„Das passiert mir nicht!“ – Vorbereitung auf das Ungewisse – der „Notfallkoffer“ für das Unternehmen 10. Dezember 2015 – Industrie- und Handelskammer Nürnberg Referenten: Thomas Biermann, DATEV eG Werner Schmidgruber, DATEV eG Seite © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Wer ist DATEV? n n n n Genossenschaft von 40.000 Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten Unterstützung aller Dienstleistungen der DATEV-Mitglieder für deren Mandanten Hauptsitz in Nürnberg 25 Niederlassungen in Deutschland n Softwarehaus und IT-Dienstleister mit über 40 Jahren Erfahrung mit Software, Services und Rechen-zentrumsDienstleistungen: § über 11 Millionen Lohn- und Gehaltsabrechnungen § mehr als 145.000 Unternehmen nutzen DATEVAnwendungen n DATEV-Rechenzentrum ist Datendrehscheibe zwischen Unternehmen, Steuerberatern und rund 200 Institutionen (z. B. Finanzverwaltung, Krankenkassen, Banken) n umfangreicher Service – rund 2,5 Notfallkoffer Mio. Servicekontakte jährlich n mehr als 100.000 Seminarteilnehmer pro Jahr 14.12.2015 Seite 2 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten DATEV eG – das Rechenzentrum als „Herz“ in Zahlen Stand Januar 2015 Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 3 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Agenda n n n n n n n Zahlen, Daten, Fakten Warum ein Notfall-Plan/-Koffer Was passiert wenn Ihnen heute etwas passiert?! Grundlegende Maßnahmen – betrieblicher Bereich Grundlegende Maßnahmen – privater Bereich Was wäre wenn …? Unterstützung durch Ihren Steuerberater Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 4 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Zahlen, Daten, Fakten! Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 5 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Zahlen, Daten, Fakten! Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 6 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Zahlen, Daten, Fakten! n Für den Bereich der Unfallverletzten liegt keine gesicherte Gesamtzahl vor. Aus den genannten Erhebungen ist klar, dass sich n n n 1,15 Mio. Arbeitsunfälle ereigneten, von denen 0,13 Mio. auf den Bereich Verkehr entfielen. 1,32 Mio. Schulunfälle ereigneten, von denen 0,05 Mio. auf den Bereich Verkehr entfielen. insgesamt 0,37 Mio. Verkehrsunfälle (inkl. Arbeit und Schule) ereigneten. n Aus Schätzungen des Robert-Koch-Institutes sind zudem 2,80 Mio. Unfälle im Hausbereich und 2,29 Mio. Unfälle in der Freizeit abzuleiten. Zudem weist das Robert-Koch-Institut erheblich mehr Unfälle im Verkehr aus als polizeilich erfasst werden. n Es ist davon auszugehen, dass es sich dabei zu großen Teilen um sog. Alleinunfälle im Verkehr (z. B. Sturz vom Fahrrad) handelt, die im Rahmen dieser Gesamtunfallstatistik zu den Freizeitunfällen gezählt werden. Somit ergeben sich für das Jahr 2013 insgesamt 3,11 Mio. Unfälle im Freizeitbereich. Damit wird das Gesamtvolumen auf 8,58 Mio. Unfälle im Jahr 2013 geschätzt, d. h. rund 10,6 % der Wohnbevölkerung erlitten 2013 einen Unfall. Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 7 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Zahlen, Daten, Fakten! n In der Todesursachenstatistik des Jahres 2013 werden 21.930 Unfalltote ausgewiesen. Das heißt, etwa 0,03 % der gesamten Wohnbevölkerung erlitten 2013 einen tödlichen Unfall. n Aus den vorliegenden Statistiken ist klar, dass es n n n 932 Todesopfer durch Arbeitsunfälle gegeben hat, wovon 440 auf den Bereich Verkehr entfielen. 43 Todesopfer durch Schulunfälle gegeben hat, wovon 36 auf den Bereich Verkehr entfielen. insgesamt 3.542 Todesopfer durch Verkehrsunfälle (inkl. Arbeit und Schule) gegeben hat, und es 8.675 Todesopfer durch Unfälle im Hausbereich gegeben hat. Daraus lässt sich ableiten, dass 9.214 Unfalltote bei anderen Aktivitäten - vornehmlich in der Freizeit - umgekommen sind. Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 8 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Warum ein „Notfallkoffer“? Schöne Dinge des Lebens werden gerne geplant… die wenigsten von uns aber „planen“ weder Notfälle oder negative Ereignisse, sowie deren Folgen. Unfall etc. Zeitlich nicht in der Lage zu handeln Unerwartetes Ableben Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 9 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Was passiert, wenn mir heute etwas passiert?! Stellen Sie sich vor, Sie fahren heute Abend nach Hause und kommen nicht an… Was passiert…? Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 10 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Was passiert, wenn mir heute etwas passiert?! n Für die Notfallplanung ergeben sich im Wesentlichen vier Handlungsfelder Was passiert mit mir? Was passiert mit meiner Familie? Was passiert mit meinem Unternehmen? Was passiert mit meinem Vermögen? Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 11 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Was passiert wenn Ihnen heute etwas passiert?! „Welche medizinische (lebenserhaltende) Maßnahmen möchte ich erhalten“? Was passiert mit mir? „Wer wird im Notfall informiert“? „Wo erhält der Notarzt schnell Information über mich“? „Wo möchte ich als pflegebedürftige Person untergebracht werden“? „Was passiert mit meinen sterblichen Überresten“? Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 12 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Was passiert wenn Ihnen heute etwas passiert?! „Hat meine Familie ohne mich finanzielle Probleme“? „Wer entscheidet über mein Leben, wenn ich es nicht mehr kann“? „Wem kann ich vertrauen“? „Wer kennt sich mit unseren Verträgen, Versicherungen etc. aus“? Was passiert mit meiner Familie? „Wer kümmert sich um die Informationsverteilung“? „Wer hat Zugriff auf welche Daten und Infos“? Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 13 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Was passiert wenn Ihnen heute etwas passiert?! „Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag“? „Wer soll was erben“? „Wer hat Überblick über die Vermögenswerte“? Was passiert mit meinem Vermögen? „Müssen Beiträge zu Versicherungen etc. Beitragsfrei gestellt werden, damit nichts verloren geht“? „Wer kümmert sich um meinen Nachlass“? „Wer ist Begünstigter in meinen Verträgen“? Notfallkoffer „Kann meine Familie/Vertrauter das alles verwalten“? 14.12.2015 Seite 14 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Was passiert wenn Ihnen heute etwas passiert?! „Wer führt kurzfristig mein Unternehmen in meinem Sinn weiter“? „Wo finden meine Vertrauten wichtige Unterlagen, wie Verträge, Passwörter und Co.“? „Wer kann langfristig das Unternehmen übernehmen“? „Wer kennt sich mit den laufenden Geschäften/Aufträgen aus“? Was passiert mit meinem Unternehmen? „Gibt es eine Nachfolge- oder Übergaberegelung“? Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 15 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Was gehört in den Notfallkoffer? Wie fange ich an? Auch der längste Weg, beginnt mit dem ersten Schritt Konfuzius Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 16 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Was gehört in den Notfallkoffer? Wie fange ich an? Vor- und Nachteile bei Papier und Computer Notfallkoffer in Papierform Alle Unterlagen werden mit Hilfe eines Ablageregisters abgeheftet und mindestens 1 x im Jahr überprüft. Ablageort und Struktur sind bekannt. Elektronischer Notfallordner Alle Unterlagen werden gescannt oder in elektronischer Form abgelegt und laufend „gepflegt“ z. B. mit DATEV Unternehmen online oder lokale Festplatte Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 17 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Notfallkoffer für den „Geschäftsbereich“ Was passiert mit meinem Unternehmen? Was passiert mit meinem Vermögen? Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 18 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Grundlegende Maßnahmen für die kontinuierliche Weiterführung des Unternehmens Welche Personen sind zeitnah zu informieren und arbeiten zusammen: § Weitere Inhaber, Geschäftsführer, Stellvertreter, Abteilungsleiter – bei größeren Unternehmen Beirat oder Krisenstab § Familienmitglieder § Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar, Unternehmensberater Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 19 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Grundlegende Maßnahmen für die kontinuierliche Weiterführung des Unternehmens Verantwortlichkeiten für wichtige betriebliche Abläufe bestimmen: § § § § § § Krisenkommunikation (Innen- und Außenverhältnis) Abwicklung aller laufenden Zahlungsverhältnisse Produktions- und Leistungsprozesse Beschaffung notwendigen Materials und Lagerhaltung Wichtige Personalentscheidungen Rezepturen Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 20 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Grundlegende Maßnahmen für die kontinuierliche Weiterführung des Unternehmens Regelungen zur Unternehmensnachfolge: § Vorgehen bei Tod des Unternehmers (mit Erbregelung) § Konzept zur betrieblichen Unternehmensnachfolge § Vorgehen bei Tod des Unternehmers (ohne Erbregelung / ohne Nachfolger) Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 21 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Welche Informationen braucht wer? Wer weiß Was? Wer darf Was? Wer macht Was? Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 22 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Finanzbereich § § § § § § § § § § § Bilanzierte Positionen /nicht bilanzierte Positionen Geschäftskonten (welche gibt es/ wer hat Zugriff bzw. Vollmacht) Bankschließfächer (wer hat Zugriff bzw. Schlüssel, Safepasswort) Welche Bürgschaften bestehen? Wertpapiere des Unternehmens (Wo werden Sie verwaltet?) Dauerschuldverhältnisse Betriebliche Zahlungsverpflichtungen (z.B. Miete/Pacht, Löhne und Gehälter) Aufstellung (Immobilien-) Finanzierungen Weitere Darlehen / Kredite für Investitionen oder Betriebsmittel Gibt es Unternehmensbeteiligungen? Betriebliche Versicherungen (Welche Versicherungen bei welchen Gesellschaften?) Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 23 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Verträge und Urkunden § Gesellschaftsverträge und Vertretungsvollmachten § Gesellschaftsverträge § Prokura / Vertretungsvollmachten § Verträge zugunsten Dritter (§§ 328 ff. BGB) § Kopien/Originale von Testament oder Erbvertrag (in Abstimmung mit Familie) § Handelsregisterauszüge § Grundbuchauszüge Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 24 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Weitere wichtige Verträge / Unterlagen § § § § § § § § § § § Leasingverträge Konzessionen / Lizenzverträge Konformitätsbescheinigungen Mietverträge Pachtverträge Genehmigungen Warenkreditverträge Arbeitsverträge Zertifizierungen Factoringverträge Sponsoringverträge etc. Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 25 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Gewerbliche Schutzrechte § § § § § Designschutz Patente und Gebrauchsmuster Marken- und Urheberrecht Informationen an Patentanwalt, DPMA Prüfung und Beachtung von Laufzeiten Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 26 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Betriebliche Daten § § § § Wichtige Kunden (Rahmenverträge, Sonderkonditionen,…) Wichtige Lieferanten (Rahmenverträge, Sonderkonditionen,…) Aufträge und Kalkulationen Datenschutzvereinbarungen Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 27 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Sonstige Unterlagen • • • • Kfz-Briefe der Geschäftsfahrzeuge (Sicherungsübereignung) Verzeichnis anhängiger Rechtsstreitigkeiten (Anwalt A, Anwalt B, Hausanwalt) Verzeichnis von Gewähr- / Garantieleistungen die Dritten eingeräumt wurden Verzeichnis von Gewähr- / Garantieleistungen die seitens Dritter Ihnen gegenüber eingeräumt wurden Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 28 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Mitgliedschaften • Betriebliche Mitgliedschaften IHK / HWK / Innung Verbände Berufsgenossenschaft Vereine Gesetzliche Mitgliedschaften / Freiwillige Mitgliedschaften Wie sind diese zu informieren? Automatisches Erlöschen der Mitgliedschaft? Berufsgenossenschaft nicht automatisch! Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 29 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Zugänge • • • • • • Passwörter (Welche Personen haben Admin-Rechte/kennen die Passwörter) Schlüsselverzeichnis Sonstige Zugangsdaten Biometrische Daten – (Alternativer Zugang möglich?) SmartCard Neuer Personalausweis – nPA (Internet-Funktion) Wer kommt in meine Firma, mein Büro? Wer kommt an wichtige/vertrauliche Unterlagen? Wer kommt an wichtige/vertrauliche Dateien? Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 30 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Notfallkoffer für den „Privatbereich“ Was passiert mit mir? Was passiert mit meiner Familie? Was passiert mit meinem Vermögen? Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 31 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Verfügungen im privaten Bereich § Auch im privaten Bereich ist Vorsorge zu treffen. Es ist die Handlungsfähigkeit der Familie zu sichern. § Das gilt nicht nur für einen Todesfall, sondern auch für schwere Krankheiten oder Unfälle, die zur Geschäftsunfähigkeit führen. § Achten Sie darauf, dass diese Verfügungen und Vollmachten nicht nur in einem Testament Berücksichtigung finden. Werden die Angaben nur dort gemacht, werden sie auch erst bei der Testamentseröffnung bekannt. Das kann in vielen Fällen zu spät sein. Es empfiehlt sich, auch hier den Rat eines Rechtsanwalts, Notars, Steuerberaters sowie ihres Versicherungsmaklers einzuholen. Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 32 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Was im Todesfall innerhalb von 48 Stunden zu erledigen ist! - Checkliste § § § § § § § § Bestattungsinstitut beauftragen Pfarrer verständigen Benachrichtigung des Vertreters in Betrieb oder Praxis Benachrichtigung des/der Betreuer(s) Lebensversicherung binnen 48 Stunden informieren Unfallversicherung binnen 48 Stunden informieren Benachrichtigung weiterer Personen laut nachfolgender Liste Benachrichtigung des/der Testamentvollstrecker(s) Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 33 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Wer ist zu informieren? § § § § § § § § Ehepartner / Lebenspartner Kinder Eltern Betreuer Bruder/Schwester Familie Freunde Sonstige Und wer informiert diese und in welcher Form? Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 34 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Finanzbereich § Private Bankverbindungen und Konten (Ansprechpartner Bank, Vollmachten) § Private Wertpapiere / Depos (Ansprechpartner Bank, Vollmachten) § Private Vermögenswerte (Was sind diese /Wo sind diese) § Immobilien § Bausparverträge § Sonstiges (z.B. Münzsammlung) § Privates Schließfach / Safe § Persönliche Zahlungsverpflichtungen § Abo (Zeitungen/Zeitschriften) § Darlehen für private Investitionen § Private Versicherungsverträge § Übersicht Hypotheken / Grundschuld Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 35 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Verträge und Urkunden Private Urkunden, Verträge, Vollmachten § § § § § § § § § § Testament Erbvertrag Vermächtnis Pflichtteilverzichtserklärungen Ehevertrag Heiratsurkunde Eigene Geburtsurkunde Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung § § § § § § § § § Mietverträge / Pachtverträge Kauf- und Leasingverträge Arbeitsverträge Verträge zugunsten Dritter Sonstige Urkunden Steuererklärungen Kfz-Briefe Bestattungswünsche Verträge Grabstätten Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 36 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Sonstiges § Private Passwörter § PC/Mobiltelefon/Tablet, E-Mail-Account, Bank-/Kreditkarten § Privates Schlüsselverzeichnis § Sonstige Zugangsdaten § Tresore, Waffenschränke, usw. § Mitgliedschaften (Vereine, Parteien, usw.) § Spezielle Regelungen (polizeiliche Erlaubnispflicht) § Giftige/gefährliche Haustiere, Waffen, giftige Substanzen im Haushalt (Medikamente …) Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 37 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Wo sollten die wichtigen Informationen hinterlegt sein? • im Unternehmen oder Zuhause - der sichere Ort sollte einer Vertrauensperson bekannt sein Zusätzlich: • beim Steuerberater • beim Notar • beim Amtsgericht Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 38 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Hinterlegungsstelle beim Amtsgericht (hier Bsp. Bayern) n n Zuständigkeiten und Aufgaben In bestimmten Fällen übernimmt der Staat die treuhänderische Verwahrung von Geld, Wertpapieren, sonstigen Urkunden und Kostbarkeiten (z.B. Schmuck, wertvolle Gemälde usw.). Hier finden Sie einige BEISPIELE für Fälle, in welchen der entsprechende Betrag oder der Gegenstand hinterlegt werden können: n Die einstweilige Einstellung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme nach Leistung einer Sicherheit wurde durch gerichtliche Entscheidung angeordnet. n Die vorläufige Vollstreckbarkeit eines Gerichtsurteils nach Sicherheitsleistung wurde durch gerichtliche Entscheidung angeordnet. n Es wurde die Möglichkeit der Kautionszahlung zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls eingeräumt. n Ein Schuldner möchte seine Verbindlichkeiten begleichen, weiß aber nicht, wer der rechtmäßige Gläubiger ist (= Gläubigerungewissheit, § 372 BGB). n Annahmeverzug des Gläubigers, § 372 BGB. n Sachliche Zuständigkeiten der Hinterlegungsstelle n Entgegennahme von Anträgen auf Hinterlegung von gesetzlichen und gesetzlich zugelassenen Zahlungsmitteln (Geld) sowie Wertpapieren, Urkunden und Kostbarkeiten nach dem Bayerischen Hinterlegungsgesetz (BayHintG) n Annahme der Hinterlegung n Entscheidung über Auszahlungsanträge Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 39 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Was soll mit mir passieren? Erläuterung wichtiger Begriffe (www.bmj.de) • Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit, selbst zu entscheiden, einübst. • Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. • Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. • Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit. Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 40 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Was soll mit mir passieren? Erläuterung wichtiger Begriffe (www.bmj.de) § Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. § Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. § Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, etwa welche Wunsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird. Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 41 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Was soll mit mir passieren? Erläuterung wichtiger Begriffe (www.bmj.de) § In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. § Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszustanden bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 42 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Wichtig im Pflegefall Leistungen der Pflegeversicherung § Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ist formlos möglich. § Es empfiehlt sich ein kurzer schriftlicher Antrag. § Der Antrag ist an die Pflegekasse zu richten, die Adresse ist in der Regel die der Krankenkasse. Diese sollte den Antrag aber ggf. weiterleiten. Leistungen werden nicht automatisch erbracht, sondern erst ab Antragstellung. Jeweilige Höhe erst mit Begutachtung durch den MDK. § Muster: – Name des Pflegebedürftigen, Anschrift. Ich beantrage hiermit Leistungen der Pflegeversicherung und bitte um kurzfristige Begutachtung Mit freundlichen Grüßen Unterschrift Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 43 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Wichtig im Pflegefall n Bei der Bemessung des Bedarfs geht es im Wesentlichen um Leistungen der Grundpflege: Körperpflege (Waschen, Zähneputzen…), Toilettengänge, Ankleiden, Nahrungsaufnahme (nicht Nahrungszubereitung) n Daneben werden in gewissen Umfang auch hauswirtschaftliche Hilfen anerkannt n Dabei muss für die einzelnen Pflegestufen mindesten folgender "Aufwand" erforderlich sein: n Pflegestufe I - insgesamt: 90 min - davon Grundpflege: 46 min n Pflegestufe II - insgesamt: 180 min - davon Grundpflege: 120 min n Pflegestufe III - insgesamt: 300 min - davon Grundpflege: 240 min Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 44 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Wichtig im Pflegefall n Die Leistungen der Pflegeversicherung werden in zwei verschiedenen Formen erbracht: n Als Barleistung (Pflegegeld) n Dieser Betrag wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und dien der selbständigen Versorgung mit der erforderlichen Pflege. Dieser Betrag wird bei "Sozialleistungen" (Grundsicherung, Hartz IV, ...) nicht als Einkommen berücksichtigt. n Als Sachleistung n Dies ist der Betrag, für den ein zugelassener Pflegedienst beschäftigt werden kann. Hier sind die Leistungen wesentlich höher als bei der Barleistung. Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 45 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Wichtig im Pflegefall n Beide Leistungsformen können beliebig kombiniert werden. Soweit die Sachleistung nicht in Anspruch genommen wird, erhält man die anteilige Barleistung. n Die Beträge (monatlich) im Einzelnen: n n n n Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe Pflegestufe 0 - Pflegegeld: 1 - Pflegegeld: 2 - Pflegegeld: 3 - Pflegegeld: 123 € / Sachleistung 244 € / Sachleistung 458 € / Sachleistung 728 € / Sachleistung 231 € 468 € 1.144 € 1.612 € (Härtefall 1.995 €) n Zu diesen Leistungen kommen ggf. noch niedrigschwellige Dienstleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 46 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Wichtig im Pflegefall n Ein Platz in einer Pflegeeinrichtung ist mit erheblichen Kosten verbunden. (ab ca. 3.000,- Euro) n Je nach Pflegestufe I-III ergibt sich daraus eine Versorgungslücke zwischen 2.532,- bis 1.388,- pro Monat! n Berücksichtigen Sie dies bei der Vorsorgeplanung! Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 47 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Wie kann der Steuerberater unterstützen? n Ihr Steuerberater kennt ihr Unternehmen und die Vermögensverhältnisse aus dem laufenden Mandat n Ihr Steuerberater kann ihnen beim Aufbau der Notfallordnerstruktur helfen n Über eine frühzeitige Gestaltung der persönlichen Wünsche kann das die Familie und das Vermögen geschützt werden n Auch im Bereich der Vorsorge- und Nachfolgeplanung ergeben sich erhebliche Optimierungsmöglichkeiten Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 48 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Wie kann der Steuerberater unterstützen? n Betriebswirtschaftliche Auswertungen n Bilanzen n Erbschaftsteuerangelegenheiten n Bankgespräche vorbereiten und begleiten n Unternehmensanalyse durchführen n Betriebswirtschaftliche Beratung (Vergleichsberechnungen usw.) n Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Finanzamt Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 49 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten DATEV Unternehmen online DATEV Unternehmen online Belege/Belegverwaltung online Bank/ Bankkonto/ Zahlungsverkehr online Kassenbuch online Rechnungsbücher online Auswertungen online/Auswertungspakete online Auftragswesen online Lohnvorerfassung online LOVOR online Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 50 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Prozessdarstellung der Zusammenarbeit Steuerberater und Unternehmen Unternehmen Kanzlei DATEV-Rechenzentrum DATEV Unternehmen online Belege senden Beleg Datensicherheit Buchführung Buchung Auswertungen Zahlungsvorschläge Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 51 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Ansicht der Dokumente/Belege Online – Belegbearbeitung Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 52 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten DATEV ERBEX Vermögensnachfolgegestaltung Personenverwaltung n Erfassung der beteiligten Personen n Parenteldarstellung der gesetzlich Erbberechtigten n Erfassung und Abbildung von n gesetzlichen und gewillkürten Erbquoten sowie Pflichtteilsquoten n Erbverzichten, Ausschlagungen Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 53 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten DATEV ERBEX Vermögensnachfolgegestaltung Vermögensdarstellung n Erfassung und Darstellung des vorhandenen Vermögens n Einstieg in die Bewertung von n Grundbesitz n Betriebsvermögen n Anteilen an nicht notierten Kapitalgesellschaften n Ermittlung des Kapitalwerts von Renten oder anderen wiederkehrenden Bezügen Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 54 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten DATEV ERBEX Vermögensnachfolgegestaltung Checkliste zur Grundbesitzbewertung seit 01.01.2009 n (Vor-)Erfassung aller relevanten Informationen n einfache Überführung in die entsprechenden Eingabefelder in ERBEX Vermögensnachfolgegestaltung n Dokumentation Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 55 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten DATEV ERBEX Vermögensnachfolgegestaltung Grundbesitzbewertung seit 01.01.2009 n Grundstücke werden – abhängig von der Grundstücksart – typisierend nach dem Vergleichswert-, Ertragswertoder Sachwertverfahren bewertet. Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 56 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten DATEV ERBEX Vermögensnachfolgegestaltung Darstellung unterschiedlicher Planszenarien n Erstellung von verschiedenen Planszenarien zur Ermittlung der optimalen Gestaltung im Hinblick auf die Ziele des Unternehmens / Mandanten Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 57 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten DATEV ERBEX Vermögensnachfolgegestaltung Detailangaben im Rahmen eines Planszenarios n Die Steuerbefreiung für das Familienheim wird berücksichtigt. n Das Programm ermittelt automatisch die Steuerbefreiung für Unternehmensvermögen nach § 13a ErbStG und die Steuerbegünstigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke nach § 13c ErbStG sowie die Freibeträge nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 58 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten DATEV ERBEX Vermögensnachfolgegestaltung Nachlassanalyse n schnelle Überprüfung der Einhaltung von Pflichtteilsrechten möglich Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 59 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Fundstellen im Internet n www.google.de Suche: Notfallkoffer Steuerberater BMWi n BMWi: http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/unternehmen_fuehren/k now_how/krisenmanagement/01123/index.php n Bundesnotarkammer - www.vorsorgeregister.de n NEXXT: http://www.nexxt.org/themenundtexte/notfallkoffer/index.php Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 60 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Notfallmanagement Für den Ernstfall vorbereitet Seite © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Was haben diese Szenarien gemeinsam? Regenschauer Siegburg Rechnerraum geflutet Defektes Relais Rechnerraum ohne Strom Vermittlungsstelle Siegen keine Datenverbindung Kirschkornkissen , Feuer im Unternehmen Administrator ändert, Datenbanktabellen defekt Personalabteilung öffnet ZIP-Datei, aktiviert Virus Eigene E-Mails erreichen keinen Geschäftspartner Diebe zerschneiden Maus-, Strom- und Tastaturkabel Seite 62 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Verfügt Ihr Unternehmen über ein IT-Notfallmanagement? Weniger als 50 % aller kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) verfügen über ein Notfallmanagement (BSI-Studie zur IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen) Wieso wird kein Notfallmanagement etabliert? n Kosteneinsparungen n keine Einschätzung der Risiken n „Es passiert schon nichts.“ n „Wenn etwas passiert, dann passiert es nicht mir.“ Seite 63 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Was ist eigentlich … … Notfallmanagement? Ziel des Notfallmanagements ist es, sicherzustellen, dass wichtige Geschäftsprozesse selbst in kritischen Situationen nicht oder nur temporär unterbrochen werden und die wirtschaftliche Existenz der Institution auch bei einem größeren Schadensereignis gesichert bleibt. (BSI-Standard 100-4) Ziel ist es, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Seite 64 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Was können Sie tun? Maßnahmen des IT-Notfallmanagements Präventiv n Initiierung eines Notfallmanagements Aufdeckend n Umsetzung präventiver Maßnahmen n Überwachung der Systeme n Wartung laufender Maßnahmen n Überprüfung bestehender Maßnahmen n Durchführen von Notfallübungen Reaktiv n Notfallbewältigung n Wiederanlauf der Systeme n Beheben erkannter Schwachstellen überwiegend projektbezogener Aufwand laufender Aufwand Seite 65 anlassbezogener Aufwand © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Zur Umsetzung eines IT-Notfallmanagements werden verschiedene Dokumente benötigt Dokumentation des IT-Notfallmanagements Notfallvorsorge n Leitlinie zum Notfallmanagement n Business Impact Analyse n Risikoanalyse n Kontinuitätsstrategie n Notfallvorsorgekonzept Notfallbewältigung n Notfallhandbuch n Wiederanlaufplan n Geschäftsfortführungsplan n Wiederherstellungsplan Prüfung und Verbesserung n Test- und Übungskonzept n Schulungskonzept n Auditplan Seite 66 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Technische Vorsorgemaßnahmen für den Notfall Virtualisierung Mehrfachstandorte n Notfallübungen und Wiederherstellungen sind leichter möglich n ggf. Problem: Replikation und Datenmenge n virtuelle Systeme sind nicht von konkreter physischer Hardware abhängig Online-Backups n Daten sind meist nicht im direkten Zugriff à Wiederherstellung notwendig Ersatzsysteme n Cold-, Warm- oder Hot-Standby Saas und IaaS n Abklären, ob Dienstleister auch Daten sichert redundante Auslegung von Ressourcen n Klimatisierung, Stromversorgung, Internetverbindung Cloud Computing n Disaster Recovery as a Service Seite 67 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Die Cloud als Notfallszenario Worauf sollten Sie achten? Schutz der Daten vor Wirtschaftsspionage Datenschutz und Compliance Kontrolle des Cloud-Anbieters (ggf. Zertifizierung) gute Internetanbindung zwingend erforderlich Vertraulichkeit der Internetverbindung (https, VPN, Zwei-Faktor-Authentisierung) Seite 68 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Unsere Cloud – das DATEV-Rechenzentrum bequem sicher ortsungebunden standardisiert Seite 69 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Wie kann DATEV darüber hinaus unterstützen? IT-Lösungen für n sichere Internet-Nutzung n sicherere E-Mail-Kommunikation n sicheres mobiles Arbeiten n sicheres IT-Outsourcing Beratungsangebote n Beratung zur Einführung eines Notfallmanagements gemäß BSI Standard 100-4 n Erstellung, Revision und Optimierung von Sicherheitskonzepten n Sensibilisierungsmaßnahmen/ Mitarbeiterschulungen n Datenschutz und Datensicherheit Seite 70 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Welche Punkte sollten beachtet werden? n Einbindung der Mitarbeiter (Information, Schulungund Sensibilisierung) n regelmäßige Tests und Notfallübungen n keine unrealistischen Zeitund Budgetvorgaben n gute Dokumentation Seite 71 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Fragen, Anmerkungen, Anregungen? Notfallkoffer 14.12.2015 Seite 72 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Noch keinen Steuerberater? n Suchdienst der Steuerberaterkammer Nürnberg http://www.stbk-nuernberg.de/STB-SUCHDIENST n DATEV-Mitglieder-Suchservice: www.datev.de/mitglieder-suchservice Rechnungswesen 2.0 Seite 73 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten Werner Schmidguber DATEV eG [email protected] www.datev.de/consulting Thomas Biermann DATEV eG [email protected] www.datev.de/unternehmensloesungen Rechnungswesen 2.0 Seite 74 © DATEV eG, alle Rechte vorbehalten
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