ZAHLUNGSVERZUG – WAS PASSIERT? Rechnungen & Abschläge Bei ZahlungsSchwierigkeiten müssen immer pünktlich bezahlt werden melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns! 1 . Mahnung Mahnung wird verschickt € 5,00 Mahngebühr, Zahlungsfrist 28 Tage Lösung bei Zahlungsschwierigkeiten • Möglichkeit eines Ratenvertrages prüfen • Zahlungsaufschub in Ausnahmefällen möglich • Prepaid Zähler (Vorauskasse) nutzen Nicht Einhaltung der Vereinbarung werden ausgemachte Vereinbarungen nicht eingehalten, sind diese hinfällig Entsperrkosten 2. Sperrankündigung innerhalb der Dienstzeit Zahlungsfrist 5 Tage € 60,00 außerhalb der Dienstzeit Sperrauftrag € 80,00 Geld Eingang Nach dem Geldeingang wird Ihr Zähler entsperrt. Bitte weisen Sie uns darauf hin, dass Sie das Geld eingezahlt haben. Inkassogebühr € 30,00 werden Ihnen in Rechnung gestellt Kassen Öffnungszeiten Montag Mittwoch Donnerstag 08:00 – 12:30 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr 08:00 – 12:30 Uhr Letzte Möglichkeit Sie haben die Möglichkeit einer Barzahlung vor Ort des gesamten Betrages, ansonsten wird Ihr Zähler mit kostenpflichtigen Inkassogebühren gesperrt Zähler wird gesperrt Mitarbeiter von den Stadtwerken kommt zu Ihnen um Ihren Zähler zu sperren oder nach Vereinbarung Unsere Öffnungszeiten: Sperrauftrag Sie erhalten eine Sperrankündigung Montag bis Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Zahlungsverzug – was tun? Bitte achten Sie darauf, dass Rechnungen und Abschläge immer pünktlich bezahlt werden. Sollten Sie jedoch in Zahlungsschwierigkeiten geraten, scheuen Sie nicht davor zurück, sich rechtzeitig bei uns zu melden! Gemeinsam werden wir versuchen eine Lösung zu finden und eine geeignete Vereinbarung zu treffen. Werden Rechnungen, Abschläge und eventuell ausgemachte Ratenverträge dann zu den angegebenen Fälligkeiten nicht bezahlt, sind die ausgemachten Abmachungen hinfällig und wir müssen Ihnen eine kostenpflichtige Mahnung zustellen. Noch teurer wird es dann, sobald die Versorgung eingestellt wird. In diesem Fall müssen wir Ihnen Sperrkosten und Entsperrkosten berechnen. Diese sehen wie folgt aus: Sperrkosten + Entsperrkosten € 30,00 € 60,00 innerhalb der Dienstzeit (Mo. bis Do. 08:00 – 16:00 Uhr, Fr. 08:00 – 12:00 Uhr) € 80,00 außerhalb der Dienstzeit Vermeiden Sie den unnötigen Ärger und die hohen zusätzlichen Kosten, die sich schnell auf über 100,00 Euro summieren können und wenden Sie sich frühzeitig an uns! Sperrankündigung – was tun? Haben Sie eine Sperrankündigung zur Einstellung der Versorgung erhalten, bieten wir Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten an: Zahlen Sie Ihren Rückstand in bar direkt bei uns in der Kasse ein. Die Kassenöffnungszeiten sind: Montag 08:00 – 12:30 Uhr Mittwoch 12:30 – 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 – 12:30 Uhr oder nach Vereinbarung! In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit eines Ratenvertrags Erkundigen Sie sich nach unseren elektronischen Prepaid Zählern (mit Vorauskasse) Die Stadtwerke können bei Ihnen einen elektronischen „Prepaid Zähler“ installieren, hierfür entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Diesen Prepaid Zähler laden Sie im Voraus mit einem Betrag Ihrer Wahl - mindestens jedoch 5,00 € auf. Sie haben dann solange Strom, bis Ihr Guthaben aufgebraucht ist. An Wochenenden und Feiertagen wird Ihr Zähler nicht abgestellt, auch wenn Ihr Guthaben bereits erloschen ist. Die Vorteile eines Prepaid Zählers sind: Ihre Schulden können nicht mehr ansteigen. Altschulden können in Form von monatlichen Raten über den Zähler zurück bezahlt werden. Bessere Übersicht über Verbrauch und Kosten Für Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Hr. Garrasi 08041 797 - 116 Fr. Abels 08041 797 - 123 Hier finden Sie weitere Unterstützung: 1. Job Center oder Sozialamt Job Center 08041 7854-777 Sozialamt 08041 505-232 Beziehen Sie Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe? Dann empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner im Job Center oder im Sozialamt eine Direktzahlung an uns zu vereinbaren. So können Sie künftig weitere Mahnungen und Kosten vermeiden. Zähler ist gesperrt – was nun? 2. Schuldnerberatung der Caritas Frau Barbara Stärtz 08041 79316-122 Ist die Sperrung vollzogen, erfolgt die Wiederaufnahme der Energieversorgung erst nach Barzahlung der gesamten Forderung, einschließlich der Sperrund Entsperrkosten. Dies gilt für sämtliche Altschulen.
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