Vertrag mit nebenberuflichem Übungsleiter als Angestellten

Vertrag mit nebenberuflichem Übungsleiter als Angestellten
Zwischen der
Brandenburgischen Sportjugend
im Landessportbund Brandenburg e.V.
Schopenhauerstraße 34
14467 Potsdam
vertreten durch den vertretungsberechtigten Vorstand, vertreten durch den Jugendsekretär der Brandenburgischen Sportjugend im Landessportbund Brandenburg e.V., im Folgenden „Arbeitgeber" genannt
und
Herrn / Frau
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------im Folgenden „Übungsleiter“ genannt
wird folgender Übungsleitervertrag geschlossen:
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§1
Allgemeines
Der Übungsleiter wird ab dem
für die Dauer von
Monaten als nebenberuflicher
Übungsleiter in folgender Funktion und Aufgabenstellung im Sinne einer begünstigten pädagogischen
/ betreuerischen Übungsleitertätigkeit nach Maßgabe von § 3 Nr. 26 EStG für den Verein tätig:

Entwicklung und Förderung von zivilgesellschaftlichen / bürgerschaftlichen Engagement,

Etablierung und Umsetzung des bundesweiten Förderprogramms „Zukunftsinvestitionen: Entwicklung jungen Engagements im Sport“ als „Jugend-Botschafter“ in Form eines eigenständig
umgesetzten „Qualifizierungsprojektes“ mit entsprechendem Nachweis,

Etablierung einer Jugendabteilung im Verein mit Installierung eines Jugendsprechers,

Beteiligung an Jugendprojekten der Brandenburgische Sportjugend,

Kommunikation zwischen Brandenburgischer Sportjugend und Verein, um so jugendpolitische
Themen an die Vereinsbasis zu übermitteln,

Kommunikation von Mitmachangeboten und Stellungnahmen der Brandenburgischen Sportjugend,

Teilnahme an zentralen Events bzw. Veranstaltungen der Brandenburgischen Sportjugend

Mitwirkung beim landesweiten Kita-W ettbewerb „Immer in Bewegung mit Fritzi“.
Der Übungsleiter versichert, soweit dies zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich ist, im Besitz einer
gültigen Lizenz des Verbandes / Fachverbandes zu sein, diese zu erwerben und dafür Sorge zu tragen, dass für die Dauer dieses Vertrags die Lizenz/Qualifikation gültig bleibt.
§2
Rechtsstellung des Übungsleiters
Weisungsberechtigt und zuständig für die Tätigkeit als Übungsleiter ist seitens des Arbeitgebers der
jeweils vertretungsberechtigte Vorstand sowie der Jugendsekretär der Brandenburgischen Sportjugend. (Dienstaufsicht: Robert Busch, Jugendsekretär und Projektleiter; Fachaufsicht: Franziska
Reinhardt, Michael Glasow, Alexandra Moll, Steffen Müller; pädagogische Begleitung)
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§3
Zeitlicher Rahmen
Beide Vertragsparteien gehen für die Tätigkeit von insgesamt 8 Stunden pro W oche aus.
§4
Vergütungssätze
Für die Tätigkeit wird eine Vergütung von 200,- Euro pro Monat zu Grunde gelegt. Die Vergütung ist
am Ende des Monats fällig und wird auf das angegebene Konto bei
Kreditinstitut
IBAN
BIC
überwiesen.
§5
Versteuerung
Im Hinblick auf die Tätigkeitsdauer pro Monat entsprechend § 1 des Vertrags wird für die sich hieraus
ergebende steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung Folgendes vereinbart:
Die 450-Euro-Regelung (§ 168 SGB IV) wird ausgeschlossen und die Vergütung nach allgemeinen
steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben abgerechnet. Jedoch unter Berücksichtigung
des Übungsleiter-Freibetrags von monatlich 200,- Euro.
§6
Kündigung
Jede der Vertragsparteien ist berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende
den Vertrag schriftlich zu kündigen.
Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt.
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§7
Vertragsänderungen
Mündliche Abreden wurden nicht getroffen. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrags bedürfen
grundsätzlich der Schriftform. Sollen einzelne Bestimmungen dieses Vertrags teilweise unwirksam
sein oder werden, wird hierdurch die Rechtswirksamkeit des gesamten Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind an dieser Stelle verpflichtet, anstatt der unwirksamen Regelung eine
Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung in zulässiger
Weise am nächsten kommt.
§8
Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Vertragsparteien ist das für den Sitz des Vereins zuständige örtliche Gericht.
Beide Vertragsparteien erklären, eine schriftliche, gegengezeichnete Ausfertigung dieses Vertrags
erhalten zu haben.
Anlage:
Bestätigung zur Berücksichtigung der steuerfreien
Aufwandsentschädigung i. S. des § 3 Nr. 26 EStG
_, den
Arbeitgeber
_, den
Übungsleiter
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Bestätigung zur Berücksichtigung der steuerfreien
Aufwandsentschädigung i. S. des § 3 Nr. 26 EStG
Ich erkläre hiermit, dass ich die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG im Kalenderjahr
Kalenderjahr
Kalenderjahr
bei den Einnahmen aus einer anderen Tätigkeit als Übungsleiter oder einer sonstigen begünstigten nebenberuflichen Tätigkeit (Berufsverband, Volkshochschule etc.)
[ ] nicht
[ ] In Anspruch genommen habe bzw. in Anspruch nehmen werde.
Jegliche Veränderungen in meiner Person oder meinen Tätigkeiten, insbesondere die Aufnahme weiterer
Tätigkeiten werde ich unverzüglich mitteilen. Mir ist bekannt, dass Nachteile des Vereins zu meinen Lasten gehen.
_, den
Übungsleiter
Anlage: Bestätigung zur Berücksichtigung der steuerfreien Aufwandsentschädigung i. S. des § 3 Nr. 26 EStG
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