WOHNHAUS UND SCHEUNE MIT SEESICHT Uetlibergstrasse 2 8810 Horgen AUF EINEN BLICK Das im Jahre 1850 erbaute Wohnhaus mit freistehender Scheune liegt an herrlich erhöhter und gut besonnter Lage am westlichen Stadtrand von Horgen und bietet eine fantastische Sicht auf den Zürichsee. Die Liegenschaft mit angrenzender Weideparzelle liegt gemäss Zonenplan der Gemeinde Horgen in der Landwirtschaftszone. Die freistehende Scheune samt Weideland kann zur Hobbytierhaltung genutzt werden. • • • • • • Preisvorstellung Fr. 750'000.- Bezugstermin Verkehr nach Vereinbarung Zürich Zentrum 15 km Zug Zentrum 21 km Flughafen Kloten 26 km Autobahnanschluss (A3) 6 km fantastische Sicht auf Zürichsee erhöhte und gut besonnte Lage steuergünstige Gemeinde kinderfreundlich angrenzend an unüberbaubare Landwirtschaftszone ideal für Hobbytierhaltung Quelle: map.geo.admin Wohnhaus Vers. Nr. 933, Westansicht µ Zürich ¹ Zug Scheune Vers. Nr. 934, Südwestansicht Wohnhaus mit Scheune, Horgen / A150817-N Chur º Quelle: map.geo.admin 2 VERKAUFSOBJEKTE Grundstücke Gebäudegrundstück Fläche Zone Kat. Nr. 11940 1’143 m2 Landwirtschaftszone Weidegrundstück Fläche Zone Kat. Nr. 11939 3’453 m2 Landwirtschaftszone Wohnhaus Vers. Nr. 933 Das im Jahre 1850 erbaute 5 Zimmer Wohnhaus verfügt aktuell über eine Wohnfläche von ca. 110 m² und befindet sich in stark sanierungsbedürftigem Zustand. Die bestehende Wohnfläche kann im Falle eines Abbruchs und anschliessendem Wiederaufbaus auf rund 140 m² und bei einer Sanierung auf rund 170 m² erweitert werden. UG EG OG DG Keller Eingang, Stube, Küche Treppe, Bad/WC, 4 Schlafzimmer Estrich Haustechnik • Kachelofen (keine Zentralheizung) • Einfachverglasung • Anschluss an Kanalisation und Wasserversorgung GVZ-Angaben Erstellungsjahr Kubatur Versicherungswert 1850 440 m3 Fr. 197’100.- Scheune Vers. Nr. 934 Die Scheune mit einer Grundfläche von 110 m² verfügt über einen Futterlagerraum sowie diverse Lager- und Remisenräume. Das Gebäude befindet sich in stark sanierungsbedürftigem Zustand. GVZ-Angaben Erstellungsjahr Kubatur Versicherungswert 1850 580 m3 Fr. 101’500.- Scheune Vers. Nr. 934 Gebäudeparzelle Kat. Nr. 11940, 1’143 m² Wohnhaus Vers. Nr. 933 Weideparzelle Kat. Nr. 11939, 3’453 m² (bodenrechtliche Erwerbsbewilligung erforderlich) Wohnhaus mit Scheune, Horgen / A150817-N 3 IMPRESSIONEN Verkaufsobjekt, Südostansicht Wohnhaus Vers. Nr. 933, Südwestansicht Verkaufsobjekt, Südansicht Wohnhaus Vers. Nr. 933, Südostansicht Verkaufsobjekt, Nordostansicht Scheune Vers. Nr. 934, Südostansicht Sicht auf den Zürichsee Sicht auf den Zürichsee Wohnhaus mit Scheune, Horgen / A150817-N 4 RECHTLICHES UND NUTZUNG Raumplanungsrecht Nutzungsmöglichkeiten Das Wohnhaus Vers. Nr. 933 und die Scheune Vers. Nr. 934 auf Grundstück Kat. Nr. 11940 liegen gemäss Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Horgen in der Landwirtschaftszone. Für die bauliche Nutzung sind die abschliessenden Ausnahmebestimmungen gemäss Art. 24ff. des Bundesgesetztes über die Raumplanung (RPG) massgebend. Für die Beurteilung von Baugesuchen und die Erteilung von Baubewilligungen sind die kommunale Baubehörde sowie das kantonale Amt für Raumentwicklung zuständig. Bodenrecht Mit verbindlichem Vorentscheid gegenüber Dritten hat die Baudirektion des Kanton Zürich die raumplanungsrechtliche Bewilligung für den Abbruch und Wiederaufbau bzw. Umbau des Wohnhauses Vers. Nr. 933 die erforderliche Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG unter dem Vorbehalt der Beurteilung durch die Gemeinde oder einer kommunalen Unterschutzstellung in Aussicht gestellt. Eine Erweiterung der Wohn- und Nebennutzfläche im Rahmen eines Neubaus um insgesamt maximal 30 % bzw. um rund 30 m² ist möglich. Bei einer Sanierung (ohne Abbruch) ist eine Erweiterung um insgesamt 60 % bzw. um rund 60 m² möglich. Die angrenzende Weideparzelle Kat Nr. 11939 mit einer Fläche von 3’453 m² liegt in der Landwirtschaftzone und ist dem Geltungsbereich des bäuerlichen Bodenrechts (BGBB) unterstellt. Für einen Erwerb dieser Parzelle ist somit eine bodenrechtliche Erwerbsbewilligung erforderlich. Die Scheune bietet sich zur Hobbytierhaltung an. Die Haltung von Tieren, z.B. von bis zu vier Pferden, ist grundsätzlich bewilligungsfähig. Bezüglich der Haltung von Tieren sind die tierund gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Denkmalschutz Wohnverhältnisse und Bezugstermine Das Wohnhaus ist im einstweiligen Inventar der kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung aufgenommen. Hinsichtlich Abbruch-, Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten ist vorab die denkmalpflegerische Schutz- und Erhaltenswürdigkeit des Gebäudes bzw. einzelner Bauteile bei der zuständigen Behörde zu klären (Antrag um Inventarentlassung hängig). Die Verkaufsobjekte können nach Vereinbarung bezogen bzw. genutzt werden. Wohnhaus mit Scheune, Horgen / A150817-N 5 VERKAUFSBESTIMMUNGEN Preisvorstellung Verkaufsobjekte Fr. 750'000.- Konditionen • • • • • Die Preisvorstellung ist als Richtgrösse zu verstehen. Anzahlung von 10 % des Verkaufspreises bei Vertragsbeurkundung, Restzahlung bei Eigentumsübertragung. Notariats- und Grundbuchkosten werden je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer übernommen. Grundstückgewinnsteuer wird vom Verkäufer bezahlt. Kaufabwicklung, Vertragsbeurkundung und Eigentumsübertragung nach Vereinbarung. Auskünfte und Besichtigungen Für weitere Auskünfte oder die Vereinbarung eines Besichtungstermins wenden Sie sich bitte an: Nicole Sommerhalder Telefon: 044 950 08 42 E-Mail: [email protected] Kaufangebote Schriftliche Kaufangebote können eingereicht werden bis Mittwoch, 16. März 2016 an: Walter Jucker AG Wallikerstrasse 81 8330 Pfäffikon ZH [email protected] www.juckerberatung.ch Verkaufsprozess Bei Vorliegen mehrerer Kaufangebote werden die Kaufinteressentinnen und -interessenten nach Ablauf der Eingabefrist über die Höhe des höchsten eingetroffenen Kaufangebots informiert und erhalten die Gelegenheit ihre Offerte zu revidieren. Im Anschluss an diese zweite Angebotsrunde werden die eingereichten Kaufangebote der Verkäuferschaft zur Stellungnahme bzw. zur definitiven Bestimmung der Käuferschaft vorgelegt. Wohnhaus mit Scheune, Horgen / A150817-N 6 GEMEINDE HORGEN UND UMGEBUNG Die Gemeinde Horgen liegt eingebettet zwischen Zürichsee und Albiskette. Die guten Verkehrsanbindungen verbunden mit der Nähe zu den Städten Zürich und Zug zeichnen die Gemeinde aus. Die Zürichsee-Fähre verkehrt im 10-Minuten-Takt und während den Stosszeiten im 6- bzw. 7½-Minuten-Takt. Die Lage am Zürichseeufer lädt zu zahlreichen Freizeitaktivitäten zu Wasser und zu Land ein. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten sowie ein Spital sind in Horgen vorhanden. Zahlen / Fakten Kanton Bezirk Gemeinde Höhenmeter Einwohnerzahl Steuerfuss 2015 Individualverkehr Zürich Zentrum Zug Zentrum Flughafen Kloten Autobahnanschluss (A3) 15 km 21 km 26 km 6 km Schule / Bildung Die Schulgemeinde Horgen bietet alle Schulstufen von Kindergarten bis Oberstufe an. Gymnasien sowie Berufs- und Erwachsenenbildungen werden in Zürich, Horgen und Pfäffikon SZ angeboten. Zürich Horgen 8810 Horgen 480 m.ü.M. 20’377 (Stand 2014) 87 % (ohne Kirchensteuer) Öffentlicher Verkehr Nächste Bushaltestelle Bhf. Oberrieden Dorf-Zürich HB Bhf. Oberrieden Dorf- Zug Bhf. Thalwil-Flughafen Kloten Fähre Horgen-Meilen Sicht auf Horgen 400 m 31 Min 47 Min 46 Min 10 Min Quelle: www.horgen.ch Wohnhaus mit Scheune, Horgen / A150817-N Fähre Horgen-Meilen Quelle: wikipedia 7 LEITUNGSKATASTER Wohnhaus mit Scheune, Horgen / A150817-N 8 GRUNDBUCHAUSZUG (vor Parzellierung) Wohnhaus mit Scheune, Horgen / A150817-N 9
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