Zahlungsverzug_was passiert

ZAHLUNGSVERZUG – WAS PASSIERT?
Rechnungen & Abschläge
Bei ZahlungsSchwierigkeiten
müssen immer pünktlich
bezahlt werden
melden Sie sich bitte
rechtzeitig bei uns!
1 . Mahnung
Mahnung wird verschickt
€ 5,00 Mahngebühr,
Zahlungsfrist 28 Tage
Lösung bei Zahlungsschwierigkeiten
• Möglichkeit eines Ratenvertrages prüfen
• Zahlungsaufschub in Ausnahmefällen möglich
• Prepaid Zähler (Vorauskasse) nutzen
Nicht Einhaltung der Vereinbarung
werden ausgemachte Vereinbarungen nicht
eingehalten, sind diese hinfällig
Entsperrkosten
2. Sperrankündigung
innerhalb der Dienstzeit
Zahlungsfrist 5 Tage
€ 60,00
außerhalb der Dienstzeit
Sperrauftrag
€ 80,00
Geld Eingang
Nach dem Geldeingang wird Ihr Zähler entsperrt.
Bitte weisen Sie uns darauf hin, dass Sie das Geld
eingezahlt haben.
Inkassogebühr € 30,00
werden Ihnen
in Rechnung gestellt
Kassen Öffnungszeiten
Montag
Mittwoch
Donnerstag
08:00 – 12:30 Uhr
13:30 – 16:00 Uhr
08:00 – 12:30 Uhr
Letzte Möglichkeit
Sie haben die Möglichkeit einer
Barzahlung vor Ort des gesamten
Betrages, ansonsten wird Ihr Zähler
mit kostenpflichtigen
Inkassogebühren gesperrt
Zähler wird gesperrt
Mitarbeiter von den
Stadtwerken kommt zu
Ihnen um Ihren Zähler zu sperren
oder nach Vereinbarung
Unsere Öffnungszeiten:
Sperrauftrag
Sie erhalten eine
Sperrankündigung
Montag bis Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Zahlungsverzug – was tun?
Bitte achten Sie darauf, dass Rechnungen und Abschläge immer pünktlich bezahlt werden. Sollten Sie jedoch in Zahlungsschwierigkeiten geraten, scheuen
Sie nicht davor zurück, sich rechtzeitig bei uns zu melden! Gemeinsam werden wir versuchen eine Lösung zu finden und eine geeignete Vereinbarung zu
treffen. Werden Rechnungen, Abschläge und eventuell ausgemachte Ratenverträge dann zu den angegebenen Fälligkeiten nicht bezahlt, sind die
ausgemachten Abmachungen hinfällig und wir müssen Ihnen eine kostenpflichtige Mahnung zustellen. Noch teurer wird es dann, sobald die Versorgung
eingestellt wird. In diesem Fall müssen wir Ihnen Sperrkosten und Entsperrkosten berechnen. Diese sehen wie folgt aus:
Sperrkosten
+ Entsperrkosten
€ 30,00
€ 60,00 innerhalb der Dienstzeit (Mo. bis Do. 08:00 – 16:00 Uhr, Fr. 08:00 – 12:00 Uhr)
€ 80,00 außerhalb der Dienstzeit
Vermeiden Sie den unnötigen Ärger und die hohen zusätzlichen Kosten, die sich schnell auf über 100,00 Euro
summieren können und wenden Sie sich frühzeitig an uns!
Sperrankündigung – was tun?
Haben Sie eine Sperrankündigung zur Einstellung der Versorgung erhalten, bieten wir Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten an:
 Zahlen Sie Ihren Rückstand in bar direkt bei uns in der Kasse ein.
Die Kassenöffnungszeiten sind:
Montag
08:00 – 12:30 Uhr
Mittwoch 12:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:30 Uhr oder nach Vereinbarung!
 In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit eines Ratenvertrags
 Erkundigen Sie sich nach unseren elektronischen Prepaid Zählern (mit Vorauskasse)
Die Stadtwerke können bei Ihnen einen elektronischen „Prepaid Zähler“ installieren, hierfür entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Diesen Prepaid
Zähler laden Sie im Voraus mit einem Betrag Ihrer Wahl - mindestens jedoch 5,00 € auf. Sie haben dann solange Strom, bis Ihr Guthaben aufgebraucht
ist. An Wochenenden und Feiertagen wird Ihr Zähler nicht abgestellt, auch wenn Ihr Guthaben bereits erloschen ist.
Die Vorteile eines Prepaid Zählers sind:
 Ihre Schulden können nicht mehr ansteigen.
 Altschulden können in Form von monatlichen Raten über den Zähler zurück bezahlt werden.
 Bessere Übersicht über Verbrauch und Kosten
Für Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Hr. Garrasi 08041 797 - 116
Fr. Abels
08041 797 - 123
Hier finden Sie weitere Unterstützung:
1. Job Center oder Sozialamt
Job Center
08041 7854-777
Sozialamt
08041 505-232
Beziehen Sie Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe? Dann empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner im Job Center oder im Sozialamt
eine Direktzahlung an uns zu vereinbaren.
So können Sie künftig weitere Mahnungen und Kosten vermeiden.
Zähler ist gesperrt – was nun?
2. Schuldnerberatung der Caritas
Frau Barbara Stärtz
08041 79316-122
Ist die Sperrung vollzogen, erfolgt die Wiederaufnahme der Energieversorgung erst nach Barzahlung der gesamten Forderung, einschließlich der Sperrund Entsperrkosten. Dies gilt für sämtliche Altschulen.