Rechtsstatus "Deutschlands" Handzettel (Vorderseite)

Schluss mit TTIP, ESM, Bankendiktatur, Totalüberwachung, Sozialabbau, GEZ, Eurokrise,
Atomwaffen, Gentechnik, Fracking, Kriegstreiberei, Vertreibung und Flüchtlingselend!
Schützen Sie Ihre Familie, Freunde, Rechte, Immobilie und Ihr Vermögen!
Prüft auf der Internetseite Eurer Gemeinde/Stadt, ob diese ihr altes Wappen
verwendet!
Oh?! Findet Ihr nur noch ein Werbe-Logo und kein Wappen? (Bsp. Paderborn)
Erklärung: Die Städte und Gemeinden hätten 1990 durch den 2+4-Vertrag die freie
Wahl zwischen Staatlichkeit und Handelsrecht gehabt. Diese haben sie nicht genutzt.
Sie haben sich vollständig ins Handelsrecht begeben. Deshalb mussten sie ihr
Bodenrecht abtreten und haben hierdurch ihren Status als Gebietskörperschaft
verloren. Seitdem dürfen sie ihre amtlichen Wappen nicht mehr führen.
Nur die Städte und Gemeinden, die in den letzten Jahren wieder aktiviert wurden, sind
berechtigt, ihr amtliches Wappen zu führen.
Welchen Ausweis haben Sie beantragt?
Oh?! Falls Sie versehentlich einen PERSONALausweis
statt des Staatsangehörigkeitsausweises beantragt
haben, sind Sie in einem ungünstigeren Rechtskreis.
Erklärung: Im Dritten Reich haben viele Deutsche ihren Pass
mit jeweiliger Bundesstaatsangehörigkeit gegen einen
Reichsausweis getauscht. Damit haben sie sich freiwillig aus
der Staatlichkeit bewegt.
28,80 €
Bundespersonalausweis
Diesen „Staatenlosen“ haben die Alliierten (auf Antrag) einen
Personalausweis ausgehändigt. Die Inhaber von
Reichsausweis und Personalausweis befinden sich im
gleichen Rechtskreis; dem Handelsrecht.
Welche Vorteile und Rechte genießen Deutsche mit
Staatsangehörigkeitsausweis im Gegensatz zu BRD-Bürgern
mit PERSONALausweis? Warum haben nur
Staatsangehörige die freie Wahl zwischen gesetzlichen
Pflichtversicherungen und günstigeren Alternativen?
Wieso müssen Staatsangehörige keine Beiträge an die GEZ,
IHK usw. zahlen?
Weitere Antworten sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen
finden Sie im ...
- kostenlosen digitalen Buch (PDF) unter www.nestag.de
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Nutzt Eure Wahlfreiheit!
25,00 €*
Staatsangehörigkeitsausweis
Herausgeber ist das Amt der staatlichen Gemeinde Neuhaus i. W.,
Postfach 6220, [33104] Neuhaus i. W. | www.Gemeinde-Neuhaus.de
Mit freundlicher Unterstützung durch das Netzwerk der Staatsangehörigen (www.nestag.de)
*) Nach RuStAG 1913 4.1 nicht nach StAG! Siehe Anleitung im Buch!
„Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind
kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber
die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die deutsche
Staatsangehörigkeit wird durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde
nachgewiesen.“ (Quelle: http://www.aschaffenburg.de).