WOHNHAUS UND SCHEUNE MIT
SEESICHT
Uetlibergstrasse 2
8810 Horgen
AUF EINEN BLICK
Das im Jahre 1850 erbaute Wohnhaus mit
freistehender Scheune liegt an herrlich erhöhter und gut besonnter Lage am westlichen
Stadtrand von Horgen und bietet eine fantastische Sicht auf den Zürichsee. Die Liegenschaft mit angrenzender Weideparzelle liegt
gemäss Zonenplan der Gemeinde Horgen in
der Landwirtschaftszone. Die freistehende
Scheune samt Weideland kann zur Hobbytierhaltung genutzt werden.
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Preisvorstellung
Fr. 750'000.-
Bezugstermin
Verkehr
nach Vereinbarung
Zürich Zentrum 15 km
Zug Zentrum 21 km
Flughafen Kloten 26 km
Autobahnanschluss (A3) 6 km
fantastische Sicht auf Zürichsee
erhöhte und gut besonnte Lage
steuergünstige Gemeinde
kinderfreundlich
angrenzend an unüberbaubare Landwirtschaftszone
ideal für Hobbytierhaltung
Quelle: map.geo.admin
Wohnhaus Vers. Nr. 933, Westansicht
µ Zürich
¹ Zug
Scheune Vers. Nr. 934, Südwestansicht
Wohnhaus mit Scheune, Horgen / A150817-N
Chur º
Quelle: map.geo.admin
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VERKAUFSOBJEKTE
Grundstücke
Gebäudegrundstück
Fläche
Zone
Kat. Nr. 11940
1’143 m2
Landwirtschaftszone
Weidegrundstück
Fläche
Zone
Kat. Nr. 11939
3’453 m2
Landwirtschaftszone
Wohnhaus Vers. Nr. 933
Das im Jahre 1850 erbaute 5 Zimmer Wohnhaus verfügt aktuell über eine Wohnfläche von
ca. 110 m² und befindet sich in stark sanierungsbedürftigem Zustand. Die bestehende
Wohnfläche kann im Falle eines Abbruchs und
anschliessendem Wiederaufbaus auf rund
140 m² und bei einer Sanierung auf rund
170 m² erweitert werden.
UG
EG
OG
DG
Keller
Eingang, Stube, Küche
Treppe, Bad/WC, 4 Schlafzimmer
Estrich
Haustechnik
• Kachelofen (keine Zentralheizung)
• Einfachverglasung
• Anschluss an Kanalisation und Wasserversorgung
GVZ-Angaben
Erstellungsjahr
Kubatur
Versicherungswert
1850
440 m3
Fr. 197’100.-
Scheune Vers. Nr. 934
Die Scheune mit einer Grundfläche von 110 m²
verfügt über einen Futterlagerraum sowie diverse Lager- und Remisenräume. Das Gebäude befindet sich in stark sanierungsbedürftigem Zustand.
GVZ-Angaben
Erstellungsjahr
Kubatur
Versicherungswert
1850
580 m3
Fr. 101’500.-
Scheune Vers. Nr. 934
Gebäudeparzelle
Kat. Nr. 11940, 1’143 m²
Wohnhaus Vers. Nr. 933
Weideparzelle
Kat. Nr. 11939, 3’453 m²
(bodenrechtliche Erwerbsbewilligung erforderlich)
Wohnhaus mit Scheune, Horgen / A150817-N
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IMPRESSIONEN
Verkaufsobjekt, Südostansicht
Wohnhaus Vers. Nr. 933, Südwestansicht
Verkaufsobjekt, Südansicht
Wohnhaus Vers. Nr. 933, Südostansicht
Verkaufsobjekt, Nordostansicht
Scheune Vers. Nr. 934, Südostansicht
Sicht auf den Zürichsee
Sicht auf den Zürichsee
Wohnhaus mit Scheune, Horgen / A150817-N
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RECHTLICHES UND NUTZUNG
Raumplanungsrecht
Nutzungsmöglichkeiten
Das Wohnhaus Vers. Nr. 933 und die Scheune
Vers. Nr. 934 auf Grundstück Kat. Nr. 11940
liegen gemäss Bau- und Zonenordnung der
Gemeinde Horgen in der Landwirtschaftszone.
Für die bauliche Nutzung sind die abschliessenden Ausnahmebestimmungen gemäss Art.
24ff. des Bundesgesetztes über die Raumplanung (RPG) massgebend. Für die Beurteilung
von Baugesuchen und die Erteilung von Baubewilligungen sind die kommunale Baubehörde sowie das kantonale Amt für Raumentwicklung zuständig.
Bodenrecht
Mit verbindlichem Vorentscheid gegenüber
Dritten hat die Baudirektion des Kanton Zürich
die raumplanungsrechtliche Bewilligung für
den Abbruch und Wiederaufbau bzw. Umbau
des Wohnhauses Vers. Nr. 933 die erforderliche Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG
unter dem Vorbehalt der Beurteilung durch die
Gemeinde oder einer kommunalen Unterschutzstellung in Aussicht gestellt. Eine Erweiterung der Wohn- und Nebennutzfläche im
Rahmen eines Neubaus um insgesamt maximal 30 % bzw. um rund 30 m² ist möglich. Bei
einer Sanierung (ohne Abbruch) ist eine Erweiterung um insgesamt 60 % bzw. um rund
60 m² möglich.
Die angrenzende Weideparzelle Kat Nr. 11939
mit einer Fläche von 3’453 m² liegt in der
Landwirtschaftzone und ist dem Geltungsbereich des bäuerlichen Bodenrechts (BGBB)
unterstellt. Für einen Erwerb dieser Parzelle ist
somit eine bodenrechtliche Erwerbsbewilligung
erforderlich.
Die Scheune bietet sich zur Hobbytierhaltung
an. Die Haltung von Tieren, z.B. von bis zu vier
Pferden, ist grundsätzlich bewilligungsfähig.
Bezüglich der Haltung von Tieren sind die tierund gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen
einzuhalten.
Denkmalschutz
Wohnverhältnisse und Bezugstermine
Das Wohnhaus ist im einstweiligen Inventar
der kulturhistorischen Schutzobjekte von
kommunaler Bedeutung aufgenommen. Hinsichtlich Abbruch-, Umbau-, Sanierungs- und
Erweiterungsarbeiten ist vorab die denkmalpflegerische Schutz- und Erhaltenswürdigkeit
des Gebäudes bzw. einzelner Bauteile bei der
zuständigen Behörde zu klären (Antrag um
Inventarentlassung hängig).
Die Verkaufsobjekte können nach Vereinbarung bezogen bzw. genutzt werden.
Wohnhaus mit Scheune, Horgen / A150817-N
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VERKAUFSBESTIMMUNGEN
Preisvorstellung
Verkaufsobjekte
Fr. 750'000.-
Konditionen
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Die Preisvorstellung ist als Richtgrösse zu
verstehen.
Anzahlung von 10 % des Verkaufspreises
bei Vertragsbeurkundung, Restzahlung
bei Eigentumsübertragung.
Notariats- und Grundbuchkosten werden
je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer
übernommen.
Grundstückgewinnsteuer wird vom Verkäufer bezahlt.
Kaufabwicklung,
Vertragsbeurkundung
und Eigentumsübertragung nach Vereinbarung.
Auskünfte und Besichtigungen
Für weitere Auskünfte oder die Vereinbarung
eines Besichtungstermins wenden Sie sich bitte
an:
Nicole Sommerhalder
Telefon: 044 950 08 42
E-Mail: [email protected]
Kaufangebote
Schriftliche Kaufangebote können eingereicht
werden bis Mittwoch, 16. März 2016 an:
Walter Jucker AG
Wallikerstrasse 81
8330 Pfäffikon ZH
[email protected]
www.juckerberatung.ch
Verkaufsprozess
Bei Vorliegen mehrerer Kaufangebote werden
die Kaufinteressentinnen und -interessenten
nach Ablauf der Eingabefrist über die Höhe
des höchsten eingetroffenen Kaufangebots
informiert und erhalten die Gelegenheit ihre
Offerte zu revidieren.
Im Anschluss an diese zweite Angebotsrunde
werden die eingereichten Kaufangebote der
Verkäuferschaft zur Stellungnahme bzw. zur
definitiven Bestimmung der Käuferschaft vorgelegt.
Wohnhaus mit Scheune, Horgen / A150817-N
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GEMEINDE HORGEN UND UMGEBUNG
Die Gemeinde Horgen liegt eingebettet zwischen Zürichsee und Albiskette. Die guten
Verkehrsanbindungen verbunden mit der Nähe
zu den Städten Zürich und Zug zeichnen die
Gemeinde aus. Die Zürichsee-Fähre verkehrt
im 10-Minuten-Takt und während den Stosszeiten im 6- bzw. 7½-Minuten-Takt. Die Lage
am Zürichseeufer lädt zu zahlreichen Freizeitaktivitäten zu Wasser und zu Land ein. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten sowie ein Spital
sind in Horgen vorhanden.
Zahlen / Fakten
Kanton
Bezirk
Gemeinde
Höhenmeter
Einwohnerzahl
Steuerfuss 2015
Individualverkehr
Zürich Zentrum
Zug Zentrum
Flughafen Kloten
Autobahnanschluss (A3)
15 km
21 km
26 km
6 km
Schule / Bildung
Die Schulgemeinde Horgen bietet alle Schulstufen von Kindergarten bis Oberstufe an. Gymnasien sowie Berufs- und Erwachsenenbildungen
werden in Zürich, Horgen und Pfäffikon SZ
angeboten.
Zürich
Horgen
8810 Horgen
480 m.ü.M.
20’377 (Stand 2014)
87 % (ohne Kirchensteuer)
Öffentlicher Verkehr
Nächste Bushaltestelle
Bhf. Oberrieden Dorf-Zürich HB
Bhf. Oberrieden Dorf- Zug
Bhf. Thalwil-Flughafen Kloten
Fähre Horgen-Meilen
Sicht auf Horgen
400 m
31 Min
47 Min
46 Min
10 Min
Quelle: www.horgen.ch
Wohnhaus mit Scheune, Horgen / A150817-N
Fähre Horgen-Meilen
Quelle: wikipedia
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LEITUNGSKATASTER
Wohnhaus mit Scheune, Horgen / A150817-N
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GRUNDBUCHAUSZUG
(vor Parzellierung)
Wohnhaus mit Scheune, Horgen / A150817-N
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