Hinweise & Tipps zu Fahrgemeinschaften

Informationen zu Fahrgemeinschaften
Im Falle einer einmaligen Fahrt:
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Findet die Fahrt tatsächlich zum im Inserat angegebenen Datum und Uhrzeit statt?
Fahrpreis klären: Wie viel Benzinbeteiligung wird verlangt? (Dieser Fahrpreis sollte dann
verbindlich gelten und nicht etwa während der Fahrt noch nochmals verhandelt werden.)
Wo genau treffen wir uns, d.h. wo und wann kann der Fahrer/die Fahrerin Sie abholen?
Und wo kann der Fahrer/die Fahrerin mich am Zielort herauslassen?
Telefonnummern (am besten Mobilnummern) austauschen
Ggf. Fragen nach Typ des KFZ, Fahrstil, Anzahl der Mitfahrer, Platz für Gepäck,
Raucher/Nichtraucher, usw.
Um wirklich sicher zu gehen, ein Tag vor Fahrtantritt nochmals vergewissern, dass die
Fahrt wirklich stattfindet
Wenn Sie doch nicht mitfahren können, sagen Sie die Fahrt beim Fahrer rechtzeitig
telefonisch ab.
Für die Bildung einer regelmäßigen Fahrgemeinschaft sollten Sie zusätzlich folgende Dinge
beachten:
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Wenn Sie als Fahrer oder Mitfahrer einmal ausfallen, geben Sie die Information rechtzeitig
weiter! Es ist sehr ärgerlich, wenn jemand unzuverlässig ist.
Vereinbaren Sie die Wartezeiten beim Abholen.
Klären Sie Umwegfahrten ab bezüglich zusätzlicher Kosten und Zeitaufwand.
Der jeweilige Fahrer sollte die Entscheidungsbefugnis in seinem Auto haben (z.B.
Rauchen).
Führen Sie ein Fahrtenbuch. Das erleichtert die monatliche Abrechnung.
Auch wenn in einem Angebot bereits ein Treffpunkt angegeben ist (z.B. jeden Samstag, 19
Uhr Hauptbahnhof München am Taxi-Stand, Kennzeichen …, schwarzer Golf…)
erscheinen Sie niemals ohne vorherige persönliche Kontaktaufnahme zu einem solchen
Treffpunkt. Rufen Sie vorher an und fragen Sie, ob die Fahrt in dieser Woche tatsächlich
stattfindet und ob noch ein Sitzplatz frei ist.
Allgemeine Regeln
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Seien Sie fair und zuverlässig.
Halten Sie Ihre Inserate auf aktuellem Stand.
Fahren sie rücksichtsvoll. Als Fahrer tragen Sie die Verantwortung auch für den Mitfahrer.
Fahren Sie nicht zu schnell.
Halten Sie Ihr Fahrzeug in einem verkehrstauglichen Zustand – es geht nicht nur um Ihre
Sicherheit. Prüfen Sie vor Fahrtantritt, ob Ihr Fahrzeug mit Erste-Hilfe-Kasten,
Warndreieck etc. ausgestattet ist. Überladen Sie Ihr Fahrzeug nicht.
Setzen Sie als Fahrer/Fahrerin einen angemessenen Fahrpreis fest. Gewerbliche
Angebote haben in unserem Service nichts zu suchen. Auch können Sie den
Versicherungsschutz verlieren, wenn der Fahrpreis auf ein gewerbliches Angebot
schließen lässt. Der Fahrpreis ändert sich je nach Anzahl der Mitfahrer und Autotyp.
Angemessen sind z.B. 10% Aufschlag zusätzlich zu den Spritkosten.
Finden Sie ein ungültiges oder veraltetes Angebot, oder haben Sie schlechte Erfahrungen
mit jemand Unzuverlässigem gemacht, teilen Sie uns das bitte mit. Wir entfernen die
entsprechenden Einträge dann.
Mitfahrer die auf Nummer sicher gehen wollen, sollten sich vor Fahrtantritt den
Versicherungsnachweis zeigen lassen.
Versicherungstipps & steuerliche Aspekte
Wir verweisen auf die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die hierzu wertvolle
Informationen liefert.
Was passiert im Falle eines Unfalls?
Alle mitfahrenden Personen sind über die Haftpflicht- oder die Sozialversicherung versichert.
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten des ADAC zum Thema Versicherungsrecht
bei Fahrgemeinschaften.
Haftung bei Fahrgemeinschaften
Immer mehr Menschen finden sich aufgrund steigender Benzinpreise und des steigenden
Verkehrsaufkommens zu Fahrgemeinschaften zusammen. Versichert sind die Insassen einer
Fahrgemeinschaft mit ihrer eigenen Haftpflichtversicherung.
Doch was passiert, wenn es auf dem Weg zur Arbeit doch einmal kracht? Wer kommt für den
entstandenen Schaden auf?
Das wichtigste vorweg: Für eine Fahrgemeinschaft muss keine extra Insassenversicherung
abgeschlossen werden! Alle Mitfahrer sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Es
spielt keine Rolle, ob es sich um eine Fahrt zum Arbeitsplatz oder einen privaten Ausflug handelt.
Wie bei einer normalen Autofahrt gilt auch bei Fahrgemeinschaften: Kommt es zu einem Unfall,
dann übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die entstandenen
Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Darunter fallen dann auch Schmerzensgelder. Liegt
die Schuld am Unfall beim Fahrer der Fahrgemeinschaft, dann zahlt seine KfzHaftpflichtversicherung an die anderen Mitfahrer. Der Fahrer selbst erhält allerdings keine
Leistungen von der Haftpflichtversicherung.
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer sowieso auf dem Weg zur und von der Arbeit über den
Arbeitgeber versichert, das gilt auch für mögliche Umwege, die man im Rahmen von
Fahrgemeinschaften für die Mitfahrer machen muss.
Es gibt aber auch Fälle, in denen der Fahrer zwar den Unfall verursacht hat, ihn selbst aber keine
Schuld triff, z.B. bei einem geplatzten Reifen oder einem Herzinfarkt am Steuer. Seit der Reform
des Schadenersatzrechts im Jahr 2002 zahlt die eigene Haftpflichtversicherung dann auch.
Bei allen Unfällen, die sich auf dem Weg zur Arbeit und nach Hause ereignen, greift neben der
Kfz-Versicherung die gesetzliche Unfallversicherung und übernimmt die Kosten für
Heilbehandlungen, Berufshilfe, Sterbegeld, Verletzten- und Hinterbliebenenrente. Sie zahlt nicht
für Sachschäden oder Schmerzensgeld.
Die Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung gelten auch für Fahrgemeinschaften. Sie tritt
unabhängig der Kfz-Haftpflicht für alle Personenschäden ein, die auf dem Weg zur Arbeit
passieren, die sogenannten Wegeunfälle. Voraussetzung dabei ist jedoch immer, dass der direkte
Weg zur Firma gewählt wurde. Dazu zählen natürlich auch die Strecken, die zum Abholen der
einzelnen Mitfahrer zurückgelegt werden. Umwege kosten aber den Versicherungsschutz!
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte der Fahrer folgende Vorkehrungen treffen: Idealerweise
sollten die Mitfahrer eine Haftungsbeschränkungs-/ Haftungsverzichtserklärung unterschreiben.
Diese Erklärung schützt den Fahrer vor Haftungsansprüchen der Mitfahrer, die über die
Leistungen seiner Versicherung hinausgehen. Zudem sollte innerhalb der Fahrgemeinschaft
geregelt werden, wie die Kosten für Bußgelder aufgeteilt werden sollen, damit es dann keine
Verstimmungen gibt, wenn der Wagen einmal geblitzt wird.
Bei einer länger dauernden Fahrgemeinschaft kann es vor Beginn der ersten Fahrt sinnvoll sein,
eine so genannte schriftliche Haftungsbeschränkung mit den Mitfahrern zu vereinbaren.
Tipp: Etwaige Haftungsverzichtserklärungen sollten so formuliert werden, dass sich der Verzicht
nur auf solche Ansprüche erstreckt, die nicht von einer Versicherung abgedeckt sind. Schließlich
sollen durch eine solche Erklärung ja nicht die Kfz-Versicherungen ´entlastet´ werden.
Zusätzlichen Schutz garantiert eine Insassenunfallversicherung, die der Fahrer des Wagens
abschließen kann. Sie bietet Schutz bei nicht durch den Fahrer verschuldeten Unfällen, durch Öl
auf der Fahrbahn, bei einem geplatzten Reifen oder einem Wildunfall etc. Das ist eine Ergänzung,
aber kein Muss. Da aber sowieso auch noch die Krankenversicherung zahlen muss, ist diese
Versicherung in den meisten Fällen überflüssig und Experten raten daher davon ab.
Wechseln sich die Teilnehmer der Fahrgemeinschaft am Steuer ab, haftet für schuldhaft
herbeigeführte Unfallschäden der betroffene Fahrer gegenüber dem Pkw-Eigentümer. Hier tritt
weder die Kfz-Haftpflicht noch die Privathaftpflicht des Fahrers ein, sondern nur eine
Vollkaskoversicherung. Dabei bleiben für den Halter immer noch die vereinbarte Selbstbeteiligung
und der Rückstufungsschaden.
Alle Mitfahrer sind im Schadensfall über die Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert (Achtung:
Deckungssumme der eigenen Haftpflichtversicherung beachten!). Arbeitnehmer, Schüler und
Studenten sind auf dem direkten Hin- und Rückweg zum Arbeitsplatz, Schule oder Universität
unabhängig von der Kfz-Haftpflichtversicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung
versichert.
Quellen:
http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/ausbildung_berufseinstieg/geld_recht/5_versicherungsschutzfuerfahrgemeinschaften.jsp
http://www.versicherungen-blog.net/2008/08/01/versicherungen-bei-fahrgemeinschaften/
http://www.autobild.de/artikel/fahrgemeinschaften_47171.html
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=13781
http://www.forium.de/redaktion/versicherungsschutz-bei-fahrgemeinschaften/
http://www.waswiewo.com/kategorie_d/Versicherungsschutz_2734.html
http://www.faz.net/s/RubD766E2C83E6C4082BAFD86556C0D016F/Doc~E9B75E47674134D24857056EF513BCEEC~ATpl~Ecommo
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