Personal - Lohnvereinbarung bei HybridHamburg Taxi, Inhaber Jürgen Starck e.K. Stand 08.05.2015 Der Ansatz des Entlohnungsmodells beruht auf einer langfristigen Zusammenarbeit. Das Personal soll nicht primär ermutigt werden, kurzfristig Rekordumsätze zu erzielen, sondern ein Interesse an einer nachhaltigen Entwicklung zu haben. Die Ausweitung des Stammkunden-Geschäftes sowie unfallfreies Fahren stehen dabei im Mittelpunkt. Sämtliche Boni, die zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen wie Mindestlohn, Lohnfortzahlung bei Krankheit und bezahlten Urlaub gewährt werden, sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers , die jeder Zeit kündbar oder veränderbar sind. Werden diese freiwilligen Leistungen gekürzt oder gestrichen, erhält der Arbeitnehmer ein Kündigungsrecht für den Zeitpunkt dieser Kürzungen oder Streichungen. 1. Lohnkomponente: 8,50 € pro Stunde ODER 46,5 % des Netto-Umsatzes Je nach dem, was günstiger für das Personal ist, wird entweder Mindestlohn oder Provision bezahlt. 46,5 % des Netto-Umsatzes entsprechen einem Unternehmeranteil von ca. 5 € pro 10 € Bruttoumsatz. Der Fahrer-Anteil von 4,35 € wird durch Trinkgeld mit Sicherheit ebenfalls auf 5 € pro 10 € Brutto-Umsatz aufgestockt, durch die Give-Aways eher mehr. Da das Fahrer-Trinkgeld steuerfrei ist, während der Unternehmeranteil komplett versteuert werden muss, ist dies für die Fahrer/innen eine faire Regelung. 2. Lohnkomponente: Gewinnbeteiligung Die Gewinnbeteiligung wird nach jeweils gültiger Liste vierteljährlich ausbezahlt. Die Gewinnbeteiligung des ersten Monats wird zwar am Ende des ersten Monats bekannt gegeben, allerdings kann diese sich durch geringere / höhere Gewinne im zweiten und dritten Monat reduzieren oder erhöhen. Entscheidend ist der Quartalsgewinn. Die Bonuszahlung erfolgt dann am Ende des Quartals in Form von drei gleich hohen Monatsraten auf der Basis des durchschnittlichen Monatsgewinns pro Quartal. Der von der Gewinnbeteiligung ausgeschlossene Sockelbetrag von 2.800 € kann an die Inflation angepasst werden. Dies gilt auch für den Mindestgewinn, ab dem eine Gewinnbeteiligung ausbezahlt wird. Die Gewinnbeteiligung ist sozialversicherungspflichtig. Im Falle von mehr als einer Fahrerin bzw. eines Fahrers wird die Gewinnbeteiligung zwischen dem Personal nach Maßgabe der real geleisteten Arbeitsstunden aufgeteilt. Wird nicht Vollzeit gearbeitet, wird nur derjenige Teil der Gewinnbeteiligung ausbezahlt, der der Arbeitszeit entspricht (z.B. halbe Stelle = halbe Gewinnbeteiligung) Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalles oder Schadens, der eine Regulierung durch die Haftpflicht- oder Kaskoversicherung nach sich zieht, entfällt die Gewinnbeteiligung für ein halbes Jahr. Berechnung der Gewinnbeteiligung Sockelbetrag, an dem das Personal nicht beteiligt wird: 2.800 € Mindestgewinn, ab dem eine Bonusgewährung stattfindet: 2.916 € gelb: Gewinnn von 2013 (vor Steuern), welcher ohne Personal erreicht wurde Jahresgewinn Monatsgewinn Bonusgrundlage Bonus-Prozente Monatsbonus 35.000,00 € 2.916,00 € 116 10% 11,60 € 35.500,00 € 2.958,00 € 158 11% 17,38 € 36.000,00 € 3.000,00 € 200 12% 24,00 € 36.500,00 € 3.041,00 € 241 13% 31,33 € 37.000,00 € 3.083,00 € 283 14% 39,62 € 37.500,00 € 3.125,00 € 325 15% 48,75 € 38.000,00 € 3.166,00 € 366 16% 58,56 € 38.500,00 € 3.208,00 € 408 17% 69,36 € 39.000,00 € 3.250,00 € 450 18% 81,00 € 39.500,00 € 3.291,00 € 491 19% 93,29 € 40.000,00 € 3.333,00 € 533 20% 106,60 € 40.500,00 € 3.375,00 € 575 21% 120,75 € 41.000,00 € 3.416,00 € 616 22% 135,52 € 41.500,00 € 3.458,00 € 658 23% 151,34 € 42.000,00 € 3.500,00 € 700 24% 168,00 € 42.500,00 € 3.541,00 € 741 25% 185,25 € 43.000,00 € 3.583,00 € 783 26% 203,58 € 44.000,00 € 3.666,00 € 866 27% 233,82 € 45.000,00 € 3.750,00 € 950 28% 266,00 € 46.000,00 € 3.833,00 € 1033 29% 299,57 € 47.000,00 € 3.916,00 € 1116 30% 334,80 € 48.000,00 € 4.000,00 € 1200 31% 372,00 € 49.000,00 € 4.083,00 € 1283 32% 410,56 € 50.000,00 € 4.166,00 € 1366 33% 450,78 € 3. Lohnkomponente: Stammkundenkonto Jede Fahrerin und jeder Fahrer bekommt Boni für Fahrten, die von angeworbenen Kunden bestellt werden. Bestellt ein von Fahrerin A geworbener Kunde im Jahr 50 Fahrten, bekommt sie für alle 50 Fahrten einen Bonus, unabhängig davon, ob sie selbst diese Fahrten durchführt oder nicht. Voraussetzung ist allerdings, dass die Fahrt firmenintern durchgeführt wird und nicht an fremde Firmen delegiert wird. Die Auszahlung des Stammkunden-Bonus erfolgt monatlich und ist sozialversicherungspflichtig. Der Stammkunden-Bonus staffelt sich wie folgt: 0,75 € für jede bestellte Fahrt zwischen 25 und 34,90 € (Taxameter) 1,00 € für jede bestellte Fahrt zwischen 35 und 49,90 € (Taxameter) 1,50 € für jede bestellte Fahrt zwischen 50 und 64,90 € (Taxameter) 2,00 € für jede bestellte Fahrt zwischen 65 und 79,90 € (Taxameter) 3,00 € für jede bestellte Fahrt zwischen 80 und 99,90 € (Taxameter) 4,00 € für jede bestellte Fahrt zwischen 100 und 129,90 € (Taxameter) 5,00 € für jede bestellte Fahrt ab 130,00 € Die Staffelung kann inflationsbedingt angepasst werden. 4. Lohnkomponente: Bonus für manuelle Reinigung Das Personal erhält für eine Reinigungsanlage mit Hochdruckstrahler eine Prepaid-Karte mit einem Betrag, der für einen Monat reichen soll. Am Ende des Monats erhält das Personal den nicht genutzten Betrag als (zu versteuernden) Bonus, sofern Karosserie und Fenster wirklich immer sauber waren, das Taxi also manuell mit Küchenrollen und Glasreiniger entsprechend der HHT-Ansprüche gereinigt wurde. Die Fahrzeuge sind gemäß dem Service-Konzept von Hybrid-Hamburg Taxi, Inhaber Jürgen Starck e.K. mit zahlreichen Give-Aways und Extras wie WLAN und Presse ausgestattet. Diese das Trinkgeld erhöhenden Serviceleistungen werden dem Personal für die Weitergabe an die Kunden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Realistisches Rechenbeispiel Fahrer A arbeitet die maximal erlaubten 192 Monatsstunden. Sein Bruttoumsatz beträgt 20,00 € pro Stunde = 3.840 € im Monat. Per Mindestlohn erhielte er nach Lohnkomponente 1 insgesamt 1.632 €. Enthaltene Umsatzsteuer im Bruttoumsatz (wir nehmen einen Umsatzsteueranteil von 7,1 % an, da auch eine 19% -Fahrt vorkommen kann): 254,57 €. Der Nettoumsatz beträgt somit: 3.585,43 €. Per Provision erhielte er nach Lohnkomponente 1 daher 3.585,43 € x 46,5 % = 1.667,22 €. Da die Provision für Fahrer A die günstigere Variante ist, erhält er dann auch diese 1.667,22 €. Die Provisionsvariante kommt in diesem Modell ab einem Stundenumsatz von 19,60 € brutto zur Anwendung. Darunter ist der Mindestlohn für das Personal günstiger. Es wurde bewusst auf die Auslobung sehr hoher Provisionen verzichtet, da die Fahrerinnen und Fahrer Lohnzuwächse primär über Gewinnbeteiligung und Stammkundenkonten erzielen sollen. 2013 wurde ohne Personal ein Jahresgewinn von 38.518 € erzielt (pro Monat 3.210 €). Gehen wir davon aus, dass durch den Einsatz eines zweiten Wagens der Gewinn marginal auf 40.000 € steigt. Das sind monatlich dann 3.333 €, also lediglich 123 € mehr als 2013 ohne Personal. Dieser monatliche Durchschnittsgewinn liegt 533 € über dem Sockelbetrag. Laut der Tabelle von Lohnkomponente 2 (Gewinnbeteiligung) wird dieser Betrag mit 20 % honoriert, was einer monatlichen Gewinnbeteiligung von 106,60 € entspricht, so dass am Quartalsende 319,80 € ausbezahlt werden. Der Gewinn wird natürlich nicht genau jedes Quartal gleich ausfallen. Bei einem Jahresgewinn von 40.000 € fallen dann aber im Jahr 1.279,20 € Gewinnbeteiligung an. Durch verantwortungsvolles und engagiertes handeln im Sinne des Profils von Hybrid-Hamburg Taxi kann dieser Gewinn und damit auch die Beteiligung noch deutlich gesteigert werden. Im Moment gehen bei Hybrid-Hamburg Taxi pro Monat etwa 100-150 Bestellungen ein. Würde Fahrer A über die Jahre hinweg sich einen ähnlichen Kundenkreis aufbauen, würde das pro Monat mehr als 150 € zusätzlich bedeuten. Gehen wir aber von einem Beispiel nach kürzerer Tätigkeit aus: Fahrer A hat bisher 5 Stammkunden geworben. Diese bestellen im aktuellen Monat insgesamt 20 Fahrten. Er selbst fährt zwar nur 5 davon, die anderen 15 sein Chef. Er bekommt nach Lohnkomponente 3 aber alle 20 Fahrten auf sein Stammkunden-Konto. 12 liegen zwischen 25 und 35 Euro, 5 Fahrten haben den Wert von 40€, 2 liegen bei 70 € und eine bei 85 €. Daraus ergibt sich: 12 x 0,75 € = 9 € / 5 x 1,00 € = 5 € / 2 x 2,00 € = 4 € / 1 x 3,00 € = 3 €. Das macht insgesamt nach Lohnkomponente 3 dann 21 €. Fahrer A ist fleißig und reinigt das Taxi perfekt per Hand. Die ihm überlassene Prepaidkarte für den Hochdruckstrahler gibt er am Monatsende mit dem vollen Betrag von 45 € (30 x 1,50 €) zurück. Diese 45 € erhält er nach Lohnkomponente 4 als Bonus. Daraus ergeben sich 1.667,22 € + 106,60 € + 21 € +45 €= 1.839,80 € Bruttolohn. Hinzu kommt das für angestellte Fahrer unversteuerte das Trinkgeld. Durch engagiertes Handeln, Vermeidung von Kosten (Erhöhung des Gewinns) und die Anwerbung von vielen Kunden ist es auf jeden Fall möglich, den Lohn noch deutlich zu steigern. Urlaubstage und Lohnfortzahlung bei Krankheit werden bezahlt wie gesetzlich geregelt. Diese Regelungen werden verbindlich eingehalten.
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