Informationen zu Fahrgemeinschaften Im Falle einer einmaligen Fahrt: • • • • • • • • Findet die Fahrt tatsächlich zum im Inserat angegebenen Datum und Uhrzeit statt? Fahrpreis klären: Wie viel Benzinbeteiligung wird verlangt? (Dieser Fahrpreis sollte dann verbindlich gelten und nicht etwa während der Fahrt noch nochmals verhandelt werden.) Wo genau treffen wir uns, d.h. wo und wann kann der Fahrer/die Fahrerin Sie abholen? Und wo kann der Fahrer/die Fahrerin mich am Zielort herauslassen? Telefonnummern (am besten Mobilnummern) austauschen Ggf. Fragen nach Typ des KFZ, Fahrstil, Anzahl der Mitfahrer, Platz für Gepäck, Raucher/Nichtraucher, usw. Um wirklich sicher zu gehen, ein Tag vor Fahrtantritt nochmals vergewissern, dass die Fahrt wirklich stattfindet Wenn Sie doch nicht mitfahren können, sagen Sie die Fahrt beim Fahrer rechtzeitig telefonisch ab. Für die Bildung einer regelmäßigen Fahrgemeinschaft sollten Sie zusätzlich folgende Dinge beachten: • • • • • • Wenn Sie als Fahrer oder Mitfahrer einmal ausfallen, geben Sie die Information rechtzeitig weiter! Es ist sehr ärgerlich, wenn jemand unzuverlässig ist. Vereinbaren Sie die Wartezeiten beim Abholen. Klären Sie Umwegfahrten ab bezüglich zusätzlicher Kosten und Zeitaufwand. Der jeweilige Fahrer sollte die Entscheidungsbefugnis in seinem Auto haben (z.B. Rauchen). Führen Sie ein Fahrtenbuch. Das erleichtert die monatliche Abrechnung. Auch wenn in einem Angebot bereits ein Treffpunkt angegeben ist (z.B. jeden Samstag, 19 Uhr Hauptbahnhof München am Taxi-Stand, Kennzeichen …, schwarzer Golf…) erscheinen Sie niemals ohne vorherige persönliche Kontaktaufnahme zu einem solchen Treffpunkt. Rufen Sie vorher an und fragen Sie, ob die Fahrt in dieser Woche tatsächlich stattfindet und ob noch ein Sitzplatz frei ist. Allgemeine Regeln • • • • • • • Seien Sie fair und zuverlässig. Halten Sie Ihre Inserate auf aktuellem Stand. Fahren sie rücksichtsvoll. Als Fahrer tragen Sie die Verantwortung auch für den Mitfahrer. Fahren Sie nicht zu schnell. Halten Sie Ihr Fahrzeug in einem verkehrstauglichen Zustand – es geht nicht nur um Ihre Sicherheit. Prüfen Sie vor Fahrtantritt, ob Ihr Fahrzeug mit Erste-Hilfe-Kasten, Warndreieck etc. ausgestattet ist. Überladen Sie Ihr Fahrzeug nicht. Setzen Sie als Fahrer/Fahrerin einen angemessenen Fahrpreis fest. Gewerbliche Angebote haben in unserem Service nichts zu suchen. Auch können Sie den Versicherungsschutz verlieren, wenn der Fahrpreis auf ein gewerbliches Angebot schließen lässt. Der Fahrpreis ändert sich je nach Anzahl der Mitfahrer und Autotyp. Angemessen sind z.B. 10% Aufschlag zusätzlich zu den Spritkosten. Finden Sie ein ungültiges oder veraltetes Angebot, oder haben Sie schlechte Erfahrungen mit jemand Unzuverlässigem gemacht, teilen Sie uns das bitte mit. Wir entfernen die entsprechenden Einträge dann. Mitfahrer die auf Nummer sicher gehen wollen, sollten sich vor Fahrtantritt den Versicherungsnachweis zeigen lassen. Versicherungstipps & steuerliche Aspekte Wir verweisen auf die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die hierzu wertvolle Informationen liefert. Was passiert im Falle eines Unfalls? Alle mitfahrenden Personen sind über die Haftpflicht- oder die Sozialversicherung versichert. Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten des ADAC zum Thema Versicherungsrecht bei Fahrgemeinschaften. Haftung bei Fahrgemeinschaften Immer mehr Menschen finden sich aufgrund steigender Benzinpreise und des steigenden Verkehrsaufkommens zu Fahrgemeinschaften zusammen. Versichert sind die Insassen einer Fahrgemeinschaft mit ihrer eigenen Haftpflichtversicherung. Doch was passiert, wenn es auf dem Weg zur Arbeit doch einmal kracht? Wer kommt für den entstandenen Schaden auf? Das wichtigste vorweg: Für eine Fahrgemeinschaft muss keine extra Insassenversicherung abgeschlossen werden! Alle Mitfahrer sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine Fahrt zum Arbeitsplatz oder einen privaten Ausflug handelt. Wie bei einer normalen Autofahrt gilt auch bei Fahrgemeinschaften: Kommt es zu einem Unfall, dann übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die entstandenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Darunter fallen dann auch Schmerzensgelder. Liegt die Schuld am Unfall beim Fahrer der Fahrgemeinschaft, dann zahlt seine KfzHaftpflichtversicherung an die anderen Mitfahrer. Der Fahrer selbst erhält allerdings keine Leistungen von der Haftpflichtversicherung. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer sowieso auf dem Weg zur und von der Arbeit über den Arbeitgeber versichert, das gilt auch für mögliche Umwege, die man im Rahmen von Fahrgemeinschaften für die Mitfahrer machen muss. Es gibt aber auch Fälle, in denen der Fahrer zwar den Unfall verursacht hat, ihn selbst aber keine Schuld triff, z.B. bei einem geplatzten Reifen oder einem Herzinfarkt am Steuer. Seit der Reform des Schadenersatzrechts im Jahr 2002 zahlt die eigene Haftpflichtversicherung dann auch. Bei allen Unfällen, die sich auf dem Weg zur Arbeit und nach Hause ereignen, greift neben der Kfz-Versicherung die gesetzliche Unfallversicherung und übernimmt die Kosten für Heilbehandlungen, Berufshilfe, Sterbegeld, Verletzten- und Hinterbliebenenrente. Sie zahlt nicht für Sachschäden oder Schmerzensgeld. Die Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung gelten auch für Fahrgemeinschaften. Sie tritt unabhängig der Kfz-Haftpflicht für alle Personenschäden ein, die auf dem Weg zur Arbeit passieren, die sogenannten Wegeunfälle. Voraussetzung dabei ist jedoch immer, dass der direkte Weg zur Firma gewählt wurde. Dazu zählen natürlich auch die Strecken, die zum Abholen der einzelnen Mitfahrer zurückgelegt werden. Umwege kosten aber den Versicherungsschutz! Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte der Fahrer folgende Vorkehrungen treffen: Idealerweise sollten die Mitfahrer eine Haftungsbeschränkungs-/ Haftungsverzichtserklärung unterschreiben. Diese Erklärung schützt den Fahrer vor Haftungsansprüchen der Mitfahrer, die über die Leistungen seiner Versicherung hinausgehen. Zudem sollte innerhalb der Fahrgemeinschaft geregelt werden, wie die Kosten für Bußgelder aufgeteilt werden sollen, damit es dann keine Verstimmungen gibt, wenn der Wagen einmal geblitzt wird. Bei einer länger dauernden Fahrgemeinschaft kann es vor Beginn der ersten Fahrt sinnvoll sein, eine so genannte schriftliche Haftungsbeschränkung mit den Mitfahrern zu vereinbaren. Tipp: Etwaige Haftungsverzichtserklärungen sollten so formuliert werden, dass sich der Verzicht nur auf solche Ansprüche erstreckt, die nicht von einer Versicherung abgedeckt sind. Schließlich sollen durch eine solche Erklärung ja nicht die Kfz-Versicherungen ´entlastet´ werden. Zusätzlichen Schutz garantiert eine Insassenunfallversicherung, die der Fahrer des Wagens abschließen kann. Sie bietet Schutz bei nicht durch den Fahrer verschuldeten Unfällen, durch Öl auf der Fahrbahn, bei einem geplatzten Reifen oder einem Wildunfall etc. Das ist eine Ergänzung, aber kein Muss. Da aber sowieso auch noch die Krankenversicherung zahlen muss, ist diese Versicherung in den meisten Fällen überflüssig und Experten raten daher davon ab. Wechseln sich die Teilnehmer der Fahrgemeinschaft am Steuer ab, haftet für schuldhaft herbeigeführte Unfallschäden der betroffene Fahrer gegenüber dem Pkw-Eigentümer. Hier tritt weder die Kfz-Haftpflicht noch die Privathaftpflicht des Fahrers ein, sondern nur eine Vollkaskoversicherung. Dabei bleiben für den Halter immer noch die vereinbarte Selbstbeteiligung und der Rückstufungsschaden. Alle Mitfahrer sind im Schadensfall über die Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert (Achtung: Deckungssumme der eigenen Haftpflichtversicherung beachten!). Arbeitnehmer, Schüler und Studenten sind auf dem direkten Hin- und Rückweg zum Arbeitsplatz, Schule oder Universität unabhängig von der Kfz-Haftpflichtversicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Quellen: http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/ausbildung_berufseinstieg/geld_recht/5_versicherungsschutzfuerfahrgemeinschaften.jsp http://www.versicherungen-blog.net/2008/08/01/versicherungen-bei-fahrgemeinschaften/ http://www.autobild.de/artikel/fahrgemeinschaften_47171.html http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=13781 http://www.forium.de/redaktion/versicherungsschutz-bei-fahrgemeinschaften/ http://www.waswiewo.com/kategorie_d/Versicherungsschutz_2734.html http://www.faz.net/s/RubD766E2C83E6C4082BAFD86556C0D016F/Doc~E9B75E47674134D24857056EF513BCEEC~ATpl~Ecommo n~Scontent.html
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