Abfallkalender 2016

2016
Region Meißen
Städte Coswig, Lommatzsch, Meißen, Nossen,
Radebeul, Radeburg und die Gemeinden DieraZehren, Käbschütztal, Klipphausen, Moritzburg,
Niederau, Weinböhla
Abfallkalender
An sämtliche Haushalte
Sehr geehrte Einwohnerin,
sehr geehrter Einwohner im Landkreis Meißen,
die Natur kennt keinen Abfall. Nichts
bleibt unbrauchbar zurück. Alles wird verwertet. Und das Leben kann wieder von
Neuem beginnen…
Wollen wir es der Natur nachmachen, so
ist die getrennte Sammlung von Wertstoffen ein erster wichtiger Schritt. Denn
durch die Verwertung der Wertstoffe können Rohstoffe in den Kreislauf zurückgeführt werden. Das schont die Ressourcen und spart Energie.
Zudem ist es ganz einfach: Papier und Pappe in die Blaue Tonne,
Verkaufsverpackungen in den Gelben Sack oder die gelbe Tonne, Bio- und Grünabfall in die Biotonne. Und weil letztere noch
nicht jeder kennt, bietet der ZAOE seine Aktion der gebührenfreien Leerung sogar bis Ende des Jahres 2016 an!
Aber auch aus Sperrmüll und Elektroaltgeräten lassen sich Wertstoffe gewinnen. Neben der Sammlung auf Bestellung können
die Abfälle auf jedem Wertstoffhof des ZAOE abgegeben werden.
Auch Kunststoff-, Metall- und Glasabfälle aus Haushalten wie
zum Beispiel alte Gartenmöbel, Töpfe, Schüsseln und Pfannen.
Um noch mehr Wertstoffe getrennt zu erfassen, wurde in Meißen, Am Wall 7 und Nossen, Steinbuschstraße 40, je ein neuer
Wertstoffhof eröffnet. Weitere Höfe sind geplant.
Die Abfälle, die nicht mehr recycelt werden können, lässt der
ZAOE in Verbrennungsanlagen behandeln, um Strom und Wärme daraus zu gewinnen.
Da auch die Sammlung und Behandlung von Wertstoffen Aufwand verursacht, ist die Vermeidung immer noch oberstes Gebot. Nicht immer ist Abfall gleich Abfall. Wieso nicht auch mal
zu einem Verein gehen, selber reparieren und dabei nette Leute
kennenlernen? Oder statt Neukauf beim Nachbarn leihen?
Neben Infos im Abfallkalender finden Sie weitere Hinweise auf
den Internetseiten des Verbandes, unter anderem ein umfangreiches Abfall-ABC für die richtige Entsorgung der Abfälle und
Tipps zur Abfallvermeidung. Haben Sie noch Fragen, beantworten Ihnen die Abfallberater diese gern.
Mit freundlichen Grüßen
Inhalt
Seite
Ansprechpartner, Umladestationen und Wertstoffhöfe
Hinweise zur Bereitstellung von Abfallbehältern
Entsorgung von Verkaufsverpackungen (Gelber Sack /
Gelbe Tonne, Glascontainer), Papier/ Pappe, Sperrmüll
und Elektroaltgeräten
1
2
Entsorgung von Bioabfällen, Gartenabfällen und Weihnachtsbäumen, schadstoffhaltigen Abfällen
Kalendarium Januar bis Dezember mit Terminen für
Entsorgung Rest- und Bioabfall, Papier und Pappe,
Gelber Sack / Gelbe Tonne
3 - 14
Termine Grünschnittannahme
15
Termine/Plätze Weihnachtsbäume
16
Termine mobile Schadstoffannahme
17
Die Umwelt geht uns alle an!
18
Auszug aus der Gebührensatzung
Arndt Steinbach
Landrat des Landkreises Meißen
Entsorgung ausgewählter Abfälle
19
Anmelde-/Bestellformular zur Abfallentsorgung
Begriffserläuterung
Hinweise zu SEPA-Lastschriftmandat
20
Abfallentsorgung im Winter
Wertstoffhöfe des Verbandes, Gebühren
Bestellkarten zur Abholung von Sperrmüll und
Elektroaltgeräten
21
IMPRESSUM
Herausgeber/Fotoquelle Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Meißner Straße 151 a, 01445 Radebeul
Service: 0351 40404-50, [email protected], www.zaoe.de
Sickerwasserreinigungsanlage Deponie Gröbern
Herstellung
Initial Werbung & Verlag, www.initial-verlag.de
Druck
Möller Druck und Verlag GmbH, www.moellerdruck.de
Verteilung
Deutsche Post AG, Geschäftsbereich Vertrieb,
www.deutschepost.de
IHRE ANSPRECHPARTNER
IHR ENTSORGUNGSUNTERNEHMEN IM LANDKREIS MEISSEN
Sitz der Geschäftsstelle und Postanschrift
Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) Service-Tel.: 0351 40404-50
Fax: 0351 40404-350
Meißner Straße 151 a
E-Mail: [email protected], Internet: www.zaoe.de
01445 Radebeul
für die Abholung Gelbe Säcke/Entleerung Gelbe Tonnen
für die Leerung der Glascontainer
Sprechzeiten Geschäftsstelle
Montag, Mittwoch, Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
NERU GmbH & Co. KG, Radeburger Straße 65, OT Gröbern, 01689 Niederau
Service-Hotline zum Ortstarif 0180-1408040, Tel. 03521 765-410, Fax 03521 765-412
für Fragen zu wilden Ablagerungen
Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen zum Abfallrecht
Fragen zur Gebührenveranlagung
Ebersbach, Großenhain, Lampertswalde, Schönfeld, Tauscha, Thiendorf
0351 40404-332
Glaubitz, Gröditz, Riesa, Röderaue, Stauchitz, Strehla, Wülknitz
0351 40404-331
Hirschstein, Nünchritz, Priestewitz, Zeithain
0351 40404-330
Coswig, Käbschütztal, Moritzburg, Niederau, Weinböhla
0351 40404-321
Meißen, Nossen, Klipphausen
0351 40404-329
Diera-Zehren, Radebeul, Radeburg, Lommatzsch
0351 40404-322
Fragen zur Abfallentsorgung und Abfallberatung
0351 40404-567
Abfall-ABC: www.zaoe.de/abfallberatung/abfall-abc
WERTSTOFFHÖFE
Mo, Mi, Fr 13:00 - 18:00 Uhr,
Sa
08:00 - 12:00 Uhr
REMONDIS Elbe-Röder GmbH, Mühlbacher Weg 3, 01561 Lampertswalde, OT Quersa
Tel. 035248 836-12, Fax 035248 836-13
Die folgenden Anlagen sind am 23.01., 27.02.,
18.06., 27.08. (nur Groptitz), 26.11., 24.12. geschlossen, am 09.03. ab 13:00 Uhr geöffnet. ‚
► Altenberg, Zinnwalder Straße 5
(nur April - Oktober)
Mo
08:00 - 18:00 Uhr,
Di - Fr 08:00 - 16:30 Uhr, Sa 08:00 - 12:00 Uhr
► Dippoldiswalde, Alte Dresdner Straße 10
► Gröbern, Radeburger Straße 65 in 01689
Niederau/OT Gröbern, Tel. 03521 711074
Untere Abfallbehörde im Landratsamt Meißen
Großenhain: Tel. 03522 3032303, Fax 03521 72588024
E-Mail: [email protected]
HINWEISE ZUR BEREITSTELLUNG VON ABFALLBEHÄLTERN
► Der zu entleerende Behälter ist am Entleerungstag bis 06:00 Uhr vor dem Grundstück oder an
einer für Entsorgungsfahrzeuge befahrbaren Straße bereitzustellen.
► Sollen einzelne Behälter nicht entleert werden, sind diese deutlich zu kennzeichnen.
► Behälter nur so weit füllen, dass sich der Deckel schließen lässt. Einschlämmen, übermäßiges
Verdichten des Inhaltes, Einfüllen von heißer oder glühender Asche in den Restabfallbehälter
sind untersagt.
► Eine Störung der Entsorgung ist zu vermeiden, zum Beispiel durch falsch parkende Autos, herabhängende Äste und Zweige, Schlösser oder Ketten am Behälter.
► Wurde ein Behälter nicht entleert, ist dies dem ZAOE am folgenden Tag mitzuteilen. Der Behälter
muss stehen bleiben – die Entleerung wird kurzfristig nachgeholt.
► Beim kurzzeitigen Mehranfall von Restabfall ZAOE-Restabfallsäcke verwenden! Diese Säcke können am Entleerungstag neben dem Restabfallbehälter bereitgestellt werden. Andere Säcke sind
nicht zugelassen. Die Restabfallsäcke gibt es gegen eine Gebühr: in der ZAOE-Geschäftsstelle,
auf allen ZAOE-Wertstoffhöfen, bei den beauftragten Entsorgern, in Verwaltungen der Städte und
Gemeinden. Mit der Gebühr ist die Entsorgung bezahlt.
► Großenhain, Zum Fliegerhorst 9
► Meißen, Am Wall 7
► Neustadt, Werner-von-Siemens-Straße 20
► Groptitz, Weidaer Straße 2 in 01594 Groptitz,
Tel. 03525 733317
► Saugrund, Schachtstraße 107 in
01705 Freital, Tel. 0351 6411264
► Nossen, Steinbuschstraße 40
► Weinböhla, Spitzgrundstraße 32
► Kleincotta, Cotta B 40 in 01796 Dohma,
Tel. 03501 762392
Schon die Biotonne?
Bis zum 31. Dezember 2016 ohne Entleerungsgebühr!
Formular im Abfallkalender oder im Internet!
Mehr Infos: www.zaoe.de, Tel. 0351 4040450
1
Grundsätzlich gilt „Der beste Abfall ist der, der überhaupt nicht entsteht“. Fällt dennoch Abfall an, so
sollte dieser möglichst recycelt werden, um somit Energie und Rohstoffe zu sparen. Vorausgesetzt, sie
werden getrennt gesammelt. Ausführliche Tipps dazu gibt es auch auf den Internetseiten des Verbandes www.zaoe.de, unter den Menüpunkten Abfallberatung, Abfallverwertung und Abfallbeseitigung.
ENTSORGUNG VON VERKAUFSVERPACKUNGEN
Verkaufsverpackungen müssen getrennt von Restabfällen gesammelt werden, um sie später wiederzuverwerten. Die Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen liegt nicht in der Verantwortung
des Zweckverbandes. Hersteller und Vertreiber von Verpackungen sind für das Einsammeln und Sortieren verantwortlich, die hierfür Entsorgungsunternehmen beauftragen. Finanziert wird die Entsorgung
über Lizenzgebühren, die jeder beim Einkauf mitbezahlt. Der Zweckverband unterstützt mit Öffentlichkeitsarbeit und Beratung.
Der Gelbe Sack/die Gelbe Tonne
Hinein kommen nur Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbunden (Leichtverpackungen),
so zum Beispiel Joghurtbecher, Shampooflaschen, leere Farbeimer, alle Plastiktüten, Alufolien und
Aluschalen, Gemüse- und Fischbüchsen, leere Spraydosen, Kronkorken, Getränkepacks, beschichtete
Pappe von Tiefkühlprodukten, Suppentüten, Vakuumverpackungen (Filterkaffee).
Die Verpackungen sollten vollständig leer sein, auswaschen ist nicht erforderlich. Sie sollten nicht
ineinander gestapelt entsorgt werden.
Werden die Säcke/Tonnen mit Abfällen befüllt, die da nicht hineingehören, bleiben sie stehen und
werden mit einem Aufkleber versehen. Entweder die Abfälle werden entfernt oder es erfolgt eine kostenpflichtige Entleerung.
Die Gelben Säcke sind unentgeltlich in folgenden Einrichtungen erhältlich: in der Geschäftsstelle, auf
allen ZAOE-Wertstoffhöfen, in den Landratsämtern Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, bei
den beauftragten Entsorgungsfirmen sowie in Verwaltungen der Städte und Gemeinden (bitte vorher
anfragen); siehe auch im Internet unter www.zaoe.de. Die Gelben Säcke sind ausschließlich nur für die
Entsorgung von Leichtverpackungen bestimmt und nicht zweckentfremdend einzusetzen.
Nichtverpackungen aus Kunststoff oder Metall gehören in den Restabfall.
Glascontainer
In den Glascontainer kommen nur Glasverpackungen ohne Pfand, zum Beispiel Gemüse- und Marmeladegläser, Weinflaschen. Diese werden eingeschmolzen, um daraus wieder neue herzustellen.
Wichtig ist die farbliche Trennung nach weiß, grün und braun. Nicht hinein gehören unter anderem
Fenster-, Draht-, Spiegel-, Bleiglas, Keramik, Haushaltsgegenstände aus Glas, Glühbirnen, Steingut –
das kommt in den Restabfall. Größere Glasabfälle wie Aquarien und Vasen können gebührenfrei auf
den Wertstoffhöfen des ZAOE abgegeben werden.
ENTSORGUNG VON PAPIER UND PAPPE
Über die „Blaue Tonne“ werden Papier und Pappe sowie Verkaufsverpackungen aus diesen Materialien gesammelt, um daraus wieder Papier und Pappe herzustellen. Daraus werden dann zum
Beispiel Toilettenpapier, Zeitungen oder Schulhefte produziert.
TIPP: Papier und insbesondere großflächige Pappe können auch auf den ZAOEWertstoffhöfen unentgeltlich abgegeben werden.
Das gehört in die Blaue Tonne: Druckerzeugnisse (zum Beispiel Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Hefte, Kataloge), Schreibpapier, Schulhefte, Briefumschläge, Kartons und Pappen, Verpackungen (zum
Beispiel Mehltüten, Zuckertüten, Schachteln) Papier, Pappen und Kartonagen sollten sauber sein.
Klebebänder, Tragegriffe oder Aufkleber sind zu entfernen.
Das gehört nicht hinein: Tapeten, Hygienepapier und Papierservietten (benutzt), Kohle- oder Blaupapier, Wachspapiere, beschichtete Papiere und Pappen, Versandtaschen mit Kunststoffpolsterung (das
kommt alles in den Restabfall) sowie Getränkeverpackungen (Gelber Sack/Gelbe Tonne).
ENTSORGUNG VON SPERRMÜLL UND ELEKTROALTGERÄTEN
Abholung über die Sperrmüllkarte
Zum Sperrmüll zählen alle sperrigen Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände aus dem Haushalt und
vergleichbare Abfälle vom Kleingewerbe, die aufgrund Sperrigkeit und Zerkleinerung nicht im Restabfallbehälter entsorgt werden können. Als Leitsatz gilt: „Alles, was mit der Wohnung bzw. dem Gebäude
oder Grundstück nicht fest verbunden ist und deshalb vom Mieter beim Auszug mitgenommen werden
kann, ist Sperrmüll.“ Sperrmüll und Elektroaltgeräte werden über die Bestellkarte aus dem aktuellen Abfallkalender gebührenfrei abgeholt. Folgende Vorgaben sind bei der Sperrmüllentsorgung zu beachten:
► Nach Eingang der Bestellkarte beim Entsorger legt dieser einen Abholtermin innerhalb der nächsten 4 Wochen fest. Dieser Termin wird eine Woche vorher schriftlich mitgeteilt.
► Die Abholung erfolgt nur bei vollständig ausgefüllter Bestellkarte sowie ausreichend frankierter
Antwortkarte.
► Die Abfälle sind frühestens am Vorabend und spätestens bis 6:00 Uhr am Termin gut sichtbar am
vereinbarten Abholort bereitzustellen, der für das Sammelfahrzeug gut erreichbar ist.
► Sperrmüll wird nur in haushaltsüblichen Mengen bis maximal 3 Kubikmeter abgeholt. Sperrige
Abfälle sind in transportfähige Stücke zu zerlegen.
► Alles, was in einen Sack oder Karton passt, ist kein Sperrmüll und gehört in den Restabfallbehälter.
Es können auch ZAOE-Restabfallsäcke genutzt werden.
► Haushaltkleingeräte sollten nur in Verbindung mit einem Großgerät bereitgestellt werden. Die Wertstoffhöfe des ZAOE nehmen diese kostenfrei zurück.
Von der Abfuhr ausgeschlossen:
Farbeimer und -dosen, Autowracks und -teile, Motorräder, Mopeds, Reifen, Hausmüll, schadstoffhaltige Abfälle, Gartenabfälle, Abfälle aus Gebäuderenovierungen wie z. B. Fenster, Türen, Balken, Bauschutt, Sanitäreinrichtungen ohne elektrische Bauteile und -gruppen.
Abgabe auf den Wertstoffhöfen des ZAOE
Sperrmüll bis zu einer Menge von maximal 3 Kubikmetern und Elektroaltgeräte sowie größere Gegenstände aus Metall und Kunststoff können auch direkt auf den Wertstoffhöfen des Verbandes abgegeben werden. Gegen Vorlage der ausgefüllten Bestellkarte aus dem aktuellen Abfallkalender ist dies
gebührenfrei. Größere Mengen Sperrmüll können gegen eine Gebühr in Groptitz, Gröbern, Kleincotta
und Saugrund abgegeben werden.
Baumischabfälle sind kein Sperrmüll! Sie sind das Ergebnis von Bau- oder Abbrucharbeiten. Bauabfälle stammen aus einer gewerblichen Tätigkeit, aber auch aus Privathaushalten – „Heimwerkerabfall“.
Dafür ist die Mindestgebühr je nach Fraktion zu entrichten.
ENTSORGUNG VON BIOABFÄLLEN
Bioabfälle sind biologisch abbaubare Abfälle, die im Haushalt und Garten anfallen. Werden diese Abfälle getrennt gesammelt und entsorgt, können sie vollständig verwertet werden. Haushaltsnahe Entsorgungsmöglichkeiten sind die Biotonne und die Eigenkompostierung. Zum Kennenlernen der Biotonne
bietet der Verband diese bis zum 31. Dezember 2016 ohne Entleerungsgebühr an. Es wird nur die
Mietgebühr berechnet.
Die Biotonne
Bioabfälle entstehen in jedem Haushalt: in der Küche beim Kochen oder nach dem Essen als Speiserest, als verwelkte Blumen und Pflanzen sowie als Kleintiereinstreu. Aber auch im Garten entstehen
kompostierbare Abfälle, so zum Beispiel Grün- und Rasenschnitt. Die Biotonne ist somit eine sinnvolle
Ergänzung zum Komposthaufen und stellt zudem eine bequeme Alternative zur Grünschnittsammlung
dar. Gartenabfälle wie beispielsweise Unkraut oder kranke Pflanzen können bequem vor Ort entsorgt
werden. Aus den Bio- und Gartenabfällen entsteht im Humuswerk wertvoller Kompost für eine umweltfreundlichere Landwirtschaft!
Bei konsequenter Trennung der organischen Abfälle vom Hausmüll kann sogar Geld gespart werden.
Der Restabfallbehälter müsste nicht mehr so häufig zur Entleerung bereitgestellt werden. Größere
Restabfallbehälter könnten auch gegen kleinere Behälter ausgetauscht werden.
Die Biotonne kann in den Monaten Mai bis Oktober wöchentlich und in der restlichen Zeit alle zwei
Wochen zum Entleeren bereitgestellt werden.
Nutzen Sie zur Anmeldung unser Formular im Abfallkalender oder im Internet www.zaoe.de unter „Abfallberatung/Formulare/Biotonne“.
Das gehört hinein: kompostierbare Küchenabfälle wie z. B. Reste von Obst, Gemüse, Backwaren und
Tee, Kaffeesatz, verwelkte Blumen und Grünpflanzen, Küchenpapier, kompostierbare Gartenabfälle
wie z. B. Rasen- und Grünschnitt, Laub, Fallobst.
TIPPS FÜR DIE BIOTONNE: Den Behälter nie in die pralle Sonne stellen. Sinnvoll
ist ein Stellplatz an der Hauswand oder unter dem Dach. Das Bedecken des Bodens
mit Zeitungen kann zudem das Anfrieren der Abfälle verhindern. Die Bioabfälle sollten
möglichst nicht lose, sondern eingewickelt in Zeitungs- oder Packpapier bzw. in Papiertüten
entsorgt werden. Bitte keine Kunststofftüten verwenden!
Um einen Insektenbefall zu vermeiden, sollte die Biotonne regelmäßig entleert und mit
Wasser gereinigt werden. Die Zugabe von Schnellkomposter, Kalkstickstoff oder Biotonnenpulver kann zudem hilfreich sein. Niemals Chlorkalk oder Insektenvernichtungsmittel
verwenden!
Eigenkompostierung
Die Eigenkompostierung von Gartenabfällen ist eine kostengünstige Möglichkeit, Abfälle zu vermeiden
und dem Boden wertvolle Nährstoffe zurückzugeben. Für eine vollständige biologische Umsetzung der
Abfälle sollten jedoch folgende Hinweise berücksichtigt werden:
Günstig für den Komposthaufen ist ein Platz im Halbschatten. Eine 20 cm starke
Schicht aus Reisig o. ä. als Unterlage schützt gegen „nasse Füße“ und sorgt für die
richtige Luftzufuhr. Abwechselnd sind feuchte und trockene Küchenabfälle und Grünschnitt
aufzuschichten, dann kommt eine dünne Schicht Gartenerde oder halbfertiger Kompost.
Eine Abdeckung aus Stroh oder Erde schützt während der zweimonatigen Rottephase vor
zu viel Nässe. Nach zirka sechs Monaten den Kompost umsetzen und dabei alle Schichten
durchmischen und lockern. Vor dem Aufbringen sollte der Kompost gesiebt und mit Gartenerde vermischt werden.
ENTSORGUNG VON GARTENABFÄLLEN UND WEIHNACHTSBÄUMEN
Grünschnittannahme auf den Wertstoffhöfen
Saisonal bedingte Mehrmengen an Gartenabfällen, die nicht kompostiert oder über die Biotonne entsorgt werden können, werden gegen Gebühr auf den Anlagen und Wertstoffhöfen des Zweckverbandes
angenommen. Haushaltstypische Grünschnittabfälle sind unter anderem Laub und Hecken-, Strauchund Baumschnitt mit einer max. Abmessung von 2 m Länge und 15 cm Stammdurchmesser. Grünschnitt
bis zu einem Kubikmeter pro Anlieferung kann gegen eine Gebühr von 3,00 Euro auf den Wertstoffhöfen
abgegeben werden; größere Mengen werden auf den Anlagen in Groptitz, Gröbern, Kleincotta und Saugrund gegen eine Gebühr von 20,00 Euro pro Tonne angenommen.
Öffentliche gebührenfreie Grünschnitt- und Weihnachtsbaumannahme
Grünschnitt wird an festgelegten Annahmeplätzen und zu bestimmten Terminen bis zu einem Kubikmeter unentgeltlich angenommen. Dieser Entsorgungsweg ist jedoch nur als zusätzliches Angebot zur
Eigenkompostierung und Biotonne gedacht. Ausgeschlossen davon sind Gartenabfälle aus Kleingartensparten, da diese nicht an der Abfallentsorgung angeschlossen sind.
Auch die Weihnachtsbäume oder Zweige können zerkleinert in der Biotonne entsorgt werden. Weiterhin
können diese unentgeltlich an bestimmten Annahmeplätzen abgelegt oder auf einem Wertstoffhof abgegeben werden. Der gesamte Baumbehang, auch das Lametta, ist zu entfernen. Weihnachtsgestecke
gehören aufgrund des hohen Anteils an nichtkompostierbaren Bestandteilen in den Restabfallbehälter.
ENTSORGUNG VON SCHADSTOFFHALTIGEN ABFÄLLEN
Schadstoffe sind Abfälle, die nach ihrer Art, Beschaffenheit oder Menge gesundheits-, luft- oder
wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind. Zum Schutz der Umwelt sind diese Abfälle getrennt
zu sammeln. Dazu bietet der Zweckverband die mobile Schadstoffsammlung an. Das Schadstoffmobil tourt zweimal jährlich durch die Städte und Gemeinden. Zudem steht das Mobil an zahlreichen
Sonnabenden für längere Zeit auf den Wertstoffhöfen des ZAOE.
► Bei den Terminen werden maximal 25 kg bzw. 30 l angenommen. Flüssige und staubförmige Schadstoffe sind getrennt in dichten, fest verschlossenen, deutlich gekennzeichneten Behältnissen abzugeben.
► Größere Mengen (max. 60 Liter Gebinde) können an den Terminen auf den Wertstoffhöfen des ZAOE
abgegeben werden. Außerhalb dieser Termine erfolgt keine Annahme.
► Reste sind keinesfalls zu mischen und möglichst im Originalbehälter abzugeben.
► Ausgehärtete wasserlösliche Anstrichstoffe gehören in den Restabfallbehälter, der leere Farbbehälter
in den Gelben Sack /die Gelbe Tonne.
► Das Abstellen von Abfällen an den Haltestandorten ist untersagt! Das Eintreffen des Schadstoffmobils
ist unbedingt abzuwarten.
Schadstoffe sind:
Farb-, Lack- und Lösemittelreste, Foto- und Laborchemikalien, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Spraydosen mit Restinhalt, Leim und andere Klebemittel, öl- und fetthaltige Abfälle, Haushaltreiniger, Desinfektionsmittel, quecksilberhaltige Abfälle, Altöl (auch beim Händler), Altmedikamente
(gut verpackt auch in den Restabfall), Batterien und Starterbatterien (auch beim Händler), Energiesparlampen.
Das Schadstoffmobil nimmt nicht mit:
Undefinierbare Stoffe, defekte bzw. unverschlossene Behältnisse, Glühlampen, Sicherungen, Asbest,
asbesthaltige Abfälle, Dachpappe, Druckbehälter, Munition, Sprengstoff, Feuerwerkskörper, infektiöse
Abfälle, Altreifen.
2
meißner Glockenspiel im Kurort Bärenfels, Nähe Kurort Altenberg
JANUAR
ENTSORGUNGSTERMINE 2016
Restabfall
Bioabfall
Papier
Gelber Sack
Coswig
12./26.
02./14./28.
04./29.
11./25.
Diera-Zehren
06./20.
13./27.
05.
02./14./28.
Käbschütztal
06./20.
13./27.
15.
15./29.
Klipphausen
05./19.
06./19.
15.
06./19.
Lommatzsch
06./20.
13./27.
18.
05./18.
Meißen
ohne Ortsteil Winkwitz
08./22.
06./19.
04./29.
12./26.
nur Ortsteil Winkwitz
06./20.
13./27.
05.
02./14./28.
Moritzburg
07./21.
12./26.
13.
02./14./28.
Niederau
06./20.
13./27.
05./15.
08./22.
Nossen 1
06./20.
06./19.
18.
06./19.
Nossen 2
(ehem. Ketzerbachtal)
11./25.
13./27.
05.
04./18.
Nossen 3
(ehem. Leuben-Schleinitz)
06./20.
13./27.
05.
04./18.
02./14./28.
11./25.
27.
07./21.
Stadt | Gemeinde
Radebeul
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Neujahr
Samstag
Sonntag
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
D Betriebsruhe Freital, Groptitz, Gröbern, Kleincotta
i Termine/Plätze Weihnachtsbäume Seite 16
VIERRADBEHÄLTER (1.100, 2.500 UND 5.000 LITER)
Radeburg
07./21.
12./26.
13.
11./25.
Weinböhla
11./25.
13./27.
13.
08./22.
 Die Abfallbehälter/-säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen, Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt.
Coswig
Diera-Zehren
Käbschütztal
Klipphausen
Lommatzsch
Di
Di
Di
Di
Di
Fr
Mo
Mo
Mo
Mo
Meißen ohne OT Winkwitz
nur OT Winkwitz
Moritzburg
Niederau
Nossen 1
Fr
Di
Di
Fr
Di
Fr
Mo
Mi
Fr
Mo
Nossen 2
Nossen 3
Radebeul
Radeburg
Weinböhla
Di
Di
Do
Di
Di
Mo
Mo
Mi
Mi
Fr
 Fällt die Entsorgung planmäßig auf einen Feiertag, verschieben sich diese und alle folgenden Entsorgungen um jeweils einen Tag bis zum nächsten Samstag.
3
Aussichtsturm und Berggasthof Götzinger Höhe in Neustadt
FEBRUAR
ENTSORGUNGSTERMINE 2016
Restabfall
Bioabfall
Papier
Gelber Sack
Coswig
09./23.
11./25.
26.
08./22.
Diera-Zehren
03./17.
10./24.
01./29.
11./25.
Käbschütztal
03./17.
10./24.
12.
12./26.
Klipphausen
02./16.
02./16.
12.
02./16.
Lommatzsch
03./17.
10./24.
15.
01./15./29.
Meißen
ohne Ortsteil Winkwitz
05./19.
02./16.
26.
09./23.
nur Ortsteil Winkwitz
03./17.
10./24.
01./29.
11./25.
Moritzburg
04./18.
09./23.
10.
11./25.
Niederau
03./17.
10./24.
12.
05./19.
Nossen 1
03./17.
02./16.
15.
02./16.
Nossen 2
(ehem. Ketzerbachtal)
08./22.
10./24.
01./29.
01./15./29.
Nossen 3
(ehem. Leuben-Schleinitz)
03./17.
10./24.
01./29.
01./15./29.
Radebeul
11./25.
08./22.
24.
04./18.
Stadt | Gemeinde
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
Winterferien: 08.02.– 19.02.2016
D Betriebsruhe Freital, Groptitz, Gröbern, Kleincotta
Gebührenbescheide an alle Hauseigentümer und Wohnungsgesellschaften ab 19. Februar
VIERRADBEHÄLTER (1.100, 2.500 UND 5.000 LITER)
Radeburg
04./18.
09./23.
10.
08./22.
Weinböhla
08./22.
10./24.
10.
05./19.
 Die Abfallbehälter/-säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen, Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt.
Coswig
Diera-Zehren
Käbschütztal
Klipphausen
Lommatzsch
Di
Di
Di
Di
Di
Fr
Mo
Mo
Mo
Mo
Meißen ohne OT Winkwitz
nur OT Winkwitz
Moritzburg
Niederau
Nossen 1
Fr
Di
Di
Fr
Di
Fr
Mo
Mi
Fr
Mo
Nossen 2
Nossen 3
Radebeul
Radeburg
Weinböhla
Di
Di
Do
Di
Di
Mo
Mo
Mi
Mi
Fr
 Fällt die Entsorgung planmäßig auf einen Feiertag, verschieben sich diese und alle folgenden Entsorgungen um jeweils einen Tag bis zum nächsten Samstag.
4
Osterbrunnen in Radebeul, Ortsteil Naundorf
MÄRZ
ENTSORGUNGSTERMINE 2016
Stadt | Gemeinde
Restabfall
Bioabfall
Papier
Gelber Sack
08./22.
10./24.
26.
07./21.
Diera-Zehren
02./16./31.
09./23.
29.
10./24.
Käbschütztal
02./16./31.
09./23.
11.
11./26.
Klipphausen
01./15./30. 01./15./30.
11.
01./15./30.
Lommatzsch
02./16./31.
09./23.
14.
14./29.
04./18.
01./15./30.
26.
08./22.
02./16./31.
09./23.
29.
10./24.
Coswig
Meißen
ohne Ortsteil Winkwitz
nur Ortsteil Winkwitz
03./17.
08./22.
09.
10./24.
Niederau
02./16./31.
09./23.
11.
04./18.
Nossen 1
02./16./31. 01./15./30.
14.
01./15./30.
Moritzburg
Montag
Ostermontag
Nossen 2
(ehem. Ketzerbachtal)
Nossen 3
(ehem. Leuben-Schleinitz)
Radebeul
07./21.
09./23.
29.
14./29.
02./16./31.
09./23.
29.
14./29.
10./24.
07./21.
23.
03./17.
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
Karfreitag
25
26
27
28
29
30
31
Osterferien: 25.03.– 01.04.2016
D
Freital, Groptitz, Gröbern, Kleincotta erst ab 13:00 Uhr geöffnet
x
Termine mobile Schadstoffannahme siehe Seite 17
VIERRADBEHÄLTER (1.100, 2.500 UND 5.000 LITER)
Radeburg
03./17.
08./22.
09.
07./21.
Weinböhla
07./21.
09./23.
09.
04./18.
 Die Abfallbehälter/-säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen, Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt.
Coswig
Diera-Zehren
Käbschütztal
Klipphausen
Lommatzsch
Di
Di
Di
Di
Di
Fr
Mo
Mo
Mo
Mo
Meißen ohne OT Winkwitz
nur OT Winkwitz
Moritzburg
Niederau
Nossen 1
Fr
Di
Di
Fr
Di
Fr
Mo
Mi
Fr
Mo
Nossen 2
Nossen 3
Radebeul
Radeburg
Weinböhla
Di
Di
Do
Di
Di
Mo
Mo
Mi
Mi
Fr
 Fällt die Entsorgung planmäßig auf einen Feiertag, verschieben sich diese und alle folgenden Entsorgungen um jeweils einen Tag bis zum nächsten Samstag.
5
Koselitzer Teichlandschaft, Gemeinde Röderaue
APRIL
ENTSORGUNGSTERMINE 2016
Stadt | Gemeinde
Restabfall
Bioabfall
Papier
Gelber Sack
Coswig
05./19.
07./21.
22.
04./18.
Diera-Zehren
13./27.
06./20.
25.
07./21.
Käbschütztal
13./27.
06./20.
08.
08./22.
Klipphausen
12./26.
12./26.
08.
12./26.
Lommatzsch
13./27.
06./20.
11.
11./25.
02./15./29.
12./26.
22.
05./19.
13./27.
06./20.
25.
07./21.
01./14./28.
05./19.
06.
07./21.
Niederau
13./27.
06./20.
08.
02./15./29.
Nossen 1
13./27.
12./26.
11.
12./26.
Nossen 2
(ehem. Ketzerbachtal)
04./18.
06./20.
25.
11./25.
Nossen 3
(ehem. Leuben-Schleinitz)
13./27.
06./20.
25.
11./25.
Radebeul
07./21.
04./18.
20.
01./14./28.
Meißen
ohne Ortsteil Winkwitz
nur Ortsteil Winkwitz
Moritzburg
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
Tag der offenen Tür in Freital: für Schulklassen
x
Termine mobile Schadstoffannahme siehe Seite 17
VIERRADBEHÄLTER (1.100, 2.500 UND 5.000 LITER)
Radeburg
01./14./28.
05./19.
06.
04./18.
Weinböhla
04./18.
06./20.
06.
02./15./29.
 Die Abfallbehälter/-säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen, Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt.
Coswig
Diera-Zehren
Käbschütztal
Klipphausen
Lommatzsch
Di
Di
Di
Di
Di
Fr
Mo
Mo
Mo
Mo
Meißen ohne OT Winkwitz
nur OT Winkwitz
Moritzburg
Niederau
Nossen 1
Fr
Di
Di
Fr
Di
Fr
Mo
Mi
Fr
Mo
Nossen 2
Nossen 3
Radebeul
Radeburg
Weinböhla
Di
Di
Do
Di
Di
Mo
Mo
Mi
Mi
Fr
 Fällt die Entsorgung planmäßig auf einen Feiertag, verschieben sich diese und alle folgenden Entsorgungen um jeweils einen Tag bis zum nächsten Samstag.
6
maibaum auf dem marktplatz strehla
MAI
ENTSORGUNGSTERMINE 2016
Stadt | Gemeinde
Restabfall
Bioabfall
Papier
Gelber Sack
03./18./31.
06./12./
20./26.
21.
02./17./30.
Diera-Zehren
11./25.
04./11./
19./25.
23.
06./20.
Käbschütztal
11./25.
04./11./
19./25.
07.
07./21.
Klipphausen
10./24.
03./10./18./
24./31.
07.
10./24.
Lommatzsch
11./25.
04./11./
19./25.
09.
09./23.
Meißen
ohne Ortsteil Winkwitz
13./27.
03./10./18./
24./31.
21.
03./18./31.
nur Ortsteil Winkwitz
11./25.
04./11./
19./25.
23.
06./20.
Moritzburg
12./26.
03./10./18./
24./31.
04.
06./20.
Niederau
11./25.
04./11./
19./25.
07.
13./27.
Nossen 1
11./25.
03./10./18./
24./31.
09.
10./24.
02./17./30.
04./11./
19./25.
23.
09./23.
Nossen 3
(ehem. Leuben-Schleinitz)
11./25.
04./11./
19./25.
23.
09./23.
Radebeul
06./20.
02./09./17./
23./30.
19.
12./26.
Coswig
Nossen 2
(ehem. Ketzerbachtal)
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
Tag der Arbeit
Pfingstmontag
1
5
6
7
8
11
12
13
14
15
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
2
3
4
9
10
16
x
Christi
Himmelfahrt
Termine mobile Schadstoffannahme siehe Seite 17
VIERRADBEHÄLTER (1.100, 2.500 UND 5.000 LITER)
Radeburg
12./26.
03./10./18./
24./31.
04.
02./17./30.
Weinböhla
02./17./30.
04./11./
19./25.
04.
13./27.
 Die Abfallbehälter/-säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen, Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt.
Montag
Coswig
Diera-Zehren
Käbschütztal
Klipphausen
Lommatzsch
Di
Di
Di
Di
Di
Fr
Mo
Mo
Mo
Mo
Meißen ohne OT Winkwitz
nur OT Winkwitz
Moritzburg
Niederau
Nossen 1
Fr
Di
Di
Fr
Di
Fr
Mo
Mi
Fr
Mo
Nossen 2
Nossen 3
Radebeul
Radeburg
Weinböhla
Di
Di
Do
Di
Di
Mo
Mo
Mi
Mi
Fr
 Fällt die Entsorgung planmäßig auf einen Feiertag, verschieben sich diese und alle folgenden Entsorgungen um jeweils einen Tag bis zum nächsten Samstag.
7
Schloss Reichstädt, ein Ortsteil von Dippoldiswalde
JUNI
ENTSORGUNGSTERMINE 2016
Restabfall
Bioabfall
Papier
Gelber Sack
Coswig
14./28.
02./09./16./
23./30.
17.
13./27.
Diera-Zehren
08./22.
01./08./15./
22./29.
20.
02./16./30.
Käbschütztal
08./22.
01./08./15./
22./29.
03.
03./17.
Klipphausen
07./21.
07./14./
21./28.
03.
07./21.
Lommatzsch
08./22.
01./08./15./
22./29.
06.
06./20.
Meißen
ohne Ortsteil Winkwitz
10./24.
07./14./
21./28.
17.
14./28.
nur Ortsteil Winkwitz
08./22.
01./08./15./
22./29.
20.
02./16./30.
Moritzburg
09./23.
07./14./
21./28.
01./29.
02./16./30.
Niederau
08./22.
01./08./15./
22./29.
03.
10./24.
Nossen 1
08./22.
07./14./
21./28.
06.
07./21.
Stadt | Gemeinde
Nossen 2
(ehem. Ketzerbachtal)
Nossen 3
(ehem. Leuben-Schleinitz)
Radebeul
13./27.
01./08./15./
22./29.
20.
06./20.
08./22.
01./08./15./
22./29.
20.
06./20.
02./16./30.
06./13./
20./27.
15.
09./23.
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
Sommerferien: 27.06.– 05.08.2016
Tag der offenen Tür in Gröbern: für Schulklassen
D
Betriebsruhe Freital, Groptitz, Gröbern, Kleincotta
x
Termine mobile Schadstoffannahme siehe Seite 17
VIERRADBEHÄLTER (1.100, 2.500 UND 5.000 LITER)
Radeburg
09./23.
07./14./
21./28.
01./29.
13./27.
Weinböhla
13./27.
01./08./15./
22./29.
01./29.
10./24.
 Die Abfallbehälter/-säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen, Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt.
Montag
Coswig
Diera-Zehren
Käbschütztal
Klipphausen
Lommatzsch
Di
Di
Di
Di
Di
Fr
Mo
Mo
Mo
Mo
Meißen ohne OT Winkwitz
nur OT Winkwitz
Moritzburg
Niederau
Nossen 1
Fr
Di
Di
Fr
Di
Fr
Mo
Mi
Fr
Mo
Nossen 2
Nossen 3
Radebeul
Radeburg
Weinböhla
Di
Di
Do
Di
Di
Mo
Mo
Mi
Mi
Fr
 Fällt die Entsorgung planmäßig auf einen Feiertag, verschieben sich diese und alle folgenden Entsorgungen um jeweils einen Tag bis zum nächsten Samstag.
8
Belvedere „Schöne Höhe“ mit Aussichtsplattform bei Elbersdorf, ein Ortsteil von Dürrröhrsdorf-Dittersbach
JULI
ENTSORGUNGSTERMINE 2016
Stadt | Gemeinde
Restabfall
Bioabfall
Papier
Gelber Sack
Coswig
12./26.
07./14./
21./28.
15.
11./25.
Diera-Zehren
06./20.
06./13./
20./27.
18.
14./28.
Käbschütztal
06./20.
06./13./
20./27.
01./29.
01./15./29.
Klipphausen
05./19.
05./12./
19./26.
01./29.
05./19.
Lommatzsch
06./20.
06./13./
20./27.
04.
04./18.
Meißen
ohne Ortsteil Winkwitz
08./22.
05./12./
19./26.
15.
12./26.
nur Ortsteil Winkwitz
06./20.
06./13./
20./27.
18.
14./28.
Moritzburg
07./21.
05./12./
19./26.
27.
14./28.
Niederau
06./20.
06./13./
20./27.
01./29.
08./22.
Nossen 1
06./20.
05./12./
19./26.
04.
05./19.
Nossen 2
(ehem. Ketzerbachtal)
11./25.
06./13./
20./27.
18.
04./18.
Nossen 3
(ehem. Leuben-Schleinitz)
06./20.
06./13./
20./27.
18.
04./18.
Radebeul
14./28.
04./11./
18./25.
13.
07./21.
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
Sommerferien: 27.06.– 05.08.2016
VIERRADBEHÄLTER (1.100, 2.500 UND 5.000 LITER)
Radeburg
07./21.
05./12./
19./26.
27.
11./25.
Weinböhla
11./25.
06./13./
20./27.
27.
08./22.
 Die Abfallbehälter/-säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen, Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt.
Montag
Coswig
Diera-Zehren
Käbschütztal
Klipphausen
Lommatzsch
Di
Di
Di
Di
Di
Fr
Mo
Mo
Mo
Mo
Meißen ohne OT Winkwitz
nur OT Winkwitz
Moritzburg
Niederau
Nossen 1
Fr
Di
Di
Fr
Di
Fr
Mo
Mi
Fr
Mo
Nossen 2
Nossen 3
Radebeul
Radeburg
Weinböhla
Di
Di
Do
Di
Di
Mo
Mo
Mi
Mi
Fr
 Fällt die Entsorgung planmäßig auf einen Feiertag, verschieben sich diese und alle folgenden Entsorgungen um jeweils einen Tag bis zum nächsten Samstag.
9
Botanischer Garten schellerhau mit Klangobjekten, hier: metallröhrenspiel
AUGUST
ENTSORGUNGSTERMINE 2016
Stadt | Gemeinde
Restabfall
Bioabfall
Papier
Gelber Sack
09./23.
04./11./
18./25.
12.
08./22.
Diera-Zehren
03./17./31.
03./10./17./
24./31.
15.
11./25.
Käbschütztal
03./17./31.
03./10./17./
24./31.
26.
12./26.
Klipphausen
02./16./30.
02./09./16./
23./30.
26.
02./16./30.
Lommatzsch
03./17./31.
03./10./17./
24./31.
01./29.
01./15./29.
05./19.
02./09./16./
23./30.
12.
09./23.
03./17./31.
03./10./17./
24./31.
15.
11./25.
04./18.
02./09./16./
23./30.
24.
11./25.
Niederau
03./17./31.
03./10./17./
24./31.
26.
05./19.
Nossen 1
03./17./31.
02./09./16./
23./30.
01./29.
02./16./30.
08./22.
03./10./17./
24./31.
15.
01./15./29.
03./17./31.
03./10./17./
24./31.
15.
01./15./29.
11./25.
01./08./15./
22./29.
10.
04./18.
Coswig
Meißen
ohne Ortsteil Winkwitz
nur Ortsteil Winkwitz
Moritzburg
Nossen 2
(ehem. Ketzerbachtal)
Nossen 3
(ehem. Leuben-Schleinitz)
Radebeul
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
Sommerferien: 27.06.– 05.08.2016
x
D Betriebsruhe Groptitz
Termine mobile Schadstoffannahme siehe Seite 17
VIERRADBEHÄLTER (1.100, 2.500 UND 5.000 LITER)
Radeburg
04./18.
02./09./16./
23./30.
24.
08./22.
Weinböhla
08./22.
03./10./17./
24./31.
24.
05./19.
 Die Abfallbehälter/-säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen, Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt.
Montag
Coswig
Diera-Zehren
Käbschütztal
Klipphausen
Lommatzsch
Di
Di
Di
Di
Di
Fr
Mo
Mo
Mo
Mo
Meißen ohne OT Winkwitz
nur OT Winkwitz
Moritzburg
Niederau
Nossen 1
Fr
Di
Di
Fr
Di
Fr
Mo
Mi
Fr
Mo
Nossen 2
Nossen 3
Radebeul
Radeburg
Weinböhla
Di
Di
Do
Di
Di
Mo
Mo
Mi
Mi
Fr
 Fällt die Entsorgung planmäßig auf einen Feiertag, verschieben sich diese und alle folgenden Entsorgungen um jeweils einen Tag bis zum nächsten Samstag.
10
Schmalspurbahnmuseum Löthain, Gemeinde Käbschütztal
SEPTEMBER
ENTSORGUNGSTERMINE 2016
Stadt | Gemeinde
Restabfall
Bioabfall
Papier
Gelber Sack
Coswig
06./20.
01./08./15./
22./29.
09.
05./19.
Diera-Zehren
14./28.
07./14./
21./28.
12.
08./22.
Käbschütztal
14./28.
07./14./
21./28.
23.
09./23.
Klipphausen
13./27.
06./13./
20./27.
23.
13./27.
Lommatzsch
14./28.
07./14./
21./28.
26.
12./26.
02./16./30.
06./13./
20./27.
09.
06./20.
14./28.
07./14./
21./28.
12.
08./22.
01./15./29.
06./13./
20./27.
21.
08./22.
Niederau
14./28.
07./14./
21./28.
23.
02./16./30.
Nossen 1
14./28.
06./13./
20./27.
26.
13./27.
Nossen 2
(ehem. Ketzerbachtal)
05./19.
07./14./
21./28.
12.
12./26.
Nossen 3
(ehem. Leuben-Schleinitz)
14./28.
07./14./
21./28.
12.
12./26.
Radebeul
08./22.
05./12./
19./26.
07.
01./15./29.
Meißen
ohne Ortsteil Winkwitz
nur Ortsteil Winkwitz
Moritzburg
Dienstag
Mittwoch
Freitag
Samstag
Sonntag
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
Tag der offenen Tür in Kleincotta: für Schulklassen
x
Donnerstag
Tag der offenen Tür in Kleincotta: für Bevölkerung
Termine mobile Schadstoffannahme siehe Seite 17
VIERRADBEHÄLTER (1.100, 2.500 UND 5.000 LITER)
Radeburg
01./15./29.
06./13./
20./27.
21.
05./19.
Weinböhla
05./19.
07./14./
21./28.
21.
02./16./30.
 Die Abfallbehälter/-säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen, Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt.
Montag
Coswig
Diera-Zehren
Käbschütztal
Klipphausen
Lommatzsch
Di
Di
Di
Di
Di
Fr
Mo
Mo
Mo
Mo
Meißen ohne OT Winkwitz
nur OT Winkwitz
Moritzburg
Niederau
Nossen 1
Fr
Di
Di
Fr
Di
Fr
Mo
Mi
Fr
Mo
Nossen 2
Nossen 3
Radebeul
Radeburg
Weinböhla
Di
Di
Do
Di
Di
Mo
Mo
Mi
Mi
Fr
 Fällt die Entsorgung planmäßig auf einen Feiertag, verschieben sich diese und alle folgenden Entsorgungen um jeweils einen Tag bis zum nächsten Samstag.
11
Schloss Glaubitz, zirka 8 km von Riesa entfernt
OKTOBER
ENTSORGUNGSTERMINE 2016
Stadt | Gemeinde
Restabfall
Bioabfall
Papier
Gelber Sack
Coswig
05./18.
07./13./
20./27.
08.
04./17.
Diera-Zehren
12./26.
06./12./
19./26.
10.
07./20.
Käbschütztal
12./26.
06./12./
19./26.
21.
08./21.
Klipphausen
11./25.
05./11./
18./25.
21.
11./25.
Lommatzsch
12./26.
06./12./
19./26.
24.
10./24.
Meißen
ohne Ortsteil Winkwitz
14./28.
05./11./
18./25.
08.
05./18.
nur Ortsteil Winkwitz
12./26.
06./12./
19./26.
10.
07./20.
Moritzburg
13./27.
05./11./
18./25.
19.
07./20.
Niederau
12./26.
06./12./
19./26.
21.
14./28.
Nossen 1
12./26.
05./11./
18./25.
24.
11./25.
Nossen 2
(ehem. Ketzerbachtal)
04./17.
06./12./
19./26.
10.
10./24.
Nossen 3
(ehem. Leuben-Schleinitz)
12./26.
06./12./
19./26.
10.
10./24.
Radebeul
07./20.
04./10./
17./24.
06.
13./27.
Tag der
Deutschen
Einheit
Reformationstag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
Herbstferien: 03.10.– 14.10.2016
x
Termine mobile Schadstoffannahme siehe Seite 17
VIERRADBEHÄLTER (1.100, 2.500 UND 5.000 LITER)
Radeburg
13./27.
05./11./
18./25.
19.
04./17.
Weinböhla
04./17.
06./12./
19./26.
19.
14./28.
 Die Abfallbehälter/-säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen, Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt.
Montag
Coswig
Diera-Zehren
Käbschütztal
Klipphausen
Lommatzsch
Di
Di
Di
Di
Di
Fr
Mo
Mo
Mo
Mo
Meißen ohne OT Winkwitz
nur OT Winkwitz
Moritzburg
Niederau
Nossen 1
Fr
Di
Di
Fr
Di
Fr
Mo
Mi
Fr
Mo
Nossen 2
Nossen 3
Radebeul
Radeburg
Weinböhla
Di
Di
Do
Di
Di
Mo
Mo
Mi
Mi
Fr
 Fällt die Entsorgung planmäßig auf einen Feiertag, verschieben sich diese und alle folgenden Entsorgungen um jeweils einen Tag bis zum nächsten Samstag.
12
Prinz Georg Turm auf dem Ungerberg bei Neustadt
NOVEMBER
ENTSORGUNGSTERMINE 2016
Stadt | Gemeinde
Restabfall
Bioabfall
Papier
Gelber Sack
02./15./29.
04./18.
05.
01./14./28.
Diera-Zehren
09./23.
03./17./30.
07.
04./18.
Käbschütztal
09./23.
03./17./30.
19.
05./19.
Klipphausen
08./22.
08./22.
19.
08./22.
Lommatzsch
09./23.
03./17./30.
21.
07./21.
Meißen
ohne Ortsteil Winkwitz
11./25.
08./22.
05.
02./15./29.
nur Ortsteil Winkwitz
09./23.
03./17./30.
07.
04./18.
Moritzburg
10./24.
02./15./29.
17.
04./18.
Niederau
09./23.
03./17./30.
19.
11./25.
Nossen 1
09./23.
08./22.
21.
08./22.
01./14./28.
03./17./30.
07.
07./21.
Nossen 3
(ehem. Leuben-Schleinitz)
09./23.
03./17./30.
07.
07./21.
Radebeul
04./18.
01./14./28.
03./30.
10./24.
Coswig
Nossen 2
(ehem. Ketzerbachtal)
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
Buß- und
Bettag
D Betriebsruhe Freital, Groptitz, Gröbern, Kleincotta
x
Termine mobile Schadstoffannahme siehe Seite 17
VIERRADBEHÄLTER (1.100, 2.500 UND 5.000 LITER)
Radeburg
10./24.
02./15./29.
17.
01./14./28.
Weinböhla
01./14./28.
03./17./30.
17.
11./25.
 Die Abfallbehälter/-säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen, Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt.
Coswig
Diera-Zehren
Käbschütztal
Klipphausen
Lommatzsch
Di
Di
Di
Di
Di
Fr
Mo
Mo
Mo
Mo
Meißen ohne OT Winkwitz
nur OT Winkwitz
Moritzburg
Niederau
Nossen 1
Fr
Di
Di
Fr
Di
Fr
Mo
Mi
Fr
Mo
Nossen 2
Nossen 3
Radebeul
Radeburg
Weinböhla
Di
Di
Do
Di
Di
Mo
Mo
Mi
Mi
Fr
 Fällt die Entsorgung planmäßig auf einen Feiertag, verschieben sich diese und alle folgenden Entsorgungen um jeweils einen Tag bis zum nächsten Samstag.
13
Buschmühle, Gemeinde Niederau
DEZEMBER
ENTSORGUNGSTERMINE 2016
Stadt | Gemeinde
Restabfall
Bioabfall
Papier
Gelber Sack
Coswig
13./28.
01./15./30.
02./31.
12./27.
Diera-Zehren
07./21.
14./29.
05.
01./15./30.
Käbschütztal
07./21.
14./29.
16.
02./16./31.
Klipphausen
06./20.
06./20.
16.
06./20.
Lommatzsch
07./21.
14./29.
19.
05./19.
Meißen
ohne Ortsteil Winkwitz
09./23.
06./20.
02./31.
13./28.
nur Ortsteil Winkwitz
07./21.
14./29.
05.
01./15./30.
Moritzburg
08./22.
13./28.
14.
01./15./30.
Niederau
07./21.
14./29.
16.
09./23.
Nossen 1
07./21.
06./20.
19.
06./20.
Nossen 2
(ehem. Ketzerbachtal)
12./27.
14./29.
05.
05./19.
Nossen 3
(ehem. Leuben-Schleinitz)
07./21.
14./29.
05.
05./19.
01./15./30.
12./27.
29.
08./22.
Radebeul
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
1. Weih25
nachtsfeiertag
2. Weih26
nachtsfeiertag
27
28
29
30
31
D Betriebsruhe Freital, Groptitz, Gröbern, Kleincotta
Weihnachtsferien: 23.12.2016 – 02.01.2017
VIERRADBEHÄLTER (1.100, 2.500 UND 5.000 LITER)
Radeburg
08./22.
13./28.
14.
12./27.
Weinböhla
12./27.
14./29.
14.
09./23.
 Die Abfallbehälter/-säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen, Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt.
Coswig
Diera-Zehren
Käbschütztal
Klipphausen
Lommatzsch
Di
Di
Di
Di
Di
Fr
Mo
Mo
Mo
Mo
Meißen ohne OT Winkwitz
nur OT Winkwitz
Moritzburg
Niederau
Nossen 1
Fr
Di
Di
Fr
Di
Fr
Mo
Mi
Fr
Mo
Nossen 2
Nossen 3
Radebeul
Radeburg
Weinböhla
Di
Di
Do
Di
Di
Mo
Mo
Mi
Mi
Fr
 Fällt die Entsorgung planmäßig auf einen Feiertag, verschieben sich diese und alle folgenden Entsorgungen um jeweils einen Tag bis zum nächsten Samstag.
14
GRÜNSCHNITTANNAHME 2016
Stadt | Gemeinde Ortsteil
Coswig
Coswig
Annahmeplatz
Am Glaswerk 11, Wertstoffcontainerplatz
Friedewaldstraße, Ecke Am Ameisenhügel
Naundorfer Straße 67, am Spielplatz
Niederseite, an der Friedhofsmauer
Weinbergstraße, Ecke Grenzstraße
Zaschendorfer Straße, Ecke Alte Straße
Diera-Zehren
Käbschütztal
Klipphausen
Nieschütz
Riesaer Straße 15 a, Festwiese
Zehren
Niedermuschützer Straße 12,
Wertstoffcontainerplatz
Görna
Görna Nr. 17, Wertstoffcontainerplatz
Löthain
Bahnhofstraße, Ecke Canitzer Straße,
am Bahnmuseum
Niederjahna
Teichstraße, Freifläche
Bockwen
Bockwener Allee 6, Dorfplatz
Constappel
Hohle Gasse 1 a, Wertstoffcontainerplatz
Groitzsch
Tanneberger Straße 4, am Kreisverkehr/
Wertstoffcontainerplatz
Datum
Sa 19.03.
Sa 16.04.
Sa 17.09.
Sa 15.10.
Sa 19.03.
Sa 16.04.
Fr 16.09.
Sa 15.10.
Sa 19.03.
Sa 16.04.
Sa 17.09.
Sa 15.10.
Sa 19.03.
Sa 16.04.
Fr 16.09.
Sa 15.10.
Sa 19.03.
Sa 16.04.
Sa 17.09.
Sa 15.10.
Fr 18.03.
Sa 16.04.
Sa 17.09.
Sa 15.10.
Sa 09.04.
Sa 10.09.
Sa 15.10.
Sa 12.11.
Sa 09.04.
Sa 10.09.
Sa 15.10.
Sa 12.11.
Sa 23.04.
Sa 22.10.
Sa 23.04.
Sa 22.10.
Sa 23.04.
Sa 22.10.
Sa 28.05.
Sa 22.10.
Sa 23.04.
Sa 22.10.
Sa 23.04.
Sa 28.05.
von
08:00
08:00
08:00
08:00
08:00
08:00
15:00
08:00
12:00
12:00
12:00
12:00
12:00
12:00
15:00
12:00
13:45
13:00
13:45
13:00
15:00
12:30
12:00
12:30
08:00
08:00
08:00
08:00
10:30
10:30
10:30
10:30
08:00
08:00
10:00
10:00
12:00
12:00
13:00
08:00
10:30
10:30
08:00
08:00
bis
11:00
11:00
11:00
11:00
11:00
11:00
17:00
11:00
13:30
13:30
13:30
13:30
14:00
14:00
17:00
14:00
14:45
14:00
14:45
14:00
17:00
14:30
13:30
14:00
10:00
10:00
10:00
10:00
12:30
12:30
12:30
12:30
09:30
09:30
11:30
11:30
13:30
13:30
15:00
10:00
12:30
12:30
09:30
09:30
Stadt | Gemeinde Ortsteil
Klipphausen
Groitzsch
Lommatzsch
Annahmeplatz
Tanneberger Straße 4, am Kreisverkehr/
Wertstoffcontainerplatz
Klipphausen
Soraer Straße, alter Bahnhof
Röhrsdorf
Pinkowitzer Straße 4 a,
Wertstoffcontainerplatz
Roitzschen
Bahngäßchen, Ecke Talstraße
Scharfenberg
Pinnenweg 2, Nähe Sportlerheim
Ullendorf
Am Steinberg 37, Parkplatz
Weistropp
Niederwarthaer Straße 44, Buswendeplatz
Dörschnitz
Obere Dorfstraße 11, Vereinshaus
Lommatzsch
Am Bahnhof 6, Parkplatz
Lindenstraße 8, Wohnungsgenossenschaft
Oschatzer Straße, Parkplatz Schützenhaus
Meißen
Neckanitz
Neckanitzer Straße 15, Parkplatz
Piskowitz
Zscheilitzer Straße 2,
Wertstoffcontainerplatz
Striegnitz
Striegnitzer Straße 1,
Wertstoffcontainerplatz
Wachtnitz
Wachtnitzer Straße 10, Haltestelle
Eigenheime
Wuhnitz
Wuhnitzer Straße 12 a, Buswendeplatz
Meißen
Am Wall 7, Wertstoffhof des ZAOE
Datum
Sa 10.09.
Sa 22.10.
Sa 23.04.
Sa 28.05.
Sa 17.09.
Sa 22.10.
Sa 28.05.
Sa 22.10.
Sa 23.04.
Sa 28.05.
Sa 10.09.
Sa 22.10.
Sa 23.04.
Sa 22.10.
Sa 23.04.
Sa 28.05.
Sa 10.09.
Sa 22.10.
Sa 23.04.
Sa 22.10.
Sa 09.04.
Sa 17.09.
Sa 09.04.
Sa 01.10.
Sa 22.10.
Sa 09.04.
Sa 22.10.
Sa 09.04.
Sa 17.09.
Sa 09.04.
Sa 17.09.
Sa 09.04.
Sa 17.09.
Sa 09.04.
Sa 17.09.
Sa 09.04.
Sa 17.09.
Sa 19.03.
von
08:00
08:00
10:30
08:00
08:00
10:30
10:30
10:30
12:00
12:00
12:00
12:00
08:00
08:00
10:00
10:00
10:00
10:00
08:00
08:00
10:00
10:00
10:30
10:30
12:45
08:00
08:00
13:00
13:00
08:00
08:00
11:00
11:00
09:00
09:00
12:00
12:00
08:00
bis
09:30
09:30
12:30
10:00
10:00
12:30
12:30
12:30
13:30
13:30
13:30
13:30
10:00
10:00
11:30
11:30
11:30
11:30
10:00
10:00
10:45
10:45
12:30
12:30
14:45
10:00
10:00
13:30
13:30
08:45
08:45
11:45
11:45
09:45
09:45
12:45
12:45
12:00
Sa 07.05. 08:00 12:00
Sa 28.05. 08:00 12:00
Sa 10.09. 08:00 12:00
Sa 08.10. 08:00 12:00
Sa 19.11. 08:00 12:00
GRÜNSCHNITTANNAHME 2016
Stadt | Gemeinde Ortsteil
Meißen
Meißen
Winkwitz
Moritzburg
Auer
Boxdorf
Friedewald
Moritzburg
Annahmeplatz
Datum
Berghausstraße, Ecke Gerichtsweg,
Sa 23.04.
gegenüber Garagen, Wertstoffcontainerplatz Sa 28.05.
Sa 10.09.
Sa 15.10.
Goethestraße, Ecke Schillerstraße,
Sa 23.04.
Parkplatz
Sa 15.10.
Leinpfad, Parkplatz Elbe
Fr 22.04.
Sa 23.04.
Fr 27.05.
Sa 28.05.
Sa 10.09.
Fr 14.10.
Sa 15.10.
Sa 12.11.
Leitmeritzer Bogen, Ecke Aritaring
Sa 23.04.
Sa 15.10.
Nossener Straße 37, Buswendeplatz
Sa 19.03.
Sa 23.04.
Sa 28.05.
Sa 10.09.
Sa 15.10.
Sa 12.11.
Ossietzkystraße 37 a, Parkplatz Ausfahrt
Fr 15.04.
links neben ICM
Sa 16.04.
Fr 27.05.
Sa 28.05.
Fr 09.09.
Sa 10.09.
Fr 11.11.
Sa 12.11.
Siebeneichener Straße, Elbeparkplatz
Sa 16.04.
Sa 28.05.
Sa 10.09.
Sa 15.10.
Am Knorrberg 3, Spielplatz
Sa 23.04.
Sa 15.10.
Weinböhlaer Straße, Ecke Querweg,
Sa 19.03.
Freifläche
Sa 12.11.
Grundstraße 18, Parkplatz
Sa 23.04.
Sa 12.11.
Großenhainer Straße 39, Parkplatz vor
Sa 23.04.
Strandbad
Sa 12.11.
Markt 12 b, Einfahrt unbefestigter Parkplatz Sa 19.03.
von
12:30
12:30
12:30
12:30
09:45
09:45
15:00
08:00
15:00
08:00
08:00
15:00
08:00
08:00
08:00
08:00
12:45
10:00
08:00
08:00
08:00
08:00
15:00
08:00
15:00
13:00
15:00
13:00
15:00
10:45
12:00
10:30
10:30
10:30
12:00
12:00
10:30
10:30
08:00
08:00
13:00
13:00
08:00
bis
14:30
14:30
14:30
14:30
11:45
11:45
17:00
11:30
17:00
11:30
11:30
17:00
11:30
11:30
09:30
09:30
14:45
12:00
10:00
10:00
10:00
10:00
17:00
11:00
17:00
14:30
17:00
14:30
17:00
12:45
14:00
12:30
12:30
12:30
14:00
15:00
12:30
12:30
10:00
10:00
14:30
14:30
10:00
Stadt | Gemeinde Ortsteil
Moritzburg
Moritzburg
Reichenberg
Steinbach
Niederau
Gröbern
Niederau
Nossen
Deutschenbora
Katzenberg
Leuben
Nossen
Raußlitz
Starbach
Ziegenhain
Radebeul
Radebeul
Annahmeplatz
Markt 12 b, Einfahrt unbefestigter Parkplatz
gegenüber August-Bebel-Straße 41,
Parkplatz
Datum
Sa 12.11.
Sa 23.04.
Sa 12.11.
Amtsgasse, Parkplatz
Sa 19.03.
Dorfgemeinschaftshaus
Sa 12.11.
Radeburger Straße 65,
Sa 19.03.
Wertstoffhof des ZAOE
Sa 14.05.
Sa 17.09.
Sa 12.11.
Teichstraße, Ecke Siedlerweg, Sportplatz
Sa 19.03.
Sa 28.05.
Sa 17.09.
Sa 15.10.
Wilsdruffer Straße, Ecke Hirschfelder Straße Sa 19.03.
Sa 28.05.
Sa 17.09.
Sa 15.10.
Katzenberg 3 g, Bauhof
Sa 23.04.
Sa 17.09.
Sa 15.10.
Leubener Bahnhofstraße 28
Sa 09.04.
Sa 22.10.
Am Kronberg, Schrebersiedlung, Spielplatz
Sa 19.03.
Sa 28.05.
Sa 17.09.
Sa 15.10.
Steinbuschstraße 40,
Sa 19.03.
Wertstoffhof des ZAOE
Sa 16.04.
Sa 28.05.
Sa 08.10.
Sa 15.10.
Sa 19.11.
Zellaer Straße 12, gegenüber, Am Torbogen Sa 19.03.
Sa 28.05.
Sa 17.09.
Sa 15.10.
Oberstößwitzer Straße 5,
Sa 09.04.
gegenüber Friedhof
Sa 22.10.
Rüsseinaer Straße 27 a
Sa 09.04.
Sa 22.10.
gegenüber Kirchstraße 15,
Sa 09.04.
Wertstoffcontainerplatz
Sa 22.10.
Altwahnsdorf 59, Dorfplatz
Sa 16.04.
von
08:00
10:30
10:30
13:00
13:00
08:00
08:00
08:00
08:00
08:00
08:00
08:00
08:00
11:45
11:45
11:45
11:45
08:00
10:45
13:00
12:30
12:30
08:00
08:00
08:00
08:00
08:00
08:00
08:00
08:00
08:00
08:00
09:45
09:45
09:45
09:45
09:30
09:30
08:00
08:00
11:00
11:00
08:00
bis
10:00
12:30
12:30
14:30
14:30
12:00
12:00
12:00
12:00
10:00
10:00
10:00
10:00
13:15
13:15
13:15
13:15
09:00
11:45
14:00
13:30
13:30
09:30
09:30
09:30
09:30
12:00
12:00
12:00
12:00
12:00
12:00
11:15
11:15
11:15
11:15
10:30
10:30
09:00
09:00
12:00
12:00
11:00
15
GRÜNSCHNITTANNAHME 2016
Stadt | Gemeinde Ortsteil
Radebeul
Radebeul
Annahmeplatz
Altwahnsdorf 59, Dorfplatz
An der Festwiese 9, Parkplatz
Cossebauder Straße, Ecke Weinböhlaer
Straße, Mittlere Johannisbergstraße
Eduard-Bilz-Straße, Ecke Augustusweg
Gartenstraße 38 - 40, Wertstoffhof NERU
Jägerhofstraße, Haltestelle Sportplatz
Kötitzer Straße, Parkplatz Sportcasino
Ludwig-Richter-Allee, Ecke Am Bornberge
Sidonienstraße, nach Einmündung
Kiefernstraße
Zillerplatz
Datum
Sa 15.10.
Sa 16.04.
Sa 15.10.
Sa 16.04.
Sa 15.10.
Sa 16.04.
Sa 15.10.
Sa 12.11.
Sa 19.11.
Sa 16.04.
Sa 15.10.
Sa 12.11.
Sa 19.11.
Sa 16.04.
Sa 15.10.
Sa 16.04.
Sa 15.10.
Sa 16.04.
von
08:00
08:00
08:00
08:00
08:00
12:00
12:00
08:00
08:00
12:00
12:00
08:00
08:00
08:00
08:00
12:00
12:00
12:00
bis
11:00
11:00
11:00
11:00
11:00
15:00
15:00
12:00
12:00
15:00
15:00
12:00
12:00
11:00
11:00
15:00
15:00
15:00
Grünschnitt wird an festgelegten Annahmeplätzen und zu bestimmten Terminen bis zu einem Kubikmeter unentgeltlich angenommen. Dieser Entsorgungsweg ist jedoch nur als zusätzliches Angebot zur
Eigenkompostierung und Biotonne gedacht. Ausgeschlossen davon sind Gartenabfälle aus Kleingartensparten, da diese nicht an der Abfallentsorgung angeschlossen sind.
Stadt | Gemeinde Ortsteil
Radebeul
Radebeul
Radeburg
Bärnsdorf
Weinböhla
Annahmeplatz
Zillerplatz
Hauptstraße 44, Buswendeplatz
Radeburg
Promnitzweg, Wertstoffcontainerplatz
Weinböhla
An der Nassau 2, Parkplatz
Spitzgrundstraße 32,
Wertstoffhof des ZAOE
Datum
Sa 15.10.
Sa 19.03.
Sa 28.05.
Sa 10.09.
Sa 15.10.
Sa 19.03.
Sa 28.05.
Sa 10.09.
Sa 15.10.
Sa 19.03.
Sa 28.05.
Sa 17.09.
Sa 15.10.
Sa 16.04.
Sa 07.05.
Sa 10.09.
Sa 15.10.
von
12:00
06:00
08:00
08:00
08:00
10:30
10:30
10:30
10:30
10:30
10:30
10:30
10:30
08:00
08:00
08:00
08:00
bis
15:00
10:00
10:00
10:00
10:00
12:30
12:30
12:30
12:30
14:30
14:30
14:30
14:30
12:00
12:00
12:00
12:00
Die Gartenabfälle, die nicht kompostiert oder über die Biotonne entsorgt werden können, werden auch
gegen Gebühr auf den Anlagen und Wertstoffhöfen des Zweckverbandes angenommen. Haushaltstypische Grünschnittabfälle sind unter anderem Laub und Hecken-, Strauch- und Baumschnitt mit einer max. Abmessung von 2 m Länge und 15 cm Stammdurchmesser. Bis zu einem Kubikmeter pro Anlieferung kann gegen eine Gebühr von 3,00 Euro auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden; größere
Mengen werden auf den Anlagen in Groptitz, Gräbern, Kleincotta und Saugrund gegen eine Gebühr von
20,00 Euro pro Tonne angenommen.
ABLAGEPLÄTZE FÜR WEIHNACHTSBÄUME 2016
Stadt | Gemeinde Ortsteil
Coswig
Coswig
Annahmeplatz
Am Glaswerk 11, Wertstoffcontainerplatz
Am Mittelfeld 6 a, Giebelseite
Am Ringpark 3 /5, Schotterplatz
Breite Straße 10, Ecke Radebeuler Straße 8
Elbgaustraße 98, Wohngebiet Elbgaustraße,
Abfallbehälterplätze
Friedewaldstraße, Ecke Am Ameisenhügel
Lößnitzstraße 19, Wertstoffcontainerplatz
Moritzburger Straße 79, Giebelseite
Moritzburger Straße 90, Ecke Schuleinfahrt
Nassausiedlung, Wohngebiet Kahlhügelweg,
Abfallbehälterplätze
Naundorfer Straße 67, am Spielplatz
Niederseite, an der Friedhofsmauer
Pappelstraße 5 - 8, Wendekreis
Serkowitzer Straße 8, Abfallbehälterplätze
Diera-Zehren
Käbschütztal
Klipphausen
Nieschütz
Zehren
Görna
Löthain
Niederjahna
Constappel
Groitzsch
Klipphausen
Roitzschen
Scharfenberg
Semmelsberg
Ullendorf
Weistropp
Weinbergstraße, Ecke Grenzstraße
Zaschendorfer Straße, Ecke Alte Straße
Riesaer Straße 15 a, Festwiese
Niedermuschützer Straße 12, Wertstoffcontainerplatz
Görna Nr. 17, Wertstoffcontainerplatz
Bahnhofstraße, Ecke Canitzer Straße, am Bahnmuseum
Teichstraße, Freifläche
Hohle Gasse 1 a, Wertstoffcontainerplatz
Tanneberger Straße 4, am Kreisverkehr/
Wertstoffcontainerplatz
Soraer Straße, alter Bahnhof
Bahngäßchen, Ecke Talstraße
Pinnenweg 2, Nähe Sportlerheim
Polenzer Straße 3, Parkplatz an der Triebisch
Am Steinberg 37, Parkplatz
Niederwarthaer Straße 44, Buswendeplatz
Datum
Di 12.01.
Di 19.01.
Di 12.01.
Di 19.01.
Di 12.01.
Di 19.01.
Di 12.01.
Di 19.01.
Di 12.01.
Di 19.01.
Di 12.01.
Di 19.01.
Di 12.01.
Di 19.01.
Di 12.01.
Di 19.01.
Di 12.01.
Di 19.01.
Di 12.01.
Di 19.01.
Di 12.01.
Di 12.01.
Di 12.01.
Di 19.01.
Di 12.01.
Di 19.01.
Di 12.01.
Di 12.01.
Mo 11.01.
Mo 11.01.
Di 12.01.
Di 12.01.
Di 12.01.
Di 12.01.
Di 12.01.
Di 12.01.
Di 12.01.
Di 12.01.
Di 12.01.
Di 12.01.
Di 12.01.
Stadt | Gemeinde Ortsteil
Lommatzsch
Dörschnitz
Lommatzsch
Meißen
Neckanitz
Piskowitz
Striegnitz
Wachtnitz
Wuhnitz
Meißen
Annahmeplatz
Obere Dorfstraße 11, Vereinshaus
Am Bahnhof 6, Parkplatz
Datum
Mi 20.01.
Mo 11.01.
Mi 20.01.
Lindenstraße 8, Wohnungsgenossenschaft
Mo 11.01.
Mi 20.01.
Oschatzer Straße, Parkplatz Schützenhaus
Mo 11.01.
Mi 20.01.
Neckanitzer Straße 15, Parkplatz
Mi 20.01.
Zscheilitzer Straße 2, Wertstoffcontainerplatz
Mi 20.01.
Striegnitzer Straße 1, Wertstoffcontainerplatz
Mi 20.01.
Wachtnitzer Straße 10, Haltestelle Eigenheime
Mi 20.01.
Wuhnitzer Straße 12 a, Buswendeplatz
Mi 20.01.
Am Wall 7, Wertstoffhof des ZAOE– im Januar während der
Öffnungszeiten bis 31.01.2016
Berghausstraße, Ecke Gerichtsweg, gegenüber Garagen,
Wertstoffcontainerplatz
Winkwitz
Moritzburg
Niederau
Auer
Boxdorf
Friedewald
Moritzburg
Reichenberg
Steinbach
Gröbern
Nossen
Niederau
Deutschenbora
Mo 11.01.
Mo 18.01.
Fellbacher Straße 3, Wertstoffcontainerplatz
Mo 11.01.
Mo 18.01.
Goethestraße, Ecke Schillerstraße, Parkplatz
Mo 11.01.
Mo 18.01.
Leinpfad, Parkplatz Elbe
Mo 11.01.
Mo 18.01.
Leitmeritzer Bogen, Ecke Aritaring
Mo 11.01.
Mo 18.01.
Nossener Straße 37, Buswendeplatz
Mo 11.01.
Mo 18.01.
Ossietzkystraße 37 a, Parkplatz Ausfahrt links neben ICM
Mo 11.01.
Mo 18.01.
Siebeneichener Straße, Elbeparkplatz
Mo 11.01.
Mo 18.01.
Am Knorrberg 3, Spielplatz
Mo 11.01.
Mo 18.01.
Weinböhlaer Straße, Ecke Querweg, Freifläche
Mi 20.01.
Grundstraße 18, Parkplatz
Mi 20.01.
Großenhainer Straße 39, Parkplatz vor Strandbad
Mi 20.01.
Markt 12 b, Einfahrt unbefestigter Parkplatz
Mi 20.01.
gegenüber August-Bebel-Straße 41, Parkplatz
Mi 20.01.
Amtsgasse, Parkplatz Dorfgemeinschaftshaus
Mi 20.01.
Radeburger Straße 65, Wertstoffhof des ZAOE – im Januar während
der Öffnungszeiten bis 31.01.2016; nicht am 23.01.2016
Teichstraße, Ecke Siedlerweg, Sportplatz
Wilsdruffer Straße, Ecke Hirschfelder Straße
Di 12.01.
Mo 11.01.
16
ABLAGEPLÄTZE FÜR WEIHNACHTSBÄUME 2016
Stadt | Gemeinde Ortsteil
Nossen
Deutschenbora
Katzenberg
Leuben
Nossen
Radebeul
Annahmeplatz
Wilsdruffer Straße, Ecke Hirschfelder Straße
Katzenberg 3 g, Bauhof
Datum
Mo 18.01.
Mo 11.01.
Mo 18.01.
Leubener Bahnhofstraße 28
Mo 11.01.
Mo 18.01.
Am Kronberg, Schrebersiedlung, Spielplatz
Mo 11.01.
Mo 18.01.
An der Festwiese
Mo 11.01.
Mo 18.01.
Steinbuschstraße 40, Wertstoffhof des ZAOE – im Januar während
der Öffnungszeiten bis 31.01.2016
Zellaer Straße 12, gegenüber, Am Torbogen
Mo 11.01.
Mo 18.01.
Raußlitz
Oberstößwitzer Straße 5, gegenüber Friedhof
Starbach
Rüsseinaer Straße 27 a
Ziegenhain
gegenüber Kirchstraße 15, Wertstoffcontainerplatz
Radebeul
Altwahnsdorf 59, Dorfplatz
Mo 11.01.
Mo 18.01.
Mo 11.01.
Mo 18.01.
Mo 11.01.
Mo 18.01.
Di 12.01.
Di 19.01.
Di 12.01.
Di 19.01.
An der Festwiese 9, Parkplatz
Weihnachtsbäume oder Zweige können unentgeltlich an bestimmten Annahmeplätzen abgelegt oder
auf einem Wertstoffhof abgegeben werden. Der gesamte Baumbehang, auch das Lametta, ist zu entfernen. Die Weihnachtsbäume oder Zweige können aber zerkleinert in der Biotonne entsorgt werden.
Stadt | Gemeinde Ortsteil
Radebeul
Radebeul
Radeburg
Bärnsdorf
Radeburg
Weinböhla
Weinböhla
Annahmeplatz
Cossebauder Straße, Ecke Weinböhlaer Straße, Mittlere
Johannisbergstraße
Datum
Di 12.01.
Di 19.01.
Eduard-Bilz-Straße, Ecke Augustusweg
Di 12.01.
Di 19.01.
Gartenstraße 38 - 40, Wertstoffhof NERU
Di 12.01.
Di 19.01.
Jägerhofstraße, Haltestelle Sportplatz
Di 12.01.
Di 19.01.
Kötitzer Straße, Parkplatz Sportcasino
Di 12.01.
Di 19.01.
Ludwig-Richter-Allee, Ecke Am Bornberge
Di 12.01.
Di 19.01.
Sidonienstraße, nach Einmündung Kiefernstraße
Di 12.01.
Di 19.01.
Zillerplatz
Di 12.01.
Di 19.01.
Hauptstraße 44, Buswendeplatz
Mi 20.01.
Promnitzweg, Wertstoffcontainerplatz
Di 12.01.
Mi 20.01.
An der Nassau 2, Parkplatz
Di 12.01.
Spitzgrundstraße 32, Wertstoffhof des ZAOE – im Januar während
der Öffnungszeiten bis 31.01.2016
Weihnachtsbäume/-zweige als Bündel sind am Entsorgungstag bis 6:00 Uhr an den genannten Plätzen
abzulegen. Es erfolgt keine Nachentsorgung!
Weihnachtsgestecke gehören aufgrund des hohen Anteils an nichtkompostierbaren Bestandteilen in
den Restabfallbehälter.
MOBILE SCHADSTOFFANNAHME 2016
Stadt | Gemeinde Ortsteil
Coswig
Coswig
Annahmeplatz
Am Glaswerk 11, Wertstoffcontainerplatz
Dresdner Straße, Ecke Niederseite, an der
Feuerwehr
Feuerwehrstraße, Ecke Dresdner Straße
Pappelstraße 13 a, Parkplatz
Wohnungsverwaltung
Seestraße 52
Diera-Zehren
Käbschütztal
Klipphausen
Golk
Neumühle, Friseursalon
Niederlommatzsch
Niederlommatzscher Straße 7,
Buswendeplatz
Wölkisch
Zehrener Straße 15, Parkplatz Gaststätte
Zehren
Niedermuschützer Straße 12,
Wertstoffcontainerplatz
Deila
Deila 30, Buswendeplatz
Krögis
Gewerbestraße 2
Löthain
Bahnhofstraße, Ecke Canitzer Straße,
am Bahnmuseum
Niederjahna
Dorfstraße 7
Bockwen
Bockwener Ring 1
Burkhardswalde
Schulstraße 2, gegenüber Schule
Constappel
Hohle Gasse 1 a, Wertstoffcontainerplatz
Klipphausen
Soraer Straße, alter Bahnhof
Robschütz
Nossener Straße 7, Mehrzweckhalle/
Wertstoffcontainerplatz
Röhrsdorf
Pinkowitzer Straße 4 a,
Wertstoffcontainerplatz
Roitzschen
Bahngäßchen, Ecke Talstraße
Datum
Do 21.04.
Do 01.09.
Mo 11.04.
Mo 22.08.
Sa 09.04.
Do 21.04.
Sa 20.08.
Do 01.09.
Do 21.04.
Do 01.09.
Do 21.04.
Do 01.09.
Mo 11.04.
Mo 22.08.
Mo 18.04.
Mo 29.08.
Mo 18.04.
Mo 29.08.
Fr 22.04.
Fr 02.09.
Fr 15.04.
Fr 26.08.
Fr 15.04.
Fr 26.08.
Fr 22.04.
Fr 02.09.
Fr 22.04.
Fr 02.09.
Di 19.04.
Di 30.08.
Do 14.04.
Do 25.08.
Di 19.04.
Di 30.08.
Di 19.04.
Di 30.08.
Di 19.04.
Di 30.08.
Di 19.04.
Di 30.08.
Fr 15.04.
Fr 26.08.
von
16:00
16:00
09:00
09:00
11:30
12:00
11:30
12:00
14:30
14:30
10:30
10:30
17:30
17:30
16:00
16:00
15:15
15:15
15:00
15:00
15:00
15:00
16:45
16:45
13:15
13:15
14:00
14:00
10:30
10:30
14:45
14:45
12:15
12:15
16:00
16:00
11:15
11:15
15:15
15:15
17:30
17:30
bis
17:00
17:00
10:00
10:00
13:00
13:00
13:00
13:00
15:30
15:30
11:30
11:30
18:00
18:00
16:30
16:30
15:45
15:45
15:30
15:30
15:30
15:30
17:15
17:15
13:45
13:45
14:30
14:30
11:00
11:00
15:15
15:15
12:45
12:45
16:30
16:30
11:45
11:45
15:45
15:45
18:00
18:00
Stadt | Gemeinde Ortsteil
Klipphausen
Rothschönberg
Scharfenberg
Tanneberg
Taubenheim
Weistropp
Lommatzsch
Dörschnitz
Lommatzsch
Neckanitz
Striegnitz
Wachtnitz
Wuhnitz
Meißen
Meißen
Annahmeplatz
Schlossberg, Parkplatz gegenüber
Schlosseinfahrt
Datum
Do 14.04.
Do 25.08.
Pinnenweg 2, Nähe Sportlerheim
Di 19.04.
Di 30.08.
Am Teich 11, Bushaltestelle/
Do 14.04.
Wertstoffcontainerplatz
Do 25.08.
gegenüber Hauptstraße 47
Di 19.04.
Di 30.08.
Niederwarthaer Straße 44, Buswendeplatz Di 19.04.
Di 30.08.
Dörschnitzer Straße, am Sportplatz
Mo 18.04.
Mo 29.08.
Am Bahnhof 6, Parkplatz
Fr 22.04.
Fr 02.09.
Promenadenweg, an den Sportstätten
Mo 18.04.
Mo 29.08.
Neckanitzer Straße 15, Parkplatz
Mo 18.04.
Mo 29.08.
Striegnitzer Straße 1,
Mo 18.04.
Wertstoffcontainerplatz
Mo 29.08.
Wachtnitzer Straße 10,
Mo 18.04.
Haltestelle Eigenheime
Mo 29.08.
Wuhnitzer Straße 12 a, Buswendeplatz
Mo 18.04.
Mo 29.08.
Am Wall 7, Wertstoffhof des ZAOE
Sa 09.04.
Sa 11.06.
Sa 25.06.
Sa 30.07.
Sa 01.10.
Sa 12.11.
An der alten Ziegelei,
Fr 22.04.
Wertstoffcontainerplatz
Fr 02.09.
Berghausstraße, Ecke Gerichtsweg, gegenMi 13.04.
über Garagen, Wertstoffcontainerplatz
Mi 24.08.
Fellbacher Straße 3, Wertstoffcontainerplatz Mi 13.04.
Mi 24.08.
Gellertstraße, Ecke Marienhofstraße
Di 19.04.
Di 30.08.
Goethestraße, Ecke Schillerstraße, Parkplatz Mi 13.04.
Mi 24.08.
Hospitalstraße 1, Parkplatz
Mi 13.04.
Mi 24.08.
von
11:00
11:00
13:45
13:45
13:45
13:45
14:30
14:30
16:45
16:45
14:30
14:30
16:15
16:15
09:00
09:00
11:30
11:30
13:45
13:45
10:30
10:30
12:15
12:15
08:00
08:00
08:00
08:00
08:00
08:00
11:00
11:00
11:00
11:00
15:30
15:30
09:00
09:00
14:15
14:15
12:15
12:15
bis
11:30
11:30
14:15
14:15
14:15
14:15
15:00
15:00
17:15
17:15
15:00
15:00
16:45
16:45
10:00
10:00
12:00
12:00
14:15
14:15
11:00
11:00
12:45
12:45
12:00
12:00
12:00
12:00
12:00
12:00
12:00
12:00
12:00
12:00
17:30
17:30
10:00
10:00
15:15
15:15
13:15
13:15
17
MOBILE SCHADSTOFFANNAHME 2016
Stadt | Gemeinde Ortsteil
Meißen
Meißen
Annahmeplatz
Jaspisstraße 11, vor Bauhof
Leinpfad, Parkplatz Elbe
Oberspaarer Straße, Ecke Boselweg/
am Kalkberg
Moritzburg
Niederau
Nossen
Winkwitz
Am Knorrberg 3, Spielplatz
Boxdorf
Waldteichstraße 22, Verbindung An der
Triebe, Parkplatz
Friedewald
Großenhainer Straße 39, Parkplatz
vor Strandbad
Moritzburg
Markt 12 b, Einfahrt unbefestigter
Parkplatz
Reichenberg
gegenüber August-Bebel-Straße 41,
Parkplatz
Steinbach
gegenüber Dorfstraße 59, Parkplatz
Gröbern
Radeburger Straße 65,
Wertstoffhof des ZAOE
Großdobritz
Dresdner Straße 5, Zufahrt
Agrargesellschaft
Niederau
Teichstraße, Ecke Siedlerweg, Sportplatz
Ockrilla
Neue Gröberner Straße 18, Vereinshaus
Deutschenbora Meißner Straße 11, Kirche
Heynitz
Heynitzer Straße 45, Feuerwehr
Leuben
Lommatzscher Straße 36, Sportplatz
Nossen
Steinbuschstraße 40,
Wertstoffhof des ZAOE
Zellaer Straße 6, an der Klostergärtnerei
Perba
Perba 44, Wertstoffcontainerplatz
Datum
Fr 22.04.
Fr 02.09.
Mi 13.04.
Mi 24.08.
Do 21.04.
Do 01.09.
Mi 13.04.
Mi 24.08.
Mi 20.04.
Mi 31.08.
Di 12.04.
Di 23.08.
Di 12.04.
Di 23.08.
Mi 20.04.
Mi 31.08.
Mi 20.04.
Mi 31.08.
Sa 12.03.
Sa 14.05.
Sa 06.08.
Sa 22.10.
Mi 20.04.
Mi 31.08.
Mo 11.04.
Mo 22.08.
Mo 11.04.
Mo 22.08.
Do 14.04.
Do 25.08.
Fr 15.04.
Fr 26.08.
Fr 15.04.
Fr 26.08.
Sa 19.03.
Sa 23.04.
Sa 18.06.
Sa 03.09.
Sa 15.10.
Sa 26.11.
Do 14.04.
Do 25.08.
Fr 15.04.
Fr 26.08.
von
09:00
09:00
09:45
09:45
09:30
09:30
09:00
09:00
09:00
09:00
15:45
15:45
16:45
16:45
10:15
10:15
16:15
16:15
08:00
08:00
08:00
08:00
17:15
17:15
15:30
15:30
16:30
16:30
10:00
10:00
15:45
15:45
14:00
14:00
08:00
08:00
08:00
08:00
08:00
08:00
12:00
12:00
12:00
12:00
bis
10:30
10:30
10:45
10:45
10:00
10:00
09:30
09:30
10:00
10:00
16:15
16:15
17:45
17:45
11:00
11:00
16:45
16:45
12:00
12:00
12:00
12:00
17:45
17:45
16:00
16:00
17:00
17:00
10:30
10:30
16:15
16:15
14:30
14:30
12:00
12:00
12:00
12:00
12:00
12:00
12:30
12:30
12:30
12:30
Stadt | Gemeinde Ortsteil
Nossen
Raußlitz
Radebeul
Annahmeplatz
Oberstößwitzer Straße 5, gegenüber
Friedhof
Rüsseina
Chorener Straße 1, Parkplatz am
Buswendeplatz
Starbach
Rüsseinaer Straße 25,
Wertstoffcontainerplatz
Wendischbora
Wendischbora, Höhe Nr. 68,
Wertstoffcontainerplatz
Ziegenhain
gegenüber Kirchstraße 15,
Wertstoffcontainerplatz
Radebeul
Altnaundorf 2 - 4
Altwahnsdorf, am Spielplatz
An der Festwiese 9, Parkplatz
Güterhofstraße 4, gegenüber Bahnhof,
Parkplatz
Jägerhofstraße, Haltestelle Sportplatz
Sidonienstraße, am Alten Güterboden
Radeburg
Bärnsdorf
Hauptstraße 44, Buswendeplatz
Bärwalde
Kalkreuther Straße 22, Gasthof
Berbisdorf
Am Schloss
Großdittmanns- Hauptstraße 37
dorf
Weinböhla
Radeburg
Promnitzweg, Wertstoffcontainerplatz
Volkersdorf
Radeburger Straße 14
Weinböhla
An der Nassau 2, Parkplatz
Sachsenplatz
Spitzgrundstraße 32,
Wertstoffhof des ZAOE
Keine Ablagerung von Abfällen an den Standorten!
Datum
Fr 15.04.
Fr 26.08.
Fr 15.04.
Fr 26.08.
Fr 15.04.
Fr 26.08.
Do 14.04.
Do 25.08.
Fr 15.04.
Fr 26.08.
Di 12.04.
Di 23.08.
Di 12.04.
Di 23.08.
Di 12.04.
Di 23.08.
Sa 16.04.
Sa 27.08.
Di 12.04.
Di 23.08.
Sa 09.04.
Sa 20.08.
Mi 20.04.
Mi 31.08.
Mi 20.04.
Mi 31.08.
Mi 20.04.
Mi 31.08.
Mi 20.04.
Mi 31.08.
Mo 11.04.
Mo 22.08.
Mi 20.04.
Mi 31.08.
Mo 11.04.
Mo 22.08.
Mo 11.04.
Mo 22.08.
Sa 23.04.
Sa 28.05.
Sa 08.10.
Sa 29.10.
von
10:30
10:30
09:00
09:00
09:45
09:45
09:00
09:00
11:15
11:15
09:00
09:00
14:45
14:45
10:00
10:00
08:00
08:00
11:45
11:45
08:00
08:00
12:00
12:00
15:30
15:30
14:45
14:45
13:45
13:45
14:00
14:00
11:15
11:15
11:45
11:45
10:30
10:30
08:00
08:00
08:00
08:00
bis
11:00
11:00
09:30
09:30
10:15
10:15
09:30
09:30
11:45
11:45
09:45
09:45
15:15
15:15
11:30
11:30
11:00
11:00
13:15
13:15
10:00
10:00
12:30
12:30
16:00
16:00
15:15
15:15
14:15
14:15
15:00
15:00
11:45
11:45
12:45
12:45
11:30
11:30
12:00
12:00
12:00
12:00
„ DARUM: ABFÄLLE VERMEIDEN UND VERWERTEN.
Umweltprobleme machen vor Grenzen nicht halt. Der Klimawandel, der Verlust von Arten und Lebensräumen, die Zerstörung der Ozonschicht oder weniger werdende Ressourcen betreffen alle Menschen
auf dem Globus. So nehmen die für viele Europäer vielleicht „ärgerlichen“ Erscheinungen wie zum Beispiel ein verregneter Sommer oder ein schneeloses Skigebiet zu. Dürren oder Hochwasser in ärmeren
Regionen können den dort lebenden Menschen die Lebensgrundlage entziehen.
Aber es gibt eine ganze Menge, die jeder Mensch beitragen kann, wenn es darum geht, wie wir uns
fortbewegen, welche Nahrungsmittel wir kaufen, wie und wann wir Energie sparen und wie wir Abfälle
vermeiden können.
Ein kleiner Beitrag dazu ist zum Beispiel, morgens mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, Obst und Gemüse nur zur Saison essen, energiesparende Haushaltsgeräte kaufen, auf kurzlebige Einmalprodukte
verzichten …
Grundsätzlich sollte überhaupt kein Abfall entstehen! Fällt dennoch Abfall an, so sollte dieser möglichst recycelt werden, um Energie und Rohstoffe zu sparen.
Die Europäische Union hat angesichts der Umweltproblematik eine Richtlinie über Abfall ausgegeben,
die durch die Mitgliedsstaaten in geltendes Landesrecht umgesetzt werden muss. Auch die Bundesregierung hat reagiert und ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz beschlossen.
In diesem wird die konsequente Verwertung aller Abfälle gefordert. Bis zum Jahr 2020 sollen bis zu
65 Prozent der Siedlungsabfälle verwertet werden. Und eben dieses Ziel ist nur durch konsequente
Getrenntsammlung der Abfälle zu erreichen. Wichtige Voraussetzung dafür ist die richtige Nutzung der
Sammelsysteme für Papier, Glas, Leichtverpackungen und Bioabfall.
Der Verband ist in der Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und die geforderte Verwertungsquote zu erreichen. Deshalb bietet der ZAOE bis zum 31. Dezember 2016 die Biotonne ohne Entleerungsgebühr an. Der Hausmüll wird der
Umwelt zuliebe reduziert, aus den Bioabfällen
entsteht wertvoller Humus im Weißeritz Humuswerk in Freital.
Die Biotonne ist für die Haushalte, die keinen Garten besitzen und somit die Bioabfälle nicht selbst kompostieren können, ein
kostengünstiges Angebot, Abfälle umweltbewusst zu trennen. Aber auch für Gartenbesitzer, die nicht oder nur teilweise kompostieren
wollen sowie für Kleingärtner mit den saisonal anfallenden Gartenabfällen ist die Biotonne interessant.
Störstoffe im Bioabfall
grafik: artistdesign_de (fotolia.com)
Die Umwelt geht uns alle an!
„ DARUM: UMWELTERZIEHUNG – WIR HELFEN MIT.
Aufgrund seiner Arbeiten in der Abfallwirtschaft, liegt dem Verband die Umwelterziehung besonders
am Herzen. Deshalb bietet der ZAOE den Schulen und Kindertagesstätten seine Unterstützung bei der
Umwelterziehung an.
So besteht jederzeit die Möglichkeit, die Entsorgungsanlagen des Verbandes in Groptitz und Gröbern
im Landkreis Meißen sowie in Freital und Kleincotta im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
zu besichtigen. Bei einer Führung erfahren die Kinder, was es bedeutet, eine Deponie abzuschließen,
wo die Restabfälle heute „hinkommen“ und warum Abfälle überhaupt getrennt werden müssen.
Der Zweckverband kommt aber auch in die jeweilige Einrichtung. Die Projektangebote dafür eignen
sich für einen Tag oder für mehrere Tage. Im theoretischen Teil dreht sich alles um Vermeidung, Trennung und Recycling von Abfällen. Im praktischen Teil können die Kinder unter fachlicher Anleitung
Papier schöpfen und daraus eine Glückwunschkarte fertigen oder aus Abfällen kleine „Kunstwerke“
basteln.
Einmal jährlich lädt der Verband die Schulen zum Tag der offenen Tür auf den Anlagen in Freital,
Gröbern und Kleincotta ein:
Freital
Gröbern
Kleincotta
Tag der offenen Tür
2016
29. April
17. Juni
03. September
2017
28. April
16. Juni
01. September
Die Schülerinnen und Schüler werden
von der Schule abgeholt und erleben
spannende Stunden vor Ort mit Führung und Spielen.
Kleine Kunstwerke aus Abfällen
18
AUSZUG AUS DER GEBÜHRENSATZUNG
Die Satzung trat am 1. Januar 2014 in Kraft. Die
vollständige Fassung ist im Internet unter www.
zaoe.de veröffentlicht und kann in der Geschäftsstelle des Verbandes sowie auf den Umladestationen in Groptitz, Gröbern, Saugrund und Kleincotta
eingesehen werden.
§ 3 Bemessungsgrundlage
(1) Die Gebühr für die Einsammlung und Entsorgung
von Abfall aus Haushaltungen mit Abfallbehältern
setzt sich aus der Festgebühr, einer Mietgebühr für
Abfallbehälter und der Entsorgungsgebühr zusammen.
a) Die Festgebühr für die Entsorgung von Abfällen
aus Haushaltungen wird nach der Zahl der zum Zeitpunkt der Gebührenfestsetzung mit Hauptwohnsitz
auf einem Grundstück lebenden Personen bemessen. Der Gebührenpflichtige ist anzeigepflichtig zur
Zahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen.
b) Die Mietgebühr umfasst die Kosten für die Bereitstellung der Abfallbehälter und bestimmt sich aus
dem Fassungsvermögen der Abfallbehälter.
c) Die Entsorgungsgebühr für Restabfall aus Haushalten ermittelt sich aus den anteiligen Kosten für
die Einsammlung des Abfalls und den anteiligen
Kosten für die Beseitigung des Abfalls und wird
durch das Fassungsvermögen der Abfallbehälter
und die Zahl der in Anspruch genommenen Entleerungen bestimmt.
d) Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung und der Deckung der Festkosten für die
Abfuhr der Restabfallbehälter wird eine Mindestentsorgungsgebühr erhoben, die aufgrund eines Abfallvolumens von 2 Litern je Einwohner und Woche
berechnet wird.
e) Die Entsorgungsgebühr für Bioabfall ermittelt sich
aus den anteiligen Kosten für die Einsammlung des
Bioabfalls und den anteiligen Kosten für die Verwertung des Abfalls und wird durch das Fassungsvermögen der Abfallbehälter und die Zahl der in Anspruch
genommenen Entleerungen bestimmt.
f) Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung und zur Deckung der Festkosten für die
Abfuhr der Bioabfallbehälter wird eine Mindestentsorgungsgebühr erhoben, die auf der Basis von
6 Pflichtentleerungen jedes Bioabfallbehälters berechnet wird.
(2) Die Gebühr für die Entsorgung von Abfall aus
anderen Herkunftsbereichen als Haushalten mit
Abfallbehältern setzt sich aus der Festgebühr, einer
Mietgebühr für die Abfallbehälter und der Entsorgungsgebühr zusammen.
(3) Bei Nutzung eines Abfallbehälters in einem
Grundstück, welches gemäß § 11 Abs. 5 der Abfallwirtschaftssatzung sowohl zu Wohnzwecken als
auch gewerblich genutzt wird, ist neben der Gebühr
für den Wohnbereich eine Festgebühr für das Gewerbe nach § 5 Abs. 2 zu entrichten. Die Erhebung
einer Entsorgungsgebühr für den gewerblichen Bereich entfällt.
(4) Bei der Entsorgung unzulässig behandelter, gelagerter oder abgelagerter Abfälle bestimmt sich die
Gebühr nach den tatsächlich anfallenden Kosten.
(5) Die Entsorgungsgebühr und die Mindestent-
sorgungsgebühr für die Einsammlung und Entsorgung von Bioabfall werden nicht erhoben, soweit
Bioabfallbehälter im Zeitraum 1. Januar 2015 bis
30. Juni 2016 bereitgestellt und entleert werden.
Für Bioabfallbehälter wird in diesem Zeitraum lediglich die Mietgebühr festgesetzt.
§ 5 Gebührensätze
(1) Die Festgebühr für die Entsorgung des Abfalls
aus Haushalten entsprechend § 3 Abs. 1 Buchst. a)
beträgt pro Einwohner im Jahr 16,08 EUR. Die monatliche Festgebühr pro Einwohner beträgt danach
1,34 EUR.
(2) Die Festgebühr entsprechend § 3 Absatz 2
Buchst. a) für die Entsorgung des Abfalls aus anderen Herkunftsbereichen als Haushalten nach § 11
der Abfallwirtschaftssatzung des ZAOE beträgt pro
Behälter und Jahr:
Restabfallbehälter
Restabfallbehälter
Restabfallbehälter
Restabfallbehälter
Restabfallbehälter
Restabfallbehälter
80 Liter
29,37 EUR
120 Liter
38,16 EUR
240 Liter
64,54 EUR
1.100 Liter
253,61 EUR
2.500 Liter
561,40 EUR
5.000 Liter 1.111,01 EUR
Bei kürzerer Nutzungsdauer als ein Jahr wird die Behältergebühr auf die Anzahl der Monate berechnet.
(3) Die Entsorgungsgebühr für die Abfallentsorgung
nach § 11 der Abfallwirtschaftssatzung des ZAOE beträgt für die einmalige Leerung eines Abfallbehälters:
Restabfallbehälter
Restabfallbehälter
Restabfallbehälter
Restabfallbehälter
Restabfallbehälter
Restabfallbehälter
Restabfallsack
80 Liter
120 Liter
240 Liter
1.100 Liter
2.500 Liter
5.000 Liter
70 Liter
3,83 EUR
5,75 EUR
11,50 EUR
52,70 EUR
119,77 EUR
239,55 EUR
3,50 EUR
Für die Berechnung des Abschlages nach § 6 Abs.
4 und der Mindestentsorgungsgebühr für Haushalte beträgt der Gebührensatz pro Liter Restabfallvolumen 0,04802 EUR.
(4) Die Mietgebühr für Abfallbehälter (Restabfall und
Bioabfall) beträgt pro Jahr für:
Abfallbehälter
60 Liter
Abfallbehälter
Abfallbehälter
Abfallbehälter
Abfallbehälter
Abfallbehälter
Abfallbehälter
80 Liter
120 Liter
240 Liter
1.100 Liter
2.500 Liter
5.000 Liter
2,72 EUR
(nur Bioabfall)
2,72 EUR
4,20 EUR
8,40 EUR
38,50 EUR
87,50 EUR
175,00 EUR
(5) Für Restabfallbehälter, die gemäß § 11 Abs. 1
Satz 4 der Abfallwirtschaftssatzung des ZAOE für einen befristeten Zeitraum bis höchstens 4 Wochen
zur Entsorgung aus besonderem Anlass (Veranstaltungen, Märkte, Ortsfeste u. ä.) bereitgestellt wer-
den, beträgt die Behältermietgebühr (Sondermietgebühr) abweichend von Abs. 4 für die gesamte Dauer
der Bereitstellung:
Abfallbehälter
Abfallbehälter
Abfallbehälter
Abfallbehälter
240 Liter
1.100 Liter
2.500 Liter
5.000 Liter
9,24 EUR
42,34 EUR
96,23 EUR
192,46 EUR
(6) Wird ein Wohngrundstück vorübergehend wegen
Baumaßnahmen oder aus anderen Gründen nicht
bewohnt, der Abfallbehälter aber weiter genutzt, so
ist für diesen Zeitraum mindestens die Festgebühr
für eine Person nach Abs. 1 zu entrichten.
(7) Die Entsorgungsgebühr für die Bioabfallentsorgung nach § 15 der Abfallwirtschaftssatzung des
ZAOE beträgt für die einmalige Leerung eines Abfallbehälters:
Bioabfallbehälter
Bioabfallbehälter
Bioabfallbehälter
60 Liter
120 Liter
240 Liter
2,01 EUR
4,02 EUR
8,05 EUR
(8) Werden in einem Bioabfallbehälter Verunreinigungen festgestellt, wird zur Abdeckung des zusätzlichen Aufwandes bei der Kompostierung die doppelte Entsorgungsgebühr berechnet.
(9) Die Berechnung der Entsorgungsgebühren nach
Abs. 3, 7 und 8 erfolgt auf der Grundlage der auf
elektronischem Wege erfassten Anzahl der durchgeführten Entleerungen. Dies gilt auch, wenn die Entleerung des Abfallbehälters wegen zu stark verdichtetem oder verklumptem bzw. angefrorenem Inhalt
nur teilweise erfolgen konnte.
§ 6 Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit der
Gebührenschuld
(1) Die Gebührenschuld für die Festgebühr und die
Mindestentsorgungsgebühr beginnt mit dem auf
die Anmeldung des Grundstücks zur Abfallentsorgung folgenden Monatsersten. Wird das Grundstück
zwangsweise an die Abfallentsorgung angeschlossen, entsteht die Gebührenschuld mit dem auf den
Anschluss folgenden Monatsersten. Die Gebührenschuld für die Mietgebühr beginnt am ersten des
Monats, der auf die Bereitstellung des Abfallbehälters folgt. Die Gebührenschuld für die Entsorgungsgebühr beginnt mit der ersten in Anspruch genommenen Entleerung des Abfallbehälters. Danach
entsteht die Gebührenschuld jeweils am 1. Januar
des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum).
(2) Wird das Grundstück nicht mehr bewohnt oder
fällt auf dem Grundstück kein Abfall mehr an, endet
die Gebührenschuld mit Ablauf des Monats des Anfalls, frühestens aber mit der Abmeldung des Grundstücks nach Maßgabe der Abfallwirtschaftssatzung
des ZAOE. Bei der Entsorgungsgebühr endet die Gebührenschuld mit der Abholung des Abfallbehälters
und der damit verbundenen letzten Entleerung.
(3) Die Gebühren werden durch Gebührenbescheid
festgesetzt. Mit dem Gebührenbescheid werden die
Gebühren aus dem vorangegangenen Kalenderjahr
(Jahresendabrechnung) sowie Abschlagszahlungen
für das laufende Kalenderjahr festgesetzt. Bei einem Anschluss an die Abfallentsorgung werden für
das laufende Kalenderjahr lediglich die Abschlagszahlungen festgesetzt. Endet der Anschluss an die
Abfallentsorgung, enthält der Bescheid lediglich die
Endabrechnung für das laufende Kalenderjahr.
(4) Die Abschlagszahlungen werden in zwei gleichen
Teilbeträgen erhoben. Ergeben sich aus der Jahresendabrechnung Über- oder Unterzahlungen, werden
diese mit dem ersten Teilbetrag des Abschlags verrechnet bzw. nachgefordert. Betragen die Über- oder
Unterzahlungen weniger als 5 EUR, werden diese
erst mit dem zweiten Teilbetrag der Abschlagszahlung verrechnet bzw. nachgefordert. Der erste Teilbetrag wird zwei Wochen nach Bekanntgabe des
Bescheids, der zweite Teilbetrag sechs Monate nach
Bekanntgabe des Bescheids fällig.
(5) Bei der Festsetzung des Abschlags für die Entsorgung von Abfall aus privaten Haushalten ermittelt
sich die Festgebühr aus der Gebühr nach § 5 Abs. 1,
multipliziert mit der Anzahl der auf dem Grundstück
lebenden Personen zum Tag der Berechnung des
Gebührenbescheids. Die Behältermietgebühr ergibt
sich nach § 5 Abs. 4. Die voraussichtliche Entsorgungsgebühr errechnet sich aus dem durchschnittlichen Abfallvolumen des Vorjahres (Liter je Person
und Woche), multipliziert mit der Anzahl der auf dem
Grundstück lebenden Personen und der Wochenzahl im Berechnungsjahr, wiederum multipliziert mit
dem Gebührensatz pro Liter gemäß § 5 Abs. 3 Satz
2. Sofern noch keine Berechnungsgrundlage für das
Vorjahr vorliegt, wird bei der Entsorgungsgebühr das
Mindestvolumen nach § 3 Abs. 1 d) zur Berechnung
herangezogen.
(6) Bei der Festsetzung des Abschlages für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als Haushalten ergibt sich die Festgebühr aus
§ 5 Abs. 2 dieser Satzung. Die Behältermietgebühr
ergibt sich nach § 5 Abs. 4. Die voraussichtliche
Entsorgungsgebühr errechnet sich aus dem entsorgten Abfallvolumen des Vorjahres, multipliziert
mit der Entsorgungsgebühr pro Liter Restabfall des
laufenden Berechnungsjahres nach § 5 Abs. 3 Satz
2. Sofern noch keine Berechnungsgrundlage für das
Vorjahr vorliegt, wird bei der Entsorgungsgebühr die
Mindestentleerungsgebühr nach § 3 Abs. 2 d) zur
Berechnung herangezogen.
(7) Bei der Festsetzung des Abschlages für die Entsorgung von Bioabfällen werden die Mindestentleerungsgebühr nach § 3 Abs. 1 Buchst. f bzw. § 3 Abs.
2 Buchst. f sowie die Behältermietgebühr nach § 5
Abs. 4 herangezogen.
(8) Ist das Grundstück nicht für die Dauer eines
Kalenderjahres an die Abfallentsorgung angeschlossen, werden die Gebühren anteilig nach vollen Monaten des Anschlusses erhoben.
(9) Bei der Beseitigung unerlaubter Abfallablagerungen entsteht die Gebührenschuld mit der Entfernung
der Ablagerung.
(10) Bei Benutzung zugelassener Restabfallsäcke
entsteht die Gebührenschuld mit dem Erwerb der
Säcke.
§ 7 Gebührennachforderungen
Wird bekannt, dass ein Anschlusspflichtiger nach
§ 4 der Abfallwirtschaftssatzung des ZAOE einer
Mitteilungspflicht nach § 7 Abfallwirtschaftssatzung
nicht, nicht vollständig oder mit unrichtigen Angaben
nachgekommen ist, erfolgt eine Gebührennachforderung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften
und dieser Satzung. Gebührennachforderungen werden insbesondere geltend gemacht bei:
– unterlassenen, verspäteten oder unrichtigen Angaben der Personenzahl,
– Nutzung von nicht dem Grundstück zugeordneten
gebührenrelevanten Abfallbehältern.
Die Gebührennachforderung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Festsetzungsfrist für den Zeitraum des Bestehens der Gebührenpflicht.
§ 8 Gebührenfreistellung
(1) In folgenden Fällen kann der Gebührenschuldner
auf schriftlichen oder zur Niederschrift gestellten
Antrag von den Festgebühren für die jeweilige Zeit
freigestellt werden, wenn eine Person länger als
3 Monate ununterbrochen abwesend ist:
a) Erwerbstätigkeit und Unterbringung außerhalb
des Geltungsbereiches dieser Satzung (z. B. Auslandsmonteure, Seeleute etc.),
b) Abwesenheit infolge eines Krankenhausaufenthaltes, Heimaufenthaltes etc.,
c) Schüler, Auszubildende und Studenten, die außerhalb des Geltungsbereiches dieser Satzung ihre
Ausbildung absolvieren, am Ausbildungsort untergebracht sind und dies durch Vorlage eines Mietvertrages für eine Zweitwohnung nachweisen,
d) Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes und
Bundesfreiwilligendienstes außerhalb des Geltungsbereichs dieser Satzung mit Vorlage einer Bescheinigung der Bundeswehr bzw. der Dienststelle.
(2) Für die Gebührenfreistellung werden nur vollständige Monate berücksichtigt. Entsprechende
Nachweise sind jährlich beim ZAOE vorzulegen.
Freistellungen werden nur befristet und nicht rückwirkend gewährt. Der Berechtigte oder dessen Vertreter sind verpflichtet, die Berechtigung oder eine
mögliche Verlängerung unaufgefordert und vor Ablauf der Berechtigung dem ZAOE anzuzeigen. In den
Fällen des Abs. 1 c) kann der ZAOE auch die Vorlage einer Bestätigung des Vermieters verlangen, die
nicht älter als ein Monat sein darf.
(3) Bei Familien mit mehr als 2 Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (bzw. solange eine
Kindergeldberechtigung besteht) entfällt ab dem
dritten Kind auf Antrag die Zahlung der Festgebühr.
Das Mindestentleerungsvolumen nach § 3 Abs. 1d)
verringert sich analog der neu anzusetzenden Personenzahl.
§ 9 Unterbrechung und Erschwernis der Abfuhr
(1) Bei vorübergehender Einschränkung, Unterbrechung oder Verspätung der Abfuhr infolge von Betriebsstörungen, Baustellenbehinderungen, behördlichen Verfügungen, Streik, höherer Gewalt oder bei
Verlegung des Zeitpunktes der Abfuhr besteht kein
Anspruch auf Ermäßigung der Gebühr oder Schadensersatz.
(2) Die Rechtsfolge des Absatzes 1 tritt auch dann
ein, wenn sich der Inhalt des Abfallbehälters aus
Gründen, die der ZAOE bzw. das beauftragte Unternehmen nicht zu vertreten haben, ganz oder teilweise nicht entleeren lässt (z. B. Einfrieren des Behälterinhaltes, übermäßiges Verdichten).
#
ENTSORGUNG AUSGEWÄHLTER ABFÄLLE
Alttextilien
gut erhaltene Kleider, Stoffe, Bettwäsche, Schuhe in die von den karitativen Verbänden aufgestellten Kleidercontainer, auch auf den ZAOEWertstoffhöfen
Arzneimittel
nicht mehr benötigte oder unbrauchbar gewordene Arzneimittel über das Schadstoffmobil; Rücknahme in Apotheke erfragen; geringe Mengen
auch über den Restabfallbehälter – diese Medikamente sollen nicht in Kinderhände: am besten
in Zeitungspapier einwickeln
Asbest
Asbestabfälle aus Haushalten bis zu 1 m³ auf
den Umladestationen nach Verwiegen gegen
Vor-Ort-Bezahlung (bar oder EC-Karte); größere
Mengen nur auf der Deponie Gröbern – sie müssen verpackt sein, Ausleihe von Big-Bags gegen
Barpfand möglich
Batterien
in fast allen Verkaufseinrichtungen kostenlos
über die grüne Batterie-Box im Eingangsbereich,
unabhängig von Marke, Typ und wo sie gekauft
wurde; auch in vielen öffentlichen Einrichtungen
wie zum Beispiel Schulen und Landratsamt, auf
den ZAOE-Wertstoffhöfen sowie in der Geschäftsstelle
Bauschutt und Dachpappe
Annahme bis zu 0,5 m³ auf Umladestation gegen
Gebühr, z. B. Fliesen- und Betonreste, größere
Mengen über Entsorgungsunternehmen
CDs
in die Rücknahmeboxen auf allen ZAOE-Wertstoffhöfen sowie in der Geschäftsstelle
Energiesparlampen
ohne Gebühr auf allen ZAOE-Wertstoffhöfen,
Schadstoffmobil; Rückgabe im Handel erfragen:
darauf achten, dass sie nicht zerbrechen
Elektroaltgeräte
ohne Gebühr auf allen ZAOE-Wertstoffhöfen
(Eine Anlieferung von mehr als 20 großen Elektroaltgeräten ist grundsätzlich vorher anzumelden.), Rückgabe im Handel erfragen
Farbeimer, Farbdosen leer
Gelber Sack / Gelbe Tonne
Farben
wasserlöslich, ausgetrocknet: Restabfallbehälter,
nicht wasserlöslich (lösemittelhaltig): Schadstoffsammlung
Frittierfett / Frittieröl
im verschlossenen Behälter in den Restabfallbehälter
Propangasflaschen
Flaschen, z. B. Feuerlöscher zum Fachhandel
Pflanztöpfe
Anpflanztöpfe aus privaten Haushalten in den
Gelben Sack /die Gelbe Tonne
Schallplatten / Videokassetten
Restabfallbehälter
Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Geschäftsbereich Abfallwirtschaft
Meißner Straße 151 a, 01445 Radebeul
Telefon: 0351 40404-50
Fax:
0351 40404-350
o Neuanmeldung zur Abfallentsorgung zum
o Bestellung von Abfallbehältern zum
1. Grundstückseigentümer:
Name, Vorname: .............................................................................................................................................
Anschrift: .........................................................................................................................................................
Telefon/Fax/Mail: ...........................................................................................................................................
2. Anzumeldendes Objekt:
PLZ/Ort/Ortsteil: .............................................................................................................................................
Straße, Nummer: ............................................................................................................................................
3. Rechnungsanschrift:
(falls abweichend zu 1) ..................................................................................................................................
Telefon/Fax/Mail: ............................................................................................................................................
4.
(Bitte ankreuzen)
o Privat o Gewerbe
Kundennummer: .........................................................
Anzahl der Personen insgesamt: .................................... Einzugsermächtigung wird erteilt:
Formular für das SEPA-Lastschriftmandat siehe Rückseite - bitte vollständig ausfüllen.
n Anzahl und Größe der gewünschten Restabfallbehälter:
80 Liter
120 Liter
2.500 Liter
5.000 Liter
240 Liter*
n Anzahl und Größe der gewünschten Papierbehälter (Papier, Pappe, Kartonagen):
Tapetenreste
Restabfallbehälter, auch ZAOE-Restabfallsäcke
möglich
n Anzahl und Größe der gewünschten Bioabfallbehälter:
Weitere Infos: Tel. 0351 40404-567, Internet www.zaoe.de/abfallberatung/abfall-abc
1.100 Liter*
*auch für einen befristeten Zeitraum bis höchstens 4 Wochen aus besonderem Anlass (Veranstaltungen, Märkte, Ortsfeste u. ä.)
Speiseabfälle
aus privaten Haushalten: in die Biotonne
Deckenplatten (Styropor)
Restabfallbehälter, auch ZAOE-Restabfallsäcke
möglich
o ja o nein
120 Liter
240 Liter
60 Liter
120 Liter
1.100 Liter
240 Liter
Bitte Kopie des Grundstückseigentümernachweises, der Verwaltervollmacht bzw. der Gewerbeanmeldung beifügen, ansonsten kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Sonstige Änderungsmeldungen (Änderung der Personenanzahl, Behälterwechsel, etc.) sind formlos
schriftlich mitzuteilen! Siehe Hinweise auf der Rückseite.
............................................
Ort, Datum
O
................................................................
Unterschrift Grundstückseigentümer
.........................................................................
Unterschrift Bearbeiter
19
Hinweis zum Anmeldeformular zur Abfallentsorgung:
BEGRIFFSERLÄUTERUNG
ANSCHLUSSPFLICHT
Jeder Eigentümer eines zu Wohnzwecken genutzten Grundstückes ist gemäß § 4 der Abfallwirtschaftssatzung verpflichtet, sein Grundstück an
die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen.
In jedem Grundstück muss mindestens ein Restabfallbehälter vorhanden sein.
ANMELDUNG
Spätestens vier Wochen vor Beginn der Nutzung
eines Grundstückes ist die Anmeldung schriftlich
vorzunehmen. Ein Formular dazu ist im Abfallkalender bzw. im Internet unter www.zaoe.de zu
finden.
BEHÄLTERGRÖSSEN
Restabfall: 80, 120, 240, 1.100, 2.500, 5.000 Liter, Bioabfall: 60, 120, 240 Liter, Papier/Pappe:
120, 240, 1.100 Liter
BEHÄLTERBESTELLUNG/-ABBESTELLUNG
Die Abfallbehälter sind Eigentum des Entsorgungsunternehmens. Aufstellung, Wechsel der
Behältergröße oder Abbestellung sind grundsätzlich beim ZAOE zu beantragen. Das Entsorgungsunternehmen wird dann von der Geschäftsstelle
beauftragt, die Bearbeitung kann bis zu vier Wochen dauern.
BEHÄLTERNUMMER
Jedem Behälter ist eine Behälternummer zugeordnet. Diese befindet sich am Behälter auf einem Etikett.
EIGENTÜMERWECHSEL
Der Eigentümerwechsel ist immer schriftlich und
zeitnah anzuzeigen. Der bisherige Eigentümer
bleibt solange Gebührenschuldner, bis der neue
die vollständige Anmeldung vorgenommen hat.
GEWERBEBETRIEBE
Gewerbebetriebe oder andere Herkunftsbereiche als Haushalte unterliegen ebenfalls der Anschlusspflicht. Der schriftlichen Anmeldung ist
eine Kopie der Gewerbeanmeldung beizufügen.
TRANSPONDER FÜR DIE BEHÄLTER
Die Behälter sind mit einem Transponder (Mikrochip) versehen. Jede Entleerung wird elektronisch registriert.
KUNDENNUMMER
Jedes Grundstück erhält eine Kundennummer.
Diese ist Grundlage für die Verwaltung der Grundstücksdaten und auf dem Gebührenbescheid zu
finden.
MINDESTENTLEERUNGSGEBÜHREN
FÜR HAUSHALTE UND WOHNGRUNDSTÜCKE
Bei der Entleerungsgebühr werden Mindestgebühren zur Deckung der Festkosten erhoben.
Diese entstehen für Gewährleistung der ordnungsgemäßen Entsorgung aller Abfälle. Die
Mindestgebühr wird auf der Basis eines Restabfallvolumens von 2 Liter pro Person und Woche
ermittelt. Für die Abfuhr des Bioabfalls werden
6 Pflichtentleerungen pro Jahr berechnet – das
gilt nicht für den Zeitraum 1. Januar 2015 –
31. Dezember 2016.
MINDESTENTLEERUNGSGEBÜHR
FÜR GEWERBE
Die Mindestentleerungsgebühr wird auf der Basis einer Leerung im Quartal für jeden Restabfallbehälter berechnet.
PERSONENZAHL IM WOHNGRUNDSTÜCK
Die Personenanzahl ist Grundlage für die Erhebung der Festgebühr.
ÄNDERUNGSMITTEILUNGEN
Mitteilungen, die für die Gebührenerhebung
maßgeblich sind (Änderungen der Personenzahl,
Behältergrößen /-anzahl), bedürfen der Schriftform und sind zeitnah abzugeben. Änderungen
werden rückwirkend nur im laufenden Kalenderjahr gebührenwirksam und finden in der Jahresendabrechnung des folgenden Jahresbescheides Berücksichtigung.
Das Anmeldeformular ist bei Neubezug eines Grundstückes zu verwenden. Dabei ist bitte die Kopie des
Grundstückseigentümernachweises, der Verwaltungsvollmacht bzw. der Gewerbeanmeldung beizufügen, ansonsten kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Mit der Anmeldung sollte überlegt werden, ob dem ZAOE die Ermächtigung zum Einzug der Abfallgebühren durch Lastschrift erteilt wird. Dazu bitte das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat vollständig
auszufüllen und per Post, E-Mail oder Fax zurückzuschicken.
Beide Formulare können auch von den Internetseiten unter www.zaoe.de heruntergeladen werden.
SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen:
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE20ZZZ00000035111
Mandatsreferenz:
wird vom ZAOE separat mitgeteilt
Ich ermächtige den ZAOE, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich
weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZAOE auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung
des belasteten Betrages verlangen. Es gelten die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Grundstücksnummer:
Kontoinhaber:
Vorname: ................................................................................ Name: ..........................................................
Straße: ....................................................................................................................... Hausnummer: .............
Postleitzahl: ................................. Ort: .............................................................................................................
Bankverbindung:
Kreditinstitut: ...................................................................................................................................................
BIC
IBAN:
D E
O
...........................................................................................................................................................................................................................
Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
Unvollständig geleerte Tonnen im Winter müssen nicht sein.
Minusgrade lassen nasse Abfälle im Behälter festfrieren. Um das zu verhindern, sollten die Restabfälle
in fest verschlossene Kunststofftüten entsorgt werden. Bioabfälle sollten am besten in Zeitungspapier
eingewickelt werden – die Verwendung von Kunststofftüten ist nicht erlaubt.
Papiertaschentücher und -servietten, Küchenpapier und Eierkartons aus Pappe saugen zusätzlich die
Feuchtigkeit auf. Die Abfälle sollten in der Tonne nicht gepresst oder gedrückt werden. Zudem kann der
Behälterboden mit Zeitungen ausgelegt werden. Gegen Anfrieren des Behälterdeckels kann Pappe dazwischen gelegt werden. Wenn möglich sollten die Abfallbehälter frostfrei, zum Beispiel in der Garage
oder unter dem Vordach, aufbewahrt und erst am Tag der Abfuhr bereitgestellt werden.
Ein fest eingefrorener Abfallbehälter kann nicht vollständig geleert werden. Durch verstärktes Rütteln
des Behälters am Müllfahrzeug könnte dieser reißen. Wer sicher gehen will, dass seine Tonne problemlos geleert werden kann, sollte kurz vor der Leerung prüfen, ob der Inhalt locker in der Tonne liegt. Falls
nicht, muss er von der Tonnenwand gelöst werden. Den Müllwerkern ist dies aus zeitlichen Gründen
nicht möglich.
Weiterhin sollte beachtet werden, dass keine heiße Asche in den Restabfallbehälter gefüllt werden
darf. Die Asche muss ausgekühlt sein und in einem geschlossenen Behältnis oder in einer Tüte entsorgt werden. Heiße Asche haftet am Behälter an, was ebenfalls dazu führt, dass der Behälter sich
nicht vollständig leeren lässt.
Fotos li.: licht75; re.: Hero (fotolia.com)
Bei Beschädigungen der Behälter durch falsches Befüllen haftet grundsätzlich der Nutzer. Eine gebührenfreie Nachholung der Leerung oder Gebührenminderung bei unvollständig entleerten Behältern ist
satzungsrechtlich nicht möglich.
Schneechaos und Eisglätte über einen längeren Zeitraum.
Was tun, wenn die Müllabfuhr nicht mehr funktionieren kann?
Schnee und Eis können allen Verkehrsteilnehmern extreme Schwierigkeiten bereiten und das öffentliche Leben teilweise lahmlegen. Dann sind wenig geräumte und gestreute Straßen, nicht ausreichend
geräumte Neben- und Anwohnerstraßen, spiegelglatte steilere Straßen, zu eng geräumte Fahrspuren
für das Entsorgungsfahrzeug an der Tagesordnung. Für die Abfallentsorgung bringt das riesige Probleme mit sich: Von Grundstücken könnten über einen längeren Zeitraum die bereitgestellten Abfallbehälter nicht geleert, die Gelben Säcke oder der Sperrmüll beziehungsweise die Elektroaltgeräte nicht
abgeholt werden. Der ZAOE gibt Tipps, wie eine solche Situation überbrückt werden kann, ohne dass
es zu einem Müllchaos kommt:
Restabfallsäcke verwenden…
► Ist der Restabfallbehälter voll, könnten zusätzlich ZAOE-Restabfallsäcke verwendet werden. Gegen
Gebühr bei allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen, auf den ZAOE-Wertstoffhöfen, Umladestationen und in der Geschäftsstelle des Verbandes erhältlich. Die Abholung ist mit dem Erwerb der
Säcke bereits abgegolten.
► Hat sich die Wetterlage entspannt und die Müllabfuhr funktioniert wieder, können diese Säcke neben den Restabfallbehältern am Entleerungstag bereitgestellt werden.
Für den bis dahin nicht geleerten Restabfallbehälter entsteht selbstverständlich keine Gebühr, erst bei
der Leerung.
Rest- und Bioabfallbehälter tauschen…
► Der kleinere Abfallbehälter könnte gegen einen größeren getauscht werden. Damit kommt man
gut über die Wintermonate und ist nicht zwingend auf jeden Entleerungstermin angewiesen. Eine
weitere Möglichkeit ist, zusätzlich saisonal über die Wintermonate einen weiteren Abfallbehälter als
Reserve anzumieten. Die Behältermietgebühren ändern sich geringfügig. Die Entleerungsgebühr
wird nur fällig, wenn der Behälter tatsächlich geleert wird.
► Der größere Abfallbehälter könnte auch in zwei kleinere getauscht werden, die sich dann leichter
bewegen lassen.
Rest- und Bioabfallbehälter an einer anderen Stelle bereitstellen…
► Ist die Wohnstraße nicht befahrbar und kann deshalb der Rest- oder Bioabfallbehälter über eine
längere Zeit nicht entleert werden, so könnte dieser, wenn es die Verhältnisse zulassen, zum Entsorgungstermin an die nächste beräumte und somit befahrbare Hauptstraße gestellt werden.
► Papierbehälter und die Gelben Säcke sollten im Grundstück so lange zwischengelagert werden, bis
sich die Verkehrsbedingungen wieder entspannt haben.
► Ist das aus Platzgründen nicht möglich, so sind die Gelben Säcke ebenfalls an die nächste befahrbare Hauptstraße bereitzustellen.
► Papier und Kartonagen können zudem kostenlos bei den Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Anwohner sollten sich auch auf den Internetseiten des Verbandes unter www.zaoe.de oder in der Tagespresse informieren.
20
Brandenburg
Nordsachsen
WERTSTOFFHÖFE
DES VERBANDES
Großenhain
1
Wertstoffhof
Bautzen
2
Umladestation
mit Wertstoffhof
Meißen Weinböhla
3
4
Dippoldiswalde
Altglas (weiß, grün, braun)1
gebührenfrei
Gelbe Säcke mit Leichtverpackungen1
gebührenfrei
Batterien
gebührenfrei
Abfallart
Neustadt Sa.
Freital
gebührenfrei
Zusätzlich nehmen die Wertstoffhöfe in Groptitz, Gröbern, Kleincotta und Saugrund (auf den Umladestationen des Verbandes) an:
Dresden
Nossen
CD/DVD
ELBE
1 Groptitz
2 Gröbern
3 Saugrund
4 Kleincotta
Erzgebirgskreis
Annahme auf den Wertstoffhöfen in Altenberg, Dippoldiswalde, Großenhain, Meißen, Neustadt, Nossen
und Weinböhla:
25,00 EUR/t
Mindestgebühr: 2,50 EUR
sonstige inerte Stoffe (nicht zum Deponiebau), Aschen, Schlacken
40,00 EUR/t
Mindestgebühr: 4,00 EUR
Asbestabfälle
85,00 EUR/t
Mindestgebühr: 10,00 EUR
mineralische Dämmmaterialien ohne Asbest
und gefährliche Stoffe, mineralische Dämmmaterialien mit Asbest
145,00 EUR/t
Mindestgebühr: 14,50 EUR
Sperr- und Gewerbemüll
145,00 EUR/t
Mindestgebühr: 14,50 EUR
145,00 EUR/t
Mindestgebühr: 14,50 EUR
Begrenzung
Gebühren
Grünabfälle
1 m³
3,00 EUR
3 m³
gebührenfrei gegen Vorlage der
Bestellkarte
► ohne Felge
8 Stück
2,00 EUR/Stück
Baustellenabfälle unsortiert
(= Baustellenmischabfälle)
► mit Felge
8 Stück
3,35 EUR/Stück
PKW-/Motorrad-Altreifen
Metallabfälle
1 m³
gebührenfrei
Kunststoffabfälle
1 m³
gebührenfrei
Glasabfälle
1 m³
gebührenfrei
PKW-/Motorrad-Altreifen
Altpapier
gebührenfrei
Alttextilien2
gebührenfrei
Elektroaltgeräte
gebührenfrei
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
gebührenfrei
93,00 EUR/t
Mindestgebühr: 9,30 EUR
Bauschutt (Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik
ohne gefährliche Stoffe)
Abfallart
Sperrmüll
bis 50 cm
Durchmesser
Stammholz, Wurzelstöcke
Tschechische
Republik
Gebühren
20,00 EUR/t
Mindestgebühr: 3,00 EUR
Garten-/Parkabfälle
Mittelsachsen
Altenberg
Begrenzung
► ohne Felge
2,00 EUR/Stück
► mit Felge
3,35 EUR/Stück
Die vier genannten Anlagen nehmen seit 2015 gebührenfrei großvolumige und sperrige Abfälle aus
Glas und Kunststoff aus privaten Haushalten an. Das sind zum Beispiel aus Glas: Trinkgläser, Vasen,
Aquarien, Einlegeböden; aus Kunststoff: Klappboxen, Kinderspielzeug, Eimer, Wannen, Balkon- und
Gartenmöbel, Blumentöpfe und Blumenkübel.
Für alle genannten Abfallarten gibt es keine Vergütung.
1
2
Annahme und Entsorgung erfolgt nicht durch den ZAOE, sondern durch Systembetreiber nach VerpackV
Annahme und Entsorgung erfolgt nicht durch den ZAOE, sondern durch gewerblichen Sammler
BESTELLKARTE 2016 – Abholung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten
BESTELLKARTE 2016 – Abholung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten
Abholadresse:
Abholadresse:
Name
Telefon für eventuelle Rückfragen
Name
Ortsteil | Straße | Hausnummer
Telefon für eventuelle Rückfragen
Ortsteil | Straße | Hausnummer
Unterschrift
NERU GmbH & Co. KG
Radeburger Straße 65
OT Gröbern
01689 Niederau
PLZ | Ort
Telefon: 03521 765411
Service-Hotline:
0180 1408040 (zum Ortstarif)
"
PLZ | Ort
Unterschrift
NERU GmbH & Co. KG
Radeburger Straße 65
OT Gröbern
01689 Niederau
Telefon: 03521 765411
Service-Hotline:
0180 1408040 (zum Ortstarif)
Bitte Antwortkarte mit Briefmarke
versehen und zusammen mit der
Bestellkarte in einem Briefumschlag
an die Firma NERU senden.
Bitte Antwortkarte mit Briefmarke
versehen und zusammen mit der
Bestellkarte in einem Briefumschlag
an die Firma NERU senden.
hier falzen
hier falzen
ANTWORTKARTE
Absender:
Postkarte
NERU GmbH & Co. KG
Radeburger Straße 65
OT Gröbern
01689 Niederau
Tel.: 03521 765411
Bitte hier eigene Adresse in Druckbuchstaben eintragen
Service-Hotline: 0180 1408040 (zum Ortstarif)
Bitte beachten:
Bestellungen mit Antwortkarte
ohne Briefmarke werden
nicht bearbeitet. Abholadresse bitte
vollständig angeben.
Bitte mit
Briefmarke
freimachen
Absender:
"
NERU GmbH & Co. KG
Radeburger Straße 65
OT Gröbern
01689 Niederau
Tel.: 03521 765411
ANTWORTKARTE
Bitte mit
Briefmarke
freimachen
Postkarte
Bitte hier eigene Adresse in Druckbuchstaben eintragen
Service-Hotline: 0180 1408040 (zum Ortstarif)
Bitte beachten:
Bestellungen mit Antwortkarte
ohne Briefmarke werden
nicht bearbeitet. Abholadresse bitte
vollständig angeben.
Alles, was in einen Sack oder Karton passt, gehört in den Restabfall! Elektrokleingeräte nur zusammen mit Großgeräten anmelden. Pro Bestellkarte maximal 3 m³!
Anzahl
Sperrmüll (z. B.)
Anzahl
Altgeräte (z. B.)
Drucker, Kopierer
Matratze, Bettgestell
Trockner, Schleuder
Fußbodenbelag, Teppich
Elektrokleingeräte
Sessel, Stuhl, Hocker
Kühlgeräte
Sofa, Liege
Waschmaschine
Tisch, Sitzbank
Fernsehgerät, Monitor
Schrank, Regal
Alles, was in einen Sack oder Karton passt, gehört in den Restabfall! Elektrokleingeräte nur zusammen mit Großgeräten anmelden. Pro Bestellkarte maximal 3 m³!
Anzahl
Sperrmüll (z. B.)
Anzahl
Schrank, Regal
Ausgeschlossen sind: Restabfall, Schadstoffe, Gartenabfälle, Autowracks- und teile, Motorräder, Mopeds, Reifen, Abfälle aus Gebäuderenovierungen, z. B. Fenster, Türen, Balken, Bauschutt, Sanitäreinrichtungen ohne Elektrik.
Die Abholung erfolgt zirka vier Wochen nach Eingang der vollständig ausgefüllten Karte beim Entsorger. Dieser teilt
den Abfuhrtermin mind. eine Woche vorher mit. Für die Bereitstellung bitte die Vorgaben auf der Antwortkarte beachten. Individuelle Absprachen zur Abholung direkt mit dem Entsorger treffen.
Mit dieser Bestellkarte kann Sperrmüll bis max. 3 m³ entgeltfrei auf allen ZAOE-Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Die Abgabe von Elektroaltgeräten ist grundsätzlich gebührenfrei (mehr als 20 Stück bitte anmelden).
Altgeräte (z. B.)
Fernsehgerät, Monitor
Tisch, Sitzbank
Waschmaschine
Sofa, Liege
Kühlgeräte
Sessel, Stuhl, Hocker
Elektrokleingeräte
Fußbodenbelag, Teppich
Trockner, Schleuder
Matratze, Bettgestell
Drucker, Kopierer
Geschirrspüler
Computer
Geschirrspüler
Computer
"
Ausgeschlossen sind: Restabfall, Schadstoffe, Gartenabfälle, Autowracks- und teile, Motorräder, Mopeds, Reifen, Abfälle aus Gebäuderenovierungen, z. B. Fenster, Türen, Balken, Bauschutt, Sanitäreinrichtungen ohne Elektrik.
Die Abholung erfolgt zirka vier Wochen nach Eingang der vollständig ausgefüllten Karte beim Entsorger. Dieser teilt
den Abfuhrtermin mind. eine Woche vorher mit. Für die Bereitstellung bitte die Vorgaben auf der Antwortkarte beachten. Individuelle Absprachen zur Abholung direkt mit dem Entsorger treffen.
Mit dieser Bestellkarte kann Sperrmüll bis max. 3 m³ entgeltfrei auf allen ZAOE-Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Die Abgabe von Elektroaltgeräten ist grundsätzlich gebührenfrei (mehr als 20 Stück bitte anmelden).
ANTWORTKARTE des Entsorgers
ANTWORTKARTE des Entsorgers
Wird vom Entsorger ausgefüllt:
Wird vom Entsorger ausgefüllt:
Bereitstellen des Sperrmülls zur Abholung
Bereitstellen des Sperrmülls zur Abholung
am
am
(bis spätestens 6:00 Uhr),
Bereitstellen der Altgeräte zur Abholung
(bis spätestens 6:00 Uhr),
Bereitstellen der Altgeräte zur Abholung
am
(bis spätestens 6:00 Uhr).
Keine Haushaltsauflösung; maximal bis 3 Kubikmeter!
"
Für die Bereitstellung ist Folgendes zu beachten:
► Die Abfälle sind frühestens am Vorabend und spätestens bis 6:00 Uhr am Termin gut sichtbar am
vereinbarten Abholort bereitzustellen.
► Der Abholort muss für das Sammelfahrzeug erreichbar sein.
► Die Behinderung von Fußgängern und Fahrzeugverkehr ist zu vermeiden.
► Abfälle, die auf dem Grundstück bereitstehen, werden nicht abgeholt.
► Sperrige Abfälle sind in transportfähige Stücke zu zerlegen.
► Sollten Abfälle nicht entsorgt werden, holen Sie diese bitte wieder auf Ihr Grundstück.
am
(bis spätestens 6:00 Uhr).
Keine Haushaltsauflösung; maximal bis 3 Kubikmeter!
Für die Bereitstellung ist Folgendes zu beachten:
► Die Abfälle sind frühestens am Vorabend und spätestens bis 6:00 Uhr am Termin gut sichtbar am
vereinbarten Abholort bereitzustellen.
► Der Abholort muss für das Sammelfahrzeug erreichbar sein.
► Die Behinderung von Fußgängern und Fahrzeugverkehr ist zu vermeiden.
► Abfälle, die auf dem Grundstück bereitstehen, werden nicht abgeholt.
► Sperrige Abfälle sind in transportfähige Stücke zu zerlegen.
► Sollten Abfälle nicht entsorgt werden, holen Sie diese bitte wieder auf Ihr Grundstück.
Sonstige Bemerkungen:
Sonstige Bemerkungen:
Mit freundlichen Grüßen Ihr Entsorger
Stempel/Unterschrift
Mit freundlichen Grüßen Ihr Entsorger
Stempel/Unterschrift