10. Fachtagung Buchhalter Kommunal (BuKom ) Hessen

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10. Fachtagung
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Buchhalter Kommunal (BuKom )
Hessen
Borken:
Donnerstag, 10. März 2016
Dreieich:
Donnerstag, 17. März 2016
Themen des Tages
Umsatzsteuerliche Besonderheiten nach § 2 b UStG, IKZ und
+
Reverse-Charge-Verfahren
Schritt für Schritt zum Gesamtabschluss
+
Jahresabschlüsse im Schnelldurchlauf - Welche Fragen stellen sich
+
Kommunalpolitiker?
Abstimmungshandlungen zum Jahresabschluss
+
Kommunale Kennzahlen - Bringen wir das Ergebnis auf den Punkt!
+
+
Praxis-Workshops
016
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Ein Produkt der Schüllermann Consulting GmbH
Zielgruppen
Teilnehmer/-innen und Absolventinnen/Absolventen der Fortbildungslehrgänge Buchhalter Kommunal (BuKom®) und
Controller Kommunal (ConKom®) sowie interessierte Mitarbeiter/-innen kommunaler Verwaltungen, insbesondere der
Bereiche Finanzen, Kämmerei, Kasse und Revision.
Agenda
8.30 - 9.00 Uhr
Check-In mit kleiner Stärkung
9.00 - 9.15 Uhr
Begrüßung und Überblick über die Themen des Tages
Dipl.-Betriebswirt Christian Schäfer-Köppen, Controller IHK
Grußworte
9.15 - 10.30 Uhr
Umsatzsteuerliche Besonderheiten nach § 2 b UStG, IKZ und Reverse-Charge-Verfahren
Nadja Schüllermann, Bilanzbuchhalterin (IHK)
Dipl.-Ingenieur Stephan Schüllermann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Im Umsatzsteuerrecht muss regelmäßig ein Unternehmer, der Leistungen im Rahmen seines Unternehmens
erbringt, die Umsatzsteuer auf diese Leistungen an das Finanzamt abführen. Das Reverse-ChargeVerfahren sieht für viele Fälle jedoch vor, dass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer für den
Leistungserbringer abzuführen hat. Dies stellt die Buchhaltung im Allgemeinen, aber insbesondere die
kommunale Buchhaltung vor neue Herausforderungen, weil nicht nur für umsatzsteuerpflichtige Teile der
Kommune nach umsatzsteuerlichen Sachverhalten getrennt gebucht und gemeldet werden soll, sondern je
nach Sachverhalt alle Bereiche einer Kommune betroffen sein können. Hierfür gilt es ein Bewusstsein zu
entwickeln. Wir erklären Ihnen theoretisch, welche Punkte ganz besonders zu beachten sind und zeigen
Ihnen an Beispielen, wie die Buchungen in der Buchhaltung aussehen sollen.
§ 2 b UStG wurde im September 2015 beschlossen, um sicherzustellen dass die interkommunale
Zusammenarbeit nachhaltig nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist. Wir stellen dar, unter welchen
Voraussetzungen § 2 b UStG diese Aufgabe erfüllt.
10.30 - 10.50 Uhr
Kaffeepause
10.50 - 11.00 Uhr
Ehrung der/des besten Prüfungsabsolventin/Prüfungsabsolventen des Fortbildungslehrgangs
Buchhalter Kommunal (BuKom®) 2015
11.00 - 12.15 Uhr
Schritt für Schritt zum Gesamtabschluss
Dipl.-Kaufmann Sascha Gönnheimer, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Auch beim Einsatz einer Konsolidierungssoftware ist ein Grundverständnis für die der Konsolidierung
zugrundeliegenden Arbeitsabläufe erforderlich. Im Rahmen dieses Vortrages möchten wir mit Ihnen die
einzelnen Arbeitsschritte zur Erstellung eines Gesamtabschlusses anhand einer Fallstudie erarbeiten und
Ihnen ein Grundverständnis für die dahinterstehende Konsolidierungstechnik mitgeben.
12.15 - 13.15 Uhr
Gemeinsames Mittagessen
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13.15 - 13.35 Uhr
Jahresabschlüsse im Schnelldurchlauf - Welche Fragen stellen sich Kommunalpolitiker?
lic. oec. HSG Christoph Hänel
Kein Jahresabschluss entspricht dem anderen! Die Veränderungen und Ergebnisse unterscheiden sich
immer, lediglich die Form ist weitestgehend einheitlich. Ob mit oder ohne Vereinfachungen aus dem
Beschleunigungserlass erstellt, ergibt für die Kernaussagen des Jahresabschlusses oft kaum einen
Unterschied. Aber wie werden die Jahresabschlüsse in den politischen Gremien aufgenommen? Welche
Fragen werden hier gestellt und worauf legen Gemeindevorstand und Gemeindevertretung das
Hauptaugenmerk?
Wir möchten daher im Rahmen des Vortrags kurz und knapp die immer wieder an uns gestellten und in
Sitzungen gehörten Fragen aus dem politischen Raum kurz zusammenfassen und Ihnen damit auch
mögliche Schwerpunkte und Schwachstellen der eigenen Berichterstattung aufzeigen.
13.35 - 14.45 Uhr
Abstimmungshandlungen zum Jahresabschluss
Nadja Schüllermann, Bilanzbuchhalterin (IHK)
Wo finde ich welche Zahl in Jahresabschluss und Buchhaltung? Das ist die Kernfrage. Beim Jahresabschluss
kommt es darauf an, dass zu jeder Bilanzposition der Nachweis gelingt. Dafür müssen die Salden der
Buchhaltung mit entsprechend geeigneten Unterlagen abgestimmt werden. Welche Unterlagen geeignet
sind, um bei dieser Abstimmung als Nachweis (Beleg) zu gelten und wie man z. B. Nebenbuchhaltungen mit
der Hauptbuchhaltung verprobt, zeigen wir Ihnen an Beispielen. Die verschiedenen Pflichtbestandteile des
Jahresabschlusses, wie Forderungsübersicht, Verbindlichkeitenübersicht, Anlagenübersicht oder
Rückstellungsübersicht sowie freiwillige Aufstellungen, die das Lesen des Jahresabschluss vereinfachen,
wie der Eigenkapitalspiegel, sind ebenfalls mit der Buchhaltung abzustimmen. Auch hierbei kommt es darauf
an, dass Übereinstimmung besteht oder hergestellt wird.
14.45 - 15.00 Uhr
Kaffeepause
15.00 - 16.15 Uhr
Kommunale Kennzahlen - Bringen wir das Ergebnis auf den Punkt!
lic. oec. HSG Christoph Hänel
Im Jahr 2015 konnte der Rückstand bei der Jahresabschlusserstellung in vielen hessischen Kommunen
deutlich reduziert werden. Manche Gemeinde hat sogar fünf Jahresabschlüsse aufstellen können. Auch
wenn die jeweiligen Jahresabschlussprüfungen noch nicht abgeschlossen sind, wird dennoch immer mehr
nach verbalen Bewertungen und Vergleichen der eigenen mit anderen Kommunen gefragt. Insbesondere aus
dem politischen Raum ist die Frage zu hören, wie die finanzwirtschaftliche Lage der eigenen Kommune nun
tatsächlich sei.
Aber woran ist zu erkennen, ob die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit noch gewahrt ist? Wann sind die
Kommunalfinanzen gesund? Welche Kennzahlen eignen sich für den interkommunalen Vergleich und welche
nur für den eigenen Zeitreihenvergleich? Warum sind privatwirtschaftliche Kennzahlen nicht immer geeignet?
Auf diese und weitere Fragen werden im Rahmen des Vortrags Antworten gegeben. Ziel soll die Vorstellung
und Bestimmung von leicht verständlichen, angemessenen und sinnstiftenden Kennzahlen bzw.
Kenngrößen sein, die eine zeitgemäße Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und der dauernden
Leistungsfähigkeit von Kommunen ermöglichen.
16.15 Uhr
Verabschiedung und Check-Out
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Parallel während des gesamten Veranstaltungstages:
Praxis-Workshops – Experten stehen für Ihre Fragen zur Verfügung
Gerne können Sie Ihre Fragen auch schon vorab an uns senden und mit unseren Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter einen Termin für den Veranstaltungstag vereinbaren. Die Anmeldungen werden nach dem
Eingangsdatum berücksichtigt.
Bitte senden Sie Ihre Fragen hierzu per E-Mail an:
[email protected]
Ihr Nutzen
Sie erhalten aktuellste Informationen zum Thema “kommunales Haushalts- und Rechnungswesen”.
Tauschen Sie wichtige Informationen mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Verwaltungen.
Sie nehmen wertvolle Tipps für die tägliche Arbeit mit.
Die Inhalte der Veranstaltung sind in umfangreichen Tagungsunterlagen aufbereitet.
Teilnehmerinformationen
Veranstaltungstermine und -orte
Donnerstag, 10. März 2016
Hotel am Stadtpark
Bahnhofstraße 33
34582 Borken
Donnerstag, 17. März 2016
Bürgerhaus Dreieich
Fichtestraße 50
63303 Dreieich
Eine Wegbeschreibung sowie eine Anfahrtsskizze erhalten Sie zusammen mit Ihrer Anmeldebestätigung.
Kostenbeitrag
1. Person
EUR 179,00*
2. Person
EUR 159,00*
ab 3. Person
EUR 139,00*
*zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
1. Person
EUR 149,00*
2. Person
EUR 129,00*
ab 3. Person
EUR 109,00*
(Teilnehmer/-innen und Absolventinnen/Absolventen der
Fortbildungslehrgänge Buchhalter Kommunal (BuKom®) und
Controller Kommunal (ConKom®))
Der Beitrag beinhaltet die Tagungsunterlagen, Pausenverpflegung, Getränke und ein gemeinsames Mittagessen.
Anmeldeschluss
Borken: 26. Februar 2015
Dreieich: 5. März 2015
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Teilnehmerinformationen
Anmeldungen
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge der Eingänge berücksichtigt. Sie erhalten eine Bestätigung, sofern noch
Plätze frei sind, anderenfalls werden Sie umgehend informiert.
Frühbucherrabatt
Bei Buchung der Teilnahme an der Fachtagung Buchhalter Kommunal (BuKom®) bis zum 29. Januar 2016 erhalten
Sie zusätzlich einen Frühbucherrabatt in Höhe von 5 %.
Zahlung
Die Zahlung der Tagungsgebühr erfolgt nach Rechnungsstellung.
Abmeldung/Vertretung/Stornierung
Für Teilnehmer/-innen, die angemeldet sind und nach dem vorgegebenen Anmeldeschluss bis 14 Tage vor
Tagungsbeginn abgemeldet werden, ist - sofern keine Ersatzperson gestellt wird - eine Bearbeitungsgebühr von
EUR 20,00 zu entrichten. Bei Abmeldungen, die weniger als 14 Tage vor Tagungsbeginn erfolgen, ist die volle
Tagungsgebühr zu entrichten.
Absage von Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor
dem geplanten Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen ( z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Teilnahmegebühren werden
Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitere Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch bei Ihrer Buchung von Hotels oder Bahntickets.
Änderungsvorbehalt
Die Schüllermann Consulting GmbH (Anbieter) ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische
Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter
der angekündigten Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Entsprechendes gilt für Terminänderungen und den Wechsel
des Seminarortes. Der Anbieter ist berechtigt, den vorgesehenen Seminarleiter im Bedarfsfall durch andere, hinsichtlich
der angekündigten Veranstaltung gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns bei allen Lieferungen von Lehrmaterialien das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen
Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden vor. Ein Weiterverkauf von Lehrgangsunterlagen ist
nicht zugelassen.
AGB
Maßgebend für die Durchführung des Auftrages und die Verantwortlichkeit für alle Arbeiten der Schüllermann Consulting
GmbH sind - auch im Verhältnis zu Dritten - die Allgemeinen Auftragsbedingungen in der Fassung vom 1. Dezember
2006. Die AGB stehen Ihnen zur Einsicht auf unserer Internetseite unter www.schuellermann.de zur Verfügung.
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Kontakt
SCS Schüllermann Consulting GmbH
www.schuellermann.de
Dreieich
Robert-Bosch-Straße 5
63303 Dreieich
Kassel
Karthäuserstraße 7-9
34117 Kassel
Veranstaltungsleitung
Christian Schäfer-Köppen
Telefon: 06103 605 350
Telefax: 06103 605 333
[email protected]
Christoph Hänel
Telefon: 0561 705003 28
Telefax: 0561 705003 29
[email protected]
Veranstaltungsorganisation und Teilnehmerbetreuung
Alexandra Ebert
Telefon: 06103 605 979
Telefax: 06103 605 333
[email protected]
Roman Klein
Telefon: 06103 605 706
Telefax: 06103 605 333
[email protected]
Erika Theil
Telefon: 06103 605 924
Telefax: 06103 605 333
[email protected]
Heike Foellmer
Telefon: 06103 605 226
Telefax: 06103 605 333
[email protected]
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ANMELDUNG
Internet: www.schuellermann.de
Telefax: 06103 605-333 (Dreieich)
Ich melde mich/wir melden uns zu folgender Veranstaltung an:
10. Fachtagung Buchhalter Kommunal (BuKom®)
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10.03.2016
Borken
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17.03.2016
Dreieich
1. Teilnehmer/-in
2. Teilnehmer/-in
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Ich bin / war BuKom®/ConKom® -Teilnehmer/-in:
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Telefon: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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E-Mail (wird für die elektronische Anmeldebestätigung benötigt): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Die in den AllgemeinenTeilnehmerinformationen aufgeführten Bedingungen und die Allgemeinen Auftragsbedingungen der
Schüllermann Consulting GmbH in der Fassung vom 1. Dezember 2006 erkenne ich/erkennen wir an. (Die AGB stehen Ihnen
zur Einsicht auf unserer Internetseite unter www.schuellermann.de zur Verfügung).
Ort, Datum: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unterschrift: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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Robert-Bosch-Straße 5
63303 Dreieich
Telefon: 06103 605 924
Telefax: 06103 605 333
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Karthäuserstraße 7-9
34117 Kassel
Telefon: 0561 705003 0
Telefax: 0561 705003 29
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