Personal-Lohn-Vereinbarung - Hybrid

Personal - Lohnvereinbarung bei HybridHamburg Taxi, Inhaber Jürgen Starck e.K.
Stand 08.05.2015
Der Ansatz des Entlohnungsmodells beruht auf einer langfristigen Zusammenarbeit. Das Personal soll
nicht primär ermutigt werden, kurzfristig Rekordumsätze zu erzielen, sondern ein Interesse an einer
nachhaltigen Entwicklung zu haben. Die Ausweitung des Stammkunden-Geschäftes sowie unfallfreies
Fahren stehen dabei im Mittelpunkt.
Sämtliche Boni, die zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen wie Mindestlohn, Lohnfortzahlung bei
Krankheit und bezahlten Urlaub gewährt werden, sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers , die
jeder Zeit kündbar oder veränderbar sind. Werden diese freiwilligen Leistungen gekürzt oder
gestrichen, erhält der Arbeitnehmer ein Kündigungsrecht für den Zeitpunkt dieser Kürzungen oder
Streichungen.
1. Lohnkomponente: 8,50 € pro Stunde ODER 46,5 % des Netto-Umsatzes
Je nach dem, was günstiger für das Personal ist, wird entweder Mindestlohn oder Provision bezahlt.
46,5 % des Netto-Umsatzes entsprechen einem Unternehmeranteil von ca. 5 € pro 10 €
Bruttoumsatz. Der Fahrer-Anteil von 4,35 € wird durch Trinkgeld mit Sicherheit ebenfalls auf 5 € pro
10 € Brutto-Umsatz aufgestockt, durch die Give-Aways eher mehr. Da das Fahrer-Trinkgeld steuerfrei
ist, während der Unternehmeranteil komplett versteuert werden muss, ist dies für die Fahrer/innen
eine faire Regelung.
2. Lohnkomponente: Gewinnbeteiligung
Die Gewinnbeteiligung wird nach jeweils gültiger Liste vierteljährlich ausbezahlt. Die
Gewinnbeteiligung des ersten Monats wird zwar am Ende des ersten Monats bekannt gegeben,
allerdings kann diese sich durch geringere / höhere Gewinne im zweiten und dritten Monat
reduzieren oder erhöhen. Entscheidend ist der Quartalsgewinn. Die Bonuszahlung erfolgt dann am
Ende des Quartals in Form von drei gleich hohen Monatsraten auf der Basis des durchschnittlichen
Monatsgewinns pro Quartal. Der von der Gewinnbeteiligung ausgeschlossene Sockelbetrag von
2.800 € kann an die Inflation angepasst werden. Dies gilt auch für den Mindestgewinn, ab dem eine
Gewinnbeteiligung ausbezahlt wird. Die Gewinnbeteiligung ist sozialversicherungspflichtig.
Im Falle von mehr als einer Fahrerin bzw. eines Fahrers wird die Gewinnbeteiligung zwischen dem
Personal nach Maßgabe der real geleisteten Arbeitsstunden aufgeteilt. Wird nicht Vollzeit gearbeitet,
wird nur derjenige Teil der Gewinnbeteiligung ausbezahlt, der der Arbeitszeit entspricht (z.B. halbe
Stelle = halbe Gewinnbeteiligung)
Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalles oder Schadens, der eine Regulierung durch die
Haftpflicht- oder Kaskoversicherung nach sich zieht, entfällt die Gewinnbeteiligung für ein halbes
Jahr.
Berechnung der
Gewinnbeteiligung
Sockelbetrag, an dem das Personal nicht beteiligt wird: 2.800 €
Mindestgewinn, ab dem eine Bonusgewährung stattfindet: 2.916 €
gelb: Gewinnn von 2013 (vor Steuern), welcher ohne Personal erreicht wurde
Jahresgewinn Monatsgewinn Bonusgrundlage Bonus-Prozente Monatsbonus
35.000,00 €
2.916,00 €
116
10%
11,60 €
35.500,00 €
2.958,00 €
158
11%
17,38 €
36.000,00 €
3.000,00 €
200
12%
24,00 €
36.500,00 €
3.041,00 €
241
13%
31,33 €
37.000,00 €
3.083,00 €
283
14%
39,62 €
37.500,00 €
3.125,00 €
325
15%
48,75 €
38.000,00 €
3.166,00 €
366
16%
58,56 €
38.500,00 €
3.208,00 €
408
17%
69,36 €
39.000,00 €
3.250,00 €
450
18%
81,00 €
39.500,00 €
3.291,00 €
491
19%
93,29 €
40.000,00 €
3.333,00 €
533
20%
106,60 €
40.500,00 €
3.375,00 €
575
21%
120,75 €
41.000,00 €
3.416,00 €
616
22%
135,52 €
41.500,00 €
3.458,00 €
658
23%
151,34 €
42.000,00 €
3.500,00 €
700
24%
168,00 €
42.500,00 €
3.541,00 €
741
25%
185,25 €
43.000,00 €
3.583,00 €
783
26%
203,58 €
44.000,00 €
3.666,00 €
866
27%
233,82 €
45.000,00 €
3.750,00 €
950
28%
266,00 €
46.000,00 €
3.833,00 €
1033
29%
299,57 €
47.000,00 €
3.916,00 €
1116
30%
334,80 €
48.000,00 €
4.000,00 €
1200
31%
372,00 €
49.000,00 €
4.083,00 €
1283
32%
410,56 €
50.000,00 €
4.166,00 €
1366
33%
450,78 €
3. Lohnkomponente: Stammkundenkonto
Jede Fahrerin und jeder Fahrer bekommt Boni für Fahrten, die von angeworbenen Kunden bestellt
werden. Bestellt ein von Fahrerin A geworbener Kunde im Jahr 50 Fahrten, bekommt sie für alle 50
Fahrten einen Bonus, unabhängig davon, ob sie selbst diese Fahrten durchführt oder nicht.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Fahrt firmenintern durchgeführt wird und nicht an fremde
Firmen delegiert wird.
Die Auszahlung des Stammkunden-Bonus erfolgt monatlich und ist sozialversicherungspflichtig.
Der Stammkunden-Bonus staffelt sich wie folgt:
0,75 € für jede bestellte Fahrt zwischen 25 und 34,90 € (Taxameter)
1,00 € für jede bestellte Fahrt zwischen 35 und 49,90 € (Taxameter)
1,50 € für jede bestellte Fahrt zwischen 50 und 64,90 € (Taxameter)
2,00 € für jede bestellte Fahrt zwischen 65 und 79,90 € (Taxameter)
3,00 € für jede bestellte Fahrt zwischen 80 und 99,90 € (Taxameter)
4,00 € für jede bestellte Fahrt zwischen 100 und 129,90 € (Taxameter)
5,00 € für jede bestellte Fahrt ab 130,00 €
Die Staffelung kann inflationsbedingt angepasst werden.
4. Lohnkomponente: Bonus für manuelle Reinigung
Das Personal erhält für eine Reinigungsanlage mit Hochdruckstrahler eine Prepaid-Karte mit einem
Betrag, der für einen Monat reichen soll. Am Ende des Monats erhält das Personal den nicht
genutzten Betrag als (zu versteuernden) Bonus, sofern Karosserie und Fenster wirklich immer sauber
waren, das Taxi also manuell mit Küchenrollen und Glasreiniger entsprechend der HHT-Ansprüche
gereinigt wurde.
Die Fahrzeuge sind gemäß dem Service-Konzept von Hybrid-Hamburg Taxi, Inhaber Jürgen Starck e.K.
mit zahlreichen Give-Aways und Extras wie WLAN und Presse ausgestattet. Diese das Trinkgeld
erhöhenden Serviceleistungen werden dem Personal für die Weitergabe an die Kunden kostenfrei
zur Verfügung gestellt.
Realistisches Rechenbeispiel
Fahrer A arbeitet die maximal erlaubten 192 Monatsstunden. Sein Bruttoumsatz beträgt 20,00 € pro
Stunde = 3.840 € im Monat. Per Mindestlohn erhielte er nach Lohnkomponente 1 insgesamt 1.632 €.
Enthaltene Umsatzsteuer im Bruttoumsatz (wir nehmen einen Umsatzsteueranteil von 7,1 % an, da
auch eine 19% -Fahrt vorkommen kann): 254,57 €. Der Nettoumsatz beträgt somit: 3.585,43 €. Per
Provision erhielte er nach Lohnkomponente 1 daher 3.585,43 € x 46,5 % = 1.667,22 €. Da die
Provision für Fahrer A die günstigere Variante ist, erhält er dann auch diese 1.667,22 €. Die
Provisionsvariante kommt in diesem Modell ab einem Stundenumsatz von 19,60 € brutto zur
Anwendung. Darunter ist der Mindestlohn für das Personal günstiger. Es wurde bewusst auf die
Auslobung sehr hoher Provisionen verzichtet, da die Fahrerinnen und Fahrer Lohnzuwächse primär
über Gewinnbeteiligung und Stammkundenkonten erzielen sollen.
2013 wurde ohne Personal ein Jahresgewinn von 38.518 € erzielt (pro Monat 3.210 €). Gehen wir
davon aus, dass durch den Einsatz eines zweiten Wagens der Gewinn marginal auf 40.000 € steigt.
Das sind monatlich dann 3.333 €, also lediglich 123 € mehr als 2013 ohne Personal. Dieser
monatliche Durchschnittsgewinn liegt 533 € über dem Sockelbetrag. Laut der Tabelle von
Lohnkomponente 2 (Gewinnbeteiligung) wird dieser Betrag mit 20 % honoriert, was einer
monatlichen Gewinnbeteiligung von 106,60 € entspricht, so dass am Quartalsende 319,80 €
ausbezahlt werden. Der Gewinn wird natürlich nicht genau jedes Quartal gleich ausfallen. Bei einem
Jahresgewinn von 40.000 € fallen dann aber im Jahr 1.279,20 € Gewinnbeteiligung an. Durch
verantwortungsvolles und engagiertes handeln im Sinne des Profils von Hybrid-Hamburg Taxi kann
dieser Gewinn und damit auch die Beteiligung noch deutlich gesteigert werden.
Im Moment gehen bei Hybrid-Hamburg Taxi pro Monat etwa 100-150 Bestellungen ein. Würde
Fahrer A über die Jahre hinweg sich einen ähnlichen Kundenkreis aufbauen, würde das pro Monat
mehr als 150 € zusätzlich bedeuten. Gehen wir aber von einem Beispiel nach kürzerer Tätigkeit aus:
Fahrer A hat bisher 5 Stammkunden geworben. Diese bestellen im aktuellen Monat insgesamt 20
Fahrten. Er selbst fährt zwar nur 5 davon, die anderen 15 sein Chef. Er bekommt nach
Lohnkomponente 3 aber alle 20 Fahrten auf sein Stammkunden-Konto. 12 liegen zwischen 25 und 35
Euro, 5 Fahrten haben den Wert von 40€, 2 liegen bei 70 € und eine bei 85 €. Daraus ergibt sich: 12 x
0,75 € = 9 € / 5 x 1,00 € = 5 € / 2 x 2,00 € = 4 € / 1 x 3,00 € = 3 €. Das macht insgesamt nach
Lohnkomponente 3 dann 21 €.
Fahrer A ist fleißig und reinigt das Taxi perfekt per Hand. Die ihm überlassene Prepaidkarte für den
Hochdruckstrahler gibt er am Monatsende mit dem vollen Betrag von 45 € (30 x 1,50 €) zurück. Diese
45 € erhält er nach Lohnkomponente 4 als Bonus.
Daraus ergeben sich 1.667,22 € + 106,60 € + 21 € +45 €= 1.839,80 € Bruttolohn.
Hinzu kommt das für angestellte Fahrer unversteuerte das Trinkgeld. Durch engagiertes Handeln,
Vermeidung von Kosten (Erhöhung des Gewinns) und die Anwerbung von vielen Kunden ist es auf
jeden Fall möglich, den Lohn noch deutlich zu steigern.
Urlaubstage und Lohnfortzahlung bei Krankheit werden bezahlt wie gesetzlich geregelt. Diese
Regelungen werden verbindlich eingehalten.