Reiseanmeldung bitte ankreuzen: Frühjahr Sommer (2 Wochen) Bitte bringen Sie zur Anmeldung den Reisekostenbeitrag mit! (s. Seite 14, Punkt 4) Sommer (3 Wochen) Herbst ANGABEN ZUM KIND Mädchen WIRD VOM JEW AUSGEFÜLLT: BUCHUNGSNUMMER Junge VORNAME FAMILIENNAME GEB. AM IN STAATSANGEHÖRIGKEIT SCHULE/KLASSE FERIENZIEL (Wir werden versuchen, die Wünsche zu berücksichtigen.) GEBUCHTER ORT DATUM KÜRZEL 1. Mein Kind möchte mit 2. 1. Wunsch: 3. 2. Wunsch: 3. Wunsch: verreisen. (nur bei gleicher Altersgruppe und gleichzeitiger Anmeldung möglich) ANGABEN ZUM ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN VORNAME FAMILIENNAME STRASSE PLZ/ORT TEL. PRIVAT TEL. GESCHÄFTLICH TEL. MOBIL E-MAIL Änderungen bis zur Abreise unbedingt der Geschäftsstelle mitteilen! Falls Sie in den Urlaub fahren, wie sind Sie zu erreichen? Bitte geben Sie unbedingt eine Person Ihres Vertrauens an, falls wir Sie während der Ferienfreizeit vorübergehend nicht erreichen können, jedoch kurzfristige Auskünfte oder Entscheidungen (z.B. bei Krankheit oder vorzeitiger Heimreise) erforderlich sind: Familienangehörige Freunde Nachbarn NAME, VORNAME TEL. PRIVAT TEL. MOBIL TEL. GESCHÄFTLICH Sonstige >> bitte wenden Ausschläger Billdeich 6 20539 Hamburg Tel.: 040 - 251 20 55 Fax: 040 - 25 92 24 www.jugenderholungswerk.de HVV-Anbindung: S-Bahnen S21 und S2 Buslinien 130 und 160 bis Haltestelle Rothenburgsort REISEANMELDUNG Reiseanmeldung GESUNDHEIT UND BESONDERHEITEN NAME DER KRANKENKASSE MITGLIED (HAUPTVERSICHERTER) GEB. AM HAFTPFLICHTVERSICHERUNG ja Versicherungsname: nein AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNG ja Versicherungsname: nein KINDERARZT/HAUSARZT TELEFON DES ARZTES • Muss Ihr Kind regelmäßig Medikamente einnehmen? Wenn ja, unbedingt eine schriftliche Dosierungsanweisung auf die Reise mitgeben und diese mit den Betreuern beim Vortreffen besprechen! Welche Medikamente sind nötig: • Welche Schutzimpfungen hat Ihr Kind? Kopie des Impfbuches bitte in jedem Fall Ihrem Kind bei Reiseantritt mitgeben! Gültiger Tetanusschutz (Impfung ist 10 Jahre aktiv): ja nein • Kann Ihr Kind schwimmen? ja nein Seepferdchen Ich gebe meinem Kind die Schwimmerlaubnis im Schwimmerbereich: ja • Gibt es Nahrungsmittelbesonderheiten bei Ihrem Kind? Vegetarier Bronze Silber ja nein Gold nein kein Schweinefleisch kein Rindfleisch Laktoseintoleranz Alleinerziehend Pflegeeltern HzE §§ 33/34 KJHG Sonstiges: •Erziehungsberechtigte: Eltern Bitte machen Sie ehrliche und vollständige Angaben. Kein Kind wird aufgrund Ihrer Angaben zu Hause bleiben. • Bitte geben Sie gesundheitliche Beeinträchtigungen und benötigte Hilfsmittel Ihres Kindes an (z.B.: Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten, Anfallsleiden, Bluter, Diabetes, Bettnässen, chronische Erkrankungen, Asthma, Migräne, lose Zahnspange, Hörgeräte, Brille): • Bitte geben Sie Besonderheiten im Verhalten Ihres Kindes an. Hat Ihr Kind in seiner derzeitigen Lebenssituation nennenswerte Probleme? (z.B.: Lese-Recht schreibschwäche, Verlust einer Bezugsperson, Neigung zu Heimweh, In-sich-zurückziehen, Kontaktschwierigkeiten, aggressives und/oder unkontrolliertes Verhalten, macht es derzeit eine Therapie?/Welche?): Ausschläger Billdeich 6 20539 Hamburg Tel.: 040 - 251 20 55 Fax: 040 - 25 92 24 www.jugenderholungswerk.de HVV-Anbindung: S-Bahnen S21 und S2 Buslinien 130 und 160 bis Haltestelle Rothenburgsort REISEANMELDUNG DATUM UNTERSCHRIFT DES GESETZLICHEN VERTRETERS Hamburg, Erst nach Erhalt des Elternbeitrages und der Unterzeichnung der Vertragsbedingungen wird die Reise Ihres Kindes fest gebucht. Es werden keine sog. Vormerklisten geführt. Sie erhalten eine Buchungsbestätigung, sobald der Termin des Vortreffens feststeht. Feststellung der Zuschussberechtigung ERZIEHUNGSBERECHTIGTE VATER MUTTER VORNAME DES KINDES FAMILIENNAME DES KINDES WEITERE KINDER IM HAUSHALT (NAME/VORNAME/GEBURTSJAHR) 1. 3. 2. 4. WIRTSCHAFTLICHE VERHÄLTNISSE DER FAMILIE Zutreffendes bitte ankreuzen Sozialhilfe (SGB XII) Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Pflegeeltern Kita-Gutschein mit Mindestbeitrag HzE (bei Unterbringung in Wohngruppen o. ä.) Wohngeld Kindergeldzuschlag Sonstiges: weiter bei Familien-/Haushaltseinkommen Denken Sie daran, für alle gemachten Angaben die aktuellen Unterlagen bei der Anmeldung vorzulegen! Familien-/Haushaltseinkommen (Angaben nur nötig, wenn Sie oben Sonstiges angekreuzt haben) • Nettoeinkommen des Haushaltsvorstandes EUR • Nettoeinkommen des Ehepartners/Lebensgefährten EUR •Kindergeld EUR • Elterngeld (abzgl. des nicht anrechenbaren Betrages von 300,00 €) EUR • Ausbildungsvergütung, BAföG, BAB, Erziehungsbeihilfe nach § 27 BundesVerG EUR • Pflegegeld (nur Sozialversicherungsträger) EUR • Arbeitslosengeld I EUR • Unterhaltsleistungen vom geschiedenen/getrennt lebenden Ehepartner EUR • Witwen-/Witwerrenten, Berufsunfähigkeits- oder Altersrenten EUR •Waisenrenten EUR • Anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld (1/12) EUR • Sonstige regelmäßige Einkünfte (z.B. Vermietung, Verpachtung) EUR Gesamt EUR • abzüglich 15% Pauschale für besondere Belastungen • abzüglich Kosten der Unterkunft EUR • abzüglich Unterhaltszahlungen an eigene Kinder, die nicht im Haushalt leben EUR Bereinigtes Familiennettoeinkommen EUR Gegenüberstellung Bemessungsgrenze lt. Tabelle EUR Bei Miete: Monatsmiete ohne Heizung, Strom und Warmwasser (Betriebskostenabrechnung mitbringen) Bei Eigenheim: tatsächliche Kosten, jedoch nicht mehr als 25% des NettoeinkommensEUR (nicht vom Antragsteller auszufüllen) zuschussberechtigt ja nein Vorstehende Angaben wurden geprüft von: GGF. STEMPEL / DATUM / PRÜFER Beim Ausfüllen dieser Seite sind wir Ihnen gerne behilflich! Ausschläger Billdeich 6 20539 Hamburg Tel.: 040 - 251 20 55 Fax: 040 - 25 92 24 www.jugenderholungswerk.de HVV-Anbindung: S-Bahnen S21 und S2 Buslinien 130 und 160 bis Haltestelle Rothenburgsort FESTSTELLUNG DER ZUSCHUSSBERECHTIGUNG Reisevertrag 1. Hiermit erkläre ich, dass mein Kind VORNAME FAMILIENNAME GEBURTSDATUM die Reise mit dem Jugenderholungswerk Hamburg e.V. (nachstehend JEW) freiwillig antritt und von mir über das Reiseziel, den Ablauf einer Ferienfreizeit, die Möglichkeiten und Einschränkungen sowie die Rechte und die zu übernehmenden Pflichten während einer Gruppenreise unterrichtet wurde. 2. Eine nur teilweise Anwesenheit bei einer Reise ist nicht möglich. Bei einer kurzfristigen Absage der Reise (10 Tage oder weniger) wird der Elternbeitrag nur erstattet, wenn der Platz neu besetzt werden kann. Insofern die Kooperationspartner bzw. Herbergen weitere ausfallbedingte Ansprüche an das JEW geltend machen, werden diese ggf. an mich weitergereicht. Bei Absage aus gesundheitlichen Gründen muss zur Erstattung der Elternbeiträge ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Zusätzliche Kosten entstehen mir bei einer Absage aus gesundheitlichen Gründen nicht. Eine Absage der Reise muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. 3. Mir ist bekannt, dass die Teilnahme an den Vorbereitungstreffen eine verbindliche Voraussetzung dafür ist, dass mein Kind mit dem JEW verreisen kann. Hier lernen mein Kind und ich die BetreuerInnen und die anderen Kinder kennen. Ich erhalte alle wichtigen Informationen zur Abfahrt und Reise und bekomme die Reisepapiere ausgehändigt. Voraussetzung dafür ist, dass alle Unterlagen im JEW vorliegen und der Elternbeitrag vollständig bezahlt wurde. Sollte ich verhindert sein, wird mein Kind von einer volljährigen Person begleitet, die eine Vollmacht von mir vorlegen wird. Fehlt mein Kind beim Vortreffen, kann dies die Stornierung der Reisebuchung zur Folge haben. 4. Rechtzeitig vor Abfahrt setze ich das JEW von zwischenzeitlich aufgetretenen, auch vermeintlich auskurierten ansteckenden Krankheiten des Kindes/Geschwisterkindes in Kenntnis. Hierzu zählt z.B. auch Lausbefall. Bei Versäumnis können mir die Kosten für z.B. Behandlungsmittel für die Betroffenen, notwendige Reinigungen etc. in Rechnung gestellt werden. Ich bin damit einverstanden, dass die BetreuerInnen bei meinem Kind Soforthilfe bei Kleinstverletzungen leisten dürfen, nicht verschreibungspflichtige Medikamente verabreichen und eine Kontrolle auf Lausbefall vornehmen dürfen. Auf bekannte Unverträglichkeiten weise ich die BetreuerInnen hin. Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind bei Notwendigkeit einer ärztlichen Untersuchung oder Versorgung von einem Betreuer mit einem privaten Fahrzeug zum Arzt gefahren wird. Sollten Fahrten mittels eines privaten Fahrzeuges nicht möglich sein, bin ich damit einverstanden, die entstandenen Taxitransportkosten zu übernehmen. 5. Mir ist bekannt, dass die Aufsichtspflicht während der Ferienfreizeit auf das JEW bzw. auf die von diesem beauftragten BetreuerInnen übertragen und von ihnen ausgeübt wird. Das bedeutet u.a., dass die BetreuerInnen kein Kind ohne vorherige Absprache mit dem JEW aus ihrer Obhut entlassen dürfen. Diese Maßnahme dient der Sicherheit meines Kindes und ist in meinem Interesse. 6. Mir ist bekannt, dass bei einem vorzeitigen Abbruch der Ferienfreizeit eine Bescheinigung des JEW erforderlich ist. Bei Abholung des Kindes wird diese Bescheinigung vom BetreuerInnen und dem Erziehungsberechtigten nach Vorlage des Personalausweises unterschrieben. REISEVERTRAG 7. Ich halte mich an die Taschengeldregelung: Kinder von 8 bis 10 Jahren 5,00 €, Kinder von 11 und 12 Jahren 7,50 €, Jugendliche von 13 bis 15 Jahren 10,00 € pro Woche. Mit der Verwaltung des Taschengeldes durch die BetreuerInnen bin ich einverstanden. Ich habe darüber auch mit meinem Kind gesprochen. Dazu kommen 7,00 € pro Woche für die Programmkasse. 8. Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind am Baden/ Schwimmen und sonstigen Aktivitäten unter Aufsicht eines Betreuers teilnimmt; das heißt u.a. Sport und Spiele, auch Radfahren, gegebenenfalls Reiten, Klettern, Kanu- und Skifahren. Ich bin damit einverstanden, dass sich die Kinder in Kleingruppen (mindestens jeweils drei) ohne BetreuerInnen vom Heimgelände entfernen dürfen. Bedingung: Einverständnis der BetreuerInnen sowie ordentliche Ab- und Rückmeldung. 9. Eine Haftpflichtversicherung ist vorhanden bzw. wird abgeschlossen, da ich für Schäden, die mein Kind verursacht, hafte. Bei mutwilliger Zerstörung hafte ich, da hier keine Versicherung zahlt. Diesen Sachverhalt habe ich verstanden und meinem Kind erklärt. 10. Mit dem Transport zum/vom Ferienziel durch Busse mit K.D.E.-Reisen GmbH, der Hamburger Sportreisen (nur Camp Adventure) oder mit der DB/NOB, aber auch durch örtliche Unternehmen bei Transfers oder Tagesfahrten bin ich einverstanden (kurzfristige Änderungen der Vertragspartner vorbehalten). 11. Ich bin damit einverstanden, dass unsere Daten elektronisch gespeichert und den zuständigen Betreuern der Ferienfreizeit zur Verfügung gestellt werden. 12. Ich bin damit einverstanden, dass Bildmaterial von meinem Kind, das in Zusammenhang mit den Ferienaktivitäten entstanden ist, für die JEW-Fotodokumentation, für JEW eigene Druckerzeugnisse und die JEW-Internetauftritte und -präsenz, einschließlich der Kooperationspartner, genutzt werden darf. 13. Ich erkläre ausdrücklich, dass ich die Vertragsbedingungen aufmerksam gelesen habe und damit einverstanden bin. Bei Missachtung der von den Betreuern gesetzten unerlässlichen Regeln in der Gruppe, bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz, z.B. Konsum von Alkohol, Tabak, Drogen aller Art oder bei strafrechtlichen Vergehen, z.B. Diebstahl wird mein Kind nach Hause geschickt bzw. muss abgeholt werden. In allen Fällen – auch bei Abbruch der Ferienfreizeit auf eigenen Wunsch – trage ich die Ausgaben für die Rückreise und bezahle die Ausfallgebühren der Herberge sowie evtl. anfallende Reisenebenkosten. Gleiches gilt, wenn mein Kind vom JEW, z.B. wegen Lausbefalls oder anderen ansteckenden Krankheiten nach Hause geschickt wird. Ich erkläre, dass ich das JEW vollständig über alle Besonderheiten meines Kindes schriftlich auf dem Anmeldeformular informiert habe und über aktuelle Krankheiten oder andere Veränderungen kurz vor der Abfahrt in Kenntnis setze. Die Elterninformationen (s. S. 19) habe ich sorgfältig gelesen und erkenne diese als Vertragsbestandteile an. Ich werde mich entsprechend verhalten. DATUM Hamburg, UNTERSCHRIFT DES GESETZLICHEN VERTRETERS Eingetragen im Vereinsregister Hamburg unter 69VR10591. Das Jugenderholungswerk Hamburg e.V. ist gemäß Bescheid des Finanzamtes Hamburg Nord, AZ 17/431/06586 als gemeinnützig im Sinne der §§ 51ff. AO anerkannt.
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