Offenlegungsbericht 2014 ENDGÜLTIG, 26-06-2015

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Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Offenlegungsbericht gemäß CRR zum
31.12.2014
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Inhaltsverzeichnis
1
Allgemeine Informationen
4
1.1
Einleitung und allgemeine Hinweise
4
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26 a KWG)
4
1.3
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
4
1.4
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
5
1.5
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
5
1.6
Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
5
Risikomanagement (Art. 435 CRR)
6
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
6
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
14
Eigenmittel (Art. 437 CRR)
16
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
16
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
17
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
19
4
Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
27
5
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
28
5.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
28
5.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
33
6
Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
36
7
Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
38
8
Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
39
9
Marktrisiko (Art. 445 CRR)
41
10
Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
41
11
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
42
12
Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
42
13
Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
42
2
3
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Abkürzungsverzeichnis
a. F.
alte Fassung
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BelWertV
Beleihungswertermittlungsverordnung
CRR
Capital Requirements Regulation
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB
Handelsgesetzbuch
InstitutsVergV
Instituts-Vergütungsverordnung
KSA
Kreditrisiko-Standardansatz
KWG
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)
MaRisk
Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute
SolvV
Solvabilitätsverordnung
k. A.
keine Angabe (nicht relevant)
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1 Allgemeine Informationen
1.1
Einleitung und allgemeine Hinweise
Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im
Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht
(zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden.
In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum
1. Januar 2007 mit dem neuen § 26 a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung
(SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR),
die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte
Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR
wieder.
Der aktuelle Berichtszeitraum ist der 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014. Die im Bericht
enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags
zum 31. Dezember 2014. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses.
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 CRR, § 26a KWG)
Qualitative Angaben
Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 CRR sowie § 26 a (1) Satz 1 KWG.
Die Offenlegung der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin erfolgt auf Einzelinstitutsebene.
1.3
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
Die Sparkasse kann von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch machen, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse
von der Offenlegung auszunehmen.
Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert.
Folgende Ausnahmen wurden angewendet:
•
Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, wurden als "sonstige Positionen" ausgewiesen. Bei Positionen
unterhalb der 5%-Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich.
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Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin:
•
•
•
•
•
•
•
1.4
Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.)
Art. 441 CRR (Die Sparkasse ist kein global systemrelevantes Institut.)
Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.)
Art. 451 (Angaben zur Verschuldung sind im Bericht für das Jahr 2014 noch nicht offenzulegen.)
Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA
zugrunde gelegt.)
Art. 454 (Die Sparkasse verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle
Risiken.)
Art. 455 (Die Sparkasse verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.)
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
Die offenzulegenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR sind auf der Homepage der Sparkasse (www.spk-nbdm.de) veröffentlicht worden.
Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes
auf der Homepage der Sparkasse jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich.
Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß
Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht.
1.5
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offengelegt werden.
Die Sparkasse hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale geprüft, ob
die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der
Sparkasse hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist.
1.6
Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes
Institut besteht für die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin gemäß Artikel 450 (2) CRR keine
Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen.
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2 Risikomanagement (Art. 435 CRR)
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
Die Anforderungen nach Art. 435 (1) CRR sind ebenfalls Gegenstand der Darstellung im Lagebericht nach § 289 HGB und bereits offengelegt worden. Der Lagebericht wurde vom Vorstand unterzeichnet und ist auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. Parallel dazu erfolgt auch die Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger.
Unter der Rubrik Risikobericht wurde wie folgt ausgeführt:
Risikomanagementsystem
Eine wesentliche Managementaufgabe in unserer Sparkasse und Kernfunktion aller Finanzdienstleistungsinstitute ist die bewusste Übernahme, aktive Steuerung und gezielte Transformation von Risiken. Mit Blick auf unser Gesamtrisikoprofil stellen wir sicher, dass die wesentlichen Risiken durch ein hinreichend großes Risikodeckungspotenzial laufend abgedeckt
sind und die Risikotragfähigkeit der Sparkasse jederzeit gegeben ist.
Die Angemessenheit der Eigenmittel der Sparkasse richtet sich nach den seit 2014 geltenden
europäischen Regelungen der Capital Requirements Regulation (CRR). Mögliche Übergangsvorschriften zur Ermittlung der Eigenkapitalausstattung von der bisher gültigen deutschen Solvabilitätsverordnung zu den Regelungen der CRR werden in Anspruch genommen. Die Unterlegung des Adressenausfallrisikos erfolgt nach der Methodik des Kreditrisikostandardansatzes. Für sämtliche Marktrisiken werden die aufsichtsrechtlichen Standardmethoden angewendet. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz
ermittelt.
Im Instrumentarium des Risikomanagements werden Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken sowie deren
Einbindung in ein integriertes System zur Ertrags- und Risikosteuerung (Gesamtbanksteuerung) vorgehalten. Risiken werden schwerpunktmäßig in der handelsrechtlichen Sichtweise
betrachtet und gesteuert. Eine vermögensorientierte Sichtweise wird nur dann ergänzend herangezogen, soweit dies aufsichtsrechtlich gefordert ist.
Das Risikomanagement der Sparkasse wird bestimmt durch die vom Vorstand definierten risikopolitischen Grundsätze, die u. a. in der Risikostrategie und den darauf aufbauenden risikoartenspezifischen Teilstrategien dokumentiert sind. Sie werden maßgeblich beeinflusst durch
die Zielsetzungen der Geschäftsstrategie und die diesen zugrunde liegenden internen und
externen Rahmenbedingungen. Die darauf aufbauenden Definitionen, Regelungen, Verfahren
und Bestimmungen zum Risikomanagement sind im Unternehmens- und Risikohandbuch verankert. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter Vorstandsstab und Risikomanagement, der zu allen risikopolitisch relevanten Entscheidungen des Vorstandes angehört wird. Er ist zuständig für die unabhängige Überwachung der Risiken und hat uneingeschränkten Zugang zu allen, hierfür erforderlichen Informationen.
Das Risikomanagement der Sparkasse umfasst, bezogen auf die wesentlichen Risiken, sowohl alle Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsprozesse, die im Institut selbst erstellt
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werden, als auch Dienstleistungen, die die Sparkasse von Dritten bezieht, sofern letztere von
den Regelungen des § 25 a Abs. 2 KWG erfasst werden.
Die Aufbauorganisation der Sparkasse entspricht den Mindestanforderungen an das Risikomanagement in seiner jeweils gültigen Fassung und beinhaltet eine Trennung der risikosteuernden und -überwachenden Organisationseinheiten von den Marktbereichen. Die Risikomanagement- und Risikocontrollingsysteme sind regelmäßig Gegenstand von Prüfungen der
prozessunabhängigen internen Revision.
Die Sparkasse versteht sich als Universalkreditinstitut mit einem breit angelegten Geschäftsmodell. Das Geschäftsgebiet der Sparkasse wird gemäß dem Regionalprinzip begrenzt. Damit
verbundenen möglichen Konzentrationsrisiken stehen Informationsvorteile durch die lokale
Marktkenntnis gegenüber.
Auf Basis einer jährlichen Risikoinventur und korrespondierend mit unseren Kerngeschäftsfeldern bewerten wir zunächst die Marktpreisrisiken - insbesondere in der Ausprägung als
Zinsänderungsrisiken - als wesentliches Risikofeld unseres Hauses. Daneben werden Adressenausfallrisiken, die operationellen Risiken und auch die Liquiditätsrisiken aufgrund der aufsichtsrechtlichen Anforderungen bzw. der sie betreffenden Eigenmittelanforderungen zu den
wesentlichen Risiken gezählt. Die sich daraus ableitenden Risikomanagementanforderungen
werden in Risikoübersichten katalogisiert und ebenfalls jährlich durch die Risikoverantwortlichen und das Risikocontrolling überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Neben der jederzeitigen Sicherstellung der Tragfähigkeit dieser Risiken ist unser Risikomanagement darauf gerichtet, Risikokonzentrationen möglichst zu vermeiden oder zu kompensieren. Im Ergebnis der aktuellen Risikoinventur wurden für die Adressenausfallrisiken aufgrund unseres Geschäftsmodells bei den Sicherheiten in Form von Grundpfandrechten Risikokonzentrationen identifiziert. Diesem Umstand wurde angemessen mit detaillierten Bewertungs- und Überwachungsanforderungen für diese Sicherheiten im Kreditprozess Rechnung
getragen. Das Risiko wird durch die bestehenden Risikomanagementprozesse regelmäßig
überwacht und ist Gegenstand der regelmäßigen Risikoberichterstattung, um bei Bedarf zeitgerecht Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen zu können.
Die Ermittlung der Risikotragfähigkeit wird konzeptionell in einer Going-Concern-Betrachtung
durchgeführt und ist der Art, dem Umfang und dem Risikogehalt des Geschäftsbetriebes der
Sparkasse angemessen. Der Vorstand legt unter Beachtung der Risikostrategie die Komponenten sowie die Höhe der Risikodeckungsmasse fest, die zur Abschirmung der Risiken dienen soll. Die Berechnung der Auslastungsbeträge zur Überprüfung der Risikotragfähigkeit
erfolgt neben der Bewertung einer planmäßigen Entwicklung auch auf Basis verschiedener
Szenarien, wobei unter anderem die von der Sparkasse prognostizierte Zins- und Konjunkturentwicklung sowie Abweichungen von diesen berücksichtigt werden. Neben der Analyse
der Risikotragfähigkeit im Plan- und Risikoszenario werden ebenfalls die Auswirkungen von
Stresstests in Form von Sensitivitätsanalysen einzelner Risikokategorien und risikoartenübergreifenden Szenarioanalysen auf das jeweilige Risikodeckungspotenzial ermittelt und
bewertet. Unter den von der Sparkasse simulierten Rahmenparametern werden im Stressszenario zu den Adressenausfallrisiken die höchsten Belastungen ermittelt. Durch inverse
Stresstests wird einmal jährlich die Grenze der Belastungsfähigkeit der Sparkasse ermittelt.
Die Sparkasse stellt sicher, dass nach Abschirmung der potenziellen Risiken jederzeit ausreichendes Eigenkapital vorhanden ist. Unsere Risikotragfähigkeitskonzeption geht zunächst
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grundsätzlich davon aus, dass im Planszenario die einbezogenen Risiken aus dem operativen
Ergebnis des jeweiligen Planjahres zu tragen sind. Gegebenenfalls sind bei Ertragsminderungen Anteile ungebundener Reserven hinzuzuziehen, deren Verwendung keinen Einfluss auf
die aufsichtsrechtliche Kapitalausstattung der Sparkasse hat. Auch das im Risikoszenario bereitgestellte Risikodeckungspotenzial stellt sicher, dass die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen stets uneingeschränkt erfüllt werden können. Hierfür ist strategisch eine Untergrenze der Gesamtkennziffer von 12,0 % definiert. Für 2015 werden Limite von 6,5 Mio. EUR
im Planszenario und 32,9 Mio. EUR im Risikoszenario bereitgestellt.
Die Ergebnisse des Risikocontrollings werden mittels Risikoberichten dem Vorstand und anschließend dem Verwaltungsrat vierteljährlich berichtet, wobei die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die Analyse der Entwicklung aller wesentlichen Risiken berücksichtigt werden. Umfang und Intensität des Controllings und des Berichtswesens werden in Abhängigkeit zum
jeweiligen Risikogehalt differenziert ausgestaltet. Für die wesentlichen Risiken sind Risikofrüherkennungsverfahren eingerichtet worden. Darüber hinaus ist ein System von Ad-hocBerichterstattungen implementiert, einschließlich der Weiterleitung von Ad-hoc-Meldungen an
den Verwaltungsrat.
Insgesamt verfügt die Sparkasse über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeiten angemessenes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle dieser Risiken gemäß § 25 a KWG.
Risikokategorien
Marktpreisrisiken
Als Marktpreisrisiken bezeichnen wir die Gefahr negativer Wertentwicklung von Positionen
oder Portfolios durch die Veränderung von Marktparametern wie Zinsen oder Aktienpreise.
Spreadrisiken werden in diese Betrachtung mit einbezogen. Marktpreisrisiken, insbesondere
in der Ausprägung der Zinsänderungsrisiken, stellen eine wesentliche Risikoposition unseres
Hauses dar. Eine Erhöhung des Zinsniveaus - vorrangig bei den kurzfristigen Zinsen - stellt
sich grundsätzlich als Risiko für die Zinsspanne und für die Bewertung der Eigenanlagen in
Wertpapiere der Sparkasse dar.
Die Grundlage für die Steuerung der Marktpreisrisiken der Sparkasse legt die Marktpreisrisikostrategie des Vorstandes. Aktueller Status und prognostizierte Entwicklungen der Marktpreisrisiken sind Bestandteil des regelmäßigen Reportings an den Vorstand. Die Messung des
Zinsänderungsrisikos auf Gesamtbankebene und die spezifische Darstellung der Marktpreisrisiken von Handelsgeschäften bilden dabei die Schwerpunkte. Es wird anhand der Simulation
verschiedener Szenarien die maximale Belastung der Sparkasse ermittelt und deren Auswirkung auf die Risikotragfähigkeit überprüft. Darüber hinaus werden in einem abgestuften Verfahren auch die Marktpreisrisiken der eigenen Immobilien einer Überwachung unterzogen. Die
Sparkasse geht keine Währungsrisiken ein.
Das bewusste Eingehen von Zinsänderungsrisiken ist Teil unserer Geschäftstätigkeit und
dient der Erzielung von Erträgen. Wir analysieren regelmäßig die Wirkung von Veränderungen
der Geld- und Kapitalmarktsätze auf den unter realistischen Bedingungen zu erwartenden
Zinsüberschuss und auf das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft. Die Beurteilung des
periodischen Zinsänderungsrisikos erfolgt quartalsweise auf der Grundlage von Szenarioanalysen und wird auf handelsrechtlicher Ebene dargestellt. Dabei finden Methoden der Margenplanung sowie zur Bestimmung der Ablauffiktionen das Konzept der gleitenden Durchschnitte
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bei den variablen Positionen Anwendung. Hier fließen die geplante Bilanzstruktur und alternative Entwicklungen der Zinssituation ein. Neben unserer individuellen Zinsprognose wird auch
regelmäßig die Wirkung von Parallelverschiebungen oder Drehungen der Zinsstrukturkurve
auf den Zinsüberschuss ermittelt. Diese Betrachtungen werden ergänzt um Simulationen auf
Basis von Grenzzinsszenarien aus historischem Datenmaterial. Für die Zinsannahmen wird
regelmäßig ein Backtesting durchgeführt und somit die Grundlage der erzielten Simulationsergebnisse überprüft.
Ausgehend von den ermittelten Zahlungsströmen wird unter Berücksichtigung der für die einzelnen Bilanzpositionen geplanten Margen und Bestandsentwicklungen sowie der hinterlegten Zins-Szenarien der Zinsüberschuss prognostiziert. Die höchsten Zinsspannenrisiken
ergeben sich bei dem von der Sparkasse definierten Risiko-Szenario „aktuelle Zinssätze - 100
BP“ mit einem Risiko von 0,3 Mio. EUR bzw. gemäß dem Grenzzinsszenario des DSGV, was
einem Stressszenario gleichkommt, mit einem Risiko von 1,0 Mio. EUR im Prognosezeitraum
von einem Jahr.
Als ergänzendes Instrument zur Gewinnung zusätzlicher Informationen erfolgt quartalsweise
auch eine wertorientierte/betriebswirtschaftliche Betrachtung des Zinsspannenrisikos. Außerdem werden hiermit die Auswirkungen des von der BaFin definierten standardisierten Zinsschocks ermittelt. Die Sparkasse ist mit einem Zinsrisikokoeffizienten von 15,27 % zum Jahresultimo kein Institut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko.
Die Eigenanlagen der Sparkasse in Wertpapiere und Fonds sind hinsichtlich ihres handelsrechtlichen Marktpreisrisikos limitiert. Bestehende Spreadrisiken sind Bestandteil dieser Betrachtung. Die Festsetzung des Limits ist ein Resultat der wirtschaftlichen Möglichkeiten der
Sparkasse gemäß dem Risikotragfähigkeitskonzept, der erwarteten Marktentwicklung und der
Risikoneigung des Vorstandes. Die Limitauslastung wird täglich stichtagsbezogen berechnet
und fließt regelmäßig in unser Reportingsystem ein. Zu den Stichtagen der Risikoberichterstattung werden ergänzend vierteljährliche Simulationen mit Blick auf das Jahresultimo auf der
Basis verschiedener Zinsentwicklungsszenarien durchgeführt. Die Steuerung erfolgt ausschließlich in der periodischen Sicht.
Die handelsrechtliche Limitauslastung auf Sicht des nächsten Bilanzstichtages ergibt sich aus
der Anrechnung des handelsrechtlichen Verlustrisikos auf das im Rahmen der gesamtbankbezogenen Risikotragfähigkeitsberechnung festgesetzte Limit. Im Risikoszenario für Bewertungsrisiken im Wertpapiereigengeschäft bei einem Zinsanstieg über die Zinsprognose hinaus
von 100 BP - unter gleichzeitiger Berücksichtigung individueller Spreadaufschläge - ergibt sich
ein Risikowert von 5,0 Mio. EUR.
Das weiter anhaltende Niedrigzinsniveau belastet die Ertragslage der Sparkasse, da der Zinsüberschuss die bedeutendste Ertragsquelle darstellt.
Die Marktpreisrisiken sind für die Sparkasse auch zukünftig tragbar.
Adressenausfallrisiko
Die Adressenausfallrisiken stellen aufgrund ihrer aufsichtsrechtlichen Anforderungen eine wesentliche Risikoposition dar. Im Gesamtrisikoprofil der Sparkasse spielen sie derzeit eine im
Vergleich zu den Marktpreisrisiken geringere Rolle.
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Unter Adressenausfallrisiken verstehen wir die Gefahr eines teilweisen oder vollständigen
Ausfalls vertraglich zugesagter Leistungen. Die risikoartenspezifischen Zielsetzungen des
Vorstandes sowie Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele werden in der Adressenausfallrisikostrategie formuliert. Diese Strategie stellt damit eine einheitliche und grundlegende Richtlinie für das Eingehen von Adressenausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft, bei den Eigenanlagen und im sonstigen Kreditgeschäft dar. Die Risiken werden durch portfoliobezogene Limitsysteme, durch beschränkte Einzelengagementhöhen und durch spezielle Objekt- und Besicherungsanforderungen begrenzt, deren Einhaltung regelmäßig überwacht wird.
Das tatsächliche Adressenausfallrisiko wird bestimmt durch das Retailgeschäft im Privat- und
Geschäftskundensegment, durch Firmenkundenkredite und durch die Struktur der Eigenanlagen. Das bestehende Kundenkreditportfolio ist breit gestreut und zu 67,2 % werthaltig besichert, im überwiegenden Anteil davon grundpfandrechtlich. Aufgrund des für die Sparkassen
geltenden Regionalprinzips konzentriert sich das Kundenkreditvolumen auf das Geschäftsgebiet der Sparkasse. Das generelle Adressenausfallrisikomanagement im Kundenkreditgeschäft zielt auf eine Erhöhung der Portfoliodiversifikation ab und stellt die Überwachung von
möglichen Risikokonzentrationen bei Branchen, Bonitätsstrukturen und Größenklassen in den
Mittelpunkt der Aktivitäten. In der Risikoanalyse zeigten die Strukturen unseres Kundenkreditportfolios auch in 2014 zufriedenstellende Entwicklungen.
Die Risikoklassifizierungs- bzw. Ratingverfahren sind integraler Bestandteil der Kreditrisikosteuerung auf Ebene der einzelnen Adressen und basieren auf modernen statistischen Verfahren. Als Basis für die Messung von Adressenausfallrisiken nutzt die Sparkasse im Kundenkreditgeschäft die vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband entwickelten Rating- und
Scoringverfahren der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Risikofrüherkennungssysteme aus
OSPlus ermöglichen eine zeitnahe und sachgerechte Reaktion bei sich abzeichnenden Ausfallrisiken.
Als weiterer Bestandteil der Kreditrisikosteuerung dient auch die Hereinnahme von Sicherheiten und Garantien der Risikoreduzierung. Eine Risikoabschirmung erfolgt darüber hinaus in
Form von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen. Die Bildung einer Risikovorsorge erfolgt in
Höhe der ungedeckten Kreditanteile auf Basis von Realisationswerten für Forderungen, deren
Ausfall mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Überprüfung der Sicherheitenbewertung erfolgt auf der Grundlage historischer Verwertungsquoten.
Zusätzlich dazu hat die Sparkasse weitere Risikovorsorge in Form von Vorsorgereserven
gem. § 340 f HGB und 26 a KWG a. F. gebildet.
Zur Ermittlung der Adressenausfallrisiken im Kundenkreditgeschäft setzt die Sparkasse die ITAnwendung "GuV Kreditrisikomodell" ein. Damit wird für Forderungen in den Ratingklassen 1
bis 16 der potenzielle Aufwand aus EWB-Neuzuführungen und Direktabschreibungen in Form
einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Wesentliche Bezugsgrößen der Simulation sind die
über die Ratingklassen definierten Ausfallwahrscheinlichkeiten (mittlere einjährige Ausfallwahrscheinlichkeit) der Kreditnehmer bzw. Kreditnehmerverbünde, die Höhe der ungesicherten Kreditanteile sowie die Größenklassenstruktur des Kundenkreditportfolios. Aufgrund dieser
Berechnungen, zuzüglich der auf Basis historischer Erwartungen ermittelten Bewertungserfordernisse auf den Bestand an Abwicklungskrediten, lassen sich die Adressenausfallrisiken für
2015 im Risikoszenario mit 5,9 Mio. EUR quantifizieren, wobei erwartete Eingänge auf abgeschriebene Forderungen noch nicht risikoreduzierend verrechnet werden.
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Bei den Eigenanlagen begrenzen wir Adressenausfallrisiken durch eine konservative Anlagestrategie unter sorgfältiger Auswahl der Emittenten und Kontrahenten und durch die Vergabe
von Limiten. Zur Ermittlung der Adressenausfallrisiken in diesem Geschäftsfeld dienen zunächst die Emissions- oder Emittentenratings externer namhafter Ratingagenturen, die anhand öffentlich zugänglicher Informationsquellen plausibilisiert und bei Limitvergaben oder
Investitionsbeschlüssen durch eigene Analysen ergänzt werden. Größenklassen- und ratingabhängige Kompetenzstufen zielen darauf ab, dass das Adressenausfallrisiko aufgrund der
vorhandenen Ratingeinstufungen der Emittenten weiterhin unbedeutend bleibt. Das Rating der
Emittenten und die vergebenen Limite unterliegen einer ständigen Überprüfung. Das mit Länderrisiken behaftete Portfolio beschränkt sich auf Länder des EWR bzw. OECD und spielt eine
in Bezug auf das Gesamtportfolio insgesamt untergeordnete Rolle.
Die Adressenausfallrisiken im Eigengeschäft werden durch Multiplikation des ausfallgefährdeten Betrags der Adresse mit dem ratingspezifischen Bonitätsfaktor ermittelt und betragen mit
Blick auf den Prognosezeitraum im Risikoszenario 0,5 Mio. EUR bei einem Konfidenzniveau
von 95 %.
Die Risikomanagement- und -controllingverfahren für Beteiligungen unserer Sparkasse sind in
der Beteiligungsrisikostrategie definiert. Zunächst erfolgt das Controlling für die Beteiligungen
innerhalb der Sparkassenorganisation grundsätzlich durch die Träger der jeweiligen Beteiligung. Dazu stehen der Beteiligungsbericht des Ostdeutschen Sparkassenverbandes sowie
die Analysen des Sparkassenbeteiligungszweckverbandes zur Verfügung. Hierauf aufbauend
und ergänzend führen wir eigene Analysen der Risiko- und Ertragsentwicklung unserer Beteiligungen durch. Für Beteiligungen innerhalb der Sparkassenorganisation ist der Vorstand außerdem durch Stimmrechtausübung im Rahmen der Verbandsversammlung und der Gesellschafterversammlungen bzw. Hauptversammlungen umfangreich informiert und in die Beschlussfassungen direkt eingebunden. Die von uns eingegangene Gremienmitarbeit in einzelnen Beteiligungsunternehmen (Mandatsausübung) unterstützt den Informationsfluss.
Vom Gesamtbestand des mit Adressenausfallrisiken behafteten Geschäftsvolumens der
Sparkasse werden zum Jahresende 96 % in Bonitäts- und Ratingklassen ohne erkennbare
Risiken (Risikoklasse 1 - 10) mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit kleiner 4 % ausgewiesen.
Das Adressenausfallrisiko ist für die Sparkasse zukünftig ebenfalls tragbar.
Liquiditätsrisiken
Als Liquiditätsrisiko bezeichnen wir die aktuelle oder zukünftige Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit der Sparkasse und damit die Gefahr, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht
mehr nachkommen kann.
Die Sparkasse verfügt aufgrund ihres Geschäftsmodells über sehr umfangreiche Liquidität.
Liquiditätsrisiken werden innerhalb der Sparkasse als unbedeutend eingestuft, da sich die
Sparkasse überwiegend aus Kundeneinlagen refinanziert. Zudem bestehen umfangreiche
Bestände an refinanzierungsfähigen Wertpapieren für die grundsätzliche Nutzung der Möglichkeit der geldpolitischen Instrumente der Zentralbanken.
Die Ausgestaltung unseres Liquiditätsrisikomanagements entspricht den MaRisk. Im strategischen Liquiditätsmanagement wird grundsätzlich darauf geachtet, dem generellen Liquiditätsrisiko durch eine ausreichende Liquiditätsvorsorge Rechnung zu tragen und durch eine ausSeite 11 von 43
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reichende Strukturierung der Aktiva und Passiva vorzubeugen. Zur Steuerung und Überwachung der strategischen Liquiditätsposition verwenden wir ein zahlungsstrombasiertes Verfahren. Auf Grundlage der Zahlungsstrombilanzen nehmen wir Szenariobetrachtungen im Sinne
von Plan-, Risiko- und Stress-Szenarien vor. Während das Plan-Szenario die erwartete Entwicklung - basierend auf der Bilanzstrukturplanung der Sparkasse - darstellt, bildet das RisikoSzenario eine mittelfristig negative Abweichung vom Erwartungswert ab. Bei den StressSzenarien wird ein schockartiger Eintritt außergewöhnlicher Ereignisse simuliert. In den simulierten Szenarien stehen im Prognosezeitraum ausreichend Zahlungsmittel zur Verfügung.
Auch im Risikoszenario ist unter der Annahme von erhöhten Forderungsausfällen, reduzierten
Prolongationsquoten und vorfristigen Abrufen von Kundeneinlagen im Prognosezeitraum von
keinem Liquiditätsbedarf für die Sparkasse auszugehen.
Den Liquiditätsgrundsatz der Bankenaufsicht haben wir während des gesamten Jahres uneingeschränkt eingehalten. Zum Jahresende errechnete sich eine Liquiditätskennzahl gemäß
Liquiditätsverordnung von 4,8 (Vorjahr 5,1), die den aufsichtsrechtlichen Mindestwert von 1,0
sehr deutlich überschreitet. Auch die darüber hinaus für weitere Beobachtungszeiträume
(Laufzeitbänder bis zu zwölf Monate) zu berechnenden Beobachtungskennzahlen deuteten
auf keinerlei zu erwartende Liquiditätsengpässe hin. Die gemäß europäischem Aufsichtsrecht
zu ermittelnde Liquidity Covered Ratio (LCR) beträgt zum Stichtag 19,93.
Eine Gefährdung der Liquiditätslage war im Jahr 2014 zu keinem Zeitpunkt gegeben; dieses
Risiko ist auch zukünftig tragbar. Die Zahlungsfähigkeit ist auch zukünftig sichergestellt.
Operationelle Risiken
Operationelle Risiken definieren wir als die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur
oder infolge externer Einflüsse eintreten. Diese sparkasseneinheitliche Definition schließt die
Rechts- und Reputationsrisiken ein. Die operationellen Risiken werden in der Sparkasse in
ihrer Gesamtheit als unbedeutend eingeschätzt. Sie werden durch pauschalisierte Limite in
der Risikotragfähigkeit sowie durch die aufsichtsrechtliche Eigenkapitalunterlegung ausreichend begrenzt.
Mit Hilfe einer Schadensfalldatenbank wurden alle relevanten Schadensfälle ab einem
Schwellenwert von 1 TEUR im Geschäftsjahr ex-post strukturiert erfasst und analysiert. Im
Geschäftsjahr 2014 sind keine bedeutenden Risiken oder einzelnen Schadensfälle oberhalb
der Wesentlichkeitsgrenze von 100 TEUR aufgetreten. Bei der Bewertung der Sammelschäden ist aufgrund der Rechtsprechung des BGH zur einmaligen Verlängerung der Verjährungsfristen bezüglich nachträglich als unzulässig eingestufter Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherkrediten eine Belastung der Sparkasse in Höhe von 100 TEUR entstanden.
Der Eintritt von Betriebsrisiken wird in der Sparkasse durch ein systematisches Anweisungssystem, ein internes Kontrollsystem sowie den Einsatz von qualifiziertem Personal begrenzt.
Mögliche Schadensfälle werden, soweit betriebswirtschaftlich sinnvoll, durch Versicherungen
gedeckt. Die Begrenzung der rechtlichen Risiken erfolgt durch den Einsatz standardisierter
Vordrucke und Verträge sowie durch eine sorgfältige Prüfung der notwendigen individuellen
vertraglichen Grundlagen. Bei ausgelagerten Tätigkeiten greift zur Risikoüberwachung ein
gemäß der jeweiligen Bedeutung abgestuftes System der Dienstleistersteuerung, welches
auch die Einhaltung des vereinbarten Service-Levels sowie eine Analyse der Berichterstattung
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der Auslagerungsunternehmen beinhaltet. Dazu zählen insbesondere Risiko- und Revisionsberichte.
Mit wachsender Durchdringung der Geschäftsprozesse durch die Informationstechnik (IT) erhöht sich auch die Abhängigkeit der Sparkasse von der Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität der IT-Systeme sowie deren Daten und Informationen. Für die Sparkasse stellt die
Informationssicherheit einen integralen und unverzichtbaren Bestandteil der Geschäftspolitik
dar, die in einem gesonderten Informationssicherheitskonzept dokumentiert ist. Die Verlässlichkeit der eingesetzten Produkte und Verfahren sowie eine hohe Verfügbarkeit der Daten/
Informationen sichern die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsposition der Sparkasse, das
Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern sowie das Ansehen in der Öffentlichkeit. Darüber hinaus dienen sie der Erfüllung aller aufsichtsrechtlichen und statistischen Meldeerfordernisse. Zur Optimierung des Sicherheitsniveaus verfügen alle Mitarbeiter grundsätzlich nur
über die Rechte, die sie zur Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit benötigen.
Den operationellen Risiken in ihrer Gesamtheit trägt die Sparkasse somit im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen, durch Kontrollmechanismen, Dokumentationen
und durch Notfallkonzepte ausreichend Rechnung. Die Berücksichtigung in der Risikotragfähigkeitskonzeption erfolgt über Pauschallimite mit unterstellter Vollauslastung.
Die operationellen Risiken sind für die Sparkasse auch zukünftig tragbar.
Zusammenfassende Darstellung der Risikolage
Im Prognosehorizont erwarten wir eine leicht rückläufige Geschäftsentwicklung der Sparkasse, vor allem beeinflusst durch die beschriebenen Auswirkungen aus der Übertragung von
zwei Filialen und einer Selbstbedienungsfiliale an die Sparkasse Vorpommern sowie das erwartet anhaltende Niedrigzinsniveau. Zur Sicherstellung der künftigen Ertragslage werden
geschäftspolitische Maßnahmen, wie die Ausweitung zusätzlicher Ertragsquellen oder weitere
Prozessoptimierungen ergriffen.
Die Risikosteuerungs- und -managementsysteme der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
unterliegen einer kontinuierlichen Überprüfung. Ihre Weiterentwicklung basiert auf den eigenen Bedürfnissen der Gesamtbanksteuerung und den zu erfüllenden wachsenden Anforderungen der Bankenaufsicht oder der Gesetzgeber.
Die Sparkasse verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit angemessenes System
zur Erkennung, Steuerung, Überwachung und Kontrolle von Risiken. Den kontrolliert eingegangenen Risiken stehen noch ausreichende Ertragsmöglichkeiten gegenüber, die eine weitere Stabilisierung der Vermögenslage, die Sicherstellung aller Eigenkapitalanforderungen und
auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Sparkasse für absehbare Zeit gestatten.
Die Risikolage hat sich im Vergleich zum Vorjahr vor allem durch die Stärkung des Risikodeckungspotenzials insgesamt weiter verbessert. Die Risiken sind im Rahmen der derzeitigen
Portfoliostruktur und unter Beachtung aller bestehenden und erwarteten Rahmenbedingungen
tragbar. Die erwarteten Geschäftsergebnisse lassen weitere Erhöhungen des Risikodeckungspotenzials zu. Die Risikotragfähigkeit ist gegeben.
Aufgrund unserer Geschäftspolitik und der Erkenntnisse aller Maßnahmen des Risikocontrollings werden in unserem Prognosezeitraum keine Risiken mit bestandsgefährdendem Einfluss
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse erwartet.
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Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans
In der nachfolgenden Übersicht sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß
§§ 25 c und 25 d KWG Beschränkungen bestehen.
Anzahl der Leitungsfunktionen
Anzahl der Aufsichtsfunktionen
Ordentliche Mitglieder des Vorstands
0
3
Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats
0
2
Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2)
Buchstaben b) und c) CRR)
Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind
neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz MecklenburgVorpommern in der Satzung der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin enthalten.
Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands höchstens für die Dauer von
sechs Jahren und bestimmt den Vorsitzenden. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat
die Bestellung widerrufen.
Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse,
Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus
werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet.
Der Verwaltungsrat kann bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des
Vorstandspostens auf die Unterstützung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes oder eines
externen Beratungsunternehmens zurückgreifen. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden
Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für
die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet.
Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden überwiegend durch den Träger der
Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Sparkassengesetzes durch die Arbeitnehmer gewählt. Die
Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist
der Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben
Qualifizierungsprogramme und Schulungen an der Ostdeutschen Sparkassenakademie besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass
ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse
vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gege-
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Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
benheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den
Verwaltungsrat nicht möglich.
Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR)
Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen.
Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2)
Buchstabe e) CRR)
Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind
im Lagebericht nach § 289 HGB offengelegt.
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Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
3 Eigenmittel (Art. 437 CRR)
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V . m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit
den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Handelsbilanz zum 31.12.2014
Passivposition
Überleitung
Bilanzwert
Euro
9.
Eigenmittel zum Meldestichtag
31.12.2014
Nachrangige Verbind-
Euro
-
8.558.162,86
lichkeiten
1)
Hartes Kern-
Zusätzliches
Ergänzungs-
kapital
Kernkapital
kapital
Euro
Euro
Euro
k.A.
k.A.
4.027.624,88
k.A.
k.A.
k.A.
12.000.000,00
k.A.
k.A.
4.530.537,98
10.
Genussrechtskapital
k.A.
k.A.
11.
Fonds für allgemeine
17.000.000,00
-5.000.000,00
61.413.310,92
-2.341.780,20
59.071.530,72
k.A.
k.A.
a) gezeichnetes Kapital
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
b) Kapitalrücklage
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
c) Gewinnrücklagen
59.071.530,72
k.A.
59.071.530,72
k.A.
k.A.
ca) Sicherheitsrücklage
59.071.530,72
k.A.
59.071.530,72
k.A.
k.A.
k.A.
10.000.000,00
4)
k.A.
k.A.
10.000.000,00
2.341.780,20
-2.341.780,20
3)
0,00
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR)
0,00
k.A.
0,00
Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR)
0,00
k.A.
0,00
-73.193,60
k.A.
0,00
0,00
k.A.
0,00
70.998.337,12
k.A.
14.027.624,88
2)
Bankrisiken
12.
Eigenkapital
cb) andere Rücklagen
d) Bilanzgewinn
Sonstige Überleitungskorrekturen
Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36b CRR)
Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR)
1) Abzug aus der Amortisation nachrangiger Verbindlichkeiten (Art. 476 – 478, 481 CRR)
2) Abzug der Zuführung wegen Anrechnung der Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr
3) Abzug des Bilanzgewinns wegen Anrechnung der Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr
4) Gebundene Vorsorgereserven gem. § 340f HGB
Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2014 sowie
den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2014.
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Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Gemäß § 26 a Abs. 1 Satz 4 KWG ist die Kapitalrendite des Kreditinstitutes anzugeben. Sie
errechnet sich als Quotient zwischen Jahresüberschuss und Bilanzsumme. Per Berichtsstichtag beträgt die Kapitalrendite der Sparkasse 0,19 %.
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Die Sparkasse hat Sparkassenkapitalbriefe als Ergänzungskapitalinstrument begeben. Da es
sich bei den begebenen Sparkassenkapitalbriefen um überwiegend kleinteilige Volumina aus
dem Kundengeschäft handelt, wurden diese aus Wesentlichkeitsgründen in Tranchen gemäß
ihrer Ausgabedaten zusammengefasst, welche alle vor Inkrafttreten der CRR liegen. Die
Tranchen unterscheiden sich nur in ihren Ausgabedaten und Fälligkeitsterminen sowie den
Coupons.
Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments
1
Emittent
2
3
4
5
6
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und
Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
9
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und
Konzernebene
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu
spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen,
Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
9a
9b
10
11
Ausgabepreis
Tilgungspreis
Rechnungslegungsklassifikation
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
13
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger
Zustimmung der Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
7
8
15
Sparkasse
Neubrandenburg-Demmin
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Ergänzungskapital
nach Übergangszeit keine Sparkassenkapitalbriefe mehr
im Bestand
Solo
Sparkassenkapitalbrief
1) 1,5 Mio. EUR
2) 2,5 Mio. EUR
1) 5,1 Mio. EUR (Stückelung Nennwert ab 2.000,00 EUR)
2) 3,4 Mio. EUR (Stückelung Nennwert ab 2.500,00 EUR)
100 % Nennwert
100 % Nennwert
Passivum - fortgeführter Einstandswert
1) 16.06.2008 bis 15.07.2008
2) 28.06.2010 bis 02.11.2010
Mit Verfallstermin
1) 01.07.2016 bzw. 02.07.2016
2) 01.07.2018 bis 01.11.2018 (sukzessiv)
Ja
Die Sparkasse behält sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Danach kann die Sparkasse den Sparkassen-Kapitalbrief unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Jahren jeweils zum Ende des Geschäftsjahres frühestens zum 31.12.2013 bzw. 31.12.2015
kündigen.
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Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons/Dividenden
Feste oder variable Dividenden/Couponzahlungen
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
17
18
19
20a
20b
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder
eines anderen Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
Herabschreibungsmerkmale
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch
oder fakultativ
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das
gewandelt wird
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments,
in das gewandelt wird
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall
(das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Dies ist möglich, wenn entweder eine Rechtsvorschrift
in der Bundesrepublik Deutschland erlassen, geändert
oder in einer Weise angewendet wird, die bei der Sparkasse zu einer höheren Steuerbelastung im Zusammenhang mit der Ausgabe von nachrangigen Verbindlichkeiten führt als zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe, oder die
Anerkennung nachrangiger Verbindlichkeiten als haftendes Eigenkapital im Sinne des KWG entfällt oder
beeinträchtigt wird Die Kündigung kann - soweit der
Gläubiger oder dessen Anschrift von der Sparkasse
nicht festgestellt werden kann - durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgen. Einer besonderen Benachrichtigung des Gläubigers bedarf es
nicht.
Tilgungspreis zu 100 % Nennwert
k.A.
Fest
1) Verzinsung 5,10 % p.a. ab 2.000,00 EUR Nennwert
und 5,25 % p.a. ab 5.000,00 EUR Nennwert; Referenzindex nicht einschlägig
2) Verzinsung 3,15 % p.a. (Verkauf vom 28.06.2010 bis
22.08.2010) bzw. 3,00 % p.a. (Verkauf vom 23.08.2010
bis 02.11.2010); Referenzindex nicht einschlägig
Nein
Zwingend
Zwingend
Nein
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
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Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
(Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
31.12.2014
(A) BETRAG AM TAG
DER OFFENLEGUNG
Euro
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
HARTES KERNKAPITAL: INSTRUMENTE UND
RÜCKLAGEN
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: Art des Finanzinstruments 1
davon: Art des Finanzinstruments 2
davon: Art des Finanzinstruments 3
2
3
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht
realisierter Gewinne und Verluste nach den
anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
3a Fonds für allgemeine Bankrisiken
4
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1
ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
5
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag
in konsolidiertem CET1)
5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren
Abgaben oder Dividenden
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen
Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
8
9
10
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um
entsprechende Steuerschulden) (negativer
Betrag)
In der EU: leeres Feld
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, ausgenommen
derjenigen, die aus temporären Differenzen
resultieren (verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer
Betrag)
(C) BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
k.A. 26 (1), 27, 28, 29,
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
k.A. Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
k.A. Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
k.A. Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
59.071.530,72 26 (1) (c)
k.A. 26 (1)
12.000.000,00 26 (1) (f)
k.A. 486 (2)
k.A. 483 (2)
k.A. 84, 479, 480
k.A. 26 (2)
71.071.530,72
k.A. 34, 105
- 14.638,72 36 (1) (b), 37, 472 (4)
k.A. 36 (1) (c), 38, 472 (5)
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11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
20a
20b
20c
20d
21
22
23
24
25
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
Negative Beträge aus der Berechnung der
erwarteten Verlustbeträge
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
Durch Veränderungen der eigenen Bonität
bedingte Gewinne oder Verluste aus zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen
Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit
Leistungszusage (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem
Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient,
dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
Direkte und Indirekte Positionen des Instituts
In Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
Forderungsbetrag aus folgenden Posten,
denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative
jenen Forderungsbetrag vom Betrag der
Posten des harten Kernkapitals abzieht
davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb
des Finanzsektors (negativer Betrag)
davon: Verbriefungspositionen (negativer
Betrag)
davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von
15 % liegt (negativer Betrag)
davon: direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
k.A. 33 (a)
k.A. 36 (1) (d), 40, 159,
472 (6)
k.A. 32 (1)
k.A. 33 (b)
k.A. 36 (1) (e), 41, 472 (7)
k.A. 36 (1) (f), 42, 472 (8)
k.A. 36 (1) (g), 44, 472 (9)
k.A. 36 (1) (h), 43, 45, 46,
49 (2) (3), 79, 472
(10)
k.A. 36 (1) (i), 43, 45, 47,
48 (1) (b), 49 (1) bis
(3), 79, 470, 472 (11)
k.A. 36 (1) (k)
k.A. 36 (1) (k) (i), 89 bis
91
k.A. 36 (1) (k) (ii) 243 (1)
(b) 244 (1) (b) 258
k.A. 36 (1) (k) (iii), 379 (3)
k.A. 36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k.A. 48 (1)
k.A. 36 (1) (i), 48 (1) (b),
470, 472 (11)
k.A. 36 (1) (C), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
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Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf
Posten des harten Kernkapitals (negativer
Betrag)
26 Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung unterliegen
26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und
Verlusten gemäß Artikel 467 und 468
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 1
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 2
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 1
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 2
26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
davon: ...
27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten,
der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
28 Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals (CET1) insgesamt
29 Hartes Kernkapital (CET1)
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente*
30
k.A. 36 (1) (a), 472 (3)
k.A. 36 (1) (I)
k.A.
k.A.
k.A. 467
k.A. 467
k.A. 468
k.A. 468
k.A. 481
481
- 58.554,88 36 (1) (j)
- 73.193,60
70.998.337,12
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft
32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1
ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital
zählende Instrumente des qualifizierten
Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5
enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die
von Tochterunternehmen begeben worden
sind und von Drittparteien gehalten werden
35 davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
k.A. 51, 52
37
k.A. 52 (1) (b), 56 (a), 57,
475 (2)
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
k.A.
k.A.
k.A. 486 (3)
k.A. 483 (3)
k.A. 85, 86, 480
k.A. 486 (3)
k.A.
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Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
38
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel
dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
39 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts
In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die
der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. materielle Zwischenverluste (netto), Immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten
des Ergänzungskapitals, direkte Positionen
nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen der Finanzbranche
usw.
41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender Betrag
in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes
davon: ...
42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der
das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt
44 Zusätzliches Kernkapital (AT1)
45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 )
k.A. 56 (b), 58, 475 (3)
k.A. 56 (c), 59, 60, 79,
475 (4)
k.A. 56 (d), 59, 79, 475
(4)
k.A.
k.A. 472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
k.A.
k.A. 477, 477 (3), 477 (4)
(a)
k.A.
k.A. 467, 468, 481
k.A. 467
k.A. 468
k.A. 481
k.A. 56 (e)
k.A.
k.A.
70.998.337,12
Seite 22 von 43
s
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2
ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente
(einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34
enthaltener Minderheitsbeteiligungen und
AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
49 davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
50 Kreditrisikoanpassungen
51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen
Anpassungen
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen
(negativer Betrag)
53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer
Betrag)
54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut
keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als
10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen
54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar
2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten
Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gemäß Artikel
472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A. 62, 63
9.564.064,82 486 (4)
k.A. 483 (4)
k.A. 87, 88, 480
k.A. 486 (4)
4.463.560,06 62 (c) und (d)
14.027.624,88
k.A. 63 (b) (i), 66 (a), 67,
477 (2)
k.A. 66 (b), 68, 477 (3)
k.A. 66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
k.A.
k.A.
k.A. 66 (d), 69, 79, 477
(4)
k.A.
k.A. 472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
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s
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am
Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
davon: ...
57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
58 Ergänzungskapital (T2)
59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge,
die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h.
CRR-Restbeträge)
davon: ... nicht vom harten Kernkapital in
Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU)
Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile
aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen
Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen
Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)
davon: ... nicht von Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten
(Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des
Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht
wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
davon: ... nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
indirekte Positionen in Instrumenten des
eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am
Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
60
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
k.A.
k.A. 475, 475 (2) (a), 475
(3), 475 (4) (a)
k.A.
k.A. 467, 468, 481
k.A. 467
k.A. 468
k.A. 481
k.A.
14.027.624,88
85.025.962,00
k.A.
k.A. 472, 472 (5), 472 (8)
(b), 472 (10) (b), 472
(11) (b)
k.A. 475, 475 (2) (b), 475
(2) (c), 475 (4) (b)
k.A. 477, 477 (2) (b), 477
(2) (c), 477 (4) (b)
428.573.793,99
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s
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte
Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1
Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an
Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische
Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer
für systemrelevante Institute (G-SRI oder
A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
65 davon: Kapitalerhaltungspuffer
66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer
67 davon: Systemrisikopuffer
67a davon: Puffer für global systemrelevante
Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante
Institute (A-SRI)
68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer
(ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
69 [in EU-Verordnung nicht relevant]
70 [in EU-Verordnung nicht relevant]
71 [in EU-Verordnung nicht relevant]
Eigenkapitalquoten und -puffer
16,57 92 (2) (a), 465
16,57 92 (2) (b), 465
19,84 92 (2) (c)
k. A. CRD 128, 129, 130
k. A.
k. A.
k. A.
k. A. CRD 131
12,07 CRD 128
72
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
3.658.804,00 36 (1) (h), 45, 46,
in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der
472 (10), 56 (c), 59,
Finanzbranche, an denen das Institut keine
60, 475 (4), 66 (C),
wesentliche Beteiligung hält (weniger als
69, 70, 477 (4),
10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
0,00 36 (1) (i), 45, 48,
in Instrumenten des harten Kernkapitals von
470, 472 (11 )
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
74 In der EU: leeres Feld
75 Von der künftigen Rentabilität abhängige
0,00 36 (1) (c), 38, 48,
latente Steueransprüche, die aus temporären
470, 472 (5)
Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
77
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des Standardansatzes
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung
der Obergrenze)
10.000.000,00 62
4.463.560,06 62
k.A. 62
Seite 25 von 43
s
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
79
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrik.A. 62
sikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des auf internen Beurteilungen
basierenden Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 1. Januar
2022)
80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente,
k.A. 484 (3), 486 (2) und
für die die Auslaufregelungen gelten
(5)
81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossek.A. 484 (3), 486 (2) und
ner Betrag (Betrag über Obergrenze nach
(5)
Tilgungen und Fälligkeiten)
82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente,
k.A. 484 (4), 486 (3) und
für die die Auslaufregelungen gelten
(5)
83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossek.A. 484 (4), 486 (3) und
ner Betrag (Betrag über Obergrenze nach
(5)
Tilgungen und Fälligkeiten)
84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente,
12.571.062,30 484 (5), 486 (4) und
für die die Auslaufregelungen gelten
(5)
85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener
k.A. 484 (5), 486 (4) und
Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgun(5)
gen und Fälligkeiten)
* Die Sparkasse verfügt über kein zusätzliches Kernkapital.
Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung.
Seite 26 von 43
s
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR)
Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB
wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist auf der Homepage der Sparkasse sowie im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR findet keine Anwendung.
Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR)
Betrag per 31.12.2014
(Euro)
Kreditrisiko
Standardansatz
Zentralstaaten oder Zentralbanken
k.A.
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
k.A.
Öffentliche Stellen
16.619,51
Multilaterale Entwicklungsbanken
k.A.
Internationale Organisationen
k.A.
Institute
1.012.003,40
Unternehmen
8.928.820,10
Mengengeschäft
5.648.294,28
Durch Immobilien besicherte Positionen
4.502.484,17
Ausgefallene Positionen
1.051.423,55
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
174.231,79
1.122.036,41
Verbriefungspositionen
k.A.
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
k.A.
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
3.353.481,22
Beteiligungspositionen
1.463.443,30
Sonstige Posten
1.293.946,63
Marktrisiko des Handelsbuchs
k.A.
Fremdwährungsrisiko
k.A.
Abwicklungsrisiko
k.A.
Warenpositionsrisiko
k.A.
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz
5.719.119,16
Seite 27 von 43
s
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
5.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR)
Gesamtbetrag der Risikopositionen
Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben.
Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach
Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen.
Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 1.413,0 Mio. Euro
setzt sich aus sämtlichen bilanziellen Geschäften mit einem Adressenausfallrisiko sowie den
außerbilanziellen, nicht derivativen Positionen - wie unwiderruflichen Kreditzusagen und derivativen Positionen - zusammen, mit Ausnahme der Beteiligungspositionen.
Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt
nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben.
31.12.2014
Mio. EUR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Jahresdurchschnittsbetrag
der Risikopositionen
47,1
262,7
Öffentliche Stellen
22,8
Multilaterale Entwicklungsbanken
10,1
Internationale Organisationen
k.A.
Institute
407,8
Unternehmen
161,1
Mengengeschäft
206,1
Durch Immobilien besicherte Positionen
152,7
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
14,3
2,3
147,8
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
48,2
Sonstige Posten
30,7
Gesamt
1.513,7
Seite 28 von 43
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Geografische Verteilung der Risikopositionen
Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Teil der Risikopositionen (95,15 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten
auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet.
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen
Finanzinstitute und öffentlicher Sektor
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Sonstige
Mio. EUR
Organisationen ohne
Erwerbszweck
Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds
31.12.2014
Öffentliche Haushalte
Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR).
Banken
s
17,2
0,0
25,6
0,0
0,0
0,0
0,0
266,4
0,0
0,0
Öffentliche Stellen
23,6
0,0
0,0
0,0
1,1
Multilaterale Entwicklungsbanken
10,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Institute
303,7
0,0
0,0
0,0
0,0
Positionen in Form von gedeckten
Schuldverschreibungen
140,3
0,0
0,0
0,0
0,0
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
0,0
48,8
0,0
0,0
0,0
Ausgefallene Positionen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Posten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
494,9
48,8
292,0
0,0
1,1
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Internationale Organisationen
Gesamt
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Sonstige
Industrieunternehmen
Baugewerbe
Mio. EUR
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen
und Erden
31.12.2014
Verarbeitendes Gewerbe
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und
Aquakultur
s
Unternehmen
18,9
14,9
9,5
11,8
0,0
Davon: KMU
18,9
5,4
7,6
11,8
0,0
2,8
1,7
6,3
13,5
0,0
2,8
1,7
6,3
13,5
0,0
0,8
0,1
1,2
4,8
0,0
0,8
0,1
1,2
4,8
0,0
Ausgefallene Positionen
0,0
0,1
3,3
0,8
0,0
Mit besonders hohen Risiken verbundene
Positionen
0,0
0,0
0,0
3,0
0,0
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Posten
0,0
0,0
0,0
0,0
35,1
22,5
16,8
20,2
33,9
35,1
Mengengeschäft
Davon: KMU
Durch Immobilien besicherte Positionen
Davon: KMU
Gesamt
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Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Unternehmen
4,3
15,2
7,1
7,1
34,2
21,1
17,2
Davon: KMU
4,3
13,8
4,0
0,1
33,5
11,9
0,0
0,6
13,1
2,6
1,0
12,7
14,8
126,6
0,6
13,1
2,6
1,0
12,7
14,8
0,0
3,9
3,3
1,1
1,1
11,8
9,0
133,3
3,9
3,3
1,1
1,1
11,8
9,0
0,0
Ausgefallene Positionen
0,0
0,9
0,2
0,2
0,3
2,0
2,8
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Institute und Unternehmen mit
kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Posten
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamt
8,9
32,6
10,9
9,3
59,0
47,0
279,8
Mio. EUR
Dienstleistungsunternehmen
und Privatpersonen
Mengengeschäft
Davon: KMU
Durch Immobilien besicherte Positionen
Davon: KMU
Privatpersonen
Grundstücks- und Wohnungswesen
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung
31.12.2014
Handel; Instandhaltung und
Reparatur von Kraftfahrzeugen
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Organisationen ohne Erwerbszweck
s
Seite 31 von 43
s
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten
Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um
vertragliche Restlaufzeiten. Positionen mit unbestimmter Restlaufzeit sind der Klasse unter
einem Jahr zugeordnet.
31.12.2014
< 1 Jahr
Mio. EUR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
1 Jahr
bis 5
Jahre
> 5 Jahre
22,4
20,4
0,0
137,1
57,6
71,7
0,5
18,1
6,1
10,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Institute
94,8
131,5
77,3
Unternehmen
38,6
22,2
100,5
Mengengeschäft
85,7
16,6
93,6
Durch Immobilien besicherte Positionen
4,0
14,4
151,9
Ausgefallene Positionen
4,3
0,8
5,5
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
3,0
0,0
0,0
41,7
60,5
38,1
0,0
0,0
0,0
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
48,8
0,0
0,0
Sonstige Posten
35,1
0,1
0,0
526,0
342,2
544,7
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Gesamt
Seite 32 von 43
s
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
5.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR)
Definition überfälliger und notleidender Forderungen
Eine Forderung gilt als „überfällig“, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel
178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Für die Offenlegung
werden abweichend von dieser Definition die Forderungen als überfällig angesehen, bei denen der Verzug mehr als 90 Tage andauert und für die keine Wertberichtigung gebildet wurde.
„Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden.
Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge
Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei
Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen.
Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang
zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2014.
Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf,
d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung
der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der
der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis
hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des
Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen
Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind.
Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und
fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen
Sicherheiten möglich ist.
Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus
bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine
Bankrisiken nach § 340 f HGB.
Die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den
Rahmen- u. Arbeitsanweisungen der Sparkasse geregelt.
Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen
Gebieten
Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2014 im Berichtszeitraum 1,4 Mio. Euro und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen.
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Gesamtbetrag überfälliger Forderungen
Direktabschreibungen
abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen
Aufwendungen für EWB,
PWB und Rückstellungen
Bestand Rückstellungen
TEUR
Bestand EWB
31.12.2014
Bestand PWB
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Gesamtbetrag notleidender Forderungen
s
Selbstständige und Unternehmen, davon
9.261
4.927
k.A.
119
1.311
-233
202
Land- und Forstwirtschaft
116
0
k.A.
0
-2
0
0
Energie, Wasser, Bergbau
0
0
k.A.
0
-32
0
0
verarbeitendes Gewerbe
4.004
2.346
k.A.
0
1.266
-113
0
Baugewerbe
1.381
667
k.A.
81
72
-75
0
939
311
k.A.
0
-19
26
0
2
0
k.A.
0
-52
0
0
Einzelhandel
453
299
k.A.
38
40
-10
0
Verkehr, Nachrichten
311
141
k.A.
0
15
0
0
77
32
k.A.
0
-22
0
0
1.331
627
k.A.
0
164
-36
185
181
117
k.A.
0
36
0
0
Dienstleistungen für Unternehmen
65
56
k.A.
0
-132
-26
0
Beratung, Planung, Sicherheit
0
0
k.A.
0
0
0
0
Öffentliche und private
Dienstleistungen
245
175
k.A.
0
-13
0
18
Gesundheit uns Soziales
157
157
k.A.
0
-10
0
0
Organisationen ohne Erwerbszweck
0
0
k.A.
0
0
0
0
Bauträger
0
0
k.A.
0
0
0
0
2.251
979
k.A.
0
105
-84
147
Kreditinstitute
0
0
k.A.
0
0
0
0
öffentliche Haushalte
0
0
k.A.
0
0
0
0
Sonstige
0
0
k.A.
0
0
0
0
11.512
5.906
1.468
119
1.416
-317
349
Kfz-Handel
Großhandel
Kredit u. Versicherungswesen
Gastgewerbe
Grundstücks- und Wohnungswesen
Privatpersonen
Gesamt
Seite 34 von 43
Deutschland
EWR
Sonstige
Gesamt
Bestand Rückstellungen
Bestand EWB
TEUR
Bestand PWB
31.12.2014
Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
s
11.383
5.906
1.468
119
349
0
0
0
0
0
129
0
0
0
0
11.512
5.906
1.468
119
349
Inanspruchnahme
Wechselkursbedingte
und sonstige Veränderung
Entwicklung der Risikovorsorge
31.12.2014
TEUR
Anfangsbestand
Zuführung
Auflösung
Endbestand
Einzelwertberichtigungen
4.945
2.913
820
1.132
0
5.906
Rückstellungen
123
8
12
0
0
119
Pauschalwertberichtigungen
2.142
0
674
0
0
1.468
Summe spezifische
Kreditrisikoanpassungen
7.210
2.921
1.506
1.132
0
7.493
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen
(als Ergänzungskapital angerechnete
Vorsorgereserven
nach § 340f HGB)
10.000
10.000
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s
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet
die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die
Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten
Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden.
Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR
Benannte Ratingagenturen bzw. Exportversicherungsagenturen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Standard & Poor´s und Moody´s
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Standard & Poor´s und Moody´s
öffentliche Stellen
Standard & Poor´s und Moody´s
Multilaterale Entwicklungsbanken
Standard & Poor´s und Moody´s
Internationale Organisationen
k.A.
Institute
k.A.
Unternehmen
k.A.
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
k.A.
Verbriefungspositionen
k.A.
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
k.A.
Sonstige Posten
k.A.
Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis
eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach
Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating
oder - sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating
zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt.
Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR
vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu
den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA
veröffentlichten Standardzuordnung.
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s
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von
Kreditrisikominderung
Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach im KSA angerechneten Sicherheiten.
31.12.2014
Risikogewicht in %
Positionswerte vor Kreditrisikominderung
Positionswerte nach Kreditrisikominderung
Mio. EUR
Mio. EUR
0
561,7
583,7
10
140,3
140,3
20
60,9
64,3
35
167,8
167,8
50
0,0
0,0
70
0,0
3,5
75
113,3
103,0
100
217,1
198,8
150
8,9
8,6
250
0,0
0,0
370
0,0
0,0
1250
0,0
0,0
Other risk weights
1,7
1,7
Kapitalabzug
0,0
0,0
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s
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
Die von der Sparkasse gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen.
Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung
und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, gemäß dem Sparkassengesetz die Wirtschaft zu fördern.
Die Beteiligungen der Sparkasse - sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen - wurden
aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken. Darüber hinaus besteht eine Beteiligung an einem Unternehmen zur Förderung der Wirtschaftsentwicklung in der Region. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund.
Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des
HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften
gemäß § 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft.
Der Buchwert der Beteiligungen beläuft sich per Berichtsstichtag auf 14.581 TEUR, darunter
234 TEUR Funktionsbeteiligungen und 100 TEUR Kapitalbeteiligungen zur Förderung der
Wirtschaftsentwicklung in der Region. Der Buchwert und der Zeitwert der Beteiligungen entsprechen einander. Es werden keine börsennotierten Beteiligungen gehalten.
Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte
Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben und beliefen sich im Berichtsjahr
auf 200 TEUR. Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich.
Außerdem wurde eine Beteiligung zum Buchwert (25 TEUR) verkauft.
Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt.
In den aufsichtsrechtlichen Meldungen zum 31.12.2014 wird für die Risikopositionsklasse Beteiligungen ein Positionswert in Höhe von 18.243 TEUR ausgewiesen.
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s
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten
sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen.
Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch.
Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Adressenausfallrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren
der Gesamtbanksteuerung eingebunden.
Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als
auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Sparkasse
verankert. Die Beleihungsgrundsätze des Landes Mecklenburg-Vorpommern bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor.
Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Marktfolge. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit
von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert.
Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung beinhalten eine regelmäßige, vollständige
Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten.
Die Sparkasse verwendet im Interesse der juristischen Durchsetzbarkeit standardisierte Verträge.
Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur
Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Risikostrategien.
Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von (privaten) Immobilienfinanzierungen, welche sich im
Wesentlichen auf das Geschäftsgebiet der Sparkasse beschränken, Grundpfandrechte als
wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken.
Die privilegierten wohnwirtschaftlichen Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel
442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen
der Artikel 125 und 126 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungsgrundsätze des Landes sowie Empfehlungen des Verbandes und der BelWertV zugrunde gelegt.
Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke
als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
Bei den finanziellen Sicherheiten werden insbesondere die Bareinlagen in der Sparkasse
angerechnet. Darüber hinaus finden in sehr geringem Umfang Verpfändungen von Wertpapieren Berücksichtigung.
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s
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Den Gewährleistungen rechnet die Sparkasse Bürgschaften und Garantien, Bareinlagen bei
anderen Kreditinstituten, an die Sparkasse abgetretene oder verpfändete Lebensversicherungen, Bausparguthaben und Schuldverschreibungen, die auf Verlangen des Inhabers vom
emittierenden Kreditinstitut zurückerworben werden müssen, zu. Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen, Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften oder inländische Kreditinstitute, deren Bonität dem Investment-Grade zuzurechnen
ist.
Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung kommen bei der
Sparkasse nicht vor.
Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten.
31.12.2014
TEUR
Finanzielle Sicherheiten
Gewährleistungen
und Kreditderivate
Zentralstaaten oder Zentralbanken
0,0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
0,0
Öffentliche Stellen
0,0
0,0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0,0
0,0
Internationale Organisationen
0,0
0,0
Institute
0,0
0,0
Unternehmen
226,1
18.019,6
Mengengeschäft
838,5
9.443,0
Durch Immobilien besicherte Positionen
0,0
0,0
Ausgefallene Positionen
0,0
328,8
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
0,0
0,0
Positionen in Form von gedeckten
Schuldverschreibungen
0,0
0,0
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0,0
0,0
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
0,0
0,0
Beteiligungspositionen
0,0
0,0
Sonstige Posten
0,0
0,0
1.064,6
27.791,4
Gesamt
0,0
0,0
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s
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
9 Marktrisiko (Art. 445 CRR)
Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die
aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung.
Im Bereich der Marktpreisrisiken bestanden per 31.12.2014 keine Eigenmittelanforderungen.
10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR)
In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden
beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen.
Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos erfolgt vierteljährlich nach handelsrechtlichen
Gesichtspunkten. Zu dessen Messung wird grundsätzlich das Konzept der Margenplanung
(periodisch) sowie der gleitendend Durchschnitte zur Darstellung der Positionen ohne feste
Zinsbindung (periodisch und barwertig) genutzt. Als Messverfahren werden Szenarioanalysen
angewandt.
Dabei kommen GuV-orientierte Methoden (Auswirkungen auf den Zinsüberschuss) zum Einsatz.
Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden Durchschnitte) getroffen.
Neben den Aktiv- und Passivoptionen werden Produkte mit implizierten Optionen im Kundengeschäft anhand ihres Ausüberverhaltens gemäß den institutsinternen Ermittlungen, die auf
den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR)
Die quantitativen Angaben nach Art. 448 Buchstabe b) CRR sind im Kapitel 2 „Risikomanagement“ dieses Berichtes offengelegt.
Daneben sind Kreditinstitute gemäß § 25 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nr. 4 Finanzinformationsverordnung verpflichtet, der Bankenaufsicht
regelmäßig im Rahmen der Finanzinformationen die Barwertänderungen im Anlagebuch infolge eines standardisierten Zinsschocks mitzuteilen. Die aufsichtsrechtlich anzuwendende Zinsänderung beträgt +200 Basispunkte bzw. -200 Basispunkte. Beträgt die ermittelte Barwertänderung mehr als 20 Prozent der regulatorischen Eigenmittel, handelt es sich um ein Institut mit
potenziell erhöhtem Zinsänderungsrisiko.
31.12.2014
Euro (Mio.)
berechnete Barwertänderung
Zinsschock + 200 Basispunkte
Zinsschock - 200 Basispunkte
- 13,0
+ 3,9
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s
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Aufgrund des starken Rückgangs der Zinsstrukturkurve seit Ende 2008 war es nicht möglich,
das Zinsschock von - 200 Basispunkten über die gesamt Kurve zu rechnen. Daher musste für
den Bereich vom Tagesgeldsatz bis einschließlich des 10-Jahres-Satzes ein Zinssatz von Null
angenommen werden.
11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR)
Per Berichtsstichtag hatte die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin keine derivativen Positionen im Bestand.
12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das
Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein.
Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert
auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. Zum 31.12.2014 beträgt der
Wert 5.719 TEUR.
Bezüglich weiterführender Aussagen zum operationellen Risiko wird auf das Kapitel 2 „Risikomanagement“ dieses Berichtes verwiesen.
13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden
können.
Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Refinanzierungsaktivitäten. Die zum Berichtsstichtag belasteten Vermögenswerte bestanden hauptsächlich aus Weiterleitungsmitteln öffentlicher Kreditprogramme.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar. Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag
67,9 Mio. EUR belastet. Angaben zur Entwicklung der belasteten Vermögenswerte im Berichtszeitraum sind im Rahmen dieses Berichts noch nicht möglich, da die Meldung per
31.12.2014 erstmalig erfolgt ist.
Die nachfolgende Tabelle enthält die Übersicht der gesamten Bilanzaktiva, angegeben in
Stichtagswerten, unterteilt nach belasteten und unbelasteten Vermögenswerten:
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s
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
31.12.2014
Mio. EUR
Buchwert belasteter Vermögenswerte
Vermögenswerte
Marktwert
belasteter
Vermögenswerte
Buchwert unbelasteter
Vermögenswerte
67,9
Marktwert
unbelasteter
Vermögenswerte
1.175,7
davon Aktieninstrumente
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
davon Anleihen und Schuldverschreibungen
k.A.
k.A.
519,9
519,9
davon sonstige Vermögenswerte
k.A.
122,9
Die nachfolgende Übersicht enthält die Stichtagswerte der Verbindlichkeiten, die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, also die Quellen der Belastung darstellen.
31.12.2014
Mio. EUR
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
Zugehörige Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten und Wertpapierleihe
67,9
Belastete Vermögenswerte, Sicherheiten und
begebene eigene
Schuldverschreibungen
ohne gedeckte Schuldverschreibungen und
ABS
67,9
Neubrandenburg, 30. Juni 2015
Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Der Vorstand
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