzer spielerisch auf ihr Leben in Deutschland vorbereitet. Dazu gehören neben den Grundbegriffen der deutschen Sprache auch Kenntnisse über das Rechtssystem und zum Zusammenleben. Deutsch-App Eine kostenlose und werbefreie App für Sprachlerner ist "Duolingo". Wer englisch spricht oder Grundzüge der englischen Sprache beherrscht, kann sich von dort aus mit den wichtigsten deutschen Wörtern vertraut machen. Die App gibt es auch fürs Tablet und per Internet-Browser für den Computer. Newsletter Ausland Februar 2016 Seite 2 Öffentlicher Nahverkehr Apps für Deutschland-Profis Wann fährt welcher Zug? Eine schnelle Übersicht über alle Bahnverbindungen (inklusive S-Bahnen) bietet die Bahn-App der Deutschen Bahn (DB), die über die GPS-Verbindung zudem auf einer Karte anzeigt, wo man sich gerade befindet. Selbst Busverbindungen werden über die App inzwischen angezeigt. Wer unter Landsleuten mit seinem Wissen über Deutschland glänzen oder einfach nur zum Deutschland-Profi avancieren möchte, der sollte folgende Apps laden: "Deutschland in Zahlen" ist eine App des Instituts der Deutschen Wirtschaft, die unter anderem per Zufallsgenerator Statistiken ausspuckt – etwa die Zahl der jährlich importierten Weihnachtsbäume oder die Zahl der Erwerbstätigen. Regional übergreifend ist die App "Öffi", die es allerdings nur für Android-Handys gibt. Als Alternative für iOS gibt es zum Beispiel die App "Abfahrtsmonitor", die Abfahrtszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel an beliebigen Haltestellen in Deutschland anzeigt. Verbindungsdaten aus erster Hand gibt es von den Nahverkehrsanbietern selbst - die ihre Apps in der Regel sowohl für iOS als auch für Android anbieten. Stadtpläne Stadtpläne und Landkarten waren gestern – dank der Gratis-App von "Google Maps" nutzen Smartphone-Besitzer auf der ganzen Welt Wegbeschreibungen zu öffentlichen Plätzen, Sehenswürdigkeiten, Hotels und Restaurants – inklusive ihrer Bewertungen. Alle großen Städte haben zudem eigene Apps mit lokalen Informationen. Arztfinder Auf der Suche nach einem Hausarzt oder Facharzt sind wir gern behilflich: Die Techniker Krankenkasse stellt mit der App "TK-Ärzteführer" eine einfache Arztsuche zur Verfügung. Der TK-Klinikführer zeigt außerdem den Weg ins nächste Krankenhaus. Mehr dazu unter www.tk.de (Webcode 574744 für den TK-Ärzteführer und Webcode 269502 für den TK-Klinikführer). WLAN-Suche Kostenlose oder öffentliche Hotspots sind in Deutschland nicht sonderlich verbreitet. Apps wie "Wi-Fi Finder" zeigen die nächstgelegenen freien oder kurzfristig buchbaren WLAN-Zugänge in Cafés, Restaurants oder öffentlichen Einrichtungen an. Die Initiative "Freifunk" stellt in ihrer gleichnamigen App alle frei zugänglichen Hotspots des Netzwerks vor. Expat-Communities Menschen aus aller Welt kommen in Deutschland zusammen und finden nicht nur am Arbeitsplatz neue Kontakte: Expat-Communities sind in zahlreichen Städten und Ballungsräumen aktiv in Sachen Freizeitgestaltung oder beruflichem Networking. Eine Smartphone-App bietet bisher allerdings nur "Meetup". Bald soll auch das Netzwerk "InterNations" eine App bekommen. Nach Aussagen von Gründer Malte Zeeck arbeitet das Münchener Unternehmen gerade daran. Die Bundeszentrale für politische Bildung gibt zudem die App "Grundgesetz" heraus – inklusive einem Quiz zum Wissen über Grundrechte und Co. Die hier vorgestellten Apps sind unter den jeweiligen Begriffen in den App-Stores (Google Play / Apple App Store) erreichbar. Hinweis: Bei den genannten Apps handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Quelle: TK 1.2 Das bringt der neue Europäische Berufsausweis Mit der Einführung des europäischen Berufsausweises geht die Europäische Union einen neuen Weg bei der Anerkennung von ausländischen Qualifikationen. Das Verfahren soll nicht nur für Fachkräfte einfacher, schneller und transparenter werden – auch Arbeitgeber können profitieren. Die Bedingungen, unter denen der Europäische Berufsausweis ausgestellt wird, sind streng: Nur diejenigen Fachkräfte erhalten den Ausweis, die sämtliche Anforderungen an die Qualifikation im jeweiligen EU-Zielland erfüllt haben. Jeder Antrag wird von den Behörden des Herkunftslandes geprüft – inklusive der Echtheit und Gültigkeit der Unterlagen. Es handelt sich beim Ausweis nicht um eine physische Chipkarte, sondern um einen elektronischen Nachweis, der über eine Bezugsnummer überprüfbar ist. Weitere Informationen und Antragswege sind auf der Internetseite der Europäischen Union unter www.europa.eu zu finden. Schutz vor Betrügereien Die Einführung des Berufsausweises ist zunächst auf einige Gesundheitsberufe beschränkt – dennoch erwartet Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe positive Effekte für das Gesundheitswesen. "Der europäische Berufsausweis verbessert die Anerkennung von EU-Diplomen für Gesundheitspersonal. Dadurch können Apotheker, Pfleger und Physiotherapeuten leichter dort tätig sein, wo sie gebraucht werden. Gleichzeitig werden Betrügereien künftig erschwert, das stärkt die Patientensicherheit". Seite 3 Im TK-Service Ausland haben wir weitere Informationen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zusammengestellt. Mehr dazu finden Sie unter www.firmenkunden.tk.de (Webcode 666126). Quelle: TK; Europäische Union 1.3 TK-Webinar für Arbeitgeber am 1. März 2016 – jetzt anmelden Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer und Entsendungen Termin 1. März 2016 – 10 Uhr bis 12 Uhr Inhalt Der aktuelle Mangel an Fachkräften hat dazu geführt, dass vermehrt Mitarbeiter aus dem Ausland rekrutiert werden. Doch welche Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten? Das Webinar stellt die Grundlagen der Ausländerbeschäftigung dar und gibt Gestaltungshilfen für die arbeitsrechtliche Umsetzung. Zudem wird im Webinar die Entsendung von Mitarbeitern aus Deutschland ins Ausland näher betrachtet: Viele deutsche Unternehmen, die Waren exportieren, setzen auch ihre Mitarbeiter vor Ort ein. Was dabei aber arbeitsrechtlich zu beachten ist und an welche in- oder ausländischen Vorgaben der Sozialversicherung gedacht werden muss, erfahren Sie im Webinar. Newsletter Ausland Februar 2016 möglich sein. Die Regierung unterstützt auch ausländische Hochschüler, die dort ein eigenes Startup gründen möchten. Näheres zu den Einreisebedingungen für Ausländer in China haben wir im TK-Service Ausland in der Länderübersicht für Sie zusammengestellt unter www.firmenkunden.tk.de (Webcode 463406). Quelle: people.cn 2.2 Sozialkompass Europa jetzt mit aktuellen Daten Von A wie Arbeitsunfall bis Z wie Zuzahlung: Einen Einblick in das Arbeits- und Sozialwesen aller 28 Mitgliedsländer der Europäischen Union liefert der Sozialkompass Europa. Die Datenbank erfreut sich wachsender Beliebtheit und wurde nun umfangreich aktualisiert. Wie sind Angestellte in Dänemark bei Arbeitsunfällen geschützt? Welche Zulagen gibt es für die Kinderbetreuung in den Niederlanden? Worin unterscheiden sich die Altersvorsorgesysteme in Bulgarien und Rumänien? Wer auf Fragen dieser Art Antworten sucht, findet diese beim Sozialkompass Europa unter www.sozialkompass.eu. Sozialkompass ist auch offline nutzbar Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat sich die Datenbank als verlässliche Quelle für Informationen in Europa etabliert. Die aktuelle Version enthält Daten mit dem Stand 1. Januar 2015 und ist über das Internet nun auch unter www.sozialkompass-europa.de erreichbar. Anmeldung Anmelden können Sie sich über webinare.tk.de. Das Passwort für die Anmeldung ist "989". Die Teilnahme ist wie immer kostenlos. Übrigens: Auch ohne eine Internetverbindung lässt sich der Sozialkompass bedienen. Sowohl für Windows als auch für Mac OS X steht die Datenbank als Programm auf der Internetseite zum Download zur Verfügung. Quelle: TK 2. Entsendung ins Ausland 2.1 Peking vereinfacht Einreise für ausländische Talente Wer zum Arbeiten nach Peking ziehen will, soll es künftig bei der Einreise leichter haben. Mit strafferen Genehmigungsverfahren und schnelleren Greencards für Ausländer mit Doktortitel will die chinesische Hauptstadt dauerhaft ausländische Spezialisten an sich binden. Das Magazin "people.cn" berichtet unter Berufung auf das Ministerium für Öffentliche Sicherheit (MpS), dass im Rahmen eines Pilotprojekts im HightechZentrum "Zhongguancun Science Park" besondere Büros zur Prüfung von Langzeitaufenthaltsgenehmigungen eingerichtet werden. Auch Kurzzeitpraktika für Studenten aus dem Ausland sollen künftig in dem Technologiepark Quelle: Bundeministerium für Arbeit und Soziales 2.3 Elektronische Einreise wird Pflicht für Flüge nach Kanada Flugreisende aus Deutschland müssen ab Mitte März bereits vor der Einreise nach Kanada eine elektronische Einreisegenehmigung beantragen. Diese Änderung gilt für alle Reisenden aus Ländern außerhalb der USA, für deren Einreise kein Visum erforderlich ist und die mit dem Flugzeug einreisen. Für Reisen auf dem Landweg ist dies nicht notwendig. Für touristische oder geschäftliche Aufenthalte bis zu sechs Monaten ist die Einreise für Deutsche visumsfrei. Mit der elektronischen Einreiseerlaubnis folgt Kanada den Beispielen der USA oder Australien. Schon vor Reiseantritt werden damit alle wichtigen Informationen des Reisenden in das Zielland übermittelt. Newsletter Ausland Februar 2016 Bestätigung innerhalb von Minuten Den Antrag zur Electronic Travel Authorisation (eTA) stellen Reisende auf der Website der kanadischen Regierung unter www.cic.gc. Im Antragsformular sind neben Personal- und Passdaten auch Informationen zur Reise anzugeben. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes erhalten Antragsteller im Regelfall innerhalb weniger Minuten eine elektronische Bestätigung. Seite 4 So sind beispielsweise auch Saisonarbeitskräfte, die hier als geringfügig Beschäftigte arbeiten und ansonsten in ihrer Heimat nicht erwerbstätig sind, bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten über einen deutschen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Besteht ein Anspruch über einen Versicherungsträger im Wohnstaat, übernimmt aushilfsweise die Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland (DVUA) die Versorgung. Quelle: Auswärtiges Amt 3. Beschäftigung im Inland 3.1 Anerkennung schon im Ausland prüfen: Handelskammern helfen Die Anerkennung von Berufsabschlüssen bereits im Heimatland in die Wege zu leiten – das ist das Ziel des Projekts "ProRecognition" des Deutschen Industrie- und Handelskammertages. Ob in Ägypten, China, Indien, Marokko oder Polen: Qualifizierte Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten möchten, können vor Ort ihre Chancen am deutschen Arbeitsmarkt erkunden. Bis September 2018 werden in ausgewählten Außenhandelskammern weltweit Services etabliert, die eng mit den Stellen in Deutschland kooperieren. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Weitere Informationen zum Projekt und zu den Außenhandelskammern finden Interessierte auf der Internetseite des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) unter www.dihk.de. Allgemeine Informationen zum Thema Anerkennung von Berufsabschlüssen in Deutschland haben wir für Sie im TK Service Ausland unter dem Punkt "Anerkennung von Berufsabschlüssen" zusammengestellt: www.firmenkunden.tk.de (Webcode 666126). Quelle: TK 3.2 Unfallversicherung: Merkblatt für Saisonarbeitskräfte Welches Sozialversicherungsrecht gilt für Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland? Unter welchen Bedingungen gilt ein Anspruch auf Leistungen bei Arbeitsunfällen? Antworten auf diese Fragen gibt das neue Merkblatt "Saisonarbeitskräfte" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Auf zwei Seiten hat die DGUV in ihrem Merkblatt kompakt zusammengefasst, was Arbeitgeber von Saisonarbeitskräften in Sachen Sozialversicherung wissen müssen. Welche Dokumente für die Vorlage beim Arzt oder im Krankenhaus notwendig sind und welche Besonderheiten ansonsten für Saisonarbeitskräfte aus Polen, Rumänien und Bulgarien gelten, veranschaulicht das Merkblatt. Das Merkblatt steht Ihnen auf der Seite www.dguv.de als PDF zur Verfügung. Weitere Informationen zum Thema Saisonarbeit finden Sie im TK-Service Ausland unter "Beschäftigung im Inland": www.firmenkunden.tk.de (Webcode 724496). Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung 4. Rechtliches 4.1 Aktuelles Rundschreiben des Finanzministeriums Erhält ein Mitarbeiter aus dem Ausland Versorgungsbezüge, gelten für den Lohnsteuerabzug besondere Regelungen aus den Sozialversicherungsabkommen. Wie Arbeitgeber dies künftig berücksichtigen müssen, erklärt ein aktuelles Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums. Das Schreiben vom 28. Januar 2016 enthält einen Programmablaufplan für Arbeitgeber, die Versorgungsbezüge von beschränkt Steuerpflichtigen aus dem Ausland bei der Lohnsteuer und beim Solidaritätszuschlag berücksichtigen müssen. Das Rundschreiben ist auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de. Außerdem hat das Ministerium eine Übersicht aller geltenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) versendet. Die Liste der aktuell gültigen Doppelbesteuerungsabkommen ist in einem weiteren Rundschreiben am 19. Januar 2016 veröffentlicht worden. Informationen zu den Sozialversicherungsbeiträgen aus Versorgungsbezügen erhalten Sie in unserem Online-Lexikon zur Sozialversicherung TK Lex unter www.tk-lex.tk.de. Quelle: Bundesfinanzministerium Seite 5 4.2 Aktuelle Kaufkraftzuschläge für Auslandseinsätze Das Bundesfinanzministerium hat die aktuellen steuerfreien Kaufkraftzuschläge für Einsätze im Ausland bekanntgegeben. Die Zuschläge für die Länder Spanien, Mosambik und Kenia sowie für die kanadische Stadt Ottawa wurden laut aktuellem Rundschreiben auf null Prozent gesenkt. Von den steuerfreien Kaufkraftzuschlägen profitieren Arbeitnehmer, die für einen begrenzten Zeitraum ins Ausland entsandt werden. Sie erhalten den Kaufkraftausgleich für höhere Lebenshaltungskosten vor Ort. Bei Dienstreisen ins Ausland gilt ein solcher Kaufkraftausgleich in der Regel nicht. Der Kaufkraftausgleich ist nach Paragraf 3 Nr. 64 Einkommensteuergesetz steuerfrei, wenn der ins Ausland entsandte Arbeitnehmer dort einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und das Besteuerungsrecht für das Gehalt des Arbeitnehmers weiterhin in Deutschland bleibt. Die Rundschreiben finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums unter www.bundesfinanzministerium.de. Mehr zum Kaufkraftausgleich und zum Einkommensteuergesetz finden Sie in unserem Online-Lexikon zur Sozialversicherung www.tk-lex.tk.de. Quelle: Bundesfinanzministerium Weitere Information zu Themen rund um Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht finden Sie in unserem Firmenkundenportal www.firmenkunden.tk.de (Webcode 213080). Mehr zum Auslandsrecht haben wir für Sie im TK-Service Ausland zusammengestellt (Webcode 213080). Newsletter Ausland Februar 2016
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