Feuerwehr Sigmaringen

KJF- Zeltlager 2015 Sigmaringen
Feuerwehr Sigmaringen, In den Burgwiesen 24, 72488 Sigmaringen
An die Jugendleiter/ innen
der Jugendfeuerwehren im
Landkreis Sigmaringen
Sehr geehrte Kameradinnen,
Sehr geehrte Kameraden,
Die Feuerwehr Sigmaringen lädt Euch recht herzlich zum Kreisjugendfeuerwehrzeltlager vom
03. Juni 2015 bis 07. Juni 2015
Nach Sigmaringen ein.
Der Lagerplatz befindet sich in der Graf Staufenberg Kaserne in Sigmaringen.
Als Anlage erhältst Du einen Elternbrief, sowie eine Einladung an Deine aktiven Kameraden, bzw.
Eltern der Zeltlagerteilnehmer für den Sonntag. Um besser planen zu können, benötigen wir eine
Anzahl der Teilnehmer, die am Sonntag Mittagessen wollen.
Die verbindliche Anmeldung muss in Verbindung mit der Sammelanmeldeliste bei uns eingehen.
Gleichzeitig überweist Du den Teilnehmerbeitrag von 30,00 EUR pro Person.
Anmeldung und Überweisung muss bis spätestens 30. April 2015 erfolgen. Eine Rückerstattung
der Anmeldegebühr ist maximal bis 7 Tage vor Beginn des Zeltlagers möglich.
Für noch vorhandene Fragen stehen wir Dir gerne unter der E-Mail-Adresse
[email protected], oder unter folgender Telefonnummer zur Verfügung,
Klaus Fleischer (Stadtjugendfeuerwehrwart) Tel. 0174/ 628 39 39.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Feuerwehr Sigmaringen
Freiwillige Feuerwehr Sigmaringen – In den Burgwiesen 24 – 72488 Sigmaringen
Tel.: +49 (0) 7571/1065-11 Fax: +49 (0) 7571/1065-29
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KJF- Zeltlager 2015 Sigmaringen
Kreisjugendfeuerwehrzeltlager 2015 in Sigmaringen in der Graf Staufenberg
Kaserne vom 03. Juni 2015 bis 07. Juni 2015
Anmeldung
Hiermit melde ich die Jugendfeuerwehr _______________________________
vom 03. Juni 2015 bis 07.Juni 2015 für das Kreisjugendfeuerwehrzeltlager in Sigmaringen
an.
Wir nehmen mit
davon sind
_______
Mädchen
_______
Jungen
_______
Betreuer
_______
Betreuerinnen
_____ Vegetarier / _______ Laktoseintolerante / ______Muslime
Gesamte Teilnehmerzahl: ______
Angabe zu den Zelten: Anzahl; Abmessungen
Nr.
Länge in Meter
Breite in Meter
1
2
3
4
Wir benötigen am Sonntag _________ Gästeessen, (zum Preis von 8,50 €)
Anmeldung zurück an:
Rainer Schieber
Wendelinusweg 6
ODER
per Email:
[email protected]
72488 Sigmaringen
Diese Anmeldung ist erst gültig bei Überweisung des Teilnehmerbetrags
Bankverbindung: Südwestbank Sigmaringen, Kto. Nr.: 635 191 008, BLZ: 600 90 700
Freiwillige Feuerwehr Sigmaringen – In den Burgwiesen 24 – 72488 Sigmaringen
Tel.: +49 (0) 7571/1065-11 Fax: +49 (0) 7571/1065-29
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KJF- Zeltlager 2015 Sigmaringen
Kreisjugendfeuerwehrzeltlager 2015 in der Graf
Staufenberg Kaserne
vom 03.06.2015 – 07.06.2015
Kontonummer für die Überweisung
zur Anmeldung
Südwestbank Sigmaringen
Kto. Nr.: 635 191 008
BLZ: 600 90 700
Verwendungszweck:
Anmeldung KJF- Zeltlager 2015 JF__________________
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Tel.: +49 (0) 7571/1065-11 Fax: +49 (0) 7571/1065-29
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Kaserne
Einfahrt
KJFZeltlager
Kaserne
Graf Staufenberg Kaserne
72488 Sigmaringen
Binger Straße 28
Bitte den „alten Eingang“ gegenüber der
Panzerstraße benützen.
KJF- Zeltlager 2015 Sigmaringen
Feuerwehr Sigmaringen, In den Burgwiesen 24, 72488 Sigmaringen
An die Eltern und Jugendliche
der Jugendfeuerwehr
Einladung zum Kreisjugendfeuerwehrzeltlager vom 03.06.15 bis 07.06.15 in
der Graf Staufenbergkaserne in Sigmaringen
Sehr geehrte Eltern, liebe Jugendliche,
auch dieses Jahr findet das schon zur Tradition gewordene Kreisjugendfeuerwehrzeltlager statt.
Dieses Erlebnis sollte sich keines unserer Mitglieder entgehen lassen. Die An- und Abreise, sowie
die Bereitstellung der Unterkunftszelte, wird von der Jugendfeuerwehr organisiert. Die Verpflegung
erfolgt durch den Veranstalter des Zeltlagers.
Die Kosten belaufen sich auf 30,00 EUR pro Person, zuzüglich Taschengeld. Da wir eine
Einwilligung der Erziehungsberechtigten benötigen, bitten wir Sie, die beiliegende Anmeldung
auszufüllen und ihrem Sohn/Tochter zur nächsten Probe mitzugeben. Eine Rückerstattung der
Anmeldegebühr ist maximal bis 7 Tage vor Beginn des Zeltlagers möglich.
Am Freitag ist der Tag der Workshops, wir schicken Ihnen vor Beginn des Zeltlagers eine
Einverständniserklärung für bestimmte Workshops zu. Wenn sie damit einverstanden sind, dass
ihr Kind daran teilnehmen kann, füllen Sie diese bitte aus und geben Sie es ihrem Kind zum
Zeltlager mit!
Am Sonntag sieht das Lagerprogramm nach dem Jugendgottesdienst einen Frühschoppen mit
anschließendem Mittagessen vor, zu dem auch Gäste und Eltern herzlich eingeladen sind. Bitte
vermerken Sie auf der Anmeldung die von Ihnen benötigten Mittagessen zum Preis von 8,50 EUR.
Der jeweilige Betrag muss mit der Anmeldegebühr abgegeben werden!
Während der Dauer des Zeltlagers ist ein Lagertelefon eingerichtet. Die Nummer kann vor Beginn des Zeltlagers bei
Ihrem örtlichen Jugendfeuerwehrwart erfragt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Feuerwehr Sigmaringen
Freiwillige Feuerwehr Sigmaringen – In den Burgwiesen 24 – 72488 Sigmaringen
Tel.: +49 (0) 7571/1065-11 Fax: +49 (0) 7571/1065-29
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Einverständniserklärung zum
Kreisjugendfeuerwehrzeltlager 2015
in Sigmaringen vom 03. Juni 2015–07.Juni 2015
Persönliche Angaben der/des Teilnehmerin/Teilnehmers
Name:.................................................
Vorname:........................................Geb.datum:..................
Wohnort:....................................................................
Str/Nr.:.......................................................................
Besteht für den Teilnehmer/in eine Haftpflichtversicherung?
ja
nein
Ist der Teilnehmer/in gegen Wundstarrkrampf geimpft?
ja
nein
Darf Sie/Er baden?
ja
ja
nein
Ist Sie/Er Schwimmer?
ja
nein
nein
Mein(e) Sohn/Tochter ist versichert bei der Krankenkasse:
Mein(e) Sohn/Tochter hat folgende Krankheiten und Unverträglichkeiten:
__________________________________________________________
Mein(e) Sohn/Tochter muss regelmäßig folgende Medikamente einnehmen:
__________________________________________________________
Mein(e) Sohn/Tochter hat den Mitgliedsausweis der Deutschen Jugendfeuerwehr dabei
ja
nein
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Tel.: +49 (0) 7571/1065-11 Fax: +49 (0) 7571/1065-29
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Mir ist bekannt, dass für Unfälle, die durch Ungehorsam, höhere Gewalt, oder Übertretung der
Freizeitordnung eintreten, eine Verantwortung nicht übernommen werden kann.
Bei groben Verstößen (Widersetzlichkeit, unkameradschaftlichem Verhalten und Ungehorsam), erfolgt der
Ausschluss des Jugendlichen aus dem Zeltlager. Der/die Teilnehmer/in muss auf eigene Kosten und
Verantwortung abgeholt werden.
Während des Zeltlagers wird sie/er der Aufsicht der Jugendfeuerwehr unterstellt.
Die Aufsichtspflicht erstreckt sich auf alle beaufsichtigten Unternehmungen.
Ich bin damit einverstanden, dass meinem(r) Sohn/Tochter auch die Möglichkeit des Entfernens vom Lager
ermöglicht wird
ja
nein
Dazu entbinde ich die genannten Personen von der Aufsichtspflicht.
Die gesetzlichen Vertreter (Eltern) sind während der Lagerzeit unter folgender Telefonnummer erreichbar:
Festnetz:__________________________; Mobil:________________________________
Der Teilnehmerbeitrag in Höhe von 30,00 € wird von uns bar an den Jugendfeuerwehrwart bezahlt.
Die Lagerordnung wird anerkannt. Die Aufsichtspflicht erlischt, wenn mein Kind einer Anordnung zuwider
handelt.
_________________, den _____________
_______________________________
Unterschrift der gesetzl. Vertreter
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Tel.: +49 (0) 7571/1065-11 Fax: +49 (0) 7571/1065-29
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Lagerordnung
1
Jeder Teilnehmer hat sich gegenüber seinen Kameraden rücksichtsvoll zu
verhalten.
2
Die Nachtruhe in den Zelten ab 22.00 Uhr ist zu beachten.
3
Beim Verlassen des Lagers hat sich der Teilnehmer bei seinem Betreuer
abzumelden. Verlassen Gruppen das Lager, so muss dies beim
Kreisjugendfeuerwehrwart oder der Lagerleitung gemeldet werden
4
Im Geltungsbereich des Zeltlagers findet das Jugendschutzgesetz seine Anwendung!
5
Für Teilnehmern/innen unter 16 Jahren ist der Genuss alkoholischer Getränke verboten. Des Weiteren ist
das Rauchen von Zigaretten und E-Zigaretten unter 18 Jahren verboten.
6
Alkoholische Getränke werden erst ab 20:00 Uhr im Gemeinschaftshalle ausgeschenkt. Hochprozentige
Getränke werden nicht angeboten und deren Konsum ist strengstens untersagt. Das Mitbringen sämtlicher
alkoholischer Getränke ist verboten!!
7
Das Lagerparlament setzt sich aus zwei Vertretern der teilnehmenden Gruppen zusammen
8
Den Anweisungen der Lagerleitung ist Folge zu leisten!
9
Das Betreten der nicht gekennzeichneten Bereiche in der Kaserne, ist ohne vorherige Genehmigung
strengstens untersagt.
10
Bei Unklarheiten und Rückfragen, steht die Lagerleitung jederzeit zur Verfügung.
Verstöße gegen diese Bestimmungen entscheidet die Lagerleitung.
Es wird über den Ausschluss des Zeltlagers bestimmt.
Die Lagerleitung
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Tel.: +49 (0) 7571/1065-11 Fax: +49 (0) 7571/1065-29
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Packliste für das Kreisjugendfeuerwehrzeltlager
-
Besteck / Teller / Becher / Geschirrtuch
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Kulturbeutel mit Seife/ Zahnputzzeug usw.
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Handtuch / Badetuch / Badebekleidung
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Sonnenschutzmilch; Kopfbedeckung,
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Hosen, Pullover, Socken, Unterhosen, T-Shirts, usw.
-
Regenjacke, Gummistiefel
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feste Schuhe, leichte Schuhe-; Badeschlappen
-
Schlafsack, Feldbett / Liege / Luftmatratze
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Rucksack, Tagesrucksack,
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Medikamente, Impfausweis, Taschentücher
-
Jugendfeuerwehrausweis
-
Taschenlampe, Taschenmesser
-
Schreibzeug
-
Jugendfeuerwehrdienstanzug
-
Sportbekleidung / Sportschuhe
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_____________________
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Diese Liste soll nur als Anhalt dienen.
Bitte selber ergänzen!
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Tel.: +49 (0) 7571/1065-11 Fax: +49 (0) 7571/1065-29
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