Anpassung der wöchentlichen Arbeitszeit für die Angestellten der

Stadtrat
Botschaft an das Stadtparlament
Stadtratsbeschluss Nr. 241/15
vom 23. November 2015
Anpassung der wöchentlichen Arbeitszeit für die Angestellten der Stadt
Arbon
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Parlamentarierinnen und Parlamentarier
Mit dieser Botschaft beantragt Ihnen der Stadtrat, der Anpassung der wöchentlichen Arbeitszeit für die Angestellten der Stadt Arbon zuzustimmen.
Sachverhalt
Am 21. Juni 2000 hat die Gemeindeversammlung im Zusammenhang mit dem neuen Personal- und Besoldungsreglement (PBR) einer Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit der
städtischen Angestellten von 42 Stunden auf 41 Stunden zugestimmt. Mit der neuen Definition der Arbeitszeit fielen damals veraltete Sonderregelungen weg, wie Kompensationstag
für einen weggefallenen Feiertag oder freier Nachmittag am 24. und 31. Dezember. Zudem
war damals die Stadt Arbon aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, die Teuerung auszugleichen oder gar eine Reallohnerhöhung auszurichten. Als Kompensation wurde deshalb
zwischen den Sozialpartnern eine Reduktion der Wochenarbeitszeit ausgehandelt.
Anlässlich der Revision des Personal- und Besoldungsreglements im Jahre 2008 wurde die
Rückkehr zu einer wöchentlichen Arbeitszeit von 42 Stunden zwar im Stadtparlament diskutiert, aber schlussendlich verworfen. Der vpod ostschweiz hatte damals in seiner Stellungnahme zur 1. Lesung des PBR’s moniert, dass sich das Personal der Stadt Arbon hintergangen fühle, gäbe es doch keine sachlichen Gründe für eine Erhöhung. Viele Gesamtarbeitsverträge in der Privatindustrie würden seit längerer Zeit die 40 Stunden-Woche kennen.
Aufgrund der aktuellen finanziellen Situation der Stadt Arbon und aufgrund der üblichen
Arbeitszeit in den meisten übrigen Thurgauer Gemeinden ist in der vergangenen Zeit die
Arbeitszeit des städtischen Personals bzw. die Rückkehr zu einer 42 Stunden-Woche im
Stadtparlament und im Stadtrat verschiedentlich diskutiert worden.
Erwägungen
Vergleich Thurgauer Städte
Die nachfolgende Umfrage zeigt, dass die übrigen grösseren Thurgauer Städte sowie der
Kanton Thurgau allesamt die 42 Stunden-Woche für ihr Personal kennen. Dabei sind allerdings die unterschiedlichen Entwicklungen bei den Löhnen (Teuerungsanpassungen, Reallohnerhöhungen), allfällige Lohnnebenleistungen und der Umgang mit Überzeit nicht berücksichtigt.
Stadt / Kanton
Arbeitszeit pro Woche
Arbon
41 Std.
(1/4 Std. bez. Pause pro Tag)
Amriswil
42 Std.
(1/4 Std. bez. Pause pro Tag)
Frauenfeld
42 Std.
(1/4 Std. bez. Pause pro Tag)
Kreuzlingen
42 Std.
(1/2 Std. bez. Pause pro Tag)
Romanshorn
42 Std.
(1/4 Std. bez. Pause pro Tag)
Weinfelden
42.5 Std.
(inkl. Vorholzeit ½ Std. pro
Woche für Weihnacht / Neujahr)
(1/4 Std. bez. Pause pro Tag)
Kanton Thurgau
42.5 Std.
(inkl. Vorholzeit ½ Std. pro
Woche für Weihnacht / Neujahr)
(1/2 Std. bez. Pause pro Tag)
Ferienregelung
Anzahl Tage
Bis 20 Jahre: 25
21 – 49 Jahre: 23
Ab 50 Jahre: 27
Ab 60 Jahre: 30
Bis 20 Jahre: 25
21 – 49 Jahre: 23
Ab 50 Jahre: 25
Ab 60 Jahre: 30
Bis 20 Jahre: 25
21 – 49 Jahre: 23
Ab 50 Jahre: 27
Ab 60 Jahre: 30
Bis 20 Jahre: 25
21 – 49 Jahre: 24
Ab 50 Jahre: 26
Ab 60 Jahre: 30
Bis 20 Jahre: 25
21 – 49 Jahre: 20
Ab 50 Jahre: 25
Ab 60 Jahre: 30
Ausbildung: 30
Bis 20 Jahre: 27
21 – 49 Jahre: 23
Ab 50 Jahre: 27
Ab 60 Jahre: 30
Bis 20 Jahre: 27
21 – 49 Jahre: 23
Ab 50 Jahre: 27
Ab 60 Jahre: 30
Neben der üblichen 42 Stunden-Woche in den anderen grossen Thurgauer Orten spricht
auch die Entwicklung der Überzeitguthaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für eine
geringfügige Anpassung der wöchentlichen Arbeitszeit. Die Rechnungsprüfungskommission
der Stadt Arbon hält in ihren Berichten regelmässig fest, dass Massnahmen gegen die hohen
Ferien- und Überzeitguthaben getroffen werden müssten.
Ferien- und Überzeitguthaben
Die Ferien- und Überzeitguthaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Arbon
haben sich gegenüber den Vorjahren wie folgt verändert:
Ferien
Überzeit
Total
2012
494 Tage
207 Tage
701 Tage
2013
517 Tage
129 Tage
646 Tage
2014
564 Tage
149 Tage
713 Tage
Mit einer Erhöhung der Arbeitszeit ist damit zu rechnen, dass sich die Überzeitguthaben
reduzieren werden. Allerdings ist bereits jetzt lediglich der Übertrag von 41 Stunden auf das
nächste Kalenderjahr möglich, was vor allem bei Kaderangestellten regelmässig dazu führt,
dass Ende Jahr Überzeit gestrichen wird.
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Lohnentwicklung seit 2001
Die Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise betrug im Zeitraum November
2001 bis November 2014 rund 7,10 % (Basis Mai 2000 = 100). Im gleichen Zeitraum wurden
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern folgende Lohnanpassungen gewährt:
Jahr
2002
2003
2004
Anpassung
Teuerung*
0,4 %
0,9 %
0,5 %
Lohnanpassung
generell
0,7 %
0,0 %
0,0 %
Lohnanpassung
individuell
0,8 %
1,5 %
0,8 %
Lohnanpassung
Total
1,9 %
2,4 %
1,3 %
2005
1,5 %
0,0 %
0,8 %
2,3 %
2006
2007
2008
2009
1,0 %
0,5 %
1,8 %
1,4 %
0,0 %
0,5 %
0,5 %
1,5 %
0,8 %
0,8 %
0,8 %
0,8 %
1,8 %
1,8 %
3,1 %
3,7 %
2010
2011
0,0 %
0,3 %
0,0 %
0,5 %
0,4 %
0,4 %
0,4 %
1,2 %
2012
0,0 %
0,5 %
0,8 %
2013
0,0 %
0,0 %
0,4 %
2014
0,0 %
0,0 %
0,8 %
2015
0,0 %
0,0 %
0,8 %
*) jeweils Stand 30.11. im Vergleich Stand 30.11. des Vorjahres
1,3 %
0,4 %
0,8 %
0,8 %
Bemerkungen
Teuerungsausgleich bis
max. Fr. 6'000 Monatslohn (BG 100 %)
Sockelbeitrag:
Teuerungsausgleich bis
zum
Betrag
von
Fr. 6'000
Monatslohn
(BG 100 %)
ab
Fr.
100'000.-Jahreslohn 1,0% generelle Erhöhung
Generelle
Lohnerhöhung
begrenzt
auf
Fr. 500.-- pro Jahr
Eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit um eine Stunde entspricht einem Anstieg von
2,44 %.
Als teilweise Kompensation dieser Massnahme ist eine Anpassung der Löhne zum gleichen
Zeitpunkt sinnvoll. Eine generelle Reallohnerhöhung hat seit 2013 nicht mehr stattgefunden.
Deshalb soll auf den Zeitpunkt der Umstellung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 42 Stunden
eine generelle Lohnerhöhung um 1,5 % vorgenommen werden, und zwar unabhängig von
der Entwicklung der Teuerung. Diese Massnahme verursacht einen Mehraufwand von rund
Fr. 150‘000.-- (Löhne inkl. Sozialleistungen).
Zeitpunkt Umsetzung / Fazit
Anzustreben ist eine Umsetzung der beiden Massnahmen auf den 1. Januar 2017.
Zusammenfassend werden damit folgende Vorteile erzielt:
―
―
―
Höhere durchschnittliche Löhne bedeuten eine Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit bei
der Personalrekrutierung
Eine höhere wöchentliche Arbeitszeit mindert den Druck für die Anstellung von zusätzlichem Personal bzw. ermöglicht situativ die Reduktion von einzelnen Stellenpensen
Insgesamt resultiert aus den beiden Massnahmen ein positiver Saldo für die Stadt und
verbessert demnach die finanzielle Situation
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Kritiker könnten zudem ins Feld führen, dass Arbon keinen ausserordentlichen und überproportionalen Finanzausgleich erhalten soll, solange eine im Vergleich mit anderen Gemeinden
geringere Wochenarbeitszeit gilt. Der Kanton hat gegenüber dem Stadtrat zum Ausdruck
gebracht, dass ein zusätzlicher Finanzausgleich (Beitrag für Sonderlasten) nur gewährt wird,
wenn entsprechende Sparmassnahmen umgesetzt wurden.
Stellungnahme Arbeitnehmervertreter/innen
Am 17. August 2015 wurde eine Delegation der Vertretung der Arbeitnehmenden (Personalkommission der Stadt Arbon Peko, vpod ostschweiz, vpod Sektion Arbon) über die geplante
Arbeitszeiterhöhung informiert.
vpod und Peko lehnen die Arbeitszeiterhöhung ab. Die wöchentliche Arbeitszeit sei im Jahre
2002 im Rahmen der Personal- und Besoldungsrevision um eine Stunde von 42 Stunden auf
41 Stunden gesenkt worden. Bereits damals sei es schlecht um die Finanzen der Stadt
Arbon gestanden. Mit der Senkung der Arbeitszeit konnten unter anderem nicht gewährte
Lohnerhöhungen ausgeglichen werden.
vpod und Peko vertreten die Ansicht, dass mit einer Arbeitszeiterhöhung die finanziellen
Probleme der Stadt Arbon nicht gelöst werden können. Eine solche Massnahme wirke sich
demotivierend auf das Personal aus und zusätzliche Leistungen seien damit nicht zu erreichen. Die Massnahme sei einzig und alleine politisch motiviert und entbehre jeder Grundlage.
Die Erhöhung der Arbeitszeit habe faktisch eine Lohneinbusse von 2,4 % zur Folge. Von
dieser Einbusse sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichermassen betroffen. Das
Angebot von 1,5 %, welches allenfalls noch in generell und individuell aufgeteilt werden
solle, verstosse gegen Treu und Glauben und wird ebenfalls abgelehnt.
Notwendige Änderung Personal- und Besoldungsreglement
Für die Anpassung der wöchentlichen Arbeitszeit sind folgende Änderungen des PBR’s notwendig:
Art.
17 Abs. 2
49 Abs. 1
Bisher
Die durchschnittliche wöchentliche SollArbeitszeit beträgt 41 Stunden, beziehungsweise durchschnittlich 8 Stunden
und 12 Minuten pro Tag.
Soweit es der betriebliche Ablauf erlaubt, kann der Stadtammann Dienstaltersgeschenke auf Gesuch ganz oder
teilweise in Ferien umwandeln. Dabei
entspricht ein halber Monatslohn 82
Stunden und ein Monatslohn 164 Stunden.
Neu
Die durchschnittliche wöchentliche SollArbeitszeit beträgt 42 Stunden, beziehungsweise durchschnittlich 8 Stunden
und 24 Minuten pro Tag.
Soweit es der betriebliche Ablauf erlaubt, kann der Stadtpräsident Dienstaltersgeschenke auf Gesuch ganz oder
teilweise in Ferien umwandeln. Dabei
entspricht ein halber Monatslohn 84
Stunden und ein Monatslohn 168 Stunden.
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Kompetenzen
Die Arbeitszeit der Angestellten der Stadt Arbon ist in Art. 17 Abs. 2 PBR geregelt. Zuständig
für den Erlass dieses Reglements ist gemäss Art. 33 Gemeindeordnung das Stadtparlament.
Dieses Geschäft untersteht nicht dem fakultativen Referendum bzw. dem Behördenreferendum (Art. 35 GO).
Für Lohnanpassungen ist gemäss Art. 41 PBR der Stadtrat im Rahmen des Voranschlags
zuständig.
Antrag
Sehr geehrter Herr Präsident
Sehr geehrte Parlamentarierinnen und Parlamentarier
Der Stadtrat beantragt Ihnen, der Anpassung der wöchentlichen Soll-Arbeitszeit auf
42 Stunden und den damit verbundenen Änderungen des Personal- und Besoldungsreglements in Art. 17 Abs. 2 und in Art. 49 Abs. 1 zuzustimmen.
FÜR DEN STADTRAT ARBON
Andreas Balg
Stadtpräsident
Andrea Schnyder
Stadtschreiberin
Arbon, 23. November 2015
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