Schneid- und Trennwerkzeuge - Schweizerischer Baumeisterverband

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Auf sicheren Stand achten, nicht über Schulterhöhe arbeiten
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Rückschlageffekt (Kickback) vermeiden
Schneid- und
Trennwerkzeuge
Deutsch – Diese Info erscheint auch in Französisch, Italienisch und Portugiesisch.
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Sicherheitshinweise kennen, Instruktion am Gerät
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Trockenschnitt korrekt handhaben
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Richtige Wahl und Kontrolle der Trennschleifscheibe
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Beim Belagfräsen nicht in Fundationsschicht schneiden
3
Korrekte persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen
9
Sicheres tanken, vermeiden von Dämpfen
4
Vibrationsdämpfende Handschuhe tragen
Art.-Nr. 1510561
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Gefahr durch Stromschlag beim Einsatz von Elektrowerkzeugen
12/2015 / Papier 100% chlorfrei
Faustregeln zu «Schneid- und Trennwerkzeugen»
Bestelladressen
BfA-INFO: SBV-Shop
[email protected], Tel. 044 258 82 92
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Suva-Publikationen:
www.suva.ch/waswo, Tel. 041 419 58 51
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Korrekte persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen
4
Vibrationsdämpfende Handschuhe tragen
5
Auf sicheren Stand achten, nicht über Schulterhöhe arbeiten
6
Rückschlageffekt (Kickback) vermeiden
7
Trockenschnitt korrekt handhaben
8
Beim Belagfräsen nicht in Fundationsschicht schneiden
9
Sicheres tanken, vermeiden von Dämpfen
Dienstleistungen
Der Schweizerische Baumeisterverband SBV führt eine Beratungsstelle für Arbeitssicherheit BfA mit Sitz in Zürich und Niederlassungen in Lausanne und Bellinzona.
Die Aktivitäten der BfA sind durch einen Zusammenarbeitsvertrag zwischen dem
SBV und der Suva geregelt.
Die Dienstleistungen der BfA konzentrieren sich auf die drei Bereiche Schulung,
Beratung, Publikationen. Die Dienstleistungen richten sich an alle Unternehmen
des Bauhauptgewerbes und sind in der Regel unentgeltlich.
BfA – Beratungsstelle für
Arbeitssicherheit des SBV
Deutsche Schweiz
Beratungsstelle für Arbeitssicherheit des SBV
Weinbergstrasse 49
Postfach
8042 Zürich
Tel.
044 258 82 31
Fax
044 258 83 21
[email protected]
Internetwww.b-f-a.ch
Suisse Romande
Bureau pour la sécurité au travail de la SSE
Av. de Savoie 10
CP 1376
1001 Lausanne
Tél.
021 641 43 20
Fax
021 641 43 21
[email protected]
Internetwww.b-f-a.ch/fr/index.html
Svizzera Italiana
Ufficio di consulenza per la sicurezza sul lavoro della SSIC
Viale Portone 4
6501 Bellinzona
Tel.
091 825 54 23
Fax
091 825 75 38
[email protected]
Internetwww.b-f-a.ch/it/index.html
Beim Arbeiten mit dem Trennschleifer (Trennjäger) sind besondere Sicherheitsmassnahmen erforderlich, da die Trennschleifscheibe eine sehr hohe Umdrehungsgeschwindigkeit aufweist. Vor der ersten Inbetriebnahme muss die gesamte Gebrauchsanleitung
aufmerksam gelesen und für den späteren Gebrauch sicher aufbewahrt werden. Das
Nichtbeachten der Sicherheitshinweise kann lebensgefährlich sein. Personen, welche
mit Trennschleifern arbeiten, müssen vorgängig instruiert werden. Die Instruktion ist
zu dokumentieren.
Richtige Wahl und Kontrolle der Trennschleifscheibe
Publikationen zum Thema
• BfA-INFO 40/2: Handhabung der Kettensäge. Bestellung SBV-Shop
• BfA-INFO 44: Rückbau und Abbrucharbeiten. Bestellung SBV-Shop
• BfA-INFO 45: Augen schützen. Bestellung SBV-Shop
• BfA-INFO 50/2: Gehörschutz auf dem Bau. Bestellung SBV-Shop
• BfA-INFO 52: Sicheres Arbeiten bei Absturzgefahr. Bestellung SBV-Shop
• Suva: Broschüre, Risikofaktor Vibrationen (44089.d)
• Suva: Broschüre, Hand-Arm-Vibrationen (84037.d)
• Suva: Checkliste Elektrohandwerkzeuge (67092.d)
• Broschüre SBV „Erste Hilfe am Arbeitsplatz“ (Instruktion im Taschenformat A6)
Sicherheitshinweise kennen, Instruktion am Gerät
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Die Trennschleifscheibe muss vor dem Einsetzen in den Trennschleifer, sowie während
der Arbeit in regelmässigen Abständen auf Risse, verlorene Segmente (Diamantklingen) oder abgebrochene Teile überprüft werden. Zudem ist vor Arbeitsbeginn zu kontrollieren, ob für die anstehende Arbeit der richtige Scheibentyp gewählt wurde, die
Scheibe korrekt montiert ist und keine Mängel aufweist. Der einwandfreie Zustand
jeder neu eingesetzten Trennschleifscheibe muss vor dem Einsatz überprüft werden
(kurz leer laufen lassen und den Sitz der Scheibe kontrollieren). Schadhafte Scheiben
können Verletzungen verursachen.
Beim Einsatz des Gerätes muss die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung
getragen werden: Festes Schuhwerk/Sicherheitsschuhe, Augenschutz/Schutzbrille,
Gehörschutz, Handschuhe und Staubmaske (bei Trockenschnitt). Beim Durchtrennen
von Stahl besteht Brandgefahr durch Funkenflug. Deshalb ist keine Kleidung aus
Synthetik-Fasern, sondern z.B. aus flammhemmend behandelter Baumwolle zu tragen. Diese soll frei von brennbaren Ablagerungen wie Späne, Kraftstoff, Öl, etc. sein.
Der längere Gebrauch von vibrierenden und rotierenden Handmaschinen kann zu gesundheitlichen Beschwerden wie z.B. Durchblutungsstörungen der Hände (weiss werdende, kalte Finger und Taubheitsgefühl) sowie Verlust der Fingerfertigkeit und Greifkraft führen. Übermässige starke Vibrationsbelastungen können bleibende Schäden an
Blutgefässen, Nerven, Gelenken und Knochen verursachen. Empfehlenswert sind deshalb regelmässige Pausen und das Arbeiten mit vibrationsdämpfenden Handschuhen.
Beachten: Es dürfen keine Handschuhe getragen werden, wenn die Gefahr besteht,
dass diese von sich drehenden Teilen erfasst und eingezogen werden können.
Es ist darauf zu achten, dass eine sichere Arbeitsstellung mit festem Stand eingenommen und das Werkstück in normaler Reichweite bequem erreicht werden kann. Es
darf unter keinen Umständen über Schulterhöhe und auf Leitern gearbeitet werden.
Für Arbeiten in erhöhten Positionen sind geeignete Podeste oder Gerüste, die einen
sicheren Stand gewährleisten, zu verwenden.
Der Rückschlageffekt entsteht vor allem dann, wenn mit dem oberen Quadranten der
Trennschleifscheibe – dem Rückschlagbereich – geschnitten wird. Dabei kann es zu einem Einklemmen der Scheibe und dadurch zu einem unkontrollierbaren Hochschleudern des Gerätes gegen den Benutzer kommen. Unbedingt darauf achten, dass mit dem
unteren Quadranten der Trennscheibe geschnitten wird.
Der Trockenschnitt erfordert das Tragen einer Staubmaske und die Wahl von geeigneten Kunstharz-Trennschleifscheiben. Es ist darauf zu achten, dass diese nicht nass
werden, da sie dadurch ihre Schnittleistung verlieren und stumpf werden. Sollten die
Scheiben während der Arbeit dennoch nass werden (z.B. Kontakt durch Pfützen oder
Wasserreste in Rohren), sollte der Schnittdruck nicht erhöht, sondern beibehalten
werden (Bruchgefahr). Beim Gebrauch von Kunstharz-Trennschleifscheiben ist deren
Ablaufdatum zu beachten. Grundsätzlich sollten sie nach dem Einsatz entsorgt werden.
Es ist darauf zu achten, dass beim Trennen von Fahrbahndecken nicht in die Fundationsschicht (häufig Schotter) eingedrungen wird, da ein übermässiger Kernverschleiss auftreten und somit Bruchgefahr entstehen kann. Das Eindringen der Trennschleifscheibe
in den Schotterbereich ist am hellen Staub zu erkennen.
Beim Tanken von Geräten mit Benzinmotor ist sicherzustellen, dass dies abseits des
Arbeitsplatzes geschieht (z.B. beim Materialdepot) und lediglich Kanister mit Sicherheitseinfüllstutzen verwendet werden. Der Tankverschluss ist anschliessend wieder
fest anzuziehen. Zum Nachtanken während der Arbeit muss der Motor ausgeschaltet
(Position STOP) und einige Minuten abgekühlt werden. Bei der Arbeit in Gräben, Senken oder unter beengten Verhältnissen ist stets für ausreichenden Luftaustausch zu
sorgen, da der Benzinmotor des Gerätes giftige Abgase erzeugt und somit Lebensgefahr durch Vergiftung besteht! Bei längerem Nichtgebrauch des Gerätes ist der Kraftstofftank zu entleeren.
Gefahr durch Stromschlag beim Einsatz von Elektrowerkzeugen
Bei elektrischen Schneid- und Trennwerkzeugen gelten grundsätzlich die bisher aufgeführten Regeln. Eine Ausnahme bildet der Nassschnitt, da bei kabelgebundenen
Geräten eine erhöhte Gefahr durch Stromschlag besteht. Hier sind zwingend alle Sicherheitsvorschriften des Gerätes zu beachten, damit ein elektrischer Schlag, Feuer
und schwere Verletzungen verhindert werden können. Durch den Einsatz von Akku
betriebenen Geräten können solche Gefahren vermieden werden.
Grossen Dank gebührt der Eberhard Bau AG, die Ihre Mitarbeiter freundlicherweise für ein
gutes Gelingen der Fotos zur Verfügung gestellt hat.