„Das passiert mir nicht!“ – Vorbereitung auf das Ungewisse – der

„Das passiert mir nicht!“ – Vorbereitung auf das
Ungewisse – der „Notfallkoffer“ für das Unternehmen
10. Dezember 2015 – Industrie- und Handelskammer Nürnberg
Referenten:
Thomas Biermann, DATEV eG
Werner Schmidgruber, DATEV eG
Seite
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Wer ist DATEV?
n
n
n
n
Genossenschaft von 40.000
Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten
Unterstützung aller Dienstleistungen der DATEV-Mitglieder
für deren Mandanten
Hauptsitz in Nürnberg
25 Niederlassungen in Deutschland
n Softwarehaus und IT-Dienstleister mit über 40 Jahren
Erfahrung mit Software, Services
und Rechen-zentrumsDienstleistungen:
§ über 11 Millionen Lohn- und
Gehaltsabrechnungen
§ mehr als 145.000
Unternehmen nutzen DATEVAnwendungen
n DATEV-Rechenzentrum ist
Datendrehscheibe zwischen
Unternehmen, Steuerberatern und
rund 200 Institutionen
(z. B. Finanzverwaltung,
Krankenkassen, Banken)
n umfangreicher Service – rund 2,5
Notfallkoffer
Mio. Servicekontakte jährlich
n mehr als 100.000 Seminarteilnehmer pro Jahr
14.12.2015
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DATEV eG – das Rechenzentrum als „Herz“ in Zahlen
Stand Januar 2015
Notfallkoffer
14.12.2015
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Agenda
n
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n
n
Zahlen, Daten, Fakten
Warum ein Notfall-Plan/-Koffer
Was passiert wenn Ihnen heute etwas passiert?!
Grundlegende Maßnahmen – betrieblicher Bereich
Grundlegende Maßnahmen – privater Bereich
Was wäre wenn …?
Unterstützung durch Ihren Steuerberater
Notfallkoffer
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Zahlen, Daten, Fakten!
Notfallkoffer
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Zahlen, Daten, Fakten!
Notfallkoffer
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Zahlen, Daten, Fakten!
n Für den Bereich der Unfallverletzten liegt keine gesicherte Gesamtzahl vor. Aus
den genannten Erhebungen ist klar, dass sich
n
n
n
1,15 Mio. Arbeitsunfälle ereigneten, von denen 0,13 Mio. auf den Bereich Verkehr entfielen.
1,32 Mio. Schulunfälle ereigneten, von denen 0,05 Mio. auf den Bereich Verkehr entfielen.
insgesamt 0,37 Mio. Verkehrsunfälle (inkl. Arbeit und Schule) ereigneten.
n Aus Schätzungen des Robert-Koch-Institutes sind zudem 2,80 Mio. Unfälle im Hausbereich und
2,29 Mio. Unfälle in der Freizeit abzuleiten. Zudem weist das Robert-Koch-Institut erheblich
mehr Unfälle im Verkehr aus als polizeilich erfasst werden.
n Es ist davon auszugehen, dass es sich dabei zu großen Teilen um sog. Alleinunfälle im Verkehr (z. B.
Sturz vom Fahrrad) handelt, die im Rahmen dieser Gesamtunfallstatistik zu den Freizeitunfällen
gezählt werden. Somit ergeben sich für das Jahr 2013 insgesamt 3,11 Mio. Unfälle im
Freizeitbereich.
Damit wird das Gesamtvolumen auf 8,58 Mio. Unfälle im Jahr 2013
geschätzt, d. h. rund 10,6 % der Wohnbevölkerung erlitten 2013
einen Unfall.
Notfallkoffer
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Zahlen, Daten, Fakten!
n In der Todesursachenstatistik des Jahres 2013 werden 21.930 Unfalltote
ausgewiesen. Das heißt, etwa 0,03 % der gesamten Wohnbevölkerung
erlitten 2013 einen tödlichen Unfall.
n Aus den vorliegenden Statistiken ist klar, dass es
n
n
n
932 Todesopfer durch Arbeitsunfälle gegeben hat, wovon 440 auf den Bereich
Verkehr entfielen.
43 Todesopfer durch Schulunfälle gegeben hat, wovon 36 auf den Bereich Verkehr
entfielen.
insgesamt 3.542 Todesopfer durch Verkehrsunfälle (inkl. Arbeit und Schule)
gegeben hat, und es 8.675 Todesopfer durch Unfälle im Hausbereich gegeben hat.
Daraus lässt sich ableiten, dass 9.214 Unfalltote bei anderen
Aktivitäten - vornehmlich in der Freizeit - umgekommen sind.
Notfallkoffer
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Warum ein „Notfallkoffer“?
Schöne Dinge des Lebens werden gerne geplant…
die wenigsten von uns aber „planen“ weder Notfälle
oder negative Ereignisse, sowie deren Folgen.
Unfall etc.
Zeitlich nicht
in der Lage zu
handeln
Unerwartetes
Ableben
Notfallkoffer
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Was passiert, wenn mir heute etwas passiert?!
Stellen Sie sich vor, Sie fahren heute Abend nach Hause
und kommen nicht an…
Was passiert…?
Notfallkoffer
14.12.2015
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Was passiert, wenn mir heute etwas passiert?!
n Für die Notfallplanung ergeben sich im Wesentlichen vier Handlungsfelder
Was passiert
mit mir?
Was passiert mit
meiner Familie?
Was passiert mit
meinem
Unternehmen?
Was passiert mit
meinem Vermögen?
Notfallkoffer
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Was passiert wenn Ihnen heute etwas passiert?!
„Welche medizinische (lebenserhaltende) Maßnahmen möchte ich erhalten“?
Was passiert
mit mir?
„Wer wird im Notfall informiert“?
„Wo erhält der Notarzt schnell
Information über mich“?
„Wo möchte ich als pflegebedürftige Person untergebracht werden“?
„Was passiert mit meinen sterblichen Überresten“?
Notfallkoffer
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Was passiert wenn Ihnen heute etwas passiert?!
„Hat meine Familie ohne mich finanzielle Probleme“?
„Wer entscheidet über mein Leben, wenn ich es nicht mehr kann“?
„Wem kann ich vertrauen“?
„Wer kennt sich mit unseren
Verträgen, Versicherungen etc.
aus“?
Was passiert mit
meiner Familie?
„Wer kümmert sich um die Informationsverteilung“?
„Wer hat Zugriff auf welche Daten und Infos“?
Notfallkoffer
14.12.2015
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Was passiert wenn Ihnen heute etwas passiert?!
„Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag“?
„Wer soll was erben“?
„Wer hat Überblick über die
Vermögenswerte“?
Was passiert mit
meinem Vermögen?
„Müssen Beiträge zu Versicherungen etc.
Beitragsfrei gestellt werden, damit nichts
verloren geht“?
„Wer kümmert sich um
meinen Nachlass“?
„Wer ist Begünstigter in meinen Verträgen“?
Notfallkoffer
„Kann meine Familie/Vertrauter das alles verwalten“?
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Was passiert wenn Ihnen heute etwas passiert?!
„Wer führt kurzfristig mein
Unternehmen in meinem
Sinn weiter“?
„Wo finden meine Vertrauten
wichtige Unterlagen, wie
Verträge, Passwörter und Co.“?
„Wer kann langfristig das Unternehmen
übernehmen“?
„Wer kennt sich mit den laufenden
Geschäften/Aufträgen aus“?
Was passiert mit
meinem
Unternehmen?
„Gibt es eine Nachfolge- oder
Übergaberegelung“?
Notfallkoffer
14.12.2015
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Was gehört in den Notfallkoffer? Wie fange ich an?
Auch der längste Weg, beginnt
mit dem ersten Schritt Konfuzius
Notfallkoffer
14.12.2015
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Was gehört in den Notfallkoffer? Wie fange ich an?
Vor- und Nachteile bei Papier und Computer
Notfallkoffer in Papierform
Alle Unterlagen werden mit
Hilfe eines Ablageregisters
abgeheftet und mindestens
1 x im Jahr überprüft. Ablageort
und Struktur sind bekannt.
Elektronischer Notfallordner
Alle Unterlagen werden gescannt
oder in elektronischer Form
abgelegt und laufend „gepflegt“
z. B. mit DATEV Unternehmen
online oder lokale Festplatte
Notfallkoffer
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Notfallkoffer für den „Geschäftsbereich“
Was passiert mit
meinem
Unternehmen?
Was passiert mit
meinem Vermögen?
Notfallkoffer
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Grundlegende Maßnahmen für die kontinuierliche
Weiterführung des Unternehmens
Welche Personen sind zeitnah zu informieren und arbeiten zusammen:
§ Weitere Inhaber, Geschäftsführer, Stellvertreter, Abteilungsleiter – bei größeren
Unternehmen Beirat oder Krisenstab
§ Familienmitglieder
§ Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar, Unternehmensberater
Notfallkoffer
14.12.2015
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Grundlegende Maßnahmen für die kontinuierliche
Weiterführung des Unternehmens
Verantwortlichkeiten für wichtige betriebliche Abläufe bestimmen:
§
§
§
§
§
§
Krisenkommunikation (Innen- und Außenverhältnis)
Abwicklung aller laufenden Zahlungsverhältnisse
Produktions- und Leistungsprozesse
Beschaffung notwendigen Materials und Lagerhaltung
Wichtige Personalentscheidungen
Rezepturen
Notfallkoffer
14.12.2015
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Grundlegende Maßnahmen für die kontinuierliche
Weiterführung des Unternehmens
Regelungen zur Unternehmensnachfolge:
§ Vorgehen bei Tod des Unternehmers (mit Erbregelung)
§ Konzept zur betrieblichen Unternehmensnachfolge
§ Vorgehen bei Tod des Unternehmers (ohne Erbregelung / ohne Nachfolger)
Notfallkoffer
14.12.2015
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Welche Informationen braucht wer?
Wer weiß Was?
Wer darf Was?
Wer macht Was?
Notfallkoffer
14.12.2015
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Finanzbereich
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
Bilanzierte Positionen /nicht bilanzierte Positionen
Geschäftskonten (welche gibt es/ wer hat Zugriff bzw. Vollmacht)
Bankschließfächer (wer hat Zugriff bzw. Schlüssel, Safepasswort)
Welche Bürgschaften bestehen?
Wertpapiere des Unternehmens (Wo werden Sie verwaltet?)
Dauerschuldverhältnisse
Betriebliche Zahlungsverpflichtungen (z.B. Miete/Pacht, Löhne und Gehälter)
Aufstellung (Immobilien-) Finanzierungen
Weitere Darlehen / Kredite für Investitionen oder Betriebsmittel
Gibt es Unternehmensbeteiligungen?
Betriebliche Versicherungen (Welche Versicherungen bei welchen
Gesellschaften?)
Notfallkoffer
14.12.2015
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Verträge und Urkunden
§ Gesellschaftsverträge und Vertretungsvollmachten
§
Gesellschaftsverträge
§
Prokura / Vertretungsvollmachten
§ Verträge zugunsten Dritter (§§ 328 ff. BGB)
§ Kopien/Originale von Testament oder Erbvertrag (in Abstimmung mit Familie)
§ Handelsregisterauszüge
§ Grundbuchauszüge
Notfallkoffer
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Weitere wichtige Verträge / Unterlagen
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
Leasingverträge
Konzessionen / Lizenzverträge
Konformitätsbescheinigungen
Mietverträge
Pachtverträge
Genehmigungen
Warenkreditverträge
Arbeitsverträge
Zertifizierungen
Factoringverträge
Sponsoringverträge etc.
Notfallkoffer
14.12.2015
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Gewerbliche Schutzrechte
§
§
§
§
§
Designschutz
Patente und Gebrauchsmuster
Marken- und Urheberrecht
Informationen an Patentanwalt, DPMA
Prüfung und Beachtung von Laufzeiten
Notfallkoffer
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Betriebliche Daten
§
§
§
§
Wichtige Kunden (Rahmenverträge, Sonderkonditionen,…)
Wichtige Lieferanten (Rahmenverträge, Sonderkonditionen,…)
Aufträge und Kalkulationen
Datenschutzvereinbarungen
Notfallkoffer
14.12.2015
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Sonstige Unterlagen
•
•
•
•
Kfz-Briefe der Geschäftsfahrzeuge (Sicherungsübereignung)
Verzeichnis anhängiger Rechtsstreitigkeiten (Anwalt A, Anwalt B, Hausanwalt)
Verzeichnis von Gewähr- / Garantieleistungen die Dritten eingeräumt wurden
Verzeichnis von Gewähr- / Garantieleistungen die seitens Dritter Ihnen
gegenüber eingeräumt wurden
Notfallkoffer
14.12.2015
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Mitgliedschaften
• Betriebliche Mitgliedschaften
IHK / HWK / Innung
Verbände
Berufsgenossenschaft
Vereine
Gesetzliche Mitgliedschaften / Freiwillige Mitgliedschaften
Wie sind diese zu informieren?
Automatisches Erlöschen der Mitgliedschaft?
Berufsgenossenschaft nicht automatisch!
Notfallkoffer
14.12.2015
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Zugänge
•
•
•
•
•
•
Passwörter (Welche Personen haben Admin-Rechte/kennen die Passwörter)
Schlüsselverzeichnis
Sonstige Zugangsdaten
Biometrische Daten – (Alternativer Zugang möglich?)
SmartCard
Neuer Personalausweis – nPA (Internet-Funktion)
Wer kommt in meine Firma, mein Büro?
Wer kommt an wichtige/vertrauliche Unterlagen?
Wer kommt an wichtige/vertrauliche Dateien?
Notfallkoffer
14.12.2015
Seite 30
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Notfallkoffer für den „Privatbereich“
Was passiert
mit mir?
Was passiert mit
meiner Familie?
Was passiert mit
meinem Vermögen?
Notfallkoffer
14.12.2015
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Verfügungen im privaten Bereich
§ Auch im privaten Bereich ist Vorsorge zu treffen. Es ist die Handlungsfähigkeit der Familie
zu sichern.
§ Das gilt nicht nur für einen Todesfall, sondern auch für schwere Krankheiten oder Unfälle,
die zur Geschäftsunfähigkeit führen.
§ Achten Sie darauf, dass diese Verfügungen und Vollmachten nicht nur in einem Testament
Berücksichtigung finden. Werden die Angaben nur dort gemacht, werden sie auch erst bei
der Testamentseröffnung bekannt. Das kann in vielen Fällen zu spät sein.
Es empfiehlt sich, auch hier den Rat eines Rechtsanwalts, Notars,
Steuerberaters sowie ihres Versicherungsmaklers einzuholen.
Notfallkoffer
14.12.2015
Seite 32
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Was im Todesfall innerhalb von 48 Stunden zu
erledigen ist! - Checkliste
§
§
§
§
§
§
§
§
Bestattungsinstitut beauftragen
Pfarrer verständigen
Benachrichtigung des Vertreters in Betrieb oder Praxis
Benachrichtigung des/der Betreuer(s)
Lebensversicherung binnen 48 Stunden informieren
Unfallversicherung binnen 48 Stunden informieren
Benachrichtigung weiterer Personen laut nachfolgender Liste
Benachrichtigung des/der Testamentvollstrecker(s)
Notfallkoffer
14.12.2015
Seite 33
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Wer ist zu informieren?
§
§
§
§
§
§
§
§
Ehepartner / Lebenspartner
Kinder
Eltern
Betreuer
Bruder/Schwester
Familie
Freunde
Sonstige
Und wer informiert diese und in welcher Form?
Notfallkoffer
14.12.2015
Seite 34
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Finanzbereich
§ Private Bankverbindungen und Konten (Ansprechpartner Bank, Vollmachten)
§ Private Wertpapiere / Depos (Ansprechpartner Bank, Vollmachten)
§ Private Vermögenswerte (Was sind diese /Wo sind diese)
§ Immobilien
§ Bausparverträge
§ Sonstiges (z.B. Münzsammlung)
§ Privates Schließfach / Safe
§ Persönliche Zahlungsverpflichtungen
§ Abo (Zeitungen/Zeitschriften)
§ Darlehen für private Investitionen
§ Private Versicherungsverträge
§ Übersicht Hypotheken / Grundschuld
Notfallkoffer
14.12.2015
Seite 35
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Verträge und Urkunden
Private Urkunden, Verträge, Vollmachten
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
Testament
Erbvertrag
Vermächtnis
Pflichtteilverzichtserklärungen
Ehevertrag
Heiratsurkunde
Eigene Geburtsurkunde
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Betreuungsverfügung
§
§
§
§
§
§
§
§
§
Mietverträge / Pachtverträge
Kauf- und Leasingverträge
Arbeitsverträge
Verträge zugunsten Dritter
Sonstige Urkunden
Steuererklärungen
Kfz-Briefe
Bestattungswünsche
Verträge Grabstätten
Notfallkoffer
14.12.2015
Seite 36
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Sonstiges
§ Private Passwörter
§ PC/Mobiltelefon/Tablet, E-Mail-Account, Bank-/Kreditkarten
§ Privates Schlüsselverzeichnis
§ Sonstige Zugangsdaten
§ Tresore, Waffenschränke, usw.
§ Mitgliedschaften (Vereine, Parteien, usw.)
§ Spezielle Regelungen (polizeiliche Erlaubnispflicht)
§ Giftige/gefährliche Haustiere, Waffen, giftige Substanzen im Haushalt
(Medikamente …)
Notfallkoffer
14.12.2015
Seite 37
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Wo sollten die wichtigen Informationen hinterlegt
sein?
• im Unternehmen oder Zuhause - der sichere Ort sollte einer
Vertrauensperson bekannt sein
Zusätzlich:
• beim Steuerberater
• beim Notar
• beim Amtsgericht
Notfallkoffer
14.12.2015
Seite 38
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Hinterlegungsstelle beim Amtsgericht
(hier Bsp. Bayern)
n
n
Zuständigkeiten und Aufgaben
In bestimmten Fällen übernimmt der Staat die treuhänderische Verwahrung von Geld, Wertpapieren, sonstigen Urkunden und
Kostbarkeiten (z.B. Schmuck, wertvolle Gemälde usw.).
Hier finden Sie einige BEISPIELE für Fälle, in welchen der entsprechende Betrag oder der Gegenstand hinterlegt werden
können:
n
Die einstweilige Einstellung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme nach Leistung einer Sicherheit wurde durch
gerichtliche Entscheidung angeordnet.
n
Die vorläufige Vollstreckbarkeit eines Gerichtsurteils nach Sicherheitsleistung wurde durch gerichtliche Entscheidung
angeordnet.
n
Es wurde die Möglichkeit der Kautionszahlung zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls eingeräumt.
n
Ein Schuldner möchte seine Verbindlichkeiten begleichen, weiß aber nicht, wer der rechtmäßige Gläubiger ist (=
Gläubigerungewissheit, § 372 BGB).
n
Annahmeverzug des Gläubigers, § 372 BGB.
n
Sachliche Zuständigkeiten der Hinterlegungsstelle
n
Entgegennahme von Anträgen auf Hinterlegung von gesetzlichen und gesetzlich zugelassenen Zahlungsmitteln (Geld)
sowie Wertpapieren, Urkunden und Kostbarkeiten nach dem Bayerischen Hinterlegungsgesetz (BayHintG)
n
Annahme der Hinterlegung
n
Entscheidung über Auszahlungsanträge
Notfallkoffer
14.12.2015
Seite 39
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Was soll mit mir passieren?
Erläuterung wichtiger Begriffe (www.bmj.de)
• Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen
Person die Wahrnehmung einzelner oder aller
Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die
Fähigkeit, selbst zu entscheiden, einübst.
• Der Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es
weiterer Maßnahmen bedarf.
• Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur
Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist.
• Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so ein hohes Maß an
Eigenverantwortlichkeit.
Notfallkoffer
14.12.2015
Seite 40
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Was soll mit mir passieren?
Erläuterung wichtiger Begriffe (www.bmj.de)
§ Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon
im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer
bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung
nicht mehr weitergeht.
§ Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall
als Betreuer in Frage kommt.
§ Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den
Betreuer, etwa welche Wunsche und Gewohnheiten
respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall
Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht
wird.
Notfallkoffer
14.12.2015
Seite 41
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Was soll mit mir passieren?
Erläuterung wichtiger Begriffe (www.bmj.de)
§
In der Patientenverfügung kann man vorab über
das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen
entscheiden.
§
Wer nicht möchte, dass andere über die
medizinische Behandlung entscheiden, wenn man
selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann
festlegen, ob bei konkret beschriebenen
Krankheitszustanden bestimmte medizinische
Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind.
Notfallkoffer
14.12.2015
Seite 42
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Wichtig im Pflegefall
Leistungen der Pflegeversicherung
§ Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ist formlos möglich.
§ Es empfiehlt sich ein kurzer schriftlicher Antrag.
§ Der Antrag ist an die Pflegekasse zu richten, die Adresse ist in der Regel
die der Krankenkasse. Diese sollte den Antrag aber ggf. weiterleiten.
Leistungen werden nicht automatisch erbracht, sondern erst ab
Antragstellung. Jeweilige Höhe erst mit Begutachtung durch den MDK.
§ Muster:
–
Name des Pflegebedürftigen, Anschrift.
Ich beantrage hiermit Leistungen der Pflegeversicherung und bitte um kurzfristige
Begutachtung
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Notfallkoffer
14.12.2015
Seite 43
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Wichtig im Pflegefall
n Bei der Bemessung des Bedarfs geht es im Wesentlichen um Leistungen
der Grundpflege: Körperpflege (Waschen, Zähneputzen…), Toilettengänge,
Ankleiden, Nahrungsaufnahme (nicht Nahrungszubereitung)
n Daneben werden in gewissen Umfang auch hauswirtschaftliche Hilfen
anerkannt
n Dabei muss für die einzelnen Pflegestufen mindesten folgender
"Aufwand" erforderlich sein:
n Pflegestufe I - insgesamt: 90 min - davon Grundpflege: 46 min
n Pflegestufe II - insgesamt: 180 min - davon Grundpflege: 120 min
n Pflegestufe III - insgesamt: 300 min - davon Grundpflege: 240 min
Notfallkoffer
14.12.2015
Seite 44
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Wichtig im Pflegefall
n Die Leistungen der Pflegeversicherung werden in zwei verschiedenen
Formen erbracht:
n Als Barleistung (Pflegegeld)
n Dieser Betrag wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und dien der
selbständigen Versorgung mit der erforderlichen Pflege. Dieser Betrag
wird bei "Sozialleistungen" (Grundsicherung, Hartz IV, ...) nicht als
Einkommen berücksichtigt.
n Als Sachleistung
n Dies ist der Betrag, für den ein zugelassener Pflegedienst beschäftigt
werden kann. Hier sind die Leistungen wesentlich höher als bei der
Barleistung.
Notfallkoffer
14.12.2015
Seite 45
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Wichtig im Pflegefall
n Beide Leistungsformen können beliebig kombiniert werden. Soweit die
Sachleistung nicht in Anspruch genommen wird, erhält man die anteilige
Barleistung.
n Die Beträge (monatlich) im Einzelnen:
n
n
n
n
Pflegestufe
Pflegestufe
Pflegestufe
Pflegestufe
0 - Pflegegeld:
1 - Pflegegeld:
2 - Pflegegeld:
3 - Pflegegeld:
123 € / Sachleistung
244 € / Sachleistung
458 € / Sachleistung
728 € / Sachleistung
231 €
468 €
1.144 €
1.612 € (Härtefall 1.995 €)
n Zu diesen Leistungen kommen ggf. noch niedrigschwellige
Dienstleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz
Notfallkoffer
14.12.2015
Seite 46
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Wichtig im Pflegefall
n Ein Platz in einer Pflegeeinrichtung ist mit erheblichen Kosten verbunden.
(ab ca. 3.000,- Euro)
n Je nach Pflegestufe I-III ergibt sich daraus eine Versorgungslücke
zwischen 2.532,- bis 1.388,- pro Monat!
n Berücksichtigen Sie dies bei der Vorsorgeplanung!
Notfallkoffer
14.12.2015
Seite 47
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Wie kann der Steuerberater unterstützen?
n Ihr Steuerberater kennt ihr Unternehmen und die Vermögensverhältnisse
aus dem laufenden Mandat
n Ihr Steuerberater kann ihnen beim Aufbau der Notfallordnerstruktur
helfen
n Über eine frühzeitige Gestaltung der persönlichen Wünsche kann das die
Familie und das Vermögen geschützt werden
n Auch im Bereich der Vorsorge- und Nachfolgeplanung ergeben sich
erhebliche Optimierungsmöglichkeiten
Notfallkoffer
14.12.2015
Seite 48
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Wie kann der Steuerberater unterstützen?
n Betriebswirtschaftliche Auswertungen
n Bilanzen
n Erbschaftsteuerangelegenheiten
n Bankgespräche vorbereiten und begleiten
n Unternehmensanalyse durchführen
n Betriebswirtschaftliche Beratung (Vergleichsberechnungen usw.)
n Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Finanzamt
Notfallkoffer
14.12.2015
Seite 49
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DATEV Unternehmen online
DATEV Unternehmen
online
Belege/Belegverwaltung online
Bank/ Bankkonto/
Zahlungsverkehr
online
Kassenbuch online
Rechnungsbücher
online
Auswertungen
online/Auswertungspakete online
Auftragswesen
online
Lohnvorerfassung
online
LOVOR online
Notfallkoffer
14.12.2015
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Prozessdarstellung der Zusammenarbeit
Steuerberater und Unternehmen
Unternehmen
Kanzlei
DATEV-Rechenzentrum
DATEV Unternehmen online
Belege senden
Beleg
Datensicherheit
Buchführung
Buchung
Auswertungen
Zahlungsvorschläge
Notfallkoffer
14.12.2015
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Ansicht der Dokumente/Belege Online – Belegbearbeitung
Notfallkoffer
14.12.2015
Seite 52
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DATEV ERBEX Vermögensnachfolgegestaltung
Personenverwaltung
n Erfassung der beteiligten Personen
n Parenteldarstellung der gesetzlich
Erbberechtigten
n Erfassung und Abbildung von
n
gesetzlichen und gewillkürten Erbquoten
sowie Pflichtteilsquoten
n
Erbverzichten, Ausschlagungen
Notfallkoffer
14.12.2015
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DATEV ERBEX Vermögensnachfolgegestaltung
Vermögensdarstellung
n Erfassung und Darstellung des vorhandenen
Vermögens
n Einstieg in die Bewertung von
n
Grundbesitz
n
Betriebsvermögen
n
Anteilen an nicht notierten Kapitalgesellschaften
n Ermittlung des Kapitalwerts von Renten oder
anderen wiederkehrenden Bezügen
Notfallkoffer
14.12.2015
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DATEV ERBEX Vermögensnachfolgegestaltung
Checkliste zur Grundbesitzbewertung seit 01.01.2009
n (Vor-)Erfassung aller relevanten Informationen
n einfache Überführung in die entsprechenden Eingabefelder in ERBEX Vermögensnachfolgegestaltung
n Dokumentation
Notfallkoffer
14.12.2015
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DATEV ERBEX Vermögensnachfolgegestaltung
Grundbesitzbewertung seit 01.01.2009
n Grundstücke werden – abhängig von der Grundstücksart – typisierend nach dem Vergleichswert-, Ertragswertoder Sachwertverfahren bewertet.
Notfallkoffer
14.12.2015
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DATEV ERBEX Vermögensnachfolgegestaltung
Darstellung unterschiedlicher Planszenarien
n Erstellung von verschiedenen Planszenarien zur Ermittlung der optimalen Gestaltung im Hinblick auf die
Ziele des Unternehmens / Mandanten
Notfallkoffer
14.12.2015
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DATEV ERBEX Vermögensnachfolgegestaltung
Detailangaben im Rahmen eines Planszenarios
n Die Steuerbefreiung für das Familienheim wird berücksichtigt.
n Das Programm ermittelt automatisch die Steuerbefreiung für
Unternehmensvermögen nach § 13a ErbStG und die Steuerbegünstigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke
nach § 13c ErbStG sowie die Freibeträge nach § 13 Abs. 1
Nr. 1 ErbStG.
Notfallkoffer
14.12.2015
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DATEV ERBEX Vermögensnachfolgegestaltung
Nachlassanalyse
n schnelle Überprüfung der Einhaltung von Pflichtteilsrechten möglich
Notfallkoffer
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Fundstellen im Internet
n www.google.de
Suche: Notfallkoffer Steuerberater BMWi
n BMWi:
http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/unternehmen_fuehren/k
now_how/krisenmanagement/01123/index.php
n Bundesnotarkammer - www.vorsorgeregister.de
n NEXXT:
http://www.nexxt.org/themenundtexte/notfallkoffer/index.php
Notfallkoffer
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Notfallmanagement
Für den Ernstfall vorbereitet
Seite
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Was haben diese Szenarien gemeinsam?
Regenschauer Siegburg
Rechnerraum geflutet
Defektes Relais
Rechnerraum ohne Strom
Vermittlungsstelle Siegen
keine Datenverbindung
Kirschkornkissen ,
Feuer im Unternehmen
Administrator ändert,
Datenbanktabellen defekt
Personalabteilung öffnet
ZIP-Datei, aktiviert Virus
Eigene E-Mails erreichen
keinen Geschäftspartner
Diebe zerschneiden Maus-,
Strom- und Tastaturkabel
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Verfügt Ihr Unternehmen über ein IT-Notfallmanagement?
Weniger als
50 %
aller kleinen und mittelständischen Unternehmen
(KMU) verfügen über ein Notfallmanagement
(BSI-Studie zur IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen)
Wieso wird kein Notfallmanagement etabliert?
n Kosteneinsparungen
n keine Einschätzung der Risiken
n „Es passiert schon nichts.“
n „Wenn etwas passiert, dann passiert es nicht mir.“
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Was ist eigentlich …
… Notfallmanagement?
Ziel des Notfallmanagements ist es, sicherzustellen, dass wichtige Geschäftsprozesse selbst in
kritischen Situationen nicht oder nur temporär
unterbrochen werden und die wirtschaftliche
Existenz der Institution auch bei einem größeren
Schadensereignis gesichert bleibt.
(BSI-Standard 100-4)
Ziel ist es, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
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Was können Sie tun?
Maßnahmen des IT-Notfallmanagements
Präventiv
n Initiierung eines
Notfallmanagements
Aufdeckend
n Umsetzung präventiver
Maßnahmen
n Überwachung der Systeme
n Wartung laufender
Maßnahmen
n Überprüfung bestehender
Maßnahmen
n Durchführen von
Notfallübungen
Reaktiv
n Notfallbewältigung
n Wiederanlauf der Systeme
n Beheben erkannter
Schwachstellen
überwiegend
projektbezogener Aufwand
laufender Aufwand
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anlassbezogener Aufwand
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Zur Umsetzung eines IT-Notfallmanagements
werden verschiedene Dokumente benötigt
Dokumentation des IT-Notfallmanagements
Notfallvorsorge
n Leitlinie zum
Notfallmanagement
n Business Impact Analyse
n Risikoanalyse
n Kontinuitätsstrategie
n Notfallvorsorgekonzept
Notfallbewältigung
n Notfallhandbuch
n Wiederanlaufplan
n Geschäftsfortführungsplan
n Wiederherstellungsplan
Prüfung und Verbesserung
n Test- und Übungskonzept
n Schulungskonzept
n Auditplan
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Technische Vorsorgemaßnahmen für den Notfall
Virtualisierung
Mehrfachstandorte
n Notfallübungen und Wiederherstellungen
sind leichter möglich
n ggf. Problem: Replikation und Datenmenge
n virtuelle Systeme sind nicht von konkreter
physischer Hardware abhängig
Online-Backups
n Daten sind meist nicht im direkten Zugriff
à Wiederherstellung notwendig
Ersatzsysteme
n Cold-, Warm- oder Hot-Standby
Saas und IaaS
n Abklären, ob Dienstleister auch Daten
sichert
redundante Auslegung von Ressourcen
n Klimatisierung, Stromversorgung,
Internetverbindung
Cloud Computing
n Disaster Recovery as a Service
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Die Cloud als Notfallszenario
Worauf sollten Sie achten?
Schutz der Daten vor Wirtschaftsspionage
Datenschutz und Compliance
Kontrolle des Cloud-Anbieters (ggf. Zertifizierung)
gute Internetanbindung zwingend erforderlich
Vertraulichkeit der Internetverbindung (https, VPN, Zwei-Faktor-Authentisierung)
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Unsere Cloud – das DATEV-Rechenzentrum
bequem
sicher
ortsungebunden
standardisiert
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Wie kann DATEV darüber hinaus unterstützen?
IT-Lösungen für
n sichere Internet-Nutzung
n sicherere E-Mail-Kommunikation
n sicheres mobiles Arbeiten
n sicheres IT-Outsourcing
Beratungsangebote
n Beratung zur Einführung eines
Notfallmanagements gemäß BSI
Standard 100-4
n Erstellung, Revision und Optimierung
von Sicherheitskonzepten
n Sensibilisierungsmaßnahmen/
Mitarbeiterschulungen
n Datenschutz und Datensicherheit
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Welche Punkte sollten beachtet werden?
n Einbindung der Mitarbeiter
(Information, Schulungund Sensibilisierung)
n regelmäßige Tests und
Notfallübungen
n keine unrealistischen Zeitund Budgetvorgaben
n gute Dokumentation
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Fragen, Anmerkungen, Anregungen?
Notfallkoffer
14.12.2015
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Noch keinen Steuerberater?
n Suchdienst der Steuerberaterkammer Nürnberg
http://www.stbk-nuernberg.de/STB-SUCHDIENST
n DATEV-Mitglieder-Suchservice: www.datev.de/mitglieder-suchservice
Rechnungswesen 2.0
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Werner Schmidguber
DATEV eG
[email protected]
www.datev.de/consulting
Thomas Biermann
DATEV eG
[email protected]
www.datev.de/unternehmensloesungen
Rechnungswesen 2.0
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