BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/794 21. Wahlperiode 16. 06. 15 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Stellungnahme des Senats zum Jahresbericht 2015 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 2013 sowie zur Ergänzung zum Jahresbericht 2015 des Rechnungshofs über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Freien und Hansestadt Hamburg auf den 31. Dezember 2013 Der Senat legt hiermit seine Stellungnahme zum Jahresbericht 2015 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 2013 mit der Bitte vor, diese in die Beratungen der Bürgerschaft einzubeziehen. Der Senat geht davon aus, dass Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung Gelegenheit erhalten, in den Sitzungen der zuständigen bürgerschaftlichen Ausschüsse zusätzliche mündliche Auskünfte zu geben. 1 Drucksache 21/794 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Zu Abschnitt I. Haushaltsrechnung 2013 Textzahlen 6 bis 27 Allgemeine Bemerkungen Textzahlen 10 bis 11 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Das Bezirksamt Altona hat die beschriebenen Mängel zwischenzeitlich behoben und verfügt nun wieder über eine vollständig prüffähige Buchführung. Textzahlen 12 bis 13 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Das Institut für Hygiene und Umwelt hat die aufgezeigten Mängel teilweise bereits bereinigt, u.a. wurden die Berechnung der Sonderposten für Investitionszuschüsse und die Buchungsweise näher erläutert und optimiert. Notwendige Korrekturen der Buchungen sowie eine vervollständigte Inventur wird das Institut ab dem Jahresabschluss 2014 sicherstellen. Textzahlen 14 bis 17 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Der Senat hat am 24. März 2015 die Senatsdrucksache „Neuorganisation der Kassenaufsicht und der Jahresabschlussprüfungen von Landesbetrieben, Hochschulen und Sondervermögen, Neufassung der Verwaltungsvorschriften zu § 93 LHO“ beschlossen. Zuvor hat der Rechnungshof mit seinem Schreiben vom 17. März 2015 sein Einvernehmen zu den Verwaltungsvorschriften zu § 93 LHO und der Neuorganisation der Vorprüfstelle I sowie der Auflösung der Vorprüfstelle II der Finanzbehörde erklärt. Textzahlen 18 bis 20 Keine Stellungnahme erforderlich. Textzahl 21 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen teilweise zu. Bei den Resten des Haushaltsjahres 2011 handelte es sich fast ausschließlich um Mittel aus dem Verfügungsrahmen des damals noch bestehenden Grundstocks für Grunderwerb, die auf Grund der Übergangsregelung einmalig in das Haushaltsjahr 2012 übertragen wurden. Die Reste 2012 wurden dem LIG auf Grund seiner guten Liquiditätssituation im Haushalt 2013 doppisch nicht zur Verfügung gestellt, kameral jedoch als Verbindlichkeit des Kernhaushaltes an den LIG belassen. Vor diesem Hintergrund erfolgte im Rahmen des Resteverfahrens 2013 eine erneute rein kamerale Übertragung in den Haushalt 2014. 2 Bei der Begründung der kameralen Haushaltsrechnung 2013 wurde, wie auch bei den anderen Auswahlbereichen, dem Grundsatz des Querverweises auf die doppische Haushaltsrechnung gefolgt. Die Beanstandung wird im Rahmen der Haushaltsrechnung 2014 berücksichtigt. Beteiligung und Information des Parlaments Textzahlen 22 bis 27 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen überwiegend zu. Im Übrigen wird auf die Stellungnahmen zu den jeweiligen Beiträgen des Jahresberichts verwiesen. Zu Abschnitt II. Einzelne Prüfungsergebnisse Textzahlen 28 bis 613 Jugend und Soziales Betrieb von Kindertageseinrichtungen Textzahlen 28 bis 52 Personalvorhaltungsquote Textzahlen 29 bis 32 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Nach Beendigung der Verhandlungen der zuständigen Behörde mit den Vertragspartnern des Landesrahmenvertrags über die erforderlichen vertraglichen Umsetzungsschritte für die „Eckpunktevereinbarung zu Qualitätsverbesserungen in Krippe und Kita im Hinblick auf die Beschlüsse im Rahmen der Beratungen der Hamburgischen Bürgerschaft zum Haushalt 2015/2016“ (siehe Drucksache 20/13947 – Beschluss der Bürgerschaft vom 17. Dezember 2014) erfolgt im 2. Quartal 2015 die Aufnahme von Verhandlungen über einen Anschluss-Landesrahmenvertrag. Ein Ziel der zuständigen Behörde bei diesen Verhandlungen liegt darin, mit den Kita-Anbietern nicht mehr nur einrichtungsbezogene, sondern leistungsartenbezogene Personalvorhaltungsquoten (Differenzierung in die Bereiche Krippe und Elementar) zu vereinbaren. Verhältnis von Erst- und Zweitkräften, Betreuungsschlüssel Textzahlen 33 bis 37 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die zuständige Behörde wird in den Verhandlungen mit den Vertragspartnern darauf hinwirken, dass dem Anschluss-Landesrahmenvertrag zukünftig sowohl das Verhältnis von Erst- und Zweitkräften als auch die Betreuungsschlüssel direkt zu entnehmen sind und eingehalten werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Prüfung durch die Behörde Textzahlen 38 bis 40 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. In Zusammenhang mit den Verhandlungen zwischen der zuständigen Behörde und den Vertragspartnern über die Ausgestaltung der externen Evaluation waren in der Vertragskommission bereits erste Über legungen zur Einführung von verbesserten Prüfungsregularien angestellt worden. Die zuständige Behörde wird in den Verhandlungen zum Anschluss-Landesrahmenvertrag auf eine Vereinbarung von Prüfungs regularien zur Umsetzung der Leistungsmerkmale, insbesondere der Betreuungsschlüssel, hinwirken. Entgeltvereinbarungen Textzahlen 41 bis 47 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die zuständige Behörde wird in die Verhandlungen über einen neuen Landesrahmenvertrag terminliche Regelungen zur Vereinbarung der Fortschreibungsrate einbringen, die eine prospektive Vereinbarung der Entgelte ermöglichen würden. Betriebserlaubnis Textzahlen 48 bis 50 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die zuständige Fachbehörde hat mittlerweile für alle Einrichtungen des geprüften Trägers die erforderlichen Personalmeldungen gemäß § 45 SGB VIII zu den Akten genommen, sodass die in Tz. 49 genannte Beanstandung geheilt ist. Bei den in Tz. 50 diskutierten Kita-Konzeptionen ist zu unterscheiden zwischen Einrichtungen, die erstmalig ihren Betrieb aufnehmen wollen und hierfür eine Betriebserlaubnis beantragen, und Einrichtungen, die bereits über eine Betriebserlaubnis verfügen. Träger, die für eine Kita erstmalig eine Betriebserlaubnis beantragen, legen der zuständigen Behörde vor der Erteilung der Betriebserlaubnis konzeptionelle Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, dass die aktuellen Anforderungen des § 45 SGB VIII eingehalten werden. Hinsichtlich der bereits bestehenden Einrichtungen hat die zuständige Behörde zwischenzeitlich mit den Vertragspartnern des Landesrahmenvertrags einen Prozess zur Einreichung von aktualisierten KitaSchutzkonzepten vereinbart: Danach sollen alle KitaTräger, die bereits eine Kita betreiben, der zuständigen Behörde bis zum 30. Juni 2015 eine aktuelle KitaSchutzkonzeption vorlegen. Die zuständige Behörde hat zur Unterstützung dieses Prozesses Arbeitsmaterialien erstellt, die an die Kita-Träger versandt worden sind. Darüber hinaus hat die zuständige Behörde mehrere Fortbildungsangebote für die Kita-Träger or- Drucksache 21/794 ganisiert und wird nach Bedarf weitere Fortbildungsangebote initiieren. Örtliche Prüfungen Textzahlen 51 bis 52 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die zuständige Behörde erstellt im 2. Quartal 2015 eine Ermessensleitlinie für die örtlichen Prüfungen nach § 46 SGB VIII, um Handlungssicherheit darüber herzustellen, in welchen Fällen eine örtliche Prüfung erforderlich ist. Zuwendungen an einen Träger der Kinder- und Jugendhilfe Textzahlen 53 bis 71 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Bewilligungsvoraussetzungen Textzahlen 55 bis 58 Die betroffenen Behörden werden künftig bei Eingang von Zuwendungsanträgen regelhaft die Begründung des Zuwendungsbedarfs prüfen, hierzu nötigenfalls zusätzliche Informationen vom Antragsteller abfordern und ihre Prüfungen dokumentieren. Eigenmitteleinsatz Textzahlen 59 bis 66 Die Verfügbarkeit von Eigenmitteln und die Angemessenheit der Höhe des Eigenmitteleinsatzes von Zuwendungsempfängern werden seitens der betroffenen Behörden künftig regelhaft einer Prüfung unterzogen (z.B. im Rahmen einer Selbsterklärung des Antragstellers), wobei nötigenfalls erforderliche weitere Nachweise abgefordert werden. Die Prüfungen werden regelmäßig dokumentiert. Zudem werden die betroffenen Behörden prüfen, in welchem Umfang Zuwendungen von dem Träger der Kinder- und Jugendhilfe gegebenenfalls noch zurückgefordert werden können. Zusammenarbeit der zuwendungsgewährenden Stellen Textzahlen 67 bis 70 Die betroffenen Behörden werden eine verbesserte Koordination zwischen den zuwendungsgewährenden Stellen – insbesondere für die Beurteilung der wirtschaftlichen Situation des Zuwendungsempfängers – bei Förderung verschiedener Projekte ein und desselben Trägers prüfen. Frauenhäuser und Beratungsstellen Textzahlen 72 bis 86 Belegung der Frauenhäuser Textzahlen 73 bis 77 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. 3 Drucksache 21/794 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Der Senat teilt die Auffassung, dass das Aufnahmeverfahren und das Auszugsmanagement zur Verkürzung der Verweildauer in den Frauenhäusern zu verbessern sind und hat daher in seinem Konzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Menschenhandel und Gewalt in der Pflege der Bürgerschaft über die vorgesehene Neukonzeptionierung des Aufnahmeverfahrens sowie der Krisenintervention in allen Frauenhäusern durch qualifizierte Fachkräfte bereits berichtet (siehe Drucksache 20/10994, Abschnitt 2.3 sowie Anlage 5, Strategischer Ansatz 1.4.). Datenqualität Textzahlen 78 bis 80 Zur Umsetzung dieses strategischen Ansatzes gehört u.a. die Einrichtung einer Koordinierungs-/Ser vicestelle, um eine gezieltere und bedarfsgerechtere Vermittlung an einen geeigneten und freien Frauenhausplatz sicherzustellen. Diese soll laut der länder übergreifenden Vereinbarung von „Hamburg und Schleswig-Holstein unter Einbeziehung der Vertretungen der Frauenhäuser beider Länder gemeinsam“ erarbeitet werden (Drucksache 20/12864). Im Jahr 2014 wurden gemeinsame Zielsetzungen für die Koordinierungs- und Servicestelle vereinbart. In einem moderierten Prozess haben die BASFI und die Frauen häuser zudem von August bis November 2014 eine Ist-Analyse der bestehenden Aufnahmeverfahren vorgenommen, auf deren Basis aktuell ein einheitliches Verfahren für ein verbessertes Aufnahmeverfahren für alle fünf Hamburger Frauenhäuser gemeinsam erarbeitet wird. Für das Zuwendungsjahr 2015 wurden für die Opferberatungsstellen die Definitionen „Ratsuchende“ und „Beratungen“ einheitlich festgelegt (Haushaltsplan 2015/2016, Einzelplan 4, Erläuterung zu Kennzahlen B_255_03_009). Neben der Inanspruchnahme der Einrichtungen als wesentlicher Erfolgsindikator wurden darüber hinaus weitere Indikatoren zur Art der Kontaktaufnahme und Beratung als Kennzahlen aufgenommen. Mit den Trägern wurden im Jahr 2015 hierzu weitere Gespräche geführt, um weitere vergleichbare Indikatoren festzulegen und den Rahmen für die technische Umsetzung zu schaffen. Die Verbesserung des Übergangs der Frauenhausbewohnerinnen in eine eigenständige Lebensführung – insbesondere im Hinblick auf eigenen Wohnraum – gehört ebenfalls zu den Zielsetzungen der Koordinierungs- und Servicestelle. Sowohl aus ökonomischen wie fachlichen Gründen brauchen Frauenhausbewohnerinnen Unterstützung, die in eine eigene Wohnung umziehen könnten und wollten, aber keine Wohnung finden. Der Senat hat daher als strategischen Ansatz zur Verkürzung der Verweildauer auch die Erleichterung der Wohnungsfindung insbesondere für Frauenhausbewohnerinnen in sein Konzept aufgenommen (Drucksache 20/10994 Anlage 5, Strategischer Ansatz 4.3.). Die zuständige Behörde hat zudem bereits verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen von Frauenhausbewohnerinnen bei der Wohnungssuche eingeleitet (u.a. Wohnungsunterstützungsprojekt mit Lawaetz Service GmbH, Aufnahme in Konzeptausschreibungen des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), Aufnahme in die Förderrichtlinie für Belegungsbindungen) – im Einzelnen siehe hierzu Drucksache 20/13137. 4 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen weitgehend zu. Die Mehrfachzählungen in der Statistik der Frauenhäuser wurden bereits im März 2014 bereinigt, sodass spätestens mit der Jahresstatistik 2015 Doppelzählungen durchgehend behoben sind. Ein entsprechender Hinweis im Haushaltsplan-Entwurf 2015/2016 konnte nicht mehr angebracht werden, da zum Zeitpunkt des Rechnungshofs-Berichts keine Änderungen mehr möglich waren. Das Konzept des Senats sieht zudem die Profilschärfung der Beratungseinrichtungen mit Blick auf die Bedarfslage der Betroffenen vor, indem Beratungskonzeptionen überdacht bzw. überarbeitet, gegebenenfalls neue Schwerpunkte gesetzt sowie notwendige Kooperationen zwischen den Einrichtungen und den Angeboten der Regelsysteme verstärkt sichergestellt werden (Drucksache 20/10994, Anlage 5, Strategischer Ansatz 1.7.). In Umsetzung dieser Strategie hat die zuständige Behörde die Entwicklung verbindlicher Kooperationsstrukturen unter Berücksichtigung datenschutz- und berufsrechtlicher Bestimmungen für den Zuwendungszeitraum 2015/2016 festgelegt. Die Informationen der zuständigen Behörde zu den Bedarfen (potenziell) Hamburger Beratungs- und Schutzsuchender basieren sowohl auf Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Hamburger Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen und auf überregionalen wissenschaftlichen Untersuchungen als auch auf Erfahrungen aus Modellprojekten (z.B. SiliAProjekt in Hamburg) sowie auf Fachgesprächen mit der Polizei, der Ärztekammer und der Psychotherapeutenkammer. Sanierung der Frauenhäuser Textzahlen 81 bis 83 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die zweite Sanierungsphase umfasst rd. 660.000 Euro für die vier Frauenhäuser sowie Bauplanungskosten für das Zweite Frauenhaus. Letzteres wurde in Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode der ersten Sanierungsrunde nicht mit berücksichtigt, denn es soll grundlegend saniert und baulich erweitert werden, wofür weitere 6,5 Mio. Euro erforderlich sein werden, die die Bürgerschaft am 4. Februar 2015 bewilligt hat (siehe Drucksache 20/14417). Die zuständige Behörde will die grundbuchlichen Sicherungen im Rahmen der zweiten Sanierungsphase gewährleisten und das Zweite Frauenhaus konsequent auf das Mieter-Vermieter-Modell umstellen. Mindeststandards Textzahlen 84 bis 86 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen weitgehend zu. Bereits in den im Jahr 2012 erlassenen Zuwendungsbescheiden für die Frauenhäuser und die Beratungsstellen war ein Rahmen für die fachliche Arbeit festgelegt worden: Die Bescheide enthielten in der Konkretisierung des Zuwendungszwecks Vorgaben zu Zielgruppen, Ziel, Art und Umfang der Leistung, Qualifikation des Personals in den Beratungseinrichtungen, Qualifikation des für die Betreuung von Kindern eingesetzten Personals in den Frauenhäusern. Hinsichtlich der räumlichen Standards in den rauenhäusern vereinbart die zuständige Behörde in F Abstimmung mit den Mitarbeiterinnen vor Ort, die praxisbezogene Kenntnisse über die Bedürfnisse der Betroffenen haben, und mit baufachlichen Experten individuelle Lösungen für die jeweiligen Einrichtungen. Für den Zuwendungszeitraum 2015/2016 hat die zuständige Behörde nun für alle Frauenhäuser eindeutigere und überprüfbare Anforderungen sowohl an die fachliche Qualifikation des Personals als auch an die inhaltliche Tätigkeit festgeschrieben. Die Umsetzung der Ergebnisse des in Tz. 86 erwähnten Qualitätsentwicklungsprozesses wird aktuell gemeinsam mit den Frauenhäusern vorangetrieben: Hierzu tagt regelmäßig eine Projektgruppe (siehe Drucksache 20/12829), in der die Empfehlungen aus dem Projektbericht der Universität Hamburg diskutiert und gegebenenfalls Zeitplan, Maßnahmen der Umsetzung sowie Adressaten festgelegt werden. Versorgungsamt Hamburg Textzahlen 87 bis 98 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Drucksache 21/794 blatt“, sondern auch im „Deutschen Ärzteblatt“ und damit bundesweit veröffentlichen. Zur Verbesserung der organisatorischen Steuerung wird die zuständige Behörde im Rahmen ihrer bereits laufenden Geschäftsprozessanalyse Möglichkeiten der Entlastung des internen Ärztlichen Dienstes von Verwaltungsaufgaben ermitteln, um diese anschließend im Zuge einer Geschäftsprozessoptimierung umzusetzen. Im folgenden Organisationsentwicklungsprozess sollen aktualisierte Stellenbeschreibungen erstellt, qualitätsorientierte Vorgaben zur Arbeitsmenge festgelegt und ein Personalbemessungssystem erarbeitet werden. Die vom Rechnungshof geforderte Prüfung einer Verkleinerung des Ärztlichen Dienstes wird im Zuge dieser Arbeiten berücksichtigt. Die Thematik der befristeten Schwerbehindertenfeststellung für bestimmte Fallgruppen war zuletzt im Jahr 2011 länderübergreifend Diskussionsgegenstand mit dem Ergebnis gewesen, dass seitens der Länder mehrheitlich die rechtlichen Zweifel an der seinerzeit vorgeschlagenen Regelung überwogen. Die zuständige Behörde wird gleichwohl der Anregung des Rechnungshofes entsprechen, indem sie die Thematik für die nächste überregionalen Grundsatztagung zum sozialen Entschädigungs- und Schwerbehindertenrecht im Mai 2015, bei der Vertreter aller Bundesländer vertreten sein werden, erneut als Tagesordnungspunkt anmelden wird. Fahrgeldausfälle im Nahverkehr Textzahlen 92 bis 97 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die zuständige Behörde wird künftig auf die Einhaltung der in § 150 SGB IX vorgeschriebenen Fristen bestehen und im Falle der Nichteinhaltung geleistete Vorauszahlungen zurückfordern, soweit dies unter Beachtung des Vertrauensschutzes möglich ist. Zudem wird die zuständige Behörde Gespräche mit dem HVV aufnehmen mit dem Ziel einer gemeinsamen Antragstellung der Verbundteilnehmer nach § 150 Absatz 1a SGB IX. Privatisierung der Pflegeheime Textzahlen 99 bis 114 Offene Rückkehrfälle, strategisches Vorgehen Textzahlen 102 bis 111 Feststellung der Behinderteneigenschaft Textzahlen 87 bis 91 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu, auch wenn der Senat die hieran geknüpften Bewertungen nicht teilen kann. Um die Bearbeitungszeiten für die Beurteilung der Behinderteneigenschaft zu verkürzen, wird die zuständige Behörde künftig Stellenanzeigen für externe Sachverständige nicht nur im „Hamburgischen Ärzte- Rechtsgrundlage für das Handeln der beteiligten Behörden war und ist das Gesetz über die Anstalt öffentlichen Rechts f&w fördern & wohnen AöR (nachfolgend: FWG). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die 5 Drucksache 21/794 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode am 31. Dezember 2006 in einem der von der Anstalt öffentlichen Rechts „pflegen & wohnen“ betriebenen Pflegezentren beschäftigt waren, haben auf Grund der Überführung dieser Pflegezentren in private Trägerschaft keinen Anspruch auf eine Beschäftigung in den Diensten der Freien und Hansestadt Hamburg (sog. großes Rückkehrrecht), sondern gemäß § 18 Absatz 2 Satz 3 FWG auf eine Beschäftigung bei der f&w AöR (kleines Rückkehrrecht) erworben, da nur Teile der „pflegen und wohnen“ AöR in eine andere Trägerschaft überführt wurden (siehe hierzu auch das Bundesarbeitsgerichts-Urteil vom 22. Oktober 2009 – 8 AZR 286/08). Wäre die gesamte „pflegen und wohnen“ AöR in eine andere Trägerschaft ohne Mehrheitsbeteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg überführt worden, hätten die Beschäftigten gemäß § 18 Absatz 2 Satz 2 FWG ein sogenanntes großes Rückkehrrecht zur Freien und Hansestadt Hamburg gehabt, so wie die Rückkehrer bei der Veräußerung der Anteilsmehrheit der Freien und Hansestadt Hamburg am Landesbetrieb Krankenhäuser. positive Arbeitsleistung für den Konzern Hamburg. Der Senat unterstützt die f&w AöR im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten weiterhin dabei, auch für die 80 offenen Rückkehrfälle tragfähige berufliche Perspektiven (außerhalb von befristeten Arbeitneh merüberlassungen) zu entwickeln, denen die Beschäftigten im jeweiligen Einzelfall zustimmen können. Angesichts eines steigenden Bedarfs an personellen Ressourcen im Bereich der öffentlichen Unterbringung von Flüchtlingen wird die f&w AöR gemeinsam mit der BASFI vorrangig prüfen, ob und inwieweit – nach entsprechender Qualifizierung – eine dauerhafte Tätigkeit in diesem Bereich der f&w AöR möglich ist. Dieses sogenannte kleine Rückkehrrecht begründet zunächst und vorrangig die Verantwortung der f&w AöR für die Lösung der Rückkehrerfrage ihrer Beschäftigten. Die f&w AöR als Arbeitgeberin stand somit im Herbst 2007 vor der Herausforderung, 351 Rückkehrerinnen und Rückkehrern aus dem Pflegebereich eine berufliche Perspektive bieten zu müssen, ohne über Arbeitsplätze mit pflegerischem Bezug zu verfügen. Auf der Basis einer Dienstvereinbarung zwischen der f&w AöR und dem Personalrat mit dem Ziel der Vermittlung der Rückkehrer in zukunftsfähige Beschäftigungsperspektiven konnten bislang für 271 Rückkehrfälle dauerhafte Lösungen gefunden werden. Übernahme von Bestattungskosten in der Sozialhilfe Textzahlen 115 bis 122 Die Forderung nach einer konzeptionellen Vergleichsrechnung zwischen den Ausgaben für „sofortige Lösungen mit Abfindung“ und den Ausgaben für Weiterbeschäftigung bis zum Erreichen der Altersgrenze basiert auf der Annahme, es hätte die Möglichkeit schneller Lösungen in großem Umfang gegeben. Vor dem Hintergrund der dargestellten Bindungen und arbeitsrechtlichen Normen war es jedoch der f&w AöR zu keinem Zeitpunkt möglich, mit allen Rückkehrerinnen und Rückkehrern schnell Aufhebungsverträge gegen die Zahlung von Abfindungen zu schließen. Die Zahl der offenen Rückkehrfälle ist zwischenzeitlich weiter gesunken (80 offene Fälle – Stand: Februar 2015). Der überwiegende Teil der Rückkehrerinnen und Rückkehrer arbeitet derzeit im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungen in verschiedenen Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg; die übrigen direkt bei der f&w AöR. Somit erbringen alle verbliebenen Personen, für die noch keine dauerhafte Lösung gefunden werden konnte, eine sinnvolle und 6 Verkauf nicht betriebsnotwendiger Immobilien Textzahlen 112 bis 114 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die Anschlussvereinbarung ist am 12. Dezember 2014 abgeschlossen worden. Sie beinhaltet den bisher fehlenden Projektplan. Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Um die Voraussetzungen für eine sachgerechte Bearbeitung von Bestattungsfällen in den bezirklichen Grundsicherungs- und Sozialdienststellen zu verbessern, erstellt die BASFI derzeit eine Fachanweisung zu § 74 SGB XII. Hierbei werden die Feststellungen der Vorprüfungsstelle/des Fachlichen Prüfdienstes der BASFI berücksichtigt. Außerdem ist im Januar 2015 mit einem fachlichen Austausch zwischen Vertretern der Bezirksämter und der BASFI zur Bestattungsthematik begonnen worden. Daneben wird seitens der Bezirksämter eine Verbesserung von Schulungsangeboten für die Bearbeitung von Bestattungsfällen geprüft. Es wird erwartet, dass durch die eingeleiteten und geplanten Maßnahmen eine positive Entwicklung der Bearbeitungsqualität bei Fällen nach § 74 SGB XII erreicht wird. Kassensicherheit bei kommunalen Leistungen nach dem SGB II Textzahlen 123 bis 139 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Überprüfung der Beleglisten der BA Textzahlen 125 bis 129 Die BASFI hatte den fachlichen Prüfdienst mit der Überprüfung von kommunalen Leistungen und Einnahmen (SGB II) beauftragt. Die ersten Ergebnisse dieser Überprüfung bezüglich der Beihilfen zur Wohnungssicherung haben die Annahme der zuständigen Behörde bestätigt, dass es – trotz vielfältiger bisheri- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/794 ger Maßnahmen zur Verbesserung der Buchungsqualität – weiterhin zu fehlerhaften Buchungen kommt, die zu finanziellen Belastungen für den Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg führen. Die zuständige Behörde beabsichtigt deshalb eine grundsätz liche Neuausrichtung bei der Ermittlung von Fehl buchungen. Erwogen wird die Einrichtung einer Prüfstelle mit der vorrangigen Aufgabe, die ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung und korrekte Verbuchung der in kommunaler Trägerschaft zu gewährenden Leistungen und der dazugehörigen Einnahmen regelmäßig zu prüfen, Bearbeitungsfehler aufzudecken, auf die Beseitigung solcher Fehler hinzuwirken und nötigenfalls Erstattungsansprüche der Freien und Hansestadt Hamburg gegenüber Jobcenter team.arbeit.hamburg bzw. der Bundesagentur für Arbeit geltend zu machen. mationen für ein Fachcontrolling gezogen werden können. Darüber hinaus sollen die fehlerhafte Buchung von kommunalen Einnahmen und Ausgaben und die daraus entstehenden finanziellen Belastungen für die kommunalen Träger auf Bundesebene thematisiert werden. Schulleitungsstellen Textzahlen 143 bis 146 Stichprobenkontrollverfahren Visaprüfung Textzahlen 130 bis 132 Zwischenzeitlich hat sich folgende Aktualisierung ergeben: Die Bundesagentur für Arbeit hat (insbesondere mit der Handlungs- und Geschäftsanweisung 12/14-15) Maßnahmen zur Erhöhung der Kassen sicherheit in den IT-Verfahren in Kraft gesetzt. Auf Grund der vielfältigen Anforderungen des Bundesministeriums der Finanzen zur Kassensicherheit wurde u.a. festgelegt, dass die Entscheidung über eine Anordnung in den IT-Verfahren zur Leistungsgewährung im SGB II (Fachverfahren A2LL und ALLEGRO) ab dem 1. Januar 2015 ausnahmslos im Vier-Augen-Prinzip zulässig ist. Die Umsetzung wird durch die IT-Verfahren technisch unterstützt. Mit Einführung des durchgängigen Vier-Augen-Prinzips entfallen die bisherigen Stichprobenkontrollverfahren, die bislang einen Ersatz für das Vier-Augen-Prinzip darstellten. Fachaufsicht bei t.a.h. Textzahlen 133 bis 135 Die zuständige Behörde hat Gespräche mit Jobcenter team.arbeit.hamburg aufgenommen, um das bestehende Fachaufsichtsverfahren so zu erweitern, dass risikogeneigte Leistungsbereiche durch aus sagekräftige Stichproben künftig regelhaft überprüft werden. Bildung, Wissenschaft und Kultur Personal in Schulen Textzahlen 140 bis 150 Lehrkräfte an den Hamburger Schulen Textzahlen 140 bis 142 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die zuständige Behörde stellt im Rahmen der Berechnung der Zuweisung der flexiblen Vertretungsund Organisationsmittel (VOrM) jedes Quartal den ausfinanzierten Stellenbedarf der Schulen der eingesetzten Personalkapazität (Personal-Ist) gegenüber. Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Im 2. Quartal 2015 wird eine Arbeitsgruppe ein gesetzt, die Vorschläge zur Vermeidung von Vakanzen insbesondere bei Grundschulleitungen erarbeiten wird. Fachlehrereinsatz Textzahlen 147 bis 150 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die Hamburger Schulverwaltungssoftware wird zukünftig die Lehrkräfte mit studierten Fächern aus den Personalplanungssystemen sowie die Unterrichtsverteilung der Schule aus „Untis“ enthalten, um Zensuren und Fehlzeiten zu erfassen sowie Zeugnisse zu drucken. Die Software wird damit über die Informationen verfügen, welche Lehrkraft welchen Unterricht fachgerecht oder fachfremd erteilt. Diese Informationen können vorbehaltlich der Datenschutzklärungen und Dienstvereinbarung als Berichte exportiert und ausgewertet werden. Eine separate Erhebung von Daten mittels Schulabfragen erscheint dem Senat auf Grund des hohen Aufwands und der erreichbaren Daten qualität nicht sinnvoll. Programm „Fördern statt Wiederholen“ Textzahlen 151 bis 168 Textzahlen 151 und 152 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Fachcontrolling der BASFI Textzahlen 136 bis 139 Mittelverteilung – allgemein Textzahlen 153 bis 155 Die zuständige Behörde prüft, ob und inwieweit aus den Daten der Beleglisten aussagefähige Infor- Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen in Bezug auf die ausgewählten Schulen zu. 7 Drucksache 21/794 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Mittelverteilung – Lernförderressourcen Textzahlen 156 bis 158 mine planen, Prioritäten setzen sowie eine stärkere Kontrolle der Maßnahmenumsetzung vorsehen. Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die vom Rechnungshof geforderte Umsteuerung des Mitteleinsatzes würde allerdings zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen und neue Bedarfe auslösen. Textzahl 171 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Nach den bisherigen Planungen wird das pauschalierte Zuweisungssystem Gegenstand der Evaluation sein und in diesem Zusammenhang überprüft werden. Mit ersten Ergebnissen aus der Evaluation zum Programm „Fördern statt Wiederholen“ ist im 4. Quartal 2015 zu rechnen. Haushaltsneutralität Textzahlen 159 bis 165 Das Programm „Fördern statt Wiederholen“ wurde im Rahmen der Drucksache 19/6273 von der Bürgerschaft beschlossen. Darin wird ausgeführt, dass für das Programm keine zusätzlichen strukturellen Mittel eingeworben werden müssen. Die in diesem Sinne zu verstehende Haushaltsneutralität der Lernförderung ist erreicht. Ein Vergleich der Schuljahre 2009/2010 (Schuljahr vor Programmeinführung) mit dem Schuljahr 2013/2014 zeigt sinkende Wiederholerzahlen im Umfang von 1.395 Schülerinnen und Schülern. Hiermit ist ein Stellenminderbedarf von 86 Stellen verbunden. Von den im Schuljahr 2013/2014 für das Programm zugewiesenen 90 Lehrerstellen müssen jedoch nur 75 aus vermiedenen Klassenwiederholungen gegenfinanziert werden, weil 15 Stellen aus Umschichtungen von Sonderbedarfen des Lehrerstellenplans gegenfinanziert sind. Die Bürgerschaft hat den Senat ermächtigt, solche Umschichtungen zwischen Sonderbedarfen des Lehrerstellenplans vorzunehmen. Vgl. Haushaltsplan 2013/2014, Anlage 1 Stellenplan, Seite 110. Information an die Bürgerschaft Textzahlen 166 bis 168 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die erhebliche Differenz zwischen den in Bürgerschaftsdrucksachen genannten Zahlen für Wieder holungen erklärt sich dadurch, dass die Antwort in den Bürgerschaftsdrucksachen nur die Anzahl der zum jeweiligen Stichtag genehmigten Anträge auf Klassenwiederholungen umfasst. IT in der Behörde für Schule und Berufsbildung Textzahlen 169 bis 175 Textzahlen 169 und 170 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die zuständige Behörde wird dessen Empfehlung aufgreifen und künftig bereits in der IT-Strategie Ter8 Die zuständige Behörde wird der Aufforderung des Rechnungshofs nachkommen, die Professionalisierung des Projektmanagements weiter voranzutreiben und strebt an, im Rahmen der verfügbaren Ressourcen im Jahre 2015 ein zentrales Projektbüro einzurichten sowie ein Multiprojektmanagement mit technischer Unterstützung aufzubauen. Sie wird die Projektgrundsätze der Freien und Hansestadt anwenden. Textzahlen 172 bis 174 Die Feststellungen des Rechnungshofs hinsichtlich der Fachverfahren „iMikel“ sowie „Meister-BAföG“ treffen zu. Die zuständige Behörde wird die Einwilligung der Finanzbehörde für das IT-Verfahren „iMikel“ zeitnah einholen und das geplante Nachfolgeverfahren für das „Meister-BAföG“ nicht ohne Einwilligung einsetzen. Drittmittelmanagement an der Universität Hamburg Textzahlen 176 bis 193 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Der Rechnungshof, die BWF und die Universität Hamburg haben die Notwendigkeit gesehen, eine Weiterentwicklung der Governance-Strukturen in Bezug auf die Fachliche Leitstelle zu prüfen. Dabei ist eine Verständigung der Universität mit den weiteren Hamburger Hochschulen unverzichtbar, um eine kontinuierlich einheitliche Vorgehensweise in der Rechnungslegung und Systemausprägung zu erreichen und vor allem die erreichten Fortschritte im Bereich der externen Rechnungslegung (kfm. Jahresabschlüsse) nicht zu gefährden. Alle Hochschulen haben in der Zwischenzeit einen gemeinsamen Konzept entwurf entwickelt. Das Konzept befindet sich derzeit in Abstimmung zwischen den Kanzlern und ist in Kürze noch mit der BWF zu besprechen. Anschließend stehen Gespräche dazu mit den beteiligten Partnern, insbesondere der Finanzbehörde, an. Die in Tz. 179 genannten Aufwendungen von mehr als 6 Mio. Euro für die Einführung der BWF-ReferenzDoppik in der Universität Hamburg sind der zuständigen Behörde nicht in der genannten Höhe entstanden. Für Leistungen in der UHH sind lediglich 2,5 Mio. Euro an das Beratungsunternehmen IDS Scheer gezahlt worden. Für das Gesamtprojekt „BWF-Referenz-Doppik“ und die Einführung an allen Hochschulen und der SUB entstanden Kosten für externe Leistungen von rd. 6,5 Mio. Euro. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/794 Die zuständige Behörde räumt die in Tz. 193 rwähnten Engpässe bei der Weiterentwicklung des e Buchungssystems ein, weist ergänzend darauf hin, dass in den letzten Jahren ein wesentlicher Schwerpunkt der Anwendung der „BWF Referenz Doppik“ in der notwendigen termingerechten externen Rechnungslegung der Hochschulen (Abschlüsse nach Handelsgesetzbuch [HGB]) bestand. ausrichtung der Finanzausstattung der MA HSH einbringen. Denkmalschutz Textzahlen 194 bis 204 Überwachungspläne und -programme Textzahlen 218 bis 219 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Den Forderungen des Rechnungshofs wird entsprochen. Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein Textzahlen 205 bis 216 Finanzausstattung der Medienanstalt Textzahlen 205 bis 210 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Soweit sich Rundfunkanbieter z.B. durch Rückzug, also durch freiwillige Rückgabe ihrer Zulassung oder Frequenzzuweisung, der Abgabe entziehen könnten, stehen die beiden Trägerländer der Medienanstalt unter Einbeziehung der MA HSH bereits im Austausch hinsichtlich künftiger Szenarien für eine nachhaltige Finanzausstattung der MA HSH. Personalwirtschaft Textzahl 211 Die Feststellung des Rechnungshofs trifft zu. Das zuständige Amt hat die MA HSH bereits gebeten, die von den Rechnungshöfen erbetenen noch fehlenden Stellenbeschreibungen und -bewertungen spätestens bis Ende 2015, mit der Vorlage des Haushaltsplanes 2016 der MA HSH, nachzuholen. Zusammenarbeit der Medienanstalten Textzahlen 212 bis 214 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Das zuständige Amt prüft bis Ende 2015, ob eine Initiative von weiteren Zusammenschlüssen von Landesmedienanstalten bzw. der Errichtung einer einzigen Landesmedienanstalt der Länder Aussicht auf Erfolg im Länderkreis haben könnte. Förderung der Medienkompetenz Textzahl 215 und 216 Umwelt, Wirtschaft und öffentliche Unternehmen Betrieblicher Umweltschutz Textzahlen 217 bis 233 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die auf dem Überwachungsplan aufbauenden Überwachungsprogramme sind zwischenzeitlich fertiggestellt worden. Der Rechnungshof wurde darüber informiert. Sicherstellung der Pflichtüberwachung Textzahlen 220 bis 223 Der Prozess der Aufgabenkritik dauert noch an. Mit ersten Ergebnissen wird im Laufe des Jahres 2015 zu rechnen sein. Steuerungsrelevante Kennzahlen Textzahlen 224 bis 229 Über den Sachstand der Prüfung hinsichtlich der Empfehlungen des Rechnungshofs hat die zuständige Behörde den Rechnungshof vereinbarungsgemäß bereits unterrichtet. Ein weiterer Bericht erfolgt bis zum 31. Dezember 2015. Nutzung von IT-Verfahren Textzahlen 230 bis 233 Die zuständige Behörde hat eine Vorgabe zur inheitlichen Nutzung des IT-Verfahrens „BEST2010“ e erarbeitet. Dabei wurden Felder des IT-Verfahrens dargestellt, die von den Bediensteten verpflichtend auszufüllen sind. Neu wurden verpflichtende Eintragungen zur Terminplanung für die behördliche Überwachung vor Ort eingeführt. Weiterhin ist im Jahr 2015 geplant, die den Überwachungstätigkeiten zugrundeliegenden bereits vorhandenen Verwaltungsvorgaben zu aktualisieren. Die zuständige Behörde hat vereinbarungsgemäß zu den genannten Forderungen und Prüfaufträgen dem Rechnungshof bereits den Sachstand berichtet. Auch hier erfolgt ein weiterer Bericht zum Jahresende 2015. Entschädigungsleistungen für die Freimachung von Hafenflächen Textzahlen 234 bis 236 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Das zuständige Amt wird eine Überprüfung der staatsvertraglichen Grundlagen zur Medienkompetenzförderung mit in die laufende Diskussion über die in den Textzahlen 205 bis 210 erwähnte künftige Neu- Die zuständige Behörde wird sicherstellen, dass die Dokumentation von Aufsichtsratsberatungen der Hamburg Port Authority AöR in angemessener Weise erfolgt. 9 Drucksache 21/794 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Die Gespräche mit der Hafenwirtschaft über die Aktualisierung der Allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Vermietung von Hafen- und Hafenindus trie-Grundstücken von 2010 (AVB-HI) werden Mitte 2015 aufgenommen. Leistungen und Kosten des Data Center Steuern für Hamburg Textzahlen 237 bis 253 Kostenrechnung Textzahlen 238 bis 244 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen teilweise zu. Die Kostenrechnung wird fortentwickelt. Ein Statusberichtsentwurf Dataports ist derzeit in Abstimmung, bevor er dem Rechnungshof zugeleitet wird. System der Kostenverteilung Textzahlen 245 bis 249 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen für die geprüften Jahre teilweise zu. Seit Beginn des Jahres 2014 wird eine am tatsächlichen Ressourcenverbrauch der am „DCS“ beteiligten Steuerverwaltungen orientierte Kostenverteilung praktiziert. Hierüber wurde der Rechnungshof zeitnah informiert. Rechenzentrum Textzahlen 250 bis 253 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. In Textzahl 253 ist ebenfalls zutreffend wiedergegeben, warum die Angelegenheit z.Z. nicht verfolgt wird. Die Freie und Hansestadt Hamburg teilt diese Beurteilung. Vergütungen der Vorstände und Geschäftsführungen der öffentlichen Unternehmen Textzahlen 254 bis 265 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die Finanzbehörde hat allerdings bereits 2013 mit der Neustrukturierung der Aktenführung des überprüften Bereichs begonnen und entsprechende Veränderungen vorgenommen. Die beschlossenen Standards und Vereinbarungen werden im laufenden Prozess erweitert und konkretisiert. Die Finanzbehörde beabsichtigt, der Senatskommission für öffentliche Unternehmen eine Evaluation der bisherigen Verfahrensabläufe vorzulegen und ihr auf dieser Grundlage sowie unter Berücksichtigung der Monita des Rechnungshofes gegebenenfalls neue Standards und Verfahrensabläufe vorzuschlagen. 10 Dabei ist beabsichtigt, Entscheidungen zu Vorstands- und Geschäftsführungsangelegenheiten weiterhin an den konkreten Anforderungen des Einzelfalls zu orientieren und in begründeten Ausnahmefällen von den vorgegebenen Standardregelungen abzuweichen. Die Kritik des Rechnungshofs im Hinblick auf den ersten Vergütungsbericht hat die Finanzbehörde aufgegriffen und die Forderungen des Rechnungshofes, alle Unternehmen des Beteiligungsberichts einzubeziehen, bereits im Vergütungsbericht für das Jahr 2013 (Drucksache 20/13676 Anlage 2) umgesetzt. Bauen und Erhalten Planungswettbewerbe Textzahlen 266 bis 285 Kostenobergrenzen Textzahlen 267 bis 272 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu, die Bewertung wird von der zuständigen Behörde jedoch nicht uneingeschränkt geteilt. Kostenkontrolle und Kostensicherheit sind auch bei Bauvorhaben mit vorgeschalteten Planungswettbewerben wichtige Zielsetzungen, jedoch dient die Durchführung von solchen Wettbewerben insbesondere bei besonderen Anforderungen an Architektur und Qualität dazu, sich die Fähigkeiten und kreativen Ideen des Marktes – auch unter Kostengesichtspunkten – nutzbar zu machen. Zum Zeitpunkt des Wettbewerbs sind fundierte Kostenfestlegungen nur schwer möglich. Dies liegt u.a. daran, dass Kostenermittlungen in diesem frühen Stadium nur auf der Hochrechnung bestimmter Kennzahlen beruhen können, die nicht alle kostenrelevanten Faktoren berücksichtigen und sich zudem etwa für die Qualitätsstandards nur an Mittelwerten orientieren. Wie realistisch diese Berechnungsmethode die tatsächlichen Kosten abbildet, ist erst auf Grund des konkreten Entwurfs feststellbar. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass Planungswettbewerbe neben der Auslotung der Möglichkeiten zur Umsetzung eines bestimmten Projekts oft gerade auch dazu dienen, den selbst veranschlagten Kostenrahmen auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen. Eine Aufschlüsselung der Kostenobergrenze würde angesichts der ohnehin schon vielfältigen konkurrierenden Vorgaben hinsichtlich sozialer, ökonomischer, ökologischer und technologischer einerseits sowie gestalterischer Ziele einschließlich städtebaulicher, funktionaler und bauordnungsrechtlicher Vorgaben andererseits den Wettbewerb zusätzlich erschweren, ohne dass hiermit nach Einschätzung der zuständigen Stellen die Kostenstabilität der späteren Baumaßnahme wesentlich verbessert würde. Auch die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/794 Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe (GRW 1995) sahen eine Kostenaufschlüsselung im Übrigen erst für die zweite Wettbewerbsstufe vor. Die Aufschlüsselung der Kosten nach Baukörpern bzw. Bauteilen ist zum Zeitpunkt der Auslobung ebenfalls nicht möglich, da die Gebäudeaufteilung Gegenstand des Wettbewerbs ist und mithin erst mit Vorlage der Wettbewerbsbeiträge feststeht. schaft (MIN-Fakultät) am Campus Bundesstraße ein Raumprogramm mit einer Einzelraumdarstellung vorliegt. Für den Campus Von-Melle-Park (VMP) wurde zunächst ein Flächen- und Funktionsprogramm erstellt; ein Raumprogramm liegt für den Campus VMP nicht vor. Nachhaltigkeit Textzahlen 273 bis 283 Die Annahmen zu den Studienplätzen waren für die Hochschulbauentwicklungsstudie in 2009, dem anschließenden Raumprogramm für die MIN-Fakultät und auch für das Flächen- und Funktionsprogramm für den geistes- und sozialwissenschaftlichen Campus Von-Melle-Park konstant. Die Ausführungen des Rechnungshofs zum Sachverhalt treffen zu. Die zuständige Behörde vermag sich der Bewertung jedoch nicht anzuschließen. Sie hält die Einführung des Leitfadens „Systematik für Nachhaltigkeitsanforderungen in Planungswettbewerben (SNAP)“ sowie des Leitfadens „Nachhaltiges Bauen“ des Bundes mit dem zugehörigen „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen“ (BNB) einschließlich der Ergänzung der vorgenannten Regelwerke durch die Grundsätze „Nachhaltige Unterrichtsgebäude“ nicht für geboten. Die dann erforderliche Ermittlung der notwendigen Daten würde in der Wettbewerbsphase einen erheblichen Mehraufwand verursachen, dem kein entsprechender Nutzen gegenübersteht. Abgesehen davon, dass die Ermittlung von Lebenszykluskosten und Energiebedarfen hohen Aufwand verursachen und entsprechendes Fachwissen voraussetzen würde, wäre diese von der eingesetzten Technik abhängig, die einem raschen Wandel unterliegt. Verlässliche Einschätzungen über die künftige Wirtschaftlichkeit der technischen Gebäudeausrüstung wären daher kaum möglich. Die zuständige Behörde strebt an, die Anwendungsvorgaben für die Richtlinien für Planungswettbewerbe bis Ende 2015 unter Berücksichtigung des erforderlichen Spielraums zu konkretisieren. Für die Einführung eines Monitorings der Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen stehen gegenwärtig die notwendigen Ressourcen nicht zur Verfügung. Geltung der Richtlinie für Planungswettbewerbe bei Mieter-Vermieter-Modellen Textzahlen 284 bis 285 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Entwicklung im Hochschulbau – Erste Baumaßnahmen am Campus Bundesstraße – Textzahlen 286 bis 305 Textzahl 286 Die zuständige Behörde weist darauf hin, dass für die Fakultät Mathematik, Informatik und Naturwissen- Textzahl 287 Eine Steigerung bei den Studienplätzen war nicht Berechnungsgrundlage. Textzahl 288 Der Rechnungshof zitiert aus der Drucksache 20/11831 vom 23. Mai 2014, dass der Senat erklärt habe, die Studienanfängerzahlen der MIN-Fakultät sollten bis 2020 um 10 % reduziert werden. Die zuständige Behörde hat jedoch gleichzeitig erklärt, dass dieser Abbau nicht für die Exzellenzbereiche gelte und die Fortsetzung des Hochschulpaktes nach 2015 noch nicht berücksichtigt sei. Textzahlen 290 und 291 Die zuständige Behörde hält an ihrer Auffassung fest, dass die Migration von den Flächenbudgets mit aggregierten Bedarfsgruppen zu den konkreten Raumprogrammen mit detaillierten Bemessungsparametern in der vorliegenden Tiefe im fachlich erforderlichen Umfang ausreichend dokumentiert wurde. Die zuständige Behörde wird dennoch künftig der Dokumentation der einzelnen Schritte und Modifikationen mehr Bedeutung beimessen. Textzahl 292 Für die Erstellung des Raumprogramms der MINFakultät standen detaillierte Personaldaten zur Verfügung. Sämtliche Parameter und Bemessungsgrund lagen sind dokumentiert. Die Bedarfsbemessung erfolgte fach- und sachgerecht. Die Festlegungen, die zu Anpassungsbedarfen führten, wurden zeitlich teilweise nach der Fertigstellung des Raumprogramms für den MIN-Campus Bundesstraße und teilweise erst nach dem Abschluss des Wettbewerbs für den Neubau am Geomatikum getroffen und konnten daher nicht im Vorfeld berücksichtigt werden. So wurde die Hochschulvereinbarung mit der Festlegung des Budgetwachstums von 0,88 % im Herbst 2011 unterzeichnet. Zu diesem Zeitpunkt war die Raumprogrammplanung für den MIN-Campus abgeschlossen, während die uniinterne Diskussion, welche Konsequenzen 11 Drucksache 21/794 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode diese Festlegung auf die einzelnen Fachbereiche haben würde, am Anfang stand. Textzahlen 293 bis 296 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen teilweise zu. Die Kosten für Planung, Bau und Betrieb des „Neubaus am Geomatikum“ hängen grundsätzlich nicht davon ab, ob das Gebäude in öffentlich-öffentlicher Partnerschaft (ÖÖP) oder im Mieter-Vermieter-Modell erstellt wird. Allerdings unterscheiden sich die beiden Alternativen deutlich sowohl im Anreizsystem, als auch in der Verteilung der Risiken. Das Mieter-Vermieter-Modell sorgt für klar definierte Verantwortlichkeiten. Der Vermieter trägt einen Großteil der Baurisiken und der daraus resultierenden Kostensteigerungen. Er muss einen garantierten Maximalpreis (und damit die Höhe der vereinbarten Miete) einhalten und wird belohnt, wenn die tatsäch lichen Baukosten durch sein vorausschauendes Bauund Risikomanagement am Ende geringer ausfallen als veranschlagt. Auf diese Weise erhält der Mieter Planungssicherheit und Kostensteigerungen werden vermieden. Da der Vermieter zugleich für die langfristige Unterhaltung des Gebäudes verantwortlich ist, berücksichtigt er bereits bei der Planung die Kosten für den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes. Er wird die Bauunterhaltung an immobilienwirtschaftlichen Gesichtspunkten ausrichten und so das Entstehen eines Sanierungsstaus bereits im Ansatz unterbinden. Der Senat sieht noch Verbesserungspotential bei der Vertragsgestaltung, insbesondere bei der Risikozuordnung zu den Vertragsparteien, um unter Beibehaltung der Anreize zum kostengünstigen Bauen im Mieter-Vermieter-Modell die Risikoaufschläge der Vermieter gering zu halten. Diese Überlegungen sind bereits in die Immobilienstrategie des Senats (Druck sache 20/14486 vom 27. Januar 2015) eingeflossen und werden auch in den Verwaltungsvorschriften über die Durchführung von Bauaufgaben der Freien und Hansestadt Hamburg (VV-Bau) Berücksichtigung finden. Die Frage der Wirtschaftlichkeit des Mieter-Vermieter-Modells ist nicht anhand einer Einzelmaßnahme wie dem „Neubau am Geomatikum“ zu bewerten, sondern im Gesamtzusammenhang der mit der Druck sache 20/14486 vom 27. Januar 2015 verabschiedeten Immobilienstrategie des Senats. Das Mieter-Vermieter-Modell wird in ein einheitliches Controlling- und Managementsystem für den Gebäudebestand der Freien und Hansestadt Hamburg eingebettet. Ineffizienzen bei Bau und Betrieb der Gebäude werden künftig durch das zentrale Portfolioma12 nagement systematisch aufgedeckt. Mit jedem weiteren Gebäude, das in das Mieter-Vermieter-Modell überführt wird, verbessert sich die Vergleichbarkeit und Transparenz. Die Erfahrungen fließen wiederum in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess ein, der über ein Monitoring vom Senat begleitet wird. Auf Mieterseite wird das Bewusstsein dafür geschärft, dass der Raumbedarf laufende Kosten verursacht, und der Anreiz zur Flächenoptimierung gestärkt. Der Senat erwartet, dass die Effizienzsteigerungen bei Bau, Unterhaltung, Betrieb und Nutzung von öffentlichen Gebäuden und die damit verbundenen Einsparungen den administrativen Aufwand und die steuerlichen Mehrbelastungen durch das Mieter-Vermieter-Modell mittel- und langfristig übersteigen. Angesichts dieses systemischen Ansatzes hält der Senat einzelfallbezogene Wirtschaftlichkeitsvergleiche mit alternativen Bau- und Bewirtschaftungsmodellen bei Überführung von Objekten in das Mieter-Vermieter-Modell nicht für aussagekräftig. Davon zu unterscheiden sind Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen darüber, ob eine Baumaßnahme überhaupt durchgeführt werden soll und in welcher Art und in welchem Umfang. Diese sind gemäß der Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (§ 7 Absatz 2 LHO) weiterhin bei jedem Bauvorhaben anzustellen. Textzahlen 297 bis 300 Die Feststellung des Rechnungshofs, die Kostenrahmenschätzung für die Neubauvorhaben „Neubau am Geomatikum“ und „MIN-Forum und Informatik“ enthielten nicht alle im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben möglicherweise entstehenden Kostenpositionen, ist zutreffend. Die zuständige Behörde stimmt dem Rechnungshof auch darin zu, dass bei Zugrundelegung pauschaler Ansätze nur eine relative Kostensicherheit erreicht werden kann. Sie hält jedoch daran fest, dass eine Berücksichtigung weiterer Kostenpositionen vor der eigentlichen Bauplanung nicht möglich war. Textzahlen 301 bis 305 Der Rechnungshof hält zur Bewertung der Nachhaltigkeit die Anwendung des Leitfadens „Nachhaltiges Bauen“ bzw. des „Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen“ (BNB) für im Zusammenhang von Planungswettbewerben für erforderlich. Die BWF schließt sich der Auffassung der BSU an, dass der Aufwand für die Ermittlung der dann erforderlichen Daten in der Wettbewerbsphase einen erheblichen Mehraufwand verursachte, dem kein entsprechender Nutzen gegenübersteht. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Sanierung und Modernisierung der nördlichen Deichtorhalle Textzahlen 306 bis 316 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Den Forderungen des Rechnungshofs wird entsprochen. Sanierung der Bühnentechnik im Deutschen Schauspielhaus Textzahlen 317 bis 329 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Drucksache 21/794 det, um insbesondere Planungsänderungen und Nachträge zu vermeiden. Textzahlen 343 bis 345 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Internationale Gartenschau (igs) und Internationale Bauausstellung (IBA) Textzahlen 347 bis 373 Veranschlagung Textzahlen 348 bis 353 Den Forderungen des Rechnungshofs wird entsprochen. Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen teilweise zu. Baumaßnahmen der Justizvollzugsanstalten Textzahlen 330 bis 346 Im Rahmen des Projektes „Energieberg Georgswerder“ wurden aus dem im Oktober 2009 eingerichteten Globaltitel 6700.791.01 („Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Projekts Energieberg Georgswerder“) insgesamt drei eigenständige Baumaßnahmen von der BSU finan ziert. Zu den Baumaßnahmen wurden jeweils kombinierte Haushalts- und Ausführungsunterlagen (HU/ AU) erstellt. Textzahlen 331 bis 333 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die Forderung des Rechnungshofs wird künftig beachtet. Textzahlen 334 bis 337 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die Vorgaben zum Kostenstabilen Bauen werden künftig beachtet. Zudem ist organisatorisch sichergestellt worden, dass eine Ausführungsplanung erst nach Vorliegen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beauftragt wird. Textzahlen 338 bis 340 und 346 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Im Zuge der Ausführungsplanung wurde die vom Rechnungshof geforderte Prüfung vorgenommen. Von den 76 genannten Türen werden 13 Türen im Zuge der Umbaumaßnahmen nicht verändert. Alle anderen Türen müssen auf Grund vertikal verlaufender Lüftungsschächte versetzt werden. Textzahl 341 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Für die Ermittlung der Wertgrenze wurden nur die zu beauftragenden Leistungsphasen 1–4 der HOAI angenommen. Die Nettowertgrenzen lagen damit bei allen HOAI-Verträgen unter dem Schwellenwert. Künftig wird gemäß den Forderungen des Rechnungshofs verfahren. Textzahl 342 Die Feststellung des Rechnungshofs trifft zu. Auf Grund der Erfahrungen wird seither bei nachfolgenden Maßnahmen sorgfältiger geplant sowie für die einzelnen Leistungsphasen mehr Zeit aufgewen- In 2009 waren keine Baumaßnahmen begonnen worden. Es waren ausschließlich die Planungen aufgenommen worden. Erste Haushaltsmittel gab die Koordinierungsstelle „Sprung über die Elbe“ in ihrer 17. Sitzung am 2. Januar 2009 frei. Der Senat hatte der Bürgerschaft zugesichert, dass die globale Veranschlagung im Haushaltsjahr 2009/2010 vorbehaltlich einer späteren Abwicklung als Einzelmaßnahmen erfolgen solle. Für die Einzelmaßnahmen würden dann die nach §§ 24/54 LHO erforderlichen HU/AU erstellt und mit den jeweiligen Einzelmaßnahmen würde erst begonnen, wenn die geprüften Kostenunterlagen vorlägen. Das hat die BSU beachtet. Die jährliche Berichterstattung der BSU bezieht sich ausdrücklich auf Einzelmaßnahmen der Infrastrukturmaßnahme Energieberg Georgs werder (siehe dazu z.B. Bürgerschaftsdrucksache 20/1453, Bericht 2010/2011 über das Projekt „Sprung über die Elbe“ – Verfahrensstand der Projekte und der finanziellen Abwicklung, Anlage 3 Seite 32). Neben diesen Infrastrukturmitteln des Projekts „Sprung über die Elbe“ (bereitgestellt über den Titel 6610.971.01 – Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Realisierung des Leitprojekts „Sprung über die Elbe“) wurde der Globaltitel insbesondere aus beantragten EFRE-Mitteln und aus Mitteln der Altlastentitel (6700.787.90 und 6700.787.07) ausgestattet. Voraussetzung für die EFRE-Förderung als Komplementär finanzierung war die Finanzierung der ungeteilten Gesamtmaßnahme aus einem Titel. Im September 2009 wurde von der BWVI als EFRE-Verwaltungsbehörde die Verpflichtung der BSU benannt, einen eigenen 13 Drucksache 21/794 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Haushaltstitel einzurichten (vgl. Schreiben der BWA vom 3. September 2009 „Prüfpfad der Verwaltungsbehörde für Vorhaben von Projektträgern im Rahmen der EFRE-Förderung 2007 bis 2013 [bzw. 2015]“). Die finanzielle Abwicklung über einen eigenen Haushalts titel war erforderlich, um der EFRE-Anforderung, dass neue Vorhaben „in ihrer inhaltlichen Ausrichtung (Gegenstand, Zielgruppe und Zweck) und den erwarteten Wirkungen klar abgrenzbar von bestehenden Vorhaben sein müssen“, Rechnung zu tragen (vgl. Schreiben der BWA vom 16. Juli 2008 „Operationelles Programm EFRE Hamburg 2007 bis 2013 Aufnahme eines Vorhabens“). In diesem Zusammenhang hat es die BSU allerdings versäumt, bei der Finanzbehörde eine Zustimmung zum Abweichen von den Wertgrenzen nach VV Nr 3. zu §§ 24/54 LHO a.F. zu beantragen. Darauf wird in zukünftigen Fällen geachtet. Die Teilmaßnahme „Horizontweg“ des Projekts „Energieberg Georgswerder“ übersteigt mit ihren Gesamtkosten die in der Verwaltungsvorschrift genannte Wertgrenze und hätte grundsätzlich einzeln veranschlagt werden müssen. Darauf wird in zukünftigen Fällen geachtet. Aus dem außerplanmäßig eingerichteten Global titel „Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Projektes Energieberg Georgswerder“ sollten mehrere Einzelmaßnahmen finanziert werden. Ursprünglich war beabsichtigt, die Maßnahmen in einer HU/AU zu beschreiben. Davon musste Abstand genommen werden, da z.B. der Bau des Ausstellungsgebäudes einschl. Parkplatz bereits lange vor dem IBA-Jahr als Infopoint für die „Umwelthauptstadt Europas 2011“ genutzt werden sollte (vgl. Bürgerschaftsdrucksache 20/4521). Daher mussten die HU/AUs für diese Maßnahmen vorgezogen werden. Die Eigenständigkeit ergibt sich also insbesondere daraus. Außerdem war lange Zeit nicht klar, ob der Rundweg tatsächlich gebaut wird; man hätte auf ihn notfalls auch verzichten können. Die Maßnahme Reiherstieg war neben vielen anderen Maßnahmen Teil der jährlichen institutionellen Förderung der BSU an die igs 2013 gmbh. Es handelte sich deshalb gerade nicht um eine Zuwendung für eine Baumaßnahme, die dann allerdings – wie vom Rechnungshof gefordert – einzeln zu veranschlagen gewesen wäre. Gegenstand der institutionellen Förderung war vielmehr die Vorbereitung und Durchführung der internationalen Gartenschau in Hamburg. Vor diesem Hintergrund liegt hier kein Anwendungsfall der VV Nr. 3.3 zu § 23 LHO a.F. vor. Die Veranschlagung der Kosten für die Maßnahme „Barkassenanbindung – Neue Mitte Wilhelmsburg“ ist nicht im bezirklichen Einzelplan erfolgt. Das Bezirks amt Hamburg-Mitte räumt ein, dass die von der BSU für die Durchführung übertragenen Mittel jedoch in 14 einem Einzeltitel hätten bewirtschaftet werden müssen. Exzellenzförderung Textzahlen 354 bis 358 Die Feststellung des Rechnungshofs wird vom Senat nicht geteilt. Die Vergabe von Fördermitteln erfolgte für alle geförderten Projekte auf Grundlage vertraglicher Vereinbarungen von Projektqualitäten zwischen der IBA und den einzelnen Projektträgern bzw. Projektpartnern. Im Rahmen dieser Qualitätsvereinbarungen wurden im Zuge der Projektentwicklung spezifische, auf das jeweilige Projekt bezogene Qualitätsmerkmale detailliert festgelegt. Der Ablauf dieser Festlegung von Projektqualitäten in Form eines gestuften Systems wurde ausführlich in Ziffer 2.1.7 der Drucksache 20/1453 (Berichtsdrucksache über das Projekt „Sprung über die Elbe“) vom 6. September 2011 dargelegt. Gemäß Mitteilung an die Bürgerschaft, Drucksache 18/3023 (Gründungsdrucksache der IBA), verpflichtet sich Hamburg mit der Durchführung der Internationalen Bauausstellung zu einer vorzeigbaren Qualität und Kompetenz in der Lösung von Stadtentwicklungsaufgaben mit beispielhaftem Charakter auf internationalem Niveau. In Ziffer 5.1 der Drucksache wird ausdrücklich ausgeführt, dass die IBA auch Fördermittel für eine besondere „Qualität“ von Maßnahmen (Unterstreichung BSU) einsetzen kann. Bei der Vergabe von Fördermitteln war der Ansatz daher, stets die Gesamtqualität der einzelnen Vorhaben zu betrachten, nicht Einzelaspekte wie z.B. den Innovationscharakter einzelner Bauteile. Vor diesem Hintergrund wurden sowohl für die Verwirklichung der Projekte erforderlichen innovativen Lösungen bezuschusst, als auch vor dem Hintergrund der Lage des Investitionsklimas architektonische und gestalterische Qualität anteilig mit finanziert. In begründeten Einzelfällen wurden entsprechend der Entwicklung von Projekten die getroffenen Qualitätsvereinbarungen fortgeschrieben und in diesem Rahmen weitergehende Qualitäten festgeschrieben. Entgegen der Feststellung des Rechnungshofs wurde damit nicht die „Deckelung“ der Förderung aufgegeben, sondern Projektentwicklungen durch Fortschreibung von Qualitätsvereinbarungen nachjustiert. Die Aufstellung eines weitergehenden Kriterien katalogs zur Einstufung von Bauteilen hinsichtlich ihrer gesonderten „Exzellenzen“ oder die Aufstellung eines abstrakten, auf alle Arten von Vorhaben anwendbaren Maßstabs für „Qualität“ wäre aus Sicht der BSU dem Ansatz der Förderung von Gesamtqualitäten nicht gerecht geworden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Barkassenanbindung Zielsetzung und Zielerreichung Textzahlen 359 bis 363 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Drucksache 21/794 Vor dem Hintergrund der beschriebenen übergeordneten städtebaulichen Bedeutung wurde für das Projekt keine Nutzen-Kosten-Untersuchung durchgeführt. Die BSU wird in vergleichbaren Fällen zukünftig Nutzen-Kosten-Untersuchungen durchführen. Der Rechnungshof stellt allerdings lediglich darauf ab, dass die Zielsetzung für die Infrastrukturmaßnahme „Barkassenanbindung Neue Mitte Wilhelmsburg“ ausschließlich der Ausbau eines Gewässers für eine Schiffsverkehrsnutzung war. Für diese hätte vorab eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt werden müssen und der Bedarf belastbar ermittelt werden müssen. Vor dem Hintergrund der aktuell geringen Nutzung durch die Schifffahrt seien die Ausbaukosten nicht gerechtfertigt. Aktivierung der Anlagen Textzahlen 364 bis 365 Aus Sicht der BSU ist die Maßnahme im Kontext mit den Rahmenvorgaben des stadtentwicklungspolitischen Leitprojekts „Sprung über die Elbe“ zu betrachten. Die Schiffbarmachung der Rathauswettern auch für Barkassen zur Internationalen Gartenschau war zwar zeitlicher Anlass, nicht jedoch hauptsächlicher Zweck des Gewässerausbaus. Vielmehr steht der schiffbare Ausbau der Rathauswettern einschließlich des Sees am Bürgerhaus Wilhelmsburg im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept des „Sprungs über die Elbe“, das im Kontext einer auf qualitative Nachhaltigkeit angelegten Stadtentwicklungsstrategie Hamburgs als Leitprojekt entwickelt und vom Senat 2003 verabschiedet wurde. Mit dem Ausbau der Rathauswettern und dem Lückenschluss bis zum Bürgerhaus erhält der Aßmannkanal wieder eine funktionale Bedeutung. Zusammen mit dem sich unmittelbar anschließenden Gewässerneubau für die Oberflächenentwässerung entsteht ein Gewässersystem, das als Infrastrukturmaßnahme auf die insgesamt in der Nord-Süd-Achse liegenden Entwicklungspotenziale mit mehr als 2.000 Wohneinheiten und die Weiterentwicklung wohnverträglicher Gewerbenutzungen abstellt und erforderlich ist. Mit dem Gewässerausbau entstehen daher perspektivisch Flächenpotenziale, die nach Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße ihre Lagegunst aus der Nähe zum Wasser bzw. zu schiffbaren Gewässern beziehen. Ein wesentlicher Aspekt des Gewässerausbaus ist, ein Angebot für Freizeit und Tourismus und eine attraktive zusätzliche Anbindung Wilhelmsburgs zu schaffen. Brückenbaumaßnahme Textzahlen 367 bis 370 Im Übrigen wurde mit der Drucksache 20/13206 eine Fährlinien- und Barkassenanbindung über ErnstAugust-Kanal/Aßmannkanal/Rathauswettern im Rahmenkonzept „Hamburgs Sprung über die Elbe – Zukunftsbild 2013+“ als planerische Grundlage zur Entwicklung des „Rathausviertels“ und „Aßmanns Gärten“ am 30. September 2014 vom Senat erneut bestätigt. Zur Finanzierung eines gesonderten Betriebs der Ausstellung wurden Gespräche unter anderem mit der Geschichtswerkstatt Wilhelmsburg/Hafen, der Gedenkstätte Neuengamme und der Kulturbehörde bezüglich einer Betreiberschaft geführt. Diese blieben jedoch erfolglos. Daraufhin wurden bei der Ausschreibung des Cafébetriebs die Flächen für die Betreuung des Dokumentationszentrums mit ausgeschrieben. Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die zuständigen Dienststellen werden die Anlagenaktivierung im Haushaltsjahr 2015 abgeschlossen haben. Fuß- und Radwege Textzahl 366 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die Sachverhaltsdarstellung des Rechnungshofs trifft zu. Die Bewertung des Rechnungshofs (Textzahl 368) wird allerdings nicht geteilt. Üblicherweise geht dem Entwurf einer solchen Brücke ein Gestaltungswettbewerb bzw. ein Gutachterverfahren voraus. Ein vergleichbarer Wettbewerb (S-Bahnbrücke) verursachte 90.000 Euro an Bearbeitungshonorar für die teilnehmenden Büros, der Wettbewerb (Brücken in Wilhelmsburg Mitte) 60.000 Euro. Auf ein solches Vorgehen wurden hier aus Zeitgründen verzichtet und stattdessen durch das beauftragte Büro 4 alternative Gestaltungsvarianten entwickelt, die entsprechend zu honorieren waren. Tragwerksplaner und Architekturbüro wurden daher mit den Leistungsphasen 1 und 2 gem. HOAI beauftragt und vergütet. Um den Fertigstellungstermin nicht zu gefährden wurden die Varianten entwickelt, ohne dass ein abschließendes Baugrundgutachten vorlag (dies ist durchaus gängig und zulässig in Gutachterverfahren). Gegenüber einer üblichen Brückenplanung mit vorlaufenden Wettbewerbsverfahren sind somit keine Mehrkosten entstanden. Energiebunker Textzahlen 371 bis 373 Die Sachverhaltsdarstellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die Bewertung des Rechnungshofs wird allerdings nicht geteilt. 15 Drucksache 21/794 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Der jetzige Mieter betreibt das Dokumentationszentrum mit. Dieses ist im Mietvertrag mit dem Betreiber auch so berücksichtigt worden. Eine wesentliche Voraussetzung für die Absicherung des Gesamtkonzepts war eine frühzeitige Vorabklärung, ob die Treppenanlage als Rettungsweg zulassungsfähig sein würde. Voraussetzung für diese verbindliche Vorabklärung des Brandschutzkonzepts/ Fluchtwegekonzepts mit der Feuerwehr war die Einleitung eines formalen Verfahrens (Bauantrag) zu diesem frühen Zeitpunkt bereits vor Abschluss der Planung. Insofern war die Einreichung eines ersten Bauantrags auf Grundlage einer noch nicht abgeschlossenen Planung zur Absicherung der weiteren Planungsschritte unvermeidbar. Im Zusammenhang mit einem unverzichtbaren zweiten Bauantrag sind Änderungen zur Optimierung (z.B. geänderte Nutzung der Ebene 10) erfolgt. Hiermit verbundene Mehrkosten für Gebühren in Höhe von 18.050 Euro und Architektenkosten in Höhe von 7.735 Euro brutto waren nicht vermeidbar. Maßnahmen des Busbeschleunigungsprogramms Textzahlen 374 bis 405 Reisezeitverkürzung Textzahlen 375 bis 379 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen teilweise zu. Nicht nachvollziehbar erscheint die Kritik des Rechnungshofs am Vorgehen, Annahmen der Gutachter anhand eigener Erfahrungen zu überprüfen. Jede Änderung an den einzelnen Prognosewerten pro Lichtsignalanlage wurde vom LSBG dokumentiert, um die Veränderungen bei den Reisezeitverkürzungen erkennbar zu machen. Die im Sommer 2014 nach Abschluss der Maßnahmen auf dieser Linie durchgeführten Messfahrten der Hamburger Hochbahn AG haben ergeben, dass die Fahrzeiten der MetroBus-Linie 5 zwischen Hauptbahnhof/ZOB und U-Niendorf Markt in jede Richtung um 6 Minuten reduziert werden konnten. Dies findet seinen Niederschlag im aktuellen Fahrplanbuch. Die Gutachter hatten für jede Richtung 5,1 Minuten prognostiziert, der LSBG für die eine Richtung 5,9 Minuten, für die andere Richtung 6,5 Minuten. Es zeigt sich somit, dass die vom LSBG geänderten Prognosewerte den gemessenen Werten näher kommen als die der Gutachter und die vorgenommenen Änderungen somit sachgerecht waren. Reisezeiten der Linien 2 und 3 Textzahlen 380 bis 382 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen teilweise zu. 16 Sachlich unzutreffend ist die Darstellung im letzten Satz der Tz. 380. Die Optimierung der Linienwege der MetroBus-Linien 2 und 3, deren Verlauf teilweise identisch ist, soll programmgemäß durch insgesamt 31 Teilmaßnahmen erfolgen. Beide Fahrtrichtungen sind unterschiedlich betroffen. Davon betreffen fünf Maßnahmen die Linie 2, 20 Maßnahmen die Linie 3 und sechs Maßnahmen beide Linien, d.h. für die Linie 2 finden fünf vollständige und sechs anteilige Maßnahmen statt und nicht 32 Teilmaßnahmen, wie im Jahresbericht im letzten Satz der Tz. 380 beschrieben. Die im Jahresbericht dargelegte Rechnung, die die angestrebte Verkürzung der Reisezeit mit der Anzahl der Maßnahmen in ein Verhältnis gesetzt hat, ist daher nicht korrekt. Maßnahmen an Knotenpunkten Textzahlen 383 bis 390 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu; die unterschiedlichen Einschätzungen von Rechnungshof und zuständiger Behörde sind korrekt wiedergegeben. Lärmschutz Textzahlen 391 bis 394 Die unterschiedlichen Einschätzungen von Rechnungshof und zuständiger Behörde sind korrekt wiedergegeben. Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen nicht zu. Nicht nachvollziehbar ist der Ansatz des Rechnungshofs, der Busbeschleunigung komplett Lärmschutzkosten zuzurechnen, die nur teilweise durch die Busbeschleunigung entstanden sind, und gleichzeitig den durch den Lärmschutz an anderer Stelle entstandenen Nutzen zu ignorieren. Die Lärmsanierung bereits heute stark „verlärmter“ Wohnungen findet zwar aus Anlass der Busbeschleunigung z.B. am Siemersplatz statt. Der Nutzen der eingesetzten Haushaltsmittel ergibt sich jedoch aus dem Verwendungszweck der zur Finanzierung herangezogenen Haushaltsquelle (bis Ende 2014 Titel 7200.893.01 „Erstattungen für Maßnahmen zum Schutz gegen Straßenlärm“) und ist deshalb nicht der Busbeschleunigung anzulasten. Es wäre insofern falsch, diese Kosten in die linienbezogenen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen mit einzubeziehen, der Nutzen ergibt sich vielmehr aus der lärm sanierten Wohnfläche. Veranschlagung Textzahlen 395 bis 405 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen teilweise zu. Zutreffend ist die Aussage in Tz. 398, dass die Bürgerschaft bei der erstmaligen Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Busbeschleunigung im Mai 2012 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode nicht erkennen konnte, dass für die Einzelveranschlagung der Baumaßnahmen die Betragsgrenze angehoben werden sollte. Die abweichende Wertgrenze von 10 Mio. Euro ist aber in den Erläuterungen zum Haushaltsplan 2013/2014 der Bürgerschaft bekannt gemacht und durch diese bewilligt worden. Für die vom Rechnungshof unterstellte Notwendigkeit einer gesonderten Begründung kann die zuständige Behörde keine gesetzliche Grundlage erkennen, zumal die Bürgerschaft im Verfahren jederzeit die Möglichkeit hatte, eine Begründung einzufordern. Die laut Rechnungshof zu erwartenden Minderausgaben kann die zuständige Behörde nicht bestätigen, da die Kostenprognosen nur einen aktuellen Zwischenstand bei der Maßnahmenumsetzung darstellen. Rückschlüsse auf die Mittelausschöpfung nach Abschluss aller Maßnahmen können nicht gezogen werden. Die nachträglich aufgenommenen EinzelBaumaßnahmen resultieren zum einen aus Linienwegsveränderungen der Linien des Busbeschleunigungsprogramms (Linien 3 und 6) bzw. aus dem Vorziehen von Maßnahmen aus dem Maßnahmenteil B des Busbeschleunigungsprogramms (Linie 5 zwischen Niendorf und Burgwedel sowie Linie 25 zwischen Burgstraße und Hammerbrook). Der Senat hat hierüber im Verkehrsausschuss berichtet. Ein Zusammenhang zu möglichen „Minderausgaben“ ist nicht gegeben. Die Bürgerschaft wurde im Rahmen des Halbjahresberichts des Senats über die Fortschritte des Busbeschleunigungsprogramms sowie im Zusammenhang mit der Beantwortung von Anfragen über die Bedarfsanpassungen informiert. Somit ist die Bürgerschaft über den Verwendungszweck im Bilde. Gerade weil es sich um ein flexibles Programm handelt, dessen Teilmaßnahmen erst entwickelt und auf Wirksamkeit geprüft werden, begleitet das Parlament diesen Vorgang, indem es sich im Fachausschuss berichten lässt und Einfluss nehmen kann. Energiemanagement für die Verwaltungsgebäude Textzahlen 406 bis 415 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Energiecontrolling Textzahlen 407 bis 408 Drucksache 21/794 in die Prüfungen zur Verlängerung der Mietverträge einbeziehen. Betriebsoptimierung Textzahlen 409 bis 410 Die BSU wird in der nächsten Heizsaison (2015/2016) für die beanstandeten Dienststellen die Reduzierung der Fernwärme-Vertragsleistungen prüfen und gegebenenfalls umsetzen. Anreizsysteme Textzahlen 411 bis 412 Regelmäßig wiederkehrende Themen (z.B. Energiesparen am Arbeitsplatz) werden in den Behörden über verschiedene Medien (Intranet, Mitarbeiter zeitung, Rundschreiben) den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nahe gebracht. Die Hausordnungen verpflichten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu energie- und wassersparendem Verhalten. Die Schaffung von Anreizsystemen müsste aus Sicht der Finanzbehörde zentral betrieben werden, da vorher auch die personal- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen bzw. zu schaffen wären. Energiebeauftragte Textzahlen 413 bis 414 Die Behörden werden gemeinsam mit der BSU die Aufgabenwahrnehmung der Energiebeauftragten überprüfen. Justiz, Inneres und Personal Hinterlegungen Textzahlen 416 bis 445 Anbindung von Aufgaben der Hinterlegungskasse Textzahl 419 Die Feststellung des Rechnungshofs trifft zu. Das Hinterlegungsgesetz wurde mit Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft vom 4. Februar 2015 über die Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft in der Drucksache 20/14103 entsprechend angepasst (neuer § 9 Absatz 1 Nr. 3). Die Finanzbehörde plant für das Jahr 2015 die Einführung einer Computer-Aided Facility Management (CAFM)-Software, um eine valide Datenbasis insb. hinsichtlich der genutzten Büroflächen sicherzustellen. Zinsansprüche Textzahlen 420 bis 423 sowie Textzahl 444 Die Behörden haben zugesagt, der BSU die erforderlichen Daten zur übermitteln. Die BSU wird die benötigten Kennwerte berechnen und den Behörden die Analysen in Form von Energieberichten zur Verfügung stellen. Die Behörden werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Ursachen für erhöhte Stromverbräuche zu ermitteln und die Energieeffizienz der Gebäude Der Senat wird die Hinweise des Rechnungshofs in seine Prüfungen im Zuge der Jahresabschluss arbeiten 2014 einbeziehen. Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Verzinsung von Haftkautionen Textzahlen 424 bis 425 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. 17 Drucksache 21/794 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Der Senat hat mit der Änderung des Hinter legungsgesetzes (§ 12) die Verzinsung insgesamt beendet. Aufbewahrungsfristen Textzahlen 426 bis 428 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Der Senat hat mit der Änderung des Hinter legungsgesetzes in § 2 eine Übergangsvorschrift für die bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung noch entstehenden Zinsansprüche geschaffen. Gesetzliche Verzinsungspflicht Textzahlen 429 bis 432 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Der Senat ist der Aufforderung zur Änderung des Hinterlegungsgesetzes nachgekommen. Justizverwaltungsgebühren Textzahlen 433 bis 435 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Mit dem Verzicht auf eine Verzinsung wird ein Ausgleich für die entstehenden Kosten unter Vermeidung jeglichen Verwaltungsaufwands geschaffen (siehe Begründung zu Nummer 6 zu dem neugefassten § 12 Hinterlegungsgesetz). Darüber hinaus weist der Senat darauf hin, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern und auch die anderen Länder im Gebiet der früheren DDR keine Zinsen ausgekehrt haben (siehe Drucksache 5/3379 des Landtags Mecklenburg-Vorpommern zu § 12 Hinter legungsgesetz) und dort somit „ein wirtschaftliches Äquivalent“ für die Gebührenfreiheit von Geldhinterlegungen fehlte. Mecklenburg-Vorpommern hat den bis zur Schaffung des Hinterlegungsgesetzes 2010 bestehenden Rechtszustand (keine Verzinsung/keine Gebühren für Geldhinterlegungen) fortgeführt. Auch Hamburg hat bei Einführung des hamburgischen Hinterlegungsgesetzes den bis dahin bestehenden Rechtszustand (Verzinsung hinterlegter Gelder aber Gebührenfreiheit für Geldhinterlegungen) beibehalten. Bisher konnte der Senat davon ausgehen, dass angesichts der gesamten in Hamburg hinterlegten Summe (50 Mio. Euro siehe Tz. 418) die hierauf erzielten Zinserträge für die Freie und Hansestadt Hamburg den Aufwand (251 Tsd. Euro Personalkosten) kompensieren. Bei Überlegungen zur Einführung von Gebühren für die Hinterlegung von Geld darf nicht außer Acht gelassen werden, dass zwar in fast allen Ländern die Verzinsung hinterlegter Gelder abgeschafft wurde, die Einführung von Gebühren für die Hinterlegung von Geld aber nicht beabsichtigt ist. Sollte Hamburg Gebühren erheben, wäre mit einem deutlichen Rückgang 18 der Geldhinterlegungen zugunsten anderer Länder zu rechnen, was sich insbesondere in Zeiten eines höheren Zinsniveaus dahingehend auswirkt, dass weniger Mittel für die Liquiditätssteuerung im Hamburger Haushalt genutzt werden können. Die Entwicklung bleibt daher abzuwarten, aktuellen Handlungsbedarf zur Einführung von Gebühren als erstes Land sieht der Senat derzeit nicht. Geldwäschebekämpfung Textzahlen 436 bis 439 sowie Textzahl 445 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Der Senat weist darauf hin, dass Geldhinterlegungen allenfalls in Eilfällen als Bareinzahlungen erfolgen und der Hinterlegungsstelle selbst – neben dem Umstand einer Bareinzahlung – regelmäßig keine weiteren zusätzlichen verdachtsbegründenden Erkenntnisse vorliegen. Vor diesem Hintergrund kommt eine Änderung des GWG für den Senat derzeit nicht in Betracht. Organisation des öffentlichen Rettungsdienstes Textzahlen 446 bis 489 Veranschlagung von Haushaltsmitteln Textzahlen 446 bis 447 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen nur teilweise zu. Nach den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung sind Erlöse jeweils in der zu erwartenden Höhe zu veranschlagen. Die hierfür notwendige Schätzung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplan-Aufstellung mit größtmöglicher Sorgfalt. Zutreffend ist, dass in den vergangenen Haushaltsjahren das Ist-Ergebnis jeweils über den Plan-Werten der Veranschlagung lag. Vor diesem Hintergrund sind die relevanten Plan-Werte im Haushaltsplan 2015/2016 deutlich erhöht worden. Bei der Veranschlagung der Erlöse aus Rettungsdienstgebühren ist zu beachten, dass diese in einer unmittelbaren Beziehung zu den kontinuierlichen Verhandlungen mit den Kostenträgern der Krankenkassen über Höhe und Ausgestaltung der einzelnen Gebührentatbestände steht. Die Festlegung der Gebührenhöhe orientiert sich dabei ausschließlich an der jeweiligen Kostendeckung und den entsprechenden Verhandlungsergebnissen mit den Kostenträgern der Krankenkassen. Die Bürgerschaft hat vor diesem Hintergrund in den vergangenen Haushaltsjahren verschiedene haushaltsrechtliche Regelungen für den Haushaltsvollzug beschlossen, um im Bereich des Rettungsdienstes eine flexible Bewirtschaftung zur Verwendung von Einnahmen bzw. Erlösen für Ausgaben bzw. Auszahlungen im Rettungsdienst zu ermöglichen. Diese Bewirtschaftungsregularien wurden eingehal- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode ten. Die entsprechenden Mittel wurden ausschließlich zweckgebunden im Zuge der unterjährigen Entwicklung der Einsatzzahlen des Rettungsdienstes eingesetzt. Der Senat teilt deshalb die Auffassung des Rechnungshofs nicht, die zuständige Behörde hätte sich in der Vergangenheit durch Unterveranschlagung der Erlöse zusätzliche finanzielle Spielräume geschaffen. Der Forderung des Rechnungshofs, die Erlöse und Kosten anhand der Werte aus Vorjahren sowie Prognosen mit größtmöglicher Genauigkeit zu ermitteln, wird die zuständige Behörde nachkommen. Geschäfts- und Einsatzzahlen Textzahlen 448 bis 451 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die einzelnen Feuer- und Rettungswachen benötigen nur solche Kennzahlen, die für die dortige Personalsteuerung von Belang sind (Krankenquote, Aus rückezeit, Grad der Funktionsbesetzung o.ä.). Im Zusammenhang mit den Anforderungen eines dezentralen Steuerungssystems sieht die zuständige Behörde große Chancen in dem Projekt „Zentrales Datenmanagement Feuerwehr (ZDF)“. Mittels einer Verknüpfung verschiedenster IT-Fachverfahren über eine gemeinsame Schnittstelle sollen verschiedene, bestehende Kennzahlen miteinander verknüpft werden, sodass diese für die unterschiedlichen Steuerungsbedarfe auf den jeweiligen dezentralen Steuerungsebenen automatisiert erstellt und ausgewertet werden können. Das Projekt ZDF wurde mittlerweile personell ausgestattet und gestartet. Ergebnisse werden bezüglich der Geschäftszahlen mit einem mittelfristigen Zeit horizont erwartet. Die für die Steuerung des Rettungsdienst-Systems relevanten Zahlen liegen bisher nur an zentraler Stelle vor, hierzu führt die Feuerwehr Hamburg jährlich eine Rettungsdienstbedarfsplanung auf der Basis standardisierter und seitens der Kostenträger akzeptierter Berechnungsverfahren durch. Ermittelt werden die rettungsdienstlichen Bedarfe und deren räumliche Verteilung für das gesamte Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg auch unter zeitlichen Gesichtspunkten (Tages- und Nachtvorhaltung). Dabei kommt es künftig darauf an, das Gesamtsystem des Rettungsdienstes über das gesamte Stadtgebiet zu prüfen und mittels festgelegter Fachkennzahlen zentral und dezentral zu steuern. Da eine Steuerungsmöglichkeit an dezentraler Stelle systembedingt noch nicht gegeben ist, wird diese Bedarfsberechnung an zentraler Stelle in der Einsatzabteilung der Feuerwehr Hamburg vorgenommen. Die Vorhaltung im Rettungsdienst wird darüber hinaus seitens der Kosten- Drucksache 21/794 träger (Krankenkassen) in den fortlaufenden Beratungen regelhaft geprüft und anerkannt. Die zuständige Behörde wird den Forderungen des Rechnungshofes nachkommen und hat zum 31. März 2015 über den erreichten Sachstand berichtet. Vergleichsringarbeit Textzahlen 452 bis 454 Die Feststellungen des Rechnungshofs, wonach die entsprechenden Daten der Bürgerschaft und den parlamentarischen Gremien nicht vorlagen, treffen zu. Jedoch teilt der Senat die Auffassung des Rechnungshofs nicht, dass es sich hierbei um ein Vorenthalten von Daten ohne nachvollziehbare Begründung gehandelt hat. Die Mitgliedsstädte im KGSt-Vergleichsring haben sich unter Moderation des Deutschen Städtetags und der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle) auf den Umfang der Transparenz und Nutzung der Daten vertraglich in der vereinbarten Form verständigt. Dieser Vereinbarung war zuzustimmen, ansonsten wäre eine Teilnahme der Feuerwehr Hamburg am Vergleichsring nicht möglich gewesen. Die zuständige Behörde wird unter Berücksichtigung der vertraglichen Bindung der Feuerwehr im KGSt-Vergleichsring die Forderungen des Rechnungshofs prüfen und hat zum 31. März 2015 über angestellte Überlegungen sowie über den Sach- und Umsetzungsstand berichtet. Kosten- und Gebührenermittlung Textzahlen 455 bis 463 Spitzenlast RTW Textzahlen 455 bis 456 und 461 bis 463 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Das Gutachten „Strategiepapier 2010“ betrachtet u.a. die Bedarfe der Feuerwehr im Brandschutz. Dabei wurde die Notwendigkeit, die sogenannten Geräte wagen fest zu besetzen, d.h. durchgängig mit zwei Mitarbeitern, festgestellt. Im Rettungsdienst der Feuerwehr gibt es auf der Basis der jährlich fortgeschriebenen Rettungsdienstbedarfsplanung eine Anzahl festbesetzter Rettungswagen und darüber hinaus eine bestimmte Anzahl an sogenannten wechselseitig besetzten Rettungswagen. Die wechselseitig besetzten Rettungswagen dienen der Abdeckung von Einsatzspitzenbedarfen im Rettungsdienst. Dies heißt konkret, dass bei entsprechenden Bedarfen, die beiden Mitarbeiter des Gerätewagens auf einen vollwertigen und zusätzlich vorhandenen Rettungswagen wechseln und diesen temporär besetzen. Diese anteiligen Personalkosten sind bei der Ermittlung der Gebührenhöhe berücksichtigt und werden insofern auch mit den Kostenträgern abgerechnet. 19 Drucksache 21/794 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Darüber hinaus entstehen keine Kosten, die gegenüber den Kostenträgern im Rahmen der Gesamtkostenermittlung für den Rettungsdienst geltend gemacht werden können. Personalbemessungsfaktor Textzahlen 457 und 461 bis 462 Die Feststellung des Rechnungshofs trifft zu. Der Personalbemessungsfaktor wurde zwischenzeitlich aktualisiert und in die Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Rettungsdienstgebühren 2015 eingebracht. Der neue Bemessungsfaktor wurde von den Krankenkassen akzeptiert. Eine jährliche Aktualisierung ist zukünftig vorgesehen. Verwaltungsgemeinkosten Textzahlen 458 und 461 bis 462 Die Feststellung des Rechnungshofs trifft zu. Die zuständige Behörde wird den Verwaltungs gemeinkostenzuschlag künftig in die Verhandlungen mit den Krankenkassen einbringen. Vorfinanzierung Textzahlen 459 und 461 bis 462 Die Feststellungen des Rechnungshofs zur zins losen Vorfinanzierung zulasten des Haushalts der Freien und Hansestadt Hamburg treffen zu. Die zuständige Behörde wird den Forderungen des Rechnungshofs nachkommen, die erforderlichen Prognosen durchführen und dafür Sorge tragen, dass eine Vorfinanzierung von Kosten seitens der Freien und Hansestadt Hamburg unterbleibt. Kosten- und Leistungsrechnung Textzahlen 464 bis 466 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die zuständige Behörde wird den Forderungen des Rechnungshofs nachkommen und hat zum 31. März 2015 über Überlegungen zur Erhöhung der Kostenund Leistungstransparenz berichtet. Verträge im Rettungsdienst Textzahlen 467 bis 476 Vertragsmanagement Textzahlen 467 bis 470 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die zuständige Behörde wird den Forderungen des Rechnungshofs nachkommen und ihr Vertragsmanagement grundlegend neu gestalten und im Rahmen verfügbarer Ressourcen nachhaltig ausstatten. Die zuständige Behörde hat zum 31. März 2015 über Ergebnisse berichtet. Einbeziehung einer Hilfsorganisation in die Notfallrettung Textzahlen 471 bis 473 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die Verhandlungen hierzu sollen noch im ersten Halbjahr 2015 aufgenommen werden. Die zuständige Behörde hat zum 31. März 2015 über den Verhandlungsstand berichtet. Notfallrettung in Schenefeld Textzahlen 474 bis 476 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen nicht zu. Ermittlung der Gesamtkosten Textzahl 460 Der Senat teilt die Auffassung des Rechnungshofs nicht, dass eine Quersubventionierung vorliegt. Die Feststellung des Rechnungshofs, dass bei der Ermittlung der Gesamtkosten des Rettungsdienstes ein Defizit in Höhe von rd. 16,9 Mio. Euro besteht, trifft nicht zu. Die Höhe der zu erstattenden Gebühr bildete bei Vertragsabschluss die der Feuerwehr für die Einsätze entstehenden Kosten ab. Den Forderungen des Rechnungshofs zur Kostenund Gebührenermittlung wird die zuständige Behörde nachkommen, soweit sie nicht die Berücksichtigung der Personalvorhaltekosten für die wechselseitige Besetzung von 18 Rettungswagen betrifft. Diese ent stehen primär durch die Vorhaltung von Gerätewagen für den Brandschutz und die Technische Hilfeleistung und fallen auch ohne Übernahme von Aufgaben im Rettungsdienst an. Darüber hinaus wurde zum 31. März 2015 über angestellte Überlegungen sowie über den Sach- und Umsetzungsstand berichtet. 20 Die abweichende Höhe der für Hamburg geltenden Gebühren für „Notfallbeförderung mit RTW“ und des mit dem Kreis Pinneberg vereinbarten Erstattungsfestbetrags liegt in der Berechnung der jeweiligen Kostensätze begründet. Während bei der für Hamburg mit den Kostenträgern des Gesundheitswesens vereinbarten Gebühr Fehlfahrten in der Notfallrettung auf die abrechnungsfähigen Einsätze in der Notfallrettung pauschaliert umgelegt werden, erfolgt die Erstattung durch den Kreis Pinneberg für alle Einsätze (d.h. auch für „Fehlfahrten“, bei denen eine rettungsdienstliche Leistung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode erbracht wurde, jedoch aber keine Beförderung stattgefunden hat) als Einzelabrechnung. Die Tatsache, dass die Rettungsdienstkooperation Schleswig-Holstein, die für den Rettungsdienst des Kreises Pinneberg, somit auch Schenefeld zuständig ist, selbst mit den Kostenträgern höher abrechnet, folgt einer gänzlich anderen Systematik und ist mit der dortigen Mischkalkulation über alle Einsätze (in Pinneberg bzw. Schleswig-Holstein) begründet. Dieses entzieht sich aber dem Einflussbereich der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Rettungsdienstkooperation zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Kreis Pinneberg über die bodengebundene Notfallrettung auf dem Gebiet der Stadt Schenefeld ist zum 31. Dezember 2015 gekündigt. Einbindung anderer Anbieter Textzahlen 477 bis 482 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen nicht zu. Entgegen dem dargestellten Sachverhalt ist die zuständige Behörde der Frage der Einbindung anderer Rettungsdienstleister – nachweislich seit 2010 und seither fortlaufend, nicht zuletzt im Rahmen der Eckpunkteberatung zum neuen Rettungsdienstgesetz – nachgegangen. Der Senat teilt aber die Auffassung des Rechnungshofs, dass es notwendig ist, Lösungsansätze und -strategien systematisch zu entwickeln. Es ist beabsichtigt, die bisherige Entwicklung von Lösungs ansätzen und -strategien auf Basis der bereits seit 2010 vorgelegten Handlungsalternativen fortzuführen. Die Forderungen des Rechnungshofs hinsichtlich Einbindung von Rettungsdienstleistern oder Notfallrettungs-Genehmigungsinhabern wird die zuständige Behörde prüfen und sie hat über die geplanten Überlegungen sowie den erreichten Sachstand zum 31. März 2015 berichtet. Information der Bürgerschaft Textzahlen 483 bis 486 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen nicht zu. Der Senat teilt die Auffassung des Rechnungshofs nicht, dass die Bürgerschaft nur unzureichend informiert wurde und dadurch deren Budgetrecht behindert wurde. Es gibt regelhafte schriftliche Berichtspflichten des Senats an die Bürgerschaft. Im Rahmen dieser Berichtspflichten ist auch für die hier zuständige Behörde festgelegt, welches die regelhaft zu ermittelnden sowie zu erläuternden Kennzahlen sind. Diese Aus- Drucksache 21/794 kunftspflichten werden seitens des Senats fortlaufend bedient, die Daten werden monatlich bzw. quartalsweise erhoben und sind qualitätsgesichert. Die Daten werden im Übrigen fortlaufend auch in den bürgerschaftlichen Ausschüssen erläutert. Darüber hinaus gibt es seitens der Abgeordneten weitergehende Abfrageinhalte, die zum Teil die Auswertung und Aufbereitung sehr konkreter und detaillierter Daten bedürfen, die nicht mittels der regelhaft erstellten Berichte erzeugt werden können. Es ist daher in Einzelfällen nicht immer möglich, in der Kürze der zur Verfügung stehenden Antwortfrist bei parlamentarischen Anfragen die für die konkrete Anfrage notwendigen individuellen Datenbankabfragen zu generieren und zu verifizieren. Die zuständige Behörde hat den Hinweis des Rechnungshofes zur Verbesserung der Informationen dennoch aufgenommen und zum 31. März 2015 über die Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet. Aktenhaltung und Dokumentation Textzahlen 487 bis 489 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die zuständige Behörde hat zum 31. März 2015 über den erreichten Sach- und Umsetzungsstand berichtet. Erfahrungsstufen im Beamtenrecht Textzahlen 490 bis 502 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Bei Reformvorhaben mit vergleichbarer Bedeutung wird das Personalamt frühzeitiger und umfassender die Frage der technischen Umsetzbarkeit prüfen und gegebenenfalls im Rahmen der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit zur Steigerung der Bearbeitungseffizienz weniger differenzierte Regelungen entwerfen. Korruptionsprävention Textzahlen 503 bis 508 Bedeutung der Korruptionsprävention Textzahlen 503 und 504 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die Staatsräte haben am 3. November 2014 die Bildung einer behördenübergreifenden Arbeitsgruppe (AG) „Korruptionsprävention“ beschlossen. Risikoanalysen und Schulungen Textzahlen 505 und 506 Die Feststellungen und Beanstandungen des Rechnungshofs treffen zu. 21 Drucksache 21/794 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Aktenführung Textzahl 507 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die zuständige Behörde hat bei dem Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) zwischenzeitlich ELDORADO für die Schriftgutverwaltung sowie deren gültige Aktenordnung eingeführt. Stellungnahme der Verwaltung Textzahl 508 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die AG „Korruptionsprävention“ hat am 8. Dezember 2014 erstmalig unter der Leitung der zuständigen Behörde stattgefunden. Die zuständige Behörde wird zum 1. August 2015 über die Ergebnisse der AG berichten. Entgelte und Gebühren Textzahlen 509 bis 537 Entgelte für Leistungen der Bezirksämter Textzahlen 509 bis 513 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die Bezirksämter Eimsbüttel und Hamburg-Nord werden bis 30. September 2015 ortsübliche Vergleichsmieten für die Stadtteilkultureinrichtungen ermitteln. Anschließend werden die Bezirksämter mit den zu beteiligenden Stellen eventuelle Mieterhöhungen prüfen. Textzahlen 514 bis 517 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Das Bezirksamt Hamburg-Nord beabsichtigt, bis 30. September 2015 die Anrechnung der erzielten Einnahmen aus der Verpachtung einer näheren Überprüfung zu unterziehen. Textzahlen 518 bis 520 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Textzahlen 521 bis 525 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Textzahlen 526 bis 528 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird Nutzungsentgelte für die Sporthalle Hamburg künftig nach Maßgabe der jetzt geltenden bezirklichen Dienstanweisung erheben, die die bisherige Dienstvorschrift ersetzt. 22 Textzahlen 529 bis 537 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird die in Tz. 536 genannten Maßnahmen umsetzen. Verträge mit Auftragnehmern und Veranstaltern werden bis Ende August 2015 entsprechend angepasst. Entgelte für Sicherheitsleistungen Textzahlen 538 bis 552 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Vereinbarkeit der Regelvergütung mit EU-Vorgaben Textzahlen 538 bis 544 Die Finanzbehörde hat zwischenzeitig eine neue Vergütungsreglung für die Erhebung von Entgelten für Einzelbürgschaften erarbeitet. Zukünftig wird die marktangemessene Vergütung, die von Unternehmen, die im Wettbewerb stehen, zur Vermeidung einer unzulässigen staatlichen Beihilfe zu zahlen sind, in jedem Einzelfall der Bürgschaftsübernahme festgestellt und erhoben. Erhebung von Bearbeitungsentgelten Textzahlen 545 bis 549 Die Finanzbehörde hat den Hinweis des Rechnungshofs aufgegriffen und die durchschnittlichen Kosten der für die einzelnen Arbeitsschritte erforder lichen Zeitanteile auf Grundlage der in der Personalkostentabelle für die einzelnen Besoldungsstufen bekanntgegebenen Werte unter Berücksichtigung der Büroarbeitsplatzpauschale konkret festgestellt. Nach einem Vergleich mit den bisher auf Grund der am Haftungsrisiko orientierten pauschalen Festsetzung des Bearbeitungsentgeltes erzielten Einnahmen hält die Finanzbehörde an der bisherigen Erhebungsmethode fest. Die Kosten der Bearbeitung werden damit vollständig gedeckt. Buchung von Einzahlungen Textzahlen 550 bis 552 Das Buchungsverfahren ist inzwischen umgestellt worden. Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung öffentlicher Wege (Sondernutzungen) Textzahlen 553 bis 566 Kostendeckung Textzahlen 554 und 555 Die Feststellung des Rechnungshofs trifft zu. Die zuständige Behörde wird für die Kostendeckungsüberprüfung der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung öffentlicher Wege (WegeBenGebO) ab sofort auch von der Hamburg Port Authority AöR (HPA) Daten abfordern. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Textzahlen 556 bis 558 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die zuständige Behörde wird sich im Zuge der Kostendeckungsprüfung 2016 davon überzeugen, ob die in den Bezirken festgestellten Defizite bei der Erhebung der Arbeitszeitanteile behoben wurden. Das federführende Bezirksamt Hamburg-Mitte bringt diese Aufgabenstellung in die Arbeitsgemeinschaft der Bezirke ein. Dort wird die Umsetzung weiter verfolgt. Ferner werden künftig bei der Ermittlung auch Daten der HPA erhoben. Gebühreneinnahmen Textzahlen 559 und 560 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die zuständige Behörde wird die Aufforderung ab der nächsten Gebührenerhebung berücksichtigen Einzelkalkulation von Gebührensätzen Textzahlen 561 und 562 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die zuständige Behörde wird die Aufforderung ab der nächsten Gebührenerhebung berücksichtigen. Gebührenbescheide Textzahlen 563 und 564 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Fehlende IT-Unterstützung Textzahlen 565 und 566 Drucksache 21/794 Lohnsteuerabzug mit mehreren Lohnsteuerkarten Textzahlen 572 bis 574 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Künftig erfolgt eine Überprüfung der Mitversteuerung. Die Personalabteilungen wurden schriftlich durch das ZPD über die geänderte Praxis der Mitversteuerung informiert. Die Arbeitshinweise für die Personalsachbearbeiter wurden überarbeitet und ver öffentlicht. Die Personaldienststellen sind nicht funktional oder im Kontext einer Fachaufsicht dem zuständigen Senatsamt zugeordnet, sondern insgesamt eigenverantwortlich tätig. Die dezentralisierte Lohnbuchhaltung sieht vor, dass personenbezogene Einzelfall entscheidungen nur mit den Sachkenntnissen vor Ort abschließend bearbeitet und in den dort zu führenden Personalakten dokumentiert werden können. Dies schließt die Klärung steuerrechtlicher Fragestellungen und Berechnungen mit ein. Das ZPD fungiert als zentraler Dienstleister, damit nicht jede Personaldienststelle ein eigenes Bezügeabrechnungsverfahren betreiben muss. Die Prüfung des Rechnungshofs wird das zuständige Senatsamt zum Anlass nehmen, in der für 2016 geplanten Umstellung zur Abrechnung der Bediensteten durch das Projekt ePers zu prüfen, inwiefern und inwieweit Aufgaben rezentralisiert werden können. Lohnsteuerabzug unter zwei Steuernummern Textzahlen 575 und 576 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Das IT-Verfahren BACom wurde über die „Allgemeine SAP-Schnittstelle“ an das Buchhaltungssystem SAP/RVP angeschlossen. Die Übergangsregelung zur Verwendung mehrerer Steuernummern bei einem Arbeitgeber wurde zwischenzeitlich durch das Bundesfinanzministerium bis zum 31. Dezember 2015 verlängert (vgl. BMF-Schreiben vom 23. Oktober 2014, GZ IV C 5 – S 2363/ 13/10003). In Absprache mit dem Finanzamt für Großunternehmen und der Steuerverwaltung wird das ZPD vorerst weiterhin von dieser Übergangsregelung bis zur KoPers-Einführung für alle Bediensteten Gebrauch machen. Finanzen und Steuern Lohnsteuerabzug bei der Freien und Hansestadt Hamburg Textzahlen 567 bis 587 Lohnsteuerabzug bei mehreren „internen“ Beschäftigungsverhältnissen Grenzen der Standardsoftware PAISY Textzahlen 570 und 571 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Das zuständige Senatsamt hat die Anregung des Rechnungshofs aufgegriffen und wird bis zur vollständigen Umstellung auf KoPers ein auf der steuerlichen Identifikationsnummer basierendes Verfahren zur Kontrolle der Datenabstimmung ermöglichen. Zur Optimierung der Datenabstimmung werden die Vergleichsmitteilungen zukünftig elektronisch auf dem http-Server für die Personalabteilungen bereitgestellt. Auszahlung von Bezügen ohne Nutzung der Standardsoftware Textzahlen 577 bis 579 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Der Senat hat die vom Rechnungshof beanstandeten Sachverhalte in der Zwischenzeit korrigiert und die programmseitige Abwicklung der Preisgelder im Abrechnungsverfahren beauftragt. Im Übrigen wird der Senat in gleichgelagerten Fällen für eine frühzeitige Information über die steuerliche Behandlung Sorge tragen. 23 Drucksache 21/794 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Finanzielle Folgen von Lohnsteuer-Außenprüfungen des Finanzamts Textzahlen 580 und 581 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die pauschalierte Lohnsteuer betrug rund 0,01 Prozent. Das Verfahren zur Übernahme der Steuerschuld wird im Zuge der laufenden Lohnsteueraußenprüfung entsprechend angepasst werden. Vertretung der Freien und Hansestadt gegenüber dem Finanzamt Textzahlen 582 bis 587 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Zur Rollenverteilung des ZPD und der Personalstellen der Behörden siehe Stellungnahme zu den Tzn. 572 bis 574. Die Personalabteilungen wurden am 2. Januar 2015 erneut über die zentrale Funktion des ZPD in Bezug auf Anrufungsauskünfte nach § 42e EStG informiert. Außerdem wurden zur Berücksichtigung von haftungsbefreienden Anzeigen in Steuerprüfungen, diese in Kopie bei den Personalabteilungen abgefordert. Programmgesteuerte Bearbeitung von Steuer erklärungen (II) Textzahlen 588 bis 601 Bessere Nutzung des Rationalisierungspotenzials Textzahlen 589 bis 591 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Der Senat sieht ebenfalls die Notwendigkeit, die Bearbeiter in den Finanzämtern weitestgehend von mechanischen und technischen Aufgaben zu entlasten. Hierzu wird die Finanzbehörde – Steuerverwaltung – die automatische Datenfreigabe weiter fortentwickeln und ausdehnen. Eine sukzessive Ausweitung des Scanner-Verfahrens auf alle übrigen Einkommensteuererklärungen wird erfolgen, sobald die technischen und personellen Voraussetzungen vorliegen, und innerhalb des laufenden Jahres zunächst sämt liche Finanzämter erfolgreich in das Scanner-Verfahren für Arbeitnehmererklärungen eingebunden worden sind. Systemrelevante Eingabefehler Textzahlen 592 bis 595 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Die Finanzbehörde – Steuerverwaltung – wird bis zur Umsetzung der technischen Lösung weiterhin laufend auf eine zutreffende Erfassung von Abweichungen hinwirken (z.B. im Rahmen von Abschlussgesprä24 chen nach Evaluierungen in den Finanzämtern, in Schulungen im Zusammenhang mit der Ausweitung des maschinellen Risikomanagements und im Rahmen von Unterricht für angehende Steuerbeamte an der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg). Nach derzeitigen Planungen soll in der noch ausstehenden technischen Lösung die Voreinstellung zur automatischen Kennzeichnung von Änderungsdaten genutzt werden. Die endgültige Entscheidung kann jedoch erst im Rahmen von späteren Tests getroffen werden. Da sich Fehler derzeit nicht gänzlich vermeiden lassen und die konkreten Fehlerquoten für einzelne Bereiche/Kennzahlen nicht ohne erheblichen Aufwand ermittelbar wären, sieht der Senat keine Alternative zur Vornahme von pauschalen Zu- und Abschlägen im Rahmen von Evaluierungen zur Nachsteuerung des Risikomanagements. Bearbeitung risikobehafteter Steuererklärungen Textzahlen 596 bis 600 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen teilweise zu. Die Dokumentation der Bearbeitung von Prüf- und Risikohinweisen soll durch technische Maßnahmen verbessert werden. Bis Ende 2015 ist mit einer technischen Zwischenlösung, die die Einzelkommentierung der abzuarbeitenden Hinweise vorsieht, zu rechnen. Darüber hinaus wird die Finanzbehörde – Steuerverwaltung – laufend mit den zu den Textzahlen 592 bis 595 aufgelisteten Maßnahmen auf eine zutreffende Erfassung von Abweichungen hinwirken. Gleichwohl ist eine fehlende Dokumentation nicht mit einer unterbliebenen Prüfung technischer Hinweise gleichzusetzen. Dies hat sich in zahlreichen Gesprächen der Finanzbehörde – Steuerverwaltung – mit Bearbeitern und Sachgebietsleitern herausgestellt. Zudem entspricht das vom Rechnungshof errechnete Risikopotential nicht dem tatsächlichen bzw. realistischen Risiko. Aus Auswertungen ergibt sich, dass sich nur ein Teil der tatsächlich vom Bearbeiter geprüften Sachverhalte als falsch herausstellt. Darüber hinaus sind die zu korrigierenden Sachverhalte i.d.R. nicht vollständig falsch, sodass es nur zu Teilkorrekturen kommt. Damit verringert sich das vom Rechnungshof ermittelte „rechnerische“ Risikopotential erheblich. Ordnungsmäßigkeit der Kennzahlenwerte Textzahlen 602 bis 612 Textzahlen 602 bis 607 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Textzahlen 608 bis 612 Die Feststellungen des Rechnungshofs treffen zu. Der Senat sieht die inhaltliche Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der Kennzahlenwerte bei den Produktgruppenverantwortlichen, wird aber die Empfehlungen des Rechnungshofs prüfen. Drucksache 21/794 Jahres- und Konzernabschluss der Freien und Hansestadt Hamburg auf den 31. Dezember 2012 Textzahl 613 (und zusätzlich Textzahlen 1 bis 71 des Ergänzungsberichts) Der Senat stimmt den dort getroffenen Feststellungen zu, die dort enthaltenen Stellungnahmen und Zusagen der Finanzbehörde sind zutreffend wiedergegeben. Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, Tel. (0 40) 23 51 29-0 25
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