Nds. Landesschulbehörde Regionalabt. Hannover Postfach 3721 30037 Hannover JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA – Sportbezirk Hannover – Bezirksausschreibung Schuljahr 2015/2016 ! Alle notwendigen, auch aktuellen Informationen einschließlich pdf-Version dieser Ausschreibung, elektron. Anfangs-Anmeldeformular, Mannschaftsmeldebögen, Abrechnungsformulare und Links zur MK-Ausschreibung sind auf der JtfO-Bezirkshomepage veröffentlicht und von dort herunterladbar. Wir bitten alle Fachobleute/ Fachkonferenzleiter/innen Sport, ihren Fachkollegen/Fachkolleginnen diese Internetadresse(n) mitzuteilen http://www.nibis.de/~jtfo-h/ Der indirekte Pfad lautet: www.jtfo.nibis.de dann der Button: Jugend trainiert für Olympia: "Bezirksausschreibung und Meldeformulare - Hannover" Bitte schulseits diese pdf-Version der Bezirksausschreibung an das jeweilige gesamte Fachkollegium Sport per Mail weiterleiten. Verteiler: Kontakt: Sascha Bremsteller / Benno Janot Allgemeinbildende Schulen im Bereich der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover (außer Grundschulen) Persönlich erreichbar – möglichst per E-Mail: Sascha Bremsteller, Beauftragter für Schulsport, Abrechnungen E-Mail: [email protected] Tel. 0511 – 106 – 2468 Telefax: 0511 – 106 - 99 24 68 Mein Zeichen (bei Anfragen/Antworten bitte angeben): H2.50 Fachberater f. d. Schulsport der Nds. Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover Ausrichter des Wettbewerbs „Jugend trainiert für Olympia“ im Sportbezirk Schulsportreferenten der Fachverbände im Bereich der Nds. Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover Benno Janot, zentrale Wettkampforganisation E-Mail: [email protected] Tel. 0511 – 39 32 49 Telefax: 0511 – 39 70 43 76 Hannover, 21. September 2015 Sportbezirk Hannover JtfO Region Hannover und Landkreise als geographische Bezugsgrößen für die Kreisentscheide (im Fußball: Die Region Hannover ist in Hannover-‐Stadt und Hannover-‐Land untergliedert.) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung (mit freundlicher Genehmigung überlassen) 2 Inhaltsverzeichnis Verteiler, zentrale Ansprechpartner, JtfO-Homepage Seite Deckblatt Sportbezirk Hannover JtfO – visuelle Übersicht 2 Inhaltsverzeichnis 3 Kleiner Leitfaden für „Neueinsteiger“ 3 NEU: Preise für Schulen mit besonderer Beteiligung am Bundeswettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“ 5 Allgemeine Hinweise zur Bezirksausschreibung A. Grundlegende Anmeldung 5 6 Meldetermine und Meldeadressen 6 B. Konkrete Mannschaftsmeldung 9 Kreisentscheide 9 Bezirksvorentscheide 9 Bezirksentscheide 10 Bereits feststehende Bezirksentscheide/Orte und Landesentscheide – Übersicht 10 Landesentscheide und Bundesfinale 11 Wettkampfklassen – Standardprogramm (bis Bundesentscheid) 11 Wettkampfklassen – Ergänzungsprogramm (gilt bis zum Landesentscheid) 12 Werbung auf Trikots: 13 Hinweise zur Mannschaftsmeldung, -aufstellung und zur eventuellen -abmeldung: 13 Hinweise für begleitende Lehrkräfte und Betreuer 14 Proteste und Schiedsgerichte 14 Kostenerstattung 14 Fahrten zu schulsportlichen Wettbewerben (Konkrete Regelungen) 14 Fahrten mit Zügen der Deutschen Bahn zu regionalen Ausscheidungswettkämpfen 16 Kosten für Übernachtung und Frühstück / Eigenbeteiligung beim Bundesfinale 16 Kampfrichtergebühren 16 Anlagen: Anlage A: Anmeldebogen Sportbezirk Hannover (Erstanmeldung) " besser: Elektronisches Formular – siehe Homepage – benutzen! Anlage B: Antrag auf die Genehmigung eines Busses 17 18 Anlage C: Formular: Fahrtkosten für teilnehmende Mannschaften 19 Anlage D: Formular: Fahrtkosten/Aufwandsvergütung für Ausrichter/-innen, Kampfrichter/ innen, Schüler/innen und begleitende Lehrkräfte Anlage E: Bestellschein für Fahrscheine „Jugend trainiert für Olympia“ (DB) 20 21 Kleiner Leitfaden für „Neueinsteiger“ - in vier Schritten Wie nehme ich mit meiner Schüler/innengruppe an einem Wettkampf teil? 1 Sichten der Talente Verschiedene Ausgangslagen sind möglich: a) Ich stelle fest, dass in ein bis zwei Jahrgängen an meiner Schule bezüglich einer JtfO-Sportart leistungsstarke Schüler/innen vorhanden sind. b) Ich leite z.B. eine Leichtathletik-AG an der Schule (Idealfall). 3 c) Ich habe erfahren, dass in einem Sportverein in der Umgebung der Schule innerhalb einer Altersklasse viele Schüler/innen von meiner Schule sind. d) Ich möchte eine JtfO-Mannschaft zusammenstellen, weil ich den Schülern/Schülerinnen einmal ein sportliches Wettkampferlebnis in der Mannschaft vermitteln möchte. – Dazu beobachte ich z.B. ein Spielturnier im schulischen Rahmen. e) … 1. Schritt: Ich setze einen Termin an, an dem die Teilnahmewilligen ihre Leistungen zeigen können (Sichtungstermin). 2 Ausfüllen der Anfangsanmeldung Ich habe festgestellt, dass ich eine Mannschaft zusammenbekomme. Die Wettkampfbedingungen (Alter der Schüler/innen in einer bestimmten Wettkampfklasse; Anzahl der Mannschaftsmitglieder; konkrete Ausformung des Wettkampfs/Regeln) habe ich aus der MK-Ausschreibung entnommen, die – als Dokument (pdf) – in meiner Schule zu Beginn des Schuljahres bei der Fachkonferenzleitung Sport vorlag. – Sollte letzteres nicht der Fall gewesen sein, kann ich auf der JtfO-Homepage des Bezirks Hannover (siehe Deckblatt dieser Bezirksausschreibung) mittels eines dort angegebenen Links zur MK-Ausschreibung (in pdfForm) gelangen und die Bedingungen einsehen bzw. herunterladen. Wenn ich z.B. Schüler/innen maßgeblich aus den Klassen 5/6 zu einer Mannschaft zusammenstellen möchte (Wettkampfklasse IV), finde ich die Wettkampfbestimmungen dazu nicht im Standardprogramm, sonder im sog. Ergänzungsprogramm (hinterer Teil der MK-Ausschreibung; siehe o.g. pdf-Dokument). Auf der hannoverschen JtfO-Bezirkshomepage gelange ich auch zu einem elektronischen Anmeldeformular, welches ich ausfülle und dem jeweiligen Wettkampfbeauftragten/der jeweiligen Wettkampfbeauftragten als E-Mail-Anhang fristgerecht zusende (Alternativen: Fax- bzw. Postversendung). Ich erhalte über den Eingang meiner Anmeldung zeitnah eine Bestätigung zugesandt (in der Regel als E-Mail). Zwischendurch setze ich ca. zwei Trainingstermine an, um meine Schüler/innen optimal auf den Wettkampf und dessen Bedingungen einzustimmen. – Ich selbst nehme dabei die konkrete Ausformung der Mannschaft vor; die sinnvollste Aufgabenverteilung innerhalb der Mannschaft werde ich später (s.u.) auf dem Mannschaftsmeldebogen notieren. 3 Etwas Schriftliches Ich habe von dem/der Wettkampfbeauftragten die konkrete Ausschreibung/Einladung auf dem E-Mail-Wege im Regelfall doppelt (Schule/private E-MailAdresse) zugesandt bekommen (in diesen Tagen schaue ich regelmäßig die ankommenden privaten E-Mails durch!!), sodass ich über Zeit/Ort und die konkreten Bedingungen am Wettkampftag informiert bin. Kurz nach Erhalt dieser Ausschreibung habe ich mir den Mannschaftsmeldebogen (die Meldeliste) von der o.g. JtfO-Homepage heruntergeladen (dieser ist dem jeweiligen Sportarten-Icon unterlegt), diesen ausgefüllt und an den Wettkampfbeauftragten/die Wettkampfbeauftragte bzw. den Turnierleiter/die Turnierleiterin per E-Mail bzw. Fax zugesandt. – Am Wettkampftag selbst lege ich das ausgedruckte Original – nunmehr von mir und der Schulleitung (!) unterschrieben – unaufgefordert der Turnierleitung vor. 4 Antreten beim Wettkampf Ich bin mit meiner Mannschaft zum Wettkampf angereist (auf Kreisebene werden die Fahrtkosten im Regelfall von der jeweiligen kommunalen Schulbehörde oder von der eigenen Schule getragen; auf den nächsthöheren Ebenen von der Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover). Sollte meine Mannschaft in ihrer Wettkampfklasse gesiegt haben, erhalte ich am Ende der Veranstaltung neben der Urkunde auch noch die Ausschreibung/ Einladung zur Teilnahme auf der nächsthöheren Wettkampfebene (z.B. Bezirksvorentscheid; Bezirksentscheid). Sollte nicht der erste Platz erreicht sein, haben meine Schüler/innen und ich einen – hoffentlich dennoch – schönen und erlebnisreichen Wettkampftag gehabt, dies auch getreu dem Motto: „Dabei sein ist alles.“ Und als Erinnerung haben wir unsere Urkunde, die wir in der Schule aushängen und von der wir ggf. noch für jeden Teilnehmenden eine (Farb-)Kopie anfertigen. J 4 Preise für Schulen mit besonderer Beteiligung am Bundeswettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“ In diesem Schuljahr werden zum zweiten Mal bezirksweit die ersten drei Schulen prämiert, die nach Abschluss aller Wettkämpfe im Juni 2017 die meisten Mannschaftsmeldungen aufzuweisen haben. Eine Mannschaft wird nur einmalig auf der jeweils untersten Wettkampfebene gezählt. Folgende Sachpreise für die Anschaffung von Sportmaterial werden vergeben: 1. Platz = 300 € 2. Platz = 200 € 3. Platz = 100 € Allgemeine Hinweise zur Bezirksausschreibung Der Wettbewerb Jugend trainiert für Olympia basiert auf ♦ der MK-Ausschreibung 2015/2016, Ausgabe Landes- und Bundesfinalveranstaltungen (inzwischen von der Behördenseite nur noch als pdf versandt) ♦ den Sonderausschreibungen für die Ergänzungsprogramme der Landes- und Bundesfinalveranstaltungen ♦ dieser Bezirksausschreibung der Niedersächsischen Landesschulbehörde – Regionalabteilung Hannover – und ♦ den Bestimmungen für den Schulsport (SVBl. 10/2011), Punkt 3.5; besonders zu beachten: Punkt 4 zur Kostenregelung ♦ den Wettkampfbestimmungen und Regelungen der Sportverbände, soweit dies in den o.g. Ausschreibungen nicht anders geregelt ist. – Siehe in dieser Hinsicht auch z.B. die in der MK-Ausschreibung angegebenen Materialien zu den Sportarten Badminton, Fußball und Gerätturnen. Da die MK-Ausschreibung 2015/2016, Ausgabe Landes- und Bundesfinalveranstaltungen allen Teilnehmern und Veranstaltern vorliegt, ist die Bezirksausschreibung entsprechend gekürzt worden. Beachten Sie also bitte beide Ausschreibungen. Die Bezirksausschreibung der Niedersächsischen Landesschulbehörde – Regionalabteilung Hannover – und die daraus genehmigten Veranstaltungen können geändert werden, wenn dies der Behörde notwendig erscheint. Dies trifft besonders bei mangelnder Teilnehmerzahl und bei Nichtantreten von gemeldeten Mannschaften zu. Grundsätzliche Festlegungen: Meldetermine müssen eingehalten werden, Mannschaftsmeldebögen ehrlich und ordnungsgemäß vor dem Wettkampf ausgefüllt und mit den erforderlichen Stempeln und Unterschriften versehen sein. Das Nichteinhalten der Bestimmungen der Ausschreibungen muss zur Disqualifikation führen, um Proteste, Unstimmigkeiten zwischen den Teilnehmerinnen/Teilnehmern und Verzögerungen im Wettkampfablauf zu vermeiden und eine gleichmäßige und faire Behandlung aller zu erreichen. Im Falle des Verstoßes gegen die Bestimmungen kann die Erstattung der Fahrtkosten verweigert oder diese können zurückgefordert werden. Dies gilt insbesondere bei der Bestellung von Fahrkarten der Deutschen Bahn, deren Zahl über die zulässige Anzahl von Mannschaftsteilnehmern und Betreuern hinausgeht. Die Teilnahme am Wettbewerb sollte rechtzeitig innerschulisch, organisatorisch und terminlich abgestimmt werden! Die Termine für die Abschlussprüfungen 2016 im Sekundarbereich I, Bek. d. MK v. 1.7.2013 - 32/33 - 83214 sind berücksichtigt; ebenso die der Abiturprüfungen (Termine für die Abiturprüfungen 2016, Bek. d. MK v. 1.7.2013 – 33/41-83213 (SVBl. S. 301) Bitte beachten Sie bei Ihrer Meldung auch die an Ihrer Schule festgelegten Klausurtermine. 5 Für die Durchführung des Wettbewerbs gelten folgende Regeln: M ELDUNGEN → Meldungen erfolgen nicht an die Niedersächsische Landesschulbehörde, sondern nur direkt an die jeweiligen Wettkampfbeauftragten. (Ausnahme: Skilanglauf) A. Grundlegende Anmeldung Die Meldungen sollen vorzugsweise auf elektronischem Wege, d.h. per E-Mail erfolgen. Dazu ist unter fol1 gender Adresse ein elektronisches Anmeldeformular hinterlegt: www.nibis.de/~jtfo-h Das elektronische Formular laden Sie sich bitte herunter, füllen pro zu meldender Mannschaft ein Formular aus und senden die Meldungen bitte als E-Mail-Anhänge an die jeweilige Wettkampfbeauftragte bzw. den jeweiligen Wettkampfbeauftragten (s.u.). Die Alternative ist, dass mit dem in der gedruckten Ausgabe enthaltenen Anmeldebogen (Anlage A) (siehe hier S. 16) auf dem direkten Postweg oder per Fax schriftlich (nicht auf dem Dienstweg) an die durch die Niedersächsische Landesschulbehörde – Regionalabteilung Hannover – eingesetzten jeweiligen Wettkampfbeauftragten melden. Im Regelfall erhalten Sie binnen einer Woche eine Rückmeldung per Fax oder E-Mail, dass Ihre jeweilige Meldung eingegangen ist. Geschieht dies nicht, so nehmen Sie bitte unbedingt Kontakt zum/zur Wettkampfbeauftragten auf, um sicherzustellen, dass Ihre Meldung nicht übersehen worden ist. Meldetermine und Meldeadressen 2015/16 (bei Wiederholungen steht nur der jeweilige Nachname): Sportart Meldeschluss (Ausschlussfrist!) Meldungen an folgende Wettkampfbeauftragte: Für telefonische Rückfragen: Badminton 09.10. 15 Janot, s.u. Basketball 09.10. 15 Sültrop, Gregor, Fachberater der NLSchB, Bahnhofstr. 19, 31812 Bad Pyrmont [email protected] 05281 – 6189682 Grabisch, Horst, Fachberater der NLSchB, Beethovenstr. 3, 31618 Liebenau [email protected] 05023 – 3296072 Handball 09.10. 15 Mobil: 0173 – 7131046 Mobil: 0151 – 41 44 45 35 Tischtennis 09.10. 15 Elze, Sabine, Fachberaterin der NLSchB, Celler Str. 33, 30161 Hannover [email protected] 0511 – 35 32 627 0511 – 44 00 99 Volleyball (Halle) 09.10. 15 Grischke-Becker, Birgit, Fachberaterin der NLSchB, Potsdamer Str. 5, 31812 Bad Pyrmont [email protected] 05281-17970 Gerätturnen 22.01. 16 Petermann, Hedda Sudewiesenstr. 42, 30880 Laatzen [email protected] Fax: 0511 – 82 17 074 0511 – 82 11 74 1 Dieses Formular ist die elektronische Version des auf Seite 17 in dieser Ausschreibung vorhandenen Formulars. 6 Skilanglauf 22.01. 16 Janot, s.u. s.o. Herr Janot leitet die eingehenden Meldungen an den Ausrichter weiter. Meldung erfolgt gleich für den Landesentscheid. ! Eine Durchschrift/Kopie der Meldung bitte zudem senden an: Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig, Dezernat 3 Postfach 3051 38020 Braunschweig Fax: 0531 / 484 – 3213 [email protected] 0531 – 484 – 3435 (Frau Behmk) Fußball 19.02. 16 (gilt für alle Fußballkreise) s.o. Kreis Hannover-Stadt 0511 – 722625 Ruddat, Klaus-Dieter Gerstäckerstr. 9, 30177 Hannover [email protected] Fax: 0511 – 3747566 Mobil: 0163 – 8642787 Kreis Hannover-Land Bock, Dieter Berliner Str. 28, 30926 Seelze [email protected] 0511 – 404925 Mobil: 0174 – 9682485 Fax: 0511 – 7681856 s.o. s.o. s.o. s.o. s.o. s.o. BeachVolleyball 22.04. 16 Kreis Hameln-Pyrmont Grupe, Rüdiger Obere Wieme 15, 31863 Coppenbrügge [email protected] Fax (dienstl.): 05153 – 807655 05156 – 1677 Kreis Hildesheim Schaper, Günther Bahnhofstr. 16, 31079 Almstedt [email protected] Fax: 05065-9265 05065-9264 Kreis Nienburg Dally, Jakob Alte Dorfstr. 32, 31547 Rehburg-Loccum [email protected] 05766 – 9419291 Kreis Diepholz Sbresny, Kay Bernhard-Poelder-Str. 13, 28857 Syke [email protected] 04242 – 509775 Kreis Schaumburg Hattendorf, Arne Libellenweg 6, 31717 Nordsehl [email protected] 05721 – 890105 Kreis Holzminden 05187 – 301730 Ehbrecht, Steffen Holzbergstraße 4, 31073 Grünenplan [email protected] Grischke-Becker, s.o. Mobil: 0176 – 44766600 Mobil: 0171 – 2782051 Mobil: 0173 – 9637693 Mobil: 0172 – 9296286 Mobil: 0173 – 2045387 Mobil: 0160 – 90211395 s.o. 7 Hockey 22.04. 16 Seidig, Jan, Wettkampfbeauftragter [email protected] Mobil: 0177 – 32 98 347 Fax (Schule): 0511 – 168 – 41371 Tennis 22.04. 16 Baumgarten, Gisela, Wettkampfbeauftragte Otto-Backhaus-Str. 20, 30890 Barsinghausen Tel./Fax: 05105 – 58 53 20 [email protected] 05105 – 58 53 20 Hier: Bitte der Anfangsanmeldung jeweils schon ein ausgefülltes (vorläufiges) Mannschaftsmeldeformular beifügen – dieses ist von der JtfOHomepage herunterladbar). Golf 10.05. 16 Schoetzau, Joachim, Geschäftsführer, Golf-Verband Niedersachsen-Bremen e.V., Zeißstr. 10, 30519 Hannover [email protected] Fax: 0511 834876 0511 – 843 66 32 Judo 10.05. 16 Pietruschke, Oliver Schulsportreferent Nds. Judo-Verband Osterfeld 28a, 31552 Rodenberg [email protected] Fax: 03212 – 14 12 548 05723 – 79 80 073 Meldung erfolgt gleich für den Landesentscheid. Leichtathletik 10.05. 16 Schönrock, Katja, Fachberaterin der NLSchB [email protected] 0511 – 60 68 460 Mobil: 0172 – 27 02 774 Schwimmen 10.05. 16 Janot, Benno, Fachberater der NLSchB, Westerfelder Weg 1, 30966 Hemmingen [email protected] Fax: 0511 – 39 70 43 76 0511 – 39 32 49 Mobil: 01575 – 4257739 Bitte beachten: Die e-Mail-Adresse ändert sich evtl. ab Mitte Nov. 2015. Triathlon 10.05. 16 Triathlonverband Niedersachsen - Heino Grewe-Ibert Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10 30169 Hannover Fax: 0511-12685405 0511-12685401 (Michelle Schäfer, Geschäftsstelle) [email protected] Rudern 01.06. 16 Schüler-Ruder-Verband Niedersachsen e.V. Schülerbootshaus der Stadt Hannover Karl-Thiele-Weg 19 30169 Hannover Fax: 0511-1231900 Bernhard Kreipe: 0151 – 56344341 [email protected] Meldung erfolgt gleich für den Landesentscheid. 8 B. Konkrete Mannschaftsmeldung Einige Tage bzw. Wochen nach Meldeschluss bekommen die Betreuer/innen von dem/der jeweiligen Wettkampfbeauftragten die konkrete Ausschreibung für die jeweilige Sportart zugesandt – mit der Angabe von Wettkampfterminen, -orten und ggf. Spielplänen. Zudem werden in vielen Fällen die Mannschaftsmeldebögen für die jeweilige Sportart mit versandt. Grundsätzlich sind die Mannschaftsmeldebögen aber auch auf der JtfOHomepage abgelegt, und zwar unter www.nibis.de/~jtfo-h/ (s.o.). Von dort kann der Mannschaftsmeldebogen für die jeweilige Sportart heruntergeladen werden. Für alle Termine gilt jeweils der E-Mail-, Post- bzw. Faxeingang! Aus gegebenem Anlass drucken Sie sich bitte – bei Faxversendung – das Sendeprotokoll als Nachweis aus bzw. bei E-Mail-Versendung die jeweilige E-Mail! Für jede Mannschaft ist ein eigener Anmeldebogen bzw. später dann auch Mannschaftsmeldebogen erforderlich. Grundsätzlich kann jede Schule innerhalb einer Sportart jeweils eine Mannschaft pro Wettkampfklasse melden (Ausnahme: Rudern). Es sind nur Schulmannschaften im Rahmen dieses Wettbewerbs startberechtigt, die bei den o.a. Fachberatern/Wettkampfbeauftragten termingerecht mit dem Anmeldebogen der Anlage A (bzw. elektronisches Äquivalent) gemeldet wurden. Schulen, die an dem Wettbewerb teilnehmen, müssen bereit sein, auch kurzfristig die Ausrichtung des Wettbewerbs auf Kreisebene, in Ausnahmefällen auch auf höherer Ebene, zu übernehmen, da sonst ggf. die Wettkämpfe entfallen müssen. Kreisentscheide In den Kreisentscheiden qualifiziert sich im Regelfall nur der Sieger für den nächsthöheren Entscheid. Verzichtet eine Mannschaft auf eine weitere Teilnahme, kann an ihrer Stelle die nächstplatzierte Mannschaft gemeldet werden. Dies gilt auch für die weiteren Entscheide. Die Sieger in den einzelnen Wettkampfklassen der Mädchen und Jungen qualifizieren sich für Bezirksvorentscheide, evtl. – z.B. bei geringer Teilnehmerzahl – direkt für den Bezirks- oder Landesentscheid. Für die Organisation der Kreisentscheide sind die jeweiligen Wettkampfbeauftragten zuständig. Sie informieren alle Teilnehmer nach Eingang der Meldungen über den Termin und den Ort der Kreisentscheide (Ausnahme – Fußball: dort ist i.d. Regel ein Kreisfußballreferent des NFV zuständig). Die Ergebnismeldebögen sind umgehend an den in der Ausschreibung/Einladung genannten Ausrichter der nächsthöheren Ebene (hier wünschenswerterweise bitte auch die Kontaktdaten der Betreuer/innen der Siegermannschaften weiterleiten) und an die Niedersächsische Landesschulbehörde – Regionalabteilung Hannover –, Dezernat 2, Herrn Bremsteller und an den zentralen Wettkampfkoordinator, Herrn Janot, zu senden: E-Mail: Tel. Telefax: Sascha Bremsteller [email protected] (0511) 106 - 2468 (0511) 106 - 99 24 68 E-Mail: Tel. /Fax: Telefax: Mobil: Benno Janot [email protected] 0511 – 39 32 49 0511 – 39 70 43 76 01575 – 4257739 Bezirksvorentscheide Die siegreichen Mannschaften qualifizieren sich für den Bezirksentscheid und erhalten dafür die nötigen Unterlagen. Die Ergebnisse werden unmittelbar nach Ablauf der Wettkämpfe der/dem jeweiligen Wettkampfbeauftragten und den zuständigen Ausrichtern der Bezirksentscheide mitgeteilt. Bezirksvorentscheide werden nur dann durchgeführt, wenn die Anzahl der gemeldeten Schulmannschaften es erfordert. 9 Bezirksentscheide In allen Sportarten nehmen die Sieger der Kreis- bzw. Bezirksvorentscheide an den Bezirksentscheiden teil, soweit keine anderen Regelungen gelten. Die Ausschreibungen bzw. Einladungen für die konkreten Bezirksentscheide in den einzelnen JtfO-Sportarten sind neben den jeweiligen eigentlichen Adressaten auch an die Niedersächsische Landesschulbehörde – Regionalabteilung Hannover – , Dezernat 2 und an den zentralen Wettkampfkoordinator, Herrn Janot, zu senden. Die Ergebnismeldebögen sind umgehend an den Ausrichter der nächsthöheren Ebene und an die Niedersächsische Landesschulbehörde – Regionalabteilung Hannover – , Dezernat 2 und an den zentralen Wettkampfkoordinator, Herrn Janot, zu senden (s.o.; sinngemäß wie unter „Kreisentscheide“). Bereits feststehende Bezirks- und Landesentscheide/Orte (i. d. Regel jeweils in 2016) / Stand: 18.9. 2015 Sportart Bezirksentscheid Hannover Termin (jeweils in 2016; Ausnahmen s.u.) Skilanglauf WK III, IV Landesentscheid Ort nur Landesentscheid " Termin (jeweils in 2016) Ort 19./20.01. Braunlage 09.03. Braunschweig weibl. , WK II u. III 08.03. Scheeßel männl. WK II u. III 09.03. Scheeßel WK IV 10.03. (Ju./Mä.) Quakenbrück Badminton Basketball Gerätturnen WK IV WK II und III 12.02. 2) Ort noch unklar 08.03. Winsen/Luhe 18.02. 2) Ort noch unklar 10.03. Schneverdingen 09.03. Barsinghausen 02.03. Osnabrück 07.06. Wilhelmshaven Handball Handb., weibl. Handb., männl. 17.02. Marklohe Tischtennis 11.02. Hannover Beach-Voba Orte noch unklar 14.06. (Ju II) 24.05. (Ju/Mä II) 15.06. (Ju III) Barsing 25.05. (Ju/Mä III) 16.06. (Mä II/III) -hausen 26.05. (Ju/Mä IV) 17.06. (Mä/Ju IV) Fußball Golf 14.06. Burgdorf Hannover 09.06. Braunschweig nur Landesentscheid " 02.06. Harsum (bei HI) Hannover (Ausweicht.: 01.06.) 15.06. Wilhelmshaven nur Landesentscheid " 12./13.06. Hannover Hannover, SLZ 15.06. Laatzen Tennis 13./14.06. Hannover Triathlon 1) 1) Volleyball (Halle) 1) 1) Hockey 24.05. Judo Leichtathletik 25.05. Rudern Schwimmen 25.05. 1) Termin und/oder Ort standen bei der Überarbeitung dieser Bezirksausschreibung (21.9.2015) noch nicht fest bzw. vorliegende Termine/Orte wurden vom MK noch nicht abschließend bestätigt. - Bitte diese Angaben der künftigen Fassung MK-Ausschreibung entnehmen bzw. der JTfO-Seite des Sportbezirks Hannover. Dort werden sie, wenn sie feststehen, mitgeteilt. 2) voraussichtlich 10 Meldungen für Landesentscheide – Besonderheiten: Eine Durchschrift jeder Meldung ist der zuständigen Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde (in Braunschweig, Hannover, Lüneburg oder Osnabrück) zu übersenden. Meldungen für Rudern sind an den Schüler-Ruderverband Niedersachsen e.V., Karl-Thiele-Weg 19, 30916 Hannover und für Judo an den Niedersächsischen Judo-Verband e. V., Schulsportreferent Oliver Pietruschke, Osterfeld 28a, 31652 Rodenberg, zu leiten. Weitere Termine für Bezirksentscheide entnehmen Sie bitte den Einladungen zu den Kreis- bzw. Bezirksvorentscheiden. Diese Termine werden auch jeweils aktuell auf der JtfO-Homepage mitgeteilt. Landesentscheide und Bundesfinale Termine, Orte, zugelassene Wettkampfklassen und Disziplinen hierfür sind in der MK-Ausschreibung 2015/2016 Landes- und Bundesfinalveranstaltungen, Ausgabe Niedersachsen, geregelt und veröffentlicht. Wettkampfklassen Standardprogramm Im Standardprogramm werden die Bundessieger in den einzelnen Sportarten ermittelt. Startberechtigt sind beim Bundesfinale die jeweiligen Landessieger aus den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Über Sonderregelungen entscheidet der Vorstand der Deutschen Schulsportstiftung im Einvernehmen mit der Kommission „Sport“ der Kultusministerkonferenz (KMK). Zum Standardprogramm gehören die Wettkampfklassen II und III (Ausnahme: Wettkampfklasse IV in den Sportarten Gerätturnen, Schwimmen und Skilanglauf). In den einzelnen Sportarten ist die Anzahl der ausgeschriebenen Wettkampfklassen unterschiedlich. Sie wird in jedem Jahr, ebenso wie die Zuordnung der Jahrgänge zu den Wettkampfklassen, festgelegt. Einzelheiten sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Die Wettbewerbe werden getrennt nach Mädchen und Jungen ausgetragen, sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. Standardprogramm Altersbegrenzung für die im Schuljahr 2015/2016 zur Austragung kommenden Sportarten WK I WK III 2 WK IV 1 - 2001 - 2004 - - - Badminton - 1999 - 2002 Basketball - 1999 - 2002 BeachVolleyball - 1999 - 2002 1 Fußball - 2000 - 2002 2002 - 2004 Gerätturnen - - 2001 - 2004 1999 - 2002 - - - 1999 - 2002 2001 - 2004 - - - 2001 - 2004 - Judo - - 2001 - 2004 - Leichtathletik - 1999 - 2002 2001 - 2004 - Rudern - 1999 - 2001 2002 - 2004 - Golf Handball Hockey 2 WK II 3 Nur für gemischte Mannschaften gangsstufe 5 2 Nur für Mädchen 3 2001 - 2004 Kleinfeldhockey 4 2 2003 - 2006 4 Nur für Schülerinnen/Schüler ab der Jahr- 11 Schwimmen - - 2001 - 2004 2003 - 2006 Skilanglauf - - 2001 - 2004 2003 - 2006 Tennis - - 2001 - 2004 - Tischtennis - 1999 - 2002 2001 - 2004 - 1 - Triathlon - - 2001 - 2004 Volleyball - 1999 - 2002 2001 - 2004 4 1,4 Das Ergänzungsprogramm umfasst in der Regel die Wettkampfklassen I und IV, darüber hinaus diejenigen Wettkampfklassen der Sportarten des Standardprogramms, die nicht zu einem Bundesfinale führen. Für Niedersachsen gelten folgende Regelungen: Ergänzungsprogramm Altersbegrenzung für die im Schuljahr 2015/2016 zur Austragung kommenden Sportarten WK I WK II WK III WK IV Badminton - - - - Basketball - - - 2003 - 2006 BeachVolleyball - - - - Fußball - - - 2004 - 2006 Gerätturnen - 1999 - 2002 - - Golf - - - 2003 – 2006 Handball - - - 2003 - 2006 4 - - - 2003 - 2006 4 Judo - - - - Leichtathletik - - - 2003 - 2006 Rudern - - 2002 - 2004 - Schwimmen - 1999 - 2002 - - Skilanglauf - - - - Tennis - - - 2003 - 2006 4 Tischtennis - - - 2003 - 2006 4 Volleyball - - - 2002 - 2006 4 Hockey 1 4 3 2 Nur für gemischte Mannschaften Nur für Mädchen Nur für Schülerinnen/Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 3 2 4 4 1, 4 4 Kleinfeldhockey Auf die Ausführungen zum Ergänzungsprogramm (MK-Ausschreibung, Seite 56) wird verwiesen. Besondere allgemeine WK IV Regelungen: In der WK IV können auch gemischte Mannschaften starten. Sie werden bei den Jungen gewertet (Ausnahmen: Gerätturnen und Schwimmen, da hier die WK IV bis zum Bundesfinale nach Berlin führt). 12 Werbung auf Trikots: Bei Bundesfinalveranstaltungen ist entsprechend den Vereinbarungen der Kommission „Sport“ der KMK über die Werbung bei Finalveranstaltungen das Tragen von Kleidung mit Werbeaufdruck im Wettkampf nicht zulässig. (Weiteres – siehe MK-Ausschreibung 2015/2016, Ausgabe Landes- und Bundesfinalveranstaltungen, S. 19). Hinweise zur Mannschaftsmeldung, -aufstellung und zur eventuellen -abmeldung: v Beachten Sie die Bestimmungen zum Schulwechsel von teilnehmenden Schülerinnen und Schülern, die sich als Teilnehmerinnen/Teilnehmer einer Mannschaft für das Bundesfinale qualifiziert haben: Beim Bundesfinale sind nur die Schülerinnen und Schüler startberechtigt, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltung der Schule angehören (d. h. am Unterricht teilnehmen), welche die Mannschaft entsendet. Niedersächsische Schülerinnen und Schüler, die sich mit ihren Schulmannschaften für das Bundesfinale qualifiziert haben, jedoch einen Schulwechsel vornehmen, können die Starterlaubnis für ihre bisherige Schule beim Niedersächsischen Kultusministerium auf Antrag erhalten. Voraussetzung dafür ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten und die Zustimmung der neuen Schule über die Befreiung vom Unterricht. (ebd., S. 18) v Für jede Mannschaft ist zum Wettkampf ein ordentlicher Mannschaftsmeldebogen mitzubringen (siehe die entsprechenden Vorlagen und Hinweise auf der JtfO-Homepage). Dieser muss von der Schulleitung unterzeichnet sein. Das Fehlen führt grundsätzlich zum Ausschluss der Mannschaft. Ø Es ist nur eine Begleitperson pro Mannschaft zulässig. Ø Es darf zum jeweiligen Wettkampf nur diejenige Anzahl von Schülerinnen und Schülern anreisen, die gemäß der Ausschreibung für Niedersachsen (MK-Ausschreibung) in den verschiedenen Sportarten pro Mannschaft aufgeführt und für den Wettkampf gemeldet ist. Ø Aus gegebenem Anlass sei nochmals auf die Begrenzung der Jahrgangsklassen hingewiesen. Eine Mannschaft muss disqualifiziert werden, wenn zu junge oder zu alte Spielerinnen/Spieler auf dem Mannschaftsmeldebogen eingetragen sind oder wenn diese Eintragungen falsch sind. Es liegt in der Verantwortung der Unterzeichnenden, dass die Eintragungen richtig sind und mit den Bestimmungen des Wettbewerbs übereinstimmen. Ø Auf dem Mannschaftsmeldebogen eingetragene Teilnehmerinnen/Teilnehmer gelten als eingesetzt. Ø Auf jeder Wettkampfebene darf eine Schülerin/ein Schüler pro Sportart nur in einer Mannschaft starten. v Der vollständig ausgefüllte Mannschaftsmeldebogen gilt als Identitätsnachweis. Auf die Vorlage eines Lichtbildausweises wird in der WK IV bis zur Landesebene völlig und in den anderen Wettkampfklassen bis einschließlich Bezirksebene verzichtet. Ausnahme Fußball: Hier ist schon ab Kreisebene pro Teilnehmer/in ein Lichtbildausweis vorzulegen (mögliche Form: jeder Ausweis mit Foto und Angabe des Geburtsdatums – siehe hierzu auch die MK-Ausschreibung, S. 29, Ziff. 9). Für die Landesentscheide beachten Sie die Bestimmungen gemäß der MK-Ausschreibung 2015/2016, Landes- und Bundesfinalveranstaltungen. v Tritt eine Mannschaft zu einzelnen Spielen nicht an, so werden die Spielwertungen der vorangegangenen Begegnung aus der Wertung genommen. v Bei einem von der Schule oder der betreuenden Lehrkraft zu vertretendem Nichtantritt kann ein Ausschluss der Schule für die nächste Wettkampfserie erfolgen! 13 Hinweise für begleitende Lehrkräfte und Betreuer 1. Jede Mannschaft muss von einer verantwortlichen Lehrkraft (im Ausnahmefall kann dies auch ein von der Schulleitung beauftragte volljährige Person sein) betreut werden. Bei verschiedenen Hallen am gleichen Ort muss in jeder Halle eine verantwortliche Betreuerin bzw. ein verantwortlicher Betreuer anwesend sein. 2. Es ist die bei Schulfahrten übliche Aufsicht zu führen. 3. Die Betreuerin bzw. der Betreuer ist dafür verantwortlich, dass die Mannschaft die benutzten Räume und Sportanlagen ordnungsgemäß und sauber verlässt. 4. Alkoholverzehr, grob undiszipliniertes Verhalten und mutwilliges Beschädigen von Sporthallen und Geräten führen zum sofortigen Ausschluss der Mannschaft. 5. Die als Kampfrichterinnen/Kampfrichter und Betreuerinnen/Betreuer erforderlichen Lehrkräfte werden freigestellt. Sie müssen bis zum Schluss der Veranstaltung zur Verfügung stehen. Die Freistellung ist bei der Schulleiterin bzw. beim Schulleiter zu beantragen. Teilnehmende Schülerinnen/Schüler und begleitende Lehrkräfte sind vom Unterricht freigestellt, wenn die Schulleiterin/ der Schulleiter den vollständig ausgefüllten Mannschaftsmeldebogen unterschrieben hat. 6. Das Ende von Veranstaltungen kann nur als voraussichtlicher Zeitpunkt bestimmt werden. Alle teilnehmenden Mannschaften haben aus sportlichen Gründen die Veranstaltung gemeinsam zu beenden! 7. Bei groben Verstößen gegen die Bestimmungen, die Sportlichkeit und des FAIR-PLAY kann die Erstattung der Fahrtkosten ganz oder teilweise verweigert werden. 8. Fußball: Auf das Verfahren bei Feldverweisen wegen grob unsportlichen Verhaltens wird hingewiesen (siehe MK-Ausschreibung 2015/2016, Ausgabe Landes- und Bundesfinalveranstaltungen, S. 29). 9. Begleitende Lehrkräfte bzw. Betreuer/innen müssen bei Bedarf grundsätzlich auch bereit sein, Schiedsund Kampfrichteraufgaben zu übernehmen. Proteste und Schiedsgerichte 1. Bei allen Veranstaltungen auf allen Ebenen werden Schiedsgerichte eingesetzt, die bei Einsprüchen abschließend entscheiden. Eine Berufung gegen die Entscheidung ist nicht möglich. Darüber ist in jedem Falle ein schriftliches Protokoll anzufertigen und der Niedersächsischen Landesschulbehörde – Regionalabteilung Hannover –, Dezernat 2 mit der Ergebnismeldung zuzusenden. 2. Ergeben sich nach dem Abschluss des Wettkampfes neue Aspekte, die dem Schiedsgericht noch nicht bekannt waren, ist ein schriftlicher Einspruch an die Niedersächsische Landesschulbehörde – Regionalabteilung Hannover –, Dezernat 2 zu richten. Die Behörde fällt dann noch die endgültige Entscheidung. Kostenerstattung 1. Die Kosten für die Kreisentscheide werden im Regelfall von den Schulträgern übernommen. 2. Die notwendigen Kosten für die Vorbereitung und Durchführung schulsportlicher Veranstaltungen einschließlich der Fahrtkosten für teilnehmende Schülerinnen und Schüler werden gem. Punkt 4 der Bestimmungen für den Schulsport (SVBl. 10/2011) von der Niedersächsischen Landesschulbehörde übernommen, wenn Schulen mehrerer Landkreise / kreisfreier Städte oder des benachbarten Auslands beteiligt sind. Für „Jugend trainiert für Olympia“ trifft dies in der Regel ab der Ebene der Bezirksvorentscheide zu. 3. Zur Senkung der Kosten werden die Schulen und Kampfrichter/innen zur Bildung von Fahrgemeinschaften aufgefordert. Fahrten zu schulsportlichen Wettbewerben (Konkrete Regelungen) Nach den am 1.9.2005 in Kraft getretenen Änderungen im Reisekostenrecht ergeben sich bei schulsportlichen Wettbewerben häufig Anfragen von Schulen im Hinblick auf die Zulässigkeit der Nutzung privater Kraftfahrzeuge durch Lehrkräfte sowie auf die haftungs- und versicherungsrechtlichen Konsequenzen, die aus Unfällen während der Beförderung resultieren. 14 Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf das seit dem 1.9.2005 gültige Reisekostenrecht i.V.m. § 98 NBG sowie den AB-Reisekosten (RdErl. d. MF v. 16.3.2006, Nds. MBl. S. 225), den Bestimmungen für den Schulsport (SVBl. 10/2011) sowie der Rundverfügung der NLSchB vom 20.5.2008. Bei Fahrten zu schulsportlichen Veranstaltungen handelt es sich um unterrichtsbedingte Fahrten zu außerschulischen Lernorten. Diese stellen keine Schulfahrten i.S.d. Schulfahrtenerlasses vom 10.1.2006 (SVBl. S. 38) dar. Die An- und Abreise der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte zu schulsportlichen Wettbewerben ist grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchzuführen. Ist ein Veranstaltungsort mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht bzw. nur mit einem unangemessenen Zeitaufwand zu erreichen oder liegen die Buskosten niedriger als die der öffentlichen Verkehrsmittel, so kann ein Busunternehmen beauftragt werden. Nummer 4.3 der Bestimmungen für den Schulsport ist im Übrigen zu beachten. Konkret ergibt sich so Folgendes: Im Vorfeld sind zwei Angebote von Busunternehmen und die Genehmigung der Niedersächsischen Landesschulbehörde – Regionalabteilung Hannover – Dezernat 2, Herr Sascha Bremsteller einzuholen (E-Mail: [email protected], ggf. auch Tel. 0511 - 106 - 2468). Hierzu bitte die Anlage B verwenden. Bei Nichtbeachtung wird die Busrechnung nicht von der Niedersächsischen Landesschulbehörde – Regionalabteilung Hannover – erstattet! Im Normalfall wird die Busrechnung dann zusammen mit der vom Schulleiter unterschriebenen Anlage C und der Rechnung bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde – Regionalabteilung Hannover – eingereicht. Das Zweitangebot ist beizufügen, wenn es nicht schon bei der Genehmigung – s.o. – vorgelegt worden ist.. Auf die Möglichkeit der Bildung von Busfahrgemeinschaften mit benachbarten bzw. auf dem Reiseweg liegenden Schulen wird hingewiesen! Die Wahl des Beförderungsmittels zu schulsportlichen Veranstaltungen ist den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten, wie auch auf dem täglichen Weg von und zur Schule, ansonsten freigestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Mitnahme von Schülerinnen und Schülern im privateigenen Kfz der Lehrkraft ausschließlich eine privatrechtliche Beziehung zwischen der Lehrkraft und den Schülerinnen und Schülern vorliegt (siehe Nummer 2.2 der RdVerf. d. NLSchB vom 20.5.2008). In welcher Höhe wird Lehrkräften bei Nutzung von privateigenen Kfz Wegstreckenentschädigung gewährt und unter welchen Voraussetzungen können Sachschäden ersetzt werden? 1. Sofern das „erhebliche dienstliche Interesse“ i.S.d. § 5 Abs. 2 Bundesreisekostengesetz (BRKG) an der Nutzung des Kfz vorab anerkannt wurde, beträgt die Wegstreckenentschädigung 0,30 € je Kilometer zurückgelegter Strecke. Diese sog. „große Wegstreckenentschädigung“ wird ohne Begrenzung gewährt. Zudem werden die während der Dienstfahrt eingetretenen Schäden am Kfz – unter Berücksichtigung des § 96 NBG bzw. der §§ 31, 32 BeamtVG und der jeweils dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften – bis zur vollen Schadenshöhe ersetzt. 2. 3. Liegt eine Anerkennung des Kfz nach § 5 Abs. 2 BRKG nicht vor, beträgt die Wegstreckenentschädigung 0,20 € pro gefahrenen Kilometer, höchstens jedoch 60,00 € bzw. in besonderen Ausnahmefällen 80,00 € (sog. „kleine Wegstreckenentschädigung“). In diesem Fall kann die Erstattung von eingetretenen Sachschäden an privaten Kfz nur dann bis zu einem Höchstbetrag von 350,00 € erfolgen, wenn gleichzeitig ein Dienstunfall i.S.d. § 31 BeamtVG vorliegt. 4. 5. In den übrigen Fällen (kein Dienstunfall und keine Anerkennung des erheblichen dienstlichen Interesses nach § 5 Abs. 2 BRKG) ist eine Sachschadenshaftung für Schäden am Kfz nicht gegeben; die Lehrkräfte sind bei der Genehmigung der Dienstreise hierauf hinzuweisen. Dienstreisenden ist vor Antritt der Dienstreise mitzuteilen, ob bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs eine Sachschadenshaftung des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers gegeben ist. Der Hinweis ist aktenkundig zu machen. Wann liegt ein „erhebliches dienstliches Interesse“ i.S.d. § 5 Abs. 2 BRKG vor und was ist dabei zu beachten? Die Beurteilung eines erheblichen dienstlichen Interesses i.S.d. § 5 Abs. 2 BRKG an der Benutzung eines privaten Kfz unterliegt einem strengen Maßstab, die Anerkennung ist im Einzelfall festzustellen. Die Entscheidung hat sich auch daran zu orientieren, ob die Dienstreise hierdurch, auch unter Berücksichti- 15 gung betriebswirtschaftlicher Aspekte, kostengünstiger als mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln durchgeführt werden kann, z. B. durch die Mitnahme von Kolleginnen und Kollegen desselben Dienstherrn bzw. Arbeitgebers, die Vermeidung von zusätzlichen Tage- und Übernachtungsgeldern, die deutliche Reduzierung der Abwesenheitszeiten etc. Ein erhebliches dienstliches Interesse ist ebenfalls dann gegeben, wenn das Dienstgeschäft mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln nicht durchgeführt werden kann und ein Dienstkraftfahrzeug nicht zur Verfügung steht; dies setzt voraus, dass ein solches Beförderungsmittel entweder nicht oder nicht zeitgerecht verkehrt. Bei der Beurteilung der Kriterien nach § 5 Abs. 2 BRKG wird nicht vorausgesetzt, dass der Kraftwagen der Antragstellerin oder dem Antragsteller gehört. Sollte an der Nutzung des privaten Kfz ein erhebliches dienstliches Interesse i.S.d. § 5 Abs. 2 BRKG bestehen, so ist dieses von der Schulleitung vor Antritt der Fahrt in der Dienstreisegenehmigung anzuerkennen und zu begründen. Im Hinblick auf die weiteren haftungs- und versicherungsrechtlichen Bestimmungen wird auf die RdVerf. der NLSchB vom 20.5.2008 verwiesen und um Beachtung gebeten; diese bleiben von den vorstehenden Ausführungen unberührt. Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich und zumutbar gewesen wäre, werden lediglich die Kosten für die Anreise mit der Deutschen Bahn AG, 2. Klasse, erstattet. Der Schulleiter bestätigt mit der Unterschrift, dass die kostengünstigste Möglichkeit genutzt wurde. Fahrten mit Zügen der Deutschen Bahn zu regionalen Ausscheidungswettkämpfen Auf Grund einer zwischen der Deutschen Schulsportstiftung und der Deutschen Bahn getroffenen Vereinbarung können für Fahrten zu den regionalen Ausscheidungswettkämpfen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA Jugendliche und Schiedsrichter bis auf Weiteres mit Zügen der DeutschenBahn zu günstigen Konditionen befördert werden. Es wird empfohlen, die nunmehr gegebenen Möglichkeiten mit folgendem Bestellschein zu nutzen; auf Nummer 4.3 des Erlasses „Bestimmungen für den Schulsport“ v. 1.10.2011 (SVBl. 10/2011) wird verwiesen. Die Bestimmungen der regionalen Ausschreibungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde sind verbindlich. Der Bestellschein kann als Pdf-Datei auf der Homepage www.schulport-niedersachsen.de unter JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA oder auf der JtfOHomepage www.nibis.de/~jtfo-h/ herunter geladen werden. Kosten für Übernachtung und Frühstück / Eigenbeteiligung beim Bundesfinale Sollten bei den Landesentscheiden Kosten für Übernachtung und Frühstück entstehen, so müssen sie vorher bei der Niedersächsische Landesschulbehörde – Regionalabteilung Hannover –, Dezernat 2, Herrn Sascha Bremsteller – möglichst per E-Mail beantragt werden. Beim Bundesfinale wird für alle Wettkampfteilnehmerinnen und Wettkampfteilnehmer eine Eigenbeteiligung von voraussichtlich 45 € fällig (für Fahrt Unterbringung, Verpflegung u. a. – dieser Betrag ist bis spätestens neun Tage vor dem Anreisetag auf den vom Niedersächsischen Kultusministerium zur Verfügung gestellten Überweisungsträgern zu entrichten). Kampfrichtergebühren: Aufwandsvergütungen für Kampfrichterinnen/Kampfrichter und Helferinnen/Helfer sind nach den mit den Sportfachverbänden vereinbarten Sätzen zu gewähren. Sie sind mit der Anlage C zu beantragen. Für Lehrerinnen/Lehrer und Schülerinnen/Schüler (auch Kampfrichter): bis 6 Stunden = € 5.— über 6 Stunden = € 10.— für die übrigen Kampfrichterinnen/Kampfrichter und Helferinnen/Helfer der Verbände: bis 6 Stunden = € 8.— über 6 Stunden = € 16.— Im Auftrage Sascha Bremsteller Benno Janot 16 Anl. A (! zur Fax- bzw. Postversendung) Jugend trainiert für Olympia 2015/2016 Anmeldebogen für JtfO 2015/16 (Sportbezirk Hannover - für nur jeweils eine Mannschaft!) Ausschlussfrist!) Im Folgenden bitte das zutreffende Feld ankreuzen: Wettkampfklasse Badminton Basketball Handball Tischtennis Volleyball (Halle) Gerätturnen Skilanglauf Fußball Beach-Volleyball Hockey Tennis Golf Judo Leichtathletik Schwimmen Triathlon Rudern 09.10. 15 22.01. 16 19.02. 16 J M IV M IV J III M III J II I Meldetermin: M II M IV J IV M III III M J II J II I M I J J I Wettkampfklasse Meldetermin: 22.04. 16 10.05. 16 01.06. 16 Meldetermine = Fax- bzw. Posteingang müssen erfolgt sein / Badminton, WK II, III; Beach-Volleyball und Golf, WK II; Triathlon, WK III: jeweils gemischte Mannschaften Besonderheit in der WK IV: Neben den reinen Jungen- bzw. Mädchenmannschaften gibt es im Ergänzungsprogramm im Regelfall auch gemischte Mannschaften. Letztere werden bei WK IV Jungen gewertet; deshalb bitte dort auch eintragen. Neben einer solchen gemischten Mannschaft darf dann von der gleichen Schule keine weitere WK IV- Jungenmannschaft gemeldet werden. Die Meldungen bitte nur an die auf den Seiten 6-8 der Bezirksausschreibung 2015/16 genannten Wettkampfbeauftragten senden (Ausnahmen sind ggf. dort vermerkt). Sie erhalten binnen einer Woche eine Rückmeldung per Fax oder E-Mail, dass Ihre jeweilige Meldung eingegangen ist. Sollte dieses nicht erfolgt sein, nehmen Sie unbedingt Kontakt mit der /dem jeweiligen Wettkampfbeauftragten auf. Davon abgesehen drucken Sie sich bitte ein Sendeprotokoll Ihrer Faxsendung bzw. Ihre versandte E-Mail aus; die genannten Nachweise können bei eventuellen späteren Einsprüchen hilfreich sein. Meldende Schule : Straße, Hausnr.: PLZ / Ort: Landkreis: Telefon : Fax: E-Mail: Meldende Lehrkraft : (bzw. Betreuer/in) Straße, Hausnr.: PLZ / Ort: Telefon (wegen kurzfristiger Fax: Absprachen unbedingt angeben): Telefon (mobil): E-Mail: (Bitte deutlich schreiben!) -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die oben vermerkte Mannschaft wird gemeldet; die Meldung ist mit der Schulleitung abgesprochen. (Bitte nur eine Mannschaft je Meldebogen melden!) (Beachten Sie bitte, dass Sie mit der Meldung laut Ausschreibung verpflichtet werden können, einen Entscheid auszurichten, es sei denn, es sprechen triftige Gründe dagegen). , den Ort Datum Unterschrift Betreuer/in (bzw. bei elektron. Meldung: gez. …) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ich bin bereit, folgenden Entscheid auszurichten: Sportart ___________________ Datum: ________ Jungen/Mädchen WK ________ 17 Anlage B (→ zur Fax- bzw. Postversendung) Antrag auf die Genehmigung eines Busses Bundeswettbewerb der Schule „Jugend trainiert für Olympia“ 2015/2016 Schule Telefon Fax (Wichtig!) Datum Genehmigung eines Busses für □ Bezirksvorentscheid □ Bezirksentscheid Veranstaltungsort: Anzahl der teilnehmenden Schüler □ Landesentscheid Sportart: Wettkampf- Anzahl der teilnehklasse menden Schülerinnen Veranstaltungsdatum Wettkampf- Anzahl der begleitenden klasse Lehrkräfte Kostenvoranschläge: Nr. Busunternehmen Gesamtkosten 1. 2. Die gemäß Ausschreibung erforderlichen 2 Kostenvoranschläge werden diesem Formular angehängt. □ Die Benutzung eines Busses für unsere Schulmannschaft war notwendig, weil der Veranstaltungsort mit einem öffentl. Verkehrsmittel nicht bzw. nur mit einem unangemessen Zeitaufwand zu erreichen war. □ Eine Fahrgemeinschaft mit der hier genannten Schule soll gebildet werden: Name der Schule; Ort Der Antrag wird genehmigt / nicht genehmigt. Ort: Datum: _______________________________ Unterschrift, Amtsbezeichnung - Anlage - 18 Anlage C Fahrtkosten für teilnehmende Mannschaften Bundeswettbewerb der Schulen „JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA“ 2015/2016 Schule Telefon Datum Fahrkosten für teilnehmende Mannschaften Anzahl der teilnehmenden Schüler Kreisgruppenentscheid Landesentscheid ¨ ¨ Bezirksentscheid Veranstaltungsort: ¨ Sportart: Wettkampfklasse Veranstaltungsdatum Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen Wettkampf- Anzahl der begleitenden klasse Lehrkräfte An-/Abreise mit öffentlichem Verkehrsmittel (Bahn/Bus) - Fahrkarten liegen bei - = EUR An-/Abreise mit angemietetem Bus (Original der Rechnung liegt bei) Fahrkostenerstattung direkt an das Busunternehmen (s. anl. Rechnung) = EUR Die gemäß Ausschreibung erforderlichen 2 Kostenvoranschläge wurden eingeholt. Bei der Auswahl des Busunternehmens wurden alle möglichen Preisvorteile ausgenutzt. Die Benutzung eines Busses für unsere Schulmannschaft war notwendig, weil der Veranstaltungsort mit einem öffentl. Verkehrsmittel nicht bzw. nur mit einem unangemessenen Zeitaufwand zu erreichen war. Eine Fahrgemeinschaft mit der hier genannten Schule konnte gebildet werden: Name der Schule; Ort Bitte stellen Sie für jedes genutzte privateigene Kraftfahrzeug einen gesonderten Antrag! Bearbeitungsvermerk Auszufüllen v. d. Nds. Landesschulbehörde An-/Abreise mit privateigenem Kraftfahrzeug (Wegstreckenentschädigung für gefahrene km) Anzahl d. Mitfahrer: Hin- und Rückfahrt Km _____________ x0,20 km = EUR _____________x 0,30 Die Fahrkosten wurden verauslagt und sind zu erstatten an (Bankverbindung, Name, Anschrift) IBAN Kontoinhaber/in: Name, Vorname, Anschrift BIC des Bankinstituts Auszuzahlender Betrag: Ich bestätige die Richtigkeit der vorstehenden Angaben. Ort, Datum Unterschrift der Schulleitung Vermerk: Nur vollständig eingereichte Abrechnungsunterlagen werden bearbeitet! Festgestellt auf _________ € _________________________ Unterschrift, Amtsbezeichnung Stapel …………………………………… Beleg A 05……………………………… Haushaltsstelle 0707-54784-9………….. Kassenzeichen 75010………………… Namensz. Erfasser………………………. Namensz. Freig…………………………… 19 Anlage D Bundeswettbewerb der Schulen „Jugend trainiert für Olympia“ 2015/2016 Fahrtkosten/Aufwandsvergütung für Ausrichter/-innen, Kampfrichter/-innen, Helfer/-innen und begleitende Lehrkräfte: Wettkampf: beim Kreisgruppen- am: Name, Vorname Bezirks- in: Landesentscheid Sportart: Wohnanschrift IBAN BIC des Bankinstituts Dienstort / Schule Dauer der Dienstreise (Datum und Uhrzeit) von - bis Beförderungsart und -weg (siehe Anmerkung) bei Pkw: _______ km Begründung für Pkw-Benutzung: Strecke (von - nach) Dienstort bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels von – nach Wohnort Kosten der Rückfahrkarte 2.Kl. Mitfahrer im eigenen Pkw (Name) Ich bitte um Gewährung einer Aufwandsvergütung als begleitende Lehrkraft als Kampfrichter (Lehrer) als Kampfrichter (Schüler) als Kampfrichter (Verband + sonstige) Ich bitte um Erstattung der Fahrtkosten __________________________________________________________________________________ Ort, Datum; Unterschrift Die sachliche Richtigkeit wird bescheinigt _______________________________ Unterschrift des Wettkampfleiters / Schulleiters Hinweis. Es werden nur vollständig ausgefüllte und rechtzeitig eingereichte Anträge bearbeitet. Die Abrechnung erfolgt gemäß geltendem Einzelerlaß Festgestellt auf __________€ Stapel …………………………………… Beleg A 05……………………………… Haushaltsstelle 0707-54784-9………….. Kassenzeichen 75010……………………. Namensz. Erfasser………………………. Namensz. Freig…………………………… ________________________________________ Unterschrift; Amtsbezeichnung 20 Anlage E (2015/16) Bestellschein für Fahrscheine JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA An: Fax: DB Vertrieb GmbH, ReiseZentrum Stuttgart Hbf Arnulf-Klett-Platz 2, 70173 Stuttgart 0711/2092-5200 Tel.: 0711/2092-2554 Z.Hd.: Hans-Werner Lutz E-Mail: [email protected] NIEDERSACHSEN Name des Bestellers Schule Schuladresse Telefon-Nr. Fax-Nr. E-Mail Ort des Wettkampfes Datum Wettkampf Wettkampfebene Anzahl der Kreisgruppenentscheid Sportart Bezirksentscheid Betreuer (max. 1 zulässig)/ Einzelreisenden: Landesentscheid Schülerinnen/Schüler: Gesamtanzahl Reiseplan Datum Von Ort Abfahrtszeit Nach Ort ICE/IC/ NV Zugnummer/n (Hinfahrt) (Rückfahrt) Neu: Die gebuchte Fernverkehrsverbindung mit den zu nutzenden IC/ICE-Zügen wird zukünftig auf die Tickets aufgedruckt und ist verbindlich. Die Tickets gelten nur in den aufgedruckten Fernverkehrszügen. Bitte diesen Umstand bei Planung der Reise( besonders bei der Rückreise) unbedingt beachten. Aus diesem Grunde die Züge für Hin- und Rückfahrt angeben, ansonsten gibt es nur Tickets für den Nahverkehr. Fahrscheine für IC/ICE gibt es erst ab einer Entfernung über 100 km. Fahrscheine innerhalb von Verkehrsverbünden können nicht ausgestellt werden. Fahrscheine werden am Automaten hinterlegt. Auftrags-Nummer für Abholung am Automat Mit freundlichen Grüßen Auszufüllen vom DB ReiseZentrum: Unterschrift Besteller Stückzahl Zustellung per Post an unten angegebene Privatadresse Schuladresse DB ReiseZentrum Stuttgart, Arnulf-Klett-Platz 2, 70173 Stuttgart _____________ Zug: ICE - IC/EC - NV Adresse ßSchule ßName ßStraße ßPLZ Ort Reservierungen _____________ € Fahrscheine _____________ € Gesamtwert _____________ € erstellt am _____________ _________________________ Unterschrift 21
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