Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/794
21. Wahlperiode
16. 06. 15
Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
Stellungnahme des Senats
zum Jahresbericht 2015 des Rechnungshofs
über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung
der Freien und Hansestadt Hamburg
mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 2013
sowie zur Ergänzung zum Jahresbericht 2015 des Rechnungshofs
über die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Konzernabschlusses der Freien und Hansestadt Hamburg
auf den 31. Dezember 2013
Der Senat legt hiermit seine Stellungnahme zum
Jahresbericht 2015 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien
und Hansestadt Hamburg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 2013 mit der Bitte vor, diese in die Beratungen der Bürgerschaft einzubeziehen. Der Senat
geht davon aus, dass Vertreterinnen und Vertreter der
Verwaltung Gelegenheit erhalten, in den Sitzungen
der zuständigen bürgerschaftlichen Ausschüsse zusätzliche mündliche Auskünfte zu geben.
1
Drucksache 21/794
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Zu Abschnitt I.
Haushaltsrechnung 2013
Textzahlen 6 bis 27
Allgemeine Bemerkungen
Textzahlen 10 bis 11
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Das Bezirksamt Altona hat die beschriebenen
Mängel zwischenzeitlich behoben und verfügt nun
wieder über eine vollständig prüffähige Buchführung.
Textzahlen 12 bis 13
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Das Institut für Hygiene und Umwelt hat die aufgezeigten Mängel teilweise bereits bereinigt, u.a. wurden die Berechnung der Sonderposten für Investitionszuschüsse und die Buchungsweise näher erläutert
und optimiert. Notwendige Korrekturen der Buchungen sowie eine vervollständigte Inventur wird das Institut ab dem Jahresabschluss 2014 sicherstellen.
Textzahlen 14 bis 17
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Der Senat hat am 24. März 2015 die Senatsdrucksache „Neuorganisation der Kassenaufsicht und der
Jahresabschlussprüfungen von Landesbetrieben,
Hochschulen und Sondervermögen, Neufassung der
Verwaltungsvorschriften zu § 93 LHO“ beschlossen.
Zuvor hat der Rechnungshof mit seinem Schreiben
vom 17. März 2015 sein Einvernehmen zu den Verwaltungsvorschriften zu § 93 LHO und der Neuorganisation der Vorprüfstelle I sowie der Auflösung der Vorprüfstelle II der Finanzbehörde erklärt.
Textzahlen 18 bis 20
Keine Stellungnahme erforderlich.
Textzahl 21
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen teilweise zu.
Bei den Resten des Haushaltsjahres 2011 handelte
es sich fast ausschließlich um Mittel aus dem Verfügungsrahmen des damals noch bestehenden Grundstocks für Grunderwerb, die auf Grund der Übergangsregelung einmalig in das Haushaltsjahr 2012 übertragen wurden.
Die Reste 2012 wurden dem LIG auf Grund seiner
guten Liquiditätssituation im Haushalt 2013 doppisch
nicht zur Verfügung gestellt, kameral jedoch als Verbindlichkeit des Kernhaushaltes an den LIG belassen.
Vor diesem Hintergrund erfolgte im Rahmen des
Resteverfahrens 2013 eine erneute rein kamerale
­
Übertragung in den Haushalt 2014.
2
Bei der Begründung der kameralen Haushaltsrechnung 2013 wurde, wie auch bei den anderen Auswahlbereichen, dem Grundsatz des Querverweises
auf die doppische Haushaltsrechnung gefolgt.
Die Beanstandung wird im Rahmen der Haushaltsrechnung 2014 berücksichtigt.
Beteiligung und Information des Parlaments
Textzahlen 22 bis 27
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen
überwiegend zu.
Im Übrigen wird auf die Stellungnahmen zu den
jeweiligen Beiträgen des Jahresberichts verwiesen.
Zu Abschnitt II.
Einzelne Prüfungsergebnisse
Textzahlen 28 bis 613
Jugend und Soziales
Betrieb von Kindertageseinrichtungen
Textzahlen 28 bis 52
Personalvorhaltungsquote
Textzahlen 29 bis 32
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Nach Beendigung der Verhandlungen der zuständigen Behörde mit den Vertragspartnern des Landesrahmenvertrags über die erforderlichen vertraglichen
Umsetzungsschritte für die „Eckpunktevereinbarung
zu Qualitätsverbesserungen in Krippe und Kita im Hinblick auf die Beschlüsse im Rahmen der Beratungen
der Hamburgischen Bürgerschaft zum Haushalt
2015/2016“ (siehe Drucksache 20/13947 – Beschluss
der Bürgerschaft vom 17. Dezember 2014) erfolgt im
2. Quartal 2015 die Aufnahme von Verhandlungen
über einen Anschluss-Landesrahmenvertrag. Ein Ziel
der zuständigen Behörde bei diesen Verhandlungen
liegt darin, mit den Kita-Anbietern nicht mehr nur einrichtungsbezogene, sondern leistungsartenbezogene
Personalvorhaltungsquoten (Differenzierung in die
Bereiche Krippe und Elementar) zu vereinbaren.
Verhältnis von Erst- und Zweitkräften,
Betreuungsschlüssel
Textzahlen 33 bis 37
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die zuständige Behörde wird in den Verhandlungen mit den Vertragspartnern darauf hinwirken, dass
dem Anschluss-Landesrahmenvertrag zukünftig sowohl das Verhältnis von Erst- und Zweitkräften als
auch die Betreuungsschlüssel direkt zu entnehmen
sind und eingehalten werden.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Prüfung durch die Behörde
Textzahlen 38 bis 40
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
In Zusammenhang mit den Verhandlungen zwischen der zuständigen Behörde und den Vertragspartnern über die Ausgestaltung der externen Evaluation
waren in der Vertragskommission bereits erste Über­
legungen zur Einführung von verbesserten Prüfungsregularien angestellt worden. Die zuständige Behörde
wird in den Verhandlungen zum Anschluss-Landesrahmenvertrag auf eine Vereinbarung von Prüfungs­
regularien zur Umsetzung der Leistungsmerkmale,
insbesondere der Betreuungsschlüssel, hinwirken.
Entgeltvereinbarungen
Textzahlen 41 bis 47
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die zuständige Behörde wird in die Verhandlungen
über einen neuen Landesrahmenvertrag terminliche
Regelungen zur Vereinbarung der Fortschreibungsrate einbringen, die eine prospektive Vereinbarung der
Entgelte ermöglichen würden.
Betriebserlaubnis
Textzahlen 48 bis 50
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die zuständige Fachbehörde hat mittlerweile für
alle Einrichtungen des geprüften Trägers die erforderlichen Personalmeldungen gemäß § 45 SGB VIII zu
den Akten genommen, sodass die in Tz. 49 genannte
Beanstandung geheilt ist.
Bei den in Tz. 50 diskutierten Kita-Konzeptionen ist
zu unterscheiden zwischen Einrichtungen, die erstmalig ihren Betrieb aufnehmen wollen und hierfür eine
Betriebserlaubnis beantragen, und Einrichtungen, die
bereits über eine Betriebserlaubnis verfügen. Träger,
die für eine Kita erstmalig eine Betriebserlaubnis
­beantragen, legen der zuständigen Behörde vor der
Erteilung der Betriebserlaubnis konzeptionelle Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, dass die aktuellen
Anforderungen des § 45 SGB VIII eingehalten werden.
Hinsichtlich der bereits bestehenden Einrichtungen
hat die zuständige Behörde zwischenzeitlich mit den
Vertragspartnern des Landesrahmenvertrags einen
Prozess zur Einreichung von aktualisierten KitaSchutzkonzepten vereinbart: Danach sollen alle KitaTräger, die bereits eine Kita betreiben, der zuständigen
Behörde bis zum 30. Juni 2015 eine aktuelle KitaSchutzkonzeption vorlegen. Die zuständige Behörde
hat zur Unterstützung dieses Prozesses Arbeitsmaterialien erstellt, die an die Kita-Träger versandt worden
sind. Darüber hinaus hat die zuständige Behörde
mehrere Fortbildungsangebote für die Kita-Träger or-
Drucksache 21/794
ganisiert und wird nach Bedarf weitere Fortbildungsangebote initiieren.
Örtliche Prüfungen
Textzahlen 51 bis 52
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die zuständige Behörde erstellt im 2. Quartal 2015
eine Ermessensleitlinie für die örtlichen Prüfungen
nach § 46 SGB VIII, um Handlungssicherheit darüber
herzustellen, in welchen Fällen eine örtliche Prüfung
erforderlich ist.
Zuwendungen an einen Träger der Kinder- und
Jugendhilfe
Textzahlen 53 bis 71
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Bewilligungsvoraussetzungen
Textzahlen 55 bis 58
Die betroffenen Behörden werden künftig bei Eingang von Zuwendungsanträgen regelhaft die Begründung des Zuwendungsbedarfs prüfen, hierzu nötigenfalls zusätzliche Informationen vom Antragsteller abfordern und ihre Prüfungen dokumentieren.
Eigenmitteleinsatz
Textzahlen 59 bis 66
Die Verfügbarkeit von Eigenmitteln und die Angemessenheit der Höhe des Eigenmitteleinsatzes von
Zuwendungsempfängern werden seitens der betroffenen Behörden künftig regelhaft einer Prüfung unterzogen (z.B. im Rahmen einer Selbsterklärung des Antragstellers), wobei nötigenfalls erforderliche weitere
Nachweise abgefordert werden. Die Prüfungen werden regelmäßig dokumentiert.
Zudem werden die betroffenen Behörden prüfen,
in welchem Umfang Zuwendungen von dem Träger
der Kinder- und Jugendhilfe gegebenenfalls noch zurückgefordert werden können.
Zusammenarbeit der zuwendungsgewährenden
Stellen
Textzahlen 67 bis 70
Die betroffenen Behörden werden eine verbesserte Koordination zwischen den zuwendungsgewährenden Stellen – insbesondere für die Beurteilung der
wirtschaftlichen Situation des Zuwendungsempfängers – bei Förderung verschiedener Projekte ein und
desselben Trägers prüfen.
Frauenhäuser und Beratungsstellen
Textzahlen 72 bis 86
Belegung der Frauenhäuser
Textzahlen 73 bis 77
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
3
Drucksache 21/794
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Der Senat teilt die Auffassung, dass das Aufnahmeverfahren und das Auszugsmanagement zur Verkürzung der Verweildauer in den Frauenhäusern zu
verbessern sind und hat daher in seinem Konzept zur
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen,
Menschenhandel und Gewalt in der Pflege der Bürgerschaft über die vorgesehene Neukonzeptionierung
des Aufnahmeverfahrens sowie der Krisenintervention
in allen Frauenhäusern durch qualifizierte Fachkräfte bereits berichtet (siehe Drucksache 20/10994,
Abschnitt 2.3 sowie Anlage 5, Strategischer Ansatz 1.4.).
Datenqualität
Textzahlen 78 bis 80
Zur Umsetzung dieses strategischen Ansatzes gehört u.a. die Einrichtung einer Koordinierungs-/Ser­
vicestelle, um eine gezieltere und bedarfsgerechtere
Vermittlung an einen geeigneten und freien Frauenhausplatz sicherzustellen. Diese soll laut der länder­
übergreifenden Vereinbarung von „Hamburg und
Schleswig-Holstein unter Einbeziehung der Vertretungen der Frauenhäuser beider Länder gemeinsam“ erarbeitet werden (Drucksache 20/12864). Im Jahr 2014
wurden gemeinsame Zielsetzungen für die Koordinierungs- und Servicestelle vereinbart. In einem moderierten Prozess haben die BASFI und die Frauen­
häuser zudem von August bis November 2014 eine
Ist-Analyse der bestehenden Aufnahmeverfahren vorgenommen, auf deren Basis aktuell ein einheitliches
Verfahren für ein verbessertes Aufnahmeverfahren für
alle fünf Hamburger Frauenhäuser gemeinsam erarbeitet wird.
Für das Zuwendungsjahr 2015 wurden für die Opferberatungsstellen die Definitionen „Ratsuchende“
und „Beratungen“ einheitlich festgelegt (Haushaltsplan 2015/2016, Einzelplan 4, Erläuterung zu Kennzahlen B_255_03_009). Neben der Inanspruchnahme
der Einrichtungen als wesentlicher Erfolgsindikator
wurden darüber hinaus weitere Indikatoren zur Art der
Kontaktaufnahme und Beratung als Kennzahlen aufgenommen. Mit den Trägern wurden im Jahr 2015
hierzu weitere Gespräche geführt, um weitere vergleichbare Indikatoren festzulegen und den Rahmen
für die technische Umsetzung zu schaffen.
Die Verbesserung des Übergangs der Frauenhausbewohnerinnen in eine eigenständige Lebensführung – insbesondere im Hinblick auf eigenen
Wohnraum – gehört ebenfalls zu den Zielsetzungen
der Koordinierungs- und Servicestelle.
Sowohl aus ökonomischen wie fachlichen Gründen brauchen Frauenhausbewohnerinnen Unterstützung, die in eine eigene Wohnung umziehen könnten
und wollten, aber keine Wohnung finden. Der Senat
hat daher als strategischen Ansatz zur Verkürzung der
Verweildauer auch die Erleichterung der Wohnungsfindung insbesondere für Frauenhausbewohnerinnen
in sein Konzept aufgenommen (Drucksache 20/10994
Anlage 5, Strategischer Ansatz 4.3.). Die zuständige
Behörde hat zudem bereits verschiedene Maßnahmen
zur Verbesserung der Chancen von Frauenhausbewohnerinnen bei der Wohnungssuche eingeleitet (u.a.
Wohnungsunterstützungsprojekt mit Lawaetz Service
GmbH, Aufnahme in Konzeptausschreibungen des
Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), Aufnahme in die Förderrichtlinie für
Belegungsbindungen) – im Einzelnen siehe hierzu
Drucksache 20/13137.
4
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen
weitgehend zu.
Die Mehrfachzählungen in der Statistik der Frauenhäuser wurden bereits im März 2014 bereinigt, sodass spätestens mit der Jahresstatistik 2015 Doppelzählungen durchgehend behoben sind. Ein entsprechender Hinweis im Haushaltsplan-Entwurf 2015/2016
konnte nicht mehr angebracht werden, da zum Zeitpunkt des Rechnungshofs-Berichts keine Änderungen
mehr möglich waren.
Das Konzept des Senats sieht zudem die Profilschärfung der Beratungseinrichtungen mit Blick auf
die Bedarfslage der Betroffenen vor, indem Beratungskonzeptionen überdacht bzw. überarbeitet, gegebenenfalls neue Schwerpunkte gesetzt sowie notwendige Kooperationen zwischen den Einrichtungen und
den Angeboten der Regelsysteme verstärkt sichergestellt werden (Drucksache 20/10994, Anlage 5, Strategischer Ansatz 1.7.). In Umsetzung dieser Strategie
hat die zuständige Behörde die Entwicklung verbindlicher Kooperationsstrukturen unter Berücksichtigung
datenschutz- und berufsrechtlicher Bestimmungen für
den Zuwendungszeitraum 2015/2016 festgelegt.
Die Informationen der zuständigen Behörde zu
den Bedarfen (potenziell) Hamburger Beratungs- und
Schutzsuchender basieren sowohl auf Gesprächen
mit Vertreterinnen und Vertretern der Hamburger Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen und auf überregionalen wissenschaftlichen Untersuchungen als
auch auf Erfahrungen aus Modellprojekten (z.B. SiliAProjekt in Hamburg) sowie auf Fachgesprächen mit
der Polizei, der Ärztekammer und der Psychotherapeutenkammer.
Sanierung der Frauenhäuser
Textzahlen 81 bis 83
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die zweite Sanierungsphase umfasst rd. 660.000
Euro für die vier Frauenhäuser sowie Bauplanungskosten für das Zweite Frauenhaus. Letzteres wurde in
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
der ersten Sanierungsrunde nicht mit berücksichtigt,
denn es soll grundlegend saniert und baulich erweitert
werden, wofür weitere 6,5 Mio. Euro erforderlich sein
werden, die die Bürgerschaft am 4. Februar 2015 bewilligt hat (siehe Drucksache 20/14417).
Die zuständige Behörde will die grundbuchlichen
Sicherungen im Rahmen der zweiten Sanierungsphase gewährleisten und das Zweite Frauenhaus konsequent auf das Mieter-Vermieter-Modell umstellen.
Mindeststandards
Textzahlen 84 bis 86
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen
weitgehend zu.
Bereits in den im Jahr 2012 erlassenen Zuwendungsbescheiden für die Frauenhäuser und die Beratungsstellen war ein Rahmen für die fachliche Arbeit
festgelegt worden: Die Bescheide enthielten in der
Konkretisierung des Zuwendungszwecks Vorgaben zu
Zielgruppen, Ziel, Art und Umfang der Leistung, Qualifikation des Personals in den Beratungseinrichtungen, Qualifikation des für die Betreuung von Kindern
eingesetzten Personals in den Frauenhäusern.
Hinsichtlich der räumlichen Standards in den
­ rauenhäusern vereinbart die zuständige Behörde in
F
Abstimmung mit den Mitarbeiterinnen vor Ort, die
­praxisbezogene Kenntnisse über die Bedürfnisse der
Betroffenen haben, und mit baufachlichen Experten
individuelle Lösungen für die jeweiligen Einrichtungen.
Für den Zuwendungszeitraum 2015/2016 hat die
zuständige Behörde nun für alle Frauenhäuser eindeutigere und überprüfbare Anforderungen sowohl an
die fachliche Qualifikation des Personals als auch an
die inhaltliche Tätigkeit festgeschrieben.
Die Umsetzung der Ergebnisse des in Tz. 86 erwähnten Qualitätsentwicklungsprozesses wird aktuell
gemeinsam mit den Frauenhäusern vorangetrieben:
Hierzu tagt regelmäßig eine Projektgruppe (siehe
Drucksache 20/12829), in der die Empfehlungen aus
dem Projektbericht der Universität Hamburg diskutiert
und gegebenenfalls Zeitplan, Maßnahmen der Umsetzung sowie Adressaten festgelegt werden.
Versorgungsamt Hamburg
Textzahlen 87 bis 98
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Drucksache 21/794
blatt“, sondern auch im „Deutschen Ärzteblatt“ und
damit bundesweit veröffentlichen.
Zur Verbesserung der organisatorischen Steuerung wird die zuständige Behörde im Rahmen ihrer
bereits laufenden Geschäftsprozessanalyse Möglichkeiten der Entlastung des internen Ärztlichen Dienstes
von Verwaltungsaufgaben ermitteln, um diese anschließend im Zuge einer Geschäftsprozessoptimierung umzusetzen. Im folgenden Organisationsentwicklungsprozess sollen aktualisierte Stellenbeschreibungen erstellt, qualitätsorientierte Vorgaben zur Arbeitsmenge festgelegt und ein Personalbemessungssystem erarbeitet werden.
Die vom Rechnungshof geforderte Prüfung einer
Verkleinerung des Ärztlichen Dienstes wird im Zuge
dieser Arbeiten berücksichtigt.
Die Thematik der befristeten Schwerbehindertenfeststellung für bestimmte Fallgruppen war zuletzt im
Jahr 2011 länderübergreifend Diskussionsgegenstand
mit dem Ergebnis gewesen, dass seitens der Länder
mehrheitlich die rechtlichen Zweifel an der seinerzeit
vorgeschlagenen Regelung überwogen. Die zuständige Behörde wird gleichwohl der Anregung des Rechnungshofes entsprechen, indem sie die Thematik für
die nächste überregionalen Grundsatztagung zum sozialen Entschädigungs- und Schwerbehindertenrecht
im Mai 2015, bei der Vertreter aller Bundesländer vertreten sein werden, erneut als Tagesordnungspunkt
anmelden wird.
Fahrgeldausfälle im Nahverkehr
Textzahlen 92 bis 97
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die zuständige Behörde wird künftig auf die Einhaltung der in § 150 SGB IX vorgeschriebenen Fristen
bestehen und im Falle der Nichteinhaltung geleistete
Vorauszahlungen zurückfordern, soweit dies unter Beachtung des Vertrauensschutzes möglich ist. Zudem
wird die zuständige Behörde Gespräche mit dem HVV
aufnehmen mit dem Ziel einer gemeinsamen Antragstellung der Verbundteilnehmer nach § 150 Absatz 1a
SGB IX.
Privatisierung der Pflegeheime
Textzahlen 99 bis 114
Offene Rückkehrfälle, strategisches Vorgehen
Textzahlen 102 bis 111
Feststellung der Behinderteneigenschaft
Textzahlen 87 bis 91
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu,
auch wenn der Senat die hieran geknüpften Bewertungen nicht teilen kann.
Um die Bearbeitungszeiten für die Beurteilung der
Behinderteneigenschaft zu verkürzen, wird die zuständige Behörde künftig Stellenanzeigen für externe
Sachverständige nicht nur im „Hamburgischen Ärzte-
Rechtsgrundlage für das Handeln der beteiligten
Behörden war und ist das Gesetz über die Anstalt
­öffentlichen Rechts f&w fördern & wohnen AöR (nachfolgend: FWG). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
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Drucksache 21/794
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
am 31. Dezember 2006 in einem der von der Anstalt
öffentlichen Rechts „pflegen & wohnen“ betriebenen
Pflegezentren beschäftigt waren, haben auf Grund der
Überführung dieser Pflegezentren in private Trägerschaft keinen Anspruch auf eine Beschäftigung in den
Diensten der Freien und Hansestadt Hamburg (sog.
großes Rückkehrrecht), sondern gemäß § 18 Absatz 2
Satz 3 FWG auf eine Beschäftigung bei der f&w AöR
(kleines Rückkehrrecht) erworben, da nur Teile der
„pflegen und wohnen“ AöR in eine andere Trägerschaft überführt wurden (siehe hierzu auch das Bundesarbeitsgerichts-Urteil vom 22. Oktober 2009 – 8
AZR 286/08). Wäre die gesamte „pflegen und wohnen“ AöR in eine andere Trägerschaft ohne Mehrheitsbeteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg überführt worden, hätten die Beschäftigten gemäß § 18
Absatz 2 Satz 2 FWG ein sogenanntes großes Rückkehrrecht zur Freien und Hansestadt Hamburg gehabt, so wie die Rückkehrer bei der Veräußerung der
Anteilsmehrheit der Freien und Hansestadt Hamburg
am Landesbetrieb Krankenhäuser.
positive Arbeitsleistung für den Konzern Hamburg.
Der Senat unterstützt die f&w AöR im Rahmen seiner
rechtlichen Möglichkeiten weiterhin dabei, auch für
die 80 offenen Rückkehrfälle tragfähige berufliche
Perspektiven (außerhalb von befristeten Arbeitneh­
merüberlassungen) zu entwickeln, denen die Beschäftigten im jeweiligen Einzelfall zustimmen können. Angesichts eines steigenden Bedarfs an personellen
Ressourcen im Bereich der öffentlichen Unterbringung von Flüchtlingen wird die f&w AöR gemeinsam
mit der BASFI vorrangig prüfen, ob und inwieweit –
nach entsprechender Qualifizierung – eine dauerhafte
Tätigkeit in diesem Bereich der f&w AöR möglich ist.
Dieses sogenannte kleine Rückkehrrecht begründet zunächst und vorrangig die Verantwortung der f&w
AöR für die Lösung der Rückkehrerfrage ihrer Beschäftigten. Die f&w AöR als Arbeitgeberin stand
somit im Herbst 2007 vor der Herausforderung, 351
Rückkehrerinnen und Rückkehrern aus dem Pflegebereich eine berufliche Perspektive bieten zu müssen,
ohne über Arbeitsplätze mit pflegerischem Bezug zu
verfügen. Auf der Basis einer Dienstvereinbarung zwischen der f&w AöR und dem Personalrat mit dem Ziel
der Vermittlung der Rückkehrer in zukunftsfähige Beschäftigungsperspektiven konnten bislang für 271
Rückkehrfälle dauerhafte Lösungen gefunden werden.
Übernahme von Bestattungskosten in der
Sozialhilfe
Textzahlen 115 bis 122
Die Forderung nach einer konzeptionellen Vergleichsrechnung zwischen den Ausgaben für „sofortige Lösungen mit Abfindung“ und den Ausgaben für
Weiterbeschäftigung bis zum Erreichen der Altersgrenze basiert auf der Annahme, es hätte die Möglichkeit schneller Lösungen in großem Umfang gegeben.
Vor dem Hintergrund der dargestellten Bindungen und
arbeitsrechtlichen Normen war es jedoch der f&w AöR
zu keinem Zeitpunkt möglich, mit allen Rückkehrerinnen und Rückkehrern schnell Aufhebungsverträge
gegen die Zahlung von Abfindungen zu schließen.
Die Zahl der offenen Rückkehrfälle ist zwischenzeitlich weiter gesunken (80 offene Fälle – Stand: Februar 2015). Der überwiegende Teil der Rückkehrerinnen und Rückkehrer arbeitet derzeit im Rahmen von
Arbeitnehmerüberlassungen in verschiedenen Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg; die übrigen direkt bei der f&w AöR. Somit erbringen alle verbliebenen Personen, für die noch keine dauerhafte
Lösung gefunden werden konnte, eine sinnvolle und
6
Verkauf nicht betriebsnotwendiger Immobilien
Textzahlen 112 bis 114
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die Anschlussvereinbarung ist am 12. Dezember
2014 abgeschlossen worden. Sie beinhaltet den bisher fehlenden Projektplan.
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Um die Voraussetzungen für eine sachgerechte
Bearbeitung von Bestattungsfällen in den bezirklichen
Grundsicherungs- und Sozialdienststellen zu verbessern, erstellt die BASFI derzeit eine Fachanweisung zu
§ 74 SGB XII. Hierbei werden die Feststellungen der
Vorprüfungsstelle/des Fachlichen Prüfdienstes der
BASFI berücksichtigt. Außerdem ist im Januar 2015
mit einem fachlichen Austausch zwischen Vertretern
der Bezirksämter und der BASFI zur Bestattungsthematik begonnen worden. Daneben wird seitens der
Bezirksämter eine Verbesserung von Schulungsangeboten für die Bearbeitung von Bestattungsfällen geprüft. Es wird erwartet, dass durch die eingeleiteten
und geplanten Maßnahmen eine positive Entwicklung
der Bearbeitungsqualität bei Fällen nach § 74 SGB XII
erreicht wird.
Kassensicherheit bei kommunalen Leistungen
nach dem SGB II
Textzahlen 123 bis 139
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Überprüfung der Beleglisten der BA
Textzahlen 125 bis 129
Die BASFI hatte den fachlichen Prüfdienst mit der
Überprüfung von kommunalen Leistungen und Einnahmen (SGB II) beauftragt. Die ersten Ergebnisse
dieser Überprüfung bezüglich der Beihilfen zur Wohnungssicherung haben die Annahme der zuständigen
Behörde bestätigt, dass es – trotz vielfältiger bisheri-
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Drucksache 21/794
ger Maßnahmen zur Verbesserung der Buchungsqualität – weiterhin zu fehlerhaften Buchungen kommt,
die zu finanziellen Belastungen für den Haushalt der
Freien und Hansestadt Hamburg führen. Die zuständige Behörde beabsichtigt deshalb eine grundsätz­
liche Neuausrichtung bei der Ermittlung von Fehl­
buchungen. Erwogen wird die Einrichtung einer Prüfstelle mit der vorrangigen Aufgabe, die ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung und korrekte Verbuchung der in kommunaler Trägerschaft zu gewährenden Leistungen und der dazugehörigen Einnahmen
regelmäßig zu prüfen, Bearbeitungsfehler aufzudecken, auf die Beseitigung solcher Fehler hinzuwirken
und nötigenfalls Erstattungsansprüche der Freien und
Hansestadt Hamburg gegenüber Jobcenter team.arbeit.hamburg bzw. der Bundesagentur für Arbeit geltend zu machen.
mationen für ein Fachcontrolling gezogen werden können.
Darüber hinaus sollen die fehlerhafte Buchung von
kommunalen Einnahmen und Ausgaben und die
­daraus entstehenden finanziellen Belastungen für die
kommunalen Träger auf Bundesebene thematisiert
werden.
Schulleitungsstellen
Textzahlen 143 bis 146
Stichprobenkontrollverfahren Visaprüfung
Textzahlen 130 bis 132
Zwischenzeitlich hat sich folgende Aktualisierung
ergeben: Die Bundesagentur für Arbeit hat (insbesondere mit der Handlungs- und Geschäftsanweisung
12/14-15) Maßnahmen zur Erhöhung der Kassen­
sicherheit in den IT-Verfahren in Kraft gesetzt. Auf
Grund der vielfältigen Anforderungen des Bundesministeriums der Finanzen zur Kassensicherheit wurde
u.a. festgelegt, dass die Entscheidung über eine Anordnung in den IT-Verfahren zur Leistungsgewährung
im SGB II (Fachverfahren A2LL und ALLEGRO) ab
dem 1. Januar 2015 ausnahmslos im Vier-Augen-Prinzip zulässig ist. Die Umsetzung wird durch die IT-Verfahren technisch unterstützt. Mit Einführung des
durchgängigen Vier-Augen-Prinzips entfallen die bisherigen Stichprobenkontrollverfahren, die bislang
einen Ersatz für das Vier-Augen-Prinzip darstellten.
Fachaufsicht bei t.a.h.
Textzahlen 133 bis 135
Die zuständige Behörde hat Gespräche mit Jobcenter team.arbeit.hamburg aufgenommen, um das
bestehende Fachaufsichtsverfahren so zu erweitern,
dass risikogeneigte Leistungsbereiche durch aus­
sagekräftige Stichproben künftig regelhaft überprüft
werden.
Bildung, Wissenschaft und Kultur
Personal in Schulen
Textzahlen 140 bis 150
Lehrkräfte an den Hamburger Schulen
Textzahlen 140 bis 142
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die zuständige Behörde stellt im Rahmen der Berechnung der Zuweisung der flexiblen Vertretungsund Organisationsmittel (VOrM) jedes Quartal den
ausfinanzierten Stellenbedarf der Schulen der eingesetzten Personalkapazität (Personal-Ist) gegenüber.
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Im 2. Quartal 2015 wird eine Arbeitsgruppe ein­
gesetzt, die Vorschläge zur Vermeidung von Vakanzen
insbesondere bei Grundschulleitungen erarbeiten
wird.
Fachlehrereinsatz
Textzahlen 147 bis 150
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die Hamburger Schulverwaltungssoftware wird zukünftig die Lehrkräfte mit studierten Fächern aus den
Personalplanungssystemen sowie die Unterrichtsverteilung der Schule aus „Untis“ enthalten, um Zensuren
und Fehlzeiten zu erfassen sowie Zeugnisse zu drucken. Die Software wird damit über die Informationen
verfügen, welche Lehrkraft welchen Unterricht fachgerecht oder fachfremd erteilt. Diese Informationen können vorbehaltlich der Datenschutzklärungen und
Dienstvereinbarung als Berichte exportiert und ausgewertet werden. Eine separate Erhebung von Daten
mittels Schulabfragen erscheint dem Senat auf Grund
des hohen Aufwands und der erreichbaren Daten­
qualität nicht sinnvoll.
Programm „Fördern statt Wiederholen“
Textzahlen 151 bis 168
Textzahlen 151 und 152
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Fachcontrolling der BASFI
Textzahlen 136 bis 139
Mittelverteilung – allgemein
Textzahlen 153 bis 155
Die zuständige Behörde prüft, ob und inwieweit
aus den Daten der Beleglisten aussagefähige Infor-
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen in
Bezug auf die ausgewählten Schulen zu.
7
Drucksache 21/794
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Mittelverteilung – Lernförderressourcen
Textzahlen 156 bis 158
mine planen, Prioritäten setzen sowie eine stärkere
Kontrolle der Maßnahmenumsetzung vorsehen.
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die vom Rechnungshof geforderte Umsteuerung des
Mitteleinsatzes würde allerdings zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen und neue Bedarfe auslösen.
Textzahl 171
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Nach den bisherigen Planungen wird das pauschalierte Zuweisungssystem Gegenstand der Evaluation sein und in diesem Zusammenhang überprüft
werden. Mit ersten Ergebnissen aus der Evaluation
zum Programm „Fördern statt Wiederholen“ ist im
4. Quartal 2015 zu rechnen.
Haushaltsneutralität
Textzahlen 159 bis 165
Das Programm „Fördern statt Wiederholen“ wurde
im Rahmen der Drucksache 19/6273 von der Bürgerschaft beschlossen. Darin wird ausgeführt, dass für
das Programm keine zusätzlichen strukturellen Mittel
eingeworben werden müssen. Die in diesem Sinne zu
verstehende Haushaltsneutralität der Lernförderung
ist erreicht. Ein Vergleich der Schuljahre 2009/2010
(Schuljahr vor Programmeinführung) mit dem Schuljahr 2013/2014 zeigt sinkende Wiederholerzahlen im
Umfang von 1.395 Schülerinnen und Schülern. Hiermit ist ein Stellenminderbedarf von 86 Stellen verbunden. Von den im Schuljahr 2013/2014 für das Programm zugewiesenen 90 Lehrerstellen müssen jedoch nur 75 aus vermiedenen Klassenwiederholungen gegenfinanziert werden, weil 15 Stellen aus Umschichtungen von Sonderbedarfen des Lehrerstellenplans gegenfinanziert sind. Die Bürgerschaft hat den
Senat ermächtigt, solche Umschichtungen zwischen
Sonderbedarfen des Lehrerstellenplans vorzunehmen. Vgl. Haushaltsplan 2013/2014, Anlage 1 Stellenplan, Seite 110.
Information an die Bürgerschaft
Textzahlen 166 bis 168
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die erhebliche Differenz zwischen den in Bürgerschaftsdrucksachen genannten Zahlen für Wieder­
holungen erklärt sich dadurch, dass die Antwort in den
Bürgerschaftsdrucksachen nur die Anzahl der zum
jeweiligen Stichtag genehmigten Anträge auf Klassenwiederholungen umfasst.
IT in der Behörde für Schule und Berufsbildung
Textzahlen 169 bis 175
Textzahlen 169 und 170
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die zuständige Behörde wird dessen Empfehlung
aufgreifen und künftig bereits in der IT-Strategie Ter8
Die zuständige Behörde wird der Aufforderung des
Rechnungshofs nachkommen, die Professionalisierung des Projektmanagements weiter voranzutreiben
und strebt an, im Rahmen der verfügbaren Ressourcen im Jahre 2015 ein zentrales Projektbüro einzurichten sowie ein Multiprojektmanagement mit technischer Unterstützung aufzubauen. Sie wird die Projektgrundsätze der Freien und Hansestadt anwenden.
Textzahlen 172 bis 174
Die Feststellungen des Rechnungshofs hinsichtlich der Fachverfahren „iMikel“ sowie „Meister-BAföG“
treffen zu.
Die zuständige Behörde wird die Einwilligung der
Finanzbehörde für das IT-Verfahren „iMikel“ zeitnah
einholen und das geplante Nachfolgeverfahren für das
„Meister-BAföG“ nicht ohne Einwilligung einsetzen.
Drittmittelmanagement an der Universität
Hamburg
Textzahlen 176 bis 193
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Der Rechnungshof, die BWF und die Universität
Hamburg haben die Notwendigkeit gesehen, eine
Weiterentwicklung der Governance-Strukturen in
Bezug auf die Fachliche Leitstelle zu prüfen. Dabei ist
eine Verständigung der Universität mit den weiteren
Hamburger Hochschulen unverzichtbar, um eine kontinuierlich einheitliche Vorgehensweise in der Rechnungslegung und Systemausprägung zu erreichen
und vor allem die erreichten Fortschritte im Bereich
der externen Rechnungslegung (kfm. Jahresabschlüsse) nicht zu gefährden. Alle Hochschulen haben
in der Zwischenzeit einen gemeinsamen Konzept­
entwurf entwickelt. Das Konzept befindet sich derzeit
in Abstimmung zwischen den Kanzlern und ist in
Kürze noch mit der BWF zu besprechen. Anschließend stehen Gespräche dazu mit den beteiligten Partnern, insbesondere der Finanzbehörde, an.
Die in Tz. 179 genannten Aufwendungen von mehr
als 6 Mio. Euro für die Einführung der BWF-ReferenzDoppik in der Universität Hamburg sind der zuständigen Behörde nicht in der genannten Höhe entstanden.
Für Leistungen in der UHH sind lediglich 2,5 Mio. Euro
an das Beratungsunternehmen IDS Scheer gezahlt
worden. Für das Gesamtprojekt „BWF-Referenz-Doppik“ und die Einführung an allen Hochschulen und der
SUB entstanden Kosten für externe Leistungen von rd.
6,5 Mio. Euro.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Drucksache 21/794
Die zuständige Behörde räumt die in Tz. 193
­ rwähnten Engpässe bei der Weiterentwicklung des
e
Buchungssystems ein, weist ergänzend darauf hin,
dass in den letzten Jahren ein wesentlicher Schwerpunkt der Anwendung der „BWF Referenz Doppik“ in
der notwendigen termingerechten externen Rechnungslegung der Hochschulen (Abschlüsse nach
Handelsgesetzbuch [HGB]) bestand.
ausrichtung der Finanzausstattung der MA HSH einbringen.
Denkmalschutz
Textzahlen 194 bis 204
Überwachungspläne und -programme
Textzahlen 218 bis 219
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Den Forderungen des Rechnungshofs wird entsprochen.
Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein
Textzahlen 205 bis 216
Finanzausstattung der Medienanstalt
Textzahlen 205 bis 210
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Soweit sich Rundfunkanbieter z.B. durch Rückzug,
also durch freiwillige Rückgabe ihrer Zulassung oder
Frequenzzuweisung, der Abgabe entziehen könnten,
stehen die beiden Trägerländer der Medienanstalt
unter Einbeziehung der MA HSH bereits im Austausch
hinsichtlich künftiger Szenarien für eine nachhaltige
Finanzausstattung der MA HSH.
Personalwirtschaft
Textzahl 211
Die Feststellung des Rechnungshofs trifft zu.
Das zuständige Amt hat die MA HSH bereits gebeten, die von den Rechnungshöfen erbetenen noch
fehlenden Stellenbeschreibungen und -bewertungen
spätestens bis Ende 2015, mit der Vorlage des Haushaltsplanes 2016 der MA HSH, nachzuholen.
Zusammenarbeit der Medienanstalten
Textzahlen 212 bis 214
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Das zuständige Amt prüft bis Ende 2015, ob eine
Initiative von weiteren Zusammenschlüssen von Landesmedienanstalten bzw. der Errichtung einer einzigen Landesmedienanstalt der Länder Aussicht auf
Erfolg im Länderkreis haben könnte.
Förderung der Medienkompetenz
Textzahl 215 und 216
Umwelt, Wirtschaft und öffentliche Unternehmen
Betrieblicher Umweltschutz
Textzahlen 217 bis 233
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die auf dem Überwachungsplan aufbauenden
Überwachungsprogramme sind zwischenzeitlich fertiggestellt worden. Der Rechnungshof wurde darüber
informiert.
Sicherstellung der Pflichtüberwachung
Textzahlen 220 bis 223
Der Prozess der Aufgabenkritik dauert noch an.
Mit ersten Ergebnissen wird im Laufe des Jahres 2015
zu rechnen sein.
Steuerungsrelevante Kennzahlen
Textzahlen 224 bis 229
Über den Sachstand der Prüfung hinsichtlich der
Empfehlungen des Rechnungshofs hat die zuständige
Behörde den Rechnungshof vereinbarungsgemäß bereits unterrichtet. Ein weiterer Bericht erfolgt bis zum
31. Dezember 2015.
Nutzung von IT-Verfahren
Textzahlen 230 bis 233
Die zuständige Behörde hat eine Vorgabe zur
­ inheitlichen Nutzung des IT-Verfahrens „BEST2010“
e
erarbeitet. Dabei wurden Felder des IT-Verfahrens dargestellt, die von den Bediensteten verpflichtend auszufüllen sind. Neu wurden verpflichtende Eintragungen zur Terminplanung für die behördliche Überwachung vor Ort eingeführt. Weiterhin ist im Jahr 2015
geplant, die den Überwachungstätigkeiten zugrundeliegenden bereits vorhandenen Verwaltungsvorgaben
zu aktualisieren. Die zuständige Behörde hat vereinbarungsgemäß zu den genannten Forderungen und
Prüfaufträgen dem Rechnungshof bereits den Sachstand berichtet. Auch hier erfolgt ein weiterer Bericht
zum Jahresende 2015.
Entschädigungsleistungen für die Freimachung
von Hafenflächen
Textzahlen 234 bis 236
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Das zuständige Amt wird eine Überprüfung der
staatsvertraglichen Grundlagen zur Medienkompetenzförderung mit in die laufende Diskussion über die
in den Textzahlen 205 bis 210 erwähnte künftige Neu-
Die zuständige Behörde wird sicherstellen, dass
die Dokumentation von Aufsichtsratsberatungen der
Hamburg Port Authority AöR in angemessener Weise
erfolgt.
9
Drucksache 21/794
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Die Gespräche mit der Hafenwirtschaft über die
Aktualisierung der Allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Vermietung von Hafen- und Hafenindus­
trie-Grundstücken von 2010 (AVB-HI) werden Mitte
2015 aufgenommen.
Leistungen und Kosten des Data Center Steuern
für Hamburg
Textzahlen 237 bis 253
Kostenrechnung
Textzahlen 238 bis 244
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen teilweise zu.
Die Kostenrechnung wird fortentwickelt. Ein Statusberichtsentwurf Dataports ist derzeit in Abstimmung, bevor er dem Rechnungshof zugeleitet wird.
System der Kostenverteilung
Textzahlen 245 bis 249
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen für
die geprüften Jahre teilweise zu.
Seit Beginn des Jahres 2014 wird eine am tatsächlichen Ressourcenverbrauch der am „DCS“ beteiligten Steuerverwaltungen orientierte Kostenverteilung
praktiziert. Hierüber wurde der Rechnungshof zeitnah
informiert.
Rechenzentrum
Textzahlen 250 bis 253
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
In Textzahl 253 ist ebenfalls zutreffend wiedergegeben, warum die Angelegenheit z.Z. nicht verfolgt
wird. Die Freie und Hansestadt Hamburg teilt diese
Beurteilung.
Vergütungen der Vorstände und Geschäftsführungen der öffentlichen Unternehmen
Textzahlen 254 bis 265
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die Finanzbehörde hat allerdings bereits 2013 mit
der Neustrukturierung der Aktenführung des überprüften Bereichs begonnen und entsprechende Veränderungen vorgenommen. Die beschlossenen Standards und Vereinbarungen werden im laufenden Prozess erweitert und konkretisiert.
Die Finanzbehörde beabsichtigt, der Senatskommission für öffentliche Unternehmen eine Evaluation
der bisherigen Verfahrensabläufe vorzulegen und ihr
auf dieser Grundlage sowie unter Berücksichtigung
der Monita des Rechnungshofes gegebenenfalls neue
Standards und Verfahrensabläufe vorzuschlagen.
10
Dabei ist beabsichtigt, Entscheidungen zu Vorstands- und Geschäftsführungsangelegenheiten weiterhin an den konkreten Anforderungen des Einzelfalls
zu orientieren und in begründeten Ausnahmefällen
von den vorgegebenen Standardregelungen abzuweichen.
Die Kritik des Rechnungshofs im Hinblick auf den
ersten Vergütungsbericht hat die Finanzbehörde aufgegriffen und die Forderungen des Rechnungshofes,
alle Unternehmen des Beteiligungsberichts einzubeziehen, bereits im Vergütungsbericht für das Jahr 2013
(Drucksache 20/13676 Anlage 2) umgesetzt.
Bauen und Erhalten
Planungswettbewerbe
Textzahlen 266 bis 285
Kostenobergrenzen
Textzahlen 267 bis 272
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu,
die Bewertung wird von der zuständigen Behörde
­jedoch nicht uneingeschränkt geteilt.
Kostenkontrolle und Kostensicherheit sind auch
bei Bauvorhaben mit vorgeschalteten Planungswettbewerben wichtige Zielsetzungen, jedoch dient die
Durchführung von solchen Wettbewerben insbesondere bei besonderen Anforderungen an Architektur
und Qualität dazu, sich die Fähigkeiten und kreativen
Ideen des Marktes – auch unter Kostengesichtspunkten – nutzbar zu machen.
Zum Zeitpunkt des Wettbewerbs sind fundierte
Kostenfestlegungen nur schwer möglich. Dies liegt
u.a. daran, dass Kostenermittlungen in diesem frühen
Stadium nur auf der Hochrechnung bestimmter Kennzahlen beruhen können, die nicht alle kostenrelevanten Faktoren berücksichtigen und sich zudem etwa für
die Qualitätsstandards nur an Mittelwerten orientieren. Wie realistisch diese Berechnungsmethode die
tatsächlichen Kosten abbildet, ist erst auf Grund des
konkreten Entwurfs feststellbar. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass Planungswettbewerbe neben der Auslotung der Möglichkeiten zur Umsetzung eines bestimmten Projekts oft gerade auch dazu dienen, den
selbst veranschlagten Kostenrahmen auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen.
Eine Aufschlüsselung der Kostenobergrenze
würde angesichts der ohnehin schon vielfältigen konkurrierenden Vorgaben hinsichtlich sozialer, ökonomischer, ökologischer und technologischer einerseits
sowie gestalterischer Ziele einschließlich städtebaulicher, funktionaler und bauordnungsrechtlicher Vorgaben andererseits den Wettbewerb zusätzlich erschweren, ohne dass hiermit nach Einschätzung der zuständigen Stellen die Kostenstabilität der späteren Baumaßnahme wesentlich verbessert würde. Auch die
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Drucksache 21/794
Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe (GRW
1995) sahen eine Kostenaufschlüsselung im Übrigen
erst für die zweite Wettbewerbsstufe vor. Die Aufschlüsselung der Kosten nach Baukörpern bzw. Bauteilen ist zum Zeitpunkt der Auslobung ebenfalls nicht
möglich, da die Gebäudeaufteilung Gegenstand des
Wettbewerbs ist und mithin erst mit Vorlage der Wettbewerbsbeiträge feststeht.
schaft (MIN-Fakultät) am Campus Bundesstraße ein
Raumprogramm mit einer Einzelraumdarstellung vorliegt. Für den Campus Von-Melle-Park (VMP) wurde
zunächst ein Flächen- und Funktionsprogramm erstellt; ein Raumprogramm liegt für den Campus VMP
nicht vor.
Nachhaltigkeit
Textzahlen 273 bis 283
Die Annahmen zu den Studienplätzen waren für
die Hochschulbauentwicklungsstudie in 2009, dem
anschließenden Raumprogramm für die MIN-Fakultät
und auch für das Flächen- und Funktionsprogramm
für den geistes- und sozialwissenschaftlichen Campus Von-Melle-Park konstant.
Die Ausführungen des Rechnungshofs zum Sachverhalt treffen zu. Die zuständige Behörde vermag
sich der Bewertung jedoch nicht anzuschließen.
Sie hält die Einführung des Leitfadens „Systematik
für Nachhaltigkeitsanforderungen in Planungswettbewerben (SNAP)“ sowie des Leitfadens „Nachhaltiges
Bauen“ des Bundes mit dem zugehörigen „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen“ (BNB) einschließlich der Ergänzung der vorgenannten Regelwerke
durch die Grundsätze „Nachhaltige Unterrichtsgebäude“ nicht für geboten.
Die dann erforderliche Ermittlung der notwendigen
Daten würde in der Wettbewerbsphase einen erheblichen Mehraufwand verursachen, dem kein entsprechender Nutzen gegenübersteht. Abgesehen davon,
dass die Ermittlung von Lebenszykluskosten und
Energiebedarfen hohen Aufwand verursachen und
entsprechendes Fachwissen voraussetzen würde,
wäre diese von der eingesetzten Technik abhängig,
die einem raschen Wandel unterliegt. Verlässliche
Einschätzungen über die künftige Wirtschaftlichkeit
der technischen Gebäudeausrüstung wären daher
kaum möglich.
Die zuständige Behörde strebt an, die Anwendungsvorgaben für die Richtlinien für Planungswettbewerbe bis Ende 2015 unter Berücksichtigung des
erforderlichen Spielraums zu konkretisieren.
Für die Einführung eines Monitorings der Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen stehen gegenwärtig die notwendigen Ressourcen nicht zur Verfügung.
Geltung der Richtlinie für Planungswettbewerbe
bei Mieter-Vermieter-Modellen
Textzahlen 284 bis 285
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Entwicklung im Hochschulbau – Erste Baumaßnahmen am Campus Bundesstraße –
Textzahlen 286 bis 305
Textzahl 286
Die zuständige Behörde weist darauf hin, dass für
die Fakultät Mathematik, Informatik und Naturwissen-
Textzahl 287
Eine Steigerung bei den Studienplätzen war nicht
Berechnungsgrundlage.
Textzahl 288
Der Rechnungshof zitiert aus der Drucksache
20/11831 vom 23. Mai 2014, dass der Senat erklärt
habe, die Studienanfängerzahlen der MIN-Fakultät
sollten bis 2020 um 10 % reduziert werden. Die zuständige Behörde hat jedoch gleichzeitig erklärt, dass
dieser Abbau nicht für die Exzellenzbereiche gelte
und die Fortsetzung des Hochschulpaktes nach 2015
noch nicht berücksichtigt sei.
Textzahlen 290 und 291
Die zuständige Behörde hält an ihrer Auffassung
fest, dass die Migration von den Flächenbudgets mit
aggregierten Bedarfsgruppen zu den konkreten
Raumprogrammen mit detaillierten Bemessungsparametern in der vorliegenden Tiefe im fachlich erforderlichen Umfang ausreichend dokumentiert wurde. Die
zuständige Behörde wird dennoch künftig der Dokumentation der einzelnen Schritte und Modifikationen
mehr Bedeutung beimessen.
Textzahl 292
Für die Erstellung des Raumprogramms der MINFakultät standen detaillierte Personaldaten zur Verfügung. Sämtliche Parameter und Bemessungsgrund­
lagen sind dokumentiert. Die Bedarfsbemessung erfolgte fach- und sachgerecht. Die Festlegungen, die
zu Anpassungsbedarfen führten, wurden zeitlich teilweise nach der Fertigstellung des Raumprogramms
für den MIN-Campus Bundesstraße und teilweise erst
nach dem Abschluss des Wettbewerbs für den Neubau am Geomatikum getroffen und konnten daher
nicht im Vorfeld berücksichtigt werden. So wurde die
Hochschulvereinbarung mit der Festlegung des Budgetwachstums von 0,88 % im Herbst 2011 unterzeichnet. Zu diesem Zeitpunkt war die Raumprogrammplanung für den MIN-Campus abgeschlossen, während
die uniinterne Diskussion, welche Konsequenzen
11
Drucksache 21/794
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
diese Festlegung auf die einzelnen Fachbereiche
haben würde, am Anfang stand.
Textzahlen 293 bis 296
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen teilweise zu.
Die Kosten für Planung, Bau und Betrieb des „Neubaus am Geomatikum“ hängen grundsätzlich nicht
davon ab, ob das Gebäude in öffentlich-öffentlicher
Partnerschaft (ÖÖP) oder im Mieter-Vermieter-Modell
erstellt wird. Allerdings unterscheiden sich die beiden
Alternativen deutlich sowohl im Anreizsystem, als
auch in der Verteilung der Risiken.
Das Mieter-Vermieter-Modell sorgt für klar definierte Verantwortlichkeiten. Der Vermieter trägt einen
Großteil der Baurisiken und der daraus resultierenden
Kostensteigerungen. Er muss einen garantierten Maximalpreis (und damit die Höhe der vereinbarten
Miete) einhalten und wird belohnt, wenn die tatsäch­
lichen Baukosten durch sein vorausschauendes Bauund Risikomanagement am Ende geringer ausfallen
als veranschlagt. Auf diese Weise erhält der Mieter
Planungssicherheit und Kostensteigerungen werden
vermieden.
Da der Vermieter zugleich für die langfristige Unterhaltung des Gebäudes verantwortlich ist, berücksichtigt er bereits bei der Planung die Kosten für den
gesamten Lebenszyklus des Gebäudes. Er wird die
Bauunterhaltung an immobilienwirtschaftlichen Gesichtspunkten ausrichten und so das Entstehen eines
Sanierungsstaus bereits im Ansatz unterbinden.
Der Senat sieht noch Verbesserungspotential bei
der Vertragsgestaltung, insbesondere bei der Risikozuordnung zu den Vertragsparteien, um unter Beibehaltung der Anreize zum kostengünstigen Bauen im
Mieter-Vermieter-Modell die Risikoaufschläge der Vermieter gering zu halten. Diese Überlegungen sind bereits in die Immobilienstrategie des Senats (Druck­
sache 20/14486 vom 27. Januar 2015) eingeflossen
und werden auch in den Verwaltungsvorschriften über
die Durchführung von Bauaufgaben der Freien und
Hansestadt Hamburg (VV-Bau) Berücksichtigung finden.
Die Frage der Wirtschaftlichkeit des Mieter-Vermieter-Modells ist nicht anhand einer Einzelmaßnahme
wie dem „Neubau am Geomatikum“ zu bewerten, sondern im Gesamtzusammenhang der mit der Druck­
sache 20/14486 vom 27. Januar 2015 verabschiedeten Immobilienstrategie des Senats.
Das Mieter-Vermieter-Modell wird in ein einheitliches Controlling- und Managementsystem für den Gebäudebestand der Freien und Hansestadt Hamburg
eingebettet. Ineffizienzen bei Bau und Betrieb der Gebäude werden künftig durch das zentrale Portfolioma12
nagement systematisch aufgedeckt. Mit jedem weiteren Gebäude, das in das Mieter-Vermieter-Modell
überführt wird, verbessert sich die Vergleichbarkeit
und Transparenz. Die Erfahrungen fließen wiederum
in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess ein,
der über ein Monitoring vom Senat begleitet wird. Auf
Mieterseite wird das Bewusstsein dafür geschärft,
dass der Raumbedarf laufende Kosten verursacht,
und der Anreiz zur Flächenoptimierung gestärkt.
Der Senat erwartet, dass die Effizienzsteigerungen
bei Bau, Unterhaltung, Betrieb und Nutzung von
öffentlichen Gebäuden und die damit verbundenen
­
Einsparungen den administrativen Aufwand und die
steuerlichen Mehrbelastungen durch das Mieter-Vermieter-Modell mittel- und langfristig übersteigen.
Angesichts dieses systemischen Ansatzes hält der
Senat einzelfallbezogene Wirtschaftlichkeitsvergleiche mit alternativen Bau- und Bewirtschaftungsmodellen bei Überführung von Objekten in das Mieter-Vermieter-Modell nicht für aussagekräftig. Davon zu unterscheiden sind Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
darüber, ob eine Baumaßnahme überhaupt durchgeführt werden soll und in welcher Art und in welchem
Umfang. Diese sind gemäß der Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (§ 7 Absatz 2 LHO) weiterhin bei
jedem Bauvorhaben anzustellen.
Textzahlen 297 bis 300
Die Feststellung des Rechnungshofs, die Kostenrahmenschätzung für die Neubauvorhaben „Neubau
am Geomatikum“ und „MIN-Forum und Informatik“
enthielten nicht alle im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben möglicherweise entstehenden Kostenpositionen, ist zutreffend.
Die zuständige Behörde stimmt dem Rechnungshof auch darin zu, dass bei Zugrundelegung pauschaler Ansätze nur eine relative Kostensicherheit erreicht
werden kann. Sie hält jedoch daran fest, dass eine
Berücksichtigung weiterer Kostenpositionen vor der
eigentlichen Bauplanung nicht möglich war.
Textzahlen 301 bis 305
Der Rechnungshof hält zur Bewertung der Nachhaltigkeit die Anwendung des Leitfadens „Nachhaltiges Bauen“ bzw. des „Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen“ (BNB) für im Zusammenhang von Planungswettbewerben für erforderlich. Die BWF schließt
sich der Auffassung der BSU an, dass der Aufwand für
die Ermittlung der dann erforderlichen Daten in der
Wettbewerbsphase einen erheblichen Mehraufwand
verursachte, dem kein entsprechender Nutzen gegenübersteht.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Sanierung und Modernisierung der nördlichen
Deichtorhalle
Textzahlen 306 bis 316
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Den Forderungen des Rechnungshofs wird entsprochen.
Sanierung der Bühnentechnik im Deutschen
Schauspielhaus
Textzahlen 317 bis 329
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Drucksache 21/794
det, um insbesondere Planungsänderungen und
Nachträge zu vermeiden.
Textzahlen 343 bis 345
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Internationale Gartenschau (igs) und Internationale Bauausstellung (IBA)
Textzahlen 347 bis 373
Veranschlagung
Textzahlen 348 bis 353
Den Forderungen des Rechnungshofs wird entsprochen.
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen teilweise zu.
Baumaßnahmen der Justizvollzugsanstalten
Textzahlen 330 bis 346
Im Rahmen des Projektes „Energieberg Georgswerder“ wurden aus dem im Oktober 2009 eingerichteten Globaltitel 6700.791.01 („Vorbereitung und
Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Projekts Energieberg Georgswerder“) insgesamt drei
eigenständige Baumaßnahmen von der BSU finan­
ziert. Zu den Baumaßnahmen wurden jeweils kombinierte Haushalts- und Ausführungsunterlagen (HU/
AU) erstellt.
Textzahlen 331 bis 333
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die Forderung des Rechnungshofs wird künftig
­beachtet.
Textzahlen 334 bis 337
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die Vorgaben zum Kostenstabilen Bauen werden
künftig beachtet. Zudem ist organisatorisch sichergestellt worden, dass eine Ausführungsplanung erst
nach Vorliegen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
beauftragt wird.
Textzahlen 338 bis 340 und 346
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Im Zuge der Ausführungsplanung wurde die vom
Rechnungshof geforderte Prüfung vorgenommen.
Von den 76 genannten Türen werden 13 Türen im
Zuge der Umbaumaßnahmen nicht verändert. Alle anderen Türen müssen auf Grund vertikal verlaufender
Lüftungsschächte versetzt werden.
Textzahl 341
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Für die Ermittlung der Wertgrenze wurden nur die
zu beauftragenden Leistungsphasen 1–4 der HOAI
angenommen. Die Nettowertgrenzen lagen damit bei
allen HOAI-Verträgen unter dem Schwellenwert. Künftig wird gemäß den Forderungen des Rechnungshofs
verfahren.
Textzahl 342
Die Feststellung des Rechnungshofs trifft zu.
Auf Grund der Erfahrungen wird seither bei nachfolgenden Maßnahmen sorgfältiger geplant sowie für
die einzelnen Leistungsphasen mehr Zeit aufgewen-
In 2009 waren keine Baumaßnahmen begonnen
worden. Es waren ausschließlich die Planungen aufgenommen worden. Erste Haushaltsmittel gab die
­Koordinierungsstelle „Sprung über die Elbe“ in ihrer
17. Sitzung am 2. Januar 2009 frei.
Der Senat hatte der Bürgerschaft zugesichert,
dass die globale Veranschlagung im Haushaltsjahr
2009/2010 vorbehaltlich einer späteren Abwicklung
als Einzelmaßnahmen erfolgen solle. Für die Einzelmaßnahmen würden dann die nach §§ 24/54 LHO
­erforderlichen HU/AU erstellt und mit den jeweiligen
Einzelmaßnahmen würde erst begonnen, wenn die
geprüften Kostenunterlagen vorlägen. Das hat die
BSU beachtet. Die jährliche Berichterstattung der
BSU bezieht sich ausdrücklich auf Einzelmaßnahmen
der Infrastrukturmaßnahme Energieberg Georgs­
werder (siehe dazu z.B. Bürgerschaftsdrucksache
20/1453, Bericht 2010/2011 über das Projekt „Sprung
über die Elbe“ – Verfahrensstand der Projekte und der
finan­ziellen Abwicklung, Anlage 3 Seite 32).
Neben diesen Infrastrukturmitteln des Projekts
„Sprung über die Elbe“ (bereitgestellt über den Titel
6610.971.01 – Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen
der Realisierung des Leitprojekts „Sprung über die
Elbe“) wurde der Globaltitel insbesondere aus beantragten EFRE-Mitteln und aus Mitteln der Altlastentitel
(6700.787.90 und 6700.787.07) ausgestattet. Voraussetzung für die EFRE-Förderung als Komplementär­
finanzierung war die Finanzierung der ungeteilten Gesamtmaßnahme aus einem Titel. Im September 2009
wurde von der BWVI als EFRE-Verwaltungsbehörde
die Verpflichtung der BSU benannt, einen eigenen
13
Drucksache 21/794
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Haushaltstitel einzurichten (vgl. Schreiben der BWA
vom 3. September 2009 „Prüfpfad der Verwaltungsbehörde für Vorhaben von Projektträgern im Rahmen der
EFRE-Förderung 2007 bis 2013 [bzw. 2015]“). Die finanzielle Abwicklung über einen eigenen Haushalts­
titel war erforderlich, um der EFRE-Anforderung, dass
neue Vorhaben „in ihrer inhaltlichen Ausrichtung (Gegenstand, Zielgruppe und Zweck) und den erwarteten
Wirkungen klar abgrenzbar von bestehenden Vorhaben sein müssen“, Rechnung zu tragen (vgl. Schreiben der BWA vom 16. Juli 2008 „Operationelles Programm EFRE Hamburg 2007 bis 2013 Aufnahme eines
Vorhabens“). In diesem Zusammenhang hat es die
BSU allerdings versäumt, bei der Finanzbehörde eine
Zustimmung zum Abweichen von den Wertgrenzen
nach VV Nr 3. zu §§ 24/54 LHO a.F. zu beantragen.
Darauf wird in zukünftigen Fällen geachtet. Die Teilmaßnahme „Horizontweg“ des Projekts „Energieberg
Georgswerder“ übersteigt mit ihren Gesamtkosten die
in der Verwaltungsvorschrift genannte Wertgrenze und
hätte grundsätzlich einzeln veranschlagt werden müssen. Darauf wird in zukünftigen Fällen geachtet.
Aus dem außerplanmäßig eingerichteten Global­
titel „Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen
im Rahmen des Projektes Energieberg Georgswerder“ sollten mehrere Einzelmaßnahmen finanziert
werden. Ursprünglich war beabsichtigt, die Maßnahmen in einer HU/AU zu beschreiben. Davon musste
Abstand genommen werden, da z.B. der Bau des Ausstellungsgebäudes einschl. Parkplatz bereits lange
vor dem IBA-Jahr als Infopoint für die „Umwelthauptstadt Europas 2011“ genutzt werden sollte (vgl. Bürgerschaftsdrucksache 20/4521). Daher mussten die
HU/AUs für diese Maßnahmen vorgezogen werden.
Die Eigenständigkeit ergibt sich also insbesondere daraus. Außerdem war lange Zeit nicht klar, ob der Rundweg tatsächlich gebaut wird; man hätte auf ihn notfalls
auch verzichten können.
Die Maßnahme Reiherstieg war neben vielen anderen Maßnahmen Teil der jährlichen institutionellen
Förderung der BSU an die igs 2013 gmbh. Es handelte
sich deshalb gerade nicht um eine Zuwendung für
eine Baumaßnahme, die dann allerdings – wie vom
Rechnungshof gefordert – einzeln zu veranschlagen
gewesen wäre. Gegenstand der institutionellen Förderung war vielmehr die Vorbereitung und Durchführung
der internationalen Gartenschau in Hamburg. Vor diesem Hintergrund liegt hier kein Anwendungsfall der
VV Nr. 3.3 zu § 23 LHO a.F. vor.
Die Veranschlagung der Kosten für die Maßnahme
„Barkassenanbindung – Neue Mitte Wilhelmsburg“ ist
nicht im bezirklichen Einzelplan erfolgt. Das Bezirks­
amt Hamburg-Mitte räumt ein, dass die von der BSU
für die Durchführung übertragenen Mittel jedoch in
14
einem Einzeltitel hätten bewirtschaftet werden müssen.
Exzellenzförderung
Textzahlen 354 bis 358
Die Feststellung des Rechnungshofs wird vom
Senat nicht geteilt.
Die Vergabe von Fördermitteln erfolgte für alle geförderten Projekte auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen von Projektqualitäten zwischen der IBA und
den einzelnen Projektträgern bzw. Projektpartnern. Im
Rahmen dieser Qualitätsvereinbarungen wurden im
Zuge der Projektentwicklung spezifische, auf das jeweilige Projekt bezogene Qualitätsmerkmale detailliert festgelegt. Der Ablauf dieser Festlegung von Projektqualitäten in Form eines gestuften Systems wurde
ausführlich in Ziffer 2.1.7 der Drucksache 20/1453
(Berichtsdrucksache über das Projekt „Sprung über
die Elbe“) vom 6. September 2011 dargelegt.
Gemäß Mitteilung an die Bürgerschaft, Drucksache 18/3023 (Gründungsdrucksache der IBA), verpflichtet sich Hamburg mit der Durchführung der Internationalen Bauausstellung zu einer vorzeigbaren
Qualität und Kompetenz in der Lösung von Stadtentwicklungsaufgaben mit beispielhaftem Charakter auf
internationalem Niveau. In Ziffer 5.1 der Drucksache
wird ausdrücklich ausgeführt, dass die IBA auch Fördermittel für eine besondere „Qualität“ von Maßnahmen (Unterstreichung BSU) einsetzen kann.
Bei der Vergabe von Fördermitteln war der Ansatz
daher, stets die Gesamtqualität der einzelnen Vorhaben zu betrachten, nicht Einzelaspekte wie z.B. den
Innovationscharakter einzelner Bauteile. Vor diesem
Hintergrund wurden sowohl für die Verwirklichung der
Projekte erforderlichen innovativen Lösungen bezuschusst, als auch vor dem Hintergrund der Lage des
Investitionsklimas architektonische und gestalterische
Qualität anteilig mit finanziert. In begründeten Einzelfällen wurden entsprechend der Entwicklung von Projekten die getroffenen Qualitätsvereinbarungen fortgeschrieben und in diesem Rahmen weitergehende
Qualitäten festgeschrieben. Entgegen der Feststellung des Rechnungshofs wurde damit nicht die „Deckelung“ der Förderung aufgegeben, sondern Projektentwicklungen durch Fortschreibung von Qualitätsvereinbarungen nachjustiert.
Die Aufstellung eines weitergehenden Kriterien­
katalogs zur Einstufung von Bauteilen hinsichtlich
ihrer gesonderten „Exzellenzen“ oder die Aufstellung
eines abstrakten, auf alle Arten von Vorhaben anwendbaren Maßstabs für „Qualität“ wäre aus Sicht der
BSU dem Ansatz der Förderung von Gesamtqualitäten nicht gerecht geworden.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Barkassenanbindung
Zielsetzung und Zielerreichung
Textzahlen 359 bis 363
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Drucksache 21/794
Vor dem Hintergrund der beschriebenen übergeordneten städtebaulichen Bedeutung wurde für das
Projekt keine Nutzen-Kosten-Untersuchung durchgeführt. Die BSU wird in vergleichbaren Fällen zukünftig
Nutzen-Kosten-Untersuchungen durchführen.
Der Rechnungshof stellt allerdings lediglich darauf
ab, dass die Zielsetzung für die Infrastrukturmaßnahme „Barkassenanbindung Neue Mitte Wilhelmsburg“ ausschließlich der Ausbau eines Gewässers für
eine Schiffsverkehrsnutzung war. Für diese hätte
vorab eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt werden müssen und der Bedarf belastbar ermittelt werden müssen. Vor dem Hintergrund der aktuell
geringen Nutzung durch die Schifffahrt seien die Ausbaukosten nicht gerechtfertigt.
Aktivierung der Anlagen
Textzahlen 364 bis 365
Aus Sicht der BSU ist die Maßnahme im Kontext
mit den Rahmenvorgaben des stadtentwicklungspolitischen Leitprojekts „Sprung über die Elbe“ zu betrachten. Die Schiffbarmachung der Rathauswettern
auch für Barkassen zur Internationalen Gartenschau
war zwar zeitlicher Anlass, nicht jedoch hauptsächlicher Zweck des Gewässerausbaus. Vielmehr steht der
schiffbare Ausbau der Rathauswettern einschließlich
des Sees am Bürgerhaus Wilhelmsburg im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept des „Sprungs über die Elbe“, das im Kontext
einer auf qualitative Nachhaltigkeit angelegten Stadtentwicklungsstrategie Hamburgs als Leitprojekt entwickelt und vom Senat 2003 verabschiedet wurde. Mit
dem Ausbau der Rathauswettern und dem Lückenschluss bis zum Bürgerhaus erhält der Aßmannkanal
wieder eine funktionale Bedeutung. Zusammen mit
dem sich unmittelbar anschließenden Gewässerneubau für die Oberflächenentwässerung entsteht ein Gewässersystem, das als Infrastrukturmaßnahme auf die
insgesamt in der Nord-Süd-Achse liegenden Entwicklungspotenziale mit mehr als 2.000 Wohneinheiten
und die Weiterentwicklung wohnverträglicher Gewerbenutzungen abstellt und erforderlich ist. Mit dem Gewässerausbau entstehen daher perspektivisch Flächenpotenziale, die nach Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße ihre Lagegunst aus der Nähe zum
Wasser bzw. zu schiffbaren Gewässern beziehen. Ein
wesentlicher Aspekt des Gewässerausbaus ist, ein
Angebot für Freizeit und Tourismus und eine attraktive
zusätzliche Anbindung Wilhelmsburgs zu schaffen.
Brückenbaumaßnahme
Textzahlen 367 bis 370
Im Übrigen wurde mit der Drucksache 20/13206
eine Fährlinien- und Barkassenanbindung über ErnstAugust-Kanal/Aßmannkanal/Rathauswettern im Rahmenkonzept „Hamburgs Sprung über die Elbe – Zukunftsbild 2013+“ als planerische Grundlage zur Entwicklung des „Rathausviertels“ und „Aßmanns Gärten“ am 30. September 2014 vom Senat erneut bestätigt.
Zur Finanzierung eines gesonderten Betriebs der
Ausstellung wurden Gespräche unter anderem mit der
Geschichtswerkstatt Wilhelmsburg/Hafen, der Gedenkstätte Neuengamme und der Kulturbehörde bezüglich einer Betreiberschaft geführt. Diese blieben
jedoch erfolglos. Daraufhin wurden bei der Ausschreibung des Cafébetriebs die Flächen für die Betreuung
des Dokumentationszentrums mit ausgeschrieben.
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die zuständigen Dienststellen werden die Anlagenaktivierung im Haushaltsjahr 2015 abgeschlossen
haben.
Fuß- und Radwege
Textzahl 366
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die Sachverhaltsdarstellung des Rechnungshofs
trifft zu. Die Bewertung des Rechnungshofs (Textzahl
368) wird allerdings nicht geteilt.
Üblicherweise geht dem Entwurf einer solchen
Brücke ein Gestaltungswettbewerb bzw. ein Gutachterverfahren voraus. Ein vergleichbarer Wettbewerb
(S-Bahnbrücke) verursachte 90.000 Euro an Bearbeitungshonorar für die teilnehmenden Büros, der Wettbewerb (Brücken in Wilhelmsburg Mitte) 60.000 Euro.
Auf ein solches Vorgehen wurden hier aus Zeitgründen verzichtet und stattdessen durch das beauftragte Büro 4 alternative Gestaltungsvarianten entwickelt, die entsprechend zu honorieren waren. Tragwerksplaner und Architekturbüro wurden daher mit
den Leistungsphasen 1 und 2 gem. HOAI beauftragt
und vergütet. Um den Fertigstellungstermin nicht zu
gefährden wurden die Varianten entwickelt, ohne dass
ein abschließendes Baugrundgutachten vorlag (dies
ist durchaus gängig und zulässig in Gutachterverfahren). Gegenüber einer üblichen Brückenplanung mit
vorlaufenden Wettbewerbsverfahren sind somit keine
Mehrkosten entstanden.
Energiebunker
Textzahlen 371 bis 373
Die Sachverhaltsdarstellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die Bewertung des Rechnungshofs
wird allerdings nicht geteilt.
15
Drucksache 21/794
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Der jetzige Mieter betreibt das Dokumentationszentrum mit. Dieses ist im Mietvertrag mit dem Betreiber
auch so berücksichtigt worden.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Absicherung des Gesamtkonzepts war eine frühzeitige Vorabklärung, ob die Treppenanlage als Rettungsweg zulassungsfähig sein würde. Voraussetzung für diese verbindliche Vorabklärung des Brandschutzkonzepts/
Fluchtwegekonzepts mit der Feuerwehr war die Einleitung eines formalen Verfahrens (Bauantrag) zu diesem frühen Zeitpunkt bereits vor Abschluss der Planung. Insofern war die Einreichung eines ersten Bauantrags auf Grundlage einer noch nicht abgeschlossenen Planung zur Absicherung der weiteren Planungsschritte unvermeidbar.
Im Zusammenhang mit einem unverzichtbaren
zweiten Bauantrag sind Änderungen zur Optimierung
(z.B. geänderte Nutzung der Ebene 10) erfolgt. Hiermit
verbundene Mehrkosten für Gebühren in Höhe von
18.050 Euro und Architektenkosten in Höhe von 7.735
Euro brutto waren nicht vermeidbar.
Maßnahmen des Busbeschleunigungsprogramms
Textzahlen 374 bis 405
Reisezeitverkürzung
Textzahlen 375 bis 379
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen teilweise zu.
Nicht nachvollziehbar erscheint die Kritik des
Rechnungshofs am Vorgehen, Annahmen der Gutachter anhand eigener Erfahrungen zu überprüfen. Jede
Änderung an den einzelnen Prognosewerten pro
Lichtsignalanlage wurde vom LSBG dokumentiert, um
die Veränderungen bei den Reisezeitverkürzungen erkennbar zu machen. Die im Sommer 2014 nach Abschluss der Maßnahmen auf dieser Linie durchgeführten Messfahrten der Hamburger Hochbahn AG haben
ergeben, dass die Fahrzeiten der MetroBus-Linie 5
zwischen Hauptbahnhof/ZOB und U-Niendorf Markt in
jede Richtung um 6 Minuten reduziert werden konnten. Dies findet seinen Niederschlag im aktuellen
Fahrplanbuch. Die Gutachter hatten für jede Richtung
5,1 Minuten prognostiziert, der LSBG für die eine
Richtung 5,9 Minuten, für die andere Richtung 6,5 Minuten. Es zeigt sich somit, dass die vom LSBG geänderten Prognosewerte den gemessenen Werten näher
kommen als die der Gutachter und die vorgenommenen Änderungen somit sachgerecht waren.
Reisezeiten der Linien 2 und 3
Textzahlen 380 bis 382
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen teilweise zu.
16
Sachlich unzutreffend ist die Darstellung im letzten
Satz der Tz. 380. Die Optimierung der Linienwege der
MetroBus-Linien 2 und 3, deren Verlauf teilweise identisch ist, soll programmgemäß durch insgesamt 31
Teilmaßnahmen erfolgen. Beide Fahrtrichtungen sind
unterschiedlich betroffen. Davon betreffen fünf Maßnahmen die Linie 2, 20 Maßnahmen die Linie 3 und
sechs Maßnahmen beide Linien, d.h. für die Linie 2
finden fünf vollständige und sechs anteilige Maßnahmen statt und nicht 32 Teilmaßnahmen, wie im Jahresbericht im letzten Satz der Tz. 380 beschrieben. Die im
Jahresbericht dargelegte Rechnung, die die angestrebte Verkürzung der Reisezeit mit der Anzahl der
Maßnahmen in ein Verhältnis gesetzt hat, ist daher
nicht korrekt.
Maßnahmen an Knotenpunkten
Textzahlen 383 bis 390
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu;
die unterschiedlichen Einschätzungen von Rechnungshof und zuständiger Behörde sind korrekt wiedergegeben.
Lärmschutz
Textzahlen 391 bis 394
Die unterschiedlichen Einschätzungen von Rechnungshof und zuständiger Behörde sind korrekt wiedergegeben. Die Feststellungen des Rechnungshofs
treffen nicht zu.
Nicht nachvollziehbar ist der Ansatz des Rechnungshofs, der Busbeschleunigung komplett Lärmschutzkosten zuzurechnen, die nur teilweise durch die
Busbeschleunigung entstanden sind, und gleichzeitig
den durch den Lärmschutz an anderer Stelle entstandenen Nutzen zu ignorieren. Die Lärmsanierung bereits heute stark „verlärmter“ Wohnungen findet zwar
aus Anlass der Busbeschleunigung z.B. am Siemersplatz statt. Der Nutzen der eingesetzten Haushaltsmittel ergibt sich jedoch aus dem Verwendungszweck der
zur Finanzierung herangezogenen Haushaltsquelle
(bis Ende 2014 Titel 7200.893.01 „Erstattungen für
Maßnahmen zum Schutz gegen Straßenlärm“) und ist
deshalb nicht der Busbeschleunigung anzulasten. Es
wäre insofern falsch, diese Kosten in die linienbezogenen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen mit einzubeziehen, der Nutzen ergibt sich vielmehr aus der lärm­
sanierten Wohnfläche.
Veranschlagung
Textzahlen 395 bis 405
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen teilweise zu.
Zutreffend ist die Aussage in Tz. 398, dass die Bürgerschaft bei der erstmaligen Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Busbeschleunigung im Mai 2012
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
nicht erkennen konnte, dass für die Einzelveranschlagung der Baumaßnahmen die Betragsgrenze angehoben werden sollte. Die abweichende Wertgrenze von
10 Mio. Euro ist aber in den Erläuterungen zum Haushaltsplan 2013/2014 der Bürgerschaft bekannt gemacht und durch diese bewilligt worden. Für die vom
Rechnungshof unterstellte Notwendigkeit einer gesonderten Begründung kann die zuständige Behörde
keine gesetzliche Grundlage erkennen, zumal die Bürgerschaft im Verfahren jederzeit die Möglichkeit hatte,
eine Begründung einzufordern.
Die laut Rechnungshof zu erwartenden Minderausgaben kann die zuständige Behörde nicht bestätigen, da die Kostenprognosen nur einen aktuellen Zwischenstand bei der Maßnahmenumsetzung darstellen. Rückschlüsse auf die Mittelausschöpfung nach
Abschluss aller Maßnahmen können nicht gezogen
werden. Die nachträglich aufgenommenen EinzelBaumaßnahmen resultieren zum einen aus Linienwegsveränderungen der Linien des Busbeschleunigungsprogramms (Linien 3 und 6) bzw. aus dem Vorziehen von Maßnahmen aus dem Maßnahmenteil B
des Busbeschleunigungsprogramms (Linie 5 zwischen Niendorf und Burgwedel sowie Linie 25 zwischen Burgstraße und Hammerbrook). Der Senat hat
hierüber im Verkehrsausschuss berichtet. Ein Zusammenhang zu möglichen „Minderausgaben“ ist nicht
gegeben. Die Bürgerschaft wurde im Rahmen des
Halbjahresberichts des Senats über die Fortschritte
des Busbeschleunigungsprogramms sowie im Zusammenhang mit der Beantwortung von Anfragen über die
Bedarfsanpassungen informiert. Somit ist die Bürgerschaft über den Verwendungszweck im Bilde. Gerade
weil es sich um ein flexibles Programm handelt, dessen Teilmaßnahmen erst entwickelt und auf Wirksamkeit geprüft werden, begleitet das Parlament diesen
Vorgang, indem es sich im Fachausschuss berichten
lässt und Einfluss nehmen kann.
Energiemanagement für die Verwaltungsgebäude
Textzahlen 406 bis 415
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Energiecontrolling
Textzahlen 407 bis 408
Drucksache 21/794
in die Prüfungen zur Verlängerung der Mietverträge
einbeziehen.
Betriebsoptimierung
Textzahlen 409 bis 410
Die BSU wird in der nächsten Heizsaison
(2015/2016) für die beanstandeten Dienststellen die
Reduzierung der Fernwärme-Vertragsleistungen prüfen und gegebenenfalls umsetzen.
Anreizsysteme
Textzahlen 411 bis 412
Regelmäßig wiederkehrende Themen (z.B. Energiesparen am Arbeitsplatz) werden in den Behörden
über verschiedene Medien (Intranet, Mitarbeiter­
zeitung, Rundschreiben) den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter nahe gebracht.
Die Hausordnungen verpflichten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu energie- und wassersparendem Verhalten.
Die Schaffung von Anreizsystemen müsste aus
Sicht der Finanzbehörde zentral betrieben werden, da
vorher auch die personal- und haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen zu prüfen bzw. zu schaffen wären.
Energiebeauftragte
Textzahlen 413 bis 414
Die Behörden werden gemeinsam mit der BSU die
Aufgabenwahrnehmung der Energiebeauftragten
überprüfen.
Justiz, Inneres und Personal
Hinterlegungen
Textzahlen 416 bis 445
Anbindung von Aufgaben der Hinterlegungskasse
Textzahl 419
Die Feststellung des Rechnungshofs trifft zu.
Das Hinterlegungsgesetz wurde mit Beschluss der
Hamburgischen Bürgerschaft vom 4. Februar 2015
über die Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft in
der Drucksache 20/14103 entsprechend angepasst
(neuer § 9 Absatz 1 Nr. 3).
Die Finanzbehörde plant für das Jahr 2015 die Einführung einer Computer-Aided Facility Management
(CAFM)-Software, um eine valide Datenbasis insb. hinsichtlich der genutzten Büroflächen sicherzustellen.
Zinsansprüche
Textzahlen 420 bis 423 sowie Textzahl 444
Die Behörden haben zugesagt, der BSU die erforderlichen Daten zur übermitteln. Die BSU wird die benötigten Kennwerte berechnen und den Behörden die
Analysen in Form von Energieberichten zur Verfügung
stellen. Die Behörden werden geeignete Maßnahmen
ergreifen, um die Ursachen für erhöhte Stromverbräuche zu ermitteln und die Energieeffizienz der Gebäude
Der Senat wird die Hinweise des Rechnungshofs
in seine Prüfungen im Zuge der Jahresabschluss­
arbeiten 2014 einbeziehen.
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Verzinsung von Haftkautionen
Textzahlen 424 bis 425
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
17
Drucksache 21/794
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Der Senat hat mit der Änderung des Hinter­
legungsgesetzes (§ 12) die Verzinsung insgesamt beendet.
Aufbewahrungsfristen
Textzahlen 426 bis 428
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Der Senat hat mit der Änderung des Hinter­
legungsgesetzes in § 2 eine Übergangsvorschrift für
die bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung noch
entstehenden Zinsansprüche geschaffen.
Gesetzliche Verzinsungspflicht
Textzahlen 429 bis 432
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Der Senat ist der Aufforderung zur Änderung des
Hinterlegungsgesetzes nachgekommen.
Justizverwaltungsgebühren
Textzahlen 433 bis 435
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Mit dem Verzicht auf eine Verzinsung wird ein Ausgleich für die entstehenden Kosten unter Vermeidung
jeglichen Verwaltungsaufwands geschaffen (siehe Begründung zu Nummer 6 zu dem neugefassten § 12
Hinterlegungsgesetz).
Darüber hinaus weist der Senat darauf hin, dass
das Land Mecklenburg-Vorpommern und auch die anderen Länder im Gebiet der früheren DDR keine Zinsen ausgekehrt haben (siehe Drucksache 5/3379 des
Landtags Mecklenburg-Vorpommern zu § 12 Hinter­
legungsgesetz) und dort somit „ein wirtschaftliches
Äquivalent“ für die Gebührenfreiheit von Geldhinterlegungen fehlte. Mecklenburg-Vorpommern hat den bis
zur Schaffung des Hinterlegungsgesetzes 2010 bestehenden Rechtszustand (keine Verzinsung/keine Gebühren für Geldhinterlegungen) fortgeführt. Auch
Hamburg hat bei Einführung des hamburgischen Hinterlegungsgesetzes den bis dahin bestehenden
Rechtszustand (Verzinsung hinterlegter Gelder aber
Gebührenfreiheit für Geldhinterlegungen) beibehalten.
Bisher konnte der Senat davon ausgehen, dass angesichts der gesamten in Hamburg hinterlegten
Summe (50 Mio. Euro siehe Tz. 418) die hierauf erzielten Zinserträge für die Freie und Hansestadt Hamburg
den Aufwand (251 Tsd. Euro Personalkosten) kompensieren. Bei Überlegungen zur Einführung von Gebühren für die Hinterlegung von Geld darf nicht außer Acht
gelassen werden, dass zwar in fast allen Ländern die
Verzinsung hinterlegter Gelder abgeschafft wurde, die
Einführung von Gebühren für die Hinterlegung von
Geld aber nicht beabsichtigt ist. Sollte Hamburg Gebühren erheben, wäre mit einem deutlichen Rückgang
18
der Geldhinterlegungen zugunsten anderer Länder zu
rechnen, was sich insbesondere in Zeiten eines höheren Zinsniveaus dahingehend auswirkt, dass weniger
Mittel für die Liquiditätssteuerung im Hamburger
Haushalt genutzt werden können. Die Entwicklung
bleibt daher abzuwarten, aktuellen Handlungsbedarf
zur Einführung von Gebühren als erstes Land sieht
der Senat derzeit nicht.
Geldwäschebekämpfung
Textzahlen 436 bis 439 sowie Textzahl 445
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Der Senat weist darauf hin, dass Geldhinterlegungen allenfalls in Eilfällen als Bareinzahlungen erfolgen
und der Hinterlegungsstelle selbst – neben dem Umstand einer Bareinzahlung – regelmäßig keine weiteren zusätzlichen verdachtsbegründenden Erkenntnisse vorliegen. Vor diesem Hintergrund kommt eine
Änderung des GWG für den Senat derzeit nicht in Betracht.
Organisation des öffentlichen Rettungsdienstes
Textzahlen 446 bis 489
Veranschlagung von Haushaltsmitteln
Textzahlen 446 bis 447
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen nur
teilweise zu.
Nach den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung
sind Erlöse jeweils in der zu erwartenden Höhe zu veranschlagen. Die hierfür notwendige Schätzung erfolgt
im Rahmen der Haushaltsplan-Aufstellung mit größtmöglicher Sorgfalt. Zutreffend ist, dass in den vergangenen Haushaltsjahren das Ist-Ergebnis jeweils über
den Plan-Werten der Veranschlagung lag. Vor diesem
Hintergrund sind die relevanten Plan-Werte im Haushaltsplan 2015/2016 deutlich erhöht worden.
Bei der Veranschlagung der Erlöse aus Rettungsdienstgebühren ist zu beachten, dass diese in einer
unmittelbaren Beziehung zu den kontinuierlichen Verhandlungen mit den Kostenträgern der Krankenkassen über Höhe und Ausgestaltung der einzelnen Gebührentatbestände steht. Die Festlegung der Gebührenhöhe orientiert sich dabei ausschließlich an der jeweiligen Kostendeckung und den entsprechenden
Verhandlungsergebnissen mit den Kostenträgern der
Krankenkassen.
Die Bürgerschaft hat vor diesem Hintergrund in
den vergangenen Haushaltsjahren verschiedene
haushaltsrechtliche Regelungen für den Haushaltsvollzug beschlossen, um im Bereich des Rettungsdienstes eine flexible Bewirtschaftung zur Verwendung von Einnahmen bzw. Erlösen für Ausgaben bzw.
Auszahlungen im Rettungsdienst zu ermöglichen.
Diese Bewirtschaftungsregularien wurden eingehal-
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
ten. Die entsprechenden Mittel wurden ausschließlich
zweckgebunden im Zuge der unterjährigen Entwicklung der Einsatzzahlen des Rettungsdienstes eingesetzt.
Der Senat teilt deshalb die Auffassung des Rechnungshofs nicht, die zuständige Behörde hätte sich in
der Vergangenheit durch Unterveranschlagung der
Erlöse zusätzliche finanzielle Spielräume geschaffen.
Der Forderung des Rechnungshofs, die Erlöse und
Kosten anhand der Werte aus Vorjahren sowie Prognosen mit größtmöglicher Genauigkeit zu ermitteln,
wird die zuständige Behörde nachkommen.
Geschäfts- und Einsatzzahlen
Textzahlen 448 bis 451
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die einzelnen Feuer- und Rettungswachen benötigen nur solche Kennzahlen, die für die dortige Personalsteuerung von Belang sind (Krankenquote, Aus­
rückezeit, Grad der Funktionsbesetzung o.ä.). Im Zusammenhang mit den Anforderungen eines dezentralen Steuerungssystems sieht die zuständige Behörde
große Chancen in dem Projekt „Zentrales Datenmanagement Feuerwehr (ZDF)“. Mittels einer Verknüpfung
verschiedenster IT-Fachverfahren über eine gemeinsame Schnittstelle sollen verschiedene, bestehende
Kennzahlen miteinander verknüpft werden, sodass
diese für die unterschiedlichen Steuerungsbedarfe
auf den jeweiligen dezentralen Steuerungsebenen automatisiert erstellt und ausgewertet werden können.
Das Projekt ZDF wurde mittlerweile personell ausgestattet und gestartet. Ergebnisse werden bezüglich
der Geschäftszahlen mit einem mittelfristigen Zeit­
horizont erwartet.
Die für die Steuerung des Rettungsdienst-Systems
relevanten Zahlen liegen bisher nur an zentraler Stelle
vor, hierzu führt die Feuerwehr Hamburg jährlich eine
Rettungsdienstbedarfsplanung auf der Basis standardisierter und seitens der Kostenträger akzeptierter Berechnungsverfahren durch. Ermittelt werden die rettungsdienstlichen Bedarfe und deren räumliche Verteilung für das gesamte Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg auch unter zeitlichen Gesichtspunkten
(Tages- und Nachtvorhaltung).
Dabei kommt es künftig darauf an, das Gesamtsystem des Rettungsdienstes über das gesamte Stadtgebiet zu prüfen und mittels festgelegter Fachkennzahlen zentral und dezentral zu steuern. Da eine Steuerungsmöglichkeit an dezentraler Stelle systembedingt
noch nicht gegeben ist, wird diese Bedarfsberechnung
an zentraler Stelle in der Einsatzabteilung der Feuerwehr Hamburg vorgenommen. Die Vorhaltung im Rettungsdienst wird darüber hinaus seitens der Kosten-
Drucksache 21/794
träger (Krankenkassen) in den fortlaufenden Beratungen regelhaft geprüft und anerkannt.
Die zuständige Behörde wird den Forderungen des
Rechnungshofes nachkommen und hat zum 31. März
2015 über den erreichten Sachstand berichtet.
Vergleichsringarbeit
Textzahlen 452 bis 454
Die Feststellungen des Rechnungshofs, wonach
die entsprechenden Daten der Bürgerschaft und den
parlamentarischen Gremien nicht vorlagen, treffen zu.
Jedoch teilt der Senat die Auffassung des Rechnungshofs nicht, dass es sich hierbei um ein Vorenthalten von Daten ohne nachvollziehbare Begründung
gehandelt hat.
Die Mitgliedsstädte im KGSt-Vergleichsring haben
sich unter Moderation des Deutschen Städtetags und
der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle) auf den
Umfang der Transparenz und Nutzung der Daten vertraglich in der vereinbarten Form verständigt. Dieser
Vereinbarung war zuzustimmen, ansonsten wäre eine
Teilnahme der Feuerwehr Hamburg am Vergleichsring
nicht möglich gewesen.
Die zuständige Behörde wird unter Berücksichtigung der vertraglichen Bindung der Feuerwehr im
KGSt-Vergleichsring die Forderungen des Rechnungshofs prüfen und hat zum 31. März 2015 über angestellte Überlegungen sowie über den Sach- und Umsetzungsstand berichtet.
Kosten- und Gebührenermittlung
Textzahlen 455 bis 463
Spitzenlast RTW
Textzahlen 455 bis 456 und 461 bis 463
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Das Gutachten „Strategiepapier 2010“ betrachtet
u.a. die Bedarfe der Feuerwehr im Brandschutz. Dabei
wurde die Notwendigkeit, die sogenannten Geräte­
wagen fest zu besetzen, d.h. durchgängig mit zwei
Mitarbeitern, festgestellt. Im Rettungsdienst der Feuerwehr gibt es auf der Basis der jährlich fortgeschriebenen Rettungsdienstbedarfsplanung eine Anzahl
festbesetzter Rettungswagen und darüber hinaus eine
bestimmte Anzahl an sogenannten wechselseitig besetzten Rettungswagen. Die wechselseitig besetzten
Rettungswagen dienen der Abdeckung von Einsatzspitzenbedarfen im Rettungsdienst. Dies heißt konkret, dass bei entsprechenden Bedarfen, die beiden
Mitarbeiter des Gerätewagens auf einen vollwertigen
und zusätzlich vorhandenen Rettungswagen wechseln und diesen temporär besetzen. Diese anteiligen
Personalkosten sind bei der Ermittlung der Gebührenhöhe berücksichtigt und werden insofern auch mit den
Kostenträgern abgerechnet.
19
Drucksache 21/794
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Darüber hinaus entstehen keine Kosten, die gegenüber den Kostenträgern im Rahmen der Gesamtkostenermittlung für den Rettungsdienst geltend gemacht werden können.
Personalbemessungsfaktor
Textzahlen 457 und 461 bis 462
Die Feststellung des Rechnungshofs trifft zu.
Der Personalbemessungsfaktor wurde zwischenzeitlich aktualisiert und in die Verhandlungen mit den
Krankenkassen über die Rettungsdienstgebühren
2015 eingebracht. Der neue Bemessungsfaktor wurde
von den Krankenkassen akzeptiert. Eine jährliche Aktualisierung ist zukünftig vorgesehen.
Verwaltungsgemeinkosten
Textzahlen 458 und 461 bis 462
Die Feststellung des Rechnungshofs trifft zu.
Die zuständige Behörde wird den Verwaltungs­
gemeinkostenzuschlag künftig in die Verhandlungen
mit den Krankenkassen einbringen.
Vorfinanzierung
Textzahlen 459 und 461 bis 462
Die Feststellungen des Rechnungshofs zur zins­
losen Vorfinanzierung zulasten des Haushalts der
Freien und Hansestadt Hamburg treffen zu.
Die zuständige Behörde wird den Forderungen des
Rechnungshofs nachkommen, die erforderlichen Prognosen durchführen und dafür Sorge tragen, dass
eine Vorfinanzierung von Kosten seitens der Freien
und Hansestadt Hamburg unterbleibt.
Kosten- und Leistungsrechnung
Textzahlen 464 bis 466
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die zuständige Behörde wird den Forderungen des
Rechnungshofs nachkommen und hat zum 31. März
2015 über Überlegungen zur Erhöhung der Kostenund Leistungstransparenz berichtet.
Verträge im Rettungsdienst
Textzahlen 467 bis 476
Vertragsmanagement
Textzahlen 467 bis 470
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die zuständige Behörde wird den Forderungen des
Rechnungshofs nachkommen und ihr Vertragsmanagement grundlegend neu gestalten und im Rahmen
verfügbarer Ressourcen nachhaltig ausstatten.
Die zuständige Behörde hat zum 31. März 2015
über Ergebnisse berichtet.
Einbeziehung einer Hilfsorganisation in die
Notfallrettung
Textzahlen 471 bis 473
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die Verhandlungen hierzu sollen noch im ersten
Halbjahr 2015 aufgenommen werden.
Die zuständige Behörde hat zum 31. März 2015
über den Verhandlungsstand berichtet.
Notfallrettung in Schenefeld
Textzahlen 474 bis 476
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen
nicht zu.
Ermittlung der Gesamtkosten
Textzahl 460
Der Senat teilt die Auffassung des Rechnungshofs
nicht, dass eine Quersubventionierung vorliegt.
Die Feststellung des Rechnungshofs, dass bei der
Ermittlung der Gesamtkosten des Rettungsdienstes
ein Defizit in Höhe von rd. 16,9 Mio. Euro besteht, trifft
nicht zu.
Die Höhe der zu erstattenden Gebühr bildete bei
Vertragsabschluss die der Feuerwehr für die Einsätze
entstehenden Kosten ab.
Den Forderungen des Rechnungshofs zur Kostenund Gebührenermittlung wird die zuständige Behörde
nachkommen, soweit sie nicht die Berücksichtigung
der Personalvorhaltekosten für die wechselseitige Besetzung von 18 Rettungswagen betrifft. Diese ent­
stehen primär durch die Vorhaltung von Gerätewagen
für den Brandschutz und die Technische Hilfeleistung
und fallen auch ohne Übernahme von Aufgaben im
Rettungsdienst an. Darüber hinaus wurde zum 31.
März 2015 über angestellte Überlegungen sowie über
den Sach- und Umsetzungsstand berichtet.
20
Die abweichende Höhe der für Hamburg geltenden Gebühren für „Notfallbeförderung mit RTW“ und
des mit dem Kreis Pinneberg vereinbarten Erstattungsfestbetrags liegt in der Berechnung der jeweiligen Kostensätze begründet.
Während bei der für Hamburg mit den Kostenträgern des Gesundheitswesens vereinbarten Gebühr
Fehlfahrten in der Notfallrettung auf die abrechnungsfähigen Einsätze in der Notfallrettung pauschaliert
umgelegt werden, erfolgt die Erstattung durch den
Kreis Pinneberg für alle Einsätze (d.h. auch für „Fehlfahrten“, bei denen eine rettungsdienstliche Leistung
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
erbracht wurde, jedoch aber keine Beförderung stattgefunden hat) als Einzelabrechnung.
Die Tatsache, dass die Rettungsdienstkooperation
Schleswig-Holstein, die für den Rettungsdienst des
Kreises Pinneberg, somit auch Schenefeld zuständig
ist, selbst mit den Kostenträgern höher abrechnet,
folgt einer gänzlich anderen Systematik und ist mit der
dortigen Mischkalkulation über alle Einsätze (in Pinneberg bzw. Schleswig-Holstein) begründet. Dieses entzieht sich aber dem Einflussbereich der Freien und
Hansestadt Hamburg.
Die Rettungsdienstkooperation zwischen der
Freien und Hansestadt Hamburg und dem Kreis Pinneberg über die bodengebundene Notfallrettung auf
dem Gebiet der Stadt Schenefeld ist zum 31. Dezember 2015 gekündigt.
Einbindung anderer Anbieter
Textzahlen 477 bis 482
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen
nicht zu.
Entgegen dem dargestellten Sachverhalt ist die
zuständige Behörde der Frage der Einbindung anderer Rettungsdienstleister – nachweislich seit 2010 und
seither fortlaufend, nicht zuletzt im Rahmen der Eckpunkteberatung zum neuen Rettungsdienstgesetz –
nachgegangen.
Der Senat teilt aber die Auffassung des Rechnungshofs, dass es notwendig ist, Lösungsansätze
und -strategien systematisch zu entwickeln. Es ist beabsichtigt, die bisherige Entwicklung von Lösungs­
ansätzen und -strategien auf Basis der bereits seit
2010 vorgelegten Handlungsalternativen fortzuführen.
Die Forderungen des Rechnungshofs hinsichtlich
Einbindung von Rettungsdienstleistern oder Notfallrettungs-Genehmigungsinhabern wird die zuständige
Behörde prüfen und sie hat über die geplanten Überlegungen sowie den erreichten Sachstand zum
31. März 2015 berichtet.
Information der Bürgerschaft
Textzahlen 483 bis 486
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen
nicht zu.
Der Senat teilt die Auffassung des Rechnungshofs
nicht, dass die Bürgerschaft nur unzureichend informiert wurde und dadurch deren Budgetrecht behindert wurde.
Es gibt regelhafte schriftliche Berichtspflichten des
Senats an die Bürgerschaft. Im Rahmen dieser Berichtspflichten ist auch für die hier zuständige Behörde
festgelegt, welches die regelhaft zu ermittelnden
sowie zu erläuternden Kennzahlen sind. Diese Aus-
Drucksache 21/794
kunftspflichten werden seitens des Senats fortlaufend
bedient, die Daten werden monatlich bzw. quartalsweise erhoben und sind qualitätsgesichert. Die Daten
werden im Übrigen fortlaufend auch in den bürgerschaftlichen Ausschüssen erläutert.
Darüber hinaus gibt es seitens der Abgeordneten
weitergehende Abfrageinhalte, die zum Teil die Auswertung und Aufbereitung sehr konkreter und detaillierter Daten bedürfen, die nicht mittels der regelhaft
erstellten Berichte erzeugt werden können. Es ist
daher in Einzelfällen nicht immer möglich, in der Kürze
der zur Verfügung stehenden Antwortfrist bei parlamentarischen Anfragen die für die konkrete Anfrage
notwendigen individuellen Datenbankabfragen zu generieren und zu verifizieren.
Die zuständige Behörde hat den Hinweis des
Rechnungshofes zur Verbesserung der Informationen
dennoch aufgenommen und zum 31. März 2015 über
die Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet.
Aktenhaltung und Dokumentation
Textzahlen 487 bis 489
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die zuständige Behörde hat zum 31. März 2015
über den erreichten Sach- und Umsetzungsstand berichtet.
Erfahrungsstufen im Beamtenrecht
Textzahlen 490 bis 502
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Bei Reformvorhaben mit vergleichbarer Bedeutung wird das Personalamt frühzeitiger und umfassender die Frage der technischen Umsetzbarkeit prüfen
und gegebenenfalls im Rahmen der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit zur Steigerung der Bearbeitungseffizienz weniger differenzierte Regelungen entwerfen.
Korruptionsprävention
Textzahlen 503 bis 508
Bedeutung der Korruptionsprävention
Textzahlen 503 und 504
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die Staatsräte haben am 3. November 2014 die Bildung einer behördenübergreifenden Arbeitsgruppe
(AG) „Korruptionsprävention“ beschlossen.
Risikoanalysen und Schulungen
Textzahlen 505 und 506
Die Feststellungen und Beanstandungen des
Rechnungshofs treffen zu.
21
Drucksache 21/794
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Aktenführung
Textzahl 507
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die zuständige Behörde hat bei dem Dezernat
I­nterne Ermittlungen (DIE) zwischenzeitlich ELDORADO für die Schriftgutverwaltung sowie deren gültige Aktenordnung eingeführt.
Stellungnahme der Verwaltung
Textzahl 508
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die AG „Korruptionsprävention“ hat am 8. Dezember 2014 erstmalig unter der Leitung der zuständigen
Behörde stattgefunden.
Die zuständige Behörde wird zum 1. August 2015
über die Ergebnisse der AG berichten.
Entgelte und Gebühren
Textzahlen 509 bis 537
Entgelte für Leistungen der Bezirksämter
Textzahlen 509 bis 513
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die Bezirksämter Eimsbüttel und Hamburg-Nord
werden bis 30. September 2015 ortsübliche Vergleichsmieten für die Stadtteilkultureinrichtungen
­ermitteln. Anschließend werden die Bezirksämter mit
den zu beteiligenden Stellen eventuelle Mieterhöhungen prüfen.
Textzahlen 514 bis 517
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord beabsichtigt, bis
30. September 2015 die Anrechnung der erzielten Einnahmen aus der Verpachtung einer näheren Überprüfung zu unterziehen.
Textzahlen 518 bis 520
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Textzahlen 521 bis 525
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Textzahlen 526 bis 528
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird Nutzungsentgelte für die Sporthalle Hamburg künftig nach Maßgabe der jetzt geltenden bezirklichen Dienstanweisung erheben, die die bisherige Dienstvorschrift ersetzt.
22
Textzahlen 529 bis 537
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird die in Tz. 536
genannten Maßnahmen umsetzen. Verträge mit Auftragnehmern und Veranstaltern werden bis Ende
­August 2015 entsprechend angepasst.
Entgelte für Sicherheitsleistungen
Textzahlen 538 bis 552
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Vereinbarkeit der Regelvergütung
mit EU-Vorgaben
Textzahlen 538 bis 544
Die Finanzbehörde hat zwischenzeitig eine neue
Vergütungsreglung für die Erhebung von Entgelten für
Einzelbürgschaften erarbeitet. Zukünftig wird die
marktangemessene Vergütung, die von Unternehmen,
die im Wettbewerb stehen, zur Vermeidung einer
­unzulässigen staatlichen Beihilfe zu zahlen sind, in
jedem Einzelfall der Bürgschaftsübernahme festgestellt und erhoben.
Erhebung von Bearbeitungsentgelten
Textzahlen 545 bis 549
Die Finanzbehörde hat den Hinweis des Rechnungshofs aufgegriffen und die durchschnittlichen
Kosten der für die einzelnen Arbeitsschritte erforder­
lichen Zeitanteile auf Grundlage der in der Personalkostentabelle für die einzelnen Besoldungsstufen bekanntgegebenen Werte unter Berücksichtigung der
Büroarbeitsplatzpauschale konkret festgestellt. Nach
einem Vergleich mit den bisher auf Grund der am
Haftungsrisiko orientierten pauschalen Festsetzung
­
des Bearbeitungsentgeltes erzielten Einnahmen hält
die Finanzbehörde an der bisherigen Erhebungsmethode fest. Die Kosten der Bearbeitung werden damit
vollständig gedeckt.
Buchung von Einzahlungen
Textzahlen 550 bis 552
Das Buchungsverfahren ist inzwischen umgestellt
worden.
Gebührenordnung für die Verwaltung und
Benutzung öffentlicher Wege (Sondernutzungen)
Textzahlen 553 bis 566
Kostendeckung
Textzahlen 554 und 555
Die Feststellung des Rechnungshofs trifft zu. Die
zuständige Behörde wird für die Kostendeckungsüberprüfung der Gebührenordnung für die Verwaltung
und Benutzung öffentlicher Wege (WegeBenGebO) ab
sofort auch von der Hamburg Port Authority AöR (HPA)
Daten abfordern.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Textzahlen 556 bis 558
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die zuständige Behörde wird sich im Zuge der
­Kostendeckungsprüfung 2016 davon überzeugen, ob
die in den Bezirken festgestellten Defizite bei der
­Erhebung der Arbeitszeitanteile behoben wurden. Das
federführende Bezirksamt Hamburg-Mitte bringt diese
Aufgabenstellung in die Arbeitsgemeinschaft der
­Bezirke ein. Dort wird die Umsetzung weiter verfolgt.
Ferner werden künftig bei der Ermittlung auch Daten
der HPA erhoben.
Gebühreneinnahmen
Textzahlen 559 und 560
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die zuständige Behörde wird die Aufforderung ab
der nächsten Gebührenerhebung berücksichtigen
Einzelkalkulation von Gebührensätzen
Textzahlen 561 und 562
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die zuständige Behörde wird die Aufforderung ab
der nächsten Gebührenerhebung berücksichtigen.
Gebührenbescheide
Textzahlen 563 und 564
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Fehlende IT-Unterstützung
Textzahlen 565 und 566
Drucksache 21/794
Lohnsteuerabzug mit mehreren Lohnsteuerkarten
Textzahlen 572 bis 574
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Künftig erfolgt eine Überprüfung der Mitversteuerung. Die Personalabteilungen wurden schriftlich
durch das ZPD über die geänderte Praxis der Mitversteuerung informiert. Die Arbeitshinweise für die
­Personalsachbearbeiter wurden überarbeitet und ver­
öffentlicht.
Die Personaldienststellen sind nicht funktional
oder im Kontext einer Fachaufsicht dem zuständigen
Senatsamt zugeordnet, sondern insgesamt eigenverantwortlich tätig. Die dezentralisierte Lohnbuchhaltung sieht vor, dass personenbezogene Einzelfall­
entscheidungen nur mit den Sachkenntnissen vor Ort
abschließend bearbeitet und in den dort zu führenden
Personalakten dokumentiert werden können. Dies
schließt die Klärung steuerrechtlicher Fragestellungen
und Berechnungen mit ein. Das ZPD fungiert als zentraler Dienstleister, damit nicht jede Personaldienststelle ein eigenes Bezügeabrechnungsverfahren betreiben muss.
Die Prüfung des Rechnungshofs wird das zuständige Senatsamt zum Anlass nehmen, in der für 2016
geplanten Umstellung zur Abrechnung der Bediensteten durch das Projekt ePers zu prüfen, inwiefern und
inwieweit Aufgaben rezentralisiert werden können.
Lohnsteuerabzug unter zwei Steuernummern
Textzahlen 575 und 576
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Das IT-Verfahren BACom wurde über die „Allgemeine SAP-Schnittstelle“ an das Buchhaltungssystem
SAP/RVP angeschlossen.
Die Übergangsregelung zur Verwendung mehrerer
Steuernummern bei einem Arbeitgeber wurde zwischenzeitlich durch das Bundesfinanzministerium bis
zum 31. Dezember 2015 verlängert (vgl. BMF-Schreiben vom 23. Oktober 2014, GZ IV C 5 – S 2363/
13/10003). In Absprache mit dem Finanzamt für Großunternehmen und der Steuerverwaltung wird das ZPD
vorerst weiterhin von dieser Übergangsregelung bis
zur KoPers-Einführung für alle Bediensteten Gebrauch
machen.
Finanzen und Steuern
Lohnsteuerabzug bei der Freien und Hansestadt
Hamburg
Textzahlen 567 bis 587
Lohnsteuerabzug bei mehreren „internen“
Beschäftigungsverhältnissen
Grenzen der Standardsoftware PAISY
Textzahlen 570 und 571
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Das zuständige Senatsamt hat die Anregung des
Rechnungshofs aufgegriffen und wird bis zur vollständigen Umstellung auf KoPers ein auf der steuerlichen
Identifikationsnummer basierendes Verfahren zur
Kontrolle der Datenabstimmung ermöglichen. Zur
­Optimierung der Datenabstimmung werden die Vergleichsmitteilungen zukünftig elektronisch auf dem
http-Server für die Personalabteilungen bereitgestellt.
Auszahlung von Bezügen ohne Nutzung
der Standardsoftware
Textzahlen 577 bis 579
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Der Senat hat die vom Rechnungshof beanstandeten Sachverhalte in der Zwischenzeit korrigiert und die
programmseitige Abwicklung der Preisgelder im Abrechnungsverfahren beauftragt. Im Übrigen wird der
Senat in gleichgelagerten Fällen für eine frühzeitige
Information über die steuerliche Behandlung Sorge
tragen.
23
Drucksache 21/794
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Finanzielle Folgen von Lohnsteuer-Außenprüfungen des Finanzamts
Textzahlen 580 und 581
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die pauschalierte Lohnsteuer betrug rund 0,01 Prozent.
Das Verfahren zur Übernahme der Steuerschuld
wird im Zuge der laufenden Lohnsteueraußenprüfung
entsprechend angepasst werden.
Vertretung der Freien und Hansestadt gegenüber
dem Finanzamt
Textzahlen 582 bis 587
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Zur Rollenverteilung des ZPD und der Personalstellen der Behörden siehe Stellungnahme zu den
Tzn. 572 bis 574.
Die Personalabteilungen wurden am 2. Januar
2015 erneut über die zentrale Funktion des ZPD in
Bezug auf Anrufungsauskünfte nach § 42e EStG informiert. Außerdem wurden zur Berücksichtigung von
haftungsbefreienden Anzeigen in Steuerprüfungen,
diese in Kopie bei den Personalabteilungen abgefordert.
Programmgesteuerte Bearbeitung von Steuer­
erklärungen (II)
Textzahlen 588 bis 601
Bessere Nutzung des Rationalisierungspotenzials
Textzahlen 589 bis 591
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Der Senat sieht ebenfalls die Notwendigkeit, die
Bearbeiter in den Finanzämtern weitestgehend von
mechanischen und technischen Aufgaben zu entlasten. Hierzu wird die Finanzbehörde – Steuerverwaltung – die automatische Datenfreigabe weiter fortentwickeln und ausdehnen. Eine sukzessive Ausweitung
des Scanner-Verfahrens auf alle übrigen Einkommensteuererklärungen wird erfolgen, sobald die technischen und personellen Voraussetzungen vorliegen,
und innerhalb des laufenden Jahres zunächst sämt­
liche Finanzämter erfolgreich in das Scanner-Verfahren für Arbeitnehmererklärungen eingebunden worden sind.
Systemrelevante Eingabefehler
Textzahlen 592 bis 595
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Die Finanzbehörde – Steuerverwaltung – wird bis
zur Umsetzung der technischen Lösung weiterhin laufend auf eine zutreffende Erfassung von Abweichungen hinwirken (z.B. im Rahmen von Abschlussgesprä24
chen nach Evaluierungen in den Finanzämtern, in
Schulungen im Zusammenhang mit der Ausweitung
des maschinellen Risikomanagements und im Rahmen von Unterricht für angehende Steuerbeamte an
der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg). Nach derzeitigen Planungen soll in
der noch ausstehenden technischen Lösung die Voreinstellung zur automatischen Kennzeichnung von
Änderungsdaten genutzt werden. Die endgültige Entscheidung kann jedoch erst im Rahmen von späteren
Tests getroffen werden.
Da sich Fehler derzeit nicht gänzlich vermeiden
lassen und die konkreten Fehlerquoten für einzelne
Bereiche/Kennzahlen nicht ohne erheblichen Aufwand
ermittelbar wären, sieht der Senat keine Alternative
zur Vornahme von pauschalen Zu- und Abschlägen im
Rahmen von Evaluierungen zur Nachsteuerung des
Risikomanagements.
Bearbeitung risikobehafteter Steuererklärungen
Textzahlen 596 bis 600
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen teilweise zu.
Die Dokumentation der Bearbeitung von Prüf- und
Risikohinweisen soll durch technische Maßnahmen
verbessert werden. Bis Ende 2015 ist mit einer technischen Zwischenlösung, die die Einzelkommentierung
der abzuarbeitenden Hinweise vorsieht, zu rechnen.
Darüber hinaus wird die Finanzbehörde – Steuerverwaltung – laufend mit den zu den Textzahlen 592 bis
595 aufgelisteten Maßnahmen auf eine zutreffende
Erfassung von Abweichungen hinwirken.
Gleichwohl ist eine fehlende Dokumentation nicht
mit einer unterbliebenen Prüfung technischer Hinweise gleichzusetzen. Dies hat sich in zahlreichen Gesprächen der Finanzbehörde – Steuerverwaltung –
mit Bearbeitern und Sachgebietsleitern herausgestellt. Zudem entspricht das vom Rechnungshof
errechnete Risikopotential nicht dem tatsächlichen
­
bzw. realistischen Risiko. Aus Auswertungen ergibt
sich, dass sich nur ein Teil der tatsächlich vom Bearbeiter geprüften Sachverhalte als falsch herausstellt.
Darüber hinaus sind die zu korrigierenden Sachverhalte i.d.R. nicht vollständig falsch, sodass es nur zu
Teilkorrekturen kommt. Damit verringert sich das vom
Rechnungshof ermittelte „rechnerische“ Risikopotential erheblich.
Ordnungsmäßigkeit der Kennzahlenwerte
Textzahlen 602 bis 612
Textzahlen 602 bis 607
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Textzahlen 608 bis 612
Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu.
Der Senat sieht die inhaltliche Verantwortung für
die Ordnungsmäßigkeit der Kennzahlenwerte bei den
Produktgruppenverantwortlichen, wird aber die Empfehlungen des Rechnungshofs prüfen.
Drucksache 21/794
Jahres- und Konzernabschluss der Freien und
Hansestadt Hamburg auf den 31. Dezember 2012
Textzahl 613 (und zusätzlich Textzahlen 1 bis 71
des Ergänzungsberichts)
Der Senat stimmt den dort getroffenen Feststellungen zu, die dort enthaltenen Stellungnahmen und Zusagen der Finanzbehörde sind zutreffend wiedergegeben.
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