Vertrag mit nebenberuflichem Übungsleiter als Angestellten Zwischen der Brandenburgischen Sportjugend im Landessportbund Brandenburg e.V. Schopenhauerstraße 34 14467 Potsdam vertreten durch den vertretungsberechtigten Vorstand, vertreten durch den Jugendsekretär der Brandenburgischen Sportjugend im Landessportbund Brandenburg e.V., im Folgenden „Arbeitgeber" genannt und Herrn / Frau --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------im Folgenden „Übungsleiter“ genannt wird folgender Übungsleitervertrag geschlossen: Vertrag mit nebenberuflichem Übungsleiter als Angestellten Seite 1 §1 Allgemeines Der Übungsleiter wird ab dem für die Dauer von Monaten als nebenberuflicher Übungsleiter in folgender Funktion und Aufgabenstellung im Sinne einer begünstigten pädagogischen / betreuerischen Übungsleitertätigkeit nach Maßgabe von § 3 Nr. 26 EStG für den Verein tätig: Entwicklung und Förderung von zivilgesellschaftlichen / bürgerschaftlichen Engagement, Etablierung und Umsetzung des bundesweiten Förderprogramms „Zukunftsinvestitionen: Entwicklung jungen Engagements im Sport“ als „Jugend-Botschafter“ in Form eines eigenständig umgesetzten „Qualifizierungsprojektes“ mit entsprechendem Nachweis, Etablierung einer Jugendabteilung im Verein mit Installierung eines Jugendsprechers, Beteiligung an Jugendprojekten der Brandenburgische Sportjugend, Kommunikation zwischen Brandenburgischer Sportjugend und Verein, um so jugendpolitische Themen an die Vereinsbasis zu übermitteln, Kommunikation von Mitmachangeboten und Stellungnahmen der Brandenburgischen Sportjugend, Teilnahme an zentralen Events bzw. Veranstaltungen der Brandenburgischen Sportjugend Mitwirkung beim landesweiten Kita-W ettbewerb „Immer in Bewegung mit Fritzi“. Der Übungsleiter versichert, soweit dies zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich ist, im Besitz einer gültigen Lizenz des Verbandes / Fachverbandes zu sein, diese zu erwerben und dafür Sorge zu tragen, dass für die Dauer dieses Vertrags die Lizenz/Qualifikation gültig bleibt. §2 Rechtsstellung des Übungsleiters Weisungsberechtigt und zuständig für die Tätigkeit als Übungsleiter ist seitens des Arbeitgebers der jeweils vertretungsberechtigte Vorstand sowie der Jugendsekretär der Brandenburgischen Sportjugend. (Dienstaufsicht: Robert Busch, Jugendsekretär und Projektleiter; Fachaufsicht: Franziska Reinhardt, Michael Glasow, Alexandra Moll, Steffen Müller; pädagogische Begleitung) Vertrag mit nebenberuflichem Übungsleiter als Angestellten Seite 2 §3 Zeitlicher Rahmen Beide Vertragsparteien gehen für die Tätigkeit von insgesamt 8 Stunden pro W oche aus. §4 Vergütungssätze Für die Tätigkeit wird eine Vergütung von 200,- Euro pro Monat zu Grunde gelegt. Die Vergütung ist am Ende des Monats fällig und wird auf das angegebene Konto bei Kreditinstitut IBAN BIC überwiesen. §5 Versteuerung Im Hinblick auf die Tätigkeitsdauer pro Monat entsprechend § 1 des Vertrags wird für die sich hieraus ergebende steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung Folgendes vereinbart: Die 450-Euro-Regelung (§ 168 SGB IV) wird ausgeschlossen und die Vergütung nach allgemeinen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben abgerechnet. Jedoch unter Berücksichtigung des Übungsleiter-Freibetrags von monatlich 200,- Euro. §6 Kündigung Jede der Vertragsparteien ist berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende den Vertrag schriftlich zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt. Vertrag mit nebenberuflichem Übungsleiter als Angestellten Seite 3 §7 Vertragsänderungen Mündliche Abreden wurden nicht getroffen. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrags bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Sollen einzelne Bestimmungen dieses Vertrags teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Rechtswirksamkeit des gesamten Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind an dieser Stelle verpflichtet, anstatt der unwirksamen Regelung eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt. §8 Gerichtsstand Gerichtsstand für die Vertragsparteien ist das für den Sitz des Vereins zuständige örtliche Gericht. Beide Vertragsparteien erklären, eine schriftliche, gegengezeichnete Ausfertigung dieses Vertrags erhalten zu haben. Anlage: Bestätigung zur Berücksichtigung der steuerfreien Aufwandsentschädigung i. S. des § 3 Nr. 26 EStG _, den Arbeitgeber _, den Übungsleiter Vertrag mit nebenberuflichem Übungsleiter als Angestellten Seite 4 Bestätigung zur Berücksichtigung der steuerfreien Aufwandsentschädigung i. S. des § 3 Nr. 26 EStG Ich erkläre hiermit, dass ich die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG im Kalenderjahr Kalenderjahr Kalenderjahr bei den Einnahmen aus einer anderen Tätigkeit als Übungsleiter oder einer sonstigen begünstigten nebenberuflichen Tätigkeit (Berufsverband, Volkshochschule etc.) [ ] nicht [ ] In Anspruch genommen habe bzw. in Anspruch nehmen werde. Jegliche Veränderungen in meiner Person oder meinen Tätigkeiten, insbesondere die Aufnahme weiterer Tätigkeiten werde ich unverzüglich mitteilen. Mir ist bekannt, dass Nachteile des Vereins zu meinen Lasten gehen. _, den Übungsleiter Anlage: Bestätigung zur Berücksichtigung der steuerfreien Aufwandsentschädigung i. S. des § 3 Nr. 26 EStG Seite 5
© Copyright 2024 ExpyDoc