Schluss mit TTIP, ESM, Bankendiktatur, Totalüberwachung, Sozialabbau, GEZ, Eurokrise, Atomwaffen, Gentechnik, Fracking, Kriegstreiberei, Vertreibung und Flüchtlingselend! Schützen Sie Ihre Familie, Freunde, Rechte, Immobilie und Ihr Vermögen! Prüft auf der Internetseite Eurer Gemeinde/Stadt, ob diese ihr altes Wappen verwendet! Oh?! Findet Ihr nur noch ein Werbe-Logo und kein Wappen? (Bsp. Paderborn) Erklärung: Die Städte und Gemeinden hätten 1990 durch den 2+4-Vertrag die freie Wahl zwischen Staatlichkeit und Handelsrecht gehabt. Diese haben sie nicht genutzt. Sie haben sich vollständig ins Handelsrecht begeben. Deshalb mussten sie ihr Bodenrecht abtreten und haben hierdurch ihren Status als Gebietskörperschaft verloren. Seitdem dürfen sie ihre amtlichen Wappen nicht mehr führen. Nur die Städte und Gemeinden, die in den letzten Jahren wieder aktiviert wurden, sind berechtigt, ihr amtliches Wappen zu führen. Welchen Ausweis haben Sie beantragt? Oh?! Falls Sie versehentlich einen PERSONALausweis statt des Staatsangehörigkeitsausweises beantragt haben, sind Sie in einem ungünstigeren Rechtskreis. Erklärung: Im Dritten Reich haben viele Deutsche ihren Pass mit jeweiliger Bundesstaatsangehörigkeit gegen einen Reichsausweis getauscht. Damit haben sie sich freiwillig aus der Staatlichkeit bewegt. 28,80 € Bundespersonalausweis Diesen „Staatenlosen“ haben die Alliierten (auf Antrag) einen Personalausweis ausgehändigt. Die Inhaber von Reichsausweis und Personalausweis befinden sich im gleichen Rechtskreis; dem Handelsrecht. Welche Vorteile und Rechte genießen Deutsche mit Staatsangehörigkeitsausweis im Gegensatz zu BRD-Bürgern mit PERSONALausweis? Warum haben nur Staatsangehörige die freie Wahl zwischen gesetzlichen Pflichtversicherungen und günstigeren Alternativen? Wieso müssen Staatsangehörige keine Beiträge an die GEZ, IHK usw. zahlen? Weitere Antworten sowie Schritt-für-Schritt-Anleitungen finden Sie im ... - kostenlosen digitalen Buch (PDF) unter www.nestag.de - gedruckten Buch unter www.depot.nestag.de Nutzt Eure Wahlfreiheit! 25,00 €* Staatsangehörigkeitsausweis Herausgeber ist das Amt der staatlichen Gemeinde Neuhaus i. W., Postfach 6220, [33104] Neuhaus i. W. | www.Gemeinde-Neuhaus.de Mit freundlicher Unterstützung durch das Netzwerk der Staatsangehörigen (www.nestag.de) *) Nach RuStAG 1913 4.1 nicht nach StAG! Siehe Anleitung im Buch! „Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde nachgewiesen.“ (Quelle: http://www.aschaffenburg.de).
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