2016 Region Meißen Städte Coswig, Lommatzsch, Meißen, Nossen, Radebeul, Radeburg und die Gemeinden DieraZehren, Käbschütztal, Klipphausen, Moritzburg, Niederau, Weinböhla Abfallkalender An sämtliche Haushalte Sehr geehrte Einwohnerin, sehr geehrter Einwohner im Landkreis Meißen, die Natur kennt keinen Abfall. Nichts bleibt unbrauchbar zurück. Alles wird verwertet. Und das Leben kann wieder von Neuem beginnen… Wollen wir es der Natur nachmachen, so ist die getrennte Sammlung von Wertstoffen ein erster wichtiger Schritt. Denn durch die Verwertung der Wertstoffe können Rohstoffe in den Kreislauf zurückgeführt werden. Das schont die Ressourcen und spart Energie. Zudem ist es ganz einfach: Papier und Pappe in die Blaue Tonne, Verkaufsverpackungen in den Gelben Sack oder die gelbe Tonne, Bio- und Grünabfall in die Biotonne. Und weil letztere noch nicht jeder kennt, bietet der ZAOE seine Aktion der gebührenfreien Leerung sogar bis Ende des Jahres 2016 an! Aber auch aus Sperrmüll und Elektroaltgeräten lassen sich Wertstoffe gewinnen. Neben der Sammlung auf Bestellung können die Abfälle auf jedem Wertstoffhof des ZAOE abgegeben werden. Auch Kunststoff-, Metall- und Glasabfälle aus Haushalten wie zum Beispiel alte Gartenmöbel, Töpfe, Schüsseln und Pfannen. Um noch mehr Wertstoffe getrennt zu erfassen, wurde in Meißen, Am Wall 7 und Nossen, Steinbuschstraße 40, je ein neuer Wertstoffhof eröffnet. Weitere Höfe sind geplant. Die Abfälle, die nicht mehr recycelt werden können, lässt der ZAOE in Verbrennungsanlagen behandeln, um Strom und Wärme daraus zu gewinnen. Da auch die Sammlung und Behandlung von Wertstoffen Aufwand verursacht, ist die Vermeidung immer noch oberstes Gebot. Nicht immer ist Abfall gleich Abfall. Wieso nicht auch mal zu einem Verein gehen, selber reparieren und dabei nette Leute kennenlernen? Oder statt Neukauf beim Nachbarn leihen? Neben Infos im Abfallkalender finden Sie weitere Hinweise auf den Internetseiten des Verbandes, unter anderem ein umfangreiches Abfall-ABC für die richtige Entsorgung der Abfälle und Tipps zur Abfallvermeidung. Haben Sie noch Fragen, beantworten Ihnen die Abfallberater diese gern. Mit freundlichen Grüßen Inhalt Seite Ansprechpartner, Umladestationen und Wertstoffhöfe Hinweise zur Bereitstellung von Abfallbehältern Entsorgung von Verkaufsverpackungen (Gelber Sack / Gelbe Tonne, Glascontainer), Papier/ Pappe, Sperrmüll und Elektroaltgeräten 1 2 Entsorgung von Bioabfällen, Gartenabfällen und Weihnachtsbäumen, schadstoffhaltigen Abfällen Kalendarium Januar bis Dezember mit Terminen für Entsorgung Rest- und Bioabfall, Papier und Pappe, Gelber Sack / Gelbe Tonne 3 - 14 Termine Grünschnittannahme 15 Termine/Plätze Weihnachtsbäume 16 Termine mobile Schadstoffannahme 17 Die Umwelt geht uns alle an! 18 Auszug aus der Gebührensatzung Arndt Steinbach Landrat des Landkreises Meißen Entsorgung ausgewählter Abfälle 19 Anmelde-/Bestellformular zur Abfallentsorgung Begriffserläuterung Hinweise zu SEPA-Lastschriftmandat 20 Abfallentsorgung im Winter Wertstoffhöfe des Verbandes, Gebühren Bestellkarten zur Abholung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten 21 IMPRESSUM Herausgeber/Fotoquelle Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal Meißner Straße 151 a, 01445 Radebeul Service: 0351 40404-50, [email protected], www.zaoe.de Sickerwasserreinigungsanlage Deponie Gröbern Herstellung Initial Werbung & Verlag, www.initial-verlag.de Druck Möller Druck und Verlag GmbH, www.moellerdruck.de Verteilung Deutsche Post AG, Geschäftsbereich Vertrieb, www.deutschepost.de IHRE ANSPRECHPARTNER IHR ENTSORGUNGSUNTERNEHMEN IM LANDKREIS MEISSEN Sitz der Geschäftsstelle und Postanschrift Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) Service-Tel.: 0351 40404-50 Fax: 0351 40404-350 Meißner Straße 151 a E-Mail: [email protected], Internet: www.zaoe.de 01445 Radebeul für die Abholung Gelbe Säcke/Entleerung Gelbe Tonnen für die Leerung der Glascontainer Sprechzeiten Geschäftsstelle Montag, Mittwoch, Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag, Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr NERU GmbH & Co. KG, Radeburger Straße 65, OT Gröbern, 01689 Niederau Service-Hotline zum Ortstarif 0180-1408040, Tel. 03521 765-410, Fax 03521 765-412 für Fragen zu wilden Ablagerungen Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen zum Abfallrecht Fragen zur Gebührenveranlagung Ebersbach, Großenhain, Lampertswalde, Schönfeld, Tauscha, Thiendorf 0351 40404-332 Glaubitz, Gröditz, Riesa, Röderaue, Stauchitz, Strehla, Wülknitz 0351 40404-331 Hirschstein, Nünchritz, Priestewitz, Zeithain 0351 40404-330 Coswig, Käbschütztal, Moritzburg, Niederau, Weinböhla 0351 40404-321 Meißen, Nossen, Klipphausen 0351 40404-329 Diera-Zehren, Radebeul, Radeburg, Lommatzsch 0351 40404-322 Fragen zur Abfallentsorgung und Abfallberatung 0351 40404-567 Abfall-ABC: www.zaoe.de/abfallberatung/abfall-abc WERTSTOFFHÖFE Mo, Mi, Fr 13:00 - 18:00 Uhr, Sa 08:00 - 12:00 Uhr REMONDIS Elbe-Röder GmbH, Mühlbacher Weg 3, 01561 Lampertswalde, OT Quersa Tel. 035248 836-12, Fax 035248 836-13 Die folgenden Anlagen sind am 23.01., 27.02., 18.06., 27.08. (nur Groptitz), 26.11., 24.12. geschlossen, am 09.03. ab 13:00 Uhr geöffnet. ► Altenberg, Zinnwalder Straße 5 (nur April - Oktober) Mo 08:00 - 18:00 Uhr, Di - Fr 08:00 - 16:30 Uhr, Sa 08:00 - 12:00 Uhr ► Dippoldiswalde, Alte Dresdner Straße 10 ► Gröbern, Radeburger Straße 65 in 01689 Niederau/OT Gröbern, Tel. 03521 711074 Untere Abfallbehörde im Landratsamt Meißen Großenhain: Tel. 03522 3032303, Fax 03521 72588024 E-Mail: [email protected] HINWEISE ZUR BEREITSTELLUNG VON ABFALLBEHÄLTERN ► Der zu entleerende Behälter ist am Entleerungstag bis 06:00 Uhr vor dem Grundstück oder an einer für Entsorgungsfahrzeuge befahrbaren Straße bereitzustellen. ► Sollen einzelne Behälter nicht entleert werden, sind diese deutlich zu kennzeichnen. ► Behälter nur so weit füllen, dass sich der Deckel schließen lässt. Einschlämmen, übermäßiges Verdichten des Inhaltes, Einfüllen von heißer oder glühender Asche in den Restabfallbehälter sind untersagt. ► Eine Störung der Entsorgung ist zu vermeiden, zum Beispiel durch falsch parkende Autos, herabhängende Äste und Zweige, Schlösser oder Ketten am Behälter. ► Wurde ein Behälter nicht entleert, ist dies dem ZAOE am folgenden Tag mitzuteilen. Der Behälter muss stehen bleiben – die Entleerung wird kurzfristig nachgeholt. ► Beim kurzzeitigen Mehranfall von Restabfall ZAOE-Restabfallsäcke verwenden! Diese Säcke können am Entleerungstag neben dem Restabfallbehälter bereitgestellt werden. Andere Säcke sind nicht zugelassen. Die Restabfallsäcke gibt es gegen eine Gebühr: in der ZAOE-Geschäftsstelle, auf allen ZAOE-Wertstoffhöfen, bei den beauftragten Entsorgern, in Verwaltungen der Städte und Gemeinden. Mit der Gebühr ist die Entsorgung bezahlt. ► Großenhain, Zum Fliegerhorst 9 ► Meißen, Am Wall 7 ► Neustadt, Werner-von-Siemens-Straße 20 ► Groptitz, Weidaer Straße 2 in 01594 Groptitz, Tel. 03525 733317 ► Saugrund, Schachtstraße 107 in 01705 Freital, Tel. 0351 6411264 ► Nossen, Steinbuschstraße 40 ► Weinböhla, Spitzgrundstraße 32 ► Kleincotta, Cotta B 40 in 01796 Dohma, Tel. 03501 762392 Schon die Biotonne? Bis zum 31. Dezember 2016 ohne Entleerungsgebühr! Formular im Abfallkalender oder im Internet! Mehr Infos: www.zaoe.de, Tel. 0351 4040450 1 Grundsätzlich gilt „Der beste Abfall ist der, der überhaupt nicht entsteht“. Fällt dennoch Abfall an, so sollte dieser möglichst recycelt werden, um somit Energie und Rohstoffe zu sparen. Vorausgesetzt, sie werden getrennt gesammelt. Ausführliche Tipps dazu gibt es auch auf den Internetseiten des Verbandes www.zaoe.de, unter den Menüpunkten Abfallberatung, Abfallverwertung und Abfallbeseitigung. ENTSORGUNG VON VERKAUFSVERPACKUNGEN Verkaufsverpackungen müssen getrennt von Restabfällen gesammelt werden, um sie später wiederzuverwerten. Die Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen liegt nicht in der Verantwortung des Zweckverbandes. Hersteller und Vertreiber von Verpackungen sind für das Einsammeln und Sortieren verantwortlich, die hierfür Entsorgungsunternehmen beauftragen. Finanziert wird die Entsorgung über Lizenzgebühren, die jeder beim Einkauf mitbezahlt. Der Zweckverband unterstützt mit Öffentlichkeitsarbeit und Beratung. Der Gelbe Sack/die Gelbe Tonne Hinein kommen nur Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbunden (Leichtverpackungen), so zum Beispiel Joghurtbecher, Shampooflaschen, leere Farbeimer, alle Plastiktüten, Alufolien und Aluschalen, Gemüse- und Fischbüchsen, leere Spraydosen, Kronkorken, Getränkepacks, beschichtete Pappe von Tiefkühlprodukten, Suppentüten, Vakuumverpackungen (Filterkaffee). Die Verpackungen sollten vollständig leer sein, auswaschen ist nicht erforderlich. Sie sollten nicht ineinander gestapelt entsorgt werden. Werden die Säcke/Tonnen mit Abfällen befüllt, die da nicht hineingehören, bleiben sie stehen und werden mit einem Aufkleber versehen. Entweder die Abfälle werden entfernt oder es erfolgt eine kostenpflichtige Entleerung. Die Gelben Säcke sind unentgeltlich in folgenden Einrichtungen erhältlich: in der Geschäftsstelle, auf allen ZAOE-Wertstoffhöfen, in den Landratsämtern Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, bei den beauftragten Entsorgungsfirmen sowie in Verwaltungen der Städte und Gemeinden (bitte vorher anfragen); siehe auch im Internet unter www.zaoe.de. Die Gelben Säcke sind ausschließlich nur für die Entsorgung von Leichtverpackungen bestimmt und nicht zweckentfremdend einzusetzen. Nichtverpackungen aus Kunststoff oder Metall gehören in den Restabfall. Glascontainer In den Glascontainer kommen nur Glasverpackungen ohne Pfand, zum Beispiel Gemüse- und Marmeladegläser, Weinflaschen. Diese werden eingeschmolzen, um daraus wieder neue herzustellen. Wichtig ist die farbliche Trennung nach weiß, grün und braun. Nicht hinein gehören unter anderem Fenster-, Draht-, Spiegel-, Bleiglas, Keramik, Haushaltsgegenstände aus Glas, Glühbirnen, Steingut – das kommt in den Restabfall. Größere Glasabfälle wie Aquarien und Vasen können gebührenfrei auf den Wertstoffhöfen des ZAOE abgegeben werden. ENTSORGUNG VON PAPIER UND PAPPE Über die „Blaue Tonne“ werden Papier und Pappe sowie Verkaufsverpackungen aus diesen Materialien gesammelt, um daraus wieder Papier und Pappe herzustellen. Daraus werden dann zum Beispiel Toilettenpapier, Zeitungen oder Schulhefte produziert. TIPP: Papier und insbesondere großflächige Pappe können auch auf den ZAOEWertstoffhöfen unentgeltlich abgegeben werden. Das gehört in die Blaue Tonne: Druckerzeugnisse (zum Beispiel Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Hefte, Kataloge), Schreibpapier, Schulhefte, Briefumschläge, Kartons und Pappen, Verpackungen (zum Beispiel Mehltüten, Zuckertüten, Schachteln) Papier, Pappen und Kartonagen sollten sauber sein. Klebebänder, Tragegriffe oder Aufkleber sind zu entfernen. Das gehört nicht hinein: Tapeten, Hygienepapier und Papierservietten (benutzt), Kohle- oder Blaupapier, Wachspapiere, beschichtete Papiere und Pappen, Versandtaschen mit Kunststoffpolsterung (das kommt alles in den Restabfall) sowie Getränkeverpackungen (Gelber Sack/Gelbe Tonne). ENTSORGUNG VON SPERRMÜLL UND ELEKTROALTGERÄTEN Abholung über die Sperrmüllkarte Zum Sperrmüll zählen alle sperrigen Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände aus dem Haushalt und vergleichbare Abfälle vom Kleingewerbe, die aufgrund Sperrigkeit und Zerkleinerung nicht im Restabfallbehälter entsorgt werden können. Als Leitsatz gilt: „Alles, was mit der Wohnung bzw. dem Gebäude oder Grundstück nicht fest verbunden ist und deshalb vom Mieter beim Auszug mitgenommen werden kann, ist Sperrmüll.“ Sperrmüll und Elektroaltgeräte werden über die Bestellkarte aus dem aktuellen Abfallkalender gebührenfrei abgeholt. Folgende Vorgaben sind bei der Sperrmüllentsorgung zu beachten: ► Nach Eingang der Bestellkarte beim Entsorger legt dieser einen Abholtermin innerhalb der nächsten 4 Wochen fest. Dieser Termin wird eine Woche vorher schriftlich mitgeteilt. ► Die Abholung erfolgt nur bei vollständig ausgefüllter Bestellkarte sowie ausreichend frankierter Antwortkarte. ► Die Abfälle sind frühestens am Vorabend und spätestens bis 6:00 Uhr am Termin gut sichtbar am vereinbarten Abholort bereitzustellen, der für das Sammelfahrzeug gut erreichbar ist. ► Sperrmüll wird nur in haushaltsüblichen Mengen bis maximal 3 Kubikmeter abgeholt. Sperrige Abfälle sind in transportfähige Stücke zu zerlegen. ► Alles, was in einen Sack oder Karton passt, ist kein Sperrmüll und gehört in den Restabfallbehälter. Es können auch ZAOE-Restabfallsäcke genutzt werden. ► Haushaltkleingeräte sollten nur in Verbindung mit einem Großgerät bereitgestellt werden. Die Wertstoffhöfe des ZAOE nehmen diese kostenfrei zurück. Von der Abfuhr ausgeschlossen: Farbeimer und -dosen, Autowracks und -teile, Motorräder, Mopeds, Reifen, Hausmüll, schadstoffhaltige Abfälle, Gartenabfälle, Abfälle aus Gebäuderenovierungen wie z. B. Fenster, Türen, Balken, Bauschutt, Sanitäreinrichtungen ohne elektrische Bauteile und -gruppen. Abgabe auf den Wertstoffhöfen des ZAOE Sperrmüll bis zu einer Menge von maximal 3 Kubikmetern und Elektroaltgeräte sowie größere Gegenstände aus Metall und Kunststoff können auch direkt auf den Wertstoffhöfen des Verbandes abgegeben werden. Gegen Vorlage der ausgefüllten Bestellkarte aus dem aktuellen Abfallkalender ist dies gebührenfrei. Größere Mengen Sperrmüll können gegen eine Gebühr in Groptitz, Gröbern, Kleincotta und Saugrund abgegeben werden. Baumischabfälle sind kein Sperrmüll! Sie sind das Ergebnis von Bau- oder Abbrucharbeiten. Bauabfälle stammen aus einer gewerblichen Tätigkeit, aber auch aus Privathaushalten – „Heimwerkerabfall“. Dafür ist die Mindestgebühr je nach Fraktion zu entrichten. ENTSORGUNG VON BIOABFÄLLEN Bioabfälle sind biologisch abbaubare Abfälle, die im Haushalt und Garten anfallen. Werden diese Abfälle getrennt gesammelt und entsorgt, können sie vollständig verwertet werden. Haushaltsnahe Entsorgungsmöglichkeiten sind die Biotonne und die Eigenkompostierung. Zum Kennenlernen der Biotonne bietet der Verband diese bis zum 31. Dezember 2016 ohne Entleerungsgebühr an. Es wird nur die Mietgebühr berechnet. Die Biotonne Bioabfälle entstehen in jedem Haushalt: in der Küche beim Kochen oder nach dem Essen als Speiserest, als verwelkte Blumen und Pflanzen sowie als Kleintiereinstreu. Aber auch im Garten entstehen kompostierbare Abfälle, so zum Beispiel Grün- und Rasenschnitt. Die Biotonne ist somit eine sinnvolle Ergänzung zum Komposthaufen und stellt zudem eine bequeme Alternative zur Grünschnittsammlung dar. Gartenabfälle wie beispielsweise Unkraut oder kranke Pflanzen können bequem vor Ort entsorgt werden. Aus den Bio- und Gartenabfällen entsteht im Humuswerk wertvoller Kompost für eine umweltfreundlichere Landwirtschaft! Bei konsequenter Trennung der organischen Abfälle vom Hausmüll kann sogar Geld gespart werden. Der Restabfallbehälter müsste nicht mehr so häufig zur Entleerung bereitgestellt werden. Größere Restabfallbehälter könnten auch gegen kleinere Behälter ausgetauscht werden. Die Biotonne kann in den Monaten Mai bis Oktober wöchentlich und in der restlichen Zeit alle zwei Wochen zum Entleeren bereitgestellt werden. Nutzen Sie zur Anmeldung unser Formular im Abfallkalender oder im Internet www.zaoe.de unter „Abfallberatung/Formulare/Biotonne“. Das gehört hinein: kompostierbare Küchenabfälle wie z. B. Reste von Obst, Gemüse, Backwaren und Tee, Kaffeesatz, verwelkte Blumen und Grünpflanzen, Küchenpapier, kompostierbare Gartenabfälle wie z. B. Rasen- und Grünschnitt, Laub, Fallobst. TIPPS FÜR DIE BIOTONNE: Den Behälter nie in die pralle Sonne stellen. Sinnvoll ist ein Stellplatz an der Hauswand oder unter dem Dach. Das Bedecken des Bodens mit Zeitungen kann zudem das Anfrieren der Abfälle verhindern. Die Bioabfälle sollten möglichst nicht lose, sondern eingewickelt in Zeitungs- oder Packpapier bzw. in Papiertüten entsorgt werden. Bitte keine Kunststofftüten verwenden! Um einen Insektenbefall zu vermeiden, sollte die Biotonne regelmäßig entleert und mit Wasser gereinigt werden. Die Zugabe von Schnellkomposter, Kalkstickstoff oder Biotonnenpulver kann zudem hilfreich sein. Niemals Chlorkalk oder Insektenvernichtungsmittel verwenden! Eigenkompostierung Die Eigenkompostierung von Gartenabfällen ist eine kostengünstige Möglichkeit, Abfälle zu vermeiden und dem Boden wertvolle Nährstoffe zurückzugeben. Für eine vollständige biologische Umsetzung der Abfälle sollten jedoch folgende Hinweise berücksichtigt werden: Günstig für den Komposthaufen ist ein Platz im Halbschatten. Eine 20 cm starke Schicht aus Reisig o. ä. als Unterlage schützt gegen „nasse Füße“ und sorgt für die richtige Luftzufuhr. Abwechselnd sind feuchte und trockene Küchenabfälle und Grünschnitt aufzuschichten, dann kommt eine dünne Schicht Gartenerde oder halbfertiger Kompost. Eine Abdeckung aus Stroh oder Erde schützt während der zweimonatigen Rottephase vor zu viel Nässe. Nach zirka sechs Monaten den Kompost umsetzen und dabei alle Schichten durchmischen und lockern. Vor dem Aufbringen sollte der Kompost gesiebt und mit Gartenerde vermischt werden. ENTSORGUNG VON GARTENABFÄLLEN UND WEIHNACHTSBÄUMEN Grünschnittannahme auf den Wertstoffhöfen Saisonal bedingte Mehrmengen an Gartenabfällen, die nicht kompostiert oder über die Biotonne entsorgt werden können, werden gegen Gebühr auf den Anlagen und Wertstoffhöfen des Zweckverbandes angenommen. Haushaltstypische Grünschnittabfälle sind unter anderem Laub und Hecken-, Strauchund Baumschnitt mit einer max. Abmessung von 2 m Länge und 15 cm Stammdurchmesser. Grünschnitt bis zu einem Kubikmeter pro Anlieferung kann gegen eine Gebühr von 3,00 Euro auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden; größere Mengen werden auf den Anlagen in Groptitz, Gröbern, Kleincotta und Saugrund gegen eine Gebühr von 20,00 Euro pro Tonne angenommen. Öffentliche gebührenfreie Grünschnitt- und Weihnachtsbaumannahme Grünschnitt wird an festgelegten Annahmeplätzen und zu bestimmten Terminen bis zu einem Kubikmeter unentgeltlich angenommen. Dieser Entsorgungsweg ist jedoch nur als zusätzliches Angebot zur Eigenkompostierung und Biotonne gedacht. Ausgeschlossen davon sind Gartenabfälle aus Kleingartensparten, da diese nicht an der Abfallentsorgung angeschlossen sind. Auch die Weihnachtsbäume oder Zweige können zerkleinert in der Biotonne entsorgt werden. Weiterhin können diese unentgeltlich an bestimmten Annahmeplätzen abgelegt oder auf einem Wertstoffhof abgegeben werden. Der gesamte Baumbehang, auch das Lametta, ist zu entfernen. Weihnachtsgestecke gehören aufgrund des hohen Anteils an nichtkompostierbaren Bestandteilen in den Restabfallbehälter. ENTSORGUNG VON SCHADSTOFFHALTIGEN ABFÄLLEN Schadstoffe sind Abfälle, die nach ihrer Art, Beschaffenheit oder Menge gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind. Zum Schutz der Umwelt sind diese Abfälle getrennt zu sammeln. Dazu bietet der Zweckverband die mobile Schadstoffsammlung an. Das Schadstoffmobil tourt zweimal jährlich durch die Städte und Gemeinden. Zudem steht das Mobil an zahlreichen Sonnabenden für längere Zeit auf den Wertstoffhöfen des ZAOE. ► Bei den Terminen werden maximal 25 kg bzw. 30 l angenommen. Flüssige und staubförmige Schadstoffe sind getrennt in dichten, fest verschlossenen, deutlich gekennzeichneten Behältnissen abzugeben. ► Größere Mengen (max. 60 Liter Gebinde) können an den Terminen auf den Wertstoffhöfen des ZAOE abgegeben werden. Außerhalb dieser Termine erfolgt keine Annahme. ► Reste sind keinesfalls zu mischen und möglichst im Originalbehälter abzugeben. ► Ausgehärtete wasserlösliche Anstrichstoffe gehören in den Restabfallbehälter, der leere Farbbehälter in den Gelben Sack /die Gelbe Tonne. ► Das Abstellen von Abfällen an den Haltestandorten ist untersagt! Das Eintreffen des Schadstoffmobils ist unbedingt abzuwarten. Schadstoffe sind: Farb-, Lack- und Lösemittelreste, Foto- und Laborchemikalien, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Spraydosen mit Restinhalt, Leim und andere Klebemittel, öl- und fetthaltige Abfälle, Haushaltreiniger, Desinfektionsmittel, quecksilberhaltige Abfälle, Altöl (auch beim Händler), Altmedikamente (gut verpackt auch in den Restabfall), Batterien und Starterbatterien (auch beim Händler), Energiesparlampen. Das Schadstoffmobil nimmt nicht mit: Undefinierbare Stoffe, defekte bzw. unverschlossene Behältnisse, Glühlampen, Sicherungen, Asbest, asbesthaltige Abfälle, Dachpappe, Druckbehälter, Munition, Sprengstoff, Feuerwerkskörper, infektiöse Abfälle, Altreifen. 2 meißner Glockenspiel im Kurort Bärenfels, Nähe Kurort Altenberg JANUAR ENTSORGUNGSTERMINE 2016 Restabfall Bioabfall Papier Gelber Sack Coswig 12./26. 02./14./28. 04./29. 11./25. Diera-Zehren 06./20. 13./27. 05. 02./14./28. Käbschütztal 06./20. 13./27. 15. 15./29. Klipphausen 05./19. 06./19. 15. 06./19. Lommatzsch 06./20. 13./27. 18. 05./18. Meißen ohne Ortsteil Winkwitz 08./22. 06./19. 04./29. 12./26. nur Ortsteil Winkwitz 06./20. 13./27. 05. 02./14./28. Moritzburg 07./21. 12./26. 13. 02./14./28. Niederau 06./20. 13./27. 05./15. 08./22. Nossen 1 06./20. 06./19. 18. 06./19. Nossen 2 (ehem. Ketzerbachtal) 11./25. 13./27. 05. 04./18. Nossen 3 (ehem. Leuben-Schleinitz) 06./20. 13./27. 05. 04./18. 02./14./28. 11./25. 27. 07./21. Stadt | Gemeinde Radebeul Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Neujahr Samstag Sonntag 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 D Betriebsruhe Freital, Groptitz, Gröbern, Kleincotta i Termine/Plätze Weihnachtsbäume Seite 16 VIERRADBEHÄLTER (1.100, 2.500 UND 5.000 LITER) Radeburg 07./21. 12./26. 13. 11./25. Weinböhla 11./25. 13./27. 13. 08./22. Die Abfallbehälter/-säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen, Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt. Coswig Diera-Zehren Käbschütztal Klipphausen Lommatzsch Di Di Di Di Di Fr Mo Mo Mo Mo Meißen ohne OT Winkwitz nur OT Winkwitz Moritzburg Niederau Nossen 1 Fr Di Di Fr Di Fr Mo Mi Fr Mo Nossen 2 Nossen 3 Radebeul Radeburg Weinböhla Di Di Do Di Di Mo Mo Mi Mi Fr Fällt die Entsorgung planmäßig auf einen Feiertag, verschieben sich diese und alle folgenden Entsorgungen um jeweils einen Tag bis zum nächsten Samstag. 3 Aussichtsturm und Berggasthof Götzinger Höhe in Neustadt FEBRUAR ENTSORGUNGSTERMINE 2016 Restabfall Bioabfall Papier Gelber Sack Coswig 09./23. 11./25. 26. 08./22. Diera-Zehren 03./17. 10./24. 01./29. 11./25. Käbschütztal 03./17. 10./24. 12. 12./26. Klipphausen 02./16. 02./16. 12. 02./16. Lommatzsch 03./17. 10./24. 15. 01./15./29. Meißen ohne Ortsteil Winkwitz 05./19. 02./16. 26. 09./23. nur Ortsteil Winkwitz 03./17. 10./24. 01./29. 11./25. Moritzburg 04./18. 09./23. 10. 11./25. Niederau 03./17. 10./24. 12. 05./19. Nossen 1 03./17. 02./16. 15. 02./16. Nossen 2 (ehem. Ketzerbachtal) 08./22. 10./24. 01./29. 01./15./29. Nossen 3 (ehem. Leuben-Schleinitz) 03./17. 10./24. 01./29. 01./15./29. Radebeul 11./25. 08./22. 24. 04./18. Stadt | Gemeinde Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 Winterferien: 08.02.– 19.02.2016 D Betriebsruhe Freital, Groptitz, Gröbern, Kleincotta Gebührenbescheide an alle Hauseigentümer und Wohnungsgesellschaften ab 19. Februar VIERRADBEHÄLTER (1.100, 2.500 UND 5.000 LITER) Radeburg 04./18. 09./23. 10. 08./22. Weinböhla 08./22. 10./24. 10. 05./19. Die Abfallbehälter/-säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen, Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt. Coswig Diera-Zehren Käbschütztal Klipphausen Lommatzsch Di Di Di Di Di Fr Mo Mo Mo Mo Meißen ohne OT Winkwitz nur OT Winkwitz Moritzburg Niederau Nossen 1 Fr Di Di Fr Di Fr Mo Mi Fr Mo Nossen 2 Nossen 3 Radebeul Radeburg Weinböhla Di Di Do Di Di Mo Mo Mi Mi Fr Fällt die Entsorgung planmäßig auf einen Feiertag, verschieben sich diese und alle folgenden Entsorgungen um jeweils einen Tag bis zum nächsten Samstag. 4 Osterbrunnen in Radebeul, Ortsteil Naundorf MÄRZ ENTSORGUNGSTERMINE 2016 Stadt | Gemeinde Restabfall Bioabfall Papier Gelber Sack 08./22. 10./24. 26. 07./21. Diera-Zehren 02./16./31. 09./23. 29. 10./24. Käbschütztal 02./16./31. 09./23. 11. 11./26. Klipphausen 01./15./30. 01./15./30. 11. 01./15./30. Lommatzsch 02./16./31. 09./23. 14. 14./29. 04./18. 01./15./30. 26. 08./22. 02./16./31. 09./23. 29. 10./24. Coswig Meißen ohne Ortsteil Winkwitz nur Ortsteil Winkwitz 03./17. 08./22. 09. 10./24. Niederau 02./16./31. 09./23. 11. 04./18. Nossen 1 02./16./31. 01./15./30. 14. 01./15./30. Moritzburg Montag Ostermontag Nossen 2 (ehem. Ketzerbachtal) Nossen 3 (ehem. Leuben-Schleinitz) Radebeul 07./21. 09./23. 29. 14./29. 02./16./31. 09./23. 29. 14./29. 10./24. 07./21. 23. 03./17. Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Karfreitag 25 26 27 28 29 30 31 Osterferien: 25.03.– 01.04.2016 D Freital, Groptitz, Gröbern, Kleincotta erst ab 13:00 Uhr geöffnet x Termine mobile Schadstoffannahme siehe Seite 17 VIERRADBEHÄLTER (1.100, 2.500 UND 5.000 LITER) Radeburg 03./17. 08./22. 09. 07./21. Weinböhla 07./21. 09./23. 09. 04./18. Die Abfallbehälter/-säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen, Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt. Coswig Diera-Zehren Käbschütztal Klipphausen Lommatzsch Di Di Di Di Di Fr Mo Mo Mo Mo Meißen ohne OT Winkwitz nur OT Winkwitz Moritzburg Niederau Nossen 1 Fr Di Di Fr Di Fr Mo Mi Fr Mo Nossen 2 Nossen 3 Radebeul Radeburg Weinböhla Di Di Do Di Di Mo Mo Mi Mi Fr Fällt die Entsorgung planmäßig auf einen Feiertag, verschieben sich diese und alle folgenden Entsorgungen um jeweils einen Tag bis zum nächsten Samstag. 5 Koselitzer Teichlandschaft, Gemeinde Röderaue APRIL ENTSORGUNGSTERMINE 2016 Stadt | Gemeinde Restabfall Bioabfall Papier Gelber Sack Coswig 05./19. 07./21. 22. 04./18. Diera-Zehren 13./27. 06./20. 25. 07./21. Käbschütztal 13./27. 06./20. 08. 08./22. Klipphausen 12./26. 12./26. 08. 12./26. Lommatzsch 13./27. 06./20. 11. 11./25. 02./15./29. 12./26. 22. 05./19. 13./27. 06./20. 25. 07./21. 01./14./28. 05./19. 06. 07./21. Niederau 13./27. 06./20. 08. 02./15./29. Nossen 1 13./27. 12./26. 11. 12./26. Nossen 2 (ehem. Ketzerbachtal) 04./18. 06./20. 25. 11./25. Nossen 3 (ehem. Leuben-Schleinitz) 13./27. 06./20. 25. 11./25. Radebeul 07./21. 04./18. 20. 01./14./28. Meißen ohne Ortsteil Winkwitz nur Ortsteil Winkwitz Moritzburg Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Tag der offenen Tür in Freital: für Schulklassen x Termine mobile Schadstoffannahme siehe Seite 17 VIERRADBEHÄLTER (1.100, 2.500 UND 5.000 LITER) Radeburg 01./14./28. 05./19. 06. 04./18. Weinböhla 04./18. 06./20. 06. 02./15./29. Die Abfallbehälter/-säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen, Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt. Coswig Diera-Zehren Käbschütztal Klipphausen Lommatzsch Di Di Di Di Di Fr Mo Mo Mo Mo Meißen ohne OT Winkwitz nur OT Winkwitz Moritzburg Niederau Nossen 1 Fr Di Di Fr Di Fr Mo Mi Fr Mo Nossen 2 Nossen 3 Radebeul Radeburg Weinböhla Di Di Do Di Di Mo Mo Mi Mi Fr Fällt die Entsorgung planmäßig auf einen Feiertag, verschieben sich diese und alle folgenden Entsorgungen um jeweils einen Tag bis zum nächsten Samstag. 6 maibaum auf dem marktplatz strehla MAI ENTSORGUNGSTERMINE 2016 Stadt | Gemeinde Restabfall Bioabfall Papier Gelber Sack 03./18./31. 06./12./ 20./26. 21. 02./17./30. Diera-Zehren 11./25. 04./11./ 19./25. 23. 06./20. Käbschütztal 11./25. 04./11./ 19./25. 07. 07./21. Klipphausen 10./24. 03./10./18./ 24./31. 07. 10./24. Lommatzsch 11./25. 04./11./ 19./25. 09. 09./23. Meißen ohne Ortsteil Winkwitz 13./27. 03./10./18./ 24./31. 21. 03./18./31. nur Ortsteil Winkwitz 11./25. 04./11./ 19./25. 23. 06./20. Moritzburg 12./26. 03./10./18./ 24./31. 04. 06./20. Niederau 11./25. 04./11./ 19./25. 07. 13./27. Nossen 1 11./25. 03./10./18./ 24./31. 09. 10./24. 02./17./30. 04./11./ 19./25. 23. 09./23. Nossen 3 (ehem. Leuben-Schleinitz) 11./25. 04./11./ 19./25. 23. 09./23. Radebeul 06./20. 02./09./17./ 23./30. 19. 12./26. Coswig Nossen 2 (ehem. Ketzerbachtal) Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Tag der Arbeit Pfingstmontag 1 5 6 7 8 11 12 13 14 15 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 2 3 4 9 10 16 x Christi Himmelfahrt Termine mobile Schadstoffannahme siehe Seite 17 VIERRADBEHÄLTER (1.100, 2.500 UND 5.000 LITER) Radeburg 12./26. 03./10./18./ 24./31. 04. 02./17./30. Weinböhla 02./17./30. 04./11./ 19./25. 04. 13./27. Die Abfallbehälter/-säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen, Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt. Montag Coswig Diera-Zehren Käbschütztal Klipphausen Lommatzsch Di Di Di Di Di Fr Mo Mo Mo Mo Meißen ohne OT Winkwitz nur OT Winkwitz Moritzburg Niederau Nossen 1 Fr Di Di Fr Di Fr Mo Mi Fr Mo Nossen 2 Nossen 3 Radebeul Radeburg Weinböhla Di Di Do Di Di Mo Mo Mi Mi Fr Fällt die Entsorgung planmäßig auf einen Feiertag, verschieben sich diese und alle folgenden Entsorgungen um jeweils einen Tag bis zum nächsten Samstag. 7 Schloss Reichstädt, ein Ortsteil von Dippoldiswalde JUNI ENTSORGUNGSTERMINE 2016 Restabfall Bioabfall Papier Gelber Sack Coswig 14./28. 02./09./16./ 23./30. 17. 13./27. Diera-Zehren 08./22. 01./08./15./ 22./29. 20. 02./16./30. Käbschütztal 08./22. 01./08./15./ 22./29. 03. 03./17. Klipphausen 07./21. 07./14./ 21./28. 03. 07./21. Lommatzsch 08./22. 01./08./15./ 22./29. 06. 06./20. Meißen ohne Ortsteil Winkwitz 10./24. 07./14./ 21./28. 17. 14./28. nur Ortsteil Winkwitz 08./22. 01./08./15./ 22./29. 20. 02./16./30. Moritzburg 09./23. 07./14./ 21./28. 01./29. 02./16./30. Niederau 08./22. 01./08./15./ 22./29. 03. 10./24. Nossen 1 08./22. 07./14./ 21./28. 06. 07./21. Stadt | Gemeinde Nossen 2 (ehem. Ketzerbachtal) Nossen 3 (ehem. Leuben-Schleinitz) Radebeul 13./27. 01./08./15./ 22./29. 20. 06./20. 08./22. 01./08./15./ 22./29. 20. 06./20. 02./16./30. 06./13./ 20./27. 15. 09./23. Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Sommerferien: 27.06.– 05.08.2016 Tag der offenen Tür in Gröbern: für Schulklassen D Betriebsruhe Freital, Groptitz, Gröbern, Kleincotta x Termine mobile Schadstoffannahme siehe Seite 17 VIERRADBEHÄLTER (1.100, 2.500 UND 5.000 LITER) Radeburg 09./23. 07./14./ 21./28. 01./29. 13./27. Weinböhla 13./27. 01./08./15./ 22./29. 01./29. 10./24. Die Abfallbehälter/-säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen, Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt. Montag Coswig Diera-Zehren Käbschütztal Klipphausen Lommatzsch Di Di Di Di Di Fr Mo Mo Mo Mo Meißen ohne OT Winkwitz nur OT Winkwitz Moritzburg Niederau Nossen 1 Fr Di Di Fr Di Fr Mo Mi Fr Mo Nossen 2 Nossen 3 Radebeul Radeburg Weinböhla Di Di Do Di Di Mo Mo Mi Mi Fr Fällt die Entsorgung planmäßig auf einen Feiertag, verschieben sich diese und alle folgenden Entsorgungen um jeweils einen Tag bis zum nächsten Samstag. 8 Belvedere „Schöne Höhe“ mit Aussichtsplattform bei Elbersdorf, ein Ortsteil von Dürrröhrsdorf-Dittersbach JULI ENTSORGUNGSTERMINE 2016 Stadt | Gemeinde Restabfall Bioabfall Papier Gelber Sack Coswig 12./26. 07./14./ 21./28. 15. 11./25. Diera-Zehren 06./20. 06./13./ 20./27. 18. 14./28. Käbschütztal 06./20. 06./13./ 20./27. 01./29. 01./15./29. Klipphausen 05./19. 05./12./ 19./26. 01./29. 05./19. Lommatzsch 06./20. 06./13./ 20./27. 04. 04./18. Meißen ohne Ortsteil Winkwitz 08./22. 05./12./ 19./26. 15. 12./26. nur Ortsteil Winkwitz 06./20. 06./13./ 20./27. 18. 14./28. Moritzburg 07./21. 05./12./ 19./26. 27. 14./28. Niederau 06./20. 06./13./ 20./27. 01./29. 08./22. Nossen 1 06./20. 05./12./ 19./26. 04. 05./19. Nossen 2 (ehem. Ketzerbachtal) 11./25. 06./13./ 20./27. 18. 04./18. Nossen 3 (ehem. Leuben-Schleinitz) 06./20. 06./13./ 20./27. 18. 04./18. Radebeul 14./28. 04./11./ 18./25. 13. 07./21. Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Sommerferien: 27.06.– 05.08.2016 VIERRADBEHÄLTER (1.100, 2.500 UND 5.000 LITER) Radeburg 07./21. 05./12./ 19./26. 27. 11./25. Weinböhla 11./25. 06./13./ 20./27. 27. 08./22. Die Abfallbehälter/-säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen, Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt. Montag Coswig Diera-Zehren Käbschütztal Klipphausen Lommatzsch Di Di Di Di Di Fr Mo Mo Mo Mo Meißen ohne OT Winkwitz nur OT Winkwitz Moritzburg Niederau Nossen 1 Fr Di Di Fr Di Fr Mo Mi Fr Mo Nossen 2 Nossen 3 Radebeul Radeburg Weinböhla Di Di Do Di Di Mo Mo Mi Mi Fr Fällt die Entsorgung planmäßig auf einen Feiertag, verschieben sich diese und alle folgenden Entsorgungen um jeweils einen Tag bis zum nächsten Samstag. 9 Botanischer Garten schellerhau mit Klangobjekten, hier: metallröhrenspiel AUGUST ENTSORGUNGSTERMINE 2016 Stadt | Gemeinde Restabfall Bioabfall Papier Gelber Sack 09./23. 04./11./ 18./25. 12. 08./22. Diera-Zehren 03./17./31. 03./10./17./ 24./31. 15. 11./25. Käbschütztal 03./17./31. 03./10./17./ 24./31. 26. 12./26. Klipphausen 02./16./30. 02./09./16./ 23./30. 26. 02./16./30. Lommatzsch 03./17./31. 03./10./17./ 24./31. 01./29. 01./15./29. 05./19. 02./09./16./ 23./30. 12. 09./23. 03./17./31. 03./10./17./ 24./31. 15. 11./25. 04./18. 02./09./16./ 23./30. 24. 11./25. Niederau 03./17./31. 03./10./17./ 24./31. 26. 05./19. Nossen 1 03./17./31. 02./09./16./ 23./30. 01./29. 02./16./30. 08./22. 03./10./17./ 24./31. 15. 01./15./29. 03./17./31. 03./10./17./ 24./31. 15. 01./15./29. 11./25. 01./08./15./ 22./29. 10. 04./18. Coswig Meißen ohne Ortsteil Winkwitz nur Ortsteil Winkwitz Moritzburg Nossen 2 (ehem. Ketzerbachtal) Nossen 3 (ehem. Leuben-Schleinitz) Radebeul Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Sommerferien: 27.06.– 05.08.2016 x D Betriebsruhe Groptitz Termine mobile Schadstoffannahme siehe Seite 17 VIERRADBEHÄLTER (1.100, 2.500 UND 5.000 LITER) Radeburg 04./18. 02./09./16./ 23./30. 24. 08./22. Weinböhla 08./22. 03./10./17./ 24./31. 24. 05./19. Die Abfallbehälter/-säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen, Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt. Montag Coswig Diera-Zehren Käbschütztal Klipphausen Lommatzsch Di Di Di Di Di Fr Mo Mo Mo Mo Meißen ohne OT Winkwitz nur OT Winkwitz Moritzburg Niederau Nossen 1 Fr Di Di Fr Di Fr Mo Mi Fr Mo Nossen 2 Nossen 3 Radebeul Radeburg Weinböhla Di Di Do Di Di Mo Mo Mi Mi Fr Fällt die Entsorgung planmäßig auf einen Feiertag, verschieben sich diese und alle folgenden Entsorgungen um jeweils einen Tag bis zum nächsten Samstag. 10 Schmalspurbahnmuseum Löthain, Gemeinde Käbschütztal SEPTEMBER ENTSORGUNGSTERMINE 2016 Stadt | Gemeinde Restabfall Bioabfall Papier Gelber Sack Coswig 06./20. 01./08./15./ 22./29. 09. 05./19. Diera-Zehren 14./28. 07./14./ 21./28. 12. 08./22. Käbschütztal 14./28. 07./14./ 21./28. 23. 09./23. Klipphausen 13./27. 06./13./ 20./27. 23. 13./27. Lommatzsch 14./28. 07./14./ 21./28. 26. 12./26. 02./16./30. 06./13./ 20./27. 09. 06./20. 14./28. 07./14./ 21./28. 12. 08./22. 01./15./29. 06./13./ 20./27. 21. 08./22. Niederau 14./28. 07./14./ 21./28. 23. 02./16./30. Nossen 1 14./28. 06./13./ 20./27. 26. 13./27. Nossen 2 (ehem. Ketzerbachtal) 05./19. 07./14./ 21./28. 12. 12./26. Nossen 3 (ehem. Leuben-Schleinitz) 14./28. 07./14./ 21./28. 12. 12./26. Radebeul 08./22. 05./12./ 19./26. 07. 01./15./29. Meißen ohne Ortsteil Winkwitz nur Ortsteil Winkwitz Moritzburg Dienstag Mittwoch Freitag Samstag Sonntag 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Tag der offenen Tür in Kleincotta: für Schulklassen x Donnerstag Tag der offenen Tür in Kleincotta: für Bevölkerung Termine mobile Schadstoffannahme siehe Seite 17 VIERRADBEHÄLTER (1.100, 2.500 UND 5.000 LITER) Radeburg 01./15./29. 06./13./ 20./27. 21. 05./19. Weinböhla 05./19. 07./14./ 21./28. 21. 02./16./30. Die Abfallbehälter/-säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen, Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt. Montag Coswig Diera-Zehren Käbschütztal Klipphausen Lommatzsch Di Di Di Di Di Fr Mo Mo Mo Mo Meißen ohne OT Winkwitz nur OT Winkwitz Moritzburg Niederau Nossen 1 Fr Di Di Fr Di Fr Mo Mi Fr Mo Nossen 2 Nossen 3 Radebeul Radeburg Weinböhla Di Di Do Di Di Mo Mo Mi Mi Fr Fällt die Entsorgung planmäßig auf einen Feiertag, verschieben sich diese und alle folgenden Entsorgungen um jeweils einen Tag bis zum nächsten Samstag. 11 Schloss Glaubitz, zirka 8 km von Riesa entfernt OKTOBER ENTSORGUNGSTERMINE 2016 Stadt | Gemeinde Restabfall Bioabfall Papier Gelber Sack Coswig 05./18. 07./13./ 20./27. 08. 04./17. Diera-Zehren 12./26. 06./12./ 19./26. 10. 07./20. Käbschütztal 12./26. 06./12./ 19./26. 21. 08./21. Klipphausen 11./25. 05./11./ 18./25. 21. 11./25. Lommatzsch 12./26. 06./12./ 19./26. 24. 10./24. Meißen ohne Ortsteil Winkwitz 14./28. 05./11./ 18./25. 08. 05./18. nur Ortsteil Winkwitz 12./26. 06./12./ 19./26. 10. 07./20. Moritzburg 13./27. 05./11./ 18./25. 19. 07./20. Niederau 12./26. 06./12./ 19./26. 21. 14./28. Nossen 1 12./26. 05./11./ 18./25. 24. 11./25. Nossen 2 (ehem. Ketzerbachtal) 04./17. 06./12./ 19./26. 10. 10./24. Nossen 3 (ehem. Leuben-Schleinitz) 12./26. 06./12./ 19./26. 10. 10./24. Radebeul 07./20. 04./10./ 17./24. 06. 13./27. Tag der Deutschen Einheit Reformationstag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Herbstferien: 03.10.– 14.10.2016 x Termine mobile Schadstoffannahme siehe Seite 17 VIERRADBEHÄLTER (1.100, 2.500 UND 5.000 LITER) Radeburg 13./27. 05./11./ 18./25. 19. 04./17. Weinböhla 04./17. 06./12./ 19./26. 19. 14./28. Die Abfallbehälter/-säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen, Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt. Montag Coswig Diera-Zehren Käbschütztal Klipphausen Lommatzsch Di Di Di Di Di Fr Mo Mo Mo Mo Meißen ohne OT Winkwitz nur OT Winkwitz Moritzburg Niederau Nossen 1 Fr Di Di Fr Di Fr Mo Mi Fr Mo Nossen 2 Nossen 3 Radebeul Radeburg Weinböhla Di Di Do Di Di Mo Mo Mi Mi Fr Fällt die Entsorgung planmäßig auf einen Feiertag, verschieben sich diese und alle folgenden Entsorgungen um jeweils einen Tag bis zum nächsten Samstag. 12 Prinz Georg Turm auf dem Ungerberg bei Neustadt NOVEMBER ENTSORGUNGSTERMINE 2016 Stadt | Gemeinde Restabfall Bioabfall Papier Gelber Sack 02./15./29. 04./18. 05. 01./14./28. Diera-Zehren 09./23. 03./17./30. 07. 04./18. Käbschütztal 09./23. 03./17./30. 19. 05./19. Klipphausen 08./22. 08./22. 19. 08./22. Lommatzsch 09./23. 03./17./30. 21. 07./21. Meißen ohne Ortsteil Winkwitz 11./25. 08./22. 05. 02./15./29. nur Ortsteil Winkwitz 09./23. 03./17./30. 07. 04./18. Moritzburg 10./24. 02./15./29. 17. 04./18. Niederau 09./23. 03./17./30. 19. 11./25. Nossen 1 09./23. 08./22. 21. 08./22. 01./14./28. 03./17./30. 07. 07./21. Nossen 3 (ehem. Leuben-Schleinitz) 09./23. 03./17./30. 07. 07./21. Radebeul 04./18. 01./14./28. 03./30. 10./24. Coswig Nossen 2 (ehem. Ketzerbachtal) Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Buß- und Bettag D Betriebsruhe Freital, Groptitz, Gröbern, Kleincotta x Termine mobile Schadstoffannahme siehe Seite 17 VIERRADBEHÄLTER (1.100, 2.500 UND 5.000 LITER) Radeburg 10./24. 02./15./29. 17. 01./14./28. Weinböhla 01./14./28. 03./17./30. 17. 11./25. Die Abfallbehälter/-säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen, Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt. Coswig Diera-Zehren Käbschütztal Klipphausen Lommatzsch Di Di Di Di Di Fr Mo Mo Mo Mo Meißen ohne OT Winkwitz nur OT Winkwitz Moritzburg Niederau Nossen 1 Fr Di Di Fr Di Fr Mo Mi Fr Mo Nossen 2 Nossen 3 Radebeul Radeburg Weinböhla Di Di Do Di Di Mo Mo Mi Mi Fr Fällt die Entsorgung planmäßig auf einen Feiertag, verschieben sich diese und alle folgenden Entsorgungen um jeweils einen Tag bis zum nächsten Samstag. 13 Buschmühle, Gemeinde Niederau DEZEMBER ENTSORGUNGSTERMINE 2016 Stadt | Gemeinde Restabfall Bioabfall Papier Gelber Sack Coswig 13./28. 01./15./30. 02./31. 12./27. Diera-Zehren 07./21. 14./29. 05. 01./15./30. Käbschütztal 07./21. 14./29. 16. 02./16./31. Klipphausen 06./20. 06./20. 16. 06./20. Lommatzsch 07./21. 14./29. 19. 05./19. Meißen ohne Ortsteil Winkwitz 09./23. 06./20. 02./31. 13./28. nur Ortsteil Winkwitz 07./21. 14./29. 05. 01./15./30. Moritzburg 08./22. 13./28. 14. 01./15./30. Niederau 07./21. 14./29. 16. 09./23. Nossen 1 07./21. 06./20. 19. 06./20. Nossen 2 (ehem. Ketzerbachtal) 12./27. 14./29. 05. 05./19. Nossen 3 (ehem. Leuben-Schleinitz) 07./21. 14./29. 05. 05./19. 01./15./30. 12./27. 29. 08./22. Radebeul Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 1. Weih25 nachtsfeiertag 2. Weih26 nachtsfeiertag 27 28 29 30 31 D Betriebsruhe Freital, Groptitz, Gröbern, Kleincotta Weihnachtsferien: 23.12.2016 – 02.01.2017 VIERRADBEHÄLTER (1.100, 2.500 UND 5.000 LITER) Radeburg 08./22. 13./28. 14. 12./27. Weinböhla 12./27. 14./29. 14. 09./23. Die Abfallbehälter/-säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen, Feiertage sind im Tourenplan berücksichtigt. Coswig Diera-Zehren Käbschütztal Klipphausen Lommatzsch Di Di Di Di Di Fr Mo Mo Mo Mo Meißen ohne OT Winkwitz nur OT Winkwitz Moritzburg Niederau Nossen 1 Fr Di Di Fr Di Fr Mo Mi Fr Mo Nossen 2 Nossen 3 Radebeul Radeburg Weinböhla Di Di Do Di Di Mo Mo Mi Mi Fr Fällt die Entsorgung planmäßig auf einen Feiertag, verschieben sich diese und alle folgenden Entsorgungen um jeweils einen Tag bis zum nächsten Samstag. 14 GRÜNSCHNITTANNAHME 2016 Stadt | Gemeinde Ortsteil Coswig Coswig Annahmeplatz Am Glaswerk 11, Wertstoffcontainerplatz Friedewaldstraße, Ecke Am Ameisenhügel Naundorfer Straße 67, am Spielplatz Niederseite, an der Friedhofsmauer Weinbergstraße, Ecke Grenzstraße Zaschendorfer Straße, Ecke Alte Straße Diera-Zehren Käbschütztal Klipphausen Nieschütz Riesaer Straße 15 a, Festwiese Zehren Niedermuschützer Straße 12, Wertstoffcontainerplatz Görna Görna Nr. 17, Wertstoffcontainerplatz Löthain Bahnhofstraße, Ecke Canitzer Straße, am Bahnmuseum Niederjahna Teichstraße, Freifläche Bockwen Bockwener Allee 6, Dorfplatz Constappel Hohle Gasse 1 a, Wertstoffcontainerplatz Groitzsch Tanneberger Straße 4, am Kreisverkehr/ Wertstoffcontainerplatz Datum Sa 19.03. Sa 16.04. Sa 17.09. Sa 15.10. Sa 19.03. Sa 16.04. Fr 16.09. Sa 15.10. Sa 19.03. Sa 16.04. Sa 17.09. Sa 15.10. Sa 19.03. Sa 16.04. Fr 16.09. Sa 15.10. Sa 19.03. Sa 16.04. Sa 17.09. Sa 15.10. Fr 18.03. Sa 16.04. Sa 17.09. Sa 15.10. Sa 09.04. Sa 10.09. Sa 15.10. Sa 12.11. Sa 09.04. Sa 10.09. Sa 15.10. Sa 12.11. Sa 23.04. Sa 22.10. Sa 23.04. Sa 22.10. Sa 23.04. Sa 22.10. Sa 28.05. Sa 22.10. Sa 23.04. Sa 22.10. Sa 23.04. Sa 28.05. von 08:00 08:00 08:00 08:00 08:00 08:00 15:00 08:00 12:00 12:00 12:00 12:00 12:00 12:00 15:00 12:00 13:45 13:00 13:45 13:00 15:00 12:30 12:00 12:30 08:00 08:00 08:00 08:00 10:30 10:30 10:30 10:30 08:00 08:00 10:00 10:00 12:00 12:00 13:00 08:00 10:30 10:30 08:00 08:00 bis 11:00 11:00 11:00 11:00 11:00 11:00 17:00 11:00 13:30 13:30 13:30 13:30 14:00 14:00 17:00 14:00 14:45 14:00 14:45 14:00 17:00 14:30 13:30 14:00 10:00 10:00 10:00 10:00 12:30 12:30 12:30 12:30 09:30 09:30 11:30 11:30 13:30 13:30 15:00 10:00 12:30 12:30 09:30 09:30 Stadt | Gemeinde Ortsteil Klipphausen Groitzsch Lommatzsch Annahmeplatz Tanneberger Straße 4, am Kreisverkehr/ Wertstoffcontainerplatz Klipphausen Soraer Straße, alter Bahnhof Röhrsdorf Pinkowitzer Straße 4 a, Wertstoffcontainerplatz Roitzschen Bahngäßchen, Ecke Talstraße Scharfenberg Pinnenweg 2, Nähe Sportlerheim Ullendorf Am Steinberg 37, Parkplatz Weistropp Niederwarthaer Straße 44, Buswendeplatz Dörschnitz Obere Dorfstraße 11, Vereinshaus Lommatzsch Am Bahnhof 6, Parkplatz Lindenstraße 8, Wohnungsgenossenschaft Oschatzer Straße, Parkplatz Schützenhaus Meißen Neckanitz Neckanitzer Straße 15, Parkplatz Piskowitz Zscheilitzer Straße 2, Wertstoffcontainerplatz Striegnitz Striegnitzer Straße 1, Wertstoffcontainerplatz Wachtnitz Wachtnitzer Straße 10, Haltestelle Eigenheime Wuhnitz Wuhnitzer Straße 12 a, Buswendeplatz Meißen Am Wall 7, Wertstoffhof des ZAOE Datum Sa 10.09. Sa 22.10. Sa 23.04. Sa 28.05. Sa 17.09. Sa 22.10. Sa 28.05. Sa 22.10. Sa 23.04. Sa 28.05. Sa 10.09. Sa 22.10. Sa 23.04. Sa 22.10. Sa 23.04. Sa 28.05. Sa 10.09. Sa 22.10. Sa 23.04. Sa 22.10. Sa 09.04. Sa 17.09. Sa 09.04. Sa 01.10. Sa 22.10. Sa 09.04. Sa 22.10. Sa 09.04. Sa 17.09. Sa 09.04. Sa 17.09. Sa 09.04. Sa 17.09. Sa 09.04. Sa 17.09. Sa 09.04. Sa 17.09. Sa 19.03. von 08:00 08:00 10:30 08:00 08:00 10:30 10:30 10:30 12:00 12:00 12:00 12:00 08:00 08:00 10:00 10:00 10:00 10:00 08:00 08:00 10:00 10:00 10:30 10:30 12:45 08:00 08:00 13:00 13:00 08:00 08:00 11:00 11:00 09:00 09:00 12:00 12:00 08:00 bis 09:30 09:30 12:30 10:00 10:00 12:30 12:30 12:30 13:30 13:30 13:30 13:30 10:00 10:00 11:30 11:30 11:30 11:30 10:00 10:00 10:45 10:45 12:30 12:30 14:45 10:00 10:00 13:30 13:30 08:45 08:45 11:45 11:45 09:45 09:45 12:45 12:45 12:00 Sa 07.05. 08:00 12:00 Sa 28.05. 08:00 12:00 Sa 10.09. 08:00 12:00 Sa 08.10. 08:00 12:00 Sa 19.11. 08:00 12:00 GRÜNSCHNITTANNAHME 2016 Stadt | Gemeinde Ortsteil Meißen Meißen Winkwitz Moritzburg Auer Boxdorf Friedewald Moritzburg Annahmeplatz Datum Berghausstraße, Ecke Gerichtsweg, Sa 23.04. gegenüber Garagen, Wertstoffcontainerplatz Sa 28.05. Sa 10.09. Sa 15.10. Goethestraße, Ecke Schillerstraße, Sa 23.04. Parkplatz Sa 15.10. Leinpfad, Parkplatz Elbe Fr 22.04. Sa 23.04. Fr 27.05. Sa 28.05. Sa 10.09. Fr 14.10. Sa 15.10. Sa 12.11. Leitmeritzer Bogen, Ecke Aritaring Sa 23.04. Sa 15.10. Nossener Straße 37, Buswendeplatz Sa 19.03. Sa 23.04. Sa 28.05. Sa 10.09. Sa 15.10. Sa 12.11. Ossietzkystraße 37 a, Parkplatz Ausfahrt Fr 15.04. links neben ICM Sa 16.04. Fr 27.05. Sa 28.05. Fr 09.09. Sa 10.09. Fr 11.11. Sa 12.11. Siebeneichener Straße, Elbeparkplatz Sa 16.04. Sa 28.05. Sa 10.09. Sa 15.10. Am Knorrberg 3, Spielplatz Sa 23.04. Sa 15.10. Weinböhlaer Straße, Ecke Querweg, Sa 19.03. Freifläche Sa 12.11. Grundstraße 18, Parkplatz Sa 23.04. Sa 12.11. Großenhainer Straße 39, Parkplatz vor Sa 23.04. Strandbad Sa 12.11. Markt 12 b, Einfahrt unbefestigter Parkplatz Sa 19.03. von 12:30 12:30 12:30 12:30 09:45 09:45 15:00 08:00 15:00 08:00 08:00 15:00 08:00 08:00 08:00 08:00 12:45 10:00 08:00 08:00 08:00 08:00 15:00 08:00 15:00 13:00 15:00 13:00 15:00 10:45 12:00 10:30 10:30 10:30 12:00 12:00 10:30 10:30 08:00 08:00 13:00 13:00 08:00 bis 14:30 14:30 14:30 14:30 11:45 11:45 17:00 11:30 17:00 11:30 11:30 17:00 11:30 11:30 09:30 09:30 14:45 12:00 10:00 10:00 10:00 10:00 17:00 11:00 17:00 14:30 17:00 14:30 17:00 12:45 14:00 12:30 12:30 12:30 14:00 15:00 12:30 12:30 10:00 10:00 14:30 14:30 10:00 Stadt | Gemeinde Ortsteil Moritzburg Moritzburg Reichenberg Steinbach Niederau Gröbern Niederau Nossen Deutschenbora Katzenberg Leuben Nossen Raußlitz Starbach Ziegenhain Radebeul Radebeul Annahmeplatz Markt 12 b, Einfahrt unbefestigter Parkplatz gegenüber August-Bebel-Straße 41, Parkplatz Datum Sa 12.11. Sa 23.04. Sa 12.11. Amtsgasse, Parkplatz Sa 19.03. Dorfgemeinschaftshaus Sa 12.11. Radeburger Straße 65, Sa 19.03. Wertstoffhof des ZAOE Sa 14.05. Sa 17.09. Sa 12.11. Teichstraße, Ecke Siedlerweg, Sportplatz Sa 19.03. Sa 28.05. Sa 17.09. Sa 15.10. Wilsdruffer Straße, Ecke Hirschfelder Straße Sa 19.03. Sa 28.05. Sa 17.09. Sa 15.10. Katzenberg 3 g, Bauhof Sa 23.04. Sa 17.09. Sa 15.10. Leubener Bahnhofstraße 28 Sa 09.04. Sa 22.10. Am Kronberg, Schrebersiedlung, Spielplatz Sa 19.03. Sa 28.05. Sa 17.09. Sa 15.10. Steinbuschstraße 40, Sa 19.03. Wertstoffhof des ZAOE Sa 16.04. Sa 28.05. Sa 08.10. Sa 15.10. Sa 19.11. Zellaer Straße 12, gegenüber, Am Torbogen Sa 19.03. Sa 28.05. Sa 17.09. Sa 15.10. Oberstößwitzer Straße 5, Sa 09.04. gegenüber Friedhof Sa 22.10. Rüsseinaer Straße 27 a Sa 09.04. Sa 22.10. gegenüber Kirchstraße 15, Sa 09.04. Wertstoffcontainerplatz Sa 22.10. Altwahnsdorf 59, Dorfplatz Sa 16.04. von 08:00 10:30 10:30 13:00 13:00 08:00 08:00 08:00 08:00 08:00 08:00 08:00 08:00 11:45 11:45 11:45 11:45 08:00 10:45 13:00 12:30 12:30 08:00 08:00 08:00 08:00 08:00 08:00 08:00 08:00 08:00 08:00 09:45 09:45 09:45 09:45 09:30 09:30 08:00 08:00 11:00 11:00 08:00 bis 10:00 12:30 12:30 14:30 14:30 12:00 12:00 12:00 12:00 10:00 10:00 10:00 10:00 13:15 13:15 13:15 13:15 09:00 11:45 14:00 13:30 13:30 09:30 09:30 09:30 09:30 12:00 12:00 12:00 12:00 12:00 12:00 11:15 11:15 11:15 11:15 10:30 10:30 09:00 09:00 12:00 12:00 11:00 15 GRÜNSCHNITTANNAHME 2016 Stadt | Gemeinde Ortsteil Radebeul Radebeul Annahmeplatz Altwahnsdorf 59, Dorfplatz An der Festwiese 9, Parkplatz Cossebauder Straße, Ecke Weinböhlaer Straße, Mittlere Johannisbergstraße Eduard-Bilz-Straße, Ecke Augustusweg Gartenstraße 38 - 40, Wertstoffhof NERU Jägerhofstraße, Haltestelle Sportplatz Kötitzer Straße, Parkplatz Sportcasino Ludwig-Richter-Allee, Ecke Am Bornberge Sidonienstraße, nach Einmündung Kiefernstraße Zillerplatz Datum Sa 15.10. Sa 16.04. Sa 15.10. Sa 16.04. Sa 15.10. Sa 16.04. Sa 15.10. Sa 12.11. Sa 19.11. Sa 16.04. Sa 15.10. Sa 12.11. Sa 19.11. Sa 16.04. Sa 15.10. Sa 16.04. Sa 15.10. Sa 16.04. von 08:00 08:00 08:00 08:00 08:00 12:00 12:00 08:00 08:00 12:00 12:00 08:00 08:00 08:00 08:00 12:00 12:00 12:00 bis 11:00 11:00 11:00 11:00 11:00 15:00 15:00 12:00 12:00 15:00 15:00 12:00 12:00 11:00 11:00 15:00 15:00 15:00 Grünschnitt wird an festgelegten Annahmeplätzen und zu bestimmten Terminen bis zu einem Kubikmeter unentgeltlich angenommen. Dieser Entsorgungsweg ist jedoch nur als zusätzliches Angebot zur Eigenkompostierung und Biotonne gedacht. Ausgeschlossen davon sind Gartenabfälle aus Kleingartensparten, da diese nicht an der Abfallentsorgung angeschlossen sind. Stadt | Gemeinde Ortsteil Radebeul Radebeul Radeburg Bärnsdorf Weinböhla Annahmeplatz Zillerplatz Hauptstraße 44, Buswendeplatz Radeburg Promnitzweg, Wertstoffcontainerplatz Weinböhla An der Nassau 2, Parkplatz Spitzgrundstraße 32, Wertstoffhof des ZAOE Datum Sa 15.10. Sa 19.03. Sa 28.05. Sa 10.09. Sa 15.10. Sa 19.03. Sa 28.05. Sa 10.09. Sa 15.10. Sa 19.03. Sa 28.05. Sa 17.09. Sa 15.10. Sa 16.04. Sa 07.05. Sa 10.09. Sa 15.10. von 12:00 06:00 08:00 08:00 08:00 10:30 10:30 10:30 10:30 10:30 10:30 10:30 10:30 08:00 08:00 08:00 08:00 bis 15:00 10:00 10:00 10:00 10:00 12:30 12:30 12:30 12:30 14:30 14:30 14:30 14:30 12:00 12:00 12:00 12:00 Die Gartenabfälle, die nicht kompostiert oder über die Biotonne entsorgt werden können, werden auch gegen Gebühr auf den Anlagen und Wertstoffhöfen des Zweckverbandes angenommen. Haushaltstypische Grünschnittabfälle sind unter anderem Laub und Hecken-, Strauch- und Baumschnitt mit einer max. Abmessung von 2 m Länge und 15 cm Stammdurchmesser. Bis zu einem Kubikmeter pro Anlieferung kann gegen eine Gebühr von 3,00 Euro auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden; größere Mengen werden auf den Anlagen in Groptitz, Gräbern, Kleincotta und Saugrund gegen eine Gebühr von 20,00 Euro pro Tonne angenommen. ABLAGEPLÄTZE FÜR WEIHNACHTSBÄUME 2016 Stadt | Gemeinde Ortsteil Coswig Coswig Annahmeplatz Am Glaswerk 11, Wertstoffcontainerplatz Am Mittelfeld 6 a, Giebelseite Am Ringpark 3 /5, Schotterplatz Breite Straße 10, Ecke Radebeuler Straße 8 Elbgaustraße 98, Wohngebiet Elbgaustraße, Abfallbehälterplätze Friedewaldstraße, Ecke Am Ameisenhügel Lößnitzstraße 19, Wertstoffcontainerplatz Moritzburger Straße 79, Giebelseite Moritzburger Straße 90, Ecke Schuleinfahrt Nassausiedlung, Wohngebiet Kahlhügelweg, Abfallbehälterplätze Naundorfer Straße 67, am Spielplatz Niederseite, an der Friedhofsmauer Pappelstraße 5 - 8, Wendekreis Serkowitzer Straße 8, Abfallbehälterplätze Diera-Zehren Käbschütztal Klipphausen Nieschütz Zehren Görna Löthain Niederjahna Constappel Groitzsch Klipphausen Roitzschen Scharfenberg Semmelsberg Ullendorf Weistropp Weinbergstraße, Ecke Grenzstraße Zaschendorfer Straße, Ecke Alte Straße Riesaer Straße 15 a, Festwiese Niedermuschützer Straße 12, Wertstoffcontainerplatz Görna Nr. 17, Wertstoffcontainerplatz Bahnhofstraße, Ecke Canitzer Straße, am Bahnmuseum Teichstraße, Freifläche Hohle Gasse 1 a, Wertstoffcontainerplatz Tanneberger Straße 4, am Kreisverkehr/ Wertstoffcontainerplatz Soraer Straße, alter Bahnhof Bahngäßchen, Ecke Talstraße Pinnenweg 2, Nähe Sportlerheim Polenzer Straße 3, Parkplatz an der Triebisch Am Steinberg 37, Parkplatz Niederwarthaer Straße 44, Buswendeplatz Datum Di 12.01. Di 19.01. Di 12.01. Di 19.01. Di 12.01. Di 19.01. Di 12.01. Di 19.01. Di 12.01. Di 19.01. Di 12.01. Di 19.01. Di 12.01. Di 19.01. Di 12.01. Di 19.01. Di 12.01. Di 19.01. Di 12.01. Di 19.01. Di 12.01. Di 12.01. Di 12.01. Di 19.01. Di 12.01. Di 19.01. Di 12.01. Di 12.01. Mo 11.01. Mo 11.01. Di 12.01. Di 12.01. Di 12.01. Di 12.01. Di 12.01. Di 12.01. Di 12.01. Di 12.01. Di 12.01. Di 12.01. Di 12.01. Stadt | Gemeinde Ortsteil Lommatzsch Dörschnitz Lommatzsch Meißen Neckanitz Piskowitz Striegnitz Wachtnitz Wuhnitz Meißen Annahmeplatz Obere Dorfstraße 11, Vereinshaus Am Bahnhof 6, Parkplatz Datum Mi 20.01. Mo 11.01. Mi 20.01. Lindenstraße 8, Wohnungsgenossenschaft Mo 11.01. Mi 20.01. Oschatzer Straße, Parkplatz Schützenhaus Mo 11.01. Mi 20.01. Neckanitzer Straße 15, Parkplatz Mi 20.01. Zscheilitzer Straße 2, Wertstoffcontainerplatz Mi 20.01. Striegnitzer Straße 1, Wertstoffcontainerplatz Mi 20.01. Wachtnitzer Straße 10, Haltestelle Eigenheime Mi 20.01. Wuhnitzer Straße 12 a, Buswendeplatz Mi 20.01. Am Wall 7, Wertstoffhof des ZAOE– im Januar während der Öffnungszeiten bis 31.01.2016 Berghausstraße, Ecke Gerichtsweg, gegenüber Garagen, Wertstoffcontainerplatz Winkwitz Moritzburg Niederau Auer Boxdorf Friedewald Moritzburg Reichenberg Steinbach Gröbern Nossen Niederau Deutschenbora Mo 11.01. Mo 18.01. Fellbacher Straße 3, Wertstoffcontainerplatz Mo 11.01. Mo 18.01. Goethestraße, Ecke Schillerstraße, Parkplatz Mo 11.01. Mo 18.01. Leinpfad, Parkplatz Elbe Mo 11.01. Mo 18.01. Leitmeritzer Bogen, Ecke Aritaring Mo 11.01. Mo 18.01. Nossener Straße 37, Buswendeplatz Mo 11.01. Mo 18.01. Ossietzkystraße 37 a, Parkplatz Ausfahrt links neben ICM Mo 11.01. Mo 18.01. Siebeneichener Straße, Elbeparkplatz Mo 11.01. Mo 18.01. Am Knorrberg 3, Spielplatz Mo 11.01. Mo 18.01. Weinböhlaer Straße, Ecke Querweg, Freifläche Mi 20.01. Grundstraße 18, Parkplatz Mi 20.01. Großenhainer Straße 39, Parkplatz vor Strandbad Mi 20.01. Markt 12 b, Einfahrt unbefestigter Parkplatz Mi 20.01. gegenüber August-Bebel-Straße 41, Parkplatz Mi 20.01. Amtsgasse, Parkplatz Dorfgemeinschaftshaus Mi 20.01. Radeburger Straße 65, Wertstoffhof des ZAOE – im Januar während der Öffnungszeiten bis 31.01.2016; nicht am 23.01.2016 Teichstraße, Ecke Siedlerweg, Sportplatz Wilsdruffer Straße, Ecke Hirschfelder Straße Di 12.01. Mo 11.01. 16 ABLAGEPLÄTZE FÜR WEIHNACHTSBÄUME 2016 Stadt | Gemeinde Ortsteil Nossen Deutschenbora Katzenberg Leuben Nossen Radebeul Annahmeplatz Wilsdruffer Straße, Ecke Hirschfelder Straße Katzenberg 3 g, Bauhof Datum Mo 18.01. Mo 11.01. Mo 18.01. Leubener Bahnhofstraße 28 Mo 11.01. Mo 18.01. Am Kronberg, Schrebersiedlung, Spielplatz Mo 11.01. Mo 18.01. An der Festwiese Mo 11.01. Mo 18.01. Steinbuschstraße 40, Wertstoffhof des ZAOE – im Januar während der Öffnungszeiten bis 31.01.2016 Zellaer Straße 12, gegenüber, Am Torbogen Mo 11.01. Mo 18.01. Raußlitz Oberstößwitzer Straße 5, gegenüber Friedhof Starbach Rüsseinaer Straße 27 a Ziegenhain gegenüber Kirchstraße 15, Wertstoffcontainerplatz Radebeul Altwahnsdorf 59, Dorfplatz Mo 11.01. Mo 18.01. Mo 11.01. Mo 18.01. Mo 11.01. Mo 18.01. Di 12.01. Di 19.01. Di 12.01. Di 19.01. An der Festwiese 9, Parkplatz Weihnachtsbäume oder Zweige können unentgeltlich an bestimmten Annahmeplätzen abgelegt oder auf einem Wertstoffhof abgegeben werden. Der gesamte Baumbehang, auch das Lametta, ist zu entfernen. Die Weihnachtsbäume oder Zweige können aber zerkleinert in der Biotonne entsorgt werden. Stadt | Gemeinde Ortsteil Radebeul Radebeul Radeburg Bärnsdorf Radeburg Weinböhla Weinböhla Annahmeplatz Cossebauder Straße, Ecke Weinböhlaer Straße, Mittlere Johannisbergstraße Datum Di 12.01. Di 19.01. Eduard-Bilz-Straße, Ecke Augustusweg Di 12.01. Di 19.01. Gartenstraße 38 - 40, Wertstoffhof NERU Di 12.01. Di 19.01. Jägerhofstraße, Haltestelle Sportplatz Di 12.01. Di 19.01. Kötitzer Straße, Parkplatz Sportcasino Di 12.01. Di 19.01. Ludwig-Richter-Allee, Ecke Am Bornberge Di 12.01. Di 19.01. Sidonienstraße, nach Einmündung Kiefernstraße Di 12.01. Di 19.01. Zillerplatz Di 12.01. Di 19.01. Hauptstraße 44, Buswendeplatz Mi 20.01. Promnitzweg, Wertstoffcontainerplatz Di 12.01. Mi 20.01. An der Nassau 2, Parkplatz Di 12.01. Spitzgrundstraße 32, Wertstoffhof des ZAOE – im Januar während der Öffnungszeiten bis 31.01.2016 Weihnachtsbäume/-zweige als Bündel sind am Entsorgungstag bis 6:00 Uhr an den genannten Plätzen abzulegen. Es erfolgt keine Nachentsorgung! Weihnachtsgestecke gehören aufgrund des hohen Anteils an nichtkompostierbaren Bestandteilen in den Restabfallbehälter. MOBILE SCHADSTOFFANNAHME 2016 Stadt | Gemeinde Ortsteil Coswig Coswig Annahmeplatz Am Glaswerk 11, Wertstoffcontainerplatz Dresdner Straße, Ecke Niederseite, an der Feuerwehr Feuerwehrstraße, Ecke Dresdner Straße Pappelstraße 13 a, Parkplatz Wohnungsverwaltung Seestraße 52 Diera-Zehren Käbschütztal Klipphausen Golk Neumühle, Friseursalon Niederlommatzsch Niederlommatzscher Straße 7, Buswendeplatz Wölkisch Zehrener Straße 15, Parkplatz Gaststätte Zehren Niedermuschützer Straße 12, Wertstoffcontainerplatz Deila Deila 30, Buswendeplatz Krögis Gewerbestraße 2 Löthain Bahnhofstraße, Ecke Canitzer Straße, am Bahnmuseum Niederjahna Dorfstraße 7 Bockwen Bockwener Ring 1 Burkhardswalde Schulstraße 2, gegenüber Schule Constappel Hohle Gasse 1 a, Wertstoffcontainerplatz Klipphausen Soraer Straße, alter Bahnhof Robschütz Nossener Straße 7, Mehrzweckhalle/ Wertstoffcontainerplatz Röhrsdorf Pinkowitzer Straße 4 a, Wertstoffcontainerplatz Roitzschen Bahngäßchen, Ecke Talstraße Datum Do 21.04. Do 01.09. Mo 11.04. Mo 22.08. Sa 09.04. Do 21.04. Sa 20.08. Do 01.09. Do 21.04. Do 01.09. Do 21.04. Do 01.09. Mo 11.04. Mo 22.08. Mo 18.04. Mo 29.08. Mo 18.04. Mo 29.08. Fr 22.04. Fr 02.09. Fr 15.04. Fr 26.08. Fr 15.04. Fr 26.08. Fr 22.04. Fr 02.09. Fr 22.04. Fr 02.09. Di 19.04. Di 30.08. Do 14.04. Do 25.08. Di 19.04. Di 30.08. Di 19.04. Di 30.08. Di 19.04. Di 30.08. Di 19.04. Di 30.08. Fr 15.04. Fr 26.08. von 16:00 16:00 09:00 09:00 11:30 12:00 11:30 12:00 14:30 14:30 10:30 10:30 17:30 17:30 16:00 16:00 15:15 15:15 15:00 15:00 15:00 15:00 16:45 16:45 13:15 13:15 14:00 14:00 10:30 10:30 14:45 14:45 12:15 12:15 16:00 16:00 11:15 11:15 15:15 15:15 17:30 17:30 bis 17:00 17:00 10:00 10:00 13:00 13:00 13:00 13:00 15:30 15:30 11:30 11:30 18:00 18:00 16:30 16:30 15:45 15:45 15:30 15:30 15:30 15:30 17:15 17:15 13:45 13:45 14:30 14:30 11:00 11:00 15:15 15:15 12:45 12:45 16:30 16:30 11:45 11:45 15:45 15:45 18:00 18:00 Stadt | Gemeinde Ortsteil Klipphausen Rothschönberg Scharfenberg Tanneberg Taubenheim Weistropp Lommatzsch Dörschnitz Lommatzsch Neckanitz Striegnitz Wachtnitz Wuhnitz Meißen Meißen Annahmeplatz Schlossberg, Parkplatz gegenüber Schlosseinfahrt Datum Do 14.04. Do 25.08. Pinnenweg 2, Nähe Sportlerheim Di 19.04. Di 30.08. Am Teich 11, Bushaltestelle/ Do 14.04. Wertstoffcontainerplatz Do 25.08. gegenüber Hauptstraße 47 Di 19.04. Di 30.08. Niederwarthaer Straße 44, Buswendeplatz Di 19.04. Di 30.08. Dörschnitzer Straße, am Sportplatz Mo 18.04. Mo 29.08. Am Bahnhof 6, Parkplatz Fr 22.04. Fr 02.09. Promenadenweg, an den Sportstätten Mo 18.04. Mo 29.08. Neckanitzer Straße 15, Parkplatz Mo 18.04. Mo 29.08. Striegnitzer Straße 1, Mo 18.04. Wertstoffcontainerplatz Mo 29.08. Wachtnitzer Straße 10, Mo 18.04. Haltestelle Eigenheime Mo 29.08. Wuhnitzer Straße 12 a, Buswendeplatz Mo 18.04. Mo 29.08. Am Wall 7, Wertstoffhof des ZAOE Sa 09.04. Sa 11.06. Sa 25.06. Sa 30.07. Sa 01.10. Sa 12.11. An der alten Ziegelei, Fr 22.04. Wertstoffcontainerplatz Fr 02.09. Berghausstraße, Ecke Gerichtsweg, gegenMi 13.04. über Garagen, Wertstoffcontainerplatz Mi 24.08. Fellbacher Straße 3, Wertstoffcontainerplatz Mi 13.04. Mi 24.08. Gellertstraße, Ecke Marienhofstraße Di 19.04. Di 30.08. Goethestraße, Ecke Schillerstraße, Parkplatz Mi 13.04. Mi 24.08. Hospitalstraße 1, Parkplatz Mi 13.04. Mi 24.08. von 11:00 11:00 13:45 13:45 13:45 13:45 14:30 14:30 16:45 16:45 14:30 14:30 16:15 16:15 09:00 09:00 11:30 11:30 13:45 13:45 10:30 10:30 12:15 12:15 08:00 08:00 08:00 08:00 08:00 08:00 11:00 11:00 11:00 11:00 15:30 15:30 09:00 09:00 14:15 14:15 12:15 12:15 bis 11:30 11:30 14:15 14:15 14:15 14:15 15:00 15:00 17:15 17:15 15:00 15:00 16:45 16:45 10:00 10:00 12:00 12:00 14:15 14:15 11:00 11:00 12:45 12:45 12:00 12:00 12:00 12:00 12:00 12:00 12:00 12:00 12:00 12:00 17:30 17:30 10:00 10:00 15:15 15:15 13:15 13:15 17 MOBILE SCHADSTOFFANNAHME 2016 Stadt | Gemeinde Ortsteil Meißen Meißen Annahmeplatz Jaspisstraße 11, vor Bauhof Leinpfad, Parkplatz Elbe Oberspaarer Straße, Ecke Boselweg/ am Kalkberg Moritzburg Niederau Nossen Winkwitz Am Knorrberg 3, Spielplatz Boxdorf Waldteichstraße 22, Verbindung An der Triebe, Parkplatz Friedewald Großenhainer Straße 39, Parkplatz vor Strandbad Moritzburg Markt 12 b, Einfahrt unbefestigter Parkplatz Reichenberg gegenüber August-Bebel-Straße 41, Parkplatz Steinbach gegenüber Dorfstraße 59, Parkplatz Gröbern Radeburger Straße 65, Wertstoffhof des ZAOE Großdobritz Dresdner Straße 5, Zufahrt Agrargesellschaft Niederau Teichstraße, Ecke Siedlerweg, Sportplatz Ockrilla Neue Gröberner Straße 18, Vereinshaus Deutschenbora Meißner Straße 11, Kirche Heynitz Heynitzer Straße 45, Feuerwehr Leuben Lommatzscher Straße 36, Sportplatz Nossen Steinbuschstraße 40, Wertstoffhof des ZAOE Zellaer Straße 6, an der Klostergärtnerei Perba Perba 44, Wertstoffcontainerplatz Datum Fr 22.04. Fr 02.09. Mi 13.04. Mi 24.08. Do 21.04. Do 01.09. Mi 13.04. Mi 24.08. Mi 20.04. Mi 31.08. Di 12.04. Di 23.08. Di 12.04. Di 23.08. Mi 20.04. Mi 31.08. Mi 20.04. Mi 31.08. Sa 12.03. Sa 14.05. Sa 06.08. Sa 22.10. Mi 20.04. Mi 31.08. Mo 11.04. Mo 22.08. Mo 11.04. Mo 22.08. Do 14.04. Do 25.08. Fr 15.04. Fr 26.08. Fr 15.04. Fr 26.08. Sa 19.03. Sa 23.04. Sa 18.06. Sa 03.09. Sa 15.10. Sa 26.11. Do 14.04. Do 25.08. Fr 15.04. Fr 26.08. von 09:00 09:00 09:45 09:45 09:30 09:30 09:00 09:00 09:00 09:00 15:45 15:45 16:45 16:45 10:15 10:15 16:15 16:15 08:00 08:00 08:00 08:00 17:15 17:15 15:30 15:30 16:30 16:30 10:00 10:00 15:45 15:45 14:00 14:00 08:00 08:00 08:00 08:00 08:00 08:00 12:00 12:00 12:00 12:00 bis 10:30 10:30 10:45 10:45 10:00 10:00 09:30 09:30 10:00 10:00 16:15 16:15 17:45 17:45 11:00 11:00 16:45 16:45 12:00 12:00 12:00 12:00 17:45 17:45 16:00 16:00 17:00 17:00 10:30 10:30 16:15 16:15 14:30 14:30 12:00 12:00 12:00 12:00 12:00 12:00 12:30 12:30 12:30 12:30 Stadt | Gemeinde Ortsteil Nossen Raußlitz Radebeul Annahmeplatz Oberstößwitzer Straße 5, gegenüber Friedhof Rüsseina Chorener Straße 1, Parkplatz am Buswendeplatz Starbach Rüsseinaer Straße 25, Wertstoffcontainerplatz Wendischbora Wendischbora, Höhe Nr. 68, Wertstoffcontainerplatz Ziegenhain gegenüber Kirchstraße 15, Wertstoffcontainerplatz Radebeul Altnaundorf 2 - 4 Altwahnsdorf, am Spielplatz An der Festwiese 9, Parkplatz Güterhofstraße 4, gegenüber Bahnhof, Parkplatz Jägerhofstraße, Haltestelle Sportplatz Sidonienstraße, am Alten Güterboden Radeburg Bärnsdorf Hauptstraße 44, Buswendeplatz Bärwalde Kalkreuther Straße 22, Gasthof Berbisdorf Am Schloss Großdittmanns- Hauptstraße 37 dorf Weinböhla Radeburg Promnitzweg, Wertstoffcontainerplatz Volkersdorf Radeburger Straße 14 Weinböhla An der Nassau 2, Parkplatz Sachsenplatz Spitzgrundstraße 32, Wertstoffhof des ZAOE Keine Ablagerung von Abfällen an den Standorten! Datum Fr 15.04. Fr 26.08. Fr 15.04. Fr 26.08. Fr 15.04. Fr 26.08. Do 14.04. Do 25.08. Fr 15.04. Fr 26.08. Di 12.04. Di 23.08. Di 12.04. Di 23.08. Di 12.04. Di 23.08. Sa 16.04. Sa 27.08. Di 12.04. Di 23.08. Sa 09.04. Sa 20.08. Mi 20.04. Mi 31.08. Mi 20.04. Mi 31.08. Mi 20.04. Mi 31.08. Mi 20.04. Mi 31.08. Mo 11.04. Mo 22.08. Mi 20.04. Mi 31.08. Mo 11.04. Mo 22.08. Mo 11.04. Mo 22.08. Sa 23.04. Sa 28.05. Sa 08.10. Sa 29.10. von 10:30 10:30 09:00 09:00 09:45 09:45 09:00 09:00 11:15 11:15 09:00 09:00 14:45 14:45 10:00 10:00 08:00 08:00 11:45 11:45 08:00 08:00 12:00 12:00 15:30 15:30 14:45 14:45 13:45 13:45 14:00 14:00 11:15 11:15 11:45 11:45 10:30 10:30 08:00 08:00 08:00 08:00 bis 11:00 11:00 09:30 09:30 10:15 10:15 09:30 09:30 11:45 11:45 09:45 09:45 15:15 15:15 11:30 11:30 11:00 11:00 13:15 13:15 10:00 10:00 12:30 12:30 16:00 16:00 15:15 15:15 14:15 14:15 15:00 15:00 11:45 11:45 12:45 12:45 11:30 11:30 12:00 12:00 12:00 12:00 DARUM: ABFÄLLE VERMEIDEN UND VERWERTEN. Umweltprobleme machen vor Grenzen nicht halt. Der Klimawandel, der Verlust von Arten und Lebensräumen, die Zerstörung der Ozonschicht oder weniger werdende Ressourcen betreffen alle Menschen auf dem Globus. So nehmen die für viele Europäer vielleicht „ärgerlichen“ Erscheinungen wie zum Beispiel ein verregneter Sommer oder ein schneeloses Skigebiet zu. Dürren oder Hochwasser in ärmeren Regionen können den dort lebenden Menschen die Lebensgrundlage entziehen. Aber es gibt eine ganze Menge, die jeder Mensch beitragen kann, wenn es darum geht, wie wir uns fortbewegen, welche Nahrungsmittel wir kaufen, wie und wann wir Energie sparen und wie wir Abfälle vermeiden können. Ein kleiner Beitrag dazu ist zum Beispiel, morgens mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, Obst und Gemüse nur zur Saison essen, energiesparende Haushaltsgeräte kaufen, auf kurzlebige Einmalprodukte verzichten … Grundsätzlich sollte überhaupt kein Abfall entstehen! Fällt dennoch Abfall an, so sollte dieser möglichst recycelt werden, um Energie und Rohstoffe zu sparen. Die Europäische Union hat angesichts der Umweltproblematik eine Richtlinie über Abfall ausgegeben, die durch die Mitgliedsstaaten in geltendes Landesrecht umgesetzt werden muss. Auch die Bundesregierung hat reagiert und ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz beschlossen. In diesem wird die konsequente Verwertung aller Abfälle gefordert. Bis zum Jahr 2020 sollen bis zu 65 Prozent der Siedlungsabfälle verwertet werden. Und eben dieses Ziel ist nur durch konsequente Getrenntsammlung der Abfälle zu erreichen. Wichtige Voraussetzung dafür ist die richtige Nutzung der Sammelsysteme für Papier, Glas, Leichtverpackungen und Bioabfall. Der Verband ist in der Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und die geforderte Verwertungsquote zu erreichen. Deshalb bietet der ZAOE bis zum 31. Dezember 2016 die Biotonne ohne Entleerungsgebühr an. Der Hausmüll wird der Umwelt zuliebe reduziert, aus den Bioabfällen entsteht wertvoller Humus im Weißeritz Humuswerk in Freital. Die Biotonne ist für die Haushalte, die keinen Garten besitzen und somit die Bioabfälle nicht selbst kompostieren können, ein kostengünstiges Angebot, Abfälle umweltbewusst zu trennen. Aber auch für Gartenbesitzer, die nicht oder nur teilweise kompostieren wollen sowie für Kleingärtner mit den saisonal anfallenden Gartenabfällen ist die Biotonne interessant. Störstoffe im Bioabfall grafik: artistdesign_de (fotolia.com) Die Umwelt geht uns alle an! DARUM: UMWELTERZIEHUNG – WIR HELFEN MIT. Aufgrund seiner Arbeiten in der Abfallwirtschaft, liegt dem Verband die Umwelterziehung besonders am Herzen. Deshalb bietet der ZAOE den Schulen und Kindertagesstätten seine Unterstützung bei der Umwelterziehung an. So besteht jederzeit die Möglichkeit, die Entsorgungsanlagen des Verbandes in Groptitz und Gröbern im Landkreis Meißen sowie in Freital und Kleincotta im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu besichtigen. Bei einer Führung erfahren die Kinder, was es bedeutet, eine Deponie abzuschließen, wo die Restabfälle heute „hinkommen“ und warum Abfälle überhaupt getrennt werden müssen. Der Zweckverband kommt aber auch in die jeweilige Einrichtung. Die Projektangebote dafür eignen sich für einen Tag oder für mehrere Tage. Im theoretischen Teil dreht sich alles um Vermeidung, Trennung und Recycling von Abfällen. Im praktischen Teil können die Kinder unter fachlicher Anleitung Papier schöpfen und daraus eine Glückwunschkarte fertigen oder aus Abfällen kleine „Kunstwerke“ basteln. Einmal jährlich lädt der Verband die Schulen zum Tag der offenen Tür auf den Anlagen in Freital, Gröbern und Kleincotta ein: Freital Gröbern Kleincotta Tag der offenen Tür 2016 29. April 17. Juni 03. September 2017 28. April 16. Juni 01. September Die Schülerinnen und Schüler werden von der Schule abgeholt und erleben spannende Stunden vor Ort mit Führung und Spielen. Kleine Kunstwerke aus Abfällen 18 AUSZUG AUS DER GEBÜHRENSATZUNG Die Satzung trat am 1. Januar 2014 in Kraft. Die vollständige Fassung ist im Internet unter www. zaoe.de veröffentlicht und kann in der Geschäftsstelle des Verbandes sowie auf den Umladestationen in Groptitz, Gröbern, Saugrund und Kleincotta eingesehen werden. § 3 Bemessungsgrundlage (1) Die Gebühr für die Einsammlung und Entsorgung von Abfall aus Haushaltungen mit Abfallbehältern setzt sich aus der Festgebühr, einer Mietgebühr für Abfallbehälter und der Entsorgungsgebühr zusammen. a) Die Festgebühr für die Entsorgung von Abfällen aus Haushaltungen wird nach der Zahl der zum Zeitpunkt der Gebührenfestsetzung mit Hauptwohnsitz auf einem Grundstück lebenden Personen bemessen. Der Gebührenpflichtige ist anzeigepflichtig zur Zahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen. b) Die Mietgebühr umfasst die Kosten für die Bereitstellung der Abfallbehälter und bestimmt sich aus dem Fassungsvermögen der Abfallbehälter. c) Die Entsorgungsgebühr für Restabfall aus Haushalten ermittelt sich aus den anteiligen Kosten für die Einsammlung des Abfalls und den anteiligen Kosten für die Beseitigung des Abfalls und wird durch das Fassungsvermögen der Abfallbehälter und die Zahl der in Anspruch genommenen Entleerungen bestimmt. d) Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung und der Deckung der Festkosten für die Abfuhr der Restabfallbehälter wird eine Mindestentsorgungsgebühr erhoben, die aufgrund eines Abfallvolumens von 2 Litern je Einwohner und Woche berechnet wird. e) Die Entsorgungsgebühr für Bioabfall ermittelt sich aus den anteiligen Kosten für die Einsammlung des Bioabfalls und den anteiligen Kosten für die Verwertung des Abfalls und wird durch das Fassungsvermögen der Abfallbehälter und die Zahl der in Anspruch genommenen Entleerungen bestimmt. f) Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung und zur Deckung der Festkosten für die Abfuhr der Bioabfallbehälter wird eine Mindestentsorgungsgebühr erhoben, die auf der Basis von 6 Pflichtentleerungen jedes Bioabfallbehälters berechnet wird. (2) Die Gebühr für die Entsorgung von Abfall aus anderen Herkunftsbereichen als Haushalten mit Abfallbehältern setzt sich aus der Festgebühr, einer Mietgebühr für die Abfallbehälter und der Entsorgungsgebühr zusammen. (3) Bei Nutzung eines Abfallbehälters in einem Grundstück, welches gemäß § 11 Abs. 5 der Abfallwirtschaftssatzung sowohl zu Wohnzwecken als auch gewerblich genutzt wird, ist neben der Gebühr für den Wohnbereich eine Festgebühr für das Gewerbe nach § 5 Abs. 2 zu entrichten. Die Erhebung einer Entsorgungsgebühr für den gewerblichen Bereich entfällt. (4) Bei der Entsorgung unzulässig behandelter, gelagerter oder abgelagerter Abfälle bestimmt sich die Gebühr nach den tatsächlich anfallenden Kosten. (5) Die Entsorgungsgebühr und die Mindestent- sorgungsgebühr für die Einsammlung und Entsorgung von Bioabfall werden nicht erhoben, soweit Bioabfallbehälter im Zeitraum 1. Januar 2015 bis 30. Juni 2016 bereitgestellt und entleert werden. Für Bioabfallbehälter wird in diesem Zeitraum lediglich die Mietgebühr festgesetzt. § 5 Gebührensätze (1) Die Festgebühr für die Entsorgung des Abfalls aus Haushalten entsprechend § 3 Abs. 1 Buchst. a) beträgt pro Einwohner im Jahr 16,08 EUR. Die monatliche Festgebühr pro Einwohner beträgt danach 1,34 EUR. (2) Die Festgebühr entsprechend § 3 Absatz 2 Buchst. a) für die Entsorgung des Abfalls aus anderen Herkunftsbereichen als Haushalten nach § 11 der Abfallwirtschaftssatzung des ZAOE beträgt pro Behälter und Jahr: Restabfallbehälter Restabfallbehälter Restabfallbehälter Restabfallbehälter Restabfallbehälter Restabfallbehälter 80 Liter 29,37 EUR 120 Liter 38,16 EUR 240 Liter 64,54 EUR 1.100 Liter 253,61 EUR 2.500 Liter 561,40 EUR 5.000 Liter 1.111,01 EUR Bei kürzerer Nutzungsdauer als ein Jahr wird die Behältergebühr auf die Anzahl der Monate berechnet. (3) Die Entsorgungsgebühr für die Abfallentsorgung nach § 11 der Abfallwirtschaftssatzung des ZAOE beträgt für die einmalige Leerung eines Abfallbehälters: Restabfallbehälter Restabfallbehälter Restabfallbehälter Restabfallbehälter Restabfallbehälter Restabfallbehälter Restabfallsack 80 Liter 120 Liter 240 Liter 1.100 Liter 2.500 Liter 5.000 Liter 70 Liter 3,83 EUR 5,75 EUR 11,50 EUR 52,70 EUR 119,77 EUR 239,55 EUR 3,50 EUR Für die Berechnung des Abschlages nach § 6 Abs. 4 und der Mindestentsorgungsgebühr für Haushalte beträgt der Gebührensatz pro Liter Restabfallvolumen 0,04802 EUR. (4) Die Mietgebühr für Abfallbehälter (Restabfall und Bioabfall) beträgt pro Jahr für: Abfallbehälter 60 Liter Abfallbehälter Abfallbehälter Abfallbehälter Abfallbehälter Abfallbehälter Abfallbehälter 80 Liter 120 Liter 240 Liter 1.100 Liter 2.500 Liter 5.000 Liter 2,72 EUR (nur Bioabfall) 2,72 EUR 4,20 EUR 8,40 EUR 38,50 EUR 87,50 EUR 175,00 EUR (5) Für Restabfallbehälter, die gemäß § 11 Abs. 1 Satz 4 der Abfallwirtschaftssatzung des ZAOE für einen befristeten Zeitraum bis höchstens 4 Wochen zur Entsorgung aus besonderem Anlass (Veranstaltungen, Märkte, Ortsfeste u. ä.) bereitgestellt wer- den, beträgt die Behältermietgebühr (Sondermietgebühr) abweichend von Abs. 4 für die gesamte Dauer der Bereitstellung: Abfallbehälter Abfallbehälter Abfallbehälter Abfallbehälter 240 Liter 1.100 Liter 2.500 Liter 5.000 Liter 9,24 EUR 42,34 EUR 96,23 EUR 192,46 EUR (6) Wird ein Wohngrundstück vorübergehend wegen Baumaßnahmen oder aus anderen Gründen nicht bewohnt, der Abfallbehälter aber weiter genutzt, so ist für diesen Zeitraum mindestens die Festgebühr für eine Person nach Abs. 1 zu entrichten. (7) Die Entsorgungsgebühr für die Bioabfallentsorgung nach § 15 der Abfallwirtschaftssatzung des ZAOE beträgt für die einmalige Leerung eines Abfallbehälters: Bioabfallbehälter Bioabfallbehälter Bioabfallbehälter 60 Liter 120 Liter 240 Liter 2,01 EUR 4,02 EUR 8,05 EUR (8) Werden in einem Bioabfallbehälter Verunreinigungen festgestellt, wird zur Abdeckung des zusätzlichen Aufwandes bei der Kompostierung die doppelte Entsorgungsgebühr berechnet. (9) Die Berechnung der Entsorgungsgebühren nach Abs. 3, 7 und 8 erfolgt auf der Grundlage der auf elektronischem Wege erfassten Anzahl der durchgeführten Entleerungen. Dies gilt auch, wenn die Entleerung des Abfallbehälters wegen zu stark verdichtetem oder verklumptem bzw. angefrorenem Inhalt nur teilweise erfolgen konnte. § 6 Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit der Gebührenschuld (1) Die Gebührenschuld für die Festgebühr und die Mindestentsorgungsgebühr beginnt mit dem auf die Anmeldung des Grundstücks zur Abfallentsorgung folgenden Monatsersten. Wird das Grundstück zwangsweise an die Abfallentsorgung angeschlossen, entsteht die Gebührenschuld mit dem auf den Anschluss folgenden Monatsersten. Die Gebührenschuld für die Mietgebühr beginnt am ersten des Monats, der auf die Bereitstellung des Abfallbehälters folgt. Die Gebührenschuld für die Entsorgungsgebühr beginnt mit der ersten in Anspruch genommenen Entleerung des Abfallbehälters. Danach entsteht die Gebührenschuld jeweils am 1. Januar des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). (2) Wird das Grundstück nicht mehr bewohnt oder fällt auf dem Grundstück kein Abfall mehr an, endet die Gebührenschuld mit Ablauf des Monats des Anfalls, frühestens aber mit der Abmeldung des Grundstücks nach Maßgabe der Abfallwirtschaftssatzung des ZAOE. Bei der Entsorgungsgebühr endet die Gebührenschuld mit der Abholung des Abfallbehälters und der damit verbundenen letzten Entleerung. (3) Die Gebühren werden durch Gebührenbescheid festgesetzt. Mit dem Gebührenbescheid werden die Gebühren aus dem vorangegangenen Kalenderjahr (Jahresendabrechnung) sowie Abschlagszahlungen für das laufende Kalenderjahr festgesetzt. Bei einem Anschluss an die Abfallentsorgung werden für das laufende Kalenderjahr lediglich die Abschlagszahlungen festgesetzt. Endet der Anschluss an die Abfallentsorgung, enthält der Bescheid lediglich die Endabrechnung für das laufende Kalenderjahr. (4) Die Abschlagszahlungen werden in zwei gleichen Teilbeträgen erhoben. Ergeben sich aus der Jahresendabrechnung Über- oder Unterzahlungen, werden diese mit dem ersten Teilbetrag des Abschlags verrechnet bzw. nachgefordert. Betragen die Über- oder Unterzahlungen weniger als 5 EUR, werden diese erst mit dem zweiten Teilbetrag der Abschlagszahlung verrechnet bzw. nachgefordert. Der erste Teilbetrag wird zwei Wochen nach Bekanntgabe des Bescheids, der zweite Teilbetrag sechs Monate nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. (5) Bei der Festsetzung des Abschlags für die Entsorgung von Abfall aus privaten Haushalten ermittelt sich die Festgebühr aus der Gebühr nach § 5 Abs. 1, multipliziert mit der Anzahl der auf dem Grundstück lebenden Personen zum Tag der Berechnung des Gebührenbescheids. Die Behältermietgebühr ergibt sich nach § 5 Abs. 4. Die voraussichtliche Entsorgungsgebühr errechnet sich aus dem durchschnittlichen Abfallvolumen des Vorjahres (Liter je Person und Woche), multipliziert mit der Anzahl der auf dem Grundstück lebenden Personen und der Wochenzahl im Berechnungsjahr, wiederum multipliziert mit dem Gebührensatz pro Liter gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2. Sofern noch keine Berechnungsgrundlage für das Vorjahr vorliegt, wird bei der Entsorgungsgebühr das Mindestvolumen nach § 3 Abs. 1 d) zur Berechnung herangezogen. (6) Bei der Festsetzung des Abschlages für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als Haushalten ergibt sich die Festgebühr aus § 5 Abs. 2 dieser Satzung. Die Behältermietgebühr ergibt sich nach § 5 Abs. 4. Die voraussichtliche Entsorgungsgebühr errechnet sich aus dem entsorgten Abfallvolumen des Vorjahres, multipliziert mit der Entsorgungsgebühr pro Liter Restabfall des laufenden Berechnungsjahres nach § 5 Abs. 3 Satz 2. Sofern noch keine Berechnungsgrundlage für das Vorjahr vorliegt, wird bei der Entsorgungsgebühr die Mindestentleerungsgebühr nach § 3 Abs. 2 d) zur Berechnung herangezogen. (7) Bei der Festsetzung des Abschlages für die Entsorgung von Bioabfällen werden die Mindestentleerungsgebühr nach § 3 Abs. 1 Buchst. f bzw. § 3 Abs. 2 Buchst. f sowie die Behältermietgebühr nach § 5 Abs. 4 herangezogen. (8) Ist das Grundstück nicht für die Dauer eines Kalenderjahres an die Abfallentsorgung angeschlossen, werden die Gebühren anteilig nach vollen Monaten des Anschlusses erhoben. (9) Bei der Beseitigung unerlaubter Abfallablagerungen entsteht die Gebührenschuld mit der Entfernung der Ablagerung. (10) Bei Benutzung zugelassener Restabfallsäcke entsteht die Gebührenschuld mit dem Erwerb der Säcke. § 7 Gebührennachforderungen Wird bekannt, dass ein Anschlusspflichtiger nach § 4 der Abfallwirtschaftssatzung des ZAOE einer Mitteilungspflicht nach § 7 Abfallwirtschaftssatzung nicht, nicht vollständig oder mit unrichtigen Angaben nachgekommen ist, erfolgt eine Gebührennachforderung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser Satzung. Gebührennachforderungen werden insbesondere geltend gemacht bei: – unterlassenen, verspäteten oder unrichtigen Angaben der Personenzahl, – Nutzung von nicht dem Grundstück zugeordneten gebührenrelevanten Abfallbehältern. Die Gebührennachforderung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Festsetzungsfrist für den Zeitraum des Bestehens der Gebührenpflicht. § 8 Gebührenfreistellung (1) In folgenden Fällen kann der Gebührenschuldner auf schriftlichen oder zur Niederschrift gestellten Antrag von den Festgebühren für die jeweilige Zeit freigestellt werden, wenn eine Person länger als 3 Monate ununterbrochen abwesend ist: a) Erwerbstätigkeit und Unterbringung außerhalb des Geltungsbereiches dieser Satzung (z. B. Auslandsmonteure, Seeleute etc.), b) Abwesenheit infolge eines Krankenhausaufenthaltes, Heimaufenthaltes etc., c) Schüler, Auszubildende und Studenten, die außerhalb des Geltungsbereiches dieser Satzung ihre Ausbildung absolvieren, am Ausbildungsort untergebracht sind und dies durch Vorlage eines Mietvertrages für eine Zweitwohnung nachweisen, d) Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes und Bundesfreiwilligendienstes außerhalb des Geltungsbereichs dieser Satzung mit Vorlage einer Bescheinigung der Bundeswehr bzw. der Dienststelle. (2) Für die Gebührenfreistellung werden nur vollständige Monate berücksichtigt. Entsprechende Nachweise sind jährlich beim ZAOE vorzulegen. Freistellungen werden nur befristet und nicht rückwirkend gewährt. Der Berechtigte oder dessen Vertreter sind verpflichtet, die Berechtigung oder eine mögliche Verlängerung unaufgefordert und vor Ablauf der Berechtigung dem ZAOE anzuzeigen. In den Fällen des Abs. 1 c) kann der ZAOE auch die Vorlage einer Bestätigung des Vermieters verlangen, die nicht älter als ein Monat sein darf. (3) Bei Familien mit mehr als 2 Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (bzw. solange eine Kindergeldberechtigung besteht) entfällt ab dem dritten Kind auf Antrag die Zahlung der Festgebühr. Das Mindestentleerungsvolumen nach § 3 Abs. 1d) verringert sich analog der neu anzusetzenden Personenzahl. § 9 Unterbrechung und Erschwernis der Abfuhr (1) Bei vorübergehender Einschränkung, Unterbrechung oder Verspätung der Abfuhr infolge von Betriebsstörungen, Baustellenbehinderungen, behördlichen Verfügungen, Streik, höherer Gewalt oder bei Verlegung des Zeitpunktes der Abfuhr besteht kein Anspruch auf Ermäßigung der Gebühr oder Schadensersatz. (2) Die Rechtsfolge des Absatzes 1 tritt auch dann ein, wenn sich der Inhalt des Abfallbehälters aus Gründen, die der ZAOE bzw. das beauftragte Unternehmen nicht zu vertreten haben, ganz oder teilweise nicht entleeren lässt (z. B. Einfrieren des Behälterinhaltes, übermäßiges Verdichten). # ENTSORGUNG AUSGEWÄHLTER ABFÄLLE Alttextilien gut erhaltene Kleider, Stoffe, Bettwäsche, Schuhe in die von den karitativen Verbänden aufgestellten Kleidercontainer, auch auf den ZAOEWertstoffhöfen Arzneimittel nicht mehr benötigte oder unbrauchbar gewordene Arzneimittel über das Schadstoffmobil; Rücknahme in Apotheke erfragen; geringe Mengen auch über den Restabfallbehälter – diese Medikamente sollen nicht in Kinderhände: am besten in Zeitungspapier einwickeln Asbest Asbestabfälle aus Haushalten bis zu 1 m³ auf den Umladestationen nach Verwiegen gegen Vor-Ort-Bezahlung (bar oder EC-Karte); größere Mengen nur auf der Deponie Gröbern – sie müssen verpackt sein, Ausleihe von Big-Bags gegen Barpfand möglich Batterien in fast allen Verkaufseinrichtungen kostenlos über die grüne Batterie-Box im Eingangsbereich, unabhängig von Marke, Typ und wo sie gekauft wurde; auch in vielen öffentlichen Einrichtungen wie zum Beispiel Schulen und Landratsamt, auf den ZAOE-Wertstoffhöfen sowie in der Geschäftsstelle Bauschutt und Dachpappe Annahme bis zu 0,5 m³ auf Umladestation gegen Gebühr, z. B. Fliesen- und Betonreste, größere Mengen über Entsorgungsunternehmen CDs in die Rücknahmeboxen auf allen ZAOE-Wertstoffhöfen sowie in der Geschäftsstelle Energiesparlampen ohne Gebühr auf allen ZAOE-Wertstoffhöfen, Schadstoffmobil; Rückgabe im Handel erfragen: darauf achten, dass sie nicht zerbrechen Elektroaltgeräte ohne Gebühr auf allen ZAOE-Wertstoffhöfen (Eine Anlieferung von mehr als 20 großen Elektroaltgeräten ist grundsätzlich vorher anzumelden.), Rückgabe im Handel erfragen Farbeimer, Farbdosen leer Gelber Sack / Gelbe Tonne Farben wasserlöslich, ausgetrocknet: Restabfallbehälter, nicht wasserlöslich (lösemittelhaltig): Schadstoffsammlung Frittierfett / Frittieröl im verschlossenen Behälter in den Restabfallbehälter Propangasflaschen Flaschen, z. B. Feuerlöscher zum Fachhandel Pflanztöpfe Anpflanztöpfe aus privaten Haushalten in den Gelben Sack /die Gelbe Tonne Schallplatten / Videokassetten Restabfallbehälter Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal Geschäftsbereich Abfallwirtschaft Meißner Straße 151 a, 01445 Radebeul Telefon: 0351 40404-50 Fax: 0351 40404-350 o Neuanmeldung zur Abfallentsorgung zum o Bestellung von Abfallbehältern zum 1. Grundstückseigentümer: Name, Vorname: ............................................................................................................................................. Anschrift: ......................................................................................................................................................... Telefon/Fax/Mail: ........................................................................................................................................... 2. Anzumeldendes Objekt: PLZ/Ort/Ortsteil: ............................................................................................................................................. Straße, Nummer: ............................................................................................................................................ 3. Rechnungsanschrift: (falls abweichend zu 1) .................................................................................................................................. Telefon/Fax/Mail: ............................................................................................................................................ 4. (Bitte ankreuzen) o Privat o Gewerbe Kundennummer: ......................................................... Anzahl der Personen insgesamt: .................................... Einzugsermächtigung wird erteilt: Formular für das SEPA-Lastschriftmandat siehe Rückseite - bitte vollständig ausfüllen. n Anzahl und Größe der gewünschten Restabfallbehälter: 80 Liter 120 Liter 2.500 Liter 5.000 Liter 240 Liter* n Anzahl und Größe der gewünschten Papierbehälter (Papier, Pappe, Kartonagen): Tapetenreste Restabfallbehälter, auch ZAOE-Restabfallsäcke möglich n Anzahl und Größe der gewünschten Bioabfallbehälter: Weitere Infos: Tel. 0351 40404-567, Internet www.zaoe.de/abfallberatung/abfall-abc 1.100 Liter* *auch für einen befristeten Zeitraum bis höchstens 4 Wochen aus besonderem Anlass (Veranstaltungen, Märkte, Ortsfeste u. ä.) Speiseabfälle aus privaten Haushalten: in die Biotonne Deckenplatten (Styropor) Restabfallbehälter, auch ZAOE-Restabfallsäcke möglich o ja o nein 120 Liter 240 Liter 60 Liter 120 Liter 1.100 Liter 240 Liter Bitte Kopie des Grundstückseigentümernachweises, der Verwaltervollmacht bzw. der Gewerbeanmeldung beifügen, ansonsten kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Sonstige Änderungsmeldungen (Änderung der Personenanzahl, Behälterwechsel, etc.) sind formlos schriftlich mitzuteilen! Siehe Hinweise auf der Rückseite. ............................................ Ort, Datum O ................................................................ Unterschrift Grundstückseigentümer ......................................................................... Unterschrift Bearbeiter 19 Hinweis zum Anmeldeformular zur Abfallentsorgung: BEGRIFFSERLÄUTERUNG ANSCHLUSSPFLICHT Jeder Eigentümer eines zu Wohnzwecken genutzten Grundstückes ist gemäß § 4 der Abfallwirtschaftssatzung verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen. In jedem Grundstück muss mindestens ein Restabfallbehälter vorhanden sein. ANMELDUNG Spätestens vier Wochen vor Beginn der Nutzung eines Grundstückes ist die Anmeldung schriftlich vorzunehmen. Ein Formular dazu ist im Abfallkalender bzw. im Internet unter www.zaoe.de zu finden. BEHÄLTERGRÖSSEN Restabfall: 80, 120, 240, 1.100, 2.500, 5.000 Liter, Bioabfall: 60, 120, 240 Liter, Papier/Pappe: 120, 240, 1.100 Liter BEHÄLTERBESTELLUNG/-ABBESTELLUNG Die Abfallbehälter sind Eigentum des Entsorgungsunternehmens. Aufstellung, Wechsel der Behältergröße oder Abbestellung sind grundsätzlich beim ZAOE zu beantragen. Das Entsorgungsunternehmen wird dann von der Geschäftsstelle beauftragt, die Bearbeitung kann bis zu vier Wochen dauern. BEHÄLTERNUMMER Jedem Behälter ist eine Behälternummer zugeordnet. Diese befindet sich am Behälter auf einem Etikett. EIGENTÜMERWECHSEL Der Eigentümerwechsel ist immer schriftlich und zeitnah anzuzeigen. Der bisherige Eigentümer bleibt solange Gebührenschuldner, bis der neue die vollständige Anmeldung vorgenommen hat. GEWERBEBETRIEBE Gewerbebetriebe oder andere Herkunftsbereiche als Haushalte unterliegen ebenfalls der Anschlusspflicht. Der schriftlichen Anmeldung ist eine Kopie der Gewerbeanmeldung beizufügen. TRANSPONDER FÜR DIE BEHÄLTER Die Behälter sind mit einem Transponder (Mikrochip) versehen. Jede Entleerung wird elektronisch registriert. KUNDENNUMMER Jedes Grundstück erhält eine Kundennummer. Diese ist Grundlage für die Verwaltung der Grundstücksdaten und auf dem Gebührenbescheid zu finden. MINDESTENTLEERUNGSGEBÜHREN FÜR HAUSHALTE UND WOHNGRUNDSTÜCKE Bei der Entleerungsgebühr werden Mindestgebühren zur Deckung der Festkosten erhoben. Diese entstehen für Gewährleistung der ordnungsgemäßen Entsorgung aller Abfälle. Die Mindestgebühr wird auf der Basis eines Restabfallvolumens von 2 Liter pro Person und Woche ermittelt. Für die Abfuhr des Bioabfalls werden 6 Pflichtentleerungen pro Jahr berechnet – das gilt nicht für den Zeitraum 1. Januar 2015 – 31. Dezember 2016. MINDESTENTLEERUNGSGEBÜHR FÜR GEWERBE Die Mindestentleerungsgebühr wird auf der Basis einer Leerung im Quartal für jeden Restabfallbehälter berechnet. PERSONENZAHL IM WOHNGRUNDSTÜCK Die Personenanzahl ist Grundlage für die Erhebung der Festgebühr. ÄNDERUNGSMITTEILUNGEN Mitteilungen, die für die Gebührenerhebung maßgeblich sind (Änderungen der Personenzahl, Behältergrößen /-anzahl), bedürfen der Schriftform und sind zeitnah abzugeben. Änderungen werden rückwirkend nur im laufenden Kalenderjahr gebührenwirksam und finden in der Jahresendabrechnung des folgenden Jahresbescheides Berücksichtigung. Das Anmeldeformular ist bei Neubezug eines Grundstückes zu verwenden. Dabei ist bitte die Kopie des Grundstückseigentümernachweises, der Verwaltungsvollmacht bzw. der Gewerbeanmeldung beizufügen, ansonsten kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Mit der Anmeldung sollte überlegt werden, ob dem ZAOE die Ermächtigung zum Einzug der Abfallgebühren durch Lastschrift erteilt wird. Dazu bitte das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat vollständig auszufüllen und per Post, E-Mail oder Fax zurückzuschicken. Beide Formulare können auch von den Internetseiten unter www.zaoe.de heruntergeladen werden. SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen: Gläubiger-Identifikationsnummer: DE20ZZZ00000035111 Mandatsreferenz: wird vom ZAOE separat mitgeteilt Ich ermächtige den ZAOE, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZAOE auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Grundstücksnummer: Kontoinhaber: Vorname: ................................................................................ Name: .......................................................... Straße: ....................................................................................................................... Hausnummer: ............. Postleitzahl: ................................. Ort: ............................................................................................................. Bankverbindung: Kreditinstitut: ................................................................................................................................................... BIC IBAN: D E O ........................................................................................................................................................................................................................... Datum Unterschrift des Kontoinhabers Unvollständig geleerte Tonnen im Winter müssen nicht sein. Minusgrade lassen nasse Abfälle im Behälter festfrieren. Um das zu verhindern, sollten die Restabfälle in fest verschlossene Kunststofftüten entsorgt werden. Bioabfälle sollten am besten in Zeitungspapier eingewickelt werden – die Verwendung von Kunststofftüten ist nicht erlaubt. Papiertaschentücher und -servietten, Küchenpapier und Eierkartons aus Pappe saugen zusätzlich die Feuchtigkeit auf. Die Abfälle sollten in der Tonne nicht gepresst oder gedrückt werden. Zudem kann der Behälterboden mit Zeitungen ausgelegt werden. Gegen Anfrieren des Behälterdeckels kann Pappe dazwischen gelegt werden. Wenn möglich sollten die Abfallbehälter frostfrei, zum Beispiel in der Garage oder unter dem Vordach, aufbewahrt und erst am Tag der Abfuhr bereitgestellt werden. Ein fest eingefrorener Abfallbehälter kann nicht vollständig geleert werden. Durch verstärktes Rütteln des Behälters am Müllfahrzeug könnte dieser reißen. Wer sicher gehen will, dass seine Tonne problemlos geleert werden kann, sollte kurz vor der Leerung prüfen, ob der Inhalt locker in der Tonne liegt. Falls nicht, muss er von der Tonnenwand gelöst werden. Den Müllwerkern ist dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Weiterhin sollte beachtet werden, dass keine heiße Asche in den Restabfallbehälter gefüllt werden darf. Die Asche muss ausgekühlt sein und in einem geschlossenen Behältnis oder in einer Tüte entsorgt werden. Heiße Asche haftet am Behälter an, was ebenfalls dazu führt, dass der Behälter sich nicht vollständig leeren lässt. Fotos li.: licht75; re.: Hero (fotolia.com) Bei Beschädigungen der Behälter durch falsches Befüllen haftet grundsätzlich der Nutzer. Eine gebührenfreie Nachholung der Leerung oder Gebührenminderung bei unvollständig entleerten Behältern ist satzungsrechtlich nicht möglich. Schneechaos und Eisglätte über einen längeren Zeitraum. Was tun, wenn die Müllabfuhr nicht mehr funktionieren kann? Schnee und Eis können allen Verkehrsteilnehmern extreme Schwierigkeiten bereiten und das öffentliche Leben teilweise lahmlegen. Dann sind wenig geräumte und gestreute Straßen, nicht ausreichend geräumte Neben- und Anwohnerstraßen, spiegelglatte steilere Straßen, zu eng geräumte Fahrspuren für das Entsorgungsfahrzeug an der Tagesordnung. Für die Abfallentsorgung bringt das riesige Probleme mit sich: Von Grundstücken könnten über einen längeren Zeitraum die bereitgestellten Abfallbehälter nicht geleert, die Gelben Säcke oder der Sperrmüll beziehungsweise die Elektroaltgeräte nicht abgeholt werden. Der ZAOE gibt Tipps, wie eine solche Situation überbrückt werden kann, ohne dass es zu einem Müllchaos kommt: Restabfallsäcke verwenden… ► Ist der Restabfallbehälter voll, könnten zusätzlich ZAOE-Restabfallsäcke verwendet werden. Gegen Gebühr bei allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen, auf den ZAOE-Wertstoffhöfen, Umladestationen und in der Geschäftsstelle des Verbandes erhältlich. Die Abholung ist mit dem Erwerb der Säcke bereits abgegolten. ► Hat sich die Wetterlage entspannt und die Müllabfuhr funktioniert wieder, können diese Säcke neben den Restabfallbehältern am Entleerungstag bereitgestellt werden. Für den bis dahin nicht geleerten Restabfallbehälter entsteht selbstverständlich keine Gebühr, erst bei der Leerung. Rest- und Bioabfallbehälter tauschen… ► Der kleinere Abfallbehälter könnte gegen einen größeren getauscht werden. Damit kommt man gut über die Wintermonate und ist nicht zwingend auf jeden Entleerungstermin angewiesen. Eine weitere Möglichkeit ist, zusätzlich saisonal über die Wintermonate einen weiteren Abfallbehälter als Reserve anzumieten. Die Behältermietgebühren ändern sich geringfügig. Die Entleerungsgebühr wird nur fällig, wenn der Behälter tatsächlich geleert wird. ► Der größere Abfallbehälter könnte auch in zwei kleinere getauscht werden, die sich dann leichter bewegen lassen. Rest- und Bioabfallbehälter an einer anderen Stelle bereitstellen… ► Ist die Wohnstraße nicht befahrbar und kann deshalb der Rest- oder Bioabfallbehälter über eine längere Zeit nicht entleert werden, so könnte dieser, wenn es die Verhältnisse zulassen, zum Entsorgungstermin an die nächste beräumte und somit befahrbare Hauptstraße gestellt werden. ► Papierbehälter und die Gelben Säcke sollten im Grundstück so lange zwischengelagert werden, bis sich die Verkehrsbedingungen wieder entspannt haben. ► Ist das aus Platzgründen nicht möglich, so sind die Gelben Säcke ebenfalls an die nächste befahrbare Hauptstraße bereitzustellen. ► Papier und Kartonagen können zudem kostenlos bei den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Anwohner sollten sich auch auf den Internetseiten des Verbandes unter www.zaoe.de oder in der Tagespresse informieren. 20 Brandenburg Nordsachsen WERTSTOFFHÖFE DES VERBANDES Großenhain 1 Wertstoffhof Bautzen 2 Umladestation mit Wertstoffhof Meißen Weinböhla 3 4 Dippoldiswalde Altglas (weiß, grün, braun)1 gebührenfrei Gelbe Säcke mit Leichtverpackungen1 gebührenfrei Batterien gebührenfrei Abfallart Neustadt Sa. Freital gebührenfrei Zusätzlich nehmen die Wertstoffhöfe in Groptitz, Gröbern, Kleincotta und Saugrund (auf den Umladestationen des Verbandes) an: Dresden Nossen CD/DVD ELBE 1 Groptitz 2 Gröbern 3 Saugrund 4 Kleincotta Erzgebirgskreis Annahme auf den Wertstoffhöfen in Altenberg, Dippoldiswalde, Großenhain, Meißen, Neustadt, Nossen und Weinböhla: 25,00 EUR/t Mindestgebühr: 2,50 EUR sonstige inerte Stoffe (nicht zum Deponiebau), Aschen, Schlacken 40,00 EUR/t Mindestgebühr: 4,00 EUR Asbestabfälle 85,00 EUR/t Mindestgebühr: 10,00 EUR mineralische Dämmmaterialien ohne Asbest und gefährliche Stoffe, mineralische Dämmmaterialien mit Asbest 145,00 EUR/t Mindestgebühr: 14,50 EUR Sperr- und Gewerbemüll 145,00 EUR/t Mindestgebühr: 14,50 EUR 145,00 EUR/t Mindestgebühr: 14,50 EUR Begrenzung Gebühren Grünabfälle 1 m³ 3,00 EUR 3 m³ gebührenfrei gegen Vorlage der Bestellkarte ► ohne Felge 8 Stück 2,00 EUR/Stück Baustellenabfälle unsortiert (= Baustellenmischabfälle) ► mit Felge 8 Stück 3,35 EUR/Stück PKW-/Motorrad-Altreifen Metallabfälle 1 m³ gebührenfrei Kunststoffabfälle 1 m³ gebührenfrei Glasabfälle 1 m³ gebührenfrei PKW-/Motorrad-Altreifen Altpapier gebührenfrei Alttextilien2 gebührenfrei Elektroaltgeräte gebührenfrei Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen gebührenfrei 93,00 EUR/t Mindestgebühr: 9,30 EUR Bauschutt (Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik ohne gefährliche Stoffe) Abfallart Sperrmüll bis 50 cm Durchmesser Stammholz, Wurzelstöcke Tschechische Republik Gebühren 20,00 EUR/t Mindestgebühr: 3,00 EUR Garten-/Parkabfälle Mittelsachsen Altenberg Begrenzung ► ohne Felge 2,00 EUR/Stück ► mit Felge 3,35 EUR/Stück Die vier genannten Anlagen nehmen seit 2015 gebührenfrei großvolumige und sperrige Abfälle aus Glas und Kunststoff aus privaten Haushalten an. Das sind zum Beispiel aus Glas: Trinkgläser, Vasen, Aquarien, Einlegeböden; aus Kunststoff: Klappboxen, Kinderspielzeug, Eimer, Wannen, Balkon- und Gartenmöbel, Blumentöpfe und Blumenkübel. Für alle genannten Abfallarten gibt es keine Vergütung. 1 2 Annahme und Entsorgung erfolgt nicht durch den ZAOE, sondern durch Systembetreiber nach VerpackV Annahme und Entsorgung erfolgt nicht durch den ZAOE, sondern durch gewerblichen Sammler BESTELLKARTE 2016 Abholung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten BESTELLKARTE 2016 Abholung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten Abholadresse: Abholadresse: Name Telefon für eventuelle Rückfragen Name Ortsteil | Straße | Hausnummer Telefon für eventuelle Rückfragen Ortsteil | Straße | Hausnummer Unterschrift NERU GmbH & Co. KG Radeburger Straße 65 OT Gröbern 01689 Niederau PLZ | Ort Telefon: 03521 765411 Service-Hotline: 0180 1408040 (zum Ortstarif) " PLZ | Ort Unterschrift NERU GmbH & Co. KG Radeburger Straße 65 OT Gröbern 01689 Niederau Telefon: 03521 765411 Service-Hotline: 0180 1408040 (zum Ortstarif) Bitte Antwortkarte mit Briefmarke versehen und zusammen mit der Bestellkarte in einem Briefumschlag an die Firma NERU senden. Bitte Antwortkarte mit Briefmarke versehen und zusammen mit der Bestellkarte in einem Briefumschlag an die Firma NERU senden. hier falzen hier falzen ANTWORTKARTE Absender: Postkarte NERU GmbH & Co. KG Radeburger Straße 65 OT Gröbern 01689 Niederau Tel.: 03521 765411 Bitte hier eigene Adresse in Druckbuchstaben eintragen Service-Hotline: 0180 1408040 (zum Ortstarif) Bitte beachten: Bestellungen mit Antwortkarte ohne Briefmarke werden nicht bearbeitet. Abholadresse bitte vollständig angeben. Bitte mit Briefmarke freimachen Absender: " NERU GmbH & Co. KG Radeburger Straße 65 OT Gröbern 01689 Niederau Tel.: 03521 765411 ANTWORTKARTE Bitte mit Briefmarke freimachen Postkarte Bitte hier eigene Adresse in Druckbuchstaben eintragen Service-Hotline: 0180 1408040 (zum Ortstarif) Bitte beachten: Bestellungen mit Antwortkarte ohne Briefmarke werden nicht bearbeitet. Abholadresse bitte vollständig angeben. Alles, was in einen Sack oder Karton passt, gehört in den Restabfall! Elektrokleingeräte nur zusammen mit Großgeräten anmelden. Pro Bestellkarte maximal 3 m³! Anzahl Sperrmüll (z. B.) Anzahl Altgeräte (z. B.) Drucker, Kopierer Matratze, Bettgestell Trockner, Schleuder Fußbodenbelag, Teppich Elektrokleingeräte Sessel, Stuhl, Hocker Kühlgeräte Sofa, Liege Waschmaschine Tisch, Sitzbank Fernsehgerät, Monitor Schrank, Regal Alles, was in einen Sack oder Karton passt, gehört in den Restabfall! Elektrokleingeräte nur zusammen mit Großgeräten anmelden. Pro Bestellkarte maximal 3 m³! Anzahl Sperrmüll (z. B.) Anzahl Schrank, Regal Ausgeschlossen sind: Restabfall, Schadstoffe, Gartenabfälle, Autowracks- und teile, Motorräder, Mopeds, Reifen, Abfälle aus Gebäuderenovierungen, z. B. Fenster, Türen, Balken, Bauschutt, Sanitäreinrichtungen ohne Elektrik. Die Abholung erfolgt zirka vier Wochen nach Eingang der vollständig ausgefüllten Karte beim Entsorger. Dieser teilt den Abfuhrtermin mind. eine Woche vorher mit. Für die Bereitstellung bitte die Vorgaben auf der Antwortkarte beachten. Individuelle Absprachen zur Abholung direkt mit dem Entsorger treffen. Mit dieser Bestellkarte kann Sperrmüll bis max. 3 m³ entgeltfrei auf allen ZAOE-Wertstoffhöfen abgegeben werden. Die Abgabe von Elektroaltgeräten ist grundsätzlich gebührenfrei (mehr als 20 Stück bitte anmelden). Altgeräte (z. B.) Fernsehgerät, Monitor Tisch, Sitzbank Waschmaschine Sofa, Liege Kühlgeräte Sessel, Stuhl, Hocker Elektrokleingeräte Fußbodenbelag, Teppich Trockner, Schleuder Matratze, Bettgestell Drucker, Kopierer Geschirrspüler Computer Geschirrspüler Computer " Ausgeschlossen sind: Restabfall, Schadstoffe, Gartenabfälle, Autowracks- und teile, Motorräder, Mopeds, Reifen, Abfälle aus Gebäuderenovierungen, z. B. Fenster, Türen, Balken, Bauschutt, Sanitäreinrichtungen ohne Elektrik. Die Abholung erfolgt zirka vier Wochen nach Eingang der vollständig ausgefüllten Karte beim Entsorger. Dieser teilt den Abfuhrtermin mind. eine Woche vorher mit. Für die Bereitstellung bitte die Vorgaben auf der Antwortkarte beachten. Individuelle Absprachen zur Abholung direkt mit dem Entsorger treffen. Mit dieser Bestellkarte kann Sperrmüll bis max. 3 m³ entgeltfrei auf allen ZAOE-Wertstoffhöfen abgegeben werden. Die Abgabe von Elektroaltgeräten ist grundsätzlich gebührenfrei (mehr als 20 Stück bitte anmelden). ANTWORTKARTE des Entsorgers ANTWORTKARTE des Entsorgers Wird vom Entsorger ausgefüllt: Wird vom Entsorger ausgefüllt: Bereitstellen des Sperrmülls zur Abholung Bereitstellen des Sperrmülls zur Abholung am am (bis spätestens 6:00 Uhr), Bereitstellen der Altgeräte zur Abholung (bis spätestens 6:00 Uhr), Bereitstellen der Altgeräte zur Abholung am (bis spätestens 6:00 Uhr). Keine Haushaltsauflösung; maximal bis 3 Kubikmeter! " Für die Bereitstellung ist Folgendes zu beachten: ► Die Abfälle sind frühestens am Vorabend und spätestens bis 6:00 Uhr am Termin gut sichtbar am vereinbarten Abholort bereitzustellen. ► Der Abholort muss für das Sammelfahrzeug erreichbar sein. ► Die Behinderung von Fußgängern und Fahrzeugverkehr ist zu vermeiden. ► Abfälle, die auf dem Grundstück bereitstehen, werden nicht abgeholt. ► Sperrige Abfälle sind in transportfähige Stücke zu zerlegen. ► Sollten Abfälle nicht entsorgt werden, holen Sie diese bitte wieder auf Ihr Grundstück. am (bis spätestens 6:00 Uhr). Keine Haushaltsauflösung; maximal bis 3 Kubikmeter! Für die Bereitstellung ist Folgendes zu beachten: ► Die Abfälle sind frühestens am Vorabend und spätestens bis 6:00 Uhr am Termin gut sichtbar am vereinbarten Abholort bereitzustellen. ► Der Abholort muss für das Sammelfahrzeug erreichbar sein. ► Die Behinderung von Fußgängern und Fahrzeugverkehr ist zu vermeiden. ► Abfälle, die auf dem Grundstück bereitstehen, werden nicht abgeholt. ► Sperrige Abfälle sind in transportfähige Stücke zu zerlegen. ► Sollten Abfälle nicht entsorgt werden, holen Sie diese bitte wieder auf Ihr Grundstück. Sonstige Bemerkungen: Sonstige Bemerkungen: Mit freundlichen Grüßen Ihr Entsorger Stempel/Unterschrift Mit freundlichen Grüßen Ihr Entsorger Stempel/Unterschrift
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